Vorlage WKS 16/2016

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Vorlage WKS 16/2016
Öffentlich
WKS 16/2016
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Sport
Fachbereich Kultur und
Sport
14.07.2016
Öffentlich
Betreff:
Vereinsbadbetrieb während der Sanierung des Hallenbads Neustadt
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Bericht über den Vereinsbadbetrieb während der Sanierung des Hallenbads
Neustadt wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Die Sanierung des Hallenbads Neustadt und damit die Schließzeit des Bades sind vom
31.10.2016 bis Oktober 2017 geplant.
Der Betrieb im Hallenbad Neustadt muss in dieser Zeit auf die anderen Bäder verlagert werden.
Die schwimmsporttreibenden Vereine, mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft Waiblinger
Sportvereine AWS, sowie die Schulen, vertreten durch den FB 40, haben hierfür, gemeinsam
mit den Stadtwerken Waiblingen, einen Belegungsplan erarbeitet, der in der Kernstadt und den
Ortschaften zur Verfügung stehende Kapazitäten für die Schulen und Vereine, die bisher im
Hallenbad Neustadt untergebracht waren, erweitert und nutzbar macht.
Dies sind das Lehrschwimmbecken Bittenfeld, das Hallenbad Hegnach und das Hallenbad
Waiblingen.
Im Hallenbad Hegnach, das bereits eine hohe Auslastung hat, werden durch Aufteilung des
Beckens in vier statt bisher 3 Bahnen (bei Reduzierung der Bahnenbreite) zusätzliche
Bahnenzeiten geschaffen.
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Ebenso wird das Lehrschwimmbecken Bittenfeld, das wegen seiner geringen Maße bisher nur
eingeschränkt genutzt wurde, voll für den Vereinsbetrieb belegt.
Im Hallenbad Waiblingen werden montags bis donnerstags in den Abendstunden zusätzliche
Bahnenzeiten bereitgestellt. Samstags und sonntags werden ebenfalls auch tagsüber weitere
Bahnenzeiten bereitgestellt, ohne dass der öffentliche Badebetrieb darunter leidet. Am Samstag
und Sonntag möchten die Vereine im Gegenzug zur Bad-Mitbenutzung den Besuchern des
öffentlichen Badebetriebs Mitmach-Angebote anbieten im Sinne eines Wasser-Erlebnistags
(Öffentlichkeit trifft Vereinssport!).
Darüber hinaus wurde vereinbart, dass Sonderveranstaltungen, wie z. B. Vereinswettbewerbe,
keinen Vorrang während der Sanierungsschließung haben. Diese können jedoch im
gegenseitigen Einverständnis mit den betroffenen Vereinen / Abteilungen stattfinden.
Das Hallenbad Hegnach und das Hallenbad Waiblingen bleiben in den Ferien,
ausgenommen Sommerferien, geöffnet. Im Hallenbad Waiblingen soll das Angebot auch in den
Ferien fortgeführt werden.
Herr Rainer Weninger wird für die Arbeitsgemeinschaft Waiblinger Sportvereine AWS in der
Sitzung über den Prozess berichten und das gemeinsam erarbeitete Ergebnis vorstellen und
erläutern.
Waiblingen, 05.07.2016
Ansprechpartner/in:
Vuk, Thomas
Weitere beteiligte Fachbereiche:
Dezernent
Andreas Hesky
Fachbereichsleiter
Thomas Vuk
Ersteller
Thomas Vuk

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