Vorlage WKS 16/2016
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Vorlage WKS 16/2016
Öffentlich WKS 16/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Sport Fachbereich Kultur und Sport 14.07.2016 Öffentlich Betreff: Vereinsbadbetrieb während der Sanierung des Hallenbads Neustadt Anlagen: Beschlussvorschlag: Der Bericht über den Vereinsbadbetrieb während der Sanierung des Hallenbads Neustadt wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Sanierung des Hallenbads Neustadt und damit die Schließzeit des Bades sind vom 31.10.2016 bis Oktober 2017 geplant. Der Betrieb im Hallenbad Neustadt muss in dieser Zeit auf die anderen Bäder verlagert werden. Die schwimmsporttreibenden Vereine, mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft Waiblinger Sportvereine AWS, sowie die Schulen, vertreten durch den FB 40, haben hierfür, gemeinsam mit den Stadtwerken Waiblingen, einen Belegungsplan erarbeitet, der in der Kernstadt und den Ortschaften zur Verfügung stehende Kapazitäten für die Schulen und Vereine, die bisher im Hallenbad Neustadt untergebracht waren, erweitert und nutzbar macht. Dies sind das Lehrschwimmbecken Bittenfeld, das Hallenbad Hegnach und das Hallenbad Waiblingen. Im Hallenbad Hegnach, das bereits eine hohe Auslastung hat, werden durch Aufteilung des Beckens in vier statt bisher 3 Bahnen (bei Reduzierung der Bahnenbreite) zusätzliche Bahnenzeiten geschaffen. Seite 2 Ebenso wird das Lehrschwimmbecken Bittenfeld, das wegen seiner geringen Maße bisher nur eingeschränkt genutzt wurde, voll für den Vereinsbetrieb belegt. Im Hallenbad Waiblingen werden montags bis donnerstags in den Abendstunden zusätzliche Bahnenzeiten bereitgestellt. Samstags und sonntags werden ebenfalls auch tagsüber weitere Bahnenzeiten bereitgestellt, ohne dass der öffentliche Badebetrieb darunter leidet. Am Samstag und Sonntag möchten die Vereine im Gegenzug zur Bad-Mitbenutzung den Besuchern des öffentlichen Badebetriebs Mitmach-Angebote anbieten im Sinne eines Wasser-Erlebnistags (Öffentlichkeit trifft Vereinssport!). Darüber hinaus wurde vereinbart, dass Sonderveranstaltungen, wie z. B. Vereinswettbewerbe, keinen Vorrang während der Sanierungsschließung haben. Diese können jedoch im gegenseitigen Einverständnis mit den betroffenen Vereinen / Abteilungen stattfinden. Das Hallenbad Hegnach und das Hallenbad Waiblingen bleiben in den Ferien, ausgenommen Sommerferien, geöffnet. Im Hallenbad Waiblingen soll das Angebot auch in den Ferien fortgeführt werden. Herr Rainer Weninger wird für die Arbeitsgemeinschaft Waiblinger Sportvereine AWS in der Sitzung über den Prozess berichten und das gemeinsam erarbeitete Ergebnis vorstellen und erläutern. Waiblingen, 05.07.2016 Ansprechpartner/in: Vuk, Thomas Weitere beteiligte Fachbereiche: Dezernent Andreas Hesky Fachbereichsleiter Thomas Vuk Ersteller Thomas Vuk