1.Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung
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1.Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung
1. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Rhinow ( 1. Änderungssatzung Verwaltungsgebührensatzung) Der Amtsausschuss des Amtes Rhinow hat auf Grund der §§ 2, 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in seiner Sitzung am 21.03.2013 folgende 1. Änderungssatzungzur Verwaltungsgebührensatzung beschlossen. Die Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Rhinow vom 18.11.2010 , bekanntgemacht im Amtsblatt für das Amt Rhinow, Nr.07 vom 21.12.2010, wird in der Anlage Gebührentarif wie folgt geändert: §1 Nach dem Punkt 4. Bauverwaltung wird neu eingefügt: 5. Standesamt 5.1. Auswärtige Trauungen im Flugzeug „Lady Agnes“ 5.2. Auswärtige Trauungen im Schloss Klessen 200,00 € 250,00 € §2 In-Kraft-Treten Die 1. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Rhinow tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Rhinow, 21.03.2013 Aasmann Amtsdirektor Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung des Amtes Rhinow, versehen mit der Beschluss-Nr. 0127/13, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Rhinow, 22.03.2013 Aasmann Amtsdirektor