1.Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung

Transcription

1.Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung
1. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Rhinow
( 1. Änderungssatzung Verwaltungsgebührensatzung)
Der Amtsausschuss des Amtes Rhinow hat auf Grund der §§ 2, 3 der Kommunalverfassung des
Landes Brandenburg (BbgKVerf) in seiner Sitzung am 21.03.2013 folgende 1. Änderungssatzungzur Verwaltungsgebührensatzung beschlossen.
Die Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Rhinow vom 18.11.2010 , bekanntgemacht im
Amtsblatt für das Amt Rhinow, Nr.07 vom 21.12.2010, wird in der Anlage Gebührentarif wie folgt
geändert:
§1
Nach dem Punkt 4. Bauverwaltung wird neu eingefügt:
5. Standesamt
5.1. Auswärtige Trauungen im Flugzeug „Lady Agnes“
5.2. Auswärtige Trauungen im Schloss Klessen
200,00 €
250,00 €
§2
In-Kraft-Treten
Die 1. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Rhinow tritt am Tage
nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Rhinow, 21.03.2013
Aasmann
Amtsdirektor
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Satzung des Amtes Rhinow, versehen
mit der Beschluss-Nr. 0127/13, wird hiermit öffentlich
bekannt gemacht.
Rhinow, 22.03.2013
Aasmann
Amtsdirektor