Halter-Haftpflicht
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Halter-Haftpflicht
Neues Haftungsrecht (seit Juni 2005): Halter-Haftpflicht: Senkung der Haftungshöchstsummen nach § 37 LuftVG: (1) Der Ersatzpflichtige haftet für die Schäden aus einem Unfall (a) bei Luftfahrzeugen unter 500 kg Höchstabflugmasse nur bis zu einem Kapitalbetrag von 750.000 Rechnungseinheiten, ....... ==! entspricht rd. 950.000,- EUR; DFV-Präsidium und GERLING haben sich aber dazu entschieden, die bisherige Versicherungssumme von 1,5 Mio. EUR und den aktuellen Prämienbetrag (59,- €) für die DFV-Versicherung im Jahr 2006 unverändert beizubehalten. Luftfrachtführer-Haftpflicht (= Passagier-Haftpflicht): Senkung der Haftungshöchstsumme nach § 45 LuftVG: von 600.000,- EUR auf 100.000 Rechnungseinheiten ( ca. 120.000,- EUR). aber: deutliche Verschärfung der Haftungsbedingungen! 2. Unterabschnitt: Haftung für Personen und Gepäck, die im Luftfahrzeug befördert werden § 45 Haftung für Personenschäden (1) Wird ein Fluggast durch einen Unfall an Bord eines Luftfahrzeuges oder beim Einsteigen oder Aussteigen getötet, körperlich verletzt oder gesundheitlich geschädigt, ist der Luftfrachtführer verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (2) In den Fällen des Absatzes 1 haftet der Luftfrachtführer für jeden Fluggast nur bis zu einem Betrag von 100.000 Rechnungseinheiten, wenn 1. der Schaden nicht durch sein rechtswidriges und schuldhaftes Handeln oder Unterlassen oder das rechtswidrige und schuldhafte Handeln oder Unterlassen seiner Leute verursacht wurde oder 2. der Schaden ausschließlich durch das rechtswidrige und schuldhafte Handeln oder Unterlassen eines dritten verursacht wurde. ......... 7.1-Neues Haftungsrecht.doc / SiTA 2005 aber: nach § 103 Abs. 2 LuftVZO besteht eine Versicherungspflicht in Höhe von 250 000 Rechnungseinheiten (entspricht rd. 300.000,- €) Versicherungssumme für jede Person als Fluggast in einem Luftfahrzeug (also auch Tandem-Passagier und Springer in einem Absetzflugzeug!). daher haben das DFV-Präsidium und GERLING entschieden, die bisherige Versicherungssumme von 600.000,- EUR und den aktuellen Prämienbetrag (495,- €) für die DFV-Luftfrachtführer- Haftpflichtversicherung im Jahr 2006 unverändert beizubehalten. 7.1-Neues Haftungsrecht.doc / SiTA 2005