Halter-Haftpflicht

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Halter-Haftpflicht
Neues Haftungsrecht (seit Juni 2005):
Halter-Haftpflicht:
Senkung der Haftungshöchstsummen nach § 37 LuftVG:
(1) Der Ersatzpflichtige haftet für die Schäden aus einem Unfall
(a) bei Luftfahrzeugen unter 500 kg Höchstabflugmasse nur bis zu einem
Kapitalbetrag von 750.000 Rechnungseinheiten,
.......
==! entspricht rd. 950.000,- EUR; DFV-Präsidium und GERLING haben sich
aber dazu entschieden, die bisherige Versicherungssumme von 1,5 Mio. EUR und
den aktuellen Prämienbetrag (59,- €) für die DFV-Versicherung im Jahr 2006
unverändert beizubehalten.
Luftfrachtführer-Haftpflicht (= Passagier-Haftpflicht):
Senkung der Haftungshöchstsumme nach § 45 LuftVG:
von 600.000,- EUR auf 100.000 Rechnungseinheiten ( ca. 120.000,- EUR).
aber: deutliche Verschärfung der Haftungsbedingungen!
2. Unterabschnitt: Haftung für Personen und Gepäck, die im
Luftfahrzeug befördert werden
§ 45 Haftung für Personenschäden
(1) Wird ein Fluggast durch einen Unfall an Bord eines Luftfahrzeuges oder beim
Einsteigen oder Aussteigen getötet, körperlich verletzt oder gesundheitlich
geschädigt, ist der Luftfrachtführer verpflichtet, den daraus entstehenden
Schaden zu ersetzen.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 haftet der Luftfrachtführer für jeden
Fluggast nur bis zu einem Betrag von 100.000 Rechnungseinheiten,
wenn
1. der Schaden nicht durch sein rechtswidriges und schuldhaftes
Handeln oder Unterlassen oder das rechtswidrige und schuldhafte
Handeln oder Unterlassen seiner Leute verursacht wurde oder
2. der Schaden ausschließlich durch das rechtswidrige und schuldhafte
Handeln oder Unterlassen eines dritten verursacht wurde.
.........
7.1-Neues Haftungsrecht.doc / SiTA 2005
aber:
nach § 103 Abs. 2 LuftVZO besteht eine Versicherungspflicht in Höhe von
250 000 Rechnungseinheiten (entspricht rd. 300.000,- €)
Versicherungssumme für jede Person als Fluggast in einem Luftfahrzeug
(also auch Tandem-Passagier und Springer in einem Absetzflugzeug!).
daher haben das DFV-Präsidium und GERLING entschieden, die bisherige
Versicherungssumme von 600.000,- EUR und den aktuellen Prämienbetrag
(495,- €) für die DFV-Luftfrachtführer- Haftpflichtversicherung im Jahr 2006
unverändert beizubehalten.
7.1-Neues Haftungsrecht.doc / SiTA 2005

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