Freistellungsbescheinigung Finanzamt

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Freistellungsbescheinigung Finanzamt
Finanzamt
Finanzverwaltung NRW 46322 Borken
Auskunft erteilt
Frau Heistermann
Firma
KR-Schepers GmbH
Hansestr. 17
46325 Borken
Durchwahl-Nr.
Zimmer
02861 938-2326
233
Steuernumrner / Aktenzeichen
Datum
3071576110254 VST
12.03.2012
Bescheinigung in Steuersachen
Nur gültig im Qäginal, ohne Streichungen, mit Dienstsiegel und Linterschüft oder als beglaubigte Fotokopie
A. Angaben zur Person
Name Vorname, Firma
KR-Schepers GmbH
Gründungsdatum
Rechtsfqrm
18.07.2000
Wohnort, Firmensitz, Straße, Hausnummer
46325 Borken, Hansestr. 17
6.
Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen
1. Hiermit wird bescheinigt, dass die oben bezeichnete Antragstellerin hier
CI
Q
nicht geführt wird
[]seit dem
~ mit folgenden Steuerarten geführt wird:
Einkommensteuer
~ Umsatzsteuer
~ Körperschaftsteuer
~ Lohnsteuer (Arbeitgeber)
~ Gewerbesteuer
CI
Q weitere lohnsteuerliche Betriebsstätten in anderen Finanzamtsbezirken unterhält
2. zur zeit bestehen
~ keine fälligen Steuerrückstände
Q Steuerrückstände in Höhe von
CI davon rückständige Lohnsteuer:
CI gegen den Antragsteller wurde seitens des Finanzamtes das lnsolvenzverfahren beantragt
Q der Antragsteller wurde zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung i. 5. d. § 284 AO aufgefordert
Dlenstgebäude
Nordslng 184
46325 Borken
~~.tinanzamt.nrw.de
Telefon
Allgemeine Sprechzeiten:
02861 938-0
Mo-Fr 08.30- 12.00 uhr
Telefax
und nach Vereinbarung
0800 10092675307
Telefax Ausland
0049 28611938-1200
Bürgerbüro
Mo - Mi 07.30 - 15.00 uhr
Do 07.30 - 17.30 uhr
und Fr 07.30 - 12.00 Uhr
Öffentliche Verkehrsmittel:
Buslinle. R 51 - Haltestelle Steingrube/Finanzamt Busllnle: 5 75- Haltestelle Nordring
Bescheinigung in Steuers?chen
Nr.605!027-V1001 (08.11) OFDRh St31
Konten.
BBk Dortmund
KtoNr 40001514 BLZ 44000000
IBAN DE9B 4400 0000 0040 0015 14
81C MARKDEFI44O
Sparkasse Westniünsterland
KtoNr. 51021137 BLZ 40154530
Seite 1
Steuernunimer 307/5761/0254
Noch B. Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen
3. Es sind
~ keine Steuerbeträge gestundet
Q die Beträge laut Anlage gestundet
Q folgende Steuerbeträge gestundet:
Steuerart
Betrag in €
fällig seit
4. Zahlungsverhalten in den letzten 12 Monaten
~ immer oder überwiegend pünktlich
Q überwiegend oder immer verspätet
5. Erklärungsverhalten in den letzten 24 Monaten
Steuererklärungspflicht
~ immer oder überwiegend pünktlich erfüllt
0 überwiegend oder immer verspätet erfüllt
6. In den Steuerangelegenheiten der Antragstellerin sind gegen die Antragstellerin in den letzten 5 Jahren
keine Steuerstrafen festgesetzt worden.
7. Sonstiges
0 Neugr()ndung
Es liegen folgende abweichende Zuständigkeiten vor:
Q gesonderte Feststellung nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b AO
0 umsatzsteuerl~che Organschaft
Ii
Pl
Bescheinigung in Steuersachen
Nr 605/027.V1001 (08 11) OFD Rh St 31
Finanzamt Borken
Steuernuimper:
307/5761/0254
46325 Borken
Nordring 184
Telefon 02861/938—2560
Sicherhejtsnumrner:
00330068
Finanzamt,
46322 Borken
Freistellungsbeschejnigung
Fi rma
KR—Schepers GmbH
Hansestr. 17
46325 Borken
zum Steuerabzug bei Bauleistungen
gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des
Einkormnensteuergesetzes (EStG)
KR-Schepers GmbH
Rechtsform:
GmbH
Hansestr. 17
46325 Borken
wird hiermit bescheinigt, dass der Empfänger der Bauaeistung (Leistungsempfänger) von der Pflicht
zum Steuerabzug nach § 48 Abs 1 EStG befreit ist.
Diese Bescheinigung gilt vom 10.08.2011 bis zum 31.07.2014
Wichtiger Hinweis:
Diese Bescheinigung ist dem Leistungsempfanger im Original auszuhändigen,
wenn sie für bestimmte
Bauleistungen gilt. Ist die Bescheinigung für einen Zeitraum gültig,
kann auch eine Kopie ausge
händigt werden. Das Original ist mit Dienstsiegel, Dlterschrift und Sicherheits—t4uga,rnr versehen.
Der Leistungsempfanger hat die Möglichkeit, sich durch eine Prüfung ddr Gültigkeit der Freistel
lungsbescheinigung über ein eventuelles HaftungsrisaLo Gewissheit zu verschaffen.
Die Prüfung kann durch eine Internetabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern (www.bzsc.bund.de)
erfolgen.
Dazu werden die Daten beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert und bei einer
Internetabfrage dem Leistungsempfanger bekannt gegeben.
Bestätigt das Bundeszentralamt für
Steuern die Gültigkeit nicht oder kann der Lelstungsempfanger eine Internetabfrage nicht durch
führen, kann er sich durch eine Nachfrage bei dem auf der Freistellungsbescheinigung angegebenen
Finanzamt Gewissheit verschaffen. Das Unterlassen einer Internetabfrage beim Bundeszentralamt fur
Steuern oder einer Nachfrage beim Finanzamt begründet Zur sich allein keine zur Haftung führende
grobe Fahrlässigkeit.
Die Befreiung von der Pflicht zum Steuerabzug gilt für Zahlungen, die innerhalb des o. g. Gültig
keitszeitraumes und/oder für die o.g. Bauleistungen geleistet werden.
Die Aufrechnung (Verrech
nung) des,Leistungsempfängers mit Gegenanspruchen gegenüber dem Leistenden steht einer Zahlung
gleich.
Der Widerruf dieser Bescheinigung bleibt vorbehalten.
Im Auftrag
—
Unterschri t
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