Freistellungsbescheinigung Finanzamt
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Freistellungsbescheinigung Finanzamt
Finanzamt Finanzverwaltung NRW 46322 Borken Auskunft erteilt Frau Heistermann Firma KR-Schepers GmbH Hansestr. 17 46325 Borken Durchwahl-Nr. Zimmer 02861 938-2326 233 Steuernumrner / Aktenzeichen Datum 3071576110254 VST 12.03.2012 Bescheinigung in Steuersachen Nur gültig im Qäginal, ohne Streichungen, mit Dienstsiegel und Linterschüft oder als beglaubigte Fotokopie A. Angaben zur Person Name Vorname, Firma KR-Schepers GmbH Gründungsdatum Rechtsfqrm 18.07.2000 Wohnort, Firmensitz, Straße, Hausnummer 46325 Borken, Hansestr. 17 6. Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen 1. Hiermit wird bescheinigt, dass die oben bezeichnete Antragstellerin hier CI Q nicht geführt wird []seit dem ~ mit folgenden Steuerarten geführt wird: Einkommensteuer ~ Umsatzsteuer ~ Körperschaftsteuer ~ Lohnsteuer (Arbeitgeber) ~ Gewerbesteuer CI Q weitere lohnsteuerliche Betriebsstätten in anderen Finanzamtsbezirken unterhält 2. zur zeit bestehen ~ keine fälligen Steuerrückstände Q Steuerrückstände in Höhe von CI davon rückständige Lohnsteuer: CI gegen den Antragsteller wurde seitens des Finanzamtes das lnsolvenzverfahren beantragt Q der Antragsteller wurde zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung i. 5. d. § 284 AO aufgefordert Dlenstgebäude Nordslng 184 46325 Borken ~~.tinanzamt.nrw.de Telefon Allgemeine Sprechzeiten: 02861 938-0 Mo-Fr 08.30- 12.00 uhr Telefax und nach Vereinbarung 0800 10092675307 Telefax Ausland 0049 28611938-1200 Bürgerbüro Mo - Mi 07.30 - 15.00 uhr Do 07.30 - 17.30 uhr und Fr 07.30 - 12.00 Uhr Öffentliche Verkehrsmittel: Buslinle. R 51 - Haltestelle Steingrube/Finanzamt Busllnle: 5 75- Haltestelle Nordring Bescheinigung in Steuers?chen Nr.605!027-V1001 (08.11) OFDRh St31 Konten. BBk Dortmund KtoNr 40001514 BLZ 44000000 IBAN DE9B 4400 0000 0040 0015 14 81C MARKDEFI44O Sparkasse Westniünsterland KtoNr. 51021137 BLZ 40154530 Seite 1 Steuernunimer 307/5761/0254 Noch B. Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen 3. Es sind ~ keine Steuerbeträge gestundet Q die Beträge laut Anlage gestundet Q folgende Steuerbeträge gestundet: Steuerart Betrag in € fällig seit 4. Zahlungsverhalten in den letzten 12 Monaten ~ immer oder überwiegend pünktlich Q überwiegend oder immer verspätet 5. Erklärungsverhalten in den letzten 24 Monaten Steuererklärungspflicht ~ immer oder überwiegend pünktlich erfüllt 0 überwiegend oder immer verspätet erfüllt 6. In den Steuerangelegenheiten der Antragstellerin sind gegen die Antragstellerin in den letzten 5 Jahren keine Steuerstrafen festgesetzt worden. 7. Sonstiges 0 Neugr()ndung Es liegen folgende abweichende Zuständigkeiten vor: Q gesonderte Feststellung nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b AO 0 umsatzsteuerl~che Organschaft Ii Pl Bescheinigung in Steuersachen Nr 605/027.V1001 (08 11) OFD Rh St 31 Finanzamt Borken Steuernuimper: 307/5761/0254 46325 Borken Nordring 184 Telefon 02861/938—2560 Sicherhejtsnumrner: 00330068 Finanzamt, 46322 Borken Freistellungsbeschejnigung Fi rma KR—Schepers GmbH Hansestr. 17 46325 Borken zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkormnensteuergesetzes (EStG) KR-Schepers GmbH Rechtsform: GmbH Hansestr. 17 46325 Borken wird hiermit bescheinigt, dass der Empfänger der Bauaeistung (Leistungsempfänger) von der Pflicht zum Steuerabzug nach § 48 Abs 1 EStG befreit ist. Diese Bescheinigung gilt vom 10.08.2011 bis zum 31.07.2014 Wichtiger Hinweis: Diese Bescheinigung ist dem Leistungsempfanger im Original auszuhändigen, wenn sie für bestimmte Bauleistungen gilt. Ist die Bescheinigung für einen Zeitraum gültig, kann auch eine Kopie ausge händigt werden. Das Original ist mit Dienstsiegel, Dlterschrift und Sicherheits—t4uga,rnr versehen. Der Leistungsempfanger hat die Möglichkeit, sich durch eine Prüfung ddr Gültigkeit der Freistel lungsbescheinigung über ein eventuelles HaftungsrisaLo Gewissheit zu verschaffen. Die Prüfung kann durch eine Internetabfrage beim Bundeszentralamt für Steuern (www.bzsc.bund.de) erfolgen. Dazu werden die Daten beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert und bei einer Internetabfrage dem Leistungsempfanger bekannt gegeben. Bestätigt das Bundeszentralamt für Steuern die Gültigkeit nicht oder kann der Lelstungsempfanger eine Internetabfrage nicht durch führen, kann er sich durch eine Nachfrage bei dem auf der Freistellungsbescheinigung angegebenen Finanzamt Gewissheit verschaffen. Das Unterlassen einer Internetabfrage beim Bundeszentralamt fur Steuern oder einer Nachfrage beim Finanzamt begründet Zur sich allein keine zur Haftung führende grobe Fahrlässigkeit. Die Befreiung von der Pflicht zum Steuerabzug gilt für Zahlungen, die innerhalb des o. g. Gültig keitszeitraumes und/oder für die o.g. Bauleistungen geleistet werden. Die Aufrechnung (Verrech nung) des,Leistungsempfängers mit Gegenanspruchen gegenüber dem Leistenden steht einer Zahlung gleich. Der Widerruf dieser Bescheinigung bleibt vorbehalten. Im Auftrag — Unterschri t —