Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft ECTS

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Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft ECTS
Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft
Bundesrepublik Deutschland
ECTS-Informationspaket
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Lage von Karlsruhe in Deutschland
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Lage der Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft
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Campusplan der Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft
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Inhalt
1. Allgemeine Information ........................................................................................ 7 2. Allgemeine Beschreibung der Institution ............................................................. 8 2.1 Beschreibung der Hochschulart „Fachhochschule“ ........................................... 8 2.2 Allgemeine Beschreibung der Hochschule Karlsruhe ....................................... 9 2.3 Hochschuleinrichtungen .................................................................................... 9 3. Hochschulgremien ............................................................................................. 10 4. Fakultäten und ihre ECTS-Koordinatoren.......................................................... 10 5. Studiengänge .................................................................................................... 10 6. Vorlesungs- und Prüfungszeiten ....................................................................... 11 7. Bewerbung, Zulassung und Einschreibung ....................................................... 12 7.1 Allgemeine Information ................................................................................... 12 7.2 Bewerbungsverfahren und -fristen .................................................................. 13 7.2.1 Bewerber für Bachelor-Studiengänge....................................................... 13 7.2.2 Bewerber für Master-Studiengänge .......................................................... 14 7.2.3 Austauschstudenten ................................................................................. 15 7.3 Zulassungsverfahren....................................................................................... 16 7.3.1 Zulassungsvoraussetzungen für Bachelor-Studiengänge: ....................... 16 7.3.2 Zulassungsvoraussetzung für Master-Studiengänge:............................... 16 7.3.3 Sprachliche Voraussetzungen: ................................................................. 16 7.3.4 Zulassungsvoraussetzungen für Austauschstudierende: ......................... 16 7.3.5 Studienplatzvergabe: (gilt nicht für Austauschstudierende) ...................... 16 7.3.6 Vorpraktika: (gilt nicht für Austauschstudierende) .................................... 16 7.4 Immatrikulation, Rückmeldung and Exmatrikulation ....................................... 17 7.4.1 Immatrikulation ......................................................................................... 17 7.4.2 Rückmeldung ........................................................................................... 17 7.4.3 Exmatrikulation ......................................................................................... 17 8. Hochschulgesetze und andere relevante Verordnungen ................................... 17 9. Notensystem ..................................................................................................... 18 10. ECTS an der Hochschule Karlsruhe .............................................................. 18 10.1 Was ist ECTS? .............................................................................................. 18 10.2 ECTS-Leistungspunkte (Credits) .................................................................. 18 10.3 Studierendenaustausch auf ECTS-Grundlage .............................................. 18 10.4 ECTS-Anerkennungsverfahren an der HsKA ................................................ 19 10.4.1 Austauschstudierende von HsKA-Partnerhochschulen (Incomings)....... 19 10.4.2 Austauschstudierende der HsKA (Outgoings) ........................................ 19 11. LLP/ERASMUS-Partnerhochschulen ............................................................. 20 12. Das Leben in Karlsruhe ................................................................................. 22 12.1 Einreise nach Deutschland ........................................................................... 22 12.2 Finanzielle Angelegenheiten ......................................................................... 22 12.2.1 Studien- und andere Gebühren .............................................................. 22 12.2.2 Lebenshaltungskosten............................................................................ 22 12.2.3 Banken ................................................................................................... 22 12.2.4 Arbeiten .................................................................................................. 22 12.2.5 Finanzielle Unterstützung ....................................................................... 23 12.2.6 Stipendien .............................................................................................. 24 12.3 Unterkunft ..................................................................................................... 24 12.3.1 Allgemeine Information ........................................................................... 24 12.3.2 Unterkunftsmöglichkeiten’ ...................................................................... 25 6
12.4 Mahlzeiten ..................................................................................................... 26 12.5 Ärztliche Versorgung ..................................................................................... 26 Notfallnummern: ................................................................................................ 26 12.6 Versicherung ................................................................................................. 26 12.6.1 Krankenversicherung.............................................................................. 26 12.6.2 Haftpflichtversicherung ........................................................................... 27 12.6.3 Hausratversicherung .............................................................................. 27 12.7 Studierende mit Behinderungen .................................................................... 27 12.8 Öffentlicher Nahverkehr ................................................................................ 27 13. Das Studium an der Hochschule Karlsruhe ................................................... 27 13.1 Studieneinrichtungen .................................................................................... 27 13.1.1 Hochschulbibliothek................................................................................ 27 13.1.2 E-Mail und Computernutzung ................................................................. 28 13.1.3 Campus-Card ......................................................................................... 28 13.2 Unterricht, Prüfungen und Notensystem ....................................................... 30 13.3 Studiengänge mit internationaler Ausrichtung............................................... 31 13.4 Praxissemester ............................................................................................. 31 13.5 Sprachkurse .................................................................................................. 32 13.5.1 Institut für Fremdsprachen (IFS) ............................................................. 32 13.5.2 Tandems ................................................................................................ 32 13.6 Der Allgemeine Studierendenausschuss ...................................................... 32 14. Freizeitaktivitäten ........................................................................................... 33 14.1 Reisen ........................................................................................................... 33 14.2 Die Stadt Karlsruhe ....................................................................................... 34 14.3 Erholung und Sport ....................................................................................... 34 14.4 Kulturelle Angebote ....................................................................................... 34 14.5 Exkursions- und Veranstaltungsprogramm des AAA .................................... 35 7
Teil I – Information über die Institution
1.
Allgemeine Information
Name der Einrichtung:
Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft
Abkürzung:
HsKA
Liefer- und Besuchsanschrift:
Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft
Moltkestr. 30
76133 Karlsruhe
Korrespondenz:
Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft
Postfach 2440
76012 Karlsruhe
Telefon (Zentrale):
Fax (Zentrale):
Website:
E-Mail:
+49 (0) 721/925-0
+49 (0) 721/925-2000
www.hs-karlsruhe.de
[email protected]
ECTS-Koordinator der Hochschule:
Dr. Joachim Lembach
Leiter, Akademisches Auslandsamt
E-Mail: [email protected]
Tel.: +49 (0) 721/925-1090
Akademisches Auslandsamt (AAA):
Fax:
Website:
E-Mail:
Öffnungszeiten:
Mitarbeiter:
+49 (0) 721/925-1089
www.hs-karlsruhe.de > Internationales > Akademisches Auslandsamt
[email protected]
Montags bis freitags 9.30-12 Uhr und
Montags, Mittwochs, Freitags 14-16 Uhr
Dr. Joachim Lembach
Leiter
E-Mail: [email protected]
Tel.: +49 (0) 721/925-1090
Margrit Huttner
Sekretariat
E-Mail: [email protected]
Tel.: +49 (0) 721/925-1084
Angelika Günter-Warth
Beratung Studenten Incoming
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E-Mail: [email protected]
Tel.: +49 (0) 721/925-1086
Hannes Schwarz
Beratung Studenten Outgoing
E-Mail: [email protected]
Tel.: +49 (0) 721/925-1085
Silke Neureuther
Stellv. Leiterin, Internationale Zulassungen
E-Mail: [email protected]
Tel.: +49 (0) 721/925-1081
Anne Davier-Grüner
Programme mit Frankreich
E-Mail: [email protected]
Tel.: +49 (0) 721/925-1087
2.
Allgemeine Beschreibung der Institution
2.1 Beschreibung der Hochschulart „Fachhochschule“
In Deutschland gibt es ca. 170 Fachhochschulen. Viele von ihnen tragen in ihrem Namen zusätzlich die englische Bezeichnung „University of Applied Sciences“. Auf
Deutsch heißt das „Universität für angewandte Wissenschaften“ und spiegelt sehr gut
wider, wofür die Fachhochschulen vor allem stehen: für einen hohen Praxisbezug und
eine starke Anbindung an die Arbeitswelt. Wer an einer Fachschulschule studiert, wird
stärker als Studierende an Universitäten auf den Einsatz in bestimmten Branchen und
Arbeitsbereichen vorbereitet. So gibt es dort vor allem Studiengänge im Bereich Technik, Wirtschaft, Sozialwesen sowie in Medien und Gestaltung. Ein Medizin- oder Lehramtsstudium oder ein klassisches Jurastudium kann man an einer Fachhochschule hingegen nicht absolvieren.
Der starke Anwendungsbezug der Fachhochschulen macht sich auch im Profil der Dozenten und Professoren bemerkbar: Viele von ihnen bringen Berufserfahrungen aus Industrie, Wirtschaft oder Sozialarbeit mit. Dieses Know-how befähigt sie, den Studierenden Einblicke in die Abläufe, Arbeitsweisen und Erwartungen von Unternehmen oder
sozialen und kulturellen Einrichtungen zu vermitteln. Obligatorische Studienpraktika (in
der Regel sind ein bis zwei Praxissemester Pflicht) runden den Wissens- und Praxistransfer für die Studierenden ab. [Quelle: DAAD]
Wichtige Elemente der anwendungsbezogenen Lehre sind:





Praxiserfahrung der Lehrenden
Praxisnähe im Labor- und Übungsbetrieb
Integrierte Praktische Studiensemester
Praxisorientierte Studienarbeiten
Anwendungsbezogene Abschlussarbeit
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2.2 Allgemeine Beschreibung der Hochschule Karlsruhe
Status:
Staatliche Hochschule
Hochschulart:
Fachhochschule
Auftrag:
Die Studierenden durch anwendungsbezogene Lehre
auf die Berufswelt vorzubereiten.
Gründungsjahr:
1878
Studierendenzahl:
ca. 6.500
Internationale Studierende: ca. 900
Zahl der akad. Mitarbeiter:
665
Zahl der sonst. Mitarbeiter: 305
2.3 Hochschuleinrichtungen
Die folgenden zentralen Einrichtungen stehen den Studierenden zur Verfügung:
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Institut für Fremdsprachen (IFS)
Akademisches Auslandsamt
Studentische Abteilung / Zulassungsstelle
Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)
Career Center
Service-Center Studium und Lehre
Geschäftsstelle für Öffentlichkeitsarbeit und Marketing (GÖM)
Gleichstellungsbeauftragte
Hochschulbibliothek
Reprographie
Informationszentrum
Öffentliche Baustoffprüfstelle
Institut für Naturwissenschaftliche Ingenieurgrundlagen (INIG)
Koordinierungsstelle für Wissenschaftliche Weiterbildung (KWW)
Forschungseinrichtungen
Das Institut für Angewandte Forschung (IAF) ist die zentrale Forschungs- und Entwicklungseinrichtung der Hochschule. Weitere wissenschaftliche Einrichtungen sind:
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Institute of Materials and Processes (IMP)
Institut für Geomatik (IfG)
Institut für Kälte-, Klima- und Umwelttechnik (IKKU)
Labor für Automatisierungstechnik (LAT)
Versuchsanstalt für Wasserbau (VAW)
Technologietransfer
Mit insgesamt sechs Transferzentren der Steinbeis-Stiftung leistet die Hochschule ihren
Beitrag zum Technologietransfer:
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Elektrische Energieversorgung und Elektromagnetische Verträglichkeit
Energieeffiziente Prozesstechnologien
Luft- und Raumfahrttechnik
Medizintechnik
Optoelektronik und Sensorik
Technische Beratung
Landesweite Einrichtungen an der HsKA:
 Geschäftsstelle der Studienkommission für Hochschuldidaktik (GHD)
 Koordinierungsstelle für die Praktischen Studiensemester (KOOR)
 Referat für Technik- und Wissenschaftsethik (RTWE)
3.
Hochschulgremien
Hochschulleitung: Rektorat (Rektor, zwei Prorektoren, Kanzlerin)
Hochschulrat: Beschlussfassung über die Struktur- und Entwicklungsplanung der Hochschule; Kontrolle der Geschäftsführung des Rektorats; Beschlussfassung über den Entwurf des Haushaltsvoranschlages oder des Wirtschaftsplans
Senat: Entscheidet in Angelegenheiten von Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung, soweit diese nicht durch Gesetz einem anderen zentralen Organ oder den
Fakultäten zugewiesen sind.
Kuratorium: Hat die Aufgabe, die Hochschule in ihrer Arbeit zu unterstützen und die
Zusammenarbeit mit der Praxis zu fördern.
4.
Fakultäten und ihre ECTS-Koordinatoren
Fakultät für Architektur und Bauwesen (Prof. Dr. Erwin Schwing)
Fakultät für Elektro- und Informationstechnik (Prof. Dr. Franz Quint)
Fakultät für Geomatik (Prof. Dr. Heinz Saler)
Fakultät für Informatik und Wirtschaftsinformatik
(Prof. Dr. Cosima Schmauch)
Fakultät für Maschinenbau und Mechatronik (Prof. Dr.-Ing. Klemens Gintner)
Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (Prof. Dr.-Ing. Rainer Griesbaum)
5.
Studiengänge
Architektur (Bachelor, Master)
Bauingenieurwesen (Bachelor, Master)
Bauingenieur trinational (Bachelor, Master)
Baumanagement (Master)
Baumanagement und Baubetrieb (Bachelor)
Elektrotechnik (Master)
Elektrotechnik – Automatisierungstechnik (Bachelor)
Elektrotechnik – Energietechnik und Erneuerbare Energien (Bachelor)
Elektrotechnik – Informationstechnik (Bachelor)
Elektrotechnik – Sensorik (Bachelor)
Fahrzeugtechnologie (Bachelor)
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Geoinformationsmanagement (Bachelor)
Geomatics (Master, englisch- u. deutschsprachig)
Geomatik (Master, deutschsprachig)
Informatik (Bachelor, Master)
International Management (Bachelor, Master)
Kartographie und Geomatik (Bachelor)
KulturMediaTechnologie (Bachelor)
Maschinenbau (Bachelor)
Maschinenbau und Mechatronik (Master)
Mechatronic and Micro-Mechatronic Systems (ERASMUS-Mundus-Master)
Mechatronik (Bachelor)
Sensor Systems Technology (Master, englischsprachig)
Sensorsystemtechnik (Master, deutschsprachig)
Technische Redaktion (Bachelor, Master)
Vermessung und Geomatik (Bachelor)
Wirtschaftsinformatik (Bachelor, Master)
Wirtschaftsingenieurwesen (Bachelor, Master)
Studiengangsdauer: Bachelorstudiengänge: 6-8 Semester
Masterstudiengänge: 3-4 Semester
6.
Vorlesungs- und Prüfungszeiten
Das akademische Jahr ist in zwei Semester unterteilt:
a) Wintersemester (WS): 15-wöchige Vorlesungszeit
Bewerbungsfrist für
Austauschstudenten:
allg. Bewerbungsfrist:
Vorlesungsbeginn:
Weihnachtsferien:
Vorlesungsende:
Prüfungszeit:
15. Mai
15. Juli
Anfang Okt.
24. Dez. – 6. Jan. einschl.
Ende Januar
Ende Jan. – Mitte Feb.
Detaillierter Kalender für das WS 2011/12:
Do.
Di.
Di.
1.9.
4.10.
4.10.
Di.+Mi. 4.+5.10.
Mi.
5.10.
Mi.
5.10.
Siehe Punkt 14.5
Beginn des WS 2011/12
8.00 Uhr
Vorlesungsbeginn für Rückmelder
8.00 Uhr
Einführungsveranstaltungen der Fakultäten für Neuimmatrikulierte
14-15.30 Uhr, 16-17:30 Uhr
Einführungsveranstaltung des Informationszentrums für Studienanfänger. Ort und
Einteilung bitte den Zulassungsunterlagen
entnehmen.
11.30 Uhr
Begrüßung der Erstsemester durch den
Rektor und den AStA.
16.00 Uhr
Einführungsveranstaltung des Akademischen Auslandsamts für ausländische
Studierende
Exkursionsprogramm für internationale
Studierende
12
Fr.
Mi.+Do.
Mo.
Fr.
Mo.
Fr.
Mo.
Fr.
Fr.
14.10.
16.+17.11.
28.11. – Mo. 5.12.
23.12.
9.1.12
27.1.
30.1.
17.2.
3.2. – Fr. 17.2.
Mi.
29.2.
Akademische Jahresfeier
Campustag, Gebäude A
Online-Prüfungsanmeldung
Letzter Vorlesungstag vor Weihnachten
Vorlesungsbeginn nach Weihnachten
Vorlesungsende
Beginn der Prüfungszeit
Ende der Prüfungszeit
Frist zur Zahlung des Rückmeldebeitrags
für das Sommersemester 2012
Ende des WS 2011/12
b) Sommersemester (SS): 15-wöchige Vorlesungszeit
Bewerbungsfrist für
Austauschstudenten::
allg. Bewerbungsfrist:
Vorlesungsbeginn:
Vorlesungsende:
Prüfungszeit:
15. Dez.
15. Jan.
Mitte März
Anfang Juli
Juli
Vorläufiger Terminplan für das Sommersemester 2012:
Do, 1.3.
Mo, 12.3., 8.00 Uhr
Anfang des SS 2012
Vorlesungsbeginn
Bitte beachten Sie auch die Feiertage, an denen keine Vorlesungen stattfinden und die
meisten Behörden und Geschäfte geschlossen sind.
Deutschlandweite Feiertage sind: 1. Januar, 1. Mai, 3. Oktober, 25.-26. Dezember. Karfreitag, Ostermontag, Himmelfahrt und Pfingstmontag sind ebenfalls Feiertage im Zeitraum März bis Juni. Am 24. und am 31. Dezember schließen die Geschäfte um 14 Uhr.
Weitere Feiertage in Baden-Württemberg sind: 6. Januar, 1. November und Fronleichnam.
7.
Bewerbung, Zulassung und Einschreibung
7.1 Allgemeine Information
Man kann sich an der HsKA bewerben entweder
 als Regelstudent in einem Bachelor- oder Master-Studiengang. Studien- und
andere Gebühren müssen vor der Einschreibung gezahlt werden.
 für ein oder zwei Studiensemester im Rahmen eines Austauschprogramms. Bewerber müssen an einer der Partnerhochschulen der HsKA eingeschrieben sein (s.
Liste auf den Seiten 21-22). Studierende von Hochschulen innerhalb der EU oder
in der Türkei können auch ein Austauschsemester an der HsKA im Rahmen des
„Free Mover“-Programms verbringen. Austauschstudenten können keinen HsKA-
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Abschluss erwerben, aber HsKA-Credits können für das Studium an ihrer Heimathochschule angerechnet werden auf der Grundlage der Lernvereinbarung (Learning Agreement, s. 10.4.1). In aller Regel fallen keine Studiengebühren an, aber
dies hängt von der Vereinbarung zwischen der HsKA und der jeweiligen Partnerhochschule ab. Bitte konsultieren Sie den ECTS-Koordinator Ihrer Hochschule.
7.2 Bewerbungsverfahren und -fristen
7.2.1 Bewerber für Bachelor-Studiengänge
Bewerbungsunterlagen:
-- HINWEIS: Alle Kopien müssen offiziell beglaubigt sein; eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche oder Englische muss beigefügt sein.

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
Schulabschlusszeugnis und Notenübersicht
Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (bei ausländischen Bewerbern)
Nachweis einer Berufsausbildung, wenn vorhanden
eventuell Nachweis der Berufserfahrung
Bewerber, die bereits an einer anderen Hochschule studiert haben: Notenübersicht und Immatrikulationsbescheinigung
Bewerber aus China und Vietnam: APS-Bescheinigung, s. www.aps.org.cn
Nachweis über Arbeitserfahrung
Motivationsschreiben für folgende Studiengänge erforderlich: International Management, Wirtschaftsinformatik und Informatik. Bewerber für Maschinenbau werden zu einem Auswahlgespräch eingeladen.
 Bewerber aus Nicht-EU-Ländern müssen eine Bescheinigung des Ausländerstudienkollegs (ASK) der Hochschule Konstanz einreichen; nähere Einzelheiten s.
www.ask.htwg-konstanz.de.
 Deutsche Bewerber mit einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) aus einem
Nicht-EU-Land benötigen eine Bescheinigung des Regierungspräsidiums Stuttgart.
Bewerbungsfristen:
 15. Juli für das Wintersemester
 15. Januar für das Sommersemester
Die folgenden Studiengänge lassen nur zum Wintersemester zu: Architektur,
Bauingenieurwesen trinational, Technische Redaktion
Bewerbungsverfahren:
1) Nicht-EU-Bewerber sowie deutsche Bewerber mit HZB aus einem Nicht-EU-Land:
Lassen Sie sich zunächst eine ASK-Bescheinigung ausstellen
2) Bewerben Sie sich online an der HsKA unter www.hskarlsruhe.de/servlet/PB/menu/1016280/index.html
3) Drucken Sie das Bewerbungsformular aus und schicken Sie es mit den weiteren
Bewerbungsunterlagen per Post an die HsKA
2-4 Wochen nach der Bewerbungsfrist erhalten Sie entweder einen Zulassungsoder einen Ablehnungsbescheid. Abgelehnte Bewerber kommen auf eine Warteliste. Eine Zusage kann dann unter Umständen noch in der ersten Vorlesungswoche erfolgen. Abgelehnte Bewerber können entweder ihre Bewerbung für das folgende Semester aufrechterhalten oder aber ihre Bewerbungsunterlagen zurückverlangen. Das Zulassungsschreiben beinhaltet alle relevanten Informationen zur
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Einschreibung ebenso wie Informationen zu den Zahlungsmodalitäten für die
Studiengebühren.
7.2.2 Bewerber für Master-Studiengänge
Bewerbungsunterlagen:
-- HINWEIS: Alle Kopien müssen offiziell beglaubigt sein; eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche oder Englische muss beigefügt sein.
 Schulabschlusszeugnis und Notenübersicht
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Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (bei ausländischen Bewerbern). Bewerber
für die Studiengänge Sensor Systems Technology und Geomatics müssen stattdessen den Nachweis englischer Sprachkenntnisse erbringen. Für die Studiengänge International Management, Vertriebsingenieurwesen und Wirtschaftsingenieurwesen ist der Nachweis deutscher und englischer Sprachkenntnisse erforderlich.
Nachweis einer Berufsausbildung, wenn vorhanden
eventuell Nachweis der Berufserfahrung
Bewerber aus China und Vietnam: APS-Bescheinigung, s. www.aps.org.cn
Bachelor-Zeugnis
Bachelor-Notenblatt
Lebenslauf
Für Sensorsystemtechnik sowie Maschinenbau und Mechatronik: 2 Empfehlungsschreiben
Hinweis: Aufgrund des geltenden Numerus Clausus muss der Notendurchschnitt
für den ersten Abschluss mindestens 2,5 betragen.
Bewerbungsfrist:
 15. Juli für das Wintersemester
 15. Januar für das Sommersemester
Die folgenden Studiengänge lassen nur zum Wintersemester zu: Architektur,
Geomatik, Mechatronic and Micro-Mechatronic Systems und Sensorsystemtechnologie (deutschsprachig).
Die folgenden Studiengänge lassen nur zum Sommersemester zu: Bauingenieurwesen, Bauingenieurwesen trinational und Sensor Systems Technology (englischsprachig).
Bewerbungsverfahren:
1) Bewerben Sie sich online an der HsKA unter www.hskarlsruhe.de/servlet/PB/menu/1016280/index.html. Ausnahmen: Für Sensor Systems Technology und Geomatics benutzen Sie bitte die gedruckten Formulare, die
Sie auf den jeweiligen Webseiten herunterladen können. Für Mechatronic and
Micro-Mechatronic Systems benutzen Sie bitte das Bewerbungsformular unter
www.eu4m.eu.
2) Drucken Sie das Bewerbungsformular aus und schicken Sie es mit den weiteren Bewerbungsunterlagen per Post an die HsKA. Bewerbungen für Sensor Systems Technology applications gehen zu Händen von Frau Silke Neureuther; für
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Geomatiks, zu Händen von Prof. Dr. Peter Freckmann; für Mechatronic and MicroMechatronic Systems, zu Händen des EU4M-Konsortiums.
2-4 Wochen nach der Bewerbungsfrist erhalten Sie entweder einen Zulassungsoder einen Ablehnungsbescheid. Abgelehnte Bewerber kommen auf eine Warteliste. Eine Zusage kann dann unter Umständen noch in der ersten Vorlesungswoche erfolgen. Abgelehnte Bewerber können entweder ihre Bewerbung für das folgende Semester aufrechterhalten oder aber ihre Bewerbungsunterlagen zurückverlangen. Das Zulassungsschreiben beinhaltet alle relevanten Informationen zur
Einschreibung ebenso wie Informationen zu den Zahlungsmodalitäten für die Studiengebühren.
7.2.3 Austauschstudenten
Vollzeitstudenten belegen in der Regel Lehrveranstaltungen im Umfang von 30
ECTS-Leistungspunkten pro Semester. Tragen Sie in die Lernvereinbarung (learning
agreement) alle Lehrveranstaltungen ein, die Sie während Ihres Studienaufenthaltes
an der HsKA belegen möchten und die zu Ihrem akademischen Profil an Ihrer Heimathochschule passen, damit Sie sich die Leistungspunkte zu Hause anrechnen lassen können. Einen Überblick über die verfügbaren Lehrveranstaltungen finden Sie
hier:
http://www.hs-karlsruhe.de/en/international/exchange-students/courses-for-exchangestudents.html
Die Lernvereinbarung muss von beiden Hochschulen gebilligt werden (s. 10.4.1).
Bewerbungsunterlagen:

Bewerbung über Online-Portal https://hskarlsruhe.moveonnet.eu/moveonline/incoming/welcome.php

Lernvereinbarung

Offizielles Notenblatt (Transcript)

Die notwendigen Sprachkenntnisse müssen von dem ECTS-Koordinator Ihrer
Heimathochschule geprüft und bescheinigt werden.
Bewerbungsfristen:
 15. Mai für das Wintersemester
 15. Dezember für das Sommersemester
Bewerbungsverfahren:
1) März – April (für das Wintersemester) bzw. Oktober – November (für das Sommersemester): Schließen Sie mit den ECTS-Koordinatoren Ihrer Heimathochschule
eine Lernvereinbarung ab.
2) Mai – Dezember: Senden Sie über Ihre ECTS-Koordinatoren die Lernvereinbarung
an die HsKA.
3) Juli bzw. Januar: Sie werden benachrichtigt, ob Sie an der HsKA zugelassen
wurden, in welchem Fall Sie weitere relevante Information und folgende Formulare erhalten: Bewerbungsformular für Unterkunft, Bewerbungsformular für
den Intensiv-Deutschkurs. Bitte füllen Sie diese Formulare aus und senden
Sie sie an die HsKA zurück.
Bitte besuchen Sie gleich nach Ihrer Ankunft in Karlsruhe das Akademische Auslandsamt (International Office), das Ihr erster Ansprechpartner für alle organisatorischen und administrativen Fragen ist.
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7.3 Zulassungsverfahren
7.3.1 Zulassungsvoraussetzungen für Bachelor-Studiengänge:
Adäquate Hochschulzugangsberechtigung oder bestandene Aufnahmeprüfung für alle
oder einen bestimmten Studiengang. In aller Regel muss zumindest der Zugang zum
Hochschulstudium im Heimatland gewährleistet sein. In manchen Fällen ist ein Vorbereitungskurs erforderlich. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.ask.htwgkonstanz.de und www.anabin.de.
7.3.2 Zulassungsvoraussetzung für Master-Studiengänge:
Bachelor-Abschluss
7.3.3 Sprachliche Voraussetzungen:
Deutsche Sprachprüfung DSH-2 oder äquivalente Prüfung, s. www.sprachnachweis.de.
Für die Masterstudiengänge Sensor Systems Technology oder Geomatics: Englische
Sprachprüfung (TOEFL 550/213/83 oder ein anderer entsprechender Nachweis).
Für die Masterstudiengänge International Management, Wirtschaftsingenieurwesen und
Vertriebsingenieurwesen: Nachweis deutscher und englischer Sprachkenntnisse.
7.3.4 Zulassungsvoraussetzungen für Austauschstudierende:
Einschreibung an einer Partnerhochschule oder “Free Mover” innerhalb Europas; mindestens zwei Hochschulsemester; gültige Lernvereinbarung; Deutsch- oder Englischkenntnisse auf B2-Niveau.
7.3.5 Studienplatzvergabe: (gilt nicht für Austauschstudierende)
In den grundständigen Bachelor-Studiengängen werden nach Vorwegabzug von ungefähr 15% der Studienplätze für Härtefälle, Zweitstudienbewerber und tatsächliche Ausländer 90 % der noch zur Verfügung stehenden Studienplätze auf der Eignungsrangliste
und 10 % auf der Wartezeitliste vergeben. Die Rangfolge auf der Eignungsliste ergibt
sich durch die Messzahl, die hauptsächlich durch die Gewichtung von verschiedenen
Noten der Hochschulzugangsberechtigung und der Bonierung bei der Vorlage einer
adäquaten Lehre, ausgerechnet wird.
7.3.6 Vorpraktika: (gilt nicht für Austauschstudierende)
Die folgenden Bachelor-Studiengänge verlangen für das Studiengebiet relevante
Vorpraktika in der angegebenen Mindestlänge:
Architektur
3 Monate
Bauingenieurwesen
3 Monate
Baumanagement und Baubetrieb
3 Monate
Energie- und Automatisierungstechnik
3 Monate
Fahrzeugtechnologie
3 Monate
International Management
8 Wochen
Kartographie und Geomatik
8 Wochen
Maschinenbau
3 Monate
Mechatronik
3 Monate
Vermessung und Geomatik
8 Wochen
Wirtschaftsingenieurwesen
8 Wochen
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7.4 Immatrikulation, Rückmeldung and Exmatrikulation
7.4.1 Immatrikulation
Im Zulassungsbescheid sind der Einschreibetermin und die erforderlichen Unterlagen
aufgeführt. Bei der Einschreibung beachten Sie bitte die Anleitung im Zulassungsbescheid zum Ausfüllen des Immatrikulationsantrags. Zur Einschreibung benötigen Sie
den Zulassungsbescheid sowie ein Passbild. Die Einschreibung kann erfolgen, wenn
folgende Bedingungen erfüllt sind:
1) Studien- und andere Gebühren sind rechtzeitig gezahlt worden. Die Studiengebühren werden mit Hilfe eines Überweisungsformulars bezahlt. Dazu müssen Sie
ein Bankkonto eröffnen und einen gültigen Mietvertrag vorlegen.
2) Der Immatrikulationsantrag muss ausgefüllt sein
3) Alle im Zulassungsbescheid genannten Unterlagen müssen vorgelegt worden
sein.
4) Die Krankenversicherung muss geregelt sein (s. 13.7.1)
5) Nicht-EU-Studenten müssen sich persönlich einschreiben. Eine gültige Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken muss vorgelegt werden.
Austauschstudierende melden sich zunächst im International Office, wo sie weitere Informationen erhalten.
7.4.2 Rückmeldung
Zu Beginn jedes Semesters muss jeder Studierende bestätigen, dass er sein Studium
an der HsKA weiterführen möchte, indem er die Studien- und andere Gebühren für
das neue Semester zahlt. Diese sog. Rückmeldung und die Zahlung der entsprechenden Gebühren durch Einzugsermächtigung erfolgt online. Bitte eine hinreichende Zahl von Immatrikulationsbescheinigung gleich ausdrucken, da diese nicht rückwirkend ausgestellt werden können. Die entsprechenden Fristen sind im Terminplan
genannt. Falls Sie sich nicht rechtzeitig rückmelden, erhalten Sie eine Mahnung, was
mit einer Verwaltungsgebühr einhergeht. Falls Sie sich trotz Mahnung nicht rechtzeitig rückmelden oder falls die Gebühren nicht überwiesen werden, werden Sie exmatrikuliert.
7.4.3 Exmatrikulation
Nach Ende Ihres Studiums müssen Sie sich exmatrikulieren. Austauschstudenten
benutzen hierzu das Formular, das sie mit ihrem Infopaket erhalten; es ist auch im
Studentensekretariat erhältlich. Vergessen Sie nicht, Ihr Studentenwohnheim bzw. Ihren Vermieter und das Einwohnermeldeamt darüber zu informieren, dass Sie Karlsruhe verlassen werden. Bitte hinterlassen Sie im International Office Ihre Heimatadresse, damit wir Sie gegebenenfalls erreichen können.
8.
Hochschulgesetze und andere relevante Verordnungen

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


Landeshochschulgesetz LHG vom 01.01.2005 und Änderung vom 01.12.2005
Berufstätigenhochschulzugangsverordnung 11.05.2006
Zulassungs- und Immatrikulationsordnung 20.06.2006, LHGs
Studien- und Prüfungsordnungen)
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz 18.08.2006
Für ECTS-Austauschstudierende sind die Online-Anmeldung, das Notenblatt
(Transcript) und die Lernvereinbarung (Learning Agreement) verbindlich
Zur Anerkennung von Studienleistungen s. 10.4.
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9.
Notensystem
Das Notensystem an der HsKA umfasst die folgenden fünf Notenstufen:
sehr gut:
gut:
befriedigend:
ausreichend:
nicht ausreichend:
1,0 – 1,5
1,6 – 2,5
2,6 – 3,5
3,6 – 4,0
4,1 – 5,0
Eine Prüfung ist dann bestanden, wenn mindestens die Note 4,0 erreicht wurde.
10. ECTS an der Hochschule Karlsruhe
10.1 Was ist ECTS?
Das “European Credit Transfer and Accumulation System” (ECTS) wurde von der Europäischen Kommission entwickelt, um ein einheitliches Verfahren zur Anerkennung von
im Ausland erbrachten Studienleistungen zu gewährleisten. ECTS ermöglicht es, Studienleistungen zu messen sowie zu vergleichen und sie von einer Institution zu einer anderen zu übertragen. ECTS basiert auf dem Prinzip des gegenseitigen Vertrauens zwischen den teilnehmenden Hochschuleinrichtungen. Wichtigste ECTS-Elemente sind die
Bereitstellung von Informationen (Information Packages) v.a. zum Lehrangebot der teilnehmenden Hochschulen, die Lernvereinbarungen (Learning Agreements) zwischen
Studierenden, Gast- und Heimathochschulen, die Verwendung von Leistungspunkten
als Maßeinheit für den Lernaufwand (student workload) sowie deren Dokumentation in
Form von standardisierten Notenblättern (Transcripts of Record). Jede Einrichtung, die
ECTS anwendet, beschreibt ihre Lehrveranstaltungen hinsichtlich ihres Inhalts wie auch
der damit verbundenen studentischen Arbeitsbelastung.
10.2 ECTS-Leistungspunkte (Credits)
ECTS-Punkte werden nach dem Arbeitsaufwand der Studierenden vergeben. Dieser
umfasst sowohl die Zeit der Anwesenheit in der Veranstaltung (Kontaktzeit) als auch die
Zeiten für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung. Es werden 30 Punkte für ein
Semester (für die gesamte Fächerkombination) vergeben, bei einer Regelstudienzeit
von acht Semestern insgesamt 240 Punkte für das Studium bis zu den Abschlussprüfungen. Bei einer Festlegung auf 1.500 – 1.800 Stunden studentischer Arbeitsbelastung
pro Jahr entspricht 1 ECTS-Punkt 25-30 Arbeitsstunden. Die Zuordnung der ECTSPunkte ergibt sich aus dem Verhältnis des für eine Veranstaltung veranschlagten Arbeitsaufwandes zu der für ein Studienjahr insgesamt zur Verfügung stehenden Zeit
(1.500 – 1.800 Zeitstunden). Semesterwochenstunden (Kontaktzeit) dienen nicht als
Berechnungsgrundlage.
10.3 Studierendenaustausch auf ECTS-Grundlage
Die meisten Studierenden, die an einem Studierendenaustausch auf ECTS-Grundlage
teilnehmen, studieren an einer Gasthochschule in einem EU- oder EEA-Land für eine
begrenzte Zeit (ein oder zwei Semester) und kehren dann an ihre Heimathochschule
zurück.
Wenn der Studierende das vorher vereinbarte Studienprogramm erfolgreich absolviert
hat, werden dafür Credits an seine Heimathochschule übertragen, so dass er dort sein
Studium ohne Zeitverlust wiederaufnehmen kann.
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Studierende erhalten nur dann ein ERASMUS-Stipendium, wenn der Studentenaustausch im Rahmen des LLP/ERASMUS-Programms erfolgt und wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

Der Studierende ist Bürger eines EU- oder EEA-Staates oder von einem EU-oder
EEA-Staat als Flüchtling oder staatenlos anerkannt oder hat dort einen festen
Wohnsitz.
 Der Studierende zahlt keine Studien- oder sonstige Gebühren an der Gasthochschule, zahlt aber möglicherweise weiterhin die regulären Gebühren an seiner
Heimathochschule während seines Auslandssemesters.
 Der Studienaufenthalt sollte drei Monate nicht unter- und ein Jahr nicht überschreiten.
Studierende im ersten Studienjahr können kein ERASMUS-Stipendium erhalten.
10.4 ECTS-Anerkennungsverfahren an der HsKA
ECTS wird an der HsKA zur Akkumulation von Leistungspunkten, zur Anerkennung von
Studienleistungen von Austauschstudierenden sowie zur Bewertung der Studienleistungen beim Studienplatzwechsel von einer anderen Hochschule genutzt. ECTS-Credits
können nur dann anerkannt werden, wenn sie von dem zuständigen Koordinator evaluiert worden sind; Kriterien sind das erfolgreiche Absolvieren der betreffenden Lehrveranstaltung, eine vergleichbare Lernerfahrung sowie eine vergleichbare Arbeitsbelastung.
Das entsprechende Procedere für Austauschstudierende ist im Folgenden dargestellt.
10.4.1 Austauschstudierende von HsKA-Partnerhochschulen (Incomings)
Studierende von HsKA-Partnerhochschulen (oder Free Movers), die an der HsKA als
ECTS-Austauschstudierende studieren möchten, füllen eine Lernvereinbarung (learning
agreement) aus, in der Sie alle Lehrveranstaltungen aufführen, die sie an der HsKA belegen möchten und welche sie sich an ihrer Heimathochschule anrechnen lassen möchten.
Die Auswahl von Lehrveranstaltungen basiert auf den Angaben im „ECTS Course Catalogue“ (Studiengangs- und Modulverzeichnis) der HsKA http://www.hskarlsruhe.de/en/international/ects-information-package.html , in dem alle Lehrveranstaltungen der HsKA unter Angabe ihrer jeweiligen ECTS-Credits aufgelistet sind. Sobald
die Lernvereinbarung von den zuständigen Koordinatoren der Heimathochschule unterzeichnet worden ist, muss diese an das International Office der HsKA (z.H. Frau GünterWarth) geschickt werden. Es wird dann von den HsKA-Koordinatoren unterzeichnet und
an die Heimathochschule des Studierenden zurückgeschickt. Spätere Änderungen der
Lernvereinbarung, z.B. weil eine Lehrveranstaltung wider Erwarten nicht stattfindet,
müssen von allen drei beteiligten Parteien (d.h. dem Studierenden und den ECTSKoordinatoren beider Hochschulen) bestätigt werden. Dazu dient das entsprechende
Änderungsformular, das aufseiten der HsKA wiederum vom International Office bearbeitet wird. Nach Beendigung ihres Aufenthalts an der HsKA erhalten Austauschstudierende im International Office eine ECTS-Transcript, das die absolvierten Lehrveranstaltungen mit ihren jeweiligen ECTS-Credits aufführt. Dieses Transcript ist die Grundlage für
die Anerkennung der Studienleistungen durch die Heimathochschule.
10.4.2 Austauschstudierende der HsKA (Outgoings)
In Absprache mit den ECTS-Koordinatoren ihrer Fakultät (s. Punkt 4.) füllen HsKAStudierende, die an einem ECTS-Austauschprogramm teilnehmen möchten, eine Lernvereinbarung aus, d.h. eine Liste der Lehrveranstaltungen, die sie an der
Parterhochschule belegen möchten und welche sie sich für ihr Studium an der HsKA
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anrechnen lassen möchten. Die Auswahl von Lehrveranstaltungen basiert auf den Angaben im „ECTS Course Catalogue“ (Studiengangs- und Modulverzeichnis) der Gasthochschule, in der deren Lehrveranstaltungen unter Angabe ihrer jeweiligen ECTSCredits aufgelistet sind. Sobald die Lernvereinbarung von den zuständigen Koordinatoren an der HsKA unterzeichnet worden ist, schickt das Akademische Auslandsamt diese
an die Partnerhochschule, damit sie auch dort unterzeichnet werden kann. Spätere Änderungen der Lernvereinbarung, z.B. weil eine Lehrveranstaltung wider Erwarten nicht
stattfindet, müssen von allen drei beteiligten Parteien (d.h. dem Studierenden und den
ECTS-Koordinatoren beider Hochschulen) bestätigt werden. Dazu dient das entsprechende Änderungsformular, das aufseiten der HsKA wiederum vom International Office
bearbeitet wird. Nach Beendigung ihres Aufenthalts erhalten die Austauschstudierenden
von der Gasthochschule ein ECTS-Transcript, das die absolvierten Lehrveranstaltungen
mit ihren jeweiligen ECTS-Credits aufführt. Dieses Transcript ist die Grundlage für die
Anerkennung der Studienleistungen durch die HsKA. Beachten Sie bitte, dass die HsKA
nicht verpflichtet ist, Ihnen Studienleistungen anzuerkennen, die nicht in der Lernvereinbarung bzw. dem entsprechenden Änderungsformular aufgeführt sind.
11. LLP/ERASMUS-Partnerhochschulen
Im Rahmen des LLP/ERASMUS-Programms kooperiert die Hochschule Karlsruhe mit
folgenden europäischen Hochschulen:
Bulgarien
Dänemark
Estland
Finnland
Frankreich
Georgien
Griechenland
Irland
Italien
Universitet po Arhitektura, Stroitelstvo i Geodezia, Sofia
Syddansk Universitet
Universitet Aalborg
Tallinn Tehnikaülikool
Aland Polytechnic
Metropolia Ammattikorkeakoulu
Mikkeli Polytechnic
Novia University of Applied Sciences
Ecole Nationale Supérieure d’Architecture de Strasbourg
Ecole Nationale Supérieure de Mécanique et des Microtechniques
IMEA, Besançon
Institut National des Sciences Appliquées INSA, Strasbourg
Institut Supérieur du Commerce, Paris
ISAT de l’Université de Bourgogne, Nevers
IUT de l’Université de Haute Alsace
IUT de l’Université de Nancy II
IUT de l’Université Robert Schuman, Strasbourg III
Université Claude Bernard, Lyon
Université de Franche Comté, Besançon
Université de Savoie, Chambéry
Université de Technologie de Compiègne
Georgische Technische Universität
Technological Education Institute of Kavala
Technological Education Institute of Larissa
Technological Education Institute of Thessaloniki
Waterford Institute of Technology
Università Ca’Foscari Venezia
Università di Bologna “Alma Mater Studiorum”
Università degli Studi di Cagliari
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Lettland
Litauen
Norwegen
Österreich
Polen
Rumänien
Schweden
Schweiz
Slowenien
Spanien
Türkei
Ungarn
Università degli Studi di Parma
Università degli Studi di Roma “La Sapienza”
Rigas Tehniska Universitate
Latvijas Lauksaimmiecibas Universitate
Vilniaus Gedimino Technikos Universitetas
Norges Teknisk-Naturvitenskapelige Universitet, Trondheim
Technische Universität Graz
Montanuniversität Leoben
Universität Innsbruck
Staatliche Fachhochschule Chelm
Politechnika Koszalinska
Politechnika Krakowska
Politechnika Poznanska
Uniwersytet Warminsko-Mazurski w Olsztynie
Universitatea Politehnica din Timisoara
Linköpings Universitet
Linneuniversitetet
Fachhochschule Nordwestschweiz
Fachhochschule Westschweiz
Fachhochschule Ostschweiz
Haute Ecole Spécialisée de Suisse Occidentale
Hochschule Luzern – Technik und Architektur
Hochschule für Technik Rapperswil
Züricher Hochschule für angewandte Wissenschaften
Univerza v Ljubljani
Universidad de Cádiz
Universidad del Pais Vasco, Bilbao
Universidad de Navarra
Universidad de Oviedo, Gijón
Universidad Politécnica de Valencia
Universidad de Valladolid
Universidad de Vigo
Universidad de Zaragoza
Ege Üniversitesi, Izmir
Istanbul Kültür Üniversitesi
Süleyman Demirel Üniversitesi, Isparta
Yasar Üniversitesi
Yildiz Teknik Üniversitesi, Istanbul
Budapesti Corvinus Egyetem
Eötvös Loránd Tudomanyegyetem, Budapest
Debreceni Egyetem
Szegedi Tudomanyegyetem
Nyugat-Magyarországi Egyetem
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Teil II – Allgemeine Informationen für Studierende
12. Das Leben in Karlsruhe
12.1 Einreise nach Deutschland
Informationen über Visa- und Einreisebestimmungen erhalten Sie von der folgenden
Website des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de. Wenn Sie ein Visum brauchen, dann “zu Studienzwecken”.
12.2 Finanzielle Angelegenheiten
12.2.1 Studien- und andere Gebühren
Wie alle staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg erhebt die HsKA Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester. Als Studierender an der HsKA stehen Ihnen verschiedene Einrichtung des Studentenwerks zur Verfügung, wie etwa die Mensa,
das Studentenwohnheim und Sporteinrichtungen. Hierfür zahlen Sie einen Studentenwerksbeitrag von 62,70 Euro pro Semester. Dazu kommt ein Verwaltungskostenbeitrag von 40 Euro pro Semester sowie eine einmalige Zahlung von 5 Euro für die Campus-Card. Die Errichtung dieser Beiträge entweder per Überweisung oder online über
eine Einzugsermächtigung ist Voraussetzung für die Immatrikulation an der HsKA. Bei
verspäteter Zahlung fällt eine Gebühr an!
12.2.2 Lebenshaltungskosten
Die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten (zusätzlich zur Miete) liegen bei 500 – 600
Euro pro Monat. Bei Vorlage Ihrer Campus-Card erhalten Sie oft Studentenermäßigungen, beispielsweise im Kino, in Museen oder auch beim Abschluss von Versicherungen.
12.2.3 Banken
Vergleichen Sie die Gebühren der verschiedenen Banken und erkundigen Sie sich nach
speziellen Tarifen für Studierende. Ein Girokonto sollte gebührenfrei sein. Beachten Sie,
dass für Überziehungskredite Zinsen anfallen.
12.2.4 Arbeiten
Wenn Sie keinen Pass eines EU-Mitgliedslandes haben, dürfen Sie nicht während Ihres
Aufenthaltes in Deutschland arbeiten, außer an der Hochschule und für die 90 Arbeitstage, die in einem Ein-Jahres-Visum erlaubt sind. Für manche Stellen an der Hochschule (z. B. HIWI – ungeprüfte wissenschaftliche Hilfskraft) muss man zum Arbeitsamt gehen und eine offizielle Arbeitserlaubnis beantragen. Wenn Sie ein Visum in Ihrem Pass
haben - was Sie alle haben sollten -, dürfen Sie 90 Tage pro Jahr arbeiten. So können
Sie außerhalb der Hochschule während der vorlesungsfreien Zeit arbeiten oder halbtags
während des Semesters, wenn Sie ausreichend Zeit haben. Wenn Sie mehr als 90 Tage
arbeiten wollen, müssen Sie die Ausländerbehörde kontaktieren und die Erlaubnis bzw.
jeweiligen Änderungen an Ihrem Visum erhalten. Wenn Sie arbeiten, ohne die Erlaubnis
dazu in Ihrem Pass zu haben, können Sie der Polizei gemeldet werden.
Für Studierende im Praxissemester
Sie müssen Ihre Lohnsteuerkarte vom Einwohnermeldeamt holen. Sie werden diese
Karte benötigen, wenn Sie sich länger als 6 Monate in Deutschland aufhalten. Diese
Karte müssen Sie dem Arbeitgeber unverzüglich übergeben, wenn Sie an Ihrer neuen
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Stelle anfangen. Sie erhalten die Karte am Ende Ihres Praxissemester zurück für den
Lohnsteuerjahresausgleich. Sagen Sie Ihrer Firma Bescheid, an welche Adresse die
Karte geschickt werden soll.
Wenn Sie weniger als 6 Monate in Deutschland arbeiten, erhalten Sie keine Lohnsteuerkarte. In diesem Fall müssen Sie Ihren Arbeitgeber daran erinnern, die zuständige Steuerbehörde nach einer Bescheinigung für beschränkt steuerpflichtige ausländische Arbeitnehmer zu fragen. Ansonsten wird der volle Steuersatz auf Ihr Einkommen erhoben
und Sie können keinen Lohnsteuerjahresausgleich beantragen.
Mit einer Lohnsteuerkarte können Sie eine Rückzahlung eines Teils der Steuern, die
Ihnen abgezogen wurden, beantragen. Formulare gibt es an der Pforte des Finanzamts
Karlsruhe-Stadt, Schlossplatz 14, Karlsruhe. Versuchen Sie, alle Quittungen zu sammeln (Zug-, Flug- und Straßenbahntickets usw.) und reichen Sie sie zusammen mit der
Lohnsteuererklärung dem Finanzamt ein. Dies sollte geschehen, bevor Sie Deutschland
verlassen. Bitte beachten Sie: das Finanzamt macht keine Auslands-Überweisungen.
Arbeiten nach Abschluss des Studiums
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg informiert:
Ausländische Studierende, die nicht EU-Staatsangehörige sind, haben nach ihrem Studienabschluss künftig ein Jahr lang Zeit zur Stellensuche. Finden sie eine Beschäftigung, dann erhalten sie einen auf diese Beschäftigung eingeschränkten Aufenthaltstitel.
Nach zwei Jahren Beschäftigung oder nach drei Jahren Aufenthalt kann die Arbeitsberechtigung ohne betriebliche Einschränkung erteilt werden.
Absolventen deutscher Hochschulen aus den osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten erhalten zunächst eine auf ein Jahr befristete Arbeitserlaubnis EU. Nach einem Jahr der
Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt erwerben sie einen Anspruch auf Erteilung einer
Arbeitsberechtigung EU. Diese Berechtigung wird ohne Beschränkungen erteilt. Studierende aus den osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten benötigen als Unionsbürger keine
Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland.
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat zu diesen Themen eine Homepage
eingerichtet, auf der die geänderten Aufenthaltsregelungen erklärt werden. Die Seite ist
in Deutsch und Englisch verfügbar:
www.wm.baden-wuerttemberg.de/sixcms/detail.php/174075.html
12.2.5 Finanzielle Unterstützung
Für internationale Studierende gibt es mehrere Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung
zu erhalten:
Informieren Sie sich zunächst bei den Behörden Ihres Heimatlandes, ob Unterstützung
möglich ist.
Nach dem Bundes-Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) können internationale Studierende in den folgenden besonderen Fällen finanzielle Unterstützung erhalten:
1. Kinder von EU-Staatsbürgern, wenn die Kinder eine Aufenthaltsgenehmigung für Familienmitglieder aus EU-Mitgliedstaaten haben.
2. Unter bestimmten Bedingungen:


ausgewiesene Ausländer
Ausländer mit politischem Asyl
24

ein Elternteil ist deutscher Staatsbürger
3. Andere Ausländer:


wenn ein Ausländer vor Studienbeginn 5 Jahre legal in Deutschland gelebt und
gearbeitet hat
wenn mindestens 1 Elternteil vor Studienbeginn des Kindes mindestens 3 Jahre
legal in Deutschland gelebt und gearbeitet hat
Das Landratsamt erteilt Auskünfte, ob die Bedingungen für den Bezug von BAfÖG vorliegen.
12.2.6 Stipendien
Die HsKA hat mehrere Möglichkeiten, besonders begabte Studierende, besonders in
Master-Studiengängen, zu fördern. Bitte schicken Sie die folgenden Unterlagen an das
Akademische Auslandsamt:



Bewerbungsschreiben
CV
Notenübersicht Ihres Erststudiums und aktuelles Notenblatt Ihres bisherigen Studiums an der HsKA (wenn zutreffend)
Folgende Stipendien können vergeben werden:


DAAD Matching Funds Stipendium für qualifizierte ausländische Studierende in
Bachelor- oder Master-Studiengängen. Eine Antragsrunde findet in jedem Semester statt, bitte achten Sie wegen der Bewerbungsfrist auf den Aushang am
schwarzen Brett des AAA in der Mensa, oder bewerben Sie sich bei Beginn eines
Semesters beim AAA.
Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende von Partnerinstitutionen
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) in Bonn vergibt zentral eine Reihe
von Stipendien. Detaillierte Informationen zu Stipendien des DAAD finden Sie auf der
Website http://www.daad.de. Die Bewerbungsprozedur braucht ihre Zeit, daher sollten
Sie so früh wie möglich beginnen, etwa 1 Jahr vorher. Auch einige andere Organisationen vergeben Stipendien. Für diese Stipendien muss man sich lange vor der Anreise
nach Deutschland über das entsprechende Ministerium oder die deutsche Botschaft /
Konsulat bewerben. Die deutschen Auslandsbehörden, die deutschen Konsulate und
andere deutsche Repräsentanten im Ausland erteilen Auskünfte über
Stipendienprogramme.
12.3 Unterkunft
12.3.1 Allgemeine Information
Wohnheimplätze in Karlsruhe sind nicht leicht erhältlich, da den Studenten der Hochschule Karlsruhe nur ein Wohnheim zur Verfügung steht. Das Akademische Auslandsamt wird jedoch versuchen, Ihnen eine Unterkunft zu verschaffen, entweder im Studentenwohnheim oder privat. Die Ausgaben für Unterbringung liegen bei ca. 250 bis 300
Euro monatlich, je nach Art der Unterkunft. Mit oder nach Ihrer Zulassung erhalten Sie
die Information, ob und wo wir eine Unterkunft für Sie haben. In einigen Fällen können
wir kein Zimmer vor der Ankunft des Studenten finden. Daher kann es passieren, dass
der ein oder andere ein paar Nächte in der Jugendherberge verbringen muss (gleich
neben der Hs Karlsruhe und dem Europahaus). Die Adresse ist:
Deutsche Jugendherberge
Engländerplatz 2
25
76133 Karlsruhe
Tel.: +49 / 721 282 48
Fax: +49 / 721 276 47
E-Mail: [email protected]
Website: http://www.jugendherberge-karlsruhe.de/
Die Wohnheime werden nicht von der HsKA verwaltet, sondern vom Studentenwerk.
Daher kann das Auslandsamt keinen Einfluss nehmen, so gerne wir helfen. Wir tun unser Bestes, Lösungen für die Unterbringung zu finden, aber wir können nicht jedem Student, der nach Karlsruhe kommt, ein Zimmer garantieren.
Sie können Informationen über Studentenunterkünfte und Unterkunftsvermittlung für
Studenten direkt beim Studentenwerk erfragen. Für die Vermittlung fällt keine Gebühr
an.
Besucheradresse:
Studentenwerk Karlsruhe
Wohnungswesen
Adenauerring 7, Studentenhaus
76131 Karlsruhe
Tel.: +49 / 721 6909-141/142/143
Fax: +49 / 721 6909-290
E-Mail: [email protected]
Website: http://www.studentenwerk-karlsruhe.de/static.php?page=wohnen
Korrespondenz:
Studentenwerk Karlsruhe
Wohnungswesen
Postfach 6247
76042 Karlsruhe
12.3.2 Unterkunftsmöglichkeiten’
Das Studentenwohnheim Europahaus wurde 1993 gebaut. Für Austauschstudenten
steht eine begrenzte Anzahl Zimmer zur Verfügung.
Das Europahaus befindet sich auf dem Campus der Hochschule. Die Miete beträgt ca.
250 Euro monatlich, daneben ist eine Kaution von ca. 500 Euro erforderlich. Bitte beachten Sie, dass damit bei Ankunft der Betrag von ca. 750 Euro fällig wird (für Kaution und
erste Monatsmiete).
Eine Wohneinheit besteht aus 5-7 Zimmern, Duschen, Toiletten und einer Essküche, wo
man sein eigenes Essen zubereiten kann. Die Räume enthalten einen Schreibtisch,
Stuhl, Schrank, Waschbecken, ein Regal, Deckenlampe, Bett mit Bettwäsche (es kann
vorkommen, dass Sie Ihre eigene Bettwäsche kaufen müssen). Daneben müssen Sie
selbst für Handtücher, Tischdecke, Geschirrtücher, Geschirr und Lebensmittel etc. sorgen. Sie können Ihre Wäsche für ca. 1,50 Euro pro Trommel waschen (Waschen und
Trocknen separat).
Eine weitere Unterkunftsmöglichkeit in Karlsruhe ist die private Unterbringung außerhalb
des Campus. Man hat sein eigenes Zimmer und teilt den Rest der Wohnung oder des
Hauses mit anderen Studenten oder sogar dem Eigentümer.
Dann gibt es noch die WGs (Wohngemeinschaften). Dies ist eine Wohnform, bei der
jeder Mitbewohner sein eigenes Schlafzimmer hat, aber alles andere wie Wohnzimmer,
26
Küche und Bad bis hin zu Fernseher, Waschmaschine und natürlich Kosten und Arbeiten geteilt werden. Dies hat den Vorteil, dass man Kontakt mit anderen Studenten, besonders deutschen, hat. Hinweise hängen in Karlsruhes Hochschulen aus, oder sind in
der Zeitung zu finden:
http://www.karlsruhe.de/Aktuell/. Für WG-Plätze: http://www.wg-gesucht.de und
http://www.studenten-wg.de/.
12.4 Mahlzeiten
Sie können Ihre Mahlzeit zu Hause einnehmen oder, vor allem das Mittagessen, in der
Mensa, wo es für 2 – 3,50 Euro eine gute und sättigende warme Mahlzeit gibt, einschließlich einer vegetarischen Option.
Außerdem finden sich in der Umgebung der Hs eine Vielzahl von kleinen Lokalen, wo
man die Qual der Wahl hat unter traditionell deutschen bis hin zu asiatischen oder anderen internationalen Gerichten.
12.5 Ärztliche Versorgung
Auf dem HsKA-Campus gibt es keine Krankenstation, nur Erste Hilfe. Das International
Office fügt seinem “Welcome Package” eine Liste von Ärzten und Zahnärzten bei; Sie
können auch das Auslandsamt direkt kontaktieren oder die Gelben Seiten konsultieren.
Sie sollten für den Notfall Ihren Krankenversicherungsnachweis immer zur Hand haben. Wenn Sie einen Arzt aufsuchen, ist in jedem Quartal eine Praxisgebühr von einmalig € 10 fällig; für weitere Besuche bei Fachärzten im selben Quartal benötigen Sie eine
Überweisung.
Notfallnummern:
Feuerwehr / Notarzt
Polizei
112
110
Anrufe sind kostenlos und können von jedem Telefon aus gemacht werden. Bei einem
Notruf sollten Sie folgende Angaben machen:
Was ist passiert?
Wo ist es passiert?
Wer ist der Anrufer?
Ist jemand verletzt?
Kann Erste Hilfe geleistet werden?
Ärzte und Apotheken haben einen Notdienst für Wochenenden und Feiertage eingerichtet. Krankenhäuser haben eine Notaufnahme rund um die Uhr.
12.6 Versicherung
12.6.1 Krankenversicherung
Es bestehen Krankenversicherungsabkommen mit allen EU-Mitgliedsländern sowie den
meisten anderen europäischen Ländern sowie Tunesien. In der Regel sind Studierende,
die in ihrem Heimatland krankenversichert sind und eine entsprechende Bescheinigung
vorlegen, von der deutschen Pflichtkrankenversicherung befreit. Entstehende Behandlungskosten werden dann vom deutschen Krankenversicherungssystem übernommen.
Der entsprechende ausländische Versicherungsnachweis muss für die gesamte Dauer
Ihres Aufenthalts in Deutschland gültig sein. Trifft dies auf Sie nicht zu, so können Sie
einer deutschen Krankenversicherung beitreten, falls Sie nicht älter als 30 Jahre sind.
Die Gebühr dafür beträgt ca. 60 Euro pro Monat. Die Krankenversicherung übernimmt
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die Kosten für ärztliche und zahnärztliche Behandlung, für verschreibungspflichtige Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Rehabilitationsmaßnahmen etc. Unter Umständen
ist eine Eigenbeteiligung erforderlich. Erkundigen Sie sich vor einer Behandlung, ob diese von der Krankenkasse übernommen wird.
12.6.2 Haftpflichtversicherung
Sehr empfehlenswerte Versicherung gegen Ansprüche, die durch von Ihnen verursachte
Schäden entstehen. Sollte Versicherung im Falle von Beschädigungen ihrer Unterkunft
im Studentenwohnheim einschließen.
12.6.3 Hausratversicherung
Versichert gegen Beschädigungen oder Diebstahl Ihres persönlichen Eigentums.
12.7 Studierende mit Behinderungen
Die Hochschulbibliothek, die Mensa und alle HsKA-Gebäude mit Ausnahme der Gebäude R (Verwaltung) und P (Sensorsystemtechnik) sind barrierefrei. Dies trifft auch für die
meisten öffentlichen Gebäude in Karlsruhe zu. Der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV)
setzt z.T. Fahrzeuge ein, die für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität geeignet sind.
Internationale Studierende mit Behinderungen sollten sich mit dem Studienberater für
Outgoing Students im International Office, Herrn Hannes Schwarz, in Verbindung setzen, der auch der Vertrauensmann für schwerbehinderte Mitarbeiter der Hochschule
Karlsruhe ist.
12.8 Öffentlicher Nahverkehr
Straßenbahn/Bus: Der Studentenwerksbeitrag in Höhe von 60 Euro, den jeder HsKAStudierende zahlen muss, schließt ein Semesterticket für den Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) ein, das jedoch nur nach 19.00 Uhr gilt.
Als Student kann man sich für 110 Euro auch ein Semesterticket besorgen (in Karlsruhe
"Studikarte"), mit der man für einen festen Betrag für 6 Monate (September bis Februar,
Oktober bis März, März bis August oder April bis September) unbegrenzt den öffentlichen Nahverkehr in Karlsruhe und Umgebung nutzen kann. Um dieses Ticket zu kaufen,
muss man bei der Deutschen Bahn (KVV-Zentrum) die Immatrikulations-Bescheinigung
oder den Studentenausweis vorlegen. Die Öffnungszeiten des KVV Kundenzentrums
sind: Montag bis Freitag – 6:30 - 19:00 und Samstag / Sonntag – 9:00 - 16:00.
Wer kein Semesterticket braucht oder will, kann sich an den zahlreichen FahrkartenAutomaten Fahrkarten oder Tageskarten für die verschiedenen Zonen besorgen. Das
Ticket muss beim Einsteigen in den Bus, die Straßenbahn oder den Zug entwertet werden. Wer ohne Ticket fährt, muss eine Strafe von € 40,- zahlen. Für die Mitnahme von
Fahrrädern im Zug ist ein zusätzliches Ticket nötig.
13. Das Studium an der Hochschule Karlsruhe
13.1 Studieneinrichtungen
13.1.1 Hochschulbibliothek
Die Fachbibliothek Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft (FBH) ist als Teilbibliothek der Universitätsbibliothek Karlsruhe für die Literaturversorgung innerhalb der
Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft zuständig.
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Kontakt:
Fachbibliothek Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft (FBH)
Gebäude A
Moltkestr. 30
76133 Karlsruhe
Information:
Tel.: +49 721 925-2866
Mo - Fr 8 – 16 Uhr
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 6 – 24 Uhr
Sa 8 – 18 Uhr
Vor und während der Prüfungszeit auch an Sonn- und Feiertagen gemäß besonderer
Ankündigung geöffnet.
Weitere Bibliotheken in Karlsruhe:
Universitätsbibliothek Karlsruhe
Straße am Forum 2
76131 Karlsruhe
Badische Landesbibliothek
Erbprinzenstraße 15
76133 Karlsruhe
Hochschulbibliothek der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe
Bismarckstraße 10
76133 Karlsruhe
Stadtbibliothek im Ständehaus
Ständehausstraße 2
76133 Karlsruhe
13.1.2 E-Mail und Computernutzung
Alle Studierenden erhalten innerhalb von ein oder zwei Wochen nach der Einschreibung eine Hochschul-E-Mail-Adresse.
Als eine seiner Aufgaben stellt das Informationszentrum der Hochschule Karlsruhe
Computer-Poolräume für die Studenten zur Nutzung bereit. Nach der Immatrikulation
erhalten Sie Ihren Benutzernamen und Passwort. Hiermit können Sie auf dem ganzen
Campus
Rechner
nutzen.
Auf
der
Website
http://www.hskarlsruhe.de/hochschule/einrichtungen/iz.html finden Sie einen Überblick über das Serviceangebot des Informationszentrums.
13.1.3 Campus-Card
Funktionen der Campus-Card:



Studierendenausweis
Geldbörse (Mensa und Gebäude A, Erdgeschoss)
Bitte beachten Sie, dass beim erstmaligen Aufladen die Ladestation in der
Mensa benutzt werden muss.
Bibliotheksausweis (in the planning stages)
29

Semesterticket
Automatisch ist das Semesterticket (von 19.00 Uhr bis 3.00 Uhr) des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) auf der Karte enthalten. Das erweiterte Semesterticket ist direkt bei den Verkaufsstellen der KVV (Bsp. vor der Postgalerie)
erhältlich.

Auf und in der Campus-Card gespeicherte Daten:
Aufdruck auf der Karte:







Bild
Name
Matrikel-Nr.
Studiengang
Gültigkeit
KVV-Ticket
GID
Daten im Mifare-Chip:





Mifare-Seriennummer
GID
Hochschulschlüssel
PIN
Geldbörse
Wo erhalte ich die Campus-Card?
Im Gebäude R, Studentische Abteilung links von der Infothek. Die Ausgabe ist zu
folgenden Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Donnerstag: von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Wie behandle ich die Campus-Card?
Ihre Campus-Card begleitet Sie während Ihres gesamten Studiums. Gehen Sie mit Ihrer
Campus-Card pfleglich um. Die Campus-Card sollen Sie jederzeit sicher aufbewahren.
Wenn Sie folgende Hinweise beachten, wird Ihnen die Karte lange erhalten bleiben:



NICHT knicken oder starkem Druck aussetzen
NICHT Hitze, Kälte oder Strahlung (z.B. Mikrowelle o.ä.) aussetzen
NICHT verschmutzen oder verschmutzt benutzen
Ersatz bei Verlust oder Defekt der Campus-Card
Den Verlust oder Defekt Ihrer Campus-Card melden Sie bitte an der Infothek in der Studentischen Abteilung. Bitte geben Sie Ihre Matrikel-Nummer und Ihre Kartennummer an.
Für die Erstellung einer Ersatzkarte erheben wir grundsätzlich einen Kostenersatz von 5
Euro. Bei Defekt der Karte erhalten Sie gegen Vorlage der alten eine neue CampusCard. Soweit der Defekt nicht auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen ist, erhalten Sie kostenlosen Ersatz.
Zur Rekonstruktion des Guthabens in der Geldbörse der defekten Campus-Card ist die
Vorlage des Blattes "Speicherung personenbezogener Daten im Chip Ihrer CampusCard" erforderlich, das Sie bei der Übergabe der Karte erhielten. Nur mit der dort ver-
30
zeichneten Geldbörsennummer kann bei einem defekten Chip nachvollzogen werden,
welches Guthaben sich auf Ihrer Karte befindet. Bitte wenden Sie sich hier persönlich an
das Studentenwerk Karlsruhe, Adenauer-Ring 7 (Ansprechpartner: Hr. Bittner oder Hr.
Popke). Bei Verlust der Karte ist eine Erstattung des Guthabens nicht möglich.
Die Ersatzkarte kann in der Studentischen Abteilung an der Infothek bezahlt werden.
Validierungsstation - kein neuer Aufdruck?!
1) Wenn Sie die Karte in die Validierungsstationen (Standort: in der Studentischen Abteilung bei der Infothek) einschieben, hören Sie nach ca. 15 Sekunden ein DruckGeräusch, die Karte wird bedruckt und langsam wieder frei gegeben.
2) Falls Ihr alter Aufdruck wieder erscheint, liegt das nicht am System - Sie sind dann
noch nicht rückgemeldet. Wenden Sie sich an Ihren Schalter in der Studentischen Abteilung.
3) Die Karte kommt nach dem Einschieben in den Drucker ohne neuen Aufdruck wieder
heraus. Dies kann an einer Verschmutzung oder an starken Kratzern liegen. Versuchen
Sie es erneut. Beim Reinigen der Campus-Card keine scharfen Reinigungsmittel verwenden. Benutzen Sie möglichst eine Schutzhülle für die Campus-Card und vermeiden
Sie ein Verbiegen der Campus-Card.
13.2 Unterricht, Prüfungen und Notensystem
Die anwendungsbezogene Lehre der HsKA findet in der Regel in Seminarform statt. Die
meisten Vorlesungen werden von Laborübungen begleitet. Ein besonderer Vorteil liegt
darin, dass die Klassengröße 40 Teilnehmer normalerweise nicht überschreitet, was ein
kommunikatives und interaktives Lernen ermöglicht.
Prüfungen in Pflichtfächern sind verbindlich, die Anmeldung dazu erfolgt automatisch.
Für Prüfungen in Wahlfächern oder zusätzlichen Lehrveranstaltungen müssen Sie sich
online anmelden. Im Krankheitsfall und aus anderen wichtigen Gründen können Sie sich
spätestens drei Tage vor der Prüfung (Wochenenden nicht eingerechnet) online abmelden. Grundlos versäumte Prüfungen gelten als nicht bestanden und können im nächsten
Semester nicht wiederholt werden.
In fast allen Lehrveranstaltungen muss eine (i.d.R. schriftliche) Prüfung bestanden werden. Alle Prüfungen werden benotet. Dies obliegt dem einzelnen Dozenten, weshalb
sich die Verteilung von Noten von Lehrveranstaltung zu Lehrveranstaltung stark unterscheiden kann. I
Das Notensystem an der HsKA umfasst die folgenden fünf Notenstufen:
sehr gut:
gut:
befriedigend:
ausreichend:
nicht ausreichend:
1,0 – 1,5
1,6 – 2,5
2,6 – 3,5
3,6 – 4,0
4,1 – 5,0
Eine Prüfung ist dann bestanden, wenn mindestens die Note 4,0 erreicht wurde. Eine
Prüfung, die nicht bestanden wurde, kann im nächsten Semester wiederholt werden.
Eine zweite Wiederholung ist nur in Ausnahmefällen möglich.
31
13.3 Studiengänge mit internationaler Ausrichtung
Wenn nicht anders vermerkt, werden alle Studiengänge an der HsKA auf Deutsch unterrichtet. Gute Deutschkenntnisse sind für diese Studiengänge daher unerlässlich und
müssen nachgewiesen werden. Einige der Studiengänge der HsKA haben eine besondere internationale Ausrichtung:
Master in Sensor Systems Technology:

Englisch als Unterrichtssprache

Doppelabschlussabkommen mit der VIT University in Indien
Master in Geomatics:

Englisch und Deutsch als Unterrichtssprachen

Doppelabschlussabkommen mit der Universidad Politécnica de Valencia in
Spanien
ERASMUS-Mundus-Master in Mechatronic and Micro-Mechatronic Systems:

Deutsch und Spanisch oder Französisch als Unterrichtssprachen

Doppelabschlussabkommen mit der ENSMM in Frankreich und der
Universidad de Oviedo in Spanien
Fahrzeugtechnologie:

Französisch und Deutsch als Unterrichtssprachen

Doppelabschlussabkommen mit der ENSMM in Frankreich
Bachelor in Bauingenieurwesen:

Französisch und Deutsch als Unterrichtssprachen

Tri-nationaler Studiengang in Kooperation mit dem IUT Strasbourg in Frankreich und der Fachhochschule Nordwestschweiz
13.4 Praxissemester
Praxissemester sind ein Wesensmerkmal der Ausbildung an der HsKA. Das theoretische Wissen der Studierenden wird ergänzt durch seine Anwendung in der Praxis im
Rahmen eines Praktikums mit einer Dauer von 95 Tagen. Die genauen Anforderungen
an ein Praxissemester sind in der entsprechenden Studien- und Prüfungsordnung und
Fakultätsveröffentlichungen festgelegt.
In der Regel suchen sich die Studierenden ihren Praktikumsplatz selbst; sie werden dabei jedoch unterstützt von den verantwortlichen Fakultätsbeauftragten (s. Liste unter
http://www.hs-karlsruhe.de/studierende/studienberatung/studienfachliche-beratung.html)
oder von der Koordinierungsstelle für die Praktischen Studiensemester (s.
http://www.hs-karlsruhe.de/internationales/koor/ueber-uns.html). Der Student schließt
einen Praktikumsvertrag mit einem Betrieb ab. Muster sind in den Fakultätssekretariaten
erhältlich.
Die einzelnen Studien- und Prüfungsordnungen legen fest, auf welche Weise Projektarbeiten im Rahmen von Praktika dokumentiert werden müssen. Studierende im Praxissemester sind nach wie vor an der Hochschule eingeschrieben, jedoch können Sie während dieser Zeit nicht dem AStA angehören.
Praktika sind in die Bachelor-Curricula integriert, in der Regel im 5. Semester; Masterstudiengänge beinhalten ein Projektsemester, in dessen Verlauf die Master-Thesis an-
32
gefertigt wird. Das Projektsemester schließt die Projektvorbereitung, das Projekt selbst,
die Thesis und Projektnachbereitung ein.
13.5 Sprachkurse
13.5.1 Institut für Fremdsprachen (IFS)
Das Institut für Fremdsprachen der Hochschule bietet jährlich im September und März,
immer zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn, Intensivkurse für Deutsch als Fremdsprache
an. Weitere Kurse für Deutsch als Fremdsprache werden während der Vorlesungszeit
angeboten. Die Teilnahme an diesen Kursen ist für Mitglieder der Hochschule kostenlos.
Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen (z. B. Einstufungstests, Präsenzpflicht
usw.). Auf der Website des IFS finden Sie weitere Informationen.
http://www.hs-karlsruhe.de/internationales/ifs.html .
Das IFS bietet auch Englisch-, Spanisch-, Französisch- und Chinesischkurse an sowie,
in dem Sonderprogramm "Sprache und interkulturelle Praxis", sog. Schnupperkurse für
verschiedene Kulturbereiche, darunter auch der englischsprachige Kurs “Germany Today”.
Sprachkurse werden auch von der Universität Karlsruhe angeboten sowie, gegen Gebühr, von der Volkshochschule oder von privaten Sprachschulen.
13.5.2 Tandems
Study Buddies www.study-buddies.eu ist ein Partnervermittlungsportal, das Kontakte
zwischen deutschen und ausländischen Studenten der Hochschule Karlsruhe (HsKA)
fördert. Über kurz oder lang sollen auch Studenten anderer Karlsruher Hochschulen
und Privatpersonen teilnehmen können.
Die internationalen Partnerschaften, die mit Hilfe dieses Portals angebahnt werden,
sollen zum einen der besseren sozialen Integration der ausländischen Studierenden
an der HsKA dienen, zum anderen aber auch die internationale Erfahrung und interkulturelle Kompetenz ihrer deutschen „Buddies“ fördern.
13.6 Der Allgemeine Studierendenausschuss
Der Allgemeine Studierenden-Ausschuss (AstA) besteht aus den vier gewählten studentischen Vertretern im Senat. Da es unmöglich ist, sich mit vier Personen um etwa 6000
Studierende zu kümmern, scharen sich aktuell ca. ein Dutzend studentische Helfer um
diese.
In Wirklichkeit macht der AStA nämlich sehr viel mehr. Die Unterteilung in verschiedene
Referate erlaubt eine effektive Aufgabenverteilung, wobei die Grenzen durchaus gewollt
verschwimmen und jede(r) Aktive im AStA hilft wo er, bzw. sie nur kann.
Beispielsweise gibt es das Kulturreferat, in dem es vorrangig um die Organisation und
Durchführung von Events geht. Das Sozialreferat ist Ansprechpartner für Beratungen im
Falle eines nötigen Härteantrages, für Probleme mit BAFöG, sowie andere soziale Belange.
Das Ausländerreferat organisiert jedes Semester einen Internationalen Abend mit Essen
sowie einen Internationalen Kino-Abend für ausländische Studierende. Hierbei ist natürlich auch das Kino-Referat involviert, welches für das beliebte AStA-Kino Mittwoch
abends bekannt ist. Klassiker quer durch die Epochen werden den Studierenden hier für
33
wenig Geld im Hörsaal Elektrotechnik im LI-Bau geboten. Außerdem haben wir Sportreferenten, die beispielsweise Volleyball-Turniere veranstalten.
Das Öffentlichkeitsreferat kümmert sich generell um Aushänge, um Pressemitteilungen,
eben um alles was den AStA nach außen auftreten lässt. Besonders sei hier auch das
vorliegende Ersti-Heft erwähnt, welches schon vielen Erstsemestern den Start an der
Hochschule und ins Studienleben erleichtert hat.
Dies sind die Aktivitäten des AStA, die dem Studierenden das Leben an der HS angenehmer machen. Aber damit ist es für uns noch längst nicht getan, denn auch hochschulpolitische Aktionen wie Demonstrationen und Vollversammlungen gehören zum
Aufgabengebiet der AStA, oftmals in Zusammenarbeit mit anderen ASten bzw. USten in
Karlsruhe.
Last but not least nimmt der AStA auch die offizielle Vertretung der Studierenden im
Hochschulgremium, dem Senat wahr. Neben dem Rektorat und den Dekanen, sowie
den gewählten Mitarbeitern und Dozenten sind von den insgesamt 26 Senatsmitgliedern
auch vier (von Studierenden einmal im Jahr gewählte) Studierende beteiligt, die an wichtigen hochschulweiten Entscheidungen teilhaben und somit die Studierendenseite vertreten. Auch deshalb ist es für eine optimale Studierendenvertretung wichtig, dass die
Kommunikation zwischen dem AStA, den Fachschaften und den restlichen Studierenden
gut funktioniert. Denn nur dann können deren Interessen auch vertreten werden.
Zuletzt sei erwähnt, dass der AStA - einmal von der Sekretärin abgesehen - aus ganz
normalen Studierenden besteht, die diese Aufgaben freiwillig und ehrenamtlich wahrnehmen, dies aber auch gerne tun. Die AStA-Mitglieder freuen sich über jede bzw. jeden, und insbesondere auch über internationale Studierende, die sie dabei unterstützen
möchten.
14. Freizeitaktivitäten
14.1 Reisen
Reisen in Deutschland und Westeuropa ist einfach und meist angenehm. Die Entfernungen sind machbar. Besonders in Deutschland ist das Bahnfahren als zuverlässigste und
weitentwickelte Reiseart zu empfehlen. Die Deutsche Bahn (DB) bietet eine Bahncard
an, mit der man auf Tickets Rabatt erhält. Am Bahnhof Karlsruhe erhält man ein Heft mit
allen Städteverbindungen, und die Website der DB www.bahn.de gibt praktische Informationen über Preise und Fahrpläne.
Eine weitere Besonderheit ist das Schönes-Wochenende-Ticket, das nur 35 Euro kostet
und am Wochenende für einen Tag und eine Gruppe von bis zu 5 Leuten in ganz
Deutschland gültig ist. Mit diesem Ticket dürfen jedoch nur langsamere Züge (Regionalbahn, Regional Express und Inter Regional) verwendet werden.
(http://www.mitfahrgelegenheit.de/),
Die folgenden Websites helfen Ihnen, sich zu Ausflugszielen in Karlsruhe oder Deutschland inspirieren zu lassen:
Für Karlsruhe und Umgebung: http://www.karlsruhe.de
Informationen zu Karlsruhe finden oder updaten: http://www.ka-wiki.de
Für Deutschland: http://goeurope.about.com/cs/germany/
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14.2 Die Stadt Karlsruhe
Die 1715 als "Fächerstadt im Grünen" von Markgraf Karl Wilhelm gegründete Stadt ist
mit ca. 285.000 Einwohnern noch gut überschaubar. Sie hat durch ihre Lage zwischen
Schwarzwald und Rhein in unmittelbarer Nachbarschaft zur linksrheinischen Pfalz und
dem nahen Elsass (Frankreich) einen hohen Freizeitwert. Mit der Stadtbahn kann man
direkt bis nach Bad Herrenalb, einem der Erholungszentren im Nordschwarzwald, fahren.
Unweit des Schlossparks und der Kunsthalle liegen die Hochschule Karlsruhe und die
Pädagogische Hochschule in unmittelbarer Nachbarschaft. Die Hochschulbibliothek und
die Mensa werden von beiden Institutionen gemeinsam genutzt. Viele Verbindungen
zwischen Ingenieuren und Pädagogen zeugen vom gutnachbarschaftlichen Verhältnis.
14.3 Erholung und Sport
Karlsruhe hat für jeden Erholungssuchenden etwas zu bieten. Die Haupteinkaufsstraße,
die Kaiserstraße, bietet tagsüber sehr gute Einkaufsmöglichkeiten sowie ein lebhaftes
Nachtleben. In der ganzen Stadt gibt es eine Vielzahl von Restaurants, Cafes, Kneipen,
Diskotheken, Kinos (auch mit ausländischen Filmen in Originalfassung). Karlsruhe ist
eine international geprägte Stadt mit einem multikulturellen Flair. Dennoch ist Karlsruhe
eine sehr sichere Stadt, in der man auch mitten in der Nacht keine Angst haben muss.
Die Landschaft, die Karlsruhe umgibt, ist ausgesprochen attraktiv. Es gibt eine Vielzahl
von Fahrrad- und Wanderwegen, Seen, Campingplätze und natürlich den Rhein. Die
meisten Ziele können zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln
leicht erreicht werden. Mit ihren Erholungsmöglichkeiten, ihrem vorbildlichen Nahverkehrssystem und den kulturellen Attraktionen, die man von einer Universitätsstadt erwartet, ist Karlsruhe ein hervorragender Ort zum Arbeiten, Studieren und Entspannen.
In Karlsruhe gibt es viele Sportplätze und -hallen, öffentliche Schwimmbäder, Rad- und
Wanderwege, wo man hervorragend Fußball und Tennis spielen kann, schwimmen, radfahren oder spazierengehen.
Studenten erhalten eine Ermäßigung für den Eintritt in die Karlsruher öffentlichen
Schwimmbäder.
Viele gute Tipps finden Sie im "Sport und Freizeit in Karlsruhe", wo die Anlagen und ihre
Adresse mit Kontaktpersonen und Telefonnummern aufgeführt sind.
Die Fachschaft (AStA) der Hochschule bietet vielfältige Freizeitaktivitäten an, die zu Beginn jeden Semesters organisiert und bekannt gegeben werden. Vor Ort gibt es im AStA-Büro (im Mensagebäude) weitere Informationen.
14.4 Kulturelle Angebote
Die kulturellen Angebote sind vielfältig. Neben dem Badischen Staatstheater gibt es
mehrere Privattheater sowie zahlreiche Museen und Galerien. Insbesondere die Hochschullandschaft ist breit gefächert. Karlsruhe hat die größte Fachhochschule BadenWürttembergs, die älteste Technische Universität sowie die älteste Pädagogische Hochschule Deutschlands. Die Kunstakademie, die Musikhochschule und die Hochschule für
Gestaltung – in Verbindung mit dem Zentrum für Kunst und Medientechnologie – runden
das Bild ab.
Das monatliche Gratis-Magazin „ Klappe auf“ (s. www.klappeauf.de/) informiert über alle
kulturellen Veranstaltungen in Karlsruhe. Bei Vorlage Ihres Studentenausweises erhalten Sie bei den meisten Veranstaltungen ermäßigten Eintritt.
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Das Badische Staatstheater veröffentlicht zu Beginn der Spielzeit im Herbst eine kostenlose Broschüre, in der sich Informationen zu neuen Produktionen und die monatlichen
Spielpläne finden. Oder schauen Sie www.karlsruhe.de/kultur.de nach, was in diesem
und anderen Theatern läuft.
Der HsKA-Chor "Vocal Resources" freut sich über neue Mitglieder und Zuhörer. Die
HsKA und der AStA organisieren eine Vielzahl anderer Veranstaltungen: Parties, Vorträge, Kinoabende etc.
14.5 Exkursions- und Veranstaltungsprogramm des AAA
Das Akademische Auslandsamt organisiert jedes Semester Exkursionen und Veranstaltungen, damit unsere ausländischen Studierenden auch das Land kennenlernen, in dem
sie studieren. Informationen über die Exkursionen, welche im Wintersemester 2011/12
angeboten
werden,
finden
Sie
hier
http://www.hskarlsruhe.de/internationales/aaa/studium-an-der-hska/exkursionen.html.
Ansprechpartner für weitere Informationen und die Anmeldung ist Herrn Schwarz, Akademisches Auslandsamt, Gebäude R, Zimmer 115, Tel. 0721-925-1085, E-Mail: [email protected]

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