Erste Hilfe LFS - Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen
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Erste Hilfe LFS - Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen
Landesfinanzschule Brandenburg im Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen Hörsaalgebäude aus Sicht des Seminargebäudes Ausbildungsinformationen der Landesfinanzschule für die Anwärterinnen und Anwärter des Einstellungsjahrgangs 2016 Ausbildungsinformation der Landesfinanzschule Brandenburg für den E 2016 Vorwort Sehr geehrte Steueranwärterin, sehr geehrter Steueranwärter, seien Sie an der Landesfinanzschule Brandenburg herzlich willkommen. Vor Ihnen liegt eine 2-jährige Ausbildung mit insgesamt drei Ausbildungsabschnitten an der Landesfinanzschule Brandenburg. Der erste Ausbildungsabschnitt, der heute beginnt, soll Ihnen das wichtigste steuerrechtliche Grundwissen für die Arbeit im Finanzamt vermitteln. Gehen Sie ihn mit Freude und Zielstrebigkeit an. Damit Sie sich gut und schnell an der Landesfinanzschule einleben und Ihre Ausbildung erfolgreich gestalten, halten Sie gerade unsere Informationsbroschüre zum Beginn Ihrer Ausbildung in den Händen. Sie enthält Wissenswertes zum Schulalltag, zum Verhalten im Krankheitsfall sowie zu Sport- und Freizeitmöglichkeiten. Ihr besonderes Augenmerk möchte ich auf die Lerntipps lenken und Sie bitten, diese nach und nach und immer mal wieder durchzulesen. Vielleicht hilft Ihnen der eine oder andere Gedanke beim Lernen weiter. Die minderjährigen Anwärterinnen und Anwärter sowie die sehr jungen Erwachsenen bitte ich zudem, auch dem Gliederungspunkt 3 Beachtung zu schenken. Bitte scheuen Sie sich nicht, bei Schwierigkeiten oder Problemen im Laufe der Ausbildung das Team der Landesfinanzschule um Unterstützung zu bitten. Die Dozentinnen und Dozenten sowie die Sachbearbeiterinnen und die Mitarbeiter der Schulverwaltung sind Ihnen gerne behilflich. Eine erfolgreiche Ausbildung wünscht Ihnen Ihre Bettina Westphal - Leiterin der Landesfinanzschule - Stand: August 2016 2 Ausbildungsinformation der Landesfinanzschule Brandenburg für den E 2016 1. Allgemeines 1.1 Aus- und FortbildungsZentrum Königs Wusterhausen Das Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen (kurz: AFZ) ist ein Campus, auf dem folgende Bildungseinrichtungen zusammengefasst sind: - Fachhochschule für Finanzen (FHF) - Landesfinanzschule (LFS) - Fortbildungszentrum der Finanzverwaltung (FBZ) - Justizakademie (JAK) - Landesakademie für öffentliche Verwaltung (LAköV). An der Fachhochschule für Finanzen und der Landesfinanzschule absolvieren die Beamtenanwärter des gehobenen und des mittleren Dienstes der Steuerverwaltungen des Bundes und der Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Berlin die Fachstudien bzw. die fachtheoretischen Teile ihrer Ausbildung. Das Fortbildungszentrum der Finanzverwaltung, die Justizakademie Brandenburg und die Landesakademie für öffentliche Verwaltung sind Einrichtungen, die ausschließlich Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen durchführen. 1.2 Die Zentrale Verwaltung Während Ihrer Ausbildung ist die Zentrale Verwaltung (ZV) für Sie ein wichtiger Ansprechpartner in allen Fragen der Organisation und Bereitstellung der Unterbringung, Verpflegung und sonstiger Dienstleistungen, wie zum Beispiel des Internetzugangs, der Bibliothek oder des Sportangebots. Die Zentralverwaltung möchte die Bildungseinrichtungen nicht nur verwalten, sondern gleichzeitig Ansprechpartner für Sie persönlich sein. Wenn Sie Probleme haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die zuständigen Beschäftigten der Verwaltung (s. unten). Soweit allgemeine Interessen der Schülerinnen und Schüler betroffen sind, sollten diese über die Sprecher/-innen der Klassen an die Zentrale Verwaltung herangetragen werden. Darüber hinaus stehen die Beschäftigten der Verwaltung selbstverständlich auch jedem Einzelnen für persönliche Angelegenheiten und Fragen zur Verfügung. Stand: August 2016 3 Ausbildungsinformation der Landesfinanzschule Brandenburg für den E 2016 Übersicht über Personen und Zuständigkeiten der Zentralen Verwaltung Die Zentrale Verwaltung befindet sich im Verwaltungsgebäude, gegenüber der Anmeldung. Telefon: 03375 – 672 + Durchwahl Raum Tel.-Durchw. Schulleiterin der LFS Allgemeine Grundsatzfragen Frau Westphal 4.1.01 - 100 Leitung der Verwaltung Frau Lummert 4.1.19 - 102 Haushalt u. Beschaffung/ Kassenwesen Frau Scheinert/ Frau Eidtner 4.1.08 4.1.11 - 112 - 121 Personal Frau Myritz 4.1.09 - 111 Gebäudemanagement und Tagungsorganisation Herr Ziller 4.1.10 - 108 DV-Organisation Herr Diers/ Herr Krawutschke 4.1.17 4.1.18 - 105 - 114 Planung/Buchung Frau Schäfer/ Herr Bluhm 4.104 4.111 - 106 - 109 Bibliothek Frau Haug/ Frau Friedrich Sport/Freizeit Herr Andreas Anmeldung Frau Engel/ Frau Barth 1.3. - 131 4.107 - 122 - 140 - 110 Unterbringung und Ruhezeiten Für die Unterbringung der Anwärter/-innen des mittleren Dienstes stehen zurzeit ca. 100 Unterkünfte in den Häusern 1 - 3 zur Verfügung. Die Zimmer werden bis zu zweimal wöchentlich gereinigt. Bettwäsche wird von der Zentralen Verwaltung gestellt. In der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr muss im Wohnbereich Ruhe herrschen. Dies gilt auch für die Mittagszeit von 13:00 bis 15:00 Uhr. Jedweder Lärm ist deswegen bitte in dieser Zeit zu vermeiden. Andernfalls ist ein angenehmes Zusammenleben auf so engem Raum nicht möglich. Wenn Sie eine Feier durchführen möchten, nehmen Sie die dafür vorgesehenen Räume auf dem Gelände (z. B. im Mensagebäude oder im Studentenklub) in Anspruch, aber bitte nicht Ihr Internatszimmer. Die Hausordnung und die Brandschutzordnung, die in den Unterkunftsräumen ausliegen, sind zu beachten. Stand: August 2016 4 Ausbildungsinformation der Landesfinanzschule Brandenburg für den E 2016 In allen Gebäuden besteht ein Rauchverbot. Außerdem ist die Zubereitung von warmen Mahlzeiten in den Zimmern nicht gestattet. Das Rauchen von Wasserpfeifen (Shisha) ist auf dem gesamten Campus untersagt. 1.4 Medizinische Notfälle / Ärzte In medizinischen Notfällen können Sie den Notarzt/Krankenwagen über die Haustelefone (Vorwahl 00 beachten) oder die Anmeldung (Tel.: -140) anfordern. Eine Liste der in Königs Wusterhausen praktizierenden Ärzte hängt in den Unterkunftsgebäuden und der Anmeldung aus. 1.5 Campusnetz Das Campusnetz bietet die Möglichkeit der drahtlosen Internetnutzung (W-LAN) in den Fluren des Hörsaalgebäudes, im Audimax und in der Bibliothek sowie in Ihren Unterkünften und der Mensa. Die Nutzung ist kostenlos. Der erforderliche Antrag liegt in der Anmeldung bereit bzw. ist als pdf-online-Formular unter http://www.afz-kw.brandenburg.de unter dem Link „Campus“ online auszufüllen und abzusenden. 1.6 Chipkarte Jeder Teilnehmer erhält während der theoretischen Ausbildung eine multifunktionale Chipkarte, die die Schließung zu Räumen und Gebäuden, die Bezahlfunktion in der Mensa, eine Bibliotheksausleihe sowie das Drucken und Kopieren ermöglicht. Dazu lesen Sie sich bitte das „Merkblatt zur Verwendung der multifunktionalen Chipkarte“ aufmerksam durch. Die Chipkarte holen Sie sich bitte innerhalb der ersten 14 Tage nach Ausbildungsbeginn in der Anmeldung ab. Im Falle des Verlustes oder durch unsachgemäße Behandlung erhebt die Zentralverwaltung für die A usstellung einer neuen Chipkarte eine Gebühr in Höhe von 30,00 €. Bitte beachten Sie auch, dass die Chipkarte spätestens am Abreisetag jedes einzelnen Abschnittes vor Ort in der Anmeldung abgegeben werden muss. 1.7 Drucken/Kopieren Ein kostenpflichtiges Drucken ist möglich, wenn Sie das Dokument an die zentrale E-MailAdresse [email protected] senden und dieses an einem der beiden Geräte des Hörsaalgebäudes (1. OG: Bibliothek, Flur) per Kartenauthentifizierung abrufen. Dieses Mobile-Printing ist allerdings nur möglich, wenn Ihre in der Fachbereichsverwaltung hinterlegte E-Mail-Adresse korrekt ist und hierfür genutzt werden darf. Stand: August 2016 5 Ausbildungsinformation der Landesfinanzschule Brandenburg für den E 2016 Das Kopieren ist an den Geräten im Hörsaalgebäude (1. OG: Bibliothek, Flur) mittels Kartenauthentifizierung kostenpflichtig möglich. Für die Druckkosten erhalten Sie von der Zentralverwaltung eine Rechnung (i. d. R. zum Ende Ihrer Ausbildung). 1.8 Mietwaschmaschine Im Haus 1 – Kellergeschoss, Raum 01 befinden sich ein Waschautomat und ein Trockner. Ein Waschvorgang kostet 1,50 €, ein Trocknerintervall (12 Min.) 0,20 €. Der Schlüssel ist in der Anmeldung erhältlich. Der Wasch- und Trocknungsvorgang ist zügig durchzuführen, um unnötige Wartezeiten für andere Interessenten zu vermeiden. 1.9 Postanschrift Sie können sich Post in das AFZ schicken lassen. Dazu müssen Sie folgende Adressierung durch den Absender verwenden lassen: Name Schülerin/Schüler c/o Landesfinanzschule im Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen Lehrsaal und Nr. (Raum, nicht Klasse!) Schillerstraße 6 Beispiel: Karin Schüler c/o Landesfinanzschule im Aus- und Fortbildungszentrum … Lehrsaal 1 Schillerstraße 6 15711 Königs Wusterhausen 15711 Königs Wusterhausen Sollten Sie persönliche Post erhalten, werden Sie von der Poststelle benachrichtigt und gebeten, die Post dort persönlich abzuholen. 1.10 Kraftfahrzeuge / Parkplätze Das Fahren auf dem Gelände des Aus- und Fortbildungszentrums ist mit Kraftfahrzeugen nur mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Im Übrigen gilt die Straßenverkehrsordnung. Auf dem Gelände stehen nur begrenzt Parkplätze für Ihre Kraftfahrzeuge zur Verfügung. Das Parken ist grundsätzlich nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen gestattet. Sollten die Plätze nicht reichen, ist auf die Parkflächen der umliegenden Wohngebiete auszuweichen. Das Parken auf den Parkplätzen vor und direkt hinter dem Verwaltungsgebäude und den übrigen reservierten Parkplätzen ist nicht zulässig. Insbesondere sind die Parkplätze für Schwerbehinderte den Personen mit einer Schwerbehinderung vorbehalten. Das Parken auf dem Gelände des Aus- und Fortbildungszentrums erfolgt auf eigene Gefahr. Die Verwaltung übernimmt keine Haftung für die hier abgestellten Kraftfahrzeuge. Um wildes Parken in den Grünanlagen, unzumutbare Belästigungen der Bewohner auf dem Gelände des Stand: August 2016 6 Ausbildungsinformation der Landesfinanzschule Brandenburg für den E 2016 Aus- und Fortbildungszentrums und gegenseitige Behinderungen zu vermeiden, achten die Verwaltung und der BLB auf die Einhaltung der Parkregelung. Falschparker müssen mit dem kostenpflichtigen Einsatz einer Parkkralle rechnen. 1.11 Ansprechpartner der Landesfinanzschule Die Landesfinanzschule ist in allen Angelegenheiten der schulischen Ausbildung Ihre Ansprechpartnerin. Wenn Sie Fragen oder Probleme haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihre Klassenlehrerin bzw. Ihren Klassenlehrer, an die Mitarbeiterinnen der Schulverwaltung oder auch direkt an die stellvertretende Schulleiterin, Frau Bittighöfer. Soweit allgemeine Fragen oder Probleme auftreten, sollten diese über die Klassensprecher /innen an die Klassenlehrer /-innen an die Landesfinanzschule herangetragen werden. Darüber hinaus steht Ihnen als Beraterin unsere Vertrauensdozentin Frau Reinsdorf zur Verfügung (s. unter 1.12). Die Verwaltung der Landesfinanzschule befindet sich im Hörsaalgebäude, im 2. Stock. Telefon: 03375 – 672 + Durchwahl Raum Tel.-Durchw. Stellv. Schulleiterin der LFS Allgemeine Grundsatzfragen Frau Bittighöfer 2.05 - 201 Schulverwaltung LFS Frau Leffs 2.38 - 303 Prüfungsamt LFS Frau Wittke 2.36 - 304 Frau Friedrich 2.34 - 305 1.12 Vertrauensdozentin / Lernberatung / Coach Frau Reinsdorf steht Ihnen als Vertrauensdozentin zur Verfügung und berät Sie – am Besten nach vorheriger Terminvereinbarung – u. a. bei schwerwiegenden Lernproblemen. Einen Besprechungstermin vereinbaren Sie bitte über Frau Müller, Sachbearbeiterin Fachhochschule, Zimmer 2.33 (Hörsaalgebäude). Frau Reinsdorf finden Sie im Hörsaalgebäude, Zimmer 2.12 bzw. ist sie telefonisch unter der Nummer 03375/672-215 erreichbar (E-Mail [email protected]). Im Übrigen findet die Sprechstunde von Frau Reinsdorf immer dienstags von 14:00 bis 17:00 Uhr oder nach Vereinbarung statt. Stand: August 2016 7 Ausbildungsinformation der Landesfinanzschule Brandenburg für den E 2016 1.13 Vertrauensdozent für Menschen mit Behinderung oder dauerhafter Erkrankung Sind Sie schwerbehindert oder leiden Sie an einer dauerhaften Erkrankung, dann steht Ihnen Herr Hanke als Ansprechpartner für alle Fragen im Hinblick auf die Gestaltung der Ausbildung mit Rat und Tat zur Seite. Herrn Hanke finden Sie im Hörsaalgebäude, Zimmer 2.03 bzw. erreichen Sie ihn telefonisch unter der Nummer: 03375/672-311. Das Hinweisblatt Nachteilsausgleich bei Prüfungen und in der Ausbildung, das Sie am ersten Tag Ihrer Ausbildung erhalten werden, gibt Ihnen hierzu wichtige Informationen. 1.14 Bibliothek/Internetraum Die Bibliothek ist mit Literatur auf dem Gebiet des Steuerrechts und allen anderen Rechtsgebieten ausgestattet. Die Ausleihe der vorhandenen Bände ist jeweils für die Leihdauer von bis zu einer Woche möglich. Ausgeliehene Bücher und sonstige Medien sind 14 Tage vor Beginn von Aufsichtsarbeiten, Tests, der schriftlichen Arbeit gemäß § 18 Abs. 6 StBAPO oder schriftlichen und mündlichen Prüfungen an der Fachhochschule für Finanzen oder der Landesfinanzschule an die Bibliothek zurückzugeben, und zwar auch, wenn die reguläre Ausleihfrist gemäß § 6 Abs. 1 noch nicht abgelaufen ist. In den Phasen der Leistungsfeststellungen durch die Fachhochschule für Finanzen oder die Landesfinanzschule wird der gesamte Bestand der Bibliothek als Präsenzbestand geführt. Zum Studium der Fachliteratur stehen Leseplätze zur Verfügung. In der Bibliothek wird um Ruhe und gegenseitige Rücksichtnahme gebeten. Der Internetraum ist in die Bibliothek integriert und kann von Ihnen zur Literatur-Recherche frei genutzt werden. Aktuelle Öffnungszeiten der Bibliothek: Montag bis Donnerstag 7:30 - 18:00 Uhr Freitag 7:30 - 15:00 Uhr Für die Ausleihe benötigen Sie eine elektronische Ausleihkarte. Diese erhalten Sie innerhalb der ersten 14 Tage nach Ausbildungsbeginn in der Anmeldung. Mit dieser Karte können Sie auch die Druckgeräte aktivieren (s. o.). 1.15 Mensa/Cafeteria: Die Mensa bietet Ihnen eine Vollverpflegung zu moderaten Preisen an. Die Cafeteria bietet kleine Speisen, Snacks, heiße und kalte Getränke an. Außerdem kann man in der Cafeteria Stand: August 2016 8 Ausbildungsinformation der Landesfinanzschule Brandenburg für den E 2016 auf einer großen Leinwand Fernseh-, Videoabende in Absprache mit dem Pächter veranstalten oder große Sportereignisse verfolgen. In der Cafeteria befindet sich ein PoolBillard. Bitte sprechen Sie den Betreiber der Cafeteria an, er steht allen Wünschen aufgeschlossen gegenüber. Mensa Die Mensa befindet sich links neben dem Hörsaalgebäude direkt an der Straße. Die Mensa hat zu folgenden Zeiten geöffnet: Frühstück 06:45 – 09:00 Uhr Mittagessen 11:30 – 14:00 Uhr Abendessen 17:00 – 19:00 Uhr (freitags geschlossen) Für die Landesfinanzschule ist die Mittagspause in der Zeit von 11:30 Uhr bis 12.15 Uhr vorgesehen. Da auf dem Campus ab Oktober über 700 Personen lernen und arbeiten werden, kann es zu Schwierigkeiten bei der Mittagsversorgung kommen. Um diese Schwierigkeiten so gering wie möglich zu halten, insbesondere um lange Wartezeiten während der Mittagspause zu vermeiden, wurden feste Essenszeiten für die einzelnen Einrichtungen festgelegt, die bitte unbedingt einzuhalten sind, d. h., Sie können nur in der für die Landesfinanzschule vorgesehenen Zeit Mittagessen gehen. Cafeteria Die Cafeteria ist täglich von 9:30 bis 22:00 Uhr (freitags bis 14:00 Uhr) geöffnet. Hier werden Snacks (belegte Brötchen, Würstchen, Eis, kalte und warme Getränke) zum Kauf angeboten. Grillplatz Angrenzend an die Mensa befindet sich ein Grillplatz, der von Ihnen nach Anmeldung beim Pächter der Mensa oder im Bereich Gebäudemanagement der Zentralen Verwaltung genutzt werden kann. Genauere Informationen können Sie dem Informationsblatt entnehmen, das in der Mensa erhältlich ist. Bewirtschaftung Die Bewirtschaftung der Mensa, Cafeteria und Bowlingbahn erfolgt durch ein privates Unternehmen. Mit dem Pächter ist vereinbart, dass täglich ein Hauptgericht zu einem verbilligten Preis angeboten wird. Stand: August 2016 9 Ausbildungsinformation der Landesfinanzschule Brandenburg für den E 2016 1.16 Sport und Freizeit Im Aus- und Fortbildungszentrum gibt es vielfältige Möglichkeiten der sportlichen Betätigung. Der Wald-Sportplatz kann für die Sportarten Volleyball, Fußball, Basketball, Tennis und Badminton genutzt werden. Im 1. Obergeschoss der Mensa steht Ihnen ein Fitnessraum zur Verfügung. Wenden Sie sich bei Bedarf an die Kollegen der Anmeldung. Des Weiteren können in der Mensa zahlreiche Freizeitmöglichkeiten (zweiläufige Bowlingbahn, Dart, Billard, Tischhockey etc.) genutzt werden. Bei Bedarf werden spezielle Kurse, wie z. B. präventives Rückentraining im Rahmen des Gesundheitsmanagements, angeboten und durchgeführt. Die unmittelbare Umgebung des Campus lädt zum Joggen, Nordic Walking und Fahrradfahren ein. Nordic Walking-Stöcke sowie Fahrräder stehen im begrenzten Umfang zur Ihrer Nutzung zur Verfügung und werden über die Anmeldung verliehen. In der benachbarten Sporthalle des Friedrich-Schiller-Gymnasiums, Goethestr. 1 wird jeden Dienstag (06.09.2016 bis 04.10.2016, 28.03.2017 bis 15.08.2017) von 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr und jeden Montag in der Sporthalle Blindenschule Königs Wusterhausen, Luckenwalder Str. 64 (10.10.2016 bis 20.03.2017) von 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr Volleyball Mixed angeboten. Paddelboote können über die Anmeldung ausgeliehen werden. Außerdem finden sich Schülerinnen und Schüler in selbst organisierten Sportgruppen zusammen. Sollten Sie z. B. Interesse an der Durchführung eines Tanzkurses haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Hanke (s. o.). Herr Hanke würde Ihnen gerne als Tanzlehrer zur Verfügung stehen. Spielen Sie ein Instrument oder haben Sie Spaß am Singen, dann sind Sie in der Songwerkstatt unter der Leitung von Frau Marczinek, Dozentin an der Landesfinanzschule, herzlich willkommen. Für die Belange des Freizeitbereiches, speziell für die sportliche Betätigung im Aus- und Fortbildungszentrum, ist Herr Andreas zuständig (s. o.). Öffnungszeiten der Sport-/Fitnessräume: nach Absprache Stand: August 2016 10 Ausbildungsinformation der Landesfinanzschule Brandenburg für den E 2016 Außerdem steht allen Auszubildenden des mittleren und gehobenen Dienstes zur verantwortungsvollen Nutzung der Studentenklub als Gemeinschaftsraum für Clubabende, (Fußball-) Partys, Geburtstagsfeiern und vieles mehr zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt in Eigenregie der Auszubildenden und Studierenden; vielleicht möchten Sie das „Veranstaltungsteam“ verstärken und Verantwortung übernehmen. Dann nehmen Sie doch einfach Kontakt zum bestehenden Team auf. Hierbei hilft Ihnen Frau Leffs sehr gerne. Grundlage der Nutzung ist die Hausordnung des Studentenklubs. 1.17 Ausbildung mit Kind Für eine Ausbildung mit Kind werden in den Internatsgebäuden die Zimmer entsprechend eingerichtet. Zur Abwicklung der Unterkunft mit der Verpflegung werden die Eltern gebeten, sich frühzeitig mit dem Bereich Gebäudemanagement der Zentralen Verwaltung in Verbindung zu setzen. Die Unterbringung in einer nahegelegenen Kita ist eventuell möglich. Es handelt sich hier um die Kita „Spielspaß“, Rosa-Luxemburg-Straße 17, 15711 Königs Wusterhausen (Tel. 03375 / 52 83 530), die rechtzeitig zu kontaktieren ist. 1.18 Verkehrsmittel Um in die Stadt zu gelangen, benutzen Sie bitte die Stadtlinie KW – Bus 739, der in der Luckenwalder Straße abfährt. Mit dem Bus 737 gelangen Sie vom Bahnhof Königs Wusterhausen zum A10-Einkaufscenter. Die derzeit gültigen Fahrpläne für die beiden Linien sind als Anlagen beigefügt. 2. 2.1 Schulbetrieb der Landesfinanzschule Unterrichtszeiten: 1. und 2. Stunde 8:00 – 9:30 Uhr 30 Min. Pause 3. und 4. Stunde 10:00 – 11:30 Uhr 45 Min. Mittagspause 5. und 6. Stunde 12:15 – 13:45 Uhr 7. und 8. Stunde 14:00 – 15:30 Uhr Bitte kommen Sie pünktlich zum Unterricht. Außerdem ist Essen und Trinken während des Unterrichts nicht gestattet. Die Pausenzeiten sind so gestaltet, dass Sie diese Bedürfnisse bitte in diesen Zeiträumen befriedigen. Stand: August 2016 11 Ausbildungsinformation der Landesfinanzschule Brandenburg für den E 2016 Wenn Sie Trinkflaschen mitbringen, bitten wir Sie, diese unter dem Tisch zu verstauen. Austreten während des Unterrichts Aus kollegialen Gründen bitten wir Sie, während des Unterrichts nur dann auszutreten, wenn dies unumgänglich ist. Durch das Verlassen des Unterrichtsraums unterbrechen Sie Ihren eigenen Lern-Rhythmus und stören zudem den Lern-Rhythmus der anderen Auszubildenden. 2.2 Stundenplan Der Stundenplan ist ausschließlich im Internet unter www.lfs-kw.brandenburg.de für 4 Wochen im Voraus einsehbar. Zu beachten ist allerdings, dass es zu kurzfristigen Stundenplanänderungen kommen kann, die bereits am Folgetag wirksam werden könnten. In diesen Fällen werden Sie durch die Schulverwaltung rechtzeitig informiert. Diese Stundenplanänderungen werden erst nach 18:00 Uhr im Internet veröffentlicht. Stand: August 2016 12 Ausbildungsinformation der Landesfinanzschule Brandenburg für den E 2016 2.3 Zeitplanung zur fachtheoretischen Ausbildung (unverbindlich) Einführungslehrgang FTA I / 2016 Fächer: Anreise 19.08.2016 Aufsichtsarbeiten / Leistungstests 14.10.2016 AR Allgemeines Recht 25.10.2016 Org/IABV Organisation und Datenverarbeitung 28.10.2016 ESt (LT) Einkommensteuer 17.11.2016 AO (AA) Abgabenordnung 18.11.2016 EST (AA) Einkommensteuer 21.11.2016 Bu (AA) Buchführung 22.11.2016 Polbi Politische Bildung 22.11.2016 USt Umsatzsteuer Abreise Berlin/Sachsen-Anhalt 22.11.2016 Dienstantritt im Finanzamt 23.11.2016 BB/BZSt zur AbAG Themenbereich 1 (UNIFA) 23.11.2016 29.11.2016 Dienstantritt im Finanzamt 30.11.2016 Korrektur bis: 19.12.2016 Bekanntgabe der Teilbeurteilungen ca. 09.01.2017 Abschlusslehrgang FTA II / 2016 1. Teil 1. Teil Anreise 17.05.2017 Brückentag (1 Tag Urlaub) 26.05.2017 Leistungstests 27.06.2017 StErh Steuererhebung 03.07.2017 Bew + AO Bewertung und Abgabenordnung Einkommensteuer und Grundlagen des Verwaltungshandelns 04.07.2017 ESt + SGV Abreise 04.07.2017 Dienstantritt im Finanzamt 05.07.2017 Stand: August 2016 13 Ausbildungsinformation der Landesfinanzschule Brandenburg für den E 2016 Fortsetzung Zeitplanung Abschlusslehrgang FTA II / 2016 FTA II/2016 Wiederholer 2. Teil Anreise 08.01.2018 Aufsichtsarbeiten 23.02.2018 USt Umsatzsteuer 26.02.2018 ESt Einkommensteuer 27.02.2018 Bu Buchführung 01.03.2018 AO Abgabenordnung 02.03.2018 StErh Steuererhebung Leistungstests 20.08.2018 09.04.2018 Org/IABV 12.04.2018 Polbi/SGV Ostern 30.03./02.04.2018 Prüfungsarbeiten 24.04.2018 AO 10.10.2018 AO 25.04.2018 StErh 12.10.2018 StErh 27.04.2018 USt 15.10.2018 USt 02.05.2018 ESt 16.10.2018 ESt 04.05.2018 Bu 18.10.2018 Bu Abreise 04.05.2018 18.10.2018 Dienstantritt im Finanzamt 07.05.2018 19.10.2018 A - Korrektur 08.05.2018 19.10.2018 bis: 31.05.2018 26.10.2018 B - Korrektur 04.06.2018 29.10.2018 bis: 15.06.2018 05.11.2018 Zulassungskonferenz 20.06.2018 06.11.2018 Prüfungsmitteilungen 25.06.2018 09.11.2018 mündliche Prüfung 03.08.2018 21.11.2018 bis: 09.08.2018 26.11.2018 Abschlussfeier 10.08.2018 Stand: August 2016 14 Ausbildungsinformation der Landesfinanzschule Brandenburg für den E 2016 2.4 Rechtsgrundlagen der Ausbildung und Lehrinhalte Die Ausbildungsinhalte und der Verlauf der Ausbildung sind im Steuerbeamtenausbildungsgesetz (StBAG) und der Steuerbeamten-Ausbildungs- und Prüfungsordnung (StBAPO) geregelt. Im Unterrichtsfach Allgemeine Verwaltungskunde werden Sie sich mit diesen beiden Gesetzen näher befassen. Folgende Fächer werden im 1. Ausbildungsabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung unterrichtet: - Allgemeine Rechtskunde (AR) - Allgemeines Abgabenrecht – Abgabenordnung (AO) - Allgemeine Verwaltungskunde (AVK) - Einkommensteuer (ESt) - Umsatzsteuer (USt) - Buchführung und Bilanzwesen (Bu) - Organisation (Org) - Politische Bildung (Polbi) - Datenverarbeitung in der Steuerverwaltung (IABV UNIFA) - Wirtschafts- und Sozialkunde (WiSo). Die Kurzlehrpläne für alle Unterrichtsfächer in den jeweiligen Ausbildungsabschnitten sind im Internet unter www.afz-kw.brandenburg.de einzusehen. 2.5 Verhalten im Krankheitsfall Erkrankungen / Unterricht Sie müssen jedes Fernbleiben vom Dienst unverzüglich beim Dienstherrn anzeigen, ein unentschuldigtes Fehlen kann schwerwiegende Folgen haben. Das bedeutet für den Krankheitsfall, sich am ersten Tag der Erkrankung in der Schulverwaltung bei Frau Friedrich unter der Telefonnummer 03375/672-305 krankzumelden oder von einem Vertreter krankmelden zu lassen. Sollte Frau Friedrich nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an Frau Wittke (-304), Herrn Walter (-206) oder Frau Leffs (-303). Sollten Sie im Laufe eines Tages krank werden, haben Sie sich bitte ebenfalls bei Frau Friedrich oder einer / einem der o.g. Personen abzumelden. Bei Erkrankungen, die voraussichtlich weniger als 3 Kalendertage dauern, wird die Vorlage eines Attestes nicht verlangt (Karenzregelung). Es wird jedoch erwartet, dass Sie von dieser Regelung verantwortungsvoll Gebrauch machen. Ein entsprechendes Informationsblatt (Verhalten bei Dienstunfähigkeit, Erholungsurlaub und Dienstbefreiung) wird Ihnen am ersten Tag Ihrer Ausbildung an der Landesfinanzschule zur Kenntnis und Beachtung ausgehändigt. Stand: August 2016 15 Ausbildungsinformation der Landesfinanzschule Brandenburg für den E 2016 Erkrankung / Leistungsfeststellungen Bei Leistungsfeststellungen (Klausuren, Leistungstests) ist ein Fehlen immer durch Vorlage eines ärztlichen Attestes zu belegen. Bei den Laufbahnprüfungen ist sogar ein amtsärztliches Attest vorzulegen, welches die Erkrankung für den Prüfungstag nachweist, d. h. bei plötzlich eintretenden Erkrankungen am Prüfungstag müssen Sie sich noch am gleichen Tag zunächst bei Ihrem Hausarzt und dann bei dem zuständigen Amtsarzt vorstellen. Bitte beachten Sie das Informationsblatt Verhalten Prüfungsarbeiten, das Ihnen entsprechende Hinweise gibt. bei Tests, Aufsichts- und praktizierenden Ärzte hängt den Ärztliche Hilfe Eine Liste der in Königs Wusterhausen in Unterkunftsgebäuden und in der Anmeldung aus. Das Krankenhaus Königs Wusterhausen mit Notaufnahme befindet sich in der Köpenicker Straße 29, Telefon: 03375-2880 (Zentrale). 2.6 Gesundheitsvorsorge – Grippe- und Erkältungsschutz Wo viele Menschen zusammenkommen, besteht gerade in der Herbstzeit ein erhöhtes Risiko, sich mit Erkältungskrankheiten gegenseitig anzustecken. Bitte schützen Sie sich und Andere durch die Beachtung von ein paar wenigen hygienischen Grundregeln vor der gegenseitigen Ansteckung: - Waschen Sie sich regelmäßig mindestens 2 Minuten lang die Hände mit Seife und trocknen Sie sie gut ab. - Halten Sie sich beim Niesen oder Husten nicht die Hand, sondern den Unterarm vor den Mund, weil Sie andernfalls über Ihre Hand Keime weitergeben. - Benutzen Sie Papiertaschentücher nur einmal. - Trinken Sie nicht aus der Flasche oder dem Becher eines Anderen und beißen Sie nicht vom Frühstücksbrot eines Anderen ab. Wenn Sie bereits erkältet sind, konsultieren Sie bitte einen Arzt. Kommen Sie auch nicht aus falsch verstandenem Ehrgeiz zur Schule. Wenn Sie erkältet sind und sich nicht gut fühlen, profitieren Sie kaum vom Unterricht und letztendlich sind Sie länger krank. Befolgen Sie unbedingt den Rat Ihres Arztes, der Ihnen höchstwahrscheinlich Bettruhe verordnet. Es ist also besser ein paar Tage Zuhause zu bleiben, um schneller wieder fit zu werden, und um die Gefahr der Ansteckung für Andere zu reduzieren. Stand: August 2016 16 Ausbildungsinformation der Landesfinanzschule Brandenburg für den E 2016 2.7 Dienstbefreiung/Sonderurlaub/Urlaub Dienstbefreiungen und Urlaub während der Unterrichtszeit können nur in begründeten Ausnahmefällen über die Klassenlehrer beantragt werden. Die Genehmigung von Urlaub oder Dienstbefreiung setzten einen rechtzeitigen schriftlichen Antrag voraus. Die Genehmigung wird von der stellvertretenen Leiterin der LFS nur in Abstimmung mit dem Klassenlehrer erteilt. Die Vordrucke liegen in der Druckerei, die sich im Eingangsbereich des Hörsaalgebäudes befindet, aus Beachten Sie auch hier das Informationsblatt (Verhalten bei Dienstunfähigkeit, Erholungsurlaub und Dienstbefreiung). 2.8. Dienstunfall Jeder Unfall, der während der Unterrichtszeit sowie auf dem Weg zum AFZ eingetreten ist und einen Körperschaden verursacht, ist anzuzeigen. Bitte melden Sie dies unverzüglich Frau Leffs oder ihrem Vertreter. Nach der Unterrichtszeit kann der Unfall auch bei der Anmeldung angezeigt werden. 3. Minderjährige Beim Verlassen des AFZ und der Rückkehr müssen sich Minderjährige im Ausgangsbuch, das in der Anmeldung ausliegt, eintragen. Bei einer geplanten Abwesenheit nach 22.00 Uhr ist vorher die Genehmigung des Klassenlehrers einzuholen. Mit dieser Regelung wollen wir Sie nicht kontrollieren, sondern schützen. Tragen Sie sich beim Verlassen des Gebäudes in das Ausgangsbuch ein und kehren Sie zur vereinbarten Zeit nicht zurück, wird nach einer kurzen Karenzzeit geprüft, ob Ihnen etwas zugestoßen ist. Sollten Sie diesen Schutz nicht in Anspruch nehmen wollen und vertreten Ihre Eltern die gleiche Ansicht, müssen Sie eine schriftliche Erlaubnis Ihrer Eltern vorlegen, dass Sie sich beim Verlassen des Geländes nicht abmelden müssen. Die Erlaubnis geben Sie bitte bei Frau Leffs ab. Alle weiteren Details erfahren Sie im Rahmen einer Info-Veranstaltung zu Beginn des Einführungslehrgangs. 4. Klassensprecherinnen und Klassensprecher Jede Klasse wählt zum Ende der ersten oder zu Beginn der zweiten Ausbildungswoche in geheimer, selbst organisierter Wahl eine(n) Klassensprecher(in) und eine(n) Vertreter(in). Aufgaben Die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher - ist Ansprechpartner für Fragen und Probleme der Klassengemeinschaft und vertritt diese in den regelmäßigen Klassensprecher-Sitzungen der Landesfinanzschule; Stand: August 2016 17 Ausbildungsinformation der Landesfinanzschule Brandenburg für den E 2016 - nimmt auf Einladung an Sitzungen der Landesfinanzschule mit Vertretern der Ausbildungsbehörden teil (in der Regel Mai und November eines jeden Jahres); - erfasst im Fehlmeldungszettel täglich sämtliche Abwesenheitszeiten, auch stundenweise Abwesenheiten der Klassenkameraden. Außerdem erfasst er jedes verspätete Erscheinen. vorläufige Termine der Klassensprechersitzungen im FTA I 30.08.2016, 14 Uhr, Lehrsaal 10 04.10.2016, 14 Uhr, Lehrsaal 10 02.11.2016, 14 Uhr, Lehrsaal 10 Zu diesen Sitzungen ergeht keine gesonderte Einladung. 5. Änderungen der Klassenverbände Wir möchten darauf hinweisen, dass es keinen Bestandsschutz für die Klassenverbände gibt. Sollten gewichtige Gründe dies erfordern, behält sich die Landesfinanzschule vor, die Klasse zum nächsten Ausbildungsabschnitt ggf. neue einzuteilen. 6. Gestaltung des Lernens 6.1 Worum geht es hier? Sie fragen sich nun vielleicht, warum sich dieser Gliederungspunkt in dieser Informationsbroschüre befindet. Möglicherweise haben Sie gerade erst die Schule oder eine Ausbildung beendet und sehen sich als „Lern-Profi“. Gleichwohl bitten wir Sie, sich auch diese Informationen genau durchzulesen. Die Ausbildung zur Finanzwirtin / zum Finanzwirt ist eine anspruchsvolle und lernintensive Ausbildung. Anders als es vielleicht in der Schule war, müssen Sie über den Unterricht hinaus einerseits den Stoff wiederholen und andererseits den Unterricht des kommenden Tages vorbereiten. Dafür sollten Sie jeden Tag noch 2 ½ bis 3 Zeitstunden einplanen. Keinesfalls zahlt sich eine sog. „Saison-Arbeit“, d. h. 1 Woche vor den Prüfungen zu lernen, aus. Solides Grundwissen kann nicht innerhalb kurzer Zeit gelernt werden, sondern bildet sich nur durch regelmäßiges Lernen über einen längeren Zeitraum. 6.2 Lernen Wie soll man Lernen? Zeitsparendes Lernen geht! ist ein individueller Prozess, es gibt aber biologisch nicht änderbare Grundvoraussetzungen des Lernens, die bei jedem Menschen gleich sind. Sie zu beachten lohnt sich, da das Lernen dadurch effektiver wird, d. h., im Ergebnis spart man Zeit, die für andere, freudemachende Aktivitäten verwendet werden kann. Stand: August 2016 18 Ausbildungsinformation der Landesfinanzschule Brandenburg für den E 2016 Im Einzelnen: 1. Interesse / Motivation Um den Stoff gut behalten zu können, müssen Sie ein Mindestmaß an Interesse an dem Stoff haben oder anders gesagt, Sie müssen motiviert sein. Interesse / Motivation hängt sehr stark von Ihnen selbst ab. Erfahrungsgemäß steigt das Interesse an dem Stoff eines Fachs, je intensiver Sie sich mit dem Fach beschäftigen, auch wenn Sie zu Beginn eher weniger interessiert waren. Desinteresse / Demotivation haben den unangenehmen Nebeneffekt, dass der Stoff nicht gut behalten wird oder besonders schnell wieder vergessen wird. Seien Sie also selbstkritisch und versuchen Sie ggf. bestehendes Desinteresse bzw. eine Demotiva-tion zu bekämpfen. Es gilt also: - Motivieren Sie sich, denn ohne Motivation kein Lernerfolg. Suchen Sie sich Lernpartner, die Sie auf der Suche nach der „Schönheit“ des Fachs begleiten. - Beschäftigen Sie sich intensiv mit dem Stoff eines für Sie weniger interessanten Fachs, und zwar jeden Tag ein bisschen. 2. Emotionen Die Wahrscheinlichkeit, neuen Stoff zu behalten und abrufen zu können, hängt wesentlich von Ihren Emotionen beim Lernen ab. Eine ausgeglichene Gefühlslage führt zu besseren Lernerfolgen als extreme Gefühlslagen (z. B. starke Verliebtheit, Ängste, Trauer, Wut). 3. Lernen beginnt im Unterricht Nutzen Sie den Unterricht zum Lernen und nicht nur zum Empfang von Informationen, d. h. seien Sie aktiv, in dem Sie - mitdenken (z. B. Anderen zuhören, Informationen aufnehmen und bewerten), - mitmachen (z. B. sich am Lehrgespräch beteiligen) und - selbst machen (z. B. Übungsaufgaben und Hausaufgaben). Je aktiver Sie sich beteiligen, umso Wiederholungsintervalle sind erforderlich. größer ist Ihr Lernerfolg, desto weniger Die Wahrscheinlichkeit, den Stoff über längere Zeit zu behalten, liegt bei über 50 %, wenn Sie aktiv am Unterrichtsgeschehen teilnehmen. Desinteresse und Passivität beeinträchtigen die Behaltenswahrscheinlichkeit ganz erheblich. Die Wissenschaft geht davon aus, dass nur noch 10 % des Stoffs oder weniger am nächsten Tag abrufbar sind. Sehr schlecht ist auch das folgende passive Lernen: Das „nur“ Lesen. Lesen vermittelt das Gefühl gelernt zu haben, tatsächlich hat man den gelesenen Stoff flugs wieder vergessen (Scheinlernen). Lesen ist nur sinnvoll, wenn sich eine Aktivität anschließt / ein aktiver Verarbeitungsschritt nachfolgt, z. B. aus dem Gedächtnis die Kernaussagen Stand: August 2016 19 Ausbildungsinformation der Landesfinanzschule Brandenburg für den E 2016 aufschreiben und diese auf Richtigkeit prüfen oder einem Klassenkameraden erzählen / erklären, was man gerade gelesen hat. 4. Lernen Sie jeden Tag Lernen Sie jeden Tag nicht nur den Stoff eines Fachs, sondern mehrerer Fächer. Beispiel: Marie lernt jeden Tag: montags Einkommensteuer, dienstags Umsatzsteuer, mittwochs Buchführung, donnerstags Abgabenordnung, freitags Allgemeines Recht und samstags Politische Bildung. Sie wundert sich, dass Sie in den Leistungsfeststellungen nicht so gut wie gewünscht abschneidet. Marie hätte besser jeden Tag den Stoff von drei verschiedenen Fächern gelernt. Sie hätte dann zwar für jedes Fach weniger Zeit aufgewendet, aber jedes Fach öfters gelernt. Schlagwortartig könnte man sagen: 15 Min. Einkommensteuer pro Tag bringen mehr als 75 Min. einmal pro Woche. 5. Machen Sie Pausen Pausen sind für die Verarbeitung des Lernstoffs durch das Gehirn so wichtig, wie Essen und Trinken für den gesamten Körper. Lernen Sie ein Fach über eine gewisse Zeit, machen Sie ca. alle 20 Min. eine Pause, die 5 Min. nicht überschreitet. Machen Sie zwischen den Fächern, die Sie an einem Tag lernen möchten, eine ausreichend lange Pause, ca. 15 Min. Machen Sie nach 2 Stunden Lernzeit eine längere Pause, mind. 25 Min., aber nicht zu lange, um den Lernrhythmus nicht zu stören. 6. Ruhige Lernatmosphäre - Lassen Sie keine Störungen zu. Nebenbei mit Freunden im Internet chatten, E-Mails lesen / schreiben etc. bedeuten im Endeffekt für den Lernstoff, völlig umsonst am Schreibtisch gehockt zu haben. Besser feste Zeiten zum Lernen und feste Zeiten zum Chatten und Surfen einplanen und einhalten. - Nebenbei Musik hören / Fernseher laufen lassen: Viele Schüler und Studenten sind der Auffassung, besser Lernen zu können, wenn im Hintergrund Musik läuft. Tatsächlich ist es aber so, dass Ihr Gehirn sehr viel Energie aufwendet, um diese „Störung“ auszublenden. Dadurch benötigen Sie für eine bestimmte Stoffmenge mehr Lernzeit als ohne das Hintergrundgeräusch erforderlich wäre. Besonders schlecht ist aufregende Musik. Sollten Sie Heavy Metal Fan oder ähnliches sein, hören Sie keinesfalls beim Lernen diese Musik, sondern verschieben Sie das Musikhören auf später. Stand: August 2016 20 Ausbildungsinformation der Landesfinanzschule Brandenburg für den E 2016 Musikhören / Fernseher laufen lassen / nebenbei chatten oder surfen geht nur bei Tätigkeiten, die keine höhere Denkleistung erfordern, z. B. den Hefter ordnen. 7. Nach dem Lernen So wichtig wie Pausen beim Lernen, ist die Gestaltung der Zeit nach dem Lernen. Ihr Gehirn benötigt Zeit, um das Gelernte zu verarbeiten. Sie sollten in der ersten halben Stunde nach dem Lernen etwas Ruhiges machen oder Sport treiben. 8. Disziplin Erstellen Sie von Anfang an einen Lernplan und halten Sie ihn ein. Nur durch Übung erwerben und festigen Sie Ihr Wissen. 9. Hausaufgaben Einen bedeutsamen Teil der Lernarbeit können Sie schon erledigen, indem Sie der Erledigung der Hausaufgaben besondere Aufmerksamkeit schenken und die Arbeit sorgfältig erledigen. 10. Unterrichtsmitschriften - Lernskripte Eine Ihrer Aufgaben wird die Erstellung eines eigenen Lernskripts in jedem Fach sein, indem Sie Unterrichtsmitschriften anfertigen und diese sachgerecht mit den Arbeitsheften, die Sie in jedem Fach bekommen, und den Hausaufgaben kombinieren. Mit welcher Sorgfalt und in welcher Form das Skript erstellt werden soll, lernen Sie im Fach Allgemeine Verwaltungskunde, Teil „Lernen lernen“ zu Beginn des FTA I. 6.3 Gerade eben erst die Schule absolviert und schon wieder lernen? Sind Sie Absolvent /-in der Realschule bzw. des Gymnasiums und noch nicht älter als 19 / 20 Jahre, dann stehen Sie eventuell vor einem besonderen Problem: Sie haben von den vielen Dingen, die für eine Tätigkeit im Finanzamt bedeutsam sind, noch nichts gehört und können damit auch wenig anfangen. Dies führt möglicherweise dazu, dass Sie den Stoff – auch wenn Sie fleißig gelernt haben – weniger gut behalten. Dies liegt in der Regel daran, dass Sie auf Grund Ihres jungen Lebensalters über weniger Erfahrungswissen verfügen. Der neue Lernstoff hängt quasi in der Luft und kann im Gehirn noch keiner „Schublade“ zugeordnet werden. Davon sollten Sie sich nicht entmutigen lassen. Das ging vielen Anderen vor Ihnen ebenso und fast alle Anwärter / -innen haben mit der Zeit einen guten Zugang zum Steuerrecht gefunden – „die leeren Schubladen“ mit Steuerrecht gefüllt. Um sich schnell in die Ausbildungsmaterie einzufinden, ist entscheidend, die neue Materie nicht ausschließlich allein zu erarbeiten. Lassen Sie sich von älteren Mitschülern Alltagsdinge erklären, die Ihnen nicht geläufig sind, lernen Sie zusammen. Fragen Sie, wenn Sie im Unterricht etwas nicht verstehen. Haben Sie keine Scheu, nur weil andere Klassenkameraden eventuell alles schon wissen. Auch das Fragen ist eine aktive Stand: August 2016 21 Ausbildungsinformation der Landesfinanzschule Brandenburg für den E 2016 Form des Lernens und die Erfahrung zeigt, dass diejenigen, die auch dann noch nachfragen, wenn die Anderen schon längst mit den Augen rollen, im Laufe der Zeit ihre Leistungen verbessern. Wenn Sie sich noch nicht so recht trauen, aktiv am Unterrichtsgespräch teilzunehmen, dann versuchen Sie zumindest so oft wie möglich, auf Wiederholungsfragen am Anfang der Stunde zu antworten oder melden Sie sich, um die Lösung Ihrer Hausaufgabe vorzustellen. Notieren Sie sich, wo im Unterricht, der Hausaufgabe oder Wiederholung Sie Probleme hatten und lernen Sie diese „Problembereiche“ nach. Sprechen Sie die Dozenten nach dem Unterricht an, um offene Fragen zu klären. Jugendsprache Wichtig ist zudem, mit Sprache anders umzugehen, als Sie es gewohnt sind. Jugendsprache ist im Alltag o.k., im Berufsleben aber ein echtes Hindernis. Damit sich Finanzbehörde und Bürger gut verstehen, ist es wichtig, die im beruflichen Aufgabenbereich erforderlichen Sprachgeflogenheiten zu erlernen und selbst anzuwenden. Besonders wichtig ist es, Begriffe und die jeweiligen Begriffsinhalte zu lernen und voneinander abzugrenzen. Beispiel: Einnahmen – Einkünfte – Einkommen sind Begriffe, die im Einkommensteuerrecht ganz Unterschiedliches bezeichnen und deshalb nicht verwechselt werden dürfen. Umgangssprachlich würden Sie in Bezug auf Lohn, der auf Ihr Konto überwiesen wird, vielleicht formulieren: Ich verfüge über monatliche Einnahmen von 700 €. Steuerrechtlich ist das jedoch nicht korrekt. Hier fallen Fachsprache und Alltagssprache weit auseinander. Ein Steuerbeamter versteht unter Einnahme den sog. Bruttolohn, das ist der vertraglich bzw. beamtenrechtlich geschuldete Lohn ohne Abzüge, wie z. B. Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge. 6.4 Wie wird man eigentlich schlau? Wenn man neu in eine Gruppe kommt, hat man zu Beginn erst einmal Sorge vor dem, was auf einen zukommt. Deshalb ist es notwendig, die Scheu abzubauen und ein gutes Klima im der Klasse zu schaffen. Anteilnahme, Rücksicht (zum Beispiel keine Privatgespräche im Unterricht, um Andere nicht zu stören), gegenseitige Wertschätzung und ein respektvoller Umgang untereinander schaffen die richtigen Bedingungen für eine gute Aufnahmefähigkeit des Stoffs und ein erfolgreiches miteinander Lernen. Gehen Sie höflich miteinander um. Unternehmen Sie von Zeit zu Zeit etwas zusammen, um die Klassengemeinschaft zu stärken. In einer Gruppe, in der sich alle wohl fühlen, lernt es sich leichter und erfolgreicher. Stand: August 2016 22 Ausbildungsinformation der Landesfinanzschule Brandenburg für den E 2016 6.5 Lernmaterialien Kauf von Lernmaterialien Damit Sie die Ausbildung erfolgreich durchlaufen, ist die Anschaffung von Gesetzestexten, Handbüchern u. a. Materialien erforderlich. Die Bücher werden nicht nur im Unterricht und in der Ausbildung des Finanzamts benötigt, sondern auch für die jedwede Art von Prüfungen. Welche Bücher benötigt werden, erfahren Sie rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Ausbildungsabschnitts. Bitte schaffen Sie sich diese Bücher dann unmittelbar an. Die vorgeschlagene Literatur ist oft recht schnell vergriffen und es gibt keine Möglichkeit der Nachbeschaffung. Am ersten Tag wird Ihnen ein Informationsblatt (Benötigte Ausbildungsliteratur / Hilfsmittel) zur Beachtung ausgehändigt. Stand: August 2016 23