Erste Hilfe LFS - Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen

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Erste Hilfe LFS - Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen
Landesfinanzschule Brandenburg
im Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen
Hörsaalgebäude aus Sicht des Seminargebäudes
Ausbildungsinformationen
der Landesfinanzschule
für
die Anwärterinnen und Anwärter
des Einstellungsjahrgangs 2016
Ausbildungsinformation der Landesfinanzschule Brandenburg für den E 2016
Vorwort
Sehr geehrte Steueranwärterin, sehr geehrter Steueranwärter,
seien Sie an der Landesfinanzschule Brandenburg herzlich willkommen.
Vor Ihnen liegt eine 2-jährige Ausbildung mit insgesamt drei Ausbildungsabschnitten an der
Landesfinanzschule Brandenburg. Der erste Ausbildungsabschnitt, der heute beginnt, soll
Ihnen das wichtigste steuerrechtliche Grundwissen für die Arbeit im Finanzamt vermitteln.
Gehen Sie ihn mit Freude und Zielstrebigkeit an.
Damit Sie sich gut und schnell an der Landesfinanzschule einleben und Ihre Ausbildung
erfolgreich gestalten, halten Sie gerade unsere Informationsbroschüre zum Beginn Ihrer
Ausbildung in den Händen. Sie enthält Wissenswertes zum Schulalltag, zum Verhalten im
Krankheitsfall sowie zu Sport- und Freizeitmöglichkeiten.
Ihr besonderes Augenmerk möchte ich auf die Lerntipps lenken und Sie bitten, diese nach
und nach und immer mal wieder durchzulesen. Vielleicht hilft Ihnen der eine oder andere
Gedanke beim Lernen weiter.
Die minderjährigen Anwärterinnen und Anwärter sowie die sehr jungen Erwachsenen bitte
ich zudem, auch dem Gliederungspunkt 3 Beachtung zu schenken.
Bitte scheuen Sie sich nicht, bei Schwierigkeiten oder Problemen im Laufe der Ausbildung
das Team der Landesfinanzschule um Unterstützung zu bitten. Die Dozentinnen und
Dozenten sowie die Sachbearbeiterinnen und die Mitarbeiter der Schulverwaltung sind Ihnen
gerne behilflich.
Eine erfolgreiche Ausbildung
wünscht Ihnen
Ihre
Bettina Westphal
- Leiterin der Landesfinanzschule -
Stand: August 2016
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Ausbildungsinformation der Landesfinanzschule Brandenburg für den E 2016
1.
Allgemeines
1.1
Aus- und FortbildungsZentrum Königs Wusterhausen
Das Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen (kurz: AFZ) ist ein Campus, auf
dem folgende Bildungseinrichtungen zusammengefasst sind:
- Fachhochschule für Finanzen (FHF)
- Landesfinanzschule (LFS)
- Fortbildungszentrum der Finanzverwaltung (FBZ)
- Justizakademie (JAK)
- Landesakademie für öffentliche Verwaltung (LAköV).
An der Fachhochschule für Finanzen und der Landesfinanzschule absolvieren die
Beamtenanwärter des gehobenen und des mittleren Dienstes der Steuerverwaltungen des
Bundes und der Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Berlin die Fachstudien bzw. die
fachtheoretischen Teile ihrer Ausbildung.
Das Fortbildungszentrum der Finanzverwaltung, die Justizakademie Brandenburg und die
Landesakademie für öffentliche Verwaltung sind Einrichtungen, die ausschließlich Fort- und
Weiterbildungsveranstaltungen durchführen.
1.2
Die Zentrale Verwaltung
Während Ihrer Ausbildung ist die Zentrale Verwaltung (ZV) für Sie ein wichtiger
Ansprechpartner in allen Fragen der Organisation und Bereitstellung der Unterbringung,
Verpflegung und sonstiger Dienstleistungen, wie zum Beispiel des Internetzugangs, der
Bibliothek oder des Sportangebots. Die Zentralverwaltung möchte die Bildungseinrichtungen
nicht nur verwalten, sondern gleichzeitig Ansprechpartner für Sie persönlich sein. Wenn Sie
Probleme haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die zuständigen Beschäftigten der
Verwaltung (s. unten).
Soweit allgemeine Interessen der Schülerinnen und Schüler betroffen sind, sollten diese über
die Sprecher/-innen der Klassen an die Zentrale Verwaltung herangetragen werden. Darüber
hinaus stehen die Beschäftigten der Verwaltung selbstverständlich auch jedem Einzelnen für
persönliche Angelegenheiten und Fragen zur Verfügung.
Stand: August 2016
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Ausbildungsinformation der Landesfinanzschule Brandenburg für den E 2016
Übersicht über Personen und Zuständigkeiten der Zentralen Verwaltung
Die Zentrale Verwaltung befindet sich im Verwaltungsgebäude, gegenüber der Anmeldung.
Telefon: 03375 – 672 + Durchwahl
Raum
Tel.-Durchw.
Schulleiterin der LFS
Allgemeine Grundsatzfragen
Frau Westphal
4.1.01
- 100
Leitung der Verwaltung
Frau Lummert
4.1.19
- 102
Haushalt u. Beschaffung/
Kassenwesen
Frau Scheinert/
Frau Eidtner
4.1.08
4.1.11
- 112
- 121
Personal
Frau Myritz
4.1.09
- 111
Gebäudemanagement und
Tagungsorganisation
Herr Ziller
4.1.10
- 108
DV-Organisation
Herr Diers/
Herr Krawutschke
4.1.17
4.1.18
- 105
- 114
Planung/Buchung
Frau Schäfer/
Herr Bluhm
4.104
4.111
- 106
- 109
Bibliothek
Frau Haug/
Frau Friedrich
Sport/Freizeit
Herr Andreas
Anmeldung
Frau Engel/
Frau Barth
1.3.
- 131
4.107
- 122
- 140
- 110
Unterbringung und Ruhezeiten
Für die Unterbringung der Anwärter/-innen des mittleren Dienstes stehen zurzeit ca. 100
Unterkünfte in den Häusern 1 - 3 zur Verfügung. Die Zimmer werden bis zu zweimal
wöchentlich gereinigt. Bettwäsche wird von der Zentralen Verwaltung gestellt.
In der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr muss im Wohnbereich Ruhe herrschen. Dies gilt auch für
die Mittagszeit von 13:00 bis 15:00 Uhr. Jedweder Lärm ist deswegen bitte in dieser Zeit zu
vermeiden. Andernfalls ist ein angenehmes Zusammenleben auf so engem Raum nicht
möglich. Wenn Sie eine Feier durchführen möchten, nehmen Sie die dafür vorgesehenen
Räume auf dem Gelände (z. B. im Mensagebäude oder im Studentenklub) in Anspruch, aber
bitte nicht Ihr Internatszimmer.
Die Hausordnung und die Brandschutzordnung, die in den Unterkunftsräumen ausliegen,
sind zu beachten.
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In allen Gebäuden besteht ein Rauchverbot. Außerdem ist die Zubereitung von warmen
Mahlzeiten in den Zimmern nicht gestattet. Das Rauchen von Wasserpfeifen (Shisha) ist auf
dem gesamten Campus untersagt.
1.4
Medizinische Notfälle / Ärzte
In medizinischen Notfällen können Sie den Notarzt/Krankenwagen über die Haustelefone
(Vorwahl 00 beachten) oder die Anmeldung (Tel.: -140) anfordern.
Eine
Liste
der
in
Königs
Wusterhausen
praktizierenden
Ärzte
hängt
in
den
Unterkunftsgebäuden und der Anmeldung aus.
1.5
Campusnetz
Das Campusnetz bietet die Möglichkeit der drahtlosen Internetnutzung (W-LAN) in den
Fluren des Hörsaalgebäudes, im Audimax und in der Bibliothek sowie in Ihren Unterkünften
und der Mensa. Die Nutzung ist kostenlos. Der erforderliche Antrag liegt in der Anmeldung
bereit bzw. ist als pdf-online-Formular unter http://www.afz-kw.brandenburg.de unter dem
Link „Campus“ online auszufüllen und abzusenden.
1.6
Chipkarte
Jeder Teilnehmer erhält während der theoretischen Ausbildung eine multifunktionale
Chipkarte, die die Schließung zu Räumen und Gebäuden, die Bezahlfunktion in der Mensa,
eine Bibliotheksausleihe sowie das Drucken und Kopieren ermöglicht. Dazu lesen Sie sich
bitte das „Merkblatt zur Verwendung der multifunktionalen Chipkarte“ aufmerksam durch.
Die Chipkarte holen Sie sich bitte innerhalb der ersten 14 Tage nach Ausbildungsbeginn in
der Anmeldung ab.
Im
Falle
des
Verlustes
oder
durch
unsachgemäße
Behandlung
erhebt
die
Zentralverwaltung für die A usstellung einer neuen Chipkarte eine Gebühr in Höhe von
30,00 €.
Bitte beachten Sie auch, dass die Chipkarte spätestens am Abreisetag jedes einzelnen
Abschnittes vor Ort in der Anmeldung abgegeben werden muss.
1.7
Drucken/Kopieren
Ein kostenpflichtiges Drucken ist möglich, wenn Sie das Dokument an die zentrale E-MailAdresse [email protected] senden und dieses an einem der beiden Geräte
des Hörsaalgebäudes (1. OG: Bibliothek, Flur) per Kartenauthentifizierung abrufen. Dieses
Mobile-Printing ist allerdings nur möglich, wenn Ihre in der Fachbereichsverwaltung
hinterlegte E-Mail-Adresse korrekt ist und hierfür genutzt werden darf.
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Das Kopieren ist an den Geräten im Hörsaalgebäude (1. OG: Bibliothek, Flur) mittels
Kartenauthentifizierung kostenpflichtig möglich.
Für die Druckkosten erhalten Sie von der Zentralverwaltung eine Rechnung (i. d. R. zum
Ende Ihrer Ausbildung).
1.8
Mietwaschmaschine
Im Haus 1 – Kellergeschoss, Raum 01 befinden sich ein Waschautomat und ein Trockner. Ein
Waschvorgang kostet 1,50 €, ein Trocknerintervall (12 Min.) 0,20 €.
Der Schlüssel ist in der Anmeldung erhältlich. Der Wasch- und Trocknungsvorgang ist zügig
durchzuführen, um unnötige Wartezeiten für andere Interessenten zu vermeiden.
1.9
Postanschrift
Sie können sich Post in das AFZ schicken lassen. Dazu müssen Sie folgende Adressierung
durch den Absender verwenden lassen:
Name Schülerin/Schüler
c/o Landesfinanzschule im
Aus- und Fortbildungszentrum Königs Wusterhausen
Lehrsaal und Nr. (Raum, nicht Klasse!)
Schillerstraße 6
Beispiel:
Karin Schüler
c/o Landesfinanzschule im
Aus- und Fortbildungszentrum …
Lehrsaal 1
Schillerstraße 6
15711 Königs Wusterhausen
15711 Königs Wusterhausen
Sollten Sie persönliche Post erhalten, werden Sie von der Poststelle benachrichtigt und
gebeten, die Post dort persönlich abzuholen.
1.10 Kraftfahrzeuge / Parkplätze
Das Fahren auf dem Gelände des Aus- und Fortbildungszentrums ist mit Kraftfahrzeugen nur
mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Im Übrigen gilt die Straßenverkehrsordnung.
Auf dem Gelände stehen nur begrenzt Parkplätze für Ihre Kraftfahrzeuge zur Verfügung. Das
Parken ist grundsätzlich nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen gestattet. Sollten die
Plätze nicht reichen, ist auf die Parkflächen der umliegenden Wohngebiete auszuweichen.
Das Parken auf den Parkplätzen vor und direkt hinter dem Verwaltungsgebäude und den
übrigen reservierten Parkplätzen ist nicht zulässig. Insbesondere sind die Parkplätze für
Schwerbehinderte den Personen mit einer Schwerbehinderung vorbehalten.
Das Parken auf dem Gelände des Aus- und Fortbildungszentrums erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Verwaltung übernimmt keine Haftung für die hier abgestellten Kraftfahrzeuge. Um wildes
Parken in den Grünanlagen, unzumutbare Belästigungen der Bewohner auf dem Gelände des
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Aus- und Fortbildungszentrums und gegenseitige Behinderungen zu vermeiden, achten die
Verwaltung und der BLB auf die Einhaltung der Parkregelung. Falschparker müssen mit dem
kostenpflichtigen Einsatz einer Parkkralle rechnen.
1.11 Ansprechpartner der Landesfinanzschule
Die Landesfinanzschule ist in allen Angelegenheiten der schulischen Ausbildung Ihre
Ansprechpartnerin. Wenn Sie Fragen oder Probleme haben, wenden Sie sich bitte
vertrauensvoll an Ihre Klassenlehrerin bzw. Ihren Klassenlehrer, an die Mitarbeiterinnen der
Schulverwaltung oder auch direkt an die stellvertretende Schulleiterin, Frau Bittighöfer.
Soweit allgemeine Fragen oder Probleme auftreten, sollten diese über die Klassensprecher /innen an die Klassenlehrer /-innen an die Landesfinanzschule herangetragen werden.
Darüber hinaus steht Ihnen als Beraterin unsere Vertrauensdozentin Frau Reinsdorf zur
Verfügung (s. unter 1.12).
Die Verwaltung der Landesfinanzschule befindet sich im Hörsaalgebäude, im 2. Stock.
Telefon: 03375 – 672 + Durchwahl
Raum
Tel.-Durchw.
Stellv. Schulleiterin der LFS
Allgemeine Grundsatzfragen
Frau Bittighöfer
2.05
- 201
Schulverwaltung LFS
Frau Leffs
2.38
- 303
Prüfungsamt LFS
Frau Wittke
2.36
- 304
Frau Friedrich
2.34
- 305
1.12 Vertrauensdozentin / Lernberatung / Coach
Frau Reinsdorf steht Ihnen als Vertrauensdozentin zur Verfügung und berät Sie – am Besten
nach vorheriger Terminvereinbarung – u. a. bei schwerwiegenden Lernproblemen.
Einen Besprechungstermin vereinbaren Sie bitte über Frau Müller, Sachbearbeiterin
Fachhochschule, Zimmer 2.33 (Hörsaalgebäude).
Frau Reinsdorf finden Sie im Hörsaalgebäude, Zimmer 2.12 bzw. ist sie telefonisch unter der
Nummer 03375/672-215 erreichbar (E-Mail [email protected]).
Im Übrigen findet die Sprechstunde von Frau Reinsdorf immer dienstags von 14:00 bis 17:00
Uhr oder nach Vereinbarung statt.
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1.13
Vertrauensdozent für Menschen mit Behinderung oder dauerhafter
Erkrankung
Sind Sie schwerbehindert oder leiden Sie an einer dauerhaften Erkrankung, dann steht Ihnen
Herr Hanke als Ansprechpartner für alle Fragen im Hinblick auf die Gestaltung der
Ausbildung mit Rat und Tat zur Seite.
Herrn Hanke finden Sie im Hörsaalgebäude, Zimmer 2.03 bzw. erreichen Sie ihn telefonisch
unter der Nummer: 03375/672-311.
Das Hinweisblatt Nachteilsausgleich bei Prüfungen und in der Ausbildung, das Sie am ersten
Tag Ihrer Ausbildung erhalten werden, gibt Ihnen hierzu wichtige Informationen.
1.14 Bibliothek/Internetraum
Die Bibliothek ist mit Literatur auf dem Gebiet des Steuerrechts und allen anderen
Rechtsgebieten ausgestattet.
Die Ausleihe der vorhandenen Bände ist jeweils für die Leihdauer von bis zu einer Woche
möglich. Ausgeliehene Bücher und sonstige Medien sind 14 Tage vor Beginn von
Aufsichtsarbeiten, Tests, der schriftlichen Arbeit gemäß § 18 Abs. 6 StBAPO oder
schriftlichen und mündlichen Prüfungen an der Fachhochschule für Finanzen oder der
Landesfinanzschule an die Bibliothek zurückzugeben, und zwar auch, wenn die reguläre
Ausleihfrist gemäß § 6 Abs. 1 noch nicht abgelaufen ist. In den Phasen der
Leistungsfeststellungen durch die Fachhochschule für Finanzen oder die Landesfinanzschule
wird der gesamte Bestand der Bibliothek als Präsenzbestand geführt.
Zum Studium der Fachliteratur stehen Leseplätze zur Verfügung. In der Bibliothek wird um
Ruhe und gegenseitige Rücksichtnahme gebeten.
Der Internetraum ist in die Bibliothek integriert und kann von Ihnen zur Literatur-Recherche
frei genutzt werden.
Aktuelle Öffnungszeiten der Bibliothek:
Montag bis Donnerstag
7:30 - 18:00 Uhr
Freitag
7:30 - 15:00 Uhr
Für die Ausleihe benötigen Sie eine elektronische Ausleihkarte. Diese erhalten Sie innerhalb
der ersten 14 Tage nach Ausbildungsbeginn in der Anmeldung. Mit dieser Karte können Sie
auch die Druckgeräte aktivieren (s. o.).
1.15 Mensa/Cafeteria:
Die Mensa bietet Ihnen eine Vollverpflegung zu moderaten Preisen an. Die Cafeteria bietet
kleine Speisen, Snacks, heiße und kalte Getränke an. Außerdem kann man in der Cafeteria
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auf einer großen Leinwand Fernseh-, Videoabende in Absprache mit dem Pächter
veranstalten oder große Sportereignisse verfolgen. In der Cafeteria befindet sich ein PoolBillard. Bitte sprechen Sie den Betreiber der Cafeteria an, er steht allen Wünschen
aufgeschlossen gegenüber.
Mensa
Die Mensa befindet sich links neben dem Hörsaalgebäude direkt an der Straße.
Die Mensa hat zu folgenden Zeiten geöffnet:
Frühstück
06:45 – 09:00 Uhr
Mittagessen
11:30 – 14:00 Uhr
Abendessen
17:00 – 19:00 Uhr (freitags geschlossen)
Für die Landesfinanzschule ist die Mittagspause in der Zeit von 11:30 Uhr bis
12.15 Uhr vorgesehen.
Da auf dem Campus ab Oktober über 700 Personen lernen und arbeiten werden, kann es zu
Schwierigkeiten bei der Mittagsversorgung kommen. Um diese Schwierigkeiten so gering wie
möglich zu halten, insbesondere um lange Wartezeiten während der Mittagspause zu
vermeiden, wurden feste Essenszeiten für die einzelnen Einrichtungen festgelegt, die bitte
unbedingt einzuhalten sind, d. h., Sie können nur in der für die Landesfinanzschule
vorgesehenen Zeit Mittagessen gehen.
Cafeteria
Die Cafeteria ist täglich von 9:30 bis 22:00 Uhr (freitags bis 14:00 Uhr) geöffnet. Hier
werden Snacks (belegte Brötchen, Würstchen, Eis, kalte und warme Getränke) zum Kauf
angeboten.
Grillplatz
Angrenzend an die Mensa befindet sich ein Grillplatz, der von Ihnen nach Anmeldung beim
Pächter der Mensa oder im Bereich Gebäudemanagement der Zentralen Verwaltung genutzt
werden kann. Genauere Informationen können Sie dem Informationsblatt entnehmen, das in
der Mensa erhältlich ist.
Bewirtschaftung
Die Bewirtschaftung der Mensa, Cafeteria und Bowlingbahn erfolgt durch ein privates
Unternehmen. Mit dem Pächter ist vereinbart, dass täglich ein Hauptgericht zu einem
verbilligten Preis angeboten wird.
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1.16 Sport und Freizeit
Im Aus- und Fortbildungszentrum gibt es vielfältige Möglichkeiten der sportlichen Betätigung.
Der Wald-Sportplatz kann für die Sportarten Volleyball, Fußball, Basketball, Tennis und
Badminton genutzt werden. Im 1. Obergeschoss der Mensa steht Ihnen ein Fitnessraum zur
Verfügung. Wenden Sie sich bei Bedarf an die Kollegen der Anmeldung.
Des
Weiteren
können
in
der
Mensa
zahlreiche
Freizeitmöglichkeiten
(zweiläufige
Bowlingbahn, Dart, Billard, Tischhockey etc.) genutzt werden. Bei Bedarf werden spezielle
Kurse, wie z. B. präventives Rückentraining im Rahmen des Gesundheitsmanagements,
angeboten und durchgeführt.
Die unmittelbare Umgebung des Campus lädt zum Joggen, Nordic Walking und
Fahrradfahren ein. Nordic Walking-Stöcke sowie Fahrräder stehen im begrenzten Umfang zur
Ihrer Nutzung zur Verfügung und werden über die Anmeldung verliehen.
In der benachbarten Sporthalle des Friedrich-Schiller-Gymnasiums, Goethestr. 1 wird jeden
Dienstag (06.09.2016 bis 04.10.2016, 28.03.2017 bis 15.08.2017) von 17:30 Uhr bis 19:30
Uhr und jeden Montag in der Sporthalle Blindenschule Königs Wusterhausen, Luckenwalder
Str. 64 (10.10.2016 bis 20.03.2017) von 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr Volleyball Mixed
angeboten.
Paddelboote können über die Anmeldung ausgeliehen werden.
Außerdem finden sich Schülerinnen und Schüler in selbst organisierten Sportgruppen
zusammen. Sollten Sie z. B. Interesse an der Durchführung eines Tanzkurses haben, wenden
Sie sich bitte an Herrn Hanke (s. o.). Herr Hanke würde Ihnen gerne als Tanzlehrer zur
Verfügung stehen. Spielen Sie ein Instrument oder haben Sie Spaß am Singen, dann sind Sie
in der Songwerkstatt unter der
Leitung von Frau Marczinek, Dozentin an der
Landesfinanzschule, herzlich willkommen.
Für die Belange des Freizeitbereiches, speziell für die sportliche Betätigung im Aus- und
Fortbildungszentrum, ist Herr Andreas zuständig (s. o.).
Öffnungszeiten der Sport-/Fitnessräume: nach Absprache
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Ausbildungsinformation der Landesfinanzschule Brandenburg für den E 2016
Außerdem steht allen Auszubildenden des mittleren und gehobenen Dienstes zur
verantwortungsvollen Nutzung der Studentenklub als Gemeinschaftsraum für Clubabende,
(Fußball-) Partys, Geburtstagsfeiern und vieles mehr zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt in
Eigenregie
der
Auszubildenden
und
Studierenden;
vielleicht
möchten
Sie
das
„Veranstaltungsteam“ verstärken und Verantwortung übernehmen. Dann nehmen Sie doch
einfach Kontakt zum bestehenden Team auf. Hierbei hilft Ihnen Frau Leffs sehr gerne.
Grundlage der Nutzung ist die Hausordnung des Studentenklubs.
1.17 Ausbildung mit Kind
Für eine Ausbildung mit Kind werden in den Internatsgebäuden die Zimmer entsprechend
eingerichtet. Zur Abwicklung der Unterkunft mit der Verpflegung werden die Eltern gebeten,
sich frühzeitig mit dem Bereich Gebäudemanagement der Zentralen Verwaltung in
Verbindung zu setzen.
Die Unterbringung in einer nahegelegenen Kita ist eventuell möglich. Es handelt sich hier um
die Kita „Spielspaß“, Rosa-Luxemburg-Straße 17, 15711 Königs Wusterhausen (Tel. 03375 /
52 83 530), die rechtzeitig zu kontaktieren ist.
1.18 Verkehrsmittel
Um in die Stadt zu gelangen, benutzen Sie bitte die Stadtlinie KW – Bus 739, der in der
Luckenwalder Straße abfährt. Mit dem Bus 737 gelangen Sie vom Bahnhof Königs
Wusterhausen zum A10-Einkaufscenter. Die derzeit gültigen Fahrpläne für die beiden Linien
sind als Anlagen beigefügt.
2.
2.1
Schulbetrieb der Landesfinanzschule
Unterrichtszeiten:
1. und 2. Stunde
8:00 – 9:30 Uhr
30 Min. Pause
3. und 4. Stunde
10:00 – 11:30 Uhr
45 Min. Mittagspause
5. und 6. Stunde
12:15 – 13:45 Uhr
7. und 8. Stunde
14:00 – 15:30 Uhr
Bitte kommen Sie pünktlich zum Unterricht.
Außerdem ist Essen und Trinken während des Unterrichts nicht gestattet. Die Pausenzeiten
sind so gestaltet, dass Sie diese Bedürfnisse bitte in diesen Zeiträumen befriedigen.
Stand: August 2016
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Ausbildungsinformation der Landesfinanzschule Brandenburg für den E 2016
Wenn Sie Trinkflaschen mitbringen, bitten wir Sie, diese unter dem Tisch zu verstauen.
Austreten während des Unterrichts
Aus kollegialen Gründen bitten wir Sie, während des Unterrichts nur dann auszutreten, wenn
dies unumgänglich ist. Durch das Verlassen des Unterrichtsraums unterbrechen Sie Ihren
eigenen Lern-Rhythmus und stören zudem den Lern-Rhythmus der anderen Auszubildenden.
2.2
Stundenplan
Der Stundenplan ist ausschließlich im Internet unter www.lfs-kw.brandenburg.de für 4
Wochen im Voraus einsehbar.
Zu beachten ist allerdings, dass es zu kurzfristigen Stundenplanänderungen kommen
kann, die bereits am Folgetag wirksam werden könnten. In diesen Fällen werden Sie durch
die Schulverwaltung rechtzeitig informiert. Diese Stundenplanänderungen werden erst nach
18:00 Uhr im Internet veröffentlicht.
Stand: August 2016
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Ausbildungsinformation der Landesfinanzschule Brandenburg für den E 2016
2.3
Zeitplanung zur fachtheoretischen Ausbildung (unverbindlich)
Einführungslehrgang
FTA I / 2016
Fächer:
Anreise
19.08.2016
Aufsichtsarbeiten / Leistungstests
14.10.2016 AR
Allgemeines Recht
25.10.2016 Org/IABV
Organisation und
Datenverarbeitung
28.10.2016 ESt (LT)
Einkommensteuer
17.11.2016 AO (AA)
Abgabenordnung
18.11.2016 EST (AA)
Einkommensteuer
21.11.2016 Bu (AA)
Buchführung
22.11.2016 Polbi
Politische Bildung
22.11.2016 USt
Umsatzsteuer
Abreise Berlin/Sachsen-Anhalt
22.11.2016
Dienstantritt im Finanzamt
23.11.2016
BB/BZSt zur AbAG Themenbereich 1
(UNIFA)
23.11.2016 29.11.2016
Dienstantritt im Finanzamt
30.11.2016
Korrektur bis:
19.12.2016
Bekanntgabe der Teilbeurteilungen
ca. 09.01.2017
Abschlusslehrgang
FTA II / 2016
1. Teil
1. Teil
Anreise
17.05.2017
Brückentag (1 Tag Urlaub)
26.05.2017
Leistungstests
27.06.2017 StErh
Steuererhebung
03.07.2017 Bew + AO
Bewertung und
Abgabenordnung
Einkommensteuer und
Grundlagen des
Verwaltungshandelns
04.07.2017 ESt + SGV
Abreise
04.07.2017
Dienstantritt im Finanzamt
05.07.2017
Stand: August 2016
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Ausbildungsinformation der Landesfinanzschule Brandenburg für den E 2016
Fortsetzung Zeitplanung
Abschlusslehrgang
FTA II / 2016
FTA II/2016
Wiederholer
2. Teil
Anreise
08.01.2018
Aufsichtsarbeiten
23.02.2018 USt
Umsatzsteuer
26.02.2018 ESt
Einkommensteuer
27.02.2018 Bu
Buchführung
01.03.2018 AO
Abgabenordnung
02.03.2018 StErh
Steuererhebung
Leistungstests
20.08.2018
09.04.2018 Org/IABV
12.04.2018 Polbi/SGV
Ostern
30.03./02.04.2018
Prüfungsarbeiten
24.04.2018 AO
10.10.2018
AO
25.04.2018 StErh
12.10.2018
StErh
27.04.2018 USt
15.10.2018
USt
02.05.2018 ESt
16.10.2018
ESt
04.05.2018 Bu
18.10.2018
Bu
Abreise
04.05.2018
18.10.2018
Dienstantritt im Finanzamt
07.05.2018
19.10.2018
A - Korrektur
08.05.2018
19.10.2018
bis:
31.05.2018
26.10.2018
B - Korrektur
04.06.2018
29.10.2018
bis:
15.06.2018
05.11.2018
Zulassungskonferenz
20.06.2018
06.11.2018
Prüfungsmitteilungen
25.06.2018
09.11.2018
mündliche Prüfung
03.08.2018
21.11.2018
bis:
09.08.2018
26.11.2018
Abschlussfeier
10.08.2018
Stand: August 2016
14
Ausbildungsinformation der Landesfinanzschule Brandenburg für den E 2016
2.4
Rechtsgrundlagen der Ausbildung und Lehrinhalte
Die
Ausbildungsinhalte
und
der
Verlauf
der
Ausbildung
sind
im
Steuerbeamtenausbildungsgesetz (StBAG) und der Steuerbeamten-Ausbildungs- und
Prüfungsordnung (StBAPO) geregelt. Im Unterrichtsfach Allgemeine Verwaltungskunde
werden Sie sich mit diesen beiden Gesetzen näher befassen.
Folgende Fächer werden im 1. Ausbildungsabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung
unterrichtet:
-
Allgemeine Rechtskunde (AR)
-
Allgemeines Abgabenrecht – Abgabenordnung (AO)
-
Allgemeine Verwaltungskunde (AVK)
-
Einkommensteuer (ESt)
-
Umsatzsteuer (USt)
-
Buchführung und Bilanzwesen (Bu)
-
Organisation (Org)
-
Politische Bildung (Polbi)
-
Datenverarbeitung in der Steuerverwaltung (IABV UNIFA)
-
Wirtschafts- und Sozialkunde (WiSo).
Die Kurzlehrpläne für alle Unterrichtsfächer in den jeweiligen Ausbildungsabschnitten sind im
Internet unter www.afz-kw.brandenburg.de einzusehen.
2.5
Verhalten im Krankheitsfall
Erkrankungen / Unterricht
Sie müssen jedes Fernbleiben vom Dienst unverzüglich beim Dienstherrn anzeigen, ein
unentschuldigtes Fehlen kann schwerwiegende Folgen haben.
Das bedeutet für den Krankheitsfall, sich am ersten Tag der Erkrankung in der
Schulverwaltung bei Frau Friedrich unter der Telefonnummer 03375/672-305 krankzumelden
oder von einem Vertreter krankmelden zu lassen. Sollte Frau Friedrich nicht erreichbar sein,
wenden Sie sich bitte an Frau Wittke (-304), Herrn Walter (-206) oder Frau Leffs (-303).
Sollten Sie im Laufe eines Tages krank werden, haben Sie sich bitte ebenfalls bei Frau
Friedrich oder einer / einem der o.g. Personen abzumelden.
Bei Erkrankungen, die voraussichtlich weniger als 3 Kalendertage dauern, wird die Vorlage
eines Attestes nicht verlangt (Karenzregelung). Es wird jedoch erwartet, dass Sie von dieser
Regelung verantwortungsvoll Gebrauch machen.
Ein entsprechendes Informationsblatt (Verhalten bei Dienstunfähigkeit, Erholungsurlaub und
Dienstbefreiung) wird Ihnen am ersten Tag Ihrer Ausbildung an der Landesfinanzschule zur
Kenntnis und Beachtung ausgehändigt.
Stand: August 2016
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Ausbildungsinformation der Landesfinanzschule Brandenburg für den E 2016
Erkrankung / Leistungsfeststellungen
Bei Leistungsfeststellungen (Klausuren, Leistungstests) ist ein Fehlen immer durch Vorlage
eines ärztlichen Attestes zu belegen.
Bei den Laufbahnprüfungen ist sogar ein amtsärztliches Attest vorzulegen, welches die
Erkrankung für den Prüfungstag nachweist, d. h. bei plötzlich eintretenden Erkrankungen am
Prüfungstag müssen Sie sich noch am gleichen Tag zunächst bei Ihrem Hausarzt und dann
bei dem zuständigen Amtsarzt vorstellen.
Bitte beachten Sie das Informationsblatt Verhalten
Prüfungsarbeiten, das Ihnen entsprechende Hinweise gibt.
bei
Tests,
Aufsichts-
und
praktizierenden
Ärzte
hängt
den
Ärztliche Hilfe
Eine
Liste
der
in
Königs
Wusterhausen
in
Unterkunftsgebäuden und in der Anmeldung aus. Das Krankenhaus Königs Wusterhausen
mit Notaufnahme befindet sich in der Köpenicker Straße 29, Telefon: 03375-2880 (Zentrale).
2.6
Gesundheitsvorsorge – Grippe- und Erkältungsschutz
Wo viele Menschen zusammenkommen, besteht gerade in der Herbstzeit ein erhöhtes Risiko,
sich mit Erkältungskrankheiten gegenseitig anzustecken.
Bitte schützen Sie sich und Andere durch die Beachtung von ein paar wenigen hygienischen
Grundregeln vor der gegenseitigen Ansteckung:
-
Waschen Sie sich regelmäßig mindestens 2 Minuten lang die Hände mit Seife und
trocknen Sie sie gut ab.
-
Halten Sie sich beim Niesen oder Husten nicht die Hand, sondern den Unterarm
vor den Mund, weil Sie andernfalls über Ihre Hand Keime weitergeben.
-
Benutzen Sie Papiertaschentücher nur einmal.
-
Trinken Sie nicht aus der Flasche oder dem Becher eines Anderen und beißen Sie
nicht vom Frühstücksbrot eines Anderen ab.
Wenn Sie bereits erkältet sind, konsultieren Sie bitte einen Arzt. Kommen Sie auch nicht aus
falsch verstandenem Ehrgeiz zur Schule. Wenn Sie erkältet sind und sich nicht gut fühlen,
profitieren Sie kaum vom Unterricht und letztendlich sind Sie länger krank. Befolgen Sie
unbedingt den Rat Ihres Arztes, der Ihnen höchstwahrscheinlich Bettruhe verordnet. Es ist
also besser ein paar Tage Zuhause zu bleiben, um schneller wieder fit zu werden, und um
die Gefahr der Ansteckung für Andere zu reduzieren.
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Ausbildungsinformation der Landesfinanzschule Brandenburg für den E 2016
2.7
Dienstbefreiung/Sonderurlaub/Urlaub
Dienstbefreiungen und Urlaub während der Unterrichtszeit können nur in begründeten
Ausnahmefällen über die Klassenlehrer beantragt werden. Die Genehmigung von Urlaub oder
Dienstbefreiung setzten einen rechtzeitigen schriftlichen Antrag voraus. Die Genehmigung
wird von der stellvertretenen Leiterin der LFS nur in Abstimmung mit dem Klassenlehrer
erteilt. Die Vordrucke liegen in der Druckerei, die sich im Eingangsbereich des
Hörsaalgebäudes befindet, aus Beachten Sie auch hier das Informationsblatt (Verhalten bei
Dienstunfähigkeit, Erholungsurlaub und Dienstbefreiung).
2.8.
Dienstunfall
Jeder Unfall, der während der Unterrichtszeit sowie auf dem Weg zum AFZ eingetreten ist
und einen Körperschaden verursacht, ist anzuzeigen. Bitte melden Sie dies unverzüglich Frau
Leffs oder ihrem Vertreter. Nach der Unterrichtszeit kann der Unfall auch bei der Anmeldung
angezeigt werden.
3.
Minderjährige
Beim Verlassen des AFZ und der Rückkehr müssen sich Minderjährige im Ausgangsbuch, das
in der Anmeldung ausliegt, eintragen. Bei einer geplanten Abwesenheit nach 22.00 Uhr ist
vorher die Genehmigung des Klassenlehrers einzuholen.
Mit dieser Regelung wollen wir Sie nicht kontrollieren, sondern schützen. Tragen Sie sich
beim Verlassen des Gebäudes in das Ausgangsbuch ein und kehren Sie zur vereinbarten Zeit
nicht zurück, wird nach einer kurzen Karenzzeit geprüft, ob Ihnen etwas zugestoßen ist.
Sollten Sie diesen Schutz nicht in Anspruch nehmen wollen und vertreten Ihre Eltern die
gleiche Ansicht, müssen Sie eine schriftliche Erlaubnis Ihrer Eltern vorlegen, dass Sie sich
beim Verlassen des Geländes nicht abmelden müssen. Die Erlaubnis geben Sie bitte bei Frau
Leffs ab.
Alle weiteren Details erfahren Sie im Rahmen einer Info-Veranstaltung zu Beginn des
Einführungslehrgangs.
4.
Klassensprecherinnen und Klassensprecher
Jede Klasse wählt zum Ende der ersten oder zu Beginn der zweiten Ausbildungswoche in
geheimer, selbst organisierter Wahl eine(n) Klassensprecher(in) und eine(n) Vertreter(in).
Aufgaben
Die Klassensprecherin bzw. der Klassensprecher
-
ist Ansprechpartner für Fragen und Probleme der Klassengemeinschaft und vertritt
diese in den regelmäßigen Klassensprecher-Sitzungen der Landesfinanzschule;
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Ausbildungsinformation der Landesfinanzschule Brandenburg für den E 2016
-
nimmt auf Einladung an Sitzungen der Landesfinanzschule mit Vertretern der
Ausbildungsbehörden teil (in der Regel Mai und November eines jeden Jahres);
-
erfasst
im
Fehlmeldungszettel
täglich
sämtliche
Abwesenheitszeiten,
auch
stundenweise Abwesenheiten der Klassenkameraden. Außerdem erfasst er jedes
verspätete Erscheinen.
vorläufige Termine der Klassensprechersitzungen im FTA I
30.08.2016, 14 Uhr, Lehrsaal 10
04.10.2016, 14 Uhr, Lehrsaal 10
02.11.2016, 14 Uhr, Lehrsaal 10
Zu diesen Sitzungen ergeht keine gesonderte Einladung.
5.
Änderungen der Klassenverbände
Wir möchten darauf hinweisen, dass es keinen Bestandsschutz für die Klassenverbände gibt.
Sollten gewichtige Gründe dies erfordern, behält sich die Landesfinanzschule vor, die Klasse
zum nächsten Ausbildungsabschnitt ggf. neue einzuteilen.
6.
Gestaltung des Lernens
6.1
Worum geht es hier?
Sie fragen sich nun vielleicht, warum sich dieser Gliederungspunkt in dieser
Informationsbroschüre befindet. Möglicherweise haben Sie gerade erst die Schule oder eine
Ausbildung beendet und sehen sich als „Lern-Profi“. Gleichwohl bitten wir Sie, sich auch
diese Informationen genau durchzulesen.
Die Ausbildung zur Finanzwirtin / zum Finanzwirt ist eine anspruchsvolle und lernintensive
Ausbildung. Anders als es vielleicht in der Schule war, müssen Sie über den Unterricht hinaus
einerseits den Stoff wiederholen und andererseits den Unterricht des kommenden Tages
vorbereiten. Dafür sollten Sie jeden Tag noch 2 ½ bis 3 Zeitstunden einplanen.
Keinesfalls zahlt sich eine sog. „Saison-Arbeit“, d. h. 1 Woche vor den Prüfungen zu lernen,
aus. Solides Grundwissen kann nicht innerhalb kurzer Zeit gelernt werden, sondern bildet
sich nur durch regelmäßiges Lernen über einen längeren Zeitraum.
6.2
Lernen
Wie soll man Lernen? Zeitsparendes Lernen geht!
ist
ein
individueller
Prozess,
es
gibt
aber
biologisch
nicht
änderbare
Grundvoraussetzungen des Lernens, die bei jedem Menschen gleich sind. Sie zu beachten
lohnt sich, da das Lernen dadurch effektiver wird, d. h., im Ergebnis spart man Zeit, die für
andere, freudemachende Aktivitäten verwendet werden kann.
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Im Einzelnen:
1.
Interesse / Motivation
Um den Stoff gut behalten zu können, müssen Sie ein Mindestmaß an Interesse an dem
Stoff haben oder anders gesagt, Sie müssen motiviert sein.
Interesse / Motivation hängt sehr stark von Ihnen selbst ab. Erfahrungsgemäß steigt das
Interesse an dem Stoff eines Fachs, je intensiver Sie sich mit dem Fach beschäftigen, auch
wenn Sie zu Beginn eher weniger interessiert waren.
Desinteresse / Demotivation haben den unangenehmen Nebeneffekt, dass der Stoff nicht gut
behalten wird oder besonders schnell wieder vergessen wird. Seien Sie also selbstkritisch
und versuchen Sie ggf. bestehendes Desinteresse bzw. eine Demotiva-tion zu bekämpfen.
Es gilt also:
-
Motivieren Sie sich, denn ohne Motivation kein Lernerfolg.
Suchen Sie sich Lernpartner, die Sie auf der Suche nach der „Schönheit“ des Fachs
begleiten.
-
Beschäftigen Sie sich intensiv mit dem Stoff eines für Sie weniger interessanten
Fachs, und zwar jeden Tag ein bisschen.
2.
Emotionen
Die Wahrscheinlichkeit, neuen Stoff zu behalten und abrufen zu können, hängt wesentlich
von Ihren Emotionen beim Lernen ab. Eine ausgeglichene Gefühlslage führt zu besseren
Lernerfolgen als extreme Gefühlslagen (z. B. starke Verliebtheit, Ängste, Trauer, Wut).
3.
Lernen beginnt im Unterricht
Nutzen Sie den Unterricht zum Lernen und nicht nur zum Empfang von Informationen, d. h.
seien Sie aktiv, in dem Sie
-
mitdenken (z. B. Anderen zuhören, Informationen aufnehmen und bewerten),
-
mitmachen (z. B. sich am Lehrgespräch beteiligen) und
-
selbst machen (z. B. Übungsaufgaben und Hausaufgaben).
Je aktiver Sie sich beteiligen, umso
Wiederholungsintervalle sind erforderlich.
größer
ist
Ihr
Lernerfolg,
desto
weniger
Die Wahrscheinlichkeit, den Stoff über längere Zeit zu behalten, liegt bei über 50 %, wenn
Sie aktiv am Unterrichtsgeschehen teilnehmen. Desinteresse und Passivität beeinträchtigen
die Behaltenswahrscheinlichkeit ganz erheblich. Die Wissenschaft geht davon aus, dass nur
noch 10 % des Stoffs oder weniger am nächsten Tag abrufbar sind.
Sehr schlecht ist auch das folgende passive Lernen: Das „nur“ Lesen.
Lesen vermittelt das Gefühl gelernt zu haben, tatsächlich hat man den gelesenen Stoff flugs
wieder vergessen (Scheinlernen). Lesen ist nur sinnvoll, wenn sich eine Aktivität anschließt /
ein aktiver Verarbeitungsschritt nachfolgt, z. B. aus dem Gedächtnis die Kernaussagen
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aufschreiben und diese auf Richtigkeit prüfen oder einem Klassenkameraden erzählen /
erklären, was man gerade gelesen hat.
4.
Lernen Sie jeden Tag
Lernen Sie jeden Tag nicht nur den Stoff eines Fachs, sondern mehrerer Fächer.
Beispiel:
Marie lernt jeden Tag: montags Einkommensteuer, dienstags Umsatzsteuer, mittwochs
Buchführung, donnerstags Abgabenordnung, freitags Allgemeines Recht und samstags
Politische Bildung. Sie wundert sich, dass Sie in den Leistungsfeststellungen nicht so gut wie
gewünscht abschneidet.
Marie hätte besser jeden Tag den Stoff von drei verschiedenen Fächern gelernt. Sie hätte
dann zwar für jedes Fach weniger Zeit aufgewendet, aber jedes Fach öfters gelernt.
Schlagwortartig könnte man sagen: 15 Min. Einkommensteuer pro Tag bringen mehr als 75
Min. einmal pro Woche.
5.
Machen Sie Pausen
Pausen sind für die Verarbeitung des Lernstoffs durch das Gehirn so wichtig, wie Essen und
Trinken für den gesamten Körper.
Lernen Sie ein Fach über eine gewisse Zeit, machen Sie ca. alle 20 Min. eine Pause, die 5
Min. nicht überschreitet.
Machen Sie zwischen den Fächern, die Sie an einem Tag lernen möchten, eine ausreichend
lange Pause, ca. 15 Min.
Machen Sie nach 2 Stunden Lernzeit eine längere Pause, mind. 25 Min., aber nicht zu lange,
um den Lernrhythmus nicht zu stören.
6.
Ruhige Lernatmosphäre
-
Lassen Sie keine Störungen zu.
Nebenbei mit Freunden im Internet chatten, E-Mails lesen / schreiben etc. bedeuten im
Endeffekt für den Lernstoff, völlig umsonst am Schreibtisch gehockt zu haben.
Besser feste Zeiten zum Lernen und feste Zeiten zum Chatten und Surfen einplanen und
einhalten.
-
Nebenbei Musik hören / Fernseher laufen lassen:
Viele Schüler und Studenten sind der Auffassung, besser Lernen zu können, wenn im
Hintergrund Musik läuft. Tatsächlich ist es aber so, dass Ihr Gehirn sehr viel Energie
aufwendet, um diese „Störung“ auszublenden. Dadurch benötigen Sie für eine bestimmte
Stoffmenge mehr Lernzeit als ohne das Hintergrundgeräusch erforderlich wäre.
Besonders schlecht ist aufregende Musik. Sollten Sie Heavy Metal Fan oder ähnliches sein,
hören Sie keinesfalls beim Lernen diese Musik, sondern verschieben Sie das Musikhören auf
später.
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Musikhören / Fernseher laufen lassen / nebenbei chatten oder surfen geht nur bei
Tätigkeiten, die keine höhere Denkleistung erfordern, z. B. den Hefter ordnen.
7.
Nach dem Lernen
So wichtig wie Pausen beim Lernen, ist die Gestaltung der Zeit nach dem Lernen. Ihr Gehirn
benötigt Zeit, um das Gelernte zu verarbeiten. Sie sollten in der ersten halben Stunde nach
dem Lernen etwas Ruhiges machen oder Sport treiben.
8.
Disziplin
Erstellen Sie von Anfang an einen Lernplan und halten Sie ihn ein. Nur durch Übung
erwerben und festigen Sie Ihr Wissen.
9.
Hausaufgaben
Einen bedeutsamen Teil der Lernarbeit können Sie schon erledigen, indem Sie der Erledigung
der Hausaufgaben besondere Aufmerksamkeit schenken und die Arbeit sorgfältig erledigen.
10.
Unterrichtsmitschriften - Lernskripte
Eine Ihrer Aufgaben wird die Erstellung eines eigenen Lernskripts in jedem Fach sein, indem
Sie Unterrichtsmitschriften anfertigen und diese sachgerecht mit den Arbeitsheften, die Sie in
jedem Fach bekommen, und den Hausaufgaben kombinieren.
Mit welcher Sorgfalt und in welcher Form das Skript erstellt werden soll, lernen Sie im Fach
Allgemeine Verwaltungskunde, Teil „Lernen lernen“ zu Beginn des FTA I.
6.3
Gerade eben erst die Schule absolviert und schon wieder lernen?
Sind Sie Absolvent /-in der Realschule bzw. des Gymnasiums und noch nicht älter als 19 / 20
Jahre, dann stehen Sie eventuell vor einem besonderen Problem:
Sie haben von den vielen Dingen, die für eine Tätigkeit im Finanzamt bedeutsam sind, noch
nichts gehört und können damit auch wenig anfangen.
Dies führt möglicherweise dazu, dass Sie den Stoff – auch wenn Sie fleißig gelernt haben –
weniger gut behalten. Dies liegt in der Regel daran, dass Sie auf Grund Ihres jungen
Lebensalters über weniger Erfahrungswissen verfügen. Der neue Lernstoff hängt quasi in der
Luft und kann im Gehirn noch keiner „Schublade“ zugeordnet werden.
Davon sollten Sie sich nicht entmutigen lassen. Das ging vielen Anderen vor Ihnen ebenso
und fast alle Anwärter / -innen haben mit der Zeit einen guten Zugang zum Steuerrecht
gefunden – „die leeren Schubladen“ mit Steuerrecht gefüllt.
Um sich schnell in die Ausbildungsmaterie einzufinden, ist entscheidend, die neue Materie
nicht ausschließlich allein zu erarbeiten. Lassen Sie sich von älteren Mitschülern Alltagsdinge
erklären, die Ihnen nicht geläufig sind, lernen Sie zusammen.
Fragen Sie, wenn Sie im Unterricht etwas nicht verstehen. Haben Sie keine Scheu, nur weil
andere Klassenkameraden eventuell alles schon wissen. Auch das Fragen ist eine aktive
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Form des Lernens und die Erfahrung zeigt, dass diejenigen, die auch dann noch nachfragen,
wenn die Anderen schon längst mit den Augen rollen, im Laufe der Zeit ihre Leistungen
verbessern.
Wenn Sie sich noch nicht so recht trauen, aktiv am Unterrichtsgespräch teilzunehmen, dann
versuchen Sie zumindest so oft wie möglich, auf Wiederholungsfragen am Anfang der Stunde
zu antworten oder melden Sie sich, um die Lösung Ihrer Hausaufgabe vorzustellen. Notieren
Sie sich, wo im Unterricht, der Hausaufgabe oder Wiederholung Sie Probleme hatten und
lernen Sie diese „Problembereiche“ nach.
Sprechen Sie die Dozenten nach dem Unterricht an, um offene Fragen zu klären.
Jugendsprache
Wichtig ist zudem, mit Sprache anders umzugehen, als Sie es gewohnt sind.
Jugendsprache ist im Alltag o.k., im Berufsleben aber ein echtes Hindernis. Damit sich
Finanzbehörde und Bürger gut verstehen, ist es wichtig, die im beruflichen Aufgabenbereich
erforderlichen Sprachgeflogenheiten zu erlernen und selbst anzuwenden.
Besonders wichtig ist es, Begriffe und die jeweiligen Begriffsinhalte zu lernen und
voneinander abzugrenzen.
Beispiel:
Einnahmen – Einkünfte – Einkommen sind Begriffe, die im Einkommensteuerrecht ganz
Unterschiedliches bezeichnen und deshalb nicht verwechselt werden dürfen.
Umgangssprachlich würden Sie in Bezug auf Lohn, der auf Ihr Konto überwiesen wird,
vielleicht formulieren: Ich verfüge über monatliche Einnahmen von 700 €. Steuerrechtlich ist
das jedoch nicht korrekt. Hier fallen Fachsprache und Alltagssprache weit auseinander. Ein
Steuerbeamter versteht unter Einnahme den sog. Bruttolohn, das ist der vertraglich bzw.
beamtenrechtlich
geschuldete
Lohn
ohne
Abzüge,
wie
z.
B.
Lohnsteuer
oder
Sozialversicherungsbeiträge.
6.4
Wie wird man eigentlich schlau?
Wenn man neu in eine Gruppe kommt, hat man zu Beginn erst einmal Sorge vor dem, was
auf einen zukommt. Deshalb ist es notwendig, die Scheu abzubauen und ein gutes Klima im
der Klasse zu schaffen. Anteilnahme, Rücksicht (zum Beispiel keine Privatgespräche im
Unterricht, um Andere nicht zu stören), gegenseitige Wertschätzung und ein respektvoller
Umgang untereinander schaffen die richtigen Bedingungen für eine gute Aufnahmefähigkeit
des Stoffs und ein erfolgreiches miteinander Lernen.
Gehen Sie höflich miteinander um. Unternehmen Sie von Zeit zu Zeit etwas
zusammen, um die Klassengemeinschaft zu stärken.
In einer Gruppe, in der sich alle wohl fühlen, lernt es sich leichter und
erfolgreicher.
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6.5
Lernmaterialien
Kauf von Lernmaterialien
Damit Sie die Ausbildung erfolgreich durchlaufen, ist die Anschaffung von Gesetzestexten,
Handbüchern u. a. Materialien erforderlich. Die Bücher werden nicht nur im Unterricht und in
der Ausbildung des Finanzamts benötigt, sondern auch für die jedwede Art von Prüfungen.
Welche Bücher benötigt werden, erfahren Sie rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen
Ausbildungsabschnitts. Bitte schaffen Sie sich diese Bücher dann unmittelbar an. Die
vorgeschlagene Literatur ist oft recht schnell vergriffen und es gibt keine Möglichkeit der
Nachbeschaffung.
Am ersten Tag wird Ihnen ein Informationsblatt (Benötigte Ausbildungsliteratur / Hilfsmittel)
zur Beachtung ausgehändigt.
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