Positionspapier 01: Verband für Heimtiernahrung
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Positionspapier 01: Verband für Heimtiernahrung
VERBAND FÜR HEIMTIERNAHRUNG SOCIETE POUR L’ALIMENTATION DES ANIMAUX FAMILIERS _______________________________________________________________________________________________________________ Thunstrasse 82, Postfach 1009, CH-3000 Bern 6 www.vhn.ch [email protected] Telefon 031 356 21 21 Telefax 031 351 00 65 Positionspapier 11: FSE (Feline Spongiforme Enzephalopathie) Spongiforme Enzephalopathie bei zwei Katzen Bei einer fünfjährigen Katze aus dem Kanton Schwyz wurde im Sommer 2003 die sogenannte Feline Spongiforme Enzephalopathie (FSE) diagnostiziert. Es handelt sich um den zweiten Fall von FSE in der Schweiz. Man geht davon aus, dass die Ansteckung auf infektiöses Frischfleisch zurückzuführen ist. Für Menschen stellt die FSE keine Gefahr dar. Bei dieser 1998 geborene Katze wurden zentralnervöse Störungen festgestellt. Das Gehirn der Katze wurde am Referenzzentrum für Spongiforme Enzephalopathien der Tiere der Universität Bern untersucht und die Diagnose gestellt. Abklärungen zu den Ernährungsgewohnheiten der Katze konnten keine konkrete Infektionsquelle identifizieren, da die Katze verschiedene Ernährungsquellen hatte. FSE wurde in einigen Ländern aber vor allem in Grossbritannien beobachtet. In den letzten 15 Jahren sind etwa 90 Fälle bei Hauskatzen aufgetreten. Insgesamt zwei Fälle wurden in der Schweiz festgestellt, ein Fall in Irland, ein Fall in Norwegen und ein Fall im Fürstentum Liechtenstein. Vorgekommen sind auch Fälle bei exotischen Wildkatzen (Gepard, Löwe, Puma, Ozelot, Tiger) in Zoologischen Gärten. Nach bisherigen Kenntnissen ist der Erreger der FSE mit demjenigen der BSE identisch. Deshalb geht man davon aus, dass die von FSE betroffenen Katzen infektiöses Futter – wie z. B Rinderhirn und -rückenmark – gefressen haben.1 Vgl. dazu das Positionspapier 09 (BSE) des VHN bezüglich der Handhabung von risikospezifischen Materialien. Die VHN-Mitglieder können eine mögliche Ansteckung von Katzen über die Verfütterung von Heimtierfertignahrung nach menschlichem Ermessen ausschliessen. 1 Quelle: Bundesamt für Veterinärwesen (BVET)