Landesrechnungshof Brandenburg

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Landesrechnungshof Brandenburg
Landesrechnungshof Brandenburg
LAND
BRANDENBURG
Im Landesrechnungshof Brandenburg, einer obersten Landesbehörde und als unabhängiges
Organ der Finanzkontrolle zuständig für die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung
des Landes Brandenburg, sind zwei Dienstposten des höheren Dienstes in der Abteilung III
(Prüfungsgebiet III 1) zu besetzen.
Der Landesrechnungshof sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Dienstort Potsdam
eine Prüferin/einen Prüfer mit besonderen Aufgaben.
Aufgaben:
Das Prüfungsgebiet III 1 ist zuständig für die externe Finanzkontrolle im Geschäftsbereich
des Ministeriums für Wirtschaft und Energie (MWE). Konkret befasst sich ein Großteil der
Prüfungen mit der Umsetzung von Förderrichtlinien des MWE. Diese werden z. T. aus Mitteln des Bundes sowie der Europäischen Union, insbesondere dem Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung, mitfinanziert. Neben nationalem Recht findet daher z. T. auch europäisches Zuwendungs- und Beihilferecht Anwendung. Das Förderverfahren führt häufig die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) als Geschäftsbesorgerin für das MWE durch.
Neben der Prüfung dieser Tätigkeit der ILB ist das Prüfungsgebiet auch für die Prüfung der
allgemeinen Haushalts- und Wirtschaftsführung der ILB zuständig.
Als Prüferin/Prüfer mit besonderen Aufgaben entwickeln Sie Prüfungskonzepte, führen örtliche Erhebungen durch und leiten Prüfungsteams an. Sie bearbeiten komplexe Prüfungssachverhalte mit besonderem Schwierigkeitsgrad und entwerfen Prüfungsmitteilungen sowie
Beiträge zum Jahresbericht des Landesrechnungshofes.
Daneben bearbeiten Sie Grundsatzangelegenheiten aus dem Zuständigkeitsbereich des
Prüfungsgebietes und fertigen qualifizierte Gutachten und Stellungnahmen auch außerhalb
von konkreten Prüfungen. Sie bereiten die Kollegiumsmitglieder durch fachbezogene Zuarbeiten auf Gremiensitzungen vor.
Anlässlich von Fortbildungen halten Sie Vorträge zu Fachthemen aus dem Zuständigkeitsbereich des Prüfungsgebietes III 1.
Bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben untersuchen Sie zahlreiche Sachverhalte sowohl unter juristischen als auch unter wirtschaftlichen Aspekten.
Die Aufgabenwahrnehmung ist mit der Durchführung von Dienstreisen verbunden.
Anforderungen:
Um die mit Ihrem Dienstposten verbunden Aufgaben erfüllen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass Sie über die Laufbahnbefähigung für den höheren allgemeinen Verwaltungs-
dienst oder ein mit einem Mastergrad bzw. Diplom abgeschlossenes Hochschulstudium der
Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften mit der Zugangsberechtigung zum höheren Dienst
verfügen.
Von Vorteil wäre es, wenn Sie ergänzend hierzu Ihr ausgeprägtes Interesse und Verständnis
sowohl für juristische als auch wirtschaftliche Zusammenhänge durch entsprechende Zusatzqualifikationen (beispielsweise MBA, LL.M.) belegen könnten.
Idealerweise verfügen Sie auch bereits über gute Kenntnisse auf dem Gebiet des Haushaltsrechts, insbesondere des nationalen und europäischen Zuwendungsrechts, des europäischen Beihilferechts, des allgemeinen Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrechts, sowie
des Staatsorganisationsrechts.
Die Prüfungstätigkeit bringt es mit sich, dass Sie sich immer wieder neu in für Sie unbekannte Sachverhalte einarbeiten müssen. Aus diesem Grund legen wir Wert darauf, dass Ihr
Denk- und Urteilsvermögen sowie Ihre Auffassungsgabe überdurchschnittlich ausgeprägt
sind. Sie sollten mithin in besonderem Maße in der Lage sein, Sachverhalte und Sachzusammenhänge schnell, richtig und vollständig zu erfassen, Probleme zu analysieren, daraus
die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen und ein zutreffendes Urteil zu bilden.
Insbesondere bei der Durchführung von Prüfungen ist es wichtig, dass Sie die Fähigkeit besitzen, vorausschauend zu planen, Arbeitsabläufe rationell und zielgerichtet vorzubereiten,
zu koordinieren und durchzuführen. Auch sollten Sie mit anderen kooperieren und gemeinsame Ergebnisse erzielen können. Mithin sollten sowohl Ihre Organisationsfähigkeit als auch
Ihre Fähigkeit zur Zusammenarbeit überdurchschnittlich ausgeprägt sein.
Um die Prüfungsergebnisse gegenüber Verwaltung und Politik optimal vertreten zu können,
sollten auch Ihr Verhandlungsgeschick und Ihre Beratungskompetenz eine überdurchschnittliche Ausprägung aufweisen.
Ihre Tätigkeit wird wesentlich darin bestehen, die Ergebnisse Ihrer Prüfungen gegenüber
Vorgesetzten und geprüften Stellen, aber auch ggf. zur Beratung des Parlaments oder aus
Anlass von Medienanfragen, präzise und verständlich darzulegen. Daher setzen wir auch ein
überdurchschnittliches schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen voraus.
Eine sehr gründliche und sorgfältige Arbeitsweise rundet Ihr Profil ab.
Dienstpostenbewertung:
Eine Berufung in das Beamtenverhältnis ist beabsichtigt. Dienstposten für Prüferinnen/Prüfer
mit besonderen Aufgaben im Landesrechnungshof sind grundsätzlich bis zur Besoldungsgruppe A 15 BbgBesO bewertet. Für beide Dienstposten stehen aus haushaltswirtschaftlichen
Gründen nur Planstellen der Besoldungsgruppe A 14 BbgBesO zur Verfügung. Im Fall der
Besetzung mit einer/einem Beschäftigten erfolgt die Vergütung bei Erfüllung der tarifrechtlichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 14 TV-L.
Der Landesrechnungshof bietet vielseitige Fortbildungsmaßnahmen. Er fördert die Einstellung
von Frauen. Sie sind daher besonders aufgerufen, sich zu bewerben. Schwerbehinderte werden nach Maßgabe des § 2 des Sozialgesetzbuches IX vorrangig berücksichtigt.
Ihrer ausführlichen Bewerbung fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
-
ein Anschreiben, in dem Sie uns Ihr Interesse und Ihre Motivation erläutern,
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-
einen tabellarischen Lebenslauf, einschließlich einer Tätigkeitsübersicht des beruflichen Werdegangs,
-
eine aktuelle dienstliche Beurteilung bzw. ein aktuelles Zeugnis.
Bewerbungen werden nur berücksichtigt, sofern den Unterlagen eine aktuelle dienstliche Beurteilung bzw. ein aktuelles (Zwischen-)Zeugnis beigefügt wurde.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte unter Angabe der Kennzahl PmbA III 1 bis zum
18. März 2016 an:
Präsident
des Landesrechnungshofes Brandenburg
Präsidialabteilung
Postfach 60 09 62
14409 Potsdam
Bewerberinnen und Bewerber anderer Dienststellen der Landesverwaltung werden gebeten,
der Bewerbung eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in ihre Personalakte beizufügen.
Für Auskünfte und Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen der Leiter der Präsidialabteilung, Herr Königer (Telefon: 0331/866-8567), bzw. die Fachbereichsleiterin Personal,
Frau Kunde (Telefon: 0331/866-8553), zur Verfügung.
Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Prüfungsgebietsleiter,
Herrn Schulz (Telefon 0331/866-8526).
Potsdam, den 8. Februar 2016
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