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LANDESMUSIKRAT IN DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG e.V. Geschäftsstelle: Büro: Moorkamp 3, 20357 Hamburg Postanschrift: Felix- Dahn-Str. 3, 20357 Hamburg Tel.: 040/645 20 69 Fax: 040/645 26 58 E-mail: [email protected] www.landesmusikrat-Hamburg.de Landesmusikrat Hamburg, Felix-Dahn-Str. 3, 20357 Hamburg Ausschreibung für den Wettbewerb JUGEND JAZZT MIT DEM SKODA JAZZPREIS FÜR JAZZORCHESTER Landeswettbewerb Hamburg HAMBURG – 26./27. Oktober 2013 Anmeldeschluss: 8. September 2013 Jugend Jazzt Landesausschuss Vorsitzender: Thomas Arp, Staatliche Jugendmusikschule Hamburg Axel Dürr und Stefan Gerdes, Jazzredaktion NDR und Redaktion NDR Bigband Prof. Wolf Kerschek, HfMT Hamburg Dietmar Michelsen, Irena-Sendler Stadtteilschule Theo Huß, Behörde für Bildung und Sport Gabriele Benedix, Jazzbüro Hamburg Christophe Schweizer, JazzHaus Prof. Dr. Dieter Glawischnig, Musiker Claudia Schober 1. Förderung des Jazz Jazz ist ein wesentlicher Bestandteil der weltumspannenden Musikszene. Seine Sprache ist international und kennt keine Grenzen. Als kommunikative, kreative und spontane Musik fördert Jazz die individuelle musikalische und persönliche Entwicklung. 2. Aufgabe, Trägerschaft Der Wettbewerb dient der Anregung zum eigenen Musizieren, der Förderung des musikalischen Nachwuchses und ermöglicht intensive, persönlichkeitsbildende Gruppen- und Gemeinschaftserlebnisse in Verbindung mit dem eigenen musikalischen Fortschritt. Träger ist der Landesausschuss „Jugend Jazzt“ im Landesmusikrat in der Freien und Hansestadt Hamburg e.V. in Kooperation mit der Staatlichen Jugendmusikschule Hamburg, der NDR Jazz-Redaktion und der NDR Bigband und dem Verein Jazzbüro Hamburg sowie dem Verein JazzHaus. Die Behörde für Bildung und Sport Hamburg und Skoda fördern den Wettbewerb. Die Veranstaltung bietet ein Forum zur Begegnung und ist in der Kategorie B Vorauswahl für die Bundesbegegnung „Jugend Jazzt“ 2013. 3. Begegnungscharakter Neben dem Wettbewerb steht vor allem die Begegnung und Vernetzung der NachwuchsmusikerInnen im Fokus. Im Rahmen des Wettbewerbs sollen Möglichkeiten des Austauschs und der Weiterbildung angeboten werden. Dies kann u. a. durch Workshops erreicht werden. -1Präsident: Prof. Wolfhagen Sobirey – Vizepräsidenten: Dr. Alenka Barber-Kersovan, Prof. Walter Gehlert – Gabriele Benedix, Anke Dieterle, Claudia Draser, Steph Klinkenborg, Markus Menke, Tobias Rempe, Andrea Rothaug, Prof. Hans-Georg Spiegel Geschäftsführung: Thomas Prisching LANDESMUSIKRAT IN DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG e.V. Teilnahmebedingungen für den Wettbewerb JUGEND JAZZT MIT DEM SKODA JAZZPREIS FÜR JAZZORCHESTER Landeswettbewerb Hamburg HAMBURG – 26.-27. Oktober 2013 Anmeldeschluss: 8. September 2013 1. Zugelassen sind Mitwirkende, die nach dem 1.06.1992 geboren wurden. 2. Der Anteil der Nicht-Laien im Jazzorchester (stets ist im Folgenden mit Jazzorchester auch die Bigbandbesetzung gemeint) darf – inkl. kurzfristiger Aushilfen und erwachsener Spieler maximal 15 % der Mitwirkenden betragen. Nicht-Laien sind Personen, die in einer musikalischen Berufsausbildung stehen oder diese bereits abgeschlossen haben, insbesondere: Studierende in oder Absolventen von Studiengängen, die regelmäßigen Instrumentalunterricht vorsehen Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten in Heeres- und Marinemusikkorps mit Ausnahme von Wehrpflichtigen Bundeswehrsoldaten, die bereits ein musikalisches Berufsstudium oder eine musikalische Berufspraxis aufgenommen haben Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche bis zum Höchstalter von 24 Jahren, sofern sie bis zum 1. September des Vorjahres noch nicht in einer musikalischen Berufsausbildung (Vollstudium) oder in der Berufspraxis standen. Musikstudentinnen und Musikstudenten sowie Berufsmusikerinnen und Berufsmusiker sind damit ausgeschlossen. Aushilfen (max. 15% des Ensembles) sind genehmigungspflichtig und nur einzusetzen, wenn ein Mitglied durch Krankheit kurzfristig ausfällt. Ältere, langjährig feste Mitglieder einer Band können auf Antrag zugelassen werden. Aushilfen und ältere Mitglieder, die auf Antrag zugelassen sind, dürfen nicht solistisch auftreten. Sie dürfen auch keine Lead-Funktion z.B. als 1. Trompete, 1. Posaune oder 1. Alt/Tenor oder auch Schlagzeug übernehmen. Die beim Wettbewerb im Anmeldeformular angeforderten Informationen sind verpflichtend. Nur Bands mit vollständig eingereichten Unterlagen können zugelassen werden. 3. Die Teilnahme von Gruppen mit besonders jungen Teilnehmern (Durchschnittsalter unter 18 Jahren) wird von der Jury besonders gewürdigt. Bei mehreren solcher Gruppen kann über die Einrichtung einer eigenen Alterskategorie entschieden werden. 4. Das Jazzorchester muss mindestens aus 12 Mitwirkenden bestehen. 5. Teilnahmeberechtigt sind Jazzorchester aller Stilbereiche und Besetzungsvarianten, sowie auch Jazzchöre. 6. Die Wettbewerbsbeiträge müssen durch rhythmische Gestaltung, Sound und improvisierte Teile als Jazz oder vorwiegend jazz-geprägt definierbar sein. -2Präsident: Prof. Wolfhagen Sobirey – Vizepräsidenten: Dr. Alenka Barber-Kersovan, Prof. Walter Gehlert – Gabriele Benedix, Anke Dieterle, Claudia Draser, Steph Klinkenborg, Markus Menke, Tobias Rempe, Andrea Rothaug, Prof. Hans-Georg Spiegel Geschäftsführung: Thomas Prisching LANDESMUSIKRAT IN DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG e.V. 7. Jedes Jazzorchester trägt mindestens drei Stücke unterschiedlichen Charakters (Rhythmik, Stilistik und Tempo) vor. 8. Die Vortragsdauer des Programms muss mindestens 15 und maximal 20 Minuten Dauer reine Spielzeit betragen. 9. Für die Bewertung ist die Gesamtleistung des Jazzorchesters entscheidend, nicht allein die Leistung einzelner Solisten. 10. Die beteiligten Jazzorchester legen der Jury Partituren der ausgewählten Werke spätestens am Tag des Wertungsspiels vor. 11. Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar. 12. Von den Teilnehmerorchestern wird darüber hinaus erwartet: o die Anwesenheit für die gesamte Dauer der Bundesbegegnung des Wettbewerbs o Teilnahme an Workshops, Unterricht und Beratung o die Teilnahme an den angebotenen Informations-, Diskussions- und Gemeinschaftsveranstaltungen 13. Es steht allen Jazzorchestern folgende Ausstattung zur Verfügung: ein Flügel/Klavier mit Mikrofonabnahme, bis zu vier Mikrofone für Solisten und zum Klangausgleich, ein Gitarren- sowie ein Bassverstärker, Monitoranlage, eine Standart-Beschallungsanlage mit Techniker vor Ort – weitere Instrumente, einschließlich der dazugehörenden Verstärker, sind von den Jazzorchestern nach Absprache mit den Organisatoren selbst mitzubringen. 14. Die Teilnahmegebühr für Jazzorchester beträgt 50 € und sollte spätestens 4 Wochen vor dem Wertungsspiel auf das Konto des Landesmusikrats (Stichwort: Jugend Jazzt) überwiesen werden. 15. Eigene Bild- und Tonaufnahmen der Wertungsspiele sind nicht gestattet. 16. Mit der Anmeldung erkennen die zugelassenen Jazzorchester diese Teilnahmebedingungen an und verpflichten sich zu deren Einhaltung. 17. Die beteiligten Jazzorchester übertragen ihre Rechte zur Weitergabe in Ton, Bild und im Internet auf den Landesmusikrat Hamburg e. V. Informationen erteilt der Vorsitzende des Landesausschusses „Jugend Jazzt“, Herr Thomas Arp, Staatliche Jugendmusikschule Hamburg, Mittelweg 42, 20148 Hamburg, Telefon (040) 42801 -4144 oder Email [email protected]. -3Präsident: Prof. Wolfhagen Sobirey – Vizepräsidenten: Dr. Alenka Barber-Kersovan, Prof. Walter Gehlert – Gabriele Benedix, Anke Dieterle, Claudia Draser, Steph Klinkenborg, Markus Menke, Tobias Rempe, Andrea Rothaug, Prof. Hans-Georg Spiegel Geschäftsführung: Thomas Prisching LANDESMUSIKRAT IN DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG e.V. Zusätzliche Bedingungen BUNDESBEGEGNUNG JUGEND JAZZT MIT SKODA JAZZPREIS Vom 29.05-01.06.2014 in Stuttgart Zusätzliche Bedingungen für das Hamburger Jazzorchester mit Weiterleitung zur Bundesbegegnung entnehmen Sie bitte der Homepage der Bundesbegegnung Jugend Jazzt. Präsident: Prof. Wolfhagen Sobirey – Vizepräsidenten: Dr. Alenka Barber-Kersovan, Prof. Walter Gehlert – Gabriele Benedix, Anke Dieterle, Claudia Draser, Steph Klinkenborg, Markus Menke, Tobias Rempe, Andrea Rothaug, Prof. Hans-Georg Spiegel Geschäftsführung: Thomas Prisching