Freie Waldorfschule elektronisch

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Freie Waldorfschule elektronisch
Freie Waldorfschule
Mainz-Finthen
Merkurweg 2
55126 Mainz
Freie Waldorfschule Neuwied
Rudolf-Steiner-Schule Mittelrhein
Augustenthaler Str. 25
56567 Neuwied
Freie Waldorfschule Diez
Wilhelm-von-Nassau-Str. 19
65582 Diez
Freie Waldorfschule Westpfalz Otterberg/Pfalz
Schulstr. 4
67697 Otterberg
Freie Waldorfschule Trier
Montessoriweg 7
54296 Trier
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Telefon 06131 16-0
Telefax 06131 16-2997
[email protected]
www.mbwwk.rlp.de
14.04.2015
Freie Waldorfschule Frankenthal/Pfalz
Julius-Bettinger-Str. 1
67227 Frankenthal
Nachrichtlich:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Kurfürstliches Palais
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Außenstelle Schulaufsicht
Friedrich-Ebert-Straße 14
67433 Neustadt / Weinstraße
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Außenstelle Schulaufsicht
Südallee 15 – 19
56068 Koblenz
Mein Aktenzeichen Ihr Schreiben vom
9412 C – 51 170/34
(1)
Bitte immer angeben!
Ansprechpartner/-in / E-Mail
Steffen Gerhard
[email protected]
Telefon / Fax
06131 16-4510
06131 16-4005
Termine für die Abiturprüfungen an den Freien Waldorfschulen im Jahr 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 6.02.2015, Az.: 9412 C – 51 170/34 (1), wurden gemäß § 2 Abs. 2
der Abiturprüfungsordnung für Freie Waldorfschulen vom 26.05.2011 (GVBl. S. 144)
in der derzeit gültigen Fassung die Termine für die Abiturprüfungen an den Freien
Waldorfschulen im Jahr 2016 festgesetzt und bekannt gegeben. Wie mit Mail vom
9.3.2015 (Frau Elsen) von Ihnen beantragt, werden aus organisatorischen Gründen
die Zeitfenster für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen geändert. Demnach
sind nunmehr folgende Zeiträume maßgeblich:
Schriftliche Prüfung:
4.04. bis 15.04.2016
Mündliche Prüfung:
23.05. bis 25.05.2016
Ich muss allerdings darauf hinweisen, dass im Hinblick auf das im Jahr 2017 erstmalig
landesweit mit zentralen Prüfungselementen durchzuführende Abitur eine individuelle
Regelung nicht mehr möglich sein wird. Vielmehr sind dann zwingend die von Seiten
der KMK vorgegebenen Prüfungszeiträume bei den Terminfestsetzungen durch die
Länder zu beachten.
Alle weiteren Bestimmungen meines Schreibens vom 6.02.2015 behalten ihre Gültigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Barbara Mathea
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