gebührenordnung für die benutzung der sporthalle schefenacker

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gebührenordnung für die benutzung der sporthalle schefenacker
Stadt Maulbronn
Enzkreis
GEBÜHRENORDNUNG FÜR DIE BENUTZUNG
DER SPORTHALLE SCHEFENACKER
I. Grundsatz
Die Stadt Maulbronn erhebt von den im wöchentlichen Belegungsplan eingetragenen festen
Übungsstunden ortsansässiger Schulen keine Gebühren. Dasselbe gilt für Verbandsspiele
eingetragener ortsansässiger sporttreibender Vereine.
Für alle anderen Veranstaltungen werden grundsätzlich Gebühren erhoben.
II. Gebührenhöhe
Die Tagesgebühr für die gesamte Halle einschließlich der Dusch- und Umkleideräume
beträgt für
a)
ortsansässige Vereine und Schulen bei
Veranstaltungen ohne Bewirtung und ohne Eintritt
40,00 Euro
Veranstaltungen mit Bewirtung und ohne Eintritt
60,00 Euro
Veranstaltungen mit Eintritt (mit oder ohne Bewirtung)
100,00 Euro
b)
sonstige Vereine und Privatpersonen bei
Veranstaltungen ohne Bewirtung bzw. Eintritt
Veranstaltungen mit Bewirtung bzw. Eintritt
140,00 Euro
180,00 Euro
Wird der Kraftraum allein oder zusätzlich zur Hallenbenutzung beansprucht, haben
ortsansässige Vereine und Schulen 20,00 Euro und sonstige Vereine und Privatpersonen
40,00 Euro zu entrichten.
Werden für Sportveranstaltungen im Freien lediglich die Duschräume genutzt, ist je
Nutzungstag und Duschraum eine Gebühr von 10,00 Euro zu entrichten.
III. Sonstiges
Veranstaltungen einer Dachorganisation eines ortsansässigen Vereines werden – auch bei
Beteiligung des örtlichen Vereins – mit einer Gebühr nach b) belegt. Dies gilt lediglich dann
nicht, wenn der ortsansässige Verein gegenüber der Stadt als alleiniger Veranstalter und
verantwortlicher Vertragspartner auftritt (Gebühr nach a)).
Die Gebühr für Veranstaltungen außerhalb des Übungsbetriebs, die ausschließlich der
fachlichen (Weiter-) Bildung der Übungsleiter dienen, sollen erlassen werden, wenn keine
vereinsfremden Personen teilnehmen.
Gebührenfrei sind außerdem Veranstaltungen, bei denen die Stadt ausdrücklich als
Mitveranstalter auftritt.
Diese Gebührenordnung tritt zum 01.01.2002 in Kraft.
Maulbronn, 10. Oktober 2001
Andreas Felchle
Bürgermeister

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