gebührenordnung für die benutzung der sporthalle schefenacker
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gebührenordnung für die benutzung der sporthalle schefenacker
Stadt Maulbronn Enzkreis GEBÜHRENORDNUNG FÜR DIE BENUTZUNG DER SPORTHALLE SCHEFENACKER I. Grundsatz Die Stadt Maulbronn erhebt von den im wöchentlichen Belegungsplan eingetragenen festen Übungsstunden ortsansässiger Schulen keine Gebühren. Dasselbe gilt für Verbandsspiele eingetragener ortsansässiger sporttreibender Vereine. Für alle anderen Veranstaltungen werden grundsätzlich Gebühren erhoben. II. Gebührenhöhe Die Tagesgebühr für die gesamte Halle einschließlich der Dusch- und Umkleideräume beträgt für a) ortsansässige Vereine und Schulen bei Veranstaltungen ohne Bewirtung und ohne Eintritt 40,00 Euro Veranstaltungen mit Bewirtung und ohne Eintritt 60,00 Euro Veranstaltungen mit Eintritt (mit oder ohne Bewirtung) 100,00 Euro b) sonstige Vereine und Privatpersonen bei Veranstaltungen ohne Bewirtung bzw. Eintritt Veranstaltungen mit Bewirtung bzw. Eintritt 140,00 Euro 180,00 Euro Wird der Kraftraum allein oder zusätzlich zur Hallenbenutzung beansprucht, haben ortsansässige Vereine und Schulen 20,00 Euro und sonstige Vereine und Privatpersonen 40,00 Euro zu entrichten. Werden für Sportveranstaltungen im Freien lediglich die Duschräume genutzt, ist je Nutzungstag und Duschraum eine Gebühr von 10,00 Euro zu entrichten. III. Sonstiges Veranstaltungen einer Dachorganisation eines ortsansässigen Vereines werden – auch bei Beteiligung des örtlichen Vereins – mit einer Gebühr nach b) belegt. Dies gilt lediglich dann nicht, wenn der ortsansässige Verein gegenüber der Stadt als alleiniger Veranstalter und verantwortlicher Vertragspartner auftritt (Gebühr nach a)). Die Gebühr für Veranstaltungen außerhalb des Übungsbetriebs, die ausschließlich der fachlichen (Weiter-) Bildung der Übungsleiter dienen, sollen erlassen werden, wenn keine vereinsfremden Personen teilnehmen. Gebührenfrei sind außerdem Veranstaltungen, bei denen die Stadt ausdrücklich als Mitveranstalter auftritt. Diese Gebührenordnung tritt zum 01.01.2002 in Kraft. Maulbronn, 10. Oktober 2001 Andreas Felchle Bürgermeister