Cloud Computing und Kommunen 07.03.11

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Cloud Computing und Kommunen 07.03.11
Dr. phil. Sybille Bachmann
Entscheidungsmodell
für den Einsatz von
Cloud Computing in Kommunen
Universitäts- und Hansestadt Rostock
07. März 2011
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1.
2
Cloud Computing
1.1
1.2
1.3
Begriffsklärung
Kommunen als Vorreiter von Cloud Computing
Einsatzbeispiele von Cloud Computing in Kommunen
4
9
14
2. Cloud Computing als Form von Outsourcing
und Kooperation
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
Generelle Bedeutung von IT
Bedeutung von IT-Outsourcing und IT-Kooperationen
Outsourcing- und Kooperationscharakter von Cloud
Computing
Chancen von Cloud Computing
Risiken von Cloud Computing
21
24
25
29
32
3. Cloud Computing und Sicherheit
3.1
3.2
Aktuelle Debatte
Private Cloud als Lösung
38
41
4. Politische und wirtschaftliche Implikationen
4.1
4.2
4.3
Politische Implikationen
Wirtschaftliche Effekte
Strategische Entscheidungen der Verwaltung der
Hansestadt Rostock
45
49
57
5. Entscheidungsmodell für Cloud Computing von
Kommunen
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
Betriebswirtschaftliche Entscheidungsmodelle
Entscheidungskriterien und Entscheidungsprozess für
das Outsourcing von IT
Entscheidungsmodell für Cloud Computing in
Unternehmen
Zusatzkriterien bei Cloud Computing von Kommunen
Entscheidungsmodell für Kommunen
63
64
70
75
79
Zusammenfassende Thesen
92
Quellennachweis
97
1
Einleitung
Viele Gemeinden müssen derzeit kräftig sparen. Nicht selten setzt der Rotstift auch
bei der IT an. Dabei lassen sich durch IT und in der IT Kosten senken, bei gleichzeitiger Verbesserung von Servicequalität und Arbeitsabläufen. Hinzu kommt: IT wird
zunehmend zu einem strategischen Faktor, der neue Dienstleistungen ermöglicht und
weit mehr ist als ein bloßes Unterstützungsinstrument.
Ein viel debattiertes und äußerst facettenreiches Thema der IT-Zukunft mit zugleich
hohem Kostensenkungspotential ist das sog. Cloud Computing.
Der IT Security Forecast 2010 der scip AG konstatierte: “Die Jahre 2010 und 2011
werden voraussichtlich ganz im Zeichen von Cloud Computing (SaaS) stehen. Schon
in 2009 konnte ein signifikanter Anstieg des Themas bei Herstellern, Nachrichtenportalen und Blogs beobachtet werden.“ (Vgl. scip 2010, S. 1)
In den USA wird nicht mehr die Frage von Cloud Computing als Hype oder Zukunftsstrategie debattiert, sondern die US-Regierung hat sich entschieden, Cloud Computing für die Modernisierung der Verwaltungsinfrastrukturen aller Staatsebenen zu
nutzen. Der neue Chief Information Office (CIO) der Obama-Administration, Vivek
Kundra, hat mit „Apps.gov“ eine neue Website gestartet, auf der Regierungseinrichtungen zertifizierte Cloud-Computing-Dienste buchen können. Anzumerken ist jedoch, dass in den USA deutlich bessere und billigere Web-Anschlüsse zur Verfügung
stehen als in Deutschland, somit also bessere Voraussetzungen gegeben sind.
Im Herbst 2010 wechselte die Stadt Los Angeles als eine der ersten Verwaltungen der
Welt in die Cloud. Vierzig Ämter nutzen Google Apps Suite mit E-Mail, Kalender,
Dokumenten und Tabellen, Google Sites, Instant Messaging und Videokonferenzen.
Darüber hinaus liefert der Anbieter CSC sog. Trusted Cloud Services, die Systemintegration, Systemsicherheit, Training, Migration und andere Endanwender-Services
beinhalten. Es handelt sich um die bisher größte staatliche und kommunale CloudComputing-Implementierung, in die mehr als 15.000 städtische Mitarbeiter einbezogen sind. Neben dem eGovernment wird die neue elektronische Zusammenarbeit
auch für Polizeiermittlungen verwendet. (Vgl. http://presseportal.de/pm/32390/
1678849/csc)
Anfang 2011 soll die Pilotphase einer Cloud-Computing-Plattform speziell für Kommunalverwaltungen in den USA seitens IBM starten (Municipal Shared Services
Cloud). Verwaltungsdaten sollen besser verknüpft und eine effizientere Verwaltung
der Services ermöglicht werden. Um den hohen Sicherheitsanforderungen gerecht zu
werden, erhält jede Verwaltung einen eigenen Platz auf der Plattform. Damit soll ein
ungewollter Datenaustausch ausgeschlossen sein. Vorgesehen ist, bei Verwaltungen
in den US-Bundesstaaten New York und Michigan zu starten und das Angebot dann
auf weitere Städte auszudehnen. Mitte 2011 soll die Pilotphase abgeschlossen sein.
(Vgl. http://www.ibm.com und http://www.govtech.com)
Im November 2010 hat die Stadt New York einen weit reichenden Rahmenvertrag
mit dem Software-Konzern Microsoft abgeschlossen. Beide Seiten haben eine fünfjährige Partnerschaft vereinbart, um die IT-Infrastruktur der US-amerikanischen
Metropole zu modernisieren und in die Cloud zu überführen. In einem ersten Schritt
sollen 30.000 der 100.000 Verwaltungsmitarbeiter über Cloud-Lösungen kommunizieren und zusammenarbeiten. Im Rahmen ihrer SimpliCity-Initiative will die Stadt
mit Hilfe der Microsoft-Technologie zudem ihre Prozesse effizienter gestalten, Kosten
reduzieren und den Dialog zwischen Verwaltung und Unternehmen vor Ort intensi-
2
vieren. Binnen fünf Jahren sollen damit bis zu 50 Millionen US-Dollar eingespart
werden. Zudem wird New York City die mehr als 40 Lizenzverträge unter einem
Rahmenvertrag bündeln. (Vgl. http://www.nyc.gov und http://www. microsoft. com)
Ende November 2010 hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) mit 13 europäischen Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft
das Projekt Trustworthy Clouds (TClouds) gestartet. Ziel ist die Entwicklung einer
datenschutzkonformen Cloud-Computing-Infrastruktur binnen drei Jahren. Diese
soll die Verarbeitung personenbezogener Daten oder sensibler Firmendaten in der
Cloud ermöglichen. Darüber hinaus sollen neue offene Sicherheitsstandards und effektive Cloud-Management-Komponenten entwickelt werden. Das TClouds-Projekt
wird von der EU mit 7,5 Millionen Euro gefördert. Das gesamte Projektvolumen beträgt etwa 10,5 Millionen Euro. (Vgl. http://www.tclouds-project.eu)
Der Deutschland-Chef von Hewlett Packard Volker Smid meinte am 04.10.2010, die
öffentliche Verwaltung könne beim Einsatz von Cloud-Computing-Angeboten eine
Vorreiterrolle einnehmen. Sie könne zudem mit Cloud Computing Innovationspotenzial erschließen, um IT-Kosten zu senken, die Verwaltungseffizienz zu steigern und
Bürgerdienste weiter auszubauen. (Vgl. HP 2010, S. 1)
Eine gemeinsame Studie von Fraunhofer FOKUS und der Hertie School
of Governance, die ISPRAT-Studie Kooperatives eGovernment - Cloud Computing
für die öffentliche Verwaltung, die am 29.11.2010 im Vorfeld zum 5. Nationalen IT
Gipfel in Berlin vorgestellt wurde, kam zu dem Schluss, dass Behörden zukünftig auf
Cloud Computing setzen wollen. Cloud Computing verspreche ein großes Potenzial
zur Modernisierung der behördlichen IT und den Rechenzentren sowie zur Konsolidierung von IT-Ressourcen. (Vgl. Cloud Computing 2010)
Anfang Dezember 2010 hat der IT-Dienstleister ITDZ Berlin eine Cloud-ComputingTestplattform für die Berliner Verwaltung aufgebaut (vgl. http://www.itdz-berlin.de).
Auf dem 5. Nationalen IT-Gipfel Deutschland wurde in der Dresdner Vereinbarung
vom 07.12.2010 festgelegt, dass das Markenzeichen „Cloud Computing – Made in
Germany“ geprägt werden soll. Es wurden Maßnahmen definiert, die zu einer raschen Umsetzung der Strategie „Deutschland Digital 2015“ der Bundesregierung beitragen sollen. (Vgl. BMWi 2010 c)
Bund, Länder und Kommunen verfügen schätzungsweise über ein IT-Budget von 17
Milliarden Euro im Jahr und könnten mit dem Einsatz von Cloud-Angeboten Einsparungen im zweistelligen Prozentbereich erzielen. Sie könnten eigene oder externe Rechenzentren effizient einsetzen und redundante IT-Infrastruktur einsparen. „Bund,
Länder und Kommunen könnten damit eine Vorreiterrolle einnehmen und die Akzeptanz bei den Verbrauchern fördern.“ (http:// www.computerwoche.de/ management/
cloud-computing/2354805)
Fazit:
Cloud Computing gewinnt immer größere Bedeutung. Eine Herausforderung für Verwaltungen ist die Entscheidung, welche Services zukünftig
"aus der Wolke" bezogen werden sollen. Bisher fehlen fundierte Entscheidungsmodelle. Die nachfolgende Arbeit möchte Lösungsansätze bieten, beginnend mit der Klärung des Phänomens, fortsetzend mit der Einordnung in die Outsourcing-Problematik und Fragen der Sicherheit, weitergehend zu Chancen und Risiken bis hin zu politischen Implikationen
und letztlich Entscheidungskriterien.
3
1. Cloud Computing
1.1 Begriffsklärung
In der Informationstechnologie dominierten bislang zwei klassische Modelle der Datenverarbeitung: Zum einen das zentrale Mainframe-Modell (Hochleistungscomputer
in Rechenzentren), zum anderen das neuere Client/Server-Modell (Personal Computer in Verbindung mit zentralen Servern). Als nächster Entwicklungsschritt ist nun
ein drittes Modell hinzugekommen, das so genannte Cloud Computing. (Vgl. Singer
2010, S. 1)
Wellen in der IT-Entwicklung:
•
•
•
1990-er Jahre: PC
2000-er Jahre: Internet
2010-er Jahre: Cloud
Peter Arbitter, Senior Vice President bei T-Systems
Dabei werden Software und Daten nicht mehr lokal bearbeitet bzw. gespeichert (z.B.
auf einem Tischrechner), sondern auf einer externen Infrastruktur. Grundprinzip ist
das Auslagern von Software- oder sogar Hardwarefunktionen der Anwender, so dass
in vielen Fällen gar nicht mehr genau feststellbar ist, wo sich die ausgelagerten Informationen oder Anwendungen „in der Wolke“ befinden. Die zugrunde liegende
Technologie ist nicht neu, doch die Konsequenzen für die Geschäftsmodelle von ITAnwendern und IT-Anbietern sind kaum zu überschätzen: IT-Leistungen werden in
Echtzeit als Service über das Internet bereitgestellt und nach Nutzung abgerechnet.
Der Zugriff selbst erfolgt in der Regel über eine allgemein verfügbare Standardanwendung, zumeist einen Webbrowser. (Vgl. ebd.)
Eine Zwischenstufe sind Managed Services, bei denen die IT beim Kunden steht, die
Betriebsführung aber in der Hand eines Dientleisters liegt.
Vorreiter der Cloud-Entwicklung sind die zahlreichen Gratisangebote im Internet:
Netzgestützte E-Mail-Dienste wie google-mail, gmx oder web.de, FotografiePlattformen wie Picasa (google) oder Flickr (Yahoos). Inzwischen verlagern auch
immer mehr Unternehmen ihre Daten, Anwendungen und Netze auf Server von Anbietern wie Amazon, Google, IBM oder Microsoft.
Eine Reihe von pragmatischen Definitionen versucht Cloud Computing zu charakterisieren. Für Forrester Research steht Cloud Computing für einen Pool aus abstrahierter, hochskalierbarer und verwalteter IT-Infrastruktur, die Kundenanwendungen
vorhält und falls erforderlich nach Gebrauch abgerechnet werden kann. Bei
Saugatuck Technology umfasst Cloud Computing On-Demand-Infrastruktur (Rechner, Speicher, Netze) und On-Demand-Software (Betriebssysteme, Anwendungen,
Middleware, Management- und Entwicklungstools), die jeweils dynamisch an die
Erfordernisse von Geschäftsprozessen angepasst werden. Dazu gehört auch die Fähigkeit, komplette Prozesse zu betreiben und zu managen.
Die zahlreichen Definitionen von Cloud Computing widerspiegeln zumeist die unterschiedliche Sicht, von der aus die jeweiligen Urheber am Markt agieren, d.h. die von
Analystenhäusern, Anbietern verschiedenster Herkunft, Nutzern, Verbänden. Auch
4
wissenschaftliche Einrichtungen beteiligten sich an der Diskussion um das Wesen
von Cloud Computing. Im Laufe der Diskussion haben sich viele Definitionen weiterentwickelt. Dabei veränderte sich der Fokus von der Produktionsmethode hin zum
Geschäftsmodell.
Am 15. Mai 2009 veröffentlichte das National Institute of Standards and Technology
(NIST) in den USA eine Definition, die innerhalb kurzer Zeit zu einer allseits anerkannten Arbeitsgrundlage für Cloud Computing wurde. Im Oktober 2009 wurde die
Definition, erarbeitet von Peter Mell und Tim Grance, letztmalig geringfügig verändert, so dass aktuell Version 15 maßgeblich ist:
NIST-Definition von Cloud Computing
Cloud computing is a model for enabling convenient on-demand network
access to a shared pool of configurable computing resources (e. g. networks,
servers, storage, applications, and services) that can be rapidly provisioned
and released with minimal management effort or service provider interaction. This cloud model promotes availability and is composed of five essential characteristics, three service models and four deployment models.
(http://csrc.nist.gov/groups/SNS/cloud-computing)
Cloud Computing ist ein Modell für einen problemlosen, auf Abruf verfügbaren Netzzugriff auf einen gemeinsamen Pool aus konfigurierbaren Rechenressourcen (z.B. Netze, Server, Speicher, Anwendungen und Dienste), der
schnell bereitgestellt und mit geringfügigem Verwaltungsaufwand bzw. minimalen Eingriffen durch den Dienstanbieter freigegeben werden kann. Dieses Cloud-Modell besteht aus fünf wesentlichen Charakteristika, drei Servicekategorien und vier Nutzungsmodellen. (T-Systems 2010, S. 10)
Grafisch lässt sich das Modell wie folgt darstellen:
T-Systems 2010, S. 10
Als fünf wesentliche Kennzeichen von Cloud Computing gelten:
• On-demand self-service: Nutzer müssen die Möglichkeit haben, Ressourcen selbständig und nach eigenem Wunsch zu ordern.
• Broad network access: Nutzer sollen Zugriff auf ein Netz haben, das von verschiedenen Endgeräten aus den Zugriff auf die benötigten Ressourcen ermöglicht.
5
•
•
•
Resource pooling: Die Ressourcen müssen zusammengefasst und multimandantenfähig bereitgestellt werden.
Rapid elasticity: Die Bereitstellung erfolgt elastisch, d.h. Ressourcen können
zeitnah, im Idealfall automatisch, entsprechend der Anforderungen der Anwendungen, hoch und runter skaliert werden. Für den Kunden entsteht der Eindruck
„unendlicher“ Ressourcen. Eine Parallele zur Lieferung von Strom wird betont
(Software aus der Steckdose).
Measured Service: Es muss einen Service der automatischen Kontrolle und Optimierung der genutzten Ressourcen geben. Diese müssen quantitativ erfasst werden können, damit Anbieter und Nutzer vollständige Transparenz erhalten, was
eine nutzungsabhängige Abrechnung ermöglicht.
(Vgl. T-Systems 2010, S. 11)
Als weiteres wesentliches Kriterium ist die Service-Sicherheit anzuführen, der ein
gesonderter Abschnitt dieser Arbeit gewidmet ist.
Hinsichtlich der Servicekategorien greift das NIST auf die bekannten Ebenen zurück, im Sinne eines Schichtenmodells aufeinander aufsetzender Wertschöpfungsebenen:
•
•
•
Infrastructure as a Service (IaaS): „rohe“ Infrastrukturressourcen wie Rechenleistung und Speicherplatz; Abrechnung nach Nutzung
Platform as a Service (PaaS), z. B. Bereitstellung von Entwicklungs- und Betriebsumgebungen für Anwendungen (Entwicklertools); Abrechungsmodus variiert nach Einsatz
Software as a Service (SaaS): Nutzung spezifischer kompletter Anwendungen
(Applikationen); Abrechnung nach Monatspauschalen pro Nutzer
Als weitere Ebenen werden diskutiert:
• Business Process as a Service (BPaaS): Bereitstellung von physischen Dienstleistungen realer Menschen ähnlich einem Business Process Outsourcing; nutzungsabhängiger Bezahlmodus
• Everything as a Service (XaaS): Inzwischen versuchen Anbieter einen Bezug ihrer
Services zu Cloud Computing mit der Begrifflichkeit „as a Service“ herzustellen.
Dieser Trend wird als XaaS zusammengefasst.
(Forrester 2009. In: T-Systems 2010, S. 11)
Die vier NIST-Nutzungsmodelle (Deployment Models) sind:
• Private Cloud: Die Betreibung erfolgt für nur eine Organisation. Das Management der Infrastruktur kann auch von einem Dritten übernommen werden. Da
dieser an der Erzielung von Skaleneffekten interessiert ist, wird er bemüht sein,
viele weitere Nutzer auf seine Plattform zu bringen. Es entstünde eine Sonderform, die Virtual bzw. Shared Private Cloud. Diese Cloud-Form ist hoch standardisiert und vielseitig einsetzbar.
• Community Cloud: Organisationen mit ähnlichen Interessen teilen sich die Ressourcen
• Public Cloud: Die Cloud-Infrastruktur wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, unter Umsetzung maximaler Skaleneffekte (Consumer-Markt). Die Infrastruktur selbst gehört einem Unternehmen, das Cloud-Service darauf anbietet.
• Hybrid Cloud: Hierbei handelt es sich um eine Nutzungskombination verschiedener Cloudformen und traditioneller IT-Umgebung, die einen gemeinsamen Daten- und Anwendungsaustausch ermöglichen.
6
T-Systems 2010, S. 12
Vereinfacht kann das Konzept Cloud Computing wie folgt beschrieben werden:
Teile der IT-Landschaft werden durch Anwender nicht mehr selbst betrieben, sondern von einem oder mehreren Anbietern als Dienst gemietet. Die Anwendungen und
Daten befinden sich nicht mehr auf dem lokalen Rechner oder im Rechenzentrum
des Unternehmens, sondern in der „Wolke“.
Das Bild der Wolke wird in Netzwerkdiagrammen häufig zur Darstellung eines nicht
näher spezifizierten Teils des Internets verwendet. Der Zugriff auf die entfernten Systeme erfolgt über ein Netzwerk, z. B. das Internet, aber auch ein firmeninternes Intranet.
Unter der Bedingung einer öffentlichen Verfügbarkeit, ähnlich dem öffentlichen Telefonnetz, kann Cloud Computing je nach Architektur auch als Summe von Software as
a Service (SaaS) und Utility Computing ansehen werden (vgl. Berkeley University
2009).
Die Service-Kategorien ergeben die sog. Cloud-Computing-Architektur:
SaaS = Bereitstellung, Betreuung und
Betreibung kompletter spezifischer
Anwendungen (Software)
PaaS = Bereitstellung von eigenen
Entwicklungsanwendungen auf einem
Server
IaaS / Cloud Hosting = Bereitstellung
einer Umgebung von virtuellen Servern
7
Bildlich anders ausgedrückt:
Peter Buxmann 2009, S. 18
Die Service-Kategorien bzw. -Ebenen stellen unterschiedliche Modelle der Kooperationsbeziehungen zur Art der Cloud-Dienstleistung dar:
8
Cloud Computing 2010, S. 138
SOA = Service Orientierte Architektur
Fazit:
Cloud Computing stellt Anwendungsprogramme, virtuelle Systeme und
komplette IT-Infrastrukturen als Service auf Abruf bereit, für einen begrenzten Zeitraum, über große Distanzen sowie dynamisch skalierbar, in
bedarfsgerechten Portionen mit individueller Konfiguration.
Internet und Intranet entwickeln sich somit zu einer Art Baukasten für
webbasierte Dienstleistungen.
1.2 Kommunen als Vorreiter von Cloud Computing
Der Einsatz von Informationstechnologie in der öffentlichen Verwaltung erfolgte
stets unter Nutzung vorhandener Informationstechniken in Verbindung mit erforderlichen Verwaltungsreformen:
9
Hagen 2003, S. 115
Das rund 40 Jahre alte Geschäftsmodell der kommunalen Gebietsrechenzentren
(KGRZ) sieht Frank Wondrak, Vorsitzender der Geschäftsführung der Kommunalen
Datenverarbeitung Region Stuttgart und des Rechenzentrums Region Stuttgart, als
Vorreiter heutiger Cloud-Computing-Angebote. (Vgl. Wondrak 2010, S. 28)
In den KGRZ seien bereits in den 1970-er Jahren IT-Prinzipien verwirklicht worden,
die heute unter dem Begriff Cloud Computing zusammengefasst werden: Die angeschlossenen Kommunen müssen für die in Anspruch genommene IT-Leistung keine
eigenen Kapazitäten vorhalten, sondern greifen geschützt auf zentrale IT-Ressourcen
zu, über die Rechnerleistungen, Speicher und Applikationen bereitgestellt werden.
Das KGRZ betreibe dabei nicht nur die leistungsfähigeren und unter Nutzung von
Skaleneffekten effizienteren Systeme, sondern verfüge auch über die entsprechenden
Fachleute und Berater, um diese professionell administrieren sowie die Anwendungen betreuen und fortentwickeln zu können. (Vgl. ebd. S. 28 f.)
Cloud Computing im KGRZ-Umfeld sei, so Wondrak, aber nicht alter Wein in neuen
Schläuchen. Selbst wenn das Geschäftsmodell aus Sicht der Anwender den Paradigmen entspreche, müsse das kommunale Gebietsrechenzentrum intern eine Reihe von
Voraussetzungen erfüllen, um von einer Private Cloud for Public Sector sprechen zu
können. Dazu gehöre das Abrechnungsmodell. (Vgl. ebd., S. 29)
Das Rechenzentrum Region Stuttgart (RZRS) hat im Jahr 2009 die ersten Softwareas-a-Service (SaaS)-Angebote auf den Markt gebracht. Kommunale Kunden zahlen
für IT-Lösungen im Bereich Jugend und Soziales eine monatliche User-Pauschale,
mit der Lizenzen, Wartung, Anwendungssupport und Verfahrensbetrieb vollständig
abgedeckt werden. Die Anzahl der Nutzer kann monatlich variieren. Das gleiche
SaaS-Prinzip kommt bei allen neuen Verfahren des RZRS zum Einsatz. (Vgl. ebd.)
Neben der Kosteneffizienz und -variabilität gehört es laut Wondrak zur Cloud des
RZRS, neue Verfahren schnell, flexibel und effizient aufzusetzen und neue Nutzer
einfach hochskalieren zu können. Der Schlüssel für diese Dynamik liege in einer konsequenten Strategie der Virtualisierung, Konsolidierung, Standardisierung und Automatisierung, die letztlich zur Ausprägung echter Cloud-Architekturen sowie einer
hervorragenden Energieeffizienz geführt habe. (Vgl. ebd.)
Mittlerweile liegt der Virtualisierungsgrad von Servern, Storage und Netzwerken im
Rechenzentrum der Region Stuttgart bei etwa 90 Prozent: Rund 1.000 virtuelle Server sind auf lediglich 50 physische Server-Einheiten verteilt, die mittelfristig auf 10
High-End-Server reduziert werden sollen. (Vgl. ebd.)
Cloud Computing zielt im Rechenzentrum der Region Stuttgart darüber hinaus auf
die Ausprägungen Infrastructure as a Service (IaaS), Platform as a Service (PaaS)
und Business as a Service (BaaS).
Während die Stuttgarter BaaS-Lösung für Personalabrechnung und -bewirtschaftung
bereits rege in Anspruch genommen werde, befänden sich neue Angebote für eine
Cloud basierte Kollaborationslösung auf Grundlage von Microsoft Exchange und
Share Point erst in der Entwicklung. Mit den Partnerunternehmen IBM und Microsoft werde zudem an einer Desktop-Virtualisierungslösung gearbeitet, die vor allem
kleineren Kommunen in der Region Stuttgart zugute kommen soll. Darüber hinaus
sei geplant, den Kommunen eine gehostete, standardisierte Plattform für die Entwicklung und Pflege von Kleinverfahren anzubieten. (Vgl. Wondrak 2010, S. 29)
Kommunale IT-Dienstleister bieten heute schon Cloud ähnliche Leistungen an, doch
kann man diese noch nicht wirklich als Cloud Computing bezeichnen, denn: ITRessourcen organisationsübergreifend bereitzustellen und zu managen (entscheidender Aspekt einer IT-Government-Cloud) geht über die bisherigen Lösungen hinaus. Ein Vergleich zwischen dem klassischen und einem Cloud basierten Rechenzentrum ergibt folgendes Bild:
Cloud Computing 2010, S. 24
10
Die öffentlichen IT-Dienstleister bringen eine Menge Erfahrungen mit, auf deren Basis sie für Cloud Computing gewappnet sind, aber eine reale Government Cloud gibt
es noch nicht. Es gibt allerdings erste Kommunen, die mit Cloud basierten Services
experimentieren (vgl. http://www.fmm-magazin.de).
Auf der CeBIT 2011 vom 01.-05. März 2011 in Hannover widmet sich einer der vier
Themenkomplexe dem öffentlichen Bereich: Die CeBIT gov.
Der Public Sector Parc ist die Leitmesse für die Verwaltung in Bund, Ländern und
Gemeinden. Kern ist die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung. (Vgl.
http://www.cebit.de) Einer der Ausstellungsschwerpunkte ist Cloud Computing unter
dem Thema Work and Life with the Cloud.
Der Hightech-Verband BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.V.) organisiert auf der CeBIT 2011 zwei große Sonderausstellungen zu den Topthemen Cloud Computing und Breitband. Unter den Titeln Cloud Computing World und Broadband World werden führende ITK-Anbieter
ihre neuesten Lösungen und Technologien zeigen.
Die Cloud Computing World (CCW) wird der zentrale Anlaufpunkt auf der Messe zu
diesem Thema. Zugesagt für die CCW haben bislang u. a. Accenture, Alcatel-Lucent,
Atos Origin, BioID, CA, Ciena, CSC, Dell, Deutsche Telekom/T-Systems, Equinix,
Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie, FZI - Forschungszentrum
Informatik an der Universität Karlsruhe, ITENOS, Lufthansa Systems, Microsoft,
NetApp, PricewaterhouseCoopers, salesforce.com, Siemens IT Solutions and Services, visionapp, VMware. (Vgl. http://cloud-practice.de/cloud-computing-world)
Die BITKOM Broadband World findet zum zweiten Mal auf der CeBIT statt. Sie wird
2011 rund 3.000 qm umfassen. Die drei Hauptthemen sind der Breitband-Ausbau im
ländlichen Raum (insbesondere mit dem neuen Mobilfunkstandard LTE), Anwendungen für Breitband (etwa Videokonferenzen und Services im Public Sector) sowie
umweltfreundliche Infrastruktur-Lösungen. Kooperationspartner sind der Deutsche
Städte- und Gemeindebund sowie der Deutsche Landkreistag.
Die BITKOM Broadband World richtet sich an Kommunen, Planer, Hersteller, Netzbetreiber, Anwender und Politik. Gezeigt und diskutiert werden Lösungskonzepte,
Technologien, konkrete Anwendungen und Fördermöglichkeiten für Kommunen.
Aussteller sind u. a. Alcatel-Lucent, Deutsche Telekom, Nokia Siemens Networks,
Siemens Enterprise Communications und Vodafone. Ergänzt wird die Sonderausstellung durch Veranstaltungen, Vorträge, Präsentationen konkreter Beispiele sowie
Führungen für Besucher und Medienvertreter. (Vgl. www.bitkom.org/de/ veranstaltungen/102_64926.aspx).
Anlässlich des 5. Nationalen IT-Gipfels hat der Deutsche Landkreistag die Chancen
des Einsatzes von IT in der Verwaltung betont, aber auch vor bestehenden Risiken
und Gefahren beim elektronischen Umgang mit Informationen hingewiesen.
Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke erklärte am 14.12.2010: „Innovative IT-Angebote können Behördendienste der Kommunen vereinfachen und
transparenter machen. Es liegt eine große Chance darin, Verwaltungsleistungen für
Bürger und Unternehmen zu verbessern.“
E-Health-Anwendungen, Geodatendienste, der neue elektronische Personalausweis
oder die beabsichtigte Erweiterung des Projektes der einheitlichen Behördenrufnummer 115 auf das Internet seien Beispiele, wie elektronische Anwendungen die
Angebotspalette der kommunalen Dienstleistungen bereichern.
11
Auf der anderen Seite müssten eGovernment-Anwendungen auch unter Datenschutzgesichtspunkten sicher ausgestaltet werden. „Die Diskussionen um Google
Street View oder die jüngsten Enthüllungen von WikiLeaks bringen ganz grundsätzliche Fragen zum Schutz von Informationen der Bürger, Unternehmen und staatlichen Stellen zum Vorschein. Diesen berechtigten Interessen muss Rechnung getragen werden, damit am Ende bessere und sicherere Systeme stehen. Transparenz
öffentlicher Verwaltung darf nicht auf Kosten der Datensicherheit teuer erkauft
werden.“
Daher stehe der Deutsche Landkreistag der Technologie des Cloud Computing für
den Bereich der öffentlichen Verwaltung noch skeptisch gegenüber, solange Risiken
nicht klar ausgeräumt sind.
Allerdings gäbe es auch gute Beispiele: „Wir begrüßen, dass die Geodatenanbieter
nunmehr einen Datenschutz-Kodex vorgelegt haben, der das Ziel hat, die Akzeptanz
der Dienste zu fördern, indem er im Wege der Selbstverpflichtung Grundsätze für
einen angemessenen Ausgleich der Interessen von Berechtigten, Nutzern und Anbietern festlegt.“ Das sei der richtige Weg in das digitale Zeitalter. (Deutscher Landkreistag.
In:
http://www.compliancemagazin.de/markt/hintergrund/deutsche-landkreistag
141210.html)
Am 20. Juli 2010 wurde die Vitako-Facharbeitsgruppe „Cloud Computing“ in Saarbrücken gegründet. Ziel ist es eine Government Cloud auf der Basis des deutschen
Verwaltungsnetzes DOI aufzubauen.
Vitako ist die Bundesarbeitgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister in
Deutschland mit Sitz in Berlin. Zurzeit gehören 54 IT-Dienstleister aus 14 Bundesländern dem bundesweiten Netzwerk an. Insgesamt betreuen die Mitgliedsunternehmen rund 500.000 IT-Arbeitsplätze in mehr als 10.000 Kommunen. (Vgl.
http://www.saarbruecken.de/de/press/65277)
Das sog. DOI-Netz ist ein Kommunikationsnetz, das die deutschen Verwaltungsnetze
von Bund, Ländern und Kommunen flächendeckend miteinander verbindet. Planung,
Vergabe und Betriebsführung werden von dem 2008 gegründete Verein Deutschland-Online Infrastruktur e.V. verantwortet. Der Verein unterstützt die Einführung
moderner Netzwerktechnologie und die Standardisierung der Kommunikationsnetze
der öffentlichen Verwaltung in Deutschland. Das DOI-Netz ist Bestandteil des Aktionsplans Deutschland Online 2015.
www.doi-netz.de/doi-dateien/D21-Kongress_AG11_DOI_ Netzarchitekturen_fuer_die_deutsche_Verwaltung_1-1_20091106.pdf
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Kommunale IT-Dienstleister haben beste Voraussetzungen, Daten sicher zu speichern und rechtmäßig zu verarbeiten. Zudem verfügen sie über ein schnelles und sicheres Verwaltungsnetz untereinander, das DOI-Netz. Doch noch sind viele rechtliche, finanzielle, organisatorische und technische Fragen im bundesweiten Umfeld zu
klären: Wie gestaltet man rechtlich das Risikomanagement, die länderübergreifende
Zusammenarbeit? Wie können Preise „nach Verbrauch“ gestaltet und wie kann eine
„Cloud-Plattform“ technisch realisiert werden? Dies sind einige der Fragestellungen,
die die Mitglieder der Arbeitsgruppe auf ihrer Agenda haben. (Vgl. ebd.)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) will mit dem Wettbewerb Sichere Internet-Dienste - Sicheres Cloud Computing für Mittelstand und
öffentlichen Sektor (Trusted Cloud) Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu effizienten und innovativen Cloud-Strukturen sowie innovativen Cloud basierten
Diensten fördern. Ziel ist es, deren Entwicklung zu beschleunigen und eine breitenwirksame Nutzung voranzutreiben. Adressiert ist der Wettbewerb sowohl an Anwender als auch Anbieter dieser Technologien und Dienste.
Die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sollen im Rahmen von Pilotprojekten
zu Systemlösungen für den Mittelstand und den öffentlichen Sektor (insbesondere
auf kommunaler und Landes-Ebene) führen. Erwartet werden Forschungsprojekte,
die auf innovative Dienste abzielen. Dafür sind Lösungsansätze zur Beseitigung technischer, struktureller, organisatorischer und rechtlicher Hemmnisse für den Einsatz
von Cloud Computing im Mittelstand und im öffentlichen Sektor zu entwickeln und
zu erproben.
Das Forschungsprogramm Trusted Cloud hat eine Laufzeit von 2011 bis 2014 und
umfasst ein Volumen von ca. 30 Mio. Euro. (Vgl. http://www.bmwi.de/
BMWi/Navigation/Ministerium/Projekte-und-Wettbewerbe/trusted-cloud.html)
Fazit:
Der Öffentliche Sektor kann als Vorreiter bei Cloud Computing betrachtet werden, der eine jahrzehntelange Erfahrung mit Rechenzentren besitzt, die Services für viele Anwender bieten. Allerdings sind bestehende
Rechenzentren weiter umzugestalten. Des Weiteren ist die Frage der besonderen Sensibilität hoheitlicher und personenbezogener Daten vor einer großräumigen Nutzung von Cloud Computing zu klären.
13
1.3 Einsatzbeispiele im kommunalen Bereich
Um die Bedeutung des Themas für Kommunen weiter zu vertiefen sowie mögliche
Zukunftspotentiale aufzuzeigen, sollen nachfolgend bereits bestehende Einsatzmöglichkeiten benannt werden:
Webbasiertes eRecruting
Das gesamte Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren wird elektronisch abgebildet. Die Funktionen und Werkzeuge reichen von der Erstellung und Veröffentlichung
der Stellenausschreibungen über die Bereitstellung individuell konfigurierbarer Online-Bewerbungsformulare bis zum Abgleich der eingegangenen Bewerbungen gegen
die Ausschreibung. Es stehen flexibel konfigurierbare Workflows und Automatisierungen zur Verfügung, es können einheitliche Bewerbermappen generiert werden,
alle Daten und Anhänge eines Bewerbers erscheinen in einem einzigen pdfDokument. Das Bewerber-Frontend integriert sich in den eigenen Internetauftritt.
Nach der Registrierung können die Nutzer Schritt für Schritt die geforderten Daten
eingeben und Dokumente hoch laden. Dadurch kann die Bewerbung auch unterbrochen und später fortgesetzt werden, wenn etwa noch eine Zeugniskopie fehlen sollte.
Bereits gespeicherte Eingaben bleiben erhalten.
Angebot: JobManager® von pitcom
Nutzer: Ostdeutscher Sparkassenverband, IHK Chemnitz, Heimkehrerbörse der
Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH, Portal www.vogtlandjob.de der Strukturförder-Gesellschaft mbH Auerbach.
Quelle: http://www.pitcom.net/internet-solutions/saas-loesungen/erecruiting.html
Elektronische Lösungen für Einsatzleitstellen
Hierbei geht es unter anderem um ein Mobiles Wächterkontrollsystem, ein Integriertes Einsatzleitsystem für Notrufleitstellen, Dienstzeiterfassung, Wegeverfolgung und
Fahrzeugdisposition. Angeboten wird die Erfassung von Grunddaten (Benutzer-,
Stammdaten-, Systemverwaltung, Meldungsmanagement), von Ereignisdaten (Kontakt-, Zeitschemenverwaltung, Benachrichtigungs-, Objekt-, Ereignismanagement)
sowie von Alarmdaten (Überwachungs-, Alarmmanagement). Ein Rollen- und
Rechtekonzept steuert die Freigabe von Funktionen, Funktionsgruppen und Modulen. Sämtliche Daten werden via VPN verschlüsselt übertragen. Es werden immer nur
Personal-IDs oder Objekt-IDs übertragen, niemals Klartext
Angebot: magicguard24ELS von pitcom
Quelle: http://www.pitcom.net/mobile-solutions/rfid-heiratet-mobilfunk/ magicguard 24
els.html
Elektronischer Nachrichtenaustausch mit Zustellungsurkunde
Die auf der Askemos®-Technologie medienbruchfreie Geschäftsprozesslösung stellt
das elektronische Äquivalent zum allgemein bekannten Postverfahren „Einschreiben
mit Rückschein“ bzw. „Einschreiben mit Postzustellungsurkunde“ dar.
In der praktischen Anwendung erhält der Absender eine vom System automatisch
generierte vertrauenswürdige und rechtssichere Rückinformation über den Zustellungsstatus der Nachricht in Form eines elektronischen Laufzettels. Dieser ist fest mit
dem Inhalt der Nachricht verknüpft und nicht fälschbar. Durch Nutzung unabhängiger und verschlüsselter Kommunikationskanäle wird eine sichere Authentifizierung
des Empfängers beim Zugriff auf die Nachricht garantiert. Mit Hilfe von elektronischen Briefmarken, so genannten eStamps, wird das hinterlegte System abrechnungsseitig unterstützt.
Angebot: pitPOST von pitcom
Quelle: http://www.pitcom.net/internet-solutions/saas-loesungen/pitpost.html
14
Elektronische Termin- & Veranstaltungsdatenbank
Die mandantenfähige Datenbank mit einem Rollen- und Rechtesystem wurde für
Webportale entwickelt. Sie ist eine Online-Lösung für beliebige Veranstalter und Veranstaltungstypen. Websitebetreiber einer Region, ob nun die Veranstalter selbst oder
Portalbetreiber wie zum Beispiel Kommunen, können beliebig gefilterte Veranstaltungsdaten jeweils auf Ihren Websites in ihrem CI anzeigen.
Anbieter: pitcom
Quelle: http://www.pitcom.net/internet-solutions/saas-loesungen/termin-veranstaltungs
datenbank. html
Elektronische Bußgeldakte, SMS-Parken, Altfahrzeugentsorgung
Die Polizei Brandenburg verwaltet mit einer Scan- und Indiziersoftware sowie einem
Archivsystem Verwarn- und Bußgeldangelegenheiten. In Berlin sorgt das Amt für
regionalisierte Ordnungsaufgaben für eine effiziente Bearbeitung der Altfahrzeugentsorgung, inklusive Ordnungswidrigkeiten und Zahlungen. Die sunhill technologies
GmbH realisiert eine Lösung für die Begleichung von Parkgebühren per SMS.
Angebot: SC-Mobil® von SOFTCON
Quelle: http://www.softcon.de/index.php?id=scmobil
Elektronisches Personenstandsregister ePR
Ab 01.01.2014 müssen alle Standesämter ein elektronisches Personenstandsregister
eingeführt haben. Es umfasst das Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister sowie das
Geburts- und Sterberegister. Die Verwaltung erfolgt durch einen ePR Server in einem
Rechenzentrum. Der Server wird über die Fachanwendungen als Web-Service angesprochen. Citkomm z. B. stellt jedem Kunden einen Mandanten auf der zentralen
ePR-Server-Infrastruktur zur Verfügung. Letztere besteht aus dem ePR-Server (Personenstandsregister), einer zentralen Signaturprüfung sowie einer Verwaltung zur
Integration eines Zeitstempeldienstes, dem abgesetzten Sicherungsregister und dem
Autista-Server.
Angebot: ePR von Citkomm
Quelle: http://www.citkomm.de/site/index.php?id=935
Elektronische Kommunale Geoinformationssysteme (GIS)
Verteilte Datenquellen, die Notwendigkeit Außenstellen anzubinden und der Druck
zur Kostenreduzierung, zeigen in Richtung Web-GIS. Kominfo®.web ist ein Auskunftssystem, das die Arbeitsabläufe einer Kommune vereinfacht.
Es beinhaltet die wichtigsten Funktionalitäten für die Themenbereiche ALK (Vermessungsverwaltung), ALB (Verwaltung von Grundstückeigentümern) und Fachdaten
(Kanal, Wasser etc.). Zusätzliche Leistungen sind die grafische Darstellung von Kanal-Längsschnitten, die Erzeugung von grafischen Objekten, ein Verkehrszeichenund Straßenlampenkataster.
Angebot: Kominfo von geoinform AG Würzburg
Quelle: http://www.kominfo.net
Elektronische Aktenführung
Die MATERNA GmbH hat eine flexibel integrierbare Software zur professionellen
elektronischen Aktenführung entwickelt. Die Lösung verbindet behördenspezifische
Fachverfahren mit der Microsoft Office-Umgebung. So können Verwaltungen ihre
Dokumente und zugehörige Daten aus der gewohnten Anwendungsoberfläche elektronisch verwalten, archivieren, recherchieren und bereitstellen.
Einsetzen lässt sich das eAkte-Basispaket als Add-On in Microsoft OfficeUmgebungen mit Microsoft SharePoint® 2010. Das eAkte-Basispaket arbeitet aber
15
auch mit anderen Plattformen, wie beispielsweise mit einem DokumentenManagement-System (DMS) auf Basis des DOMEA-Konzeptes.
Das eAkte-Basispaket richtet sich an Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen
in Deutschland. Prozesse und fachliche Abläufe in Behörden lassen sich mit dieser
Lösung einfacher, effektiver und kostengünstiger umsetzen.
Beispielsweise können Anwender ihre Dokumente direkt aus einer Microsoft OfficeAnwendung heraus in einer elektronischen Akte speichern oder neue Unterlagen von
dort laden. Der Anwender bleibt hierbei immer innerhalb seiner gewohnten OfficeUmgebung, kann also im Rahmen seiner üblichen Arbeitsoberfläche bleiben.
MATERNA stellte das neue eAkte-Basispaket am 12. Bonner Microsoft®-Tag für
Bundesbehörden am 19./20. Januar 2011 in Köln vor.
Angebot: eAkte der MATERNA GmbH
Quelle:
http://www.cloud-practice.de/news/materna-entwickelt-eakte-basispaket-fuerden- public-sector
iPhone-App für Kommune
Als eine der ersten Kommunen in Deutschland bietet die Stadt Moers eine App für
das iPhone der Firma Apple an. Mit Moers Direkt können die wichtigsten Angebote
der städtischen Webpräsenz www.moers.de unterwegs genutzt werden. Nutzer können das Telefonbuch mit Nummern und E-Mail-Adressen aller städtischen Mitarbeiter abrufen. Es gibt ein alphabetisches Dienstleistungsverzeichnis sowie einen Bereich für das Ideen- und Beschwerdemanagement. Ein Foto vom iPhone und die
Geodaten des Standortes können direkt mitgeschickt werden. Alle wichtigen Sehenswürdigkeiten sind enthalten, ein Terminkalender gibt Informationen über Veranstaltungen in der Stadt. Eine Schnittstelle zum Routenplaner weist die Wege zu den jeweiligen Orten. Entstanden ist das Programm als Gemeinschaftsprojekt mit dem
Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein. Moers Direkt ist im Apple App Store kostenlos erhältlich.
Angebot: Moers Direct vom Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein
Quelle: http://www.moers.de/C1257221003C7526/html/95174A00E8D6DE3AC12578080
0337E61?Open Document
Elektronische Vergabe
Interessant für die öffentliche Hand dürfte eine elektronische Vergabelösung sein.
Healy Hudson, Fritz & Macziol bieten sie zusammen mit IBM im Rahmen einer SaaSPartnerschaft an. Der über 5 Jahre geschlossene Vertrag hat ein Volumen von 5 Mio.
Euro. IBM wird im Rahmen dieser Kooperation Healy Hudson durch Hosting der
elektronischen Vergabelösung „Deutsche eVergabe“ unterstützen, bei deren Vertrieb
auch Fritz & Macziol mitwirkt.
Behörden, Kommunen oder Landkreise können ihre Ausschreibungen auf der WebPlattform erstellen und veröffentlichen. Interessierte Anbieter haben die Möglichkeit,
Ausschreibungen und Teilnahmeanträge auf elektronischem Wege einzusehen und
Angebote elektronisch abzugeben. Der gesamte Vergabeprozess kann mit der Lösung
webbasiert, also ohne Medienbrüche, durchgeführt werden.
Die Ausschreibungs- und Vergabelösung Deutsche eVergabe ist inzwischen mit einer
Schnittstelle zur Planungssoftware CALIFORNIA 3000 von G&W ausgestattet. Damit
soll eine durchgehend elektronische Abwicklung von Vergaben bei Baumaßnahmen
ermöglicht werden. Ausschreibungen können somit aus der Planungssoftware heraus
direkt an die Vergabeplattform übermittelt werden, Daten und Ergebnisse von
durchgeführten Ausschreibungen werden wiederum zur weiteren Bearbeitung in die
CALIFORNIA-3000-Software eingespielt.
Angebot: Deutsche eVergabe von Healy Hudson, Fritz & Macziol und IBM
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Nutzer: Hamburg, Duisburg, Region Freiburg, Bayern, Metropolregion RheinNeckar, Ostwestfalen-Lippe, Ortenaukreis, Hochsauerlandkreis/Märkischer Kreis,
Mecklenburg-Vorpommern
Quelle:
http://www.deutsche-vergabe.de
vorpommern.de/Informationen.aspx
und
http://www.vergabe-mecklenburg-
Gleiches bietet in NRW die Firma cosinex mit ihrem Vergabemarktplatz. Er ist eines
der Kernmodule der Produktsuite zum Public E-Procurement. Ziel des Vergabemarktplatzes ist die Unterstützung bei der Kommunikation und Transaktion im
Rahmen förmlicher Vergabeverfahren von der Veröffentlichung der Bekanntmachung und ihrer Weiterleitung an Submissionsanzeiger und Veröffentlichungsplattformen über die Bereitstellung der Verdingungsunterlagen und die Bieterkommunikation bis hin zur elektronischen Angebotsabgabe.
Die IT-Architektur erlaubt neben der Umsetzung entsprechender Vergabemarktplätze auch die Trennung des Systems in Vergabezentralen und dezentrale Vergabemarktplätze sowie den verteilten Betrieb des Systems über mehrere Rechenzentren
oder IT-Dienstleister. So kann z. B. in einem Bundesland eine eigene Vergabezentrale
für überregional tätige Lieferanten eingerichtet werden.
Die Kommunen können mit der entsprechenden Technologie eigene kommunale
bzw. regionale Vergabemarktplätze aufsetzen, diese in die eigenen E-GovernmentAktivitäten einbinden und auch selbst betreiben.
Angebot: Vergabemarktplatz VPM von cosinex
Quelle: http://www.cosinex.de/vergabemarktplatz.html
Inzwischen gibt es ca. 50 Vergabeplattformen bundesweit. Daher entwickelte BITKOM zusammen mit dem subreport Verlag die verbindende Plattform EVA42.
EVA steht für EINE. VIELE. ALLE. Die 42 ist die berühmte Antwort auf die Frage
nach "life, the universe and everything" aus dem Roman Per Anhalter durch die Galaxis. Die Zahl 42 wird in der Softwareentwicklung häufig als magische Zahl, als
Platzhalter, verwendet. Die neue Lösung soll keine ultimative Einheitsplattform sein.
EVA möchte jedoch alle Vergabeplattformen integrieren bzw. miteinander vernetzen.
Auf der Messe Moderner Staat in Berlin wurde im Oktober 2010 eine erste Ausbaustufe vorgestellt.
Angebot: EVA24 von subreport
Quelle: http://www.subreport.de/965.html
Cloud Mail für die Öffentliche Verwaltung
In Schleswig-Holstein wurde im Oktober 2010 eine Government Cloud Mail für die
öffentliche Verwaltung ins Leben gerufen.
Dataport, der IT-Dienstleister der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein,
Hamburg und Bremen, will gemeinsam mit dem Unternehmen Microsoft CloudComputing-Lösungen für den öffentlichen Sektor entwickeln.
In einem ersten Pilotprojekt wird die Government CloudMail als hoch standardisierte Lösung für die E-Mail-Kommunikation erprobt. Dabei stünden zunächst zentrale
Herausforderungen beim Vertrieb, der Skalierbarkeit und Datensicherheit sowie des
Vertragsmanagements im Fokus.
Künftig könnten über die Government CloudMail Infrastrukturen, Plattformen und
Anwendungen in Echtzeit als Service über das Internet bereitgestellt, verwaltet und
nach Nutzung abgerechnet werden. Jeder Kunde erhält eine eigene standardisierte
und sichere IT-Umgebung (Private Cloud).
Die Lösung richtet sich zunächst primär an kommunale Einrichtungen in SchleswigHolstein, aber auch andere öffentliche Einrichtungen sollen von der Kooperation profitieren. „Gemeinsam entwickeln wir die erste Private Cloud für die öffentliche Hand
17
und schaffen damit das Fundament für das Cloud Computing in den deutschen
Kommunen“, erklärte Microsoft-CEO Steve Ballmer.
Angebot: Government Cloud von Dataport in Zusammenarbeit mit Microsoft
Quelle: http://www.kommune21.de/web/de/wirtschaft,289_0_0_82.5,10913
Software für Sozialgesetzgebung
Lämmerzahl ist einer der führenden Softwareanbieter für die Sozialgesetzgebung. Mit
LÄMMkom arbeiten sämtliche Bereiche des Sozialwesens in rund 270 Städten, Kreisen und Gemeinden mit einem einheitlichen Programm und einem gemeinsamen
Datenbestand. Die voll integrierte, mandantenfähige Lösung verbindet alle Akteure
via Internet oder auf Client-Server-Basis miteinander - trägerübergreifend, kommunenübergreifend, landesweit.
Neben der Softwareentwicklung für Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Jugendhilfe,
Wohngeld, Unterhaltssicherung, Pflegeberatung, Beschäftigungsgesellschaften und
Kita-Verwaltung wird eine umfassende Anwenderbetreuung mit Schulungen direkt
beim Kunden angeboten. Die Softwarewartung rundet das Leistungsprofil im Rahmen des Hostings ab.
Angebot: LÄMMkom Direkt von Lämmerzahl System GmbH
Quelle: http://www.laemmerzahl.de
Community Cloud am Beispiel Kindertagesstätte
Eine erste reale Implementierung der Process & Service Platform von T-Systems ist
der „Kindergartenprozess“ in Friedrichshafen. Dieser erleichtert Eltern die Anmeldung ihrer Kinder, unterstützt die Kita-Leitung bei der Erledigung der administrativen Aufgaben und gibt der kommunalen Verwaltung Transparenz über die Auslastung ihrer Einrichtungen.
Ein Rechtekonzept verhindert den unrechtmäßigen Zugriff auf die Personendaten,
die in einem deutschen Rechenzentrum entsprechend der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen vorgehalten werden. Eine dezentrale Datenhaltung, Papierschnittstellen oder klärende Telefonate zwischen Verwaltung und Kitas gehören damit der Vergangenheit an. Auch Datenverlust ist durch die Auslagerung in die Cloud kein Problem mehr.
Alle Beteiligten profitieren von der Lösung: Die Eltern können sehr viel einfacher den
Wunsch-Kita-Platz für ihre Kinder finden, die Kita-Leitungen einfacher planen und
die Stadtverwaltung erhält auf Knopfdruck eine transparente Übersicht über die Auslastung der Kindertagesstätten:
T-Systems 2010, S. 21
18
Die verschiedenen Nutzer (Eltern, Kitas, kommunale Verwaltung) der Community
Cloud greifen über unterschiedliche Web-Portale auf die Lösung zu.
Jeder Nutzerkreis darf allerdings nur auf die für ihn bestimmten Informationen zugreifen. Eltern können z. B. auf die Standorte und Profile der Kitas sowie die Vormerkungen zugreifen. Die Verwaltung dagegen nur auf Trägerdaten sowie Planungsparameter für das Kita-Jahr sowie andere Rahmenbedingungen. Nur die jeweiligen Erzieher/innen haben Zugriff auf die Daten der jeweils betreuten Kinder. Und über das
Administrationsportal können die Administratoren der Kommune das Ganze managen, z.B. indem sie spezifische Benutzerrechte vergeben.
Anbieter: T-Systems
Quelle: T-Systems 2010, S. 22
Cloud Computing für Schulen
In der Stadt Unna (NRW) sind 20 Schulen mit ca. 10.000 Schülern unter dem Dach
von UNIT21 vernetzt und können von überall auf dieses Schulnetz zurückgreifen.
Grundlage des Schulnetzes ist die Bildungslösung LernGate der AS Consulting
GmbH, an der immer mehr Kommunen Interesse zeigen.
Angebot: LernGate von AS Consulting
Quelle: Behördenspiegel. In: http://www.citkomm.de/site/fileadmin/user_upload/Internet/
Rueckblick_e-nrw.pdf)
Das Modell sieht wie folgt aus:
19
http://www.e-nrw.info/2010/Ruthmann.pdf
Für die Verwaltung stellt man sich die Zukunft in NRW wie folgt vor:
http://www.e-nrw.info/2010/Ruthmann.pdf
Frühwarnsystem zur Kindeswohlwahrung sowie Förderung der Kinder
Der Verfahrenskomplex umfasst u. a. die Kontrolle der Einhaltung der Vorsorgeuntersuchungen, die Sprachstandsfeststellung mit Sprachförderung, ein intelligentes
Verfahren zur Ermittlung eventueller Auffälligkeiten, die Steuerung von Eskalationsprozessen und der erforderlichen Kommunikation zwischen den beteiligten Behörden
und Einrichtungen sowie die Dokumentation von Einzelmaßnahmen. Hinzu kommt
eine zentrale Verwaltung aller direkt oder indirekt beteiligten Personen und ein System mit der Möglichkeit, die Rechte dediziert (über Rollen) und verbunden mit entsprechenden Genehmigungsprozessen zuzuordnen, d.h. ein Identity Management.
Angebot: iSM - Institut für Systemmanagement, Rostock
Quelle: www.secu-sys.de
Schülermatrik-Online
Die Stadt Wien verwaltet durch die IT-Lösung inzwischen alle Schüler der Stadt sowie die Lehrer und Schulen. Anmeldung der Kinder, Schulwechsel etc. laufen über
die Plattform des Dienstleisters. Weiterhin wird die Laufbahn jedes Schülers erfasst
und einer zentralen Auswertung zugänglich gemacht. Über Schnittstellenprogramme
erfolgt ein bidirektionaler Datenabgleich zu den einzelnen Schulverwaltungssystemen, die in den einzelnen Schulen genutzt werden. Über das Intranet können die
Schülerdaten der zentralen Datenbank durch die Schulen genutzt werden.
Angebot und Quelle: ebd.
Fazit:
Zahlreiche Beispiele belegen, dass öffentliche Verwaltungen mit Konzepten von Cloud Computing die interne Erstellung von IT-Leistungen durch
externe Leistungserstellungsprozesse ersetzen können. Dies stellt sowohl
eine Reaktion auf Probleme als auch eine aktive Vermeidung von Probleme der Verwaltungspraxis dar. Je nach Zielsetzung und Ausgestaltung
des konkreten Vorhabens besteht die Möglichkeit, durch den Einsatz von
Cloud Computing Kostensenkungen, Qualitätsverbesserungen oder auch
strategische Ziele umzusetzen.
20
2. Cloud Computing als Form von Outsourcing und
Kooperation
2.1 Generelle Bedeutung von IT
Die in der Literatur debattierten gegensätzlichen Grundpositionen zur Bedeutung
von IT lauten:
• IT als strategisches Instrument (strategy)
• IT als Gebrauchsgegenstand (commodity).
(Vgl. Kesten/Müller/Schröder 2007, S. 9).
In öffentlichen Verwaltungen gilt die IT bisher nicht als zentrale strategische Ressource, dennoch dürfte sie wesentlich mehr sein als bloße Commodity, wie z.B. die
Strom- und Wasserlieferung, der man sich nicht groß zu widmen braucht. Eine konkrete Einschätzung der Bedeutung hat die Chancen und Risiken zu bewerten, aus denen sich eine strategische Ausrichtung der IT ergibt:
21
Kesten/Müller/Schröder 2007, S. 27
Betrachtet man die kommunale IT, so dürften sich alle vier Modi zeigen: Zum einen
als generelle (Weiter-)Entwicklungsstufen der kommunalen IT vom Supportmodus
über den Fabrikmodus zum Umstrukturierungsmodus bis hin zum Strategischen
Modus in ausgewählten Bereichen. Zum anderen dürfte sich in größeren Kommunen
fast jeder dieser Modi in ein und derselben Verwaltung finden lassen.
Im Supportstadium sind die Aufgaben der Verwaltung zwar nicht ohne IT durchführbar, aber der Ausfall eines Systems für einige Stunden oder auch Tage würde nicht zu
einer dramatischen Störung der Geschäftsabläufe führen. In diesem Stadium werden
Anwendungssysteme in erster Linie für administrative Prozesse eingesetzt, während
beratungsintensive Prozesse nur in geringem Umfang IT-gestützt ablaufen. Als Managementaufgaben stellen sich:
Kesten/Müller/Schröder 2007, S. 31 f.
Im Fabrikmodus haben alle „Wettbewerber“, hier Kommunen, einen einheitlich hohen Stand der IT-Unterstützung in den Geschäftsprozessen etabliert, so dass sich nur
geringe Differenzierungsvorteile ergeben. „Andererseits sind die Geschäftsprozesse
bei Ausfall der IT nicht mehr durchführbar. Die Abhängigkeit von etablierten Systemen ist extrem hoch, und deshalb muss das damit verbundene Risiko besonders
gemanagt werden.“ (Ebd., S. 29) Führungsaufgaben sind:
Kesten/Müller/Schröder 2007, S. 29 f.
Der Umstrukturierungsmodus ist gegeben, wenn erstmalig neue IT-Anwendungen
zum Einsatz kommen, die bisher manuell durchgeführte Prozesse automatisieren.
„Die geringen Risiken lassen sich dadurch begründen, dass durch den IT-Einsatz
vorerst nur eine zusätzliche Möglichkeit geboten wurde, die Prozesse effizienter,
schneller und kundenorientierter durchzuführen. Der Einsatz integrierter Systeme
… stellte eine hohe Chance dar, bei Ausfall der Anwendungen war jedoch jederzeit
ein Rückgriff auf die bestehenden manuell gestützten Prozesse möglich. Die Abhängigkeit von der Systemverfügbarkeit und Systemeffizienz war noch relativ gering.“
(Ebd. S. 32) Managementaufgaben in diesem Stadium sind:
Kesten/Müller/Schröder 2007, S. 29 f.
Im strategischen Modus ist jede Gelegenheit zu nutzen, um Prozesse, Serviceleistungen und Kosten im IT-Umfeld zu optimieren. IT-Investitionen erhalten eine hohe
Priorität. Dies betrifft alle Bereiche mit informationsintensiven Dienstleistungen, deren Erbringung ohne IT nicht denkbar ist. (Vgl. ebd., S. 27 f.) Daraus ergeben sich die
folgenden Implikationen für das Management:
22
Kesten/Müller/Schröder 2007, S. 28
„Mit zunehmender strategischer Bedeutung der IT wächst auch die Bedeutung des
IT-Reifegrades, so dass sich die >ideale< Positionierung eines Unternehmens in etwa zwischen den beiden gestrichelten Linien befindet“:
23
Kesten/Müller/Schröder 2007, S. 49
Diese Einschätzung trifft meines Erachtens auch auf die IT von Kommunen zu.
Fazit:
IT entwickelt sich auch in Kommunen von einer Commodity hin zu einer
strategischen Ressource, deren Potential bisher unzureichend genutzt
wird. Um die bürgernahe Verwaltung Wirklichkeit werden zu lassen,
müssen alle Prozesse die strategischen Ziele unterstützen. Das genutzte
IT-System muss es der Verwaltung gestatten, die Prozesse zu optimieren
und damit den strategischen Wandel ohne Abhängigkeiten zu gestalten.
2.2 Bedeutung von IT-Outsourcing und IT-Kooperationen
Der öffentliche Sektor unterliegt derzeit einem umfassenden Strukturwandel. Auslösende Faktoren sind unter anderem:
•
•
•
•
hoher Kostendruck der öffentlichen Hand, verstärkt durch neue Belastungen aus
der Finanzkrise sowie der Schuldenbremse im Grundgesetz: daraus resultierende
Anforderung, mittels IT Verwaltungsprozesse effektiver zu gestalten, Prozesskosten zu senken oder IT-Leistungen selbst kostengünstiger zu erbringen oder einzukaufen, um Spielraum für die Haushaltskonsolidierung zu schaffen
demografische Entwicklung bei den „Kunden“ der Verwaltung: Alterung der Gesellschaft (geringere Mobilität) und Entvölkerung ganzer Landstriche in einigen
neuen Bundesländern bis 2050 (M-V, Brandenburg) muss zu innovativen Modellen staatlicher Leistungserbringung führen
beschleunigter sozialer und technischer Wandel: Anspruchsänderungen durch
soziale Medien, mobile Kommunikation, Leben im digitalen Netz
globale Themen: Klimawandel, Finanzkrise, Terrorismus erfordern den kreativen
Einsatz von IT im öffentlichen Sektor.
(Vgl. ISPRAT 2010 a, S. 8 f.)
Zugleich gibt es folgende strukturelle Probleme der IT des öffentlichen Sektors:
•
•
•
•
eine hohe Fragmentierung der IT-Dienstleister sowohl in den Kommunen als
auch den Bundesländern
geringe Standardisierung der Verfahren und Plattformen trotz ca. 12.000-fach
bzw. 16-fach gleichartiger Aufgaben bei Kommunen und Ländern
organisches Gewachsensein der IT-Strukturen mit hohen Unterhaltungskosten
sowie Verbesserungserfordernissen bei Betriebsstabilität, Sicherheit und Kontinuität; fehlende finanzielle Spielräume für neue Lösungen
Fachkräftemangel (15 % der kommunalen IT-Mitarbeiter sind über 54 Jahre alt)
und Wissensverlust durch ausscheidende Mitarbeiter.
(Vgl. ebd., S. 10-12)
Um den Strukturwandel zu meisten, bei gleichzeitiger Bewältigung der strukturellen
Probleme, sind Kooperationen und Outsourcing im IT-Bereich unumgänglich. Laut
ISPRAT haben IT-Kooperationen im öffentlichen Sektor jedoch größere Startschwierigkeiten als in der Privatwirtschaft. Ursachen werden in wechselnden, an Legislaturperioden gebundenen politisch Verantwortlichen, der Wahrnehmung hoheitlicher
Aufgaben, im Wettbewerbsrecht, einem rigide verstandenen Ressortprinzip und einer
nicht klar vereinbarten IT-Governance gesehen. (Vgl. Ebd., S. 4)
Mit der Grundgesetzänderung von 2009 (Artikel 91 c), in der die Kooperation von
Bund und Ländern für die Planung und den Betrieb von informationstechnischen
Systemen ermöglicht wird, wurden aber die Voraussetzungen für die Etablierung eines IT-Planungsrates geschaffen. Er hat die Aufgabe, eine nationale E-GovernmentStrategie zu erarbeiten.
Fazit:
Outsourcing und Kooperationen im IT-Bereich werden in den kommenden Jahren für den öffentlichen Sektor weiter zunehmen. Eine Ursache
hierfür ist die Entwicklung der IT zu einem Kernelement der Leistungserbringung und des Strukturwandels des öffentlichen Sektors.
24
2.3
Outsourcing- und Kooperationscharakter von Cloud
Computing
Beim Cloud Computing findet eine Auslagerung von Funktionen oder Prozessen an
Dritte statt. Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags definierte im
März 2010 Cloud Computing daher als Form des Outsourcings: „Cloud Computing ist
im Kern eine Outsourcing-Technik, bei der bisher typischerweise organisationsintern erledigte Aufgaben an ein externes Unternehmen vergeben werden.“ (Dt.
Bundestag 2010, S. 2)
Für den Ursprung des ökonomisch verwendeten Begriffs Outsourcing gibt es zwei
Erklärungen:
•
•
Ableitung aus den englischen Begriffen out und source
Zusammenfassung des englischen Begriffs Outside resource using.
Die zweite Erklärung wird jedoch als reine deutsche und fehlerhafte Erfindung kritisiert. (Mair 2006)
„Auch der Begriff selbst wird in der Literatur uneinheitlich benutzt. So verstehen
einige Autoren jeglichen Fremdbezug von Leistungen als Outsourcing, andere wiederum nur den Fremdbezug von Leistungen, die einst unternehmensintern erstellt
wurden. Ebenso wird Outsourcing auch teilweise nach dem sächlichen Inhalt definiert und nur der Fremdbezug von Dienstleistungen als Outsourcing betrachtet.“
(Wikipedia Outsourcing)
Die IHK Baden-Württemberg führte 2007 aus, dass bei der Diskussion betriebswirtschaftlicher Fragestellungen der Begriff Outsourcing oftmals sehr undifferenziert
zum Einsatz gebracht werde. Selbst in der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur sei
eine allgemein gültige Definition nicht existent, was zu erheblichen Interpretationsmöglichkeiten führe. Die IHK wählte den weitest möglichen Begriff: „Outsourcing
wird … als externe Inanspruchnahme von Dienstleistungen definiert, wobei eine
vorausgegangene Eigenerstellung der Leistung nicht notwendig ist.“ Diese weite
Definition entspreche nicht nur dem aktuellen Stand der Outsourcing-Theorie, sondern berücksichtige auch die Interpretationen des Begriffes in der unternehmerischen Praxis. (IHK 2007 a, S. 6)
Im Kern geht es beim Outsourcing um die kontinuierliche Nutzung von Ressourcen
außerhalb des eigenen Unternehmens mittels Inanspruchnahme eines Dienstleisters.
IT-Leistungen werden in der Privatwirtschaft zumeist organisatorisch getrennt von
den Fachprozessen erbracht. Entwicklung und Betrieb der IT übernimmt entweder
eine zentralisierte interne IT-Einheit oder ein externer Dienstleister. Dies erfolgt auf
Grundlage eines Outsourcing-Vertrages oder in Form einer strategischen Partnerschaft. Die Zusammenarbeit zwischen Anbieter und Nachfrager ließe sich laut
ISPRAT mit dem Begriff der IT-Kooperation gut fassen.
Dieser Begriff betone, im Gegensatz zum Begriff Outsourcing, „dass der Bezug von
IT-Leistungen unternehmensintern oder von Externen wegen der hohen Komplexität der IT-Leistungen andere Prozesse erfordert als einfache Beschaffung und Betriebsvorgänge.“ (ISPRAT 2010 a, S. 2)
Kooperation könne „gleichzeitig im doppelten Sinn verstanden werden. Zum einen
als Kooperation zwischen Facheinheit und IT-Leistungserbringer, zum anderen als
Kooperation zwischen verschiedenen IT-Dienstleistern, die im Zuge der Professiona-
25
lisierung der IT-Leistungserbringung organisatorisch zusammengeführt werden.“
(Ebd. , S, 2)
Der öffentliche Sektor sei laut ISPRAT in puncto IT-Kooperationen bisher weitaus
zurückhaltender als die Privatwirtschaft (ebd.). Für die beiden grundsätzlich möglichen PPP-Modelle ÖÖP (Öffentlich-öffentliche Partnerschaft) und ÖPP (Öffentlichprivate Partnerschaft) gäbe es zugleich bereits prägnante Beispiele:
Öffentlich-Öffentliche Partnerschaft (ÖÖP):
• Dataport: Dienstleister für die vier Bundesländer Bremen, Hamburg, SchleswigHolstein, Mecklenburg-Vorpommern (nur Steuerverfahren); 2004 entstanden
durch Fusion der Datenzentale Schleswig-Holstein mit dem Landesamt für Informationstechnik und der Abteilung für Kommunikationstechnik des Senatsamtes für Bezirksangelegenheiten der Freien und Hansestadt Hamburg; seit 2006
eine Vierländeranstalt; Niedersachsen beabsichtigt den Beitritt
• Hessische Zentrale für Datenverarbeitung: Bündelung der ITLeistungserbringung für alle Ressorts der hessischen Landesverwaltung; Betreibung wesentlicher Verfahren des hessischen E-Government-Masterplans
• ekom21: versorgt 30.000 Anwender aus 550 Verwaltungen mit Komplettlösungen für den öffentlichen Dienst
• krz (Kommunales Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe in Lemgo): Betreuung von ca. 7.000 PC-Arbeitsplätzen, Betreibung von Verfahren und Erbringung anderer IT-Leistungen.
Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP):
• WIVERTIS GmbH: Erbringung von Rechenzentrums-, Netz- und Endgeräteleistungen für die Stadt Wiesbaden, entstanden aus der IT-Abteilung der hessischen Landeshauptstadt Wiesbaden durch eine Kooperation mit der Siemens IT
Solutions and Service; eine der größten IT-Dienstleister der Rhein-Main-Region
• Service Birmingham Limited: Joint Venture, das IT-Services für den Birmingham City Council erbringt; Kooperation der Stadtverwaltung mit ihrem ITOutsourcing-Dienstleister Capita.
(Vgl. ISPRAT 2010 a, S. 2-4)
Als Varianten des Outsourcings bzw. der Kooperation im IT-Bereich können angewandt werden:
•
•
•
Schaffung einer IT-Zentrale im Unternehmen
konzerninternes Outsourcing (Eigenbetrieb, GmbH)
externes Outsourcing.
Outsourcing / Kooperation im IT-Bereich
InhouseLösung
IT-Zentrale im
Unternehmen
Ausgründung
Kooperation
Gründung eines
Eigenbetriebes /
einer GmbH
privat-öffentliche
oder öffentlichöffentliche Zusammenarbeit
Externer
Dienstleister
externes Rechenzentrum
26
Jede dieser Varianten kann als selektives (partielles) Outsourcing, komplettes Outsourcing oder Business Process Outsourcing erfolgen. Ein Gesamtüberblick ergibt
folgendes Bild, je nach Schwerpunktsetzung:
IHK 2007 b, S. 4
Hinsichtlich der Outsourcing-Tiefe im IT-Bereich können Ebenen unterschieden
werden:
•
•
•
•
•
komplette Rechenzentren an einen externen Dienstleister, z. T. mit Personalübergang klassisches Outsourcing
IT-Infrastruktur wie PC-Arbeitsplätze und Rechenzentrumsleistungen IaaS
Management Services: Übergabe des Managements von IT-Infrastrukturen
(Desktop oder Netzwerk Management) an einen Provider PaaS
Business Process Outsourcing: Übernahme von ganzen Geschäftsprozessen, d.h.
Unternehmensfunktionen wie Gehaltsabrechnung, Reisekosten, Finanzbuchhaltung BPaaS
Application Services: Übernahme des Anwendungsbetriebes durch einen Service
Provider SaaS.
Auch die Cloud-Betriebsmodelle stellen in der Mehrzahl Outsourcing-Modelle dar:
27
Cloud Computing 2010, S. 21
28
Fazit:
Cloud Computing stellt eine kontinuierliche Nutzung von Ressourcen außerhalb des eigenen Unternehmens mittels Inanspruchnahme eines
Dienstleisters dar. Somit handelt es sich im Kern um Outsourcing.
Da die Beziehung zwischen Anbieter und Nachfrager über die gewöhnliche Beschaffung hinausgeht, ist die Zusammenarbeit im Rahmen von
Cloud Computing besser als Kooperation zu fassen.
Da Cloud Computing eine Form von Outsourcing darstellt, bedeutet dies
in der Konsequenz, dass sich einige potenzielle Vor- und Nachteile der
Nutzung grundsätzlich aus denen des Outsourcings ableiten lassen.
2.4 Chancen von Cloud Computing
Für das Outsourcing von IT gelten generell folgende Chancen:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Kostensenkung, insbesondere Fixkostenabbau
Planbarkeit der Kosten
bedarfsgerechte Anpassung / Erhöhung der Flexibilität
Vermeidung von IT-Investitionen
Abwälzung von Risiken
erhöhte Innovationsfähigkeit
professionelle Leistungserbringung
Zugang zu speziellem Know-how
Zugang zu modernen Technologie / Best Practices
Konzentration auf das Kerngeschäft
Entlastung von Routineaufgaben
reduzierte Mitarbeiterabhängigkeit
Zuführung liquider Mittel (Übergang der IT-Anlagen)
Kesten/Müller/Schröder 2007, S. 210
Bei Cloud-Lösungen handelt es sich in der Regel um Standardsoftware. Daher führt
die Nutzung grundsätzlich zu den gleichen potenziellen Vorteilen, die der Einsatz von
Standardsoftware im Vergleich zur Nutzung von Individualsoftware verspricht:
•
•
•
•
•
tendenziell geringere Kosten
schnellere Verfügbarkeit
höherer Reifegrad
periodisch konstante Kosten für Betrieb, Support und Wartung
in der Regel keine Kosten bei einem Update der Software.
(vgl. Buxmann/Lehmann 2008, S. 501)
Allerdings sind zusätzlich zur „Miete“ der Software Implementierungskosten zu berücksichtigen. Sie fallen bei der technischen und organisatorischen Integration der
gemieteten Lösung an. Eine besondere Herausforderung besteht in der Integration in
bestehende Inhouse-Systeme.
Beim klassischen Modell des Softwarekaufs sind neben den Kosten der Implementierung einmalige Lizenzgebühren zu zahlen. Hinzu kommen jährliche Support- und
Wartungskosten, die in der Regel etwa 20 % der Lizenzkosten betragen. Darüber hinaus sind im klassischen Modell Updatekosten zu berücksichtigen, die etwa alle 7 -10
Jahre anfallen. In der Regel werden die Implementierungskosten (Hardware, Software, Geschäftsprozessanwendungen, Personalkosten), einschließlich Lizenzen, für
eine klassische Standardsoftwarelösung höher sein als für eine SaaS-Lösung. Dies
liegt u. a. daran, dass aufgrund der Betriebssystem- und Plattformunabhängigkeit in
den meisten Fällen keine oder nur geringe zusätzliche IT-Kosten anfallen. Aus diesem
Grund ist tendenziell auch von einer schnelleren Verfügbarkeit von SaaS-Lösungen
auszugehen. (Vgl. Buxmann/Lehmann 2008, S. 501)
Darüber hinaus wird häufig als Vorteil für SaaS angeführt, dass diese Lösungen zu
einer geringeren Abhängigkeit vom Softwareanbieter führen.
Grundsätzlich ließe sich dieser Vorteil mit den tendenziell geringeren Implementierungskosten begründen. Für einen Anwender ist der Wechsel seiner Standardsoft-
29
warelösung in vielen Fällen mit hohen Switching-Costs verbunden, weshalb ein
Wechsel des Anbieters in der Praxis relativ selten zu beobachten ist. In erster Linie
stehen aber nicht Lizenzkosten einer alternativen Softwarelösung entgegen. Vielmehr
bildet die Software auch die Geschäftsprozesse der Anwender ab und hat sie evtl. sogar gestaltet. Ein Wechsel des Anbieters würde deshalb auch erhebliche Kosten für
Organisationsänderungen nach sich ziehen. (Vgl. ebd.)
Dieser Zusammenhang ist grundsätzlich auch bei SaaS-Lösungen zu beobachten. Sobald diese Lösungen in die IT-Landschaft der Anwender integriert werden, ist ein
solcher Lock-in-Effekt nicht zu vermeiden. Dabei gilt, dass der entsprechende Lockin und die damit verbundene Abhängigkeit vom Anbieter umso höher sind, je mehr in
diese Integration investiert wurde (Buxmann/Diefenbach/Hess 2008, S. 31).
Aufgrund der geringeren Möglichkeiten zur Kundenanpassung sowie dem häufigen
Einsatz offener Standards im Rahmen von serviceorientierten Architekturen ist im
Vergleich zu klassischer Standardsoftware tendenziell ein geringerer Integrationsaufwand zu erwarten. Ein einfacher Anbieterwechsel wird aber dadurch erschwert,
dass die Migration der Daten als sehr aufwändig eingeschätzt wird. (Ebd.)
Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages sah die Vorteile von Cloud
Computing in diesen Aspekten:
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Die Nutzer müssen Server und Softwarelösungen nicht selbst anschaffen, sondern mieten die nötigen Kapazitäten für Daten, Rechenleistung und Anwendungen bei professionellen Anbietern.
Aus Investitionen werden somit variable Kosten. Dies spart Geld und Aufwand
und sorgt außerdem für hohe Flexibilität.
Hinzu kommt die Reduzierung der Personalkapazitäten durch den zu erwartenden geringeren Verwaltungsaufwand von Hard- und Software-Bereitstellung.
Personal- und kostenintensive Test- und Implementierungsphasen lassen sich
vermeiden.
Gleichzeitig sinkt der Bedarf an technischer Infrastruktur-Expertise.
(Dt. Bundestag 2010, S. 2)
Als weitere Vorteile und Chancen können genannt werden:
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Beitrag zur Vereinfachung und Flexibilisierung des IT-Managements beim Anwender (z.B. aktuellste Version der Applikation; leichtere Erfüllung rechtlicher
Rahmenbedingungen)
Möglichkeiten, Speicher- oder Serverkapazität zu besorgen, wenn sie benötigt
werden
Bezahlung entsprechend der Nutzungsdauer des Dienstes
Einsparung lokaler Ressourcen (Software und Hardware)
Möglichkeit des Verzichts auf teure Netzwerkrechner und Anmietung von entsprechenden Kapazitäten „in der Wolke“
statt teurer Bürosoftware und Festplatten ist nur noch ein Internetanschluss erforderlich, der die Verbindung zu den Netzwerkrechnern der Wolke herstellt
Skalierbarkeit: beliebige Erweiterung oder Verkleinerung der Instanzen der
Hardware je nach Anforderungen; voller Zugriff auf die virtuelle Hardware und
Selbstinstallation der Anwendungen; dafür muss er die Server selbst administrieren
Übernahme aller EDV-relevanter Vorgänge vom Dienstleister
Einsatzmöglichkeit bei dezentraler Unternehmensstruktur und Ortsunabhängigkeit.
30
Ein Vorteil ist ebenfalls das erwähnte Preismodell:
Bei Cloud Computing sind alle anfallenden Kosten für Software, Infrastruktur und
Betrieb durch eine meist fixe monatliche Rate abgedeckt. Der Dienstleister übernimmt somit das Risiko und sämtliche Fixkosten für den Kunden, wie z.B. das für
Hardware-Ausfälle, Beschaffung von Ersatzgeräten, Auslastung der Infrastruktur,
Wartung, Stromversorgung und Datensicherung.
Varianten der Bezahlung sind Kosten in Abhängigkeit der Anzahl der User oder in
Abhängigkeit von der Nutzung, erfolgsbasierte oder auch umsatzabhängige Bezahlung. Gerade hier bestehen vor allem für Gelegenheitsnutzer große Vorteile. Man
kann auch von der Variabelisierung der Fixkosten sprechen.
Die Vorteile von Cloud Computing auf einen Blick:
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keine Investitionskosten (Lizenz), da kein Erwerb (auch Bilanzauswirkung)
großer Funktionsumfang zu kalkulierbaren günstigen Mietgebühren
pay-as-you-grow-Prinzip: Zahlung nur für genutzte Funktionalität
Backup- und Update-Service inklusive
Nutzung on Demand, d.h. keine langfristigen vertraglichen Bindungen
keine Kapitalbindung für Software, Hardware (Server)
keine Kosten für eigenes Administrationspersonal für die Wartung der Hardware/Software
hohe Sicherheit, Stabilität, Skalierbarkeit durch moderne IT-Technologie
hoch standardisierte Services, die eine Selektion und (Re-) Kombinationen
ermöglichen
mehr Interoperabilität und Offenheit für die IT
Umwandlung langfristig fixer Investitionskosten in variable Kosten, da eine
gemeinschaftliche Nutzung erfolgt
Verursacher gerechte Verrechnung der Services
Ermöglichung neuer Arbeitszeitmodelle.
Fazit:
Cloud Computing bietet Vorteile bei Kosten, Funktionalität, Aktualität,
Standardisierung, Technologie, Qualität und Flexibilität.
31
2.5 Risiken von Cloud Computing
„Den Outsourcing-Risiken kommt angesichts der zunehmenden Verlagerung von ITServiceleistungen zu externen Anbietern eine steigende Bedeutung zu. Durch ganzheitliche oder selektive Outsourcing-Strategien der Unternehmen entstehen neue
Abhängigkeiten und Beziehungsnetzwerke, die professionell gemanagt werden
müssen.“ (Kesten/Müller/Schröder 2007, S. 21 f.)
Die Risiken eines IT-Outsourcings sind wie folgt zusammenzufassen:
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hohe Abhängigkeit vom Dienstleister
Verzicht auf eigene IT-Kompetenz / strategische Optionen
hohe Umstellungskosten
hoher Aufwand bei unvorhergesehenen Anforderungen
erhöhter Kommunikations-/Koordinationsaufwand
schlechtere Verständigung zwischen IT und Fachabteilungen
Intransparenz der Preise
langfristige Wirkung / Irreversibilität der Entscheidung
Datenschutz
Demotivation, Verlust von Schlüsselpersonen
Unvereinbarkeit der Unternehmenskulturen
Kesten/Müller/Schröder 2007, S. 210
Ein weiterer Überblick ergibt folgende mögliche Outsourcing-Risiken:
Abegglen 2008, S. 18
Bei Cloud-Lösungen handelt es sich in der Regel um Standardsoftware. Dementsprechend sind mit der Anwendung im Vergleich zu Individualsoftware in der Regel auch
die entsprechenden Nachteile von Standardsoftware verbunden.
Hierzu gehören die höhere Diskrepanz zwischen unternehmensspezifischen Anforderungen und der Softwarelösung (geringe Customizing-Möglichkeiten) sowie fehlende
Wettbewerbsvorteile. Insofern wird der Kostenvorteil von Lösungen aus der Cloud
32
durch eine geringere Anpassung an die organisatorischen Anforderungen relativiert.
(Vgl. Buxmann/Lehmann 2008, S. 501)
Dass die Implementierungskosten für Cloud-Lösungen in der Regel niedriger sein
werden, liegt daran, dass die Möglichkeiten für eine Anpassung der Softwarelösungen
an Kundenwünsche meistens geringer sind als bei klassischen Standardsoftwarelösungen. Insofern wird der Kostenvorteil insbesondere von SaaS-Lösungen durch eine
geringere Anpassung an die organisatorischen Anforderungen relativiert. (Vgl. ebd.)
Eine weitere Herausforderung in der Cloud ist die Abhängigkeit vom jeweiligen
Cloud-Anbieter (Lock-in-Effekt), da die angebotenen Schnittstellen meist sehr herstellerspezifisch sind. Während der Vertragslaufzeit besteht eine Abhängigkeit vom
Dienstleister. (Vgl. Wikipedia Cloud Computing)
Die Übertragung von Daten über die Internetanbindung eines Unternehmens bringt
Einschränkungen in der Übertragungsgeschwindigkeit mit sich. Für Anwendungen,
die eine schnelle Datenübertragung benötigen, ist oft eine Lösung im lokalen Unternehmensnetz zu bevorzugen. (Buxmann/Lehmann 2008, S. 501)
Hinzu kommen Sicherheitsprobleme, wie die Absicherung des Zugriffs auf die Anwendungsdaten beim Transfer zwischen lokalem Nutzer und entferntem Server, die
bisher nicht befriedigend gelöst wurden. Es existieren jedoch zahlreiche Entwicklungen im Bereich der Datensicherheit, wie beispielsweise SSL/TLS-Verschlüsselung.
(Vgl. Wikipedia Cloud Computing)
Ebenso wird befürchtet, dass die Kontrolle privater Daten von Nutzern durch marktdominante Anbieter überhand nimmt (vgl. ebd.).
Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags führt zu den Nachteilen aus:
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Diese betreffen vor allem Sicherheit und Zuverlässigkeit der CloudDienstleistungen.
Probleme zeigen sich unter Umständen auch beim Wechsel zu einem anderen
Anbieter (Lock-In-Effekt).
Die Interoperabilität zwischen den Cloud Services muss deshalb sichergestellt
werden, damit ein Cloud Computing-Nutzer nicht dauerhaft an einen einzelnen
Anbieter gebunden ist.
Als weitere Schwachstelle gilt die fehlende Kontrollierbarkeit der Daten auf
den fremden Servern.
Hinzu kommt das Problem der Absicherung des Zugriffs auf die Daten beim
Transfer zwischen Nutzer und dem web-basierten Server.
(Dt. Bundestag 2010, S. 2)
Marc Ruef von der scip AG hat die folgenden 10 sicherheitsrelevanten Gründe gegen
Cloud Computing herausgearbeitet:
1. Fehlende Transparenz
Durch die Abstrahierung wird es für einen Nutzer nicht mehr möglich zu erkennen,
wo sich seine Daten genau befinden und wie mit diesen umgegangen wird. Branchenspezifische Anforderungen an Sicherheitsüberprüfungen werden nur sehr
schwer umsetzbar. Damit wird die Grundlage für alle weiter genannten Probleme
geschaffen.
33
2. Vermengung von Nutzern/Diensten/Daten
Durch das Teilen von Ressourcen findet eine Vermengung von Nutzern, Diensten
und Daten statt, wodurch ungleich klassifizierte Assets (Vermögensgegenstände) in
gleicher Weise behandelt werden.
3. Verlust der Kontrolle über Daten/Prozesse
Die fehlende Transparenz und das Teilen der Ressourcen führen dazu, dass ein Verlust über die Nutzdaten und Aktivitäten stattfindet. Ein Anbieter könnte diese unerlaubt selbst weiterverwenden oder an einen Mitbewerber oder eine Behörde weiterreichen.
4. Abhängigkeit vom Anbieter
Man ist in direkter Weise vom Angebot und der Qualität des Dienstleisters abhängig. Ausfälle des Dienstes können sich als sofortige Einbuße der Produktivität auswirken.
5. Schwierigkeit von Backups
Das Erstellen von Backups könnte maßgeblich erschwert sein. Nur mit erheblichem
Aufwand lassen sich diese selbstständig umsetzen. Will man diesen Aufwand nicht
in Kauf nehmen, ist man erneut vom Anbieter abhängig. Die kompetente Umsetzung
dieses Prozesses sowie unter Einhaltung branchen-/unternehmensspezifischer Vorhaben lässt sich oftmals nur schwer durchsetzen.
6. Schwierigkeit bei Migration
Durch komplexe Abhängigkeiten und Inkompatibilitäten kann ein Wechsel zu einem
anderen Anbieter nur mit viel Aufwand möglich sein. Die Abhängigkeit zum Partner
führt eine ständige Trägheit mit sich. Bei Differenzen in der Zusammenarbeit ist
man lange Zeit der Willkür des Partners unterworfen.
7. Juristische Konflikte bezüglich Datenschutz
Es ist denkbar, dass sich eine Cloud über verschiedene Länder erstreckt. Diese können ihrerseits unterschiedliche Rechtsgrundlagen aufweisen. Durch ein dynamisches Verteilen eines Dienstes ins Ausland können juristische Probleme auftreten
(z. B. bei Exportverbot oder bzgl. des Datenschutzes).
8. Juristische Eigenverantwortung
Ein Unternehmen kann sich durch das Auslagern von Daten und Prozessen nicht
gänzlich von der Eigenverantwortung lossprechen. Selbst eine strukturierte Evaluation und Prüfung des Partners sowie eine solide vertragliche Vereinbarung lassen
ein derartiges Abtreten von Verantwortung nicht zu.
9. Einbuße bei Know-how
Das Auslagern von Prozessen und Technologien wird meist umgesetzt, um hinsichtlich interner Ressourcen eine Kostenersparnis zu erreichen. Der Abbau von ausgebildetem Personal hat längerfristig die Einbuße von Know-how und Kompetenzen
zur Folge. Im schlimmsten Fall ist bei Verhandlungen und Problemen niemand
mehr intern anwesend, der dem Sachverhalt ansatzweise ein Verständnis entgegenbringen kann. Ein etwaiges Insourcing würde sich dann als Neuaufbau einer
gesamten Abteilung (inkl. Personal, Prozesse, Strukturen) gestalten.
10. Zentraler Angriffspunkt
Cloud Computing wird als Distributed Computing verstanden, womit ein zentraler
Angriffspunkt geschaffen wird: Je mehr Mechanismen in eine spezifische Cloud
ausgelagert werden, desto fokussierter kann sich ein Angreifer eben diesem Kon-
34
strukt annehmen. Eine Kompromittierung der Cloud hat theoretisch die Kompromittierung sämtlicher ausgelagerter Mechanismen zur Folge.
Cloud Computing kombiniert die unliebsamen Risiken von Virtualisierung und Outsourcing. Von der pauschalen Nutzung von Cloud Computing ist deshalb in Umgebungen mit hohen Ansprüchen an die Sicherheit abzusehen.
(Ruef 2010)
Die Analysten von Kuppinger Cole haben in einer Studie vom September 2009 die
folgenden Risiken benannt (Kuppinger Cole 2009):
1. Verfügbarkeit von Cloud-Diensten: Internet-Verbindung; Dauer der Existenz des
Anbieters
2. Flexibilität von Anwendungen: viele Cloud-Services nur in standardisierter Form
verfügbar und nicht/nur mit hohem Kostenaufwand anpassbar; Verlust spezifischer Anpassungen bei Wechsel des Cloud-Anbieters; Risiko der Abhängigkeit
von einem Provider (Vendor Lock-in).
3. Flexibilität bei der Anbieterwahl: Komplikationen bei Anbieterwechsel hinsichtlich Schnittstellen und Notwendigkeit des manuellen Eingreifens, um beispielsweise Daten zu konvertieren
4. Integration: eingeschränkte APIs, die eine Integration mit eigenen internen Anwendungen oder anderen Cloud-Services nicht oder nur mit Einschränkungen erlauben; oftmals zusätzlicher Aufwand beim Wechsel von Cloud-Services
5. Sicherheit: fehlende einheitliche Authentifizierung und Steuerung der Autorisierung bis hin zu Cloud Service übergreifenden SoD-Regeln (Segregation of Duties)
6. Nachvollziehbarkeit: eine verteilte IT-Infrastruktur, die sich über unterschiedliche
Cloud Services mehrerer Anbieter erstreckt, erschwert die Nachvollziehbarkeit.
(Vgl.http://www.computerwoche.de/management/cloud-computing/1904964/index4.html)
Unterm Strich sehen die Experten im Bereich Cloud Computing noch erheblichen
Standardisierungsbedarf. Dies gelte sowohl im Hinblick auf die Schnittstellen für das
Management von Cloud-Umgebungen als auch für die Datenformate auf Anwendungsebene. (Vgl. ebd.)
Hinzu kommen organisatorische Herausforderungen, vor denen Unternehmen stehen, wenn sie IT-Ressourcen in der Wolke nutzen wollen. Die größte besteht darin,
dass Cloud Computing, mehr noch als klassische Outsourcing-Vorhaben, die ITOrganisation grundlegend verändert. (Vgl. ebd.)
Bei Outsourcing übernimmt in der Regel der Outsourcer die administrativen Mitarbeiter. Wird auf Cloud-Services umgestellt, werden weniger interne Mitarbeiter benötigt. Gleichzeitig verändern sich die Anforderungen an die interne IT, deren Schwerpunkt nicht mehr auf dem IT-Betrieb und der Administration liegt, sondern auf der
Steuerung und Kombination von Services aus der Cloud, sowohl zwischen Cloud Services als auch innerhalb der internen IT. (Vgl. ebd.)
Ein Entscheidungskonzept muss daher zahlreiche Aspekte berücksichtigen, wie:
35
Erfolgsfaktoren beim Einsatz virtueller Infrastrukturen
Gull 2010, S. 24
45 % der IT-Verantwortlichen in US-Firmen sehen Cloud Computing noch skeptisch.
Für sie bringt die Technik mehr Risiken als Vorteile. 38 % sehen eine ausgeglichene
Balance zwischen Risiken und Vorteilen. Für nur 17 % überwiegen die Vorteile. Das
ist das Resultat einer Online-Umfrage vom April 2010. (http://www.zdnet.de/
news/wirtschaft_unternehmen_business_umfrage_risiken_von_cloud_computing_ueberwi
egen_story-39001020-41530184-1.htm)
Die IT-Verantwortlichen ziehen aus ihrer Einschätzung durchaus auch Konsequenzen: Nur 10 % wollen unternehmenskritische IT-Dienste in die Cloud verlagern, 15 %
nur Dienste mit geringem Risiko. 26 % planen, Cloud Computing überhaupt nicht zu
nutzen. Fast die Hälfte ist sich noch nicht sicher. (Ebd.)
Hinzu kommt das formale Problem des Standortes der Daten. Es ist unzulässig, Personendaten außerhalb der EU zu „lagern“, in einigen Ländern sogar außerhalb des
Landes. Beim Outsourcing aber hat der Daten-Besitzer die Hoheit über seine Daten
im Prinzip verloren. Daher muss im Outsourcingvertrag eine nachvollziehbare Vereinbarung getroffen werden. Des Weiteren stellt es ein Problem dar, das eigene Risiko-Management auf einen Dienstleister auszuweiten.
Datensicherheit ist somit der primäre Aspekt, der Unternehmen und Organisationen
bisher von der Einführung von Cloud Computing abhält. Dies belegt auch die Studie
Cloud Vendor Benchmark 2010 der Experton Group, die Sicherheits- und Compliance-Bedenken zusammen mit Intransparenz und Performance-Befürchtungen als
Hauptgründe für die Zurückhaltung gegenüber Cloud-Computing-Technologien anführt:
36
http://www.all-about-security.de/artikel/10566-risiken-bei-cloud-computing
Fazit:
In den meisten Unternehmen sind die IT-Systeme in einem eigenen Rechenzentrum untergebracht. Jetzt sollen IT-Aktivitäten zunehmend in
die „Internet-Wolke“ verlagert werden, gegen die man sich zuvor mit
Firewall geschützt hat. Bedenken sind somit vorprogrammiert.
Neben den allgemeinen Outsourcing-Risiken steht vor allem die Datensicherheit im Fokus dieser Bedenken.
37
3. Cloud Computing und Sicherheit im öffentlichen
Sektor
3.1 Aktuelle Debatte
Im Oktober 2010 fand in Berlin die Public IT-Security 2010 (PITS) statt, Deutschlands wichtigster Fachkongress für IT-Sicherheit im öffentlichen Sektor. Das Motto
lautete Sicherheit in virtualisierten Welten. Im Mittelpunkt standen Chancen und
Risiken von Cloud Computing und Managed Services für die öffentliche Hand.
Der Chefredakteur des Behördenspiegel, Uwe Proll, forderte bei der IT-Sicherheit das
Verursacherprinzip ein und sprach von einer „Anschnallpflicht auf Datenautobahnen“. Vor allem im Cloud Computing bei öffentlichen Einrichtungen gelte: „Nicht alles ist IT-Sicherheit, aber alles ist nichts ohne IT-Sicherheit.“ (http://www.elevensecurityblog.de/2010/10/pits-2010-cloud-computing-und-e-mail-sicherheit-imoffentlichensektor)
Auf dem Fachkongress überwog die Skepsis, ob Cloud-Konzepte im öffentlichen Bereich großflächig einsetzbar sind. Generell, so der Tenor, seien Cloud-Lösungen nur
punktuell und in klar eingegrenzten Bereichen denkbar und sinnvoll. Dabei stelle sich
weniger die Frage, ob bestimmte Daten Cloud fähig sind, sondern ob es Prozesse gibt,
sie Cloud fähig zu machen. Als einen Sektor, in dem dies sinnvoll sein könnte, wurde
der E-Mail-Bereich genannt. (Vgl. ebd.)
Cloud Computing bietet große Einsparpotenziale. Doch sie bleiben oft ungenutzt. Unternehmen und öffentliche Hand sind skeptisch, ihre Daten in fremden Rechenzentren zu speichern. Sie fürchten fremden Zugriff und arbeiten lieber mit eigenen Servern. Die eigenen Daten im eigenen Hause zu wissen und zu sichern, hat oftmals Priorität. Befürchtet werden ein höherer Verwaltungsaufwand und eine noch schwierigere Kontrolle der Zugangsberechtigten. Außerdem wird die Abhängigkeit vom Internet gescheut. Gerade bei ländlicher Infrastruktur ist die Übertragung nicht immer
sichergestellt. Ebenso ist die Geschwindigkeit von großer Bedeutung. (Vgl. Buchhard
2009)
Tatsächlich sind diese Vorbehalte nicht unberechtigt, ist dem Public-CloudComputing-Ansatz doch inhärent, dass nicht mehr genau gesagt werden kann, auf
welchen Servern, in welchen Rechenzentren und auf welchem Erdteil Daten und Anwendungen des Nutzers verteilt sind. Damit beginnen aber auch die Schwierigkeiten
des Geschäftsmodells Public Cloud im öffentlichen Bereich. Denn die besondere Sensibilität hoheitlicher und personenbezogener Daten der öffentlichen Verwaltung steht
der großräumigen Nutzung von Public Clouds diametral entgegen. Ämter und Behörden können sensible und sicherheitsrelevante Daten und Anwendungen nicht einfach
nach Effizienzkriterien über die Welt verteilen, da diese gesetzlich einem besonderen
Schutz unterliegen.
Die Gewährleistung des Datenschutzes ist eines der wichtigsten Probleme beim Cloud
Computing der öffentlichen Hand. Die Verwaltung verarbeitet und nutzt eine Vielzahl
teils hoch sensibler personenbezogener Daten. Deshalb hat der Datenschutz eine
ganz besondere Bedeutung, auch politisch. Daneben gibt es Gefahren wie Stromausfall, Hacker, Viren, Spams, Online-Betrüger und den Faktor Mensch.
38
Die Verwaltung als Nutzer Cloud basierter IT-Leistungen behält die datenschutzrechtliche Verantwortung für die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten. Der Anbieter hat nur die Aufgabe, die Datenverarbeitung technisch durchzuführen. Bei Auftragsdatenverarbeitung müssen strenge Kriterien erfüllt sein, u. a. muss
der Auftraggeber Verwaltung eine Kontrollmöglichkeit haben.
Diese hohen Anforderungen sind bei Auftragsvergabe an Betreiber von so genannten
Public Clouds kaum einzuhalten, auch weil personenbezogene Daten je nach freier
Kapazität irgendwo auf der Welt flexibel gespeichert werden. Daher ist es für den
Auftraggeber Verwaltung schier unmöglich, den Ort der Speicherung und damit der
Verarbeitung zu kennen. Die Einhaltung der eigenen datenschutzrechtlichen, technischen und organisatorischen Vorgaben ist somit faktisch nicht kontrollierbar.
Die großen globalen Service-Provider wie Google, Microsoft oder Amazon agieren
von vornherein weltweit. Aber auch bei regionalen Anbietern gibt es keine Gewissheit, ob sie nicht eines Tages in einem großen internationalen Rechenzentrum aufgehen. Diese Problematik lässt sich selbst durch vertragliche Vereinbarungen nur
schwer abfangen, denn wenn Provider ihrerseits Ressourcen in der Cloud zuweisen,
haben sie selbst keinen Einfluss mehr auf deren Verteilung.
Zudem liefe eine Regelung der physischen Verteilung von Daten dem Grundgedanken
des Cloud Computing zuwider: „Die Effizienz des Cloud Computing entsteht ja gerade dadurch, dass die Ressourcen umfassend virtualisiert und von deren physischer
Verteilung abgekoppelt sind“, meint Dell-Manager Schramm (zit. in: Eriksdotter 2010).
Mit Stand 27.09.2010 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
(BSI) einen Leitfaden BSI-Mindestanforderungen an Cloud-Computing-Anbieter als
Entwurf herausgegeben. Behandelt werden folgende Anforderungen:
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Vertraulichkeitsbedarf für firmenvertrauliche und personenbezogene Daten
Sicherheitsmanagement beim Anbieter: definiertes Vorgehensmodell der ITProzesse (z.B. nach ITIL, CoBIT), Implementierung eines Information Security
Management System (z. B. nach BSI-Standard 100-2)
Sicherheitsarchitektur: Infrastruktur, technische Aspekte, Systemkomponenten
ID- und Rechte-Management: sichere Identifizierung, Zugangskontrolle
Monitoring und Security Incident Management: Verfügbarkeit, Überwachung
Notfallmanagement: z.B. auf Basis des BSI-Standards 100-4
Sicherheitsprüfung und Sicherheitsnachweis: regelmäßige Penetrationstests-Tests
und Audits
Anforderungen an das Personal: geschult, vertrauenswürdig – „inner Sicherheit“
Transparenz: Standort der Daten und Anwendungen, Zugriff durch Dritte
Organisatorische Anforderungen: Sicherheitsleistung vertraglich vereinbaren,
(SLA)
Kontrollmöglichkeiten für Nutzer: Qualität des Services, Audits
Portabilität von Daten und Anwendungen: Import und Export der Daten
Interoperabilität: unabhängige Plattform, standardisierte, offene Schnittstellen
Datenschutz/Compliance: Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen nach deutschem Recht
Cloud-Zertifizierung: Nachweis des Sicherheitsniveaus
Zusatzforderungen an Public Cloud-Anbieter für die Bundesverwaltung.
(Vgl. BSI 2010)
39
Aus Sicht des BMWi bedürfen Anbieter und Anwender:
BMWi 2010 b, S. 10
Bereits Ende 2009 hat die European Network and Information Security Agency
(ENISA), die „Internetsicherheitsagentur“ der Europäischen Union, einen umfassenden Bericht über Cloud Computing: Vorteile, Risiken und Empfehlungen für die Informationssicherheit (ENISA 2009) vorgelegt.
Der Report beschäftigt sich mit technischen, politischen und rechtlichen Auswirkungen von Cloud Computing und gibt konkrete Empfehlungen, wie man Risiken vermeidet und den maximalen Nutzen für öffentliche Verwaltungen sowie Unternehmen
erzielen kann. Er stellt einen Überblick über Sicherheits- und Datenschutzfragen,
denen sich Behörden und Unternehmen vor dem Einzug in die Wolke stellen müssen,
dar. Neben den Vorteilen nennen die EU-Sicherheitsexperten 35 Sicherheitshürden.
Auf diese wird mittels detaillierter Checklisten geantwortet.
Der Report nennt vor allem mögliche Probleme bei der Trennung der Daten und Anwendungen unterschiedlicher User sowie rechtliche Risiken, etwa bei der Nichtbeachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Laut Studie kann Cloud Computing
zugleich ein Sicherheitsgewinn für die Anwender sein, aufgrund von Skalierbarkeit,
Flexibilität und sofortigem Einsatz zusätzlicher Filterung. (ENISA 2009)
Fazit:
Die Vorteile des Outsourcings sind gegen die Risiken zur Sicherheit der
Daten der Bürger aufzuwiegen. Cloud Computing ist nur dort denkbar,
wo es das Vertrauen des Bürgers nicht gefährdet. Öffentliche Clouds
kommen für Kommunen in der Regel derzeit nicht in Frage. Ausnahmen
für einzelne Services sind an die Anwendung von Verfahren gebunden,
die das Lesen nur Berechtigten ermöglichen (Datensegmentierung und verschlüsselung).
40
3.2 Private Cloud als Lösung
Zwischen dem öffentlichen Kunden und dem Dienstleistungsanbieter liegt regelmäßig ein Fall von Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG) vor. Der öffentliche Kunde ist verpflichtet, den Anbieter sorgfältig auszuwählen, regelmäßig zu kontrollieren und das Ergebnis der Kontrollen zu dokumentieren.
Der öffentliche Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung verantwortlich. Verträge über die Erbringung von Cloud-Computing-Leistungen müssen
den 10-Punkte-Katalog des § 11 BDSG umsetzen, sonst drohen dem Kunden Bußgelder bis zu 50 TEUR (§ 43 Abs. 1 Nr. 2b BDSG).
Datenschutzbeauftragte empfehlen einen Anbieter zu wählen, der garantiert, dass
seine Daten auf Servern in Deutschland oder innerhalb der EU bleiben. SAP hostet
seine On-demand-Anwendung zum Beispiel im Rechenzentrum in St. Leon-Rot bei
Walldorf. Schon die USA kommt für viele Kunden als Alternative nicht in Frage, denn
dort sind die Datenschutzgesetze nicht so streng wie die in der EU. (Vgl. Buchhardt
2009)
Vor dem Hintergrund der hohen Anforderungen der öffentlichen Verwaltung an Datenschutz und IT-Sicherheit gilt eine Private Cloud für die öffentliche Verwaltung als
die Lösung. Dies wäre eine Government Cloud. Sie beschreibt einen beschränkten
Zugang wie in einem Intranet. IT-Services befinden sich entweder in einem verwaltungseigenen Rechenzentrum oder bei einem IT-Dienstleister, der kundenindividuell
den IT-Betrieb übernimmt. (Vgl. Wulff 2010)
BITKOM Leitfaden S. 30
Voraussetzung für eine funktionsfähige Government Cloud ist der politische Wille,
die potenziellen Effekte der Government Cloud gemeinsam mit anderen umzusetzen.
Hierzu bedarf es eines tragfähigen und transparenten Business- und Geschäftsmodells sowie eines umsetzbaren, pragmatischen Organisations- und Technikkonzepts.
(Vgl. Wulff 2010)
Die öffentlichen IT-Dienstleister gelten als gute Partner für Aufbau und Betrieb einer
Government Cloud, denn sie können ihren Kunden die Vorteile dieser Services anbie-
41
ten und gleichzeitig die Risiken auf ein Minimum reduzieren: Die öffentlichen ITDienstleister sind öffentlich kontrolliert, arbeiten ausschließlich in abgeschotteten
Rechenzentren und können auf der Basis eines eigenen Netzes sicher miteinander
kommunizieren. Zudem erfüllen sie seit Jahrzehnten die Anforderungen an ITSicherheit und Datenschutz und arbeiten ständig an weiteren Verbesserungen. (Vgl.
ebd.)
Bei diesem Konzept geht es zugleich nicht um Abschottung von privaten Anbietern.
Vielmehr ist sorgsam zu prüfen, ob und für welche Anwendungsfelder sich Public
Clouds für die Nutzung durch die öffentliche Verwaltung eignen, um größtmöglichen
Nutzen für die Verwaltungen zu erzielen. (Vgl. ebd.)
BITKOM Leitfaden S. 31
An einem Cloud-Computing-Angebot speziell für die öffentliche Verwaltung arbeiten
derzeit unter anderem der IT-Dienstleister Dataport und das Unternehmen Microsoft. Nach Angaben der beiden Partner wird die Government CloudMail in einem
ersten Pilotprojekt als hoch standardisierte Lösung für die E-Mail-Kommunikation
erprobt. Künftig könnten darüber dann weitere Anwendungen, Infrastrukturen sowie
Plattformen bereitgestellt, verwaltet und nach Nutzung abgerechnet werden. (Vgl.
auch Kapitel 1.3)
Außerdem arbeiten Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft der Kommunalen ITDienstleister Vitako an einer Government Cloud. Das Informations- und Kommunikationsinstitut der Landeshauptstadt Saarbrücken entwickelt im Rahmen der Facharbeitsgruppe das Geschäftsmodell sowie das technische Konzept. 2011 sollen erste
Tests beginnen, die Government Cloud könnte 2012 oder 2013 in Produktion gehen.
(Vgl. http://www.vitako.de/termine/archiv/modernerstaat/themen/ Seiten/default.aspx)
Durch eine Government Cloud können IT-Services künftig zu niedrigeren Kosten
oder in attraktiverer Form zum gleichen Preis angeboten werden. Die Risiken der
Cloud-Technologie können die kommunalen IT-Dienstleister dagegen auf ein Minimum reduzieren.
Für einheitliche Standards und eine internationale Angleichung von Datenschutzbestimmungen plädierte im Rahmen einer BITKOM-Konferenz zu Cloud Computing
Telekom-Chef René Obermann. Des Weiteren steht er für die staatliche Zertifizierung
von Cloud-Angeboten. Von einer internationalen, gesetzlichen Regulierung für Cloud
Computing sei man aber noch weit entfernt. (Vgl. http://www.bitkom.org/
65433_65427.aspx)
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat bereits einen ersten Schritt getan und ein Eckpunktepapier zur Informationssicherheit bei Cloud
Computing veröffentlicht. Dieses stellt die Verarbeitung von besonders schützens-
42
werten Informationen, etwa personenbezogenen Daten, in der Rechenwolke in den
Fokus.
Gemeinsam mit Anbietern und Anwendern sollen auf Grundlage des Dokuments
sachgerechte Sicherheitsanforderungen an Cloud-Computing-Lösungen erarbeitet
werden, die künftig zur sicheren Bereitstellung solcher Dienstleistungen herangezogen werden sollen. (Vgl. http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/ PDF/ Publikationen/Technologie-und-Innovation/ aktionsprogramm-cloud)
Die ISPRAT-Studie Cloud Computing für die öffentliche Verwaltung vom November
2010 belegte, dass das Sicherheits- und datenschutzrechtliche Risko „grundsätzlich
beherrschbar ist.“ Handlungsbedarf besteht jedoch bei der rechtlichorganisatorischen Ausgestaltung von Verträgen zwischen Auftraggeber und Dienstleister für wiederkehrende Dienstleistungen (SLA-Standards) und Verfahrensrecht.
Auch sind Fragen zur Zertifizierung von Cloud-Dienstleistungen und zur Schaffung
von Kontrollgremien zu konkretisieren. (Vgl. http://www.cloud-practice.de/news/cloudcomputing-fuer-die-oeffentliche-verwaltung-isprat-studie-november -2010)
Die erste Private Cloud für die öffentliche Verwaltung bietet das Kommunale Rechenzentrum (krz) Minden-Ravensberg/Lippe, das die Sicherheitsanforderungen
erfüllt:
43
krz 2010, S. 24
Eine entsprechende Zertifizierung ist erfolgt:
krz 2010, S. 25
Fazit:
Private Clouds für die öffentliche Verwaltung, und damit sog. Government Clouds, können ein exklusives und sicheres Angebot für einen geschlossenen Nutzerkreis bereitstellen. Die angeschlossenen Behörden als
mittelbare Betreiber kontrollieren dabei die Verteilung der Ressourcen.
Der einzelne Teilnehmer dieser geschlossenen Gruppe nutzt ITDienstleistungen und bezahlt sie entsprechend der jeweiligen Inanspruchnahme. „Die Cloud braucht Standards, Vertrauen und Leuchtturmprojekte.“ (Prof. Dr. Radu Popescu-Zeletin Institutsleiter Fraunhofer-Institut FOKUS. In: Fraunhofer FOKUS 2010, S. 5)
44
4. Politische und wirtschaftliche Implikationen
4.1 Politische Implikationen
Politik und Verwaltung funktionieren nicht wie privatwirtschaftliche Unternehmen.
Daraus ergeben sich andere Rahmenbedingungen für die IT, die laut ISPRAT im
Whitepaper IT vom Juli 2010 in folgenden Punkten gesehen werden können:
Leitprinzip Aufgabenerfüllung statt Gewinnmaximierung
In Verwaltungen steht die Aufgabenerfüllung im Vordergrund. Der öffentliche Sektor handelt grundsätzlich nach politischen Vorgaben. Erfolg wird für Handelnde
nicht in betriebswirtschaftlichen Kennzahlen gemessen, sondern in der Zeitdauer
einer Legislaturperiode, einer Art „business case of reelection“. Erfolg der Politik ist
dann das Einwerben von Wählerstimmen.
Politik und Verwaltung versuchen deshalb Risiken zu minimieren, weil Fehler sofort
eine Angriffsfläche bieten würden. Von daher ist die IT mit ihrem hohen RisikoPotenzial für Politik generell ein schwieriges Terrain. Hinzu kommt, dass politisches
Handeln sichtbar sein muss. IT muss deshalb, um überhaupt wahrnehmbar zu sein,
an eine „political story“ gekoppelt werden, wie z. B. Bürgernähe der Verwaltung anstelle konsequenter Verwaltungsmodernisierung.
Monopolstellung der Verwaltung für verwaltungsfachliche Leistungserbringung
Öffentliche Verwaltungen kennen in der Regel keine Konkurrenz. Verwaltungshandeln ist vielfach ein Monopol. Für Unternehmen kann die Geschwindigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung ein Grund für die Ansiedlung in einer anderen Kommune sein, für Bürger aber sind weder Geschwindigkeit noch Qualität der Stadtverwaltung ein Grund für die Wahl des Wohnortes. Die Dienstleistungsqualität ist demzufolge für einen „business case of reelection“ von nachrangiger Bedeutung, mit Ausnahme wirklich öffentlichkeitswirksam gescheiterter Maßnahmen.
Hohes Maß an Regulierung
Die Orientierung an Gesetzen, Verordnungen und politischen Gremienbeschlüssen
schränkt den Spielraum der Verwaltung ein, das Handeln ist in hohem Maße reguliert. Gleiches gilt aufgrund der Vertraulichkeit personenbezogener Daten. IT muss
besondere Anforderungen erfüllen, konkret im Hinblick auf das informationelle
Selbstbestimmungsrecht, den Datenschutz und die Datensicherheit. Die Sensibilität
der Bevölkerung für dieses Thema wird weiter zunehmen.
Die Beauftragung von Privaten unterliegt in vielen Fällen dem Vergaberecht, mit der
Intention eines hohen Maßes an Nachvollziehbarkeit, der Stärkung des Wettbewerbs
und des nachweisbaren wirtschaftlichen Handelns. Dadurch entstehen zeitliche Verzögerungen. Zudem ist die Übertragung hoheitlicher Aufgaben an privatwirtschaftliche Anbieter in der Regel nicht möglich.
Grundgesetzlich vorgegebene Rahmenbedingungen wie Föderalismus und Ressortprinzip bilden für Kooperationen zusätzliche Herausforderungen.
Die Aufgabenvielfalt der öffentlichen Verwaltung bewirkt auf IT-Seite den Betrieb
vieler Kleinverfahren, die nicht einfach aus dem Portfolio genommen werden können, um die Effizienz zu steigern. Dies ist ein Hauptgrund für die Komplexität von
IT-Systemen in Behörden.
Dynamik des politischen Prozesses
Vorgaben und Regeln können von Politik und Verwaltung nicht mit derselben Geschwindigkeit angepasst werden wie die Geschäftsstrategie eines Unternehmens an
neue Entwicklungen. Vielmehr sind Regeln in einem politischen, oftmals parlamen-
45
tarischen Prozess neu zu verhandeln. „Die Folge sind politische Prozesse, die von
Tauschhändeln, Systemblockaden und Kompromissen geprägt sind.“ (ISPRAT 2010
a, S. 24) Hinzu kommt, dass Gesetzesänderungen oft auch einer Prüfung durch Verfassungsgerichte standhalten müssen.
Erforderliche Steuerung und Know-how des IT-Leistungserbringers
IT-Kooperationen sind dauerhaft nur erfolgreich, wenn sie steuerbar sind. Hierzu ist
ein gewisses Maß an Transparenz und Eingriffsmöglichkeiten seitens des Auftraggebers erforderlich. Die Anforderungen an die Steuerbarkeit sind seitens des Auftraggebers öffentliche Verwaltung hoch. Und aufgrund der großen Zahl und Ausdifferenzierung der Fachverfahren erwartet der öffentliche Sektor von ITLeistungserbringern zudem ein hohes verwaltungsfachliches Know-how.
(Vgl. ISPRAT 2010, S. 21. f.)
Der Nutzen von IT-Kooperationen muss für die Politik somit nicht nur im wahrnehmbaren, operativen Nutzen liegen, also Verwaltung befähigen, die Herausforderungen der Zeit zu bewältigen, sondern auch einen politischen Nutzen aufweisen.
„Der Nutzen einer IT-Kooperation muss im Sinne eines political case kommunizierbar sein. Im Gegensatz zum business case der Privatwirtschaft ist die Währung
hier jedoch nicht Geld (größerer Umsatz oder geringere Kosten), sondern politische
Glaubwürdigkeit.“ (Ebd. S. 15)
Ein political case muss außerdem vermittelt werden können. Beispiele für politischen Nutzen sind größere Bürgernähe, Förderung der digitalen Gesellschaft, Unterstützung der Standortattraktivität und Leistung eines Beitrags zur Haushaltskonsolidierung.
Ein neues Denken in den Kommunalverwaltungen ist überfällig. Doch welches ist die
Konsequenz für den politischen Bereich? Stellt eine IT-Integration von Kommunen
und Bundesländern bis hin zur nationalen Ebene eine Schwächung der politischen
Teilhabe auf kommunaler Ebene dar oder ist dieser Prozess vielleicht sogar ein Weg,
Kommunen politische Handlungsfähigkeit zurückzugeben?
Die Zusammenarbeit im Bereich der IT steht exemplarisch für die vielfältigen operativen Unterstützungsleistungen, auf die eine Verwaltung zum Vollzug der Sachentscheidungen angewiesen ist, d.h. zur eigentlichen und originären Aufgabenerfüllung.
Gemeinsam betriebene Servicezentren (Shared Service Center) erscheinen somit als
Gebot der Stunde. Die Frage, ob und inwieweit IT bzw. ihre Verlagerung auf Dritte
oder die gemeinschaftliche Erbringung sich auf die Verwaltungsentscheidung auswirkt, hat in Politik und Verwaltung sowie den Rechts- und Verwaltungswissenschaften gerade erst eingesetzt. (Vgl. Schulz 2010 b)
Nach bisheriger Bewertung beginnt die verfassungsrechtlich unzulässige Preisgabe
von Entscheidungskompetenzen erst dort, wo den beteiligten Verwaltungsträgern
eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung unmöglich gemacht wird. (Rechtliche
2010, Schulz 2010 b)
„Angesichts der Hintergründe von rechtsstaatlicher Verantwortungsklarheit und
demokratienotwendiger Legitimation staatlichen Handelns sind als (unzulässige)
Mischverwaltung lediglich Verwaltungstätigkeiten zu klassifizieren, bei denen die
sachlichen Entscheidungen in einem irgendwie gearteten Zusammenwirken getroffen werden. Soweit sich die zuständigen Behörden nur einer gemeinsamen Struktur
zur Erfüllung des verwaltungstechnischen Vollzugs bedienen, können derartige
Konflikte hingegen nicht auftreten. Die Wahrnehmung dieser Funktionen – ein-
46
schließlich des Aufbaus und Betriebs von IT-Infrastrukturen – wirkt sich nicht auf
den Inhalt des Gesetzesvollzugs aus, so dass in diesem Kontext eine echte Kooperation nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern mit dem Ziel der Nutzung von
Synergieeffekten angezeigt ist.“ (Schulz 2010 b)
Eine Studie der Universität Kiel und von ISPRAT kam hinsichtlich der EUDienstleistungsrichtlinie zu dem Schluss, dass die Umsetzung dieser Richtlinie im
Bereich IT „ein Motor der Verwaltungsmodernisierung sein kann, wenn eGovernment nicht isoliert betrachtet und umgesetzt, sondern der Intention der Richtlinie
folgend mit anderen Projekten verknüpft wird.“ Als Elemente hierfür werden gesehen:
•
•
•
•
•
•
•
Begünstigung der Funktionalreform und Aufgabenkritik
Hinterfragung von Verwaltungsabläufen und Verteilung von Zuständigkeiten
Optimierung der inner- und transbehördlichen Prozesse
ganzheitliche Betrachtung der Verwaltungsabläufe als Arbeitsprozesse bzw.
zweckbezogen verknüpfte wertschöpfende Aktivitäten
Prozessoptimierung als zwingende Voraussetzung für eine effiziente Implementierung von eGovernment-Anwendungen und einzig Erfolg versprechender Ansatz zum Bürokratieabbau
Prozessdarstellung als Basis des zwingend notwendigen Wissensmanagements
eGovernment als verbindendes Element zahlreicher Modernisierungsbestrebungen.
„Vor allem bei der Einbindung mehrerer Behörden im Back-Office und umfangreichen Genehmigungsverfahren ist die zeit- und ortsunabhängige Bearbeitung bspw.
mittels Einsatzes einer elektronischen Akte, zumindest aber des elektronischen Austausches von Antragsunterlagen unabdingbar. Auch ein europäisches Behördennetzwerk kann die erforderliche Flexibilität, Schnelligkeit und Aktualität nur sicherstellen, wenn dieses elektronisch ausgestaltet wird.“ (Rechtliche 2010, S, VI f.)
Die IT-Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in der öffentlichen Verwaltung
verdeutlicht die Notwendigkeit „eGovernment“ als Rechtsbegriff zu etablieren, um
dessen rechtliche Besonderheiten gegenüber der klassischen Verwaltung in einem
allgemeinen Rechtsrahmen sachgerechten Lösungen zuzuführen. (Ebd., S. VII)
Damit ist die Problematik des Open Government angesprochen, ganz im Sinne des
Regierungsprogramms „Vernetzte und transparente Verwaltung“ vom September
2010 (vgl. Bundesregierung 2010). Entsprechend der Dresdner Vereinbarung vom Dezember 2010 werden Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft gemeinsame
Open-Government-Ziele für Deutschland formulieren.
Als nächster Schritt ist in enger Abstimmung mit allen Beteiligten bis 2013 der Aufbau einer zentral zugänglichen, den Interessen der Nutzer an einem einheitlichen,
leichten und benutzerfreundlichen Zugriff gerecht werdenden Open-Data-Plattform
vorgesehen. Sie soll die Plattformen von Bund, Ländern und Kommunen vernetzen
und den Anforderungen sowie fachlichen Qualitätserwartungen der Nutzer gerecht
werden. Die Plattform soll einen Beitrag zum Zugang zu Daten und Informationen
der Verwaltung sowie zum weiteren Ausbau des prozessorientierten E-Government
leisten. (Vgl. BWMi 2010 c, S. 7)
47
Es geht somit nicht nur um überzeugende Lösungen für aktuelle und zukünftige
strukturelle Probleme einer modernen und handlungsfähigen Verwaltung, sondern
auch und vor allem um Wertschöpfung für Bürger und Wirtschaft. IT kann und muss
sich von einer rein unterstützenden Funktion zu einem wesentlichen Faktor für neue
Dienstleistungsmodelle des Staates wandeln. Auf diese Weise wird auch Politik für
den Strukturwandel begeistert. Damit steht die Entwicklung von IT zum Kanon der
Daseinsvorsorge auf der Agenda. (Vgl. ISPRAT 2010, S. 16)
Der Begriff Daseinsvorsorge, der sich aus grundrechtlichen Schutzpflichten und aus
dem Sozialstaatsprinzip ergibt, umfasst Leistungen der so genannten Grundversorgung, wie z.B. Gas, Wasser, Elektrizität, Müllabfuhr, Abwasserbeseitigung, Nahverkehr sowie Bildungs- und Kultureinrichtungen.
Der Begriff E-Daseinsvorsorge weitet diese Idee auf die Grundversorgung in einer
hoch technisierten Welt aus und schließt z. B. eine flächendeckende Breitbandversorgung mit ein. (Vgl. Luch/Schulz 2009)
Politische Verantwortung ist nicht teilbar. Sie fördert derzeit eher die Tendenz zur
Aufgabenerledigung durch Verwaltungseinheiten. Dies aber wird sich ändern. Daher
muss zugleich die direkte Einflussnahme der politisch Verantwortlichen auf ITKooperationen sichergestellt werden, auch damit staatliche Kontrollorgane (Rechnungshöfe und Datenschützer) ihren Aufgaben nachkommen können. ITKooperationen müssen so organisiert werden, dass Probleme auf der Leistungsebene
nicht die politische Gesamtführung in Frage stellen. Die organisatorische Stabilität
und Ausfallsicherheit des IT-Dienstleisters hat für Politik und Verwaltung eine herausragende Bedeutung und wird daher immer eine der wesentlichen Messlatten für
Strukturveränderungen sein. (Vgl. ISPRAT 2010 a, S. 27)
Fazit:
Politische Rahmenbedingungen sind bei allen IT-Aktivitäten der öffentlichen Verwaltung zu berücksichtigen. Aufgabenerfüllung steht im Vordergrund, selbst bei Prozessen der Verwaltungsmodernisierung ist ein
political case zu berücksichtigen.
IT-Kooperationen müssen so organisiert werden, dass Probleme auf der
Leistungsebene nicht die politische Gesamtführung in Frage stellen.
Zukunftsziel für die Verwaltung ist ein Open Government, das mit seinen
drei Aspekten Transparenz, Teilhabe und Kooperation den Zusammenhalt aller gesellschaftlichen Gruppen fördern und die Demokratie unterstützen kann. Letztlich steht die Entwicklung von IT als weiteres Element
des Daseinsvorsorge-Kanons auf der Tagesordnung. E-Daseinsvorsorge
wird genauso wichtig wie die Versorgung mit Wasser, Energie, Nahverkehr und Wohnraum.
48
4.2 Wirtschaftliche Effekte
Nach einer Schätzung der International Data Corporation (IDC) wird der Branchenumsatz europäischer Cloud-Dienste von 971 Millionen Euro im Jahre 2008 auf etwa
6 Milliarden Euro im Jahre 2013 ansteigen (Vgl. Singer 2010, S. 1).
Laut BITKOM ist mit folgenden Umsätzen bei Cloud Computing in Deutschland in
den kommenden fünf Jahren zu rechnen:
http://www.bitkom.org/files/documents/Download_Cloud_Computing.jpg
Die Analysten von Pierre Audoin Consultants (PAC) meinen, dass der Umsatz mit
Private Clouds im Jahr 2025 etwa 10 Milliarden Euro betragen werde, zusammen mit
den Public Clouds könnte eine Größenordnungen von bis zu 30 Milliarden Euro erreicht werden (vgl. www.saasmagazin.de/mobile/cellphone/saasondemandmarkt/index.
html).
Die weltweiten Umsätze, mit entsprechender volkswirtschaftlicher Bedeutung, betrugen 2009:
DIW econ 2010, S. 3
Die Erfahrungen aus der Privatwirtschaft zeigen, dass Services aus der Cloud kostengünstig, flexibel, schnell und hochverfügbar bereitgestellt werden können.
49
Diese Effekte sollten und können auch für öffentliche Verwaltungen erzielt werden.
Gerade die Finanznot auf der einen Seite und die hohe Abhängigkeit von hoch funktionalen und hoch verfügbaren IT-Systemen werden für Kommunen zum Problem:
Geld ist nicht vorhanden, aber die Anforderungen an die IT steigen ständig - und damit wachsen potenziell auch die Kosten. Cloud Computing kann helfen zu konsolidieren, Synergien zu nutzen und erhebliche Einsparungen zu realisieren.
Im öffentlichen Sektor bestehen vielfältige Datenbeziehungen: Vertikal zwischen
Gemeinden, Ländern und Bund sowie horizontal zwischen Fachverwaltungen und in
die Wirtschaft hinein. Viele gleichartige Aufgaben wie Zahlungswesen, Führerscheinund Kfz-Angelegenheiten, Einwohnerwesen und Bürgerportale werden in ganz
Deutschland benötigt. Diese gleichartigen Prozesse können zusammengefasst und
von einer oder mehreren zentralen Stellen erbracht werden.
Die anbietende Stelle wird in der Regel als Shared Service Center bezeichnet, im
kommunalen Bereich oftmals die Rechenzentren. Shared Services durch Cloud Computing können für alle Beteiligten Vorteile bei Kosten, Qualität der Leistungserbringung, Dienstleistungsorientierung und IT-Sicherheit ermöglichen. Dabei sind Kooperationsmodelle zwischen öffentlichen Partnern (ÖÖP) sowie zwischen öffentlichen
und privaten Partnern (ÖPP) realisierbar. (Vgl. BMWi 2010 a, S. 18) Kooperationsmodelle zwischen öffentlichen und privaten Partnern können zu effizienten Lösungen
auf beiden Seiten führen.
Laut einer Pressemitteilung des Interdisziplinäre Studien zu Politik, Recht, Administration und Technologie e.V. vom 1. Juli 2010 könnten durch Fusion oder Reorganisation öffentlich‐rechtlicher Rechenzentren bis zu 20 % der Kosten eingespart werden. IT‐Kooperationen würden die öffentlichen Haushalte entlasten, da sie Synergien
schaffen und die Leistung der Verwaltung steigern. (ISPAT 2010 b, S. 1)
Matthias Kammer, Vorstandsvorsitzender von ISPRAT, betonte die Notwendigkeit zu
mehr staatlicher IT‐Kooperation: „Der Staat steht in Zeiten der Finanzkrise finanziell mit dem Rücken zur Wand. Jeder Bereich ist gezwungen, massiv zu sparen. Konsolidierung tut weh, besonders wenn Haushälter meinen, diese durch Zusammenstreichen von staatlichen Leistungen für die Bürger oder Minimieren von Service‐Qualität erreichen zu müssen. Das verärgert die meisten Bürger. Mehr Legitimation von Sparmaßnahmen ist indes zu erwarten, wenn sie merken: Der Staat
spart nicht nur bei Kindergärten oder Öffnungszeiten der Bürgerbüros – sondern
vor allem auch an unnötigen Kosten in der Binnenverwaltung. Zum Beispiel, indem
er die Organisation seiner IT, einem zentralen geschäftskritischen Faktor, auf den
Prüfstand stellt.“ (Ebd.)
ISPRAT ist der Auffassung, dass IT-Kooperationen Politik und Verwaltung in der
Haushaltsnot neuen strategischen Spielraum verschaffen, um die knappen Mittel
nachhaltig einzusetzen und gute Dienstleistungen ohne Qualitätsabstriche zu bieten.
Gemeinsame Basis-Infrastrukturen wie Rechenzentren sowie standardisierte ITInfrastrukturen und Fachverfahren würden die Grundkosten auf mehrere Schultern
verteilen. Die Partner können laufend anfallende Kosten für Personal, Betrieb und
Support reduzieren. Durch neue Größenklassen ist zudem mehr Qualität in der Leistungserbringung und besserer Bürger-Service möglich. (Vgl. ebd., S. 2)
Demzufolge wäre es sowohl ökonomisch als auch fachlich unverständlich, wenn auf
kommunaler Ebene hunderte von Rechenzentren betrieben würden. Cloud Computing kann bei der Reorganisierung und Konsolidierung der zahlreichen Rechenzen-
50
tren helfen. Langfristiges Ziel muss eine gemeinsame Private Cloud der kommunalen
IT-Dienstleister sein, die eine extrem hohe Verfügbarkeit, hervorragende Services,
gute Preise und höchste Sicherheit bietet. Auf einer solchen Community Cloud basierende Modelle zur rechenzentrumsübergreifenden Kooperation würden wie folgt aussehen:
51
Cloud Computing 2010, S. 137
Die Potenziale für den öffentlichen Sektor als Anwender von Cloud Computing liegen
laut BMWi in einer homogenen, modularen IKT-Infrastruktur zur Verbesserung der
Verwaltungsprozesse innerhalb und zwischen staatlichen, kommunalen und sonstigen behördlichen Institutionen. Besonders interessant sind auch Dienste an der
Schnittstelle zwischen Verwaltungen, Unternehmen und „Lebenslagen“ der Bürger.
Zudem wird eine Bündelung und Wiederverwendbarkeit IT-gestützter administrativer Verfahren an verschiedenen Stellen erleichtert. Verwaltungsbereiche, in denen
große Datenmengen verarbeitet oder Transaktionsprozesse mit einer Vielzahl von
Nutzern effizient verwaltet werden müssen, können in ihrer Leistungsfähigkeit verbessert, Serviceorientierung und Innovationsfähigkeit gestärkt werden. (BMWi 2010 a,
S. 32)
Hinsichtlich der ökonomischen Vorteile von Cloud Computing für öffentliche Verwaltung kam das Faunhofer-Institut zu folgenden Ergebnissen:
•
Die intelligente Cloud: Ganzheitliche Cloud-Ansätze gewährleisten Kosteneinsparungen, hohe Qualität und Sicherheit. Für die Reaktionsfähigkeit von Behörden
ist ein bedarfsgerechter Zugang zu relevanten Informationen und Daten wichtig.
Das allgegenwärtige Web und die gemeinschaftliche Nutzung von IT-Plattformen
durch Virtualisierung macht dies von jedem Standort aus und über nahezu jedes
Endgerät möglich.
•
•
Kosteneffizienz bei hoher Qualität: Mit Hilfe moderner Cloud-Lösungen kann der
Aufwand der öffentlichen Hand für IT-Infrastruktur und zugehörigem Endbenutzersupport bedeutend verringert werden. Gegen Zahlung einer Gebühr werden ITServices auf der Basis eines einfachen, nutzungsabhängigen Modells erbracht,
wodurch keine Infrastruktur-Vorabaufwendungen mehr entstehen. Zusätzlich
lässt sich durch Cloud Computing die Qualität von IT-Leistungen steigern: Services und Anwendungen können schnell und unkompliziert an veränderte Mengenanforderungen angepasst und durch neue Versionen ersetzt werden. Hochqualifizierte IT-Experten der Anbieter helfen, die von ihnen angebotenen CloudServices zu optimieren und stehen bei Problemen mit Fachkompetenz zur Verfügung.
Sicherheit wird groß geschrieben: Neben einer notwendigen Standardisierung
und Automatisierung der IT und den damit verbundenen Kosteneinsparungen
müssen öffentliche Verwaltungen dem Schutz sensibler Daten eine besondere
Rolle beimessen. Ziel ist sichere „Wolke“. Der Aufbau einer Private Cloud gewährleistet eine vollständige Kontrolle des Nutzers über seine Daten. Die Vertraulichkeit von Daten, die adäquate Verfügbarkeit der Services und die Integrität der
Transaktionen schaffen wichtige Voraussetzungen für die Akzeptanz von Cloud
Computing. Sind diese Grundlagen gelegt, kann auch der öffentliche Sektor von
den zahlreichen Vorteilen der „Wolke“ profitieren.
(Vgl. Fraunhofer FOKUS 2010, S. 6)
Rückt die physische Hardware am Arbeitsplatz in den Hintergrund, verlagern sich die
Einsätze von IT-Dienstleistern ins Rechenzentrum. Das reduziert Kosten, erhöht jedoch auch die Komplexität, aufgrund der Einbindung neuer Technologien. Kosten
und Komplexität bei Betrieb und Wartung entwickeln sich entsprechend des Grades
der Virtualisierung wie folgt:
Gull 2010, S. 24
Das heißt: Eine große Heterogenität aufgrund des Einsatzes verschiedener Konzepte
kann das intern existierende IT-Know-how übersteigen, was Risiken in sich birgt.
52
Erst eine weitere Vereinheitlichung und Virtualisierung kann neben den Kosten auch
die Komplexität verringern.
IT-Kooperationen wirken laut ISPRAT durch vier wesentliche Effekte: Bündelung der
Leistungserbringung, Kompetenztransfer, Trennung von Angebot und Nachfrage sowie erhöhte Leistungstransparenz (vgl. ISPRAT 2010, S. 16-18). Im Einzelnen:
Effekt
Vorteile
Vorteile durch Mengen-, Verbund- und Qualifikationseffekte
(economy of scales, scope and skill): Effektivität, Effizienz,
Bündelung der
Leistungserbringung externe Kompetenz, neue Leistungsbereiche, geringere Fehlerquote, Standardisierung, Kostenreduzierung, Verringerung von Durchlaufzeiten, schnellere Einführung neuer Produkte, Schaffung von Voraussetzungen für Kooperationen
mit der Privatwirtschaft
Kompetenztransfer
kontinuierlicher Zugang zu aktuellem Know-how qualifizierter Spezialisten sowie deren Erfahrungswissen, Einbringen
internen Wissens in die Kooperation
Trennung von Angebot und Nachfrage
klare Artikulation der IT-Bedarfe durch die Fachverwaltung
plus einheitlicher Produktkatalog seitens des Anbieters bei
gleichzeitigem Handlungsspielraum für IT-Leistungserbringer
Leistungstransparenz
Möglichkeit der Einführung von Kennzahlen und von Wirtschaftlichkeitsvergleichen, Schaffung fundierter Entscheidungsgrundlagen für die Finanzplanung der öffentlichen
Hand
(Zusammengestellt nach ISPRAT 2010 a, S. 16-18)
IT-Kooperationen haben nur dann Erfolg, wenn wesentliche Faktoren berücksichtigt
werden. Diese Faktoren wirken auf verschiedenen Ebenen:
Ebene
Klärungsbedarf
Produktionsfaktoren
Personal/Personalübergang
Kapitalausstattung der Kooperation
Übergang von materiellen/immateriellen
Anlagegütern (Hard-/Software)
Leistungsumfang
Produktkatalog/Leistungsschnitt
Servicelevel
Mengen und Preise
operative Steuerung (Trennung
Angebot/Nachfrage)
Umsetzbarkeit der angestrebten
technischen Lösung
53
Betriebswirtschaft
Führung /
strategische Steuerung
Geschäftsmodell
Risikoverteilung
Strategie der Kooperation
Gesamtsteuerung der Zusammenarbeit
Implizierte Bedingungen
(psychological contracts)
Zusammenführung der
Unternehmenskulturen
(Zusammengestellt nach ISPRAT 2010 a, S. 18-20)
Die Kostensenkungspotenziale virtualisierter IT-Infrastrukturen werden derzeit intensiv diskutiert und von den Anbietern Cloud basierter Services in den Vordergrund
gerückt. Dabei wird zur Bewertung der ökonomischen Attraktivität von IT-Clouds
üblicherweise die Analyse der Total Cost of Ownership (TCO) vorgeschlagen (vgl.
Strebel/Stage 2010).
Im Hinblick auf die in Literatur und Praxis verbreiteten Modelle zur TCO-Analyse
sind allerdings deutliche methodische Defizite festzustellen. So finden in herkömmlichen TCO-Modellen Finanzierungseffekte und steuerliche Konsequenzen von ITClouds keine Berücksichtigung, obwohl gerade diesen Effekten bei ITInvestitionsentscheidungen hohe Bedeutung beizumessen ist. (Vgl. Bensberg 2009)
Diese Problematik ist maßgeblich darauf zurückzuführen, dass zur TCOModellierung in der Regel nur ein kurzfristiger Planungshorizont zugrunde gelegt
wird. Darüber hinaus ignorieren herkömmliche Modelle nahezu regelmäßig, dass
langfristige Investitionsentscheidungen für komplexe IT-Leistungsbündel durch Unsicherheit gekennzeichnet sind und folglich ein adäquates IT-Risikomanagement erfordern. Damit in der Praxis eine rationale Entscheidungsfindung über die Investition in Cloud basierte Lösungen erfolgen kann, schlägt Frank Bensberg ein dynamisches, investitionstheoretisches Modell vor. Grundlage bildet das Konzept des Vollständigen Finanzplans (VOFI), das sowohl die Finanzierungseffekte als auch die
steuerlichen Wirkungen von Investitionsalternativen systematisch erfasst
(Grob/Bensberg 2009).
Eine langfristige TCO-Betrachtung soll die Möglichkeit eröffnen, die wirtschaftliche
Attraktivität von Cloud basierten Lösungen gegenüber der unternehmensinternen
Erstellung von IT-Leistungen transparenter zum Ausdruck zu bringen und an die betrieblichen Entscheidungsträger zu kommunizieren:
54
Frank Bensberg: Exemplarisches Risikoprofil für zwei Investitionsalternativen
Cloud vs. IT-Center, Zielwert Total Cost of Ownership
http://www1.hft-leipzig.de/bensberg
Ein anderes Beispiel führte 2007 an der TU Darmstadt zu folgendem Ergebnis:
Unstrittig ist der Beitrag von Cloud Computing zum Unternehmenserfolg, in welcher
Variante auch immer:
Versteht ein Unternehmen den Wertbeitrag von IT als Kostenposition, werden auch
Cloud-Computing-Projekte eher als Mittel zur Kostensenkung verstanden, um kurzfristige Effekte und schnelle Rückzahlung von Investitionen zu erzielen. Dazu eignet
55
sich der Bezug von IT-Infrastrukturen wie Rechenleistung, Speicherkapazität oder EMail-Service aus der Cloud.
Erhält IT in einem Unternehmen die Rolle als Ermöglicher von Effizienz- und Effektivitätssteigerungen, werden weitere Cloud-Services berücksichtigt. Der Return on
Investment (ROI) ist in solchen Projekten kurz- bis mittelfristig realisierbar.
Wer seiner IT generell eine strategische Rolle in der Verwirklichung der Geschäftsmodelle beimisst, wird auf individuelle Bedürfnisse und Geschäftsmodelle abgestimmte „End-to-end Cloud-Services“ einsetzen. Der Return on Investment stellt sich
in solchen Projekten mittel- bis langfristig ein.
Wie Cloud Computing 2010, S. 67
56
Fazit:
Cloud Computing kann auch und gerade öffentlichen Verwaltungen helfen zu konsolidieren, Synergien zu nutzen und erhebliche Einsparungen
zu realisieren. Durch Fusion oder Reorganisation öffentlich‐rechtlicher
Rechenzentren können Kosten eingespart werden.
IT-Kooperationen verschaffen Politik und Verwaltung neuen strategischen Spielraum in Zeiten von Haushaltsdefiziten. Gemeinsame BasisInfrastrukturen
wie
Rechenzentren
sowie
standardisierte
ITInfrastrukturen und Fachverfahren verteilen die Grundkosten auf mehrere Schultern. Durch neue Größenklassen ist zudem mehr Qualität in
der Leistungserbringung und besserer Bürger-Service möglich.
Langfristiges Ziel wird eine gemeinsame Private bzw. Government Cloud
der kommunalen IT-Dienstleister sein, die eine extrem hohe Verfügbarkeit, hervorragende Services, gute Preise und höchste Sicherheit bietet.
Zugleich müssen IT-Kooperationen nicht automatisch zu derartigen
räumlichen Konzentrationen führen. Denkbar ist ebenso die Kooperation von Spezialisten, die nach dem SOA-Konzept (Service Orientierte
Architektur) zusammenarbeiten und dadurch ein virtuelles Zentrum bilden, das sich anforderungsbedingt dynamisch umstrukturieren lässt.
4.3 Strategische Entscheidungen der Verwaltung der
Hansestadt Rostock
Für die Sitzung der Rostocker Bürgerschaft am 9. März 2011 hat die Verwaltung der
Hansestadt Rostock den Beitritt der Stadt zum Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV) zur Entscheidung vorgelegt. (Vgl. Hansestadt Rostock 2011 b)
Angesichts von demografischem Wandel, Globalisierung und defizitärem Haushalt
sowie der Anforderungen von EU, Bund und Land ließen sich die Aufgaben nur mittels Kooperationen lösen. Das zentrale Ziel der Kooperation im Rahmen des Zweckverbandes besteht in der „Erweiterung der Handlungsspielräume durch das Erschließen von Handlungsressourcen auf den Feldern, die mit eigenen zur Verfügung
stehenden Mitteln nicht oder nur schwer erreichbar wären.“ (Ebd., S. 1)
Der Zweckverband Elektronische Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV)
wurde 2006 gegründet und hat inzwischen 82 Mitglieder. Der Verband versteht sich
als Interessenvertreter der kommunalen Ebene gegenüber Land, Bund und EU. Er
möchte E-Government-Lösungen für die Mitgliedsverwaltungen suchen und deren
Verbreitung befördern. (Vgl. ebd.)
Der Aufgabenkatalog des Zweckverbandes wächst ständig. Im Juni 2010 übernahm
er die Einrichtung der Dienste und Pflege der Zertifikate für M-V im Deutschen Verwaltungsdiensteverzeichnis, einer zentralen Infrastrukturkomponente für die sichere
Adressierbarkeit von Online-Diensten der öffentlichen Verwaltung in Deutschland,
wie Meldewesen, elektronischer Personalausweis, Personenstandswesen und Ausländerwesen. (Vgl. ebd.)
Der Verband setzt im Auftrag des Landes Projekte um, wie den Aufbau eines Formularservices mit landeseinheitlichen Formularen. Er koordiniert und unterstützt den
Anschluss seiner Mitglieder an das Dienstleistungsportal des Landes, der durch das
Einheitliche Ansprechpartner Errichtungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom
17.12.2009 (in Umsetzung des Bundesziels One-Stop-Government) zwingend erforderlich ist. (Vgl. ebd.)
Auch Projekte, die für die Hansestadt Rostock von Interesse sind, werden umgesetzt,
wie z. B. ein zentraler Webdienst zur Online-Beantragung von Leistungen nach dem
Wohngeldgesetz (WoGG) oder ein Webdienst zur Erstellung eines zentralen Fundsachenregisters. (Vgl. ebd.)
Als Vorteile für den Beitritt zum Zweckverband eGo-MV werden seitens der Stadtverwaltung Rostock genannt:
•
•
•
•
•
Bündelung von Interessen u. a. gegenüber Anbietern von E-GovernmentLösungen
Moderieren und Durchführen konzeptioneller Phasen bei neuen Services
Reduzierung personeller und anderer Aufwendungen für Konzeption, Ausschreibung, Einführung und Betrieb
lukrative Konditionen bei den einzelnen Dienstleistungen
kostenfreie Nutzung landeseinheitlicher Formulare.
(Vgl. Hansestadt Rostock 2011 b, S. 2 f.)
57
Als weitere Vorteile werden aufgezählt:
•
•
•
•
•
•
•
•
Verteilung der Projekt- und Betriebskosten auf mehrere „Schultern“ und Ausbleiben von Einbußen des Leistungsangebotes
unentgeltliche Nutzung von Konzepten für verschiedene Verwaltungsaufgaben
(IT-Musterstruktur, Rahmensicherheitskonzept, Handlungsleitfaden DMS)
Nutzung eines im Aufbau befindlichen Service Centers des Zweckverbandes
finanzielle Vorteile durch die Bereitstellung von Software für die Mitglieder
kostengünstige Schulungen und Workshops, z. B. für das Ratsinformationssystem Allris
Unterstützung bei der Zertifizierung von Finanzsoftware (Doppik)
Teil-Werden einer verbesserten Kommunikation zwischen den Verwaltungsebenen in Mecklenburg-Vorpommern,
Kompetenzgewinn, Wissenstransfer, gemeinsame Problemlösungen.
(Vgl. ebd., S. 3)
Der Zweckverband eGo-MV versucht, so weit wie möglich einheitliche IT-Lösungen
einzuführen (Standardisierung, gemeinsamer Betrieb, gegenseitige Hilfeleistungen).
Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt dem Verband hierfür umfassende finanzielle Mittel zur Verfügung, von denen in erster Linie die Mitglieder durch Preisnachlässe profitieren. Für Kommunen mit mehr als 40.000 Einwohnern ergeben sich folgende Vorteile:
58
Hansestadt Rostock 2011 b, Anlage 2
Die Mitgliedschaft im Zweckverband war bis zum 31.12.2010 kostenfrei, auf Grund
von Sonderbedarfszuweisungen des Landes. Ab 2011 erfolgt die Finanzierung über
bezogene Leistungen und Umlagen. Die Umlage beträgt für Kommunen über 30.000
Einwohnern 6 TEUR/Jahr und rentiert sich damit sehr schnell. (Vgl. Hansestadt
Rostock 2011 b, S. 3)
Ob die Vorteile, die der Zweckverband gerade kleineren Gemeinden bietet, am Ende
auch für eine Großstadt wie Rostock mit über 200.000 Einwohnern zum Tragen
kommen, ist derzeit offen. Ein Großteil der Dienstleistungen ist auf kleinere Gemeinden ausgerichtet und Rostock muss nach wie vor zahlreiche Services selbst entwickeln oder von woanders beziehen. Mehr noch: Die Hansestadt Rostock hätte sogar
das Potential, mit ihrer IT selbst zur Keimzelle eines kommunalen Rechenzentrums
zu werden, in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen und/oder privaten Partnern,
wie z.B. T-Systems.
Der Zeckverband ermöglicht auch eine Zusammenarbeit im Bereich E-Government.
Die Vorteile werden seitens der Stadtverwaltung in Folgendem gesehen:
•
•
•
•
Vernetzung der Verwaltungen mit Schaffung durchgängiger Prozesse
Kostenteilung
gemeinsame Erfüllung gleichartiger Aufgaben
Nutzen aus gemeinsamen Projekten.
(Vgl. ebd., S. 2)
Die Beurteilung von E-Government-Vorhaben soll nach Auffassung der Stadtverwaltung jedoch nicht nur monetär erfolgen, sondern auch Aspekte berücksichtigen wie
Dringlichkeit (Herstellerunterstützung, gesetzliche Vorgaben, Landesauflagen), qualitativ-strategische Gründe, externe Effekte (Pilotprojekte, Bürgerfreundlichkeit,
Qualitätsverbesserung, Transparenz).
„Daher können E-Government-Projekte nicht losgelöst von den Prozessen der Verwaltungsmodernisierung betrachtet werden und sollten inhaltlich, personell und
auch organisatorisch mit den Verwaltungsmodernisierungsprojekten verknüpft
werden. Das ist aktuell durch die strikte Trennung von Organisation, IT und EGovernment nur sehr eingeschränkt zu realisieren. Um den Erfolg von EGovernment sicher zu stellen, ist es erforderlich, die benötigten Kapazitäten deutlich
zu erhöhen.“ (Hansestadt Rostock 2011 a, S. 3)
Neben dem Zweckverband eGov M-V hat Rostock auch die Möglichkeit, Angebote der
DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH zu nutzen. Das
DVZ ist zentraler IT-Dienstleister für die Verwaltung von M-V. Alleiniger Gesellschafter ist das Land. Es handelt sich, im Gegensatz zu kommunalen DVZ in anderen Bundesländern, um einen Landesdienstleister, der jedoch auch Kommunen Infrastruktur
und Services zur Verfügung stellt.
Folgende Organisationsformen bei der Nutzung ergeben sich:
59
Innenministerium M-V 2010, S. 14
(WK = Wirkungskreis)
Das breit gefächerte Servicespektrum des Landes DVZ deckt sämtliche technologischen und konzeptionellen Aufgabenfelder ab. Neben IT-Fachverfahren für Ministerien, Finanzverwaltung, Polizei und Meldewesen gehören dazu insbesondere Betrieb
und Weiterentwicklung des Landesnetzwerks CN LAVINE. (Vgl. http://www. egovern
ment-computing.de/ index. cfm ?pid=7476&pk=235451& print =true... + DVZ 2005)
DVZ 2007, S. 13
Die ambitionierten Ziele des Landesnetzwerks CN LAVINE sind eine verbesserte
Kommunikation, effizientere Verwaltungsprozesse, Einsparungen, Optionen für
künftige Collaboration-Anwendungen, eine ausbaufähige Plattform für eGovernment,
maximale Skalierbarkeit und hoher Investitionsschutz. Direkte Schnittstellen zu den
60
zentralen eGovernment-Diensten des Landes M-V verstärken das bereichsübergreifende Zusammenspiel der unterschiedlichen Komponenten. (Vgl. http://www. egovernment-computing.de/index.cfm?pid=7476&pk=235451& print =true... sowie DVZ 2005)
Als Vorteile ergeben sich eine Effektivierung der Zusammenarbeit, Steigerung der
Produktivität, Beschleunigung von Verwaltungsentscheidungen, das Entfallen kostspieliger und zeitraubender Konfigurationen an dezentral verteilten Telefonanlagen,
Gebührenfreiheit bei verwaltungsinternen Telefonaten über das Landesnetz, effizientere Administration und Wartung der vereinheitlichten Infrastruktur sowie günstigere Leitungs- und Verbindungskosten. Der Haushalt des Landes M-V soll in den
kommenden Jahren dadurch um Millionenbeträge entlastet werden. (Vgl. ebd.)
CN LAVINE wird als Netzinfrastruktur exklusiv für die Landes- und Kommunalverwaltung M-V betrieben. Zur Umsetzung differenzierter Sicherheitsniveaus in einzelnen, sicher voneinander getrennten Anwendergruppen wird die gesamte Kommunikation in geschlossenen Nutzergruppen geführt. Jeder Nutzergruppe stehen individuell für sie eingerichtete Übertragungskanäle gemäß definierter Sicherheitsrichtlinien und Service Level zur Verfügung.
Zu den derzeitigen E-Government-Fachkomponenten des CN LAVINE zählen:
• EPOS: Elektronisches Personal-, Organisations- und Stellenmanagementsystem der Landesverwaltung
• eGVP: elektronischer Geschäftsverteilungsplan
• RUBIKON: rechenunterstütztes Haushaltsbewertungs- und Informationssystem der Kommunen
• TMS: Zentrales Dienstreisemanagement
• eVergabe: landeseinheitliches System zur elektronischen Unterstützung des
Beschaffungswesens.
(Vgl. Innenministerium M-V 2010, S. 7)
Bisherige Basisangebote des CN LAVINE sind:
Innenministerium M-V 2010, S. 9
61
Für Kommunen sind insbesondere eGovernment-Basistechnologien und Projekte, ITSicherheitsinfrastrukturen und Geoinformationssyteme von Interesse. Inzwischen
sind alle Kommunen des Landes an CN LAVINE angeschlossen, wodurch unter anderem folgende Chancen und Vorteile entstehen:
•
•
•
•
Zugriff auf zentrale Fachverfahren
Anschluss der bereitgestellten Dienste an die entsprechende Fachanwendung unabhängig vom Ort der Leistungserbringung
gemeinsame Nutzung von Anwendungen unterschiedlicher Verwaltungsebenen
gesicherte Kommunikation zwischen den angeschalteten Dienststellen.
(Hansestadt Rostock 2011 a, S. 5)
Fazit:
Der Beitritt der Hansestadt Rostock zum Zweckverband Elektronische
Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV) ist politisch zielführend, hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Effekte jedoch noch offen.
Die Stadtverwaltung Rostock hat mit dem Zweckverband e Go-MV, der
DVZ M-V GmbH (Datenverarbeitungszentrum des Landes) sowie dessen
Netzwerk CN LAVINE öffentliche Kooperationspartner im eigenen Land.
Dies schließt zugleich weitere Partner, auch aus der Privatwirtschaft,
nicht aus, die sich jedoch auf einzelne Dienstleistungen, insbesondere
im Rahmen von SaaS beschränken werden.
E-Government-Projekte sind inhaltlich, personell und organisatorisch
mit den Verwaltungsmodernisierungsprojekten zu verknüpfen. Die bisherige strikte Trennung von Organisation, IT und E-Government ist aufzuheben. Die Aufgabenkritik der Verwaltung ist Grundvoraussetzung für
die Analyse der Geschäftsprozesse, die letztlich mittels IT gesteuert werden (sollen).
Auf dieser Basis hätte die Hansestadt Rostock das Potential, mit ihrer IT
selbst zur Keimzelle eines kommunalen Rechenzentrums zu werden, in
Zusammenarbeit mit anderen Kommunen und/oder privaten Partnern,
wie z.B. T-Systems.
62
5. Entscheidungsmodell für Cloud Computing von
Kommunen
5.1 Betriebswirtschaftliche Entscheidungsmodelle
In der Betriebswirtschaft wird die Entscheidungstheorie als Instrument der strategischen Unternehmensführung betrachtet. Ausgangspunkt ist die Unsicherheit im Zusammenhang mit Planungen.
Als Entscheidung gilt die Auswahl von Handlungsalternativen, die dem Entscheidungsträger zur Verfügung stehen, um ein Ziel umzusetzen.
Ein Entscheidungsmodell stellt die Elemente jeder Entscheidung dar, d.h. Ziele, Alternativen und prognostizierte Ergebnisse je Alternative. Des Weiteren können, je
nach Entscheidungssituation, Zielgewichte und Umweltzustände einbezogen werden.
Liegen Wahrscheinlichkeiten für das Eintreffen dieser Umweltzustände vor, werden
diese zusätzlich in den Entscheidungsprozess einbezogen.
Umweltzustände wie rechtliche, sachliche, finanzielle und personelle Rahmenbedingungen beeinflussen als Entscheidungsparameter zwar eine Entscheidung, können
von den Entscheidungsträgern in der Regel aber nicht beeinflusst werden.
(Vgl. Kuhlmann/Sauter 2009)
Aus dem Vorgenannten ergeben sich folgende Schritte einer Entscheidungsfindung:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Feststellung eines Entscheidungsbedarfs
Analyse des Entscheidungsumfeldes
Aufzeigen der Entscheidungsalternativen
Bewertung der Konsequenzen jeder Alternative
Treffen der Entscheidung
Umsetzung der gewählten Alternative
Kontrolle der Entscheidung
Beibehaltung oder Revision der Entscheidung sowie Folgeentscheidungen.
Cloud Computing ist als Form selektiven IT-Outsourcings charakterisierbar (vgl. Abschnitt 2.3). Für das Outsourcing von IT gibt es eine Reihe von Modellen zur Entscheidungsunterstützung. Doch keines berücksichtigte bisher die Spezifik von Cloud
Computing. Erst Matthias Henneberger, Jörg Strebel und Fabio Garzotto haben im
Oktober 2010 eine „multikriterielle Entscheidungsunterstützungsmethodik“ vorgelegt (vgl. Abschnitt 5.3), indem sie auf existierende Arbeiten in der SaaS- und Outsourcing-Forschung aufbauten. Das Modell berücksichtigt jedoch nicht die Spezifik
öffentlicher Verwaltungen, sondern zielt auf die Privatwirtschaft ab. (Henneberger/Strebel/Garzotto 2010, S, 76-84)
Fazit:
Entscheidungstheorien sind Instrumente strategischer Unternehmensführung, die Planungsprozesse unterstützen. Entscheidungsmodelle liefern die erforderlichen Elemente für das Treffen von Entscheidungen,
das jeweils in Schritten erfolgt.
Während für das Outsourcing von IT zahlreiche Entscheidungsmodelle
existieren, ist für Cloud Computing in Kommunen keines bekannt.
63
5.2
Entscheidungskriterien und Entscheidungsprozess für
das Outsourcing von IT
Zu den wichtigsten Entscheidungskriterien, IT-Leistungen selbst durchzuführen oder
von Dritten zu erwerben, zählen:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Unternehmensspezifität der IT-Aufgaben
Bedeutung für das Kerngeschäft
strategische Bedeutung der IT-Aufgaben
Beitrag zur Differenzierung
Dynamik / Änderungen in der Leistungserbringung
Häufigkeit der Leistungserbringung
Höhe der Transaktionskosten
Erzielbarkeit von Skaleneffekten / Kostensenkungspotentiale
Auswirkungen auf die Risikolage.
Kesten/Müller/Schröder 2007, S. 214 f.
Diese Kriterien können auch auf Kommunen angewandt werden, mit Ausnahme des
Punktes Beitrag zur Differenzierung, da es dem „Kunden“ Bürger relativ egal sein
dürfte, wie sich eine Gemeinde verwaltungstechnisch von anderen unterscheidet.
Vorhandene Unterschiede würden in der Regel nicht zu einem Wechsel des Dienstleisters führen, d.h. zu einem Wegzug aus der Gemeinde.
Um Entscheidungen treffen zu können, sollten zunächst die IT-Bereiche identifiziert
werden, die besonders für eine Ausgliederung geeignet sind. Bei einem Abgleich mit
existierenden Angeboten können auf diese Weise IT-Cluster des jeweiligen Unternehmens bzw. einer Verwaltung gebildet werden. (Vgl. ebd., S. 215 f.)
Danach sollte eine Beantwortung der folgenden Fragen zur Attraktivität einer möglichen Ausgliederung von IT-Leistungen, bezogen auf die Cluster, erfolgen:
Schröder 2010, S. 29
64
Ebenso ist der Reifegrad der gebildeten IT-Cluster in Bezug auf eine OutsourcingEignung zu prüfen:
Schröder 2010, S. 30
Auf dieser Basis können die jeweiligen IT-Bereiche definiert werden, für die ein Outsourcing oder Insourcing in Frage kommt (vgl. Kesten/Müller/Schröder 2007, S. 215
- 222). Als Ergebnis der Analyse ergibt sich ein Portfolio in Form dieses Beispiels:
Kesten/Müller/Schröder 2007, S. 221
65
Bei der Entscheidung sollte ebenso der Beitrag des analysierten IT-Bereiches für die
gesamte Verwaltungsdienstleistung beleuchtet und eine Analyse der eigenen ITKompetenzen vorgenommen werden:
IHK 2007 b, S. 49
Für den Outsourcing-Prozess gibt es folgendes Phasenkonzept:
66
IHK 2007 b, S. 20
Die Elemente der Ist-Analyse sind mindestens die folgenden:
IHK 2007 b, S. 22
Für die Make-or-Buy-Entscheidung sind neben den bereits genannten folgende weitere Kriterien zu beachten:
IHK 2007 b, S. 35
67
Letztlich ergibt sich folgender Gesamtprozess:
Kesten/Müller/Schröder 2007, S. 212
Während des gesamten Outsourcing-Prozesses sind die Mitarbeiter umfassend einzubeziehen:
68
IHK 2007 b, S. 127
Fazit:
Ausgangsbaustein für eine Entscheidungsfindung zu Cloud Computing in
einer Kommune sollten die allgemeinen Entscheidungskriterien für das
Outsourcing von IT sein.
Der Entscheidungsprozess besteht aus den Grundelementen providerunabhängige Planung und Partnerauswahl sowie providerbezogener
Umsetzung und Betreibung. Im gesamten Prozess sind die Mitarbeiter
laufend und umfassend einzubeziehen.
69
5.3
Entscheidungsmodell für Cloud Computing in
Unternehmen
Das bisher einzige vorliegende Modell von Henneberger/Strebel/Garzotto aus Oktober 2010 kann wie folgt zusammengefasst werden:
Ausgangspunkt ist die Problemstellung, dass Cloud Computing als neues Paradigma für die Nutzung von IT-Ressourcen aller Art, die als Service über das Internet
bereitgestellt werden, zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Anschließend wird das Thema Cloud Computing – Definition und Anforderungen an das Modell behandelt. Aus den unterschiedlichen Cloud-ComputingServicemodellen (IaaS, PaaS, SaaS) würden sich unterschiedliche Szenarien für eine
Übertragung einer Anwendung in die Cloud ergeben:
70
Henneberger/Strebel/Garzotto 2010, S. 77
Die Ebene System Platforms & Data Storage umfasst Infrastrukturdienste. Die
nächst höhere Ebene bilden Middleware & Data Management-Services. Die dritte
Ebene SW-Development stellt Softwareentwicklungswerkzeuge und -plattformen dar.
Auf Ebene vier und fünf befinden sich Anwendungen, wobei zwischen Business Process Specific IT-Solutions (geschäftsprozessspezifischen Anwendungen) und Basic
Solutions, also unspezifischen Anwendungen unterschieden wird. Eine Anwendung
auf Ebene vier oder fünf nutzt im Allgemeinen darunter liegende Dienste.
Jedes dieser Szenarien besitzt laut Henneberger/Strebel/Garzotto ein spezifisches
Chancen- und Risikoprofil. Zielsetzung sei daher eine Entscheidungsunterstützung
im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung möglicher Cloud-Szenarien. Basis hierfür
ist die IT-Landschaft des jeweiligen Unternehmens. Geeignete Szenarien seien zu
identifizieren und zu bewerten.
Bei dem anschließenden Modell beschränkten sich die Autoren aus Gründen der
Übersichtlichkeit auf das SaaS- sowie ausgewählte IaaS-Szenarien.
Im Entscheidungsprozess erfolgt durch die Autoren eine stufenweise Auswahl.
Dadurch soll die Komplexität verringert und der Bewertungsaufwand begrenzt werden. In jedem Schritt wird die Anzahl der Anwendungen verringert und der Detaillierungsgrad der Betrachtung erhöht:
Henneberger/Strebel/Garzotto 2010, S. 78
Der erste Schritt umfasst eine Analyse des strategischen Wertes und der Kritikalität
einer Anwendung, d.h. zweier Kriterien aus der Outsourcing-Literatur. Festgestellt
werden soll, welche Servicemodelle grundsätzlich geeignet erscheinen.
Für die im ersten Schritt ausgewählten Anwendungen werden im zweiten Schritt
konkrete Cloud-Szenarien abgeleitet und der grobe Aufwand für die Einführung sowie das damit verbundene Nutzen- und Risikopotenzial anhand eines Kriterienkatalogs abgeschätzt.
Ergibt sich ein günstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis, können potentielle Anbieter für
Cloud-Services ausgewählt und ein detaillierter Business Case ausgearbeitet werden.
Auf dieser Basis erfolgt dann eine endgültige Entscheidung.
Strategischer Wert / Kritikalität
Der strategische Wert beschreibt für Henneberger/Strebel/Garzotto die Bedeutung,
die eine Anwendung für ein Unternehmen besitzt. Ein hoher strategischer Wert wird
veranschlagt, wenn eines oder mehrere der folgenden Kriterien zutreffen:
•
•
wettbewerbsdifferenzierende Anwendung
Wettbewerbsvorteil bietende Anwendung.
Die Kritikalität erfasst den potenziellen Schaden, der bei Ausfall oder Fehlerhaftigkeit
der Anwendung entstehen kann. Eine hohe Kritikalität wird veranschlagt, wenn eines
oder mehrere der folgenden Kriterien zutreffen:
•
•
sicherheitsrelevante Anwendung
hoher wirtschaftlicher Schaden bei Ausfall der Anwendung.
Das Ergebnis dieses Entscheidungsschrittes ist die Vorauswahl bestimmter Anwendungen, die sich für Cloud Computing bzw. bestimmte Cloud-Servicemodelle eignen.
Auf dieser Basis entsteht ein strategisches Portfolio. Beispielhaft führen die Autoren
für eine Human-Recources- sowie Proposal-Erstellungsanwendung aus:
71
Henneberger/Strebel/Garzotto 2010, S. 80
Aufwand sowie Nutzen- und Risikopotenziale
Bewertet werden jeweils konkrete Cloud-Szenarien, die sich aus den jeweils identifizierten Cloud-Servicemodellen ableiten lassen. Um die Vergleichbarkeit zu erleichtern, können laut Henneberger/Strebel/Garzotto verschiedene szenariospezifische
Treiberkriterien den Dimensionen Nutzen, Risiko und Aufwand zugeordnet werden:
Henneberger/Strebel/Garzotto 2010, S. 80
Die Bewertung der Treiber erfolgt anhand einer Skala (sehr niedrig bis sehr hoch).
Der Skalierung werden anschließend Zahlenwerte hinterlegt (von 0,0 bis 1,0). Der
gemittelte Zahlenwert über die Treiber wird genutzt, um die jeweilige Dimension
(Nutzen, Risiko, Aufwand) zu bewerten. Diese Vorgehensweise ermögliche eine grobe
Richtungsaussage und sei auch für umfangreiche Anwendungslandschaften mit ver-
72
tretbarem Aufwand durchführbar. Für die beiden Fälle Human-ResourcesAnwendung sowie Anwendung zur Proposal-Erstellung ergibt sich:
Henneberger/Strebel/Garzotto 2010, S. 83
Eine oben beschriebene Quantifizierung führt hier zu folgenden Werten:
73
Henneberger/Strebel/Garzotto 2010, S. 80
Diese Werte können nach Vorschlag der Autoren in Form einer Nutzen-Risiko-Matrix
visualisiert werden. Der Aufwand wird hier als Kreisgröße für die jeweilige Anwendung abgetragen. Je nach Einordnung werden spezifische Strategien für die weitere
Bewertung vorgeschlagen:
Henneberger/Strebel/Garzotto 2010, S. 83
Business Case
Die Anwendungen, die als besonders Erfolg versprechend eingeschätzt werden, können nach Auffassung von Henneberger/Strebel/Garzotto anschließend in Form eines
Business Case und einer Marktbetrachtung detailliert analysiert werden. Für ausführliche Modelle zur Business-Case-Rechnung könnten Arbeiten aus dem Bereich der
Investitionsrechnung herangezogen werden (z.B. ROI oder Net-Present-ValueModelle).
In den beiden konkret untersuchten Beispielen wurde die Anwendung zur Mitarbeiterentwicklung (HR) als Sourcing-Option im Rahmen von SaaS identifiziert und tatsächlich auch umgesetzt. Die Anwendung zur Proposal-Erstellung hingegen wurde
kritisch betrachtet, insbesondere aufgrund des hohen potenziellen Risikos durch
Cloud Sourcing im Rahmen von IaaS. Dieses Szenario wurde vom Unternehmen
nicht weiter verfolgt.
Fazit:
Das Entscheidungsmodell von Henneberger/Strebel/Garzotto aus Oktober 2010 mit den Elementen
•
•
•
•
Strategischer Wert/Kritikalität
Überprüfen von Aufwand, Nutzen, Risiken
Auswahl Cloud-Services und Anbieter
Endentscheidung mittels Business Case
bietet eine gute Ausgangsbasis für Cloud-Computing-Entscheidungen in
allen Bereichen. Für Kommunen ist dieses Modell jedoch um Aspekte der
Spezifik von Entscheidungen in öffentlichen Verwaltungen zu ergänzen.
74
5.4 Zusatzkriterien bei Cloud Computing von Kommunen
Eine Umsetzung von Cloud-Computing-Ansätzen für die öffentliche Verwaltung muss
•
•
•
•
die besonderen Rahmenbedingungen berücksichtigen (z.B. Datenschutz)
ein praktikables Modell finden, um Cloud-Services in die örtliche Infrastruktur zu
integrieren (ist in komplexen IT-Landschaft von Kommunen kompliziert)
prüfen, welche Services tatsächlich lukrativ sind (nicht alle eingesetzten Fachverfahren der Verwaltung sind/werden Cloud fähig)
tragfähige und umsetzbare Businesspläne und Geschäftsmodelle entwickeln.
Um die Auswirkungen für die öffentliche Hand beim Eintritt in das Cloud Computing
einschätzen zu können, empfiehlt das Fraunhofer-Institut FOKUS eine Betrachtung
der Wechselwirkungen nach folgenden Modellen:
•
•
•
•
•
•
•
Ökonomisches Modell: Welche Einsparungen und erweiterten Dienstleistungen
auf welcher Ebene sind möglich? Welche Grundschutzziele sind notwendig?
Betriebsmodell: Welche Investitionen und Kompetenzen sind erforderlich? Welche Ausstattung bietet welches Angebot?
Teilhaber- oder Teilnehmermodell: Welche Vorteile, Chancen und Risiken bieten
eigene Zulieferungen von IT-Dienstleistungen in den Verbund, welche ein reines
Konsumentenverhalten?
Betreibermodell: Wie wird der Versorgungsanspruch gewährleistet, wie wird
Leistung bepreist? Welche Domäne kann angewandt werden?
Sicherheitsmodell: Welche Daten- und Personenschutzanforderungen müssen
erfüllt werden?
Lieferantenmodell: Welche Infrastrukturlieferanten können gewählt werden?
Akquisemodell: Wie erfolgt die Bewerbung zukünftiger Teilnehmer? Wie werden
die erforderlichen Skaleneffekte erzielt?
(Vgl. Fraunhofer FOKUS 2010, S. 11)
Bereits am 23.05.2007 veröffentlichte die Computerwoche die folgenden Entscheidungskriterien für klassische Inhouse- und SaaS-Lösungen:
75
http://www.computerwoche.de/_misc/article/element/
index.cfm?pk=592668&id=d2e639-table
Danach ergibt sich als Tendenz:
„Wer schnell eine weitgehend standardisierte Anwendung aufsetzen will, die aber
von häufig wechselnden Nutzern an einer Vielzahl von Standorten genutzt werden
soll, wobei die zugrunde liegende Hardware- und Software-Infrastruktur ohne großen internen Aufwand immer auf dem neuesten Stand sein sollte, der tut gut daran,
intensiv über On-Demand-Anwendungen nachzudenken. Wer aber seine Ressourcen
eher in die Einführung und laufende Weiterentwicklung einer sehr spezifischen Anwendung auf einer stabilen Infrastruktur stecken will, um sie seinem relativ konstanten Nutzerkreis über einen langen Zeitraum zur Verfügung zu stellen, der wird
wahrscheinlich eher bei den klassischen Inhouse-Anbietern fündig.“ (Ebd.)
Entscheidungsgrundlage für oder gegen Cloud-Services in einer Kommune sollte somit eine Einteilung der Geschäftsprozesse sein:
•
•
standardisierte/standardisierbare Prozesse
spezialisierte sowie datenschutzsensible Prozesse.
In den Fällen, in denen es vorrangig um standardisierte und standardisierbare Prozesse und die Möglichkeit der Kostenreduktion geht, können Cloud-Services eine interessante Alternative für eigene Hauslösungen darstellen.
Geht es jedoch um spezialisierte und besonders datenschutzsensible Prozesse und
somit innovative organisationsspezifische IT-Lösungen, bedarf es mehr als standardisierter Cloud-Services. Auch in diesem Fall sind die neuen, mittels Cloud-Services
entstehenden Möglichkeiten zu nutzen.
Hinsichtlich der bereits behandelten Cloud-Formen ergeben sich für Kommunen die
folgenden Optionen:
BITKOM 2009, S. 31
76
Eine Private Cloud kann im eigenen Unternehmen mit eigenem Personal betrieben
werden.
Bei einer Managed Private Cloud erfolgt der Betrieb durch einen externen Dienstleister, die IT-Infrastruktur verbleibt dabei jedoch bei der Kommune und in deren
Eigentum. Der externe Partner trägt die Betriebsverantwortung auf Basis definierter
Service Level Agreements.
Im Falle einer Outsourced Private Cloud übernimmt ein externer IT-Dienstleister
eine dezidierte Cloud-Infrastruktur (oder baut sie auf) und betreibt sie vollautomatisch. Die Infrastruktur steht physisch beim externen Partner, der auch Eigentümer
der Anlagen ist. Hierbei finden alle Kriterien, Bedingungen, Prozesse und Regeln des
„normalen“ IT-Outsourcings Anwendung.
Eine Public Cloud ist stets ein Outsourcing-Modell. Sie ist eine Sonderform des ITOutsourcings: virtualisiert, standardisiert, on Demand, ohne Anlagen- und Personalübertragung. Eine Kommune wäre weder Eigentümer der Infrastruktur noch der
Anwendungslösungen. Ort und Form der Datenhaltung wären ihr unbekannt, eine
Mitbestimmungsmöglichkeit über den Ablauf der Prozesse in der Public Cloud gäbe
es nicht. Die Kommune würde sich mit vielen anderen Nutzern eine IT-Umgebung
teilen, sie erhielte ein temporäres Nutzungsrecht an den genutzten Anwendungen,
den darunter liegenden Plattform- und Infrastrukturkomponenten und teilweise gewisse Basis-Service Level Agreements. (Vgl. ebd. 31 f.)
Ein Blick über die Ländergrenzen zeigt einen Trend zur Private Cloud bei Behörden:
77
Bereits aus Gründen der Datensicherheit dürften Public Clouds für Kommunen nicht
in Frage kommen, so dass folgende Varianten zur Entscheidung stehen:
•
•
•
Outsourcing: die kompletten Daten liegen auf den Servern eines kommunalen
Rechenzentrums
Inhouse: Intranet-Lösung; die Daten befinden sich im eigenen Haus auf einem
Server
Outsourcing & Inhouse (Hybridlösung): einige Daten liegen auf den Servern eines kommunalen Rechenzentrums, andere Daten liegen lokal (z.B. Geodaten
und Beitragsdaten)
•
Inhouse: Intranet- & Desktoplösung (Hybridlösung): die Daten liegen auf dem
eigenen Server im Haus und die Kommune greift mit einer Desktoplösung auf
die gleichen Daten zu.
(Vgl. www.kominfo.net)
Fazit:
Klassische Inhouse- sowie On-Demand-Lösungen haben sich in den letzten Jahren einander angenähert. Daher muss die spezifische Situation
des Anwenders, hier der jeweiligen Kommune, betrachtet werden, um
den optimalen Lösungsansatz zu ermitteln.
Bei standardisierter Anwendung, häufig wechselnden Nutzern an vielen
Standorten und dem Bedürfnis nach laufender Aktualisierung liegt das
Outsourcing von IT in einer Private Cloud nahe.
Geht es um sehr spezifische Anwendung auf einer stabilen Infrastruktur
für einen relativ konstanten Nutzerkreis über einen langen Zeitraum erscheint eine Inhouse-Lösung empfehlenswert.
78
5.5 Entscheidungsmodell für Kommunen
I. Feststellung eines Handlungs- und Entscheidungsbedarfs
Kommunen sehen sich folgenden Herausforderungen gegenüber, aus denen sich
Handlungsbedarf ergibt, entsprechend der unterschiedlichen Ausprägung in den jeweiligen Gemeinden:
Demografischer Wandel
Defizit öffentlicher Haushalte
und Schuldenbremse im GG
IT-Fachkräftemangel
Optimierung komplexer
werdender Geschäftsprozesse
IT in unterkritischer Größe
Handlungsbedarf
Produktivität / Effektivität
bei Mitarbeiterzufriedenheit
heterogene IT-Landschaften
Zusammenarbeit Mitarbeiter +
Verwaltungspartner
Wissensmanagement
Anspruchsänderung der Bürger durch sozialen
und technologischen Wandel
79
Ziel: Schaffung einer
zuverlässigen, sicheren und kostengünstigen Verwaltung
unter Berücksichtigung der
Bürgersicht:
Wo und wie Verwaltung ihre Dienstleistungen erbringt, ist egal,
Hauptsache sie erfolgen zur Zufriedenheit.
Gefragt sind Bürgernähe, Qualität, Zuverlässigkeit und Transparenz.
mit daraus resultierenden
Kernfragen:
Sparen an oder mit der IT?
Welche notwendigen Prozesse werden erst durch IT möglich?
E-Government und Cloud Computing als Standort- und Imagefaktor?
Beitrag der IT zu einer Bürgerkommune?
II. Analyse des Entscheidungsumfelds
Politisch
Ökonomisch
Sozial
• Bundesregierung: Strategie Deutschland Digital 2015
• Festlegungen 5. Nationaler IT-Gipfel 07.12.2010 (Dresdner
Vereinbarung): Open Government, Kooperatives EGovernment, Vertrauen, Schutz und Selbstverantwortung
in der digitalen Welt
• Open Government Data: vermehrte Bereitstellung von
Verwaltungsdaten mit den Kriterien vollständig, zugänglich, maschinenlesbar, weiterverarbeitbar sowie lizenzfrei,
mit den Zielen Transparenz, Partizipation und Kooperation
• Erfordernis eines politischen Nutzens von IT, wie größere
Bürgernähe, Förderung der digitalen Gesellschaft, Unterstützung der Standortattraktivität
• Föderalismusreform II: bund-länder-übergreifende ITKoordinierung
• One-Stop-Government: für jedes Anliegen eine Behörde als
Ansprechpartner
•
•
•
•
Überschuldung der Kommunen
Schuldenbremse im Grundgesetz
Aufgabenerfüllung anstelle von Gewinnmaximierung
Rückgewinnung der politischen Handlungsfähigkeit der Kommunen durch Haushaltskonsolidierung auch mittels IT
• Verwaltungsprozesse effektiver gestalten, Prozesskosten senken
• IT-Leistungen selbst kostengünstiger erbringen oder einkaufen
• demografischer Wandel
• veränderte Bürgeransprüche hinsichtlich Verwaltungsservice
und Datensicherheit
• digitale soziale Netzwerke
Technologisch • kommunale und Landesrechenzentren
• DOI-Netz, CN LAVINE in Mecklenburg-Vorpommern
• Cloud-Angebote für Verwaltungen
Ökologisch
•
•
•
•
•
EU: Code of Conduct for Data Centres
Aktionsplan Green IT (3. Nationaler IT-Gipfel 2008)
Informationsplattform der Green IT-Allianz (2011)
Technologieprogramm Green2IT
Bundesstrategie Green Office Computing (2011)
80
Rechtlich
• Europäische Dienstleistungsrichtlinie RL 2006/123/EG: Prinzip
der Einheitlichkeit der Verwaltung (One-Stop-Government) und
elektronische Verfahrensabwicklung
• Änderung Grundgesetz Artikel 91 c (01.08.2009): Ermöglichung
einer Kooperation von Bund und Ländern bei Planung, Errichtung und Betrieb von informationstechnischen Systemen, Ermöglichung der Festlegung von Standards und Sicherheitsanforderungen, Errichtung eines Verbindungsnetzes
• IT-NetzG (2010): Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder
• IT-Staatsvertrag (2010): IT-Planungsrat, IT-Infrastrukturen
(Netz), IT-Standards und Sicherheitsanforderungen
• Bundesdatenschutzgesetz: Auftragsdatenverarbeitung (§ 11)
• Vergaberecht/Inhouse-Voraussetzungen nach dem EuGH:
Grundsatz der Ausschreibung bei Vergaben; InhouseZusammenarbeit von Verwaltungen nur bei gemeinsamer Errichtung der Verwaltungen mit gemeinsamer Trägerschaft, Beherrschung der gemeinsamen Errichtung durch die Träger wie
eine eigene Behörde, Geschäfte im Wesentlichen mit den Trägern und nur unwesentlich mit Dritten (bis zu 10 %), keine Beteiligung Privater
Ein weiteres wichtiges Element des Entscheidungsumfeldes ist das Selbstverständnis
der Verwaltung, von dem die Rolle, die der IT zuerkannt wird, wesentlich abhängt,
sei es nun auf der Ebene des Staates oder einer Kommune. Entscheidungen zum Einsatz von IT bedürfen somit einer Debatte zum Grundverständnis der jeweiligen
Kommunalverwaltung, und zwar sowohl hinsichtlich der Position zum Zeitpunkt der
Entscheidung als auch hinsichtlich der beabsichtigten Entwicklung (Vision), wobei
eine Kombination nachfolgender Grundmodelle möglich erscheint:
Bubeck/Fuchs 2003, S. 5
Zum übergreifenden Element des Entscheidungsumfeldes wird somit die Entwicklung der IT von einer Commodity hin zu einer strategischen Ressource. Aus taktischen werden strategische Fragestellungen der Verwaltungsführung:
81
Abegglen 2008, S. 4
Des Weiteren gehört eine Betrachtung des Strukturwandels der Verwaltung sowie
der Vorteile und Mängel der bisherigen IT-Struktur zur Analyse des Entscheidungsumfelds:
Strukturwandel
öffentlicher Verwaltungen
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Globalisierung
Demografischer Wandel
Wertewandel
Veränderung der Arbeits- und
Lebenswelt
Virtualisierung
Verwaltungsmodernisierung
Bürokratieabbau
Verwaltung als Dienstleister
Good Governance
Haushaltskonsolidierung
Einführung der Doppik
Deutschland digital 2015
Open Data
E-Government
Entwicklung der IT zu einem
Kernelement von Leistungserbringung und Strukturwandel
IT
öffentlicher Verwaltungen
• jahrzehntelange Erfahrungen öffentlicher IT-Dienstleister
• gemeinsame Datenverarbeitungszentren und Kooperationen
• hohe
Fragmentierung
der
ITDienstleister sowohl in den Kommunen als auch den Bundesländern
• geringe Standardisierung der Verfahren und Plattformen trotz gleichartiger
Aufgaben
• organisches Gewachsensein der ITStrukturen mit hohen Unterhaltungskosten sowie Verbesserungserfordernissen bei Betriebsstabilität, Sicherheit und Kontinuität
• fehlende finanzielle Spielräume für
neue Lösungen
• Fachkräftemangel und Wissensverlust durch ausscheidende Mitarbeiter
82
Ein Großteil der Aufgaben- und Handlungsfelder kann nur teilweise direkt beeinflusst werden. Zumeist handelt es sich um Rahmenbedingungen, die ausschließlich
indirekt und/oder langfristig beeinflussbar sind. Somit ist eine Gleichzeitigkeit von
Freiraum und Beschränkung bei den einzelnen Handlungsfeldern gegeben. „Da in
allen Handlungsfeldern unterschiedliche Akteure agieren, z.B. Verwaltungen unterschiedlicher Gebietskörperschaften und Zuständigkeiten, wird das koordinierte
Handeln aller das höchste gemeinsame Ziel… Es liegt jedoch … in der Natur der Sache, dass dieses Ziel nur äußerst selten erreicht wird.“ (Hagen 2003, S. 118)
83
Freiräume (hell) und Rahmenbedingungen (dunkel) bei Handlungsfeldern
am Beispiel von E-Government
Hagen 2003, S. 118
Die Analyse der internen und externen Situation ist zusammenzuführen:
Kargl/Kütz 2007, S. 9
III. Aufzeigen von Entscheidungsalternativen
Aus dem Handlungs- und Entscheidungsbedarf ergeben sich, unter Berücksichtigung
des Entscheidungsumfelds, folgende Möglichkeiten der Aufgabenerfüllung mittels IT:
Handlungsbedarf
Aufgabenerfüllung durch
InhouseLösung
IT-Zentrale im
Unternehmen
totales
Insourcing
Ausgründung
Kooperation
Eigenbetrieb
GmbH
Öffentlichöffentliche oder
öffentlich-private
Zusammenarbeit
externes Rechenzentrum (privat
oder öffentlich)
selektives / totales
ÖÖP/ÖPP
selektives / totales
Outsourcing
totales betriebsinternes Outsourcing
Externen
Dienstleister
Diese Handlungsmöglichkeiten müssen sich zugleich nicht ausschließen, es besteht
auch die Möglichkeit, dass Inhouse- und Outsourcingvarianten nebeneinander bestehen oder zeitlich nacheinander umgesetzt werden, z. B.:
Innenministerium M-V 2010, S. 22
84
Für alle Formen des In- und Outsourcings der IT-Aufgabenerfüllung können Angebote von Cloud Computing genutzt werden, wobei Cloud Computing selbst eine Form
strategischen Outsourcings darstellt. Entscheidungsbedarf besteht hinsichtlich der
Tiefe des Outsourcings:
Alternativen zur Outsourcingtiefe bei Cloud Computing
(Servicekategorien)
SaaS
PaaS
Iaas
Geschäftsprozesse
Fachverfahren
CRM / ERP / HR
Entwicklungstools
Laufzeitumgebung
Datenbanken
Datenlogistik
Server
Speicherplatz
Rechenleistung
Langzeitarchivierung
E-Mail / De-Mail
Unabhängig von der Outsourcing-Tiefe ist eine Entscheidung hinsichtlich der Nutzung einer Cloud-Art zu treffen:
85
Nutzungsmodelle von Cloud Computing
Private
Cloud
Betreibung für
eine Organisation
Managed
Private Cloud
Community
Cloud
Organisationen
teilen sich
Ressourcen
Public Cloud
öffentlicher
Zugang zur
Infrastruktur
Hybrid Cloud
Nutzungskombination verschiedener Cloudformen und traditioneller ITUmgebungen
Outsourced
Private Cloud
Hinsichtlich von IT-Kooperationen im kommunalen Bereich ist eine Entscheidung zu
folgenden Alternativen zu treffen:
•
•
•
•
•
•
Zusammenarbeit mit Partnerkommunen über Einzelvertrag
Zusammenarbeit mit Privatunternehmen über Einzelvertrag
Bildung / Nutzung eines kommunalen Zweckverbands
Nutzung von Landesdatenverarbeitungszentren
Errichtung / Nutzung eines kommunalen Datenverarbeitungszentrums
Anbieten eines eigenen Rechenzentrums für andere Kommunen.
IV. Bewertung der Entscheidungsalternativen
In-/Outsourcing von IT
Varianten von Cloud Computing
Bewertung mittels
Nutzung existierender Entscheidungsmodelle zum
Outsourcing von Dienstleistungen
unter Abwägung von Vor- und Nachteilen in Bezug auf
Unternehmensstrategie
Kernkompetenzen
Leistung
Kosten
Ressourcen
Personal
Sicherheit
bei Anwendung von Methoden wie
strategische Betrachtungen
(Ressourcen, Prozesse, Leistungstiefe, Kerngeschäft)
Stärken-Schwächen-Analyse
Szenario-Analyse
Sollprofil
Kostenvergleiche
Portfoliomodelle
Argumentenbilanz
Nutzwertanalyse
Flussdiagramme
Prozesskostenrechnung
Transaktionskostentheorie
Als zusätzliche und zugleich Ausschlusskriterien für die Nutzung von Cloud Computing in öffentlichen Verwaltungen (und damit Kommunen) sind zu berücksichtigen:
rechtliche Zulässigkeit
wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit
Steuerbarkeit und
Risikobeherrschbarkeit
Als konkrete Fragestellungen ergeben sich für Kommunalverwaltungen u. a.:
Strategisch
Rechtlich
Technisch
Autonomieverlust
Prozessstandardisierung
Abhängigkeit von externem Dienstleister
Geschäftsmodell
Transparenz
Akzeptanz
Datenschutz/Datensicherheit
Ordnungsrecht
Vergaberecht
Vertragsrecht
Know-how-Einbuße
interne Integration
Migration
Verfügbarkeit
Skalierbarkeit
Standardisierbarkeit von
Aufgaben
86
Entscheidungen in Bezug auf die Beteiligung einer Kommune an IT-Kooperationen
haben folgende Bewertungskriterien zu berücksichtigen:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
politische Notwendigkeit
Einsparmöglichkeiten
Möglichkeit der Erweiterung von Dienstleistungen
Investitionserfordernisse
Erzielung von Skaleneffekten
Kompetenzen
Ausstattung der einzelnen Angebote
Gewährleistung des Versorgungsanspruchs
Preisbildung
Datenschutzgewährung
Auswahl der Infrastrukturlieferanten
Aufnahmeregelungen für künftige Teilnehmer
Vorteile, Chancen und Risiken eigener Zulieferung in die Kooperation
Vorteile, Chancen und Risiken bei reinem Konsumentenverhalten
Wählen Kommunen eine Variante unter Beteiligung eines privaten Dritten, ist die
Bewertung des Partners von besonderer Bedeutung. Hierbei sollten folgende Mindestauswahlkriterien berücksichtigt werden:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Stabilität und „Langlebigkeit“
passende Größe
Marktposition / Referenzen
Branchenkenntnisse („Business Level Agreements“)
ggf. eigene Nutzung der Technologie (z.B. SAP)
räumliche Nähe
Projektimplementierung und Betrieb aus einer Hand
Technologie
Nutzung von Standards
Prozessorientierung
Flexibilität
Preis / Vertragsgestaltung.
87
(Schröder 2010, S. 34)
V. Treffen einer Entscheidung
Zum Treffen einer Entscheidung zu Inhouse oder Outsourcing ist das folgende Vorgehen empfehlenswert:
•
•
Erfassung der vorhandenen IT in Verbindung mit einer Analyse der eigenen
IT-Kompetenzen (IT-Portfolio einer Kommune)
Identifizierung, Beschreibung und Abgrenzung von Leistungsbereichen, d.h.
Bündelung von IT-Aufgaben zu IT-Clustern nach
- aktueller und zukünftig-strategischer Bedeutung der IT-Aufgabe für das
Kerngeschäft der Verwaltung
- Beitrag der IT-Aufgabe zu Leistungserbringung und Image der Verwaltung
- Häufigkeit der Nutzung sowie Dynamik der IT-Leistungserbringung
- Erreichbarkeit von Kostensenkungen bei Outsourcing der IT-Aufgabe
-
•
•
•
Auswirkungen eines Outsourcings der IT-Aufgabe auf Strategie, Autonomie
und Risiken für die Kommune
- Transaktionskosten und Kosten des Lock-in-Effekts
- Eignung der IT-Aufgabe für Outsourcing unter Berücksichtigung des ITReifegrades
Dokumentation von Schwachstellen und Handlungsbedarfen
Ableitung erwarteter bzw. benötigter Leistungsmerkmale
Erstellen eines IT-Portfolios zur zukünftigen Aufgabenerfüllung durch
- Inhouse-Lösungen
- Outtasking
- Outsourcing
- Kooperationen
Eine Entscheidung zu Make or Buy kann nach folgendem Muster erfolgen:
88
Abegglen 2008, S. 13
Für eine nachfolgende Entscheidung zur Nutzung von Cloud-Computing-Modellen in
einer Kommune empfehlen sich folgende Entscheidungsschritte:
•
•
•
•
•
•
•
Einteilung der Geschäftsprozesse in standardisierte/standardisierbare sowie
spezialisierte und datenschutzsensible Prozesse
Einteilung der Geschäftsprozesse sein Auswahl von Anwendungen unter Berücksichtigung ihres strategischen Wertes
(Bedeutung für Verwaltungskernaufgabe und Image)
Prüfung der ausgewählten Anwendung hinsichtlich ihres kritischen Wertes
(Schaden bei Fehlerhaftigkeit/Ausfall der Anwendung)
Auswahl möglicher Cloud-Servicemodelle aufgrund ihrer Charakteristika
Prüfung von Aufwand und Nutzen sowie Risiken der ausgewählten Modelle
Abwägung der Kosten und Einsparungen
Endauswahl der Cloud-Services und Anbieter
Für das Treffen von Entscheidungen im kommunalen Bereich sind unbedingt kommunalverfassungsrechtliche Vorschriften sowie Festlegungen in den jeweiligen
Hauptsatzungen der Kommunen zu berücksichtigen.
Es ist möglichst eindeutig festzustellen, welche Entscheidungen noch Geschäft der
laufenden Verwaltung sind und welche darüber hinausgehen und einer Entscheidung
von Gremien bedürfen.
Ebenso ist eine Prüfung der jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetze vorzunehmen, denn sofern mit Entscheidungen zur IT Organisationsveränderungen erfolgen
und/oder Regelungen zum Verhalten von Mitarbeitern getroffen werden, können
mitbestimmungspflichtige Tatbestände vorliegen.
VI. Umsetzung der gewählten Alternative
Die fachliche Umsetzung der gewählten Alternative sollte mittels Change Management begleitet werden. Geeignet ist das 8-Schritte-Modell von John Kotter aus 1995:
1. Bewusstsein für Dringlichkeit schaffen
2. Führungskoalition aufbauen (Verantwortliche mit Veränderungsbereitschaft
gewinnen und zusammenbringen)
3. Zukunftsvision formulieren und Strategie entwickeln
4. Vision des Wandels kommunizieren
5. Empowerment: Ermöglichung des Handelns im Sinne der neuen Vision/Ziele
6. Planung und Herbeiführung kurzfristiger Erfolge
7. Erfolge konsolidieren und weitere Veränderungen ableiten
8. Verankern des Neuen in der Unternehmenskultur
(Vgl. Kotter 1997)
Sollte für die Umsetzung des Veränderungsprozesses externe Beratung erforderlich
sein, würde deren Aufgabe hinsichtlich der Stufen in Folgendem bestehen:
89
www.admin.bdu.de/docs/downloads/FG/pe/Langfassungen/Langversion_Change.pdf
Für das Gelingen des fachlichen Veränderungsprozesses ist die frühzeitige Einbeziehung der Personalvertretung sowie Mitarbeiter zwingend erforderlich, unabhängig
davon, ob mitbestimmungspflichtige Gegebenheiten vorliegen oder nicht.
Der Veränderungsprozess muss mögliche Barrieren im Auge behalten und ihnen begegnen, wie z. B.
• Gewohnheiten und Ängste
• Existierende Organisation
• soziale Faktoren / Menschen
• Defizite bei der Implementierung.
Des Weiteren ist eine erfolgreiche Umsetzung ohne Verknüpfung mit der Verwaltungsreform, den politischen Entscheidungsträgern und den Stakeholdern der Verwaltung undenkbar.
Ordnet man E-Government und Cloud Computing informationssystemtheoretisch als
„Online-Transaktionssystem“ ein, ergibt sich folgender Gesamthandlungsrahmen
bzw. Umsetzungsprozess:
90
Hagen 2003, S. 116
VII. Kontrolle der Entscheidung
Als Kritische Erfolgsfaktoren können genannt werden:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Leitbild und Strategie der Verwaltung
Leitbild des IT-Bereichs
Synchronisierung von Verwaltungs- und IT-Strategie/Leitbild
Organisation sowie Projekt- und Change Management
Auswahl der Anwendungen
Nutzen und Kosten
Kompetenzen, Motivation und Qualifizierung der Mitarbeiter
Schaffung von Akzeptanz
Kooperationen und Partnerschaften
nachhaltige Sicherung der Ressourcen
Service Level Agreements mit den Dienstleistern
Verfügbarkeit und Qualität der Leistungen
Rechtmäßigkeit
Steuerbarkeit.
Eine Betrachtung der Wirtschaftlichkeit der getroffenen Entscheidungen sollte einen
Vergleich von erreichten und nicht erreichten monetären und nicht monetären Zielen
umfassen:
Kargl/Kütz 2007, S. 45
Als mögliche Controlling-Instrumente seien genannt:
• Earned Value Kennzahlen
• Analyse des Return on Invest
• Analyse/Vergleich erwarteter und tatsächlicher Wirkungsketten
• Ermittlung der Bürger- und Mitarbeiterzufriedenheit
• Ressourcenverbrauch
• Bilanzveränderungen im IT-Bereich nach Einführung der Doppik.
Letztlich sind die getroffenen Entscheidungen laufend zu kontrollieren, d.h. sowohl
in der Phase der Planung als auch Umsetzung und Nutzung, mit den entsprechenden
Aktivitäten:
Abegglen 2008, S. 15
91
Zusammenfassende Thesen
1. Cloud Computing stellt eine Form arbeitsteiliger Leistungserbringung dar, bei der
Anwendungsprogramme, virtuelle Systeme und komplette IT-Infrastrukturen als
Service eines Dienstleisters auf Abruf bereitgestellt werden. Die Anwendungen
und Daten befinden sich nicht mehr auf dem lokalen Rechner oder im Rechenzentrum des Unternehmens/der Verwaltung, sondern in der „Wolke“.
2. Internet und Intranet entwickeln sich zu einer Art Baukasten für webbasierte
Dienstleistungen.
3. Die Art des Einsatzes von Informationstechnologien in der öffentlichen Verwaltung wird bestimmt durch die allgemeine Entwicklung der Informations- und
Kommunikationstechnik in Verbindung mit Erfordernissen von Verwaltungsreformen.
4. Das Verhältnis von Verwaltung und IT hat sich grundlegend gewandelt: Aus einer
IT-gestützten Verwaltung wurde eine IT-abhängige Verwaltung. Kommunale IT
entwickelt sich von einer Commodity hin zu einer strategischen Ressource, deren
Potential bisher unzureichend genutzt wird.
5. Kommunale IT-Dienstleister bieten teilweise seit Jahrzehnten Cloud ähnliche
Leistungen an und können somit als ein Vorreiter von Cloud Computing genannt
werden. Zugleich geht das organisationsübergreifende Bereitstellen und Managen
von IT-Ressourcen über bisherige Lösungen hinaus. Die Erfahrung des öffentlichen Sektors mit Rechenzentren, die Services für viele Anwender bieten, ist umfassend nutzbar. Klärungsbedarf vor einer großräumigen Nutzung von Cloud
Computing besteht insbesondere hinsichtlich der besonderen Sensibilität hoheitlicher und personenbezogener Daten.
6. Öffentliche Verwaltungen können mit Konzepten von Cloud Computing die interne Erstellung von IT-Leistungen durch externe Leistungserstellungsprozesse ersetzen, sowohl als Strategie der Problembeherrschung als auch Problemvermeidung.
7. Je nach Zielsetzung und Ausgestaltung des konkreten Vorhabens besteht die Möglichkeit für Kommunen, durch den Einsatz von Cloud Computing Kostensenkungen, Qualitätsverbesserungen oder auch strategische Ziele umzusetzen. Insbesondere kann eine Optimierung der Geschäftsprozesse erfolgen, wodurch geordnete
Workflows entstehen, mit Parallelität und Nachvollziehbarkeit bis hin zur Leistungsmessung.
8. Um die politische Vision der Bürgerkommune Wirklichkeit werden zu lassen,
müssen alle Prozesse dieses strategische Ziel unterstützen. Das genutzte ITSystem muss es der Verwaltung gestatten, den strategischen Wandel ohne Abhängigkeiten zu gestalten. IT wird dadurch zu einem Kernelement der Leistungserbringung und des Strukturwandels der öffentlichen Verwaltungen.
9. Cloud Computing stellt eine Form des Outsourcings dar, weil kontinuierlich Ressourcen von außerhalb des eigenen Unternehmens/ der eigenen Verwaltung mittels Inanspruchnahme eines Dienstleisters genutzt werden.
92
10. Da die Beziehung zwischen Anbieter und Nachfrager über die gewöhnliche Beschaffung hinausgeht, ist die Zusammenarbeit im Rahmen von Cloud Computing besser als Kooperation zu fassen.
11.
Cloud Computing bietet Vorteile bei Kosten, Funktionalität, Aktualität, Standardisierung, Technologie, Qualität und Flexibilität.
12. Bedenken zu Cloud Computing ergeben sich aus den allgemeinen OutsourcingRisiken sowie in Bezug auf die Datensicherheit.
13. Die Vorteile des Outsourcings sind gegen die Risiken zur Sicherheit der Daten
der Bürger aufzuwiegen. Cloud Computing ist nur dort denkbar, wo es das Vertrauen des Bürgers nicht gefährdet.
14. Öffentliche Clouds kommen für Kommunen derzeit nicht in Frage. Ausnahmen
für einzelne Services sind an die Anwendung von Verfahren gebunden, die das
Lesen nur Berechtigten ermöglichen (Datensegmentierung und Datenverschlüsselung).
15.
Für öffentliche Verwaltungen gilt angesichts der hohen Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit eine Private Cloud als die Lösung. Die IT-Services
befinden sich dabei entweder in einem verwaltungseigenen Rechenzentrum oder bei einem IT-Dienstleister, der kundenindividuell den IT-Betrieb übernimmt. Der Zugang wäre beschränkt wie in einem Intranet.
16. Bei einem Zusammenschluss mehrerer Kommunen würde es sich um eine
Community Cloud, im Falle des Staates um eine Government Cloud handeln.
Der Aufbau derartiger Cloud-Formen bedarf des politischen Willens, potenzielle
Effekte gemeinsam mit anderen umzusetzen, eines tragfähigen und transparenten Business- und Geschäftsmodells sowie eines umsetzbaren, pragmatischen
Organisations- und Technikkonzepts.
17.
Bei allen IT-Aktivitäten der öffentlichen Verwaltung sind politische Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Aufgabenerfüllung und nicht Gewinnmaximierung steht im Vordergrund. Selbst bei reinen Prozessen der Verwaltungsmodernisierung ist ein political case zu berücksichtigen.
18. IT-Prozesse und -Kooperationen müssen so gestaltet werden, dass Probleme auf
der Leistungsebene nicht die politische Gesamtführung gefährden.
19. Bundespolitisches Zukunftsziel für die Verwaltung ist Open Government. Mit
seinen drei Aspekten Transparenz, Teilhabe und Kooperation soll der Zusammenhalt aller gesellschaftlichen Gruppen gefördert und die Demokratie unterstützt werden.
20. Auf der politischen Tagesordnung steht die Anerkennung von IT als weiteres
Element des Kanons der Daseinsvorsorge. E-Daseinsvorsorge wird genauso
wichtig wie die Versorgung mit Wasser, Energie, Nahverkehr und Wohnraum.
21. Ökonomisch kann Cloud Computing in seinen Ausprägungen SaaS, PaaS und
IaaS öffentlichen Verwaltungen helfen Haushalte zu konsolidieren, Synergien zu
nutzen und Einsparungen zu realisieren.
93
22. Neuer strategischer Spielraum für Politik und Verwaltungen in Zeiten von
Haushaltsdefiziten wird durch das Eingehen von Kooperationen im IT-Bereich
ermöglicht. Gemeinsame Basis-Infrastrukturen wie Rechenzentren sowie standardisierte IT-Infrastrukturen und Fachverfahren verteilen die Grundkosten auf
mehrere Schultern. Durch Synergien wird der Steuerzahler entlastet. Durch
neue Größenklassen ist mehr Qualität in der Leistungserbringung und besserer
Bürger-Service möglich.
23. Wenn durch Fusion oder Reorganisation öffentlich‐rechtlicher Rechenzentren
auch Kosten eingespart werden können, ist zugleich die Entwicklung zu Monopolen und damit neuen Abhängigkeiten nicht aus den Augen zu verlieren.
24. IT-Kooperationen nicht automatisch zu räumlichen Konzentrationen führen.
Denkbar ist ebenso die Kooperation von Spezialisten, die nach dem Konzept der
Service Orientierten Architektur (SOA) zusammenarbeiten und dadurch ein virtuelles Zentrum bilden, das sich anforderungsbedingt dynamisch umstrukturieren lässt.
25. Für Kommunen ist die Zusammenarbeit mit Landesrechenzentren hinsichtlich
des Bezugs von Basisdienstleistungen wie Infrastruktur, Speicherplatz, Rechenleistungen, bundesweite Anwendungen und die Archivierung empfehlenswert.
Für konkrete Fachanwendungen empfiehlt sich die Nutzung kommunaler Rechenzentren oder Zweckverbände.
26. Der Beitritt der Hansestadt Rostock zum Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV) ist politisch zielführend, hinsichtlich möglicher wirtschaftlicher Effekte jedoch offen.
27. Die Stadtverwaltung Rostock hat mit dem Zweckverband e Go-MV, dem Datenverarbeitungszentrum des Landes (DVZ M-V GmbH) sowie dessen Netzwerk CN
LAVINE öffentliche Kooperationspartner im eigenen Land. Dies schließt zugleich weitere Partner inner- und außerhalb des Bundeslandes, sowohl aus der
Kommunal- als auch Privatwirtschaft, nicht aus. Eine Dienstleistungserbringung
durch Private wird sich jedoch mindestens vorerst auf das Cloud-Service-Modell
Software as a Service (SaaS) beschränken.
28. In der Stadtverwaltung Rostock sind IT, Verwaltung und E-Government eng
miteinander zu verzahnen. Die bisherige strikte Trennung ist aufzuheben. Eine
Aufgabenkritik der Verwaltung ist Grundvoraussetzung für eine Analyse der Geschäftsprozesse, die letztlich mittels IT gesteuert werden. E-GovernmentProjekte sind inhaltlich, personell und organisatorisch mit der Verwaltungsmodernisierung zu verknüpfen.
29. Die Hansestadt Rostock hat das Potential mit ihrer IT selbst zur Keimzelle eines
kommunalen Rechenzentrums zu werden, in Zusammenarbeit mit anderen
Kommunen und/oder privaten Partnern.
30. Eine Entscheidung für die Nutzung von Cloud Services sollte mit Hilfe eines
Entscheidungsmodells als Instrument strategischer Verwaltungsführung erfolgen, um Planungsprozesse zu unterstützen. Während für das Outsourcing von
IT zahlreiche Entscheidungsmodelle existieren, ist für Cloud Computing in
Kommunen keines bekannt.
94
31. Als Ausgangspunkt für eine Entscheidungsfindung zu Cloud Computing in einer
Kommune können die allgemeinen Entscheidungskriterien für das Outsourcing
von IT in Anwendung gebracht werden.
32. Der Entscheidungsprozess besteht aus den beiden Grundelementen providerunabhängige Planung und Partnerauswahl sowie providerbezogene Umsetzung
und Betreibung. Im gesamten Prozess sind die Mitarbeiter laufend und umfassend einzubeziehen.
33. Das bisher einzig existierende Entscheidungsmodell für die Privatwirtschaft von
Henneberger/Strebel/Garzotto (Oktober 2010) mit den Elementen a) Strategischer Wert/Kritikalität b) Überprüfen von Aufwand, Nutzen, Risiken c) Auswahl
Cloud-Services und Anbieter d) Endentscheidung mittels Business Case bietet
eine gute Ausgangsbasis für Cloud-Computing-Entscheidungen in allen Bereichen. Für Kommunen ist dieses Modell um Aspekte der Spezifik von Entscheidungen in öffentlichen Verwaltungen zu ergänzen.
34. Die spezifische Situation einer Kommune ist zu betrachten, um den optimalen
Lösungsansatz zu ermitteln. Bei standardisierter Anwendung, häufig wechselnden Nutzern an vielen Standorten und einem Bedürfnis nach laufender Aktualisierung liegt das Outsourcing von IT in einer Private oder Community Cloud
nahe. Geht es um sehr spezifische Anwendung auf einer stabilen Infrastruktur
für einen relativ konstanten Nutzerkreis über einen langen Zeitraum erscheint
eine Inhouse-Lösung empfehlenswert, insbesondere, wenn die IT der Kommune
eine hierfür erforderliche kritische Größe besitzt.
35. Die Feststellung eines Entscheidungs- und Handlungsbedarfs sollte sich an der
Zielstellung Bürgerkommune mit einer zuverlässigen, sicheren und kostengünstigen Verwaltung ausrichten.
36. Das Entscheidungsumfeld ist mit den Methoden von PESTEL (politische, ökonomische, soziale, technologische, ökologische, rechtlichte Rahmenbedingungen) und SWOT (Stärken-Schwächen- sowie Chancen-Risiko-Analyse der kommunalen IT) erfassbar. Hinzu kommen Erfordernisse des allgemeinen Strukturwandels öffentlicher Verwaltungen und das Selbstverständnis der jeweiligen
Kommunalverwaltung.
37. Handlungsalternativen zur Aufgabenerfüllung durch IT (Make or Buy), zu Outsourcingtiefen bei Cloud Computing (Servicemodelle), zu Nutzungsmodellen
(Cloud-Arten) sowie zu IT-Kooperationen sind zu benennen und in ihren Auswirkungen zu bewerten.
38. Bei der Bewertung der Alternativen sind gängige Methoden der Betriebswirtschaft sowie bestehende Entscheidungsmodelle zum Outsourcing nutzbar. Als
Ausschlusskriterien für die Nutzung von Cloud Computing in Kommunen sind
zu berücksichtigen: rechtliche Zulässigkeit, wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit,
Steuerbarkeit und Risikobeherrschbarkeit. Bei einer Beteiligung an öffentlichen
Rechenzentren sowie kommunalen Zweckverbänden ist auch eine politische
Komponente zu berücksichtigen.
95
39. Zu den allgemein gängigen Entscheidungsschritten des Make or Buy sowie des
Cloud-Computing-Einsatzes sind im kommunalen Bereich zusätzlich kommunalverfassungsrechtliche Vorschriften, Festelegungen in den Hauptsatzungen
der jeweiligen Kommune und Landespersonalrechtliche Bestimmungen zu berücksichtigen.
40. Bei der Umsetzung der getroffenen Entscheidung kann das Change Management angewandt werden, u. a. die 8 Schritte von John P. Kotter. Die umfassende
und laufende Einbindung des Personals und seiner Vertretung sollte dabei
ebenso selbstverständlich sein wie eine Verknüpfung mit der Verwaltungsreform, den politischen Entscheidungsträgern und den Stakeholdern der Verwaltung.
41. Die Kontrolle der Entscheidung ist mit den gängigen betriebeswirtschaftlichen
und IT-Controlling-Instrumenten realisierbar.
96
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