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Unabhängiger Energieberater DENA Energiepass Aussteller Von-Emmich-Str. 19, 78467 Konstanz Tel. 07531 959964; Fax 07531 959973 [email protected] Energieberater-Konstanz.de Förderprogramme für Niedrigenergieund Passivhäuser (Stand: 17. Oktober 2008 - ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Irrtum vorbehalten) Niedrigenergiebauweise ist seit Ablösung der alten Wärmeschutzverordnung ´95 durch die Energieeinsparverordnung am 01.02.2002 für Neubauten Standard und wird damit nicht mehr speziell gefördert. In der Kreditwirtschaft wird das Niedrigenergiehaus im Neubaubereich bereits seit längerem als Standardprodukt und damit als Grundvoraussetzung für die Vergabe von Förderdarlehen (z. B. Wohnungsbauförderprogramme der L-Bank) betrachtet. Im Neubaubereich werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Programm "Ökologisch Bauen" jedoch so genannte "Energiesparhäuser" gefördert, deren JahresPrimärenergiebedarf deutlich unter den gesetzlichen Vorgabewerten der Energieeinsparverordnung liegen. Die KfW unterscheidet hierbei das "KfW-Energiesparhaus 40" (= ein Haus, dessen Jahresprimärenergiebedarf nicht mehr als 40 kWh je m² Gebäudenutzfläche beträgt), das "KfWEnergiesparhaus 60" (= ein Haus, dessen Jahresprimärenergiebedarf nicht mehr als 60 kWh je m² Gebäudenutzfläche beträgt) und das Passivhaus (= ein Haus, dessen Jahresprimärenergiebedarf nicht mehr als 40 kWh je m² Gebäudenutzfläche und dessen Jahres-Heizwärmebedarf nicht mehr als 15 kWh je Quadratmeter Wohnfläche beträgt). Wird eine Bestandsimmobilie (im Jahr 1983 oder davor fertig gestellt) energetisch zum "Niedrigenergiehaus im Bestand" (= Neubauniveau im Sinne der Energieeinsparverordnung) saniert, stehen hierfür Zuschüsse und Darlehen aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verfügung. Die Zuschussförderung sieht 10% der förderfähigen Investitionskosten und max. 5.000 € pro Wohneinheit bei Erreichen bzw. Unterschreiten des Neubauniveaus bzw. 17,5% und max. 8.750 € pro Wohneinheit bei Unterschreitung des Neubauniveaus um 30% vor. Bei der Umsetzung vorgegebener Maßnahmepakete gewährt die KfW einen Zuschuss von 5% und max. 2.500 € pro Wohneinheit. Dieselben Maßnahmen werden alternativ auch mit zinsverbilligten Krediten gefördert. Bei Erreichen bzw. Unterschreiten von Neubauniveau gewährt die KfW einem Teilschulderlass von 5% (max. 2.500 €), bei Unterschreiten des Neubauniveaus um 30% oder mehr einen Teilschulderlass von 12,5 % (max. 6.250 €). 1.1 Programm "Ökologisch Bauen" der Kreditanstalt für Wiederaufbau Art der Förderung: Darlehen Förderfähige Vorhaben: Errichtung oder Ersterwerb von "KfW-Energiespar-häusern 40, 60" und Passivhäusern Konditionen: Zinssatz: für "KfW-Energiesparhaus 40" und Passivhaus (bei 20-j. Laufzeit) nom. 3,85% (eff. 3,91%), 100% Auszahlung; für "KfWEnergiesparhaus 60" (bei 20-j. Laufzeit) nom. 4,70% (eff. 5,37%); 96% Auszahlung, Laufzeit bis 30 Jahre, Zinsbindung 10 Jahre, max. 3 (20 j. Laufzeit) bzw. 5 tilgungsfreie Anlaufjahre. Gefördert werden beim Energiesparhaus 40 und beim Energiesparhaus 60 pauschal 50.000 € je Wohneinheit. Abruf weiterer Informationen und aktueller Konditionen im Internet unter www.kfw-foerderbank.de. www.energieberater-konstanz.de Antragstellung: über Hausbank, vor Beginn des Vorhabens Antragsberechtigte: Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden (z. B. Privatpersonen, Wohnungsbauunternehmen oder –genossenschaften etc.) 1.2 CO2-Gebäudesanierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau Art der Förderung: Darlehen Förderfähige Vorhaben: energetische Sanierung eines bestehenden Gebäudes (1983 oder davor fertig gestellt) zum "Niedrigenergiehaus im Bestand" 1.2.1 Zuschussvariante Mit Zuschüssen gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen, die dazu beitragen, dass mindestens Neubauniveau nach Energieeinsparverordnung (EnEV) oder das Niveau „EnEV minus 30%“ erreicht wird. Förderfähig sind Maßnahmen an Gebäuden, die bis zum 31.12.1983 fertig gestellt wurden. Ebenso werden bestimmte Maßnahmenpakete an Wohngebäuden gefördert, die vor dem 31.12.1994 fertig gestellt wurden: Maßnahmepaket 0: Maßnahmepaket 1: Maßnahmepaket 2: Maßnahmepaket 3: Maßnahmepaket 4: Wärmedämmung der Außenwände; Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke; Wärmedämmung der Kellerdecke, von erdberührten Außenflächen beheizter Räume oder von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen; Austausch der Fenster Austausch der Heizung; Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke; Wärmedämmung der Außenwände Austausch der Heizung; Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke; Wärmedämmung der Kellerdecke, von erdberührten Außenflächen beheizter Räume oder von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen; Austausch der Fenster Austausch der Heizung; Austausch der Fenster; Wärmedämmung der Außenwände Durchführung von mindestens 3 von einem Sachverständigen empfohlenen Maßnahmen aus der folgenden Liste: Wärmedämmung der Außenwände; Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke; Wärmedämmung der Kellerdecke, von erdberührten Außenflächen beheizter Räume oder von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen; Austausch der Fenster; Austausch der Heizung; Einbau einer Lüftungsanlage Konditionen: Zuschuss in Höhe von 10% der förderfähigen Investitionskosten bei Erreichen bzw. Unterschreiten des Neubauniveaus nach EnEV, höchstens 5.000,00 € je Wohneinheit; Zuschuss in Höhe von 17,5% der förderfähigen Investitionskosten bei Unterschreitung des Neubauniveaus um 30% und mehr, höchstens 8.750 € je Wohneinheit; Zuschuss in Höhe von 5% der förderfähigen Investitionskosten bei Umsetzung eines der beschriebenen Maßnahmepakete, höchstens 2.500 € je Wohneinheit. www.energieberater-konstanz.de 1.2.2 Kreditvariante Die in der Zuschussvariante beschriebenen Maßnahmen werden alternativ auch mit zinsverbilligten Krediten gefördert. Zusätzlich zu den zinsgünstigen Krediten wird das Erreichen bzw. Unterschreiten von Neubauniveau bzw. „EnEV minus 30%“ mit Tilgungszuschüssen gefördert. Konditionen: Zinssatz (bei 20-j. Laufzeit) nom. 2,55% (eff. 2,57%), 100% Auszahlung, Laufzeit bis 30 Jahre, Zinsbindung 10 Jahre, mind. 1 und max. 3 (20-j. Laufzeit) bzw. 5 (30-j. Laufzeit) tilgungsfreie Anlaufjahre. Gefördert werden bis zu 100% der Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (Architekt, Energieeinsparberatung etc.), max. 50.000 € je Wohneinheit (Maßnahmepakete 1-4). Wenn durch die Sanierung Neubauniveau erreicht bzw. unterschritten wird, gewährt die KfW einen Teilschulderlass von 5 %, bei Erreichen bzw. Unterschreiten von „EnEV minus 30%“einen Teilschulderlass von 12,5 %. Abruf weiterer Informationen und aktueller Konditionen im Internet unter www.kfw-foerderbank.de. Antragstellung: vor Beginn des Vorhabens, private Antragsteller über Hausbank, öffentlich-rechtliche Antragsteller direkt bei der KfW Antragsberechtigte: Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden (z. B. Privatpersonen, Wohnungsbauunternehmen oder –genossenschaften etc.) 2. Kommunale Förderprogramme Zum Teil unterstützen auch Kommunen den Bau von „Energiesparhäusern“. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach! www.energieberater-konstanz.de