Aufgabenbereiche Personalwesen

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Aufgabenbereiche Personalwesen
Stellenbeschreibungen
aus dem Blickwinkel der AVR neu
Dr. Kathrin Raitza / Michael Unger
8. Fachtagung 08.-10. Juni 2009 in Bonn
0. Inhaltsübersicht
1. Wozu brauchen wir überhaupt
Stellenbeschreibungen?
2. Inhalte von Stellenbeschreibungen
3. Stellenbeschreibungen in Zeiten AVR neu
4. Einführung neuer Stellenbeschreibungen
in den Stephanus-Werkstätten
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1. Wozu brauchen wir Stellenbeschreibungen?
¾ Definitionen:
„Eine Stellenbeschreibung (Arbeitsplatzbeschreibung, job
description, position guide) ist eine personenneutrale schriftliche
Beschreibung einer Arbeitsstelle hinsichtlich ihrer Arbeitsziele,
Aufgaben, Kompetenzen und Beziehungen zu anderen Stellen.“
(aus: www.wikipedia.de)
¾ Vorbehalte:
– hoher Zeit- und Organisationsaufwand
– Fixierung auf beschriebene Aufgaben führt zu fehlender Flexibilität
– Kosten für Einführung, Pflege und Überarbeitung
– Gefahr der Bürokratisierung und Überorganisation
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1. Wozu brauchen wir Stellenbeschreibungen?
¾ Ziele:
– Beschreibung der konkreten Aufgaben des Stelleninhabers
– Definition der funktionalen und betrieblichen Stellung des
Mitarbeiters in der betrieblichen Organisation
• Unter-/Überstellung
• Stellvertretung
– Klarstellung und Abgrenzung von Kompetenzen und
Verantwortungsbereichen
• Kernkompetenzen
• besondere Befugnisse z.B. Budgetverantwortung
• Unterschriftsvollmachten
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1. Wozu brauchen wir Stellenbeschreibungen?
¾ Anwendung für:
– Stellenausschreibung
– gesamtes Personalauswahlverfahren
• Auswertung der Unterlagen
• Vorstellungsgespräch
– Arbeitsvertragsgestaltung, einschließlich Eingruppierung
– Personalplanung und Personaleinsatz
– Organisation und Optimierung der Arbeitsabläufe
– Maßnahmen der Personalenwicklung
• Mitarbeitermotivation
• Zielvereinbarung
• Festlegung von Weiterbildungen
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2. Inhalte von Stellenbeschreibungen
¾ Stellenbeschreibungen sind Grundlage des gesamten
Personalmanagements und bilden in ihrer Gesamtheit
sowohl die Aufbau- als auch die Ablauforganisation ab!
¾ Stellenbeschreibungen sollten daher nicht nur die
übertragenen Aufgaben abbilden, sondern darüber
hinaus:
–
die Aufbauorganisation
–
Kommunikationsstrukturen
–
Grad- und Abgrenzung der Verantwortlichkeiten
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2. Inhalte von Stellenbeschreibungen
¾ Daraus leiten sich folgende notwendige Punkte ab:
–
Name des Stelleninhabers
–
Stellenbezeichnung
–
organisatorische Stellung
–
Grundsätzliche Ziele
–
Aufgaben und Kompetenzen
•
Allgemeine Einordnung der Aufgaben (s. AVR neu!)
•
Einzelaufgaben geordnet nach Grad der Verantwortung
•
Besondere Befugnisse
•
Klausel zur Übernahme anderer Aufgaben
–
Erforderliche Qualifikation (s. AVR neu!)
–
Geltungsvereinbarungen, Unterschriften
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3. Stellenbeschreibungen in Zeiten AVR neu
¾ Eingruppierung basiert auf den konkreten übertragenen
Aufgaben, die der Stelle das Gepräge geben. Diese
müssen daher eindeutig vereinbart werden.
¾ Durch die Stellenbeschreibung muss klar erkennbar
sein, wie sich die beschriebenen Aufgaben einordnen
lassen, z.B. handelt es sich dabei um
– einfachste, sehr einfache, einfache Tätigkeiten
– Tätigkeiten unter fachliche Anleitung
– komplexe Aufgaben
– eigenständige Wahrnehmung von Aufgaben
– Leitungsaufgaben in Bereichen oder (Gesamt-)Leitung
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3. Stellenbeschreibungen in Zeiten AVR neu
¾
¾
Um die übertragenen Aufgaben zu erfüllen, sind bestimmte
Kenntnisse, Fertigkeiten, Ausbildungen erforderlich, z.B.
–
keine Kenntnisse aus Berufs- oder Schulausbildung
–
fachliche Einarbeitung, ohne Ausbildung
–
erweiterte fachliche Einarbeitung über längeren Zeitraum
–
kürzere i. d. R. einjährige Ausbildungen
–
mindestens zweieinhalbjährige Berufsausbildung
–
mindestens dreijährige Fachschulausbildung
–
Fachhochschulausbildung
–
Wissenschaftliches Hochschulstudium
Stellenbeschreibung enthält daher auf dieser Basis
Notwendige fachliche Mindestanforderungen
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4. Einführung neuer Stellenbeschreibungen in der
Praxis
¾ Ausgangspunkt / Vorarbeiten
– ab 1.1.2008: reformierte AVR des DW Berlin-BrandenburgSchlesische-Oberlausitz in Kraft auf der Grundlage des
Beschlusses der AK vom 26.09.07
– innerhalb von 3 Monaten Umsetzung des neuen
Eingruppierungssystems für ca. 3500 Einzeleingruppierungen !
Ö pragmatisches Herangehen notwendig
– Stellenbeschreibungen nicht durchgehend vorhanden
Kriterien für das neue Eingruppierungssystem spielten keine Rolle, dadurch
Gefahr für Ableitung nicht zutreffender Eingruppierungen
– durch Zeitdruck zunächst Erarbeitung von Kriterienkatalogen
geordnet nach den sozialen Felder unserer Arbeit
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4. Einführung neuer Stellenbeschreibungen in der
Praxis
¾ Kriterienkataloge
– erarbeitet von Werkstattleitern, verantwortlichen Mitarbeitern,
Vertretern der Personalabteilung
– funktionsorientiertes Raster für einzelne Stellenart in
Tabellenform
– Übernahme von zutreffenden fachlichen Anforderungen und
Aufgaben aus der Anlage zur Eingruppierung
– zusätzlich: Konkretisierungen für unsere Einrichtungen
(unter Beachtung Bedarfsrichtlinien für Personalausstattungen in Werkstätten)
– Grundlage für grundsätzliche Abstimmung mit
Gesamtmitarbeitervertretung zu den Eingruppierungen der
Stellenarten
– Beispiel Kriterienkatalog für die Werkstätten
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4. Einführung neuer Stellenbeschreibungen in der
Praxis
¾ auf dieser Grundlage dann durch Arbeitsgruppe
(Werkstattleiter) unter Beratung der Personalabteilung
Erarbeitung aller Stellenbeschreibungen
dabei ständige Rückkopplung mit allen Leitungsgremien
der einzelnen Werkstätten im Verbund
¾ Zeitraum der Erarbeitung: ca. 6 Monate
¾ Ergebnis: Stellenbeschreibungen für
– Werkstattleiter, Betriebsstättenleiter, Bereichsleiter,
Gruppenleiter (BBB, FBB, AB), MA im Gruppendienst, Sozialer
Dienst, Arbeitsvorbereiter, Kraftfahrer, MA HauswirtschaftHaustechnik, Mitarbeiter Verwaltung
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4. Einführung neuer Stellenbeschreibungen in der
Praxis
¾ Grundprinzipien
– einheitliche, übersichtliche Form
– so kurz wie möglich, so umfangreich wie nötig
– Vereinbarung zu generellen Aufgaben und
Verantwortungsbereichen, keine Nennung aller Detailaufgaben
– eindeutiger Bezug zur AVR neu durch Formulierungen
insbesondere bei
• Aufgaben und Kompetenzen
• Fachliche Mindestanforderungen
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4. Einführung neuer Stellenbeschreibungen in der
Praxis
¾ Grundprinzipien
–
Raum für Ausübung des Direktionsrechtes durch Klausel:
Der Stelleninhaber ist verpflichtet, neben den oben aufgeführten
Aufgaben auf Weisung des Vorgesetzten Einzelaufträge auszuführen,
die dem Wesen nach zu seiner Tätigkeit gehören oder sich aus
betrieblichen Notwendigkeiten ergeben.
–
Kein Bestandteil des Dienstvertrages:
Arbeitgeber überträgt auf Grundlage des Direktionsrechts Aufgaben
Mitarbeiter nimmt zur Kenntnis
Ö Änderungen jederzeit möglich
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4. Einführung neuer Stellenbeschreibungen in der
Praxis
¾ Beispiel für interne Struktur einer Werkstatt:
– Werkstatt Ulmenhof
¾ Beispiele Stellenbeschreibungen:
– Gruppenleiter im Arbeitsbereich
Entgeltgruppe 7
– Mitarbeiter im Gruppendienst AB
Entgeltgruppe 5
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Danke für Ihr Interesse!
Wir freuen uns auf Ihre Fragen und
Diskussionsbeiträge …
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