10/2013

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10/2013
LOITZER - BOTE
Bürgerzeitung und
amtliches Mitteilungsblatt
für die Stadt Loitz
u. d. Amt Peenetal Loitz
Jahrgang 23
Montag, den 21. Oktober 2013
Nummer 09
Naturkraft und Mensch
S
o vieles wächst in Flur und Feld!
Nur für uns Menschen scheint’s gedacht,
weil’s all das zur Verfügung stellt,
was unser Dasein möglich macht.
D
er Regen, der herniederfällt,
zur Freude Anlass geben müsst’.
Er stärkt das Leben in der Welt,
das nur durch ihn entstanden ist.
D
as Wasser - Regen, Fluss und Meer ist manchmal zahm in uns’rer Hand.
Doch kommt’s mit voller Kraft daher,
hält ihm selbst starker Fels nicht stand.
D
er Segen liegt im Mittelmaß:
Stellt sich zu viel, zu wenig ein
an Wärme, Kälte, Wind und Nass,
kann nur Chaos die Folge sein.
D
er Sturm tobt oft wie toll und dumm,
dass er Tod und Zerrstörung schafft.
So manches, was um uns herum,
hat eine ungeheure Kraft.
T
ief unter uns das Feuermeer
drängt explosiv zu uns herauf,
schiebt Kontinente hin und her
und faltet die Gebirge auf.
U
nd hüllt der Frost ganz ungeniert
das Land in Eis zur Winterzeit,
glaub’: Eh’ die Welt total erfriert,
bleibt dir zum Leben genug Zeit.
D
ie Sonne bringt wohl mal Beschwer.
Lässt sie dereinst uns ganz im Stich,
gibt’s keine Lebewesen mehr,
nicht Mensch, nicht Tier, auch Pflanzen nicht.
S
o ist es doch wohl angezeigt,
dass man Naturkraft akzeptiert,
vor dieser großen Macht sich neigt,
sie ohne „Aber“ respektiert.
Foto: LW-Bildarchiv
Gertraut Henze
Die nächste Ausgabe des „Loitzer Bote” erscheint am Montag, den 25. November 2013
Redaktionsschluss ist Mittwoch, der 13. November 2013.
Loitz
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Nr.09/2013
23. Landeserntedankfest
Nr. 09/2013
in Loitz
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Loitz
Loitz
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Landeserntedankfest in Loitz - Das Ereignis,
was unvergessen bleibt!
Esistvollbracht,dasErntedankfestdesLandesMecklenburg-VorpommerninunserenkleinenStadtLoitz.VoreinemJahrnochbelächelt
undbezweifelt,dassLoitzeinFestindiesemAusmaßehinbekommt.
DochdawarenvieleamWerkeundgemeinsamistesunsgelungen.
Schönsahesaus,unserStädtchen,dassichmitWimpeln,Blumen,
MaisundKürbismenschengeschmückthat.SogardiemarodenHäuser
erhieltenanprächtigesAntlitz.DerFantasiedervielenfleißigenHände
warenkeineGrenzengesetzt.EswareineFreudeamMorgendurch
dieStraßenzulaufenundaufEntdeckungsreisezugehen,bevor
dieGästeindenOrtströmen.Jaundsiekamenvonüberallherund
säumtendieStraßen,bevordergroßeFestumzugsichinBewegung
setzte.ZuvorjedochverfolgtendieMenscheninderSt.Marien-Kirche
denFestgottesdienst,woBischofAbromeitandenUrsprungdes
Festeserinnerte.
Dannwurdeesspannend,jederGastsuchtesicheingutes
Schauplätzchenentlangder
Hauptstraße, um den, aus
sagenhaften86Schaubildern
bestehendenFestumzug,zu
sehen, zu filmen und zu fotografieren.Eingigantischer
ZugsetztesichinBewegung,
dernachanderthalbStunden
die Ehrentribüne am Hafen
erreichte,woLeifTennemann
dasGesehenekommentierte.
Vomkleinstengeschmückten
Handwagenbiszurgrößten
Erntemaschine,eswaralles
vertreten,genauwiedieumliegendenStädteundGemeinden,diesoihrenGrußderalt
ehrwürdigen Stadt übermittelten.
UnserBühnenprogrammbegannmitFestredenundderÜbergabederdurchdieLandfrauenliebevollgefertigtenErntekronedurchdieLandwirtedesAmtesPeenetal
Loitz.DasLandespolizeiorchesterspielte,dieTaubenflogeninden
sonnigenHerbsthimmelundtausendeZuschauergenossendasAngebotandenStänden,dasmiteinerbuntenPaletteKöstlichkeitenkaum
zuübertreffenwar.Danngingeslautzuundnichtzuüberhörenwar
SteffiBehm,deralsChefversteigererdenAuktionshammerschwang
undselbstLeifTennemannfastzumVerstummenbrachte.Einbunter
ReigenvonTänzen,GesangundSchauspielsetztesichaufderBühne
fortundunterhieltdasPublikumblendend.
Allesinallem,eswareinFestderSuperlative,dassunserStädtchen
inMecklenburg-Vorpommernbekanntergemachthat,dassMenschen
näherzusammenrückenließunddassgezeigthat,dassgemeinsam
vielesgeht,zurFreudeallerMenschen,diesichnachsoeinemFest
gesehnthaben.
DerDankgehtanalleOrganisatoren,HelferundandieLoitzer,diebewiesenhaben,dasseinaltesPommernstädtchenauchbuntseinkann.
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Zaunansprachundfragte“NaWerner,istesnichteinbisschenkalt
imGartenzusitzen“.
DapräsentierteMutterSchultenihreHerbstrezepteundselbstder
HSVPeenetalLoitze.V.ließessichnichtnehmen,dasSchweinam
SpießineinerherbstlichgestaltetenUmgebunganzuschneiden.Viele
VereineundHändlerschmücktenihreStändeundauchdieWohnungsbaugenossenschaftLoitzeGmachtemiteinergeschmackvollen
Straßeneckendekorationaufsichaufmerksam.
GanzzuschweigenvondenunzähligenOrten,diedieBeschäftigungsgesellschaftLEGRosenowunterderAnleitungvonRenate
SteinfurtundderUmsetzungvonReinhardÖsterreichgestalteten.
AlleindieWimpelkettenanzufertigen,brauchtevielZeitundGeschick.
InderGreifswalderStraßespornteHerrTriphanseineNachbarnzum
SchmückenderHäuseranundgingmitgutemBeispielvoran.Sogar
nochindenletztenMinutenvordemUmzugkomplettiertendieLoitzer
LandfrauenmitBlumendasGesamtbildderStadt.
Nunkamenwirdochnichtumhin,einigebeimNamenzunennen.
Aberesistungerechtdenjenigengegenüber,diemitvielFreudeund
Ideenreichtumihr„ZuHause“präsentiertenunddazubeitrugen,den
GästenundEinheimischenzuzeigen,dasLoitzesvermag,etwas
aufdieBeinezustellen.DieFamilieLemke,diedenzweitenPlatzin
derHausgestaltungerringenkonnte,bemerktebeiderPrämierung:
„Eigentlichkönntesoetwasöftersein.Wirwürdengernewiedermitmachen.“Ja,wirsagennur:WeihnachtenstehtvorderTür,diebeste
Gelegenheit,derStadtzueinemschönen,besinnlichenAntlitzzu
verhelfen.FolgendePreisewurdenausgelobt:
Prämierung der Häuser
Karin Heymann
Landeserntedankfest ein dickes Ding
AmLandeserntedankfest,soschienesuns,hatsichdieganzeStadt
beteiligt.Wir,KarinHeymann,RenateSteinfurtundSigridDaushattendieAufgabenunterdengeschmücktenHäusernundPlätzendie
schönstenzuermitteln.JederdermitoffenenAugendurchLoitzgegangenistwirdbestätigen,dassdieseseinschweresAmtwar.Vor
allemdiekleinenDetails,mitdenendieLoitzerihreDekorationenausschmückten,brachtenunssomanchesMalzumSchmunzeln.Einige
BildererzähltensogarkleineGeschichten.SostieginderNeustadt
eineStrohkatzeamRegenrohrdemDrachenhinterher,oderwenn
maninderGoethestraßeaneinemkleinenBaumvollerVögelvorbei
ging,fingendieseanzuzwitschern.WirsaheneinenFahrradfahrer,
derinderSchlossbergstraßedieKurvenichtbekamundimStrohballen
landeteundeinenJäger,derkonzentriertaufseinemHochsitzsaßund
dasRehausStrohnebensichnichtbemerkte.Woandersversuchte
sicheinHuhnausdemKorbmitNüssenzubedienenundaufdem
schwarzenWeglümmeltesicheinKürbismanninderSonneaufder
Bank.MancheFigurensahensoechtaus,dasmansie,wieimFalle
derDekorationderFamilieSchumanninderGoethestraße,überden
1. Fr. Spihalla u. Herr Wolff Schlossbergstraße
2. Fam. Lemke Schlossbergstraße 100,- €
200,- €
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3. Fam. Debnar Greifswalder Str. 100,- €
3. Fam. Budweg Greifswalder Str. 100,- €
1. Kleiner Markt, Sportgruppe Sophienhof 200,- €
2. Postplatz, Wohngemeinschaft Wiesenweg 200,- €
3. Alter Bahnübergang in der Stadt, Sportgruppe Düvier 100,- €
3. Herr Löffler aus Rustow 50,- €
II. Seniorenbetreuung Schlossbergstraße 50,- €
Prämierung der Zeichnungen
„Mein Landeserntedankfest in Loitz“
3. Fam. Werner Schumann Goethestr. 100,- €
Preisträgerin der Plakatmitgestaltung.
1. Charline Sachau
Loitz
Loitz
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SeitdreiJahrenist„Petrus“leiderauchnichtmehrunserGlücksbringer,
sodasswirmitdemKillerjederVeranstaltung(Regen)zukämpfen
hatten.AberdieSchauerverzogensichwiederzurAbendveranstaltung.HerrWiesnerhatfürguteStimmunggesorgtundsogarseine
StimmeinTrantowgelassen.EinigeBesucherwartetenaufdasFeuerwerk,dasnichtangekündigtwar,aberirgendwieimmerschönist.
AusKostengründenhatsichunserVereindazuentschiedennurnoch
alle5JahreeinFeuerwerkdurchzuführen.
Das nächste Feuerwerk gibt es 2016.
AndieserStellemöchtenwirunsbeiAllenbedanken,diedasdiesjährigeDorffestunterstützthaben.SeiesmiteinerKuchenspende,
SpendenzurVersteigerung,derMitwirkungbeidenArbeitenzur
DurchführungunddesAuf-undAbbaus.Aberohnediefinanzielle
undmaterielleUnterstützungderGewerbetreibendenundLandwirtschaftsbetriebewäreauchdiesesDorffestnichtumsetzbargewesen.
2. Lea Sauerborn
3. Merle Bartels sowie 3. Andre Brisch
Sigrid Daus
Renate Steinfurt
Karin Heymann
Das 27. Dorffest in Trantow ist Geschichte
und eigentlich schon wieder lange her
Am31.08.2013wares
soweit. Zum 27. Mal
durftenwirunsereGästeanderFreilichtbühneundamDorfteichin
Trantow willkommen
heißen.
Wir haben es wieder
einmal geschafft und
konnten insgesamt
1.600Besucherbegrüßen.Esistnichtimmer
einfach,injedemJahr
Publikumsmagnetenzu
schaffen.Schadewar,
dassamVormittagdie
Feuerwehr-SchalmeienkapelleLühmansdorf
e.V.vornichtallzuvielenGästenaufspielten.
Sehrgutangenommen
undimmerwiedergern
gesehenwarderPferdekutschen-parcour.In
diesemJahrwarenes
11TeilnehmermitKutschen, wieder einmal
federführendvonTino
Volksdorf vorbereitet.
Den1.PlatzbelegtedabeiHerrOlafBurchert,den2.PlatzHerrHolger
Schadeundden3.PlatzHerrPeterBurchert.EinweiteresHighlight
warendieHubschrauberrundflüge.MancheBesucherberichteten
nachdemFlug;„Es war wie im Märchenwald, unsere Gegend
von oben zu sehen.“
Dankeschön
MaximilianGrafvonBismarckSchönhausenmitdenFirmen:
- TrantowerAgrarGmbH&CoKG,
- AgrarserviceVorpommernGmbH,
- EnergieTrantowGmbH&CoKGund
- TrantowerZuchthofGbR
- Janzen&EllwitzGmbHausLoitz
- BauhandwerksbetriebHorstGierkeGmbH
- GetränkeFachgroßhandel-LängertLoitz
- MetallbauAbelausTrantow
- RechtsanwaltskanzleiRolf-MichaelEggertausTrantow
- Maleru.HausmeisterdiensteJensSägebrechtausTrantow
- MalerbetriebFrankSchulzausTrantow
- Sanitär-Gas-undHeizungsinstallationIngoWählerausVorbein
- AgrargenossenschaftSchwingetale.G.Sassen
- LoitzerGlasMartinTescherausLoitz
- OptikerThomasKrakauausLoitz
- SparkasseNeubrandenburg-Demmin
- AllianzCathleenAdebahr-RoßausLoitz
- ElektrobetriebBernhardStambuschausRustow
- ElektroinstallationLotharSchröderausLoitz
- SanitärtechnikHagemannausKletzin
- MotorgeräteKarstenHoppeausDüvier
- Sachspenden
- GemeindeSassen-Trantow
- LandwirtschaftsbetriebGerhardRausausTrantow
- AgrargenossenschaftSchwingetale.G.Sassen
- KirchengemeindeGülzowshof
- SeniorenwohnanlagePeenetal
Das28.Dorffestfindetam30.08.2014statt.DerKulturverein
Trantowe.V.freutsichbereitsjetztaufIhrenBesuchundhat
Sonnenscheinbestellt.
Nr. 09/2013
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Loitz
Vorschau
Eisbeinessen
Am:
Beginn:
IM:
23.11.2013
19:30 Uhr
Vereinshaus
„Am Storchennest“
Voranmeldungen bitte bis zum 20.11.2013 unter der
Telefonnummer 039998 10179 oder 0170 1836990.
Wir freuen uns schon jetzt auf Ihren Besuch.
Pro Person 9,00 EUR
Falls jemand kein Eisbein mag, bieten wir auch Kassler an.
Bitte einfach mitteilen bei der Voranmeldung.
Der Karnevalsclub
Görmin lädt ein zur
„Hüttengaudi“
Vorschau Veranstaltungen 2013
in das „Dörphus“ Görmin
am
16.11.2013
Einlass
ab 19:00 Uhr
Beginn:
20:00 Uhr
Kostüm erwünscht
23.11.2013
Eisbeinessen
Beginn: 19:30 Uhr Eintritt: 9,00 €
Voranmeldungen unter 039998 10179 oder
0170 1836990 bis 20.11.2013
27.12.2013
Doppelkopfturnier
Beginn: 19:30 Uhr Einsatz: 5,00 €
31.12.2013
Silvestertanz mit Bernd W.
Beginn: 20:00 Uhr, Eintritt: 26,00 €
inklusive Büfett und Pfannkuchen Voranmeldungen unter 039998 10254 ab 01.11.2013
Der Kulturverein Trantow e. V. freut sich schon jetzt
auf Ihren Besuch.
Loitz
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Die Ver- und Entsorgungsgesellschaft des Landkreises
Ostvorpommern mbH informiert:
Änderung der Telefonnummer
auf den Wertstoffhof Helmshagen
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
derWertstoffhofHelmshagenistabsofortuntereinerneuen
Telefonnummerzuerreichen.DieneueNummerist03834
594669.
WeitereInformationenzumWertstoffhoferhaltenSieunter
www.veo-karlsburg.de.
20 Jahre Fasching in Loitz
1993 fand das erste Mal in Loitz ein Fasching statt. Nun feiert der LKC e. V. sein
großes 20-jähriges Jubiläum/ Kartenvorverkauf bei Annis Partyservice
Loitz, 09. Oktober 2013 - AmSamstag,
dem2.November2013,feiertderLoitzer
KarnevalvereininderPeenetalhallesein
20-jährigesVereinsjubiläum.FastpünktlichzumBeginnderfünftenJahreszeitwirdesalsowiederbuntzugehenindernärrischen
Peenestadt.DerVereinpräsentierteinProgrammausbesonderen
Highlights,andiesichsichervieleLoitzererinnernwerden,die
vonAnfanganbisheutezumtreuenPublikumdesLKCgehören.ZudemwerdenehemaligeMitglieder,früherePrinzenpaare
undbefreundeteKarnevalvereineausderRegiondabeisein,
umgemeinsam20JahreFaschingsgeschichteinLoitzRevue
passierenzulassen.AuchdieMitgliedervoneinstwerdensich
amProgrammbeteiligenunddasBesteaus20JahrenLKCaus
derÜberraschungskistezaubern.EinFaschingsmottogibtes
nicht,aberKostümistnatürlichPflicht-dasbestewirdwieimmer
prämiert.
„SeitWochenlaufenunserePlanungenzumgroßenJubiläumund
wirfreuenunssehrdarauf“,sagtVorstandsvorsitzenderJerome
Lexow.„DieVorbereitungensindaberaucheintollerAnlass,um
endlichwiederalteGesichterzusehen.NebendenProbenbleibt
dannimmernochZeit,zusammenzusitzenundüberdieguten,
altenZeitenzusprechen.“
DieVeranstaltungfindetinderLoitzerPeenetalhallestatt,Einlassistab19Uhr.AufderFacebook-SeitedesVereinswird
vom18.10bis25.10.2013eingroßesFreikarten-Gewinnspiel
stattfinden.AlleInfosdazugibtesaufwww.facebook.com/lkcev.
WerdortkeinGlückhat,kannbereitsimKartenvorverkaufseine
Eintrittskarteerwerben.BeiAnnisPartyserviceinderBreiten
Straße138inLoitz.
Veranstaltungshinweise:
Termin:02.11.2013,
Einlass:ab19:00Uhr
BeginndesProgramms:20:30Uhr
Eintritt:10Euro,imKartenvorverkauf7,50Euro
PeenetalhalleLoitz,Goethestraße65,17121Loitz
Weiterbildungen
für Tagesmütter und -väter
Die Volkshochschulen des Landes bieten
aufGrundlagederBildungskonzeptiondes
KultusministeriumsWeiterbildungenfürTagesmütter-und-väteran.DiegesamtenWeiterbildungsangebote
könnenaufderHomepagedesVolkshochschulverbandesunter
www.vhs-verband-mv.deeingesehenwerden.
DieGreifswalderVolkshochschulebietetihreWeiterbildungenfür
Tagesmütter-und-vätervorrangigamSonnabendan.
Kursekönnenunterwww.vhs-greifswald.de(BereichBeruf)gebuchtwerden.
Nr.09/2013
BeiBedarfschicktdieVHSInteressiertengerndieWeiterbildungsangebotenachHause.MeldenSiesichdannbitteunterinfo@
vhs-greifswald.de.
Ute Boback-Askri
Leiterin VHS-Standort Greifswald
LandkreisVorpommern-Greifswald
VolkshochschuleGreifswald
M.-Luther-Str.7a
17489Greifswald
Tel.0383477360;Fax03834773616
www.vhs-greifswald.de
www.facebook.com/VHS.Greifswald
CariMobil Beratung auf Rädern
DieCaritasinVorpommernbietetmitdem
CariMobileinmobilesBeratungsangebot
für Menschen, die Probleme haben die
weitentferntenVerwaltungsstrukturenzuerreichen,oderentsprechendeHilfezufinden.ImländlichenundstrukturschwachenRaum
kommendieInformations-undBeratungsangebotedeshalbmit
einemBuszudenMenschen.
Wirinformieren,beraten,unterstützenundregeneigeneAktivitätenan.
Wir helfen ganz konkret bei Fragen von:
• ALG l und ALG ll, Grundsicherung (Mehrbedarfe,Befreiung
vomRundfunkbeitrag)
• Krankheit (Patientenverfügung, Betreuung, Vorsorgevollmacht,ZuzahlungvonMedikamenten)
• Wohnung (Wohngeld,Suchenachbehindertengerechtem
Wohnraum,AntragaufErstausstattung)
• Rehabilitation (ambulante/stationäreReha,Mutter-Kind-Kur)
• Kinder (LeistungenfürBildungundTeilhabe,HilfenzurErziehung)
• Behinderung/Rente (Schwerbehindertenausweis,Leistungen
zurTeilhabe)
• Pflege (Pflegegeld,HilfenausderPflegeversicherung,MDKBesuch)
ZweiMitarbeiter,dassindThomasOlsowski(füraltOVP)undUte
Liebegut(füraltUER),werdenjeweilsan2TageninderWoche
nacheinembedarfsorientiertenTourenplanmiteinemBeratungsbusunterwegssein.
UnsereBeratungistvertraulich,unbürokratisch,unabhängigvon
Weltanschauung,NationalitätundReligionszugehörigkeitund
natürlichkostenfrei.
WennSieHilfeundUnterstützungbenötigen,rufenSieunsan!
ErreichenkönnenSieunsunter:
CariMobilAnklam
CaritasRegionalzentrum
FriedländerStraße43
17389Anklam
Mobil01723176459
[email protected]
Die Ver- und Entsorgungsgesellschaft des Landkreises Ostvorpommern mbH informiert:
Elektroschrott App beinhaltet
auch die Wertstoffhöfe des Landkreis
Vorpommern-Greifswald
ObFöhn,Energiesparlampe,Kaffeemaschine,Staubsauer,Kühlschrank,Mikrowelle,Handy,SmartphoneoderauchFernseher:
EinHaushaltistohnesolchundanderetechnischeGeräteheute
nichtmehrdenkbar.NebenSchadstoffenwieetwaQuecksilber
inEnergiesparlampenenthaltensieaberauchwertvolleRohstoffewieselteneErdenoderEdelmetalle,dieunteranderem
inMobiltelefonenverwendetwerden.
DieneueeuropäischeRichtlinie2012/19/EUüberElektro-und
Elektronik-AltgerätevomJuni2012verlangt,dasskünftignoch
mehrElektro-undElektronik-Altgerätegetrenntgesammelt
undeinemhochwertigemRecyclingzugeführtwerdenmüssen.
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Durch das Elektro - und Elektronikgerätegesetz ist insbesondere vorgeschrieben, dass Besitzer die Altgeräte nicht über die
Restmülltonnen entsorgen dürfen, sondern die kommunalen
Sammelstellen nutzen müssen.
Aus diesem Grund hat die Firma Hellmann Process Management
GmbH & CO. KG für alle Besitzer eines Smartphones oder Tablet
PC einen kostenlosen App entwickelt der zur nächstgelegenen
Sammelstelle für Elektro - und Elektronik - Altgeräte führt.
Weiterhin beinhaltet dieser App viele weitere Informationen wie
Kontaktdaten der Sammelstellen und Öffnungszeiten.
Durch diesen App soll die Rückgabe der Altgeräte so weit wie
möglich vereinfacht werden.
Brigitte Irrgang
Samstagmorgen auf dem Kampfriedhof in Loitz. Während die
einen fürs Wochenende in den Supermarkt gehen, treffen sich
hier Angehörige und Freunde Brigitte Irrgangs, um ihres Todes
am 29. September vor 59 Jahren zu gedenken. Die Grabstelle ist
gut gepflegt und heute mit besonders vielen Blumen geschmückt.
„Selig, die ein reines Herz haben, denn sie werden Gott schauen“, steht auf dem Grabstein. Es ist eine der Seligpreisungen
der Bibel.
Brigitte Irrgang fiel als Elfjährige in die Hände eines Sexualverbrechers. Sollte dieses Mädchen, das ein solches Schicksal erleiden
musste, etwa nicht einen Ehrenplatz im Himmel bekommen, fragen sich Brigittes Freunde schon seit fast 60 Jahren. Die Loitzer
vergessen Brigitte nicht.
Und die Stadt Loitz ehrt Brigittes Andenken mit einem Denkmal
vor der Diesterweg-Schule:
Eine große Granitkugel auf roten Pflastersteinen in Kreuzesform.
Die Kugel ist quasi aufgeschnitten und zeigt eine leuchtende
Glaskugel, in der die Form eines Diamanten aufscheint - so,
als ob er in der Glaskugel eingeschlossen wäre. Soll heißen:
Brigitte Irrgang war ein Mädchen, das Licht und Lebensfreude
ausstrahlte, weil ihr Innerstes so klar und stark war.
Vom Friedhof aus gehen Mitglieder des 2011 gegründeten Brigitte-Irrgang-Freundeskreises und weitere Brigittefreunde zur
Maria-Goretti-Kapelle in der Schwedenstraße und feiern dort
einen Gottesdienst. Der Kantor der evangelischen Marienkirche
spielt auf der elektronischen Orgel.
Zusammen mit den beiden Priesterbrüdern feiert Propst Hoffmann den Gottesdienst zu Ehren der Erzengel. Seine Predigt
greift die Motive des Brigittedenkmals auf: Was im Innersten
Brigittes war, kam von Gott und strahlt aus.
Nach dem gemeinsamen Essen dann die Beratung des Freundeskreises. Zunächst ein Gedenken an den verstorbenen Roland
Schwab. Vor allem aber eine Würdigung von Monika Recken,
die in unermüdlicher Arbeit den Freundeskreis betreut, nun aber
schwer erkrankt ist. Dann die Diskussion, wie im kommenden
Jahr Brigittes 60. Todestag mit einem Fest für alle Loitzer und
Gäste aus Ost und West gefeiert werden kann. Eine hochkarätige Neukomposition: „Brigitte. Sieben Szenen für Sprache
und Musik.“
Der berühmte Komponist der Oper „Der kleine Prinz“ - Nikolaus
Schapfl - setzt das Libretto von Marcus Everding um in eine Komposition für Mädchenchor und Klavier sowie Theaterstimmen.
Außergewöhnlich, dass sich einer der besten Librettisten in
Deutschland diesem Thema widmet.
Er wird es sich auch nicht nehmen lassen, selbst Regie zu führen,
vermutlich wird er bald einmal nach Loitz kommen. Um auf demselben Niveau zu bleiben, nahm auch der weltbeste Mädchenchor
Permonik aus Tschechien die Bitte um Mitwirkung an. Nun fehlen
noch entsprechende Theaterstimmen aus Norddeutschland. Das
ehrgeizige Projekt lässt sich aber in 12 Monaten nicht realisieren,
darin waren sich alle einig. Also fand man eine Zwischenlösung,
machte aus der Not eine Tugend.
Zum 60. Todestag von Brigitte im kommenden Jahr wird das Fest
etwas kleiner gehalten, dient aber bereits als Vorlauf der großen
Ereignisse im Jahr darauf. Der Brigitte-Irrgang-Freundeskreis
rüstet sich im Dreiklang von Loitzer Bürgern mit ihrem Bürgermeister Michael Sack sowie evangelischer und katholischer Gemeinde zu einem großen Event.
Loitz
Wenn das die alten Loitzer Schützen
wüssten!
Es brennt wieder Licht im „Loitzer Schützenhaus“, wie die „Ureinwohner“ das Haus des Kunstvereines immer noch betiteln. Licht
bedeutet Leben und das hinter den alten Mauern etwas geschieht,
das bisher nicht immer die Akzeptanz der Loitzer gefunden hat.
Doch siehe da, es gibt sie auch in der kleinen verwunschenen
Peenestadt, Kunstinteressierte, zur Freude des im Jahre 2008
gegründeten Kunstvereins. Peter Sebastian Lange, der Mitbegründer und heutige Vorsitzende des Vereins freute sich, dass
es ihm gelungen ist, Künstler aus aller Welt für dieses Haus, für
diese Stadt zu begeistern. Der Multimedia-Künstler Mike Hentz
eröffnet den Reigen mit seiner Installation „Das Gästezimmer“. Alle
schauten auf ihn und erwarteten eine Einführung, doch er machte
es kurz und öffnete die Tür zum Saal, wo nun die Wahrnehmungen
der Gäste gefragt waren. Er lud sie ein in diesen „Gästeraum“,
eine ortsgebundene Installation, die als akustischer und visueller
Spielplatz begriffen werden kann. Man findet hier eine organische,
interaktive und visuelle Klanglandschaft vor. Der Künstler hat die
Gabe, so Peter Sebastian Lange, einen Raum anzuschauen, ihn
auf sich wirken zu lassen und sofort entsteht die Idee, so auch für
den Saal in Loitz. Voller Spannung schaute man in die sogenannten
Mikroarchitektur-Zelte und entdeckte Metronome, nomadische
Instrumente und sogar ein Schildkrötenschloss. Die Schildkröte
ist das Lieblingstier des Künstlers. „Sie besitzt ein mobiles Haus
und symbolisiert modernes Nomadentum“, so Mike Hentz.
Der in New-Jersey (USA) geborene Performancekünstler ist ein
Multitalent. Er unterrichtete als Professor an verschiedenen Kunstakademien, stellte auf der Dokumenta aus, hat als ausgebildeter
Violinist Musiktheater in Paris gemacht und war Schauspieler am
Opernhaus in Frankfurt. Hentz entwickelte auch Fernsehprojekte
wie „Van Gogh TV“, „Piazza Virtuale“ oder „University TV“ sowie
eine Reality TV Sendung in Lettland und Litauen, um nur einige
zu nennen.
Am Ausstellungsabend jedoch war er in einer kleinen Welt der
Ansprechpartner für die schauenden und fragenden Augen seiner
Gäste. Ja und man traute sich und bekam auch eine Antwort, wie
Familie Bartuschk. Für Ellen Bartuschk war es nicht leicht, denn
als Blinde war sie auf die Erklärungen ihres Mannes angewiesen,
der sich beim Künstler Rat holte. Andere überlegten, was will uns
der Künstler sagen und fanden ihre eigene Antwort.
Loitz
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DerAbendgingdannmusikalischweiter,ungewöhnlichfürmancheOhren.BegeistertundmitvielBeifallbelohntwurdeDario
ChillemiausCatania/Sizilien,derseinerGitarreKlassik,Jazz
undeigeneInterpretationenentlockte.AuchChorleiterSiegfried
RoockzolltedemGitarristenBewunderung,sogarinenglischer
Sprache.Dannwurdeesschrill,lautundungewöhnlich.DieKapaikostratenauf,einMandolinenorchester.FürdenFreundMike
HentzkamdieseFormation,diePolkaPunkspieltundaufder
Bühnezelebriert.AberauchvorderBühnepassierteetwas.Denn
dasPublikum,daszuerstaufStühlensaß,packtederRhythmus
undschonwarenalleinBewegung.AuchderBürgermeisteraus
Züssow,Hans-DieterHein,kammitseinerFraunachLoitz,um
einenbesonderenAbendzuerlebenunddieBegeisterungwar
beidenanzusehen.
NochlangewurdegespieltundsomancheÜberraschunggeboten.DamitistderStartschussfürkommendeKunstinteraktionen
inLoitzgegebenundesbleibtzuhoffen,dasszwischenKünstlern
unddenBewohnerndesOrteseinkulturellesMiteinanderwieder
neuentdecktwird.DerAnfangistmitderInstallation„Gästezimmer“vonMikeHentzundseinenFreundengetan.DieAusstellung
istnochbiszum03.11.2013immerdienstags,donnerstagsund
freitagsinderZeitvon14:00bis17:00Uhrzubesichtigenund
amWochenendenachAbsprachemitdemKunstvereinLoitz.
Karin Heymann
Kroatien - ein Land für alle Sinne
Dia-Ton-Show im Essenraum der Grundschule von
Nina und Thomas Mücke aus Berlin
Diesmal entführt Thomas Mücke seine ZuschauernachKroatien,
in ein wunderschönes Urlaubsland. Begeistert verfolgten im
vergangenen Jahr immer mehr Gäste seine
sensationelleShowmit
perfekten Fotos, informativenTextenundGesang.
Er beschreibt diese
Show,wiefolgt:
„Kroatien bedeutet für
die meisten Touristen
dieKüstezwischender
Halbinsel Istrien und
Dubrovnik,wosichjährlich ca. 1,5 Millionen
Deutscheimglasklaren
Wasservergnügen.AlldieseGlanzpunktewieetwadieInsel
Cres,Losinj,Krk,HvaroderKorculahabenwirnatürlichauch
erkundet,natürlichimHerbst,wenndasLichtdieherrlichsten
FotoszaubertunddieKräuterdüftedieSinnebetören,wenn
kunststrotzendeStädte,obPorec,Split,SibenikoderDubrovnik,nichtsoüberlaufensind.Natürlichwandertenwirauchim
traumhaftenVelebitgebirgeoderdurchdassogenannte„achte
Weltwunder“-PlitvitzerWasserfälle.DochwerkenntschonZentral-oderNordkroatien.
DerentsetzlichstrapazierteBegriff„unberührteNatur“dürfte
hiernochvielerortsderRealitätentsprechen.DieHauptstadt
Zagreb,auch„dieMutterWiens“genannt,gehörtzudengrünsten
StädtenEuropasundlädtmitherrlichstenCafésein.Imganzen
NordentrifftmanaufgeschichtsträchtigeBurgenoderfantastischeThermal-undErlebnisbäder.Zurück,RichtungHeimat,
kurzvorUngarn,kannmaninunzähligenWeinkellernbeieinem
exzellentenTropfenAbschiednehmenundDankesagenfür
einensolch‘einmaligenUrlaub,unddasinMitteleuropa.
WirladenSieein,sichwiederverzaubernzulassenmitNinaund
ThomasW.Mücke,diemittelsdernichtüberbietbarenQualitätim
6x6-FormatsowiederMusik,denAbendzueinembesonderen
Erlebniswerdenlassen.
Am07.Novemberum17:00UhrstartetderVortragimEssenraum
derLoitzerGrundschule.
Karin Heymann
Nr.09/2013
Ältester Aussteller
auf der MeLa kommt aus Loitz
Fritz Bröscky nimmt Abschied mit seinen Galloways
FritzBrösckyausLoitzaufderMeLazufinden,warnichtschwer.
WieselbstverständlichwarseinPlatznebendemBullenAlarich
undderFärseDiva.AufeinemStrohballensaßerwieeinHirte
undpassteaufseineGallowaysauf.
DerGedanke,dassesdieletzteAusstellungseinwird,warsicherfastimmerallgegenwärtig.Derheutige82-jährigeZüchter
ausLeidenschafterntetevielBeifall,alserseinen2-jährigen
BullenAlarichamFreitagpersönlichderJuryimgroßenVorführringpräsentierte.Immerhinbringter620kgaufdieWaageund
nebendenvielenanderenRindern,warstillstehennichtimmer
angesagt.FritzBrösckymeisterteauchdasundfreutesichüber
diePrämierungamnächstenTag.SeinBulleAlarichwurdeReservesiegerunderhieltje8PunktefürTyp,Bemuskelungund
Skelett,von9möglichenPunkten.DasisteinIaPreis,einesehr
guteBewertung.AuchFärseDiva,die582kgschwerist,erhielt
einenIbPreis.DieUrkundenfürdiesePrämierungüberreichte
LandwirtschaftsministerTillBackhausdemZüchteramAusstellerabendpersönlich.
SeitvielenJahrenistFritzBrösckybeiderMeLadabei.Zuerst
warenesPferdevomGutLoitz,dieerindenAnfangsjahrender
MeLaalsGeschäftsführerdesGutespräsentierte.Dann2Jahre
langseineeigenenPferde.DochdannkamnachderWendedie
LeidenschaftzudenGalloways,dieermiteinigenLandwirten
teilte.DieMeLawurdenun9MaldieBühnefürseineZüchtungen,
dieimmervielBeachtungfandenundPreiseverdienten.
ImnächstenJahrwirdallesandersseinundderZüchteraus
LeidenschaftwirdsicherdannnurGastseinunddenanderen
dieDaumendrücken.
AmletztenTagwurdeFritzBrösckynocheineEhrezuteil.Er
wurdeaufdergrößtenLandwirtschaftsmesseDeutschlandsals
ältesterZüchtermitFanfarenvoreinemgroßenPublikumgeehrt
undverabschiedet.
Karin Heymann
Nr. 09/2013
– 11 –
Regionalstrategie
durch den Amtsausschuss verabschiedet
Wie kann und soll die Daseinsvorsorge zukünftig abgesichert werden, wenn wir immer weniger und immer älter werden? Und wie
kann sich das Amt „naturnäher“ entwickeln und dadurch als Wohnund Lebensstandort an Attraktivität zulegen? Diese Fragen standen
immer wieder im Zentrum vieler spannender Diskussionen, die in
den vergangenen 12 Monaten durch das Moro-Projekt initiiert und
begleitet wurden. Die demografische Entwicklung im Amt wurde
dazu untersucht und in einer Bevölkerungsprognose bis 2030
hochgerechnet. Die Regionalstrategie ist dabei ein erster Anfang,
wenn es darum geht neue Wege zu finden, um dem demografischen Wandel zu begegnen. Untersucht und in Expertenforen
aufgearbeitet wurden Strategien zum Umgang mit den rückläufigen
Schülerzahlen und zur Absicherung des Brandschutzes. Außerdem
wurden Strategien zur Herausforderung bei der Mobilität, bei der
medizinischen Versorgung und bei der Versorgung mit (regionalen)
Produkten entwickelt. Aus der Analyse von Umzugsverhalten bei
den über 65 jährigen sind auch die Ansätze für ein erstes Umsetzungsprojekt abgeleitet, das die Stadt-Umland Beziehung stärken
soll und für Januar 2014 geplant ist.
Eingeflossen ist all dieses in die Beschlussvorlage der Regionalstrategie, die am 23.09.2013 im Amtsausschuss vorgestellt, diskutiert und beschlossen wurde. Sie enthält zu den bearbeiteten Punkten jeweils eine Ist-Analyse, eine Konkretisierung der zukünftigen
Herausforderungen und in Diskussionsprozessen abgestimmte
Zielformulierungen, sowie mittelfristige Handlungsempfehlungen
und konkrete Umsetzungsmaßnahmen. Damit befindet sich das
Projekt nun in der Abschlussphase und erarbeitet den Forschungsbericht und bereitet die Kommunikation der Regionalstrategie vor.
Lesen Sie dazu hier demnächst mehr!
Loitz
Das Mehrgenerationenhaus Dörphus
im Peenetal in Görmin informiert
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Mittwoch, 23.10. ab 16:00 Uhr
PC-Hilfe mit Herrn Robert Bath im Bürgerhaus
Donnerstag, 24.10. voraussichtlich ab 18:30 Uhr
Frauensportgruppe im Dörphus
Sonntag, 27.10. ab 8:00 Uhr
Apfelvermostung durch die Mosterei Süderholz
Mittwoch, 30.10. ab 18:30 Uhr
internationale Kreistänze mit Herrn Stefan Pratzel im Dörphus,
Beitrag 3,00
Donnerstag, 31.10. voraussichtlich ab 18:30 Uhr
Frauensportgruppe im Dörphus
Freitag, 04.10. ab 20:00 Uhr
Stockkampfkunst und Entspannung mit Ulli Andrea Scharnweber in der Turnhalle der Grundschule Görmin Beitrag 3,00
- 10,00 EUR
Dienstag, 05.11. ab 16:00 Uhr
offener Schachtreff mit Herrn Guido Springer
Dienstag, 05.11. oder 11.11. ab 17:00 Uhr
Plattdeutschstammtisch mit Frau Hannelore Boehnke
Mittwoch, 06.11. ab 16:00 Uhr
PC-Hilfe mit Herrn Robert Bath im Bürgerhaus
Donnerstag, 07.11. voraussichtlich ab 18:30 Uhr
Frauensportgruppe im Dörphus
Dienstag, 12.11. ab 16:00 Uhr
offener Schachtreff mit Herrn Guido Springer
Donnerstag, 14.11. voraussichtlich ab 18:30 Uhr
Frauensportgruppe im Dörphus
Dienstag, 19.11. ab 16:00 Uhr
offener Schachtreff mit Herrn Guido Springer
Mittwoch, 20.11. ab 16:00 Uhr
PC-Hilfe mit Herrn Robert Bath im Bürgerhaus
Donnerstag, 21.11. ab 14:00 Uhr
Kaffeeklatsch und Gesundheits- Check im Dörphus
Donnerstag, 21.11. voraussichtlich ab 18:30 Uhr
Frauensportgruppe im Dörphus
Dienstag, 26.11. ab 16:00 Uhr
offener Schachtreff mit Herrn Guido Springer
Mittwoch, 27.11. ab 18:30 Uhr
internationale Kreistänze mit Herrn Stefan Pratzel im Dörphus,
Beitrag 3,00
Donnerstag, 21.11. voraussichtlich ab 18:30 Uhr
Frauensportgruppe im Dörphus
Sonntag, 01.12. ab 14:00 Uhr
Adventsmarkt im Dörphus
Die Jugendfeuerwehr aus Passow sagt
„DANKE“
„Was lange währt, wird gut!“
Der Moster kommt am 27.10.
Ab 8:00 Uhr besteht die Möglichkeit, am Dörphus in Görmin seine
Äpfel zur Vermostung zu bringen.
Im Dörphus haben Kinder zwischen 10:00 Uhr und 15:00 Uhr
die Möglichkeit zu basteln. Außerdem gibt es Kaffee und Kuchen
sowie Bratwurst.
Mit freunlichen Grüßen
Ihr Mehrgenerationenhaus
Das besagt ein altes Sprichwort. Dies hat sich jetzt für die Jugend
der Feuerwehr Passow bewährt. Seit 2 Jahren kämpfen sie um
neue Uniformen. Die alten Sachen waren schließlich schon über
Loitz
–12–
10Jahrealt.Jetzthatesendlichgeklappt.ImAugusthabender
BürgermeisterHerrE.ZobelunddieGemeindevertreterbeschlossen,fürdieUniformenderJugendGeld„locker“zumachen.
Am14.SeptemberkonntendieerstenvierKinder,zumHerbstmarschnachGroßKiesow,mitneuemOutfitantreten.Am28.
SeptemberbekamendieanderenKinderihrelangersehntenUniformen.DiekompletteAusstattungbestehtaus:Latzhose,Blouson,
Winterjacke,Helm,HandschuheundBasecap.
DieKinderundJugendwartesagen-DANKESCHÖN-anHerrn
ZobelundGemeindevertreter,vorallemeinweiteresgroßesDANKESCHÖNanFrauJ.-M.Beringer.
Nr.09/2013
DieEinwändesindbeiderobenbezeichnetenSonderungsbehörde
unterderobengenanntenAnschriftschriftlichoderzurNiederschrift
zuerheben.
Die Jugendfeuerwehr Passow
Sonderungsbehörde:
LandkreisVorpommern-Greifswald
DieLandrätin
Kataster-undVermessungsamt
Mühlenstraße18c
17389Anklam
07.10.2013
Mitteilung
Verfahren nach dem
Bodensonderungsgesetz - BoSoG
Sonderungsplan Nr. 05/13
InderGemeindeSassen-Trantow,GemarkungZetelvitz,Flur
2,Flurstück10isteinVerfahrennachdemGesetzüberdieSonderungunvermessenerundüberbauterGrundstückenachder
Karte(Bodensonderungsgesetz-BoSoG)-vom20.Dezember
1993(BGBl.IS.2182,2215)eingeleitetworden.Dasbetroffene
GebietistinderbeigefügtenKartegekennzeichnet.Hierdurchsoll
dieReichweitedesunvermessenenEigentumsbestimmtundsomit
beleihungsfähigeGrundstückegeschaffenwerden.
SonderungsbehördeistderLandkreisVorpommern-Greifswald,
DieLandrätin,Kataster-undVermessungsamt.
DerEntwurf des SonderungsplanessowiediezuseinerAufstellungverwandtenUnterlagenliegenabDienstag,dem05.11.2013
fürdieDauereinesMonatsindenDiensträumendesKataster-
undVermessungsamtes,Mühlenstraße18c,17389Anklamzur
Einsichtaus.Siekönnendienstagsvon9bis12Uhrundvon14
bis18Uhrsowiedonnerstagsvon9bis12Uhrundvon14bis16
Uhreingesehenwerden.
AllePlanbetroffenenkönneninnerhalbeinesMonatsnachdieser
BekanntmachungdenEntwurffürdenSonderungsplansowieseine
UnterlageneinsehenundEinwändegegendiegetroffenenFeststellungenzudendinglichenRechtsverhältnissenerheben.PlanbetroffenesinddieEigentümerderbetroffenenGrundstücke,dieInhaber
vondinglichenNutzungsrechten,vonGebäudeeigentumundAnspruchsberechtigtenachdemSachenrechtsbereinigungsgesetz.
DasgleichegiltfürdieAnmeldervonRückübertragungsansprüchennachdemVermögensgesetzoderausRestitutionen(§11
Abs.1desVermögenszuordnungsgesetzes)undfürdieInhaber
beschränkterdinglicherRechteandenbetroffenenGrundstücken
oderRechtenandiesenGrundstücken.
Bekanntmachung
Gesetz zur Änderung
wehrrechtlicher Vorschriften 2011
(Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 WehrRÄndG 2011)
hier: Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung
gemäß § 58 Wehrpflichtgesetz
Gemäߧ58desWehrpflichtgesetzesübermittelndieMeldebehördendemBundesamtfürWehrverwaltungzumZweckeder
ÜbersendungvonInformationsmaterialjährlichbiszum31.März
folgendeDatenzuPersonenmitdeutscherStaatsangehörigkeit,
dieimnächstenJahrvolljährigwerden:
1. Familienname,
2. Vorname,
3. gegenwärtigeAnschrift.
DieDatenübermittlungunterbleibt,wenndieBetroffenenihrnach
§18Absatz7desMelderechtsrahmengesetzes(MRRG)widersprochenhaben.
Gemäߧ18Absatz7Satz2MRRGinVerbindungmit§25MRRG
weiseichdurchdieöffentlicheBekanntmachungdaraufhin,dass
diePersonen,dieimKalenderjahr2014dasachtzehnteLebensjahr
vollenden,derDatenübermittlungimRahmendes§58Wehrpflichtgesetzwidersprechenkönnen.
Ein Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist ab dem
01.07.2011möglich,dadieRechtsvorschriftengemäßArtikel13
desWehrrechtsänderungsgesetzes2011zudiesemTerminin
Krafttreten.
Nr. 09/2013
– 13 –
Ein Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber
dem Amt Peenetal/Loitz - Meldestelle, Lange Straße 83, 17121
Loitz zu erklären.
Die Übermittlung der Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung
erfolgt bis zum 15.03.2014.
Loitz
Der genannte Arbeitspreis beinhaltet die Mehrbelastungen aus dem
„Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)“ und dem „Kraft-WärmeKopplungsgesetz (KWKG)“. Bei Änderungen der Abgaben und
Steuern verändern sich die Beträge entsprechend.
Loitz, 01.10.2013
Der Bürgermeister
gez. M. Sack
Fundsache - Fahrrad
Am 06.10.2013 - Landeserntedankfest - wurde ein Fahrrad Marke
Phoenix aufgefunden.
Der Besitzer kann sich dieses beim Fundbüro/Ordnungsamt abholen.
Schramm
Ltr. OA
Strom von den Stadtwerke Loitz GmbH
Preisblatt der Stadtwerke Loitz GmbH für
Haushaltskunden mit „Strom FIX“
Preisstand: 1. Oktober 2013
Strompreis
Der Strompreis setzt sich zusammen aus dem Grundpreis und
dem Arbeitspreis.
Die Stadtwerke Loitz GmbH freuen sich, ein weiteres Produkt den
Bürgerinnen und Bürgern unserer Region anbieten zu können.
Neben Wasser und Abwasser bieten wir jetzt auch Strom aus 100
% erneuerbaren Energien zu fairen Preisen an.
Die örtliche Nähe zum Versorgungsunternehmen ist für die Bürger
vorhanden.
Den Wechselprozess vom alten Versorgungsunternehmen übernehmen wir für Sie.
Sie haben kurze Wege. Wir sind für Sie im Rathaus, Lange Str. 83
in 17121 Loitz zu erreichen.
Sie können Wasser, Abwasser und Strom aus einer Hand erhalten.
Lassen Sie sich im Rathaus von unseren Mitarbeitern beraten. Wir
freuen uns auf Ihren Besuch.
Ihre Stadtwerke Loitz GmbH
Der Grundpreis beträgt
Der Bürgermeister der Stadt Loitz gratuliert
der Kosmetikerin Frau Jana Tescher,
geschäftsansässig Am Kiewitt 6 in 17121 Loitz
zum 15-jährigen Gewerbejubiläum am 01.11.2013
der Inhaberin eines Dorfladens mit Imbissangebot,
Bioprodukten und Ferienwohnung Frau Ulrike Stein,
geschäftsansässig Zur Peene 10 in 17121 Loitz OT Sophienhof
zum 10-jährigen Gewerbejubiläum am 18.11.2013
Der Arbeitspreis beträgt:
Evangelische
Kirchengemeinde St. Marien Loitz
Im Arbeitspreis ist eine Stromsteuer enthalten von zurzeit
Stromsteuer
netto
2,05 ct/kWh
zzgl. der jeweils
gültigen USt. (19 %)
0,39 ct/kWh
Stromsteuer
brutto
2,44 ct/kWh
Bei dem Ausweis der Preise und Steuersätze mit zwei Nachkommastellen kann es zu Rundungsdifferenzen kommen.
Im Arbeitspreis und im Grundpreis sind der Energiepreis, die Kosten
für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung - soweit diese
Kosten dem Lieferanten in Rechnung gestellt werden -, das an
den Netzbetreiber abzuführende Netzzugangsgeld (einschließlich
Blindstrom) inklusive der vom Netzbetreiber erhobenen Zuschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sowie die
Konzessionsabgaben enthalten.
Ändern sich Strom- oder Umsatzsteuer, ändern sich die Preise
entsprechend.
Die Preise erhöhen sich um die in den Ziffern 6.2 bis 6.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Strom FIX genannten Preisbestandteile.
Friedhofsordnung für die Friedhöfe
der Ev. Kirchengemeinde St. Marien Loitz
Gemäß § 21 der Kirchengemeindeordnung vom 27.05.2012 hat
der Kirchengemeinderat der Ev. Kirchengemeinde St. Marien Loitz
am 30.07.2013 folgende Friedhofsordnung beschlossen.
I.
Allgemeine Vorschriften
§1
Geltungsbereich und Friedhofszweck
Diese Friedhofsordnung gilt für die Friedhöfe der Evangelischen
Kirchengemeinde St. Marien Loitz in seiner jeweiligen Größe.
Die Friedhöfe umfassen zur Zeit die Flurstücke: 56, 57, 59 Flur
12; Flurstück 14 Flur 20 und Flurstück 127 Flur 18 der Gemarkung
Vorbein, Flur Vorbein.
Die Friedhöfe umfassen zur Zeit eine Gesamtgröße von insgesamt
ca. 35.737 qm.
Loitz
–14–
EigentümerderFlurstückeistdieEvangelischeKirchengemeinde
St.MarienLoitz.
(2)DiekirchlichenFriedhöfesindzurBestattungderverstorbenen
Gemeindegliederbestimmt.
(3)FernerwerdenaufdemFriedhofbestattet:
1. GliederandererevangelischerKirchengemeinden,
2. AngehörigeandererchristlicherReligionsgemeinschaften,die
amOrtkeineneigenenFriedhofbesitzenund
3. anderePersonen,wenneinzuihrerAufnahmeverpflichteter
FriedhofamOrtnichtvorhandenist(Monopolfriedhof).
(4)WeitergehendeAusnahmenbedürfenderZustimmungdes
BevollmächtigtendesKirchengemeinderates.
§2
Außerdienststellung und Entwidmung
(1)DerFriedhof,einzelneFriedhofsteileodereinzelneGrabstättenkönnenauseinemwichtigenGrundbeschränktgeschlossen,
geschlossenundentwidmetwerden.
(2)NachderbeschränktenSchließungwerdenNutzungsrechte
nichtmehrverliehen.EineVerlängerungvonNutzungsrechten
erfolgtlediglichzurAnpassungandieRuhezeit.Beisetzungen
dürfennurnochinGrabstättenstattfinden,andenenimZeitpunkt
derbeschränktenSchließungnochNutzungsrechtebestehen,
soferndieGrabstättennochnichtbelegtsindodersofernzudem
genanntenZeitpunktdieRuhezeitenabgelaufenwaren.EingeschränktwerdenkannauchderKreisderBeisetzungsberechtigten;
nachträglicheAusnahmenvondieserEinschränkungkannder
KirchengemeinderatimEinzelfallzurVermeidungunbilligerHärten
beibestehendenNutzungsrechtengenehmigen.
(3)NachderSchließungdürfenBeisetzungennichtmehrvorgenommenwerden.
(4)DurchdieEntwidmungwirddieEigenschaftalsRuhestätte
derVerstorbenenaufgehoben.DieEntwidmungwirderstausgesprochen,wennkeineNutzungsrechtemehrbestehen,sämtliche
RuhezeitenabgelaufensindundeineangemessenePietätsfrist
vergangenist.
§3
Friedhofsverwaltung
(1)DerFriedhofisteineöffentlicheEinrichtunginderRechtsform
einerunselbständigenAnstaltdesöffentlichenRechts.Erwirdvom
Kirchengemeinderatverwaltet.
(2)DieVerwaltungdesFriedhofsrichtetsichnachdieserFriedhofsordnung,denkirchlichenBestimmungenunddenallgemeinen
staatlichenVorschriften.
(3)MitderWahrnehmungderlaufendenVerwaltungsaufgaben
kannderKirchengemeinderateinePerson,einenAusschussoder
einekirchlicheVerwaltungsstellebeauftragen.
(4)DiekirchlicheAufsichtrichtetsichnachdemjeweilsgeltenden
kirchlichenRecht.
§4
Amtshandlungen
(1)BestattungensindrechtzeitigvorherbeidemPfarramtderFriedhofsträgerinanzumelden.Dabeiistmitzuteilen,werdieBestattung
leitetundwersonstbeiderBestattung(einschließlichTrauerfeier)
gestaltendmitwirkenwird.
(2)DasPfarramtderFriedhofsträgerinkannnachAnhörungdes
Kirchengemeinderatesdenjenigen,derdieBestattungleitenoder
beiderBestattunggestaltendmitwirkensoll,ausschließen,wenn
erverletzendeÄußerungengegendenchristlichenGlaubenoder
dieevangelischeKirchebzw.ihreAmtspersonengetanhatund
eineWiederholungzuerwartenist.
(3)BesondereVeranstaltungenaufdemFriedhofbedürfender
GenehmigungdesKirchengemeinderates.
§5
Haftung
DieKirchengemeindealsFriedhofsträgerinhaftetnichtfürSchäden,diedurchnichtsatzungsgemäßeBenutzungdesFriedhofes,
seinerAnlagenundEinrichtungen,durchdrittePersonen,durch
TiereoderdurchhöhereGewaltentstehen.
IhrobliegenkeinebesonderenObhuts-undÜberwachungspflichten.
II.
Ordnungsvorschriften
§6
Öffnungszeiten
(1)DerFriedhofistamTagefürdenBesuchgeöffnet.
(2)AusbesonderemAnlasskannderFriedhofganzoderteilweise
fürdenBesuchvorübergehendgeschlossenwerden.
Nr.09/2013
§7
Verhalten auf dem Friedhof
(1)DerFriedhoferforderteinderWürdedesOrtesentsprechendes
Verhalten.Äußerungen,diesichgegendenchristlichenGlauben
oderdieevangelischeKircherichten,sindzuunterlassen.
(2)Kinderunter12JahrendürfendenFriedhofnurinBegleitung
undunterderVerantwortungErwachsenerbetreten.
(3)AufdemFriedhofistnichtgestattet:
a) dieWegemitFahrzeugenallerArt,ausgenommenKinderwagen,HandwagenundRollstühlen,zubefahren,
b) WarenallerArtundgewerblicheDiensteanzubietenundDruckschriftenzuverteilen,
c) Tiere,mitAusnahmevonBlindenhunden,mitzubringen,
d) AbraumaußerhalbderdafürvorgesehenenPlätzeabzulegen,
e) EinrichtungenundAnlageneinschließlichderGrabstättenzu
verunreinigenoderzubeschädigen,
f) zulärmenundzuspielen,
g) anSonn-undFeiertagen,beiGottesdienstenundinderNähe
vonBestattungsfeiernArbeitenauszuführen.
(4)DerKirchengemeinderatkannAusnahmenzulassen,soweit
dieInteressenanderernichtbeeinträchtigtwerden.
(5)DerKirchengemeinderatkannfürdieOrdnungaufdemFriedhof
weitereBestimmungenerlassen.
(6)DenAnordnungendermitderAufsichtbetrautenPersonenist
Folgezuleisten.
(7)TotenGedenkfeiernundanderenichtmiteinerBestattungzusammenhängendeVeranstaltungenbedürfenderZustimmungdesKirchengemeinderates.Siesindspätestens4Tagevorheranzumelden.
§8
Gewerbliche Arbeiten
(1)GewerbetreibendehabendiefürdenFriedhofgeltendenBestimmungenzubeachten.
(2)EinegewerblicheTätigkeitkannvomKirchengemeinderatuntersagtwerden,wennderGewerbetreibendewiederholtgegenfür
denFriedhofgeltendeBestimmungenverstoßenhatundihmdanachschriftlichmitgeteiltwordenist,dassdieweiteregewerbliche
TätigkeitimWiederholungsfalluntersagtwerdenwird.
(3)DiefürdieArbeitenerforderlichenWerkzeugeundMaterialien
dürfenaufdemFriedhofnurvorübergehendundnuranStellen
gelagertwerden,andenensienichthindern.DieArbeits-undLagerplätzesindnachBeendigungderTagesarbeitzusäubernundin
einemordnungsgemäßenZustandzuverlassen,beiUnterbrechung
derTagesarbeitsoherzurichten,dasseineBehinderunganderer
ausgeschlossenist.DieGewerbetreibendendürfenaufdemFriedhof
keinenAbraumlagern.GewerblicheGerätedürfennichtanoder
indenWasserentnahmestellendesFriedhofesgereinigtwerden.
(4)GewerbetreibendehaftengegenüberderKirchengemeinde
füralleSchäden,diesieimZusammenhangmitihrerTätigkeitauf
demFriedhofschuldhaftverursachen.
(5)GewerbetreibendebedürfenfürdiedemjeweiligenBerufsbild
entsprechendegewerblicheTätigkeitaufdemFriedhofdervorherigenschriftlichengebührenpflichtigenZulassungdurchden
Kirchengemeinderat.
FürineinemMitgliedstaatderEuropäischenUnionniedergelassenenichtdeutscheGewerbetreibendebzw.DienstleistungserbringererfolgtkeinevorherigeZulassungentsprechendderRichtlinie
2006/123/EGdesEuropäischenParlamentsunddesRatesvom
12.12.2006überDienstleistungenimBinnenmarkt.
III. Allgemeine Bestattungsvorschriften
§9
Anmeldung einer Bestattung
(1)BestattungensindunterVorlagedergesetzlichvorgeschriebenenUnterlagenrechtzeitigbeimzuständigenPastoroderim
KirchenbüroMarktstr.166anzumelden.
(2)VoreinerBestattungineinerWahlgrabstätte,andereinNutzungsrechtverliehenist,istdasNutzungsrechtnachzuweisen.
(3)DerZeitpunktderBestattungwirdimEinvernehmenmitden
Angehörigenfestgelegt.
DieWünschederAngehörigensollendabeinachMöglichkeitberücksichtigtwerden.
§ 10
Ruhezeiten
(1)DieRuhezeitfürLeichenbeträgt25JahreundAschen20Jahre.
§ 11
Särge
(1)Särgemüssenfestgefügtundsoabgedichtetsein,dassjedes
sofortigesDurchsickernvonFeuchtigkeitausgeschlossenist.Sie
Nr. 09/2013
– 15 –
dürfen nicht aus schwer vergänglichen Stoffen hergestellt sein,
soweit nicht anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist.
(2) Die Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,70 m hoch und im
Mittelmaß 0,65 m breit sein.
Sind größere Särge erforderlich, so ist dies dem Kirchengemeinderat bei der Anmeldung der Bestattung mitzuteilen.
(3) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher entfernen zu
lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale, Fundamente
entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten
durch den Nutzugsberechtigten zu tragen.
Loitz
§ 13
Arten und Größen
(1) Folgende Arten von Grabstätten stehen zur Verfügung:
a) Sargwahlgrabstätten
b) Urnenwahlgrabstätten
c) Urnengemeinschaftsanlage mit und ohne Namensnennung
d) Rasengräber
(2) An den Grabstätten werden nur öffentlich-rechtliche Nutzungsrechte nach dieser Friedhofsordnung verliehen. Ein Nutzungsrecht
kann jeweils nur einer einzelnen Person, nicht mehreren Personen
zugleich zustehen.
(3) Rechte an einer Grabstätte werden in der Regel beim Todesfalle
verliehen. Bei Grabstätten kann der Kirchengemeinderat Ausnahmen zulassen.
(4) In einer Grabstelle darf grundsätzlich nur eine Leiche oder Asche
beigesetzt werden. Eine verstorbene Mutter und ihr gleichzeitig
- bei oder kurz nach der Geburt - verstorbenes Kind oder zwei
gleichzeitig verstorbene Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
dürfen in einer Grabstelle beigesetzt werden.
(5) Bei neu anzulegenden Grabstätten sollen die Grabstellen eine
Länge von 2,40 m und eine Breite von 1,20 m haben. Im Einzelnen
ist der Gestaltungsplan für den Friedhof maßgebend.
(6) Die Mindesttiefe des Grabes beträgt von der Oberkante Sarg
bis Erdoberfläche (ohne Grabhügel) 0,90 m, von der Oberkante
Urne bis Erdoberfläche 0,50 m.
Die Gräber für Erdbeisetzungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein.
(7) Gräber dürfen nur von denjenigen ausgehoben und zugefüllt
werden, die dafür vom Kirchengemeinderat bestimmt oder zugelassen sind.
eine Bescheinigung ausgestellt. Auf einer Wahlgrabstelle kann
entweder ein Sarg oder eine Urne beigesetzt werden.
(2) Das Nutzungsrecht kann mit Ausnahme der Fälle nach § 2 Absatz 2 auf Antrag für die gesamte Wahlgrabstätte um jeweils 5 Jahre
verlängert werden. Der Kirchengemeinderat ist nicht verpflichtet,
zur rechtzeitigen Stellung eines Verlängerungsantrages aufzufordern. Bei einer Beisetzung verlängert sich das Nutzungsrecht
für die gesamte Wahlgrabstätte bis zum Ablauf der Ruhezeit. Die
Gebühren für die Verlängerung richten sich nach der jeweiligen
Gebührenordnung.
(3) In einer Wahlgrabstätte dürfen der Nutzungsberechtigte und folgende Angehörige des Nutzungsberechtigten beigesetzt werden:
1. Ehegatte,
2. Kinder (eheliche, nichteheliche, als Kind angenommene Kinder),
3. Enkel (eheliche, nichteheliche, als Kind angenommene Kinder
der Kinder),
4. Eltern (auch Annehmende von als Kind angenommene Personen),
5. Geschwister (auch Halbgeschwister),
6. Großeltern (auch Eltern der Annehmenden, die eine Person
als Kind angenommen haben),
7. Ehegatten der Kinder, der Enkel, der Geschwister,
8. Erben, die nicht unter den vorgenannten Personenkreis fallen,
soweit es sich um natürliche Personen handelt.
Grundsätzlich entscheidet der Nutzungsberechtigte, wer von den
beisetzungsberechtigten Personen beigesetzt wird. Kann nach
dem Tode eines Beisetzungsberechtigten die Entscheidung des
Nutzungsberechtigten dem Kirchengemeinderat nicht rechtzeitig
vor der Beisetzung mitgeteilt werden, so ist der Kirchgemeinderat
nach pflichtgemäßer Prüfung berechtigt, die Beisetzung zuzulassen.
Die Beisetzung anderer Personen, auch nichtverwandter Personen
(z. B. Angehörige des Ehegatten, Stiefkinder des Nutzungsberechtigten oder seines Ehegatten, Stiefgeschwister, Verlobte) bedarf
eines Antrages des Nutzungsberechtigten und der Genehmigung
des Kirchengemeinderates.
(4) Der Nutzungsberechtigte kann zu seinen Lebzeiten sein Nutzungsrecht auf eine der in Absatz 3 Nr. 1 bis 8 genannten Personen übertragen; zur Rechtswirksamkeit der Übertragung sind
schriftliche Erklärungen des bisherigen und des neuen Nutzungsberechtigten sowie die schriftliche Genehmigung des Kirchengemeinderates erforderlich.
(5) Der Nutzungsberechtigte soll dem Kirchengemeinderat schriftlich mitteilen, auf welchen seiner beisetzungsberechtigten Angehörigen das Nutzungsrecht nach seinem Tode übergehen soll.
Eine schriftliche Einverständniserklärung des Rechtsnachfolgers
ist nach Möglichkeit beizubringen.
(6) Hat der Nutzungsberechtigte nicht bestimmt, auf wen das
Nutzungsrecht nach seinem Tode übergehen soll, so geht das
Nutzungsrecht an die nach Absatz 3 beisetzungsberechtigten Angehörigen in der dort genannten Reihenfolge über. Dabei steht
das Nutzungsrecht innerhalb der einzelnen Gruppen der jeweils
ältesten Person zu.
(7) Der Rechtsnachfolger hat dem Kirchengemeinderat auf dessen
Verlangen nachzuweisen, dass er neuer Nutzungsberechtigter ist.
Ist der Rechtsnachfolger nicht daran interessiert, das Nutzungsrecht zu behalten, so kann er das Nutzungsrecht auf eine andere
der in Absatz 3 genannten Personen oder, wenn eine solche nicht
vorhanden ist, auf eine Person übertragen, die auf Grund seines
Nutzungsrechtes beisetzungsberechtigt nach Absatz 3 geworden
ist. Für die Übertragung gilt Absatz 4.
(8) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstellen kann jederzeit
an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhefrist,
zurückgegeben werden. Die Rückgabe ist nur für die gesamte
Grabstätte zulässig. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der
Friedhofsverwaltung. Bei der Rückgabe von Nutzungsrechten an
Wahlgrabstätten besteht kein Anspruch auf Gebührenerstattung.
Die Friedhofsverwaltung kann mit den Nutzungsberechtigten übergroßer Wahlgrabstätten (Wahlgrabstätten mit mehr als 2 Grabstellen) besondere schriftliche Vereinbarungen über die künftige
Nutzung abschließen. Ein Anspruch auf Abschluss von derartigen
Vereinbarungen besteht nicht.
§ 14
Wahlgrabstätten
(1) Wahlgrabstätten werden mit einer oder mehreren Grabstellen
vergeben. Die Dauer des Nutzungsrechts beträgt 25 Jahre vom
Tage der Verleihung an gerechnet. Über das Nutzungsrecht wird
§ 15
Urnenwahlgrabstätten
(1) Soweit sich nicht aus der Friedhofsordnung etwas anderes
ergibt, gelten die Vorschriften für Wahlgrabstätten auch für Urnenwahlgrabstätten.
§ 12
Umbettungen und Ausgrabungen
(1) Umbettungen dürfen zur Wahrung der Totenruhe grundsätzlich
nicht vorgenommen werden.
(2) Aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses können
Leichen oder Aschen in ein anderes Grab gleicher Art umgebettet
werden. Die Nutzungsberechtigten sind vorher zu hören, es sei
denn, dass die Anschriften nicht rechtzeitig ermittelt werden können.
(3) Ausnahmsweise kann auch den Angehörigen bei besonders
gewichtigen Gründen ein Recht auf Umbettung zustehen. Antragsberechtigt ist der jeweilige Nutzungsberechtigte. Bei allen
Umbettungen muss das Einverständnis des Ehegatten, der Kinder
und der Eltern durch schriftliche Erklärung nachgewiesen werden.
Der Antragsteller hat sich schriftlich zu verpflichten, alle Kosten
zu übernehmen, die bei der Umbettung durch Beschädigung und
Wiederinstandsetzung gärtnerischer oder baulicher Anlagen an
Nachbargrabstätten oder Friedhofsanlagen etwa entstehen.
(4) Jede Umbettung bedarf der vorherigen Genehmigung des
Kirchengemeinderates. Bei der Umbettung von Leichen, deren
Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, kann die Genehmigung erst
erteilt werden, wenn für die Umbettung die schriftliche Genehmigung der Ordnungsbehörde und eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes vorliegen.
(5) Die Grabmale und ihr Zubehör können umgesetzt werden,
wenn Gestaltungsbestimmungen der neuen Grababteilung nicht
entgegenstehen.
(6) Leichen oder Aschen zu anderen als zu Umbettungszwecken
wieder auszugraben, bedarf einer behördlichen oder richterlichen
Anordnung.
IV. Grabstätten
Loitz
–16–
§ 16a
Urnengemeinschaftsanlage mit und ohne Namensnennung
(1)DieGrabstellenwerdenfür20Jahrevergeben.
(2)DieGrabstellenkönnenmiteinerliegendenGrabplattevergeben
werden.DiesekönnenmitVor-undZunamesowieGeburts-und
Sterbejahrundggf.miteinemchristlichenSymbolgekennzeichnet
werden.EsistaucheineBelegungohneGrabplattemöglich.
(3)DieGrabplattenwerdenvondenNutzungsberechtigtenselbst
besorgt.
(4)DieGrabstellenwerdenvonderFriedhofsverwaltungineiner
GemeinschaftsanlagefürdiegesamteDauerderRuhefristgepflegt.
AngehörigeoderanderePersonensindnichtberechtigt,PflegeleistungendurchzuführenundsonstigeVeränderungenvorzunehmen.DasBetretenderAnlageistnurdemFriedhofspersonalzu
Reinigungs-oderMäharbeitengestattet.
(5)Esistzulässig,Blumenschmuckandendafürvorgesehenen
Stellenabzulegen.
(6)FürPaarebestehtdieMöglichkeitdieNachbargrabstättezu
kaufen,derTrennungssteinwirddabeientfernt.
(7)AlleKostenwerdendurcheineGebührundfürdiegesamte
Liegezeiterhoben.
§ 16b
Rasengräber mit und ohne Namensnennung
(1)RasengrabstättensindSarggrabstätten,diefür25Jahrevergebenwerden.
(2)RasengrabstellenmüssenmiteinemGrabsteinliegendoder
stehendversehenwerden.
(3)DieGrabstellenwerdenvonderFriedhofsverwaltungfürdie
gesamteDauerderRuhefristgepflegt.Angehörigeoderandere
Personensindnichtberechtigt,Pflegeleistungendurchzuführen
undsonstigeVeränderungenvorzunehmen.
(4)RasengrabstellenohneNamensnennungwerdenanonym
vergeben.
§ 17
Grabregister
DerKirchengemeinderatführtVerzeichnissederBeigesetzten,der
Grabstätten,derNutzungsrechteundderRuhezeiten.
§ 18
Ehrengrabstätten
DieZuerkennung,dieAnlageunddieUnterhaltungvonEhrengrabstätten(einzelnoderingeschlossenenFeldern)obliegendem
Kirchengemeinderat.
V.
Gestaltung der Grabstätten und der Grabmale
§ 19
Anlage und Unterhaltung der Grabstätten
(1)JedeGrabstätteistsozugestaltenundsoandieUmgebung
anzupassen,dassdieWürdedesFriedhofesinseineneinzelnen
TeilenundinseinerGesamtanlagegewahrtwird.BeiderGestaltungsinddieRichtlinienüberdieGestaltungderGrabstättenund
Grabmalezubeachten.SiesindBestandteilderFriedhofsordnung.
(2)JedeGrabstättemussinnerhalbvon6MonatennachderBelegungvomNutzungsberechtigtenhergerichtetunddauerndangemesseninstandgehaltenwerden.VerwelkteBlumenundKränze
sindvondenGrabstättenzuentfernenundandendafürvorgesehenenPlätzenabzulegen.FürdieAnlageundPflegederGrabstättensinddiejeweiligenNutzungsberechtigtenverantwortlich.
(3)WirdeineGrabstättenichtdenVorschriftenentsprechendangelegtoderlängerals1JahrinderUnterhaltungvernachlässigt,
sowirdderNutzungsberechtigteoder,wenneinsolchernicht
vorhandenist,einerdernächstenAngehörigenzurBeseitigung
derMängelinangemessenerFristschriftlichaufgefordert.Istder
Nutzungsberechtigteunbekanntodernichtzuermitteln,genügt
eineöffentlicheauf6MonatebefristeteAufforderungzurBeseitigungderMängel.
WerdendieMängelnichtindergesetztenFristbeseitigt,sokann
derKirchengemeinderatdieGrabstätteeinebnenundbegrünen
lassenaufKostendesNutzungsberechtigten.Grabmalekönnen
nurgemäߧ22entferntwerden.
§ 20
Errichtung und Veränderung von Grabmalen
(1)GrabmaledürfennurnachvorherigerschriftlicherGenehmigungdesKirchengemeinderateserrichtetoderverändertwerden.
DieGenehmigungsetztdieBeachtungdes§21Absätze1und2
voraus.DieGenehmigungistvorAufstellungoderÄnderungbeim
Kirchengemeinderatschriftlichzubeantragen.DemAntragisteine
ZeichnungimMaßstab1:10beizufügen,ausderimbesonderen
Nr.09/2013
dieAnordnungvonSchriftundSymbolaufdemGrabmalersichtlichist.EineGenehmigungistnichterforderlich,wennaufeinem
bereitsvorhandenenGrabmalanlässlicheinerweiterenBeisetzung
lediglichderName,dieBerufsbezeichnung,dasGeburts-und
SterbedatumdesBeigesetzteningleicherAusführungwiedie
vorhandeneBeschriftungangebrachtwerdensoll.
(2)EntsprichtdieAusführungeineserrichtetenoderveränderten
GrabmalsnichtdergenehmigtenZeichnungundistsienichtgenehmigungsfähig,setztderKirchengemeinderatdemNutzungsberechtigteneineangemesseneFristzurBeseitigungoderAbänderung
desGrabmals.NachergebnislosemAblaufderFristkannderKirchengemeinderatdieAbänderungoderBeseitigungaufKostendes
Nutzungsberechtigtenveranlassen.Beinichtordnungsgemäßer
GründungundBefestigungdesGrabmalsgilt§21Absatz5.
§ 21
Gestaltung und Standsicherheit von Grabmalen
(1)GestaltungundInschriftderGrabmaledürfennichtsenthalten,
wasdaschristlicheEmpfindenverletztoderderWürdedesOrtes
entgegensteht.ImÜbrigengelten§19Absatz1Sätze2bis3
entsprechend.Werkstattbezeichnungendürfennuruntenander
SeiteoderRückseiteeinesGrabmalsinunauffälligerWeiseangebrachtwerden.
(2)GrabmalesindihrerGrößeentsprechendnachdenallgemein
anerkanntenRegelndesHandwerkszugründenundsozubefestigen,dasssiedauerhaftstandsichersind.
(3)GrabmaleodersonstigebaulicheAnlagensinddauerndin
gutemZustandzuerhalten.HierfüristderNutzungsberechtigte
verantwortlich.
(4)DerNutzungsberechtigtehatinsbesonderefürdieStandsicherheitzusorgenundhaftetfürSchäden,diedurcheineVerletzung
dieserPflichtentstehen.DieErsatzpflichttrittnichtein,wennder
NutzungsberechtigtezurAbwendungderGefahrdieimVerkehr
erforderlicheSorgfaltbeachtethat.
(5)MängelhatderNutzungsberechtigteunverzüglichbeseitigenzu
lassen.Geschiehtdiesnicht,sokannderKirchengemeinderatdie
AnlageaufKostendesNutzungsberechtigteninstandsetzenoder
beseitigenlassen.WennkeineunmittelbareGefahrbesteht,erhält
derNutzungsberechtigtevorhereineAufforderung.Isternichtbekanntodernichtohneweitereszuermitteln,wirddieAufforderung
alsBekanntmachungveröffentlicht.BeiunmittelbarerGefahristder
Kirchengemeinderatberechtigt,ohnevorherigeAufforderungan
denNutzungsberechtigtendasGrabmalumzulegenoderandere
geeigneteMaßnahmendurchzuführen.DerNutzungsberechtigte
erhältdanacheineAufforderung,dieGrabstätteoderdasGrabmalwiederineinenordnungsgemäßenZustandzuversetzen.
Geschiehtdiesnicht,sokannderKirchengemeinderatdienotwendigenArbeitenaufKostendesNutzungsberechtigtendurchführen
oderdasGrabmalentfernenlassen.
§ 22
Entfernung von Grabmalen
(1)GrabmaledürfenwährendderDauerdesNutzungsrechtsan
derGrabstättenurmitGenehmigungdesKirchengemeinderates
entferntwerden.
(2)NachAblaufderNutzungszeitundnachBekanntmachungüber
dasAbräumenderGrabstättenveranlasstderKirchengemeinderat
dieEntfernungderGrabmaleundsonstigenAnlagen.
Unberührtbleibt§23.Innerhalbvon3MonatennachderBekanntmachungüberdasAbräumenundbeiWahlgräbernauchinnerhalb
von3MonatennachAblaufderNutzungszeitkannderbisherige
NutzungsberechtigteGrabmaleundsonstigeAnlagenderGrabstättenselbstentfernen,soweitessichnichtumGrabmalenach§
23handelt.DieKirchengemeindehatkeinenErsatzfürGrabmale
undsonstigeAnlagenzuleisten.SieistauchzurAufbewahrung
abgeräumterGrabmaleundsonstigerAnlagennichtverpflichtet.
DieKirchengemeindehatebenfallskeinenGebührenbetragzu
erstatten,wennderbisherigeNutzungsberechtigteselbstabräumt.
§ 23
Grabmale mit Denkmalwert
GrabmalemitDenkmalwertwerdennachMöglichkeitvonderKirchengemeindeerhalten.
VI.
Benutzung der Kirche/der Abschiedshalle
§ 24
Kirchengebäude Kapelle
(1)FürdiekirchlicheTrauerfeierstehtdiejeweiligeKapellezur
Verfügung.SiedientbeiderkirchlichenBestattungalsStätteder
Nr. 09/2013
– 17 –
Verkündigung. Zusätzliche Dekorationen sind mit der Friedhofsträgerin abzustimmen.
(2) Die Kapelle auf dem Marienfriedhof steht für alle Bestattungsfeiern zur Verfügung. Für die Dekoration ist nicht die Friedhofsträgerin zuständig.
(3) Die Benutzung der anderen Kapellen durch andere Religionsoder Weltanschauungsgemeinschaften bedarf der vorherigen Genehmigung der Friedhofsträgerin. Bei den Trauerfeiern darf der
christliche Glaube nicht verunglimpft werden. Christliche Symbole
in der Kirche und in der Kapelle dürfen nicht verdeckt, verändert
oder entfernt werden. Weitere Symbole dürfen nicht verwendet
werden.
(4) Die Benutzung kann versagt werden, wenn der Verstorbene im
Zeitpunkt des Todes an einer nach dem Bundes-Seuchengesetz
meldepflichtigen Krankheit gelitten oder bei ihm der Verdacht einer
solchen Krankheit zu dem genannten Zeitpunkt bestanden hat
oder wenn Bedenken wegen des Zustandes der Leiche bestehen.
§ 25
Musikalische Darbietungen
(1) Für besondere musikalische Darbietungen bei Bestattungsfeiern in der Kapelle und auf dem Friedhof ist vorher die Genehmigung
der Pastorin oder des Pastors einzuholen.
(2) Feierlichkeiten sowie Musikdarbietungen auf dem Friedhof
außerhalb der Bestattungsfeier bedürfen der vorherigen Genehmigung der Friedhofsträgerin.
(3) Wer dieser Bestimmung zuwiderhandelt, kann durch eine beauftragte Person der Friedhofsträgerin zum Verlassen des Friedhofes
veranlasst, gegebenenfalls durch die Friedhofsträgerin wegen
Hausfriedensbruch zur Anzeige gebracht werden.
VII. Gebühren
§ 26
Gebührenordnung
Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtung werden
Gebühren nach der jeweils geltenden Gebührenordnung erhoben.
VIII. Übergangs- u. Schlussvorschriften
§ 27
Übergangsvorschriften
(1) Bei Grabstätten, über welche die Friedhofsverwaltung bei
Inkrafttreten dieser Satzung bereits verfügt hat, richten sich die
Nutzungszeit und die Gestaltung sowie die Belegung nach den
bisherigen Vorschriften.
§ 28
Kirchenaufsichtliche Genehmigung
(1) Diese Friedhofsordnung und alle Änderungen hierzu bedürfen
zu ihrer Gültigkeit der kirchenaufsichtlichen Genehmigung und der
öffentlichen Bekanntmachung.
(2) Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im vollen Wortlaut im
Amtsblatt der Stadt Loilz (Loitzer Boten). Zudem ist die Friedhofsordnung für jedermann im Pfarramt Loitz einsehbar.
§ 29
Inkrafttreten
Diese Friedhofsordnung tritt nach der kirchenaufsichtlichen Genehmigung am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in
Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Bestimmungen der Kirchengemeinde für den Friedhof außer Kraft.
Loitz
Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe der
Ev. Kirchengemeinde St. Marien Loitz in Loitz
Gemäß § 21 der Kirchengemeindeordnung vom 27.05.2012 und
§ 26 der Friedhofsordnung für die Friedhöfe Loitz, Rustow und
Vorbein der Ev. Kirchengemeinde Loitz hat der Kirchengemeinderat
am 30.07.2013 folgende Friedhofsgebührenordnung beschlossen:
§1
Allgemeines
Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen sowie
für sonstige in § 6 aufgeführte Leistungen der Kirchengemeinde
werden Gebühren nach dieser Gebührenordnung erhoben.
§2
Gebührenpflichtige
(1) Gebührenpflichtig sind der Antragsteller und der Nutzungsberechtigte.
(2) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.
§3
Entstehen der Gebührenpflicht
Die Gebührenpflicht entsteht mit Antragstellung, in Fällen in denen
keine Antragstellung vorliegt entstehen die Gebühren mit Erbringung der Leistung.
§4
Festsetzung und Fälligkeit
(1) Die Heranziehung zu Gebühren erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zu zahlen.
(2) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen.
§5
Stundung und Erlass der Gebühren
Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen
persönlicher oder sachlicher Härte gestundet werden.
§6
Gebührentarif
I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an
Grabstätten:
1. Wahlgrabstätte Sarg:
a) für 25 Jahre - je Grabstelle -:
770,00 €
(incl. Friedhofsunterhaltungsgebühr)
b) für jedes Jahr der Verlängerung
- je Grabstelle -:
30,80 €
2. Urnenwahlgrabstätte:
a) für 20 Jahre - je Grabstelle -:
(incl. Friedhofsunterhaltungsgebühr)
b) für jedes Jahr der Verlängerung
- je Grabstelle -:
630,00 €
31,50 €
3. Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung:
für 20 Jahre - je Grabstelle -:
700,00 €
+ Pflegekosten für 20 Jahre
445,00 €
1.145,00 €
4. Urnengemeinschaftsanlage ohne Namensnennung:
für 20 Jahre - je Grabstelle -:
700,00 €
+ Pflegekosten für 20 Jahre
475,00 €
1.175,00 €
5. Rasenreihengräber mit Namensnennung:
für 25 Jahre - je Grabstelle -:
570,00 €
+ Pflegekosten für 25 Jahre
325,00 €
(pro Jahr 13,00 € )
6. Rasenreihengräber ohne Namensnennung
für 25 Jahre - je Grabstelle -:
570,00 €
Rasenpflege für 25 Jahre
475,00 €
(pro Jahr 19,00 €)
895,00 €
1.045,00 €
Il. Gebühren für die Genehmigung der Errichtung oder Änderung von Grabmalen und für die Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen:
a) für die Genehmigung zur Errichtung
oder Änderung:
55,00 €
b) für die laufende Überprüfung der Standsicherheit
während der Dauer des Nutzungsrechts
(hierunter fallen nicht liegende Grabmale):
20 Jahre
40,00 €
25 Jahre
50,00 €
c) für die laufende Überprüfung der Standsicherheit
(hierunter fallen nicht liegende Grabmale)
bei der Verlängerung von Nutzungsrechten
für jedes Jahr der Verlängerung:
2,00 €
Loitz
–18–
III. SonstigeGebühren:
VerwaltungsgebührjeBestattung:
Nutzungsrechtumschreiben
Graburkundeerstellen
NutzungderKapelle:(fürGemeindegliederistdie
NutzungderKapellenkostenfrei)
AbräumungeinesGrabes:
BeräumungeinesGrabsteines: liegend
stehendeinfach
EntsorgungeinesGrabsteines: liegend
stehendeinfach
BeräumungeinerGrabumrandung/Einfassung
EntsorgungeinerGrabumrandung/Einfassung
Verwaltungs-undGenehmigungsgebühr
fürAusbettung/VersandeinerUrne
EntscheidungüberdieZulassunggewerblicher
TätigkeitenaufdemFriedhofproJahr
RasenpflegeproGrabstelleproJahr
26,00€
10,00€
10,00€
125,00€
66,00€
22,00€
33,00€
200,00€
250,00€
33,00€
200,00€
200,00€
55,00€
19,00€
§7
FürbesonderezusätzlicheLeistungen,dieimGebührentarifnicht
vorgesehensind,setztderKirchengemeinderatdiezuentrichtende
VergütungvonFallzuFallnachdemtatsächlichenAufwandfest.
DiesgiltbesondersfürdiePflegelegatederKirchengemeindeSt.
MarienLoitz,diedurchdieFriedhofsverwaltungangebotenwerden.
§8
Schlussvorschriften
(1)DieseFriedhofsgebührenordnungtrittnachihrerGenehmigung
amTagenachderöffentlichenBekanntmachunginKraft.
(2)MitInkrafttretendieserFriedhofsgebührenordnungtrittdiebisherigeFriedhofsgebührenordnungaußerKraft.
AnhangzurFriedhofsordnung
RichtlinienüberdieGestaltung
derGrabstättenundGrabmale
I. GestaltungderGrabstätten
1. AlleGrabstättenmüssenineinerdesFriedhofeswürdigen
Weiseangelegtundunterhaltenwerden.
2. BeimBepflanzendarfdieGrößederGrabstättenichtüberschrittenwerden.
3. DieGrabstättensindnurmitGewächsenzubepflanzen,durch
diebenachbartenGrabstättennichtgestörtwerden.Wirddies
nichtbeachtetoderwachsendiePflanzenüberdieGrabstättenhinaus,soistderKirchengemeinderatnacherfolgloser
schriftlicherAufforderungzurBeseitigungderBeeinträchtigungberechtigt,dieAnpflanzungenzurückzuschneidenoder
zubeseitigen.
4. HoheGrabhügelsindzuvermeiden,weileineharmonische
GesamtwirkungderGrabfelderundeinegutegärtnerische
GestaltungderGrabstättendadurchgestörtwird.Umdie
einzelnenGrabstellenanzudeuten,genügtes,flacheHügel
anzulegen,diemitkriechendendauergrünenGewächsenund
niedrigenBlumenbepflanztwerdenkönnen.DerGrabhügel
solldieHöhevon25cmnichtüberschreiten.
5. DieGrabstättenoderdieGrabstellensollennurdannmit
festemMaterialeingefasstwerden,wenndieswegender
BeschaffenheitdesBodensnotwendigist.Einfassungenaus
Kunststoff,BetonoderZementsindzuvermeiden.
6. GrababdeckungenmitBeton,Terrazzo,Kunststoffen,Teerpappeu.ä.sindnichtzulässig.DasBelegenderGrabstätten
mitKiesundSplittoderähnlichenStoffenanstelleeinerBepflanzungistunerwünscht.
7. SindausnahmsweiseGrabstättenmitGrabplattenabgedeckt,
soistderPflanzenschmuckaufdiefreienTeiledesGrabes
zubeschränken.
8. DerGrabschmucksollnurausnatürlichenPflanzenundBlumenbestehen.
Nr.09/2013
9. BehälterfürSchnittblumensindentwederunauffälligaufzustellenoderindieErdeeinzulassen.Blechdosen,Einkochgläser,Flaschenu.ä.sollenfürdieAufnahmevonSchnittblumen
nichtverwandtwerden.
10. DieVerwendungvonPflanzenschutz-undWildkrautbekämpfungsmittelnsowievonchemischenReinigungsmittelnzur
GrabpflegeundReinigungvonGrabmalenistnichtgestattet.
11. BänkeundStühleaufodernebenGrabstättenstöreninder
RegeldasFriedhofsbild.DerKirchengemeinderatkannin
besondersgelagertenEinzelfällenjedochdieAufstellung
vonBänkengenehmigen.DieBänkesinddannaberklein
zuhaltenundunauffälligzugestalten.
12. DemNutzungsberechtigtenistnichtgestattet,Bäume,große
SträucherundHeckenohneGenehmigungdesKirchengemeinderateszubeseitigen,weildurchsolcheMaßnahmen
dasGesamtbilddesFriedhofesgestörtwerdenkann.
II. GestaltungderGrabmale
1. Grabmaledürfennichtsogestaltetwerden,dasssieeine
VerunstaltungdesFriedhofesbewirkenoderdieFriedhofsbesucherinihrerAndachtstören.Siedürfensichfernerinihrer
GestaltungnichtgegendenchristlichenGlaubenrichten.
2. WerkstattbezeichnungensindnuranderSeiteoderderRückseitedesGrabmalesuntenundinunauffälligerWeisegestattet.
3. BeiderGrößederGrabmaleistaufdieGrößederGrabstätte
Rücksichtzunehmen.UnverhältnismäßiggroßeGrabmale
sindvorabvomKirchengemeinderatzugenehmigen.
4. DaseinzelneGrabmalsollsichharmonischindasGesamtbild
eingliedern.
BenachbarteGrabmalesollennachFormundFarbeaufeinanderabgestimmtwerden,damiteinruhigerEindruckder
GrabfelderunddesgesamtenFriedhofesentsteht.
5. BeischlichtemundunaufdringlichemWerkstoffwirkendie
BearbeitungunddieSchriftklarerundschöner.Deshalbsollen
alleinderFarbeauffallendenundunruhigenGesteinsarten
vermiedenwerden.DieBearbeitungunddieSchriftsindder
Gesteinsartanzupassen.DieGrabmalesolleninderRegel
aufallenSeiteneinheitlichbearbeitetsein.
6. GrabmaleaufReihengrabstättensollenmöglichstauseinem
StückhergestelltundSockellosaufgestelltwerden.BeiWahlgrabstättensollenGrabmalemöglichstnurdanneinenSockelhaben,wenndieswegenderArtdesGrabmalesnötig
ist.WenneinSockelverwandtwird,sollernichtauseinem
anderenWerksteinalsdemdesGrabmalessein.
7. Nichtgestattetsind.
a) GrabmaleausBeton,Terrazzo,Glas,Porzellan,Emaille,
BlechoderähnlichemMaterial,
b) GrabmalemitAnstrich,
c) Kunststeine,
d) dasAnbringenvonLichtbildernaufGrabmalen.
KirchengemeindenGörminund
Dersekow-Levenhagen
WirladeneinzufolgendenGottesdienstenund
Veranstaltungen:
Sonntag,03.11.2013
23.Sonntagn.Trinitatis
GDinderNachbarschaft
Sonntag,10.11.2013
3.letzterSonntagdesKirchenjahres
14:00Uhr inDersekowmitChorundanschließendemKirchenkaffee
Sonntag,17.11.2013
VorletzterSonntagdesKirchenjahres
14:00Uhr inHinrichshagen
Mittwoch,20.11.2013
Buß-undBettag
17:00Uhr kirchenmusikalischerGDinSt.JakobiinGreifswald
Sonntag,24.11.2013
Ewigkeitssonntag
09:30Uhr inDersekow
14:00Uhr inGörmin
Chor:jedenMontagvon19:30-21:00UhrimPfarrhausDersekow
Seniorennachmittag:inDersekowam19.11.um14:30Uhr
Kinder-/Familiennachmittag:inDersekowam02.11.um14:30Uhr
Martinsfest:inGörminam08.11.um17:00Uhr
InDersekowam15.11.um17:00Uhr
Nr. 09/2013
– 19 –
Adventsmarkt: in Dersekow am 30.11. von 14:00 - 18:30 Uhr
in Görmin am 01.12. ab 14:00 Uhr
Alle Termine und Veranstaltungen finden Sie auch auf der
Internetseite der Kirchgemeinde unter www.kirchengemeindedersekow.de.
Adresse:
Evangelisches Pfarramt Dersekow
E.-Thälmann-Str. 12
17498 Dersekow
Pastor Dr. Irmfried Garbe
Tel.:03834 5650
Fax:03834 886273
E-Mail:[email protected]
Kirchengemeinde Gülzowshwwwof
Monat November 2013
Sonntag, den 3. November 2013
10:00 Uhr
in Trantow
Sonntag, den 10. November 2013
09:00 Uhr
in Sassen
10:30 Uhr
in Gülzowshof
Sonntag, den 17. November 2013
10:00 Uhr
in Düvier
Mittwoch, den 20. November 2013
18:00 Uhr
in Poggendorf, Abendmahlsandacht zum Buß- und
Bettag
Sonntag, den 24. November 2013
09:00 Uhr
in Sassen, Ewigkeitssonntag mit Abendmahl
10:30 Uhr
in Gülzowshof, Ewigkeitssonntag mit Abendmahl
14:00 Uhr
in Trantow, Ewigkeitssonntag mit Abendmahl
Samstag, den 30. November 2013
18:00 Uhr
in Poggendorf,
@nderer Gottesdienst, Thema: „Womit habe ich das verdient?“
Auch in diesem Jahr findet wieder ein Herbstfrühstück am 2.
November 2013 ab 9:00 Uhr in der Feuerwehr Düvier statt. Den
Vortrag wird Frau Gudrun Riedel zum Thema „Wenn die Welt nur
noch grau ist - Über den Umgang mit Depressionen“ halten. Um
Anmeldung bis zum 30. Oktober 2013 bei Antje Schwarze wird
gebeten (Tel: 039998 13925). Der Unkostenbeitrag beträgt 5,00 €.
zum 50. Hochzeitstag
am 29.11.
Herrn Karl und Frau Ingrid Baresel
aus Loitz
Loitz
Frau Elli Graf
Frau Margarete Wulff
Frau Gerda Jager
Frau Edeltraut Baresel
Herrn Jürgen Timm
Frau Rosemarie Schümann
Frau Helga Marlow
Herrn Klaus-Dieter Popko
Frau Waltraud Rohde
Frau Gisela Möller
Herrn Aloysius Klaffke
Frau Doris Plachta
Frau Ilse Schrader
Frau Rosemarie Holtz
Herrn Klaus-Dieter Schmidt
Frau Marta Völker
Frau Barbara Meier
Herrn Hans-Hermann Ribnitz
Herrn Gerhard Seifert
Herrn Otto Pilgrim
Frau Henni Augustin
Frau Anita Popko
Frau Elisabeth Rohde
Herrn Helmut Schmidt
Frau Renate Schubbert
Herrn Karl Lindhorst
Frau Dietlinde Herbst
Frau Gisela Hill
Herrn Horst Schneider
Frau Editha Langhof
Frau Edit Mielentz
Herrn Rolf Sachweh
Herrn Bernd Sager
Frau Dorchen Frenk
Frau Jutta Meitzner
Frau Annemarie Vogt
Frau Erika Hummelmeyer
Frau Renate Milling
Frau Gisela Waschewski
Frau Waltraud Fritsch
Herrn Jürgen Krüger
Frau Elfriede Mengdehl
Frau Elli Grawe
Herrn Reinhold Krüger
Frau Gretel Berwald
Frau Christel Kodat
Herrn Raimar Standke
Frau Anneliese Dedow
Herrn Wilhelm Urbrock
Frau Inge Stübe
Frau Dorothea Günther
Frau Ursula Grunewald
Herrn Willi Punkt
Frau Irma Schulz
zum 50. Hochzeitstag
am 09.11.
Herrn Peter und Frau Renate Heimer
aus Loitz OT Rustow
zum 60. Hochzeitstag
am 14.11.
Herrn Günter und Frau Gerda Dietrich
aus Loitz OT Zarnekla
Die Bürgermeister der Gemeinden und der Amtsvorsteher des
Amtes Peenetal/Loitz gratulieren allen Geburtstagskindern und
Jubilaren für den Monat November ganz herzlich, verbunden mit
den besten Wünschen für Gesundheit und Lebensfreude.
Frau Ursel Eggert
Frau Luise Austinat
Herrn Jürgen Blietz
Herrn Klaus Groß
Herrn Rudolf Rohloff
Frau Sieglinde Blietz
Herrn Hans-Dieter Kruber
Herrn Gerhard Wendt
am 08.11.
am 10.11.
am 16.11.
am 22.11.
am 22.11.
am 25.11.
am 25.11.
am 27.11.
zum 76. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
zum 63. Geburtstag
zum 64. Geburtstag
zum 63. Geburtstag
zum 64. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
Loitz OT Gülzowshof
Frau Hildegard Bahr
Frau Hildegard Sosnowski
am 06.11.
am 29.11.
zum 82. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
Loitz OT Nielitz
Frau Helga Grabautzki
Herrn Fritz Hoffmann
am 02.11.
am 08.11.
zum 78. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
Loitz OT Rustow
Loitz
am 01.11.
am 01.11.
am 02.11.
am 02.11.
zum 86. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 61. Geburtstag
zum 62. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 63. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 64. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 63. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 61. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 60. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 63. Geburtstag
zum 61. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
Loitz OT Düvier
Ehejubilare
Frau Renate Böhlke
Frau Evelin Lemke
Frau Ilona Brandt
Frau Liselotte Kuttke
am 03.11.
am 03.11.
am 04.11.
am 05.11.
am 05.11.
am 07.11.
am 08.11.
am 08.11.
am 08.11.
am 09.11.
am 10.11.
am 10.11.
am 10.11.
am 11.11.
am 11.11.
am 11.11.
am 12.11.
am 13.11.
am 13.11.
am 14.11.
am 15.11.
am 15.11.
am 15.11.
am 15.11.
am 15.11.
am 17.11.
am 18.11.
am 18.11.
am 19.11.
am 20.11.
am 20.11.
am 20.11.
am 20.11.
am 21.11.
am 21.11.
am 21.11.
am 23.11.
am 23.11.
am 23.11.
am 24.11.
am 24.11.
am 24.11.
am 25.11.
am 25.11.
am 26.11.
am 26.11.
am 26.11.
am 27.11.
am 27.11.
am 28.11.
am 29.11.
am 30.11.
am 30.11.
am 30.11.
zum 75. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 60. Geburtstag
zum 92. Geburtstag
Frau Sieglinde Keßler
Frau Christel Widmann
Frau Vera Berner
Frau Inge Vogt
Frau Elke Lübstorf
am 04.11.
am 06.11.
am 12.11.
am 14.11.
am 15.11.
zum 86. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 64. Geburtstag
zum 61. Geburtstag
Loitz
–20–
HerrnDieterRochow
HerrnPaulSchult
am16.11.
am21.11.
Nr.09/2013
zum67.Geburtstag
zum72.Geburtstag
Loitz OT Schwinge
HerrnDietrichZank
HerrnManfredSchmiga
am16.11.
am30.11.
zum65.Geburtstag
zum71.Geburtstag
Loitz OT Sophienhof
HerrnHorstWendel
FrauRenateGeisler
HerrnLotharHellwig
FrauGertrudReimer
am11.11.
am23.11.
am25.11.
am27.11.
zum75.Geburtstag
zum81.Geburtstag
zum72.Geburtstag
zum90.Geburtstag
Loitz OT Wüstenfelde
FrauElliGrunwald
am19.11.
zum80.Geburtstag
Loitz OT Zarnekla
HerrnGerhardKrüger
HerrnGünterDietrich
am09.11.
am15.11.
zum87.Geburtstag
zum82.Geburtstag
Loitz OT Zeitlow
FrauErikaGanske
FrauWalliStegemann
HerrnEwaldMrosowski
am10.11.
am21.11.
am27.11.
zum80.Geburtstag
zum78.Geburtstag
zum70.Geburtstag
Görmin
HerrnGerhardReppin
HerrnDetlefHansen
FrauRoswithaLenke
FrauSibyllePauli
FrauHildeRöseler
FrauErikaLenter
HerrnWernerSteinle
am06.11.
am12.11.
am15.11.
am15.11.
am15.11.
am25.11.
am30.11.
zum72.Geburtstag
zum61.Geburtstag
zum62.Geburtstag
zum60.Geburtstag
zum70.Geburtstag
zum67.Geburtstag
zum70.Geburtstag
Hort Sonnenblume
Im September gab es wieder viel zu erleben im Hort
„Sonnenblume“
EinHöhepunktwardie,
fastschonzurTradition
gewordene,Apfelernte
in Klein Zetelwitz. Mit
leerenKistenundKörben„bewaffnet“ginges
los.VieleElternhatten
sichbereiterklärt,ihre
KinderderKlasse2aund
2b,zufahren.Beitollem
WettermachtedasPflückenundSammelnder
leckeren Früchte allen
viel Spaß. Mit Kisten
undKörbenvollerÄpfel
kamensiezurück.
Die Vitaminspender
werden pur gern als
Zwischensnack von
den Kindern verputzt.
Aberauchzuleckerem
ApfelmusundSaftverLeo begeisterte uns mit seiner Gitarre.
arbeitet.
Görmin OT Göslow
HerrnKurtGrapentin
HerrnKarl-HeinzSametzki
am01.11.
am26.11.
zum84.Geburtstag
zum60.Geburtstag
Görmin OT Groß Zastrow
FrauGiselaMelüh
am09.11.
FrauIngridJarmuth
am14.11.
HerrnHans-JoachimTabbert am19.11.
zum63.Geburtstag
zum76.Geburtstag
zum70.Geburtstag
Görmin OT Passow
HerrnReinholdLissek
am11.11.
zum83.Geburtstag
Görmin OT Trissow
HerrnUweMalinowski
FrauHildegardBahls
FrauHelgaFinger
FrauHeideKreuzmann
am14.11.
am16.11.
am18.11.
am19.11.
zum71.Geburtstag
zum87.Geburtstag
zum75.Geburtstag
zum72.Geburtstag
Sassen-Trantow OT Sassen
Frau
RosemarieZimmermann
FrauBrigitteBehm
HerrnJosefPreidel
HerrnFranzBehm
HerrnRudiBock
am01.11.
am11.11.
am14.11.
am15.11.
am30.11.
zum81.Geburtstag
zum84.Geburtstag
zum78.Geburtstag
zum84.Geburtstag
zum84.Geburtstag
Sassen-Trantow OT Mühlenkamp
FrauHelgaHeymann
am20.11.
zum88.Geburtstag
Sassen-Trantow OT Pustow
HerrnUdoWeger
HerrnEberhardHerold
am19.11.
am30.11.
zum72.Geburtstag
zum61.Geburtstag
Sassen-Trantow OT Trantow
HerrnDieterBannow
FrauGiselaMeylahn
HerrnOttoPutzka
FrauKarlaJanzen
am05.11.
am14.11.
am22.11.
am30.11.
zum60.Geburtstag
zum81.Geburtstag
zum88.Geburtstag
zum60.Geburtstag
Sassen-Trantow OT Treuen
FrauEdeltraudJohannsen
FrauUrsulaFredrich
FrauJuttaGötsch
am03.11.
am07.11.
am10.11.
zum72.Geburtstag
zum71.Geburtstag
zum76.Geburtstag
Wir bedanken uns bei Herrn Thietke dafür, dass wir wieder kommen
durften und hoffen, dass es auch im nächsten Jahr möglich ist.
ZuunsererGeburtstagsfeierdesMonatsSeptemberkamenganz
besondereGäste.EswarenMitgliederdesHundesportvereinsLoitz.
BesondersdievierbeinigenGästehattenesdenKindernangetan.
Nr. 09/2013
– 21 –
Loitz
Grundschule „Peenetal“ Görmin
Benimm ist in!
Was darf man, was darf man nicht?
Wer war Knigge und warum gibt es Regeln beim Essen? Diese
Frage und mehr stellten sich die Kinder des Philosophieunterrichts
in den Klassen 3 u. 4. Benehmen zeigt, dass wir andere achten.
Wir zeigen unser Wertschätzung, in dem wir grüßen. Wir benutzen
„Zauberwörter“ um höflich zu sein. Aber auch bei Tisch heißt es
benimm ist in. Das haben wir nicht nur in der Theorie besprochen.
Besonders viel Spaß hat das Tischdecken und das gemeinsame
Essen mit Einhaltung der Benimmregeln gemacht. Danke!
Sie durften gestreichelt und belohnt
werden.
Spannend war die
Suche nach einem
versteckten Kind.
Die Kinder erfuhren,
dass es lange dauert bis die Hunde die
Kommandos beherrschen und befolgen.
Dazu braucht der
Hundeführer viel
Geduld und viel Zeit.
Also sollte man es
sich gut überlegen,
ob ein Hund das
richtige Haustier ist.
Die Hortkinder und
Erzieherinnen bedanken sich für den
Besuch bei Frau
Schröder und ihren
Mitstreitern.
Keine Gewalt
„Was machst du, wenn auf dem Schulhof ein Kind gehauen wird?“,
fragt die Polizistin die Kinder. Wie reagierst du, wenn Erwachsene
Gewalt anwenden? So einfach ist die Frage gar nicht zu beantworten. Die Polizeimöwe Klara aber, hilft den Kindern der Klasse 1
und 2 zu entscheiden, was ist Spaß, was ist Ernst und wie verhalte
ich mich richtig.
29.09.2013 - Projekttag
Zuerst haben wir einen Igel mit Kartoffeldruck hergestellt.
Wir haben unter den Igel noch Blätter geklebt. Dann sind wir in die
kleine Küche gegangen und haben Apfelkuchen gebacken. Immer
fünf Kinder waren in der Küche. Ich habe Äpfel geschnitten. Und
entstanden ist ein Apfelkuchen, er war lecker. Zuletzt sind wir auf
den Sportplatz gegangen und haben unsere Drachen steigen lassen.
von Kai Wendtland, Kl.2
Loitz
–22–
Unser Wandertag
AmMittwoch,dem11.09.2013warendie3.und4.Klassender
Grundschule„Peenetal“GörminzumWandertagzurBurgKlempenow.Wirwarenalleganzaufgeregtundfreutenunsalswirum
08.00UhrmitdemBusmitFrauBartowlosfuhren.FrauMünzberg
begrüßteunsfreundlichmitKostüm.Siespielteverschiedene
Instrumente.Eshatsehrschöngeklungen.Wirwarenganzoben
aufderBurg.FrauGirbardtundFrauDeckerwarenauchmitund
halfenbeimGrillenundStockbrotmachen.Jonashatsichaus
einemStockundeinemHarkeneineAngelgebaut.Esgabauch
nocheinenWasserspielplatzundeinenKräutergarten.Wirhatten
vielSpaßandiesemTag.
Nr.09/2013
EinDankeschönanalleHelferfürdiesenerlebnisreichenTag!
P.S.NatürlichwurdeinderWocheauchgelernt,esentstanden
ErlebnisberichteundkleineHerbstelfchen.
Lea Sophie Girbardt, Kl.4
Bunte Herbstvielfalt an der Görminer Grundschule
Der Herbst ist da
und begann mit
vielenErlebnissen
für Schüler, Eltern
und Besucher unserer Schule am
23.09.2013mitder
GÖLA.
Von Frau Schur
voreinigenJahren,
nachihremBesuch
auf der MELA ins
Lebengerufen,
entwickelte sich
die Idee für die
Görminer Landwirtschaftsausstellung. Das können
wirauch!MitIdeen,
Einsatzbereitschaft
und fleißigen Helfern entstand in
diesem Jahr eine
Besondere tolle
Ausstellung. Alle
Kinderwarensicheinig:sovieleTieregabesnochnieunddiese
durftenauchgestreicheltwerden.
AusgestelltwarenKälbchen,Pferde,Schafe,Häschen,Hühnerund
Küken.VondenLandwirtenunddemSchäferdesOrteskonnteman
überHaltungundNutzungderTierevielWissenswerteserfragen.
DanebengabesaberauchModellevonLandmaschinenundBauernhöfenzubestaunen.
Alles,wasHofundGartenindieserZeitbereithalten,konnte
natürlichverkostetwerden.VieleElternBrachtenherbstlicheDekorationenmit,damitwurdedieAusstellungaucheinoptischer
Hingucker.
AmDienstaggingesdanndenÄpfelnanden„Saft“.Vonden
Schülernder3u.4.KlassewurdendieseaufdemSchulgelände
eingesammeltundzuMostundGeleeverarbeitet.AmMittwochwar
unsergroßerBasteltag.InallenKlassenwurdeHerbstmaterialien
gewerkelt.Inder1.KlasseentstandenBilderundGestecke.Die2.
KlasseverarbeiteteÄpfelinderKüchezuleckerenApfelkuchen.
DieSchülerder3u.4.KlassenließensichdieKartoffelpuffermit
Apfelmusschmecken.BeistrahlendemSonnenscheinaberein
wenigWindgingeszumSportplatzderGemeinde.DieKinder
ließenihreDrachensteigen,wasnichtsoeinfachwarundKinder
undErwachseneinBewegungbrachte.Diesmachtehungrigund
alleließensichdenfrischenApfelkuchenschmecken.
ZumAbschlussderHerbstwochetratunserKinderchorunterder
LeitungvonFrauBartowim„Dörphus“aufzumtraditionellenApfelfest.
Herbstelfchen
Obsternte
reifeFrüchte
süßundlecker
essenalleKindergern
lecker!
Diesterweg-Grundschule Loitz
Aufgepasst mit ADACUS
Nr. 09/2013
– 23 –
Am 2. Oktober besuchte Herr Knorr vom ADAC die Schüler der
1. Klasse, um mit ihnen das richtige Überqueren der Straße an
einer Ampelanlage und an einem Fußgängerüberweg zu üben.
Hilfreich zur Seite stand ihm dabei ADACUS, der kluge Rabe. In
spielerischer Form wurde im Klassenraum emsig und gewissenhaft trainiert.
Loitz
Schnappschüsse:
Unser Büffet vorher…
Ein starkes Team.
Danach ging es nach draußen zum Fußgängerüberweg. Hier konnten die Kinder ihr Wissen und Können über die richtigen Verhaltensweisen im Straßenverkehr unter Beweis stellen.
Diese Unterrichtsstunden mit Herrn Knorr waren sehr lehrreich,
haben allen Schülern viel Spaß bereitet und werden sicherlich
lange in Erinnerung bleiben.
Regionale Schule Loitz
Nachrichten aus der Regionalen Schule Loitz
Oktober 2013
Rückblick
Auf die Plätze… fertig…los!
So hieß das Motto des diesjährigen Sportfestes, welches wir auf
dem aktuell hergerichteten Sportplatz (DANKESCHÖN an die
Mitarbeiter des Stadtbauhofes Loitz für die intakten Laufbahnen!!!)
bei anfangs frischem aber zunehmend sonnigerem Wetter am
25.09.2013 begehen konnten.
Viele Eltern und Großeltern unterstützten dieses Ereignis durch ihre
Hilfe und begleiteten die Sportgruppen, halfen an den einzelnen
Stationen und feuerten ihre Sprösslinge an.
In den Disziplinen Schlagball, Kugelstoßen, Dreierhopp, Sprint
und/oder Ausdauer konnte nun jede Sportlerin und jeder Sportler
zeigen, was sie/er in den letzten Sportstunden eifrig geübt hatte.
Nicht alles klappte gleich beim ersten Anlauf, aber dafür konnte
sich ein jeder Sportler mehrfach versuchen.
Wo bleibt der Staffelstab?
Unser Aufruf an alle Eltern, frisches Obst und Gemüse aus dem
Garten mitzubringen und für die Pausenverpflegung bereitzustellen
fand riesigen Anklang! Vielen Dank! Dank auch an die fleißigen
Schnippler unserer Schülerfirma „Dekoteufel“, die einen großen Teil
dieser leckeren Sachen aufbereiteten, auf einem Büffet für jedermann zugänglich servierten und ständig auffüllten. Energieschübe
in dieser Form sorgten natürlich auch für optimale Leistungen in
den einzelnen Sportbereichen.
Sport macht bekanntlich durstig. Dies bedachte die Firma Schwenk
Catering/Partyservice Loitz, die alle Kinder an diesem Tag kostenlos mit den unterschiedlichsten Säften versorgte. Dass die Sportler
die Getränke dankend und ausgiebig annahmen, versteht sich
von selbst!!
Loitz
–24–
Nr.09/2013
SogestärktkonnteneigentlichnursupersportlicheLeistungen
erzieltwerden.
MiteinemabschließendenklassendifferenziertemStaffellaufkonntejedesTeamauchseinenKampfgeistunddieAusdauerunter
Beweisstellen.
AlssportlichsteSchülerinbewiessichClaraFothausder6.Klasse
mit174Punkten,gefolgtvonWenkeThamke.SportlichsterSchüler
wurdeAngeloLexowausder10.Klassemit233Punkten,gefolgt
vonMaikFürstenbergmit200undJohnNesslermit198Punkten.
EineinzigerSportlerbelegtein4DisziplinendenerstenPlatz.
Klasse!GenanntseiStevenMartick,demunserRespektgilt.
Besondersstolzsindwirdarauf,dasswirunsereSchulrekordean
unsererneuenRekordtafelimSchulgebäudedauerhaftaushängenkönnen.DieverantwortlichenSportlehrerFrauSackundHerr
BudniakinformierenSiedazuindernächstenAusgabeausführlich.
WirgratulierenallenTeilnehmernunseresSchulsportfesteszu
ihrentollen,nachahmenswertenErgebnissenundhoffenauchim
nächstenJahraufUnterstützungendurchdieEltern,tollesWetter
undsportlicheHöchstleistungen.
PS:AndemmitgebrachtenfrischemObstundGemüseundanden
vielengesundenGetränkenkonntensichunsereSchülerinnenund
SchülernochTagespäterkulinarischerfreuen.DANKE!!!
D. Lenz
Termine
biszum28.10.13
29.10.13
01.11.13
13.11.13
ElterninformationüberdenaktuellenNotenspiegelihresKindes
FahrtindasMusical„HintermHorizont“,Berlin
2.beweglicherFerientag
16:00 - 19:00 Uhr Elternsprechtag
Terminvereinbarungen sind im Vorfeld
erwünscht.
Liebe Eltern! Um spezielle Fragen klären
zu können, ist es ratsam, ihr Kind und
entsprechende Schulunterlagen mitzubringen.
Frau D. Lenz
Kita „Haus der kleinen Füße“ Görmin
Impressionen aus dem „Haus der Kleinen Füße“ Görmin
Kita „Kunterbunt“ Loitz
Verein „Kinder haben keine Bremse“
Kita „Kunterbunt“
VondenalltäglichenGegebenheiteninunsererEinrichtung,gibt
esjedenTagetwasNeueszuberichten.
WermachtheutemitderErzieherinFrühstück,wasgibtesüberhauptundweristmitdemTischdeckendran?IstheuteSpieltag
odermachenwirSport-nawirguckenmalam„Krah-Plan“.Nun
gibtesersteDiskussionenunterunserenKindern,diesichmit
GesprächenüberihrekleinenProblemebiszumBeginnder„KrahRunde“,um9:00Uhrhinziehen.,wobeinatürlichinallenRäumen
bisdahingespieltwird.Achjaundnunum9:00Uhr„lesen“wir
gemeinsamunserenTagesplanundstellenfest-blauerPunkt=
Nr. 09/2013
– 25 –
Mittwoch, ein Zeichen mit einem Mund = Sprache! Im Angebot
werden wir also vielleicht eine Geschichte hören, Puppentheater
spielen ...
Diese Woche waren zwei besondere Zeichen, Dienstag ein Fotoapparat, d. h. wir werden fotografiert und Freitag, man glaubt es
kaum, ein Jahr ist schon wieder vorbei - kommt unsere „Hexe“ zu
Besuch. Über dieses jährliche „Event“ werden wir euch natürlich
in der nächsten Ausgabe gesondert informieren.
Zurück zu unserem Tag. Haben wir was Neues gelernt sind wir k.o.
und sind glücklich, bei diesem schönen Herbstwetter auf unserem
Hof genug Spielmöglichkeiten vorzufinden. Ein neues Spielgerät
kam zum Weltkindertag dazu.
Das „Spinnennetz“, von uns Kindern sofort geliebt, wird bestimmt
auch der Hexe gefallen.
Loitz
Kita „Lütt Görnkoppel“
Es war einmal ein junger Mann, dem war die Welt zu trist.
„Bunt muß alles sein“ sprach er, weil schwarz und weiß ja keine
Farbe ist ....
...und was dann geschah und wie es dazu kam, dass unsere Welt
nun so schön bunt und farbenprächtig geworden ist, davon können
nun auch unsere Eltern berichten.
Beim diesjährigen Herbstfest spielten ihre Kinder ihnen diese Geschichte vor und wir alle haben dabei Freude gehabt.
Bunt geht es auch weiter bei uns zu, denn immerhin steht der
Herbst schon in der Tür. Die Kleinsten begleiten den Igel in den
Winterschlaf und die Großen beobachten alle kommenden Veränderungen in der Natur und deren Folgen für unseren Alltag.
Fragen über Fragen - werden wir auf alles eine Antwort finden?
Wir werden euch berichten.
Bis bald „Die ohne Bremse“
mit besten Grüßen aus der Kita „Kunterbunt“ sowie „Lütt
Görnkoppel“
Caritasverband Region Vorpommern
Begegnungsstätte, Beethovenstr. 07
Tel.: 03998 222 343
17109 Demmin
Veranstaltungsplan - November 2013
Di. 05.11. 13:00 Uhr
Mi. 06.11. 13:00 Uhr
Ich habe schon Hunger, rufen bald einige. Andere Kinder würden
gerne draußen bleiben - da kullern schon mal Tränen! Mittag,
dann nach einer kleinen Geschichte, Mittagsruhe - dies gefällt
nicht jedem! Hinterher spüren wir jedoch meistens unsere neuen
Kräfte und freuen uns auf die Nachmittagsangebote.
Fynn-Luca fragt Alex ganz leise:“Ob wir wieder boxen dürfen?“
Der Boxsack kommt bei allen Kindern gut an.
„Ich war heute morgen schon fleißig“, widerspricht Mia der Erzieherin.
Womit sie recht hatte und andere Kinder bei der Vespervorbereitung helfen.
Nochmals gestärkt geht es in die letzten 2 Stunden unseres Kindergartenalltags.
Bei jedem einzelnen Kind spüren wir, kommen Mutti oder Papa
zum abholen ist die Freude riesengroß, so schön es auch im Kindergarten war. Bis morgen!
Das diesjährige Erntedankfest in Loitz hat auch uns allen viel Freude bereitet.
Wir danken den fleißigen Helfern für ihre Unterstützung und Zugaben.
Do. 07.11. 13:00 Uhr
Mo. 11.11. 9:00 Uhr
Di. 12.11. 10:00 Uhr
Do. 14.11. 14:30 Uhr
Di. 19.11. 15:00 Uhr
Mi. 20.11. 10:00 Uhr
Do. 21.11. 12:30 Uhr
Di. 26.11. 13:00 Uhr
Do. 28.11. 13:00 Uhr
Buchlesung mit Herrn Martern aus Stralsund
Kegeln in Pensin mit anschließendem
Kaffeetrinken
Spielenachmittag
Fahrt nach Berlin in die Deutsche Oper
„Ballett Schwanensee“
Entenessen bei Bauer Kliewe
Karnevalseröffnung in Nossendorf
Herr Sägebrecht berichtet über seine
Vietnamreise
Entenessen bei Bauer Kliewe
Schwimmhalle Greifswald
Kegeln in Pensin mit anschließendem
Kaffeetrinken
Singenachmittag
Für Feierlichkeiten stellen wir Ihnen gerne unsere Räumlichkeiten
zur Verfügung. (werktags ab 16:00 Uhr)
Michael Schleede
Leiter der Begegnungsstätte
FSB-Dorfclub Sophienhof Landkreis
Vorpommern-Greifswald
Veranstaltungen für den Monat November 2013
für die Orte Sophienhof, Zeitlow und Wüstenfelde
04.11.13
17:30 Uhr
06.11.13
19:00 Uhr
11.11.13
17:30 Uhr
12.11.13
14:00 Uhr
18.11.13
17:30 Uhr
20.11.13
19:00 Uhr
25.11.13
17:30 Uhr
27.11.13
19:00 Uhr
Tanzen - Spaß und Freude für jedermann
Treff: Turnhalle-Gymnasium
Frauensport im Feuerwehrraum in Sophienhof
Tanzen - Spaß und Freude für jedermann
Treff: Turnhalle-Gymnasium
Auf in den Advent mit Sophienhof, Zeitlow
und Wüstenfelde
Treff: Feuerwehrraum
Tanzen - Spaß und Freude für jedermann
Treff: Turnhalle-Gymnasium
Frauensport im Feuerwehrraum in Sophienhof
Tanzen - Spaß und Freude für jedermann
Treff: Turnhalle - Gymnasium
Frauensport im Feuerwehrraum in Sophienhof
Loitz
–26–
HSV Peenetal Loitz e. V.
Liebe Fans und Handballfreunde,
ineinerfinanziellschwerenZeitzähltjeder
Euro!!!
DerUnterhaltunsererVielzahlanMannschaftenbedarfeines
hohenfinanziellenAufwandes.SolltestauchDufürdieNachwuchsabteilungdesHandball-SportvereinPeenetalLoitze.V.
deneinenoderanderenEuroübrighaben,dannnutzedie
Gelegenheit…
HSV Peenetal Loitz e. V.
SparkasseNeubrandenburg-Demmin
Konto-Nr. 330001795
BLZ
15050200
…Die„Kinder“desHSVfreuensichüberjedeUnterstützung…
… Wir sagen Danke ...
Landeserntedankfest 2013 in Loitz
„WardaseinFest!“,soeinfachkannmandasLandeserntedankfest
2013inLoitzbeschreiben.DieschöngeschmücktenHäuserund
VorgärteninLoitzsowieeintollerFestplatzgekröntmiteinemüberragendenFestumzugwarenwohlsymbolischfüreingelungenes
LandeserntedankfesteinLoitz.
NichtnurdieLoitzerBürger,sondernauchderHandball-SportvereinPeenetalLoitzhatsicheinigeseinfallenlassen.Sowurde
zumBeispieleinVerkaufsstandorganisiert,eineHandvollehrenamtlicherHelferverkauftenWildscheinvomSpieß,Kesselgulasch
undvielesmehr.AmEndekannsichderVereinübereinekleine
vierstelligeSummefreuen,diefürdieJugendarbeitverwendetwird.
EingroßesDankeschöngehtandieFamilieFrankSchumacher,
AnkeBardongundAlexanderEinweg,dievonmorgensbisabends
allesgegebenhaben.
EinenwichtigenPostenbekleidetendieSpielerdermännlichen
JugendA&B.BeiderParkplatzeinweisungmachtendieJungs
einengutenJob.ZubemängelnisthierbeidieOrganisationder
StadtLoitz,dasgeplanteKonzeptbewiessichalsuntauglich,so
hattendieJungsmächtigzukämpfen,dieÜbersichtzubehalten!
AuchhiereinDankeschönandieHelfervomHSV…
EinenweiterenPostenübernahmendieMädchenundJungen
derD,EundFJugend.LautstarkpräsentiertendieKinderden
Handball-SportvereinbeimFestumzug.
AmEndewarenallebeteiligenmehralszufriedenmitdemFest,
deswegenmöchtenauchwirunsbeiderStadtLoitzundderen
OrganenfürdentollenTagbedanken.
SportlicheGrüße
Andre Schumacher
Vereinssprecher
Nr.09/2013
Nr. 09/2013
– 27 –
Spielplan HSV Peenetal Loitz
Saison 2013 - 2014
Loitz
SV Loitzer Eintracht
Die SV Loitzer Eintracht informiert!
Mein Verein SV Loitzer Eintracht e. V.
Vorteile - Konzept - Ziele
Egal wo ein Kind in Deutschland Fußball spielen will, ob im Süden
oder Norden, ob in der Großstadt oder im Dorf, ob im RegionalligaKlub oder im Kreisliga-Verein, es muss die Chance bekommen
seine Neugier am Fußball wecken zu können.
Der Fußballsport soll als Instrument für die soziale Entwicklung
von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt stehen.
Die SV Loitzer Eintracht zielt darauf ab, den jungen ein qualitatives Training anzubieten. Dabei werden die Schwerpunkte im
sportlichen Bereich auf die Koordinations- und Laufschulung, die
Technik und Taktik gesetzt. Die soziale Verantwortung wird mit den
Einhalten gemeinsamer (Spiel-) Regeln, Entwicklung von Teamarbeit und Teamgeist sowie der Kommunikations- und Konfliktfähigkeit geübt.
Unser VEREIN will im Spielbetrieb alle Kinder- und Jugendmannschaften besetzen und damit die Grundlage sowie Perspektive
für die Männermannschaft sicherstellen. Dafür werben wir in unserer Gemeinde, bei unseren Nachbarn, in der Schule und bei
den Firmen.
1. Männer Gunter Funk neuer Trainer beim HSV
Der Viertligist HSV Peenetal Loitz ist auf der Suche nach einem
neuen Trainer fündig geworden. Ab dem 08. Oktober wird Gunter
Funk das Amt übernehmen. Tino Kühl wird dem neuen HSV-Coach
weiterhin als Kontaktperson zur Seite stehen.
„Wir haben am Donnerstagabend lange zusammengesessen und
eine Einigung erzielt“, sagt HSV-Vorstandsmitglied Frank Schumacher. Gunter Funk ist 63 Jahre alt und war zuletzt Trainer beim
HC Aschersleben (3. Liga).
SV Loitzer Eintracht Junioren
Bolzen statt Facebook, Fußball statt Internet und Computerspiele.
Dazu müssen wir wieder die Kids in Zukunft begeistern. Spiele an
der frischen Luft statt in muffigen Räumen sitzen. In einer Mannschaft Fußball spielen, Erfolge feiern oder in Niederlagen Kameradschaft zeigen. Dies muss das Ziel sein. Die Jugendabteilung
der SV Loitzer Eintracht möchte alle Jugendliche von vier bis 17
Jahren ansprechen. Gebt euch selber eine Chance, heraus aus
dem Alltag, hinaus an die frische Luft.
Aus diesem Grund bieten wir für die Altersklassen Bambinis, FJunioren, E-Junioren, D-Junioren, C-Junioren, B-Junioren die
Möglichkeit, sich bei uns im Fußballsport zu begeistern. Ab dem
fünften Lebensjahr könnt ihr erste Erfahrungen mit dem runden
Leder sammeln. Wenn ihr Interesse am Fußball habt, meldet euch
bei den Jugendtrainern oder direkt bei unseren Jugendobmann,
Herrn Helmut Becker, Handy 0162 9753904.
Außerdem sucht die Jugendabteilung noch Übungsleiter und
Schiedsrichter für die Junioren. Falls sie Lust und Laune haben bei
einer Jugendmannschaft als Übungsleiter oder als Schiedsrichter
tätig zu werden, würde sich der Jugendobmann Helmut Becker
Handy 0162 9753904 über ihren Anruf freuen.
Unsere Internetseite: www.loitzer-eintracht.de
Heimspiele der Mannschaften im Oktober/November 2013
Herren
Ergebnisse:
Samstag
28.09. gegen VSV Lassan
3:2
Samstag
19.10. gegen Blesewitzer SV
14:00 Uhr
Samstag
02.11. gegen SV Ostseebad Ückeritz
14:00 Uhr
Samstag
23.11. gegen SV Görmin II
13:00 Uhr
Foto: HC Aschersleben
In seiner aktiven Laufbahn spielte er bei Motor Eisenach in der
DDR-Oberliga. Nach seiner Spielerkarriere war er Co-Trainer der
DDR-Nationalmannschaft der Männer. Später war er unter anderem Coach beim Bundesligisten TuS Nettelstedt-Lübbecke. Im
Sommer 2010 wechselte Funk zu Empor Rostock, wo er zunächst
als Co-Trainer und ab September 2010 als verantwortlicher Coach
tätig war.
„Gunter Funk kennt sich auch in der Jugendarbeit aus. Das ist gut
für unsere jungen Spieler, die er weiter voranbringen soll. Er ist in
der Lage, die Mannschaft neu einzustellen und durch die Saison
zu führen.“ so ein glücklicher Frank Schumacher.
von Andre Schumacher
C - Junioren
Ergebnisse:
Sonntag
22.9.
Donnerstag 3.10.
gegen FSV Blau-Weiß Greifswald
gegen Karlshagen/Zinnowitz II
8:2
1:4
D - Junioren
Ergebnisse:
Samstag
28.9.
Samstag
26.10.
Donnerstag 31.10.
Samstag
9.11.
Samstag
16.11.
gegen FC Pommern Greifswald 1
gegen FC Insel Usedom
gegen SG Kröslin/Lubmin
gegen Kemnitzer FSV
gegen Fortuna Neuenkirchen
5:2
10:00 Uhr
10:30 Uhr
10:00 Uhr
10:00 Uhr
E - Junioren
Ergebnisse:
Sonntag
22.9.
Donnerstag 3.10.
gegen SV Görmin
gegen SV Dambeck
F - Junioren
Ergebnisse:
Samstag
5.10.
6:2
4:3
gegen GSV Weitenhagen/GSV III
1:2
Lesen Sie auf der Seite 31 weiter!
Loitz
– 28 –
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mittwochs
17:00 – 21:00 Uhr
28.01.2013
freitags
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U-Stunden17:00 – 21:00 Uhr
montags
anerkannt
als Meister
16:00 – 19:15
Uhr Teil III
mittwochs
17:00 – 21:00 Uhr
(in
den Sommerferien kein Unterricht)
samstags
260
U-Stunden
08:30
–
15:30
Uhr
Betriebswirt/in (HWK)
08.01.2013
- 08.04.2014
anerkannt als Meister
Teil III
48den
U-Stunden
(in
Sommerferien
kein Unterricht)
Durchführungsort: Stavenhagen
dienstags
17:00
– 21:00 Uhr
donnerstags
Existenzgründerkurs
auf Anfrage 17:00 – 21:00 Uhr
Betriebswirt/in
08.01.2013
- 08.04.2014
560
U-Stunden
Durchführungsort:(HWK)
Waren
48 U-Stunden
Durchführungsort: Stavenhagen
dienstags
17:00
– 21:00 Uhr
(in den Sommerferien
kein Unterricht)
donnerstags
17:00
–
21:00 Uhr
Betriebswirt/in (HWK)
11.02.2014 -–29.04.2013
28.04.2015
Wirtschaftsenglisch
18.02.2013
560
U-Stunden
Durchführungsort: Stavenhagen
dienstags
Durchführungsort: Stavenhagen
montags
17:00 - 20:15 Uhr
(in den Sommerferien
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17:00 - 21:00 Uhrkein Unterricht)
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Wirtschaftsenglisch
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Stavenhagen
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ab – von der Bestellung bis hin zum Einbau. Alle von der Autohaus Gerds GmbH
angebotenen Anhängerkupplungen und die zugehörigen Elektrosätze sind durch
Rameder in Hinblick auf eine leichte Montage getestet und optimiert, was die
Kosten für den Kunden gering hält und präzise Preisangaben für den Einbau
erlaubt. Ein weiterer Vorteil durch die Partnerschaft: Das Autohaus Gerds kann
auf die bundeweit größte Auswahl von Anhängerkupplungen zurückgreifen,
es stehen mehrere tausend verschiedene Produkte zur Auswahl. Rameder
lässt für ausgefallenere Fahrzeugmodelle sogar eigene Anhängerkupplungen
fertigen. Somit kann das Autohaus Gerds eine direkte Warenverfügbarkeit für
über 90 Prozent aller modernen Autos und Youngtimer gewährleisten. Meist hat
der Kunde sogar die Wahl zwischen verschiedenen Varianten: Starr, abnehmbar oder klappbar. Passendes Zubehör wie Fahrradträger oder Material zur
Ladungssicherung können vom Autohaus Gerds natürlich ebenfalls über das
Rameder Programm bestellt werden.
Loitz
– 30 –
Nr. 09/2013
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Fast alle Energieträger werden
stetig teurer. Die nächste satte Heizkostenrechnung ist nur
eine Frage der Zeit.
Um dem finanziellen Aderlass
zu entgehen, hilft eine Wärmedämmung der Fassade am
effektivsten. Die Dämmung der
Gebäudewand bedeutet auch
gleichzeitig die Chance, das
Eigenheim neu zu gestalten.
Ist die Immobilie in die Jahre
gekommen, lässt sich entweder der ursprüngliche Anblick
wiederherstellen, oder man gibt
dem Haus einen ganz neuen
Charakter. Einfarbig oder mehr-
farbig, dezent oder ausdrucksstark: Fassadenfarben lassen
sich individuell kombinieren.
Wer sich für eine Fassadendämmung entscheidet, denkt an die
Zukunft. Sind die Außenwände
des Hauses fachgerecht gedämmt, bedeutet das nicht
nur geringeren Wärmebedarf,
sondern auch einen gestiegenen Wert der Immobilie. Die
Bausubstanz wird vor äußeren
Einflüssen geschützt. Dafür sorgen Carbonfasern: Sie befinden
sich im Unterputz, sind extrem
belastbar, machen die Fassade
rissfest und schützen sie selbst
vor Hageleinschlag. (spp-o)
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Foto: Caparol/spp-o
Nr. 09/2013
– 31 –
Trainingszeiten der Eintracht - Mannschaften
Ab Oktober bis März Training in der Loitzer Sporthalle
Bambini:
In der Grundschule
Donnerstags von 16:30 - 17:45 Uhr
F-Junioren u. E-Junioren: Montags von 16:15 - 18:15 Uhr
D-Junioren u. C-Junioren: Mittwochs von 16:30 - 18:30 Uhr
Herren:
Mittwochs von 18:30 - 20:00 Uhr
Alte Herren:
Donnerstags von 17:30 - 19:00 Uhr
SV Loitzer Eintracht sucht Fußballtalente
Die Juniorenabteilung des SV Loitzer Eintracht ist weiterhin auf der
Suche nach Mädchen und Jungens, die sich für den Fußballsport
begeistern können. „Wir als Verein bieten den Rahmen mit zwei
Rasenplätze, um das Fußballspielen in einem Verein zu erlernen.
In einem Team Fußball zu spielen macht Spaß und fördert auch
noch die Gesamtausbildung“, meint Jugendobmann Helmut Becker. Erfahrene Übungsleiter würden den Kindern mit Rat und Tat
zur Seite stehen, um erste
Erfahrungen mit dem runden Leder zu sammeln. Wer Lust hat,
kann einfach zum Fußballtraining auf den Sportplatz /Halle in Loitz
kommen. Trainingszeiten nach den Schulferien: Siehe oben.
Interessenten können sich bei Jugendobmann Helmut Becker,
(Handy 0162 9753904) melden.
Spendenaufruf der SV Loitzer Eintracht Junioren
Trotz schwerer finanzielle Zeiten würden sich die Loitzer Eintracht
- Junioren über eine Spende von Ihnen sicher freuen. Jeder Euro
wird für die Nachwuchsarbeit verwendet. Deshalb, wenn sie mal
ein paar Euro übrig haben sollten, können Sie diese auf das Konto
der Sparkasse Neubrandenburg - Demmin, BLZ: 15050200, Konto
Nr. 330001787 einzahlen oder überweisen. Die Junioren wären
ihnen sehr dankbar.
J. Isenberg
Foto: bilderbox
BEILAGENHINWEIS
Diese Ausgabe enthält eine Beilage von
HOTEL & RESTAURANT SEEKLAUSE
Loitz
Nächsten Dach noh Erntedank
Wier dat ein riesig grotet Fest
för unser ollet, lüttet Nest.
Allet wunnerboor und gaud schmückt,
fast keiner hät sich dorvör drückt.
Jedet Huus
wier ein bunter Gruß.
Sogor de wildesten Koten
wöden nich in Stich lotten.
Man hät wat nieget erfunn,
dat wöh einfach Mais rümbunn.
Maisputz deit man dat jetzt nennen,
kein Murer deh sowat kennen.
Noh den Gottesdienst und den kirchlichen Sägen
däh sich de Ümzuch langsom losbewägen.
De Ümzuch wier ne riesige Show,
de Händler und de Festplatz sowieso.
So vähl Spooß, fretten und supen,
dusende Minschen up einen Hupen.
Alle häm staunt und käken,
up jede Stroot, in alle Ecken.
Von Kirchplatz dörch fast alle Stroten,
bloß de Goethestroot wöh werrer utlotten.
Egool wo dat langgüng,
de Hauptsook wier, dat schiente de Sünn.
Petrus hät uck an uns dacht,
dat hät ein blooch-witter Himmel lacht.
Man hät dat nich dacht,
up de Festwisch wier fast för alle Platz.
Tennemann
bröchte siene Sprüche an,
„Steffi“ und Gerhardt so manchet an den Mann.
De Kinner und so mancher Chor,
de drögen uns schönet, traditionellet und bekanntes vör.
De Erntekron däh man hochtrecken,
de bruckte sich wohrlich nich verstecken.
Kein Minister hät uns fählt,
ehr Afwäsen hät keinen Gast quält.
Wie kann man öwer so ein Fest ignorieren
und so dann, has däh er dat nich interessieren.
Sei zeigen dat werrer, dat is nich normoohl,
de gewählten Ministe sünd dusende Lüh egool.
Dat is so, as wenn den Wiehnachtsmann de Heilige Obend koltlött,
öwer trotzdem wat gedenkt, doran sich keiner nich stött.
Erhoben und fierlich, wie dat Erntedankfest in de Kirch
hät anfungen,
so blaß hät de Entschuldigung ut Schwerin dorgegen klungen.
Son Fest hät uns Urt in hunnerten Johren nich hat,
dorgegen wier jede anner Fier lütt und matt.
Mit deset gelungene Fest hät de Urt öwer sien Tellerrand käken,
hät allen tauraupen, daut uns Pommern nich vergäten.
Oft warn wie biesiet schooben,
öwer vähl för de Ernährung kümmt von hier booben.
Ein Dank noch an de Organisatoren,
dat is allet wunnerboor worden.
Taun Schluß dau ick noch eins beduern,
de Fier här ruhig poor Dooch lang künn duern.
H. Ribnitz
Impressum
Loitzer - Bote, Bürgerzeitung mit amtlichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltung
Verlag + Satz:
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Internet und E-Mail:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG
Röbeler Straße 9, 17209 Sietow
Druckhaus WITTICH
An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster
Tel. 03535/489-0
Tel.: 039931/57 90
Fax: 039931/5 79-30
Tel.: 039931/57 9-16
Fax: 039931/57 9-45
www.wittich.de, E-Mail: [email protected]
Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich
ist. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer
Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende
Ansprüche, insbesondere aus Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Von Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4C-Farben gemischt.
Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen.
Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
Verantwortlich:
Amtlicher Teil:
Der Bürgermeister
Außeramtlicher Teil:
Mike Groß (V. i. S. d. P.)
Anzeigenteil:
Jan Gohlke
Erscheinungsweise:
monatlich. Sie wird kostenlos an alle erreichbaren
Haushalte des Amtes Peenetal/Loitz verteilt. Darüber
hinaus kann der Loitzer - Bote über die Stadtverwaltung
gegen Entrichtung der Portogebühren bezogen bzw.
aboniert werden.
Auflage:
3.610 Exemplare
VERLAG + DRUCK
LINUS WITTICH KG
Heimat- und Bürgerzeitungen
–32–
Nr.09/2013
www.AVmedia.de
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alten Zeugen der Weingeschichte und wieder ins Land der Leininger Grafen.
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auch Pfälzer Wein angeboten wird. – Außergewöhnliche Erfrischung für die
Athleten: Riesling-Schwämme am Golfplatz von Dackenheim.
In den Gemeinden an der Laufstrecke präsentieren sich die Sport- und
Kulturvereine den LäuferInnen sowie den Zuschauern und werden die erwarteten
30.000 Gäste bestens mit Pfälzer Spezialitäten, Weinen und spritzig frischen
Jahrgangssekten bewirten.
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Schirmherrin:
Veranstalter:
Ausrichter:
Start & Ziel:
Startzeit:
Ministerpräsidentin Malu Dreyer
Landkreis Bad Dürkheim
TSV Bockenheim | TSG Grünstadt
Haus der Deutschen Weinstraße in Bockenheim
10:00 Uhr Marathon und Halbmarathon
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Marathon Deutsche Weinstraße
Philipp-Fauth-Straße 11 · 67098 Bad Dürkheim
Telefon: 06322 961-1015 (ab 14:00 Uhr)
[email protected]
Marathon-Deutsche-Weinstrasse.de
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Nr. 09/2013
– 33 –
Loitz
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Diese Ausgabe enthält eine Beilage vom
SONDERDRUCK 50 JAHRE WITTICH-VERLAG
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Kein Stasi-Grusel, Grenzregime-Horror und
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doch gewährt dieses Buch seit dem Mauerfall den wohl detailiertesten Einblick in
den täglichen Wahnsinn DDR mit all seinen
Facetten. Drei 19-jährige Männer sind auf
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Zeitlimit, mit dem Motto „Bei Langeweile vorsichtshalber Stellungswechsel“ begegnen
ihnen jene Menschen, die sich im Sozialismus auf ihre Art eingerichtet haben. Sie
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Loitz
–34–
Nr.09/2013
Coppers Spaßseite
Hallo Kids, hier bin ich wieder. Hier findet
ihr immer alles, was euch Spaß macht.
Bis zum nächsten Mal - natürlich in
eurem Mitteilungsblatt.
Euer Copper!
Sehen mit den Ohren?
Visitenkarte
Wenn du die Bustaben umstellst, bekommst du heraus,
welchen Beruf der Visitenkartenbesitzer hat. Viel Erfolg!
Wusstest du, dass die Fledermaus das einzige Säugetier der
Welt ist, das fliegen kann? Und
sie fliegt sogar viel geschickter
als jeder Vogel, weil die Fledermaus ganz andere Flügel hat.
Das kleine Pelztier fliegt quasi
mit den Pfoten. Zwischen den
langen und dünnen „Fingerknochen“ spannt sich die elastische
Flughaut. Entdeckt die Fledermaus mitten im Flug eine
leckere Mücke, ändert sie mit
einer kleinen Pfotenbewegung
blitzschnell ihre Flugrichtung –
Richtung Futter. Und das
entdeckt die Fledermaus selbst
dann noch, wenn es stockfinster ist, indem sie ihre großen
Ohren aufsperrt! Dieses Tier
sendet Schallwellen aus, die als
Echo zu ihm zurückkommen.
Durch die Art der Töne weiß die
Fledermaus sofort, ob sie eine
kleine Mücke, eine Motte oder
auch eine Wäscheleine vor sich
hat. Und sie hört sogar ganz
genau, wie weit die Dinge
entfernt sind. Fledermäuse
sehen sozusagen mit den
Ohren!
Bilder-Rechnung
© Editor’s Paradise
Hoppies Witz
Welcher Mann hat zwei Raubtiere
im Gesicht?
Auflösungen: Rechnung - 6+4=10 2x2=4 4-2=2 3+3=6
Visitenkarte: Zoohändler
Wenn du die Punkte in der richtigen Reihenfolge verbindest,
kannnst du erkennen, was sich hier versteckt hat.
Jede Zeichnung steht immer für eine bestimmte Zahl. Durch
Rechnen und Tüfteln kannst du herausbekommen, welches Bild
welche Zahl darstellt. Viel Spaß!
Ein Bärtiger (Bär – Tiger).
Von Punkt zu Punkt
Nr. 09/2013
– 35 –
Loitz
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Speiseplan November 2013
Essen 1
Essen 2
Kita/Grundschule/Real/Gymn.
Rentner/Erwachsene
Speiseplan vom 28.10.13 - 03.11.13
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Wruckeneintopf, Pudding
Wruckeneintopf, Pudding
Hackbällchen in Pilzrahmsoße
Salzkartoffel, Krautsalat
Grießbrei mit Fruchtsuppe
Hackbällchen in Pilzrahmsoße
Salzkartoffel, Krautsalat
Zigeunersteak, Bratkartoffeln
Kompott
Sahnegulasch, Salzkartoffel
Gewürzgurke
Gedünsteter Seelachs in Dillsoße
Salzkartoffel, Bohnensalat
Sahnegulasch, Salzkartoffel
Gewürzgurke
Gedünsteter Seelachs in Dillsoße
Salzkartoffel, Bohnensalat
Gebratene Rinderleber
Kartoffelpüree, Zwiebelfett, Kompott
Samstag
Sonntag
Putenrollbraten, Salzkartoffel,
Soße, Wachsbohnen
Speiseplan vom 04.11.13 - 10.11.13
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Spaghetti - Bolognese, Obst
Gebratenes Hähnchenschnitzel
Blumenkohl, Salzkartoffeln
Wurstgulasch mit Salzkartoffel
Kompott
Spaghetti - Bolognese, Obst
Gebratenes Hähnchenschnitzel
Blumenkohl, Salzkartoffeln
Filetgeschnitzeltes „Stroganoff“
Nudeln, SK, Gem. Salat
Wirsingroulade, Salzkartoffel
Fruchtmilch
Bechamelkartoffel, Bratwurst
Krautsalat rot
Wirsingroulade, Salzkartoffel
Fruchtmilch
Bechamelkartoffel, Bratwurst
Krautsalat rot
Hefeklöße mit Fruchtsuppe
Sonntag
Rindergulasch, Salzkartoffel,
Rotkohl
Speiseplan vom 11.11.13 - 17.11.13
Montag
Brühnudeln, Pudding
Brühnudeln, Pudding
Dienstag
Hackbraten, Salzkartoffel
Soße, Wachsbohnen
Quarkkeulchen, Apfelmus
Zucker
Hühnerfrikassee, Reis, Obst
Hackbraten, Salzkartoffel
Soße, Wachsbohnen
Gedünsteter Wildlachs in Honig
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Schweinecordonbleu
Leipziger Allerlei, Salzkartoffel
Sonntag
Dill-Senfsoße, Pellkartoffel, Gem. Salat
Hühnerfrikassee, Salzkartoffel,
Obst
Schweinecordonbleu
Leipziger Allerlei, Salzkartoffel
Sülze mit Remouladensoße,
Bratkartoffel, Krautsalat
Geschmorte Kaninchenkeule,
Soße, Salzkartoffel
Speiseplan vom 18.11.13 - 24.11.13
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
Schichtkohl, Salzkartoffel,
Kompott
Geschmorte Hähnchenkeule
Salzkartoffel, Rotkohl, Soße
Hefeklöße mit Fruchtsuppe
Schichtkohl, Salzkartoffel,
Kompott
Geschmorte Hähnchenkeule
Salzkartoffel, Rotkohl, Soße
Grützwurst mit Sauerkraut
Salzkartoffel
Jägerschnitzel, Bohnengemüse, Jägerschnitzel, Bohnengemüse,
Salzkartoffel
Salzkartoffel
Gebratenes Schollenfilet,
Gebratenes Schollenfilet,
Salzkartoffel, Soße, Krautsalat Salzkartoffel, Soße, Krautsalat
Hacksteak mit Letscho
Bratkartoffel, Pudding
Spanferkelrollbraten, Brokkoli,
Soße, Salzkartoffel
Speiseplan vom 25.11.13 - 01.12.13
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
Kartoffelsuppe mit Bockwurst,
Pudding
Bauernroulade, Salzkartoffel,
Soße, Pariser Karotten
Eier in süß-saurer Soße
Salzkartoffel, Obst
Schnitzel, Salzkartoffel,
Möhren-Kohlrabi-Gemüse
Putenrahmgeschnetzeltes
Nudeln, Fruchtmilch
Kartoffelsuppe mit Bockwurst,
Pudding
Bauernroulade, Salzkartoffel,
Soße, Pariser Karotten
Geschmorte Lammhaxe, Soße,
Salzkartoffel, Grüne Bohnen
Schnitzel, Salzkartoffel,
Möhren-Kohlrabi-Gemüse
Putenrahmgeschnetzeltes
Nudeln, Fruchtmilch
Pikantes Herzragout, Salzkartoffel,
Gewürzgurke
Kasselerbraten, Sauerkraut,
Soße, Salzkartoffel
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Herbstzeit Pflanzzeit
Der Herbst ist die beste Pflanzzeit
für Stauden, Gehölze und Blumenzwiebeln. Was jetzt in die Erde
kommt, erfreut bereits im März
die Gartenbesitzer.
Sträucher wie Schwarze und Rote
Johannisbeere, Brombeere sowie
Himbeere und Stachelbeere gehören zu den Obstgehölzen, die
im nächsten Jahr schnell Früchte
tragen, wenn sie jetzt gepflanzt
werden.
Die Herbst-Pflanzung hat viele
Vorteile. Sie ist für die Pflanzen wesentlich stressfreier als das Ausbringen im März, denn die Wurzeln
bekommen durch die anhaltende
Feuchtigkeit im Boden schneller
einen optimalen Kontakt mit der
Willkommener Gartengast
Foto: Neudorff/txn-p
txn-p. Wer einen Igel im Garten
hat, kann sich glücklich schätzen.
Denn die kleinen Gesellen vertil-
gen Schädlinge wie Schnecken,
Hundertfüßer oder Engerlinge
und tragen so einen großen Teil
zum Pflanzenschutz bei. Und ihre
abendliche Nahrungssuche ist für
Kinder und Erwachsene spannend
zu beobachten.
Wenn es kälter wird, werden
Igel besonders aktiv, weil sie
sich eine Speckschicht für ihren
Winterschlaf anfressen. Um zu
überleben, müssen sie mindestens 500 g auf die Waage bringen.
Jetzt ist Pflanzzeit!
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· Koniferen und weitere Saisonartikel.
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Muttererde. Die Gefahr, dass
Pflanzen vertrocknen, ist
dadurch geringer. Das erleichtert die Bildung neuer Wurzeln. Die Pflanzen
treiben leichter aus und
können früher mit dem
Wachstum beginnen.
Ebenfalls überlebenswichtig sind
ruhige und geschützte Unterschlupfmöglichkeiten wie Reisighaufen oder Buschwerk.
Doch finden sich diese in den
kleinen und aufgeräumten Hausgärten recht selten. Mit dem
Igelhaus von Neudorff können
Hobbygärtner nun in einem schattigen Bereich ihres Gartens eine
geeignete Alternative schaffen.
Aus FSC-zertifiziertem Holz gefertigt und vom Naturschutzbund
(NABU) empfohlen, überzeugt das
Igelhaus durch seinen einfachen
Aufbau und die durchdachte Konstruktion: Der Eingangsbereich ist
verwinkelt, so dass Katzen und andere Störenfriede den schlafenden Igel nicht belästigen können.
Der bewusst fehlende Boden verringert die Gefahr des Ungezieferbefalls. Das abgeschrägte Dach
des Hauses ist mit Dachpappe vor
Witterungseinflüssen geschützt.

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