Der KfW-Studienkredit

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Der KfW-Studienkredit
Der KfW-Studienkredit
Nutzungsmöglichkeiten der
Bildungsfinanzierung im Ausland
Eckpunkte des Studienkredites
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für alle Studierenden im Erststudium
monatliche Darlehen (Auszahlung) von 100 bis 650 Euro (variabel)
für Lebenshaltungskosten
i.d.R. bis zu 10 Fachsemester
halbjährlich festzulegender Zinssatz (z. Zt. 5,95% p.a.)
Vertriebspartner statt Hausbankprinzip
Antragsstellung und Bestandsverwaltung online
Grundsatz: Gleichbehandlung aller Studierenden
• kein Fächerausschluss
• keine Bonitätsprüfung
• keine Bedürftigkeitsprüfung
• keine Sicherheiten
Markus Dittrich / Marketing
Wer kann den Studienkredit beantragen?
Deutsche und EU-Bürger sowie deren Familienangehörige
Alter von 18-30 Jahren (im Erstsemester)
Vollzeitstudierende an staatlichen / staatlich anerkannten Hochschulen
bis zum ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss
(sog. Erststudium)
Ausnahme: konsekutive Master-Studiengänge
vorausgehender Bachelor-Abschluss gilt im KfW-Studienkredit
nicht als berufsqualifizierender Abschluss eines Erststudiums
Markus Dittrich / Marketing
wichtige Termine
Roll-Over-Termin (ROT):
1. April und 1. Oktober jeden Jahres
Roll-Over-Periode (ROP):
Zeiträume vom 1.4. bis 30.9. sowie vom 1.10. bis 31.3. jeden Jahres
bis 15.04./15.10.
Vorlage der Studienbescheinigung
zum 31.03./30.09. Leistungsnachweis vorlegen
bis 15.03./15.09.
außerplanmäßige Tilgung ankündigen
Markus Dittrich / Marketing
Phasen der Darlehenslaufzeit
i. d. R. max. 10 Semester
( = 5 Jahre)
ggf. Verlängerung um
bis zu 4 Semester
( = 2 Jahre)
Zinsen fällig
Zinsaufschub nach
Leistungsnachweis
möglich
keine apl-Tilgung
i. d. R. 18 Monate
mindestens eine
vollständige Roll-overPeriode (ROP)
maximal 23 Monate
Zinsen fällig
Zinsaufschub möglich
keine apl-Tilgung
bei Standardannuität:
10 Jahre
bei Mindestannuität:
25 Jahre
Rückzahlung Darlehen +
aufgelaufene / laufende Zinsen
Standard- / Mindestannuität
apl-Tilgung möglich
gesamte Darlehenslaufzeit max. 33 Jahre + 11 Monate
Markus Dittrich / Marketing
Auszahlungsphase
i. d. R. bis zum 10. Fördersemester (Minimum 1 Fördersemester)
Ausnahme: auf begründeten Antrag (Bescheinigung der Hochschule)
Verlängerung der Förderdauer um maximal 4 Fachsemester
zu beachten:
Verkürzung der Auszahlungsphase durch:
• zu Finanzierungsbeginn bereits absolvierte Fachsemester
im geförderten ersten Studienfach
• bei Studienfachwechsel bereits in anderen Studienfächern
absolvierte und mit einem KfW-Studienkredit geförderte
Semester
Markus Dittrich / Marketing
Auszahlungsphase:
Leistungsnachweis
Studiengang
Nachweiszeitpunkt
Leistungsnachweise
Bachelor (Uni / FH)
Ende 5. Fördersemester
i.d.R. 120 Punkte
2/3 der insg. geforderten Leistungspunkte in
6 semestrigen Studiengängen
½ der insg. geforderten Leistungspunkte in
8 semestrigen Studiengängen
Master (Uni / FH)
bei Antragstellung
vorausgegangener Bachelor-Abschluss
Studiengänge an Uni / FH
mit Zwischenprüfung
(außer Bachelor / Master)
FH: Ende 5. Fördersemester
Uni: Ende 6. Fördersemester
bestandene Zwischenprüfung
Studiengänge an Uni / FH
ohne Zwischenprüfung
(außer Bachelor / Master)
FH: Ende 5. Fördersemester
Uni: Ende 6. Fördersemester
Bescheinigung der Hochschule, dass die gem.
Regelstudienzeit im 4. Semester anstehende Leistung
erbracht wurde.
Markus Dittrich / Marketing
Auszahlungsphase:
Auszahlungsunterbrechung
Von der Hochschule genehmigte Urlaubssemester:
automatische Veranlassung einer Auszahlungsunterbrechung für
maximal einmal 12 oder zweimal 6 Monate (= 2 Semester)
keine Anrechnung als Fördersemester / auf maximale Förderdauer
Einzug der Zinsen, sofern kein Zinsaufschub eingeräumt wurde
Die Auszahlung kann weitererfolgen, wenn der Studierende
immatrikuliert bleibt.
Markus Dittrich / Marketing
Ende der Auszahlungsphase /
Beginn Karenzphase
automatisch ab 3. Urlaubssemester
bei Nicht-Vorlage des Leistungsnachweises
bei Hochschulwechsel: neue Hochschule nicht förderfähig
bei Abschluss des Studiums
Auszahlung endet spätestens mit dem Monat, in dem der erste
berufsqualifizierende Abschluss erreicht wird
nach 10. oder 14. Fördersemester
è
Karenzphase (zur Arbeitssuche)
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Tilgungsphase
Standardannuität
Tilgung binnen 10 Jahren nach Ablauf der Karenzzeit
Mindestannuität
Tilgung binnen 25 Jahren nach Ablauf der Karenzzeit
per Lastschrifteinzug durch KfW zum Monatsersten
Höhe der Annuität frei wählbar, Mindestannuität: 20 € (nur wenn max.
Tilgungsdauer von 25 Jahren eingehalten werden kann)
Veranlassung von Tilgungsplanänderungen / APL-Tilgungen bis zum
15.03. / 15.09.
Anpassung der Annuitäten / APL-Tiglungen erfolgt zu Roll-Over-Termin
APL-Zahlungen in beliebiger Höhe ab 100 €
Markus Dittrich / Marketing
Konditionen:
Kreditbetrag, Auszahlung und Zinsen
Kreditbetrag:
• mind. 100 €, max. 650 € im Monat
• Anpassung jeweils zum 1.4. / 1.10. möglich
Auszahlung:
• jeweils zum 1. des Monats im Voraus
• abzüglich Zinsen für Vormonat
Zinssatz:
• z. Zt. 5,95 % p.a. (nominal)
• garantierter Höchstzinssatz für 15 Jahre festgeschrieben (z.Zt. 8,38 %)
Zinsfixierung:
• Festlegung / Anpassung der variablen Zinsen zum 1.4. / 1.10
Zinszahlung:
• in Auszahlungs- und Karenzphase grundsätzlich monatlich, nachschüssig
• ggf. Zinsaufschub/Stundung bei Vorlage des Leistungsnachweises
Markus Dittrich / Marketing
Konditionen: Zinsaufschub
Übergang zum Verfahren Zinsaufschub möglich
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in der Auszahlungsphase:
nach dem Leistungsnachweis, frühestens nach Ablauf der
ersten finanzierten Roll-Over-Periode
zu Beginn der Karenzphase
zum 1.4./1.10. irreversibel
aufgeschobene Zinsen zu Beginn der Tilgungsphase in einer Summe
fällig oder Kapitalisierung
keine Stundungszinsen für aufgeschobene Zinsen
Ergänzung zum Darlehensvertrag
Markus Dittrich / Marketing
Antragsverfahren
Über den Internetantrag zum Studienkredit erfasst der Studierende online
seine Daten:
Angaben zu seiner Person
Angaben zum Studium (gem. Studienbescheinigung)
Kreditbetrag
Internetanwendung unter www.kfw-foerderbank.de im Bereich Bildung Online-Kreditportal
nach Dateneingabe wird Vertragsangebot als pdf-Datei ausgedruckt
parallel Speicherung der Daten in KfW-Datenbank im Internet
Antragsteller legt Antrag / Vertragsangebot einem Vertriebspartner seiner
Wahl vor Ort zur Prüfung / Freigabe vor
Markus Dittrich / Marketing
So funktioniert die Kreditvergabe
Antrag, Immatrikulationsbescheinigung,
Personalausweis
Studierende
KfW-Bildungsportal
Sparkasse
KfW
KfW übernimmt die zentrale Bearbeitung der Kredite, die Antragsstellung erfolgt
über die Vertriebspartner (z.B. Sparkasse)
Markus Dittrich / Marketing
Aufgaben an jedem Semesteranfang
Prüfung der aktuellen Studienbescheinigung
Bestätigung der Fortführung des Studiums
auf der Vertriebspartnerplattform im Internet
Prüfung und Freigabe der vom Studierenden ggf. eingetragenen,
aktualisierten Daten im 2-Augen-Prinzip, bspw.
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Urlaubssemester
aktuelle Hochschule
aktuelles Studienfach
aktuelle Adresse (nach Änderung durch Darlehensnehmer
über Online-Kreditportal)
Markus Dittrich / Marketing
www.kfw-foerderbank.de
Markus Dittrich / Marketing
Tilgungsrechner im Internet
Eingabemaske
Markus Dittrich / Marketing
Tilgungsrechner im Internet
Ergebnismaske
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Markus Dittrich / Marketing