Flyer Arbeitgeberservice

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Flyer Arbeitgeberservice
www.jobcenter-northeim.de
Unseren gemeinsamen Arbeitgeberservice
erreichen Sie bundesweit telefonisch unter der
Servicerufnummer 0800 4 5555 20 (der Anruf ist
für Sie gebührenfrei),
per Telefax unter 05551/9803 - 120
oder per E-Mail:
[email protected]
Informationen für Arbeitgeber
Ihre persönlichen Ansprechpartner in unserem
Einzugsbereich sind:
Agentur für Arbeit
Telefonnummer
für Northeim und Uslar
Frau Unterberg
05551/9803 - 156
Frau Duwe
05551/9803 - 171
Herr Otto
05551/9803 - 152
Frau Cziehso-Hänel
05551/9803 - 166
Agentur für Arbeit
für Einbeck und Bad
Gandersheim
Telefonnummer
Frau Klose
05551/9803 - 167
Herr Otto
05551/9803 - 152
Herr Beier
05561/9309 - 19
Arbeitgeber, die anderen eine Chance geben,
profitieren selbst.
ESF-Bundesprogramm Telefonnummer
für Langzeitarbeitslose
Herr Oerke
05551/98800 – 351
05551/98800 - 350 Fax.
Stand: 01 / 2017
Fragen Sie nach Fördermöglichkeiten bei der
Einstellung für Bewerber aus dem Jobcenter.
Förderung für Arbeitslose
Arbeitslose benötigen in manchen
Fällen zu Beginn einer Arbeitsaufnahme mehr
Zeit in die Einarbeitung.
Für die Einstellung von Arbeitslosen mit
besonderen Vermittlungshemmnissen gibt es
daher besondere Fördermöglichkeiten des
Jobcenters, um den Einstieg in die
Beschäftigung zu erleichtern und den
Arbeitgeber dabei finanziell zu entlasten. So
kann der Einstieg in eine Beschäftigung
vereinfacht werden, um ungenutzte Fähigkeiten
zu aktivieren. Hiervon können Sie als
Arbeitgeber profitieren.
Förderung für Schwerbehinderte
Menschen mit Schwerbehinderung sind gut
qualifiziert und hoch motiviert. Häufig hat die Art
der Behinderung kaum Einfluss auf die
Belastbarkeit der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Viele chronische
Erkrankungen sind therapeutisch oder
medikamentös so gut behandelbar, dass der
Arbeitsalltag von der Behinderung wenig berührt
wird.
Liegt bei einer Bewerberin bzw. einem
Bewerber eine Schwerbehinderung vor, können
auch hier Fördermöglichkeiten des Jobcenters
den Einstieg in Beschäftigung erleichtern.
Förderung Langzeitarbeitslose
ESF-Bundesprogramm für
Langzeitarbeitslose
Viele langzeitarbeitslose Menschen wollen
gerne wieder arbeiten. Sie sind motiviert und
dankbar, wenn sie die Chance erhalten,
wieder ins Berufsleben zurückkehren zu
können. Mit entsprechenden Hilfestellungen
können sie ihre Fähigkeiten entwickeln und
gut in einen Betrieb integriert werden.
Um diesen Menschen eine neue berufliche
Perspektive zu eröffnen, bietet das ESFBundesprogramm Arbeitgebern, die einen
langzeitarbeitslosen Menschen sozialversicherungspflichtig für mindestens 24 Monate
einstellen, eine umfassende Unterstützung:
• Bei der Einstellung der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer sowie für den
Einarbeitungsaufwand erhalten Sie als
Ausgleich Lohnkostenzuschüsse von
anfänglich 75% des Arbeitsentgelts.
• Coaches unterstützen die neuen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dabei, sich
in die Tätigkeit einzuarbeiten und in Ihr
Unternehmen zu integrieren.
• Dabei kann auch eine arbeitsplatzbezogene
Qualifizierung Ihrer neuen Mitarbeiterin oder
Ihres neuen Mitarbeiters gefördert werden.
Es lohnt sich daher, diesen Menschen eine
Chance zu geben.
Das „Programm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit“
wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
und den Europäischen Sozialfonds gefördert.

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