Flyer Arbeitgeberservice
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Flyer Arbeitgeberservice
www.jobcenter-northeim.de Unseren gemeinsamen Arbeitgeberservice erreichen Sie bundesweit telefonisch unter der Servicerufnummer 0800 4 5555 20 (der Anruf ist für Sie gebührenfrei), per Telefax unter 05551/9803 - 120 oder per E-Mail: [email protected] Informationen für Arbeitgeber Ihre persönlichen Ansprechpartner in unserem Einzugsbereich sind: Agentur für Arbeit Telefonnummer für Northeim und Uslar Frau Unterberg 05551/9803 - 156 Frau Duwe 05551/9803 - 171 Herr Otto 05551/9803 - 152 Frau Cziehso-Hänel 05551/9803 - 166 Agentur für Arbeit für Einbeck und Bad Gandersheim Telefonnummer Frau Klose 05551/9803 - 167 Herr Otto 05551/9803 - 152 Herr Beier 05561/9309 - 19 Arbeitgeber, die anderen eine Chance geben, profitieren selbst. ESF-Bundesprogramm Telefonnummer für Langzeitarbeitslose Herr Oerke 05551/98800 – 351 05551/98800 - 350 Fax. Stand: 01 / 2017 Fragen Sie nach Fördermöglichkeiten bei der Einstellung für Bewerber aus dem Jobcenter. Förderung für Arbeitslose Arbeitslose benötigen in manchen Fällen zu Beginn einer Arbeitsaufnahme mehr Zeit in die Einarbeitung. Für die Einstellung von Arbeitslosen mit besonderen Vermittlungshemmnissen gibt es daher besondere Fördermöglichkeiten des Jobcenters, um den Einstieg in die Beschäftigung zu erleichtern und den Arbeitgeber dabei finanziell zu entlasten. So kann der Einstieg in eine Beschäftigung vereinfacht werden, um ungenutzte Fähigkeiten zu aktivieren. Hiervon können Sie als Arbeitgeber profitieren. Förderung für Schwerbehinderte Menschen mit Schwerbehinderung sind gut qualifiziert und hoch motiviert. Häufig hat die Art der Behinderung kaum Einfluss auf die Belastbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Viele chronische Erkrankungen sind therapeutisch oder medikamentös so gut behandelbar, dass der Arbeitsalltag von der Behinderung wenig berührt wird. Liegt bei einer Bewerberin bzw. einem Bewerber eine Schwerbehinderung vor, können auch hier Fördermöglichkeiten des Jobcenters den Einstieg in Beschäftigung erleichtern. Förderung Langzeitarbeitslose ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose Viele langzeitarbeitslose Menschen wollen gerne wieder arbeiten. Sie sind motiviert und dankbar, wenn sie die Chance erhalten, wieder ins Berufsleben zurückkehren zu können. Mit entsprechenden Hilfestellungen können sie ihre Fähigkeiten entwickeln und gut in einen Betrieb integriert werden. Um diesen Menschen eine neue berufliche Perspektive zu eröffnen, bietet das ESFBundesprogramm Arbeitgebern, die einen langzeitarbeitslosen Menschen sozialversicherungspflichtig für mindestens 24 Monate einstellen, eine umfassende Unterstützung: • Bei der Einstellung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für den Einarbeitungsaufwand erhalten Sie als Ausgleich Lohnkostenzuschüsse von anfänglich 75% des Arbeitsentgelts. • Coaches unterstützen die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dabei, sich in die Tätigkeit einzuarbeiten und in Ihr Unternehmen zu integrieren. • Dabei kann auch eine arbeitsplatzbezogene Qualifizierung Ihrer neuen Mitarbeiterin oder Ihres neuen Mitarbeiters gefördert werden. Es lohnt sich daher, diesen Menschen eine Chance zu geben. Das „Programm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.