Radio- und Fernsehtechnik
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Radio- und Fernsehtechnik
Gefährdungsbeurteilung Betrieb: Radio- und Fernsehtechnik Abteilung: Ersteller: Erste Beurteilung vom: Datum, Unterschrift Wiederholte Beurteilung vom: Datum, Unterschrift vom: Datum, Unterschrift vom: Datum, Unterschrift vom: Datum, Unterschrift Ersteller: Datum: 21.06.2010 Arbeitsbereich: Allgemeine Anforderungen, Radio- und Fernsehtechnik Tätigkeit: alle Tätigkeiten Sicherheitsorganisation; Radio- und Fernsehtechnik Gefährdung / Belastung: Gesundheits- und Unfallgefahren durch mangelhafte Betriebsorganisation Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam sicherheitstechnische Betreuung (Sicherheitsfachkraft): Sicherheitsfachkraft für das Unternehmen bestellen oder Ausbildung des Unternehmers im Rahmen Unternehmermodell arbeitsmedizinische Betreuung (Betriebsarzt ): Betriebsarzt bestellen oder arbeitsmedizinische Fortbildung im Rahmen des Unternehmermodells (Aufbauseminar) Sicherheitsbeauftragter: Sicherheitsbeauftragte in Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten bestellen Erste Hilfe: Ersthelfer Erste-Hilfe-Material Aufzeichnung der Erste - Hilfe - Leistungen (Verbandbuch) Aushang "Anleitung zur Ersten Hilfe" Notrufmöglichkeit Beschaffung Technischer Arbeitsmittel und Maschinen , die den gesetzlichen Vorgaben und Unfallverhütungs vorschriften entsprechen (z. B. mit "CE-Zeichen") Unterweisung der Beschäftigten Pflichtenübertragung in Arbeitssicherheit an die Vorgesetzten schriftlich regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln , z. B. Fahrzeuge, elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Feuerlöscher Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung : Arbeitsschutzregelungen, Warnhinweise, Flucht- und Rettungswege Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -1- Arbeitsbereich: Allgemeine Anforderungen, Radio- und Fernsehtechnik Tätigkeit: alle Tätigkeiten Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Brandschutz Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes Quellen: MB 030: Radio- und Fernsehtechnik, Titel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -2- Arbeitsbereich: Antennenmontage Tätigkeit: alle Tätigkeiten Baustelle, Arbeitsplätze und Verkehrswege, hochgelegene Arbeitsplätze Gefährdung / Belastung: Absturz- und Quetschgefahren Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Sind geeignete Zugänge zu den Arbeitsplätzen vorhanden? Sind geeignete Leitern vorhanden und werden sie genutzt? Entsprechen die Absturzsicherungen den Erfordernissen? Werden bei umfangreichen oder langandauernden Arbeiten Gerüste genutzt? Sind die besonderen Bedingungen für den Einsatz von Fahrgerüsten eingehalten? Für Arbeiten geringen Umfanges können Behelfsgerüste verwendet werden, wenn die Anforderungen an diese Gerüste erfüllt sind. Werden nur besondere Arbeitsbühnen für Gabelstapler eingesetzt? Werden nur geprüfte Hubarbeitsbühnen durch beauftragte Mitarbeiter bedient? Quellen: ASR 8/5: Nicht durchtrittsichere Dächer BGR 159: Hochziehbare Personenaufnahmemittel, Titel BGR 179: Einsatz von Schutznetzen, Titel BGV C22: Bauarbeiten, § 11, "Nicht begehbare" Bauteile BGV C22: Bauarbeiten, § 12, Absturzsicherungen BGV C22: Bauarbeiten, § 12a, Öffnungen und Vertiefungen Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -3- Arbeitsbereich: Antennenmontage Tätigkeit: alle Tätigkeiten Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen Gefährdung / Belastung: Gefährliche Körperströme, weil Betriebsmittel für den erschwerten Einsatz auf Baustellen nicht geeignet sind, weil beschädigte Geräte und Leitungen benutzt werden, weil keine Sichtprüfungen und keine regelmäßige elektrische Prüfung durchgeführt werden, weil kein besonderer Speisepunkt vorhanden ist Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Beim Errichten elektrischer Anlagen auf Baustellen ist DIN VDE 0100 Teil 704 zu beachten Elektrische Betriebsmittel sind entsprechend BGI 608 auszuwählen und zu verwenden Regelmäßige Prüfung veranlassen: FehlerstromSchutzeinrichtungen 1 x monatlich, ortsveränderliche Betriebsmittel alle 3 Monate (Richtwerte). Es ist eine Betriebsanweisung für die Auswahl von elektrischen Betriebsmitteln auf Baustellen zu erstellen Quellen: BGI 594: Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung, 3 Maßnahmen zum Schutz gegen elektrischen Schlag BGI 600: Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbereichen, Titel BGI 608: Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen, 3. Maßnahmen zur Verhütung von elektrischen Gefährdungen bei der Arbeit auf Bau- und Montagestellen BGV A3: § 3 Grundsätze: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel BGV A3: § 5 Prüfungen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -4- Arbeitsbereich: Antennenmontage Tätigkeit: alle Tätigkeiten Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Arbeiten in der Nähe aktiver Teile Gefährdung / Belastung: Gefährliche Körperströme und Lichtbögen durch unbeabsichtigte Bewegungen, unkontrollierte Annäherung mit Werkzeug oder Material, Schaltfeldverwechslung, unzureichende Kennzeichnung des Arbeitsbereiches, Abdeckmaterial steht nicht zur Verfügung oder wird nicht benutzt, Ausführen ungeplanter Arbeiten Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile ( Prüfliste) liegt vor, wenn eine Person mit Körperteilen oder Werkzeug in die Annäherungszone (s. Tabelle 4 / BGV A3; bisherige VBG 4) gelangt (bis 1 kV : 1 m, über 1 kV - 110 kV : 3 m). Die in Klammern gesetzten Abstände sind auch bei Bauarbeiten einzuhalten, die von Laien in der Nähe spannungführender Teile ausgeführt werden Beschäftigte anweisen (Betriebsanweisung ), die Rangfolge der Schutzmaßnahmen zu beachten: 1. Freischalten 2. Abdecken, Abschranken 3. Schutz durch Abstand Das Personal ist in Abhängigkeit der auszuführenden Arbeiten und der durchgeführten Schutzmaßnahmen auszuwählen Bereitstellung geeigneter Schutzvorrichtungen (Isolierplatten, Absperrmaterial, Abdecktücher, Isolierschläuche) Veranlassen, dass der Arbeitsbereich vor Arbeitsbeginn von dem Anlagenverantwortlichen gem. BGI 758 gekennzeichnet wird Material zur Kennzeichnung der Arbeitsstelle bereitstellen Anlagen ggf. mit einem sicheren Standort ausrüsten, z. B. Masttransformatorenstationen mit Podesten In Unterweisungen den Beschäftigten die erforderlichen Maßnahmen spannungs- und anlagenbezogen erläutern sowie die einzuhaltenden Schutzabstände vermitteln Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -5- Arbeitsbereich: Antennenmontage Tätigkeit: alle Tätigkeiten Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Hinweis: Das Anbringen von Abdeckungen an unter Spannung stehenden Teilen ist "Arbeiten unter Spannung" Quellen: BGV A3: § 7 Arbeiten in der Nähe aktiver Teile: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -6- Arbeitsbereich: Antennenmontage Tätigkeit: alle Tätigkeiten Leitern, allgemein, Stehleiter, Anlegeleiter, Podestleiter, mechanische Leiter Gefährdung / Belastung: Absturz durch unsachgemäße Benutzung oder schadhafte Leitern Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Beschaffenheitsanforderungen an: Stehleiter Anlegeleiter Beschaffenheitsanforderungen an: Podestleiter mechanische Leiter Anlegeleitern dürfen nur für Arbeiten geringen Umfanges eingesetzt werden Prüfen, ob die vorgesehenen Arbeiten von Leitern sicher ausgeführt werden können, wenn nicht: Arbeitsbühnen oder Gerüste zur Verfügung stellen Unterweisen: + Geeignete Leiter auswählen + vor JEDER Benutzung auf auffällige Mängel prüfen - betriebsfremde Leitern besonders sorgfältig prüfen + nur bestimmungsgemäß verwenden -- z. B. Stehleitern nicht als Anlegeleitern verwenden + Auf sicheren Aufstellungsort achten: -- tragfähig -- eben -- gegen Wegrutschen gesichert + festes Schuhwerk tragen, z. B. Sicherheitsschuhe Schadhafte Leitern SOFORT der Benutzung entziehen, dann unbrauchbar machen oder reparieren Leitern regelmäßig durch eine beauftragte Person prüfen lassen (Prüfliste): Richtwert für Prüffrist: jährlich mechanische Leitern regelmäßig durch eine befähigte Person (Sachkundigen) prüfen lassen Prüffrist: jährlich - Prüfnachweis erforderlich - siehe BGV D36 Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -7- Arbeitsbereich: Antennenmontage Tätigkeit: alle Tätigkeiten Quellen: BGI 521: Leitern sicher benutzen, Titel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -8- Arbeitsbereich: Mobiler Kundendienst Tätigkeit: alle Tätigkeiten Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Reparatur beim Kunden; Hausgeräte Gefährdung / Belastung: gefährliche Körperströme, Fehlersuche unter Spannung, beengte Verhältnisse, leitfähige Umgebung Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Zuverlässige und erfahrene Elektrofachkräfte mit diesen Arbeiten beauftragen Mitarbeiter über das sicherheitsgerechte Vorgehen bei Reparaturen beim Kunden unterweisen. Betriebsanweisung erstellen. Anweisung erteilen, dass Arbeiten unter Spannung nur zur Fehlerdiagnose erlaubt und alle erforderlichen Reparaturarbeiten im spannungsfreien Zustand auszuführen sind Für diese Arbeiten ortsveränderliche Schutzeinrichtung en, z. B. PRCD-S mit integriertem 30 mA FehlerstromSchutzschalter zur Verfügung stellen Je nach Art der Arbeit und den Umgebungsverhältnissen können weitere Maßnahmen erforderlich sein, z. B. isoliertes Werkzeug, isolierende Schutzhandschuhe, isolierter Standort - Hilfsmittel ggf. bereitstellen Quellen: BGV A3: § 8 Zulässige Abweichungen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -9- Arbeitsbereich: Mobiler Kundendienst Tätigkeit: alle Tätigkeiten Fahrzeuge, Ladungssicherung; Kleininstallation Gefährdung / Belastung: Verletzungsgefahr durch verrutschende Ladung, Einklemmen und Quetschen Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Ladung immer sichern! Feste, trennende Einrichtung zwischen Fahr- und Laderaum schaffen, z. B. Gitter, Netze, Wände. Zurr- und Anschlagpunkte des Fahrzeuges zur Sicherung der Ladung nutzen. Feste Einbauten für Werkzeuge und Material im Fahrzeug vorsehen. Zur Befestigung von Leitern, Rohren u. Ä. auf dem Fahrzeugdach Dachaufbauten und geeignete Verzurrmittel nutzen. Quellen: BGV D29: § 22 Fahrzeugaufbauten, Aufbauteile, Einrichtungen und Hilfsmittel: Fahrzeuge Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -10- Arbeitsbereich: Mobiler Kundendienst Tätigkeit: alle Tätigkeiten Fahrzeuge, Verkehrssicherheit Gefährdung / Belastung: Gefährdungen durch unsichere Fahrzeuge, Betriebs- und Verkehrssicherheit der Fahrzeuge, Verhalten im Straßenverkehr Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Fahrzeugausstattung mit Warndreieck, Warnweste und Verbandzeug Beauftragung der Fahrer nach Nachweis der Befähigung, Betriebsanweisung Sicherheitstraining anbieten Quellen: BGV D29: § 4 Fahrzeuge mit Betriebserlaubnis: Fahrzeuge BGV D29: § 56 Instandhaltung, Warnkleidung: Fahrzeuge BGV D29: § 57 Prüfung: Fahrzeuge Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -11- Arbeitsbereich: Mobiler Kundendienst Tätigkeit: alle Tätigkeiten Fahrzeuge; Kleininstallation Gefährdung / Belastung: Unfallgefahren im Straßenverkehr Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Ist die Verkehrs- und Betriebssicherheit der Fahrzeuge gewährleistet? Sind Möglichkeiten der Ladungssicherung vorhanden und werden sie genutzt? Werden die Fahrzeuge mindestens 1 x jährlich sicherheitstechnisch durch einen Sachkundigen überprüft? Quellen: BGV D29: Titelseite: Fahrzeuge Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -12- Arbeitsbereich: Mobiler Kundendienst Tätigkeit: alle Tätigkeiten Heben und Tragen von Lasten; Radio- und Fernsehtechnik Gefährdung / Belastung: Erkrankung der Muskeln und des Skeletts durch zu häufiges, zu schweres oder falsches Heben und Tragen Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Gewicht und Schwerpunktlage der Last abschätzen Zustand der Verpackung prüfen Nägel, Drähte, Splitter entfernen, ggf Handschuhe tragen freie Sicht in Transportrichtung freie Wege benutzen, Stolperstellen rechtzeitig beseitigen Transport von Hand möglichst einschränken, Geeignete Hebe- und Tragehilfen zur Verfügung stellen Zumutbare Lasten nicht überschreiten, Geräte schwerer 25 Kilogramm stets durch zwei Mitarbeiter transportieren Unterweisung der Mitarbeiter über Risiken und rückenschonendes Heben und Tragen Quellen: BGI 523: Mensch und Arbeitsplatz, Titel Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV), Titelseite M 001: Ermittlung und Beurteilung der beruflichen Belastung durch Heben und Tragen schwerer Lasten bei Radio und Fernsehtechnikern, Titel MB 030: Radio- und Fernsehtechnik, 7 Mobiler Kundendienst Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -13- Arbeitsbereich: Mobiler Kundendienst Tätigkeit: alle Tätigkeiten Reparatur beim Kunden; Radio- und Fernsehtechnik Gefährdung / Belastung: Körperdurchströmung, Störlichtbogen, Sekundärunfälle durch Schreckreaktionen, beengte, unbekannte Verhältnisse Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Zuverlässige und erfahrene Elektrofachkräfte mit diesen Arbeiten beauftragen Sorgfältige Arbeitsvorbereitung: Geeignete Werkzeuge und Messgeräte einsetzen Genaue Fehlerbeschreibung, sorgfältige Fehlersuche Schaffen von ausreichend Platz zum Durchführen der Arbeiten Berücksichtigen von Gefahren aus der Umgebung, zum Beispiel geerdete Teile (Heizkörper) Abnehmen der Rückwand im spannungsfreien Zustand Maßnahmen gegen direktes Berühren aktiver unter Spannung stehender Teile: FI - Schutzschalter 30 mA mit Stecker und Kupplung ( ortsveränderliche Schutzeinrichtung ) Anweisung erteilen, dass Arbeiten unter Spannung nur zur Fehlerdiagnose erlaubt und alle erforderlichen Reparaturarbeiten im spannungsfreien Zustand auszuführen sind Quellen: MB 030: Radio- und Fernsehtechnik, 7 Mobiler Kundendienst Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -14- Arbeitsbereich: Verwaltung/ Verkauf Tätigkeit: Büro Arbeitsräume, allgemein Gefährdung / Belastung: Gesundheitsgefahren durch unzureichend große oder unzureichend ausgestattete Arbeitsräume sowie schlechtes Klima am Arbeitsplatz, psychosoziale Belastungen Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Arbeitsräume mit erforderlichen Abmessungen zur Verfügung stellen Eine ausreichende Bewegungsfläche muss vorhanden sein geeignete Sitzgelegenheiten zur Verfügung stellen ( Prüfliste Sitzgelegenheiten) Bei mehr als 10 Beschäftigten - in besonderen Fällen auch bei geringerer Beschäftigtenzahl - muss ein Pausenraum vorhanden sein (Prüfliste Pausenräume) Umkleide- und Waschräume sind notwendig, wenn es die Art der Tätigkeit erfordert Toilettenräume müssen sich in der Nähe der Arbeitsplätze befinden Für ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft und behagliche Raumtemperatur ist zu sorgen Bei Hitze- und Kältearbeiten sind besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen Sichtverbindung nach außen: Die Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend Tageslicht erhalten Die Arbeitsräume müssen mit Einrichtungenfür eine der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten angemessenen künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein. Die Beleuchtung ist der Arbeitsaufgabe anzupassen, z. B. im Büro mindestens 300 Lux. Sind die Bildschirmarbeitsplätze ergonomisch eingerichtet? Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -15- Arbeitsbereich: Verwaltung/ Verkauf Tätigkeit: Büro Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Sind die Büroarbeitsplätze und die Büroeinrichtungen nach sicherheitstechnischen Gesichtspunkten gestaltet? Quellen: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang - Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1 Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -16- Arbeitsbereich: Verwaltung/ Verkauf Tätigkeit: Büro Büroarbeiten Gefährdung / Belastung: Unfälle, Fehlbelastungen des Körpers, psychische Belastungen, Informationsüberlastung Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Einrichtungen und Möbel sicher gestalten Arbeitsplätze ergonomisch günstig gestalten Computerarbeitsplatz richtig gestalten Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -17- Arbeitsbereich: Verwaltung/ Verkauf Tätigkeit: Büro Elektrische Betriebsmittel, Büro Gefährdung / Belastung: Gefährliche Körperströme, Stolpern, Stürzen, Leitungsbeschädigung; Brandgefahr Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Regelmäßige Prüfungen nach BGV A3 veranlassen erforderliche Prüffristen ermitteln und festlegen - elektrische Anlagen, ortsfeste Büromaschinen, Personalcomputer - mind. alle 4 Jahre; ortsveränderliche Betriebsmittel, z. B. Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen, bewegliche Anschlussleitungen mit Stecker mind. alle 2 Jahre Leitungen geschützt verlegen, z. B. bei Neubauten Elektroanschlüsse an geeigneten Stellen und in ausreichender Zahl vorsehen, alternativ Kabelbrücken verwenden Beschäftigte im sicheren Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln unterweisen Wärmegeräte, Kaffeemaschinen etc. auf feuerfeste Unterlage stellen und zum Feierabend vom Netz trennen Sichtkontrolle auf erkennbare Mängel vor der Benutzung Reparaturen nur durch eine Elektrofachkraft durchführen lassen; mit nassen Händen keine elektrischen Geräte anfassen Quellen: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), § 8 Übergangsvorschriften BGV A3: § 5 Prüfungen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 10 Prüfung der Arbeitsmittel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -18- Arbeitsbereich: Verwaltung/ Verkauf Tätigkeit: Verkauf und Lager Aufstiege, Laden Gefährdung / Belastung: Absturz bei Verwendung ungeeigneter Aufstiegshilfen Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Geeignete Aufstiege, Leitern und Tritte mit Stufen, möglichst mit Haltebügel, beschaffen Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -19- Arbeitsbereich: Verwaltung/ Verkauf Tätigkeit: Verkauf und Lager Elektrische Geräte, Reparaturannahme Gefährdung / Belastung: Gefährliche Körperströme, wenn offene Geräte durch elektrotechnische Laien unter Spannung gesetzt werden Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Unterspannungsetzen reparaturbedürftiger Geräte zur Fehlerdiagnose durch Laien grundsätzlich verbieten. Schutzmaßnahmen zur Überprüfung der Funktionstüchtigkeit von Geräten festlegen, z.B für isolierten Standort und FI-Schutz mit Auslösestrom von max. 30 mA sorgen. Quellen: BGV A3: § 3 Grundsätze: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -20- Arbeitsbereich: Verwaltung/ Verkauf Tätigkeit: Verkauf und Lager Lager; Radio- und Fernsehtechnik Gefährdung / Belastung: Stürzen, Stolpern, Absturz, herunterfallende Teile Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Verkehrswege freihalten geeignete Aufstiege zu den Regalen zur Verfügung stellen und benutzen Standsicherheit der Regale und Stapel gewährleisten ausreichende Beleuchtung im Lagerbereich installieren Quellen: MB 030: Radio- und Fernsehtechnik, 4 Handel und Ausstellungen Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -21- Arbeitsbereich: Verwaltung/ Verkauf Tätigkeit: Verkauf und Lager Verkehrswege; Radio- und Fernsehtechnik Gefährdung / Belastung: Stolpern und Stürzen Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Verkehrswege übersichtlich, sicher gestalten und stets freihalten Verkehrswege ausreichend beleuchten Stolperstellen vermeiden: keine Fußbodenunebenheiten oder lose verlegte Beläge, keine Netz-, Antennen- oder Telefonleitungen auf Verkehrswegen Quellen: MB 030: Radio- und Fernsehtechnik, 4 Handel und Ausstellungen Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -22- Arbeitsbereich: Werkstatt, Radio- und Fernsehtechnik Tätigkeit: alle Tätigkeiten Arbeitsstoffe, Lösemittel, Abfälle Gefährdung / Belastung: Gesundheitsgefahren durch fahrlässigen Umgang mit Gefahrstoffen Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam häufige/länger dauernde Lötarbeiten unter Absaugung durchführen Reinigungsbenzin, Spiritus: Betriebsanweisung Rauchen und Umgang mit offenem Feuer ist verboten Verwendung in geeigneten Behältnissen, nicht in Trinkgefäßen Lagerung an gut durchlüfteten Bereichen oder im entlüfteteten Schrank Löse-, Entfettungs-, Kälte-, Isoliermittel: Betriebsanweisung für den Umgang erstellen Spray- oder Sprühdosen nicht über 50 °C erwärmen und nicht gewaltsam öffnen Abfälle und Schadstoffe getrennt sammeln und entsorgen Quellen: MB 030: Radio- und Fernsehtechnik, 5 Werkstattausstattung, Organisation Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -23- Arbeitsbereich: Werkstatt, Radio- und Fernsehtechnik Tätigkeit: alle Tätigkeiten Austattung Arbeitsplatz, Radio- und Fernsehtechnik Gefährdung / Belastung: Unfallgefahren durch unsicheren Arbeitsablauf Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Arbeitsplatz mindestens 1,5 Quadratmeter groß, mindestens 1 Meter breit und tief, ausreichend belüftet und blendfrei beleuchtet (Nennbeleuchtungsstärke mindestens 1000 Lux) zweckmäßige Einrichtung des Reparaturplatzes: Arbeitstische mit ausreichender Beinfreiheit, günstig sind verfahrbare Tische Stühle mit verstellbarer Rückenlehne Hilfseinrichtungen, z. B. Justagegestelle benutzen Verkehrswege ständig freihalten Handwerkzeuge sorfältig aufbewahren und benutzen Kleinteile übersichtlich lagern Bildröhren sicher lagern und am Arbeitsplatz ablegen, z. B. im Originalkarton Tragehilfen für den Transport schwerer Fernsehgeräte zur Verfügung stellen und benutzen Elektrische Anlage nach VDE 0100, Prüf- und Reparaturplatz nach VDE 0104 (DIN EN 50191) errichtet und regelmäßig überprüfen (Anlage alle vier Jahre, Betriebsmittel halbjährlich) Quellen: MB 030: Radio- und Fernsehtechnik, 5 Werkstattausstattung, Organisation Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -24- Arbeitsbereich: Werkstatt, Radio- und Fernsehtechnik Tätigkeit: alle Tätigkeiten Bildröhren Gefährdung / Belastung: Schnittverletzungen durch Glassplitter bei unsachgemäßer Behandlung Röntgenstrahlung Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Bildröhren vor dem Ausbau elektrostatisch entladen, zum Beispiel durch einen hochohmigen Widerstand zwischen Anodenanschluss und Masse Bildröhren nur geschützt transportieren und lagern Persönliche Schutzausrüstung: Schutzbrille mit Seitenschutz feste Handschuhe festes Schuhwerk Quellen: MB 030: Radio- und Fernsehtechnik, 6 Arbeiten an Geräten der Unterhaltungselektronik Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -25- Arbeitsbereich: Werkstatt, Radio- und Fernsehtechnik Tätigkeit: alle Tätigkeiten CD-Plattenspieler Gefährdung / Belastung: Laserstrahlung bei Entfernen von Abdeckungen Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Ermitteln, in welche Klasse die zu reparierenden Laser eingestuft sind (im Allgemeinen 3A) Es ist eine Betriebsanweisung zu erstellen und die Beschäftigten anhand dieser Anweisung über die Verhaltensmaßnahmen bei Instandhaltungsarbeiten informieren Bei Arbeiten an Lasern der Klasse 3B (oder 4) ist eine Anzeige an die Berufsgenossenschaft und an die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde erforderlich; ferner ist ein Laserschutzbeauftragter zu bestellen Quellen: MB 030: Radio- und Fernsehtechnik, Titel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -26- Arbeitsbereich: Werkstatt, Radio- und Fernsehtechnik Tätigkeit: alle Tätigkeiten Löten von Hand, kurzzeitig Gefährdung / Belastung: heiße Metallteile, Lötrauche, sensibilisierende Flussmittel Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Werkstücke nach Möglichkeit fest einspannen lassen. Für Kleinteile zusätzliche Fixiermöglichkeiten zur Verfügung stellen: dritte Hand, Knetmasse Unterweisen, dass der Kontakt mit heißen Teilen vermieden wird Werkstück so plazieren, dass aufsteigende Lötrauche nicht eingeatmet werden: Für gute Belüftung, möglichst Absaugung der Lötrauche sorgen Unterweisen, dass direkter Hautkontakt zu Flussmitteln mit Allergiepotential (z. B. Kolophonium) vermieden wird Sicherheitsdatenblatt beachten, Betriebsanweisung erstellen Quellen: MB 030: Radio- und Fernsehtechnik, 5 Werkstattausstattung, Organisation Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -27- Arbeitsbereich: Werkstatt, Radio- und Fernsehtechnik Tätigkeit: alle Tätigkeiten Mechanische Bearbeitung; Radio- und Fernsehtechnik Gefährdung / Belastung: Verletzungen durch Arbeitsmaschinen Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Schleifmaschinen: Schleifscheibe richtig aussuchen und aufspannen Schutzbrille benutzen Schutzhaube und Werkstückauflage regelmäßig nachstellen Bohrmaschinen: standsicher aufstellen Werkstück fest spannen Haarschutz benutzen keine Handschuhe benutzen! Quellen: BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.19 : Betreiben von Schleifmaschinen, 2 Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.20 : Betreiben von Maschinen der Metallbearbeitung, 2 Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit bei der Arbeit Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -28- Arbeitsbereich: Werkstatt, Radio- und Fernsehtechnik Tätigkeit: alle Tätigkeiten Personelle Voraussetzungen; Radio- und Fernsehtechnik Gefährdung / Belastung: mangelnde Fach- und Sachkunde Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Elektrofachkräfte beschäftigen: Ausbildung, Erfahrung, Kenntnis der einschlägigen Normen und Vorschriften, Kenntnis möglicher Gefahren elektrotechnisch unterwiesene Personen dürfen nur im Sonderfall und unter Aufsicht einer Elektrofachkraft Arbeiten ausführen Pflichtenübertragung schriftlich Betriebsanweisungen erstellen Unterweisung der Mitarbeiter Quellen: MB 030: Radio- und Fernsehtechnik, 2 Definitionen MB 030: Radio- und Fernsehtechnik, 6 Arbeiten an Geräten der Unterhaltungselektronik Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -29- Arbeitsbereich: Werkstatt, Radio- und Fernsehtechnik Tätigkeit: alle Tätigkeiten Reparatur- und Prüfplatz; Radio- und Fernsehtechnik Gefährdung / Belastung: gefährliche Körperströme, Fehlersuche unter Spannung bei gedrängter Bauweise Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Reparaturplatz mit ausreichender feier Bewegungsfläche (mind. 1,5 m²) Nur fachlich geeignete Personen einsetzen ( in der Regel Radio- und Fernsehtechniker). Auszubildende nur unter Aufsicht arbeiten lassen. Betriebsanweisung erstellen und am Arbeitsplatz auslegen. Mitarbeiter einmal jährlich aktenkundig unterweisen Standortisolierung nach VDE 0100 Teil 410 realisieren (im Handbereich liegende geerdete Teile, wie z. B. Heizkörper, Gas-, Wasserrohre verkleiden). Ausreichende Anzahl von Trenntransformatoren nach DIN VDE 0550 Teil 3 zur Verfügung stellen. Antennenadapter für eine galvanische Trennung der Geräteschaltung vom Erdpotential der Antennenzuleitung zur Verfügung stellen. Prüf- und Reparaturplatz über einen FehlerstromSchutzschalter mit einem Auslösestrom von max. 30 mA betreiben. Für mit Kleinspannung betriebene Prüflinge Schutzmaßnahme "Schutzkleinspannung" realisieren. Möglichst Messgeräte der Schutzklasse II beschaffen. Messgeräte der Schutzklasse I entweder - über einzelne Trenntransformatoren oder - über einen gemeinsamen Trenntransformator unter der Voraussetzung, dass die Körper der Geräte miteinander verbunden sind, versorgen. Versorgung aller Stromverbraucher an einem Prüfplatz über eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit einem Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -30- Arbeitsbereich: Werkstatt, Radio- und Fernsehtechnik Tätigkeit: alle Tätigkeiten Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Auslösestrom von max. 30 mA gewährleisten. Eine Not-Aus-Einrichtung muss vorhanden und leicht erreichbar sein. Ein Schutz gegen Spannungswiederkehr nach vorheriger Unterbrechung muss sichergestellt sein. Messleitungen mit weitestgehendem Berührungsschutz zur Verfügung stellen. Für den Umgang mit MOS-Bauelementen geeignete Handgelenkserdungen zur Verfügung stellen. Regelmäßige Prüfung der Sicherheitseinrichtungen Quellen: BGI 818: Sicherheitstechnische Anforderungen an Handgelenkerdung, Titel MB 030: Radio- und Fernsehtechnik, Titel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -31- Arbeitsbereich: Werkstatt, Radio- und Fernsehtechnik Tätigkeit: alle Tätigkeiten Rettungswege, Feuerlöscheinrichtungen; Radio- und Fernsehtechnik Gefährdung / Belastung: Mangelhafte Rettung und Erste Hilfe bei Unfällen und Gesundheitsstörungen Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Flucht- und Rettungswege vorsehen und stets freihalten Feuerlöscheinrichtungen: Pulverlöscher PG 12 für die Brandklassen ABC Prüfung der Feuerlöscher aller zwei Jahre Quellen: MB 030: Radio- und Fernsehtechnik, 5 Werkstattausstattung, Organisation Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -32- Arbeitsbereich: Baustelle Tätigkeit: Installationsarbeiten Baustelle, allgemein Gefährdung / Belastung: Gefahren durch organisatorische und technische Mängel Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Planung der Baustelle vor Arbeitsbeginn Ist geeignete Leitung und Aufsicht für jede Baustelle sichergestellt? Gestatten die Arbeitsplätze und Verkehrswege auf den Baustellen ein sicheres Arbeiten? Sind Absturzsicherungen an allgemeinen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen getroffen? Sind die Arbeitsplätze über sichere Zugänge erreichbar? Wird Verkehrsgefahren durch Maßnahmen entgegengewirkt? Sind die Arbeitsplätze und Verkehrswege ausreichend beleuchtet? Sind Maßnahmen gegen Witterungseinfluss ergriffen worden? Wurden Sicherungsmaßnahmen für das Arbeiten in Gruben und Gräben getroffen? Sind Maßnahmen gegen das Ab- oder Umstürzen bei Arbeiten auf Masten getroffen? Quellen: BGV C22: Bauarbeiten, Titelseite Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -33- Arbeitsbereich: Baustelle Tätigkeit: Installationsarbeiten Baustelle, Arbeiten auf Masten Gefährdung / Belastung: Gefahren durch Abstürzen von Masten oder Umstürzen mit Masten Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Standsicherheit der Maste gewährleisten: - Bei Stahlgitter- oder Betonmasten ist die Standsicherheit im Allgemeinen gegeben; - Holzmaste sind gegen Umstürzen durch Abspannen oder Abstützen zu sichern, Ausnahmen nur: - Maste im Leitungsverbund, wenn sich die Kräfte am Mastzopf im Verlaufe der Arbeiten nicht verändern oder - wenn sie nicht älter als zwei Jahre bzw. nicht länger als drei Monate eingebaut sind. Für das Arbeiten auf Masten, soweit es die Art der Masten zulässt, auch für das Besteigen, sind persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz ( Auffanggurt nach DIN EN 361 einschließlich Falldämpfer) zur Verfügung zu stellen und zu nutzen. Auf Holz- oder Betonmasten (ohne Traversen) ist der Einsatz von zweisträngig genutzten Haltegurten zulässig. Sicherstellen von Rettungsmaßnahmen Quellen: BGR 148: Schutz gegen Absturz beim Bau und Betrieb von Freileitungen, Titel BGR 198: Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz, Titel BGR 199: Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen, Titel BGV D32: Arbeiten an Masten, Freileitungen und Oberleitungsanlagen, § 4: Arbeiten auf Masten Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -34- Arbeitsbereich: Baustelle Tätigkeit: Installationsarbeiten Baustelle, Arbeitsplätze und Verkehrswege, Absturzsicherungen Gefährdung / Belastung: Gefahren durch Absturz Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Absturzsicherungen müssen vorhanden sein: 1. unabhängig von der Absturzhöhe an Arbeitsplätzen an oder über Wasser oder anderen festen oder flüssigen Stoffen, in denen man versinken kann, 2. bei mehr als 1,00 m Absturzhöhe an - freiliegenden Treppenläufen oder -absätzen, - Wandöffnungen, - Bedienständen von Maschinen und deren Zugängen; 3. bei mehr als 2,00 m Absturzhöhe an allen übrigen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Baustellen; 4. bei mehr als 3,00 m Absturzhöhe an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen auf Dächern; 5. bei mehr als 5,00 m Absturzhöhe beim Mauern über die Hand und beim Arbeiten an Fenstern Es müssen kollektiv, zwangsläufig wirkender Absturzsicherungen , z. B. 3-teiliger Seitenschutz mit Geländer (mindestens 1,00 m hoch), sowie Fußund Knieleiste, oder Auffangeinrichtungen (Fangerüste oder Auffangnetze) geschaffen werden. Es darf Anseilschutz (Auffanggurt mit Falldämpfer und Sicherungsseil) verwendet werden, wenn - geeignete Anschlageinrichtungen vorhanden sind und - das Verwenden von Auffangeinrichtungen unzweckmäßig ist. Der Vorgesetzte hat die Anschlageinrichtung festzulegen und dafür zu sorgen, dass der Anseilschutz benutzt wird. Für die Nutzung von Anseilschutz muss eine Betriebsanweisung erstellt werden. Die Beschäftigten sind zu unterweisen . Öffnungen in Böden, Decken und Dachflächen sowie Vertiefungen müssen mittels Umwehrung (Seitenschutz) oder durch unverschiebbare und begehbare Abdeckungen gesichert werden Nicht durchtrittsichere Flächen müssen abgesperrt Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -35- Arbeitsbereich: Baustelle Tätigkeit: Installationsarbeiten Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam oder durch Last verteilende Beläge gesichert werden. Die Beläge müssen ein sicheres Ableiten der auftretenden Kräfte auf die Unterkonstruktion gewährleisten und gegen Verschieben sowie Abheben gesichert sein Quellen: ASR 8/5: Nicht durchtrittsichere Dächer BGI 778: Turm- und Schornsteinbau, Titel BGI 807: Sicherheit von Seitenschutz, Randsicherungen und Dachschutzwänden als Absturzsicherungen bei Bauarbeiten, Titel BGR 179: Einsatz von Schutznetzen, Titel BGV C22: Bauarbeiten, § 11, "Nicht begehbare" Bauteile BGV C22: Bauarbeiten, § 12, Absturzsicherungen BGV C22: Bauarbeiten, § 12a, Öffnungen und Vertiefungen Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -36- Arbeitsbereich: Baustelle Tätigkeit: Installationsarbeiten Baustelle, Arbeitsplätze und Verkehrswege, allgemeine Anforderungen Gefährdung / Belastung: Standsicherheit und Tragfähigkeit, herabfallende Gegenstände, gesundheitsgefährdende Gase, Dämpfe, Nebel, Stäube und/oder mechanische Schwingungen, Lärmbelastung (>85 dB(A)) Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Bauliche Anlagen und ihre Teile, Gerüste, Laufstege und andere Einrichtungen müssen so bemessen und beschaffen sein, dass sie den vorgesehenen Belastungen standhalten. Gerüste und Baugruben sind auf ihre Standsicherheit und Tragfähigkeit hin zu überwachen. Auf Gerüstbeläge darf nicht abgesprungen oder geworfen werden. Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden. Gefahrenbereiche müssen abgesperrt werden. Durch herabfallende Teile gefährdete Arbeitsplätze und Verkehrswege müssen durch Abdeckungen, Gerüstbeläge, Fanggitter, Fangnetze (< 2 cm Maschenweite) oder Schutzdächer gesichert werden. Kleinmaterial und Werkzeug müssen in geeigneten Behältern mitgeführt und aufbewahrt werden. Geeignete persönliche Schutzausrüstungen müssen bereitgestellt werden, z. B. Schutzschuhe, Schutzhelm, Atemschutz. Bei lärmgefährdeten Tätigkeiten ist Gehörschutz bereitzustellen und zu benutzen. Quellen: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang - 5 Ergänzende Anforderungen an besondere Arbeitsstätten BGR 189: Benutzung von Schutzkleidung, Titel BGR 190: Benutzung von Atemschutzgeräten, Titel BGR 191: Benutzung von Fuß- und Knieschutz, Titel BGR 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel BGR 193: Benutzung von Kopfschutz, Titel BGR 194: Benutzung von Gehörschutz, Titel BGV C22: Bauarbeiten, § 13, Schutz gegen herabfallende Gegenstände und Massen BGV C22: Bauarbeiten, § 6, Standsicheriheit und Tragfähigkeit Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -37- Arbeitsbereich: Baustelle Tätigkeit: Installationsarbeiten Baustelle, Arbeitsplätze und Verkehrswege, Verkehrsgefahren Gefährdung / Belastung: Unfallgefahren durch vorbeifließenden und angrenzenden Verkehr Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Sicherungsmaßnahmen in Verkehrsbereichen in Abstimmung mit den Betreibern, Eigentümern und den zuständigen Behörden (z. B. Straßenämtern) festlegen, ggf. schriftlich beantragen. Arbeits- und Verkehrsbereiche in der Nähe öffentlichen Straßenverkehrs müssen gesichert werden, z. B. durch - Absperrungen, - Signaleinrichtungen oder - Sicherungsposten. Warnkleidung für die Beschäftigten bereitstellen und auf die Benutzung achten. Quellen: BGV C22: Bauarbeiten, § 15, Verkehrsgefahren BGV D29: § 31 Warnkleidung: Fahrzeuge BGV D33: Arbeiten im Bereich von Gleisen, § 7: Warnkleidung Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -38- Arbeitsbereich: Baustelle Tätigkeit: Installationsarbeiten Baustelle, Beleuchtung Gefährdung / Belastung: Stolpergefahr, Unsicherheit beim Arbeiten Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Zweckmäßige, blendfreie und für die Arbeitsumgebung geeignete Leuchten zur Verfügung stellen und benutzen Zum Begehen unbeleuchteter Bereiche geeignete Handleuchten beschaffen und benutzen Auswahl der Leuchten nach den Anforderungen von Baustellen, siehe dazu auch "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen " Quellen: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang - 3 Arbeitsbedingungen Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -39- Arbeitsbereich: Baustelle Tätigkeit: Installationsarbeiten Baustelle, Leitung und Aufsicht Gefährdung / Belastung: mangelnde Koordination, nicht fachgerechte Ausführung der Arbeiten Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Bauarbeiten sind durch fachlich geeignete Vorgesetzte zu leiten. Jede Baustelle ist durch einen weisungsbefugten Aufsichtführenden zu beaufsichtigen, er muss ausreichende Kenntnisse über die arbeitssichere Durchführung der Arbeiten besitzen, der Aufsichtführende muss auf der Baustelle anwesend sein oder eine verantwortliche Vertretung benennen. Wird die Baustelle durch einen Koordinator nach Baustellenverordung betreut? Gibt es einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und wird dieser eingehalten? Mängel müssen unverzüglich beseitigt werden. Für Abbrucharbeiten muss eine schriftliche Abbruchanweisung auf der Baustelle vorliegen. Für Montagearbeiten muss eine schriftliche Montageanweisung auf der Baustelle vorliegen, die alle erforderlichen sicherheitstechnischen Angaben enthält. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn für die jeweilige Montage besondere sicherheitstechnische Angaben nicht erforderlich sind. Quellen: BGI 544: Metallbau-Montagearbeiten, Titel BGV C22: Bauarbeiten, § 20, Untersuchung des baulichen Zustandes, Abbruchanweisung BGV C22: Bauarbeiten, § 4, Leitung, Aufsicht und Mängelmeldung Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -40- Arbeitsbereich: Baustelle Tätigkeit: Installationsarbeiten Baustelle, Wetterschutz Gefährdung / Belastung: Niederschlag, Zugluft, Kälte, Sonneneinstrahlung, Ozonbelastung, UV-Strahlung Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Wetterschutzkleidung ggf. Wetterschutzüberdachung (z. B. Zelt) zur Verfügung stellen Rohbauten gegen Witterungseinfluss und Zugluft abdichten, ggf. beheizen Sonnenschutz zur Verfügung stellen Quellen: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang - 5 Ergänzende Anforderungen an besondere Arbeitsstätten BGV A1: § 23 (BGETF) Maßnahmen gegen Einflüsse des Wettergeschehens: Grundsätze der Prävention BGV A1: § 29 (BGETF) Bereitstellung: Grundsätze der Prävention Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -41- Arbeitsbereich: Baustelle Tätigkeit: Installationsarbeiten Baustelle, Zugänge zu den Arbeitsplätzen Gefährdung / Belastung: Stolpern, Ausrutschen, Zusammenbrechen von Zugängen Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Verkehrswege müssen den jeweiligen Anforderungen entsprechen (ausreichende Breite und Tragfähigkeit) Aufstiege zu Arbeitsplätzen müssen als Treppen oder Laufstege ausgeführt sein, nur in Ausnahmefällen (siehe BGV C22 § 10 ) dürfen Leitern verwendet werden. Laufstege müssen mindestens 0,5 m breit sein, sie müssen Trittleisten haben, wenn sie steiler als 1:5 (11°) sind; sie müssen Stufen haben, wenn sie steiler als 1:1,75 (30°) sind. Keine Stolperstellen (auf lose Kabel besonders achten!) Quellen: BGV C22: Bauarbeiten, § 10, Verkehrswege Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -42- Arbeitsbereich: Baustelle Tätigkeit: Installationsarbeiten Bolzensetzwerkzeug Gefährdung / Belastung: Verletzungen durch unbeabsichtigte Schussauslösung, umgelenkte Bolzen, Durchschießen zu dünner Baustoffe Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Auswahl der Maschinen entsprechend GPSG (siehe Maschinen, allgemein) Nur Bolzensetzwerkzeuge mit Zulassung (PTB Zeichen) verwenden, Verwendungsverbot für Bolzentreibwerkzeuge. Alle 2 Jahre Prüfung durch Sachkundigen (Hersteller). Die Munition des Bolzensetzwerkzeuges unter Verschluss aufbewahren. Auswahl und Verwendung der richtigen Munition (Stärkegrad, Herstellerkennzeichnung). Mitarbeiter unterweisen (sichere Handhabung, Standort etc.). Betriebsanleitung muss an der Verwendungsstelle vorhanden sein. PSA: Schutzhelm, -brille, Gehörschutz zur Verfügung stellen. Beschäftigungsbeschränkung für Jugendliche. Erstellen einer Betriebsanweisung. Quellen: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 1 Anwendungsbereich BGR 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, 1 Anwendungsbereich BGR 193: Benutzung von Kopfschutz, 1 Anwendungsbereich BGR 194: Benutzung von Gehörschutz, Titel BGV D9: Arbeiten mit Schussapparaten, § 1: Geltungsbereich Neunte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (9. GPSGV) Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -43- Arbeitsbereich: Baustelle Tätigkeit: Installationsarbeiten Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen Gefährdung / Belastung: Gefährliche Körperströme, weil Betriebsmittel für den erschwerten Einsatz auf Baustellen nicht geeignet sind, weil beschädigte Geräte und Leitungen benutzt werden, weil keine Sichtprüfungen und keine regelmäßige elektrische Prüfung durchgeführt werden, weil kein besonderer Speisepunkt vorhanden ist Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Beim Errichten elektrischer Anlagen auf Baustellen ist DIN VDE 0100 Teil 704 zu beachten Elektrische Betriebsmittel sind entsprechend BGI 608 auszuwählen und zu verwenden Regelmäßige Prüfung veranlassen: FehlerstromSchutzeinrichtungen 1 x monatlich, ortsveränderliche Betriebsmittel alle 3 Monate (Richtwerte). Es ist eine Betriebsanweisung für die Auswahl von elektrischen Betriebsmitteln auf Baustellen zu erstellen Quellen: BGI 594: Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung, 3 Maßnahmen zum Schutz gegen elektrischen Schlag BGI 600: Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbereichen, Titel BGI 608: Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen, 3. Maßnahmen zur Verhütung von elektrischen Gefährdungen bei der Arbeit auf Bau- und Montagestellen BGV A3: § 3 Grundsätze: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel BGV A3: § 5 Prüfungen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -44- Arbeitsbereich: Baustelle Tätigkeit: Installationsarbeiten Fahrzeuge; Kleininstallation Gefährdung / Belastung: Unfallgefahren im Straßenverkehr Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Ist die Verkehrs- und Betriebssicherheit der Fahrzeuge gewährleistet? Sind Möglichkeiten der Ladungssicherung vorhanden und werden sie genutzt? Werden die Fahrzeuge mindestens 1 x jährlich sicherheitstechnisch durch einen Sachkundigen überprüft? Quellen: BGV D29: Titelseite: Fahrzeuge Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -45- Arbeitsbereich: Baustelle Tätigkeit: Installationsarbeiten Feuchtarbeit, Hände beim Gipsen Gefährdung / Belastung: Gefahr von Hauterkrankungen durch häufige Nass-, Feuchtarbeit Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Bereitstellen von Schutzhandschuhen Hautschutzplan Quellen: BGR 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, 1 Anwendungsbereich BGV A1: § 1 (BGETF) Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften: Grundsätze der Prävention Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -46- Arbeitsbereich: Baustelle Tätigkeit: Installationsarbeiten Handbohrmaschine, Bohrhammer Gefährdung / Belastung: Verletzungen durch unbeabsichtigtes Herumdrehen der Maschine, Erfasstwerden durch Bohren mit Handschuhen, Anbohren von Leitungen Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Auswahl der Maschinen entsprechend GPSG (siehe Maschinen, allgemein) Bohrhämmer und Bohrmaschinen mit Rutschkupplung beschaffen Mitarbeiter unterweisen (sichere Handhabung, keine Handschuhe tragen etc.) Pläne über Verlauf von Leitungen einsehen, Leitungssuchgerät einsetzen Einwirkung durch Vibrationen begrenzen (z. B. tägliche Einsatzzeiten festlegen) PSA: Schutzbrille, Gehörschutz zur Verfügung stellen Quellen: BGR 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, 1 Anwendungsbereich BGR 194: Benutzung von Gehörschutz, Titel Neunte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (9. GPSGV) Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -47- Arbeitsbereich: Baustelle Tätigkeit: Installationsarbeiten Handschleifmaschine Gefährdung / Belastung: Augenverletzungen, Handverletzungen, Brand- und Explosionsgefahr, Schleifscheibenbruch, Einatmen gesundheitsgefährdender Stäube, Lärm Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Schleifscheibenauswahl nach Arbeitsaufgabe (Schruppen oder Trennen) Maximale Umfangsgeschwindigkeit beachten Aufspannen nur mit Orginalspannflanschen Klangprobe und Probelauf von mindestens 1 Minute Dauer durchführen Werkstück möglichst fixieren Nur Schleifmaschinen mit Schutzhaube verwenden Mitarbeiter in der Handhabung (z. B. Ansetzwinkel, etc.) unterweisen Funkenflug zu brennbaren oder explosionsfähigen Stoffen verhindern, evtl. von anderen Arbeitsplätzen räumlich trennen, bei Bedarf weitere Brandschutzmaß nahmen treffen Schutzbrille und ggf. Gehörschutz zur Verfügung stellen (Persönliche Schutzausrüstung) Maschine sicher ablegen, Nachlauf berücksichtigen Quellen: BGI 543: Schleifer, Vorwort BGR 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, 1 Anwendungsbereich BGR 194: Benutzung von Gehörschutz, Titel BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.19 : Betreiben von Schleifmaschinen, Titel BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.25: Betreiben von kraftbetriebenen Schleif und Bürstwerkzeugen, Titel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -48- Arbeitsbereich: Baustelle Tätigkeit: Installationsarbeiten Handwerkzeuge Gefährdung / Belastung: Verletzungen an Fingern, Händen und anderen Körperteilen Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Wurden geeignete Werkzeuge nach Art der Arbeiten, z. B. für den Einsatz auf Baustellen ausgewählt? Möglichst Werkzeuge mit GS-Prüfzeichen beschaffen Auswahl nach ergonomischen Gesichtspunkten (z. B. bezüglich Gewicht, Griff) Können die Werkzeuge geordnet und sicher aufbewahrt und transportiert werden? Beschädigte Handwerkzeuge dem Gebrauch entziehen und fachgerecht reparieren Unterliegen die Werkzeuge einer regelmäßigen Kontrolle, Pflege und Wartung? Werden beschädigte Handwerkzeuge dem Gebrauch entzogen und fachgerecht reparier? Werden Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Schnittverletzungen beim Abisolieren getroffen? Unterweisen: - Sichtprüfung vor der Benutzung auf augenscheinliche Mängel - spitze und scharfe Werkzeuge nicht lose im Arbeitsanzug tragen - auf bestimmungsgemäßen Einsatz der Werkzeuge achten Quellen: BGI 533: Arbeiten mit Handwerkszeugen, Titel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -49- Arbeitsbereich: Baustelle Tätigkeit: Installationsarbeiten Hochgelegene Arbeitsplätze auf Baustellen Gefährdung / Belastung: Absturz- und Quetschgefahren Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Sind geeignete Leitern vorhanden und werden sie genutzt? Werden bei umfangreichen oder langandauernden Arbeiten Gerüste eingesetzt? Sind die besonderen Bedingungen für den Einsatz von Fahrgerüsten eingehalten? Für Arbeiten geringen Umfanges können Behelfsgerüste verwendet werden, wenn die Anforderungen an diese Gerüste erfüllt sind. Werden nur besondere Arbeitsbühnen für Gabelstapler eingesetzt? Werden nur geprüfte Hebebühnen durch beauftragte Mitarbeiter bedient? Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -50- Arbeitsbereich: Baustelle Tätigkeit: Installationsarbeiten Leitern, allgemein, Stehleiter, Anlegeleiter, Podestleiter, mechanische Leiter Gefährdung / Belastung: Absturz durch unsachgemäße Benutzung oder schadhafte Leitern Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Beschaffenheitsanforderungen an: Stehleiter Anlegeleiter Beschaffenheitsanforderungen an: Podestleiter mechanische Leiter Anlegeleitern dürfen nur für Arbeiten geringen Umfanges eingesetzt werden Prüfen, ob die vorgesehenen Arbeiten von Leitern sicher ausgeführt werden können, wenn nicht: Arbeitsbühnen oder Gerüste zur Verfügung stellen Unterweisen: + Geeignete Leiter auswählen + vor JEDER Benutzung auf auffällige Mängel prüfen - betriebsfremde Leitern besonders sorgfältig prüfen + nur bestimmungsgemäß verwenden -- z. B. Stehleitern nicht als Anlegeleitern verwenden + Auf sicheren Aufstellungsort achten: -- tragfähig -- eben -- gegen Wegrutschen gesichert + festes Schuhwerk tragen, z. B. Sicherheitsschuhe Schadhafte Leitern SOFORT der Benutzung entziehen, dann unbrauchbar machen oder reparieren Leitern regelmäßig durch eine beauftragte Person prüfen lassen (Prüfliste): Richtwert für Prüffrist: jährlich mechanische Leitern regelmäßig durch eine befähigte Person (Sachkundigen) prüfen lassen Prüffrist: jährlich - Prüfnachweis erforderlich - siehe BGV D36 Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -51- Arbeitsbereich: Baustelle Tätigkeit: Installationsarbeiten Quellen: BGI 521: Leitern sicher benutzen, Titel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -52- Arbeitsbereich: Baustelle Tätigkeit: Installationsarbeiten Mauerfräse Gefährdung / Belastung: Verletzungen durch Abrutschen, Verkanten etc.; gesundheitsgefährdende Stäube, Lärm Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Auswahl der Maschinen entsprechend GPSG (siehe Maschinen, allgemein) Mitarbeiter in sicherer Handhabung unterweisen (Maschine mit beiden Händen führen, nicht verkanten, sicherer Standort etc.), Betriebsanweisung erstellen. Auswahl der Fräse nach Art des Materials durchführen lassen. Die Betriebsanleitung des Fräsenherstellers ist zu beachten. Persönliche Schutzausrüstung: Gehör- und Atemschutz sowie Schutzbrille zur Verfügung stellen. Quellen: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1, Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 2 BGR 190: Benutzung von Atemschutzgeräten, Titel BGR 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, 1 Anwendungsbereich BGR 194: Benutzung von Gehörschutz, Titel Neunte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (9. GPSGV) Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -53- Arbeitsbereich: Baustelle Tätigkeit: Installationsarbeiten Schaltschranktransport Gefährdung / Belastung: Verletzungen durch umfallende Schaltschränke Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Sind geeignete Transporthilfsmittel vorhanden? Schränke gegen Umfallen sichern, Schwerpunkt beachten, z. B. Nutzung großflächiger Grundträger Schaltschränke auf den Fahrzeugen durch geeignete Ladungssicherung (Verzurren) gegen Um- und Herabfallen sichern Anschlagpunkte für Krantransport festlegen Quellen: BGI 582: Transport- und Lagerarbeiten, Titel BGV D29: § 37 Be- und Entladen: Fahrzeuge Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -54- Arbeitsbereich: Baustelle Tätigkeit: Installationsarbeiten Zwangshaltungen Gefährdung / Belastung: Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems durch Zwangshaltungen bei beengten Raumverhältnissen, häufiges Arbeiten in gebeugter Haltung, auf den Knien und in der Hocke Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Arbeitsplätze mit ausreichendem Bewegungsraum zur Verfügung stellen (Abmessung mindestens 1,50 m * 1,00 m) Für regelmäßige Arbeiten auf den Knien oder in Hocke geeignete Knieschoner, Unterlagen und Sitzhilfen zur Verfügung stellen Unterweisung der Mitarbeiter in Meniskus schonenden Knie- und Hockhaltungen Falls erforderlich arbeitsmedizinische Beratung veranlassen Rückenschule und arbeitsmedizinische Beratung anbieten Verfahren der BG zur Erfassung und Bewertung körperlicher Arbeit durchführen Quellen: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel BGI 523: Mensch und Arbeitsplatz, Titel Sozialgesetzbuch (SGB VII), § 21 Verantwortung des Unternehmers, Mitwirkung der Versicherten Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -55- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: alle Arbeiten im Betrieb Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, allgemein Gefährdung / Belastung: Gefährliche Körperströme, Lichtbogen, Brände Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Sicherstellen, dass nur einwandfreie elektrische Anlagen und Betriebsmittel benutzt werden. Errichten, Warten, Reparieren und Instandsetzen unter Beachtung der einschlägigen VDE-Bestimmungen und der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV A3) nur durch eine Elektrofachkraft bzw. unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft Regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel organisieren. Empfohlene Prüffristen siehe Tabelle 1a aus der BGV A3 §5 Ortsveränderliche Betriebsmittel (z. B. Handbohrmaschinen, Handleuchten) müssen für den jeweiligen Einsatzzweck geeignet sein Sicherstellen, dass Zugänge zu elektrischen Betriebsstätten und Verteilungen stets freigehalten werden, Kennzeichnen kann sinnvoll sein Beschäftigte über die Gefahren des elektrischen Stromes und die sichere Handhabung elektrischer Betriebsmittel (Betriebsanweisung) unterweisen (Prüfliste) In leitfähigen engen Räumen sind besondere Maßnahmen nach BGI 594 erforderlich. Auf Baustellen nur elektrische Betriebsmittel verwenden, die den Anforderungen (BGI 608) entsprechen Quellen: BGI 594: Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung, Titel BGI 600: Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbereichen, Titel Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -56- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: alle Arbeiten im Betrieb Quellen: BGI 608: Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen, Titel BGV A3: Titelseite: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel BGI 548: Elektrofachkräfte, Inhalt Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -57- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: alle Arbeiten im Betrieb Regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln Gefährdung / Belastung: Gefahren durch defkte Arbeitsmittel. Nicht rechtzeitig erkannte Mängel. Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam sicherheitstechnische Prüfung von prüfpflichtigen Arbeitsmitteln veranlassen, Beispiel: Feuerlöscher alle zwei Jahre prüfen lassen Quellen: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 10 Prüfung der Arbeitsmittel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -58- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: alle Arbeiten im Betrieb Verkehrswege Gefährdung / Belastung: Verletzungsgefahren durch Stürzen, Stolpern, Umknicken, Fehltreten oder Durchbrechen und durch Kollisionen mit Fahrzeugen Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Sind Verkehrswege übersichtlich gestaltet und frei von Hindernissen? Wege für Fahrverkehr: - Ist der Abstand zu Türen, Toren, Durchgängen ausreichend (mindestens 1m)? - Ist beidseitig ein Sicherheitsbereich von 0,5 m für Fußgänger eingehalten? Sind Türen und Tore je nach Art der Nutzung in ausreichender Anzahl und Ausführung vorhanden? Wurden die Treppen richtig dimensioniert und mit Handlauf versehen? Sind die Verkehrswege gekennzeichnet? Kennzeichnung ist erforderlich, wenn - der Schutz der Beschäftigten es wegen der Nutzung und Einrichtung der Räume verlangt - Räume eine Grundfläche über 1000 m² haben Sind die Verkehrswege ausreichend beleuchtet ? Ist der Fußboden sicher begehbar? rutschhemmender Belag?; keine Schlaglöcher, Stolperstellen? Können die Arbeitsplätze über Flucht- und Rettungswege schnell und sicher verlassen werden? Sind Absturzgefahren an Verkehrswegen beseitigt? Wurden Boden- und Wandöffnungen durch Geländer oder Abdeckungen gesichert? Quellen: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang - 1 Allgemeine Anforderungen ASR 17/1,2: Verkehrswege Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -59- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Beratung, Verkauf, Reparaturannahme Aufstiege, Laden Gefährdung / Belastung: Absturz bei Verwendung ungeeigneter Aufstiegshilfen Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Geeignete Aufstiege, Leitern und Tritte mit Stufen, möglichst mit Haltebügel, beschaffen Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -60- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Beratung, Verkauf, Reparaturannahme Elektrische Geräte, Reparaturannahme Gefährdung / Belastung: Gefährliche Körperströme, wenn offene Geräte durch elektrotechnische Laien unter Spannung gesetzt werden Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Unterspannungsetzen reparaturbedürftiger Geräte zur Fehlerdiagnose durch Laien grundsätzlich verbieten. Schutzmaßnahmen zur Überprüfung der Funktionstüchtigkeit von Geräten festlegen, z.B für isolierten Standort und FI-Schutz mit Auslösestrom von max. 30 mA sorgen. Quellen: BGV A3: § 3 Grundsätze: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -61- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Beratung, Verkauf, Reparaturannahme Leuchtenvorführstand Gefährdung / Belastung: Elektrischer Schlag beim Abklemmen oder Vorführen von Leuchten Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Vorführstände für hängende Leuchten mit Steckdosen oder Stromschienensystemen ausrüsten Stromkreise der Vorführstände über FehlerstromSchutzschalter mit einem Auslösestrom von max. 30 mA betreiben Bei der Errichtung von Leuchtenvorführständen DIN VDE 0100 Teil 559 beachten Quellen: BGV A3: § 3 Grundsätze: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -62- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Beratung, Verkauf, Reparaturannahme Leuchtmittelprüfgerät Gefährdung / Belastung: Elektrischer Schlag bei Funktionsprüfung von Leuchten Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Möglichst mit Kleinspannung betriebene Durchgangsprüfgeräte einsetzen Bei Geräten, die mit Netzspannung betrieben werden, darf die Spannung am Leuchtensockel nur anliegen, solange ein Druck- oder Tipptaster betätigt wird Quellen: BGV A3: § 3 Grundsätze: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -63- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Büroarbeit und Bildschirmarbeit Arbeitsräume, Ausstattung, Bildschirmarbeitsplätze Gefährdung / Belastung: psychische Belastungen, Informationsüberlastung, einseitige Körperhaltungen Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Ausstattung: - Reflexionen und Blendungen auf den Bildschirmen vermeiden - Bildschirmfläche senkrecht zum Lichteinfall aufstellen - Ausreichende Bildschirmgröße (Empfehlung mindestens 17 Zoll) - Flimmerfreie und strahlungsarme Bildschirme einsetzen (Empfehlung Flachbildschirm) Ergonomie: - Sehabstand zum Bildschirm in Abhängigkeit von der Bildschirmgröße, mindestens 50 cm - Ausreichende Zeichengröße, -schärfe, -kontrast und helligkeit einstellen - Möglichst dunkle Zeichen auf hellem Grund in der Anzeige verwenden - Ergonomische, der Arbeitsaufgabe angepasste Software beschaffen und einsetzen Für Pausen oder wechselnde Tätigkeiten sorgen Vorsorgeuntersuchung (G 37) nach der Bildschirmarbeitsverordnung anbieten Quellen: BGI 650: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, 7. Anforderungen an die Gestaltung von Bildschirmund Büroarbeitsplätzen Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV), Anhang über an Bildschirmarbeitsplätze zu stellende Anforderungen Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV), Titel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -64- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Büroarbeit und Bildschirmarbeit Arbeitsräume, Büroarbeitsplatz mit sitzender Tätigkeit Gefährdung / Belastung: Fehlhaltungen bei sitzender Tätigkeit, Rückenprobleme, Verspannungen, Kopfschmerz Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam ausreichende Bewegungsfreiheit durch richtige Tischhöhe und Fußraum (ggf. Fußstütze zur Verfügung stellen) Stühle mit Einstellmöglichkeiten (Sitzgelegenheiten ) Stuhlrollen müssen dem Bodenbelag angepasst sein Wechsel von Arbeitshaltungen (dynamisches Sitzen) und Ausgleichsgymnastik empfehlen Quellen: BGI 650: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, 7. Anforderungen an die Gestaltung von Bildschirmund Büroarbeitsplätzen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -65- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Büroarbeit und Bildschirmarbeit Arbeitsräume, Büromöbel und -einrichtungen Gefährdung / Belastung: Anstoßen an spitzen Ecken und Kanten, Quetsch-, Scher- und Einzugsstellen, Schnitt- und Stichverletzungen, Umfallen von Möbelteilen, unzureichende Beleuchtung Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Regale und Möbel standsicher aufstellen Scharfe Ecken und Kanten an den Möbeln und Einrichtungsgegenständen vermeiden, polstern oder kennzeichnen Schubläden und Auszügen gegen Herausfallen sichern Geeignete Aufstiegshilfen zur Verfügung stellen und nutzen (Tritte, Leitern) Geeignete Beleuchtung installieren Sichere Papierscheren und Aktenvernichter beschaffen Quellen: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -66- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Maschinen Bandsäge Gefährdung / Belastung: Verletzungen an Fingern und Händen durch ungeschütztes Sägeblatt, wegfliegende Teile, Werkstückhalterung Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Allgemeine Sicherheitsanforderungen an Maschinen beachten Betriebsanweisung erstellen und Mitarbeiter unterweisen. Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen organisieren. Verbesserte Absaugung mit Löchern in der Tischablage verwenden Geeignete Hilfsmittel wie Anschläge (Parallel-, Hilfsanschlag) und Laden (Schiebe-, Keillade) bereitstellen. Quellen: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1, Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 2 BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.23 : Betreiben von Maschinen zur Holzbe: und verarbeitung für den Hoch- und Tiefbau, Titel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -67- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Maschinen Bügelsäge, Kreissäge und Trennmaschine Gefährdung / Belastung: Verletzungen an scharfkantigen Werkstücken, Verletzungen durch Herausschleudern oder Herumschlagen von Werkstücken und Spänen Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Auswahl der Maschinen entsprechend GPSG (siehe Maschinen, allgemein) Schutzvorrichtungen zur Abdeckung bewegter Maschinenteile Not-Aus-Einrichtungen und Sicherung gegen Wiederanlauf nach Spannungsausfall Sägeblätter bis auf den zum Sägen benötigten Teil abdecken Technische Hilfsmittel zur Verfügung stellen; (Schiebestock, Parallelanschlag, Hilfsanschlag, Schablone und Abweisleiste) Feste Einspannvorrichtungen verwenden Zugang zum gefährlichen Arbeitsbereich verhindern; feststehende Schutzvorrichtungen anbringen Staub absaugen - Einzelarbeitsplatz- oder Gesamtfilteranlage PSA (Schutzschuhe, Schutzbrille) zur Verfügung stellen Quellen: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1, Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 2 BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.23 : Betreiben von Maschinen zur Holzbe: und verarbeitung für den Hoch- und Tiefbau, Inhalt Neunte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (9. GPSGV) Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -68- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Maschinen Drehmaschine, Metallbearbeitung (Drehbank) Gefährdung / Belastung: Erfassen von Körperteilen oder Kleidung, wegfliegende Werkstücke oder Späne Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Allgemeine Sicherheitsanforderungen für Maschinen beachten Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen organisieren. Betriebsanweisung erstellen Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Kühlschmierstoffen beachten Unterweisen der Mitarbeiter Persönliche Schutzausrüstung bereitstellen Quellen: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 12 Betrieb Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 7 Anforderungen an die Beschaffenheit der Arbeitsmittel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -69- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Maschinen Flachschleifmaschine, Metallbearbeitung Gefährdung / Belastung: Herausschleudern von Werkstücken, Quetsch-, Rutsch- und Scherstellen Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Geeignete Fangbleche verwenden Elektromagnetische Spannvorrichtung mit dem Antrieb verriegeln Funktionsanzeige der Spannvorrichtung durch Signallampe Aufstellung der Maschine mit Sicherheitsabstand zur Umgebung (0,5 m) Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Kühlschmierstoffen (KSS) beachten Quellen: BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.19 : Betreiben von Schleifmaschinen, Titel BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.25: Betreiben von kraftbetriebenen Schleif und Bürstwerkzeugen, Titel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -70- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Maschinen Fräsmaschine, Metallbearbeitung Gefährdung / Belastung: Verletzungen durch Erfassen von Körperteilen oder Kleidung, wegfliegende Werkstücke oder Späne Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Allgemeine Sicherheitsanforderungen an Maschinen beachten Betriebsanweisung erstellen und Mitarbeiter unterweisen. Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen organisieren. Herausragende Frässpindeln mit Schutzkappen versehen Persönliche Schutzausrüstung bereitstellen Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Kühlschmierstoffen beachten Quellen: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Anhang 1, Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 2 Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -71- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Maschinen Handwerkzeuge Gefährdung / Belastung: Verletzungen an Fingern, Händen und anderen Körperteilen Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Wurden geeignete Werkzeuge nach Art der Arbeiten, z. B. für den Einsatz auf Baustellen ausgewählt? Möglichst Werkzeuge mit GS-Prüfzeichen beschaffen Auswahl nach ergonomischen Gesichtspunkten (z. B. bezüglich Gewicht, Griff) Können die Werkzeuge geordnet und sicher aufbewahrt und transportiert werden? Beschädigte Handwerkzeuge dem Gebrauch entziehen und fachgerecht reparieren Unterliegen die Werkzeuge einer regelmäßigen Kontrolle, Pflege und Wartung? Werden beschädigte Handwerkzeuge dem Gebrauch entzogen und fachgerecht reparier? Werden Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Schnittverletzungen beim Abisolieren getroffen? Unterweisen: - Sichtprüfung vor der Benutzung auf augenscheinliche Mängel - spitze und scharfe Werkzeuge nicht lose im Arbeitsanzug tragen - auf bestimmungsgemäßen Einsatz der Werkzeuge achten Quellen: BGI 533: Arbeiten mit Handwerkszeugen, Titel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -72- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Maschinen Schleifbock Gefährdung / Belastung: Augenverletzungen, Handverletzungen, Einatmen gesundheitsgefährdender Stäube, Lärm Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Betriebsanweisung erstellen und die Mitarbeiter mindestens 1 mal jährlich unterweisen. Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen organisieren. Schleifscheibenauswahl nach BGV D12 ( Foto) treffen. Sachgerechte Lagerung der Schleifkörper nach Herstellerangaben Schutzbrille und ggf. Gehörschutz zur Verfügung stellen. Bei häufigem, umfangreichen Trockenschliff Absaugung vorsehen (insbesondere bei Hartmetallstäuben) Geprüfte Absauganlagen, Industriestaubsauger, Entstauber und Absaugtische einsetzen. Quellen: BGI 543: Schleifer, Vorwort BGR 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, 1 Anwendungsbereich BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.19 : Betreiben von Schleifmaschinen, Titel BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.25: Betreiben von kraftbetriebenen Schleif und Bürstwerkzeugen, Titel Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -73- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Maschinen Tischbohrmaschine, Ständerbohrmaschine Gefährdung / Belastung: herumschlagendes Werkstück; Erfassen von Körperteilen, Handschuhen oder Kleidungsstücken Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Auswahl der Maschinen entsprechend GPSG (siehe Maschinen, allgemein) Leicht erreichbaren Notausschalter installieren, z. B. Fußtaster Bohrmaschine an der Werkbank verschrauben. Betriebsanweisung erstellen und Mitarbeitern bekanntmachen. Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Kühlschmierstoffen beachten. Quellen: BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.20 : Betreiben von Maschinen der Metallbearbeitung, 1 Anwendungsbereich Neunte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (9. GPSGV) Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -74- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Material ein- und auslagern Aufstiege im Lager Gefährdung / Belastung: Stürzen aus erhöhtem Stand Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Leitern oder Tritte mit Stufen, Sicherheitsbrücke und Haltegriff zur Verfügung stellen Schadhafte Leitern SOFORT der Benutzung entziehen, instandsetzen oder entsorgen Betriebsanleitungen an Leitern anbringen Unterweisung: Benutzung von Hockern, Stühlen, Kisten oder Regale als Aufstieg untersagen Regelmäßige Prüfung der Leitern und Tritte durch beauftragte Person Richtwert für die Prüffrist: jährlich Quellen: BGI 521: Leitern sicher benutzen, Titel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -75- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Material ein- und auslagern Flurförderzeuge Gefährdung / Belastung: Verletzungen und Gesundheitsgefahren durch unsachgemäße Benutzung, Umkippen des Flurförderzeuges, Absturz und schadhafte Flurförderzeuge; Anfahren und Überfahren von Personen - Gabelstapler Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Siehe Objekt Flurförderzeuge, kraftbetrieben, Gabelstapler Quellen: BGV D27: Flurförderzeuge, § 1: Geltungsbereich Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -76- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Material ein- und auslagern Flurförderzeuge, kraftbetrieben (Gabelstapler) Gefährdung / Belastung: Verletzungen und Gesundheitsgefahren durch schadhafte Flurförderzeuge und unsachgemäße Benutzung, Absturz, Umkippen, Dieselmotoremissionen Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Jährliche Prüfung durch Sachkundigen; Prüfnachweis Schriftliche Beauftragung von Fahrern für Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder -stand, die ihre Befähigung nachgewiesen haben Betriebsanweisung erstellen Betriebslärm darf Gefahrensignale nicht übertönen Dieselstapler mit Rußfiltern ausrüsten (Innenräume), ggf. raumlufttechnische Maßnahmen treffen; regelmäßige Abgasuntersuchung Stapler mit schwingungsdämpfenden Sitzen ausrüsten Prüfliste für den täglichen Einsatz beachten Besondere Sicherheitsmaßnahmen für den Transport von Lasten mit hochliegendem Schwerpunkt festlegen (z. B. Schaltschränke während der Fahrt nicht von Hand abstützen) Quellen: BGV D27: Flurförderzeuge, § 1: Geltungsbereich Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -77- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Material ein- und auslagern Handbetriebene Transportmittel, (Stechkarre, Sackkarre, Handwagen, Heberoller, Hubwagen) Gefährdung / Belastung: Lastabsturz, Quetschgefahren durch bewegte Transport- und Arbeitsmittel Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Unterweisen: - Transportmittel auswählen nach - Transportgut (Zustand, Form, Maße und Gewicht) und - Transportaufgabe (Zustand des Transportweges, des Höhenunterschiedes und der Weglänge) Unterweisen: Lastschwerpunkt mittig zwischen den Holmen und möglichst tief halten Die Deichsel eines Handwagens muss gegen Herabfallen gesichert sein, möglichst durch eine selbsttätig wirkende Vorrichtung. Deichseln dürfen nicht auf dem Boden aufliegen. Handschutzbügel zur Vermeidung von Handverletzungen regelmäßige Prüfung handbetriebener Flurförderzeuge mit Hubeinrichtung durch befähigte Personen (Sachkundige) Richtwerte für die Prüffrist: jährlich - Nachweis z. B. mit Prüfbuch - BGG 941 Quellen: BGG 941: Prüfbuch für handbetriebene Flurförderzeuge, Titel BGI 582: Transport- und Lagerarbeiten, 4 Hilfsmittel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -78- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Material ein- und auslagern Ladebrücken, kraftbewegt Gefährdung / Belastung: Gefährdungen durch Absturz und unbeabsichtigtes Absinken Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Beschaffenheit siehe Prüfliste für Ladebrücken Betriebsanleitung dauerhaft lesbar am Einsatzort vorhanden? WICHTIG: Tragfähigkeitsangabe Begehbare Flächen müssen rutschhemmend ausgeführt sein Quetsch- und Scherstellen vermeiden oder sichern (Abdeckbleche, Schaltleisten, Gummischürzen) Bedienperson muss die Bewegungen der Brücke beobachten können Notbefehlseinrichtung (kann als Hauptschalter ausgeführt sein) in Verkehrsflächen eingebaute und an Gebäuden fest angebaute Ladebrücken: regelmäßige Prüfungen durch befähigte Person (Sachkundigen) Richtwert für Prüffrist: jährlich - Prüfnachweis erforderlich Quellen: BGI 520: Ladebrücken BGR 233: Ladebrücken und fahrbare Rampen, Titel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -79- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Material ein- und auslagern Mitgänger-Flurförderzeuge, kraftbetrieben Gefährdung / Belastung: Quetschgefahren durch bewegte Transport- und Arbeitsmittel, Lastabsturz Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Bei Hubhöhen größer 1,8 m mit Lastschutzgitter Räder und Rollen müssen im Rahmen angeordnet oder mit Fußabweisern versehen sein. Nottaster am Deichselkopf Betriebsanleitung des Herstellers beachten Betriebsanweisung Nur geeignete und unterwiesene Personen beauftragen Jährliche Prüfung durch Sachkundige mit schriftlicher Nachweisführung (Prüfbuch BGG 939) Quellen: BGI 582: Transport- und Lagerarbeiten, 5 Handbetriebene Transportmittel BGV D27: Flurförderzeuge, § 7: Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -80- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Material ein- und auslagern Regale, Kleininstallation Gefährdung / Belastung: Standsicherheit und Tragfähigkeit Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Ausreichende Dimensionierung und geeignete Aufstellung Regale gegen Umstürzen geeignet sichern (z. B. durch Befestigen) Regalkennzeichnung bei Fachlasten >200 kg bzw. Feldlasten >1000 kg Kennzeichnung der zulässigen Fußbodenbelastung bei Lagerung auf Zwischenböden, Gallerien und Lagerräumen, unter denen sich andere Räume befinden Kleinteile in Behältnisse einlagern Lagergut und Lagergutabmessungen bei der Auswahl der Regale beachten Geeignete Aufstiege zur Verfügung stellen und benutzen Sicherheitsabstand zwischen Lagergut und Leuchten einhalten Quellen: BGR 234: Lagereinrichtungen und - geräte, 4 Bau und Ausrüstung; Gemeinsame Bestimmungen; Ausführung Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -81- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Schweißen, Löten Druckgase, Acetylen Gefährdung / Belastung: Brand- und Explosionsgefahr, Zersetzungsgefahr auch ohne Luft- und Sauerstoffzufuhr, mit Kupfer kann sich explosionsfähiges Kupferacetylid bilden Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Einsatz gekennzeichneter und geprüfter Druckgasbehälter (97/93/EG entspricht 14. GPSGV, Herstelleranfrage!) Einsatz ausschließlich bauartzugelassener Druckminderer (Kennzeichnung!) Nur für Brenngas zugelassene Schläuche einsetzen (Herstelleranfrage!) Brenngasschläuche müssen gegen Abgleiten gesichert sein (mit Schlauchschellen, nicht mit Draht o. Ä.) Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag vorsehen (Gebrauchsstellenvorl age bzw. Einzelflaschensicherung) Lagerung von Gasflaschen nur an eigens dafür hergerichteten Lagerorten (gut belüftet, nicht mit brennbaren Flüssigkeiten und giftigen oder brandfördernden Stoffen zusammen, gegen Zutritt Unbefugter gesichert). Das Lagern am Arbeitsplatz, in Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten, Garagen etc. ist verboten Aufstellen der Gasflaschen möglichst außerhalb der Arbeitsräume, im Arbeitsraum ggf. in einem speziellen Gasflaschenschrank (siehe TRG 280) Anzahl der Gasflaschen in Arbeitsräumen möglichst gering halten Arbeitsräume sind ausreichend, ggf. technisch, zu belüften Gasflaschen sind gegen Umfallen und vor Erhitzen gesichert aufzustellen (Sicherungsmöglichkeiten mit Ketten, Schellen etc. schaffen, nicht in der Nähe von Öfen, Trockenschränken o. Ä., Entfernung zu Heizkörpern mind. 0,5 m) Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -82- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Schweißen, Löten Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Erstellen einer arbeitsplatzbezogenen Betriebsanweisung Unterweisung der Mitarbeiter Flaschenbrände, Explosionen etc. sind der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaft zu melden (TRAC 206) Quellen: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel BGI 554: Gasschweißer, Titel BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.26: Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren, Titel Vierzehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (14. GPSGV) TRAC 207: Sicherheitseinrichtungen, Titel TRG 280: Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter - Betreiben von Druckgasbehältern, Titel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -83- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Schweißen, Löten Druckgase, Flüssiggas Gefährdung / Belastung: Brand- und Explosionsgefahr Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Einsatz gekennzeichneter und geprüfter Druckgasbehälter (Herstelleranfrage!) Einsatz ausschließlich bauartzugelassener Druckminderer (Kennzeichnung!) Nur für Brenngase zugelassene Schläuche einsetzen (Herstelleranfrage!) Schläuche müssen gegen Abgleiten gesichert sein (mit Schlauchschellen, nicht mit Draht o. Ä.). Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag vorsehen (Gebrauchsstellenvorlage bzw. Einzelflaschensicherung). Lagerung von Gasflaschen nur an eigens dafür hergerichteten Lagerorten (gut belüftet, nicht mit brennbaren Flüssigkeiten und giftigen Stoffen zusammen, abgetrennt von anderen Gasflaschen, gegen Zutritt Unbefugter gesichert). Das Lagern am Arbeitsplatz, in Treppenhäusern, unter Erdgleiche, Durchgängen und Durchfahrten, Garagen etc. ist verboten. Anzahl der Gasflaschen in Arbeitsräumen möglichst gering halten. Gasflaschen sind gegen Umfallen und vor Erhitzen gesichert aufzustellen (Sicherungsmöglichkeiten mit Ketten, Schellen etc. schaffen, nicht in der Nähe von Öfen, Trockenschränken o. Ä.). Erstellen einer Arbeitsplatz bezogenen Betriebsanweisung Unterweisung der Mitarbeiter Quellen: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -84- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Schweißen, Löten Quellen: BGI 554: Gasschweißer, Titel BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.26: Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren, Titel BGV D34: Verwendung von Flüssiggas, Titelseite Vierzehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (14. GPSGV) Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -85- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Schweißen, Löten Druckgase, Sauerstoff Gefährdung / Belastung: Brandfördernd, Entzündung von Ölen und Fetten Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Einsatz gekennzeichneter und geprüfter Druckgasbehälter (Herstelleranfrage!) Einsatz ausschließlich bauartzugelassener Druckminderer (Kennzeichnung!) Nur für Sauerstoff zugelassene Schläuche einsetzen (Herstelleranfrage!). Schläuche müssen gegen Abgleiten gesichert sein (mit Schlauchschellen, nicht mit Draht o. Ä.). Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag vorsehen (Gebrauchsstellenvorl age bzw. Einzelflaschensicherung). Lagerung von Gasflaschen nur an eigens dafür hergerichteten Lagerorten (gut belüftet, nicht mit brennbaren Flüssigkeiten und giftigen Stoffen zusammen, abgetrennt von anderen Gasflaschen, gegen Zutritt Unbefugter gesichert). Das Lagern am Arbeitsplatz, in Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten, Garagen etc. ist verboten. Anzahl der Gasflaschen in Arbeitsräumen möglichst gering halten. Gasflaschen sind gegen Umfallen und vor Erhitzen gesichert aufzustellen (Sicherungsmöglichkeiten mit Ketten, Schellen etc. schaffen, nicht in der Nähe von Öfen, Trockenschränken o. Ä.). Erstellen einer arbeitsplatzbezogenen Betriebsanweisung Unterweisung der Mitarbeiter Quellen: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel BGI 554: Gasschweißer, Titel BGI 617: Sauerstoff, Titel Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -86- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Schweißen, Löten Quellen: BGI 644: Gefahren durch Sauerstoff, Titel BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.26: Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren, Titel BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.32: Betreiben von Sauerstoffanlagen, Titel Vierzehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (14. GPSGV) TRG 280: Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter - Betreiben von Druckgasbehältern, Titel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -87- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Schweißen, Löten Druckgase, Wasserstoff Gefährdung / Belastung: Explosionsgefahr von Wasserstoff-Luft-Gemischen, Wasserstoff ist leichter als Luft und steigt nach oben Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Arbeitsräume sind ausreichend, im Deckenbereich ggf. technisch, zu belüften Einsatz gekennzeichneter und geprüfter Druckgasbehälter (Herstelleranfrage!) Einsatz ausschließlich bauartzugelassener Druckminderer (Kennzeichnung!) Nur für Wasserstoff zugelassene Schläuche einsetzen (Herstelleranfrage!) Schläuche müssen gegen Abgleiten gesichert sein (mit Schlauchschellen, nicht mit Draht o. Ä.) Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag vorsehen (Gebrauchsstellenvorlage bzw. Einzelflaschensicherung) Lagerung von Gasflaschen nur an eigens dafür hergerichteten Lagerorten (gut belüftet, nicht mit brennbaren Flüssigkeiten und giftigen oder Brand fördernden Stoffen zusammen, gegen Zutritt Unbefugter gesichert). Das Lagern am Arbeitsplatz, in Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten, Garagen etc. ist verboten Aufstellen der Gasflaschen möglichst außerhalb der Arbeitsräume, im Arbeitsraum ggf. in einem speziellen Gasflaschenschrank (siehe TRG 280) Anzahl der Gasflaschen in Arbeitsräumen möglichst gering halten Gasflaschen sind gegen Umfallen und vor Erhitzen gesichert aufzustellen (Sicherungsmöglichkeiten mit Ketten, Schellen etc. schaffen, nicht in der Nähe von Öfen, Trockenschränken o. Ä.) Erstellen einer arbeitsplatzbezogenen Betriebsanweisung Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -88- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Schweißen, Löten Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Unterweisung der Mitarbeiter Quellen: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.26: Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren, Titel BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.33: Betreiben von Anlagen für den Umgang mit Gasen, Titel Vierzehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (14. GPSGV) TRG 280: Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter - Betreiben von Druckgasbehältern, Titel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -89- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Schweißen, Löten Druckgasflaschen, allgemein Gefährdung / Belastung: Brand- und Explosionsgefahr Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Flaschen gegen Umfallen sichern (auch nicht angeschlossene und leere Druckflaschen) Installation einer Gasrücktritt- und Flammenduchschlagsicherung Gasleitungen und Gasschläuche jährlich durch Sachkundigen prüfen lassen Zustand, Befestigung, Leitungsführung beachten Nicht im Gebrauch befindliche Flaschen mit Ventilschutzkappen versehen Keine Lagerung von Druckgasflaschen unter Erdgleiche (Ausnahmen siehe Nr. 5.1.3.2, TRG 280) und in Treppenhäusern Quellen: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 5 Explosionsgefährdete Bereiche BGI 692: Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag in Einzelflaschenanlagen, Titel BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.26: Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren, Titel TRG 280: Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter - Betreiben von Druckgasbehältern, Titel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -90- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Schweißen, Löten Handlötarbeitsplatz Gefährdung / Belastung: Brand, Kontakt mit heißen Medien, Rauche, Gase und Dämpfe durch Zersetzungsprodukte des Flussmittels, Stäube von bleihaltiger Krätze, einseitige dynamische Arbeit, Haltearbeit Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Absaugung zur Vermeidung einer Exposition durch Lötrauche, Ausführung in Abhängigkeit von der Expositionsdauer (z. B. Lötkolben mit integrierter Absaugung, Zentralabsaugung mit Erfassungseinrichtungen, Tischabsaugung mit Filtereinsatz) Ggf. regelmäßige Filterwartung organisieren Nicht brennbare, verschließbare Behälter zur Entsorgung von Lotrückständen (Lötkrätze) bereitstellen Regelmäßiges Reinigen der Arbeitsplätze organisieren Hygienemaßnahme am Arbeitsplatz durchsetzen, d. h.Verbot der Nahrungsaufnahme und des Rauchens Ablageeinrichtungen für Lötkolben zur Verfügung stellen Arbeitsplätze den Körpermaßen der Beschäftigten anpassen und auf ausreichende Verstellmöglichkeiten achten Einseitige, gleichförmige Dauerarbeitsplätze vermeiden; möglichst variable Gestaltung des Arbeitsplatzes vorsehen; z. B. Wechsel zwischen Ausführung im Sitzen und im Stehen Erstellen einer Betriebsanweisung Unterweisung der Mitarbeiter Mutterschutz beachten, d.h. kein Umgang mit Blei Quellen: BGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, Inhalt Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 17 Zusammenarbeit verschiedener Firmen Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -91- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Schweißen, Löten Quellen: TRGS 402: Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Titel TRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, Titel Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV), § 4 - Verbot der Beschäftigung Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -92- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Schweißen, Löten Löten von Hand, kurzzeitig Gefährdung / Belastung: heiße Metallteile, Lötrauche, sensibilisierende Flussmittel Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Werkstücke nach Möglichkeit fest einspannen lassen. Für Kleinteile zusätzliche Fixiermöglichkeiten zur Verfügung stellen: dritte Hand, Knetmasse Unterweisen, dass der Kontakt mit heißen Teilen vermieden wird Werkstück so plazieren, dass aufsteigende Lötrauche nicht eingeatmet werden: Für gute Belüftung, möglichst Absaugung der Lötrauche sorgen Unterweisen, dass direkter Hautkontakt zu Flussmitteln mit Allergiepotential (z. B. Kolophonium) vermieden wird Sicherheitsdatenblatt beachten, Betriebsanweisung erstellen Quellen: MB 030: Radio- und Fernsehtechnik, 5 Werkstattausstattung, Organisation Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -93- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Schweißen, Löten Schweißen, autogen (Gasschweißen) Gefährdung / Belastung: Verbrennungen, Strahlungen, Brand- und Explosionsgefährdung, gesundheitsschädigende Schweißrauche Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Einsatz geprüfter (für den Einsatzzweck zugelassener) und ordnungsgemäß gekennzeichneter Druckgasflaschen, Schläuche und Druckminderer (Herstelleranfrage!) Einsatz gekennzeichneter, zugelassener Brenner Lagerung von Gasflaschen nur an eigens dafür hergerichteten Lagerorten (gut belüftet, nicht mit brennbaren Flüssigkeiten und giftigen oder Brand fördernden Stoffen zusammen, gegen Zutritt Unbefugter gesichert). Das Lagern am Arbeitsplatz, in Treppenhäusern, Garagen etc. ist verboten Gasflaschen gegen Umfallen gesichert aufstellen (Ketten, Schellen o. Ä., nicht am Ventil festbinden) Gasschläuche gegen Beschädigung gesichert verlegen Gasschläuche mit Schlauchschellen gegen Abgleiten sichern, nicht mit Draht o. Ä. festmachen Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag vorsehen (Gebrauchsstellenvorl age bzw. Einzelflaschensicherung) ggf. Raumabgrenzung und Abschirmungen schaffen (Schutz Dritter gegen optische Strahlung) Einhalten des Stand der Technik bzw. der Arbeitsplatzgrenzwerte (siehe TRGS 900) Bei länger dauernden Tätigkeiten (mehr als eine halbe Stunde täglich bzw. mehr als 2 Stunden wöchentlich) mindestens Einsatz maschineller Lüftung, ggf. Arbeitsplatzabsaugung Bei Einsatz von Arbeitsplatzabsaugungen mit Reinluftrückführung nur zugelassene, geprüfte Geräte einsetzen (Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -94- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Schweißen, Löten Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam verlangen) Bereitstellen der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung (PSA) (Schweißerschutzbrille, ggf. Schutzhandschuhe) Erstellen einer Arbeitsplatz bezogenen Betriebsanweisung Unterweisen der Mitarbeiter Quellen: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel BGI 554: Gasschweißer, Titel BGI 593: Schadstoffe beim Schweißen und bei verwandten Verfahren, Titel BGI 692: Sicherheitseinrichtungen gegen Gasrücktritt und Flammendurchschlag in Einzelflaschenanlagen, Titel BGI 743: Nitrose Gase beim Schweißen, Schneiden und bei verwandten Verfahren, Titel BGR 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel BGR 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.26: Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren, Titel Vierzehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (14. GPSGV) TRAC 204: Acetylenleitungen, Titel TRAC 208: Acetyleneinzelflaschenanlagen, Titel TRG 280: Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter - Betreiben von Druckgasbehältern, Titel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -95- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Schweißen, Löten Schweißen, Lichtbogen (MIG, MAG, WIG) Gefährdung / Belastung: Gefahren durch elektrischen Strom, optische Strahlung, gesundheitsschädigende Schweißrauche Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Immer die Maßnahmen Gefahrstoffe, allgemein beachten! Gefährdungsbeurteilung durchführen Schweißstromquellen müssen den einschlägigen DIN VDE Bestimmungen entsprechen (DIN VDE 0543 und 0544), Herstellerbescheinigung, Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung Ständige Schweißplätze müssen mit Raumabgrenzungen oder Abschirmungen gegen optische Strahlung ausgerüstet sein, z. B. Vorhänge nach DIN 32504 Teil 1. Bei länger dauernden Tätigkeiten (mehr als eine halbe Stunde täglich bzw. mehr als 2 Std. wöchentlich) mindestens den Einsatz einer maschinellen Lüftung, ggf. Arbeitsplatzabsaugung, bereit stellen. Ggf. Ermittlung von Gefahrstoffkonzentrationen in der Luft am Arbeitsplatz, Einhalten des Stand der Technik bzw. der Arbeitsplatzgrenzwerte Bei Einsatz von Arbeitsplatzabsaugungen mit Reinluftrückführung nur zugelassene, geprüfte Geräte einsetzen (Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle verlangen). Arbeiten bei erhöhter elektrischer Gefährdung : Einsatz von Schweißstromquellen mit der Kennzeichnung S Arbeiten in engen Räumen (Luftvolumen unter 100 m³; oder eine Abmessung, Länge, Breite, Höhe, unter 2 m): Besondere Schutzmaßnahmen ergreifen und sicherstellen. Lüftungstechnische Maßnahmen müssen eine Verarmung an Sauerstoff sowie gefährliche Gefahrstoffkonzentrationen verhindern. Das Schweißen in engen Räumen gehört zu den gefährlichen Arbeiten gemäß § 36, BGV A1 (besondere Überwachung, 2. Person) Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -96- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Schweißen, Löten Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam bereit stellen der erforderlichen PSA (Schweißerschutzschild, Lederschürze, Schutzhandschuhe) erstellen einer Arbeitsplatz bezogenen Betriebsanweisung Unterweisen der Mitarbeiter Quellen: BGR 220: Schweißrauche, Titel BGI 553: Lichtbogenschweißer, Titel BGI 593: Schadstoffe beim Schweißen und bei verwandten Verfahren, Titel BGI 594: Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung, Titel BGR 189: Benutzung von Schutzkleidung, Titel BGR 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel BGR 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.26: Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren, Titel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -97- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Sicherheitsorganisation Arbeitsschutzausschuss (ASA) Gefährdung / Belastung: Unzureichende Koordination und Beratung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes, der Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen, zu beraten. Bei mehr als 20 Beschäftigten fordert das Arbeissicherheitsgesetz den Unternehmer auf einen Arbeitsschutzausschuss bilden. Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich zusammen aus: - dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten, - zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern, - Betriebsarzt, - Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) und - Sicherheitsbeauftragten Arbeitsschutzausschuss bilden und die Teilnehmer regelmäßig einladen Quellen: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), § 11: Arbeitsschutzausschuß Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -98- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Sicherheitsorganisation Beschaffung technischer Arbeitsmittel Gefährdung / Belastung: Betrieb sicherheitstechnisch mangelhafter Arbeitsmittel Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Bestellung technischer Arbeitsmittel, die dem Geräteund Produktsicherheitsgesetz und den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen: - mit CE- Kennzeichen - Konformitätserklärung des Herstellers - Betriebsanleitung in deutscher Sprache - Angaben von Geräuschemissionswerten (gilt auch für Eigenbaumaschinen) Beschaffungsvorschriften vor Auftragsvergabe schriftlich fixieren. Gebrauchte Maschinen, die vor dem 1. Januar 1993 bereits in Betrieb waren oder bis zum 31. Februar 1994 nach nationalen Vorschriften gebaut wurden, müssen mindestens der Betriebssicherheitsverordnung und den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Vor der Inbetriebnahme ist die sicherheitstechnische Abnahme unter Einbeziehung der Sicherheitsfachkraft durchzuführen. Gegebenenfalls ist der Betriebsarzt hinzuziehen. Quellen: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), § 1: Grundsatz Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Inhalt BGV A1: § 1 (BGETF) Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften: Grundsätze der Prävention Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), Inhalt Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -99- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Sicherheitsorganisation Betriebsarzt Gefährdung / Belastung: Arbeitsbedingte Erkrankungen, langfristig wirkende Gesundheitsgefahren, ergonomische Fehlbelastungen, Alkoholabhängigkeit, Sucht, Depression, Berufskrankheiten, psychische Belastungen, mangelnde Eignung für den Arbeitsplatz, Allergien, werden häufig zu spät erkannt oder unzureichend behandelt. Sicherheits- und Gesundheitsschutz, sowie Erste Hilfe mangelhaft organisiert. Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Betriebsarzt wie im Arbeitssicherheitsgesetz und der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" gefordert bestellen und ihm die Aufgaben nach § 3 Arbeitsicherheitsgeset z übertragen Erläuterung: - Bei Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten richtet sich der Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung nach Anlage 1 - Für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten die die Regelbetreuung wählen gelten die Regelungen der Anlage 2 - Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten können das Unternehmermodell wählen, dieses ist in Anlage 3 erklärt - Einen Betriebsarzt suchen Sie z. B. in den Gelben Seiten oder im Internet unter www.dguv.de/landesverb aende Betriebsärzte können als ständig oder zeitweise tätige Kräfte bestellt werden. Sie können vom Unternehmer eingestellt oder freiberuflich tätig sein oder auch einem überbetrieblichen Dienst angehören, den der Unternehmer verpflichtet hat Quellen: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), § 2: Bestellung von Betriebsärzten Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -100- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Sicherheitsorganisation Brandschutz Gefährdung / Belastung: Verbrennungen durch Feuer, Vergiftungen durch Brandgase und Brandrauche Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Vorbeugenden Brandschutz organisieren Mitarbeiter in den Grundprinzipien des Brandlöschens unterweisen Beschäftigte benennen, die für den Fall eines Brandes Aufgaben der Brandbekämpfung und die Evakuierung von Personen übernehmen Die erforderliche Anzahl an Feuerlöschern bereitstellen - mindestens einen Löscher pro Etage Feuerlöscher gut sichtbar und leicht erreichbar bereithalten, Standort mit Brandschutzzeichen kennzeichnen Feuerlöscher mindesten alle zwei Jahre prüfen lassen Alarmplan für den Brandfall aufstellen Maßnahmen gegen Entstehungsbrände treffen Brandlasten begrenzen, Zündquellen vermeiden Fluchtwege freihalten und kennzeichnen Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 10: Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen BGI 560: Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz, Titel BGR 133: Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern, Titel BGV A1: Titel (BGETF): Grundsätze der Prävention BGV A8: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, § 11: Kennzeichnung BGV A8: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, § 18: Flucht- und Rettungsplan BGV A8: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, Anlage 2 Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -101- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Sicherheitsorganisation Fremdfirmen Gefährdung / Belastung: je nach Art der Tätigkeit, Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber, die an einem Arbeitsplatz tätig sind und sich gegenseitig gefährden Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Koordinator bestellen. Aufgabe: Zur Vermeidung einer möglichen gegenseitigen Gefährdung, die Arbeiten aufeinander abstimmen. Der Koordinator hat zu diesem Zweck Weisungsbefugnis gegenüber den Auftragnehmern und deren Beschäftigten Sich mit andern Arbeitgebern gegenseitig über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten unterrichten und Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren abstimmen Sich je nach Art der Tätigkeit vergewissern, dass die Beschäftigten anderer Arbeitgeber, die in seinem Betrieb tätig werden, hinsichtlich der Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit während ihrer Tätigkeit in seinem Betrieb angemessene Anweisungen erhalten haben Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 8: Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber BGV A1: § 6 (BGETF) Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer: Grundsätze der Prävention Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -102- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Sicherheitsorganisation Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Gefährdung / Belastung: Unfallgefahren, Gesundheitsgefahren. Beispielhaft: Hörschäden, Fußverletzungen, Augenverletzungen, Handverletzungen, Absturz, Ersticken Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Gefährdungen ermitteln, Persönliche Schutzausrüstung festlegen Geeignete Persönliche Schutzausrüstung auswählen, Mitarbeiter an der Auswahl beteiligen (dies steigert die Akzeptanz) Persönliche Schutzausrüstung sachgerecht reinigen, pflegen und aufbewahren Beschäftigte im Benutzen der Persönlichen Schutzausrüstung unterweisen Die Kosten für Persönliche Schutzausrüstung trägt der Unternehmer Arbeitsbedingungen so gestalten, dass Persönliche Schutzausrüstung überflüssig wird Siehe Prüfliste Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Quellen: BGR 199: Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen, Titel BGV A1: § 29 (BGETF) Bereitstellung: Grundsätze der Prävention PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), Titelseite Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -103- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Sicherheitsorganisation Pflichtenübertragung auf Vorgesetzte Gefährdung / Belastung: Verantwortung der Vorgesetzten für Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten unklar Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Vorgesetzte und Aufsichtführende schriftlich mit den Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz beauftragen. Vorgesetzte und Aufsichtführende über ihre Verantwortung und Pflichten sowie mögliche Rechtsfolgen im Arbeits- und Gesundheitsschutz unterweisen - zum Beispiel mit dem Videofilm "Verantwortung im Ernstfall", Bestell-Nr. DVD 015 unter www.bgetem.de > Medien Zuständigkeiten und Weisungsrecht der Vorgesetzten klären z. B. Welche Aufgaben übertragen werden. Erstellen der Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, Unterweisen der Beschäftigten Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 13: Verantwortliche Personen BGV A1: § 2 (BGETF) Grundpflichten des Unternehmers: Grundsätze der Prävention Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -104- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Sicherheitsorganisation Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung Gefährdung / Belastung: nicht erkannte Unfall- und Gesundheitsgefahren, keine Orientierung für sicherheitsgerechtes Verhalten Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Prüfen, welche Sicherheitszeichen und Sicherheitsaussagen erforderlich sind - z. B. Rauchverbot, Schutzbrille tragen, Erste Hilfe Material, Augendusche, Feuerlöscheinrichtungen, Notausgang Sicherheitszeichen anbringen und die Beschäftigten über die Bedeutung der eingesetzten Zeichen unterweisen - z. B. mit der Videounterweisung "Best signs". Kostenlose erhältlich über Landesfilmdienst Hessen e.V. im Auftrag der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): Tel: 069/63009435 Fax: 069/ 63009430 oder kostenlos herunterladen unter www.dguv.de Quellen: BGV A8: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, § 1: Geltungsbereich BGV A8: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, § 6: Auswahl der geeigneten Kennzeichnungsart Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -105- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Sicherheitsorganisation Sicherheitsbeauftragte Gefährdung / Belastung: nicht ausreichende Mitwirkung der Beschäftigten bei Arbeits- und Gesundheitsschutz. Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Bei mehr als 20 Beschäftigten ist als Forderung aus dem Sozialgesetzbuch 7 "Unfallversicherung" ein Sicherheitsbeauftragter zu bestellen. Sicherheitsbeauftragte zu ihrer Tätigkeit motivieren Sicherheitsbeauftragte ausbilden lassen. Die Schulungen durch die Berufsgenossenschaften ist kostenlos. Auskünfte und Anmeldungen in der Abteilung Schulung Tel.: 02 21 / 37 78 - 64 64 Fax.: 02 21 / 37 78 - 60 27 E-Mail: [email protected] Internet: www.bgetem.de Ausbildungsmaterial zur Verfügung stellen Quellen: BGV A1: § 20 (BGETF) Sicherheitsbeauftragte: Grundsätze der Prävention Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -106- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Sicherheitsorganisation Unterweisungen der Mitarbeiter Gefährdung / Belastung: menschliches Fehlverhalten durch ungenügende Informationen über Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz sowie über Schutzmaßnahmen und sicherheitsgerechtes Verhalten. Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Unterweisung bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten durchführen. Unterweisung an die Gefährdungsentwicklung anpassen und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholen Anweisungen und Erläuterungen geben, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind Unterweisung dokumentieren (Thema, Teilnehmer, Datum, Unterschrift der Unterwiesenen). Quellen: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 12: Unterweisung Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 9 Unterrichtung und Unterweisung Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -107- Arbeitsbereich: Betrieb, Werkstatt, Lager Tätigkeit: Sicherheitsorganisation Vorsorgeuntersuchung Gefährdung / Belastung: gesundheitliche Eignung und gesundheitliche Belastungen erkennen. Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Ermitteln, ob Beschäftigte Tätigkeiten wahrnehmen oder mit Gefahrstoffen umgehen, die arbeitsmedizinisc he Vorsorgeuntersuchungen erforderlich machen Quellen: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), § 11: Arbeitsschutzausschuß Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Titel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -108- Arbeitsbereich: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Tätigkeit: Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen Gefährdung / Belastung: Gefährliche Körperströme, weil Betriebsmittel für den erschwerten Einsatz auf Baustellen nicht geeignet sind, weil beschädigte Geräte und Leitungen benutzt werden, weil keine Sichtprüfungen und keine regelmäßige elektrische Prüfung durchgeführt werden, weil kein besonderer Speisepunkt vorhanden ist Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Beim Errichten elektrischer Anlagen auf Baustellen ist DIN VDE 0100 Teil 704 zu beachten Elektrische Betriebsmittel sind entsprechend BGI 608 auszuwählen und zu verwenden Regelmäßige Prüfung veranlassen: FehlerstromSchutzeinrichtungen 1 x monatlich, ortsveränderliche Betriebsmittel alle 3 Monate (Richtwerte). Es ist eine Betriebsanweisung für die Auswahl von elektrischen Betriebsmitteln auf Baustellen zu erstellen Quellen: BGI 594: Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung, 3 Maßnahmen zum Schutz gegen elektrischen Schlag BGI 600: Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbereichen, Titel BGI 608: Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen, 3. Maßnahmen zur Verhütung von elektrischen Gefährdungen bei der Arbeit auf Bau- und Montagestellen BGV A3: § 3 Grundsätze: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel BGV A3: § 5 Prüfungen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -109- Arbeitsbereich: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Tätigkeit: Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Arbeiten an aktiven Teilen Gefährdung / Belastung: Gefährliche Körperströme und Lichtbogenbildung bei Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen oder bei Arbeiten in deren Nähe Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Beschäftigte anweisen, dass grundsätzlich der spannungsfreie Zustand der Anlage durch Anwendung der 5 Sicherheitsregeln herzustellen und für die Dauer der Arbeiten sicherzustellen ist. Betriebsanweisung erstellen und die Mitarbeiter unterweisen Fünf Sicherheitsregeln: - Prüfliste - 1. Freischalten Geeignete Einrichtungen für das Betätigen der Schalteinrichtungen zur Verfügung stellen 2. Gegen Wiedereinschalten sichern Einrichtungen für das Sichern gegen Wiedereinschalte n zur Verfügung stellen, z. B. Schaltverbotsschilder, Sperrelemente, Vorhängeschloss etc. 3. Spannungsfreiheit feststellen Geeignete Spannungsprüfer zur Verfügung stellen (bis 1000 V Nennspannung zweipolig) 4. Erden und Kurzschließen 5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken Abdeckmaterial ist entsprechend der Anlagenart und der auszuführenden Arbeiten zur Verfügung zu stellen. Die Freigabe zur Arbeit darf erst nach Durchführung der 5 Sicherheitsregeln von dem Arbeitsverantwortlich en erfolgen Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -110- Arbeitsbereich: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Tätigkeit: Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Quellen: BGV A3: § 6 Arbeiten an aktiven Teilen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -111- Arbeitsbereich: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Tätigkeit: Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Arbeiten in der Nähe aktiver Teile Gefährdung / Belastung: Gefährliche Körperströme und Lichtbögen durch unbeabsichtigte Bewegungen, unkontrollierte Annäherung mit Werkzeug oder Material, Schaltfeldverwechslung, unzureichende Kennzeichnung des Arbeitsbereiches, Abdeckmaterial steht nicht zur Verfügung oder wird nicht benutzt, Ausführen ungeplanter Arbeiten Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile ( Prüfliste) liegt vor, wenn eine Person mit Körperteilen oder Werkzeug in die Annäherungszone (s. Tabelle 4 / BGV A3; bisherige VBG 4) gelangt (bis 1 kV : 1 m, über 1 kV - 110 kV : 3 m). Die in Klammern gesetzten Abstände sind auch bei Bauarbeiten einzuhalten, die von Laien in der Nähe spannungführender Teile ausgeführt werden Beschäftigte anweisen (Betriebsanweisung ), die Rangfolge der Schutzmaßnahmen zu beachten: 1. Freischalten 2. Abdecken, Abschranken 3. Schutz durch Abstand Das Personal ist in Abhängigkeit der auszuführenden Arbeiten und der durchgeführten Schutzmaßnahmen auszuwählen Bereitstellung geeigneter Schutzvorrichtungen (Isolierplatten, Absperrmaterial, Abdecktücher, Isolierschläuche) Veranlassen, dass der Arbeitsbereich vor Arbeitsbeginn von dem Anlagenverantwortlichen gem. BGI 758 gekennzeichnet wird Material zur Kennzeichnung der Arbeitsstelle bereitstellen Anlagen ggf. mit einem sicheren Standort ausrüsten, z. B. Masttransformatorenstationen mit Podesten In Unterweisungen den Beschäftigten die erforderlichen Maßnahmen spannungs- und anlagenbezogen erläutern sowie die einzuhaltenden Schutzabstände vermitteln Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -112- Arbeitsbereich: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Tätigkeit: Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Hinweis: Das Anbringen von Abdeckungen an unter Spannung stehenden Teilen ist "Arbeiten unter Spannung" Quellen: BGV A3: § 7 Arbeiten in der Nähe aktiver Teile: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -113- Arbeitsbereich: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Tätigkeit: Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Arbeiten unter Spannung Gefährdung / Belastung: Gefahr, Spannung führende Teile zu berühren oder Kurzschlüsse zu verursachen durch unbeabsichtigtes Überbrücken, Abrutschen mit Werkzeug, kein geeignetes Werkzeug, Persönliche Schutzausrüstung ist nicht vorhanden oder wird nicht benutzt, es befindet sich Erdpotenzial in der Nähe Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen (AuS) sind nur zu erlauben, wenn durch die Art der Anlage eine Gefährdung durch Körperdurchströmung oder Lichtbogenbildung ausgeschlossen ist oder aus zwingenden Gründen der spannungsfreie Zustand nicht hergestellt werden kann (s. auch Prüfliste) Betriebsanweisung erstellen und die Mitarbeiter unterweisen Für das AuS aus zwingenden Gründen sind besondere Maßnahmen zu ergreifen Zwingende Gründe für jede Arbeit festlegen, dies sind z. B. Gefahr für Leben und Gesundheit, ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden, die Unterbrechung der öffentlichen Stromversorgung Einsatz fachlich geeigneter Elektrofachkräfte mit Spezialausbildung (Wiederholung in angemessenen Zeiträumen) gewährleisten Beschaffung von isolierten Werkzeugen mit entsprechender Kennzeichnung und PSA für das Arbeiten unter Spannung (VDE 0680/VDE 0682) Arbeitsanweisungen sind für jede Tätigkeit zu erstellen Anweisung muss von verantwortlicher Elektrofachkraft erfolgen Festlegungen treffen, bei welchen Umgebungsbedingungen AuS nicht durchgeführt werden dürfen Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -114- Arbeitsbereich: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Tätigkeit: Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Erste-Hilfe-Maßnahmen festlegen Quellen: BGV A3: § 8 Zulässige Abweichungen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -115- Arbeitsbereich: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Tätigkeit: Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Reparatur beim Kunden; Hausgeräte Gefährdung / Belastung: gefährliche Körperströme, Fehlersuche unter Spannung, beengte Verhältnisse, leitfähige Umgebung Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Zuverlässige und erfahrene Elektrofachkräfte mit diesen Arbeiten beauftragen Mitarbeiter über das sicherheitsgerechte Vorgehen bei Reparaturen beim Kunden unterweisen. Betriebsanweisung erstellen. Anweisung erteilen, dass Arbeiten unter Spannung nur zur Fehlerdiagnose erlaubt und alle erforderlichen Reparaturarbeiten im spannungsfreien Zustand auszuführen sind Für diese Arbeiten ortsveränderliche Schutzeinrichtung en, z. B. PRCD-S mit integriertem 30 mA FehlerstromSchutzschalter zur Verfügung stellen Je nach Art der Arbeit und den Umgebungsverhältnissen können weitere Maßnahmen erforderlich sein, z. B. isoliertes Werkzeug, isolierende Schutzhandschuhe, isolierter Standort - Hilfsmittel ggf. bereitstellen Quellen: BGV A3: § 8 Zulässige Abweichungen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -116- Arbeitsbereich: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Tätigkeit: Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Elektrische Anlagen, Arbeiten an .... Organisation / Personal Gefährdung / Belastung: Unklare Zuständigkeiten, mangelnde Koordination, unzureichende Qualifikation Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Jede elektrische Anlage muss von einem Anlagenverantwortlichen betrieben werden Für jede Arbeit ist ein Arbeitsverantwortlicher zu benennen Aktuelle Schaltpläne müssen verfügbar sein Es sind fachlich geeignete Arbeitskräfte einzusetzen und Aufgaben bezogen zu unterweisen Anweisungen erteilen, dass geeignete, anliegende Arbeitskleidung getragen wird (langärmelig, Baumwolle oder Mischgewebe mit max. 65 % Kunstfaseranteil) Ausreichende Zahl von Mitarbeitern in der Ersten Hilfe ausbilden lassen - Prüfliste Quellen: BGV A3: § 6 Arbeiten an aktiven Teilen: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel BGV A3: § 3 Grundsätze: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -117- Arbeitsbereich: Gefahrstoffe und andere Einwirkungen Tätigkeit: alle Tätigkeiten 2-Komponenten-Vergussmasse Gefährdung / Belastung: Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut; Gesundheitsschädigend beim Einatmen; Sensibilisierende Wirkung Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Immer die Maßnahmen Gefahrstoffe, allgemein beachten! Gefährdungsbeurteilung durchführen Bereitstellen geeigneter Schutzhandschuhe und Schutzbrille sowie Hautschutzmittel (Schutz, Reinigung, Pflege) Allergiker, Asthmatiker nicht mit Vergussarbeiten beauftragen Erstellen einer arbeitsplatzspezifischen Betriebsanweisung sowie eines Hautschutzplanes Unterweisung der Mitarbeiter Quellen: BGR 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel BGI/GUV-I 8620: Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz, Inhaltsverzeichnis BGR 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel BGR 227: Tätigkeiten mit Epoxidharzen, Titel TRGS 430 - Isocyanate - Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen, Titel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -118- Arbeitsbereich: Gefahrstoffe und andere Einwirkungen Tätigkeit: alle Tätigkeiten Asbest, asbesthaltiger Staub Gefährdung / Belastung: Gesundheitsgefährdung, Krebs erzeugende Wirkung durch Einatmen von Asbest bzw. asbesthaltigem Staub Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Immer die Maßnahmen Gefahrstoffe, allgemein beachten! Für Tätigkeiten mit Asbest besteht grundsätzlich ein Herstellungs- und Verwendungsverbot . Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeitsen an und in bestehenden Anlagen, Bauten oder Fahrzeugen, die schwach gebundene Asbestprodukte enthalten, dürfen nur von Unternehmen durchgeführt werden, die von der zuständigen Behörde zur Durchführung dieser Arbeiten zugelassen worden sind (Anhang III Nr. 2.4.2 GefStoffV mit TRGS 519). Die Installation einer Solaranlage auf ein bestehendes Asbestzementdach fällt nicht unter den Begriff der Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten Der zuständigen Behörde (Gewerbeaufsichtsamt, Staatliches Amt für Arbeitsschutz) ist der beabsichtigte Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen 7 Tage vor Beginn der Tätigkeit anzuzeigen. Quellen: BGV A1: Titel (BGETF): Grundsätze der Prävention Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Anhang III, Nr. 2 Partikelförmige Gefahrstoffe TRGS 400: Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Titelseite TRGS 500: Schutzmaßnahmen, Inhalt TRGS 519: Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, Titel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -119- Arbeitsbereich: Gefahrstoffe und andere Einwirkungen Tätigkeit: alle Tätigkeiten Feuchtarbeit, Hände beim Gipsen Gefährdung / Belastung: Gefahr von Hauterkrankungen durch häufige Nass-, Feuchtarbeit Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Bereitstellen von Schutzhandschuhen Hautschutzplan Quellen: BGR 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, 1 Anwendungsbereich BGV A1: § 1 (BGETF) Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften: Grundsätze der Prävention Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -120- Arbeitsbereich: Gefahrstoffe und andere Einwirkungen Tätigkeit: alle Tätigkeiten Flüssiggas; Kleininstallation Gefährdung / Belastung: Brand- und Explosionsgefahren, Erstickungsgefahr in engen Räumen Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Betriebsanweisung für den Umgang mit Flüssiggasanlagen erstellen Unterweisung der Mitarbeiter Gasflaschen (> 1 Liter) auf Baustellen nur mit Sicherheitseinrichtungen gegen Schlauchbeschädigung verwenden: - Schlauchbruchsicherung bei Arbeiten über Erdgleiche (einschließlich frei durchlüfteten Muffenlöchern) - Leckgassicherung oder Druckregler mit integrierter Dichtheitsprüfung und einer Schlauchbruchsicherung bei Arbeiten unter Erdgleiche Auf Baustellen dürfen keine Einwegbehälter verwendet werden Transport der Gasflaschen mit Fahrzeugen: - Flaschen im Fahrzeug sichern; - Verbrauchseinrichtungen müssen entfernt sein; - Flasche (auch leere) mit Schutzkappe und Verschlussmutter sichern; - Transport nur mit offenen Fahrzeugen oder in Fahrzeugen mit zusätzlicher Zwangsentlüftung (2 x 100 cm²), (alternativ kurzzeitig auch in anderen geschlossenen Fahrzeugen gestattet, wenn die Flasche erst bei Fahrtantritt in das Fahrzeug geladen und am Fahrtende sofort entladen wird, die Lüftung auf hoher Stufe arbeitet und das Rauchverbot eingehalten ist) Quellen: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 5 Explosionsgefährdete Bereiche BGV A1: § 22 (BGETF) Notfallmaßnahmen: Grundsätze der Prävention BGV D34: Verwendung von Flüssiggas, § 10: Maßnahmen gegen Gasaustritt bei Schlauchbeschädigungen Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -121- Arbeitsbereich: Gefahrstoffe und andere Einwirkungen Tätigkeit: alle Tätigkeiten Gefahrstoffe, allgemein Gefährdung / Belastung: Gefahrstoff bedingte Gesundheitsgefahren, je nach Gefährlichkeitsmerkmal und betrieblichen Einsatzbedingungen Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Informationsbeschaffung über Arbeitsstoffe im Betrieb (Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt, Produktinformationen etc. des Herstellers, Lieferanten) Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Erstellen eines Gefahrstoffverzeichnisses Organisation eines betrieblichen Freigabeverfahrens für Gefahrstoffe (Ziel: Reduzierung der Stoffvielfalt im Betrieb) Prüfung, ob möglichst ungefährliche Ersatzstoffe eingesetzt werden können Einsatz emissionsarmer Verwendungsverfahren (z. B. elektrostatisches Pulverbeschichten anstatt Nasslackieren mit lösemittelhaltigen Lacken) oder emissionsarmer Verwendungsformen (Pasten, Pellets anstatt Pulver) Ermittlung Gefahrstoff bedingter Gefährdungen, ggf. Durchführen von Messungen in der Luft am Arbeitsplatz (eigene orientierende Messung, Messung durch anerkannte Messstelle oder BG, siehe TRGS 402) Beachtung des Schutzstufenkonzeptes für Stoffe mit Gesundheitsgefahren Besondere Schutzmaßnahmen beim Einsatz krebserzeugender, fortpflanzungsgefährdender oder erbgutverändernder Stoffe treffen Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz; Explosionsschutzdokument Erstellen arbeitsplatz- und stoffspezifischer Betriebsanweisungen und ggf. Hautschutzplänen Einhalten der geltenden Arbeitsplatzgrenzwerte (siehe TRGS 900) durch technische Schutzmaßnahmen ( Rangfolge der Schutzmaßnahmen) Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -122- Arbeitsbereich: Gefahrstoffe und andere Einwirkungen Tätigkeit: alle Tätigkeiten Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Unterweisung der Mitarbeiter (mit Dokumentation); Arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung durch den Betriebsarzt Ggf. Bereitstellen besonderer Erste-HilfeEinrichtungen (z. B. Augendusche, Notdusche) Bereitstellen ggf. erforderlicher persönlicher Schutzausrüstung (PSA), incl. Hautschutzmittel Organisation ggf. notwendiger Arbeitsmedizinscher Vorsorge Quellen: BGI/GUV-I 8620: Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz, Inhaltsverzeichnis Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 5 Explosionsgefährdete Bereiche BGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, Titel BGR 189: Benutzung von Schutzkleidung, Titel BGR 190: Benutzung von Atemschutzgeräten, Titel BGR 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel BGR 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel BGV A1: § 12 (BGETF) Zurverfügungstellung von Vorschriften und Regeln: Grundsätze der Prävention BGV A1: § 2 (BGETF) Grundpflichten des Unternehmers: Grundsätze der Prävention BGV A1: § 22 (BGETF) Notfallmaßnahmen: Grundsätze der Prävention BGV A1: § 3 (BGETF) Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten: Grundsätze der Prävention Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 15 Arbeitsmedizinische Vorsorge Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 7 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 8 Grundsätze für die Verhütung von Gefährdungen; Tätigkeiten mit geringer Gefährdung (Schutzstufe 1) S 017: Leitfaden zur Gefährdungsbeurteilung nach § 7 Gefahrstoffverordnung, Titel TRGS 400: Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Titelseite TRGS 401: Gefährdung durch Hautkontakt Ermittlung - Beurteilung - Maßnahmen, Titel TRGS 402: Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Titel TRGS 500: Schutzmaßnahmen, Titelseite TRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, Titel TRGS 560: Luftrückführung beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen, Titel TRGS 900 - Arbeitsplatzgrenzwerte, Titel TRGS 903: Biologische Grenzwerte, Titel TRGS 905: Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe, Titel TRGS 906: Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV, Titel TRGS 907: Verzeichnis sensibilisierender Stoffe, Titel Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -123- Arbeitsbereich: Gefahrstoffe und andere Einwirkungen Tätigkeit: alle Tätigkeiten Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -124- Arbeitsbereich: Gefahrstoffe und andere Einwirkungen Tätigkeit: alle Tätigkeiten Gefahrstoffe; Elektroinstallation Gefährdung / Belastung: je nach Tätigkeit und/ oder Baustelle (Arbeitsumgebung) kann ein Kontakt zu Gefahrstoffen (z. B. Einatmen von Stäuben) die Gesundheit gefährden Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Immer die Maßnahmen Gefahrstoffe, allgemein beachten! Gesundheitsgefährdende Stäube können auf Baustellen auftreten, wenn Mauerwerk bearbeitet wird (Mauerfräsen, Schlitzen, Stemmen). Dies ist unabhängig davon, ob solche Arbeiten selbst oder durch andere Gewerke in der Nachbarschaft ausgeführt werden. Grundsätzlich sind folgende Maßnahmen zu ergreifen: - Einsatz Staub minimierender Verfahren (z. B. Nassverfahren) - Absaugung von Stäuben an der Entstehungsstelle - Handmaschinen möglichst mit integrierter Absaugung - Bereitstellen von Atemschutz (mind. Partikelfilter der Klasse P2 bzw. FFP2) - Erstellen einer arbeitsplatzspezifischen Betriebsanweisung - Unterweisen der Mitarbeiter Gesundheitsschädigende künstliche Mineralfasern (KMF) sind in der Luft am Arbeitsplatz zu erwarten, wenn mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle) umgegangen wird (Arbeiten in isolierten Zwischendecken oder -wänden, Entfernen von Dämmstoffen). Neben o. g. Schutzmaßnahmen kann der Einsatz geprüfter Industriestaubsauger erforderlich sein Beim Auftreten Krebs erzeugender, asbesthaltiger Stäube sind besonders weitgehende Schutzmaßnahmen erforderlich Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten dürfen nur von besonders zugelassenen Firmen durchgeführt werden Werden Gießharze oder Reinigungs- und Entfettungsmittel eingesetzt, ist den Mitarbeitern u. a. entsprechender Hautschutz (Handschuhe, Hautschutz -, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel) Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -125- Arbeitsbereich: Gefahrstoffe und andere Einwirkungen Tätigkeit: alle Tätigkeiten Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam bereitzustellen Quellen: BGV A1: § 2 (BGETF) Grundpflichten des Unternehmers: Grundsätze der Prävention BGV A1: § 3 (BGETF) Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten: Grundsätze der Prävention Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 7 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -126- Arbeitsbereich: Gefahrstoffe und andere Einwirkungen Tätigkeit: alle Tätigkeiten Heben und Tragen von Lasten Gefährdung / Belastung: Erkrankung der Muskeln und des Skeletts durch zu häufiges, zu schweres oder falsches Heben und Tragen Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Zur Bewertung ggf. Verfahren der BG zu Hebe- und Tragetätigkeiten anwenden Transport von Hand möglichst einschränken Verringerung der Lastgewichte organisieren Einbeziehung zusätzlicher Personen bei schweren Lasten organisieren Geeignete Transport-, Hebe- und Tragehilfen zur Verfügung stellen Zumutbare Lasten gemäß BGI 523 nicht überschreiten Mutterschutzgesetz beachten: maximale Lasten hier gelegentlich: 10 kg, häufig: 5 kg Unterweisung der Mitarbeiter über Risiken und rückenschonendes Heben und Tragen Arbeitsmedizinische Beratung und Rückenschule anbieten Quellen: Berufskrankheiten - Verordnung (BKV), Titel BGI 523: Mensch und Arbeitsplatz, Titel Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV), Titelseite Mutterschutzgesetz (MuschG), § 4 Weitere Beschäftigungsverbote Sozialgesetzbuch (SGB VII), § 21 Verantwortung des Unternehmers, Mitwirkung der Versicherten Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -127- Arbeitsbereich: Gefahrstoffe und andere Einwirkungen Tätigkeit: alle Tätigkeiten Kaltreiniger-Arbeitsplatz Gefährdung / Belastung: gesundheitsgefährdende Dämpfe, Hautgefährdung Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Immer die Maßnahmen Gefahrstoffe, allgemein beachten! Waschbenzin, Testbenzin, Isoparaffine o. Ä.: Einsatz von Reinigern mit möglichst hohem Flammpunkt sowie möglichst hohem Luftgrenzwert (Gruppe 1 der TRGS 900, aromatenfrei, n-Hexan < 5 %, Cyclo-/Isohexane < 25 %), Anfrage beim Hersteller, Sicherheitsdatenblatt Einrichten eines speziellen Waschplatzes, fern von Zündquellen Einsatz des Reinigers in einem verschließbaren Wasch- bzw. Tauchbehälter aus beständigem Werkstoff (Metall) Einhalten der Arbeitplatzgrenzwerte (siehe TRGS 900, ehemalige Grenzwerte für Kohlenwasserstoffgemische, Gruppen 1 bis 5) Absaugung freiwerdender Dämpfe an der Austrittsstelle. Müssen größere Teile gewaschen werden, empfiehlt sich der Einsatz spezieller pedalbedienter Tauchtanks mit integrierter Absaugung. Bei offenen Waschbecken: ggf. Randabsaugung, mit dicht schließendem Deckel Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen entsprechend Flammpunkt, Verarbeitungstemperatur etc. treffen (siehe BGR 104, BGR 180, VDE 0165 Teil 1) Hautkontakt durch Verfahrensgestaltung (z. B. Einsatz von Hilfswerkzeugen, Tauchkörben etc.) ausschließen bzw. vermindern Bereitstellen der erforderlichen PSA (lösemittelbeständige Handschuhe, Schutzbrille) Bereithalten erforderlicher Hautschutzmittel ( Hautschutzplan) Erstellen einer Arbeitsplatz bezogenen Betriebsanweisung Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -128- Arbeitsbereich: Gefahrstoffe und andere Einwirkungen Tätigkeit: alle Tätigkeiten Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Unterweisung der Mitarbeiter Quellen: BGI/GUV-I 8620: Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz, Inhaltsverzeichnis ASR 10/1: Türen und Tore Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), § 5 Explosionsgefährdete Bereiche BGR 104: Explosionsschutz-Regeln, Titel BGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, Titel BGR 180: Einrichtungen zum Reinigen von Werkstücken mit Lösemitteln, Titel BGR 189: Benutzung von Schutzkleidung, Titel BGR 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel BGR 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel TRGS 900 - Arbeitsplatzgrenzwerte, Titel ZH 1/566: Merkblatt für Explosionsschutz-Maßnahmen an Lösemittel-Reinigungsanlagen, Titel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -129- Arbeitsbereich: Gefahrstoffe und andere Einwirkungen Tätigkeit: alle Tätigkeiten Klebstoffe und Gießharze Gefährdung / Belastung: ggf. gesundheitsgefährdende Dämpfe, Hautgefährdung, allergisierende Wirkung, Verkleben bei Hautkontakt Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Immer die Maßnahmen Gefahrstoffe, allgemein beachten! Einsatz von Klebstoffen und Gießharzen mit möglichst ungefährlicher Zusammensetzung (Klebstoffe: geringer Lösemittelanteil, toluolfrei etc.) Mengenbegrenzung am Arbeitsplatz Bereitstellen geeigneter Dosierhilfen, d. h. ein Hautkontakt ist verfahrensbedingt ausgeschlossen Einrichten leicht zu reinigender Arbeitsplätze (Arbeitstische mit Papier o. Ä. ausgelegt) Gießharze: Bereitstellen geschlossener Anmisch- und Dosiereinrichtungen Bei kleinen Mengen: Bereitstellen von Wegwerfgeräten, z. B. Pappbecher zum Anmischen, Holzspatel, Einwegspritzen, Papierunterlagen Dämpfe: Einhalten der Arbeitsplatzgrenzwerte, ggf. durch Einsatz von Arbeitsplatzabsaugungen (Erfassung der Dämpfe direkt an der Emissionsquelle); bei Reinluftrückführung müssen geeignete Abscheider eingesetzt werden, z. B. Aktivkohlefilter (A-Kohle ist regelmäßig zu wechseln); ständige Arbeitplätze sollten in einem Laborabzug untergebracht werden Bereitstellen verschließbarer Abfallbehälter Zum Lagern der Klebstoffe und Gießharze am Arbeitsplatz sind abgesaugte Sicherheitsschränke zu empfehlen. Bereitstellen von Schutzhandschuhen sowie Hautschutzmitteln (Hautschutzplan) Einrichten von Händewaschplätzen Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -130- Arbeitsbereich: Gefahrstoffe und andere Einwirkungen Tätigkeit: alle Tätigkeiten Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Erstellen arbeitplatzspezifischer Betriebsanweisungen Unterweisung der Mitarbeiter Quellen: BGI/GUV-I 8620: Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz, Inhaltsverzeichnis BGR 227: Tätigkeiten mit Epoxidharzen, Titel BGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, Titel BGR 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel TRbF 20: Läger, Titel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -131- Arbeitsbereich: Gefahrstoffe und andere Einwirkungen Tätigkeit: alle Tätigkeiten Klebstoffe, manuelle Gefährdung / Belastung: gesundheitsschädliche Dämpfe, Haut- und Atemwegserkrankungen, Brand- und Explosionsgefahr Quellen: Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Titel BGV A8: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz, § 1: Geltungsbereich BGV A1: § 1 (BGETF) Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften: Grundsätze der Prävention Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -132- Arbeitsbereich: Gefahrstoffe und andere Einwirkungen Tätigkeit: alle Tätigkeiten Kühlschmierstoffe (KSS) Gefährdung / Belastung: Hauterkrankungen, Atemwegserkrankungen, ggf. Krebs erzeugende Stoffe in wassergemischten KSS; Brand- und Explosionsgefahren bei nichtwassermischbaren KSS Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Auswahl, Kontrolle und Pflege durch besonders fachkundige Personen organisieren (Kurs GS4) Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation Hautkontakt soweit wie möglich ausschließen Möglichst KSS mit besonderen Hautverträglichkeitsgutachten einsetzen Bereitstellen spezieller Hautschutz-, Hautreinigungsund Hautpflegemittel; Hautschutzplan erstellen Arbeitmedizinische Vorsorge G24 organisieren (Betriebsarzt einschalten!) Hygienische Voraussetzungen schaffen (Waschgelegenheiten, Reinigung der Arbeitskleidung, Pausenräume, Rauch-, Ess- und Trinkverbot am Arbeitplatz anordnen) Auswahl wassermischbarer KSS entsprechend TRGS 611 (Konzentrate müssen nitritfrei sein und dürfen max. 0,2 % sekundäre Amine enthalten) Auswahl möglichst verdampfungs- und vernebelungsarmer KSS (nichtwassermischbare KSS mit hohem Flammpunkt, besondere Auswahlkriterien beachten; siehe auch www.vkis.org oder www.vsi-schmierstoffe.de ) Treffen von Primärschutzmaßnahmen zur Mimimierung von KSS- Emissionen Maßnahmen gegen Nitrosaminbildung Treffen Technischer Schutzmaßnahmen zur Einhaltung des Luftgrenzwertes für KSS- Dampf und -Aerosol (Kapselung, Absaugung etc.) Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -133- Arbeitsbereich: Gefahrstoffe und andere Einwirkungen Tätigkeit: alle Tätigkeiten Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Lüftungsmaßnahmen: Anforderungskriterien entsprechend BGR 121 bzw. VDI 2262 Blatt 3, Eignung von Abscheidern beachten! Überwachung und Kontrolle wassergemischter KSS (Nitrit, pH- Wert, Temperatur) entsprechend TRGS 611 und Dokumentation der Ergebnisse (Karteikarte ) Brand- und Explosionsschutz beim Einsatz nichtwassermischbarer KSS; Explosionsschutzdokume nt Betriebsanweisung erstellen Einhaltung des Luftgrenzwertes durch Umsetzung des BIA- Report 4/2004: BG/ BIA- Empfehlung zur Überwachung von Arbeitsbereichen "Einsatz von Kühlschmierstoffen bei der spanenden Metallbearbeitung". http://www.dguv.de/ifa/ Unterweisung der Mitarbeiter Quellen: BGR 121: Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen, Titel BGR 143: Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen, Titel BGR 189: Benutzung von Schutzkleidung, Titel BGR 192: Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz, Titel BGR 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel TRGS 552: N-Nitrosamine, Titel TRGS 611: Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können, Titel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -134- Arbeitsbereich: Gefahrstoffe und andere Einwirkungen Tätigkeit: alle Tätigkeiten Künstliche Mineralfaser (KMF) Gefährdung / Belastung: Gesundheitsgefährdung durch Einatmen lungengängiger Fasern; Reizung der Haut, Augen und oberen Atemwege Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Immer die Maßnahmen Gefahrstoffe, allgemein beachten! KMF sind künstlich hergestellte Fasern, wie Mineralwolle (Glas-, Stein- und Schlackenwolle, z. B. als Dämmstoffe) und keramische Fasern (z. B. zur Hochtemperaturisolierung). KMF stellen Gefahrstoffe dar, weil bei ihrer Herstellung oder Verwendung Fasern kritischer Abmessungen (Länge >5µm, Durchmesser <3µm, Länge: Durchmesser >3 : 1) freigesetzt werden können. Das möglicherweise Krebs erzeugende Potential von KMF wird durch den sog. Kanzerogenitätsindex (KI) ausgedrückt. Fasern gelten als nicht Krebs erzeugend (keine Einstufung), wenn der KI größer oder gleich 40 ist. Für lungengängige KMF (mit o. g. Fasergeometrie) die einen KI kleiner 40 besitzen gelten besondere Schutzmaßnahmen. Prinzipiell gilt folgende Rangfolge der Schutzmaßnahmen: - Einsatz von Produkten mit einem KI größer 40 (Herstelleranfrage, Sicherheitsdatenblatt) - Einsatz von Produkten, die möglichst wenig Fasern freisetzen - Anwendung von Arbeitsverfahren, bei denen möglichst wenig Faserstäube entstehen (z. B. Nassverfahren) - Einsatz von Maschinen und Werkzeugen, die eine staubarme Bearbeitung gewährleisten - Absaugung freiwerdender Faserstäube an der Entstehungsstelle - ggf. Arbeitsraumlüftung - bei Reinluftrückführung: Einsatz geprüft wirksamer Abscheider bzw. Industriestaubsauger - bereitstellen persönlicher Schutzausrüstung (Atemschutz, wenn der Luftgrenzwert überschritten wird sowie geschlossenen Schutzanzug gegen Juckreiz) Sicherstellung der regelmäßigen, sachgerechten Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -135- Arbeitsbereich: Gefahrstoffe und andere Einwirkungen Tätigkeit: alle Tätigkeiten Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Reinigung der Arbeitsbereiche (Einsatz geprüfter Industriestaubsauger) Erstellen einer arbeitsplatzspezifischen Betriebsanweisung Unterweisen der Mitarbeiter Quellen: BGV A1: § 12 (BGETF) Zurverfügungstellung von Vorschriften und Regeln: Grundsätze der Prävention BGV A1: § 15 (BGETF) Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten: Grundsätze der Prävention BGV A1: § 2 (BGETF) Grundpflichten des Unternehmers: Grundsätze der Prävention BGV A1: § 29 (BGETF) Bereitstellung: Grundsätze der Prävention BGV A1: § 3 (BGETF) Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation, Auskunftspflichten: Grundsätze der Prävention Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 7 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung TRGS 400: Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Titelseite TRGS 500: Schutzmaßnahmen, Titelseite TRGS 521: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle, Titel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -136- Arbeitsbereich: Gefahrstoffe und andere Einwirkungen Tätigkeit: alle Tätigkeiten Lärm auf Bau- und Montagestellen Gefährdung / Belastung: Schädigung des Gehörs, Beeinträchtigung akustischer Warnsignale, Auswirkungen auf die allgemeine Gesundheit Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Geeignete Gehörschutzmittel bereitstellen, Benutzung anweisen und regelmäßig überprüfen Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach Grundsatz 20 und Nachuntersuchungen veranlassen Bei Einkauf neuer Maschinen möglichst die Maschinen mit geringster Lärmemission (siehe Herstellerangaben) wählen Mitarbeiter regelmäßig über Risiken und Schutzmaßnahmen unterweisen und zum Tragen von Gehörschutzmittel motivieren Quellen: BGI 504-20: Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 20 "Lärm", Titel BGR 194: Benutzung von Gehörschutz, Titel Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), Titel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -137- Arbeitsbereich: Gefahrstoffe und andere Einwirkungen Tätigkeit: alle Tätigkeiten Löten von Hand, kurzzeitig Gefährdung / Belastung: heiße Metallteile, Lötrauche, sensibilisierende Flussmittel Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Werkstücke nach Möglichkeit fest einspannen lassen. Für Kleinteile zusätzliche Fixiermöglichkeiten zur Verfügung stellen: dritte Hand, Knetmasse Unterweisen, dass der Kontakt mit heißen Teilen vermieden wird Werkstück so plazieren, dass aufsteigende Lötrauche nicht eingeatmet werden: Für gute Belüftung, möglichst Absaugung der Lötrauche sorgen Unterweisen, dass direkter Hautkontakt zu Flussmitteln mit Allergiepotential (z. B. Kolophonium) vermieden wird Sicherheitsdatenblatt beachten, Betriebsanweisung erstellen Quellen: MB 030: Radio- und Fernsehtechnik, 5 Werkstattausstattung, Organisation Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -138- Arbeitsbereich: Gefahrstoffe und andere Einwirkungen Tätigkeit: alle Tätigkeiten PU-Schaumstoffsysteme; Leistenschaum, Hartschaum Gefährdung / Belastung: Isocyanate, Haut- und Atemwegserkrankungen Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Immer die Maßnahmen Gefahrstoffe, allgemein beachten! Gefährdungsbeurteilung durchführen geschlossene Arbeitsanzüge sowie Augen- oder Gesichtsschutz benutzen Hautkontakt unbedingt vermeiden verunreinigte Kleidung sofort wechseln benetzte Hautstellen mit viel Wasser spülen in Arbeitsräumen nicht essen, trinken und rauchen Allergiker oder Asthmatiker nicht mit isocyanathaltigen Stoffen arbeiten lassen Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten; ggf. Isocyanatdämpfe wirksam am Arbeitsplatz absaugen Ggf. arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (G27) Quellen: BGR 189: Benutzung von Schutzkleidung, 1 Anwendungsbereich BGR 190: Benutzung von Atemschutzgeräten, Titel BGR 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, 1 Anwendungsbereich BGR 500: Betreiben von Arbeitsmitteln Kapitel 2.29: Verarbeiten von Beschichtungsstoffen, Titel BGV A1: § 1 (BGETF) Geltungsbereich von Unfallverhütungsvorschriften: Grundsätze der Prävention Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), § 15 Arbeitsmedizinische Vorsorge Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel TRGS 900 - Arbeitsplatzgrenzwerte, Titel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -139- Arbeitsbereich: Gefahrstoffe und andere Einwirkungen Tätigkeit: alle Tätigkeiten Reinigungs- und Lösemittel (Kleinmengen) Gefährdung / Belastung: gesundheitsgefährdende Dämpfe, Hautgefährdung Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Immer die Maßnahmen Gefahrstoffe, allgemein beachten! Einsatz von Produkten mit möglichst geringem Gefährdungspotential (ohne gefährliche Inhaltsstoffe, Anfrage beim Hersteller, Sicherheitsdatenblatt !) Bereitstellen beständiger, gekennzeichneter und verschließbarer Behältnisse zur Aufbewahrung. Das Aufbewahren in Lebensmittelbehältnissen muss verboten werden! Aufbewahrung am Arbeitsplatz in einem abschließbaren Schrank aus Metall (ggf. bei brennbaren Flüssigkeiten, gemeinsam mit Farben und Lacken in einem zugelassenen Sicherheitsschrank) bereit stellen der erforderlichen PSA (Lösemittel beständige Handschuhe, Schutzbrille) Erstellen einer arbeitsplatzbezogenen Betriebsanweisung Unterweisung der Mitarbeiter Quellen: BGI/GUV-I 8620: Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz, Inhaltsverzeichnis BGR 195: Benutzung von Schutzhandschuhen, Titel TRGS 500: Schutzmaßnahmen, Titelseite BGR 180: Einrichtungen zum Reinigen von Werkstücken mit Lösemitteln, Inhalt Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -140- Arbeitsbereich: Gefahrstoffe und andere Einwirkungen Tätigkeit: alle Tätigkeiten Spiritus, Ethanol; Kleinstmenge Gefährdung / Belastung: brennbare Dämpfe, Hautgefährdung Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Immer die Maßnahmen Gefahrstoffe, allgemein beachten! Für das Entfernen von Kleberückstände, Fettflecken, Farbresten Betriebsanweisung erstellen. Mitarbeiter unterweisen Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebensmittel aufbewahren. Für ausreichende Lüftung sorgen Zündquellen fernhalten Quellen: Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Inhalt TRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, Inhalt Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -141- Arbeitsbereich: Gefahrstoffe und andere Einwirkungen Tätigkeit: alle Tätigkeiten Ultraschallreinigung (kleines Tauchbad) Gefährdung / Belastung: Hautbelastung durch zugesetzte Reinigungsmittel, Lärmentwicklung Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Immer die Maßnahmen Gefahrstoffe, allgemein beachten! Ggf. Aufstellung der Geräte in einem gesonderten Raum (Lärm) Bereitstellen von Eintauchhilfen, Pinzetten und sonstiger Hilfsmittel, um einen Hautkontakt beim Herausnehmen der Teile möglichst auszuschließen Einsatz möglichst ungefährlicher Reinigungsmittel (Herstelleranfrage, Sicherheitsdatenblatt!) Bereitstellen von geeigneten Schutzhandschuhen und Schutzbrille Erstellen einer Arbeitsplatz bezogenen Betriebsanweisung Unterweisen der Mitarbeiter Quellen: Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), Titel TRGS 555: Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten, Titel Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -142- Arbeitsbereich: Gefahrstoffe und andere Einwirkungen Tätigkeit: alle Tätigkeiten Zwangshaltungen Gefährdung / Belastung: Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems durch Zwangshaltungen bei beengten Raumverhältnissen, häufiges Arbeiten in gebeugter Haltung, auf den Knien und in der Hocke Maßnahmen B veranlasst durchgeführt Ja, wirksam Arbeitsplätze mit ausreichendem Bewegungsraum zur Verfügung stellen (Abmessung mindestens 1,50 m * 1,00 m) Für regelmäßige Arbeiten auf den Knien oder in Hocke geeignete Knieschoner, Unterlagen und Sitzhilfen zur Verfügung stellen Unterweisung der Mitarbeiter in Meniskus schonenden Knie- und Hockhaltungen Falls erforderlich arbeitsmedizinische Beratung veranlassen Rückenschule und arbeitsmedizinische Beratung anbieten Verfahren der BG zur Erfassung und Bewertung körperlicher Arbeit durchführen Quellen: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Titel BGI 523: Mensch und Arbeitsplatz, Titel Sozialgesetzbuch (SGB VII), § 21 Verantwortung des Unternehmers, Mitwirkung der Versicherten Falls B (= Beratungsbedarf) Kontakt aufnehmen mit externer Sicherheitskraft/Betriebsarzt/TAB/BG ..................... bis ....................... erledigt am ....................... durch .................... Verantwortlicher(O Unternehmer O Beauftragter/Vorgesetzter .................) hat alle Maßnahmen auf Wirksamkeit geprüft. Datum................... Unterschrift des Verantwortlichen ........................... Ersteller: Datum: 21.06.2010 Seite -143- Inhaltsverzeichnis Radio- und Fernsehtechnik, Antennenmontage - Grundmodul - 1 Allgemeine Anforderungen, Radio- und Fernsehtechnik 1 1 alle Tätigkeiten Sicherheitsorganisation; Radio- und Fernsehtechnik 1 3 Antennenmontage 3 alle Tätigkeiten Baustelle, Arbeitsplätze und Verkehrswege, hochgelegene Arbeitsplätze 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen 4 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Arbeiten in der Nähe aktiver Teile 5 Leitern, allgemein, Stehleiter, Anlegeleiter, Podestleiter, mechanische Leiter 7 9 Mobiler Kundendienst 9 alle Tätigkeiten Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Reparatur beim Kunden; Hausgeräte 9 Fahrzeuge, Ladungssicherung; Kleininstallation 10 Fahrzeuge, Verkehrssicherheit 11 Fahrzeuge; Kleininstallation 12 Heben und Tragen von Lasten; Radio- und Fernsehtechnik 13 Reparatur beim Kunden; Radio- und Fernsehtechnik 14 15 Verwaltung/ Verkauf 15 Büro Arbeitsräume, allgemein 15 Büroarbeiten 17 Elektrische Betriebsmittel, Büro 18 Verkauf und Lager 19 Aufstiege, Laden 19 Elektrische Geräte, Reparaturannahme 20 Lager; Radio- und Fernsehtechnik 21 Verkehrswege; Radio- und Fernsehtechnik 22 23 Werkstatt, Radio- und Fernsehtechnik 23 alle Tätigkeiten Seite -I- Inhaltsverzeichnis Arbeitsstoffe, Lösemittel, Abfälle 23 Austattung Arbeitsplatz, Radio- und Fernsehtechnik 24 Bildröhren 25 CD-Plattenspieler 26 Löten von Hand, kurzzeitig 27 Mechanische Bearbeitung; Radio- und Fernsehtechnik 28 Personelle Voraussetzungen; Radio- und Fernsehtechnik 29 Reparatur- und Prüfplatz; Radio- und Fernsehtechnik 30 Rettungswege, Feuerlöscheinrichtungen; Radio- und Fernsehtechnik 32 Radio- und Fernsehtechnik, Antennenmontage - zusätzliche Gefährdungen - Erweiterungsmodul - 33 Baustelle 33 33 Installationsarbeiten Baustelle, allgemein 33 Baustelle, Arbeiten auf Masten 34 Baustelle, Arbeitsplätze und Verkehrswege, Absturzsicherungen 35 Baustelle, Arbeitsplätze und Verkehrswege, allgemeine Anforderungen 37 Baustelle, Arbeitsplätze und Verkehrswege, Verkehrsgefahren 38 Baustelle, Beleuchtung 39 Baustelle, Leitung und Aufsicht 40 Baustelle, Wetterschutz 41 Baustelle, Zugänge zu den Arbeitsplätzen 42 Bolzensetzwerkzeug 43 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen 44 Fahrzeuge; Kleininstallation 45 Feuchtarbeit, Hände beim Gipsen 46 Handbohrmaschine, Bohrhammer 47 Handschleifmaschine 48 Handwerkzeuge 49 Hochgelegene Arbeitsplätze auf Baustellen 50 Leitern, allgemein, Stehleiter, Anlegeleiter, Podestleiter, mechanische Leiter 51 Seite -II- Inhaltsverzeichnis Mauerfräse 53 Schaltschranktransport 54 Zwangshaltungen 55 56 Betrieb, Werkstatt, Lager 56 alle Arbeiten im Betrieb Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, allgemein 56 Regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln 58 Verkehrswege 59 60 Beratung, Verkauf, Reparaturannahme Aufstiege, Laden 60 Elektrische Geräte, Reparaturannahme 61 Leuchtenvorführstand 62 Leuchtmittelprüfgerät 63 64 Büroarbeit und Bildschirmarbeit Arbeitsräume, Ausstattung, Bildschirmarbeitsplätze 64 Arbeitsräume, Büroarbeitsplatz mit sitzender Tätigkeit 65 Arbeitsräume, Büromöbel und -einrichtungen 66 67 Maschinen Bandsäge 67 Bügelsäge, Kreissäge und Trennmaschine 68 Drehmaschine, Metallbearbeitung (Drehbank) 69 Flachschleifmaschine, Metallbearbeitung 70 Fräsmaschine, Metallbearbeitung 71 Handwerkzeuge 72 Schleifbock 73 Tischbohrmaschine, Ständerbohrmaschine 74 75 Material ein- und auslagern Aufstiege im Lager 75 Flurförderzeuge 76 Flurförderzeuge, kraftbetrieben (Gabelstapler) 77 Seite -III- Inhaltsverzeichnis Handbetriebene Transportmittel, (Stechkarre, Sackkarre, Handwagen, Heberoller, Hubwagen) 78 Ladebrücken, kraftbewegt 79 Mitgänger-Flurförderzeuge, kraftbetrieben 80 Regale, Kleininstallation 81 82 Schweißen, Löten Druckgase, Acetylen 82 Druckgase, Flüssiggas 84 Druckgase, Sauerstoff 86 Druckgase, Wasserstoff 88 Druckgasflaschen, allgemein 90 Handlötarbeitsplatz 91 Löten von Hand, kurzzeitig 93 Schweißen, autogen (Gasschweißen) 94 Schweißen, Lichtbogen (MIG, MAG, WIG) 96 98 Sicherheitsorganisation Arbeitsschutzausschuss (ASA) 98 Beschaffung technischer Arbeitsmittel 99 Betriebsarzt 100 Brandschutz 101 Fremdfirmen 102 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) 103 Pflichtenübertragung auf Vorgesetzte 104 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung 105 Sicherheitsbeauftragte 106 Unterweisungen der Mitarbeiter 107 Vorsorgeuntersuchung 108 109 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 109 Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen 109 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Arbeiten an aktiven Teilen 110 Seite -IV- Inhaltsverzeichnis Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Arbeiten in der Nähe aktiver Teile 112 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Arbeiten unter Spannung 114 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, Reparatur beim Kunden; Hausgeräte 116 Elektrische Anlagen, Arbeiten an .... Organisation / Personal 117 118 Gefahrstoffe und andere Einwirkungen 118 alle Tätigkeiten 2-Komponenten-Vergussmasse 118 Asbest, asbesthaltiger Staub 119 Feuchtarbeit, Hände beim Gipsen 120 Flüssiggas; Kleininstallation 121 Gefahrstoffe, allgemein 122 Gefahrstoffe; Elektroinstallation 125 Heben und Tragen von Lasten 127 Kaltreiniger-Arbeitsplatz 128 Klebstoffe und Gießharze 130 Klebstoffe, manuelle 132 Kühlschmierstoffe (KSS) 133 Künstliche Mineralfaser (KMF) 135 Lärm auf Bau- und Montagestellen 137 Löten von Hand, kurzzeitig 138 PU-Schaumstoffsysteme; Leistenschaum, Hartschaum 139 Reinigungs- und Lösemittel (Kleinmengen) 140 Spiritus, Ethanol; Kleinstmenge 141 Ultraschallreinigung (kleines Tauchbad) 142 Zwangshaltungen 143 Seite -V-