Langfristiges Entwicklungskonzept
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Langfristiges Entwicklungskonzept
Entwicklungskonzept für das Kindertagesstättennetz bis zum Jahr 2025 Die Vorlage berücksichtigt sowohl die Prognosen zur demographischen Entwicklung in Leipzig als auch stadtplanerische Veränderungsprozesse. Die Umsetzung der Inhalte der Vorlage wird maßgeblich dazu beitragen, Leipzig als Kinder- und familienfreundliche Stadt auszuweisen. 10/2012 Das vorliegende Strategiepapier zur Kindertagesstättenplanung basiert auf der gemeinsamen Abstimmung der Fachplanungen des Stadtplanungsamtes und des Jugendamtes und hat zum Ziel, eine wohnortnahe und familienfreundliche Versorgung mit Kindertagesstättenplätzen zu gewährleisten. Langfristiges Entwicklungskonzept für das Kindertagesstättennetz der Stadt Leipzig bis zum Jahr 2025 10/12 Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Amt für Jugend, Familie und Bildung Langfristiges Entwicklungskonzept für das Kindertagesstättennetz der Stadt Leipzig bis zum Jahr 2025 Herausgeber: Stadt Leipzig Der Oberbürgermeister Amt für Jugend, Familie und Bildung 1. Auflage 2012 Verantwortlich: Siegfried Haller Redaktion: Martin Gransow Titelfoto: Wittig Brösdorf Architekturbüro Leipzig: Kita Mosenthinstrasse Umschlag, Layout und Satz: Martin Gransow Verlag: Stadt Leipzig/Amt für Jugend, Familie und Bildung Druck: Stadt Leipzig/Zentrale Vervielfältigung Fotos und Abbildungen: Stadt Leipzig Redaktionsschluß: 14.06.2012 Anschrift: Stadt Leipzig – Amt für Jugend, Familie und Bildung – Naumburger Str. 26 – 04229 Leipzig Telefon: 0341 1234641 – Fax: 0341 1234484 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.leipzig.de/jugendamt Vervielfältigungen, auch auszugsweise, sind nur mit Quellenangabe gestattet. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort 6 0 Einleitung 8 1 Entwicklung von 1990 bis 2010 und Folgen für das Kindertagesstättennetz 10 1.1 Demographie und Stadtentwicklung 10 1.2 Bilanz der Entwicklung des Kindertagesstättennetzes seit 2005 12 2 Kommunalpolitische Grundsätze für die Gestaltung des Kindertagesstättennetzes in der Stadt Leipzig 18 3 Methodik 22 3.1 Bedarfsanalyse 22 3.2 Analyse der Einzugsgebiete der Kindertageseinrichtungen 22 3.3 Abgrenzung der Versorgungsräume 23 3.4 Definition von strategischen Ansätzen und Handlungsbedarf 23 4 Analyse der gegenwärtigen Versorgung 26 4.1 Ermittlung des Platzbedarfs für Kinder bis Schuleintritt in Kindertagesstätten 26 4.2 Versorgungssituation auf Ortsteilebene 29 4.3 Bildung von Versorgungsräumen 31 4.4 Bedarfsdeckung in den Versorgungsräumen 2010 34 5 Perspektivische Entwicklung des Bedarfs 36 5.1 Bedarfsentwicklung in der gesamten Stadt Leipzig 36 5.2 Bedarfsentwicklung in den Versorgungsräumen 36 6 Strategie und Handlungsbedarf 42 6.1 Strategische Ansätze vor dem Hintergrund der Bedarfsentwicklung 42 6.2 Gesamtstädtischer Handlungsbedarf 43 6.3 Handlungsbedarf in den Versorgungsräumen 44 6.4 Investitionskosten zur Schaffung einer bedarfsgerechten Versorgung an Kindertagesstättenplätzen im Zeitraum von 2011 bis 2025 47 7 Horte 50 7.1 Einleitung Horte 50 7.2 Standorte der Horte und Hortplätze in Leipzig 51 7.3 Perspektivische Entwicklung 53 7.4 Strategie und Handlungsbedarf 54 3 4 8 Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen 58 8.1 Einleitung 58 8.2 Standorte heilpädagogischer Einrichtungen in Leipzig 59 8.3 Analyse der Entwicklung der heilpädagogischen Einrichtungen 62 8.4 Fazit und prognostischer Bedarf im Bereich der heilpädagogischen Kindereinrichtungen in Leipzig 66 9 Abschließende Bemerkungen 68 A Anlage 72 Maßnahmenkatalog Kindertagesstätten für die Jahre 2012 – 2015 72 Vorwort Vorwort – Langfristiges Entwicklungskonzept für das Kindertagesstättennetz der Stadt Leipzig bis 2025 Liebe Leserinnen, liebe Leser, die Sicherung einer bedarfsgerechten Versorgung mit Kindertagesstätten für die Familien ist eine große Herausforderung und zentrales Ziel der Stadt Leipzig. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14.12.2011 die strategischen Ziele des langfristigen Entwicklungskonzeptes für das Kindertagesstättennetz der Stadt Leipzig bis zum Jahr 2025 beschlossen. Das Entwicklungskonzept nimmt auf den kommenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr ebenso Bezug wie auf Fragen der qualitativ hochwertigen Bildungs- und Erziehungsarbeit und der sozialräumlichen Verortung von Betreuungsangeboten. Es ermöglicht eine sozialraumbezogene Investitionsplanung. Die nachfrageorientierte Versorgung mit Kindertagesstätten kann so unter Berücksichtung der weiteren Stadtentwicklung perspektivisch gesichert werden. Mein ausdrücklicher Dank gilt den Kollegen und Kolleginnen der Fachämter, die diese Fortschreibung der langfristigen Kindertagesstättenplanung im Detail erarbeitet haben. Ich wünsche dieser Dokumentation viele aufmerksame Leserinnen und Leser. Prof. Dr. Thomas Fabian Beigeordneter für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 5 Vorwort 6 Einleitung 0 Einleitung 7 Einleitung 0 Einleitung „Die gemeinsame Schaffung kinder-, jugend- und familienfreundlicher Lebensbedingungen muss auch künftig in Leipzig nicht als herkömmliche Sozialpolitik verstanden werden, sondern als eine zukunftsorientierte kommunale Entwicklungspolitik“. (Strategische Ziele der Kommunalpolitik für die Hauhaltsplanung ab 2006 – RB-Nr. 1286/05g vom 14.12.2005). Auch für die erste Fortschreibung des langfristigen Entwicklungskonzeptes für die Kindertagesstätteninfrastruktur in Leipzig aus dem Jahr 2007 (RB vom 26.07.2007) bis in das Jahr 2025 ist das o.g. Ziel von grundlegender Bedeutung. Es sollen mit dieser strategischen Planung über integrierte Handlungs- und Planungskonzepte auch weiterhin Stadtstrukturen sowie kinder- und familienfreundliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den Interessenlagen und Bedürfnissen der gesamten Bevölkerung entsprechen, welche die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen und die finanzierbar sind. Eine grundlegende Veränderung für die Entwicklung von Infrastruktur im Bereich der Kindertagesbetreuung besteht in der Formulierung eines Rechtsanspruches (Kinderförderungsgesetz/KiFöG) auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Lebensjahr, der ab dem 1. August 2013 gelten soll. Darauf muss das langfristige Entwicklungskonzept bereits jetzt Bezug nehmen, da der Bedarf im Bereich der Ein- bis Dreijährigen nach heutiger Einschätzung steigen wird. Neben der Umsetzung einer qualitativ hochwertigen Bildungs- und Erziehungsarbeit sind die sozialräumliche Verortung von Betreuungsangeboten und die Entwicklung bzw. Stabilisierung eines bedarfsgerechten Netzes von Kindertagesstätten bzw. alternativen Betreuungsangeboten die zentrale Aufgabe. Die Zielstellung des vorliegenden Strategiepapiers besteht darin: o den Prozess der Jugendhilfe- und Stadtentwicklungsplanung für den Bereich Kindertagesstätten gemeinsam weiter zu entwickeln und über diesen integrierten Planungs- und Handlungsansatz zu einer bedarfsgerechten Infrastrukturentwicklung für den Bereich der Kindertagesstätten beizutragen, o eine Prognose zur Kapazitäts- und Bedarfsentwicklung bis 2025 für den Bereich Kindertagesstätten zu erstellen und Ableitungen für die soziale Infrastruktur sowie eine sozial-raumbezogene Investitionsplanung „Kindertagesstätten“ zu erarbeiten, o eine nachfrageorientierte Versorgung mit Kindertagesstätten unter Berücksichtigung der weiteren städtebaulichen Entwicklung perspektivisch zu gewährleisten. In diesem Strategiepapier wird im Rahmen der Gewährleistung der elementaren Daseinsfürsorge und hier unter dem Aspekt der sozialen Infrastruktur explizit auf die Bedeutung der Kindertagesbetreuung eingegangen und diese hoch priorisiert. Somit wird nicht nur der Selbstverpflichtung der Stadt Leipzig als kinder- und familienfreundliche Stadt Rechnung getragen, sondern durch die frühe Förderung von Kindern und eine verlässliche Kinderbetreuung wird gleichzeitig die Zukunftsfähigkeit der Stadt Leipzig gestärkt. In dieses Konzept neu aufgenommen wurden die Horte und die heilpädagogischen Einrichtungen, da sie für die Gesamteinschätzung des Themas Kindertagesbetreuung in Leipzig unverzichtbar sind. Die Zielstellung besteht darin, die Schnittstelle zwischen SBG XII und SGB VIII und der damit direkt im Zusammenhang stehende Auftrag der Inklusion behinderter Kinder zu optimieren. 8 Entwicklung Kindertagesstättennetz 1 1 Entwicklung von 1990 bis 2010 und Folgen für das Kindertagesstättennetz 9 Entwicklung Kindertagesstättennetz 1 1 Entwicklung von 1990 bis 2010 und Folgen für das Kindertagesstättennetz 1.1 Demographie und Stadtentwicklung Die Geburtenziffer (durchschnittliche Geburtenzahl je Frau von 15 bis 49 Jahren) war in der DDR, bedingt durch eine Reihe sozialpolitischer Maßnahmen, in der Zeit von 1975 bis 1980 stark angestiegen (von 1,45 auf 1,94 Kinder je Frau), danach jedoch bis 1990 wieder in einem stetigen Rückgang auf 1,52 befindlich. Die Geburtenziffer sank in den neuen Bundesländern bis 1994 auf ein historisches Tief von 0,77, während sie in den alten Bundesländern annähernd konstant bei ca. 1,4 blieb. In Leipzig liegt dieser Wert bei 1,21. Seit der zweiten Hälfte der 1990er Jahre steigt die Geburtenziffer auch in den neuen Bundesländern wieder an, erreichte 2007 mit 1,37 das Niveau der alten Länder und überstieg es erstmals 2008 mit 1,40 Kindern je Frau. Im Jahr 1990 lebten in der Stadt Leipzig insgesamt 511.054 Einwohner, davon 40.040 Kinder im Alter bis 7 Jahren. Mit den seit 1990 einsetzenden gravierenden gesellschaftlichen Veränderungen nahm, bedingt durch Abwanderungen vieler junger Familien und einem stark veränderten Reproduktionsverhalten, die Zahl der Vorschulkinder jährlich um bis zu 4.000 ab und erreichte im Jahr 1997 ihren tiefsten Stand mit 17.390 Kindern dieser Altersgruppe. Damit sank in knapp 10 Jahren die Zahl der Kinder, die potentiell für einen Kinderkrippenoder Kindergartenplatz in Frage kamen, auf nicht einmal die Hälfte des Niveaus von 1990. Seit dem Jahr 1998 ist ein kontinuierliches Anwachsen dieser Altersgruppe festzustellen. 2009 lebten nun 31.058 Vorschulkinder in Leipzig, was einem Anstieg von über 13.600 Kinder im Vergleich zu 1997 und 77 % des Standes von 1990 entspricht. Abbildung 1: Entwicklung der Zahl wohnhafter Kinder von 0 bis 7 Jahren (Quelle: 1990-2009: Statistische Jahrbücher; 2010: Statistischer Quartalsbericht 4/2010) Anzahl der wohnhaften Kinder von 0-7 Jahren in der Stadt Leipzig Anzahl der wohnhaften Kinder 45.000 40.040 40.000 33.587 35.000 30.000 36.511 30.227 25.000 26.220 19.457 19.420 20.000 22.514 15.000 17.390 10.000 21.451 19.776 23.887 22.489 26.043 24.958 27.781 26.960 29.909 28.696 32.216 31.058 5.000 Jahr 10 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001 2000 1999 1998 1997 1996 1995 1994 1993 1992 1991 1990 0 Entwicklung Kindertagesstättennetz Die Veränderungsprozesse zwischen 1990 und heute verliefen stadträumlich nicht homogen. In den 1990er Jahren waren es vor allem die Altbauquartiere, die auf Grund des schlechten baulichen Zustandes und von Defiziten in der Wohnumfeldqualität durch Abwanderung stark an Einwohnern - und damit auch an Kindern verloren. Wanderungsgewinne und steigende Kinderzahlen hatten vor allem die benachbarten Gemeinden, aber auch randstädtische Ortsteile von Leipzig zu verzeichnen. 1 Durch die Bevölkerungsverluste bei gleichzeitigem Ausbau des Wohnungsbestandes hat sich in Leipzig ein entspannter, preisgünstiger Wohnungsmarkt entwickelt. Die innerstädtische Mobilität ist deutlich angestiegen; die sozialräumlichen und demographischen Strukturen in der Stadt haben sich grundlegend verändert: o Die gründerzeitlichen Wohnquartiere – vor allem um die Innenstadt und entlang des Auwaldes – gewinnen inzwischen wieder deutlich an Einwohnern. Vor allem junge kinderlose Haushalte, aber auch Familien mit Kindern ziehen zu. Die Geburtenrate in vielen dieser Ortsteile ist sprunghaft angestiegen. o In den Schwerpunktbereichen des Stadtumbaus – dem Leipziger Osten und dem Leipziger Westen – hat sich die Einwohnerentwicklung stabilisiert. Im Zuge erfolgreicher Stadtteilentwicklung sind wieder Wanderungsgewinne zu verzeichnen. Auch hier sind junge Menschen und Familien – teilweise mit Migrationshintergrund – eine wichtige Zuzugsgruppe. Inzwischen weisen viele dieser Ortsteile auch ein positives natürliches Bevölkerungssaldo auf. o In den meisten Großsiedlungen in industrieller Bauweise, insbesondere in Leipzig-Grünau, geht die Einwohnerzahl weiter zurück. Dabei ist vor allem ein geringer Zuzug und stärkerer Wegzug in der Altersklasse zwischen 20 und 40 Jahren festzustellen, der zu einem deutlichem Alterungsprozess und dem Rückgang der Zahl wohnhafter Kinder führt. Ein ähnlicher Prozess ist auch in vielen Wohnquartieren zu verzeichnen, die in den 1920er bis 1950er Jahren gebaut wurden. o Der Zuzug von Familien in randstädtische Ortsteile im Zuge der Eigentumsbildung ist inzwischen deutlich geringer als in den 1990er Jahren. Die Wanderungsgewinne liegen deutlich unter denen innerstädtischer Altbauquartiere; häufig sind die Einwohner- und Kinderzahlen stabil. Es zeichnet sich ab, dass sich die stadträumlichen demographischen Veränderungen innerhalb der nächsten Jahre ähnlich vollziehen wie in den vergangenen Jahren. Durch die hohe Umzugsmobilität im innerstädtischen Mietwohnungsbestand ist auch weiterhin ein Zuzug junger Haushalte zu erwarten. Für die Entwicklung des Kindertagesstättennetzes ist auch die stadträumliche Konzentration von Arbeitsstätten bedeutsam, da Eltern häufig Einrichtungen in der Nähe ihres Arbeitsplatzes wählen. In den letzten Jahren haben sich folgende Schwerpunkte der gewerblichen Entwicklung herausgebildet, die auch zukünftig von Bedeutung sein werden: o der Leipziger Nordraum entlang der A 14 mit dem neuen BMW-Werk als wichtigstem Arbeitgeber, o im Nordosten das Gewerbegebiet Nordost und der Wissenschaftspark mit dem Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle, o citynah das Zentrum-Nord sowie Universitätsklinikum, BioCity, Alte Messe und MediaCity im Südosten, o die Gewerbegebiete im Westraum (insbesondere Plagwitz) mit grundlegenden Revitalisierungsprozessen und Entwicklung der Kreativwirtschaft. 11 Entwicklung Kindertagesstättennetz 1.2 Bilanz der Entwicklung des Kindertagesstättennetzes seit 2005 1 Mit der anhaltenden positiven Geburtenentwicklung in der Stadt Leipzig wurden relevante Erweiterungen des bestehenden Kindertagesstättennetzes erforderlich. Dies war nicht mehr durch den weiteren Ausbau vorhandener Standorte zu realisieren, sondern erforderte die Neuschaffung von Kindertagesstätten. Dieser Umstand bot die Möglichkeit, gezielt dort neue Einrichtungen entstehen zu lassen, wo sowohl die aktuellen Bedarfe als auch die durch künftige Stadtentwicklung absehbaren Nachfragetrends Platzerweiterungen erforderlich machen – die Ermittlung des Umfangs der Erweiterung, die ggf. erforderliche Umverteilung der aktuellen Ressourcen und die Kennzeichnung der benötigten neuen Standorte war Ziel des langfristigen Entwicklungskonzeptes Kindertagesstätten, mit dessen Erarbeitung 2005 begonnen wurde. Das 2007 beschlossene langfristige Entwicklungskonzept Kindertagesstätten konnte damit als Handlungsrichtlinie für Entscheidungen zur Etablierung neuer Kindertagesstätten sowie Erweiterungen in bestehenden Einrichtungen genutzt werden. Gegenüber 2005 standen im Dezember 2010 3.185 Plätze für Kinder bis Schuleintritt mehr zur Verfügung. Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Gegenüberstellung der Kapazitäten bis Schuleintritt in den einzelnen Versorgungsräumen zum Stand Dezember 2005 und Dezember 2010: Abbildung 2: Gegenüberstellung der Kapazitäten bis Schuleintritt in den einzelnen Versorgungsräumen zum Stand Dezember 2005 und Dezember 2010 4.000 3.500 3.000 Westl. Zentrum Innerer Osten Süd Ost/ Südost Innerer Westen Kapazität für Kinder bis Schuleintritt 2005 Südw est West Nordw est Nord Nordost Kapazität für Kinder bis Schuleintritt 2010 Bei der Bewertung der Abbildung ist zu beachten, dass gegenwärtig in einzelnen Versorgungsräumen Kindertageseinrichtungen durch Sanierung und damit verbundene zeitweilige Stilllegungen bzw. Kapazitätseinschränkungen nicht bzw. nicht mit voller Platzzahl in Betrieb sind und sich dadurch die verfügbaren Kapazitäten dieser Kindertagesstätten im Jahr 2010 gegenüber 2005 verringerten. Das betrifft den Versorgungsraum Westliches Zentrum mit einer aktuell durch Sanierung um 40 Plätze und den Inneren 12 1.830 1.744 2.215 1.734 1.185 1.017 2.360 2.064 586 2.400 2.075 1.781 3.408 528 0 586 500 521 1.000 2.398 2.470 1.500 2.668 2.000 2.929 2.500 Entwicklung Kindertagesstättennetz Osten um 149 Plätze eingeschränkte Kapazität. Nach Beendigung der Sanierungsmaßnahmen steht in diesen Einrichtungen wieder mindestens die Kapazität von 2005 zur Verfügung. Der größten Zuwachs an Platzkapazitäten wurde im Versorgungsraum Süd mit 1.010 Plätzen mehr für Kinder bis zum Schuleintritt gegenüber Dezember 2005 erreicht. Auch im Versorgungsraum Innerer Westen erhöhte sich die Zahl der Plätze für die relevanten Altersgruppen um 529, im Versorgungsraum Nord um 481. Diese Versorgungsräume wurden im Konzept mit höchster (Süd und Nord) bzw. hoher Priorität (Innerer Westen) für die Schaffung neuer Plätze eingestuft. Ebenfalls mit hoher Priorität bewertet wurde der Versorgungsraum Innerer Osten, in dem die Schaffung von 198 Plätzen gelang. Durch gegenwärtig laufende Sanierung von Kindertagesstätten in diesem Versorgungsraum stehen zeitweilig deutlich weniger Plätze zur Verfügung. Effektiv wird demzufolge die Erhöhung der Platzzahl in diesem Versorgungsraum um ca. 150 Plätze höher ausfallen. 1 Wie die Abbildung zeigt, gab es in keinem Versorgungsraum einen Abbau von Kapazitäten. Auch in den Versorgungsräumen West und Nordost sind Erweiterungen der Kapazitäten vorgenommen worden. Insgesamt steigende Kinderzahlen und die gewachsene Nachfrage vor allem im Leistungsbereich Krippe führten zu einer starken Auslastung der Kindertagesstätten, auch in jenen Versorgungsräumen, die im Konzept von 2007 als solche mit rückläufigem Bedarf gekennzeichnet wurden. In diesen Versorgungsräumen befinden sich bedingt durch Wohnungsneubaugebiete der 70er Jahre große Kindertageseinrichtungen, die noch Erweiterungspotential besaßen. Mit relativ wenig Aufwand, oft nur durch Änderung von Raumkonzeptionen ließen sich die Platzkapazitäten hier der insgesamt gestiegenen Nachfrage anpassen. Über 60% des Kapazitätszuwachses (2.010 Plätze) wurde durch Neubau von Kindertageseinrichtungen erreicht, weitere 9% (293 Plätze) des Kapazitätszuwachses entstand durch Erweiterungen. Wurden bestehende Kindertagesstätten durch Neubauten ersetzt (Ersatzneubauten), wurden diese meist mit höherer Kapazität gebaut und es entstanden zusätzliche Plätze. Die nachfolgende Abbildung zeigt die in Neubauten oder Ersatzneubauten entstandenen neuen Plätze nach Eröffnungsjahren. Abbildung 3: In Neubauten und Ersatzneubauten jährlich entstandene Kapazität von 2006 bis 2010 In Neu- und Ersatzbauten entstandene Kapazität bis Schuleintritt 2006 bis 2010 700 600 500 400 300 437 200 100 0 630 634 2009 2010 498 104 2006 2007 2008 13 Entwicklung Kindertagesstättennetz 1 Die nachfolgende Tabelle zeigt, in welchen Versorgungsräumen neue Plätze durch Neubauten und Ersatzneubauten entstanden. Tabelle 1: Neue Plätze durch Neubauten und Ersatzneubauten nach Versorgungsräumen Versorgungsraum Anzahl neuer Kindertagesstätten Anzahl Ersatzneubauten mit Erweiterung neue Plätze bis Schuleintritt Westliches Zentrum 1 Innerer Osten 2 2 274 Süd 8 1 810 Ost / Südost 2 Innerer Westen 3 3 419 Südwest 0 1 16 West 1 68 Nordwest 1 56 Nord 4 1 400 Nordost 0 1 5 Gesamtergebnis 22 9 2.303 100 155 Aus der nachstehenden Abbildung ist ersichtlich, mit welchem Anteil die einzelnen Versorgungsräume an der Gesamtzahl neuer Plätze beteiligt sind. Abbildung 4: Anteil der einzelnen Versorgungsräume bei neuen Plätzen, die über Neu- und Ersatzneubauten oder Erweiterungsbauten seit 2006 entstanden sind Anzahl neuer Plätze seit 2006 für Kinder bis Schuleintritt in den Versorgungsräumen 400 68 5 100 274 56 16 419 810 01-Westliches Zentrum 05-Innerer Westen 09-Nord 14 155 02-Innerer Osten 06-Südwest 10-Nordost 03-Süd 07-West 04-Ost / Südost 08-Nordwest Entwicklung Kindertagesstättennetz Dabei wird deutlich, dass der Versorgungsraum Süd mit 810 Plätzen den höchsten Platzzuwachs über Neubauten, Ersatzneubauten bzw. Erweiterungen erhielt. Auch der Versorgungsraum Nord, im Konzept von 2007 mit höchster Priorität versehen, konnte über Neubauten einen Kapazitätszuwachs von 400 Plätzen erreichen. Im Versorgungsraum Innerer Westen stieg die verfügbare Kapazität um 419 Plätze. Auch im Versorgungsraum Innerer Osten, wie der Innere Westen mit Priorität zum Ausbau der Kapazitäten versehen, stieg die verfügbare Kapazität um 274 Plätze. 1 In der nachfolgenden Tabelle sind alle Einzelmaßnahmen zum Neubau/Ersatzneubau seit 2006 mit ihrer Zuordnung zu Versorgungsräumen und den Plätzen, die mit diesen Maßnahmen zusätzlich entstanden sind, aufgeführt: Tabelle 2: Einzelmaßnahmen zum Neubau/Ersatzneubau seit 2006 mit ihrer Zuordnung zu Versorgungsräumen und den Plätzen neue Bemerentstandene kungen Plätze Versorgungsraum Träger Einrichtung 01-Westliches Zentrum Berufsbildungswerk für Hör- und Sprachgeschädigte GmbH Sebastian-Bach-Straße 3 100 02-Innerer Osten Dr. P. Rahn & Partner Salomonstraße 10 129 02-Innerer Osten Ev.-Luth.Kirchgemeinde Leipzig Sellerhausen/ Volkmarsdorf Zum Kleingartenpark 15 15 Ersatz 02-Innerer Osten Deutscher Kinderschutzbund e. V. Oststr.185 V 34 Ersatz 02-Innerer Osten Dr. P. Rahn & Partner Inselstraße 11 96 03-Süd Internation. Bildungs- und Sozialwerk e. V. Schenkendorfstr. 10 45 03-Süd ABTW g.GmbH Raschwitzer Str. 15 22 03-Süd FRÖBEL Leipzig gGmbH (Ast.) Vollhardtstraße 16 35 03-Süd Internationaler Bund für Sozialarbeit Bornaische Str. 186c 80 03-Süd Internationaler Bund für Sozialarbeit Liebigstraße 22 123 03-Süd Verein zur Unterstützung berufstätiger Eltern e. V. Lößniger Straße 6 155 03-Süd Berufsbildungswerk für Hör-und Sprachgeschädigte GmbH Altenburger Straße 3 100 03-Süd Internationales Bildungs- und Sozialwerk e. V. Biedermannstraße 23-29 118 03-Süd FRÖBEL Leipzig gGmbH Brüderstraße 14-17 105 03-Süd Stadt Leipzig Jugendamt Lerchenrain 14/16 27 04-Ost/Südost Humanitas g.GmbH Prager Str. 224 94 04-Ost/Südost Volkssolidarität Lpz. Land/Muldental e. V. Jaspisstraße 53 61 05-Innerer Westen Initiative Nachbarschaftsschule Odermannstr.4 50 05-Innerer Westen Leipzig Kindergarten GmbH Gleisstraße 1 112 Erweiterung nach Sanierung Ersatz 15 Entwicklung Kindertagesstättennetz 1 neue Bemerentstandene kungen Plätze Versorgungsraum Träger Einrichtung 05-Innerer Westen Ev.-Luth. Heilandskirchgemeinde Leipzig-Lindenau/ Plagwitz Rudolph-Sack-Str.10-12 05-Innerer Westen Volkssolidarität Lpz. Stadt e. V. Demmeringstraße 125 05-Innerer Westen Stadt Leipzig Jugendamt Spittastraße 7 16 05-Innerer Westen Diakonisches Werk - Innere Mission Rietschelstraße 18 75 06-Südwest Fairbund e. V. Erich-Zeigner-Allee 77 16 07-West MITRA e. V. Grünauer Allee 18 68 08-Nordwest Volkssolidarität Lpz. Land/Muldental e. V. K.-Mansfeld-Str. 7/8 56 09-Nord „Kinder in Bewegung“ e. V. W.-Sammet-Str. 4 37 09-Nord Internationaler Bund für Sozialarbeit An der Querbreite 4 99 09-Nord Happy Kids e. V. Bothestraße 17 96 09-Nord Outlaw Gesellschaft für Jugendhilfe gGmbH Nordweg 8 09-Nord Städtisches Klinikum St. Georg Delitzscher Straße 141 28 Ersatz 10-Nordost DRK KV Leipzig Stadt Friedrichshafner Str.21 5 Ersatz Gesamt: 40 Erweiterung/ Anbau 126 Erweiterung nach Sanierung Ersatz 140 2.303 Der weitere und kontinuierliche Ausbau des Kindertagesstättennetzes in der Stadt Leipzig war und ist eine zentrale Aufgabe der kommunalen Sozial- und Bildungspolitik und hat dementsprechend hohe Priorität. Angesichts der weiteren steigenden Geburtenzahlen ist ein Ausbau des Kindertagesstättennetzes erforderlich. Mit dem Stadtentwicklungskonzept (SEKo) und dem dort präferierten integrierten Handlungs- und Planungsansatz wird das strategische Ziel der Leipziger Kommunalpolitik verfolgt, eine ausgeglichene Altersstruktur zu schaffen und insbesondere für junge Familien attraktiv zu sein. Die folgenden Kapitel sollen die Umsetzung dieser Zielstellung aufzeigen. 16 Kommunalpolitische Grundsätze 2 2 Kommunalpolitische Grundsätze für die Gestaltung des Kindertagesstättennetzes in der Stadt Leipzig 17 Kommunalpolitische Grundsätze 2 Kommunalpolitische Grundsätze für die Gestaltung des Kindertagesstättennetzes in der Stadt Leipzig Kindertagestätten sind ein wesentliches strategisches Feld kommunaler Gestaltungs- und Planungsverantwortung. Kinder- und familienfreundliche Rahmenbedingungen sind eine wichtige Voraussetzung für eine soziale und zukunftsorientierte Stadt. Die Schaffung von Infrastruktur für Kindertagesbetreuung ist dabei ein wichtiger Aspekt, um für Eltern die Alltagsorganisation zu gewährleisten. Vor allem die Sicherung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, als eine der zentralen Aufgaben der heutigen Gesellschaft, sowie die Möglichkeit, Kinder schon früh optimal zu fördern und somit zu Chancengleichheit unserer jungen Generation beizutragen, hängen direkt von einem qualitativ hochentwickelten und sozialräumlich an den Bedürfnissen der Familien orientierten Netz von Kindertagesstätten bzw. alternativen Betreuungsformen z. B. in Form von Kindertagespflege ab (vgl. Kindertagesstättenplanung der Stadt Leipzig 2011). 2 Die Gestaltung des Kindertagesstättennetzes setzt zum einen ein aufeinander abgestimmtes Planungsverständnis insbesondere zwischen Jugendhilfe und Stadtentwicklungsplanung voraus, zum anderen bedarf diese als Prozess zu gestaltende Planung nachhaltiger und politisch legitimierter Grundsätze. Diese Grundsätze sind im Folgenden aufgeführt und kurz kommentiert: I. Die Stadt Leipzig sichert den Anspruch aller Leipziger Kinder, ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt einen Kindergarten besuchen zu können. Die Planung ist so auszurichten, dass die Inanspruchnahme eines Kindergartenplatzes realisiert werden kann. o Alle Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres haben einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. o Die Planung der Kindergartenplätze erfolgt auf der Grundlage von erhobenen Nutzungsquoten, welche die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen im Verhältnis zu den wohnhaften Kindern des jeweiligen Vorjahres widerspiegeln. o Auf der Grundlage dieses Abgleichs wird sichergestellt, dass die geplanten Kindergartenplätze konform gehen mit den Stadtentwicklungsprozessen und somit auch perspektivisch jedem anspruchsberechtigten Kind nachfrageorientiert ein Platz zur Verfügung gestellt werden kann. II. Die Stadt Leipzig gewährleistet ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertageseinrichtungen zur Betreuung von Kindern unter drei Jahren. o Die Planung der Kinderkrippenplätze erfolgt analog der Kindergartenplatzplanung über Nutzungsquoten. Als Besonderheit im Krippenbereich ist festzuhalten, dass der über die Nutzungsquoten ermittelte Platzbedarf nicht ausschließlich in Kindertageseinrichtungen umgesetzt wird, sondern alternative Betreuungsangebote (z. B. Kindertagespflege) zur Ergänzung vorgehalten werden. o Mit Verabschiedung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) zum 1. Januar 2009 haben sich Bund, Länder und Kommunen auf das gemeinsame Ziel verständigt, bis zum Jahr 2013 für bundesweit im Durchschnitt 35 Prozent der Kinder ab vollendetem ersten Lebensjahr bis unter drei Jahren Betreuungsplätze in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege zu schaffen. Nach dieser Ausbauphase gilt ab dem 1. August 2013 ein Rechtsanspruch für alle Kinder ab dem 1. Geburtstag. Dies bedeutet, dass die Planung von steigenden Bedarfen in dieser Altersgruppe ausgehen muss, dem das langfristige Konzept bereits jetzt Rechnung trägt. I. Die Stadt Leipzig wirkt nachhaltig darauf hin, dass Kindertageseinrichtungen und die alternativen Betreuungsformen vorrangig von freien und kommunalen Trägern Jugendhilfe betrieben werden. 18 Kommunalpolitische Grundsätze o Leipzig bekennt sich zu dem vorgehaltenen Netz von Kindertagesstättenangeboten im Rahmen einer pluralen und vielfältig wertorientierten Trägerlandschaft. o Das aktuelle Verhältnis von cirka 25 % in kommunaler Trägerschaft und circa 75 % in freier Trägerschaft der Einrichtungen soll erhalten und stabilisiert werden. o Neue Einrichtungen werden in der Regel von Freien Trägern geschaffen. II. Die Stadt Leipzig präferiert bei der Gestaltung des Kindertagesstättennetzes einen integrierten Handlungsund Planungsansatz insbesondere zwischen Jugendhilfe, Schule und Stadtentwicklung. 2 o Der inhaltliche und konzeptionelle Abgleich der Planungen von Stadtentwicklung und Jugendhilfe entspricht den Anforderungen einer modernen Kommunalpolitik und wird im Rahmen des SEKo-Prozesses realisiert. o Die verstärkte Kooperation und Vernetzung zwischen Stadt(teil)entwicklung und Jugendhilfe im Bereich der Kindertagesstättennetzplanung und Schulentwicklungsplanung wird perspektivisch sowohl unter dem Aspekt der Investitionsplanung als auch unter dem Kriterium einer nachfrageorientierten Inanspruchnahme von Plätzen an Bedeutung gewinnen und innerhalb der Fachplanungen des Jugendamtes realisiert. III.Die Stadt Leipzig orientiert sich bei der Gestaltung des Kindertagesstättennetzes am Leitbild einer nachhaltigen Stadtentwicklung und einer Stadt der kurzen Wege. o Erweiterungen des Kindertagesstättennetzes sollen wohnortnah dort erfolgen, wo auch perspektivisch nachhaltig ein Bedarf abzusehen ist. o Mit Hilfe des integrierten Handlungs- und Planungsansatzes der Jugendhilfe und der Stadt(teil)entwicklung werden permanent die demografischen Entwicklungen mit den stadtentwicklungsplanerischen Prognosen abgeglichen und planungsseitig umgesetzt; o Bei der Netzentwicklung sollten die Haltestellen des schienengebundenen ÖPNV sowie die Schwerpunkte der Arbeitsstättenentwicklung zur optimalen Wegekopplung und Verkehrsverminderung Berücksichtigung finden. 19 Kommunalpolitische Grundsätze 2 20 Methodik 3 3 Methodik 21 Methodik 3 Methodik Das methodische Vorgehen des Konzeptes orientiert sich an der jährlichen Bedarfsplanung Kindertagesstätten sowie an dem langfristigen Entwicklungskonzept der Kindertagesstätteninfrastruktur 2020 (vgl. Beschluss der 36 Ratsversammlung vom 20.06.2007). Dabei wird in der vorliegenden Planung von einer langfristigen Perspektive bis zum Jahr 2025 ausgegangen und diese mit Einschätzungen der zukünftigen Stadtentwicklung verknüpft. Folgende methodische Schritte liegen dem Konzept zu Grunde: o Analyse der Versorgung mit Kindertagesstättenplätzen auf Ebene der Stadt Leipzig und der Ortsteile (Bedarfsdeckung und Auslastung zum Stand: Dezember 2010), 3 o Analyse der Einzugsgebiete der Kindertageseinrichtungen vor dem Hintergrund der Stadtentwicklungsprozesse, o Überprüfung der Abgrenzung von 10 Versorgungsräumen auf der Basis von ortsteilbezogenen und stadtstrukturellen Analysen, o Einschätzung der perspektivischen Entwicklung in den Versorgungsräumen 2010-2025, o Ableitung von strategischen Ansätzen, Prioritäten und Handlungsempfehlungen für die Versorgungsräume. 3.1 Bedarfsanalyse In einem ersten Schritt wurde eine gesamtstädtische und ortsteilspezifische Bedarfsanalyse durchgeführt. Dabei wurden analog zur jährlichen Bedarfsplanung die rechnerisch vom Jugendamt ermittelten Nutzungsquoten der vorzuhaltenden Kindertagesstättenplätze den aktuell vorhandenen Kapazitäten in den Kindertagesstätten gegenübergestellt. Im Ergebnis wird die Bedarfsdeckung ermittelt, die ein Über- oder Unterangebot in den Ortsteilen signalisiert. Für die Ermittlung des ortsteilspezifischen Bedarfs für Plätze in Kindertagesstätten wurden dabei die ermittelten gesamtstädtischen Nutzungsquoten für die einzelnen Altersgruppen auf die voraussichtlich wohnhaften Kinder in den jeweiligen Ortsteilen angewendet. Der Bedarfsdeckung wurden die aktuellen Auslastungsgrade der Kindertagesstätten auf Ebene der Ortsteile gegenübergestellt. Für die Analyse der perspektivischen Entwicklung wurden auf Grundlage der Bevölkerungsvorausschätzung von 2009 der Platzbedarf analog der beschriebenen Methodik für die Jahre 2010 - 2015, 2020 und 2025 ermittelt. 3.2 Analyse der Einzugsgebiete der Kindertageseinrichtungen Da starke stadträumliche Unterschiede zwischen Angebot und Bedarf an Plätzen in Kindertageseinrichtungen festzustellen sind, wurden die Verflechtungen zwischen Wohnorten der Kinder und den Standorten der besuchten Einrichtungen analysiert. Um Einzugsgebiete der Kindertagesstätten bestimmen zu können bzw. Wanderungsbewegungen innerhalb der Stadt Leipzig bei der Wahl der Kindertagesstätten deutlich machen zu können, wurde im März 2010 eine diesbezügliche Analyse über das Kindertagesstättenverwaltungssystem (KIVAN) des Jugendamtes durchgeführt. Die erhobenen Daten wurden auf Ebene der Ortsteile nach „Herkunft der Kinder“ und „Einzugsbereich der Kindertageseinrichtungen“ sortiert und entsprechend kartographisch aufbereitet. Anhand dieser Karten ließen sich - unter Berücksichtigung spezifischer Profile von Kindertageseinrichtungen, stadträumlicher Strukturen und Konzentrationen von Arbeitsstätten - Schlüsse auf die Verflechtungsbeziehungen zwischen den Ortsteilen untereinander ziehen. 22 Methodik 3.3 Abgrenzung der Versorgungsräume Wie die Analyse der Einzugsgebiete gezeigt hat, werden bei der Wahl der Kindertageseinrichtungen oftmals Ortsteilgrenzen überschritten, was aus der Wegebeziehung mit Blick auf eine Stadt der kurzen Wege heraus u. U. unproblematisch sein kann. Begrenzt werden die Wanderungsbewegungen vielmehr durch stadt- oder naturräumliche Grenzen. Deshalb wurden in einem weiteren Schritt anhand der Kriterien „Verflechtungsbeziehungen zwischen den Kindertageseinrichtungen und den Wohnorten“, „stadt- oder naturräumliche Barrieren“ (z. B. Gewässer, Auwald, sonstige Grünzüge, Bahnanlagen) und „ÖPNV-Anbindung“ unter Nutzung der Ortsteilgrenzen 10 Versorgungsräume gebildet und fortgeschrieben. Geringfügige Änderungen der räumlichen Zuordnung werden in den entsprechenden Kapiteln beschrieben. 3.4 Definition von strategischen Ansätzen und Handlungsbedarf Auf Basis der vorangegangenen Analysen wurden strategische Ansätze und Prioritäten für Netzentwicklung und Investitionen in den Versorgungsräumen definiert. Dabei wurden auch die stadtentwicklungsplanerischen Zielstellungen und die Möglichkeiten einer Ressourcenkopplung mit der städtebaulichen Erneuerung berücksichtigt. 3 Der Handlungsbedarf im Kindertagesstättennetz wird stadtweit für unterschiedliche Zeiträume benannt und auf Grundlage eines Szenarios auf die Versorgungsräume herunter gebrochen. Die konkreten Handlungserfordernisse, die in den Versorgungsräumen benannt werden, binden dabei auch die Erfordernisse des Stadtumbaus sowie langfristig zu berücksichtigende Chancen und Risiken in der Stadtteilentwicklung ein. Um die Umsetzbarkeit der erforderlichen Netzentwicklung abzusichern, erfolgt eine Recherche geeigneter Grundstücke für den Neubau von Kindertageseinrichtungen. 23 Methodik 3 24 Analyse der Versorgung 4 4 Analyse der gegenwärtigen Versorgung 25 Analyse der Versorgung 4 Analyse der gegenwärtigen Versorgung 4.1 Ermittlung des Platzbedarfs für Kinder bis Schuleintritt in Kindertagesstätten1 Der Bedarf an Kindertagesstättenplätzen für das Jahr 2010, der für die Analyse hinsichtlich Bedarfsdeckung in Ortsteilen und Versorgungsräumen zugrunde gelegt wurde, wurde der vom Stadtrat bestätigten Bedarfsplanung Kindertagesstätten für den Zeitraum Januar bis Dezember 2010 entnommen. Die Ermittlung des Platzbedarfs für 2010 ist nachfolgend erläutert. Bei der Ermittlung des Bedarfs wurde von dem Grundsatz ausgegangen, dass Nutzungsquoten zu einem Zeitpunkt erhoben werden, an dem ein repräsentativer Einblick in die tatsächliche und maximal zu erwartende Belegungssituation möglich ist. Für den Kinderkrippenbereich ist das der Monat Dezember, für den Kindergarten der Monat Juni und für den Hort der Monat September. 4 Für die Berechnung der Nutzungsquoten wurden dazu die in Kindertagesstätten zu den o.g. Zeitpunkten angemeldeten Kinder in den einzelnen Jahrgängen (0<1; 1<2; 2<3;... 6<7 usw.) den nach den Daten des Einwohnermelderegisters wohnhaften Kindern am 31.12. (Kinderkrippe) und 30.06. (Kindergarten) gegenübergestellt. Tabelle 3: Für die Leistungsbereiche Krippenkinder in Kindertageseinrichtungen ermittelte Nutzungsquoten2 Altersgruppe Krippenkinder in Kindertageseinrichtungen 0<1 2% 1<2 36 % 2<3 53 % 1<3 Jahre gesamt 44 % 0<3 Jahre gesamt 30 % Tabelle 4: Für den Leistungsbereich Kindergarten ermittelte Nutzungsquoten Altersgruppe Kindergartenkinder in Kindertageseinrichtungen 3<4 85 % 4<5 92 % 5<6 95 % 6<7 93 % Kindergarten in Kindertageseinrichtungen gesamt 91 % Um entsprechend des ermittelten Bedarfes ausreichend Plätze zur Verfügung zu stellen, werden für die Altersgruppen der Krippen- und Kindergartenkinder die vorausgeschätzte Anzahl an Kindern der einzelnen 1 Der Gesetzgeber geht bei der Betreuung der unter Dreijährigen davon aus, dass diese sowohl in Kindertagesstätten, als auch über die Kindertagespflege realisiert werden soll, um den Bedürfnissen der Eltern nach einem gewünschten Betreuungssetting Rechnung zu tragen. Dem hat die Stadt Leipzig Rechnung getragen, indem in den letzten Jahren die Kindertagespflege systematisch aufgebaut wurde. Für das Jahr 2011 sind in Leipzig 2080 Plätze für unter Dreijährige im Bereich der Kindertagespflege geplant. Für die Vergabe dieser Plätze gilt ebenso der §24 SGB VIII Abs.3 mit den entsprechenden Vorrangregelungen für berufstätige Eltern und für förderungsbedürftige Kinder. Da jedoch diese langfristige Planung vor allem auf die Infrastrukturplanung gerichtet ist, wird der Bereich der Tegespflege an dieser Stelle nicht weiter ausgeführt. 2 Tabelle 3, Altersgruppe 1<3 Jahre gesamt: Ab August 2013 wird gemäß § 24 SGB VIII für diese Altersgruppe ein Rechtsanspruch definiert. 26 Analyse der Versorgung Jahrgänge am Ende des Planungszeitraumes zugrunde gelegt, d. h. für den Planungszeitraum Januar bis Dezember 2010 wurden die Daten der Bevölkerungsvorausschätzung von 2009 zum 31.12.2010 als Basis verwendet. Unter Berücksichtigung der ermittelten Nutzungsquoten wird der Platzbedarf für Krippen- und Kindergartenplätze in Kindertageseinrichtungen ermittelt. Im Hinblick auf die Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz in Kindertagesstätten für Kinder ab vollendetem 1. Lebensjahr werden die ermittelten Nutzungsquoten für Kinder unter 1 Jahr und Kinder ab vollendetem 1. Lebensjahr getrennt angewendet und der Platzbedarf für beide Altersgruppen separat ermittelt. Für die Krippenplätze für die Altergruppe der 1-3 Jährigen in Kindertageseinrichtungen musste die erhobene Quote von 44 % für die Folgejahre einer Anpassung unterzogen werden. Das Nachfrageverhalten machte deutlich, dass ohne Steigerung der Quote eine Festlegung zur Nichtgewährung des Anspruchs getroffen werden müsste oder aber dem steigenden Bedarf Rechnung zu tragen ist. Entsprechend den strategischen Zielen der Stadt ist eine nachfrageorientierte Platzbereitstellung Grundlage für die Bedarfsplanung. Für das Jahr 2010 wurde deshalb bei der Berechnung des Platzbedarfs eine Nutzungsquote von 46 % verwendet. Damit ergibt sich für den Planungszeitraum Januar bis Dezember 2010 folgender Platzbedarf für Krippen- und Kindergartenkinder in Kindertageseinrichtungen: 4 Tabelle 5: Ermittelte Platzzahl für Kinder bis Schuleintritt3 Planungszeitraum Januar bis Dezember 2010 Nutzungsquote wohnhafte Kinder ermittelte Platzzahl 0 < 1 Jahr 2,0 % 5.305 106 1 < 3 Jahre 46,0 % 10.119 4.655 Altersgruppe Krippenplätze Krippenplätze in Kindertageseinrichtungen 0 < 3 Jahre gesamt 4.761 Krippenplätze in Kindertageseinrichtungen gesamt 4.761 Kindergartenplätze Kindergartenkinder in Kindertageseinrichtungen Plätze bis Schuleintritt gesamt: 91,0 % 17.052 15.517 20.278 Für das Jahr 2011 wird bei der Berechnung des Platzbedarfs analog 2010 eine Nutzungsquote von 46 % wie 2010 verwendet und diese für die Fortschreibung der Jahre 2012-2014 jährlich um 1 % angehoben. 2015 soll damit eine Nutzungsquote für Krippenkinder in Kindertageseinrichtungen von 50 % erreicht werden, die dann für die Folgejahre bis 2025 fortgeschrieben wird. Für die Altersgruppe der Kindergartenkinder wird ab dem Jahr 2012 eine Nutzungsquote von 92 % zugrunde gelegt. Da das vorliegende Konzept zum Ziel hat, Strategien für die Verbesserung einer wohnortnahen- bzw. nachfragegerechten Versorgung zu entwickeln, wurde der Bedarf jährlich auf Ortsteilebene berechnet. 3 Tabelle 5, Spalte ermittelte Platzanzahl: Da die Bedarfsquoten jeweils zum Zeitpunkt der höchsten Belegung erhoben wurden, stellt die ermittelte Platzzahl die maximal zu erwartende Inanspruchnahme im Jahr 2010 dar. Für die Krippe und die Tagespflege wird die maximale Belegung im IV. Quartal, für den Kindergarten Ende des II. Quartals erwartet. 27 Analyse der Versorgung Berechnung des ortsteilspezifischen Platzbedarfs für Krippenkinder in Kindertageseinrichtungen am Beispiel der Planung für 2010: Entsprechend des Anteils wohnhafter Kinder der einzelnen Ortsteile wurde die Gesamtplatzzahl für die Stadt auf die Ortsteile aufgeteilt. Am Beispiel des OT 40 Südvorstadt soll diese Berechnung gezeigt werden: o am 31.12.2010 voraussichtlich wohnhafte Kinder von 0<1 im OT 40: 389 o am 31.12.2010 voraussichtlich wohnhafte Kinder von 1<3 im OT 40: 721 o am 31.12.2010 voraussichtlich benötigte Plätze von 0<1 im OT 40: 8 o am 31.12.2010 voraussichtlich benötigte Plätze von 1<3 im OT 40: 331 o Krippenplatzbedarf für 2010 gesamt im OT 40: 339 Berechnung des ortsteilspezifischen Platzbedarfs für Kindergartenkinder: 4 Für die Ermittlung des orteilspezifischen Bedarfs an Kindergartenplätzen wurden die ermittelten Nutzungsquoten für Kindergartenkinder auf die voraussichtlich wohnhaften Kinder in den einzelnen Ortsteilen angewendet. Am Beispiel des OT 40 Südvorstadt soll diese Berechnung gezeigt werden: Tabelle 6: Beispielhafte Darstellung der Berechnung des ortsteilspezifischen Bedarfs für den OT 40 Südvorstadt Planungszeitraum Januar bis Dezember 2010 Altersgruppe (Nutzungsquote) wohnhafte Kinder im OT 3 - < 4 Jahre (85 %) 311 4 - < 5 Jahre (90 %) 269 5 - < 6 Jahre (91 %) 240 6 – Schuleintritt (91,5 %) 197 3 Jahre – Schuleintritt gesamt Bedarf für Kindergartenkinder in Kindertageseinrichtungen (91,0 %) 1.017 925 Unter Verwendung der für die Stadt ermittelten Nutzungsquoten werden im Jahr 2010 1.264 Plätze für Kindergartenkinder im Ortsteil 40 Südvorstadt benötigt. Ermittlung der Bedarfsdeckung in den Ortsteilen Der Begriff der Bedarfsdeckung wird als Verhältnis des ermittelten Platzbedarfs zu der in den Einrichtungen des jeweiligen Ortsteils vorhandenen Kapazität für Kinder bis Schuleintritt definiert. Dem ermittelten ortsteilspezifischen Bedarf wurden die am 31.12.2010 verfügbaren Platzkapazitäten in den Kindertageseinrichtungen der Ortsteile gegenübergestellt. Am Beispiel des OT 40 Südvorstadt soll diese Berechnung gezeigt werden: o Ermittelter Platzbedarf für OT 40 Südvorstadt im Jahr 2010: 339 KK-Plätze und 925 KG-Plätze = 1.264 benötigte Plätze für Kinder bis Schuleintritt gesamt. o Verfügbare Kapazität im Ortsteil im Dezember 2010: 235 Plätze. o Daraus ergibt sich eine Bedarfsdeckung von 18,6% (235 dividiert durch 1.264). Für die Folgejahre 2011-2015; 2020 und 2025 wurde der jeweils für das Jahr ermittelte ortsteilspezifische Bedarf der verfügbaren Kapazität am 31.12.2010 in den entsprechenden Jahren gegenübergestellt. 28 Analyse der Versorgung 4.2 Versorgungssituation auf Ortsteilebene Auf Grundlage der Bedarfsdeckung in den einzelnen Ortsteilen, die sich aus dem Verhältnis der benötigten Platzzahl im Ortsteil für das Jahr 2010 zu den vorhandenen Kapazitäten im Ortsteil zum Stand Dezember 2010 ergibt, konnte eine kleinräumige Analyse der Versorgungssituation für die gesamte Stadt vorgenommen werden (vgl. Karte 1). Die Bedarfsdeckung variiert in den jeweiligen Ortsteilen zwischen 19 % (große Kapazitätsdefizite) und 378 % (große Überkapazitäten). In den Ortsteilen Zentrum, Meusdorf, Hartmannsdorf-Knautnaundorf und Grünau-Siedlung sind keine Kindertagesstätten vorhanden, so dass die Bedarfsdeckung 0 % beträgt. Ortsteile mit Kapazitätsdefiziten Große Kapazitätsdefizite bestehen entlang der Nord-Süd-Achse von Gohlis-Mitte bis Connewitz, aber auch am westlichen Innenstadtrand in den Gründerzeitgebieten Altlindenau, Lindenau und Schleußig. In diesen Ortsteilen können teilweise deutlich weniger 50 % des Bedarfes an Kindertagesstättenplätzen im Ortsteil gedeckt werden. Besonders große Defizite bestehen in den Ortsteilen Südvorstadt, Zentrum-Nordwest und Gohlis-Mitte, in denen nur maximal ein Viertel des Bedarfes an Kindertagesstättenplätzen gedeckt werden können. Es gibt innerhalb dieser Nord-Süd-Achse auch einige wenige Ortsteile, in denen das Angebot den ortsteileigenen Bedarf übersteigt (z. B. Gohlis-Nord). Allerdings können die Überangebote dort die Defizite in den benachbarten Ortsteilen nicht kompensieren. 4 In den Ortsteilen östlich des Stadtzentrums ist aufgrund des voranschreitenden Stadtumbaus und dem damit verbundenen Zuzug von Familien mit Kindern sowie durch steigende Geburtenzahlen der Bedarf an Kindertagesstättenplätzen deutlich gewachsen und übersteigt in einigen Ortsteilen das Angebot deutlich. Im Vergleich zum Langfristigen Entwicklungskonzept für das Kindertagesstättennetz in Leipzig 2020 sank die Bedarfsdeckung im den Ortsteilen Reudnitz-Thonberg, Anger-Crottendorf, Volkmarsdorf und SchönefeldAbtnaundorf unter 85 %. Auch einige randstädtische Ortsteile, vorwiegend in denen sich in den letzten Jahren der Wohnungsneubau konzentrierte, weisen mit weniger als 85 % Bedarfsdeckung eine gewisse Unterversorgung mit Plätzen in Kindertagesstätten auf. Allerdings verbergen sich hier deutlich geringere absolute Zahlen als in der inneren Stadt. Zudem sind diese Kapazitätsdefizite aufgrund der eigentumsorientierten Wohnformen und den damit verbundenen geringeren Wohnungswechsel vorwiegend als temporär einzuschätzen und können meist in benachbarten Ortsteilen aufgefangen werden. Ortsteile mit Überkapazitäten Überkapazitäten weisen vor allem Ortsteile auf, die durch einen hohen Anteil an Beständen des DDRWohnungsbaus sowie des 1920/30er Jahre geprägt sind. Aufgrund der deutlich gesunkenen Nachfrage aus den Ortsteilen übersteigt insbesondere in Großsiedlungen (Grünau, Paunsdorf, Schönefeld-Ost, MockauNord, Gohlis-Nord) das Angebot an Kindertagesstättenplätzen die Nachfrage. Im Übergangsbereich zwischen Gründerzeitquartieren und Stadtrand weisen viele Ortsteile Überkapazitäten auf, die vielerorts das Angebotdefizit der angrenzenden Ortsteile ausgleichen. Im Vergleich zum Langfristigen Entwicklungskonzept für das Kindertagesstättennetz in Leipzig 2020 gingen die Überkapazitäten allerdings zurück. Auch in einigen innerstädtischen Ortsteilen (z. B. Zentrum-Südost, -Süd, -Ost, Eutritzsch) übersteigt das Angebot die Nachfrage nach Plätzen in Kindertagesstätten. Diese Überkapazitäten sorgen einerseits in den benachbarten unterversorgten Ortsteilen für Entlastung. Andererseits verfügen die Kindertageseinrichtungen im Stadtzentrum aufgrund der Nähe zu Arbeitsplatzschwerpunkten über einen stadtweiten Einzugsbereich. 29 Analyse der Versorgung Karte 1: Bedarfsdeckung in den Ortsteilen Seehausen Wiederitzsch Plaußig-Portitz Lindenthal Lützschena-Stahmeln Mockau-Nord Thekla Möckern Wahren 4 Gohlis-Nord Gohlis-Mitte Eutritzsch Leutzsch Altlindenau Neulindenau SchönefeldZentrumAbtnaundorf Nord Zentrum-Nordwest ZentrumOst 1 2 Zentrum ReudnitzThonberg Zentrum-Süd Plagwitz Schleußig GrünauOst Kleinzschocher Grünau-Mitte Südvorstadt Heiterblick SellerhausenStünz AngerCrottendorf Zentrum-West Schönau Miltitz Paunsdorf * Lindenau GrünauNord SchönefeldOst Gohlis-Süd Böhlitz-Ehrenberg Burghausen-Rückmarsdorf MockauSüd Engelsdorf Mölkau Baalsdorf ZentrumSüdost Althen-Kleinpösna Stötteritz Grünau-Siedlung Lausen-Grünau Marienbrunn Connewitz Holzhausen Probstheida Lößnig Großzschocher Dölitz-Dösen Meusdorf Knautkleeberg-Knauthain Liebertwolkwitz 1 = Neustadt-Neuschönefeld 2 = Volkmarsdorf Hartmannsdorf-Knautnaundorf Bedarfsdeckung - Plätze in Kindertagesstätten zum Bedarf an Plätzen je Ortsteil im Dezember 2010 0 2 Stadtgrenze keine Kindertagesstätte Versorgungsraum bis 50 % Ortsteil 51 bis 85 % Kilometer ´ * Die geringe Bedarfsdeckung in Volkmarsdorf resultiert aus einer temporären Kapazitätsreduktion infolge einer Sanierungsmaßnahme. 86 bis 110 % 111 bis 170 % mehr als 170 % Quelle: Jugendamt; Amt für Statistik und Wahlen; Stadtplanungsamt - Stadtentwicklungsplanung 30 Leipzig 2011 Analyse der Versorgung 4.3 Bildung von Versorgungsräumen Im Langfristigen Entwicklungskonzept für das Kindertagesstättennetz in Leipzig 2020 wurden aufgrund einer Analyse der Bedarfsdeckung, Auslastung und vor allem der Verflechtungen zwischen den Ortsteilen Versorgungsräume gebildet. Die wohnortnahe Versorgung mit Kindertagesstätten sollte im Sinne einer Stadt der kurzen Wege für die dort wohnhaften Kinder jeweils überwiegend innerhalb des Versorgungsraums möglich sein. Bei der Abgrenzung der Versorgungsräume wurde davon ausgegangen, dass bei der Wahl eines Kindergartens formelle Ortsteil- oder Stadtbezirksgrenzen vergleichsweise unbedeutend sind. Entscheidend ist vielmehr neben dem inhaltlichen Profil der Einrichtung vorwiegend die räumliche Nähe zwischen Kindertageseinrichtung und Wohnort bzw. Arbeitsplatz. Begrenzt werden die Wanderungsbewegungen teilweise durch stadt- oder naturräumliche Grenzen. So bilden in der Regel der Auwald oder Bahnanlagen deutliche Barrieren, die oft nicht ohne Weiteres überschritten werden. Dies gilt allenfalls, wenn gute Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln die Verbindung über die Barrieren hinweg gewährleisten. Insofern wurde bei der Abgrenzung auch die Anbindung über die öffentlichen Verkehrsmittel mit berücksichtigt. Im Ergebnis wurden zehn Versorgungsräume unterschiedlicher Größe gebildet, welche die Grundlage der weiteren Planung bildeten. Eine Überprüfung vor allem der Verflechtungen zwischen den Ortsteilen im Jahr 2010 ergab leicht veränderte Zuschnitte der Versorgungsräume (vgl. Karte 2 und 3). Der Ortsteil Stötteritz wurde dem Versorgungsraum Innerer Osten zugeordnet. Der Versorgungsraum Nordost umfasst nun auch den Ortsteil Seehausen. Der Versorgungsraum Innerer Westen wurde um Böhlitz-Ehrenberg erweitert und der Ortsteil BurghausenRückmarsdorf dem Versorgungsraum West zugeordnet. 4 31 Analyse der Versorgung Karte 2: Versorgungsräume 2010 Nord Nordwest Nordost 4 Innerer Westen Westliches Zentrum Innerer Osten West Ost / Südost Süd Südwest Übersicht über die Versorgungsräume Stadtgrenze Versorgungsraum 0 2 Kilometer ´ Stadtplanungsamt - Stadtentwicklungsplanung Kartengrundlage: DSK 25 Stand:Februar 2009, © Stadt Leipzig, Amt für Geoinformation und Bodenordnung 32 Leipzig 2011 Analyse der Versorgung Karte 3: Bedarfsdeckung in den Versorgungsräumen 2010 Nordost Nord Nordwest 4 Innerer Westen Westliches Zentrum Innerer Osten Ost / Südost West Süd Südwest Stadtgrenze Versorgungsraum 0 2 Kilometer ´ Bedarfsdeckung - Plätze in Kindertagesstätten zum Bedarf an Plätzen je Versorgungsraum im Dezember 2010 bis 90 % 91 bis 120 % mehr als 120 % Quelle: Jugendamt, Amt für Statistik und Wahlen; Stadtplanungsamt - Stadtentwicklungsplanung Leipzig 2011 33 Analyse der Versorgung 4.4 Bedarfsdeckung in den Versorgungsräumen 2010 Innerhalb der Versorgungsräume wird das fehlende Angebot in einzelnen Ortsteilen zum Teil durch hohe Kapazitäten in den benachbarten Ortsteilen ausgeglichen. Die Spreizung zwischen Unter- und Überdeckung ist dadurch nicht so stark wie auf Ortsteilebene. Die Bedarfsdeckung lag Ende des Jahres 2010 zwischen 55 % im Westlichen Zentrum und 150 % im Versorgungsraum West. Damit haben sich die Gegensätze bei der Bedarfsdeckung trotz gezielter Ausweitung des Angebots an Kindertageseinrichtungen im Vergleich zu 2005 erhöht, wo sie sich zwischen 81 % und 140 % bewegten. Ursache dafür ist die weiterhin dynamische demographische Entwicklung in vielen Ortsteilen der inneren Stadt, wo steigende Kinderzahlen zu einer höheren Nachfrage nach Plätzen in Kindertageseinrichtungen führen. Grundsätzlich lassen sich im Status Quo drei Typen von Versorgungsräumen ableiten: unterversorgt (Bedarfsdeckung unter 90 %) 4 Mit teilweise deutlich weniger als 90 % Bedarfsdeckung sind vier der zehn Versorgungsräume unterversorgt. Dabei ist die Unterversorgung hauptsächlich in der inneren Stadt (Westliches Zentrum, Innerer Osten, Innerer Westen und Nord) festzustellen. Absolut betrachtet fehlen in den genannten Versorgungsräumen jeweils 470 bis 715 Plätze in Kindertageseinrichtungen. ausreichend versorgt (Bedarfsdeckung 90 bis 120 %) Mit einer Bedarfsdeckung zwischen 90 % und 120 % kann im Jahr 2010 der Versorgungsraum Süd als ausreichend versorgt eingestuft werden. überversorgt (Bedarfsdeckung über 120 %) Eine Überversorgung mit einer Bedarfsdeckung von mehr als 120 % ist in allen randstädtischen Versorgungsräumen zu verzeichnen. Die beiden auch nach absoluten Zahlen am stärksten überversorgten Versorgungsräume West (780 Plätze) und Nordost (510 Plätze) sind durch größere Plattenbaugebiete gekennzeichnet. Die beiden überversorgten Versorgungsräume Nordwest und Südwest weisen aufgrund ihrer geringeren Größe prozentual eine Überversorgung auf, jedoch mit geringeren absoluten Überkapazitäten. Der Versorgungsraum Ost/Südost weist mit einer Bedarfsdeckung von 122 % Überkapazitäten von etwa 370 Plätzen auf. 34 Bedarfsentwicklung 5 Perspektivische Entwicklung des Bedarfs 5 35 Bedarfsentwicklung 5 Perspektivische Entwicklung des Bedarfs 5.1 Bedarfsentwicklung in der gesamten Stadt Leipzig Angesichts der prognostizierten positiven Einwohnerentwicklung Leipzigs sowie der schrittweisen Anhebung der Nutzungsquote im Kinderkrippenbereich auf 50 % bis 2015 steigt künftig der Bedarf nach Plätzen in Kindertagesstätten. Er wird auf Grundlage der Bevölkerungsvorausschätzung 2009 für Leipzig ermittelt. Demnach steigt der Bedarf von 2010 bis 2015 um etwa 3.300 Plätze auf ca. 23.550 Plätze. Danach ist von einem leichten Bedarfsrückgang um ca. 500 Plätze bis 2020 auszugehen, der auch bis 2025 anhält. Tabelle 7: Übersicht über die Entwicklung des Platzbedarfs für Kinder bis Schuleintritt bis 2025 Altersgruppe 5 Planjahr Planjahr kurzfristige Perspektive langfristige Perspektive 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2020 2025 Krippenplätze in Kindertageseinrichtungen 4.761 4.880 5.002 5.110 5.200 5.277 5.093 4.913 Kindergartenplätze in Kindertageseinrichtungen 15.518 16.106 17.063 17.691 18.091 18.272 17.925 17.270 Plätze bis Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen insgesamt 20.279 20.986 22.065 22.801 23.291 23.549 23.018 22.182 5.2 Bedarfsentwicklung in den Versorgungsräumen Der Bedarf nach Plätzen in Kindertagesstätten in Leipzig entwickelt sich analog der räumlich differenzierten Einwohnerentwicklung in den Versorgungsräumen unterschiedlich. Bei der im Folgenden dargestellten Bedarfsentwicklung in den einzelnen Versorgungsräumen ist zu berücksichtigen, dass die kleinräumige Bevölkerungsvorausschätzung 2009 für Leipzig nur bis 2013 differenzierte Attraktivitäten und damit unterschiedliche Wanderungssalden der Ortsteile zu Grunde legt. Danach wird eine einheitliche Entwicklung im Stadtgebiet angenommen. Gleichzeitig wird über den gesamten Zeitraum die Altersstruktur der Zu- und Wegzüge zwischen den Ortsteilen nicht differenziert. Deshalb ist die Prognose ab 2015 in der stadträumlichen Differenzierung relativ unsicher und wird mit qualitativen Einschätzungen untersetzt. Nach 2020 wird die kleinräumige Prognose für das Konzept nicht verwendet. Die Bevölkerungsvorausschätzung lässt für den Zeitraum bis 2015, in dem aus oben genannten Gründen eine relativ sichere Vorhersage möglich ist, eine weitere Spreizung von Angebot und Nachfrage erwarten. In Versorgungsräumen, die derzeit durch ein Angebotsdefizit gekennzeichnet sind, wird dieses überwiegend weiter steigen. Ebenso ist zu erwarten, dass sich die Überangebote in den anderen Versorgungsräumen noch erhöhen. Nach 2015 zeigt die Prognose aus den genannten statistischen Gründen dagegen einen entgegengesetzten Entwicklungsprozess. Über- und Unterangebote würden sich demnach wieder allmählich abbauen. Mit Blick auf die Struktur des Wohnungsangebotes ist ein derartiger Rückgang des Überangebotes in den Versorgungsräumen West, Nordost, Nordwest, Ost / Südost und Südwest jedoch nur zu erwarten, wenn sich die Neubauintensität am Stadtrand (insbesondere bei Eigenheimen) gegenüber dem heutigen Niveau deutlich erhöht und/oder die Großsiedlungen einen deutlich verstärkten Zuzug junger Haushalte verzeichnen können. Demgegenüber ist in den innerstädtischen Versorgungsräumen ein höherer Bedarf als prognostiziert zu erwarten, wenn sich durch einen erfolgreichen Stadtumbau die Kinder- und Familienfreundlichkeit der innerstädtischen Wohnquartiere weiter verbessert. 36 Bedarfsentwicklung Tabelle 8: Entwicklung des Platzbedarfes sowie des Über- und Unterangebots an Plätzen in Kindertageseinrichtungen für unter 6-jährige Versorgungsraum Westliches Zentrum Angebot Dez 10 Bedarf 2010 2011 Über- bzw. Unterangebot 2015 2020 2010 2011 2015 2020 586 1.062 1.141 1.349 1.122 -476 -555 -763 -536 Innerer Osten 2.668 3.152 3.324 3.880 3.917 -484 -656 -1.212 -1.249 Süd 3.408 3.499 3.847 5.039 4.620 -91 -439 -1.631 -1.212 Ost/Südost 2.075 1.708 1.660 1.719 1.890 367 415 356 185 Innerer Westen 2.929 3.632 3.809 4.155 3.872 -703 -880 -1.226 -943 586 457 442 436 469 129 144 150 117 West 2.360 1.578 1.490 1.543 1.730 782 870 817 630 Nordwest 1.185 943 963 1.021 1.062 242 222 164 123 Nord 2.215 2.930 3.014 3.049 2.876 -715 -799 -834 -661 Nordost 1.830 1.317 1.296 1.356 1.460 513 534 474 370 gesamt 19.842 20.279 20.986 23.549 23.018 -437 -1.144 -3.707 -3.176 Südwest Abbildung 5: Entwicklung der Bedarfsdeckung in den Versorgungsräumen 2010 bis 2020 5 Entwicklung der Bedarfsdeckung in den Versorgungsräumen 2010 bis 2020 2010 2011 2015 2020 180% 160% Bedarfsdeckung 140% 120% 100% 80% 60% 40% 20% 0% Westliches Zentrum Innerer Osten Süd Ost / Südost Innerer Westen Südwest West Nordwest Nord Nordost Im Einzelnen sind die perspektivischen Entwicklungen der Bedarfsdeckung in den Versorgungsräumen wie folgt zu beschreiben. 37 Bedarfsentwicklung Versorgungsraum Westliches Zentrum In dem bereits im Jahr 2010 mit einer Bedarfsdeckung von etwa 55 % stark unterversorgten Versorgungsraum Westliches Zentrum wird der Bedarf bis 2015 um mehr als 280 Plätze zunehmen. Damit steigt das Platzdefizit auf über 760 Plätze, während die Bedarfsdeckung auf unter 45 % sinkt. Es ist zu erwarten, dass der nach 2015 prognostizierte Rückgang des Bedarfes aus oben genannten Gründen schwächer ausfallen wird als dargestellt. Die Bedarfsdeckung wird im Westlichen Zentrum auch langfristig lediglich ca. 50 % betragen, wenn es nicht gelingt, Grundstücke für den Neubau von Einrichtungen zu aktivieren. Versorgungsraum Innerer Osten Im Inneren Osten wächst der Bedarf nach Kindertagesstättenplätzen laut Prognose kontinuierlich bis 2020 um etwa 760 Plätze. Da diese Ortsteile aufgrund des voranschreitenden Stadtumbaus bei gleichzeitig günstigen Wohnungsmieten attraktiv für Familien mit Kindern werden, könnte ein verstärkter Zuzug junger Haushalte diesen Bedarf noch weiter erhöhen. Bereits 2010 fehlten fast 500 Plätze im Versorgungsraum. Dieses Defizit wird aufgrund des prognostizierten steigenden Bedarfes auf etwa 1.250 Plätze zunehmen. Damit würde die Bedarfsdeckung langfristig auf unter 70 % sinken. Die größten Defizite bestehen dabei in Reudnitz-Thonberg und Anger-Crottendorf. 5 Versorgungsraum Süd 2010 weist der Versorgungsraum Süd durch die Schaffung von etwa 1.000 Plätzen in den letzten vier Jahren eine Bedarfsdeckung von 97 % und ein vergleichsweise geringes Defizit von knapp 100 Plätzen auf. Allerdings nimmt der Bedarf bis 2015 um mehr als 1.500 Plätze zu. Damit verbunden steigt das Platzdefizit im Versorgungsraum Süd stark an und die Bedarfsdeckung sinkt auf unter 70 %. Bis 2020 wird allerdings wieder ein Rückgang des Platzbedarfes prognostiziert. Insbesondere die Ortsteile Südvorstadt und Connewitz weisen ein großes Versorgungsdefizit auf. Der Ortsteil Zentrum-Südost verfügt aktuell über Überkapazitäten. Vor dem Hintergrund der entstehenden Arbeitsplatzschwerpunkte auf dem Gelände der Alten Messe, im Bereich des Universitätsklinikums oder am neuen Technischen Rathaus ist die Schaffung weiterer neuer Kapazitäten trotzdem sinnvoll. Dies gilt umso mehr, als mit der Eröffnung der neuen Straßenverbindung (Semmelweisbrücke) zwischen der Südvorstadt und dem Zentrum-Südost weiterer Druck auf die Kindertageseinrichtungen im Zentrum-Südost entstehen wird. Defizite im vergleichsweise kleinen Ortsteil Marienbrunn können durch die räumliche Nähe gut in Lößnig, welches über deutliche Überkapazitäten verfügt, ausgeglichen werden. Versorgungsraum Ost/Südost Bis 2015 verbleibt der Bedarf nach Kindertagesstättenplätzen auf dem heutigen Niveau. Der nach 2015 prognostizierte Anstieg des Bedarfes ist nur zu erwarten, wenn die Neubautätigkeit im Versorgungsraum deutlich an Intensität zunimmt. Da dies bisher nicht absehbar ist, wird auch langfristig ein Stagnieren des Bedarfes für wahrscheinlicher gehalten. Damit würde der Versorgungsraum auch langfristig leichte Überkapazitäten an Plätzen in Kindertageseinrichtungen aufweisen. Dabei konzentrieren sich die Überkapazitäten im Versorgungsraum vor allem in Paunsdorf. Versorgungsraum Innerer Westen Der Versorgungsraum Innerer Westen wies bereits 2010 ein deutliches Defizit an Plätzen in Kindertageseinrichtungen (700 Plätze) auf, das sich aufgrund des bis 2015 prognostizierten anwachsenden Bedarfes auf über 1.200 fehlende Plätze ausweiten wird. Insbesondere in Altlindenau, Lindenau und Schleußig übersteigt die Nachfrage das Angebot deutlich. Diese Diskrepanz könnte sich perspektivisch bei fortschreitender erfolgreicher Umsetzung der integrierten Stadtteilentwicklung und dem darauf folgenden Einwohnerzuwachs sogar noch vergrößern. Die bislang in Leutzsch, Kleinzschocher und Neulindenau bestehenden deutlichen Überkapazitäten sind aufgrund der leicht steigenden Nachfrage aus dem eigenen Ortsteil zurückgegangen und bieten damit keinen Ausgleich für die Defizite der benachbarten Ortsteile im Versorgungsraum. Damit wird der 38 Bedarfsentwicklung Bedarf im Versorgungsraum nur zu etwa 70 % gedeckt. Von einem deutlichen Anstieg der Bedarfsdeckung kann auch nach 2015 nicht ausgegangen werden. Versorgungsraum Südwest Der Bedarf nach Kindertagesstättenplätzen im Versorgungsraum Südwest bleibt laut Prognose bis 2020 auf einem Niveau. Dies ist allerdings nur zu erwarten, wenn nach 2015 die Neubautätigkeit im Versorgungsraum gegenüber dem heutigen Niveau zunimmt. Da dies bislang nicht absehbar ist, wird langfristig ein leichtes Absinken des Bedarfes für wahrscheinlich gehalten. Damit vergrößert sich das Überangebot auf etwa 150 Plätze und die Bedarfsdeckung steigt auf ca. 135 %. Innerhalb des Versorgungsraums versorgt der durch größere Überkapazitäten geprägte Ortsteil Großzschocher die durch Kapazitätsdefizite gekennzeichneten südlich benachbarten Ortsteile. Versorgungsraum West Der Bedarf im Versorgungsraum West bleibt in den folgenden Jahren auf annähernd gleichem Niveau. Damit steigen die Bedarfsdeckung auf über 150 % sowie die Überkapazitäten auf mehr als 800 Plätze. Der in der Prognose dargestellte Anstieg des Bedarfs nach 2015 wird als unwahrscheinlich eingeschätzt, da hierfür eine deutliche Zunahme der Zuzüge junger Haushalte Voraussetzung wäre. Damit weist der Versorgungsraum West auch langfristig große Überkapazitäten auf. Im Vergleich zur letzten Planung sind nur marginale kleinräumige Verschiebungen zwischen einzelnen Ortsteilen erkennbar, so weist z. B. der Ortsteil Grünau-Ost jetzt mehr Überkapazitäten in als bisher auf. Versorgungsraum Nordwest Im Versorgungsraum Nordwest steigt der Bedarf bis 2015 leicht an, was zu einer Verringerung des Überangebotes an Kindertagesstättenplätzen führen könnte. Laut Prognose setzt sich der Bedarfsanstieg auch nach 2015 fort, so dass langfristig die Bedarfsdeckung auf etwa 110 % sinkt und das Überangebot an Plätzen auf 120 Plätze abnimmt. Dieser langfristige Bedarfsanstieg wird in Hinblick auf die geplante Realisierung der Wohnbaustandorte auf den ehemaligen Kasernengeländen als wahrscheinlich betrachtet. Zudem werden die Kindertagesstätten in Möckern auch von Kindern aus dem benachbarten Versorgungsraum Nord, insbesondere den unterversorgten Ortsteilen Gohlis-Mitte und Gohlis-Süd, genutzt. 5 Versorgungsraum Nord Der Bedarf im Versorgungsraum Nord wird sich bis 2015 um etwa 120 Plätze erhöhen. Parallel dazu vergrößert sich das Defizit an Plätzen von ca. 715 im Jahr 2010 auf über 830 fehlende Plätze in Kindertageseinrichtungen. Damit sinkt die Bedarfsdeckung im Versorgungsraum Nord auf unter 70 %. Der nach 2015 prognostizierte Bedarfsrückgang wird wahrscheinlich geringer sein, daher ist zu erwarten, dass die Bedarfsdeckung auch langfristig bei etwa 75 % liegen wird. Die im Versorgungsraum vorhandenen Überkapazitäten in Gohlis-Nord und Eutritzsch können die Platzdefizite in Gohlis-Mitte, Gohlis-Süd und Zentrum-Nord nicht ausgleichen, zumal die Kindertagesstätten in Zentrum-Nord auch durch die Kinder der Arbeitsplatzpendler in Anspruch genommen werden. Versorgungsraum Nordost Bis 2015 wird sich der Bedarf nach Plätzen in Kindertageseinrichtungen im Versorgungsraum Nordost leicht erhöhen, nach 2015 wird ein stärkerer Bedarfszuwachs prognostiziert. Diese Zunahme ist jedoch stark von der Akzeptanz des Nordostraums als Wohnstandort vor dem Hintergrund der gewerblichen Entwicklung im Umfeld abhängig. Auch ein Sinken des Bedarfs wird als realistisches Entwicklungsszenario angesehen. Ausgehend von der Prognose bleibt die Bedarfsdeckung langfristig auf dem Niveau von etwa 135 %. Das Überangebot an Plätzen würde 2015 etwa 475 Plätze betragen und vor allem in den Ortsteilen Mockau-Nord und Schönefeld-Ost bestehen. Im Hinblick auf die Arbeitsplatznähe der Kindertageseinrichtungen in diesem Versorgungsraum werden diese Plätze von Kindern aus der gesamten Stadt in Anspruch genommen. 39 Bedarfsentwicklung Karte 4: Bedarfsdeckung in den Versorgungsräumen 2010 und Entwicklung der Über- und Unterkapazitäten je Versorgungsraum bis 2020 513 474 370 242 164 123 Nordost Nord Nordwest -715 -661 -834 Innerer Westen Westliches Zentrum Innerer Osten 782817 630 5 -476 -563 -703 -943 -484 -763 -91 -1.226 367356 185 -1.212 -1.249 West Süd -1.212 Ost / Südost -1.631 129150117 Südwest Stadtgrenze Versorgungsraum Bedarfsdeckung - Plätze in Kindertagesstätten zum Bedarf an Plätzen je Versorgungsraum im Dezember 2010 bis 90 % 91 bis 120 % 0 2 Kilometer ´ mehr als 120 % Quelle: Jugendamt, Amt für Statistik und Wahlen; Stadtplanungsamt - Stadtentwicklungsplanung 40 Über- bzw. Unterkapazitäten je Versorgungsraum 2010, 2015, 2020 410 2010 2015 2020 Leipzig 2011 Strategie und Handlungsbedarf 6 Strategie und Handlungsbedarf 6 41 Strategie und Handlungsbedarf 6 Strategie und Handlungsbedarf 6.1 Strategische Ansätze vor dem Hintergrund der Bedarfsentwicklung Vor dem Hintergrund der oben skizzierten räumlich und zeitlich differenzierten Bedarfsentwicklung ist es erforderlich, die Kapazität der Leipziger Kindertagesstätten bis 2015 durch den Ausbau bestehender Einrichtungen und den Neubau von Kindertagesstätten umfassend zu erweitern. Dies soll in enger Abstimmung mit den fachübergreifenden Handlungsprioritäten des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (SEKo) erfolgen. Besondere Berücksichtigung erfahren deshalb die fachübergreifenden Schwerpunkträume (Karte C2) und die Ortsteilstrategien (Karte C1) des SEKo. Dies beinhaltet auch, dass bei der Modernisierung von Kindertagesstätten zu berücksichtigen ist, dass durch notwendige Stadtumbaumaßnahmen und den nach 2015 zu erwartenden Bedarfsrückgang mittel- und langfristig Einrichtungen in einzelnen Stadträumen vom Netz genommen werden müssen. Um den bestehenden und sich in den nächsten Jahren noch verschärfenden stadträumlichen Versorgungsunterschieden entgegen zu wirken, sind bei der Entwicklung des Kindertagesstättennetzes die folgenden strategischen Ansätze zu berücksichtigen. Dadurch soll im Sinne einer Stadt der kurzen Wege eine überwiegend wohnort- bzw. arbeitsstättennahe Versorgung gewährleistet werden. Versorgungsräume o Für alle Versorgungsräume wird langfristig eine Bedarfsdeckung von mindestens 90 % angestrebt. 6 o Mit höchster Priorität sind die Kapazitäten in den Räumen Westliches Zentrum, Nord und Süd auszubauen, da dort die Defizite nicht durch Angebote in den benachbarten Versorgungsräumen ausgeglichen werden können und dadurch weite Wege bzw. Verdrängungsprozesse in den benachbarten Räumen bestehen. Im Versorgungsraum Süd ergibt sich diese höchste Priorität insbesondere aus dem prognostizierten hohen Bedarfsanstieg bis 2015. o Mit hoher Priorität sind die Kapazitäten in den Räumen Innerer Osten und Innerer Westen auszubauen. Dabei sind gezielt die im SEKo definierten Schwerpunkträume der Stadtentwicklung zu unterstützen. o Die Stabilisierung der vorhandenen Kapazitäten wird in den Versorgungsräumen Ost/Südost, Südwest, Nordwest und Nordost angestrebt. Dabei sollen temporäre Angebotsdefizite im Zuge von Wohnungsneubau am Stadtrand in einzelnen Ortsteilen der Räume Ost/Südost, Südwest und Nordwest durch Überangebote in benachbarten Ortsteilen ausgeglichen werden. Im Versorgungsraum Nordost werden die bestehenden Überkapazitäten durch die Nähe zu Arbeitsstätten gut ausgelastet. o Im Versorgungsraum West sollen Überkapazitäten entsprechend der Ziele des SEKo langfristig zurückgebaut werden. Ortsteile innerhalb der Versorgungsräume o Der Kapazitätsausbau soll vorrangig in Ortsteilen mit starken Angebotsdefiziten oder an gut erreichbaren Standorten benachbarter Ortsteile erfolgen. Dabei ist auch die Konzentration von Arbeitsplätzen in bestimmten Stadträumen zu berücksichtigen. In Ortsteilen mit einer hohen Bedarfsdeckung, die keine Entlastungsfunktion für unterversorgte Ortsteile übernehmen, sollen möglichst keine neuen Kindertagesstätten errichtet werden. o In Ortsteilen mit hohen Überkapazitäten (insb. Stadtumbaugürtel Grünau) müssen Modernisierungsinvestitionen vor dem Hintergrund der Bedarfsentwicklung auf ihre langfristige Nachhaltigkeit geprüft werden, um mittel- bis langfristig Möglichkeiten des Rückbaus von Einrichtungen offen zu halten. o Auf Grund der Unsicherheiten der kleinräumigen Bevölkerungsentwicklung sind für Neubauten Standorte mit guter ÖPNV-Anbindung zu präferieren. 42 Strategie und Handlungsbedarf 6.2 Gesamtstädtischer Handlungsbedarf Die zunehmenden Geburtenzahlen führen dazu, dass sich der Platzbedarf in Kindertagesstätten bis 2015 kontinuierlich erhöht, danach jedoch wieder leicht abnimmt. Sowohl der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz als auch die geplante Veränderung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz ab dem Jahr 2013 werden weiter zu Veränderungen der Kindertagesstätteninfrastruktur führen. Der eingeschlagene Weg des Umbaus der Kindertagesstättenlandschaft geht konform mit den Grundprämissen des SEKo und einer entsprechenden Investitionsplanung. Die nachfolgend aufgeführte Tabelle zeigt die Entwicklungen der Kapazitäten für Kinder bis Schuleintritt in den Leipziger Kindertagesstätten sowie den damit einhergehenden Ausbaubedarf. Tabelle 9: Ausbaubedarf der Kapazität für Kinder bis Schuleintritt in den Leipziger Kindertagesstätten bis 2025 2011 2012 2013 2014 2015 Bedarf Krippe 4.880 5.002 5.110 5.200 5.277 Bedarf Kindergarten 16.106 17.063 17.691 18.091 18.272 Bedarf gesamt 20.986 22.065 22.801 23.291 23.549 Kapazität 2010 19.842 19.842 19.842 19.842 19.842 Kapazitätsausbau gegenüber 2010 1.144 2.223 2.959 3.449 3.707 Kapazitätsausbau gegenüber Vorjahr 1.144 1.079 736 490 258 Handlungsbedarf bis 2015 Entsprechend der Bedarfsplanung für das Jahr 2011 wird die Zahl der Krippenplätze bis 2015 auf ein Niveau von 5.277 Plätzen ansteigen, die der Kindergartenplätze auf 18.272. Ausgehend von den bestehenden Platzkapazitäten im Dezember 2010 bedarf es bis 2015 insgesamt der Schaffung von neuen 3.700 Plätzen. Der erforderliche Platzzuwachs ist in der jährlichen Kindertagesstättenplanung zu konkretisieren. 6 Diesem Ausbaubedarf von ca. 3.700 Plätzen stehen Planungen von derzeit ca. 2.100 Plätzen in neuen Einrichtungen bzw. aus Kapazitätserweiterungen in bestehenden Einrichtungen gegenüber. Darüber hinaus bedarf es eines effektiven Liegenschaftsmanagements, um den Prozess den Umbaus der Kindertagesstättenlandschaft aktiv zu unterstützen und insbesondere dort Flächen zur Verfügung zu stellen, wo eine wohnortnahe Betreuung von Kindern derzeit noch problematisch ist. Handlungsbedarf 2016 bis 2020 Nach 2015 zeichnet sich aus heutiger Sicht ein Bedarfsrückgang, sowohl im Kinderkrippenbereich als auch im Kindergartenbereich, ab. Laut der Prognose sinkt bis 2020 der Bedarf nach Krippenplätzen um bis zu 200 Plätze, der nach Kindergartenplätzen um mehr als 500 Plätze. Diese freiwerdenden Kapazitäten können zur Verbesserung der Versorgungssituation im Krippenbereich genutzt werden. Handlungsbedarf 2021 bis 2025 Der aufgezeigte Rückgang des Bedarfes setzt sich bis zum Jahr 2025 fort. Die freiwerdenden Kapazitäten eröffnen Handlungsmöglichkeiten einerseits zur weiteren Verbesserung der Versorgungssituation im Krippenbereich und andererseits zum Rückbau von Kapazitäten in überversorgten Stadträumen durch die Schließung sanierungsbedürftiger Einrichtungen. Der prognostizierte Handlungsbedarf stützt sich auf die Bevölkerungsvorausschätzung aus dem Jahre 2009. 43 Strategie und Handlungsbedarf Veränderungen der prognostizierten demographischen Entwicklung ziehen ggf. Korrekturen des ermittelten Platzbedarfes nach sich. 6.3 Handlungsbedarf in den Versorgungsräumen Angesichts der ungleichen Verteilung von Angebot und Nachfrage nach Plätzen in Kindertageseinrichtungen – sowohl aktuell als auch perspektivisch – ist der Handlungsbedarf in den Versorgungsräumen sehr unterschiedlich. Das folgende Szenario zeigt, wie sich der Zusatzbedarf an Plätzen stadträumlich verteilt, um in jedem Versorgungsraum eine Bedarfsdeckung von mindestens 90 % zu erreichen. Den bis 2015 benötigten Zusatzkapazitäten von etwa 3.700 Plätzen stehen heute bereits Planungen (bis 2013) für etwa 2.100 neue Plätze in Kindertagesstätten gegenüber. Zur Zielerreichung müssen bis 2015 neben der Realisierung dieser Planungen weitere 1.600 Plätze geschaffen werden. Langfristig ergeben sich daraus für stark überversorgte Versorgungsräume (insb. Stadtumbaugürtel Grünau) Rückbauoptionen. Tabelle 10: Szenario der Kapazitäts- und Bedarfsentwicklung in den Versorgungsräumen bis 2015 Versorgungsraum 6 Bedarf 2015 Kapazität 12/2010 Über-/Unterkapazität 2015 Bedarfsdeckung 2015 in % (auf Basis aktuell vorhandener Kapazitäten) Bedarfsdeckung 2015 in % (Ziel) notwendige Kapazitätserweiterung bis 2015 Westl. Zentrum 1.349 586 -763 43% 90% 628 Innerer Osten 3.880 2.668 -1.212 69% 90% 824 Süd 5.039 3.408 -1.631 68% 90% 1.128 Ost / Südost 1.719 2.075 356 121% 121% 0 Innerer Westen 4.155 2.929 -1.226 70% 90% 811 436 586 150 134% 134% 0 West 1.543 2.360 817 153% 140% 0 Nordwest 1.021 1.185 164 116% 116% 0 Nord 3.049 2.215 -834 73% 90% 529 Nordost 1.356 1.830 474 135% 135% 0 23.549 19.842 -3.707 84% 100% 3.921 Südwest Stadt Versorgungsraum Westliches Zentrum 44 Kapazitätserweiterung: mindestens 630 Plätze räumliche Schwerpunkte: gesamter Versorgungsraum Projekte in Vorbereitung Neubau mit ca. 100 Plätzen in der Christianstraße 2 (Zentrum-Nordwest) Strategie und Handlungsbedarf Versorgungsraum Innerer Osten Kapazitätserweiterung: mindestens 825 Plätze räumliche Schwerpunkte: Priorität hat die Schaffung neuer Kapazitäten in Reudnitz-Thonberg und AngerCrottendorf Zurückhaltung bei Investitionen ist für Sellerhausen-Stünz geboten Projekte in Vorbereitung: Machbarkeitsprüfung Kindertageseinrichtung Höfe am Brühl (Zentrum) Neubau mit ca. 134 Plätzen in der Schulze-Delitzsch-Straße (Volkmarsdorf) Neubau mit ca. 120 Plätzen in der Kregelstraße (Reudnitz-Thonberg) Ersatzneubau mit Kapazitätserweiterung um ca. 60 Plätze der Kindertageseinrichtung in der Palmstraße (Reudnitz-Thonberg) Versorgungsraum Süd Kapazitätserweiterung: mindestens 1.130 Plätze räumliche Schwerpunkte: Priorität hat die Schaffung neuer Kapazitäten in dem Ortsteilen Südvorstadt, Connewitz und Zentrum-Südost Zurückhaltung bei Investitionen ist für Lößnig geboten Projekte in Vorbereitung: Neubau mit ca. 120 Plätzen in der Karl-Liebknecht-Straße (Zentrum-Südost) Neubau mit ca. 170 Plätzen in der Frohburger Straße (Connewitz) Neubau mit ca. 80 Plätzen in der Prinz-Eugen-Straße (Connewitz) 6 Erweiterung einer Kindertageseinrichtung in der G.-Freytag-Str.33a um ca. 40 Plätze Machbarkeitsprüfung einer Kindertageseinrichtung mit ca. 100 Plätzen in der Paul-Gruner-Str. 26 (Zentrum-Süd) Erweiterung in der Lößniger Str. 6 um ca. 90 Plätze (Zentrum-Süd) Neubau mit ca. 120 Plätzen über städtebaulichen Vertrag Bayrischer Bahnhof (Zentrum Südost) Neubau mit ca. 80 Plätzen in der Fichtestraße (Südvorstadt) Neubau mit ca. 50 Plätzen in der Puschstraße 9 (Zentrum-Südost) Neubau mit ca. 100 Plätzen in der Brandvorwerkstraße 52-54 (Südvorstadt) Versorgungsraum Ost/Südost Kapazitätserweiterung: keine Projekte in Vorbereitung: Ersatzneubau mit Kapazitätserweiterung um ca. 55 Plätze der Kindertageseinrichtung im Tiroler Weg (Probstheida) Ersatzneubau Güldengossaer Straße 6-8 mit Erweiterung um ca. 30 Plätze (Liebertwolkwitz) 45 Strategie und Handlungsbedarf Besonderheiten: ggf. ist nach 2020 ein Rückbau von Teilkapazitäten erforderlich Versorgungsraum Innerer Westen Kapazitätserweiterung: mindestens 810 Plätze räumliche Schwerpunkte: Priorität hat die Schaffung neuer Kapazitäten in Schleußig, Plagwitz, Lindenau und Altlindenau Projekte in Vorbereitung: Zurückhaltung bei Kapazitätserweiterungen ist in Leutzsch geboten Neubau einer Kindertageseinrichtung mit ca. 125 Plätzen in der Erich-Köhn-Str. 9/ Angerstraße (Altlindenau) Erweiterung mit ca. 20 Plätzen in der Merseburger Straße 14 (Plagwitz) Neubau mit ca. 100 Plätzen in der Josephstraße (Lindenau) Besonderheiten: zum Ausgleich des Platzdefizits in Böhlitz-Ehrenberg von 90 Plätzen wird der Neubau einer neuen Kindertagesstätte oder die Erweiterung bestehender Kindertagesstätten befürwortet; weitere Kapazitätsausweitungen sind jedoch nicht erforderlich, da mittelfristig keine neuen Wohnungsneubaustandorte entwickelt werden sollen und sich damit eine Stabilisierung der Kinderzahl mittelfristig auf dem derzeitigen Niveau erwartet wird Versorgungsraum Südwest 6 Kapazitätserweiterung: keine Projekte in Vorbereitung: Ersatzneubau mit Kapazitätserweiterung um ca. 35 Plätze der Kindertagesstätte im Holunderweg (Hartmannsdorf-Knautnaundorf) Versorgungsraum West Kapazitätserweiterung: keine Projekte in Vorbereitung: Ersatzneubau mit Kapazitätserweiterung um ca. 20 Plätze der Kindertagesstätte im Andromedaweg (Schönau) Besonderheiten: Mittel- bis langfristig wird ein Rückbau von Teilkapazitäten, insbesondere im Stadtumbaugürtel, erforderlich Versorgungsraum Nordwest 46 Kapazitätserweiterung: keine Projekte in Vorbereitung: keine Besonderheiten: falls die in Aussicht stehenden großen Wohnungsbauvorhaben auf den ehemaligen Kasernengeländen in Möckern realisiert werden, muss eine detaillierte kleinräumige Prüfung erfolgen Strategie und Handlungsbedarf Versorgungsraum Nord Kapazitätserweiterung: mindestens 530 Plätze räumliche Schwerpunkte: Priorität hat die Schaffung neuer Kapazitäten in Gohlis-Süd, Gohlis-Mitte und Zentrum-Nord Projekte in Vorbereitung: Ersatzneubau für 2 kommunale Kindertageseinrichtungen mit Kapazitätserweiterung um ca. 30 Plätze in der Max-Liebermann-Straße 15 (Gohlis-Nord) Neubau einer Kindertagesstätte mit 75 Plätzen in der Hoepnerstraße 17 (GohlisMitte) Neubau einer Kindertageseinrichtung mit ca. 75 Plätzen in der Blumenstraße 9-11 (Gohlis-Süd) Ersatzneubau einer Kindertageseinrichtung mit Erweiterung um ca. 50 Plätze in der Mosenthinstraße (Eutritzsch) Neubau einer Kindertageseinrichtung in der F.-Seeger/Richterstraße (Gohlis-Süd) Ersatzneubau mit Verlagerung einer Kindertagesstätte aus Eutritzsch mit Erweiterung um ca. 70 Plätze am Standort Platnerstraße (Gohlis-Süd) Versorgungsraum Nordost Kapazitätserweiterung: keine Projekte in Vorbereitung: Ersatzneubau mit Kapazitätserweiterung um ca. 15 Plätze der Kindertagesstätte in der Friedrichshafner Str. 25 (Mockau-Süd) 6 Ersatzneubau für die Kindertagesstätte in der Plaußiger Dorfstraße 15 am Standort Alte Theklaer Straße 15, damit auch Aufgabe eines sanierungsbedürftigen kommunalen Objektes Am langen Teiche 17 (Erweiterung um ca. 32 Plätze) 6.4 Investitionskosten zur Schaffung einer bedarfsgerechten Versorgung an Kindertagesstättenplätzen im Zeitraum von 2011 bis 2025 Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist von einem Sanierungsbedarf in Höhe von ca. 50 Mio € auszugehen. Basis hierfür ist die Vorlage „Investitionsbedarf für Kindertagsstätten für den Zeitraum 2007 bis 2020“. An dieser Einschätzung hat sich grundsätzlich trotz Sanierungsmaßnahmen nichts wesentlich geändert. Eine erneute Bestandsaufnahme erfolgt mit der Fortschreibung der Vorlage im Jahr 2012. Im Rahmen der doppischen Buchführung soll dann jährlich der Handlungsbedarf als Entscheidungsgrundlage für die Haushaltsplanung erhoben werden. Für die Sanierung von bestehenden Einrichtungen und für die Errichtung von Neubauten und deren Finanzierung ist es Ziel der Verwaltung, vorhandene Fördermöglichkeiten zur Entlastung des städtischen Haushaltes maximal auszuschöpfen und die Möglichkeit von Investitionen Dritter zu nutzen. Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist für einen Neubau – Kita - Platz ein Investitionsbedarf von ca. 14.000 € (ohne Grundstückskosten) zu veranschlagen. 47 Strategie und Handlungsbedarf Beispielhaft wird nachfolgend der Investitionsaufwand anhand des Platzzuwachsbedarfes hochgerechnet. Entsprechend der Tabelle 8 ist von einer Kapazitätserweiterung bis 2015 von 3.921 Plätzen auszugehen. Tabelle 11: Investitionsbedarf 2011- 2015 Jahr 2011 bis 2015 Platzzuwachs 3.921 Kosten/Platz in € 14.000 Investitionsbedarf 54.894.000 € Kita-Neubauten sollten sowohl durch Eigeninvestitionen der Stadt als auch durch Investitionen von Dritten erfolgen, um den Zuwachs an Platzressourcen bedarfsgerecht zu sichern. Bei der Realisierung von Neubaumaßnahmen durch Dritte sind die baulichen Standards für den Bau städtischer Einrichtungen anzuwenden bzw. als Basis für die Refinanzierungsplanung anzusetzen. Tabelle 12: Jahreskosten bei mietvertraglicher Nutzung neuer Kindertagesstätten Monatsmiete (angenommen) pro Platz 80,00 € 6 Jahresmiete pro Platz 960,00 € Mehrbedarf in 2015 bei geschaffenen Zuwachs von 3.921 Plätzen 3.764.160 € Die Investitionsförderung für die Kindertagesbetreuung im Rahmen eines Fachförder-programms wurde vom Freistaat Sachsen ab dem Doppelhaushalt 2011/2012 nicht mehr vorgesehen. Allein das Investitionsförderprogramm des Bundes für die Förderung von Investitionsvorhaben zugunsten der Betreuung Unterdreijähriger läuft noch bis einschließlich 2013 mit jeweils ca. 2.365.000 € pro Jahr für die Stadt Leipzig. Weitergehende Fachförderverfahren existieren gegenwärtig nicht. Die Möglichkeit der Einordnung in jeweils aktuelle Förderprogramme (z. B. als Vorhaben der Städtebauförderung) wird im Einzelfall geprüft. Die Betriebskosten einer Kindertageseinrichtung sind die für den Betrieb erforderlichen Personal- und Sachkosten (s. § 14 SächsKitaG). In Anbetracht der geringeren Betriebskosten bei freien Trägern und um einen weiteren Stellenplanaufwuchs zu vermeiden, soll der Betrieb der neuen Einrichtungen vorzugsweise durch freie Träger übernommen werden. Die Vergabe der Einrichtung erfolgt im Wettbewerb gemäß Stadtratsbeschluss zur „Vorgehensweise bei der zukünftigen Vergabe von Kita-Kapazitäten in zusätzlichen Einrichtungen“ (RB IV1022/07) . Der gemittelte Gemeindeanteil für die Finanzierung der Personal- und Sachkosten einer Kita in Leipzig beträgt für einen 9-Stundenkrippenplatz 629,32 €, einen 9-Stunden-Kinder-gartenplatz 202,80 € und einen 6-Stundenhortplatz 93,71 €. Dieser Hochrechnung wurden die Betriebskostenbasis 2009, die tatsächlich vereinnahmbaren Elternbeitragsanteile und der derzeitige Förderbetrag von 1.800 €//9-Stundenplatz zugrunde gelegt. (75 € mit Vorschul- zweckbindung). Auf der Grundlage der jährlichen Bedarfsplanung wird der erforderliche HH-Ansatz zur Betriebskostenfinanzierung im HH-Plan veranschlagt. 48 Horte 7 Horte 7 49 Horte 7 Horte 7.1 Einleitung Horte Auf der Grundlage des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (SächsKitaG vom 29.12.2005) sind Horte Einrichtungen für schulpflichtige Kinder in der Regel bis zur Vollendung der vierten Klasse, die auch an Grundschulen errichtet und betrieben werden können. Horteinrichtungen werden in Leipzig sowohl in kommunaler als auch in freier Trägerschaft vorgehalten. Horte begleiten, unterstützen und ergänzen gemäß § 2 SächsKitaG die Bildung und Erziehung des Kindes in der Familie und bieten dem Kind vielfältige Erlebnis- und Erfahrungsmöglichkeiten über den Familienrahmen hinaus. Sie erfüllen einen alters- und entwicklungsspezifischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag im Rahmen einer auf die Förderung der Persönlichkeit des Kindes orientierten Gesamtkonzeption. Die 66 Horte (55 in kommunaler Trägerschaft; 11 in freier Trägerschaft) sowie weitere 12 Einrichtungen in Kindertagesstätten mit Hortangeboten halten circa. 14.200 Plätze vor. Die Horte werden bis auf wenige Ausnahmen an den Standorten der Grundschulen geführt, weil o die einfache Wegebeziehung den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert, o die räumliche Nähe von Schule und Hort die geforderte Kooperation beider Institutionen befördert und o die Räume, Verkehrsflächen, sanitäre Infrastruktur sowie Außenanlagen wirtschaftlicher genutzt werden können. 7 50 Die Stadt Leipzig ist größter Träger von Horteinrichtungen sowie Betreuungsangeboten an Schulen zur Lernförderung und am Förderzentrum für Erziehungshilfe in der Stadt Leipzig. Während die Kinder zum Besuch der Schule verpflichtet sind, ist die Wahl des Besuchs von Hort und Betreuungsangebot freiwillig. Die Stadt Leipzig sichert jedem Kind, dessen Eltern es wünschen, die Hortbetreuung während der gesamten Grundschulzeit zu. In Leipzig besuchen ca. 90 % der Grundschulkinder die Horteinrichtungen. Darüber hinaus führt der Schulträger an sechs Schulen zur Lernförderung sowie am Förderzentrum für Erziehungshilfe Betreuungsangebote. Diese wurden mit der Novellierung des Sächsischen Schulgesetzes im Jahr 1995 von Land Sachsen in die kommunale Trägerschaft überführt. Gemäß der Sächsischen Förderschulbetreuungsverordnung (SächsFöSchulBetr.VO) können in diesen Einrichtungen Schüler der genannten Förderschulen bis zur Klassenstufe 6 betreut werden. der Bildungs- und Erziehungsauftrag orientiert sich gemäß § 2 SächsKitaG an dem der Horte. Die Zahl der in diesen Einrichtungen vorhandenen 400 Plätze blieb in den vergangenen Jahren nahezu konstant. Orientierend an der Entwicklung der Schülerzahlen an den Förderschulen zur Lernförderung und dem Förderzentrum für Erziehungshilfe ist zu erwarten, dass in den kommenden Jahren keine wesentlichen Veränderungen eintreten werden. Die räumlichen Bedingungen und Ausstattungen der Räume für Schule, Horte und Betreuungsangebote bilden wesentliche Grundlagen für die Qualitätsentwicklung des Unterrichts und der Lebensgestaltung im Hort und Betreuungsangebot. Aus diesem Grund sollen Klassenräume die Anforderungen für eine moderne Unterrichtsgestaltung erfüllen und die Räume für Hort und Betreuungsangebot sollen gestaltbar, anregungsreich, Spiel-, Lern-, Lebens- und Entwicklungsraum sein, Sicherheit bieten und Erfahrungen ermöglichen. Die Stadt Leipzig verantwortet die Sicherung der räumlich-sächlichen und materiellen Bedingungen für Schulen und Horte am gemeinsamen Standort und setzt die für den Schulträger maßgeblichen Regelungen des Schulgesetzes für die staatlichen Schulen sowie des Gesetzes über die Kindertageseinrichtungen für die kommunalen Horte und Betreuungsangebote um. Für die Horte in freier Träger obliegt diese Aufgabe dem jeweiligen Träger. Ziel ist es die Funktion und Ausstattung der vom Hort und Betreuungsangebot nachgenutzten Unterrichtsräume sukzessive so zu verbessern, dass Unterricht und Betreuung in gleichermaßen guter Qualität gesichert werden können.Basierend auf der Erklärung der Staatsministerien für Soziales und für Kultus zur Kooperation von Grundschule und Hort vom 27.03.2006 sowie deren Empfehlungen zur Kooperation von Schule und Hort vom Juli 2007 sind beide Institutionen aufgefordert, Kooperationsbeziehungen aufzubauen, zu intensivieren bzw. zu qualifizieren. Horte 7.2 Standorte der Horte und Hortplätze in Leipzig Der folgenden Karte sind die aktuellen Standorte der Horteinrichtungen zu entnehmen. Karte 5: Aktuelle Standorte der Horte in der Stadt Leipzig # # # # # # # ## # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # # ## # # # # # ## # # # # # # # # # # # # # ## # # # # # # # # # # # # 7 # # Stadtgrenze Hortstandorte und Hortplätze in Leipzig je Ortsteil (absolut) 2010 und Entwicklung bis 2020 Stadtbezirk bis 100 Ortsteil 0 2 Kilometer ´ über 100 bis 200 340 über 200 bis 300 2015 über 300 bis 400 2020 # Hortstandorte über 400 Quelle: Schulamt, Stadtplanungsamt, Stadtentwicklungsplanung Leipzig 2011 51 Horte Die für die Hortplanung zu Grunde gelegten Schulbezirke sind nicht identisch mit den in dieser Planung ausgewiesenen Versorgungsräumen. Es empfiehlt sich daher, die Entwicklung des Platzbedarfs in den Horten und Betreuungsangeboten im Zusammenhang mit der in aktueller Fortschreibung befindlicher Schulnetzplanung zu betrachten. Da in der Regel Horte an Grundschulen und die Betreuungsangebote an den genannten Förderschulen gebunden sind und dies perspektivisch ein grundlegendes Planungsprinzip darstellt, ist die Entwicklung der Infrastruktur der Horte und Betreuungsangebote in Einklang mit der Schulnetzplanung zu interpretieren. Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht, dass die Anzahl der zu betreuenden Kinder im Grundschulalter, welche einen Hort besuchen, in den letzten Jahren stetig gestiegen ist. Im Vergleich zum Jahr 2003 erhöhte sich die Anzahl der einen Hortplatz in Anspruch nehmenden Kinder von 8.201 auf 13.669, ein plus von 5.468 Plätzen. Abbildung 6: Entwicklung der Anzahl betreuter Hortkinder seit 2003 (jeweils Oktober) Entwicklung der Anzahl der Hortkinder 16.000 Anzahl der Kinder 14.000 11.124 12.000 10.000 8.201 9.185 11.935 12.524 13.053 13.669 2009 2010 10.092 8.000 6.000 4.000 2.000 0 7 2003 2004 2005 2006 2007 Jahr 2008 Der erhöhte Platzbedarf für die Horte muss durch die Entwicklung integrierter Raumkonzepte durch Schule und Hort an den Schulstandorten gewährleistet werden. 52 Horte 7.3 Perspektivische Entwicklung Die Tendenz steigender Schülerzahlen im Grundschulbereich und gleichzeitig ein Anwachsen der einen Hortplatz in Anspruch nehmenden Kinder setzt sich auf Grund der positiven Geburtenentwicklung in Leipzig in den nächsten Jahren weiter fort (vgl. Abb.7). Abbildung 7: Prognose der benötigten Hortplätze bis 2025 Prognose der benötigten Hortplätze bis 2025 20.000 18.000 14.426 16.000 Plätze 14.000 12.000 14.016 14.917 15.442 16.046 17.346 17.326 16.655 17.382 17.082 17.283 17.195 17.091 17.000 16.890 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Jahr Bis zum Jahr 2019 steigt die Anzahl der Hortkinder im Vergleich zu 2010 um cirka 3.900 Kinder stetig an. Ab dem Jahr 2020 bis zum Jahr 2025 weist die Prognose wiederum eine leicht rückläufige Tendenz auf. Es ist davon auszugehen, dass an einzelnen Standorten der Bedarf an Hortplätzen auch bei allgemein rückläufiger Tendenz weiter steigen wird. Insbesondere im Süden, Südosten und Westen der inneren Stadt wird es zu einer erhöhten Nachfrage und einer damit verbundenen erhöhten Auslastung kommen. Dies begründet sich in der unterschiedlichen Bevölkerungsentwicklung. Im Besonderen erhöht sich die Nachfrage dort, wo das vorhandene Wohnungsangebot und die Infrastruktur vorwiegend von Familien mit Kindern gewählt wird. 7 Den Planungsgrundsatz, dass für jedes Grundschulkind auch einen Hortplatz vorgehalten werden soll, sichert die Stadt Leipzig auch bei weiter steigenden Kinderzahlen. Da an einigen Hortstandorten der Bedarf höher sein wird als die Aufnahmekapazität, sind Steuerungsmaßnahmen unabdingbar. So werden die Stadt Leipzig sowie die freien Träger - als eigenständiger Träger von Horteinrichtungen - durch Gestaltung und Ausstattung der Schulgebäude und Außenbereiche für die erforderlichen Rahmenbedingungen sorgen, die eine gelingende Bildungs- und Erziehungsarbeit der kooperierenden Institutionen Schule und Hort ermöglichen. 53 Horte Abbildung 8: Gegenüberstellung verfügbare Hortkapazität und Platzbedarf bis 2025 Gegenw ärtig verfügbare Hortkapazität und benötigte Plätze bis 2025 20.000 18.000 16.000 14.000 16.890 17.000 17.091 17.195 17.283 17.346 17.382 17.326 17.082 16.655 16.046 15.442 14.917 14.426 2.000 0 14.016 6.000 4.000 13.669 12.000 10.000 8.000 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 benötigte Hortplätze gegenw ärtig verfügbare Kapazität In den Jahren 2010 bis 2014 ist ein Zuwachs von ca. 1.800 Hortkindern zu erwarten, bis zum Jahr 2019 werden voraussichtlich weitere ca. 2.000 Hortplätze benötigt. Es ist zu erwarten, dass der zusätzliche Bedarf an Hortplätzen nicht an allen Hortstandorten gleichmäßig anfällt, sondern territorial unterschiedlich stark ausgeprägt sein wird. 7 7.4 Strategie und Handlungsbedarf Um der Steuerung der Prozesse im Hortbereich zu entsprechen und der Verknappung der Kapazitäten entgegenzuwirken, werden sowohl der kommunale Träger als auch die freien Träger von Horteinrichtungen folgende Maßnahmen einleiten, um an den Schulstandorten eine 100 %-ige Bedarfsdeckung zu gewährleisten: 1. Maßnahmen der Schulentwicklungsplanung o Bei Möglichkeit, Veränderungen der Schulbezirke zur Entlastung konkreter Standorte o Maximale Auslastung der Schulgebäude und Räume durch Schule und Hort bzw. Betreuungseinrichtung (Zielstellung max. 50 % eigene Hort-räume) 2. Umsetzung baulich-investiver Maßnahmen: Gemäß Prioritätenliste zu baulich-investiven Maßnahmen im Hortbereich sind für die nachfolgenden Standorte folgende Maßnahmen in Planung o Lessingschule (Schulneubau im Waldstraßenviertel) o P.-Neruda-Schule (Schulneubau) o E.-Kästner-Schule (Schulneubau) o 3. Schule (Schulneubau) 54 Horte Im Bereich der baulich-investiven Maßnahmen muss hinsichtlich der strategischen Ausrichtung und entsprechender Maßnahmen auf die Fortschreibung der Schulnetzplanung im Jahr 2011 verwiesen werden. Bedingt durch die wachsenden Schülerzahlen in den Grundschulen steigt auch der Platzbedarf für Schule und Hort. Aufgrund der im Stadtgebiet unterschiedlichen Voraussetzungen hinsichtlich der Auslastung der Schulgebäude stehen einige Grundschulen und Horte vor der Herausforderung, den Anforderungen von Lehrund Bildungsplan unter eingeschränkten räumlichen Bedingungen Rechnung zu tragen. Hinzu kommt, dass Lehrpläne und Sächsischer Bildungsplan stärker als bisher auf eigenständigen Wissenserwerb orientieren. Eigenes aktives und kleingruppenorientiertes Arbeiten sowie die selbständige Nutzung neuer Medien stellen definierte Anforderungen an die räumlichen Bedingungen. Hinsichtlich der Ausstattung sind die dafür erforderliche Materialien und Geräte unterzubringen. Neue Aufgaben, wie beispielsweise Bewegungsförderung und Entspannung müssen in die vorhandene Raumsituation integriert werden. Zusätzlich verändert die „Förderrichtlinie zum Ausbau von Ganztagsangeboten an Schulen“ (FRL) die Ansprüche an das Raumkonzept einer Schule: Durch Rhythmisierung, als Kernelement von Ganztagskonzepten, sind die Übergänge zwischen Unterricht, Projekten und außerunterrichtlichen Aktivitäten fließend geworden. Ganztagsangebote zur individuellen Förderung und Angebote externer Partner erfordern eine intensive Nutzung aller Flächen und Räume. Deshalb müssen in den kommenden Jahren an vielen Grundschulstandorten Umorien-tierungen in den Raumkonzeptionen, der Ausstattung, der Nutzung und Zuordnung von Räumen stattfinden. Auf Grundlage der prognostizierten Anmeldezahlen in Grundschulen und den daraus resultierenden Raumengpässen ergeben sich im Schwerpunkt folgender bedarfssichernde Handlungsfelder: o bei kapazitätsüberschreitenden Anmeldezahlen soll standortkonkret gemeinsam mit Schul- und Hortleitung ein integriertes Raum- und Flächennutzungskonzept entwickelt werden, o das erarbeitete Raum- und Flächennutzungskonzept soll dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Grundschule und des Hortes Rechnung tragen und die kooperative Arbeit beider Einrichtungen im Rahmen der Ganztagsangebote ermöglichen, o bestehende Flächendefizite sind in einem ausgewogenen Kompromiss für beide Einrichtungen auszugleichen und 7 o das Prinzip der unmittelbaren räumlichen Nähe von Schule und Hort soll umgesetzt werden. 55 Horte 7 56 Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen 8 Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen 8 57 Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen 8 Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen 8.1 Einleitung Heilpädagogische Angebote in Kindertagesstätten und Horten sind Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Kinder und Jugendliche gemäß § 54 SGB XII. Sie stehen Kindern und Jugendlichen zur Verfügung, die auf Grund ihrer Behinderung eine intensivere Betreuung und/oder geschütztere Umfeldbedingungen benötigen. Mit der Novellierung des Sächsischen Schulgesetzes im Jahr 1995 wurden die heilpädagogischen Gruppen in Kindertagesstätten und die außerschulischen Betreuungsbereiche an Förderschulen in kommunale Trägerschaft übertragen. In Leipzig waren davon Einrichtungen an der Förderschule für Blinde und Sehschwache „Wladimir Filatow“, der Förderschule für Sprachgestörte „Käthe Kollwitz“ und der Förderschule für Körperbehinderte „Albert Schweitzer“ betroffen. Als Besonderheit im Freistaat Sachsen wechselten die heilpädagogischen Einrichtungen (heilpädagogische Kindertagesstätte und Hort sowie das Internat) an den Förderschulen für Hörgeschädigte in Landesträgerschaft. Davon betroffen waren auch die Einrichtungen an der Förderschule für Hörgeschädigte „Samuel Heinicke“ in Leipzig. In Leipzig wurden im Jahr 2001 alle städtischen stationären und teilstationären Behinderteneinrichtungen für behinderte Menschen im Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe (SEB) zusammengefasst. Insgesamt 3 Heime, 2 heilpädagogische Kindertagesstätten und 2 heilpädagogische Horte wurden in den städtischen Eigenbetrieb integriert. Tabelle 13: Übersicht über Veränderungen in der Zuständigkeit zwischen örtlichem und überörtlichem Sozialhilfeträger ab 01.01.2006 in Bereichen der Leistungen an Kinder und Jugendliche 8 Leistung Zuständigkeit bis 31.12.2005 Zuständigkeit ab 01.01.2006 ambulante Frühförderung Stadt Leipzig Stadt Leipzig integrative Kindertagesstätte (Integrationsgruppen) LWV Stadt Leipzig heilpädagogische Leistungen für Vorschulkinder (Kostensatz für LWV heilpädagogische Gruppenintegration in einer Kindertagesstätte) Stadt Leipzig stationäre Heimbetreuung für Kinder- u. Jugendliche bis 18 Jahre LWV Stadt Leipzig ambulante Leistungen für Schüler Stadt Leipzig Stadt Leipzig integrative Hortbetreuung (Integrationsgruppen) LWV Stadt Leipzig heilpädagogische Leistungen für Schüler (Kostensatz für heilpädagogische Gruppenintegration in einem Hort) LWV Stadt Leipzig In der Sozialhilfe existieren zwei Zuständigkeitsebenen – die örtliche Ebene mit der Zuordnung nach tatsächlichem bzw. gewöhnlichem Aufenthalt und die überörtliche Ebene mit der Zuordnung nach Leistungstypen. Mit der Einführung des SGB XII und der nachfolgenden Kommunalisierung überörtlicher Aufgaben zum 01.01.2006 änderte sich die Zuordnung nach Leistungstypen wesentlich (Tab. 11). Im sächsischen Ausführungsgesetz zum SGB XII wurde neu geregelt, dass alle Leistungen für Personen im Alter von 0 – 18 58 Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen Jahren und über 65 Jahren an die örtlichen Sozialhilfeträger übergeben werden. Damit wurden folgende Ziele verfolgt: o Aufbau wohnortnaher Verwaltungsstrukturen o Vermeidung von Doppelzuständigkeiten in der Sozialhilfe und o Übertragung der Planungs- und Finanzhoheit an die örtliche Trägerschaft. Somit liegt seit diesem Zeitpunkt die Prüfung und Bewilligung von Leistungsansprüchen, die fachliche Kontrolle der Realisierung der Leistung und die Planung der städtischen Bedarfslage für alle Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Kinder und Jugendliche im Alter bis 18 Jahre in Verantwortung des Sozialamtes der Stadt Leipzig. 8.2 Standorte heilpädagogischer Einrichtungen in Leipzig Heilpädagogische Horte und Kindertagesstätten sind teilstationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe. In diesen Einrichtungen werden körperbehinderte, sehbehinderte, sprachbehinderte und hörbehinderte Kinder im Vorschulalter (Kindertagesstätte) bzw. in der 1. bis 6. Klasse einer Förderschule (Hort) betreut. Die Kinder und Jugendlichen erhalten Eingliederungshilfe gem. §§ 53 ff. SGB XII. Heilpädagogische Horte Traditionell waren die Standorte der Behindertenhilfe eng mit den Orten der Förderschulen verbunden. Tabelle 14: Standort und Kapazität (Stand 31.12.2009) der heilpäd. Horte in Leipzig Träger Personenkreis Adresse (1) Humanitas gGmbH körperbehindert, mehrfachbehindert 04277 Leipzig, An der Märchenwiese 3 34 (2) Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe sprachbehindert 04318 Leipzig, Martinstraße 7 187 (3) Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe sprachbehindert 04177 Leipzig, Uhlandtstraße 28 76 (4) Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe sehbehindert 04205 Leipzig, Am Kirschberg 49 46 (5) Freistaat Sachsen, Kultusministerium hörbehindert, gehörlos 044317 Leipzig, Karl–Siegismund-Straße 2 122 Summe Kapazität 8 465 Für die heilpädagogischen Hortbereiche sind diese Grundstrukturen bis heute erhalten. Der Leistungstyp „Heilpädagogischer Hort“4 fordert eine fachliche Weiterführung der speziellen Betreuung und Förderung der behinderten Schüler in den Freizeitbereichen. Dabei ist die Zielstellung auf die Erfüllung und Erreichung der Schulzielstellung zu orientieren und parallel dazu sollen die Schüler auf ein möglichst selbständiges Leben in der Gemeinschaft vorbereitet werden. 4 Leistungstyp (Ganztags-)Betreuung für a) körperbehinderte Kinder/Jugendliche; b) sehbehinderte/blinde Kinder/Jugendliche; c) hörbehinderte/gehörlose Kinder/Jugendliche und d) sprachbehinderte Kinder/Jugendliche, Stand vom 29.06.2006 59 Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen Schulpädagogische und freizeitpädagogische Inhalte sind einzelfallbezogen optimal zu koordinieren. Notwendige regelmäßige Abstimmungen zwischen Lehrern, Erziehern und Therapeuten sowie kurze Wege zwischen den Einrichtungen erfordern räumliche Nähe zur Förderschule. Die aktuellen Standorte einschließlich der bestätigten Kapazitäten sind der Tabelle 13 zu entnehmen. Heilpädagogische Kindertagesstätten Behinderte Kinder haben ein Recht auf Spielen und Lernen mit nicht behinderten Kindern in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung. Sie haben auch ein Recht auf eine gezielte fachliche Betreuung durch speziell ausgebildetes Personal. Diese besonderen Anforderungen sind nur in Einrichtungen realisierbar, die alle Betreuungsangebote für Kinder mit unterschiedlichen Entwicklungspotentialen vorhalten (Regelbereich, Integrationsplätze und heilpädagogische Plätze). Sie sind ausgewogen über das gesamte Stadtgebiet entsprechend der örtlichen Bedarfslage zu planen. Tabelle 15: Standort und aktuelle Kapazität der heilpäd. Kindertagesstätten in Leipzig 8 60 Träger Personenkreis Adresse (1) Humanitas gGmbH körperbehindert, mehrfachbehindert 04277 Leipzig, An der Märchenwiese 3 8 (2) Humanitas gGmbH körperbehindert, mehrfachbehindert 04329 Leipzig, Südblick 5 8 (3) Humanitas gGmbH körperbehindert, mehrfachbehindert 04289 Leipzig, Prager Straße 224 8 (4) Interessenvertretung für Behinderte e. V. mehrfachbehindert 04205 Leipzig, Schönauer Ring 23a 35 (5) Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe sprachbehindert 04318 Leipzig, Friedrich – Dittes -Straße 9, Martinstraße 7 150 (6) Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe sehbehindert 04205 Leipzig, Am Kirschberg 49 9 (7) Freistaat Sachsen, Kultusministerium hörbehindert, gehörlos 044317 Leipzig, Karl–Siegismund-Straße 2 33 Summe Kapazität 251 Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen Karte 6: Standorte heilpädagogischer Einrichtungen in der Stadt Leipzig (! (! <(! (! <(! <(! <(! (! 8 Stadtgrenze Ortsteil 0 2 Kilometer ´ Standorte heilpädagogischer Einrichtungen 2009 (! Hort <(! Hort / Kindertagesstätte (! Kindertagesstätte Quelle: Sozialamt, Amt für Statistik und Wahlen; Stadtplanungsamt - Stadtentwicklungsplanung Kartengrundlage: DSK 25, Quelle: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Leipzig 2010 61 Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen Wie der Karte 6 entnommen werden kann, konzentrieren sich die Einrichtungen im Süden, Osten und Westen. Eine ausgewogene Verteilung der Einrichtungen wurde noch nicht erreicht. Auffällig ist ebenfalls, dass im Bereich der Sprachstörung ein enormer Zuwachs in den letzten Jahren zu beobachten war. Berichte des Gesundheitsamtes5 belegen, dass die Sprachbehinderung eine der Hauptursachen für Einschulung in den Förderschulbereich ist. Gleichzeitig verdeutlichen die Analysen, dass die Sprachauffälligkeit in vielen Fällen zu spät oder nicht erkannt werden. Diesen Entwicklungen entsprechend haben sich auch die Kapazitäten in den Einrichtungen für sprachbehinderte Kinder und Jugendliche in den Einrichtungen Friedrich–Dittes–Straße, Martinstraße und Uhlandtstraße entwickelt. Die räumlichen Grenzen der Standorte sind erreicht und fachlich ist eine weitere Konzentration sprachbehinderter Kinder und Jugendlicher eher kritisch zu bewerten. Es ist erklärtes Ziel der Behindertenhilfe, zukünftig die Dezentralisierung dieser Einrichtungen zu unterstützen und in diesem Zusammenhang sprachbehinderte Kinder und Jugendliche beginnend mit dem Vorschulalter forciert in spezialisierten integrativen Einrichtungen zu fördern. 8.3 Analyse der Entwicklung der heilpädagogischen Einrichtungen In der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen gem. SGB XII ist seit Jahren ein kontinuierlicher Anstieg der Fallzahlen in fast allen Leistungsbereichen zu beobachten. Verursacht wird diese Entwicklung durch allgemeine demografische Trends, wie z.B. Anstieg der Geburtenzahlen und verbesserte medizinische und heilpädagogische Betreuung behinderter Menschen. Die Verläufe bei den Leistungen für Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 18 Jahren sind der Tabelle 15 zu entnehmen. Es wird deutlich, dass Zuwachs bei ambulanten und Rückgang bei stationären und teilstationären Leistungen ersichtlich ist. Tabelle 16: Entwicklung Fallzahlen Leistungsbereiche Eingliederungshilfe 2006 – 2009 Leistungsbereiche der EGH a) Ambulante Leistungen für Kinder und Jugendliche (FFS, SPZ, Schulassistenz) Leistungen für Kinder 0 – 6 Jahre in Einrichtungen b) (Integrationskindertagesstätte, heilpäd. Gruppen in Kindertagesstätten) 8 c) Leistungen für Schüler in Einrichtungen (Hortintegration, Ferienbetreuung, Ganztagsbetreuung) d) Stationäre Hilfen für Kinder und Jugendliche Summe 2006 2007 2008 2009 2010 135 163 183 237 281 277 398 378 430 431 243 508 505 490 470 43 41 36 27 26 698 1.110 1.102 1.184 1.208 Seit Einführung des Fallmanagements in der Eingliederungshilfe vor 3 Jahren wird konsequent in Richtung Integration und Einbindung behinderter Kinder und Jugendlicher in Regeleinrichtungen gesteuert. 5 Die Angaben von 2006 sind nicht mit den Folgejahren vergleichbar, da in 2006 erst mit der statistischen (digitalen) Erfassung begonnen wurde. 62 Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen Die Abbildung 9 verdeutlicht, dass die Verteilung der Kinder mit einem Bezug von Eingliederungshilfe im Stadtgebiet unterschiedlich strukturiert ist. In den Stadtgebieten Nordost, Ost und West werden die meisten und in Mitte und Süd die wenigsten behinderten Kinder registriert. Damit wird ein Zusammenhang zu den Geburtenzahlen in den Stadtgebieten deutlich. Der Anteil behinderter Kinder im Alter unter 18 Jahren, die Eingliederungshilfe gemäß SGB XII erhalten, liegt zwischen 5 und 12 % zur Wohnbevölkerung des jeweiligen Stadtgebietes. Der statistische Mittelwert der Stadt Leipzig beträgt etwa 8 %. In der Altergruppe der Kindergartenkinder (von 3 bis unter 6 Jahren) werden prozentual mehr Eingliederungshilfen registriert als bei den Schülern (von 7 bis unter 18 Jahren). Im Kleinkindalter (0 bis unter 3 Jahren) liegt der Anteil der Empfänger von Eingliederungshilfe gem. SGB XII zwischen 0,5 bis 1,2 %. Abbildung 9: Anteil der Empfänger von Eingliederungshilfe (SGB XII) auf die Stadtbezirke der Stadt Leipzig 0,0% Mitte Nordost 0 bis unter 3 Jahre Südost Süd Südw est 3 bis unter 6 Jahre West 4,6% 1,0% 2,2% 2,8% 1,1% 0,5% 3,1% 4,3% 4,6% 3,2% 2,9% 2,6% 1,1% 1,2% Ost 0,7% 1,0% 0,7% 2,0% 0,6% 3,0% 0,8% 2,5% 2,2% 4,0% 3,0% 5,0% 3,7% 4,2% 6,0% 4,5% 5,4% 7,0% 4,6% 6,8% 8,0% 0,8% 9,0% 7,8% 8,7% 10,0% Altw est Nordw est Nord 6 bis unter 18 Jahre Heilpädagogischer Hortbereich Im Bereich der heilpädagogischen Hortbetreuung (Ganztagsbetreuung) ist eine Abschwächung des Anstieges der Belegungszahlen ab dem Jahr 2007 erkennbar. Zunehmende schulintegrative Angebote in den Grund- und Mittelschulen und weniger behinderte Schüler aus dem Leipziger Umland sind Ursache für diese Entwicklung. Erstmals konnten im Jahr 2009 Kapazitäten in diesen Leistungsangeboten reduziert werden. Diese Entwicklung wird durch zunehmende integrative Schulangebote unterstützt.6 Die Stadt Leipzig geht prognostisch davon aus, dass sich dieser Trend fortsetzt. Die vielfältigen integrativen Angebote für behinderte Kinder im Vorschulbereich führen dazu, dass Eltern verstärkt den Wunsch entwickeln, ihre Kinder in einem möglichst normalen Umfeld mit ständigen Kontakten zu nichtbehinderten Kindern aufwachsen zu lassen. Ein Wunsch, der der Inklusion behinderter Menschen entspricht. 8 6 Sonderpädagogische Förderung, Handlungsleitfaden schulische Integration, Empfehlung zur Förderung von Schülern mit Behinderungen, eine Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten, Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport 2009 63 Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen Abbildung 10: Entwicklung der Kapazitäten und Belegungszahlen in Einrichtungen der heilpädagogischen Hortbetreuung in 2005 bis 2009 600 500 400 300 2005 2006 2007 Jahr Kapazität 2008 465 479 464 509 456 462 410 431 0 376 100 402 200 2009 Belegung Heilpädagogische Leistungen stehen gemäß SGB XII zur Unterstützung der Erreichung des Schulzieles in einem engen gesetzlichen Bezug zum Schulfeststellungsbescheid der Bildungsagentur. Dies gilt für ambulante (Schulassistenz), teilstationäre (Hort- bzw. Ferienbetreuung) und stationäre (Internat / Heim) Angebote. Verändern sich die Schulstrukturen im Freistaat Sachsen, werden auch schulunterstützende Leistungsangebote beteiligter Rehabilitationsträger beeinflusst. Die aktuelle Prognose bis zum Jahr 2025 für die Kapazitäten der heilpädagogischen Hortbetreuung (Abb. 12) geht von einem unveränderten Schulsystem in Sachsen aus und der Annahme, dass die integrative Beschulung behinderter Schüler in Regelschulen weiter kontinuierlich zunimmt. Die bestehenden Hortstandorte bleiben somit im wesentlichen erhalten und werden schrittweise entsprechend der aktuellen Bedarfslage zurück gefahren. 8 Heilpädagogischer Kindertagesstättenbereich Die heilpädagogischen Kindertagesstätten haben nach der Schulgesetznovelle 1995 eine deutlich rückläufige Entwicklung genommen. Eltern mit behinderten Kindern im Vorschulalter orientierten sich zunehmend auf die integrative Betreuung in einer Kindertagesstätte mit entsprechenden Förderbereichen. In den Folgejahren wurde deutlich, dass die Integration nicht für alle behinderten Kinder optimale Entwicklungsmöglichkeiten bietet. Insbesondere schwererbehinderte Kinder mit deutlich verringerter Belastungsfähigkeit benötigen kleinere Gruppenstrukturen, spezielle Rückzugsbereiche und eine intensivere heilpädagogische Betreuung. Diese Entwicklung verdeutlichte, dass Kindereinrichtungen über das gesamte Stadtgebiet verteilt benötigt werden, die in angemessenem Umfang möglichst viele Berteuungsmöglichkeiten für behinderte und nichtbehinderte Kinder anbieten können. Dadurch ist es erreichbar, dass Kinder im Sozialraum je nach Betreuungsbedarf in entsprechende Einrichtungen vermittelt werden können. Sie verbleiben somit im gewohnten Stadtgebiet, benötigen keinen besonderen Fahrdienst und besuchen keine spezielle Behinderteneinrichtung. 64 Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen Eine frühzeitige Stigmatisierung wird verhindert und ein normales Aufwachsen wird gefördert. Wie in der Abbildung 11 dargestellt, steigen die Belegungszahlen in den heilpädagogischen Bereichen der Kindertagesstätten jährlich um ca. 20 Plätze. Bei einer Gruppenstärke von 8 Kindern in den heilpädagogischen Gruppen werden somit jährlich 2 – 3 neue Gruppen benötigt. Abbildung 11: Darstellung der Entwicklung von Kapazität und Belegung in den heilpädagogischen Kindertagesstätten in 2005 bis 2009 300 250 150 2005 Kapazität 2006 Belegung 2007 Jahr 2008 251 262 239 262 202 211 193 0 207 50 169 100 189 Anzahl 200 2009 8 65 Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen 8.4 Fazit und prognostischer Bedarf im Bereich der heilpädagogischen Kindereinrichtungen in Leipzig Perspektivisch ist davon auszugehen, dass die Zahl behinderter bzw. von einer Behinderung bedrohter Kinder weiter zunehmen wird. Diese Kinder benötigen angemessene fachliche Betreuungs- und Förderangebote. Die Entwicklung der Bedarfslage (Wunsch- und Wahlrecht betroffener Eltern), gesetzliche Entwicklungen (Reform der Eingliederungshilfe bis 2013), die Weiterentwicklung des Schulsystems im Freistaat Sachsen und natürlich die Umsetzung der UN – Konvention werden den Rahmen für neue Angebotsstrukturen schaffen. Die Entwicklung wird sich verstärkt in Richtung Integration bzw. Inklusion vollziehen. Behinderte und nichtbehinderte Kinder und Jugendliche werden zunehmend zusammen in Einrichtungen erzogen und gefördert. Im Bereich der Behindertenhilfe sind bis 2013 deutlich Veränderungen angezeigt Die Kapazitätsentwicklungen für heilpädagogische Plätze in Kindertagesstätten und Horten sind dementsprechend einzuordnen. Aus jetziger Sicht werden bis zum Jahr 2025 etwa 50 neue heilpädagogische Plätze in Kindertagesstätten benötigt. Behinderte Menschen und insbesondere behinderte bzw. von einer Behinderung bedrohte Kinder haben ein Recht auf eine optimale individuelle Förderung und Erziehung in einem möglichst normalen Umfeld. Je früher und gezielter dieser Förderprozess beginnt um so größer sind die zu erwartenden Fortschritte. Es wird eine Aufgabe des 2. Behindertenhilfeplanes Leipzig 2011 sein, politisch legitimierte Maßnahmen zu erarbeiten, die notwendige Entwicklungen in der Stadt Leipzig ermöglichen. Anzahl Abbildung 12: Prognose der Belegungszahlen in heilpädagogischer Einrichtungen bis zum Jahr 2025 8 500 450 400 350 300 250 200 150 100 50 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Jahr heilpädagogische Kindertagesstätte 66 heilpädagogischer Hort Abschließende Bemerkungen 9 Abschließende Bemerkungen 9 67 Abschließende Bemerkungen 9 Abschließende Bemerkungen Das vorliegende Entwicklungskonzept für das Kindertagesstättennetz der Stadt Leipzig bis zum Jahr 2025 hat sich zum Ziel gesetzt, über einen integrierten Handlungs- und Planungsansatz das Netz von Kindertagesstätten zu optimieren, Investitionsplanungen im Kindertagesstättennetz abzustimmen und somit Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine wohnortnahe Versorgung ermöglichen. Mit der Angleichung der Jugendhilfeinfrastruktur an die Prozesse und Veränderungen insbesondere der Stadtentwicklung und des Stadtumbaus setzt die Stadtverwaltung Leipzig ihre aktive und steuernde Rolle bei der Infrastrukturentwicklung „Kindertagesstätten“ fort. Die Gestaltung des den o. g. Ansprüchen entsprechenden Kindertagesstättennetzes fordert zum einen ein aufeinander abgestimmtes Planungsverständnis zwischen Jugendhilfe und Stadtentwicklungsplanung ein, zum anderen hat es nach wie vor direkten Einfluss auf die nachfolgend aufgeführten einzelnen Ämterfachplanungen: o auf die im Jugendamt jährlich zu erstellende Bedarfsplanung Kindertagesstätten - hier kommt dem Entwicklungskonzept eine strategische Orientierungsfunktion zu, o auf die im Jugendamt zu erstellende Investitionsplanung Kindertagesstätten - hier bildet das Entwicklungskonzept die Grundlage der Finanzplanung, o auf die dem Liegenschaftsamt zukommende Verantwortung der Vorhaltung von potentiellen Bauflächen in kommunalem Eigentum für neue Kindertagesstättenstandorte – hier zeigt das Entwicklungskonzept den stadträumlichen Bedarf, o auf die Kämmerei - hier verweist das Entwicklungskonzept auf die zukünftigen Finanzbedarfe für Kindertagesstättenneubau, o auf das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung – hier bildet das Konzept die Grundlage für die Koordinierung der Förderprogramme für investive Baumaßnahmen und o auf die im Stadtplanungsamt laufenden Standortplanungen und Stadtentwicklungs-prozesse - hier zeigt das Konzept den stadträumlichen Flächenbedarf für Kindertages-stättenneubaustandorte auf, die über den Einsatz bauplanungsrechtlicher Instrumente gesichert werden können. Das vorliegende Entwicklungskonzept impliziert dementsprechend neben der Beschreibung der Politikausrichtung und der Notwendigkeit eines integrierten Handlungs- und Planungsansatzes zur Erstellung der Bedarfsplanung Kindertagesstätten auch konkrete Handlungsbedarfe für alle am Prozess der Kindertagesstättenplanung beteiligten Ämter. 9 Der weitere Zuwachs in Leipzig an wohnhaften Kindern bis Schuleintritt führt dazu, dass sich der Platzbedarf in Kindertagesstätten bis 2015 kontinuierlich erhöht, danach jedoch wieder leicht abnimmt. Der aufgezeigte Rückgang des Bedarfes setzt sich bis zum Jahr 2025 fort. Die freiwerdenden Kapazitäten eröffnen Handlungsmöglichkeiten einerseits zur weiteren Verbesserung der Versorgungssituation im Krippenbereich und andererseits zum Rückbau von Kapazitäten in überversorgten Stadträumen durch die Schließung sanierungsbedürftiger Einrichtungen. Sowohl der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz als auch die geplante Veränderung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz ab dem Jahr 2013 werden weiter zu Veränderungen der Kindertagesstätteninfrastruktur führen. Der eingeschlagene Weg des Umbaus der Kindertagesstättenlandschaft geht konform mit den Grundprämissen des SEKo und einer entsprechenden Investitionsplanung. 68 Abschließende Bemerkungen Konkret auf die einzelnen Jahresscheiben bezogen bedeutet das, dass bei einer durchschnittlichen Größe einer Kindertagesstätte von 90-120 Plätzen: o im Jahr 2011 acht neue Kindertagesstätten, o im Jahr 2012 cirka sechs bis acht neue Kindertagesstätten, o im Jahr 2013 cirka sechs bis acht neue Kindertagesstätten, o im Jahr 2014 cirka acht neue Kindertagesstätten bebaut werden müssen; o ab dem Jahr 2015 wären zwei bis drei Kindertagesstätte jährlich neu erforderlich; o ab 2020 ist gegebenenfalls ein Rückbau möglich. Der sozialräumlich verortete Handlungsbedarf (vgl. Pkt. 6) weist die Versorgungsräume „Süd“ (hier besonders die OT Südvorstadt, Connewitz und Zentrum Südost), „Innerer Osten“ (hier besonders die OT Anger-Crottendorf sowie Reudnitz), „Innerer Westen“ (hier besonders die OT Lindenau, Altlindenau, Plagwitz, Schleußig), „Nord“ (besonders die OT Gohlis-Süd, Gohlis-Mitte und Zentrum Nord) und den Versorgungsraum „Westliches Zentrum“ als bei Neubau prioritär zu betrachten aus. Der Umbau des aktuellen Kindertagesstättennetzes mit der Intention, Kapazitäten dort zu schaffen, wo nachhaltig Bedarf signalisiert ist und im Umkehrschluss dort rückzubauen, wo der Bedarf perspektivisch nicht gegeben ist, ist und bleibt zentraler Gegenstand dieses Entwicklungskonzeptes und stellt für die Stadt Leipzig eine der zentral zu lösenden Aufgaben dar. Die Inanspruchnahme eines Hortplatzes und das Vorhalten einer entsprechenden Infrastruktur ist eine freiwillige Leistung der Stadt Leipzig und orientiert sich an dem Anspruch einer kinder- und familienfreundlichen Stadt. Die Kommune sichert jedem Kind, dessen Eltern es wünschen, die Hortbetreuung während der gesamten Grundschulzeit zu. Die Stadt Leipzig verantwortet darüber hinaus die Sicherung der räumlich-sächlichen und materiellen Bedingungen für Schulen und Horte am gemeinsamen Standort und setzt die für den Schulträger maßgeblichen Regelungen des Schulgesetzes für die staatlichen Schulen sowie des Gesetzes über die Kindertageseinrichtungen für die kommunalen Horte und Betreuungsangebote um. Das Prinzip der unmittelbaren räumlichen Nähe von Schule und Hort soll realisiert werden. Die Entwicklung im Bereich der heilpädagogischen Einrichtungen wird sich verstärkt in Richtung Integration bzw. Inklusion vollziehen. Behinderte und nichtbehinderte Kinder und Jugendliche werden zunehmend zusammen in Einrichtungen erzogen und gefördert. An dieser Stelle ist darauf zu verweisen, dass im Jahr 2011 der Behindertenhilfeplan erarbeitet wird, der die o.g. Aussagen präzisiert. 9 69 Abschließende Bemerkungen Karte 7: Strategischer Handlungsbedarf in den Versorgungsräumen Nord Nordost Nordwest Innerer Westen Westliches Zentrum Innerer Osten West Ost / Südost Süd Südwest Strategischer Handlungsbedarf in den Versorgungsräumen 9 Stadtgrenze Versorgungsraum 0 2 Kilometer ´ Versorgungsräume mit höchster Priorität zum Kapazitätsausbau Versorgungsräume mit hoher Priorität zum Kapazitätsausbau Schwerpunkte des Kapazitätsausbau innerhalb der Versorgungsräume Stabilisierung vorhandener Kapazitäten in den Versorgungsräumen Langfristig Rückbau von Kapazitäten entsprechend SEKo Quelle: Jugendamt, Amt für Statistik und Wahlen; Stadtplanungsamt - Stadtentwicklungsplanung 70 Leipzig 2011 Anlage A Anlage A 71 Anlage Anlage Maßnahmenkatalog Kindertagesstätten für die Jahre 2012 – 2015 2011 Maßnahmen freier Träger über Fördermittel und Investoren: Ersatzneubauten mit Kapazitätserweiterung: o Friedrichshafner Str. 25 (Waldorfschulkindergarten Leipzig e. V.) o Platner Str. (Deutscher Kinderschutzbund e. V.) o Palmstr. 4 (Kinderland 2000 gGmbH) o Tiroler Weg (Elterninitiative „Regenbogenkinder“ e. V.) Neubauten: o Raschwitzer Straße 4 (Initiative Waldorfpädagogik) o Prinz-Eugen-Str. 9-13 (St. Elisabeth) (Caritasverband Leipzig e. V.) o W.-Heinze-Str. 22/Merseburger Str. 14 (Mütterzentrum e. V.) Erweiterung o Frohburger Str.33 (Kindervereinigung Leipzig e. V.) 2012 Ersatzneubauten mit Kapazitätserweiterung: o Meininger Ring (Frühe Hilfen für entwicklungsgestörte und behinderte Kinder Leipzig e. V.) o Rietschelstraße 53 (FRÖBEL gGmbH) o Alte Theklaer Str. 15 (Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.) o Blumenstraße 9-11 (Outlaw Gesellschaft für Jugendhilfe e. V.) o Güldengossaer Straße (Volkssolidarität Leipziger Land/Muldental e. V.) Neubauten: o Puschstraße 9 (Diakonisches Werk Innere Mission) o Josephstr. 11 (Buchkinder e. V.) o Hoepner Str. 17 (Caritasverband Leipzig e. V.) o Paul-Gruner-Straße 26 (Diakonisches Werk-Innere Mission) A o Schulze-Delitzsch-Str. (Outlaw Gesellschaft für Jugendhilfe e. V.) o Bästleinstraße / Torgauer Str. 114 (BIP Kreativitätszentrum gGmbH) o Lößniger Straße 6 (Verein zur Unterstützung berufstätiger und alleinerziehender Eltern e. V.) o Brandvorwerkstraße 52-54 (wird ausgeschrieben) o Mosenthinstraße (Ev.-Luth. Christuskirchgemeinde) 72 Anlage 2013 Kommunale Neubauten o G.-Schumann-Straße 60 o Riebeckstraße 63 Ersatzneubauten mit Kapazitätserweiterung: o Am Klucksgraben (Volkssolidarität Leipziger Land/Muldental e.V.) o Max-Liebermann-Str.15 (AfJFB – Errichtung über Investor) Neubauten: o Fichtestraße 28 (Dr. P.Rahn & Partner) o Audorfstraße (Karl-Liebknecht Str. 30 - 32) (Caritasverband Leipzig Leipzig e. V.) o Richterstraße/F.-Seeger-Straße (Ev.-Luth. Michaeliskirchgemeinde) Eine weitere Differenzierung der Zeitschiene und eine entsprechende Zuordnung von potentiellen Standorten und Trägern über das Jahr 2013 ist für das „Langfristige Entwicklungskonzept der Kindertagesstätteninfrastruktur der Stadt Leipzig bis 2025“ nicht zielführend, da zum einen mit der jährlich zu erstellenden Kindertagesstättenbedarfsplanung eine Konkretisierung von Neu- und Ersatzneubauten jahresbezogen (mit einem Ausblick auf drei Jahre) vorzunehmen ist und zum anderen aktuell keine belastbaren und verbindlichen Planungen zur Investitionstätigkeit konkret zu benennender freien Träger über das Jahr 2013 hinweg getroffen werden können. Die vorliegende Strategieplanung benennt die Stadträume, die prioritär zu entwickeln sind und setzt in der konkreten Umsetzung auf die jährlich zu erstellende Kindertagesstättenbedarfsplanung. Auf Grund der aktuellen angespannten Versorgungslage insbesondere im Vorschulbereich muss auf die Möglichkeit der zeitnahen und kostengünstigen Erweiterung bestehender Kapazitäten in derzeit gut versorgten Stadtgebieten zurückgegriffen werden (z. B. in den Stadtbezirken West und Nordost). A 73 Anlage A 74 Entwicklungskonzept für das Kindertagesstättennetz bis zum Jahr 2025 Die Vorlage berücksichtigt sowohl die Prognosen zur demographischen Entwicklung in Leipzig als auch stadtplanerische Veränderungsprozesse. Die Umsetzung der Inhalte der Vorlage wird maßgeblich dazu beitragen, Leipzig als Kinder- und familienfreundliche Stadt auszuweisen. 10/2012 Das vorliegende Strategiepapier zur Kindertagesstättenplanung basiert auf der gemeinsamen Abstimmung der Fachplanungen des Stadtplanungsamtes und des Jugendamtes und hat zum Ziel, eine wohnortnahe und familienfreundliche Versorgung mit Kindertagesstättenplätzen zu gewährleisten. Langfristiges Entwicklungskonzept für das Kindertagesstättennetz der Stadt Leipzig bis zum Jahr 2025 10/12 Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Amt für Jugend, Familie und Bildung