Langfristiges Entwicklungskonzept

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Langfristiges Entwicklungskonzept
Entwicklungskonzept für das Kindertagesstättennetz bis zum Jahr 2025
Die Vorlage berücksichtigt sowohl die Prognosen zur demographischen Entwicklung in Leipzig
als auch stadtplanerische Veränderungsprozesse. Die Umsetzung der Inhalte der Vorlage wird
maßgeblich dazu beitragen, Leipzig als Kinder- und familienfreundliche Stadt auszuweisen.
10/2012
Das vorliegende Strategiepapier zur Kindertagesstättenplanung basiert auf der gemeinsamen
Abstimmung der Fachplanungen des Stadtplanungsamtes und des Jugendamtes und hat zum
Ziel, eine wohnortnahe und familienfreundliche Versorgung mit Kindertagesstättenplätzen zu
gewährleisten.
Langfristiges Entwicklungskonzept für das
Kindertagesstättennetz der Stadt Leipzig
bis zum Jahr 2025
10/12
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Langfristiges Entwicklungskonzept
für das Kindertagesstättennetz der
Stadt Leipzig bis zum Jahr 2025
Herausgeber: Stadt Leipzig
Der Oberbürgermeister
Amt für Jugend, Familie und Bildung
1. Auflage 2012
Verantwortlich: Siegfried Haller
Redaktion: Martin Gransow
Titelfoto: Wittig Brösdorf Architekturbüro Leipzig: Kita Mosenthinstrasse
Umschlag, Layout und Satz: Martin Gransow
Verlag: Stadt Leipzig/Amt für Jugend, Familie und Bildung
Druck: Stadt Leipzig/Zentrale Vervielfältigung
Fotos und Abbildungen: Stadt Leipzig
Redaktionsschluß: 14.06.2012
Anschrift: Stadt Leipzig – Amt für Jugend, Familie und Bildung – Naumburger Str. 26 – 04229 Leipzig
Telefon: 0341 1234641 – Fax: 0341 1234484
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.leipzig.de/jugendamt
Vervielfältigungen, auch auszugsweise, sind nur mit Quellenangabe gestattet.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
6
0
Einleitung
8
1
Entwicklung von 1990 bis 2010 und Folgen für das Kindertagesstättennetz
10
1.1 Demographie und Stadtentwicklung
10
1.2 Bilanz der Entwicklung des Kindertagesstättennetzes seit 2005
12
2
Kommunalpolitische Grundsätze für die Gestaltung des Kindertagesstättennetzes
in der Stadt Leipzig
18
3
Methodik
22
3.1 Bedarfsanalyse
22
3.2 Analyse der Einzugsgebiete der Kindertageseinrichtungen
22
3.3 Abgrenzung der Versorgungsräume 23
3.4 Definition von strategischen Ansätzen und Handlungsbedarf
23
4
Analyse der gegenwärtigen Versorgung
26
4.1 Ermittlung des Platzbedarfs für Kinder bis Schuleintritt in Kindertagesstätten
26
4.2 Versorgungssituation auf Ortsteilebene
29
4.3 Bildung von Versorgungsräumen
31
4.4 Bedarfsdeckung in den Versorgungsräumen 2010
34
5
Perspektivische Entwicklung des Bedarfs
36
5.1 Bedarfsentwicklung in der gesamten Stadt Leipzig
36
5.2 Bedarfsentwicklung in den Versorgungsräumen
36
6
Strategie und Handlungsbedarf
42
6.1 Strategische Ansätze vor dem Hintergrund der Bedarfsentwicklung
42
6.2 Gesamtstädtischer Handlungsbedarf
43
6.3 Handlungsbedarf in den Versorgungsräumen
44
6.4 Investitionskosten zur Schaffung einer bedarfsgerechten Versorgung an Kindertagesstättenplätzen
im Zeitraum von 2011 bis 2025
47
7
Horte
50
7.1 Einleitung Horte
50
7.2 Standorte der Horte und Hortplätze in Leipzig
51
7.3 Perspektivische Entwicklung
53
7.4 Strategie und Handlungsbedarf
54
3
4
8
Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen
58
8.1 Einleitung
58
8.2 Standorte heilpädagogischer Einrichtungen in Leipzig
59
8.3 Analyse der Entwicklung der heilpädagogischen Einrichtungen
62
8.4 Fazit und prognostischer Bedarf im Bereich der heilpädagogischen Kindereinrichtungen in Leipzig
66
9
Abschließende Bemerkungen
68
A
Anlage
72
Maßnahmenkatalog Kindertagesstätten für die Jahre 2012 – 2015
72
Vorwort
Vorwort –
Langfristiges Entwicklungskonzept für das Kindertagesstättennetz der Stadt Leipzig bis 2025
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
die Sicherung einer bedarfsgerechten Versorgung mit Kindertagesstätten für die Familien ist eine große
Herausforderung und zentrales Ziel der Stadt Leipzig.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14.12.2011 die strategischen Ziele des langfristigen Entwicklungskonzeptes
für das Kindertagesstättennetz der Stadt Leipzig bis zum Jahr 2025 beschlossen.
Das Entwicklungskonzept nimmt auf den kommenden Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem
1. Lebensjahr ebenso Bezug wie auf Fragen der qualitativ hochwertigen Bildungs- und Erziehungsarbeit
und der sozialräumlichen Verortung von Betreuungsangeboten. Es ermöglicht eine sozialraumbezogene
Investitionsplanung. Die nachfrageorientierte Versorgung mit Kindertagesstätten kann so unter Berücksichtung
der weiteren Stadtentwicklung perspektivisch gesichert werden.
Mein ausdrücklicher Dank gilt den Kollegen und Kolleginnen der Fachämter, die diese Fortschreibung der
langfristigen Kindertagesstättenplanung im Detail erarbeitet haben.
Ich wünsche dieser Dokumentation viele aufmerksame Leserinnen und Leser.
Prof. Dr. Thomas Fabian
Beigeordneter für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
5
Vorwort
6
Einleitung
0
Einleitung
7
Einleitung
0 Einleitung
„Die gemeinsame Schaffung kinder-, jugend- und familienfreundlicher Lebensbedingungen muss auch künftig in
Leipzig nicht als herkömmliche Sozialpolitik verstanden werden, sondern als eine zukunftsorientierte kommunale
Entwicklungspolitik“. (Strategische Ziele der Kommunalpolitik für die Hauhaltsplanung ab 2006 – RB-Nr. 1286/05g
vom 14.12.2005).
Auch für die erste Fortschreibung des langfristigen Entwicklungskonzeptes für die Kindertagesstätteninfrastruktur
in Leipzig aus dem Jahr 2007 (RB vom 26.07.2007) bis in das Jahr 2025 ist das o.g. Ziel von grundlegender
Bedeutung. Es sollen mit dieser strategischen Planung über integrierte Handlungs- und Planungskonzepte auch
weiterhin Stadtstrukturen sowie kinder- und familienfreundliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den
Interessenlagen und Bedürfnissen der gesamten Bevölkerung entsprechen, welche die Vereinbarkeit von Familie
und Beruf ermöglichen und die finanzierbar sind.
Eine grundlegende Veränderung für die Entwicklung von Infrastruktur im Bereich der Kindertagesbetreuung
besteht in der Formulierung eines Rechtsanspruches (Kinderförderungsgesetz/KiFöG) auf einen Betreuungsplatz
ab dem 1. Lebensjahr, der ab dem 1. August 2013 gelten soll. Darauf muss das langfristige Entwicklungskonzept
bereits jetzt Bezug nehmen, da der Bedarf im Bereich der Ein- bis Dreijährigen nach heutiger Einschätzung
steigen wird.
Neben der Umsetzung einer qualitativ hochwertigen Bildungs- und Erziehungsarbeit sind die sozialräumliche
Verortung von Betreuungsangeboten und die Entwicklung bzw. Stabilisierung eines bedarfsgerechten Netzes von
Kindertagesstätten bzw. alternativen Betreuungsangeboten die zentrale Aufgabe.
Die Zielstellung des vorliegenden Strategiepapiers besteht darin:
o den Prozess der Jugendhilfe- und Stadtentwicklungsplanung für den Bereich Kindertagesstätten gemeinsam
weiter zu entwickeln und über diesen integrierten Planungs- und Handlungsansatz zu einer bedarfsgerechten
Infrastrukturentwicklung für den Bereich der Kindertagesstätten beizutragen,
o eine Prognose zur Kapazitäts- und Bedarfsentwicklung bis 2025 für den Bereich Kindertagesstätten zu
erstellen und Ableitungen für die soziale Infrastruktur sowie eine sozial-raumbezogene Investitionsplanung
„Kindertagesstätten“ zu erarbeiten,
o eine nachfrageorientierte Versorgung mit Kindertagesstätten unter Berücksichtigung der weiteren
städtebaulichen Entwicklung perspektivisch zu gewährleisten.
In diesem Strategiepapier wird im Rahmen der Gewährleistung der elementaren Daseinsfürsorge und hier
unter dem Aspekt der sozialen Infrastruktur explizit auf die Bedeutung der Kindertagesbetreuung eingegangen
und diese hoch priorisiert. Somit wird nicht nur der Selbstverpflichtung der Stadt Leipzig als kinder- und
familienfreundliche Stadt Rechnung getragen, sondern durch die frühe Förderung von Kindern und eine
verlässliche Kinderbetreuung wird gleichzeitig die Zukunftsfähigkeit der Stadt Leipzig gestärkt.
In dieses Konzept neu aufgenommen wurden die Horte und die heilpädagogischen Einrichtungen, da sie für die
Gesamteinschätzung des Themas Kindertagesbetreuung in Leipzig unverzichtbar sind. Die Zielstellung besteht
darin, die Schnittstelle zwischen SBG XII und SGB VIII und der damit direkt im Zusammenhang stehende Auftrag
der Inklusion behinderter Kinder zu optimieren.
8
Entwicklung Kindertagesstättennetz
1
1
Entwicklung
von 1990 bis 2010 und
Folgen für das
Kindertagesstättennetz
9
Entwicklung Kindertagesstättennetz
1
1 Entwicklung von 1990 bis 2010 und Folgen für das
Kindertagesstättennetz
1.1 Demographie und Stadtentwicklung
Die Geburtenziffer (durchschnittliche Geburtenzahl je Frau von 15 bis 49 Jahren) war in der DDR, bedingt
durch eine Reihe sozialpolitischer Maßnahmen, in der Zeit von 1975 bis 1980 stark angestiegen (von 1,45
auf 1,94 Kinder je Frau), danach jedoch bis 1990 wieder in einem stetigen Rückgang auf 1,52 befindlich. Die
Geburtenziffer sank in den neuen Bundesländern bis 1994 auf ein historisches Tief von 0,77, während sie in den
alten Bundesländern annähernd konstant bei ca. 1,4 blieb. In Leipzig liegt dieser Wert bei 1,21. Seit der zweiten
Hälfte der 1990er Jahre steigt die Geburtenziffer auch in den neuen Bundesländern wieder an, erreichte 2007 mit
1,37 das Niveau der alten Länder und überstieg es erstmals 2008 mit 1,40 Kindern je Frau.
Im Jahr 1990 lebten in der Stadt Leipzig insgesamt 511.054 Einwohner, davon 40.040 Kinder im Alter bis 7
Jahren. Mit den seit 1990 einsetzenden gravierenden gesellschaftlichen Veränderungen nahm, bedingt durch
Abwanderungen vieler junger Familien und einem stark veränderten Reproduktionsverhalten, die Zahl der
Vorschulkinder jährlich um bis zu 4.000 ab und erreichte im Jahr 1997 ihren tiefsten Stand mit 17.390 Kindern
dieser Altersgruppe. Damit sank in knapp 10 Jahren die Zahl der Kinder, die potentiell für einen Kinderkrippenoder Kindergartenplatz in Frage kamen, auf nicht einmal die Hälfte des Niveaus von 1990.
Seit dem Jahr 1998 ist ein kontinuierliches Anwachsen dieser Altersgruppe festzustellen. 2009 lebten nun 31.058
Vorschulkinder in Leipzig, was einem Anstieg von über 13.600 Kinder im Vergleich zu 1997 und 77 % des
Standes von 1990 entspricht.
Abbildung 1: Entwicklung der Zahl wohnhafter Kinder von 0 bis 7 Jahren (Quelle: 1990-2009: Statistische Jahrbücher; 2010:
Statistischer Quartalsbericht 4/2010)
Anzahl der wohnhaften Kinder von 0-7 Jahren in der Stadt Leipzig
Anzahl der wohnhaften
Kinder
45.000 40.040
40.000
33.587
35.000
30.000
36.511
30.227
25.000
26.220
19.457 19.420
20.000
22.514
15.000
17.390
10.000
21.451
19.776
23.887
22.489
26.043
24.958
27.781
26.960
29.909
28.696
32.216
31.058
5.000
Jahr
10
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
1995
1994
1993
1992
1991
1990
0
Entwicklung Kindertagesstättennetz
Die Veränderungsprozesse zwischen 1990 und heute verliefen stadträumlich nicht homogen. In den 1990er
Jahren waren es vor allem die Altbauquartiere, die auf Grund des schlechten baulichen Zustandes und von
Defiziten in der Wohnumfeldqualität durch Abwanderung stark an Einwohnern - und damit auch an Kindern verloren. Wanderungsgewinne und steigende Kinderzahlen hatten vor allem die benachbarten Gemeinden, aber
auch randstädtische Ortsteile von Leipzig zu verzeichnen.
1
Durch die Bevölkerungsverluste bei gleichzeitigem Ausbau des Wohnungsbestandes hat sich in Leipzig ein
entspannter, preisgünstiger Wohnungsmarkt entwickelt. Die innerstädtische Mobilität ist deutlich angestiegen; die
sozialräumlichen und demographischen Strukturen in der Stadt haben sich grundlegend verändert:
o Die gründerzeitlichen Wohnquartiere – vor allem um die Innenstadt und entlang des Auwaldes – gewinnen
inzwischen wieder deutlich an Einwohnern. Vor allem junge kinderlose Haushalte, aber auch Familien mit
Kindern ziehen zu. Die Geburtenrate in vielen dieser Ortsteile ist sprunghaft angestiegen.
o In den Schwerpunktbereichen des Stadtumbaus – dem Leipziger Osten und dem Leipziger Westen –
hat sich die Einwohnerentwicklung stabilisiert. Im Zuge erfolgreicher Stadtteilentwicklung sind wieder
Wanderungsgewinne zu verzeichnen. Auch hier sind junge Menschen und Familien – teilweise mit
Migrationshintergrund – eine wichtige Zuzugsgruppe. Inzwischen weisen viele dieser Ortsteile auch ein
positives natürliches Bevölkerungssaldo auf.
o In den meisten Großsiedlungen in industrieller Bauweise, insbesondere in Leipzig-Grünau, geht die
Einwohnerzahl weiter zurück. Dabei ist vor allem ein geringer Zuzug und stärkerer Wegzug in der Altersklasse
zwischen 20 und 40 Jahren festzustellen, der zu einem deutlichem Alterungsprozess und dem Rückgang der
Zahl wohnhafter Kinder führt. Ein ähnlicher Prozess ist auch in vielen Wohnquartieren zu verzeichnen, die in
den 1920er bis 1950er Jahren gebaut wurden.
o Der Zuzug von Familien in randstädtische Ortsteile im Zuge der Eigentumsbildung ist inzwischen deutlich
geringer als in den 1990er Jahren. Die Wanderungsgewinne liegen deutlich unter denen innerstädtischer
Altbauquartiere; häufig sind die Einwohner- und Kinderzahlen stabil.
Es zeichnet sich ab, dass sich die stadträumlichen demographischen Veränderungen innerhalb der nächsten
Jahre ähnlich vollziehen wie in den vergangenen Jahren. Durch die hohe Umzugsmobilität im innerstädtischen
Mietwohnungsbestand ist auch weiterhin ein Zuzug junger Haushalte zu erwarten.
Für die Entwicklung des Kindertagesstättennetzes ist auch die stadträumliche Konzentration von Arbeitsstätten
bedeutsam, da Eltern häufig Einrichtungen in der Nähe ihres Arbeitsplatzes wählen. In den letzten Jahren haben
sich folgende Schwerpunkte der gewerblichen Entwicklung herausgebildet, die auch zukünftig von Bedeutung
sein werden:
o der Leipziger Nordraum entlang der A 14 mit dem neuen BMW-Werk als wichtigstem Arbeitgeber,
o im Nordosten das Gewerbegebiet Nordost und der Wissenschaftspark mit dem Umweltforschungszentrum
Leipzig-Halle,
o citynah das Zentrum-Nord sowie Universitätsklinikum, BioCity, Alte Messe und MediaCity im Südosten,
o die Gewerbegebiete im Westraum (insbesondere Plagwitz) mit grundlegenden Revitalisierungsprozessen und
Entwicklung der Kreativwirtschaft.
11
Entwicklung Kindertagesstättennetz
1.2 Bilanz der Entwicklung des Kindertagesstättennetzes seit 2005
1
Mit der anhaltenden positiven Geburtenentwicklung in der Stadt Leipzig wurden relevante Erweiterungen des
bestehenden Kindertagesstättennetzes erforderlich. Dies war nicht mehr durch den weiteren Ausbau vorhandener
Standorte zu realisieren, sondern erforderte die Neuschaffung von Kindertagesstätten.
Dieser Umstand bot die Möglichkeit, gezielt dort neue Einrichtungen entstehen zu lassen, wo sowohl die
aktuellen Bedarfe als auch die durch künftige Stadtentwicklung absehbaren Nachfragetrends Platzerweiterungen
erforderlich machen – die Ermittlung des Umfangs der Erweiterung, die ggf. erforderliche Umverteilung der
aktuellen Ressourcen und die Kennzeichnung der benötigten neuen Standorte war Ziel des langfristigen
Entwicklungskonzeptes Kindertagesstätten, mit dessen Erarbeitung 2005 begonnen wurde.
Das 2007 beschlossene langfristige Entwicklungskonzept Kindertagesstätten konnte damit als Handlungsrichtlinie
für Entscheidungen zur Etablierung neuer Kindertagesstätten sowie Erweiterungen in bestehenden Einrichtungen
genutzt werden.
Gegenüber 2005 standen im Dezember 2010 3.185 Plätze für Kinder bis Schuleintritt mehr zur Verfügung.
Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Gegenüberstellung der Kapazitäten bis Schuleintritt in den einzelnen
Versorgungsräumen zum Stand Dezember 2005 und Dezember 2010:
Abbildung 2: Gegenüberstellung der Kapazitäten bis Schuleintritt in den einzelnen Versorgungsräumen zum Stand Dezember 2005
und Dezember 2010
4.000
3.500
3.000
Westl.
Zentrum
Innerer
Osten
Süd
Ost/
Südost
Innerer
Westen
Kapazität für Kinder bis Schuleintritt 2005
Südw est
West
Nordw est
Nord
Nordost
Kapazität für Kinder bis Schuleintritt 2010
Bei der Bewertung der Abbildung ist zu beachten, dass gegenwärtig in einzelnen Versorgungsräumen
Kindertageseinrichtungen durch Sanierung und damit verbundene zeitweilige Stilllegungen bzw.
Kapazitätseinschränkungen nicht bzw. nicht mit voller Platzzahl in Betrieb sind und sich dadurch die
verfügbaren Kapazitäten dieser Kindertagesstätten im Jahr 2010 gegenüber 2005 verringerten. Das betrifft
den Versorgungsraum Westliches Zentrum mit einer aktuell durch Sanierung um 40 Plätze und den Inneren
12
1.830
1.744
2.215
1.734
1.185
1.017
2.360
2.064
586
2.400
2.075
1.781
3.408
528
0
586
500
521
1.000
2.398
2.470
1.500
2.668
2.000
2.929
2.500
Entwicklung Kindertagesstättennetz
Osten um 149 Plätze eingeschränkte Kapazität. Nach Beendigung der Sanierungsmaßnahmen steht in diesen
Einrichtungen wieder mindestens die Kapazität von 2005 zur Verfügung.
Der größten Zuwachs an Platzkapazitäten wurde im Versorgungsraum Süd mit 1.010 Plätzen mehr für Kinder
bis zum Schuleintritt gegenüber Dezember 2005 erreicht. Auch im Versorgungsraum Innerer Westen erhöhte
sich die Zahl der Plätze für die relevanten Altersgruppen um 529, im Versorgungsraum Nord um 481. Diese
Versorgungsräume wurden im Konzept mit höchster (Süd und Nord) bzw. hoher Priorität (Innerer Westen)
für die Schaffung neuer Plätze eingestuft. Ebenfalls mit hoher Priorität bewertet wurde der Versorgungsraum
Innerer Osten, in dem die Schaffung von 198 Plätzen gelang. Durch gegenwärtig laufende Sanierung von
Kindertagesstätten in diesem Versorgungsraum stehen zeitweilig deutlich weniger Plätze zur Verfügung. Effektiv
wird demzufolge die Erhöhung der Platzzahl in diesem Versorgungsraum um ca. 150 Plätze höher ausfallen.
1
Wie die Abbildung zeigt, gab es in keinem Versorgungsraum einen Abbau von Kapazitäten. Auch in den
Versorgungsräumen West und Nordost sind Erweiterungen der Kapazitäten vorgenommen worden. Insgesamt
steigende Kinderzahlen und die gewachsene Nachfrage vor allem im Leistungsbereich Krippe führten zu einer
starken Auslastung der Kindertagesstätten, auch in jenen Versorgungsräumen, die im Konzept von 2007 als
solche mit rückläufigem Bedarf gekennzeichnet wurden. In diesen Versorgungsräumen befinden sich bedingt
durch Wohnungsneubaugebiete der 70er Jahre große Kindertageseinrichtungen, die noch Erweiterungspotential
besaßen. Mit relativ wenig Aufwand, oft nur durch Änderung von Raumkonzeptionen ließen sich die
Platzkapazitäten hier der insgesamt gestiegenen Nachfrage anpassen.
Über 60% des Kapazitätszuwachses (2.010 Plätze) wurde durch Neubau von Kindertageseinrichtungen
erreicht, weitere 9% (293 Plätze) des Kapazitätszuwachses entstand durch Erweiterungen. Wurden bestehende
Kindertagesstätten durch Neubauten ersetzt (Ersatzneubauten), wurden diese meist mit höherer Kapazität gebaut
und es entstanden zusätzliche Plätze.
Die nachfolgende Abbildung zeigt die in Neubauten oder Ersatzneubauten entstandenen neuen Plätze nach
Eröffnungsjahren.
Abbildung 3: In Neubauten und Ersatzneubauten jährlich entstandene Kapazität von 2006 bis 2010
In Neu- und Ersatzbauten entstandene Kapazität bis Schuleintritt
2006 bis 2010
700
600
500
400
300
437
200
100
0
630
634
2009
2010
498
104
2006
2007
2008
13
Entwicklung Kindertagesstättennetz
1
Die nachfolgende Tabelle zeigt, in welchen Versorgungsräumen neue Plätze durch Neubauten und
Ersatzneubauten entstanden.
Tabelle 1: Neue Plätze durch Neubauten und Ersatzneubauten nach Versorgungsräumen
Versorgungsraum
Anzahl neuer
Kindertagesstätten
Anzahl Ersatzneubauten
mit Erweiterung
neue Plätze bis
Schuleintritt
Westliches Zentrum
1
Innerer Osten
2
2
274
Süd
8
1
810
Ost / Südost
2
Innerer Westen
3
3
419
Südwest
0
1
16
West
1
68
Nordwest
1
56
Nord
4
1
400
Nordost
0
1
5
Gesamtergebnis
22
9
2.303
100
155
Aus der nachstehenden Abbildung ist ersichtlich, mit welchem Anteil die einzelnen Versorgungsräume an der
Gesamtzahl neuer Plätze beteiligt sind.
Abbildung 4: Anteil der einzelnen Versorgungsräume bei neuen Plätzen, die über Neu- und Ersatzneubauten oder
Erweiterungsbauten seit 2006 entstanden sind
Anzahl neuer Plätze seit 2006 für Kinder bis Schuleintritt in den
Versorgungsräumen
400
68
5
100
274
56
16
419
810
01-Westliches Zentrum
05-Innerer Westen
09-Nord
14
155
02-Innerer Osten
06-Südwest
10-Nordost
03-Süd
07-West
04-Ost / Südost
08-Nordwest
Entwicklung Kindertagesstättennetz
Dabei wird deutlich, dass der Versorgungsraum Süd mit 810 Plätzen den höchsten Platzzuwachs über
Neubauten, Ersatzneubauten bzw. Erweiterungen erhielt. Auch der Versorgungsraum Nord, im Konzept von 2007
mit höchster Priorität versehen, konnte über Neubauten einen Kapazitätszuwachs von 400 Plätzen erreichen.
Im Versorgungsraum Innerer Westen stieg die verfügbare Kapazität um 419 Plätze. Auch im Versorgungsraum
Innerer Osten, wie der Innere Westen mit Priorität zum Ausbau der Kapazitäten versehen, stieg die verfügbare
Kapazität um 274 Plätze.
1
In der nachfolgenden Tabelle sind alle Einzelmaßnahmen zum Neubau/Ersatzneubau seit 2006 mit ihrer
Zuordnung zu Versorgungsräumen und den Plätzen, die mit diesen Maßnahmen zusätzlich entstanden sind,
aufgeführt:
Tabelle 2: Einzelmaßnahmen zum Neubau/Ersatzneubau seit 2006 mit ihrer Zuordnung zu Versorgungsräumen und den Plätzen
neue
Bemerentstandene
kungen
Plätze
Versorgungsraum
Träger
Einrichtung
01-Westliches
Zentrum
Berufsbildungswerk für Hör- und Sprachgeschädigte
GmbH
Sebastian-Bach-Straße 3
100
02-Innerer Osten
Dr. P. Rahn & Partner
Salomonstraße 10
129
02-Innerer Osten
Ev.-Luth.Kirchgemeinde Leipzig Sellerhausen/
Volkmarsdorf
Zum Kleingartenpark 15
15
Ersatz
02-Innerer Osten
Deutscher Kinderschutzbund e. V.
Oststr.185 V
34
Ersatz
02-Innerer Osten
Dr. P. Rahn & Partner
Inselstraße 11
96
03-Süd
Internation. Bildungs- und Sozialwerk e. V.
Schenkendorfstr. 10
45
03-Süd
ABTW g.GmbH
Raschwitzer Str. 15
22
03-Süd
FRÖBEL Leipzig gGmbH (Ast.)
Vollhardtstraße 16
35
03-Süd
Internationaler Bund für Sozialarbeit
Bornaische Str. 186c
80
03-Süd
Internationaler Bund für Sozialarbeit
Liebigstraße 22
123
03-Süd
Verein zur Unterstützung berufstätiger Eltern e. V.
Lößniger Straße 6
155
03-Süd
Berufsbildungswerk für Hör-und Sprachgeschädigte
GmbH
Altenburger Straße 3
100
03-Süd
Internationales Bildungs- und Sozialwerk e. V.
Biedermannstraße 23-29
118
03-Süd
FRÖBEL Leipzig gGmbH
Brüderstraße 14-17
105
03-Süd
Stadt Leipzig Jugendamt
Lerchenrain 14/16
27
04-Ost/Südost
Humanitas g.GmbH
Prager Str. 224
94
04-Ost/Südost
Volkssolidarität Lpz. Land/Muldental e. V.
Jaspisstraße 53
61
05-Innerer
Westen
Initiative Nachbarschaftsschule
Odermannstr.4
50
05-Innerer
Westen
Leipzig Kindergarten GmbH
Gleisstraße 1
112
Erweiterung
nach
Sanierung
Ersatz
15
Entwicklung Kindertagesstättennetz
1
neue
Bemerentstandene
kungen
Plätze
Versorgungsraum
Träger
Einrichtung
05-Innerer
Westen
Ev.-Luth. Heilandskirchgemeinde Leipzig-Lindenau/
Plagwitz
Rudolph-Sack-Str.10-12
05-Innerer
Westen
Volkssolidarität Lpz. Stadt e. V.
Demmeringstraße 125
05-Innerer
Westen
Stadt Leipzig Jugendamt
Spittastraße 7
16
05-Innerer
Westen
Diakonisches Werk - Innere Mission
Rietschelstraße 18
75
06-Südwest
Fairbund e. V.
Erich-Zeigner-Allee 77
16
07-West
MITRA e. V.
Grünauer Allee 18
68
08-Nordwest
Volkssolidarität Lpz. Land/Muldental e. V.
K.-Mansfeld-Str. 7/8
56
09-Nord
„Kinder in Bewegung“ e. V.
W.-Sammet-Str. 4
37
09-Nord
Internationaler Bund für Sozialarbeit
An der Querbreite 4
99
09-Nord
Happy Kids e. V.
Bothestraße 17
96
09-Nord
Outlaw Gesellschaft für Jugendhilfe gGmbH
Nordweg 8
09-Nord
Städtisches Klinikum St. Georg
Delitzscher Straße 141
28
Ersatz
10-Nordost
DRK KV Leipzig Stadt
Friedrichshafner Str.21
5
Ersatz
Gesamt:
40
Erweiterung/
Anbau
126
Erweiterung
nach
Sanierung
Ersatz
140
2.303
Der weitere und kontinuierliche Ausbau des Kindertagesstättennetzes in der Stadt Leipzig war und ist eine
zentrale Aufgabe der kommunalen Sozial- und Bildungspolitik und hat dementsprechend hohe Priorität.
Angesichts der weiteren steigenden Geburtenzahlen ist ein Ausbau des Kindertagesstättennetzes erforderlich.
Mit dem Stadtentwicklungskonzept (SEKo) und dem dort präferierten integrierten Handlungs- und Planungsansatz
wird das strategische Ziel der Leipziger Kommunalpolitik verfolgt, eine ausgeglichene Altersstruktur zu schaffen
und insbesondere für junge Familien attraktiv zu sein. Die folgenden Kapitel sollen die Umsetzung dieser
Zielstellung aufzeigen.
16
Kommunalpolitische Grundsätze
2
2
Kommunalpolitische
Grundsätze für die
Gestaltung des
Kindertagesstättennetzes
in der Stadt Leipzig
17
Kommunalpolitische Grundsätze
2 Kommunalpolitische Grundsätze für die Gestaltung des
Kindertagesstättennetzes in der Stadt Leipzig
Kindertagestätten sind ein wesentliches strategisches Feld kommunaler Gestaltungs- und
Planungsverantwortung. Kinder- und familienfreundliche Rahmenbedingungen sind eine wichtige Voraussetzung
für eine soziale und zukunftsorientierte Stadt. Die Schaffung von Infrastruktur für Kindertagesbetreuung ist
dabei ein wichtiger Aspekt, um für Eltern die Alltagsorganisation zu gewährleisten. Vor allem die Sicherung
der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, als eine der zentralen Aufgaben der heutigen Gesellschaft, sowie die
Möglichkeit, Kinder schon früh optimal zu fördern und somit zu Chancengleichheit unserer jungen Generation
beizutragen, hängen direkt von einem qualitativ hochentwickelten und sozialräumlich an den Bedürfnissen
der Familien orientierten Netz von Kindertagesstätten bzw. alternativen Betreuungsformen z. B. in Form von
Kindertagespflege ab (vgl. Kindertagesstättenplanung der Stadt Leipzig 2011).
2
Die Gestaltung des Kindertagesstättennetzes setzt zum einen ein aufeinander abgestimmtes
Planungsverständnis insbesondere zwischen Jugendhilfe und Stadtentwicklungsplanung voraus, zum anderen
bedarf diese als Prozess zu gestaltende Planung nachhaltiger und politisch legitimierter Grundsätze. Diese
Grundsätze sind im Folgenden aufgeführt und kurz kommentiert:
I. Die Stadt Leipzig sichert den Anspruch aller Leipziger Kinder, ab Vollendung des dritten Lebensjahres
bis zum Schuleintritt einen Kindergarten besuchen zu können. Die Planung ist so auszurichten, dass die
Inanspruchnahme eines Kindergartenplatzes realisiert werden kann.
o Alle Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres haben einen Rechtsanspruch auf einen
Kindergartenplatz.
o Die Planung der Kindergartenplätze erfolgt auf der Grundlage von erhobenen Nutzungsquoten, welche
die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen im Verhältnis zu den wohnhaften Kindern des jeweiligen
Vorjahres widerspiegeln.
o Auf der Grundlage dieses Abgleichs wird sichergestellt, dass die geplanten Kindergartenplätze konform
gehen mit den Stadtentwicklungsprozessen und somit auch perspektivisch jedem anspruchsberechtigten
Kind nachfrageorientiert ein Platz zur Verfügung gestellt werden kann.
II. Die Stadt Leipzig gewährleistet ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertageseinrichtungen zur Betreuung von
Kindern unter drei Jahren.
o Die Planung der Kinderkrippenplätze erfolgt analog der Kindergartenplatzplanung über Nutzungsquoten.
Als Besonderheit im Krippenbereich ist festzuhalten, dass der über die Nutzungsquoten ermittelte
Platzbedarf nicht ausschließlich in Kindertageseinrichtungen umgesetzt wird, sondern alternative
Betreuungsangebote (z. B. Kindertagespflege) zur Ergänzung vorgehalten werden.
o Mit Verabschiedung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) zum 1. Januar 2009 haben sich Bund, Länder
und Kommunen auf das gemeinsame Ziel verständigt, bis zum Jahr 2013 für bundesweit im Durchschnitt
35 Prozent der Kinder ab vollendetem ersten Lebensjahr bis unter drei Jahren Betreuungsplätze in einer
Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege zu schaffen. Nach dieser Ausbauphase gilt ab dem 1.
August 2013 ein Rechtsanspruch für alle Kinder ab dem 1. Geburtstag. Dies bedeutet, dass die Planung
von steigenden Bedarfen in dieser Altersgruppe ausgehen muss, dem das langfristige Konzept bereits jetzt
Rechnung trägt.
I. Die Stadt Leipzig wirkt nachhaltig darauf hin, dass Kindertageseinrichtungen und die alternativen
Betreuungsformen vorrangig von freien und kommunalen Trägern Jugendhilfe betrieben werden.
18
Kommunalpolitische Grundsätze
o Leipzig bekennt sich zu dem vorgehaltenen Netz von Kindertagesstättenangeboten im Rahmen einer
pluralen und vielfältig wertorientierten Trägerlandschaft.
o Das aktuelle Verhältnis von cirka 25 % in kommunaler Trägerschaft und circa 75 % in freier Trägerschaft
der Einrichtungen soll erhalten und stabilisiert werden.
o Neue Einrichtungen werden in der Regel von Freien Trägern geschaffen.
II. Die Stadt Leipzig präferiert bei der Gestaltung des Kindertagesstättennetzes einen integrierten Handlungsund Planungsansatz insbesondere zwischen Jugendhilfe, Schule und Stadtentwicklung.
2
o Der inhaltliche und konzeptionelle Abgleich der Planungen von Stadtentwicklung und Jugendhilfe entspricht
den Anforderungen einer modernen Kommunalpolitik und wird im Rahmen des SEKo-Prozesses realisiert.
o Die verstärkte Kooperation und Vernetzung zwischen Stadt(teil)entwicklung und Jugendhilfe im Bereich
der Kindertagesstättennetzplanung und Schulentwicklungsplanung wird perspektivisch sowohl unter dem
Aspekt der Investitionsplanung als auch unter dem Kriterium einer nachfrageorientierten Inanspruchnahme
von Plätzen an Bedeutung gewinnen und innerhalb der Fachplanungen des Jugendamtes realisiert.
III.Die Stadt Leipzig orientiert sich bei der Gestaltung des Kindertagesstättennetzes am Leitbild einer
nachhaltigen Stadtentwicklung und einer Stadt der kurzen Wege.
o Erweiterungen des Kindertagesstättennetzes sollen wohnortnah dort erfolgen, wo auch perspektivisch
nachhaltig ein Bedarf abzusehen ist.
o Mit Hilfe des integrierten Handlungs- und Planungsansatzes der Jugendhilfe und der Stadt(teil)entwicklung
werden permanent die demografischen Entwicklungen mit den stadtentwicklungsplanerischen Prognosen
abgeglichen und planungsseitig umgesetzt;
o Bei der Netzentwicklung sollten die Haltestellen des schienengebundenen ÖPNV sowie die Schwerpunkte
der Arbeitsstättenentwicklung zur optimalen Wegekopplung und Verkehrsverminderung Berücksichtigung
finden.
19
Kommunalpolitische Grundsätze
2
20
Methodik
3
3
Methodik
21
Methodik
3 Methodik
Das methodische Vorgehen des Konzeptes orientiert sich an der jährlichen Bedarfsplanung Kindertagesstätten
sowie an dem langfristigen Entwicklungskonzept der Kindertagesstätteninfrastruktur 2020 (vgl. Beschluss der 36
Ratsversammlung vom 20.06.2007). Dabei wird in der vorliegenden Planung von einer langfristigen Perspektive
bis zum Jahr 2025 ausgegangen und diese mit Einschätzungen der zukünftigen Stadtentwicklung verknüpft.
Folgende methodische Schritte liegen dem Konzept zu Grunde:
o Analyse der Versorgung mit Kindertagesstättenplätzen auf Ebene der Stadt Leipzig und der Ortsteile
(Bedarfsdeckung und Auslastung zum Stand: Dezember 2010),
3
o Analyse der Einzugsgebiete der Kindertageseinrichtungen vor dem Hintergrund der
Stadtentwicklungsprozesse,
o Überprüfung der Abgrenzung von 10 Versorgungsräumen auf der Basis von ortsteilbezogenen und
stadtstrukturellen Analysen,
o Einschätzung der perspektivischen Entwicklung in den Versorgungsräumen 2010-2025,
o Ableitung von strategischen Ansätzen, Prioritäten und Handlungsempfehlungen für die Versorgungsräume.
3.1 Bedarfsanalyse
In einem ersten Schritt wurde eine gesamtstädtische und ortsteilspezifische Bedarfsanalyse durchgeführt. Dabei
wurden analog zur jährlichen Bedarfsplanung die rechnerisch vom Jugendamt ermittelten Nutzungsquoten
der vorzuhaltenden Kindertagesstättenplätze den aktuell vorhandenen Kapazitäten in den Kindertagesstätten
gegenübergestellt. Im Ergebnis wird die Bedarfsdeckung ermittelt, die ein Über- oder Unterangebot in den
Ortsteilen signalisiert.
Für die Ermittlung des ortsteilspezifischen Bedarfs für Plätze in Kindertagesstätten wurden dabei die ermittelten
gesamtstädtischen Nutzungsquoten für die einzelnen Altersgruppen auf die voraussichtlich wohnhaften Kinder in
den jeweiligen Ortsteilen angewendet.
Der Bedarfsdeckung wurden die aktuellen Auslastungsgrade der Kindertagesstätten auf Ebene der Ortsteile
gegenübergestellt.
Für die Analyse der perspektivischen Entwicklung wurden auf Grundlage der Bevölkerungsvorausschätzung von
2009 der Platzbedarf analog der beschriebenen Methodik für die Jahre 2010 - 2015, 2020 und 2025 ermittelt.
3.2 Analyse der Einzugsgebiete der Kindertageseinrichtungen
Da starke stadträumliche Unterschiede zwischen Angebot und Bedarf an Plätzen in Kindertageseinrichtungen
festzustellen sind, wurden die Verflechtungen zwischen Wohnorten der Kinder und den Standorten der
besuchten Einrichtungen analysiert. Um Einzugsgebiete der Kindertagesstätten bestimmen zu können bzw.
Wanderungsbewegungen innerhalb der Stadt Leipzig bei der Wahl der Kindertagesstätten deutlich machen
zu können, wurde im März 2010 eine diesbezügliche Analyse über das Kindertagesstättenverwaltungssystem
(KIVAN) des Jugendamtes durchgeführt. Die erhobenen Daten wurden auf Ebene der Ortsteile nach „Herkunft der
Kinder“ und „Einzugsbereich der Kindertageseinrichtungen“ sortiert und entsprechend kartographisch aufbereitet.
Anhand dieser Karten ließen sich - unter Berücksichtigung spezifischer Profile von Kindertageseinrichtungen,
stadträumlicher Strukturen und Konzentrationen von Arbeitsstätten - Schlüsse auf die Verflechtungsbeziehungen
zwischen den Ortsteilen untereinander ziehen.
22
Methodik
3.3 Abgrenzung der Versorgungsräume
Wie die Analyse der Einzugsgebiete gezeigt hat, werden bei der Wahl der Kindertageseinrichtungen
oftmals Ortsteilgrenzen überschritten, was aus der Wegebeziehung mit Blick auf eine Stadt der kurzen
Wege heraus u. U. unproblematisch sein kann. Begrenzt werden die Wanderungsbewegungen vielmehr
durch stadt- oder naturräumliche Grenzen. Deshalb wurden in einem weiteren Schritt anhand der Kriterien
„Verflechtungsbeziehungen zwischen den Kindertageseinrichtungen und den Wohnorten“, „stadt- oder
naturräumliche Barrieren“ (z. B. Gewässer, Auwald, sonstige Grünzüge, Bahnanlagen) und „ÖPNV-Anbindung“
unter Nutzung der Ortsteilgrenzen 10 Versorgungsräume gebildet und fortgeschrieben. Geringfügige Änderungen
der räumlichen Zuordnung werden in den entsprechenden Kapiteln beschrieben.
3.4 Definition von strategischen Ansätzen und Handlungsbedarf
Auf Basis der vorangegangenen Analysen wurden strategische Ansätze und Prioritäten für Netzentwicklung
und Investitionen in den Versorgungsräumen definiert. Dabei wurden auch die stadtentwicklungsplanerischen
Zielstellungen und die Möglichkeiten einer Ressourcenkopplung mit der städtebaulichen Erneuerung
berücksichtigt.
3
Der Handlungsbedarf im Kindertagesstättennetz wird stadtweit für unterschiedliche Zeiträume benannt
und auf Grundlage eines Szenarios auf die Versorgungsräume herunter gebrochen. Die konkreten
Handlungserfordernisse, die in den Versorgungsräumen benannt werden, binden dabei auch die Erfordernisse
des Stadtumbaus sowie langfristig zu berücksichtigende Chancen und Risiken in der Stadtteilentwicklung ein.
Um die Umsetzbarkeit der erforderlichen Netzentwicklung abzusichern, erfolgt eine Recherche geeigneter
Grundstücke für den Neubau von Kindertageseinrichtungen.
23
Methodik
3
24
Analyse der Versorgung
4
4
Analyse
der gegenwärtigen
Versorgung
25
Analyse der Versorgung
4 Analyse der gegenwärtigen Versorgung
4.1 Ermittlung des Platzbedarfs für Kinder bis Schuleintritt in Kindertagesstätten1
Der Bedarf an Kindertagesstättenplätzen für das Jahr 2010, der für die Analyse hinsichtlich Bedarfsdeckung in
Ortsteilen und Versorgungsräumen zugrunde gelegt wurde, wurde der vom Stadtrat bestätigten Bedarfsplanung
Kindertagesstätten für den Zeitraum Januar bis Dezember 2010 entnommen. Die Ermittlung des Platzbedarfs für
2010 ist nachfolgend erläutert.
Bei der Ermittlung des Bedarfs wurde von dem Grundsatz ausgegangen, dass Nutzungsquoten zu einem
Zeitpunkt erhoben werden, an dem ein repräsentativer Einblick in die tatsächliche und maximal zu erwartende
Belegungssituation möglich ist. Für den Kinderkrippenbereich ist das der Monat Dezember, für den Kindergarten
der Monat Juni und für den Hort der Monat September.
4
Für die Berechnung der Nutzungsquoten wurden dazu die in Kindertagesstätten zu den o.g. Zeitpunkten
angemeldeten Kinder in den einzelnen Jahrgängen (0<1; 1<2; 2<3;... 6<7 usw.) den nach den Daten
des Einwohnermelderegisters wohnhaften Kindern am 31.12. (Kinderkrippe) und 30.06. (Kindergarten)
gegenübergestellt.
Tabelle 3: Für die Leistungsbereiche Krippenkinder in Kindertageseinrichtungen ermittelte Nutzungsquoten2
Altersgruppe
Krippenkinder in Kindertageseinrichtungen
0<1
2%
1<2
36 %
2<3
53 %
1<3 Jahre gesamt
44 %
0<3 Jahre gesamt
30 %
Tabelle 4: Für den Leistungsbereich Kindergarten ermittelte Nutzungsquoten
Altersgruppe
Kindergartenkinder in Kindertageseinrichtungen
3<4
85 %
4<5
92 %
5<6
95 %
6<7
93 %
Kindergarten in Kindertageseinrichtungen gesamt
91 %
Um entsprechend des ermittelten Bedarfes ausreichend Plätze zur Verfügung zu stellen, werden für die
Altersgruppen der Krippen- und Kindergartenkinder die vorausgeschätzte Anzahl an Kindern der einzelnen
1
Der Gesetzgeber geht bei der Betreuung der unter Dreijährigen davon aus, dass diese sowohl in Kindertagesstätten, als auch
über die Kindertagespflege realisiert werden soll, um den Bedürfnissen der Eltern nach einem gewünschten Betreuungssetting Rechnung zu
tragen. Dem hat die Stadt Leipzig Rechnung getragen, indem in den letzten Jahren die Kindertagespflege systematisch aufgebaut wurde. Für
das Jahr 2011 sind in Leipzig 2080 Plätze für unter Dreijährige im Bereich der Kindertagespflege geplant. Für die Vergabe dieser Plätze gilt
ebenso der §24 SGB VIII Abs.3 mit den entsprechenden Vorrangregelungen für berufstätige Eltern und für förderungsbedürftige Kinder. Da
jedoch diese langfristige Planung vor allem auf die Infrastrukturplanung gerichtet ist, wird der Bereich der Tegespflege an dieser Stelle nicht
weiter ausgeführt.
2
Tabelle 3, Altersgruppe 1<3 Jahre gesamt: Ab August 2013 wird gemäß § 24 SGB VIII für diese Altersgruppe ein Rechtsanspruch
definiert.
26
Analyse der Versorgung
Jahrgänge am Ende des Planungszeitraumes zugrunde gelegt, d. h. für den Planungszeitraum Januar bis
Dezember 2010 wurden die Daten der Bevölkerungsvorausschätzung von 2009 zum 31.12.2010 als Basis
verwendet.
Unter Berücksichtigung der ermittelten Nutzungsquoten wird der Platzbedarf für Krippen- und Kindergartenplätze
in Kindertageseinrichtungen ermittelt.
Im Hinblick auf die Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz in Kindertagesstätten für Kinder
ab vollendetem 1. Lebensjahr werden die ermittelten Nutzungsquoten für Kinder unter 1 Jahr und Kinder ab
vollendetem 1. Lebensjahr getrennt angewendet und der Platzbedarf für beide Altersgruppen separat ermittelt.
Für die Krippenplätze für die Altergruppe der 1-3 Jährigen in Kindertageseinrichtungen musste die erhobene
Quote von 44 % für die Folgejahre einer Anpassung unterzogen werden. Das Nachfrageverhalten machte
deutlich, dass ohne Steigerung der Quote eine Festlegung zur Nichtgewährung des Anspruchs getroffen werden
müsste oder aber dem steigenden Bedarf Rechnung zu tragen ist. Entsprechend den strategischen Zielen der
Stadt ist eine nachfrageorientierte Platzbereitstellung Grundlage für die Bedarfsplanung. Für das Jahr 2010 wurde
deshalb bei der Berechnung des Platzbedarfs eine Nutzungsquote von 46 % verwendet.
Damit ergibt sich für den Planungszeitraum Januar bis Dezember 2010 folgender Platzbedarf für Krippen- und
Kindergartenkinder in Kindertageseinrichtungen:
4
Tabelle 5: Ermittelte Platzzahl für Kinder bis Schuleintritt3
Planungszeitraum Januar bis Dezember 2010
Nutzungsquote
wohnhafte Kinder
ermittelte
Platzzahl
0 < 1 Jahr
2,0 %
5.305
106
1 < 3 Jahre
46,0 %
10.119
4.655
Altersgruppe
Krippenplätze
Krippenplätze in Kindertageseinrichtungen
0 < 3 Jahre gesamt
4.761
Krippenplätze in Kindertageseinrichtungen
gesamt
4.761
Kindergartenplätze
Kindergartenkinder in Kindertageseinrichtungen
Plätze bis Schuleintritt gesamt:
91,0 %
17.052
15.517
20.278
Für das Jahr 2011 wird bei der Berechnung des Platzbedarfs analog 2010 eine Nutzungsquote von 46 % wie
2010 verwendet und diese für die Fortschreibung der Jahre 2012-2014 jährlich um 1 % angehoben. 2015 soll
damit eine Nutzungsquote für Krippenkinder in Kindertageseinrichtungen von 50 % erreicht werden, die dann für
die Folgejahre bis 2025 fortgeschrieben wird. Für die Altersgruppe der Kindergartenkinder wird ab dem Jahr 2012
eine Nutzungsquote von 92 % zugrunde gelegt.
Da das vorliegende Konzept zum Ziel hat, Strategien für die Verbesserung einer wohnortnahen- bzw.
nachfragegerechten Versorgung zu entwickeln, wurde der Bedarf jährlich auf Ortsteilebene berechnet.
3
Tabelle 5, Spalte ermittelte Platzanzahl: Da die Bedarfsquoten jeweils zum Zeitpunkt der höchsten Belegung erhoben wurden, stellt
die ermittelte Platzzahl die maximal zu erwartende Inanspruchnahme im Jahr 2010 dar. Für die Krippe und die Tagespflege wird die maximale
Belegung im IV. Quartal, für den Kindergarten Ende des II. Quartals erwartet.
27
Analyse der Versorgung
Berechnung des ortsteilspezifischen Platzbedarfs für Krippenkinder in Kindertageseinrichtungen am
Beispiel
der Planung für 2010:
Entsprechend des Anteils wohnhafter Kinder der einzelnen Ortsteile wurde die Gesamtplatzzahl für die Stadt auf
die Ortsteile aufgeteilt. Am Beispiel des OT 40 Südvorstadt soll diese Berechnung gezeigt werden:
o am 31.12.2010 voraussichtlich wohnhafte Kinder von 0<1 im OT 40: 389
o am 31.12.2010 voraussichtlich wohnhafte Kinder von 1<3 im OT 40: 721
o am 31.12.2010 voraussichtlich benötigte Plätze von 0<1 im OT 40: 8
o am 31.12.2010 voraussichtlich benötigte Plätze von 1<3 im OT 40: 331
o Krippenplatzbedarf für 2010 gesamt im OT 40: 339
Berechnung des ortsteilspezifischen Platzbedarfs für Kindergartenkinder:
4
Für die Ermittlung des orteilspezifischen Bedarfs an Kindergartenplätzen wurden die ermittelten Nutzungsquoten
für Kindergartenkinder auf die voraussichtlich wohnhaften Kinder in den einzelnen Ortsteilen angewendet. Am
Beispiel des OT 40 Südvorstadt soll diese Berechnung gezeigt werden:
Tabelle 6: Beispielhafte Darstellung der Berechnung des ortsteilspezifischen Bedarfs für den OT 40 Südvorstadt
Planungszeitraum Januar bis Dezember 2010
Altersgruppe (Nutzungsquote)
wohnhafte Kinder im OT
3 - < 4 Jahre (85 %)
311
4 - < 5 Jahre (90 %)
269
5 - < 6 Jahre (91 %)
240
6 – Schuleintritt (91,5 %)
197
3 Jahre – Schuleintritt gesamt
Bedarf für Kindergartenkinder in
Kindertageseinrichtungen (91,0 %)
1.017
925
Unter Verwendung der für die Stadt ermittelten Nutzungsquoten werden im Jahr 2010 1.264 Plätze für
Kindergartenkinder im Ortsteil 40 Südvorstadt benötigt.
Ermittlung der Bedarfsdeckung in den Ortsteilen
Der Begriff der Bedarfsdeckung wird als Verhältnis des ermittelten Platzbedarfs zu der in den Einrichtungen des
jeweiligen Ortsteils vorhandenen Kapazität für Kinder bis Schuleintritt definiert.
Dem ermittelten ortsteilspezifischen Bedarf wurden die am 31.12.2010 verfügbaren Platzkapazitäten in den
Kindertageseinrichtungen der Ortsteile gegenübergestellt. Am Beispiel des OT 40 Südvorstadt soll diese
Berechnung gezeigt werden:
o Ermittelter Platzbedarf für OT 40 Südvorstadt im Jahr 2010: 339 KK-Plätze und 925 KG-Plätze = 1.264
benötigte Plätze für Kinder bis Schuleintritt gesamt.
o Verfügbare Kapazität im Ortsteil im Dezember 2010: 235 Plätze.
o Daraus ergibt sich eine Bedarfsdeckung von 18,6% (235 dividiert durch 1.264).
Für die Folgejahre 2011-2015; 2020 und 2025 wurde der jeweils für das Jahr ermittelte ortsteilspezifische Bedarf
der verfügbaren Kapazität am 31.12.2010 in den entsprechenden Jahren gegenübergestellt.
28
Analyse der Versorgung
4.2 Versorgungssituation auf Ortsteilebene
Auf Grundlage der Bedarfsdeckung in den einzelnen Ortsteilen, die sich aus dem Verhältnis der benötigten
Platzzahl im Ortsteil für das Jahr 2010 zu den vorhandenen Kapazitäten im Ortsteil zum Stand Dezember 2010
ergibt, konnte eine kleinräumige Analyse der Versorgungssituation für die gesamte Stadt vorgenommen werden
(vgl. Karte 1). Die Bedarfsdeckung variiert in den jeweiligen Ortsteilen zwischen 19 % (große Kapazitätsdefizite)
und 378 % (große Überkapazitäten). In den Ortsteilen Zentrum, Meusdorf, Hartmannsdorf-Knautnaundorf und
Grünau-Siedlung sind keine Kindertagesstätten vorhanden, so dass die Bedarfsdeckung 0 % beträgt.
Ortsteile mit Kapazitätsdefiziten
Große Kapazitätsdefizite bestehen entlang der Nord-Süd-Achse von Gohlis-Mitte bis Connewitz, aber auch am
westlichen Innenstadtrand in den Gründerzeitgebieten Altlindenau, Lindenau und Schleußig. In diesen Ortsteilen
können teilweise deutlich weniger 50 % des Bedarfes an Kindertagesstättenplätzen im Ortsteil gedeckt werden.
Besonders große Defizite bestehen in den Ortsteilen Südvorstadt, Zentrum-Nordwest und Gohlis-Mitte, in denen
nur maximal ein Viertel des Bedarfes an Kindertagesstättenplätzen gedeckt werden können. Es gibt innerhalb
dieser Nord-Süd-Achse auch einige wenige Ortsteile, in denen das Angebot den ortsteileigenen Bedarf übersteigt
(z. B. Gohlis-Nord). Allerdings können die Überangebote dort die Defizite in den benachbarten Ortsteilen nicht
kompensieren.
4
In den Ortsteilen östlich des Stadtzentrums ist aufgrund des voranschreitenden Stadtumbaus und dem
damit verbundenen Zuzug von Familien mit Kindern sowie durch steigende Geburtenzahlen der Bedarf an
Kindertagesstättenplätzen deutlich gewachsen und übersteigt in einigen Ortsteilen das Angebot deutlich. Im
Vergleich zum Langfristigen Entwicklungskonzept für das Kindertagesstättennetz in Leipzig 2020 sank die
Bedarfsdeckung im den Ortsteilen Reudnitz-Thonberg, Anger-Crottendorf, Volkmarsdorf und SchönefeldAbtnaundorf unter 85 %.
Auch einige randstädtische Ortsteile, vorwiegend in denen sich in den letzten Jahren der Wohnungsneubau
konzentrierte, weisen mit weniger als 85 % Bedarfsdeckung eine gewisse Unterversorgung mit Plätzen in
Kindertagesstätten auf. Allerdings verbergen sich hier deutlich geringere absolute Zahlen als in der inneren
Stadt. Zudem sind diese Kapazitätsdefizite aufgrund der eigentumsorientierten Wohnformen und den damit
verbundenen geringeren Wohnungswechsel vorwiegend als temporär einzuschätzen und können meist in
benachbarten Ortsteilen aufgefangen werden.
Ortsteile mit Überkapazitäten
Überkapazitäten weisen vor allem Ortsteile auf, die durch einen hohen Anteil an Beständen des DDRWohnungsbaus sowie des 1920/30er Jahre geprägt sind. Aufgrund der deutlich gesunkenen Nachfrage aus
den Ortsteilen übersteigt insbesondere in Großsiedlungen (Grünau, Paunsdorf, Schönefeld-Ost, MockauNord, Gohlis-Nord) das Angebot an Kindertagesstättenplätzen die Nachfrage. Im Übergangsbereich zwischen
Gründerzeitquartieren und Stadtrand weisen viele Ortsteile Überkapazitäten auf, die vielerorts das Angebotdefizit
der angrenzenden Ortsteile ausgleichen. Im Vergleich zum Langfristigen Entwicklungskonzept für das
Kindertagesstättennetz in Leipzig 2020 gingen die Überkapazitäten allerdings zurück.
Auch in einigen innerstädtischen Ortsteilen (z. B. Zentrum-Südost, -Süd, -Ost, Eutritzsch) übersteigt das Angebot
die Nachfrage nach Plätzen in Kindertagesstätten. Diese Überkapazitäten sorgen einerseits in den benachbarten
unterversorgten Ortsteilen für Entlastung. Andererseits verfügen die Kindertageseinrichtungen im Stadtzentrum
aufgrund der Nähe zu Arbeitsplatzschwerpunkten über einen stadtweiten Einzugsbereich.
29
Analyse der Versorgung
Karte 1: Bedarfsdeckung in den Ortsteilen
Seehausen
Wiederitzsch
Plaußig-Portitz
Lindenthal
Lützschena-Stahmeln
Mockau-Nord
Thekla
Möckern
Wahren
4
Gohlis-Nord
Gohlis-Mitte
Eutritzsch
Leutzsch
Altlindenau
Neulindenau
SchönefeldZentrumAbtnaundorf
Nord
Zentrum-Nordwest
ZentrumOst
1
2
Zentrum
ReudnitzThonberg
Zentrum-Süd
Plagwitz Schleußig
GrünauOst
Kleinzschocher
Grünau-Mitte
Südvorstadt
Heiterblick
SellerhausenStünz
AngerCrottendorf
Zentrum-West
Schönau
Miltitz
Paunsdorf
*
Lindenau
GrünauNord
SchönefeldOst
Gohlis-Süd
Böhlitz-Ehrenberg
Burghausen-Rückmarsdorf
MockauSüd
Engelsdorf
Mölkau
Baalsdorf
ZentrumSüdost
Althen-Kleinpösna
Stötteritz
Grünau-Siedlung
Lausen-Grünau
Marienbrunn
Connewitz
Holzhausen
Probstheida
Lößnig
Großzschocher
Dölitz-Dösen
Meusdorf
Knautkleeberg-Knauthain
Liebertwolkwitz
1 = Neustadt-Neuschönefeld
2 = Volkmarsdorf
Hartmannsdorf-Knautnaundorf
Bedarfsdeckung - Plätze in Kindertagesstätten
zum Bedarf an Plätzen je Ortsteil
im Dezember 2010
0
2
Stadtgrenze
keine Kindertagesstätte
Versorgungsraum
bis 50 %
Ortsteil
51 bis 85 %
Kilometer
´
*
Die geringe Bedarfsdeckung in
Volkmarsdorf resultiert aus einer
temporären Kapazitätsreduktion
infolge einer Sanierungsmaßnahme.
86 bis 110 %
111 bis 170 %
mehr als 170 %
Quelle: Jugendamt; Amt für Statistik und Wahlen; Stadtplanungsamt - Stadtentwicklungsplanung
30
Leipzig 2011
Analyse der Versorgung
4.3 Bildung von Versorgungsräumen
Im Langfristigen Entwicklungskonzept für das Kindertagesstättennetz in Leipzig 2020 wurden aufgrund
einer Analyse der Bedarfsdeckung, Auslastung und vor allem der Verflechtungen zwischen den Ortsteilen
Versorgungsräume gebildet. Die wohnortnahe Versorgung mit Kindertagesstätten sollte im Sinne einer Stadt der
kurzen Wege für die dort wohnhaften Kinder jeweils überwiegend innerhalb des Versorgungsraums möglich sein.
Bei der Abgrenzung der Versorgungsräume wurde davon ausgegangen, dass bei der Wahl eines Kindergartens
formelle Ortsteil- oder Stadtbezirksgrenzen vergleichsweise unbedeutend sind. Entscheidend ist vielmehr
neben dem inhaltlichen Profil der Einrichtung vorwiegend die räumliche Nähe zwischen Kindertageseinrichtung
und Wohnort bzw. Arbeitsplatz. Begrenzt werden die Wanderungsbewegungen teilweise durch stadt- oder
naturräumliche Grenzen. So bilden in der Regel der Auwald oder Bahnanlagen deutliche Barrieren, die oft nicht
ohne Weiteres überschritten werden. Dies gilt allenfalls, wenn gute Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln
die Verbindung über die Barrieren hinweg gewährleisten. Insofern wurde bei der Abgrenzung auch die
Anbindung über die öffentlichen Verkehrsmittel mit berücksichtigt. Im Ergebnis wurden zehn Versorgungsräume
unterschiedlicher Größe gebildet, welche die Grundlage der weiteren Planung bildeten.
Eine Überprüfung vor allem der Verflechtungen zwischen den Ortsteilen im Jahr 2010 ergab leicht veränderte
Zuschnitte der Versorgungsräume (vgl. Karte 2 und 3). Der Ortsteil Stötteritz wurde dem Versorgungsraum
Innerer Osten zugeordnet. Der Versorgungsraum Nordost umfasst nun auch den Ortsteil Seehausen. Der
Versorgungsraum Innerer Westen wurde um Böhlitz-Ehrenberg erweitert und der Ortsteil BurghausenRückmarsdorf dem Versorgungsraum West zugeordnet.
4
31
Analyse der Versorgung
Karte 2: Versorgungsräume 2010
Nord
Nordwest
Nordost
4
Innerer Westen
Westliches
Zentrum
Innerer Osten
West
Ost / Südost
Süd
Südwest
Übersicht über die Versorgungsräume
Stadtgrenze
Versorgungsraum
0
2
Kilometer
´
Stadtplanungsamt - Stadtentwicklungsplanung
Kartengrundlage: DSK 25 Stand:Februar 2009, © Stadt Leipzig, Amt für Geoinformation und Bodenordnung
32
Leipzig 2011
Analyse der Versorgung
Karte 3: Bedarfsdeckung in den Versorgungsräumen 2010
Nordost
Nord
Nordwest
4
Innerer Westen
Westliches
Zentrum
Innerer Osten
Ost / Südost
West
Süd
Südwest
Stadtgrenze
Versorgungsraum
0
2
Kilometer
´
Bedarfsdeckung - Plätze in Kindertagesstätten
zum Bedarf an Plätzen je Versorgungsraum
im Dezember 2010
bis 90 %
91 bis 120 %
mehr als 120 %
Quelle: Jugendamt, Amt für Statistik und Wahlen; Stadtplanungsamt - Stadtentwicklungsplanung
Leipzig 2011
33
Analyse der Versorgung
4.4 Bedarfsdeckung in den Versorgungsräumen 2010
Innerhalb der Versorgungsräume wird das fehlende Angebot in einzelnen Ortsteilen zum Teil durch hohe
Kapazitäten in den benachbarten Ortsteilen ausgeglichen. Die Spreizung zwischen Unter- und Überdeckung
ist dadurch nicht so stark wie auf Ortsteilebene. Die Bedarfsdeckung lag Ende des Jahres 2010 zwischen
55 % im Westlichen Zentrum und 150 % im Versorgungsraum West. Damit haben sich die Gegensätze bei
der Bedarfsdeckung trotz gezielter Ausweitung des Angebots an Kindertageseinrichtungen im Vergleich zu
2005 erhöht, wo sie sich zwischen 81 % und 140 % bewegten. Ursache dafür ist die weiterhin dynamische
demographische Entwicklung in vielen Ortsteilen der inneren Stadt, wo steigende Kinderzahlen zu einer höheren
Nachfrage nach Plätzen in Kindertageseinrichtungen führen.
Grundsätzlich lassen sich im Status Quo drei Typen von Versorgungsräumen ableiten:
unterversorgt (Bedarfsdeckung unter 90 %)
4
Mit teilweise deutlich weniger als 90 % Bedarfsdeckung sind vier der zehn Versorgungsräume unterversorgt.
Dabei ist die Unterversorgung hauptsächlich in der inneren Stadt (Westliches Zentrum, Innerer Osten, Innerer
Westen und Nord) festzustellen. Absolut betrachtet fehlen in den genannten Versorgungsräumen jeweils 470 bis
715 Plätze in Kindertageseinrichtungen.
ausreichend versorgt (Bedarfsdeckung 90 bis 120 %)
Mit einer Bedarfsdeckung zwischen 90 % und 120 % kann im Jahr 2010 der Versorgungsraum Süd als
ausreichend versorgt eingestuft werden.
überversorgt (Bedarfsdeckung über 120 %)
Eine Überversorgung mit einer Bedarfsdeckung von mehr als 120 % ist in allen randstädtischen
Versorgungsräumen zu verzeichnen. Die beiden auch nach absoluten Zahlen am stärksten überversorgten
Versorgungsräume West (780 Plätze) und Nordost (510 Plätze) sind durch größere Plattenbaugebiete
gekennzeichnet. Die beiden überversorgten Versorgungsräume Nordwest und Südwest weisen aufgrund ihrer
geringeren Größe prozentual eine Überversorgung auf, jedoch mit geringeren absoluten Überkapazitäten. Der
Versorgungsraum Ost/Südost weist mit einer Bedarfsdeckung von 122 % Überkapazitäten von etwa 370 Plätzen
auf.
34
Bedarfsentwicklung
5
Perspektivische
Entwicklung des Bedarfs
5
35
Bedarfsentwicklung
5 Perspektivische Entwicklung des Bedarfs
5.1 Bedarfsentwicklung in der gesamten Stadt Leipzig
Angesichts der prognostizierten positiven Einwohnerentwicklung Leipzigs sowie der schrittweisen Anhebung
der Nutzungsquote im Kinderkrippenbereich auf 50 % bis 2015 steigt künftig der Bedarf nach Plätzen in
Kindertagesstätten. Er wird auf Grundlage der Bevölkerungsvorausschätzung 2009 für Leipzig ermittelt. Demnach
steigt der Bedarf von 2010 bis 2015 um etwa 3.300 Plätze auf ca. 23.550 Plätze. Danach ist von einem leichten
Bedarfsrückgang um ca. 500 Plätze bis 2020 auszugehen, der auch bis 2025 anhält.
Tabelle 7: Übersicht über die Entwicklung des Platzbedarfs für Kinder bis Schuleintritt bis 2025
Altersgruppe
5
Planjahr Planjahr
kurzfristige Perspektive
langfristige Perspektive
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2020
2025
Krippenplätze in
Kindertageseinrichtungen
4.761
4.880
5.002
5.110
5.200
5.277
5.093
4.913
Kindergartenplätze in
Kindertageseinrichtungen
15.518
16.106
17.063
17.691
18.091
18.272
17.925
17.270
Plätze bis Schuleintritt in
Kindertageseinrichtungen
insgesamt
20.279
20.986
22.065
22.801
23.291
23.549
23.018
22.182
5.2 Bedarfsentwicklung in den Versorgungsräumen
Der Bedarf nach Plätzen in Kindertagesstätten in Leipzig entwickelt sich analog der räumlich differenzierten
Einwohnerentwicklung in den Versorgungsräumen unterschiedlich. Bei der im Folgenden dargestellten
Bedarfsentwicklung in den einzelnen Versorgungsräumen ist zu berücksichtigen, dass die kleinräumige
Bevölkerungsvorausschätzung 2009 für Leipzig nur bis 2013 differenzierte Attraktivitäten und damit
unterschiedliche Wanderungssalden der Ortsteile zu Grunde legt. Danach wird eine einheitliche Entwicklung
im Stadtgebiet angenommen. Gleichzeitig wird über den gesamten Zeitraum die Altersstruktur der Zu- und
Wegzüge zwischen den Ortsteilen nicht differenziert. Deshalb ist die Prognose ab 2015 in der stadträumlichen
Differenzierung relativ unsicher und wird mit qualitativen Einschätzungen untersetzt. Nach 2020 wird die
kleinräumige Prognose für das Konzept nicht verwendet.
Die Bevölkerungsvorausschätzung lässt für den Zeitraum bis 2015, in dem aus oben genannten Gründen
eine relativ sichere Vorhersage möglich ist, eine weitere Spreizung von Angebot und Nachfrage erwarten. In
Versorgungsräumen, die derzeit durch ein Angebotsdefizit gekennzeichnet sind, wird dieses überwiegend weiter
steigen. Ebenso ist zu erwarten, dass sich die Überangebote in den anderen Versorgungsräumen noch erhöhen.
Nach 2015 zeigt die Prognose aus den genannten statistischen Gründen dagegen einen entgegengesetzten
Entwicklungsprozess. Über- und Unterangebote würden sich demnach wieder allmählich abbauen. Mit Blick auf
die Struktur des Wohnungsangebotes ist ein derartiger Rückgang des Überangebotes in den Versorgungsräumen
West, Nordost, Nordwest, Ost / Südost und Südwest jedoch nur zu erwarten, wenn sich die Neubauintensität
am Stadtrand (insbesondere bei Eigenheimen) gegenüber dem heutigen Niveau deutlich erhöht und/oder die
Großsiedlungen einen deutlich verstärkten Zuzug junger Haushalte verzeichnen können. Demgegenüber ist in
den innerstädtischen Versorgungsräumen ein höherer Bedarf als prognostiziert zu erwarten, wenn sich durch
einen erfolgreichen Stadtumbau die Kinder- und Familienfreundlichkeit der innerstädtischen Wohnquartiere weiter
verbessert.
36
Bedarfsentwicklung
Tabelle 8: Entwicklung des Platzbedarfes sowie des Über- und Unterangebots an Plätzen in Kindertageseinrichtungen für unter
6-jährige
Versorgungsraum
Westliches Zentrum
Angebot
Dez 10
Bedarf
2010
2011
Über- bzw. Unterangebot
2015
2020
2010
2011
2015
2020
586
1.062
1.141
1.349
1.122
-476
-555
-763
-536
Innerer Osten
2.668
3.152
3.324
3.880
3.917
-484
-656
-1.212
-1.249
Süd
3.408
3.499
3.847
5.039
4.620
-91
-439
-1.631
-1.212
Ost/Südost
2.075
1.708
1.660
1.719
1.890
367
415
356
185
Innerer Westen
2.929
3.632
3.809
4.155
3.872
-703
-880
-1.226
-943
586
457
442
436
469
129
144
150
117
West
2.360
1.578
1.490
1.543
1.730
782
870
817
630
Nordwest
1.185
943
963
1.021
1.062
242
222
164
123
Nord
2.215
2.930
3.014
3.049
2.876
-715
-799
-834
-661
Nordost
1.830
1.317
1.296
1.356
1.460
513
534
474
370
gesamt
19.842
20.279
20.986
23.549
23.018
-437
-1.144
-3.707
-3.176
Südwest
Abbildung 5: Entwicklung der Bedarfsdeckung in den Versorgungsräumen 2010 bis 2020
5
Entwicklung der Bedarfsdeckung in den Versorgungsräumen 2010 bis 2020
2010
2011
2015
2020
180%
160%
Bedarfsdeckung
140%
120%
100%
80%
60%
40%
20%
0%
Westliches
Zentrum
Innerer Osten
Süd
Ost / Südost
Innerer
Westen
Südwest
West
Nordwest
Nord
Nordost
Im Einzelnen sind die perspektivischen Entwicklungen der Bedarfsdeckung in den Versorgungsräumen wie folgt
zu beschreiben.
37
Bedarfsentwicklung
Versorgungsraum Westliches Zentrum
In
dem bereits im Jahr 2010 mit einer Bedarfsdeckung von etwa 55 % stark unterversorgten Versorgungsraum
Westliches Zentrum wird der Bedarf bis 2015 um mehr als 280 Plätze zunehmen. Damit steigt das Platzdefizit
auf über 760 Plätze, während die Bedarfsdeckung auf unter 45 % sinkt. Es ist zu erwarten, dass der nach 2015
prognostizierte Rückgang des Bedarfes aus oben genannten Gründen schwächer ausfallen wird als dargestellt.
Die Bedarfsdeckung wird im Westlichen Zentrum auch langfristig lediglich ca. 50 % betragen, wenn es nicht
gelingt, Grundstücke für den Neubau von Einrichtungen zu aktivieren.
Versorgungsraum Innerer Osten
Im Inneren Osten wächst der Bedarf nach Kindertagesstättenplätzen laut Prognose kontinuierlich bis 2020 um
etwa 760 Plätze. Da diese Ortsteile aufgrund des voranschreitenden Stadtumbaus bei gleichzeitig günstigen
Wohnungsmieten attraktiv für Familien mit Kindern werden, könnte ein verstärkter Zuzug junger Haushalte
diesen Bedarf noch weiter erhöhen. Bereits 2010 fehlten fast 500 Plätze im Versorgungsraum. Dieses Defizit
wird aufgrund des prognostizierten steigenden Bedarfes auf etwa 1.250 Plätze zunehmen. Damit würde die
Bedarfsdeckung langfristig auf unter 70 % sinken. Die größten Defizite bestehen dabei in Reudnitz-Thonberg und
Anger-Crottendorf.
5
Versorgungsraum Süd
2010 weist der Versorgungsraum Süd durch die Schaffung von etwa 1.000 Plätzen in den letzten vier
Jahren eine Bedarfsdeckung von 97 % und ein vergleichsweise geringes Defizit von knapp 100 Plätzen auf.
Allerdings nimmt der Bedarf bis 2015 um mehr als 1.500 Plätze zu. Damit verbunden steigt das Platzdefizit im
Versorgungsraum Süd stark an und die Bedarfsdeckung sinkt auf unter 70 %. Bis 2020 wird allerdings wieder
ein Rückgang des Platzbedarfes prognostiziert. Insbesondere die Ortsteile Südvorstadt und Connewitz weisen
ein großes Versorgungsdefizit auf. Der Ortsteil Zentrum-Südost verfügt aktuell über Überkapazitäten. Vor dem
Hintergrund der entstehenden Arbeitsplatzschwerpunkte auf dem Gelände der Alten Messe, im Bereich des
Universitätsklinikums oder am neuen Technischen Rathaus ist die Schaffung weiterer neuer Kapazitäten trotzdem
sinnvoll. Dies gilt umso mehr, als mit der Eröffnung der neuen Straßenverbindung (Semmelweisbrücke) zwischen
der Südvorstadt und dem Zentrum-Südost weiterer Druck auf die Kindertageseinrichtungen im Zentrum-Südost
entstehen wird. Defizite im vergleichsweise kleinen Ortsteil Marienbrunn können durch die räumliche Nähe gut in
Lößnig, welches über deutliche Überkapazitäten verfügt, ausgeglichen werden.
Versorgungsraum Ost/Südost
Bis 2015 verbleibt der Bedarf nach Kindertagesstättenplätzen auf dem heutigen Niveau. Der nach 2015
prognostizierte Anstieg des Bedarfes ist nur zu erwarten, wenn die Neubautätigkeit im Versorgungsraum deutlich
an Intensität zunimmt. Da dies bisher nicht absehbar ist, wird auch langfristig ein Stagnieren des Bedarfes für
wahrscheinlicher gehalten. Damit würde der Versorgungsraum auch langfristig leichte Überkapazitäten an Plätzen
in Kindertageseinrichtungen aufweisen. Dabei konzentrieren sich die Überkapazitäten im Versorgungsraum vor
allem in Paunsdorf.
Versorgungsraum Innerer Westen
Der Versorgungsraum Innerer Westen wies bereits 2010 ein deutliches Defizit an Plätzen in
Kindertageseinrichtungen (700 Plätze) auf, das sich aufgrund des bis 2015 prognostizierten anwachsenden
Bedarfes auf über 1.200 fehlende Plätze ausweiten wird. Insbesondere in Altlindenau, Lindenau und Schleußig
übersteigt die Nachfrage das Angebot deutlich. Diese Diskrepanz könnte sich perspektivisch bei fortschreitender
erfolgreicher Umsetzung der integrierten Stadtteilentwicklung und dem darauf folgenden Einwohnerzuwachs
sogar noch vergrößern. Die bislang in Leutzsch, Kleinzschocher und Neulindenau bestehenden deutlichen
Überkapazitäten sind aufgrund der leicht steigenden Nachfrage aus dem eigenen Ortsteil zurückgegangen und
bieten damit keinen Ausgleich für die Defizite der benachbarten Ortsteile im Versorgungsraum. Damit wird der
38
Bedarfsentwicklung
Bedarf im Versorgungsraum nur zu etwa 70 % gedeckt. Von einem deutlichen Anstieg der Bedarfsdeckung kann
auch nach 2015 nicht ausgegangen werden.
Versorgungsraum Südwest
Der Bedarf nach Kindertagesstättenplätzen im Versorgungsraum Südwest bleibt laut Prognose bis 2020 auf
einem Niveau. Dies ist allerdings nur zu erwarten, wenn nach 2015 die Neubautätigkeit im Versorgungsraum
gegenüber dem heutigen Niveau zunimmt. Da dies bislang nicht absehbar ist, wird langfristig ein leichtes
Absinken des Bedarfes für wahrscheinlich gehalten. Damit vergrößert sich das Überangebot auf etwa 150 Plätze
und die Bedarfsdeckung steigt auf ca. 135 %. Innerhalb des Versorgungsraums versorgt der durch größere
Überkapazitäten geprägte Ortsteil Großzschocher die durch Kapazitätsdefizite gekennzeichneten südlich
benachbarten Ortsteile.
Versorgungsraum West
Der Bedarf im Versorgungsraum West bleibt in den folgenden Jahren auf annähernd gleichem Niveau. Damit
steigen die Bedarfsdeckung auf über 150 % sowie die Überkapazitäten auf mehr als 800 Plätze. Der in der
Prognose dargestellte Anstieg des Bedarfs nach 2015 wird als unwahrscheinlich eingeschätzt, da hierfür eine
deutliche Zunahme der Zuzüge junger Haushalte Voraussetzung wäre. Damit weist der Versorgungsraum West
auch langfristig große Überkapazitäten auf. Im Vergleich zur letzten Planung sind nur marginale kleinräumige
Verschiebungen zwischen einzelnen Ortsteilen erkennbar, so weist z. B. der Ortsteil Grünau-Ost jetzt mehr
Überkapazitäten in als bisher auf.
Versorgungsraum Nordwest
Im Versorgungsraum Nordwest steigt der Bedarf bis 2015 leicht an, was zu einer Verringerung des
Überangebotes an Kindertagesstättenplätzen führen könnte. Laut Prognose setzt sich der Bedarfsanstieg auch
nach 2015 fort, so dass langfristig die Bedarfsdeckung auf etwa 110 % sinkt und das Überangebot an Plätzen
auf 120 Plätze abnimmt. Dieser langfristige Bedarfsanstieg wird in Hinblick auf die geplante Realisierung der
Wohnbaustandorte auf den ehemaligen Kasernengeländen als wahrscheinlich betrachtet. Zudem werden die
Kindertagesstätten in Möckern auch von Kindern aus dem benachbarten Versorgungsraum Nord, insbesondere
den unterversorgten Ortsteilen Gohlis-Mitte und Gohlis-Süd, genutzt.
5
Versorgungsraum Nord
Der Bedarf im Versorgungsraum Nord wird sich bis 2015 um etwa 120 Plätze erhöhen. Parallel dazu vergrößert
sich das Defizit an Plätzen von ca. 715 im Jahr 2010 auf über 830 fehlende Plätze in Kindertageseinrichtungen.
Damit sinkt die Bedarfsdeckung im Versorgungsraum Nord auf unter 70 %. Der nach 2015 prognostizierte
Bedarfsrückgang wird wahrscheinlich geringer sein, daher ist zu erwarten, dass die Bedarfsdeckung auch
langfristig bei etwa 75 % liegen wird. Die im Versorgungsraum vorhandenen Überkapazitäten in Gohlis-Nord
und Eutritzsch können die Platzdefizite in Gohlis-Mitte, Gohlis-Süd und Zentrum-Nord nicht ausgleichen, zumal
die Kindertagesstätten in Zentrum-Nord auch durch die Kinder der Arbeitsplatzpendler in Anspruch genommen
werden.
Versorgungsraum Nordost
Bis 2015 wird sich der Bedarf nach Plätzen in Kindertageseinrichtungen im Versorgungsraum Nordost leicht
erhöhen, nach 2015 wird ein stärkerer Bedarfszuwachs prognostiziert. Diese Zunahme ist jedoch stark von der
Akzeptanz des Nordostraums als Wohnstandort vor dem Hintergrund der gewerblichen Entwicklung im Umfeld
abhängig. Auch ein Sinken des Bedarfs wird als realistisches Entwicklungsszenario angesehen. Ausgehend
von der Prognose bleibt die Bedarfsdeckung langfristig auf dem Niveau von etwa 135 %. Das Überangebot an
Plätzen würde 2015 etwa 475 Plätze betragen und vor allem in den Ortsteilen Mockau-Nord und Schönefeld-Ost
bestehen. Im Hinblick auf die Arbeitsplatznähe der Kindertageseinrichtungen in diesem Versorgungsraum werden
diese Plätze von Kindern aus der gesamten Stadt in Anspruch genommen.
39
Bedarfsentwicklung
Karte 4: Bedarfsdeckung in den Versorgungsräumen 2010 und Entwicklung der Über- und Unterkapazitäten
je Versorgungsraum bis 2020
513
474
370
242
164
123
Nordost
Nord
Nordwest
-715 -661
-834
Innerer Westen
Westliches
Zentrum
Innerer Osten
782817
630
5
-476 -563
-703
-943
-484
-763
-91
-1.226
367356
185
-1.212
-1.249
West
Süd
-1.212
Ost / Südost
-1.631
129150117
Südwest
Stadtgrenze
Versorgungsraum
Bedarfsdeckung - Plätze in Kindertagesstätten zum Bedarf an Plätzen je
Versorgungsraum im Dezember 2010
bis 90 %
91 bis 120 %
0
2
Kilometer
´
mehr als 120 %
Quelle: Jugendamt, Amt für Statistik und Wahlen; Stadtplanungsamt - Stadtentwicklungsplanung
40
Über- bzw. Unterkapazitäten
je Versorgungsraum
2010, 2015, 2020
410
2010
2015
2020
Leipzig 2011
Strategie und Handlungsbedarf
6
Strategie
und Handlungsbedarf
6
41
Strategie und Handlungsbedarf
6 Strategie und Handlungsbedarf
6.1 Strategische Ansätze vor dem Hintergrund der Bedarfsentwicklung
Vor dem Hintergrund der oben skizzierten räumlich und zeitlich differenzierten Bedarfsentwicklung ist
es erforderlich, die Kapazität der Leipziger Kindertagesstätten bis 2015 durch den Ausbau bestehender
Einrichtungen und den Neubau von Kindertagesstätten umfassend zu erweitern. Dies soll in enger Abstimmung
mit den fachübergreifenden Handlungsprioritäten des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (SEKo) erfolgen.
Besondere Berücksichtigung erfahren deshalb die fachübergreifenden Schwerpunkträume (Karte C2) und die
Ortsteilstrategien (Karte C1) des SEKo. Dies beinhaltet auch, dass bei der Modernisierung von Kindertagesstätten
zu berücksichtigen ist, dass durch notwendige Stadtumbaumaßnahmen und den nach 2015 zu erwartenden
Bedarfsrückgang mittel- und langfristig Einrichtungen in einzelnen Stadträumen vom Netz genommen werden
müssen.
Um den bestehenden und sich in den nächsten Jahren noch verschärfenden stadträumlichen
Versorgungsunterschieden entgegen zu wirken, sind bei der Entwicklung des Kindertagesstättennetzes die
folgenden strategischen Ansätze zu berücksichtigen. Dadurch soll im Sinne einer Stadt der kurzen Wege eine
überwiegend wohnort- bzw. arbeitsstättennahe Versorgung gewährleistet werden.
Versorgungsräume
o Für alle Versorgungsräume wird langfristig eine Bedarfsdeckung von mindestens 90 % angestrebt.
6
o Mit höchster Priorität sind die Kapazitäten in den Räumen Westliches Zentrum, Nord und Süd auszubauen,
da dort die Defizite nicht durch Angebote in den benachbarten Versorgungsräumen ausgeglichen werden
können und dadurch weite Wege bzw. Verdrängungsprozesse in den benachbarten Räumen bestehen. Im
Versorgungsraum Süd ergibt sich diese höchste Priorität insbesondere aus dem prognostizierten hohen
Bedarfsanstieg bis 2015.
o Mit hoher Priorität sind die Kapazitäten in den Räumen Innerer Osten und Innerer Westen auszubauen. Dabei
sind gezielt die im SEKo definierten Schwerpunkträume der Stadtentwicklung zu unterstützen.
o Die Stabilisierung der vorhandenen Kapazitäten wird in den Versorgungsräumen Ost/Südost, Südwest,
Nordwest und Nordost angestrebt. Dabei sollen temporäre Angebotsdefizite im Zuge von Wohnungsneubau
am Stadtrand in einzelnen Ortsteilen der Räume Ost/Südost, Südwest und Nordwest durch Überangebote
in benachbarten Ortsteilen ausgeglichen werden. Im Versorgungsraum Nordost werden die bestehenden
Überkapazitäten durch die Nähe zu Arbeitsstätten gut ausgelastet.
o Im Versorgungsraum West sollen Überkapazitäten entsprechend der Ziele des SEKo langfristig zurückgebaut
werden.
Ortsteile innerhalb der Versorgungsräume
o Der Kapazitätsausbau soll vorrangig in Ortsteilen mit starken Angebotsdefiziten oder an gut erreichbaren
Standorten benachbarter Ortsteile erfolgen. Dabei ist auch die Konzentration von Arbeitsplätzen in bestimmten
Stadträumen zu berücksichtigen. In Ortsteilen mit einer hohen Bedarfsdeckung, die keine Entlastungsfunktion
für unterversorgte Ortsteile übernehmen, sollen möglichst keine neuen Kindertagesstätten errichtet werden.
o In Ortsteilen mit hohen Überkapazitäten (insb. Stadtumbaugürtel Grünau) müssen
Modernisierungsinvestitionen vor dem Hintergrund der Bedarfsentwicklung auf ihre langfristige Nachhaltigkeit
geprüft werden, um mittel- bis langfristig Möglichkeiten des Rückbaus von Einrichtungen offen zu halten.
o Auf Grund der Unsicherheiten der kleinräumigen Bevölkerungsentwicklung sind für Neubauten Standorte mit
guter ÖPNV-Anbindung zu präferieren.
42
Strategie und Handlungsbedarf
6.2 Gesamtstädtischer Handlungsbedarf
Die zunehmenden Geburtenzahlen führen dazu, dass sich der Platzbedarf in Kindertagesstätten bis 2015
kontinuierlich erhöht, danach jedoch wieder leicht abnimmt.
Sowohl der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz als auch die geplante Veränderung des
Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz ab dem Jahr 2013 werden weiter zu Veränderungen der
Kindertagesstätteninfrastruktur führen. Der eingeschlagene Weg des Umbaus der Kindertagesstättenlandschaft
geht konform mit den Grundprämissen des SEKo und einer entsprechenden Investitionsplanung.
Die nachfolgend aufgeführte Tabelle zeigt die Entwicklungen der Kapazitäten für Kinder bis Schuleintritt in den
Leipziger Kindertagesstätten sowie den damit einhergehenden Ausbaubedarf.
Tabelle 9: Ausbaubedarf der Kapazität für Kinder bis Schuleintritt in den Leipziger Kindertagesstätten bis 2025
2011
2012
2013
2014
2015
Bedarf Krippe
4.880
5.002
5.110
5.200
5.277
Bedarf Kindergarten
16.106
17.063
17.691
18.091
18.272
Bedarf gesamt
20.986
22.065
22.801
23.291
23.549
Kapazität 2010
19.842
19.842
19.842
19.842
19.842
Kapazitätsausbau gegenüber 2010
1.144
2.223
2.959
3.449
3.707
Kapazitätsausbau gegenüber Vorjahr
1.144
1.079
736
490
258
Handlungsbedarf bis 2015
Entsprechend der Bedarfsplanung für das Jahr 2011 wird die Zahl der Krippenplätze bis 2015 auf ein Niveau
von 5.277 Plätzen ansteigen, die der Kindergartenplätze auf 18.272. Ausgehend von den bestehenden
Platzkapazitäten im Dezember 2010 bedarf es bis 2015 insgesamt der Schaffung von neuen 3.700 Plätzen. Der
erforderliche Platzzuwachs ist in der jährlichen Kindertagesstättenplanung zu konkretisieren.
6
Diesem Ausbaubedarf von ca. 3.700 Plätzen stehen Planungen von derzeit ca. 2.100 Plätzen in neuen
Einrichtungen bzw. aus Kapazitätserweiterungen in bestehenden Einrichtungen gegenüber. Darüber
hinaus bedarf es eines effektiven Liegenschaftsmanagements, um den Prozess den Umbaus der
Kindertagesstättenlandschaft aktiv zu unterstützen und insbesondere dort Flächen zur Verfügung zu stellen, wo
eine wohnortnahe Betreuung von Kindern derzeit noch problematisch ist.
Handlungsbedarf 2016 bis 2020
Nach 2015 zeichnet sich aus heutiger Sicht ein Bedarfsrückgang, sowohl im Kinderkrippenbereich als auch
im Kindergartenbereich, ab. Laut der Prognose sinkt bis 2020 der Bedarf nach Krippenplätzen um bis zu 200
Plätze, der nach Kindergartenplätzen um mehr als 500 Plätze. Diese freiwerdenden Kapazitäten können zur
Verbesserung der Versorgungssituation im Krippenbereich genutzt werden.
Handlungsbedarf 2021 bis 2025
Der aufgezeigte Rückgang des Bedarfes setzt sich bis zum Jahr 2025 fort. Die freiwerdenden Kapazitäten
eröffnen Handlungsmöglichkeiten einerseits zur weiteren Verbesserung der Versorgungssituation im
Krippenbereich und andererseits zum Rückbau von Kapazitäten in überversorgten Stadträumen durch die
Schließung sanierungsbedürftiger Einrichtungen.
Der prognostizierte Handlungsbedarf stützt sich auf die Bevölkerungsvorausschätzung aus dem Jahre 2009.
43
Strategie und Handlungsbedarf
Veränderungen der prognostizierten demographischen Entwicklung ziehen ggf. Korrekturen des ermittelten
Platzbedarfes
nach sich.
6.3 Handlungsbedarf in den Versorgungsräumen
Angesichts der ungleichen Verteilung von Angebot und Nachfrage nach Plätzen in Kindertageseinrichtungen
– sowohl aktuell als auch perspektivisch – ist der Handlungsbedarf in den Versorgungsräumen sehr
unterschiedlich. Das folgende Szenario zeigt, wie sich der Zusatzbedarf an Plätzen stadträumlich verteilt, um
in jedem Versorgungsraum eine Bedarfsdeckung von mindestens 90 % zu erreichen. Den bis 2015 benötigten
Zusatzkapazitäten von etwa 3.700 Plätzen stehen heute bereits Planungen (bis 2013) für etwa 2.100 neue
Plätze in Kindertagesstätten gegenüber. Zur Zielerreichung müssen bis 2015 neben der Realisierung dieser
Planungen weitere 1.600 Plätze geschaffen werden. Langfristig ergeben sich daraus für stark überversorgte
Versorgungsräume (insb. Stadtumbaugürtel Grünau) Rückbauoptionen.
Tabelle 10: Szenario der Kapazitäts- und Bedarfsentwicklung in den Versorgungsräumen bis 2015
Versorgungsraum
6
Bedarf 2015
Kapazität
12/2010
Über-/Unterkapazität
2015
Bedarfsdeckung
2015 in %
(auf Basis
aktuell
vorhandener
Kapazitäten)
Bedarfsdeckung
2015 in %
(Ziel)
notwendige
Kapazitätserweiterung
bis 2015
Westl. Zentrum
1.349
586
-763
43%
90%
628
Innerer Osten
3.880
2.668
-1.212
69%
90%
824
Süd
5.039
3.408
-1.631
68%
90%
1.128
Ost / Südost
1.719
2.075
356
121%
121%
0
Innerer Westen
4.155
2.929
-1.226
70%
90%
811
436
586
150
134%
134%
0
West
1.543
2.360
817
153%
140%
0
Nordwest
1.021
1.185
164
116%
116%
0
Nord
3.049
2.215
-834
73%
90%
529
Nordost
1.356
1.830
474
135%
135%
0
23.549
19.842
-3.707
84%
100%
3.921
Südwest
Stadt
Versorgungsraum Westliches Zentrum
44
Kapazitätserweiterung:
mindestens 630 Plätze
räumliche Schwerpunkte:
gesamter Versorgungsraum
Projekte in Vorbereitung
Neubau mit ca. 100 Plätzen in der Christianstraße 2 (Zentrum-Nordwest)
Strategie und Handlungsbedarf
Versorgungsraum Innerer Osten
Kapazitätserweiterung:
mindestens 825 Plätze
räumliche Schwerpunkte:
Priorität hat die Schaffung neuer Kapazitäten in Reudnitz-Thonberg und AngerCrottendorf
Zurückhaltung bei Investitionen ist für Sellerhausen-Stünz geboten
Projekte in Vorbereitung:
Machbarkeitsprüfung Kindertageseinrichtung Höfe am Brühl (Zentrum)
Neubau mit ca. 134 Plätzen in der Schulze-Delitzsch-Straße (Volkmarsdorf)
Neubau mit ca. 120 Plätzen in der Kregelstraße (Reudnitz-Thonberg)
Ersatzneubau mit Kapazitätserweiterung um ca. 60 Plätze der
Kindertageseinrichtung in der Palmstraße (Reudnitz-Thonberg)
Versorgungsraum Süd
Kapazitätserweiterung:
mindestens 1.130 Plätze
räumliche Schwerpunkte:
Priorität hat die Schaffung neuer Kapazitäten in dem Ortsteilen Südvorstadt,
Connewitz und Zentrum-Südost
Zurückhaltung bei Investitionen ist für Lößnig geboten
Projekte in Vorbereitung:
Neubau mit ca. 120 Plätzen in der Karl-Liebknecht-Straße (Zentrum-Südost)
Neubau mit ca. 170 Plätzen in der Frohburger Straße (Connewitz)
Neubau mit ca. 80 Plätzen in der Prinz-Eugen-Straße (Connewitz)
6
Erweiterung einer Kindertageseinrichtung in der G.-Freytag-Str.33a um ca. 40
Plätze
Machbarkeitsprüfung einer Kindertageseinrichtung mit ca. 100 Plätzen in der
Paul-Gruner-Str. 26 (Zentrum-Süd)
Erweiterung in der Lößniger Str. 6 um ca. 90 Plätze (Zentrum-Süd)
Neubau mit ca. 120 Plätzen über städtebaulichen Vertrag Bayrischer Bahnhof
(Zentrum Südost)
Neubau mit ca. 80 Plätzen in der Fichtestraße (Südvorstadt)
Neubau mit ca. 50 Plätzen in der Puschstraße 9 (Zentrum-Südost)
Neubau mit ca. 100 Plätzen in der Brandvorwerkstraße 52-54 (Südvorstadt)
Versorgungsraum Ost/Südost
Kapazitätserweiterung:
keine
Projekte in Vorbereitung:
Ersatzneubau mit Kapazitätserweiterung um ca. 55 Plätze der
Kindertageseinrichtung im Tiroler Weg (Probstheida)
Ersatzneubau Güldengossaer Straße 6-8 mit Erweiterung um ca. 30 Plätze
(Liebertwolkwitz)
45
Strategie und Handlungsbedarf
Besonderheiten:
ggf. ist nach 2020 ein Rückbau von Teilkapazitäten erforderlich
Versorgungsraum Innerer Westen
Kapazitätserweiterung:
mindestens 810 Plätze
räumliche Schwerpunkte:
Priorität hat die Schaffung neuer Kapazitäten in Schleußig, Plagwitz, Lindenau
und Altlindenau
Projekte in Vorbereitung:
Zurückhaltung bei Kapazitätserweiterungen ist in Leutzsch geboten
Neubau einer Kindertageseinrichtung mit ca. 125 Plätzen in der Erich-Köhn-Str. 9/
Angerstraße (Altlindenau)
Erweiterung mit ca. 20 Plätzen in der Merseburger Straße 14 (Plagwitz)
Neubau mit ca. 100 Plätzen in der Josephstraße (Lindenau)
Besonderheiten:
zum Ausgleich des Platzdefizits in Böhlitz-Ehrenberg von 90 Plätzen wird der
Neubau einer neuen Kindertagesstätte oder die Erweiterung bestehender
Kindertagesstätten befürwortet; weitere Kapazitätsausweitungen sind jedoch nicht
erforderlich, da mittelfristig keine neuen Wohnungsneubaustandorte entwickelt
werden sollen und sich damit eine Stabilisierung der Kinderzahl mittelfristig auf
dem derzeitigen Niveau erwartet wird
Versorgungsraum Südwest
6
Kapazitätserweiterung:
keine
Projekte in Vorbereitung:
Ersatzneubau mit Kapazitätserweiterung um ca. 35 Plätze der Kindertagesstätte
im Holunderweg (Hartmannsdorf-Knautnaundorf)
Versorgungsraum West
Kapazitätserweiterung:
keine
Projekte in Vorbereitung:
Ersatzneubau mit Kapazitätserweiterung um ca. 20 Plätze der Kindertagesstätte
im Andromedaweg (Schönau)
Besonderheiten:
Mittel- bis langfristig wird ein Rückbau von Teilkapazitäten, insbesondere im
Stadtumbaugürtel, erforderlich
Versorgungsraum Nordwest
46
Kapazitätserweiterung:
keine
Projekte in Vorbereitung:
keine
Besonderheiten:
falls die in Aussicht stehenden großen Wohnungsbauvorhaben auf den
ehemaligen Kasernengeländen in Möckern realisiert werden, muss eine
detaillierte kleinräumige Prüfung erfolgen
Strategie und Handlungsbedarf
Versorgungsraum Nord
Kapazitätserweiterung:
mindestens 530 Plätze
räumliche Schwerpunkte:
Priorität hat die Schaffung neuer Kapazitäten in Gohlis-Süd, Gohlis-Mitte und
Zentrum-Nord
Projekte in Vorbereitung:
Ersatzneubau für 2 kommunale Kindertageseinrichtungen mit
Kapazitätserweiterung um ca. 30 Plätze in der Max-Liebermann-Straße 15
(Gohlis-Nord)
Neubau einer Kindertagesstätte mit 75 Plätzen in der Hoepnerstraße 17 (GohlisMitte)
Neubau einer Kindertageseinrichtung mit ca. 75 Plätzen in der Blumenstraße 9-11
(Gohlis-Süd)
Ersatzneubau einer Kindertageseinrichtung mit Erweiterung um ca. 50 Plätze in
der Mosenthinstraße (Eutritzsch)
Neubau einer Kindertageseinrichtung in der F.-Seeger/Richterstraße (Gohlis-Süd)
Ersatzneubau mit Verlagerung einer Kindertagesstätte aus Eutritzsch mit
Erweiterung um ca. 70 Plätze am Standort Platnerstraße (Gohlis-Süd)
Versorgungsraum Nordost
Kapazitätserweiterung:
keine
Projekte in Vorbereitung:
Ersatzneubau mit Kapazitätserweiterung um ca. 15 Plätze der Kindertagesstätte
in der Friedrichshafner Str. 25 (Mockau-Süd)
6
Ersatzneubau für die Kindertagesstätte in der Plaußiger Dorfstraße
15 am Standort Alte Theklaer Straße 15, damit auch Aufgabe eines
sanierungsbedürftigen kommunalen Objektes Am langen Teiche 17 (Erweiterung
um ca. 32 Plätze)
6.4 Investitionskosten zur Schaffung einer bedarfsgerechten Versorgung an
Kindertagesstättenplätzen im Zeitraum von 2011 bis 2025
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist von einem Sanierungsbedarf in Höhe von ca. 50 Mio € auszugehen. Basis
hierfür ist die Vorlage „Investitionsbedarf für Kindertagsstätten für den Zeitraum 2007 bis 2020“.
An dieser Einschätzung hat sich grundsätzlich trotz Sanierungsmaßnahmen nichts wesentlich geändert. Eine
erneute Bestandsaufnahme erfolgt mit der Fortschreibung der Vorlage im Jahr 2012. Im Rahmen der doppischen
Buchführung soll dann jährlich der Handlungsbedarf als Entscheidungsgrundlage für die Haushaltsplanung
erhoben werden.
Für die Sanierung von bestehenden Einrichtungen und für die Errichtung von Neubauten und deren Finanzierung
ist es Ziel der Verwaltung, vorhandene Fördermöglichkeiten zur Entlastung des städtischen Haushaltes maximal
auszuschöpfen und die Möglichkeit von Investitionen Dritter zu nutzen. Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist für
einen Neubau – Kita - Platz ein Investitionsbedarf von ca. 14.000 € (ohne Grundstückskosten) zu veranschlagen.
47
Strategie und Handlungsbedarf
Beispielhaft wird nachfolgend der Investitionsaufwand anhand des Platzzuwachsbedarfes hochgerechnet.
Entsprechend der Tabelle 8 ist von einer Kapazitätserweiterung bis 2015 von 3.921 Plätzen auszugehen.
Tabelle 11: Investitionsbedarf 2011- 2015
Jahr
2011 bis 2015
Platzzuwachs
3.921
Kosten/Platz in €
14.000
Investitionsbedarf
54.894.000 €
Kita-Neubauten sollten sowohl durch Eigeninvestitionen der Stadt als auch durch Investitionen von
Dritten erfolgen, um den Zuwachs an Platzressourcen bedarfsgerecht zu sichern. Bei der Realisierung
von Neubaumaßnahmen durch Dritte sind die baulichen Standards für den Bau städtischer Einrichtungen
anzuwenden bzw. als Basis für die Refinanzierungsplanung anzusetzen.
Tabelle 12: Jahreskosten bei mietvertraglicher Nutzung neuer Kindertagesstätten
Monatsmiete (angenommen)
pro Platz
80,00 €
6
Jahresmiete
pro Platz
960,00 €
Mehrbedarf in 2015
bei geschaffenen Zuwachs von 3.921 Plätzen
3.764.160 €
Die Investitionsförderung für die Kindertagesbetreuung im Rahmen eines Fachförder-programms
wurde vom Freistaat Sachsen ab dem Doppelhaushalt 2011/2012 nicht mehr vorgesehen. Allein das
Investitionsförderprogramm des Bundes für die Förderung von Investitionsvorhaben zugunsten der Betreuung
Unterdreijähriger läuft noch bis einschließlich 2013 mit jeweils ca. 2.365.000 € pro Jahr für die Stadt Leipzig.
Weitergehende Fachförderverfahren existieren gegenwärtig nicht. Die Möglichkeit der Einordnung in jeweils
aktuelle Förderprogramme (z. B. als Vorhaben der Städtebauförderung) wird im Einzelfall geprüft.
Die Betriebskosten einer Kindertageseinrichtung sind die für den Betrieb erforderlichen Personal- und Sachkosten
(s. § 14 SächsKitaG). In Anbetracht der geringeren Betriebskosten bei freien Trägern und um einen weiteren
Stellenplanaufwuchs zu vermeiden, soll der Betrieb der neuen Einrichtungen vorzugsweise durch freie Träger
übernommen werden. Die Vergabe der Einrichtung erfolgt im Wettbewerb gemäß Stadtratsbeschluss zur
„Vorgehensweise bei der zukünftigen Vergabe von Kita-Kapazitäten in zusätzlichen Einrichtungen“ (RB IV1022/07) .
Der gemittelte Gemeindeanteil für die Finanzierung der Personal- und Sachkosten einer Kita in Leipzig
beträgt für einen 9-Stundenkrippenplatz 629,32 €, einen 9-Stunden-Kinder-gartenplatz 202,80 € und einen
6-Stundenhortplatz 93,71 €. Dieser Hochrechnung wurden die Betriebskostenbasis 2009, die tatsächlich
vereinnahmbaren Elternbeitragsanteile und der derzeitige Förderbetrag von 1.800 €//9-Stundenplatz zugrunde
gelegt. (75 € mit Vorschul- zweckbindung).
Auf der Grundlage der jährlichen Bedarfsplanung wird der erforderliche HH-Ansatz zur Betriebskostenfinanzierung
im HH-Plan veranschlagt.
48
Horte
7
Horte
7
49
Horte
7 Horte
7.1 Einleitung Horte
Auf der Grundlage des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen
(SächsKitaG vom 29.12.2005) sind Horte Einrichtungen für schulpflichtige Kinder in der Regel bis zur Vollendung
der vierten Klasse, die auch an Grundschulen errichtet und betrieben werden können. Horteinrichtungen werden
in Leipzig sowohl in kommunaler als auch in freier Trägerschaft vorgehalten. Horte begleiten, unterstützen und
ergänzen gemäß § 2 SächsKitaG die Bildung und Erziehung des Kindes in der Familie und bieten dem Kind
vielfältige Erlebnis- und Erfahrungsmöglichkeiten über den Familienrahmen hinaus. Sie erfüllen einen alters- und
entwicklungsspezifischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag im Rahmen einer auf die Förderung der
Persönlichkeit des Kindes orientierten Gesamtkonzeption. Die 66 Horte (55 in kommunaler Trägerschaft; 11 in
freier Trägerschaft) sowie weitere 12 Einrichtungen in Kindertagesstätten mit Hortangeboten halten circa. 14.200
Plätze vor. Die Horte werden bis auf wenige Ausnahmen an den Standorten der Grundschulen geführt, weil
o die einfache Wegebeziehung den Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert,
o die räumliche Nähe von Schule und Hort die geforderte Kooperation beider Institutionen befördert und
o die Räume, Verkehrsflächen, sanitäre Infrastruktur sowie Außenanlagen wirtschaftlicher genutzt werden
können.
7
50
Die Stadt Leipzig ist größter Träger von Horteinrichtungen sowie Betreuungsangeboten an Schulen zur
Lernförderung und am Förderzentrum für Erziehungshilfe in der Stadt Leipzig. Während die Kinder zum
Besuch der Schule verpflichtet sind, ist die Wahl des Besuchs von Hort und Betreuungsangebot freiwillig.
Die Stadt Leipzig sichert jedem Kind, dessen Eltern es wünschen, die Hortbetreuung während der gesamten
Grundschulzeit zu. In Leipzig besuchen ca. 90 % der Grundschulkinder die Horteinrichtungen. Darüber
hinaus führt der Schulträger an sechs Schulen zur Lernförderung sowie am Förderzentrum für Erziehungshilfe
Betreuungsangebote. Diese wurden mit der Novellierung des Sächsischen Schulgesetzes im Jahr 1995 von Land
Sachsen in die kommunale Trägerschaft überführt. Gemäß der Sächsischen Förderschulbetreuungsverordnung
(SächsFöSchulBetr.VO) können in diesen Einrichtungen Schüler der genannten Förderschulen bis zur
Klassenstufe 6 betreut werden. der Bildungs- und Erziehungsauftrag orientiert sich gemäß § 2 SächsKitaG an
dem der Horte. Die Zahl der in diesen Einrichtungen vorhandenen 400 Plätze blieb in den vergangenen Jahren
nahezu konstant. Orientierend an der Entwicklung der Schülerzahlen an den Förderschulen zur Lernförderung
und dem Förderzentrum für Erziehungshilfe ist zu erwarten, dass in den kommenden Jahren keine wesentlichen
Veränderungen eintreten werden. Die räumlichen Bedingungen und Ausstattungen der Räume für Schule, Horte
und Betreuungsangebote bilden wesentliche Grundlagen für die Qualitätsentwicklung des Unterrichts und der
Lebensgestaltung im Hort und Betreuungsangebot. Aus diesem Grund sollen Klassenräume die Anforderungen
für eine moderne Unterrichtsgestaltung erfüllen und die Räume für Hort und Betreuungsangebot sollen
gestaltbar, anregungsreich, Spiel-, Lern-, Lebens- und Entwicklungsraum sein, Sicherheit bieten und Erfahrungen
ermöglichen. Die Stadt Leipzig verantwortet die Sicherung der räumlich-sächlichen und materiellen Bedingungen
für Schulen und Horte am gemeinsamen Standort und setzt die für den Schulträger maßgeblichen Regelungen
des Schulgesetzes für die staatlichen Schulen sowie des Gesetzes über die Kindertageseinrichtungen für die
kommunalen Horte und Betreuungsangebote um. Für die Horte in freier Träger obliegt diese Aufgabe dem
jeweiligen Träger. Ziel ist es die Funktion und Ausstattung der vom Hort und Betreuungsangebot nachgenutzten
Unterrichtsräume sukzessive so zu verbessern, dass Unterricht und Betreuung in gleichermaßen guter Qualität
gesichert werden können.Basierend auf der Erklärung der Staatsministerien für Soziales und für Kultus zur
Kooperation von Grundschule und Hort vom 27.03.2006 sowie deren Empfehlungen zur Kooperation von
Schule und Hort vom Juli 2007 sind beide Institutionen aufgefordert, Kooperationsbeziehungen aufzubauen, zu
intensivieren bzw. zu qualifizieren.
Horte
7.2 Standorte der Horte und Hortplätze in Leipzig
Der folgenden Karte sind die aktuellen Standorte der Horteinrichtungen zu entnehmen.
Karte 5: Aktuelle Standorte der Horte in der Stadt Leipzig
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7
#
#
Stadtgrenze
Hortstandorte und
Hortplätze in Leipzig je Ortsteil (absolut)
2010 und Entwicklung bis 2020
Stadtbezirk
bis 100
Ortsteil
0
2
Kilometer
´
über 100 bis 200
340
über 200 bis 300
2015
über 300 bis 400
2020
#
Hortstandorte
über 400
Quelle: Schulamt, Stadtplanungsamt, Stadtentwicklungsplanung
Leipzig 2011
51
Horte
Die für die Hortplanung zu Grunde gelegten Schulbezirke sind nicht identisch mit den in dieser Planung
ausgewiesenen Versorgungsräumen. Es empfiehlt sich daher, die Entwicklung des Platzbedarfs in den Horten
und Betreuungsangeboten im Zusammenhang mit der in aktueller Fortschreibung befindlicher Schulnetzplanung
zu betrachten. Da in der Regel Horte an Grundschulen und die Betreuungsangebote an den genannten
Förderschulen gebunden sind und dies perspektivisch ein grundlegendes Planungsprinzip darstellt, ist die
Entwicklung der Infrastruktur der Horte und Betreuungsangebote in Einklang mit der Schulnetzplanung zu
interpretieren.
Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht, dass die Anzahl der zu betreuenden Kinder im Grundschulalter, welche
einen Hort besuchen, in den letzten Jahren stetig gestiegen ist. Im Vergleich zum Jahr 2003 erhöhte sich die
Anzahl der einen Hortplatz in Anspruch nehmenden Kinder von 8.201 auf 13.669, ein plus von 5.468 Plätzen.
Abbildung 6: Entwicklung der Anzahl betreuter Hortkinder seit 2003 (jeweils Oktober)
Entwicklung der Anzahl der Hortkinder
16.000
Anzahl der Kinder
14.000
11.124
12.000
10.000
8.201
9.185
11.935
12.524
13.053
13.669
2009
2010
10.092
8.000
6.000
4.000
2.000
0
7
2003
2004
2005
2006
2007
Jahr
2008
Der erhöhte Platzbedarf für die Horte muss durch die Entwicklung integrierter Raumkonzepte durch Schule und
Hort an den Schulstandorten gewährleistet werden.
52
Horte
7.3 Perspektivische Entwicklung
Die Tendenz steigender Schülerzahlen im Grundschulbereich und gleichzeitig ein Anwachsen der einen Hortplatz
in Anspruch nehmenden Kinder setzt sich auf Grund der positiven Geburtenentwicklung in Leipzig in den
nächsten Jahren weiter fort (vgl. Abb.7).
Abbildung 7: Prognose der benötigten Hortplätze bis 2025
Prognose der benötigten Hortplätze bis 2025
20.000
18.000
14.426
16.000
Plätze
14.000
12.000 14.016
14.917
15.442
16.046
17.346
17.326
16.655
17.382
17.082
17.283
17.195
17.091
17.000
16.890
10.000
8.000
6.000
4.000
2.000
0
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Jahr
Bis zum Jahr 2019 steigt die Anzahl der Hortkinder im Vergleich zu 2010 um cirka 3.900 Kinder stetig an. Ab dem
Jahr 2020 bis zum Jahr 2025 weist die Prognose wiederum eine leicht rückläufige Tendenz auf.
Es ist davon auszugehen, dass an einzelnen Standorten der Bedarf an Hortplätzen auch bei allgemein
rückläufiger Tendenz weiter steigen wird. Insbesondere im Süden, Südosten und Westen der inneren Stadt wird
es zu einer erhöhten Nachfrage und einer damit verbundenen erhöhten Auslastung kommen. Dies begründet
sich in der unterschiedlichen Bevölkerungsentwicklung. Im Besonderen erhöht sich die Nachfrage dort, wo das
vorhandene Wohnungsangebot und die Infrastruktur vorwiegend von Familien mit Kindern gewählt wird.
7
Den Planungsgrundsatz, dass für jedes Grundschulkind auch einen Hortplatz vorgehalten werden soll, sichert die
Stadt Leipzig auch bei weiter steigenden Kinderzahlen. Da an einigen Hortstandorten der Bedarf höher sein wird
als die Aufnahmekapazität, sind Steuerungsmaßnahmen unabdingbar.
So werden die Stadt Leipzig sowie die freien Träger - als eigenständiger Träger von Horteinrichtungen - durch
Gestaltung und Ausstattung der Schulgebäude und Außenbereiche für die erforderlichen Rahmenbedingungen
sorgen, die eine gelingende Bildungs- und Erziehungsarbeit der kooperierenden Institutionen Schule und Hort
ermöglichen.
53
Horte
Abbildung 8: Gegenüberstellung verfügbare Hortkapazität und Platzbedarf bis 2025
Gegenw ärtig verfügbare Hortkapazität und benötigte Plätze bis 2025
20.000
18.000
16.000
14.000
16.890
17.000
17.091
17.195
17.283
17.346
17.382
17.326
17.082
16.655
16.046
15.442
14.917
14.426
2.000
0
14.016
6.000
4.000
13.669
12.000
10.000
8.000
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
benötigte Hortplätze
gegenw ärtig verfügbare Kapazität
In den Jahren 2010 bis 2014 ist ein Zuwachs von ca. 1.800 Hortkindern zu erwarten, bis zum Jahr 2019 werden
voraussichtlich weitere ca. 2.000 Hortplätze benötigt.
Es ist zu erwarten, dass der zusätzliche Bedarf an Hortplätzen nicht an allen Hortstandorten gleichmäßig anfällt,
sondern territorial unterschiedlich stark ausgeprägt sein wird.
7
7.4 Strategie und Handlungsbedarf
Um der Steuerung der Prozesse im Hortbereich zu entsprechen und der Verknappung der Kapazitäten
entgegenzuwirken, werden sowohl der kommunale Träger als auch die freien Träger von Horteinrichtungen
folgende Maßnahmen einleiten, um an den Schulstandorten eine 100 %-ige Bedarfsdeckung zu gewährleisten:
1. Maßnahmen der Schulentwicklungsplanung
o Bei Möglichkeit, Veränderungen der Schulbezirke zur Entlastung konkreter Standorte
o Maximale Auslastung der Schulgebäude und Räume durch Schule und Hort bzw. Betreuungseinrichtung
(Zielstellung max. 50 % eigene Hort-räume)
2. Umsetzung baulich-investiver Maßnahmen:
Gemäß Prioritätenliste zu baulich-investiven Maßnahmen im Hortbereich sind für die nachfolgenden Standorte
folgende Maßnahmen in Planung
o Lessingschule (Schulneubau im Waldstraßenviertel)
o P.-Neruda-Schule (Schulneubau)
o E.-Kästner-Schule (Schulneubau)
o 3. Schule (Schulneubau)
54
Horte
Im Bereich der baulich-investiven Maßnahmen muss hinsichtlich der strategischen Ausrichtung und
entsprechender Maßnahmen auf die Fortschreibung der Schulnetzplanung im Jahr 2011 verwiesen werden.
Bedingt durch die wachsenden Schülerzahlen in den Grundschulen steigt auch der Platzbedarf für Schule
und Hort. Aufgrund der im Stadtgebiet unterschiedlichen Voraussetzungen hinsichtlich der Auslastung der
Schulgebäude stehen einige Grundschulen und Horte vor der Herausforderung, den Anforderungen von Lehrund Bildungsplan unter eingeschränkten räumlichen Bedingungen Rechnung zu tragen. Hinzu kommt, dass
Lehrpläne und Sächsischer Bildungsplan stärker als bisher auf eigenständigen Wissenserwerb orientieren.
Eigenes aktives und kleingruppenorientiertes Arbeiten sowie die selbständige Nutzung neuer Medien
stellen definierte Anforderungen an die räumlichen Bedingungen. Hinsichtlich der Ausstattung sind die dafür
erforderliche Materialien und Geräte unterzubringen. Neue Aufgaben, wie beispielsweise Bewegungsförderung
und Entspannung müssen in die vorhandene Raumsituation integriert werden. Zusätzlich verändert die
„Förderrichtlinie zum Ausbau von Ganztagsangeboten an Schulen“ (FRL) die Ansprüche an das Raumkonzept
einer Schule: Durch Rhythmisierung, als Kernelement von Ganztagskonzepten, sind die Übergänge zwischen
Unterricht, Projekten und außerunterrichtlichen Aktivitäten fließend geworden. Ganztagsangebote zur
individuellen Förderung und Angebote externer Partner erfordern eine intensive Nutzung aller Flächen und
Räume.
Deshalb müssen in den kommenden Jahren an vielen Grundschulstandorten Umorien-tierungen in den
Raumkonzeptionen, der Ausstattung, der Nutzung und Zuordnung von Räumen stattfinden.
Auf Grundlage der prognostizierten Anmeldezahlen in Grundschulen und den daraus resultierenden
Raumengpässen ergeben sich im Schwerpunkt folgender bedarfssichernde Handlungsfelder:
o bei kapazitätsüberschreitenden Anmeldezahlen soll standortkonkret gemeinsam mit Schul- und Hortleitung ein
integriertes Raum- und Flächennutzungskonzept entwickelt werden,
o das erarbeitete Raum- und Flächennutzungskonzept soll dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der
Grundschule und des Hortes Rechnung tragen und die kooperative Arbeit beider Einrichtungen im Rahmen
der Ganztagsangebote ermöglichen,
o bestehende Flächendefizite sind in einem ausgewogenen Kompromiss für beide Einrichtungen auszugleichen
und
7
o das Prinzip der unmittelbaren räumlichen Nähe von Schule und Hort soll umgesetzt werden.
55
Horte
7
56
Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen
8
Heilpädagogische
Kindertageseinrichtungen
8
57
Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen
8 Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen
8.1 Einleitung
Heilpädagogische Angebote in Kindertagesstätten und Horten sind Leistungen der Eingliederungshilfe für
behinderte Kinder und Jugendliche gemäß § 54 SGB XII. Sie stehen Kindern und Jugendlichen zur Verfügung, die
auf Grund ihrer Behinderung eine intensivere Betreuung und/oder geschütztere Umfeldbedingungen benötigen.
Mit der Novellierung des Sächsischen Schulgesetzes im Jahr 1995 wurden die heilpädagogischen Gruppen in
Kindertagesstätten und die außerschulischen Betreuungsbereiche an Förderschulen in kommunale Trägerschaft
übertragen. In Leipzig waren davon Einrichtungen an der Förderschule für Blinde und Sehschwache „Wladimir
Filatow“, der Förderschule für Sprachgestörte „Käthe Kollwitz“ und der Förderschule für Körperbehinderte „Albert
Schweitzer“ betroffen. Als Besonderheit im Freistaat Sachsen wechselten die heilpädagogischen Einrichtungen
(heilpädagogische Kindertagesstätte und Hort sowie das Internat) an den Förderschulen für Hörgeschädigte
in Landesträgerschaft. Davon betroffen waren auch die Einrichtungen an der Förderschule für Hörgeschädigte
„Samuel Heinicke“ in Leipzig.
In Leipzig wurden im Jahr 2001 alle städtischen stationären und teilstationären Behinderteneinrichtungen
für behinderte Menschen im Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe (SEB) zusammengefasst. Insgesamt
3 Heime, 2 heilpädagogische Kindertagesstätten und 2 heilpädagogische Horte wurden in den städtischen
Eigenbetrieb integriert.
Tabelle 13: Übersicht über Veränderungen in der Zuständigkeit zwischen örtlichem und überörtlichem Sozialhilfeträger ab 01.01.2006
in Bereichen der Leistungen an Kinder und Jugendliche
8
Leistung
Zuständigkeit
bis 31.12.2005
Zuständigkeit ab
01.01.2006
ambulante Frühförderung
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
integrative Kindertagesstätte (Integrationsgruppen)
LWV
Stadt Leipzig
heilpädagogische Leistungen für Vorschulkinder (Kostensatz für
LWV
heilpädagogische Gruppenintegration in einer Kindertagesstätte)
Stadt Leipzig
stationäre Heimbetreuung für Kinder- u. Jugendliche bis 18
Jahre
LWV
Stadt Leipzig
ambulante Leistungen für Schüler
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
integrative Hortbetreuung (Integrationsgruppen)
LWV
Stadt Leipzig
heilpädagogische Leistungen für Schüler (Kostensatz für
heilpädagogische Gruppenintegration in einem Hort)
LWV
Stadt Leipzig
In der Sozialhilfe existieren zwei Zuständigkeitsebenen – die örtliche Ebene mit der Zuordnung nach
tatsächlichem bzw. gewöhnlichem Aufenthalt und die überörtliche Ebene mit der Zuordnung nach Leistungstypen.
Mit der Einführung des SGB XII und der nachfolgenden Kommunalisierung überörtlicher Aufgaben zum
01.01.2006 änderte sich die Zuordnung nach Leistungstypen wesentlich (Tab. 11). Im sächsischen
Ausführungsgesetz zum SGB XII wurde neu geregelt, dass alle Leistungen für Personen im Alter von 0 – 18
58
Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen
Jahren und über 65 Jahren an die örtlichen Sozialhilfeträger übergeben werden. Damit wurden folgende Ziele
verfolgt:
o
Aufbau wohnortnaher Verwaltungsstrukturen
o
Vermeidung von Doppelzuständigkeiten in der Sozialhilfe und
o
Übertragung der Planungs- und Finanzhoheit an die örtliche Trägerschaft.
Somit liegt seit diesem Zeitpunkt die Prüfung und Bewilligung von Leistungsansprüchen, die fachliche
Kontrolle der Realisierung der Leistung und die Planung der städtischen Bedarfslage für alle Leistungen der
Eingliederungshilfe für behinderte Kinder und Jugendliche im Alter bis 18 Jahre in Verantwortung des Sozialamtes
der Stadt Leipzig.
8.2 Standorte heilpädagogischer Einrichtungen in Leipzig
Heilpädagogische Horte und Kindertagesstätten sind teilstationäre Einrichtungen der Behindertenhilfe. In
diesen Einrichtungen werden körperbehinderte, sehbehinderte, sprachbehinderte und hörbehinderte Kinder im
Vorschulalter (Kindertagesstätte) bzw. in der 1. bis 6. Klasse einer Förderschule (Hort) betreut. Die Kinder und
Jugendlichen erhalten Eingliederungshilfe gem. §§ 53 ff. SGB XII.
Heilpädagogische Horte
Traditionell waren die Standorte der Behindertenhilfe eng mit den Orten der Förderschulen verbunden.
Tabelle 14: Standort und Kapazität (Stand 31.12.2009) der heilpäd. Horte in Leipzig
Träger
Personenkreis
Adresse
(1) Humanitas gGmbH
körperbehindert,
mehrfachbehindert
04277 Leipzig,
An der Märchenwiese 3
34
(2) Städtischer Eigenbetrieb
Behindertenhilfe
sprachbehindert
04318 Leipzig,
Martinstraße 7
187
(3) Städtischer Eigenbetrieb
Behindertenhilfe
sprachbehindert
04177 Leipzig,
Uhlandtstraße 28
76
(4) Städtischer Eigenbetrieb
Behindertenhilfe
sehbehindert
04205 Leipzig,
Am Kirschberg 49
46
(5) Freistaat Sachsen,
Kultusministerium
hörbehindert,
gehörlos
044317 Leipzig,
Karl–Siegismund-Straße 2
122
Summe
Kapazität
8
465
Für die heilpädagogischen Hortbereiche sind diese Grundstrukturen bis heute erhalten. Der Leistungstyp
„Heilpädagogischer Hort“4 fordert eine fachliche Weiterführung der speziellen Betreuung und Förderung der
behinderten Schüler in den Freizeitbereichen.
Dabei ist die Zielstellung auf die Erfüllung und Erreichung der Schulzielstellung zu orientieren und parallel dazu
sollen die Schüler auf ein möglichst selbständiges Leben in der Gemeinschaft vorbereitet werden.
4
Leistungstyp (Ganztags-)Betreuung für a) körperbehinderte Kinder/Jugendliche; b) sehbehinderte/blinde Kinder/Jugendliche; c)
hörbehinderte/gehörlose Kinder/Jugendliche und d) sprachbehinderte Kinder/Jugendliche, Stand vom 29.06.2006
59
Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen
Schulpädagogische und freizeitpädagogische Inhalte sind einzelfallbezogen optimal zu koordinieren. Notwendige
regelmäßige Abstimmungen zwischen Lehrern, Erziehern und Therapeuten sowie kurze Wege zwischen den
Einrichtungen erfordern räumliche Nähe zur Förderschule.
Die aktuellen Standorte einschließlich der bestätigten Kapazitäten sind der Tabelle 13 zu entnehmen.
Heilpädagogische Kindertagesstätten
Behinderte Kinder haben ein Recht auf Spielen und Lernen mit nicht behinderten Kindern in unmittelbarer Nähe
ihrer Wohnung. Sie haben auch ein Recht auf eine gezielte fachliche Betreuung durch speziell ausgebildetes
Personal. Diese besonderen Anforderungen sind nur in Einrichtungen realisierbar, die alle Betreuungsangebote
für Kinder mit unterschiedlichen Entwicklungspotentialen vorhalten (Regelbereich, Integrationsplätze und
heilpädagogische Plätze). Sie sind ausgewogen über das gesamte Stadtgebiet entsprechend der örtlichen
Bedarfslage zu planen.
Tabelle 15: Standort und aktuelle Kapazität der heilpäd. Kindertagesstätten in Leipzig
8
60
Träger
Personenkreis
Adresse
(1) Humanitas gGmbH
körperbehindert,
mehrfachbehindert
04277 Leipzig,
An der Märchenwiese 3
8
(2) Humanitas gGmbH
körperbehindert,
mehrfachbehindert
04329 Leipzig,
Südblick 5
8
(3) Humanitas gGmbH
körperbehindert,
mehrfachbehindert
04289 Leipzig,
Prager Straße 224
8
(4) Interessenvertretung für
Behinderte e. V.
mehrfachbehindert
04205 Leipzig,
Schönauer Ring 23a
35
(5) Städtischer Eigenbetrieb
Behindertenhilfe
sprachbehindert
04318 Leipzig,
Friedrich – Dittes -Straße 9,
Martinstraße 7
150
(6) Städtischer Eigenbetrieb
Behindertenhilfe
sehbehindert
04205 Leipzig,
Am Kirschberg 49
9
(7) Freistaat Sachsen,
Kultusministerium
hörbehindert,
gehörlos
044317 Leipzig,
Karl–Siegismund-Straße 2
33
Summe
Kapazität
251
Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen
Karte 6: Standorte heilpädagogischer Einrichtungen in der Stadt Leipzig
(!
(!
<(!
(!
<(!
<(!
<(!
(!
8
Stadtgrenze
Ortsteil
0
2
Kilometer
´
Standorte heilpädagogischer
Einrichtungen 2009
(!
Hort
<(!
Hort / Kindertagesstätte
(!
Kindertagesstätte
Quelle: Sozialamt, Amt für Statistik und Wahlen; Stadtplanungsamt - Stadtentwicklungsplanung
Kartengrundlage: DSK 25, Quelle: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Leipzig 2010
61
Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen
Wie der Karte 6 entnommen werden kann, konzentrieren sich die Einrichtungen im Süden, Osten und Westen.
Eine ausgewogene Verteilung der Einrichtungen wurde noch nicht erreicht.
Auffällig ist ebenfalls, dass im Bereich der Sprachstörung ein enormer Zuwachs in den letzten Jahren
zu beobachten war. Berichte des Gesundheitsamtes5 belegen, dass die Sprachbehinderung eine der
Hauptursachen für Einschulung in den Förderschulbereich ist. Gleichzeitig verdeutlichen die Analysen, dass die
Sprachauffälligkeit in vielen Fällen zu spät oder nicht erkannt werden. Diesen Entwicklungen entsprechend haben
sich auch die Kapazitäten in den Einrichtungen für sprachbehinderte Kinder und Jugendliche in den Einrichtungen
Friedrich–Dittes–Straße, Martinstraße und Uhlandtstraße entwickelt. Die räumlichen Grenzen der Standorte
sind erreicht und fachlich ist eine weitere Konzentration sprachbehinderter Kinder und Jugendlicher eher kritisch
zu bewerten. Es ist erklärtes Ziel der Behindertenhilfe, zukünftig die Dezentralisierung dieser Einrichtungen
zu unterstützen und in diesem Zusammenhang sprachbehinderte Kinder und Jugendliche beginnend mit dem
Vorschulalter forciert in spezialisierten integrativen Einrichtungen zu fördern.
8.3 Analyse der Entwicklung der heilpädagogischen Einrichtungen
In der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen gem. SGB XII ist seit Jahren ein kontinuierlicher Anstieg der
Fallzahlen in fast allen Leistungsbereichen zu beobachten. Verursacht wird diese Entwicklung durch allgemeine
demografische Trends, wie z.B. Anstieg der Geburtenzahlen und verbesserte medizinische und heilpädagogische
Betreuung behinderter Menschen. Die Verläufe bei den Leistungen für Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis
18 Jahren sind der Tabelle 15 zu entnehmen. Es wird deutlich, dass Zuwachs bei ambulanten und Rückgang bei
stationären und teilstationären Leistungen ersichtlich ist.
Tabelle 16: Entwicklung Fallzahlen Leistungsbereiche Eingliederungshilfe 2006 – 2009
Leistungsbereiche der EGH
a)
Ambulante Leistungen für Kinder und Jugendliche (FFS, SPZ,
Schulassistenz)
Leistungen für Kinder 0 – 6 Jahre in Einrichtungen
b) (Integrationskindertagesstätte, heilpäd. Gruppen in
Kindertagesstätten)
8
c)
Leistungen für Schüler in Einrichtungen (Hortintegration,
Ferienbetreuung, Ganztagsbetreuung)
d) Stationäre Hilfen für Kinder und Jugendliche
Summe
2006
2007
2008
2009
2010
135
163
183
237
281
277
398
378
430
431
243
508
505
490
470
43
41
36
27
26
698
1.110
1.102
1.184
1.208
Seit Einführung des Fallmanagements in der Eingliederungshilfe vor 3 Jahren wird konsequent in Richtung
Integration und Einbindung behinderter Kinder und Jugendlicher in Regeleinrichtungen gesteuert.
5
Die Angaben von 2006 sind nicht mit den Folgejahren vergleichbar, da in 2006 erst mit der statistischen (digitalen) Erfassung
begonnen wurde.
62
Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen
Die Abbildung 9 verdeutlicht, dass die Verteilung der Kinder mit einem Bezug von Eingliederungshilfe im
Stadtgebiet unterschiedlich strukturiert ist. In den Stadtgebieten Nordost, Ost und West werden die meisten
und in Mitte und Süd die wenigsten behinderten Kinder registriert. Damit wird ein Zusammenhang zu den
Geburtenzahlen in den Stadtgebieten deutlich.
Der Anteil behinderter Kinder im Alter unter 18 Jahren, die Eingliederungshilfe gemäß SGB XII erhalten, liegt
zwischen 5 und 12 % zur Wohnbevölkerung des jeweiligen Stadtgebietes. Der statistische Mittelwert der Stadt
Leipzig beträgt etwa 8 %. In der Altergruppe der Kindergartenkinder (von 3 bis unter 6 Jahren) werden prozentual
mehr Eingliederungshilfen registriert als bei den Schülern (von 7 bis unter 18 Jahren). Im Kleinkindalter (0 bis
unter 3 Jahren) liegt der Anteil der Empfänger von Eingliederungshilfe gem. SGB XII zwischen 0,5 bis 1,2 %.
Abbildung 9: Anteil der Empfänger von Eingliederungshilfe (SGB XII) auf die Stadtbezirke der Stadt Leipzig
0,0%
Mitte
Nordost
0 bis unter 3 Jahre
Südost
Süd
Südw est
3 bis unter 6 Jahre
West
4,6%
1,0%
2,2%
2,8%
1,1%
0,5%
3,1%
4,3%
4,6%
3,2%
2,9%
2,6%
1,1%
1,2%
Ost
0,7%
1,0%
0,7%
2,0%
0,6%
3,0%
0,8%
2,5%
2,2%
4,0%
3,0%
5,0%
3,7%
4,2%
6,0%
4,5%
5,4%
7,0%
4,6%
6,8%
8,0%
0,8%
9,0%
7,8%
8,7%
10,0%
Altw est Nordw est
Nord
6 bis unter 18 Jahre
Heilpädagogischer Hortbereich
Im Bereich der heilpädagogischen Hortbetreuung (Ganztagsbetreuung) ist eine Abschwächung des Anstieges
der Belegungszahlen ab dem Jahr 2007 erkennbar. Zunehmende schulintegrative Angebote in den Grund- und
Mittelschulen und weniger behinderte Schüler aus dem Leipziger Umland sind Ursache für diese Entwicklung.
Erstmals konnten im Jahr 2009 Kapazitäten in diesen Leistungsangeboten reduziert werden. Diese Entwicklung
wird durch zunehmende integrative Schulangebote unterstützt.6 Die Stadt Leipzig geht prognostisch davon aus,
dass sich dieser Trend fortsetzt. Die vielfältigen integrativen Angebote für behinderte Kinder im Vorschulbereich
führen dazu, dass Eltern verstärkt den Wunsch entwickeln, ihre Kinder in einem möglichst normalen Umfeld
mit ständigen Kontakten zu nichtbehinderten Kindern aufwachsen zu lassen. Ein Wunsch, der der Inklusion
behinderter Menschen entspricht.
8
6
Sonderpädagogische Förderung, Handlungsleitfaden schulische Integration, Empfehlung zur Förderung von Schülern mit
Behinderungen, eine Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer aller Schularten, Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport 2009
63
Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen
Abbildung 10: Entwicklung der Kapazitäten und Belegungszahlen in Einrichtungen der heilpädagogischen Hortbetreuung
in 2005 bis 2009
600
500
400
300
2005
2006
2007
Jahr
Kapazität
2008
465
479
464
509
456
462
410
431
0
376
100
402
200
2009
Belegung
Heilpädagogische Leistungen stehen gemäß SGB XII zur Unterstützung der Erreichung des Schulzieles in
einem engen gesetzlichen Bezug zum Schulfeststellungsbescheid der Bildungsagentur. Dies gilt für ambulante
(Schulassistenz), teilstationäre (Hort- bzw. Ferienbetreuung) und stationäre (Internat / Heim) Angebote.
Verändern sich die Schulstrukturen im Freistaat Sachsen, werden auch schulunterstützende Leistungsangebote
beteiligter Rehabilitationsträger beeinflusst. Die aktuelle Prognose bis zum Jahr 2025 für die Kapazitäten der
heilpädagogischen Hortbetreuung (Abb. 12) geht von einem unveränderten Schulsystem in Sachsen aus und der
Annahme, dass die integrative Beschulung behinderter Schüler in Regelschulen weiter kontinuierlich zunimmt.
Die bestehenden Hortstandorte bleiben somit im wesentlichen erhalten und werden schrittweise entsprechend der
aktuellen Bedarfslage zurück gefahren.
8
Heilpädagogischer Kindertagesstättenbereich
Die heilpädagogischen Kindertagesstätten haben nach der Schulgesetznovelle 1995 eine deutlich rückläufige
Entwicklung genommen.
Eltern mit behinderten Kindern im Vorschulalter orientierten sich zunehmend auf die integrative Betreuung in einer
Kindertagesstätte mit entsprechenden Förderbereichen. In den Folgejahren wurde deutlich, dass die Integration
nicht für alle behinderten Kinder optimale Entwicklungsmöglichkeiten bietet. Insbesondere schwererbehinderte
Kinder mit deutlich verringerter Belastungsfähigkeit benötigen kleinere Gruppenstrukturen, spezielle
Rückzugsbereiche und eine intensivere heilpädagogische Betreuung.
Diese Entwicklung verdeutlichte, dass Kindereinrichtungen über das gesamte Stadtgebiet verteilt benötigt werden,
die in angemessenem Umfang möglichst viele Berteuungsmöglichkeiten für behinderte und nichtbehinderte
Kinder anbieten können. Dadurch ist es erreichbar, dass Kinder im Sozialraum je nach Betreuungsbedarf
in entsprechende Einrichtungen vermittelt werden können. Sie verbleiben somit im gewohnten Stadtgebiet,
benötigen keinen besonderen Fahrdienst und besuchen keine spezielle Behinderteneinrichtung.
64
Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen
Eine frühzeitige Stigmatisierung wird verhindert und ein normales Aufwachsen wird gefördert.
Wie in der Abbildung 11 dargestellt, steigen die Belegungszahlen in den heilpädagogischen Bereichen der
Kindertagesstätten jährlich um ca. 20 Plätze. Bei einer Gruppenstärke von 8 Kindern in den heilpädagogischen
Gruppen werden somit jährlich 2 – 3 neue Gruppen benötigt.
Abbildung 11: Darstellung der Entwicklung von Kapazität und Belegung in den heilpädagogischen Kindertagesstätten
in 2005 bis 2009
300
250
150
2005
Kapazität
2006
Belegung
2007
Jahr
2008
251
262
239
262
202
211
193
0
207
50
169
100
189
Anzahl
200
2009
8
65
Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen
8.4 Fazit und prognostischer Bedarf im Bereich der heilpädagogischen
Kindereinrichtungen in Leipzig
Perspektivisch ist davon auszugehen, dass die Zahl behinderter bzw. von einer Behinderung bedrohter Kinder
weiter zunehmen wird. Diese Kinder benötigen angemessene fachliche Betreuungs- und Förderangebote.
Die Entwicklung der Bedarfslage (Wunsch- und Wahlrecht betroffener Eltern), gesetzliche Entwicklungen
(Reform der Eingliederungshilfe bis 2013), die Weiterentwicklung des Schulsystems im Freistaat Sachsen und
natürlich die Umsetzung der UN – Konvention werden den Rahmen für neue Angebotsstrukturen schaffen. Die
Entwicklung wird sich verstärkt in Richtung Integration bzw. Inklusion vollziehen. Behinderte und nichtbehinderte
Kinder und Jugendliche werden zunehmend zusammen in Einrichtungen erzogen und gefördert. Im Bereich
der Behindertenhilfe sind bis 2013 deutlich Veränderungen angezeigt Die Kapazitätsentwicklungen für
heilpädagogische Plätze in Kindertagesstätten und Horten sind dementsprechend einzuordnen.
Aus jetziger Sicht werden bis zum Jahr 2025 etwa 50 neue heilpädagogische Plätze in Kindertagesstätten
benötigt.
Behinderte Menschen und insbesondere behinderte bzw. von einer Behinderung bedrohte Kinder haben ein
Recht auf eine optimale individuelle Förderung und Erziehung in einem möglichst normalen Umfeld. Je früher und
gezielter dieser Förderprozess beginnt um so größer sind die zu erwartenden Fortschritte.
Es wird eine Aufgabe des 2. Behindertenhilfeplanes Leipzig 2011 sein, politisch legitimierte Maßnahmen zu
erarbeiten, die notwendige Entwicklungen in der Stadt Leipzig ermöglichen.
Anzahl
Abbildung 12: Prognose der Belegungszahlen in heilpädagogischer Einrichtungen bis zum Jahr 2025
8
500
450
400
350
300
250
200
150
100
50
0
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025
Jahr
heilpädagogische Kindertagesstätte
66
heilpädagogischer Hort
Abschließende Bemerkungen
9
Abschließende
Bemerkungen
9
67
Abschließende Bemerkungen
9 Abschließende Bemerkungen
Das vorliegende Entwicklungskonzept für das Kindertagesstättennetz der Stadt Leipzig bis zum Jahr 2025 hat
sich zum Ziel gesetzt, über einen integrierten Handlungs- und Planungsansatz das Netz von Kindertagesstätten
zu optimieren, Investitionsplanungen im Kindertagesstättennetz abzustimmen und somit Rahmenbedingungen zu
schaffen, welche die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie eine wohnortnahe Versorgung ermöglichen.
Mit der Angleichung der Jugendhilfeinfrastruktur an die Prozesse und Veränderungen insbesondere der
Stadtentwicklung und des Stadtumbaus setzt die Stadtverwaltung Leipzig ihre aktive und steuernde Rolle bei der
Infrastrukturentwicklung „Kindertagesstätten“ fort.
Die Gestaltung des den o. g. Ansprüchen entsprechenden Kindertagesstättennetzes fordert zum einen ein
aufeinander abgestimmtes Planungsverständnis zwischen Jugendhilfe und Stadtentwicklungsplanung ein, zum
anderen hat es nach wie vor direkten Einfluss auf die nachfolgend aufgeführten einzelnen Ämterfachplanungen:
o auf die im Jugendamt jährlich zu erstellende Bedarfsplanung Kindertagesstätten - hier kommt dem
Entwicklungskonzept eine strategische Orientierungsfunktion zu,
o auf die im Jugendamt zu erstellende Investitionsplanung Kindertagesstätten - hier bildet das
Entwicklungskonzept die Grundlage der Finanzplanung,
o auf die dem Liegenschaftsamt zukommende Verantwortung der Vorhaltung von potentiellen Bauflächen in
kommunalem Eigentum für neue Kindertagesstättenstandorte – hier zeigt das Entwicklungskonzept den
stadträumlichen Bedarf,
o auf die Kämmerei - hier verweist das Entwicklungskonzept auf die zukünftigen Finanzbedarfe für
Kindertagesstättenneubau,
o auf das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung – hier bildet das Konzept die Grundlage für die
Koordinierung der Förderprogramme für investive Baumaßnahmen und
o auf die im Stadtplanungsamt laufenden Standortplanungen und Stadtentwicklungs-prozesse - hier zeigt das
Konzept den stadträumlichen Flächenbedarf für Kindertages-stättenneubaustandorte auf, die über den Einsatz
bauplanungsrechtlicher Instrumente gesichert werden können.
Das vorliegende Entwicklungskonzept impliziert dementsprechend neben der Beschreibung der Politikausrichtung
und der Notwendigkeit eines integrierten Handlungs- und Planungsansatzes zur Erstellung der Bedarfsplanung
Kindertagesstätten auch konkrete Handlungsbedarfe für alle am Prozess der Kindertagesstättenplanung
beteiligten Ämter.
9
Der weitere Zuwachs in Leipzig an wohnhaften Kindern bis Schuleintritt führt dazu, dass sich der Platzbedarf
in Kindertagesstätten bis 2015 kontinuierlich erhöht, danach jedoch wieder leicht abnimmt. Der
aufgezeigte Rückgang des Bedarfes setzt sich bis zum Jahr 2025 fort. Die freiwerdenden Kapazitäten eröffnen
Handlungsmöglichkeiten einerseits zur weiteren Verbesserung der Versorgungssituation im Krippenbereich
und andererseits zum Rückbau von Kapazitäten in überversorgten Stadträumen durch die Schließung
sanierungsbedürftiger Einrichtungen.
Sowohl der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz als auch die geplante Veränderung des
Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz ab dem Jahr 2013 werden weiter zu Veränderungen der
Kindertagesstätteninfrastruktur führen. Der eingeschlagene Weg des Umbaus der Kindertagesstättenlandschaft
geht konform mit den Grundprämissen des SEKo und einer entsprechenden Investitionsplanung.
68
Abschließende Bemerkungen
Konkret auf die einzelnen Jahresscheiben bezogen bedeutet das, dass bei einer durchschnittlichen Größe einer
Kindertagesstätte von 90-120 Plätzen:
o im Jahr 2011 acht neue Kindertagesstätten,
o im Jahr 2012 cirka sechs bis acht neue Kindertagesstätten,
o im Jahr 2013 cirka sechs bis acht neue Kindertagesstätten,
o im Jahr 2014 cirka acht neue Kindertagesstätten bebaut werden müssen;
o ab dem Jahr 2015 wären zwei bis drei Kindertagesstätte jährlich neu erforderlich;
o ab 2020 ist gegebenenfalls ein Rückbau möglich.
Der sozialräumlich verortete Handlungsbedarf (vgl. Pkt. 6) weist die Versorgungsräume „Süd“ (hier
besonders die OT Südvorstadt, Connewitz und Zentrum Südost), „Innerer Osten“ (hier besonders die OT
Anger-Crottendorf sowie Reudnitz), „Innerer Westen“ (hier besonders die OT Lindenau, Altlindenau, Plagwitz,
Schleußig), „Nord“ (besonders die OT Gohlis-Süd, Gohlis-Mitte und Zentrum Nord) und den Versorgungsraum
„Westliches Zentrum“ als bei Neubau prioritär zu betrachten aus.
Der Umbau des aktuellen Kindertagesstättennetzes mit der Intention, Kapazitäten dort zu schaffen, wo nachhaltig
Bedarf signalisiert ist und im Umkehrschluss dort rückzubauen, wo der Bedarf perspektivisch nicht gegeben ist, ist
und bleibt zentraler Gegenstand dieses Entwicklungskonzeptes und stellt für die Stadt Leipzig eine der zentral zu
lösenden Aufgaben dar.
Die Inanspruchnahme eines Hortplatzes und das Vorhalten einer entsprechenden Infrastruktur ist eine freiwillige
Leistung der Stadt Leipzig und orientiert sich an dem Anspruch einer kinder- und familienfreundlichen Stadt.
Die Kommune sichert jedem Kind, dessen Eltern es wünschen, die Hortbetreuung während der gesamten
Grundschulzeit zu.
Die Stadt Leipzig verantwortet darüber hinaus die Sicherung der räumlich-sächlichen und materiellen
Bedingungen für Schulen und Horte am gemeinsamen Standort und setzt die für den Schulträger
maßgeblichen Regelungen des Schulgesetzes für die staatlichen Schulen sowie des Gesetzes über die
Kindertageseinrichtungen für die kommunalen Horte und Betreuungsangebote um. Das Prinzip der unmittelbaren
räumlichen Nähe von Schule und Hort soll realisiert werden.
Die Entwicklung im Bereich der heilpädagogischen Einrichtungen wird sich verstärkt in Richtung Integration bzw.
Inklusion vollziehen. Behinderte und nichtbehinderte Kinder und Jugendliche werden zunehmend zusammen
in Einrichtungen erzogen und gefördert. An dieser Stelle ist darauf zu verweisen, dass im Jahr 2011 der
Behindertenhilfeplan erarbeitet wird, der die o.g. Aussagen präzisiert.
9
69
Abschließende Bemerkungen
Karte 7: Strategischer Handlungsbedarf in den Versorgungsräumen
Nord
Nordost
Nordwest
Innerer Westen
Westliches
Zentrum
Innerer Osten
West
Ost / Südost
Süd
Südwest
Strategischer Handlungsbedarf in den Versorgungsräumen
9
Stadtgrenze
Versorgungsraum
0
2
Kilometer
´
Versorgungsräume mit höchster Priorität zum Kapazitätsausbau
Versorgungsräume mit hoher Priorität zum Kapazitätsausbau
Schwerpunkte des Kapazitätsausbau innerhalb der
Versorgungsräume
Stabilisierung vorhandener Kapazitäten in den
Versorgungsräumen
Langfristig Rückbau von Kapazitäten entsprechend SEKo
Quelle: Jugendamt, Amt für Statistik und Wahlen; Stadtplanungsamt - Stadtentwicklungsplanung
70
Leipzig 2011
Anlage
A
Anlage
A
71
Anlage
Anlage
Maßnahmenkatalog Kindertagesstätten für die Jahre 2012 – 2015
2011
Maßnahmen freier Träger über Fördermittel und Investoren:
Ersatzneubauten mit Kapazitätserweiterung:
o Friedrichshafner Str. 25 (Waldorfschulkindergarten Leipzig e. V.)
o Platner Str. (Deutscher Kinderschutzbund e. V.)
o Palmstr. 4 (Kinderland 2000 gGmbH)
o Tiroler Weg (Elterninitiative „Regenbogenkinder“ e. V.)
Neubauten:
o Raschwitzer Straße 4 (Initiative Waldorfpädagogik)
o Prinz-Eugen-Str. 9-13 (St. Elisabeth) (Caritasverband Leipzig e. V.)
o W.-Heinze-Str. 22/Merseburger Str. 14 (Mütterzentrum e. V.) Erweiterung
o Frohburger Str.33 (Kindervereinigung Leipzig e. V.)
2012
Ersatzneubauten mit Kapazitätserweiterung:
o Meininger Ring (Frühe Hilfen für entwicklungsgestörte und behinderte Kinder Leipzig e. V.)
o Rietschelstraße 53 (FRÖBEL gGmbH)
o Alte Theklaer Str. 15 (Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.)
o Blumenstraße 9-11 (Outlaw Gesellschaft für Jugendhilfe e. V.)
o Güldengossaer Straße (Volkssolidarität Leipziger Land/Muldental e. V.)
Neubauten:
o Puschstraße 9 (Diakonisches Werk Innere Mission)
o Josephstr. 11 (Buchkinder e. V.)
o Hoepner Str. 17 (Caritasverband Leipzig e. V.)
o Paul-Gruner-Straße 26 (Diakonisches Werk-Innere Mission)
A
o Schulze-Delitzsch-Str. (Outlaw Gesellschaft für Jugendhilfe e. V.)
o Bästleinstraße / Torgauer Str. 114 (BIP Kreativitätszentrum gGmbH)
o Lößniger Straße 6 (Verein zur Unterstützung berufstätiger und alleinerziehender Eltern e. V.)
o Brandvorwerkstraße 52-54 (wird ausgeschrieben)
o Mosenthinstraße (Ev.-Luth. Christuskirchgemeinde)
72
Anlage
2013
Kommunale Neubauten
o G.-Schumann-Straße 60
o Riebeckstraße 63
Ersatzneubauten mit Kapazitätserweiterung:
o Am Klucksgraben (Volkssolidarität Leipziger Land/Muldental e.V.)
o Max-Liebermann-Str.15 (AfJFB – Errichtung über Investor)
Neubauten:
o Fichtestraße 28 (Dr. P.Rahn & Partner)
o Audorfstraße (Karl-Liebknecht Str. 30 - 32) (Caritasverband Leipzig Leipzig e. V.)
o Richterstraße/F.-Seeger-Straße (Ev.-Luth. Michaeliskirchgemeinde)
Eine weitere Differenzierung der Zeitschiene und eine entsprechende Zuordnung von potentiellen Standorten
und Trägern über das Jahr 2013 ist für das „Langfristige Entwicklungskonzept der Kindertagesstätteninfrastruktur
der Stadt Leipzig bis 2025“ nicht zielführend, da zum einen mit der jährlich zu erstellenden
Kindertagesstättenbedarfsplanung eine Konkretisierung von Neu- und Ersatzneubauten jahresbezogen (mit
einem Ausblick auf drei Jahre) vorzunehmen ist und zum anderen aktuell keine belastbaren und verbindlichen
Planungen zur Investitionstätigkeit konkret zu benennender freien Träger über das Jahr 2013 hinweg getroffen
werden können. Die vorliegende Strategieplanung benennt die Stadträume, die prioritär zu entwickeln sind und
setzt in der konkreten Umsetzung auf die jährlich zu erstellende Kindertagesstättenbedarfsplanung.
Auf Grund der aktuellen angespannten Versorgungslage insbesondere im Vorschulbereich muss auf die
Möglichkeit der zeitnahen und kostengünstigen Erweiterung bestehender Kapazitäten in derzeit gut versorgten
Stadtgebieten zurückgegriffen werden (z. B. in den Stadtbezirken West und Nordost).
A
73
Anlage
A
74
Entwicklungskonzept für das Kindertagesstättennetz bis zum Jahr 2025
Die Vorlage berücksichtigt sowohl die Prognosen zur demographischen Entwicklung in Leipzig
als auch stadtplanerische Veränderungsprozesse. Die Umsetzung der Inhalte der Vorlage wird
maßgeblich dazu beitragen, Leipzig als Kinder- und familienfreundliche Stadt auszuweisen.
10/2012
Das vorliegende Strategiepapier zur Kindertagesstättenplanung basiert auf der gemeinsamen
Abstimmung der Fachplanungen des Stadtplanungsamtes und des Jugendamtes und hat zum
Ziel, eine wohnortnahe und familienfreundliche Versorgung mit Kindertagesstättenplätzen zu
gewährleisten.
Langfristiges Entwicklungskonzept für das
Kindertagesstättennetz der Stadt Leipzig
bis zum Jahr 2025
10/12
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung