Klasse! Im Grünen - Stadtpark Norderstedt

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Klasse! Im Grünen - Stadtpark Norderstedt
„Klasse! Im Grünen“
ein Projekt des
Förderung der teilnehmenden Gruppen durch die
Informationen zum Projekt
1. Vorbemerkungen
Der Stadtpark Norderstedt stellt einen attraktiven außerschulischen Lernort für Kinder und
Jugendliche dar.
Die Stadtpark Norderstedt GmbH und die Stiftung der Sparkasse Südholstein möchten mit der
Durchführung des Projektes „Klasse! Im Grünen“, Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit
geben, ein umweltpädagogisches, außerschulisches Lernangebot wahrzunehmen. Dieses
Lernangebot ist darauf ausgerichtet, Kinder und Jugendliche über den Besuch des Stadtparks
in Norderstedt hinaus zu motivieren, sich mit Themen des Natur- und Umweltschutzes zu
befassen. Ein besonderes Augenmerk wird im Projekt „ Klasse! Im Grünen“ auf das
experimentelle, selbstständige und handlungsorientierte Lernen und auf das Entdecken und
Erforschen der Flora und Fauna gelegt. Es können somit im Sinne einer Bildung für nachhaltige
Entwicklung der achtvolle Umgang mit der Umwelt erfahren und geübt sowie vielfältige
Schlüsselkompetenzen entwickelt werden.
Die Stiftung der Sparkasse Südholstein fördert die Teilnahme von Kindergärten und Schulen
am Projekt „Klasse! Im Grünen“ durch eine finanzielle Unterstützung.
2. Anfrageberechtigte
Anfrageberechtigt sind Kindergärten, Schulen bzw. deren Fördervereine aus dem gesamten
Geschäftsgebiet der Stiftung der Sparkasse Südholstein (Kreis Pinneberg, Kreis Segeberg,
Stadt Neumünster).
3. Förderungsumfang
Kindergärten, Schulen bzw. deren Fördervereine erhalten die Möglichkeit, eine Anfrage auf
Bezuschussung des Besuches des Stadtparks in Norderstedt in Höhe von pauschal
100,-- Euro pro Gruppe (unabhängig von der Größe der Gruppe) an die Stiftung der Sparkasse
Südholstein zu stellen. Bei mehreren Gruppen einer Einrichtung beträgt der max. Förderbetrag
pro Kindergarten oder Schule für den Teilnahmebeitrag an der „Klasse! Im Grünen“ 300,-- Euro
(für 3 Gruppen/Klassen).
Materialkosten und Anreisekosten werden über die Förderung nicht abgedeckt. Der
Förderbeitrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern von der Stiftung Sparkasse Südholstein mit
der Stadtpark Norderstedt GmbH verrechnet.
4. Bezuschussung
Anfragen auf Übernahme der Kosten sind nach vorheriger Terminabstimmung mit der
Stadtpark Norderstedt GmbH schriftlich durch den Kindergarten, die Schule oder deren
Förderverein an die Stiftung der Sparkasse Südholstein zu stellen. Die mit einer
rechtsverbindlichen Unterschrift versehene Anfrage muss folgende Angaben enthalten:
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Bezeichnung des Anfragenden (Kindergarten, Schule oder deren Förderverein)
Funktion sowie Vor- und Zuname der unterzeichnenden Person
Zweck der Fördermaßnahme
Termin der Veranstaltung
AnsprechpartnerIn bei der Stadtpark Norderstedt GmbH
Angabe der Kosten
5. Zusage / Höhe der Förderung
Der Förderungsumfang pro Einrichtung ist in Punkt 3 „Förderungsumfang“ festgehalten. Ein
Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Anfragen können ohne Begründung abgelehnt
werden.
Eine Zusage wird von der Förderung Dritter nicht abhängig gemacht. Sofern Institute der
Finanzwirtschaft eine Anfrage finanziell unterstützen, ist eine Förderung durch die Stiftung der
Sparkasse Südholstein ausgeschlossen.
Über die finanzielle Unterstützung durch die Stiftung der Sparkasse Südholstein entscheidet
die Geschäftsführung der Stiftung der Sparkasse Südholstein anhand der eingereichten
Unterlagen.
6. Rechnungslegung
Die Rechnung für den Teilnahmebeitrag der „Klasse! Im Grünen“ wird nach Abschluss der
Maßnahme von der Stadtpark Norderstedt GmbH auf die Stiftung der Sparkasse Südholstein
ausgestellt. Der Zahlungsausgleich erfolgt direkt durch die Stiftung an die Stadtpark
Norderstedt GmbH.
7. Öffentlichkeitsarbeit
Der Kindergarten bzw. die Schule ist verpflichtet, die Eltern der betreffenden Kinder über die
Förderung durch die Stiftung der Sparkasse Südholstein zu informieren sowie alle Kinder und
Jugendlichen, z.B. über die eigene Schulzeitung, zur Teilnahme am Projekt „Klasse! Im
Grünen“ und Förderung durch die Stiftung Sparkasse Südholstein aufzurufen. Ferner ist die
Stiftung berechtigt nach vorheriger Absprache, gemeinsam mit der Stadtpark Norderstedt
GmbH Pressekonferenzen mit den am Projekt teilnehmenden Kindern und Jugendlichen
durchzuführen.
Neumünster, 28.02.2012
Der Vorstand
Stiftung der Sparkasse Südholstein

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