Klasse! Im Grünen - Stadtpark Norderstedt
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Klasse! Im Grünen - Stadtpark Norderstedt
„Klasse! Im Grünen“ ein Projekt des Förderung der teilnehmenden Gruppen durch die Informationen zum Projekt 1. Vorbemerkungen Der Stadtpark Norderstedt stellt einen attraktiven außerschulischen Lernort für Kinder und Jugendliche dar. Die Stadtpark Norderstedt GmbH und die Stiftung der Sparkasse Südholstein möchten mit der Durchführung des Projektes „Klasse! Im Grünen“, Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben, ein umweltpädagogisches, außerschulisches Lernangebot wahrzunehmen. Dieses Lernangebot ist darauf ausgerichtet, Kinder und Jugendliche über den Besuch des Stadtparks in Norderstedt hinaus zu motivieren, sich mit Themen des Natur- und Umweltschutzes zu befassen. Ein besonderes Augenmerk wird im Projekt „ Klasse! Im Grünen“ auf das experimentelle, selbstständige und handlungsorientierte Lernen und auf das Entdecken und Erforschen der Flora und Fauna gelegt. Es können somit im Sinne einer Bildung für nachhaltige Entwicklung der achtvolle Umgang mit der Umwelt erfahren und geübt sowie vielfältige Schlüsselkompetenzen entwickelt werden. Die Stiftung der Sparkasse Südholstein fördert die Teilnahme von Kindergärten und Schulen am Projekt „Klasse! Im Grünen“ durch eine finanzielle Unterstützung. 2. Anfrageberechtigte Anfrageberechtigt sind Kindergärten, Schulen bzw. deren Fördervereine aus dem gesamten Geschäftsgebiet der Stiftung der Sparkasse Südholstein (Kreis Pinneberg, Kreis Segeberg, Stadt Neumünster). 3. Förderungsumfang Kindergärten, Schulen bzw. deren Fördervereine erhalten die Möglichkeit, eine Anfrage auf Bezuschussung des Besuches des Stadtparks in Norderstedt in Höhe von pauschal 100,-- Euro pro Gruppe (unabhängig von der Größe der Gruppe) an die Stiftung der Sparkasse Südholstein zu stellen. Bei mehreren Gruppen einer Einrichtung beträgt der max. Förderbetrag pro Kindergarten oder Schule für den Teilnahmebeitrag an der „Klasse! Im Grünen“ 300,-- Euro (für 3 Gruppen/Klassen). Materialkosten und Anreisekosten werden über die Förderung nicht abgedeckt. Der Förderbeitrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern von der Stiftung Sparkasse Südholstein mit der Stadtpark Norderstedt GmbH verrechnet. 4. Bezuschussung Anfragen auf Übernahme der Kosten sind nach vorheriger Terminabstimmung mit der Stadtpark Norderstedt GmbH schriftlich durch den Kindergarten, die Schule oder deren Förderverein an die Stiftung der Sparkasse Südholstein zu stellen. Die mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift versehene Anfrage muss folgende Angaben enthalten: • • • • • • Bezeichnung des Anfragenden (Kindergarten, Schule oder deren Förderverein) Funktion sowie Vor- und Zuname der unterzeichnenden Person Zweck der Fördermaßnahme Termin der Veranstaltung AnsprechpartnerIn bei der Stadtpark Norderstedt GmbH Angabe der Kosten 5. Zusage / Höhe der Förderung Der Förderungsumfang pro Einrichtung ist in Punkt 3 „Förderungsumfang“ festgehalten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Anfragen können ohne Begründung abgelehnt werden. Eine Zusage wird von der Förderung Dritter nicht abhängig gemacht. Sofern Institute der Finanzwirtschaft eine Anfrage finanziell unterstützen, ist eine Förderung durch die Stiftung der Sparkasse Südholstein ausgeschlossen. Über die finanzielle Unterstützung durch die Stiftung der Sparkasse Südholstein entscheidet die Geschäftsführung der Stiftung der Sparkasse Südholstein anhand der eingereichten Unterlagen. 6. Rechnungslegung Die Rechnung für den Teilnahmebeitrag der „Klasse! Im Grünen“ wird nach Abschluss der Maßnahme von der Stadtpark Norderstedt GmbH auf die Stiftung der Sparkasse Südholstein ausgestellt. Der Zahlungsausgleich erfolgt direkt durch die Stiftung an die Stadtpark Norderstedt GmbH. 7. Öffentlichkeitsarbeit Der Kindergarten bzw. die Schule ist verpflichtet, die Eltern der betreffenden Kinder über die Förderung durch die Stiftung der Sparkasse Südholstein zu informieren sowie alle Kinder und Jugendlichen, z.B. über die eigene Schulzeitung, zur Teilnahme am Projekt „Klasse! Im Grünen“ und Förderung durch die Stiftung Sparkasse Südholstein aufzurufen. Ferner ist die Stiftung berechtigt nach vorheriger Absprache, gemeinsam mit der Stadtpark Norderstedt GmbH Pressekonferenzen mit den am Projekt teilnehmenden Kindern und Jugendlichen durchzuführen. Neumünster, 28.02.2012 Der Vorstand Stiftung der Sparkasse Südholstein