GEW zum neuen Kindergartengesetz in NRW
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GEW zum neuen Kindergartengesetz in NRW
GEW zum neuen Kindergartengesetz in NRW Mehr Aufgaben, aber weniger Bildung Qualifizierte Bildung und Betreuung erfordern mehr Zeit und Geld! Nach monatelangem Dialog mit den kommunalen Verbänden, Kirchen und Wohlfahrtsverbänden hat die Landesregierung nun Eckpunkte für ein neues Kindergartengesetz vorgelegt. Jugendminister Laschet verspricht uns das „modernste Kindergartengesetz Europas“. „Bildung, Erziehung und Betreuung“ in den Kindertagesstätten in NRW sollen auf einer vereinfachten und gerechteren Basis der Finanzierung und mit weniger Bürokratie sichergestellt und zukunftsfähig gemacht werden. Im Kern geht es um die Einführung eines komplizierten Systems von Personalkostenpauschalen für die Finanzierung von Betreuungsgruppen, die sich an Gruppengrößen und Öffnungszeiten orientieren. Zugleich erhöht sich der Umfang der Aufgaben erheblich: • Verdoppelung der Zahl der betreuten Kinder unter 3 Jahren in 2008 • Erhöhung der Anzahl der Familienzentren auf ein Drittel der Einrichtungen bis 2010 • Überprüfung der Sprachfähigkeit zwei Jahre vor der Einschulung und systematische Sprachförderung bis zur Einschulung Die angekündigte Anhebung der Landeszuschüsse auf von bisher 852 Mio. € auf 950 Mio. € kompensiert die Kürzungen von 190 Mio. € aus dem laufenden Haushaltsjahr nicht. Der Etat beinhaltet zudem 84 Mio. € Mehrkosten, die dem Land aufgrund der Absenkung des Trägeranteils der kirchlichen Träger entstehen. Auch die erstmals gewährten Zuschüsse für Tagesmütter an die Kommunen werden hieraus finanziert. Die GEW stellt fest: • Mit der zukünftigen Finanzierungsstruktur kann es keine nachhaltige Verbesserung der Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen geben. Dieses Spargesetz bedroht viele kleine Einrichtungen der freien Träger und Elterninitiativen in ihrer Existenz. Es belastet auch insbesondere Kommunen mit besonders sozial benachteiligten Stadtteilen, da für ihre Einrichtungen dort die bislang gewährten zusätzliche Fördermittel entfallen. • Die dringend erforderliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Fachkräfte bleibt auf der Strecke. Die Qualität der pädagogischen Arbeit kann nicht verbessert werden, da notwendige Vor- und Nachbereitungszeiten eingeschränkt werden. Die Arbeitsbelastung beim pädagogischen Personal nimmt zu. • Fort- und Weiterbildung der Erzieherinnen werden nur eingeschränkt möglich sein. Die Weiterentwicklung der frühkindlichen Bildung in den Einrichtungen gebietet eine hochwertige Fachausbildung des Personals bis hin zu Berufsabschlüssen auf Hochschulniveau. . • Der Druck auf die Personalsituation in den Kindertageseinrichtungen wird steigen. Das pädagogische Personal wird es künftig vermehrt mit Zwangsteilzeit, Lohndruck und untertariflicher Bezahlung sowie zu prekären und geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen zu tun haben. • Das Niveau der Elternbeiträge ist nicht zu halten, sie werden steigen. Die Kinderbetreuungskosten werden zu einer enormen finanziellen Belastung in vielen Familien führen. Wo bleibt die Chancengleichheit, wo bleibt die gesellschaftliche Anerkennung für Familien? Die GEW fordert: • Bedarfsgerechter Ausbau der Kinderbetreuung in NRW! • Mehr Zeit und Geld für qualifizierte Arbeit in den Einrichtungen! • Absicherung fachlicher Standards mit qualifiziertem Personal! • Wertschätzung der Arbeit der Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen durch bessere tarifliche Bezahlung und attraktive berufliche Entwicklungsperspektiven!