Camping Julianahoeve Hoogenboomlaan 42 4325 DM Renesse

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Camping Julianahoeve Hoogenboomlaan 42 4325 DM Renesse
Camping Julianahoeve ist Mitglied der Organisation RECRON. Hierdurch gelten auf diesem Campingplatz die allgemeinen RECRONBedingungen. Für jeden sind diese Bedingungen an der Rezeption erhältlich. Auβer diesen allgemeinen Bedingungen wenden wir auch die
Campingordnung von Camping Julianahoeve an.
Artikel 6: Tagesgäste
Artikel 1: Saisonplatz
muss ab dem 1. Mai 2015 mit einem Caravan besetzt und
unterhalten werden. Das bedeutet dass der Rasen gemäht
wird, und es gepflegt aussieht. Sorgen Sie dafür, dass keine
Gegenstände auf dem Platz herumliegen. Der Platz steht ab
dem 20 März 2015 zur Verfügung und der Caravan muss vor
dem 1 November 2015 wieder verlassen werden.
Artikel 2: Zahlungsweise
Bei Reservierung müssen 10% der Mietsumme vor dem 15.
Dezember 2014 bezahlt worden sein. Weitere 40 % müssen
vor dem 01. Februar 2015 bei uns eingegangen sein, der
Restbetrag vor dem 01 Mai 2015. Bei verspäteter Zahlung
wird der gesetzlich festgelegte Zinssatz in Rechnung
gebracht.
Falls die erste Rate nicht vor dem 01. Februar 2015 bei uns
eingegangen ist, vermieten wir Ihren Platz anderweiter.
1. Tagesgäste müssen spätestens um 23.00 Uhr den
Campingplatz verlassen. Sorgen Sie dafür, dass auch Ihre
Tagesgäste sich an unsere Regeln halten. Wir halten Sie
verantwortlich für das Verhalten Ihrer Gäste.
2. Besucher dürfen nicht mit ihrem Auto auf den Campingplatz.
Sie müssen das Auto auf dem Parkplatz vor der Schranke
abstellen und eine Parkkarte holen für die Zeit, in der Sie auf
dem Camping verbleiben.
3. Sollten Personen bei einer Kontrolle nicht beweisen können,
Gast auf unserem Campingplatz zu sein, dann haben wir das
Recht, diese Personen vom Platz zu entfernen.
4. Tagesgäste haben in den Ferien keinen Zugang zum
Schwimmbad.
Artikel 7: Haustiere
Haustiere sind auf dem Gelände nicht erlaubt.
Artikel 8: Zugangskontrolle
Artikel 3: Bedingungen
Sie müssen den beigefügten Mietvertrag unterschrieben vor
dem 01. Februar 2015 zurücksenden, auch zum
Vorbereitungszweck der Schwimmbadbenutzung. Der
Mietpreis gilt für maximal 6 Personen (Namen- und
Personengebunden). Extra Personen können, auch vor dem
01 Februar 2015, für € 47,50 pro Saison angemeldet werden,
dieser Preis ist inklusive Schwimmbadbenutzung.
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Artikel 4: Bewohnung des Wohnwagens
1.
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3.
In Ihrem Mietbetrag sind die Kosten enthalten für den
Aufenthalt von 6 Personen während den Zeit vom 20 März.
bis anschl. 1 November 2015 und die Benutzung des
Schwimmbades durch dieselben Personen in dieser Zeit.
Sollte eine Änderung der festen Bewohner, die auf der Liste
stehen stattfinden, dann müssen Sie dies vor dem 1. Februar
2015 auf der Rezeption bekanntgeben. Wenn mehr als 6
feste Personen (ab 2 Jahren) regelmäßig übernachten,
können Sie diese für € 47,50 pro Person pro Saison
anmelden. Personen die nur einige Nächte bei Ihnen logieren,
melden Sie Im Voraus an über Mein Julianahoeve, mit der
“Anmeldungskarte Mieter”, oder pro E-Mail für € 4,75 pro
Person per Nacht.
Es dürfen nicht mehr als 6 Personen gleichzeitig auf einem
Platz übernachten ohne Genehmigung der Rezeption!
Das Aufstellen eines zusätzlichen Zelts auf Ihrem Feld ist nur
dann gestattet wenn das Auto auch noch am Platz geparkt
werden kann.
2.
DIE ANMELDUNG DER GÄSTE IST VON GROSSER
BEDEUTUNG WEGEN IHRER EIGENEN SICHERHEIT !
3.
3.
Der Campingplatz ist mit einer automatischen Schranke
gesichert, die mit einer Zugangskarte zu bedienen ist. Gäste
können diese Karte nach Hinterlegung einer Kaution von
€ 20,00 erhalten. Pro Platz wird eine Karte ausgehändigt, es
darf auch nur ein Auto auf dem Platz geparkt werden. Die
Schranke ist zwischen 23:00 und 07:00 Uhr nicht bedienen.
(nur im Notfall!).
Sie müssen uns die Kennzeichen der Autos mitteilen, die in
Ihrem Mietvertrag angemeldet sind und die Ihre
Zugangskarte benutzen werden. Pro Karte kann ein Auto auf
dem Campingplatz fahren. Es ist ausdrücklich nicht gestattet,
diese Karte an Personen weiterzugeben, die nicht angemeldet
sind! Diese Personen müssen sich zuerst bei der Rezeption
melden.
Wann die Rezeption zu ist, können Sie im Notfall, die
Gegensprechanlage nutzen beim Eingang der
Campingplatz und die Verwalter/Bewachung
informieren.
Artikel 9: Gebrauch motorisierter Fahrzeugen
1.
Wir bitten Sie, den Autogebrauch auf ein Minimum zu
reduzieren und nur Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Das
Auto muss zu jeder Zeit auf Ihrem Platz geparkt werden oder
auf dem von Ihnen gemieteten Parkplatz. Es ist ausdrücklich
nicht gestattet, Ihr Auto längere Zeit in der Einfahrt zu
parken, um Platz zu gewinnen.
Auf Ihrem Saisonplatz müssen Sie Platz für Ihr eigenes Auto
schaffen. Das Auto muss mit einer gültigen Aufkleber
versehen sein.
Mit motorisierten Zweirädern dürfen Sie den Camping nur
auf- und abfahren.
Artikel 5: Nur Familiencamping
Artikel 10: Ruhe
Unverheiratete Jugendliche, unter 21 Jahren alt, werden ohne
ihre Eltern oder ihre(n) gesetzliche(n) Vertreter(in) nicht auf
dem Campingplatz zugelassen.
Jugendliche unter 21 Jahren Alt dürfen nur auf dem
Campingplatz verbleiben, wenn mindestens einer seiner/ihrer
Eltern selber auf dem Campingplatz anwesend ist und
solange die Jugendlichen sich auf demselben Feld wie ihre
Eltern aufhalten.
1. Beachten Sie, dass es zwischen 23.00 Uhr und 07.00 Uhr auf
dem Campingplatz ruhig sein soll. Es darf nicht mit Autos oder
anderen motorisierten Fahrzeugen auf dem Campingplatz
gefahren werden (die Schranke kann auch nicht mehr bedient
worden, außer in Notfällen!). Lärmbelästigung im weitesten
Sinn des Wortes muss zu jeder Zeit vermieden werden.
2. Die Direktion behält sich das Recht vor, bei wiederholter
Lärmbelästigung oder/und unerlaubter Müllentsorgung dieser
Person den Zutritt zum Campingplatz zu verweigern.
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Artikel 11: Adresse
Artikel 17: Abfallverwertung
Wenn sich Ihre Adresse, Telefonnummer und/oder E-Mail
Adresse ändert, dann geben Sie dies bitte an der Rezeption
durch.
Im Notfall müssen wir Sie irgendwo erreichen können ! Das
gilt auch, wenn das Kennzeichen Ihres Autos sich ändert.
Artikel 12: Vermietung Caravan
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Wenn Sie Ihren Caravan vermieten oder einen Gast haben,
müssen alle Personen, die in Ihrem Caravan übernachten auf
Grund der Gesetzes zur Nachtregistrierung angemeldet
werden.
Sie müssen dafür sorgen, dass der Untermieter sich innerhalb
der Bürozeiten mit einer Vollmachtskarte in der Rezeption
meldet. Sie müssen die Mieter vorab mittels Mein
Julianahoeve, der Genehmigung Karte oder einer E-Mail
melden. Ohne diese Anmeldung hat man keinen Zugang zum
Campingplatz. Bei Ankunft muss man pro Person pro Nacht
€ 4,75 Aufenthaltskosten bezahlen. Der Mieter bekommt bei
Ankunft einen eigenen Zugangskarte für die Schranke.
Unterrichten Sie Ihren Mieter jedenfalls dass:
es nicht gestattet ist, Haustiere mitzubringen
Personen unter 21 Jahren nicht ohne Eltern oder
gesetzliche(n) Betreuer(in) auf dem Campingplatz
übernachten dürfen
Sie die Öffnungszeiten der Rezeption berücksichtigen,
es eine Schranke gibt, wofür Sie einen Zugangskarte abholen
müssen. Der Kaution hierfür beträgt € 20,00 (Sie dürfen also
nie Ihren Mietern Ihren eigenen Zugangskarte mitgeben)
Sollten Sie, als Verantwortlicher, oben genanntes nicht an
Ihre Mieter durchgeben, dann werden wir geeignete
Maßnahmen treffen.
Artikel 13: Hinstellen Wohnwagen/Abstellraum
1. Die Benutzung einer Parabolantenne / eines Flaggenmastes
ist gestattet vorausgesetzt das diese nicht die Höhe der
Caravan übersteigt.
2. Auf dem Platz darf nur ein „Stoffzelt“ von maximal 200 cm x
200 cm als Abstellraum stehen und es muss vor dem 1
November 2015 wieder entfernt werden.
3. Der Wohnwagen oder Abstellraum muss minimal 1
Messer von der Grenze hingestellt werden.
Der Campingplatz bietet gute Möglichkeiten Abfall getrennt
abzugeben. Sie müssen Ihren Müll in verschnürten Beuteln in
die Container werfen und den Container dann wieder
abschlieβen, in Beziehung auf die Geruchsbelästigung. Für
Biomüll, Glas, Papier und Plastik gibt es separate Container;
benutzen Sie diese auch.
Extra Kosten für den Müllabfuhr werden an die Gäste
weitergegeben. Selbstverständlich dürfen keine Sachen von
außerhalb des Campings in die Müllcontainer geworfen
werden. Wenn wir das doch feststellen, werden wir den
Mietvertrag mit Ihnen mit sofortiger Wirkung kündigen!
Artikel 18: Sport und Spiel
Damit anderer Leute Eigentum geschützt wird, ist es nicht
gestattet auf dem Weg Ballspiele zu treiben.
Ballspiele werden auf den dazu bestimmten Sportplätzen
getrieben. Wenn Aktivitäten organisiert werden, ist Betreten
des Feldes nur gestattet, wenn Sie sich dafür angemeldet
haben. Jeder muss sich an die Regeln, die für den Sportplatz
gelten, halten.
Artikel 19: Gas
Es ist Pflicht, Gasschläuche alle 2 Jahre durch neue zu
ersetzen. Die Länge des Gasschlauches darf max. 1.5 m
betragen. Pro Caravan dürfen nur 2 Gasflaschen vorhanden
sein. Denke Sie an Ihre Sicherheit! Eine Gasflasche darf nicht
im Caravan oder in Abstellhäuschen stehen. Gasflaschen, die
bei Kontrolle zu alt erscheinen, werden von uns entfernt.
Artikel 20: Verbrauch von Wasser und Strom
Am Ende der Saison wird Ihnen der Energieverbrauch
berechnet. Für Wasserverbrauch gilt ein Mindestverbrauch
von 3 m³, der Ihnen in Rechnung gestellt wird.
Artikel 21: Ungebührliches Benehmen
Die Leitung des Campings behält sich das Recht vor, Personen
die sich fortwährend ungebührlich benehmen und die
aufgestellten Regeln nicht befolgen, den Vertrag zu kündigen
und den Zutritt zum Campingplatz zu verwehren.
Artikel 22: Alkoholkonsum
Artikel 14: Sanitäranlagen
1. Halten Sie die Toiletten und Duschen sauber! Kinder bis
6 Jahre dürfen nicht ohne Begleitung zu den Toiletten. Werfen
Sie keine Damenbinden, Windeln und dergl. in die Toiletten.
2. Es ist nicht gestattet in den Waschbecken innerhalb der
Sanitäranlagen Gemüse zu putzen, Fisch auszunehmen usw.
Artikel 15: Abwasser
Das Abwasser muss in den dazu bestimmten Abflüssen bei
den Sanitäranlagen aufgefangen und abtransportiert werden.
Wenn Sie Abwasser in den Graben oder Boden laufen lassen,
wird Ihr Caravan unverzüglich vom Campingplatz entfernt!
Der Verzehr von alkoholhaltigen Getränken ist nur auf dem
Platz erlaubt, den Sie gemietet haben oder in einem der
vorhandenen Cafés oder Restaurants mit den
dazugehörenden Terrassen.
Die Eltern oder Vertreter bleiben zu allen Zeiten
verantwortlich für den Alkoholkonsum Ihrer Kinder, sie
müssen den Alkoholkonsum einschränke oder verhindern.
Artikel 23: Camping geöffnet
Der Campingplatz ist vom 20 März bis zum Sonntag, dem 01.
November 2015 geöffnet.
Artikel 16: Brandgefahr
In jedem Caravan muss ein kontrollierter und für gut
befundener Feuerlöscher von 2 kg. anwesend sein. Es ist
nicht gestattet offenes Feuer, wie ein Lagerfeuer, zu machen.
Barbecue(Feuerkörbe/Kamine) ist gestattet bis zum
höchstens 23:00 Uhr, unter der Voraussetzung dass es auf
sichere Weise geschieht und andere Bewohner nicht belästigt
werden.
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Änderungen vorbehalten
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