Camping Julianahoeve Hoogenboomlaan 42 4325 DM Renesse
Transcription
Camping Julianahoeve Hoogenboomlaan 42 4325 DM Renesse
Camping Julianahoeve ist Mitglied der Organisation RECRON. Hierdurch gelten auf diesem Campingplatz die allgemeinen RECRONBedingungen. Für jeden sind diese Bedingungen an der Rezeption erhältlich. Auβer diesen allgemeinen Bedingungen wenden wir auch die Campingordnung von Camping Julianahoeve an. Artikel 6: Tagesgäste Artikel 1: Saisonplatz muss ab dem 1. Mai 2015 mit einem Caravan besetzt und unterhalten werden. Das bedeutet dass der Rasen gemäht wird, und es gepflegt aussieht. Sorgen Sie dafür, dass keine Gegenstände auf dem Platz herumliegen. Der Platz steht ab dem 20 März 2015 zur Verfügung und der Caravan muss vor dem 1 November 2015 wieder verlassen werden. Artikel 2: Zahlungsweise Bei Reservierung müssen 10% der Mietsumme vor dem 15. Dezember 2014 bezahlt worden sein. Weitere 40 % müssen vor dem 01. Februar 2015 bei uns eingegangen sein, der Restbetrag vor dem 01 Mai 2015. Bei verspäteter Zahlung wird der gesetzlich festgelegte Zinssatz in Rechnung gebracht. Falls die erste Rate nicht vor dem 01. Februar 2015 bei uns eingegangen ist, vermieten wir Ihren Platz anderweiter. 1. Tagesgäste müssen spätestens um 23.00 Uhr den Campingplatz verlassen. Sorgen Sie dafür, dass auch Ihre Tagesgäste sich an unsere Regeln halten. Wir halten Sie verantwortlich für das Verhalten Ihrer Gäste. 2. Besucher dürfen nicht mit ihrem Auto auf den Campingplatz. Sie müssen das Auto auf dem Parkplatz vor der Schranke abstellen und eine Parkkarte holen für die Zeit, in der Sie auf dem Camping verbleiben. 3. Sollten Personen bei einer Kontrolle nicht beweisen können, Gast auf unserem Campingplatz zu sein, dann haben wir das Recht, diese Personen vom Platz zu entfernen. 4. Tagesgäste haben in den Ferien keinen Zugang zum Schwimmbad. Artikel 7: Haustiere Haustiere sind auf dem Gelände nicht erlaubt. Artikel 8: Zugangskontrolle Artikel 3: Bedingungen Sie müssen den beigefügten Mietvertrag unterschrieben vor dem 01. Februar 2015 zurücksenden, auch zum Vorbereitungszweck der Schwimmbadbenutzung. Der Mietpreis gilt für maximal 6 Personen (Namen- und Personengebunden). Extra Personen können, auch vor dem 01 Februar 2015, für € 47,50 pro Saison angemeldet werden, dieser Preis ist inklusive Schwimmbadbenutzung. 1. 2. Artikel 4: Bewohnung des Wohnwagens 1. 2. 3. In Ihrem Mietbetrag sind die Kosten enthalten für den Aufenthalt von 6 Personen während den Zeit vom 20 März. bis anschl. 1 November 2015 und die Benutzung des Schwimmbades durch dieselben Personen in dieser Zeit. Sollte eine Änderung der festen Bewohner, die auf der Liste stehen stattfinden, dann müssen Sie dies vor dem 1. Februar 2015 auf der Rezeption bekanntgeben. Wenn mehr als 6 feste Personen (ab 2 Jahren) regelmäßig übernachten, können Sie diese für € 47,50 pro Person pro Saison anmelden. Personen die nur einige Nächte bei Ihnen logieren, melden Sie Im Voraus an über Mein Julianahoeve, mit der “Anmeldungskarte Mieter”, oder pro E-Mail für € 4,75 pro Person per Nacht. Es dürfen nicht mehr als 6 Personen gleichzeitig auf einem Platz übernachten ohne Genehmigung der Rezeption! Das Aufstellen eines zusätzlichen Zelts auf Ihrem Feld ist nur dann gestattet wenn das Auto auch noch am Platz geparkt werden kann. 2. DIE ANMELDUNG DER GÄSTE IST VON GROSSER BEDEUTUNG WEGEN IHRER EIGENEN SICHERHEIT ! 3. 3. Der Campingplatz ist mit einer automatischen Schranke gesichert, die mit einer Zugangskarte zu bedienen ist. Gäste können diese Karte nach Hinterlegung einer Kaution von € 20,00 erhalten. Pro Platz wird eine Karte ausgehändigt, es darf auch nur ein Auto auf dem Platz geparkt werden. Die Schranke ist zwischen 23:00 und 07:00 Uhr nicht bedienen. (nur im Notfall!). Sie müssen uns die Kennzeichen der Autos mitteilen, die in Ihrem Mietvertrag angemeldet sind und die Ihre Zugangskarte benutzen werden. Pro Karte kann ein Auto auf dem Campingplatz fahren. Es ist ausdrücklich nicht gestattet, diese Karte an Personen weiterzugeben, die nicht angemeldet sind! Diese Personen müssen sich zuerst bei der Rezeption melden. Wann die Rezeption zu ist, können Sie im Notfall, die Gegensprechanlage nutzen beim Eingang der Campingplatz und die Verwalter/Bewachung informieren. Artikel 9: Gebrauch motorisierter Fahrzeugen 1. Wir bitten Sie, den Autogebrauch auf ein Minimum zu reduzieren und nur Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Das Auto muss zu jeder Zeit auf Ihrem Platz geparkt werden oder auf dem von Ihnen gemieteten Parkplatz. Es ist ausdrücklich nicht gestattet, Ihr Auto längere Zeit in der Einfahrt zu parken, um Platz zu gewinnen. Auf Ihrem Saisonplatz müssen Sie Platz für Ihr eigenes Auto schaffen. Das Auto muss mit einer gültigen Aufkleber versehen sein. Mit motorisierten Zweirädern dürfen Sie den Camping nur auf- und abfahren. Artikel 5: Nur Familiencamping Artikel 10: Ruhe Unverheiratete Jugendliche, unter 21 Jahren alt, werden ohne ihre Eltern oder ihre(n) gesetzliche(n) Vertreter(in) nicht auf dem Campingplatz zugelassen. Jugendliche unter 21 Jahren Alt dürfen nur auf dem Campingplatz verbleiben, wenn mindestens einer seiner/ihrer Eltern selber auf dem Campingplatz anwesend ist und solange die Jugendlichen sich auf demselben Feld wie ihre Eltern aufhalten. 1. Beachten Sie, dass es zwischen 23.00 Uhr und 07.00 Uhr auf dem Campingplatz ruhig sein soll. Es darf nicht mit Autos oder anderen motorisierten Fahrzeugen auf dem Campingplatz gefahren werden (die Schranke kann auch nicht mehr bedient worden, außer in Notfällen!). Lärmbelästigung im weitesten Sinn des Wortes muss zu jeder Zeit vermieden werden. 2. Die Direktion behält sich das Recht vor, bei wiederholter Lärmbelästigung oder/und unerlaubter Müllentsorgung dieser Person den Zutritt zum Campingplatz zu verweigern. Camping Julianahoeve Hoogenboomlaan 42 4325 DM Renesse 1 Artikel 11: Adresse Artikel 17: Abfallverwertung Wenn sich Ihre Adresse, Telefonnummer und/oder E-Mail Adresse ändert, dann geben Sie dies bitte an der Rezeption durch. Im Notfall müssen wir Sie irgendwo erreichen können ! Das gilt auch, wenn das Kennzeichen Ihres Autos sich ändert. Artikel 12: Vermietung Caravan 1. 2. • • • 1. 2. Wenn Sie Ihren Caravan vermieten oder einen Gast haben, müssen alle Personen, die in Ihrem Caravan übernachten auf Grund der Gesetzes zur Nachtregistrierung angemeldet werden. Sie müssen dafür sorgen, dass der Untermieter sich innerhalb der Bürozeiten mit einer Vollmachtskarte in der Rezeption meldet. Sie müssen die Mieter vorab mittels Mein Julianahoeve, der Genehmigung Karte oder einer E-Mail melden. Ohne diese Anmeldung hat man keinen Zugang zum Campingplatz. Bei Ankunft muss man pro Person pro Nacht € 4,75 Aufenthaltskosten bezahlen. Der Mieter bekommt bei Ankunft einen eigenen Zugangskarte für die Schranke. Unterrichten Sie Ihren Mieter jedenfalls dass: es nicht gestattet ist, Haustiere mitzubringen Personen unter 21 Jahren nicht ohne Eltern oder gesetzliche(n) Betreuer(in) auf dem Campingplatz übernachten dürfen Sie die Öffnungszeiten der Rezeption berücksichtigen, es eine Schranke gibt, wofür Sie einen Zugangskarte abholen müssen. Der Kaution hierfür beträgt € 20,00 (Sie dürfen also nie Ihren Mietern Ihren eigenen Zugangskarte mitgeben) Sollten Sie, als Verantwortlicher, oben genanntes nicht an Ihre Mieter durchgeben, dann werden wir geeignete Maßnahmen treffen. Artikel 13: Hinstellen Wohnwagen/Abstellraum 1. Die Benutzung einer Parabolantenne / eines Flaggenmastes ist gestattet vorausgesetzt das diese nicht die Höhe der Caravan übersteigt. 2. Auf dem Platz darf nur ein „Stoffzelt“ von maximal 200 cm x 200 cm als Abstellraum stehen und es muss vor dem 1 November 2015 wieder entfernt werden. 3. Der Wohnwagen oder Abstellraum muss minimal 1 Messer von der Grenze hingestellt werden. Der Campingplatz bietet gute Möglichkeiten Abfall getrennt abzugeben. Sie müssen Ihren Müll in verschnürten Beuteln in die Container werfen und den Container dann wieder abschlieβen, in Beziehung auf die Geruchsbelästigung. Für Biomüll, Glas, Papier und Plastik gibt es separate Container; benutzen Sie diese auch. Extra Kosten für den Müllabfuhr werden an die Gäste weitergegeben. Selbstverständlich dürfen keine Sachen von außerhalb des Campings in die Müllcontainer geworfen werden. Wenn wir das doch feststellen, werden wir den Mietvertrag mit Ihnen mit sofortiger Wirkung kündigen! Artikel 18: Sport und Spiel Damit anderer Leute Eigentum geschützt wird, ist es nicht gestattet auf dem Weg Ballspiele zu treiben. Ballspiele werden auf den dazu bestimmten Sportplätzen getrieben. Wenn Aktivitäten organisiert werden, ist Betreten des Feldes nur gestattet, wenn Sie sich dafür angemeldet haben. Jeder muss sich an die Regeln, die für den Sportplatz gelten, halten. Artikel 19: Gas Es ist Pflicht, Gasschläuche alle 2 Jahre durch neue zu ersetzen. Die Länge des Gasschlauches darf max. 1.5 m betragen. Pro Caravan dürfen nur 2 Gasflaschen vorhanden sein. Denke Sie an Ihre Sicherheit! Eine Gasflasche darf nicht im Caravan oder in Abstellhäuschen stehen. Gasflaschen, die bei Kontrolle zu alt erscheinen, werden von uns entfernt. Artikel 20: Verbrauch von Wasser und Strom Am Ende der Saison wird Ihnen der Energieverbrauch berechnet. Für Wasserverbrauch gilt ein Mindestverbrauch von 3 m³, der Ihnen in Rechnung gestellt wird. Artikel 21: Ungebührliches Benehmen Die Leitung des Campings behält sich das Recht vor, Personen die sich fortwährend ungebührlich benehmen und die aufgestellten Regeln nicht befolgen, den Vertrag zu kündigen und den Zutritt zum Campingplatz zu verwehren. Artikel 22: Alkoholkonsum Artikel 14: Sanitäranlagen 1. Halten Sie die Toiletten und Duschen sauber! Kinder bis 6 Jahre dürfen nicht ohne Begleitung zu den Toiletten. Werfen Sie keine Damenbinden, Windeln und dergl. in die Toiletten. 2. Es ist nicht gestattet in den Waschbecken innerhalb der Sanitäranlagen Gemüse zu putzen, Fisch auszunehmen usw. Artikel 15: Abwasser Das Abwasser muss in den dazu bestimmten Abflüssen bei den Sanitäranlagen aufgefangen und abtransportiert werden. Wenn Sie Abwasser in den Graben oder Boden laufen lassen, wird Ihr Caravan unverzüglich vom Campingplatz entfernt! Der Verzehr von alkoholhaltigen Getränken ist nur auf dem Platz erlaubt, den Sie gemietet haben oder in einem der vorhandenen Cafés oder Restaurants mit den dazugehörenden Terrassen. Die Eltern oder Vertreter bleiben zu allen Zeiten verantwortlich für den Alkoholkonsum Ihrer Kinder, sie müssen den Alkoholkonsum einschränke oder verhindern. Artikel 23: Camping geöffnet Der Campingplatz ist vom 20 März bis zum Sonntag, dem 01. November 2015 geöffnet. Artikel 16: Brandgefahr In jedem Caravan muss ein kontrollierter und für gut befundener Feuerlöscher von 2 kg. anwesend sein. Es ist nicht gestattet offenes Feuer, wie ein Lagerfeuer, zu machen. Barbecue(Feuerkörbe/Kamine) ist gestattet bis zum höchstens 23:00 Uhr, unter der Voraussetzung dass es auf sichere Weise geschieht und andere Bewohner nicht belästigt werden. Camping Julianahoeve Hoogenboomlaan 42 4325 DM Renesse Änderungen vorbehalten 2