Amtsblatt 05/2007 vom 30.05.2007
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Amtsblatt 05/2007 vom 30.05.2007
Amtsblatt für die Stadt Erkner Erkner, den 30.05.2007 • 12. Jahrgang • 05/2007 1. Amtliche Bekanntmachungen: 1.1 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Erkner aus Gründen der Anpassungspflicht gem. § 8 Abs. 3 BauGB hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB zum Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans Seite 2 Bebauungsplan Nr. 02 der Stadt Erkner „Bahnhofssiedlung Erkner“ hier: Ergänzendes Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB Seite 2 Amtliche Bekanntmachung über Auskunftserteilungen aus dem Melderegister in besonderen Fällen Seite 3 Information zu Beschlüssen der 4. außerordentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Erkner am 27.03.2007 Seite 3 1.2 1.3 1.4 2. Nichtamtliche Bekanntmachungen: 2.1 Information zum Bauvorhaben 2. Flakenfließbrücke mit Anbindung an den Knotenpunkt Beuststraße/Rudolf-Breitscheid-Straße in Erkner Seite 4 Bericht des Bürgermeisters zur 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Erkner am 18.04.2007 Seite 4 Schiedsstelle der Stadt Erkner Mediation und gerichtsfeste Schlichtung im Ort Seite 5 2.4 Grußwort des Bürgermeisters zum 15. Heimatfest in Erkner Seite 6 2.5 Heimatfest in Erkner – verkaufsoffener Sonntag Seite 6 2.6 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Erkner Seite 6 2.7 Ausschreibung Beschäftigte/r für den Bauhof Seite 7 2.8 Arbeitsgemeinschaft Bildung setzt auf Mitarbeit von Unternehmern Seite 7 2.9 Eröffnung Badesaison Seite 7 2.10 Heimatverein Erkner: Chronik-Notizen Seite 7 2.11 Fußball in Erkner Seite 8 2.2 2.3 30.05.2007 Amtsblatt für die Stadt Erkner 1. Amtliche Bekanntmachungen 1.1 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Erkner aus Gründen der Anpassungspflicht gem. § 8 Abs. 3 BauGB hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB zum Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erkner hat in ihrer Sitzung vom 10.05.2006 die Durchführung des Verfahrens zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Erkner beschlossen (Eröffnungsbeschluss). In der Zeit vom 31.08. bis 04.10.2006 hat die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB stattgefunden. Gleichzeitig hat die Stadt Erkner darauf hingewiesen, dass sie davon ausgeht, dass das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewandt werden kann, da sämtliche Änderungsbereiche entweder lediglich den Nachvollzug bereits auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung eingehend geprüfter Planungen oder aber Anpassungen an in der Realität vorhandene Tatsachen darstellen. Im Rahmen der Behördenbeteiligung äußerte jedoch der Landkreis Oder-Spree die Auffassung, dass ein Grundzug der Planung regelmäßig berührt sei, wenn im Flächennutzungsplan die Art der Nutzung sich wesentlich ändert. Dies habe zur Folge, dass bei allen Flächen, bei denen dies beabsichtigt ist, nicht das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB, sondern das Normalverfahren durchzuführen sei. In den Fällen der Änderungsflächen 2 (gemischte Baufläche in Sonderbaufläche „City Center Erkner“), 6 (gewerbliche Baufläche in Wohnbaufläche „TEWE“) und 8 (gemischte Baufläche in Sonderbaufläche „TWR-Gelände“) werden nach Ansicht des Landkreises die Grundzüge der Planung berührt. Dementsprechend fordert die Behörde für diese Bereiche aus rein formalen Gründen die Durchführung des Normalverfahrens. In ihrer Sitzung am 27.03.2007 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erkner über die Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren zum Planvorentwurf, Stand 08/2006 beraten und aufgrund der Bedenken des Landkreises Oder-Spree beschlossen, das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan aufzuteilen. Für die Änderung der Teilflächen 1, 3, 4, 5, 7 und 9 wird das vereinfachte Verfahren zu Ende geführt. Für die Änderung der Teilbereiche 2, 6 und 8 wird das Verfahren als Normalverfahren, unter Berücksichtigung der §§ 2 bis 4a BauGB einschließlich Durchführung einer Umweltprüfung, weitergeführt. Gleichzeitig hat die Stadtverordnetenversammlung Erkner in ihrer Sitzung vom 27.03.2007 die vorgenommenen Änderungen zu den Teilbereichen 1, 3, 4, 5, 7 und 9 umfassend als 1. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen (Feststellungsbeschluss). Des Weiteren hat die Stadtverordnetenversammlung die Teilbereiche 2, 6 und 8 als 2. Änderung des Flächennutzungsplans, unter Einarbeitung der erforderlichen zusätzlichen Umweltprüfung, zum Entwurf und damit zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen. Der Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung einschließlich Umweltprüfung zu den Teilbereichen 2, 6 und 8 und der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahme des Landkreises Oder-Spree vom 04.10.2006 liegt in der Zeit vom 11.06. - 11.07.2007 im Rathaus der Stadt Erkner, Friedrichstr. 6-8, Ressort Bau und Liegenschaften, Ebene 2, Foyer im Altbau, während der Dienststunden Seite 2 für jeden Bürger zur Einsicht öffentlich aus. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: Landschaftsplan Erkner Planbegründung Integrierter Umweltbericht. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans bei der Stadtverwaltung Erkner abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben. Erkner, den 16.05.2007 Kirsch Bürgermeister 1.2 Bebauungsplan Nr. 02 der Stadt Erkner „Bahnhofsiedlung Erkner“ hier: Ergänzendes Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erkner hat in ihrer Sitzung am 16.04.1999 den Bebauungsplan Nr. 02 der Stadt Erkner für das Gebiet der Bahnhofsiedlung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen (BeschlussNr.: 3-5/ 140/99). Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: - im Norden und Nordwesten von der Stadtgrenze Erkner mit der Gemeinde Woltersdorf sowie dem Stadtbezirk Treptow- Köpenick von Berlin - im Westen von der Stadtgrenze Erkner mit dem Stadtbezirk TreptowKöpenick von Berlin - im Südwesten und Süden von der Straße Fichtenauer Weg bzw. Einmündungsbereich von Fichtenauer Weg und Siedlerweg in die Woltersdorfer Landstraße - im Osten von der Woltersdorfer Landstraße. Mit Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde vom 29.07.1999, Az. 426/99 wurde der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Bebauungsplan Nr. 02 „Bahnhofsiedlung Erkner“ genehmigt. Die Bebauungsplansatzung wurde daraufhin gem. § 5 Abs. 3 GO ausgefertigt. Nach § 10 Abs. 3 BauGB erfolgte die Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung im Amtsblatt für die Stadt Erkner vom 07.10.1999. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung (Ersatzverkündung) ist der Bebauungsplan in Kraft getreten. Im Rahmen der Prüfung von Satzungen teilte das Rechtsamt des Landkreises Oder-Spree mit, dass nach seiner Auffassung wegen einer fehlenden zweiten Datumsangabe im Ausfertigungsvermerk auf der Planzeichnung ein Mangel bei der Ausfertigung der Planurkunde bestehen dürfte. Dieser Mangel kann im Wege des ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB behoben werden. Um die Zweifel des Landkreises Oder-Spree auszuräumen, wurde die Bebauungsplansatzung nach § 5 Abs. 3 GO in der derzeit gültigen Fassung erneut ausgefertigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 16 Hauptsatzung der Stadt Erkner vom 14.09.2006 auf der Grundlage der erneut ausgefertigten Satzung bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt rückwirkend zum 07.10.1999 in Kraft. Jedermann kann den genehmigten Bebauungsplan und die Begründung dazu ab dem Tage der Bekanntmachung im Rathaus der Stadt 30.05.2007 Amtsblatt für die Stadt Erkner Seite 3 Erkner, Friedrichstr. 6-8, Ressort Bau und Liegenschaften, Zi. 2/22 während der öffentlichen Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. 1.4 Information zu Beschlüssen der 4. außerordentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Erkner am 27.03.2007 Es wird im Sinne des § 215 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB). öffentliche Sitzung Tagesordnungspunkt (TOP) 01 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit TOP 02 Bestimmung eines Stadtverordneten für die Mitunterzeichnung der Niederschrift Die Stadtverordnetenversammlung Erkner bestimmt für die Mitunterzeichnung der Niederschrift der 4. außerordentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Erkner mehrheitlich den Stadtverordneten, Herrn Peter Catholy. Beschluss-Nr.: 2-23/576/07 Ja-Stimmen: 15; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 1 TOP 03 Beschlussfassung zur Tagesordnung der öffentlichen Sitzung Die Stadtverordnetenversammlung Erkner beschließt die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der 4. außerordentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Erkner einstimmig. 2-23/577/07 16;0;0 TOP 04 Beschlussfassung zur Niederschrift der öffentlichen Sitzung der 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Erkner (14.02.2007) Die Stadtverordnetenversammlung Erkner beschließt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung der 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Erkner (14.02.2007) mehrheitlich – einschließlich der Korrektur zum Namen der Landtagsabgeordneten Frau Renate Adolph. 2-23/578/07 14;0;2 TOP 05 Bebauungsplan Nr. 13 der Stadt Erkner „Mischgebiet TWR-Gelände/Akademie“ hier: 1. Änderung des Bebauungsplanes Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB und Satzungsbeschluss Die Stadtverordnetenversammlung Erkner beschließt mehrheitlich den Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 13 der Stadt Erkner „Mischgebiet TWR-Gelände/Akademie“ in der Fassung der 1. Änderung gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Dem Bebauungsplan in der Fassung des Satzungsbeschlusses ist die Planbegründung beizufügen. Die Planbegründung wird gebilligt. 4-23/587/06 13;0;4 TOP 06 Änderung des Flächennutzungsplans Erkner aufgrund der Anpassungspflicht gem. § 8 BauGB hier: 1. Änderung des FNP Auswertung der Stellungnahmen aus den Verfahrensschritten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie Feststellungsbeschluss 2. Änderung des FNP Beschluss zur Offenlegung der ergänzten Planunterlagen (Entwurf) Die Stadtverordnetenversammlung Erkner beschließt mehrheitlich die 1. Änderung des Flächennutzungsplans, hier die Teilbereiche 1, 3, 4, 5, 7 und 9 umfassend (Feststellungsbeschluss). Der 1. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung des Feststellungsbeschlusses ist die Planbegründung beizufügen. Die Planbegründung wird gebilligt. 4-23/592/07 15;0;2 Die Stadtverordnetenversammlung Erkner beschließt mehrheitlich, die Teilbereiche 2, 6 und 8 als 2. Änderung des Flächennutzungsplans in Form des Änderungsverfahrens gem. §§ 2 bis 4 a BauGB weiterzuführen sowie unter Einarbeitung der hierdurch erforderlichen zusätz- Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Erkner, den 22.05.2007 Kirsch Bürgermeister 1.3 Amtliche Bekanntmachung über Auskunftserteilungen aus dem Melderegister in besonderen Fällen Nach § 33 Absatz 4 und 5 des Gesetzes über das Meldewesen im Land Brandenburg in der Bekanntmachung der Neufassung vom 17. Januar 2006 (GVBl. I S. 6) darf die Meldebehörde Auskünfte über Altersund Ehejubiläen von Einwohnern erteilen. Die Meldebehörde darf Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift sowie Tag und Art des Jubiläums zum Zwecke der Veröffentlichung durch Presse, Rundfunk und andere Medien den für die Veröffentlichung zuständigen Stellen der Gemeinde übermitteln. Altersjubilare sind Einwohner, die den 60. oder einen späteren Geburtstag begehen; Ehejubilare sind Einwohner, die das 50. oder ein späteres Ehejubiläum begehen. Außerdem darf Adressbuchverlagen Auskunft über Vor- und Familienname, Doktorgrad und gegenwärtige Anschriften sämtlicher Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben erteilt werden. Wer mit der Bekanntgabe seiner Daten an Adressbuchverlagen oder der Auskunftserteilung zu Alters- und Ehejubiläen nicht einverstanden ist, sollte dies dem Bürgerbüro der Stadt Erkner, Friedrichstr. 6 - 8, 15537 Erkner schriftlich mitteilen. Kirsch Bürgermeister 30.05.2007 Amtsblatt für die Stadt Erkner lichen Umweltprüfung zum Entwurf und damit zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB. 4-23/593/07 15;0;2 TOP 07 Schlussrechnung zum Bauvorhaben Kreuzungsbauwerk L 38/Gleis DB AG hier: außerplanmäßige Ausgaben Die Stadtverordnetenversammlung Erkner stimmt den außerplanmäßigen Ausgaben für das Bauvorhaben – Kreuzungsbauwerk L 38/ Gleis DB AG in Höhe von 18.338,09 E zu. Als Deckungsquelle für die außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 18.338,09 E wird die Haushaltsstelle 63000 95059, BV Ausbau Freiligrathstraße, benannt. 4-23/594/07 13;0;4 nichtöffentliche Sitzung TOP 01 Beschlussfassung zur Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung Die Stadtverordnetenversammlung Erkner beschließt die Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung der 4. außerordentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Erkner einstimmig. 4-23/595/07 17;0;0 TOP 02 Beschlussfassung zur Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung der 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Erkner (14.02.2007) Die Stadtverordnetenversammlung Erkner beschließt die Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung der 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Erkner (14.02.2007) mehrheitlich. 4-23/596/07 15;0;2 TOP 03 Vergabe von Bauleistungen hier: Bauvorhaben „Dauerhafte Umfahrungsstrecke zwischen den Verkehrsflächen der Stadthalle und der Rudolf-Breitscheid-Straße einschl. Straßenführung über den Flakenkanal“ Die Stadtverordnetenversammlung Erkner stimmt der Vergabe der Bauleistungen für das Bauvorhaben „Dauerhafte Umfahrungsstrekke zwischen den Verkehrsflächen der Stadthalle und der Rudolf-Breitscheid-Straße einschließlich Straßenführung über den Flakenkanal“ mehrheitlich zu. 4-23/597/07 14;0;3 TOP 04 Beschlussfassung zur Veröffentlichung von Beschlüssen der nichtöffentlichen Sitzung der 4. außerordentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Erkner Die Stadtverordnetenversammlung Erkner beschließt einstimmig, die Veröffentlichung des Beschlusses zur Vergabe von Bauleistungen in allgemeiner Form vorzunehmen. 4-23/598/07 17;0;0 Kirsch Bürgermeister 2. Nichtamtliche Bekanntmachungen 2.1 Information zum Bauvorhaben 2. Flakenfließbrücke mit Anbindung an den Knotenpunkt Beuststraße / Rudolf-Breitscheid-Straße in Erkner Zu den Baumaßnahmen am Knotenpunkt Beuststraße / Rudolf-Breitscheid-Straße möchte ich informieren, dass die Beuststraße im Baustellenbereich ab 04.06.2007 für den Kfz- Verkehr voll gesperrt wird. Für die Rudolf-Breitscheid-Straße erfolgt ab 04.06.2007 im Baustel- Seite 4 lenbereich eine halbseitige Sperrung. Der Fußgängerverkehr wird während der Baumaßnahme gewährleistet. Weitere Hinweise und Informationen entnehmen Sie bitte aus dem Internet unter www.erkner.de. Kirsch Bürgermeister 2.2 Bericht des Bürgermeisters Sehr geehrte Damen und Herren, ich begrüße Sie recht herzlich zur 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Erkner. Im Rahmen der 17. Brandenburgischen Frauenwoche fanden sich im Rathaus Erkner wieder zahlreiche Besucher zur Eröffnung der bereits traditionellen Ausstellung ein. In diesem Jahr wurden Arbeiten von Bewohnern des Seniorenwohnparks und der Frauenmalgruppe des Frauen- und Familienzentrums gezeigt. Auch das kulturelle Angebot wurde wie immer gern in Anspruch genommen. Ein weiterer Höhepunkt im Monat März war der Seniorenfachtag. Rund sechzig Teilnehmer, darunter Verantwortliche aus Politik und Verwaltung sowie Einrichtungen und Unternehmen folgten der Einladung ins Rathaus, um sich zu informieren und miteinander ins Gespräch zu kommen. Besonders begrüßen konnte ich Gäste aus unserer polnischen Partnerstadt Goluchow. In einer Reihe von Fachvorträgen konnten sich die Teilnehmer über die Auswirkungen des demographischen Wandels im Landkreis OderSpree, die Gesundheitsversorgung älterer Menschen, neue Wohnformen und die Möglichkeiten der Kunsttherapie informieren. Ich möchte mich an dieser Stelle herzlich bei den Referenten und bei den Organisatoren der Stadt Erkner Frau Kirscht, Frau Warmuth und Frau Falk bedanken. Die 1. Beigeordnete des Landrates und Dezernentin für Schule, Kultur, Soziales, Jugend und Gesundheit, Frau Dr. Weser, lobte und begrüßte die Initiative der Stadt Erkner sehr und bezeichnete sie als beispielgebend. Die gut besuchte Veranstaltung zeigte, dass wir den „Nerv der Zeit“ getroffen hatten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie schon aus verschiedenen Pressemitteilungen und Berichten der Stadtverwaltung zu entnehmen war, hat die Landesregierung Brandenburg beschlossen, das Zentrale-Orte-System Brandenburgs zu überarbeiten. Im aktuellen Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg / Vorentwurf der Planansätze und ihrer Begründung, ist mit Stand vom 27.02.2007 die Stadt Erkner innerhalb des Zentrale-Orte-Systems nicht mehr berücksichtigt. Da sowohl die Gemeinde Rüdersdorf als auch die Stadt Erkner (bisher Grundzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums) zukünftig keine Zentrumsfunktionen mehr ausüben sollen, haben sich die Bürgermeister beider Kommunen mit einem gemeinsamen Brief an den zuständigen Minister Herrn Reinhold Dellmann gewandt und dargestellt, dass bei der Neubestimmung zentraler Orte ein künftiges Mittelzentrum in Funktionsteilung zwischen Erkner und Rüdersdorf voll unter die Vorgaben und Ansprüche der Landesregierung fällt. Gleiches Schreiben wurde auch an die Regionale Planungsgemein- 30.05.2007 Amtsblatt für die Stadt Erkner schaft Oderland-Spree, Herrn Rietzel, an die Landtagsabgeordnete Frau Renate Adolph, den Fraktionsvorsitzenden des Landtages Brandenburg sowie den Fraktionsvorsitzenden der Kreistage MärkischOderland und Oderland-Spree gesandt, mit der Bitte um Unterstützung, die zu einer neuen, sachgerechten Entscheidungsfindung und letztendlich zu einer Berücksichtigung von Erkner und Rüdersdorf im neuen Zentrale-Orte-System beitragen soll. Meine Sehr geehrten Damen und Herren, für das Bauvorhaben 2. dauerhafte Flakenfließbrücke erhielt die Bietergemeinschaft EUROVIA Verkehrsbau Union GmbH und EUROVIA Beton GmbH mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Erkner am 27.03.2007 den Zuschlag. Die Beräumung der Flächen auf dem ehemaligen TWR- Gelände sind weitestgehend abgeschlossen. Derzeit werden vorbereitende Maßnahmen durchgeführt (Baustelleneinrichtung, Einmessung der Hauptachse u.a.) Mit Baubeginn wird von Seiten der Stadtverwaltung Erkner im Internet unter www.erkner.de zum aktuellen Sachstand informiert. Seite 5 Am 22. April 2007 findet in der Stadthalle von 10 bis 18 Uhr der 3. Erkneraner Gesundheitstag statt. Veranstaltet vom Verein 425 Kultur Erkner steht er diesmal unter dem Motto „Familie und Gesundheit“. Der Eintritt ist bei allen Angeboten frei. Nach einem guten Einstieg im vorigen Jahr findet in diesem Jahr am 20. Mai der 2. Erkneraner Löcknitzlauf wieder unter dem Motto „Happy Walk - Laufen verbindet“ statt. Start und Ziel befindet sich wie gehabt am „Löcknitz-Idyll“. Unser 15. Heimatfest wird in diesem Jahr vom 01. bis 03. Juni 2007 gefeiert. Wie in jedem Jahr sind bereits seit einiger Zeit viele Vereine, Einrichtungen und Unternehmen in unserer Stadt mit den Vorbereitungen für das traditionelle Heimatfest beschäftigt. Ihnen, den vielen fleißigen Helfern, sei an dieser Stelle herzlichst gedankt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Die vorbereitenden Arbeiten für die Erneuerung des Flakenstegs wurden öffentlich ausgeschrieben. Zu dem Bauvorhaben wurden von 9 Firmen die Ausschreibungsunterlagen abgefordert. Am 11.04.2007 lagen keine Angebote vor. Die Ausschreibung wird wiederholt. gez. Jochen Kirsch Bürgermeister Die Genehmigung für den Ersatzneubau der Brücke Seestraße gemäß § 10 Abs. 3 des Brandenburgischen Straßengesetzes durch den Landkreis Oder- Spree (Dezernat Infrastruktur) liegt bei der Stadt Erkner mit Datum vom 02.04.2007 vor. Was ist eine Schiedsstelle? Die Aufgabe besteht darin, Streitigkeiten zwischen Bürgern untereinander bzw. Bürgern und Firmen, Vereinen und Einrichtungen zu schlichten. Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben wird eine Vollsperrung der Seestraße im Bereich der Brücke von Mai bis August 2007 erforderlich. Die Zufahrt ist von der Buchhorster Straße/ Uferstraße möglich. Bezüglich der Regelungen des Busverkehrs erfolgte im Vorfeld eine Beratung und Befahrung der Strecke für die zeitweilige Änderung mit Vertretern der Busverkehrsgesellschaft Oder- Spree. Für die Fußgänger und Radfahrer wird für diesen Zeitraum eine Behelfsbrücke in der Seestraße errichtet. Die Gewerbetreibenden und Bootshausbesitzer wurden von der Stadtverwaltung Erkner bereits vorab informiert. Mit Baubeginn wird von Seiten der Stadtverwaltung Erkner im Internet unter www.erkner.de zum aktuellen Sachstand berichtet. Weiterhin werden Anfragen und Hinweise zu dem Vorhaben im Rathaus vom Ressort Bau und Liegenschaften gern entgegengenommen. Was wird geschlichtet? Nachbarschaftsstreitigkeiten jeglicher Art und Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung, gefolgt von Forderungen nach Unterlassung oder Vornahme von bestimmten Handlungen - Dinge, bei denen Nachbarn sich zu einer Sache oder über ein Verhalten das Streiten kriegen. Des Weiteren: - Schlichtung bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten, sowohl über Zahlung von Geld aus Verträgen oder die Herausgabe einer Sache - Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen (keine obere Grenze des Streitwertes) Oftmals sind vor einer Privatklage bei Gericht auch Bedrohung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Verletzung des Briefgeheimnisses Gegenstand des Versuches einer gütlichen Einigung - einer so genannten Sühneverhandlung Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Friedhof ist nicht nur bei Erkneranern für seine ansprechende Gestaltung und ruhige Atmosphäre bekannt. Um die Würde des Friedhofs zu wahren, ist die Einhaltung der in der Friedhofssatzung festgelegten Verhaltensregeln unabdingbar. Seit längerem haben wir festgestellt und auch von Friedhofsbesuchern Hinweise erhalten, dass auf dem Friedhofsgelände vermehrt Rad gefahren wird. Ich möchte auf diesem Weg noch einmal darauf hinweisen, dass dies störend und verboten ist und künftig durch Mitarbeiter der Verwaltung mit Verwarnungsgeld geahndet wird. Ich hoffe, es muss nicht erst soweit kommen. Was macht eine Schiedsstelle nicht? - Streitigkeiten aus dem Familien-, Verwaltungs- und Arbeitsrecht - Rechtsberatungen (aber Hinweise, wohin sich der Bürger wenden kann) Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Abschluss meiner Ausführungen möchte ich noch auf aktuelle Veranstaltungen hinweisen: 2.3 Schiedsstelle der Stadt Erkner Mediation und gerichtsfeste Schlichtung vor Ort Was bedeutet schlichten? Im Beisein der Schiedsperson erfolgt eine Mediation, d. h. es wird im Gespräch versucht, die Probleme zu klären und eine Lösung herbeizuführen. Ziel ist es, dass die streitenden Parteien sich über die Beilegung ihres Zwistes einigen - einen Vergleich schließen. Die Schiedsperson wirkt als neutraler Mediator (Vermittler) mit seiner Gesetzeskenntnis beratend mit. Es werden keine Beschlüsse gefasst oder Urteile gefällt! Kommt die Einigung - also der Vergleich - zustande, wird darüber ein Protokoll angefertigt, das die streitenden Parteien unterschreiben und die Schiedsperson mit Siegel und Unterschrift bestätigt. Der Vergleich ist nach Ablauf einer Einspruchsfrist rechtskräftig verbindlich und kann bei Nichteinhaltung gerichtlich vollstreckt werden. 30.05.2007 Amtsblatt für die Stadt Erkner Die Schlichtung gelingt nicht! Kommt eine Schlichtung nicht zustande, so entstehen den Parteien keine Nachteile. Auf Verlangen wird in Zivilsachen eine Erfolglosigkeitsbescheinigung, in Strafsachen eine Sühnebescheinigung ausgestellt. Der Weg zum Amtsgericht als Mittel der Konfliktbeilegung steht jedem der Beteiligten weiterhin offen. Vorteile der Schiedsstelle - Aussprache und Einigung untereinander und ohne fremde Hilfe beste Form der Konfliktbeilegung, aber oft aus den verschiedensten persönlichen Gründen nicht möglich - Schiedsstelle liegt örtlich nahe im Stadtbereich - Wartezeiten bis zum Verhandlungstermin sind mit ca. 4 Wochen nach Antragsstellung wesentlich kürzer als bei Gericht - Streitende Parteien bemühen sich persönlich um die Beilegung des Konfliktes - die Kosten liegen um ein Vielfaches unter denen, wie sie bei einem vergleichbaren Gerichtsverfahren für Gerichts- und Anwaltsgebühren aufzubringen wären Kosten einer Verhandlung vor der Schiedsstelle Für die Verfahrensgebühr, Schreib- und Portoauslagen ist bei der Antragstellung eine Vorauszahlung von 50 E zu leisten, wobei über die tatsächliche Gebühr nach Abschluss der Verhandlung eine Kostenrechnung erstellt wird. Wo kann ich mehr erfahren? Die Schiedsstelle hat jeweils am zweiten Donnerstag im Monat von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr Sprechstunde im Mehrzweckraum der Stadthalle Erkner in der Bahnhofstraße oder rufen Sie uns einfach an: K. Schubert 03362 2 39 40 (stellvertretende Schiedsfrau) oder M. Preis 03362 2 07 83 (Schiedsmann). 2.4 Grußwort des Bürgermeisters zum 15. Heimatfest in Erkner Liebe Erkneranerinnen und Erkneraner, liebe Gäste, an diesem Wochenende feiern wir in unserer Stadt das 15. Heimatfest. Es ist mittlerweile zu einer guten Tradition geworden, dass sich zahlreiche Vereine, Einrichtungen und Firmen aus Erkner regelmäßig am Fest beteiligen. Auch wenn ich sie hier nicht alle aufzählen kann, so möchte ich doch an dieser Stelle einmal allen ein ganz herzliches Dankeschön sagen! Das Festprogramm hält auch in diesem Jahr wieder viele Höhepunkte bereit. Gleich am Freitag geht es nach der Eröffnung des Heimatfestes um 14.00 Uhr auf der Bühne los mit dem Oma-Opa-Enkel Nachmittag. Ein buntes Programm für Jung und Alt mit vielen Kindertagsüberraschungen für unsere jüngsten Gäste. Ein weiterer Höhepunkt ist sicherlich das Heimatfest Live-Konzert am Freitagabend um 20.00 Uhr, diesmal mit „Silly“ und Anna Loos. Am Samstag, um 14.00 Uhr, nach der Anlandung von „Fischer Hans“ im Rathauspark, setzt sich wieder der traditionelle Festumzug durch das Festgelände in Bewegung. Nach dem Festumzug, der wie ich finde jedes Jahr schöner und bunter wird, präsentieren sich Erkneraner Vereine mit ihrem auch schon traditionellen Festprogramm auf der Bühne. Das sollten Sie nicht verpassen! Und am Sonntag wird es im Rathauspark wieder ein Kinderfest mit vielen lustigen Aktionen von Vereinen und Einrichtungen aus Erkner und einem tollen Bühnenprogramm geben. Neben dem Festgelände in der Friedrichstraße gibt es auch in diesem Seite 6 Jahr wieder eine Reihe von Orten, an denen Vereine oder Einrichtungen ihren ganz speziellen Beitrag zum Heimatfest leisten. Schauen Sie einfach einmal in das Festprogramm und lassen Sie sich überraschen! Der Malwettbewerb der Erkneraner Schulen steht diesmal unter dem Motto „Häuser in denen wir leben“. Viele junge Künstler haben das Thema mit Fantasie und Können umgesetzt. Ich meine, das haben sie ganz toll gemacht! Ab Freitagnachmittag können die eingereichten Arbeiten im Bürgersaal des Rathauses bewundert werden und am Samstag nach dem Festumzug werden dann die Preisträger auf der Bühne ausgezeichnet. Zum Abschluss möchte ich darauf hinweisen, dass das Eröffnungskonzert der Chöre am Freitag um 18.00 Uhr aufgrund von Bauarbeiten an der Genezareth-Kirche in diesem Jahr in der St. Bonifatiuskirche in der Hessenwinkler Straße stattfindet. Ich wünsche Ihnen allen gute Unterhaltung und viel Spaß beim 15. Heimatfest in Erkner! gez. Ihr Jochen Kirsch Bürgermeister 2.5 Heimatfest in Erkner verkaufsoffener Sonntag Anlässlich des Erkneraner Heimatfestes, das in diesem Jahr vom 1. bis 3. Juni stattfindet, möchte die Stadtverwaltung darauf hinweisen, dass es den Einzelhändlern gemäß der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung der aus Anlass von besonderen Ereignissen verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage im Gebiet der Stadt Erkner am Sonntag, dem 3. Juni 2007 gestattet ist, in der Zeit von 13:00 bis 20:00 Uhr ihre Verkaufsstellen zu öffnen. Gleiches gilt für das gewerbliche Anbieten von Waren zum Verkauf an jedermann außerhalb von Verkaufsstellen.“ 2.6 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Erkner Beschlüsse der 17. Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Erkner am 14.04.2007 Haushaltsplan 2006/2007: Der Haushaltsplan wurde mit einem Gesamtdefizit von 699 E überzogen. Reinertrag: Auf Grund des Haushaltsdefizits von insgesamt 699 E ist der Reinertrag negativ und beträgt: minus 1,95 E/ha Haushaltsplan 2007/2008: Für das Jagd- und Wirtschaftsjahr 2007/2008 wurde der Haushaltsplan mit Einnahmen und Ausgaben von jeweils 1.152 E einstimmig von der Versammlung beschlossen. Abbau des Haushaltsdefizits: Die Versammlung beschloss einstimmig zur Tilgung des Haushaltsdefizits die Reinerträge aus den Wirtschaftsjahren 2003/2004 und 2004/ 2005, die als Rücklage verwendet wurden, einzusetzen. Änderung im Jagdvorstand: Für den aus gesundheitlichen Gründen aus dem Vorstand der Jagdgenossenschaft Erkner ausgeschiedenen Herrn Hans Otto wurde Herr Jens Werner von der Versammlung einstimmig als nachrückendes Vorstandsmitglied in den Vorstand berufen. Der Vorstand 30.05.2007 Amtsblatt für die Stadt Erkner 2.7 Ausschreibung STADT ERKNER DER BÜRGERMEISTER Ausschreibung Zur Erfüllung der kommunalen Aufgaben sucht die Stadt Erkner zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine/einen Beschäftigte/n für den Bauhof, die/der uneingeschränkt die gesundheitlichen Voraussetzungen für die überwiegend schwere körperliche Arbeit erfüllt. Ein betriebsärztliches Gutachten ohne Bedenken ist Voraussetzung für die Einstellung. Es handelt sich um eine Stelle in Vollbeschäftigung (40 h/Woche). Die Bereitschaft zur Leistung von Überstunden und Rufbereitschaft setzen wir voraus. Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) ist Grundlage der arbeitsvertraglichen Regelungen. Das Arbeitsverhältnis wird auf zwei Jahre befristet. Die Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist nicht ausgeschlossen. Berufserfahrung im Straßenbau und bei der Instandsetzung und Reparatur von Straßen sind wünschenswert. Wenn Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, selbständig arbeiten können und zuverlässig, teamorientiert und einsatzbereit sind, senden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit tabellarischem Lebenslauf und folgenden Anforderungen und Nachweisen: Facharbeiter als Straßenbauer/in Führerschein Klasse C 1 Arbeitszeugnisse bis zum 11.06.2007 mit dem Kennwort „Bewerbung Bauhof“ an die Stadtverwaltung Erkner Hauptverwaltung Friedrichstr. 6-8 15537 Erkner Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unvollständige Bewerbungsunterlagen bei der Auswahl keine Berücksichtigung finden können. Impressum Amtsblatt für die Stadt Erkner Herausgeber: Stadt Erkner: Der Bürgermeister Satz und Überwachung der technischen Herstellung: Kümmels Anzeiger, Inhaber Michael Hauke Druck : OSSI Druck Brandenburg Das Amtsblatt für die Stadt Erkner ist das amtliche Bekanntmachungsblatt der Stadt Erkner und erscheint nach Bedarf. Es wird kostenlos an die Haushalte verteilt. Daneben kann es im Rathaus der Stadt Erkner, Friedrichstr. 6-8, bezogen werden. Auf Wunsch wird das amtliche Bekanntmachungsblatt gegen Erstattung der Kosten auf dem Postwege zugestellt. Die Mindestauflage beträgt 5.000 Exemplare. Seite 7 2.8 AG Bildung setzt auf Mitarbeit von Unternehmern Am 19.04.2007 unterzeichneten die Bürgermeister von Altlandsberg, Erkner, Fredersdorf-Vogelsdorf, Grünheide, Hoppegarten, Neuenhagen bei Berlin, Petershagen/Eggersdorf, Rüdersdorf bei Berlin, Schöneiche bei Berlin, Strausberg und Woltersdorf die „Neuenhagener Erklärung“. Darin bekundeten Sie Ihre Absicht, in einem „Zukunftsraum östliches Berliner Umland“ enger zusammen zu arbeiten. Durch verstärkte interkommunale Kooperation soll die Region vor den östlichen Toren Berlins zu einem attraktiven und zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort entwickelt werden. Die Bürgermeister wollen nun in Arbeitsgruppen, an denen auch externe Experten mitwirken, die Entwicklung positiv gestalten. Auch ortsansässige Unternehmen sollen mit einbezogen werden. Als Vorsitzender der Arbeitsgruppe Bildung liegt Herrn Henze, Bürgermeister der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin, viel daran, Wirtschaftsunternehmen und Ausbilder zusammenzuführen. Es geht darum, dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Interessierte Unternehmen, die sich für einen qualifizierten Fachkräftenachwuchs engagieren wollen, melden sich bitte beim Bürgermeister der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin, Am Rathaus 1 in 15366 Neuenhagen, [email protected] oder 03342/ 245580. 2.9 Badestelle Erkner öffnet wieder Die Badestelle Erkner am Dämeritzsee öffnet in dieser Badesaison vom 26. Mai bis 02. September 2007. Der Eintritt ist frei. Samstags und sonntags wird die Badestelle in der Zeit von 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr von DLRG-Rettungsschwimmern betreut. 2.10 Heimatverein Erkner: Chronik-Notizen Beitrag zum historischen Kolorit des Heimatfestes Das lokale Kolorit des 15. Erkneraner Heimatfestes betonen erneut kostümierte Mitbürger, die mitsamt der G. Hauptmann-Truppe die Entwicklung seit anno 1579 darstellen. Bereits bei der Eröffnung am 1. Juni, 14 Uhr, sind die Landfrauen vom Museumshof am Sonnenluch und der Archäologe Prof. Dr. Kiekebusch nebst Gattin auf der Bühne vertreten. Am historischen Festumzug am 2. Juni wirken ca. 90 Mitglieder und Freunde des Heimatvereins Erkner e.V. mit. Auf die Bedeutung unseres Ortes als eine „Geburtsstätte der technischen Bakelite-Innovation“ macht das druckfrische Erkneraner Heft Nr. 9 aufmerksam, in dem Dr. Gerd Collin den kreativen Chemiker Leo Hendrik Baekeland und sein Lebenswerk würdigt. Die Ausstellung zur Stadtgeschichte im Heimatmuseum Erkner, Heine-/Ecke Pfälzer Straße, sowie die Fortschritte beim Scheunenausbau können am 2. und 3. Juni von 13-17 Uhr besichtigt werden. – Beim Festumzug zum Köpenicker Sommer sind am 16. Juni 18 „historische“ Erkneraner mit von der Partie. Sz 9. Juni: Auf zur 101. Wanderung! Zu einer Tour per pedes nach Wernsdorf treffen sich interessierte Heimat- und Naturfreunde am 9. Juni um 9 Uhr vor der evangelischen Kirche Erkner, Friedrichstraße. 14. Juni: Wer waren Karl Tietz und Richard Wollank? Ein Grabstein auf dem hiesigen Friedhof sowie zwei Straßennamen halten das Gedenken an Karl Tietz und Richard Wollank wach. Anlässlich ihres 80. Todestages erinnert Frau Dr. Elisabeth Stoye-Balk beim 30.05.2007 Amtsblatt für die Stadt Erkner 112. Märkischen Abend am 14. Juni an die beiden Erkneraner Demokraten. Die Veranstaltung beginnt um 19 Uhr im Heimatmuseum Erkner. 16. Juni: Sommerfest der Senioren Anlässlich der Brandenburgischen Seniorenwoche 2007 laden der Seniorenbeirat und der Heimatverein Erkner zu einem Sommerfest am 16. Juni auf den Museumshof am Sonnenluch ein. Zwischen 11 und 16 Uhr gastieren u.a. das 1. Gardeblasmusik-Orchester Fürstenwalde und der Erkneraner Frauenchor. Das Café Biberpelz ist wieder geöffnet. Zur 100. Wanderung mit Ehrenurkunden ausgezeichnet Petrus meinte es nicht so gut mit den 32 Aktiven, die am 10. Mai d.J. zur 100. Wanderung des Heimatvereines seit 1994 von Siegfried Püschel und Hannelore Feist begrüßt wurden. Zu dem kleinen Jubiläum überraschte Familie Riedel die Teilnehmer mit Buttons mit dem Motiv des Heimatmuseums. Diesmal führte Herr Rohlfs, Leiter des Gerhart Hauptmann-Museums, die Gruppe auf dem im vorigen Jahr angelegten Literaturpfad. Dabei erfuhren die Wanderer aus unserer Stadt, aus Berlin und Nachbarorten Näheres über das Leben und Wirken des Schriftstellers in Erkner. An den einzelnen Stationen vermitteln Tafeln in Form eines aufgeschlagenen Buches wichtige Details. Nach zwei Stunden war das Ziel am Heimatmuseum erreicht. In dem ursprünglichen Kolonistenhaus hatte die Hebamme Karoline Schulze gewohnt, die der jungen Marie Hauptmann bei der Geburt ihrer drei Söhne zur Seite stand. Im benachbarten Galerie-Café „Stilbruch“ luden ein liebevoll zubereiteter Imbiss und Getränke zur Rast ein. Dabei würdigte der Vorsitzende des Heimatvereines die vielfältigen Aktivitäten von Siegfried Püschel und Hannelore Feist in dem 1991 gegründeten Verein und überreichte ihnen eine Ehrenurkunde und ein Präsent. Beide dankten für die Anerkennung – solange es die Gesundheit zulässt, möchten sie mit Interessierten gern weitere Wanderungen unternehmen. Mit vielen individuellen Gesprächen klang der anregende Vormittag aus. Wer mehr über die Wandergruppe bzw. den Literaturpfad erfahren oder mitmachen möchte, wende sich bitte an das Heimatmuseum Erkner, Tel. 03362/22452 oder an das Gerhart Hauptmann-Museum, Tel. 3663. Joachim Schulze Juni 1997 – Erinnern Sie sich noch? • „Der Pott ist in Erkner!“ Anerkennend berichtete Kümmels Anzeiger über das spannende MOZ-Pokalfinale am 7. Juni 1997 in Fürstenwalde zwischen Kickers Trebus und dem FV Erkner. Die Entscheidung fiel erst in der 120. Minute nach Verlängerung mit dem 3:2 für unsere Mannschaft. Der Jubel war groß; alle mitgereisten Mitglieder, Anhänger und Fans gratulierten herzlich. – Seither ist es dem FV 1920 Erkner e.V. nicht wieder gelungen, ein Pokal-Endspiel zu gewinnen. • „Ute Kirsch leitet ‚Anstalt’ Erkner“. Mit dieser Titelzeile informierte KA am 19. Juni 1997, dass nach dem plötzlichen Tod des Jugendclubleiters T. Tautenhahn ein Neuanfang der Veranstaltungstätigkeit und damit für junge Leute Treffs und Erlebnismöglichkeiten geboten werden. – Der Jugendclub ist heute unter der Regie des Erkneraner Vereins Future e.V. • 400 Mill. DM wurden von 1990 bis Ende 1996 in der Kommune Erkner von Institutionen, Unternehmen, dem Land Brandenburg, dem Landkreis Oder-Spree, der Gemeinde und Privatleuten investiert. Diese Zahlen gab Bürgermeister Schulze bei einem Wirtschafts-Stammtisch im Juni 1997 bekannt. Er erinnerte u.a. an das Sanieren von Brücken, an Abwassererschließungen, verbesserte Gasversorgung, Modernisierung und Instandhaltung bei AWG, Gewoba und Wohnungsgesellschaft Erkner. Teilflächen der Plasta, des Teerwerks und der ehemaligen Kugellagerwerke wurden für die Ansiedlung von neuen Firmen umstrukturiert. Größere Summen kamen auch dem Öffentlichen Personen-Nahverkehr zugute. J.S. Seite 8 2.11 Fußball in Erkner Am kommenden Samstag um 15 Uhr kann der FV Erkner im Heimspiel gegen den Tabellenzwölften Groß Lindow das Tor zur Landesliga ganz weit aufstoßen. Mit einem Sieg könnte man den Vorsprung auf den ersten Verfolger Neuzelle auf sechs Punkte vergrößern und somit würde aus den letzten beiden Spielen ein weiterer Punkt reichen, um aus der Saisonabschlussfeier nach dem letzten Heimspiel am 16. Juni eine Aufstiegsparty werden zu lassen. Viel vorgenommen hatten sich unsere Männer aber auch schon für das Heimspiel gegen Lindenberg. Lange Zeit tat man sich gegen die Gäste, die einige dribbelstarke Einzelspieler in ihren Reihen haben, schwer. Die beste Chance in Halbzeit eins hatten dann auch die GrünWeißen, als einer der Angreifer den FVE-Keeper Marcus Stuchly schon umkurvt hatte, dann aber mit links über das leere Gehäuse schoss. Im zweiten Spielabschnitt war die Auswechslung von Ronny Neumann schon vorbereitet, als er mit seiner letzten Aktion zur mittlerweile verdienten und vielumjubelten 1:0-Führung einschoss. Danach versäumte es der FVE, die Partie mit einem zweiten Treffer zu entscheiden und so kam Lindenberg in der zweiten Minute der Nachspielzeit per Elfemter noch zum 1:1-Ausgleich. Das Vorspiel bestreitet am Samstag unsere zweite Vertretung um 12.45 Uhr gegen Borussia Fürstenwalde. Hier bestehen bei fünf Punkten Rückstand zwei Spieltage vor dem Ende nur noch geringe Chancen, den Aufstieg in die Landesklasse zu schaffen, wobei man in einer Woche beim direkten Duell mit dem Spitzenreiter Steinhöfel den Abstand vielleicht noch einmal verkürzen könnte. Im Nachwuchs haben unsere B-Junioren mit einer 1:3-Niederlage gegen die SG Wildau/Schulzendorf die Möglichkeit, den Aufstieg in die Brandenburgliga noch aus eigener Kraft schaffen zu können, wohl verspielt. Dieser soll dann aber in der kommenden Saison erneut anvisiert werden. Nur noch ein Punkt fehlt hingegen unseren C-Junioren zum Klassenerhalt in der Brandenburgliga. Am Samstag geht es zunächst auswärts gegen Motor Eberswalde, bevor am 10. Juni der FSV Luckenwalde nach Erkner kommt. Schützenhilfe gibt es vielleicht vom "Lieblingstestspielgegner" MSV Neuruppin, der uns mit einem Remis gegen unseren Konkurrenten Potsdam ebenfalls den Verbleib in der Liga sichern könnte. Spannend wird es am Samstag um 10 Uhr auch für unsere E-Junioren. Die können im Heimspiel gegen die TSG Lübbenau mit einem Sieg kurz vor dem Saisonende doch noch die Abstiegsplätze verlassen und auch im nächsten Jahr wieder in der höchsten Spielklasse spielen. Zuletzt war man bei Dynamo Eisenhüttenstadt mit 7:1 erfolgreich und verkürzte den Abstand zum rettenden Ufer auf einen Punkt. Am Pfingstmontag fand im Erich-Rang-Stadion das mittlerweile sechste Kinderfußballturnier für alle Schüler der Schulen aus Erkner und Umgebung sowie die älteren Kita-Kinder statt. 80 Kinder waren allein am Vormittag auf dem Platz und spielten einige spannende Spiele gegeneinander. Am Nachmittag waren dann die Größeren beim FVESoccer-Cup dran. Dabei siegten in der Altersklasse 93/94 die KamilleKickers, bei den ab 1995 geborenen setzten sich die Rahnsdorfer Kickers durch. Bei den Turnieren konnten neben einigen neuen Spielern auch Interessenten für die Übungsleitertätigkeit gewonnen werden, was uns besonders am Herzen liegt. Vielleicht ist ja auch unter den Lesern noch der ein oder andere, der sich ein Engagement als Übungsleiter in unserer Nachwuchsabteilung vorstellen kann. Einfach melden beim Jugendleiter Andreas Prüfer unter (03362) 2 12 83. Wer beim Kinderfußballturnier nicht dabei war, kann am kommenden Sonntag auch in den Rathauspark kommen und sich dort an unserem Fußballer-Stand im Rahmen des Kinderfestes zum Heimatfest Erkner ausprobieren. Auch hier warten wieder kleine Preise auf die Teilnehmer... Thomas Siebert Ende des Amtsblattes für die Stadt Erkner