Amtsblatt 05/2007 vom 30.05.2007

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Amtsblatt 05/2007 vom 30.05.2007
Amtsblatt
für die Stadt Erkner
Erkner, den 30.05.2007 • 12. Jahrgang • 05/2007
1.
Amtliche Bekanntmachungen:
1.1
2. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Erkner aus Gründen
der Anpassungspflicht gem. § 8 Abs. 3 BauGB
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB zum Entwurf
der 2. Änderung des Flächennutzungsplans
Seite 2
Bebauungsplan Nr. 02 der Stadt Erkner „Bahnhofssiedlung Erkner“
hier: Ergänzendes Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB
Seite 2
Amtliche Bekanntmachung über Auskunftserteilungen aus dem
Melderegister in besonderen Fällen
Seite 3
Information zu Beschlüssen der 4. außerordentlichen Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung Erkner am 27.03.2007
Seite 3
1.2
1.3
1.4
2.
Nichtamtliche Bekanntmachungen:
2.1
Information zum Bauvorhaben 2. Flakenfließbrücke mit Anbindung an
den Knotenpunkt Beuststraße/Rudolf-Breitscheid-Straße in Erkner
Seite 4
Bericht des Bürgermeisters zur 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Erkner am 18.04.2007
Seite 4
Schiedsstelle der Stadt Erkner
Mediation und gerichtsfeste Schlichtung im Ort
Seite 5
2.4
Grußwort des Bürgermeisters zum 15. Heimatfest in Erkner
Seite 6
2.5
Heimatfest in Erkner – verkaufsoffener Sonntag
Seite 6
2.6
Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Erkner
Seite 6
2.7
Ausschreibung Beschäftigte/r für den Bauhof
Seite 7
2.8
Arbeitsgemeinschaft Bildung setzt auf Mitarbeit von Unternehmern
Seite 7
2.9
Eröffnung Badesaison
Seite 7
2.10
Heimatverein Erkner: Chronik-Notizen
Seite 7
2.11
Fußball in Erkner
Seite 8
2.2
2.3
30.05.2007
Amtsblatt für die Stadt Erkner
1. Amtliche Bekanntmachungen
1.1 2. Änderung des Flächennutzungsplans
der Stadt Erkner aus Gründen der Anpassungspflicht gem. § 8 Abs. 3 BauGB
hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3
(2) BauGB zum Entwurf der 2. Änderung des
Flächennutzungsplans
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erkner hat in ihrer Sitzung vom 10.05.2006 die Durchführung des Verfahrens zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Erkner beschlossen (Eröffnungsbeschluss).
In der Zeit vom 31.08. bis 04.10.2006 hat die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB stattgefunden. Gleichzeitig hat die Stadt
Erkner darauf hingewiesen, dass sie davon ausgeht, dass das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewandt werden kann, da sämtliche Änderungsbereiche entweder lediglich den Nachvollzug bereits
auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung eingehend geprüfter
Planungen oder aber Anpassungen an in der Realität vorhandene
Tatsachen darstellen.
Im Rahmen der Behördenbeteiligung äußerte jedoch der Landkreis
Oder-Spree die Auffassung, dass ein Grundzug der Planung regelmäßig berührt sei, wenn im Flächennutzungsplan die Art der Nutzung
sich wesentlich ändert. Dies habe zur Folge, dass bei allen Flächen,
bei denen dies beabsichtigt ist, nicht das vereinfachte Verfahren nach
§ 13 BauGB, sondern das Normalverfahren durchzuführen sei. In den
Fällen der Änderungsflächen 2 (gemischte Baufläche in Sonderbaufläche „City Center Erkner“), 6 (gewerbliche Baufläche in Wohnbaufläche „TEWE“) und 8 (gemischte Baufläche in Sonderbaufläche
„TWR-Gelände“) werden nach Ansicht des Landkreises die Grundzüge der Planung berührt. Dementsprechend fordert die Behörde für
diese Bereiche aus rein formalen Gründen die Durchführung des Normalverfahrens.
In ihrer Sitzung am 27.03.2007 hat die Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Erkner über die Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren zum Planvorentwurf, Stand 08/2006 beraten und aufgrund der Bedenken des Landkreises Oder-Spree beschlossen, das
Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan aufzuteilen. Für die
Änderung der Teilflächen 1, 3, 4, 5, 7 und 9 wird das vereinfachte
Verfahren zu Ende geführt. Für die Änderung der Teilbereiche 2, 6
und 8 wird das Verfahren als Normalverfahren, unter Berücksichtigung der §§ 2 bis 4a BauGB einschließlich Durchführung einer Umweltprüfung, weitergeführt.
Gleichzeitig hat die Stadtverordnetenversammlung Erkner in ihrer Sitzung vom 27.03.2007 die vorgenommenen Änderungen zu den Teilbereichen 1, 3, 4, 5, 7 und 9 umfassend als 1. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen (Feststellungsbeschluss).
Des Weiteren hat die Stadtverordnetenversammlung die Teilbereiche
2, 6 und 8 als 2. Änderung des Flächennutzungsplans, unter Einarbeitung der erforderlichen zusätzlichen Umweltprüfung, zum Entwurf
und damit zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen.
Der Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung einschließlich Umweltprüfung zu den Teilbereichen 2, 6 und 8
und der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahme des
Landkreises Oder-Spree vom 04.10.2006
liegt in der Zeit vom
11.06. - 11.07.2007
im Rathaus der Stadt Erkner, Friedrichstr. 6-8, Ressort Bau und Liegenschaften, Ebene 2, Foyer im Altbau, während der Dienststunden
Seite 2
für jeden Bürger zur Einsicht öffentlich aus.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Landschaftsplan Erkner
Planbegründung
Integrierter Umweltbericht.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans bei der
Stadtverwaltung Erkner abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die
2. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.
Erkner, den 16.05.2007
Kirsch
Bürgermeister
1.2 Bebauungsplan Nr. 02 der Stadt Erkner
„Bahnhofsiedlung Erkner“
hier: Ergänzendes Verfahren gem. § 214 Abs.
4 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erkner hat in ihrer Sitzung am 16.04.1999 den Bebauungsplan Nr. 02 der Stadt Erkner für
das Gebiet der Bahnhofsiedlung, bestehend aus der Planzeichnung
(Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen (BeschlussNr.: 3-5/ 140/99). Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
- im Norden und Nordwesten von der Stadtgrenze Erkner mit der
Gemeinde Woltersdorf sowie dem Stadtbezirk Treptow- Köpenick
von Berlin
- im Westen von der Stadtgrenze Erkner mit dem Stadtbezirk TreptowKöpenick von Berlin
- im Südwesten und Süden von der Straße Fichtenauer Weg bzw.
Einmündungsbereich von Fichtenauer Weg und Siedlerweg in die
Woltersdorfer Landstraße
- im Osten von der Woltersdorfer Landstraße.
Mit Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde vom 29.07.1999, Az.
426/99 wurde der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Bebauungsplan Nr. 02 „Bahnhofsiedlung Erkner“ genehmigt.
Die Bebauungsplansatzung wurde daraufhin gem. § 5 Abs. 3 GO
ausgefertigt. Nach § 10 Abs. 3 BauGB erfolgte die Bekanntmachung
der Erteilung der Genehmigung im Amtsblatt für die Stadt Erkner vom
07.10.1999. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung (Ersatzverkündung) ist der Bebauungsplan in Kraft getreten.
Im Rahmen der Prüfung von Satzungen teilte das Rechtsamt des Landkreises Oder-Spree mit, dass nach seiner Auffassung wegen einer
fehlenden zweiten Datumsangabe im Ausfertigungsvermerk auf der
Planzeichnung ein Mangel bei der Ausfertigung der Planurkunde
bestehen dürfte. Dieser Mangel kann im Wege des ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB behoben werden.
Um die Zweifel des Landkreises Oder-Spree auszuräumen, wurde die
Bebauungsplansatzung nach § 5 Abs. 3 GO in der derzeit gültigen
Fassung erneut ausgefertigt. Die Erteilung der Genehmigung wird
hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 16 Hauptsatzung der Stadt
Erkner vom 14.09.2006 auf der Grundlage der erneut ausgefertigten
Satzung bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt rückwirkend zum
07.10.1999 in Kraft.
Jedermann kann den genehmigten Bebauungsplan und die Begründung dazu ab dem Tage der Bekanntmachung im Rathaus der Stadt
30.05.2007
Amtsblatt für die Stadt Erkner
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Erkner, Friedrichstr. 6-8, Ressort Bau und Liegenschaften, Zi. 2/22
während der öffentlichen Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt
Auskunft verlangen.
1.4 Information zu Beschlüssen der 4. außerordentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Erkner am 27.03.2007
Es wird im Sinne des § 215 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass
die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung
des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über
das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans
und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres
seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt unter
Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend
gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).
öffentliche Sitzung
Tagesordnungspunkt (TOP) 01
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der
Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
TOP 02
Bestimmung eines Stadtverordneten für die Mitunterzeichnung der
Niederschrift
Die Stadtverordnetenversammlung Erkner bestimmt für die Mitunterzeichnung der Niederschrift der 4. außerordentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Erkner mehrheitlich den Stadtverordneten,
Herrn Peter Catholy.
Beschluss-Nr.: 2-23/576/07
Ja-Stimmen: 15; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 1
TOP 03
Beschlussfassung zur Tagesordnung der öffentlichen Sitzung
Die Stadtverordnetenversammlung Erkner beschließt die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der 4. außerordentlichen Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung Erkner einstimmig.
2-23/577/07
16;0;0
TOP 04
Beschlussfassung zur Niederschrift der öffentlichen Sitzung der
19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Erkner (14.02.2007)
Die Stadtverordnetenversammlung Erkner beschließt die Niederschrift
der öffentlichen Sitzung der 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Erkner (14.02.2007) mehrheitlich – einschließlich der Korrektur zum Namen der Landtagsabgeordneten Frau Renate Adolph.
2-23/578/07
14;0;2
TOP 05
Bebauungsplan Nr. 13 der Stadt Erkner „Mischgebiet TWR-Gelände/Akademie“
hier: 1. Änderung des Bebauungsplanes
Auswertung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB und Satzungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung Erkner beschließt mehrheitlich den
Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 13 der Stadt Erkner „Mischgebiet TWR-Gelände/Akademie“ in der Fassung der 1. Änderung gem.
§ 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Dem Bebauungsplan in der Fassung des Satzungsbeschlusses ist
die Planbegründung beizufügen. Die Planbegründung wird gebilligt.
4-23/587/06
13;0;4
TOP 06
Änderung des Flächennutzungsplans Erkner aufgrund der Anpassungspflicht gem. § 8 BauGB hier: 1. Änderung des FNP
Auswertung der Stellungnahmen aus den Verfahrensschritten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie Feststellungsbeschluss
2. Änderung des FNP
Beschluss zur Offenlegung der ergänzten Planunterlagen (Entwurf)
Die Stadtverordnetenversammlung Erkner beschließt mehrheitlich die
1. Änderung des Flächennutzungsplans, hier die Teilbereiche 1, 3, 4,
5, 7 und 9 umfassend (Feststellungsbeschluss).
Der 1. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung des Feststellungsbeschlusses ist die Planbegründung beizufügen. Die Planbegründung wird gebilligt.
4-23/592/07
15;0;2
Die Stadtverordnetenversammlung Erkner beschließt mehrheitlich, die
Teilbereiche 2, 6 und 8 als 2. Änderung des Flächennutzungsplans in
Form des Änderungsverfahrens gem. §§ 2 bis 4 a BauGB weiterzuführen sowie unter Einarbeitung der hierdurch erforderlichen zusätz-
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB
über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen
Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Erkner, den 22.05.2007
Kirsch
Bürgermeister
1.3 Amtliche Bekanntmachung über Auskunftserteilungen aus dem Melderegister in
besonderen Fällen
Nach § 33 Absatz 4 und 5 des Gesetzes über das Meldewesen im Land
Brandenburg in der Bekanntmachung der Neufassung vom 17. Januar 2006 (GVBl. I S. 6) darf die Meldebehörde Auskünfte über Altersund Ehejubiläen von Einwohnern erteilen. Die Meldebehörde darf
Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift sowie Tag und
Art des Jubiläums zum Zwecke der Veröffentlichung durch Presse,
Rundfunk und andere Medien den für die Veröffentlichung zuständigen Stellen der Gemeinde übermitteln. Altersjubilare sind Einwohner,
die den 60. oder einen späteren Geburtstag begehen; Ehejubilare sind
Einwohner, die das 50. oder ein späteres Ehejubiläum begehen.
Außerdem darf Adressbuchverlagen Auskunft über Vor- und Familienname, Doktorgrad und gegenwärtige Anschriften sämtlicher Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben erteilt werden.
Wer mit der Bekanntgabe seiner Daten an Adressbuchverlagen oder
der Auskunftserteilung zu Alters- und Ehejubiläen nicht einverstanden ist, sollte dies dem Bürgerbüro der Stadt Erkner, Friedrichstr. 6 - 8,
15537 Erkner schriftlich mitteilen.
Kirsch
Bürgermeister
30.05.2007
Amtsblatt für die Stadt Erkner
lichen Umweltprüfung zum Entwurf und damit zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB.
4-23/593/07
15;0;2
TOP 07
Schlussrechnung zum Bauvorhaben Kreuzungsbauwerk L 38/Gleis
DB AG
hier: außerplanmäßige Ausgaben
Die Stadtverordnetenversammlung Erkner stimmt den außerplanmäßigen Ausgaben für das Bauvorhaben – Kreuzungsbauwerk L 38/
Gleis DB AG in Höhe von 18.338,09 E zu. Als Deckungsquelle für die
außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 18.338,09 E wird die Haushaltsstelle 63000 95059, BV Ausbau Freiligrathstraße, benannt.
4-23/594/07
13;0;4
nichtöffentliche Sitzung
TOP 01
Beschlussfassung zur Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung
Die Stadtverordnetenversammlung Erkner beschließt die Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung der 4. außerordentlichen Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung Erkner einstimmig.
4-23/595/07
17;0;0
TOP 02
Beschlussfassung zur Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung
der 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Erkner
(14.02.2007)
Die Stadtverordnetenversammlung Erkner beschließt die Niederschrift
der nichtöffentlichen Sitzung der 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Erkner (14.02.2007) mehrheitlich.
4-23/596/07
15;0;2
TOP 03
Vergabe von Bauleistungen
hier: Bauvorhaben „Dauerhafte Umfahrungsstrecke zwischen den
Verkehrsflächen der Stadthalle und der Rudolf-Breitscheid-Straße
einschl. Straßenführung über den Flakenkanal“
Die Stadtverordnetenversammlung Erkner stimmt der Vergabe der
Bauleistungen für das Bauvorhaben „Dauerhafte Umfahrungsstrekke zwischen den Verkehrsflächen der Stadthalle und der Rudolf-Breitscheid-Straße einschließlich Straßenführung über den Flakenkanal“
mehrheitlich zu.
4-23/597/07
14;0;3
TOP 04
Beschlussfassung zur Veröffentlichung von Beschlüssen der nichtöffentlichen Sitzung der 4. außerordentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Erkner
Die Stadtverordnetenversammlung Erkner beschließt einstimmig, die
Veröffentlichung des Beschlusses zur Vergabe von Bauleistungen in
allgemeiner Form vorzunehmen.
4-23/598/07
17;0;0
Kirsch
Bürgermeister
2. Nichtamtliche Bekanntmachungen
2.1 Information zum Bauvorhaben 2. Flakenfließbrücke mit Anbindung an den Knotenpunkt Beuststraße / Rudolf-Breitscheid-Straße in Erkner
Zu den Baumaßnahmen am Knotenpunkt Beuststraße / Rudolf-Breitscheid-Straße möchte ich informieren, dass die Beuststraße im Baustellenbereich ab 04.06.2007 für den Kfz- Verkehr voll gesperrt wird.
Für die Rudolf-Breitscheid-Straße erfolgt ab 04.06.2007 im Baustel-
Seite 4
lenbereich eine halbseitige Sperrung.
Der Fußgängerverkehr wird während der Baumaßnahme gewährleistet.
Weitere Hinweise und Informationen entnehmen Sie bitte aus dem
Internet unter www.erkner.de.
Kirsch
Bürgermeister
2.2 Bericht des Bürgermeisters
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich begrüße Sie recht herzlich zur 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Erkner.
Im Rahmen der 17. Brandenburgischen Frauenwoche fanden sich im
Rathaus Erkner wieder zahlreiche Besucher zur Eröffnung der bereits
traditionellen Ausstellung ein. In diesem Jahr wurden Arbeiten von
Bewohnern des Seniorenwohnparks und der Frauenmalgruppe des
Frauen- und Familienzentrums gezeigt. Auch das kulturelle Angebot
wurde wie immer gern in Anspruch genommen.
Ein weiterer Höhepunkt im Monat März war der Seniorenfachtag.
Rund sechzig Teilnehmer, darunter Verantwortliche aus Politik und
Verwaltung sowie Einrichtungen und Unternehmen folgten der Einladung ins Rathaus, um sich zu informieren und miteinander ins Gespräch zu kommen.
Besonders begrüßen konnte ich Gäste aus unserer polnischen Partnerstadt Goluchow.
In einer Reihe von Fachvorträgen konnten sich die Teilnehmer über
die Auswirkungen des demographischen Wandels im Landkreis OderSpree, die Gesundheitsversorgung älterer Menschen, neue Wohnformen und die Möglichkeiten der Kunsttherapie informieren.
Ich möchte mich an dieser Stelle herzlich bei den Referenten und bei
den Organisatoren der Stadt Erkner Frau Kirscht, Frau Warmuth und
Frau Falk bedanken.
Die 1. Beigeordnete des Landrates und Dezernentin für Schule, Kultur, Soziales, Jugend und Gesundheit, Frau Dr. Weser, lobte und begrüßte die Initiative der Stadt Erkner sehr und bezeichnete sie als
beispielgebend.
Die gut besuchte Veranstaltung zeigte, dass wir den „Nerv der Zeit“
getroffen hatten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
wie schon aus verschiedenen Pressemitteilungen und Berichten der
Stadtverwaltung zu entnehmen war, hat die Landesregierung Brandenburg beschlossen, das Zentrale-Orte-System Brandenburgs zu
überarbeiten.
Im aktuellen Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg / Vorentwurf der Planansätze und ihrer Begründung, ist mit Stand vom
27.02.2007 die Stadt Erkner innerhalb des Zentrale-Orte-Systems nicht
mehr berücksichtigt.
Da sowohl die Gemeinde Rüdersdorf als auch die Stadt Erkner (bisher
Grundzentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums) zukünftig keine
Zentrumsfunktionen mehr ausüben sollen, haben sich die Bürgermeister beider Kommunen mit einem gemeinsamen Brief an den zuständigen Minister Herrn Reinhold Dellmann gewandt und dargestellt, dass
bei der Neubestimmung zentraler Orte ein künftiges Mittelzentrum in
Funktionsteilung zwischen Erkner und Rüdersdorf voll unter die Vorgaben und Ansprüche der Landesregierung fällt.
Gleiches Schreiben wurde auch an die Regionale Planungsgemein-
30.05.2007
Amtsblatt für die Stadt Erkner
schaft Oderland-Spree, Herrn Rietzel, an die Landtagsabgeordnete
Frau Renate Adolph, den Fraktionsvorsitzenden des Landtages Brandenburg sowie den Fraktionsvorsitzenden der Kreistage MärkischOderland und Oderland-Spree gesandt, mit der Bitte um Unterstützung, die zu einer neuen, sachgerechten Entscheidungsfindung und
letztendlich zu einer Berücksichtigung von Erkner und Rüdersdorf im
neuen Zentrale-Orte-System beitragen soll.
Meine Sehr geehrten Damen und Herren,
für das Bauvorhaben 2. dauerhafte Flakenfließbrücke erhielt die Bietergemeinschaft EUROVIA Verkehrsbau Union GmbH und EUROVIA
Beton GmbH mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Erkner am 27.03.2007 den Zuschlag.
Die Beräumung der Flächen auf dem ehemaligen TWR- Gelände sind
weitestgehend abgeschlossen.
Derzeit werden vorbereitende Maßnahmen durchgeführt (Baustelleneinrichtung, Einmessung der Hauptachse u.a.) Mit Baubeginn wird
von Seiten der Stadtverwaltung Erkner im Internet unter www.erkner.de
zum aktuellen Sachstand informiert.
Seite 5
Am 22. April 2007 findet in der Stadthalle von 10 bis 18 Uhr der 3.
Erkneraner Gesundheitstag statt. Veranstaltet vom Verein 425 Kultur
Erkner steht er diesmal unter dem Motto „Familie und Gesundheit“.
Der Eintritt ist bei allen Angeboten frei.
Nach einem guten Einstieg im vorigen Jahr findet in diesem Jahr am
20. Mai der 2. Erkneraner Löcknitzlauf wieder unter dem Motto „Happy Walk - Laufen verbindet“ statt. Start und Ziel befindet sich wie
gehabt am „Löcknitz-Idyll“.
Unser 15. Heimatfest wird in diesem Jahr vom 01. bis 03. Juni 2007
gefeiert.
Wie in jedem Jahr sind bereits seit einiger Zeit viele Vereine, Einrichtungen und Unternehmen in unserer Stadt mit den Vorbereitungen für
das traditionelle Heimatfest beschäftigt.
Ihnen, den vielen fleißigen Helfern, sei an dieser Stelle herzlichst gedankt.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Die vorbereitenden Arbeiten für die Erneuerung des Flakenstegs
wurden öffentlich ausgeschrieben.
Zu dem Bauvorhaben wurden von 9 Firmen die Ausschreibungsunterlagen abgefordert.
Am 11.04.2007 lagen keine Angebote vor. Die Ausschreibung wird
wiederholt.
gez. Jochen Kirsch
Bürgermeister
Die Genehmigung für den Ersatzneubau der Brücke Seestraße gemäß
§ 10 Abs. 3 des Brandenburgischen Straßengesetzes durch den Landkreis Oder- Spree (Dezernat Infrastruktur) liegt bei der Stadt Erkner
mit Datum vom 02.04.2007 vor.
Was ist eine Schiedsstelle?
Die Aufgabe besteht darin, Streitigkeiten zwischen Bürgern untereinander bzw. Bürgern und Firmen, Vereinen und Einrichtungen zu
schlichten.
Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben wird eine Vollsperrung der
Seestraße im Bereich der Brücke von Mai bis August 2007 erforderlich. Die Zufahrt ist von der Buchhorster Straße/ Uferstraße möglich.
Bezüglich der Regelungen des Busverkehrs erfolgte im Vorfeld eine
Beratung und Befahrung der Strecke für die zeitweilige Änderung mit
Vertretern der Busverkehrsgesellschaft Oder- Spree. Für die Fußgänger und Radfahrer wird für diesen Zeitraum eine Behelfsbrücke in der
Seestraße errichtet.
Die Gewerbetreibenden und Bootshausbesitzer wurden von der Stadtverwaltung Erkner bereits vorab informiert. Mit Baubeginn wird von
Seiten der Stadtverwaltung Erkner im Internet unter www.erkner.de
zum aktuellen Sachstand berichtet. Weiterhin werden Anfragen und
Hinweise zu dem Vorhaben im Rathaus vom Ressort Bau und Liegenschaften gern entgegengenommen.
Was wird geschlichtet?
Nachbarschaftsstreitigkeiten jeglicher Art und Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung, gefolgt von Forderungen nach Unterlassung
oder Vornahme von bestimmten Handlungen - Dinge, bei denen Nachbarn sich zu einer Sache oder über ein Verhalten das Streiten kriegen.
Des Weiteren:
- Schlichtung bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten, sowohl über
Zahlung von Geld aus Verträgen oder die Herausgabe einer Sache
- Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen (keine obere Grenze
des Streitwertes)
Oftmals sind vor einer Privatklage bei Gericht auch Bedrohung, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Verletzung
des Briefgeheimnisses Gegenstand des Versuches einer gütlichen
Einigung - einer so genannten Sühneverhandlung
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
unser Friedhof ist nicht nur bei Erkneranern für seine ansprechende
Gestaltung und ruhige Atmosphäre bekannt.
Um die Würde des Friedhofs zu wahren, ist die Einhaltung der in der
Friedhofssatzung festgelegten Verhaltensregeln unabdingbar.
Seit längerem haben wir festgestellt und auch von Friedhofsbesuchern Hinweise erhalten, dass auf dem Friedhofsgelände vermehrt
Rad gefahren wird.
Ich möchte auf diesem Weg noch einmal darauf hinweisen, dass dies
störend und verboten ist und künftig durch Mitarbeiter der Verwaltung mit Verwarnungsgeld geahndet wird. Ich hoffe, es muss nicht
erst soweit kommen.
Was macht eine Schiedsstelle nicht?
- Streitigkeiten aus dem Familien-, Verwaltungs- und Arbeitsrecht
- Rechtsberatungen (aber Hinweise, wohin sich der Bürger wenden
kann)
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
zum Abschluss meiner Ausführungen möchte ich noch auf aktuelle
Veranstaltungen hinweisen:
2.3 Schiedsstelle der Stadt Erkner
Mediation und gerichtsfeste Schlichtung vor
Ort
Was bedeutet schlichten?
Im Beisein der Schiedsperson erfolgt eine Mediation, d. h. es wird im
Gespräch versucht, die Probleme zu klären und eine Lösung herbeizuführen. Ziel ist es, dass die streitenden Parteien sich über die Beilegung ihres Zwistes einigen - einen Vergleich schließen. Die Schiedsperson wirkt als neutraler Mediator (Vermittler) mit seiner Gesetzeskenntnis beratend mit. Es werden keine Beschlüsse gefasst oder Urteile gefällt! Kommt die Einigung - also der Vergleich - zustande, wird
darüber ein Protokoll angefertigt, das die streitenden Parteien unterschreiben und die Schiedsperson mit Siegel und Unterschrift bestätigt.
Der Vergleich ist nach Ablauf einer Einspruchsfrist rechtskräftig verbindlich und kann bei Nichteinhaltung gerichtlich vollstreckt werden.
30.05.2007
Amtsblatt für die Stadt Erkner
Die Schlichtung gelingt nicht!
Kommt eine Schlichtung nicht zustande, so entstehen den Parteien
keine Nachteile. Auf Verlangen wird in Zivilsachen eine Erfolglosigkeitsbescheinigung, in Strafsachen eine Sühnebescheinigung ausgestellt. Der Weg zum Amtsgericht als Mittel der Konfliktbeilegung
steht jedem der Beteiligten weiterhin offen.
Vorteile der Schiedsstelle
- Aussprache und Einigung untereinander und ohne fremde Hilfe beste Form der Konfliktbeilegung, aber oft aus den verschiedensten
persönlichen Gründen nicht möglich
- Schiedsstelle liegt örtlich nahe im Stadtbereich
- Wartezeiten bis zum Verhandlungstermin sind mit ca. 4 Wochen
nach Antragsstellung wesentlich kürzer als bei Gericht
- Streitende Parteien bemühen sich persönlich um die Beilegung des
Konfliktes
- die Kosten liegen um ein Vielfaches unter denen, wie sie bei einem
vergleichbaren Gerichtsverfahren für Gerichts- und Anwaltsgebühren aufzubringen wären
Kosten einer Verhandlung vor der Schiedsstelle
Für die Verfahrensgebühr, Schreib- und Portoauslagen ist bei der Antragstellung eine Vorauszahlung von 50 E zu leisten, wobei über die
tatsächliche Gebühr nach Abschluss der Verhandlung eine Kostenrechnung erstellt wird.
Wo kann ich mehr erfahren?
Die Schiedsstelle hat jeweils am zweiten Donnerstag im Monat von
17.00 Uhr bis 18.00 Uhr Sprechstunde im Mehrzweckraum der Stadthalle Erkner in der Bahnhofstraße oder rufen Sie uns einfach an: K.
Schubert 03362 2 39 40 (stellvertretende Schiedsfrau) oder
M. Preis 03362 2 07 83 (Schiedsmann).
2.4 Grußwort des Bürgermeisters zum
15. Heimatfest in Erkner
Liebe Erkneranerinnen und Erkneraner,
liebe Gäste,
an diesem Wochenende feiern wir in unserer Stadt das 15. Heimatfest.
Es ist mittlerweile zu einer guten Tradition geworden, dass sich zahlreiche Vereine, Einrichtungen und Firmen aus Erkner regelmäßig am
Fest beteiligen. Auch wenn ich sie hier nicht alle aufzählen kann, so
möchte ich doch an dieser Stelle einmal allen ein ganz herzliches Dankeschön sagen!
Das Festprogramm hält auch in diesem Jahr wieder viele Höhepunkte
bereit. Gleich am Freitag geht es nach der Eröffnung des Heimatfestes
um 14.00 Uhr auf der Bühne los mit dem Oma-Opa-Enkel Nachmittag.
Ein buntes Programm für Jung und Alt mit vielen Kindertagsüberraschungen für unsere jüngsten Gäste. Ein weiterer Höhepunkt ist sicherlich das Heimatfest Live-Konzert am Freitagabend um 20.00 Uhr,
diesmal mit „Silly“ und Anna Loos. Am Samstag, um 14.00 Uhr, nach
der Anlandung von „Fischer Hans“ im Rathauspark, setzt sich wieder
der traditionelle Festumzug durch das Festgelände in Bewegung. Nach
dem Festumzug, der wie ich finde jedes Jahr schöner und bunter wird,
präsentieren sich Erkneraner Vereine mit ihrem auch schon traditionellen Festprogramm auf der Bühne. Das sollten Sie nicht verpassen!
Und am Sonntag wird es im Rathauspark wieder ein Kinderfest mit
vielen lustigen Aktionen von Vereinen und Einrichtungen aus Erkner
und einem tollen Bühnenprogramm geben.
Neben dem Festgelände in der Friedrichstraße gibt es auch in diesem
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Jahr wieder eine Reihe von Orten, an denen Vereine oder Einrichtungen ihren ganz speziellen Beitrag zum Heimatfest leisten. Schauen Sie
einfach einmal in das Festprogramm und lassen Sie sich überraschen!
Der Malwettbewerb der Erkneraner Schulen steht diesmal unter dem
Motto „Häuser in denen wir leben“. Viele junge Künstler haben das
Thema mit Fantasie und Können umgesetzt. Ich meine, das haben sie
ganz toll gemacht! Ab Freitagnachmittag können die eingereichten
Arbeiten im Bürgersaal des Rathauses bewundert werden und am
Samstag nach dem Festumzug werden dann die Preisträger auf der
Bühne ausgezeichnet.
Zum Abschluss möchte ich darauf hinweisen, dass das Eröffnungskonzert der Chöre am Freitag um 18.00 Uhr aufgrund von Bauarbeiten
an der Genezareth-Kirche in diesem Jahr in der St. Bonifatiuskirche in
der Hessenwinkler Straße stattfindet.
Ich wünsche Ihnen allen gute Unterhaltung und viel Spaß beim 15.
Heimatfest in Erkner!
gez. Ihr Jochen Kirsch
Bürgermeister
2.5 Heimatfest in Erkner verkaufsoffener Sonntag
Anlässlich des Erkneraner Heimatfestes, das in diesem Jahr vom 1.
bis 3. Juni stattfindet, möchte die Stadtverwaltung darauf hinweisen,
dass es den Einzelhändlern gemäß der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Festsetzung der aus Anlass von besonderen Ereignissen verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage im Gebiet der Stadt Erkner
am Sonntag, dem 3. Juni 2007 gestattet ist, in der Zeit von 13:00 bis
20:00 Uhr ihre Verkaufsstellen zu öffnen. Gleiches gilt für das gewerbliche Anbieten von Waren zum Verkauf an jedermann außerhalb von
Verkaufsstellen.“
2.6 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft
Erkner
Beschlüsse der 17. Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Erkner am 14.04.2007
Haushaltsplan 2006/2007:
Der Haushaltsplan wurde mit einem Gesamtdefizit von 699 E überzogen.
Reinertrag: Auf Grund des Haushaltsdefizits von insgesamt 699 E ist
der Reinertrag negativ und beträgt: minus 1,95 E/ha
Haushaltsplan 2007/2008:
Für das Jagd- und Wirtschaftsjahr 2007/2008 wurde der Haushaltsplan mit Einnahmen und Ausgaben von jeweils 1.152 E einstimmig
von der Versammlung beschlossen.
Abbau des Haushaltsdefizits:
Die Versammlung beschloss einstimmig zur Tilgung des Haushaltsdefizits die Reinerträge aus den Wirtschaftsjahren 2003/2004 und 2004/
2005, die als Rücklage verwendet wurden, einzusetzen.
Änderung im Jagdvorstand:
Für den aus gesundheitlichen Gründen aus dem Vorstand der Jagdgenossenschaft Erkner ausgeschiedenen Herrn Hans Otto wurde Herr
Jens Werner von der Versammlung einstimmig als nachrückendes
Vorstandsmitglied in den Vorstand berufen.
Der Vorstand
30.05.2007
Amtsblatt für die Stadt Erkner
2.7 Ausschreibung
STADT ERKNER
DER BÜRGERMEISTER
Ausschreibung
Zur Erfüllung der kommunalen Aufgaben sucht die Stadt Erkner
zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine/einen
Beschäftigte/n für den Bauhof,
die/der uneingeschränkt die gesundheitlichen Voraussetzungen
für die überwiegend schwere körperliche Arbeit erfüllt. Ein betriebsärztliches Gutachten ohne Bedenken ist Voraussetzung für
die Einstellung.
Es handelt sich um eine Stelle in Vollbeschäftigung (40 h/Woche).
Die Bereitschaft zur Leistung von Überstunden und Rufbereitschaft setzen wir voraus.
Der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) ist Grundlage
der arbeitsvertraglichen Regelungen. Das Arbeitsverhältnis wird
auf zwei Jahre befristet. Die Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist nicht ausgeschlossen.
Berufserfahrung im Straßenbau und bei der Instandsetzung und
Reparatur von Straßen sind wünschenswert.
Wenn Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, selbständig arbeiten können und zuverlässig, teamorientiert und einsatzbereit sind,
senden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit
tabellarischem Lebenslauf und folgenden Anforderungen und
Nachweisen:
Facharbeiter als Straßenbauer/in
Führerschein Klasse C 1
Arbeitszeugnisse
bis zum 11.06.2007 mit dem Kennwort „Bewerbung Bauhof“ an
die
Stadtverwaltung Erkner
Hauptverwaltung
Friedrichstr. 6-8
15537 Erkner
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unvollständige
Bewerbungsunterlagen bei der Auswahl keine Berücksichtigung
finden können.
Impressum
Amtsblatt für die Stadt Erkner
Herausgeber:
Stadt Erkner: Der Bürgermeister
Satz und Überwachung der technischen Herstellung:
Kümmels Anzeiger, Inhaber Michael Hauke
Druck : OSSI Druck Brandenburg
Das Amtsblatt für die Stadt Erkner ist das amtliche Bekanntmachungsblatt der Stadt Erkner und erscheint nach Bedarf. Es wird
kostenlos an die Haushalte verteilt. Daneben kann es im Rathaus
der Stadt Erkner, Friedrichstr. 6-8, bezogen werden. Auf Wunsch
wird das amtliche Bekanntmachungsblatt gegen Erstattung der
Kosten auf dem Postwege zugestellt.
Die Mindestauflage beträgt 5.000 Exemplare.
Seite 7
2.8 AG Bildung setzt auf Mitarbeit von Unternehmern
Am 19.04.2007 unterzeichneten die Bürgermeister von Altlandsberg,
Erkner, Fredersdorf-Vogelsdorf, Grünheide, Hoppegarten, Neuenhagen bei Berlin, Petershagen/Eggersdorf, Rüdersdorf bei Berlin, Schöneiche bei Berlin, Strausberg und Woltersdorf die „Neuenhagener Erklärung“. Darin bekundeten Sie Ihre Absicht, in einem „Zukunftsraum östliches Berliner Umland“ enger zusammen zu arbeiten.
Durch verstärkte interkommunale Kooperation soll die Region vor
den östlichen Toren Berlins zu einem attraktiven und zukunftsfähigen Wirtschaftsstandort entwickelt werden.
Die Bürgermeister wollen nun in Arbeitsgruppen, an denen auch externe Experten mitwirken, die Entwicklung positiv gestalten. Auch
ortsansässige Unternehmen sollen mit einbezogen werden.
Als Vorsitzender der Arbeitsgruppe Bildung liegt Herrn Henze, Bürgermeister der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin, viel daran, Wirtschaftsunternehmen und Ausbilder zusammenzuführen. Es geht darum, dem sich abzeichnenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Interessierte Unternehmen, die sich für einen qualifizierten Fachkräftenachwuchs engagieren wollen, melden sich bitte beim Bürgermeister der Gemeinde Neuenhagen bei Berlin, Am Rathaus 1 in 15366
Neuenhagen, [email protected] oder 03342/
245580.
2.9 Badestelle Erkner öffnet wieder
Die Badestelle Erkner am Dämeritzsee öffnet in dieser Badesaison
vom 26. Mai bis 02. September 2007. Der Eintritt ist frei.
Samstags und sonntags wird die Badestelle in der Zeit von 10.00 Uhr
bis 20.00 Uhr von DLRG-Rettungsschwimmern betreut.
2.10 Heimatverein Erkner: Chronik-Notizen
Beitrag zum historischen Kolorit des Heimatfestes
Das lokale Kolorit des 15. Erkneraner Heimatfestes betonen erneut
kostümierte Mitbürger, die mitsamt der G. Hauptmann-Truppe die
Entwicklung seit anno 1579 darstellen. Bereits bei der Eröffnung am 1.
Juni, 14 Uhr, sind die Landfrauen vom Museumshof am Sonnenluch
und der Archäologe Prof. Dr. Kiekebusch nebst Gattin auf der Bühne
vertreten. Am historischen Festumzug am 2. Juni wirken ca. 90 Mitglieder und Freunde des Heimatvereins Erkner e.V. mit. Auf die Bedeutung unseres Ortes als eine „Geburtsstätte der technischen Bakelite-Innovation“ macht das druckfrische Erkneraner Heft Nr. 9 aufmerksam, in dem Dr. Gerd Collin den kreativen Chemiker Leo Hendrik
Baekeland und sein Lebenswerk würdigt. Die Ausstellung zur Stadtgeschichte im Heimatmuseum Erkner, Heine-/Ecke Pfälzer Straße, sowie die Fortschritte beim Scheunenausbau können am 2. und 3. Juni
von 13-17 Uhr besichtigt werden. – Beim Festumzug zum Köpenicker
Sommer sind am 16. Juni 18 „historische“ Erkneraner mit von der
Partie.
Sz
9. Juni: Auf zur 101. Wanderung!
Zu einer Tour per pedes nach Wernsdorf treffen sich interessierte
Heimat- und Naturfreunde am 9. Juni um 9 Uhr vor der evangelischen
Kirche Erkner, Friedrichstraße.
14. Juni: Wer waren Karl Tietz und Richard Wollank?
Ein Grabstein auf dem hiesigen Friedhof sowie zwei Straßennamen
halten das Gedenken an Karl Tietz und Richard Wollank wach. Anlässlich ihres 80. Todestages erinnert Frau Dr. Elisabeth Stoye-Balk beim
30.05.2007
Amtsblatt für die Stadt Erkner
112. Märkischen Abend am 14. Juni an die beiden Erkneraner Demokraten. Die Veranstaltung beginnt um 19 Uhr im Heimatmuseum Erkner.
16. Juni: Sommerfest der Senioren
Anlässlich der Brandenburgischen Seniorenwoche 2007 laden der
Seniorenbeirat und der Heimatverein Erkner zu einem Sommerfest am
16. Juni auf den Museumshof am Sonnenluch ein. Zwischen 11 und
16 Uhr gastieren u.a. das 1. Gardeblasmusik-Orchester Fürstenwalde
und der Erkneraner Frauenchor. Das Café Biberpelz ist wieder geöffnet.
Zur 100. Wanderung mit Ehrenurkunden ausgezeichnet
Petrus meinte es nicht so gut mit den 32 Aktiven, die am 10. Mai d.J.
zur 100. Wanderung des Heimatvereines seit 1994 von Siegfried Püschel und Hannelore Feist begrüßt wurden. Zu dem kleinen Jubiläum
überraschte Familie Riedel die Teilnehmer mit Buttons mit dem Motiv
des Heimatmuseums. Diesmal führte Herr Rohlfs, Leiter des Gerhart
Hauptmann-Museums, die Gruppe auf dem im vorigen Jahr angelegten Literaturpfad. Dabei erfuhren die Wanderer aus unserer Stadt,
aus Berlin und Nachbarorten Näheres über das Leben und Wirken
des Schriftstellers in Erkner. An den einzelnen Stationen vermitteln
Tafeln in Form eines aufgeschlagenen Buches wichtige Details.
Nach zwei Stunden war das Ziel am Heimatmuseum erreicht. In dem
ursprünglichen Kolonistenhaus hatte die Hebamme Karoline Schulze
gewohnt, die der jungen Marie Hauptmann bei der Geburt ihrer drei
Söhne zur Seite stand. Im benachbarten Galerie-Café „Stilbruch“ luden ein liebevoll zubereiteter Imbiss und Getränke zur Rast ein. Dabei
würdigte der Vorsitzende des Heimatvereines die vielfältigen Aktivitäten von Siegfried Püschel und Hannelore Feist in dem 1991 gegründeten Verein und überreichte ihnen eine Ehrenurkunde und ein Präsent. Beide dankten für die Anerkennung – solange es die Gesundheit zulässt, möchten sie mit Interessierten gern weitere Wanderungen unternehmen. Mit vielen individuellen Gesprächen klang der anregende Vormittag aus. Wer mehr über die Wandergruppe bzw. den
Literaturpfad erfahren oder mitmachen möchte, wende sich bitte an
das Heimatmuseum Erkner, Tel. 03362/22452 oder an das Gerhart
Hauptmann-Museum, Tel. 3663.
Joachim Schulze
Juni 1997 – Erinnern Sie sich noch?
• „Der Pott ist in Erkner!“ Anerkennend berichtete Kümmels Anzeiger
über das spannende MOZ-Pokalfinale am 7. Juni 1997 in Fürstenwalde zwischen Kickers Trebus und dem FV Erkner. Die Entscheidung
fiel erst in der 120. Minute nach Verlängerung mit dem 3:2 für unsere
Mannschaft. Der Jubel war groß; alle mitgereisten Mitglieder, Anhänger und Fans gratulierten herzlich. – Seither ist es dem FV 1920 Erkner
e.V. nicht wieder gelungen, ein Pokal-Endspiel zu gewinnen.
• „Ute Kirsch leitet ‚Anstalt’ Erkner“. Mit dieser Titelzeile informierte
KA am 19. Juni 1997, dass nach dem plötzlichen Tod des Jugendclubleiters T. Tautenhahn ein Neuanfang der Veranstaltungstätigkeit und
damit für junge Leute Treffs und Erlebnismöglichkeiten geboten werden. – Der Jugendclub ist heute unter der Regie des Erkneraner Vereins Future e.V.
• 400 Mill. DM wurden von 1990 bis Ende 1996 in der Kommune
Erkner von Institutionen, Unternehmen, dem Land Brandenburg, dem
Landkreis Oder-Spree, der Gemeinde und Privatleuten investiert. Diese Zahlen gab Bürgermeister Schulze bei einem Wirtschafts-Stammtisch im Juni 1997 bekannt. Er erinnerte u.a. an das Sanieren von
Brücken, an Abwassererschließungen, verbesserte Gasversorgung,
Modernisierung und Instandhaltung bei AWG, Gewoba und Wohnungsgesellschaft Erkner. Teilflächen der Plasta, des Teerwerks und
der ehemaligen Kugellagerwerke wurden für die Ansiedlung von neuen
Firmen umstrukturiert. Größere Summen kamen auch dem Öffentlichen Personen-Nahverkehr zugute.
J.S.
Seite 8
2.11 Fußball in Erkner
Am kommenden Samstag um 15 Uhr kann der FV Erkner im Heimspiel
gegen den Tabellenzwölften Groß Lindow das Tor zur Landesliga
ganz weit aufstoßen. Mit einem Sieg könnte man den Vorsprung auf
den ersten Verfolger Neuzelle auf sechs Punkte vergrößern und somit
würde aus den letzten beiden Spielen ein weiterer Punkt reichen, um
aus der Saisonabschlussfeier nach dem letzten Heimspiel am 16. Juni
eine Aufstiegsparty werden zu lassen.
Viel vorgenommen hatten sich unsere Männer aber auch schon für
das Heimspiel gegen Lindenberg. Lange Zeit tat man sich gegen die
Gäste, die einige dribbelstarke Einzelspieler in ihren Reihen haben,
schwer. Die beste Chance in Halbzeit eins hatten dann auch die GrünWeißen, als einer der Angreifer den FVE-Keeper Marcus Stuchly schon
umkurvt hatte, dann aber mit links über das leere Gehäuse schoss. Im
zweiten Spielabschnitt war die Auswechslung von Ronny Neumann
schon vorbereitet, als er mit seiner letzten Aktion zur mittlerweile verdienten und vielumjubelten 1:0-Führung einschoss. Danach versäumte es der FVE, die Partie mit einem zweiten Treffer zu entscheiden und
so kam Lindenberg in der zweiten Minute der Nachspielzeit per Elfemter noch zum 1:1-Ausgleich.
Das Vorspiel bestreitet am Samstag unsere zweite Vertretung um 12.45
Uhr gegen Borussia Fürstenwalde. Hier bestehen bei fünf Punkten
Rückstand zwei Spieltage vor dem Ende nur noch geringe Chancen,
den Aufstieg in die Landesklasse zu schaffen, wobei man in einer
Woche beim direkten Duell mit dem Spitzenreiter Steinhöfel den Abstand vielleicht noch einmal verkürzen könnte.
Im Nachwuchs haben unsere B-Junioren mit einer 1:3-Niederlage gegen die SG Wildau/Schulzendorf die Möglichkeit, den Aufstieg in die
Brandenburgliga noch aus eigener Kraft schaffen zu können, wohl
verspielt. Dieser soll dann aber in der kommenden Saison erneut anvisiert werden.
Nur noch ein Punkt fehlt hingegen unseren C-Junioren zum Klassenerhalt in der Brandenburgliga. Am Samstag geht es zunächst auswärts gegen Motor Eberswalde, bevor am 10. Juni der FSV Luckenwalde nach Erkner kommt. Schützenhilfe gibt es vielleicht vom "Lieblingstestspielgegner" MSV Neuruppin, der uns mit einem Remis gegen unseren Konkurrenten Potsdam ebenfalls den Verbleib in der
Liga sichern könnte.
Spannend wird es am Samstag um 10 Uhr auch für unsere E-Junioren.
Die können im Heimspiel gegen die TSG Lübbenau mit einem Sieg
kurz vor dem Saisonende doch noch die Abstiegsplätze verlassen
und auch im nächsten Jahr wieder in der höchsten Spielklasse spielen. Zuletzt war man bei Dynamo Eisenhüttenstadt mit 7:1 erfolgreich
und verkürzte den Abstand zum rettenden Ufer auf einen Punkt.
Am Pfingstmontag fand im Erich-Rang-Stadion das mittlerweile sechste Kinderfußballturnier für alle Schüler der Schulen aus Erkner und
Umgebung sowie die älteren Kita-Kinder statt. 80 Kinder waren allein
am Vormittag auf dem Platz und spielten einige spannende Spiele
gegeneinander. Am Nachmittag waren dann die Größeren beim FVESoccer-Cup dran. Dabei siegten in der Altersklasse 93/94 die KamilleKickers, bei den ab 1995 geborenen setzten sich die Rahnsdorfer
Kickers durch. Bei den Turnieren konnten neben einigen neuen Spielern auch Interessenten für die Übungsleitertätigkeit gewonnen werden, was uns besonders am Herzen liegt. Vielleicht ist ja auch unter
den Lesern noch der ein oder andere, der sich ein Engagement als
Übungsleiter in unserer Nachwuchsabteilung vorstellen kann. Einfach melden beim Jugendleiter Andreas Prüfer unter (03362) 2 12 83.
Wer beim Kinderfußballturnier nicht dabei war, kann am kommenden
Sonntag auch in den Rathauspark kommen und sich dort an unserem
Fußballer-Stand im Rahmen des Kinderfestes zum Heimatfest Erkner
ausprobieren. Auch hier warten wieder kleine Preise auf die Teilnehmer...
Thomas Siebert
Ende des Amtsblattes
für die Stadt Erkner

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