EU-Verzollungen am Beispiel der „Muster AG“
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EU-Verzollungen am Beispiel der „Muster AG“
EU-Verzollungen am Beispiel der „Muster AG“ Um was geht es bei der EU-Verzollung? Über Deutschland Die MusterAG ist in Deutschland umsatzsteuertechnisch selbst registriert und verfügt dadurch über den Status eines EU-Lieferanten Beim Grenzübertritt Schweiz-Deutschland werden die Sendungen der Muster AG EUeinfuhrverzollt und sind dadurch in der EU sofort zum freien Verkehr zugelassen. Die Importverzollung im Empfangsland entfällt vollständig. Welche Auswirkung hat der Status des EU-Lieferanten auf die MWST in der EU? Die Muster AG kann jetzt in die gesamte EU steuerfreie innergemeinschaftliche und nach Deutschland steuerbare (16% MWST) inländische Lieferungen anbieten. Genau gleich wie dies auch ihre Mitbewerber in Deutschland tun. Sie schafft somit für ihre Kunden im EU Raum die genau gleichen Bedingungen, als wenn ihre Kunden von einem EU-Mitbewerber Güter beziehen würden. Vorteile der Muster AG: kürzere Laufzeiten oder schnellere Auslieferung im Empfangsland, da zolltechnisch keine Binnen-/Importabfertigung im Bestimmungsland mehr vorgenommen werden muss. Wettbewerbsvorteile durch den Status eines EU-Lieferanten, da die Muster AG abwicklungstechnisch dem EU-Kunden den gleichen Vorgang anbietet wie ihr EUMitbewerber. Zinsersparnis für den Kunden/Käufer in der EU infolge späterer Entrichtung der nationalen Erwerbssteuer (per Ende des Folgemonats nach Eintritt der Ware). Minimierung der Zollabfertigungsgebühren, da die EU-Verzollung an der EU-Aussengrenze mit der Schweiz in der Regel bedeutend günstiger ist, als in den EU Bestimmungsländern. Copyright by Kuehne + Nagel Aktiengesellschaft Voraussetzung für die EU-Verzollung Steuerbare Umsätze in Deutschland, Steuer-Nummer in Deutschland, Versand in die übrigen EU-Länder, UmsatzsteuerIdentifikationsnummer (Antrag ist schriftlich, formlos): Steuer-Nr.: Finanzamt, D-Konstanz Tel.:0049/7531/289-0 USt-ID-Nr.: Bundesamt für Finanzen, D-Saarlouis Tel.:0049/6831/456-0 Handelsrechnung Rechnung Absender AG MwSt.-Nummer.................. USt-ID-Nummer................. Empfänger SA USt-ID-Nummer................. „Steuerfreie Lieferung nach §6a UStG“ „Frei Haus verzollt, unversteuert“ EU-Importverzollung an der Grenze Schweiz - Deutschland Verzollung unter Angabe der USt.-Id-Nummer des Absender und des Empfängers Statistiken: monatliche oder vierteljährliche Vorsteueranmeldung und jährliche Steuererklärung an das Finanzamt Konstanz vierteljährliche Zusammenfassende Meldung an das Bundesamt für Finanzen in Saarlouis INTRASTAT Meldung Copyright by Kuehne + Nagel Aktiengesellschaft UMSATZSTEUERVORANMELDUNG / -ERKLÄRUNG Finanzamt Konstanz Sinn und Zweck der Umsatzsteuervoranmeldung / USt.-Erklärung: Eine der Voraussetzungen für die EU-Verzollung ist, dass die Muster AG über eine Deutsche Steuer-Nummer verfügt. Diese Nummer erhält die Muster AG, wenn sie in Deutschland steuerpflichtige Umsätze erwirtschaftet. Die Muster AG ist verpflichtet diese Umsätze einerseits vierteljährlich oder monatlich dem zuständigen Finanzamt im Rahmen einer Umsatzsteuervoranmeldung zu melden und anderseits die gleichen Angaben zusammengefasst in einer jährlichen Steuererklärung zu deklarieren. Zu deklarierende Umsätze: Warenlieferung nach Deutschland Innergemeinschaftliche Warenlieferungen Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte (steuerbar in DE, 16% MWST) (steuerfreie Umsätze) (steuerbar im Empfangsland) Beilagen: Auflistung der Zollquittungen und Ausweisung der bezahlten EUST Auflistung der Lieferantenrechnung mit Ausweisung der berechneten MWST Deklarationspflicht und Deklarationszeitraum: Jeder Unternehmer, der in Deutschland steuerpflichtige Umsätze erwirtschaftet Umsatzsteuervoranmeldung: vierteljährlich oder monatlich Umsatzsteuererklärung: jährlich Deklarationsart: Am besten durch Kühne + Nagel AG im Rahmen einer Vollmacht von Muster AG unter Verwendung des amtlichen Vordruckes Zuständiges Amt: Finanzamt Konstanz, Umsatzsteuerstelle-Ausland, Postfach, DE-78462 Konstanz Tel.: 0049 - 7531 289 0 Copyright by Kuehne + Nagel Aktiengesellschaft ZUSAMMENFASSENDE MELDUNGEN ans Bundesamt für Finanzen, Saarlouis Sinn und Zweck der Zusammenfassenden Meldung Zur Kontrolle der ordnungsgemässen Umsatzbesteuerung des innergemeinschaftlichen Handels sind die in Deutschland steuertechnisch registrierten Unternehmer verpflichtet, dem Bundesamt für Finanzen vierteljährlich Zusammenfassende Meldungen über ihre innergemeinschaftlichen Lieferungen abzugeben. Da diese Lieferungen im Empfangsland steuerpflichtig werden, meldet das Bundesamt für Finanzen seinerseits diese Umsätze dem jeweiligen Bundesamt für Finanzen im Empfangsland. Dadurch wird dem Bundesamt für Finanzen im Empfangsland esmöglicht, die MWST-Abgaben der lokalen Unternehmer zu kontrollieren Zu deklarierende Umsätze und Angaben: Umsätze aus innergemeinschaftlichen Warenlieferungen Umsätze aus innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften Ust-ID-Nummer des Erwerbes in einem anderen Mitgliedstaat Beilagen: keine Deklarationspflicht und Deklarationszeitraum: Jeder Unternehmer, der steuerfreie innergemeinschaftliche Warenlieferungen und/oder Lieferungen im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften ausführt Vierteljährlich, bis spätestens am 10. Tag nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres Deklarationsart: Am besten Kühne + Nagel im Rahmen einer Vollmacht von Muster AG, unter Verwendung des amtlichen Vordruckes. Zuständiges Amt: Bundesamt für Finanzen, Aussenstelle Saarlouis, DE-66738 Saarlouis Tel.: 0049 - 6831 456 0, Fax.: 0049 - 6831 456 120 Copyright by Kuehne + Nagel Aktiengesellschaft INTRASTAT Statistisches Bundesamt, Wiesbaden Sinn und Zweck der INTRASTAT Meldungen im innergemeinschaftlichen Verkehr: Durch den Wegfall der Grenzkontrollen innerhalb der EG ist auch die statistische Erfassung des Güteraustausches, welche in das zollamtliche Anmeldeverfahren eingebunden gewesen ist, weggefallen. Mit den INTRASTAT Meldungen ist ein neues System geschaffen worden, welches auf einer direkten Meldepflicht aller Beteiligten für ihre innergemeinschaftlichen Eingänge und Versendungen beruht. Neben der statistischen Funktion dienen die INTRASTAT Meldungen aber auch der Kontrolle der Mehrwertsteuer, die aufgrund des Erwerbsteuerprinzips durch den Empfänger zu entrichten ist. Die statistischen Daten werden im Empfangsland mit den in der Umsatzsteuervoranmeldung den Finanzämtern gemeldeten Beträgen verglichen. Zu deklarierende Umsätze: Innergemeinschaftliche Warenlieferungen Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte (nur Versender u. Empfänger der in der Mitte nicht!) Beilagen: keine Deklarationspflicht und Deklarationszeitraum: Jeder Unternehmer, der steuerfreie innergemeinschaftliche Warenlieferungen und/oder Lieferungen im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften ausführt. Monatlich, bis am 10. Werktag des Folgemonats. Vorteile für den Kühne + Nagel Kunden: Langjährige Erfahrung von Kühne + Nagel beim Erstellen von INTRASTAT Meldungen Transparente Abläufe gewähren eine hohe Qualität Sehr geringer zusätzlicher Aufwand für Muster AG (Vollmacht unterschreiben) Keine mühsamen Software-Evaluationen und aufwendige Software Investitionen Es müssen keine zusätzlichen Ressourcen freigestellt und angelernt werden Adresse des zuständigen Amtes: Statistisches Bundesamt, Aussenhandel, Gustav-Stresemann-Ring 11, Postfach 55 28 DE-65183 Wiesbaden - Tel.: 0049 611 751 Copyright by Kuehne + Nagel Aktiengesellschaft