EU-Verzollungen am Beispiel der „Muster AG“

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EU-Verzollungen am Beispiel der „Muster AG“
EU-Verzollungen am Beispiel der „Muster AG“
Um was geht es bei der EU-Verzollung?
Über Deutschland
Die MusterAG ist in Deutschland umsatzsteuertechnisch selbst registriert und verfügt
dadurch über den Status eines EU-Lieferanten
Beim Grenzübertritt Schweiz-Deutschland werden die Sendungen der Muster AG EUeinfuhrverzollt und sind dadurch in der EU sofort zum freien Verkehr zugelassen.
Die Importverzollung im Empfangsland entfällt vollständig.
Welche Auswirkung hat der Status des EU-Lieferanten auf die MWST in der EU?
Die Muster AG kann jetzt in die gesamte EU steuerfreie innergemeinschaftliche und nach
Deutschland steuerbare (16% MWST) inländische Lieferungen anbieten. Genau gleich wie
dies auch ihre Mitbewerber in Deutschland tun.
Sie schafft somit für ihre Kunden im EU Raum die genau gleichen Bedingungen, als wenn
ihre Kunden von einem EU-Mitbewerber Güter beziehen würden.
Vorteile der Muster AG:
kürzere Laufzeiten oder schnellere Auslieferung im Empfangsland, da zolltechnisch
keine Binnen-/Importabfertigung im Bestimmungsland mehr vorgenommen werden muss.
Wettbewerbsvorteile durch den Status eines EU-Lieferanten, da die Muster AG
abwicklungstechnisch dem EU-Kunden den gleichen Vorgang anbietet wie ihr EUMitbewerber.
Zinsersparnis für den Kunden/Käufer in der EU infolge späterer Entrichtung der nationalen Erwerbssteuer (per Ende des Folgemonats nach Eintritt der Ware).
Minimierung der Zollabfertigungsgebühren, da die EU-Verzollung an der EU-Aussengrenze mit der Schweiz in der Regel bedeutend günstiger ist, als in den EU Bestimmungsländern.
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Voraussetzung für die EU-Verzollung
Steuerbare Umsätze in Deutschland, Steuer-Nummer in
Deutschland,
Versand in die übrigen EU-Länder, UmsatzsteuerIdentifikationsnummer (Antrag ist schriftlich, formlos):
Steuer-Nr.: Finanzamt, D-Konstanz
Tel.:0049/7531/289-0
USt-ID-Nr.: Bundesamt für Finanzen, D-Saarlouis
Tel.:0049/6831/456-0
Handelsrechnung
Rechnung
Absender AG
MwSt.-Nummer..................
USt-ID-Nummer.................
Empfänger SA
USt-ID-Nummer.................
„Steuerfreie Lieferung nach §6a UStG“
„Frei Haus verzollt, unversteuert“
EU-Importverzollung an der Grenze Schweiz - Deutschland
Verzollung unter Angabe der USt.-Id-Nummer des Absender und des Empfängers
Statistiken:
monatliche oder vierteljährliche Vorsteueranmeldung und jährliche Steuererklärung an
das Finanzamt Konstanz
vierteljährliche Zusammenfassende Meldung an das Bundesamt für Finanzen in
Saarlouis
INTRASTAT Meldung
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UMSATZSTEUERVORANMELDUNG / -ERKLÄRUNG
Finanzamt Konstanz
Sinn und Zweck der Umsatzsteuervoranmeldung / USt.-Erklärung:
Eine der Voraussetzungen für die EU-Verzollung ist, dass die Muster AG über eine
Deutsche Steuer-Nummer verfügt. Diese Nummer erhält die Muster AG, wenn sie in
Deutschland steuerpflichtige Umsätze erwirtschaftet.
Die Muster AG ist verpflichtet diese Umsätze einerseits vierteljährlich oder monatlich dem
zuständigen Finanzamt im Rahmen einer Umsatzsteuervoranmeldung zu melden und
anderseits die gleichen Angaben zusammengefasst in einer jährlichen Steuererklärung zu
deklarieren.
Zu deklarierende Umsätze:
Warenlieferung nach Deutschland
Innergemeinschaftliche Warenlieferungen
Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
(steuerbar in DE, 16% MWST)
(steuerfreie Umsätze)
(steuerbar im Empfangsland)
Beilagen:
Auflistung der Zollquittungen und Ausweisung der bezahlten EUST
Auflistung der Lieferantenrechnung mit Ausweisung der berechneten MWST
Deklarationspflicht und Deklarationszeitraum:
Jeder Unternehmer, der in Deutschland steuerpflichtige Umsätze erwirtschaftet
Umsatzsteuervoranmeldung:
vierteljährlich oder monatlich
Umsatzsteuererklärung:
jährlich
Deklarationsart:
Am besten durch Kühne + Nagel AG im Rahmen einer Vollmacht von Muster AG unter
Verwendung des amtlichen Vordruckes
Zuständiges Amt:
Finanzamt Konstanz, Umsatzsteuerstelle-Ausland, Postfach, DE-78462 Konstanz
Tel.: 0049 - 7531 289 0
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ZUSAMMENFASSENDE MELDUNGEN ans Bundesamt für Finanzen, Saarlouis
Sinn und Zweck der Zusammenfassenden Meldung
Zur Kontrolle der ordnungsgemässen Umsatzbesteuerung des innergemeinschaftlichen
Handels sind die in Deutschland steuertechnisch registrierten Unternehmer verpflichtet,
dem Bundesamt für Finanzen vierteljährlich Zusammenfassende Meldungen über ihre
innergemeinschaftlichen Lieferungen abzugeben.
Da diese Lieferungen im Empfangsland steuerpflichtig werden, meldet das Bundesamt für
Finanzen seinerseits diese Umsätze dem jeweiligen Bundesamt für Finanzen im
Empfangsland. Dadurch wird dem Bundesamt für Finanzen im Empfangsland esmöglicht,
die MWST-Abgaben der lokalen Unternehmer zu kontrollieren
Zu deklarierende Umsätze und Angaben:
Umsätze aus innergemeinschaftlichen Warenlieferungen
Umsätze aus innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften
Ust-ID-Nummer des Erwerbes in einem anderen Mitgliedstaat
Beilagen:
keine
Deklarationspflicht und Deklarationszeitraum:
Jeder Unternehmer, der steuerfreie innergemeinschaftliche Warenlieferungen und/oder
Lieferungen im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften ausführt
Vierteljährlich, bis spätestens am 10. Tag nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres
Deklarationsart:
Am besten Kühne + Nagel im Rahmen einer Vollmacht von Muster AG, unter
Verwendung des amtlichen Vordruckes.
Zuständiges Amt:
Bundesamt für Finanzen, Aussenstelle Saarlouis, DE-66738 Saarlouis
Tel.: 0049 - 6831 456 0, Fax.: 0049 - 6831 456 120
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INTRASTAT Statistisches Bundesamt, Wiesbaden
Sinn und Zweck der INTRASTAT Meldungen im innergemeinschaftlichen Verkehr:
Durch den Wegfall der Grenzkontrollen innerhalb der EG ist auch die statistische Erfassung
des Güteraustausches, welche in das zollamtliche Anmeldeverfahren eingebunden
gewesen ist, weggefallen. Mit den INTRASTAT Meldungen ist ein neues System
geschaffen worden, welches auf einer direkten Meldepflicht aller Beteiligten für ihre
innergemeinschaftlichen Eingänge und Versendungen beruht.
Neben der statistischen Funktion dienen die INTRASTAT Meldungen aber auch der
Kontrolle der Mehrwertsteuer, die aufgrund des Erwerbsteuerprinzips durch den Empfänger
zu entrichten ist. Die statistischen Daten werden im Empfangsland mit den in der
Umsatzsteuervoranmeldung den Finanzämtern gemeldeten Beträgen verglichen.
Zu deklarierende Umsätze:
Innergemeinschaftliche Warenlieferungen
Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte (nur Versender u. Empfänger der in der Mitte nicht!)
Beilagen:
keine
Deklarationspflicht und Deklarationszeitraum:
Jeder Unternehmer, der steuerfreie innergemeinschaftliche Warenlieferungen und/oder
Lieferungen im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften ausführt.
Monatlich, bis am 10. Werktag des Folgemonats.
Vorteile für den Kühne + Nagel Kunden:
Langjährige Erfahrung von Kühne + Nagel beim Erstellen von INTRASTAT Meldungen
Transparente Abläufe gewähren eine hohe Qualität
Sehr geringer zusätzlicher Aufwand für Muster AG (Vollmacht unterschreiben)
Keine mühsamen Software-Evaluationen und aufwendige Software Investitionen
Es müssen keine zusätzlichen Ressourcen freigestellt und angelernt werden
Adresse des zuständigen Amtes:
Statistisches Bundesamt, Aussenhandel, Gustav-Stresemann-Ring 11, Postfach 55 28
DE-65183 Wiesbaden - Tel.: 0049 611 751
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