Vermessungs- und Katasteramt - Rheinisch
Transcription
Vermessungs- und Katasteramt - Rheinisch
Service im Katasteramt Schnell, effektiv und kundenfreundlich: Das Katasteramt gibt Auskunft zu Grundstücks- und Gebäudegrenzen, der Nutzung von Flächen im Kreisgebiet sowie zum Kartenmaterial. Nahezu alle Angaben des Liegenschaftskatasters liegen heute digital vor, entsprechende Anträge können also meist direkt vor Ort und innerhalb kurzer Zeit bearbeitet werden. Nur bei zeitaufwändigeren Recherchen erhält der Antragssteller die Ergebnisse später per Post oder E-Mail. Produkte Alle hier aufgeführten Produkte können bei der Auskunft des Katasteramts nachgefragt werden. Stadtkarten Für alle acht Städte und Gemeinden des Kreises sind beim Katasteramt und im Buchhandel Stadtkarten im Maßstab 1:15000 erhältlich. Preise: Burscheid, Kürten, Leichlingen, Rösrath und Odenthal 3,50 Euro Bergisch Gladbach, Overath und Wermelskirchen 4,50 Euro Preis je Karte: bis zum Format DIN A3 ab dem Format DIN A2 Karte mit Luftbild DIN A4 Vermessungsund Katasteramt Auszüge aus dem Eigentumsnachweis Preise: Je nach Inhalt 10,00 Euro - 20,00 Euro Auszüge aus den Liegenschaftskatasterakten Preise: Bis zum Format DIN A3 ab dem Format DIN A2 Stadtkarte 10,00 Euro 20,00 Euro Grundstücksmarktbericht und Bodenrichtwertkarte Preis Grundstücksmarktbericht: als Papierausgabe Die Stadtkarten liegen auch digital vor. Nutzungsrechte können für gewerbliche und private Zwecke erworben werden. Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK 5) 15,00 Euro 30,00 Euro 20,00 Euro 40,00 Euro 22,50 Euro Für die Abgabe digitaler Daten wird eine Mindestgebühr von 50 Euro erhoben. (wegen Übergröße) Preise: bis zum Format DIN A3 ab dem Format DIN A2 Kontakt Auszüge aus der Flurkarte 52,00 Euro Anfahrt mit dem Bus ab Bahnhof Bergisch-Gladbach : Linie 227 Richtung Moitzfeld, Haltestelle "Kreishaus" Kreisverwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises Vermessungs- und Katasteramt (4. OG, Gebäudetrakt C) Am Rübezahlwald 7 51469 Bergisch Gladbach Telefon: 02202/13-2617 Fax: 02202/13-2494 E-Mail: [email protected] Internet: www.rbk-direkt.de http://geoportal.rbk-direkt.de www.gutachterausschuss.rbk-online.de Öffnungszeiten: Mo - Fr: 08:30 - 12:00 Uhr Mo - Do: 14:00 - 16:00 Uhr Liegenschaftskarte mit Luftbild Impressum: Rheinisch-Bergischer Kreis, Der Landrat, Referat für Presse und Kommunikation, Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach, Tel.: 02202/13-0, E-Mail: [email protected], www.rbk-direkt.de, Verantwortliche Redakteurin: Birgit Bär, Layout/Design: Sabine Müller, Stand: Januar 2011, Druckerei: söhngen printmedien Produkte Leistungen Preise Dienstleistungen nach Maß Mit der Messlatte im Einsatz Service im Internet Das Katasteramt bringen die meisten Menschen mit den Messtrupps in Verbindung, die Grundstücksgrenzen im Kreisgebiet vermessen. Dass aus dieser Aufgabe viele Dienstleistungen hervorgehen, die fast jeder Bürger irgendwann einmal gut gebrauchen kann oder sogar dringend benötigt, wissen die wenigsten. Wenn sich Flurstücksgrenzen ändern oder ein neues Gebäude errichtet wird, muss das Liegenschaftskataster aktualisiert werden. Damit alle neuen Einträge und Änderungen ihre Richtigkeit haben, rücken Messtrupps aus und vermessen vor Ort die betroffenen Gebiete. Dies geschieht zum Beispiel dann, wenn aus einem großen Grundstück zwei Baugrundstücke gemacht werden sollen. Heutzutage sind es jedoch kaum noch Messtrupps des Katasteramts, sondern Mitarbeiter von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, die diese Aufgabe übernehmen. Im Geodatenportal des Rheinisch-Bergischen Kreises unter http://geoportal.rbk-direkt.de stehen zahlreiche Daten und Produkte des Katasteramts zur Verfügung. Öffentlich und kostenlos einsehbar sind die Stadtkarte, die Deutsche Grundkarte, die Katasterkarte und zum Beispiel Luftbilder. Grundstücke Schwarz auf Weiß Wer ein Haus bauen, eine Wohnung kaufen oder ein Grundstück erwerben will, der braucht ihn Schwarz auf Weiß: einen Flurkartenauszug. Den bekommt man beim Katasteramt, der zuständigen Stelle für das Liegenschaftskataster. In diesem Verzeichnis sind alle Flurstücke und Gebäude innerhalb des Kreisgebiets genau dokumentiert und durch Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer eindeutig definiert. Die entsprechenden Angaben werden beim Erwerb eines Grundstücks oder Gebäudes ins Grundbuch übertragen – so können keine Missverständnisse darüber aufkommen, worum es sich beim Kaufobjekt handelt. Das Liegenschaftskataster besteht unter anderem aus: – der Flurkarte, die alle Flurstücke und Gebäude darstellt – dem Eigentümernachweis, der die beschreibenden Informationen zu den einzelnen Flurstücken beinhaltet, zum Beispiel auch Angaben über Eigentümer, Fläche und Nutzungsart. Auszug aus Flurkarte DGK 5 (Grundriss mit Höhe) Die Deutsche Grundkarte Das Katasteramt erfasst nicht nur Gebäude und Flurstücke, sondern auch die Topografie. Darunter versteht man die Beschreibung von Geländeformen, Gewässern, Siedlungen, Verkehrswegen und anderen Gegebenheiten der Erdoberfläche. Die topografischen Informationen werden durch Ortsbesichtigungen und Luftbildauswertungen gewonnen. Auf diesen Daten basiert die Deutsche Grundkarte im Maßstab 1:5000 (DGK 5). Sie ist die einzige amtliche Karte, die sowohl Topografie als auch Bebauung und Eigentumsstrukturen beinhaltet. Ebenfalls kostenlos ist die Einsicht in eine Übersichtskarte mit landschaftsrechtlichen Informationen, zum Beispiel über die Lage von bestehenden Schutzgebieten im Kreis. Das Navigieren in den Karten ist einfach und komfortabel. Mit Hilfe der Suchfunktion gelangt der Nutzer schnell zum gewünschten Kartenausschnitt. Bestimmten Berufsgruppen werden weitergehende kostenpflichtige Rechte im Geoportal eingeräumt. Versorgungsunternehmen, Notare, Immobilienmakler, Banken oder auch Architekten nutzen bereits heute die vielfältigen Möglichkeiten. Welchen Wert hat welches Grundstück? Informationen über Grundstückspreise gibt es beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte, dessen Geschäftsstelle im Katasteramt angesiedelt ist. Der Gutachterausschuss führt eine Übersicht über alle Käufe von unbebauten und bebauten Grundstücken im gesamten Kreisgebiet - abgesehen von Bergisch Gladbach, das diese Aufgabe selbst wahrnimmt. Im jährlichen Grundstücksmarktbericht veröffentlicht der Gutachterausschuss die Daten, die für die Immobilienwertermittlung relevant sind. Dazu gehören diverse Angaben über das Preisniveau sowie die Preisentwicklung für verschiedene Grundstücksteilmärkte. Außerdem veröffentlicht der Gutachterausschuss Bodenrichtwertkarten mit durchschnittlichen Bodenwerten, die auf der Grundlage einer Kaufpreissammlung erstellt werden. Interessierte können sich informieren unter www.gutachterausschuss.rbk-online.de, landesweite Informationen gibt es unter www.boris.nrw.de. Auszug aus Richtwertkarte