Vermessungs- und Katasteramt - Rheinisch

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Vermessungs- und Katasteramt - Rheinisch
Service im Katasteramt
Schnell, effektiv und kundenfreundlich: Das Katasteramt gibt Auskunft zu Grundstücks- und Gebäudegrenzen, der Nutzung von Flächen im Kreisgebiet sowie zum Kartenmaterial. Nahezu alle Angaben des Liegenschaftskatasters liegen heute digital vor, entsprechende Anträge können also meist direkt vor Ort und innerhalb kurzer
Zeit bearbeitet werden. Nur bei zeitaufwändigeren Recherchen erhält der Antragssteller die Ergebnisse später per Post oder E-Mail.
Produkte
Alle hier aufgeführten Produkte können bei der Auskunft des Katasteramts nachgefragt werden.
Stadtkarten
Für alle acht Städte und Gemeinden des Kreises sind beim Katasteramt und im Buchhandel
Stadtkarten im Maßstab 1:15000 erhältlich.
Preise:
Burscheid, Kürten, Leichlingen,
Rösrath und Odenthal
3,50 Euro
Bergisch Gladbach,
Overath und Wermelskirchen 4,50 Euro
Preis je Karte:
bis zum Format DIN A3
ab dem Format DIN A2
Karte mit Luftbild DIN A4
Vermessungsund Katasteramt
Auszüge aus dem Eigentumsnachweis
Preise:
Je nach Inhalt 10,00 Euro - 20,00 Euro
Auszüge aus den Liegenschaftskatasterakten
Preise:
Bis zum Format DIN A3
ab dem Format DIN A2
Stadtkarte
10,00 Euro
20,00 Euro
Grundstücksmarktbericht und Bodenrichtwertkarte
Preis Grundstücksmarktbericht:
als Papierausgabe
Die Stadtkarten liegen auch digital vor. Nutzungsrechte können für
gewerbliche und private Zwecke erworben werden.
Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK 5)
15,00 Euro
30,00 Euro
20,00 Euro
40,00 Euro
22,50 Euro
Für die Abgabe digitaler Daten wird eine Mindestgebühr von
50 Euro erhoben.
(wegen Übergröße)
Preise:
bis zum Format DIN A3
ab dem Format DIN A2
Kontakt
Auszüge aus der Flurkarte
52,00 Euro
Anfahrt mit dem Bus ab Bahnhof Bergisch-Gladbach :
Linie 227 Richtung Moitzfeld, Haltestelle "Kreishaus"
Kreisverwaltung des Rheinisch-Bergischen Kreises
Vermessungs- und Katasteramt (4. OG, Gebäudetrakt C)
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach
Telefon: 02202/13-2617
Fax:
02202/13-2494
E-Mail: [email protected]
Internet: www.rbk-direkt.de
http://geoportal.rbk-direkt.de
www.gutachterausschuss.rbk-online.de
Öffnungszeiten: Mo - Fr: 08:30 - 12:00 Uhr
Mo - Do: 14:00 - 16:00 Uhr
Liegenschaftskarte mit Luftbild
Impressum: Rheinisch-Bergischer Kreis, Der Landrat, Referat für Presse und Kommunikation,
Am Rübezahlwald 7, 51469 Bergisch Gladbach, Tel.: 02202/13-0, E-Mail: [email protected],
www.rbk-direkt.de, Verantwortliche Redakteurin: Birgit Bär, Layout/Design: Sabine Müller,
Stand: Januar 2011, Druckerei: söhngen printmedien
Produkte
Leistungen
Preise
Dienstleistungen nach Maß
Mit der Messlatte im Einsatz
Service im Internet
Das Katasteramt bringen die meisten Menschen mit den Messtrupps in Verbindung, die Grundstücksgrenzen im Kreisgebiet vermessen. Dass aus dieser Aufgabe viele Dienstleistungen hervorgehen, die fast jeder Bürger irgendwann einmal gut gebrauchen
kann oder sogar dringend benötigt, wissen die wenigsten.
Wenn sich Flurstücksgrenzen ändern oder ein neues Gebäude errichtet wird, muss das Liegenschaftskataster aktualisiert werden.
Damit alle neuen Einträge und Änderungen ihre Richtigkeit haben, rücken Messtrupps aus und vermessen vor Ort die betroffenen Gebiete. Dies geschieht zum Beispiel dann, wenn aus einem
großen Grundstück zwei Baugrundstücke gemacht werden sollen.
Heutzutage sind es jedoch kaum noch Messtrupps des Katasteramts, sondern Mitarbeiter von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, die diese Aufgabe übernehmen.
Im Geodatenportal des Rheinisch-Bergischen Kreises unter
http://geoportal.rbk-direkt.de stehen zahlreiche Daten und
Produkte des Katasteramts zur Verfügung. Öffentlich und kostenlos einsehbar sind die Stadtkarte, die Deutsche Grundkarte, die
Katasterkarte und zum Beispiel Luftbilder.
Grundstücke Schwarz auf Weiß
Wer ein Haus bauen, eine Wohnung kaufen oder ein Grundstück
erwerben will, der braucht ihn Schwarz auf Weiß: einen Flurkartenauszug. Den bekommt man beim Katasteramt, der zuständigen Stelle für das Liegenschaftskataster. In diesem Verzeichnis
sind alle Flurstücke und Gebäude innerhalb des Kreisgebiets genau dokumentiert und durch Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer eindeutig definiert. Die entsprechenden Angaben werden beim Erwerb eines Grundstücks oder Gebäudes ins Grundbuch übertragen – so können keine Missverständnisse darüber
aufkommen, worum es sich beim Kaufobjekt handelt.
Das Liegenschaftskataster besteht unter anderem aus:
– der Flurkarte, die alle Flurstücke und Gebäude darstellt
– dem Eigentümernachweis, der die beschreibenden Informationen zu den einzelnen Flurstücken beinhaltet, zum Beispiel
auch Angaben über Eigentümer, Fläche und Nutzungsart.
Auszug aus Flurkarte
DGK 5 (Grundriss mit Höhe)
Die Deutsche Grundkarte
Das Katasteramt erfasst nicht nur Gebäude und Flurstücke, sondern auch die Topografie. Darunter versteht man die Beschreibung
von Geländeformen, Gewässern, Siedlungen, Verkehrswegen und
anderen Gegebenheiten der Erdoberfläche. Die topografischen Informationen werden durch Ortsbesichtigungen und Luftbildauswertungen gewonnen. Auf diesen Daten basiert die Deutsche
Grundkarte im Maßstab 1:5000 (DGK 5). Sie ist die einzige amtliche Karte, die sowohl Topografie als auch Bebauung und Eigentumsstrukturen beinhaltet.
Ebenfalls kostenlos ist die Einsicht in eine Übersichtskarte mit
landschaftsrechtlichen Informationen, zum Beispiel über die Lage
von bestehenden Schutzgebieten im Kreis. Das Navigieren in den
Karten ist einfach und komfortabel. Mit Hilfe der Suchfunktion
gelangt der Nutzer schnell zum gewünschten Kartenausschnitt.
Bestimmten Berufsgruppen werden weitergehende kostenpflichtige Rechte im Geoportal eingeräumt. Versorgungsunternehmen, Notare, Immobilienmakler, Banken oder auch Architekten nutzen bereits heute die vielfältigen Möglichkeiten.
Welchen Wert hat welches
Grundstück?
Informationen über Grundstückspreise gibt es beim
Gutachterausschuss für Grundstückswerte, dessen
Geschäftsstelle im Katasteramt angesiedelt ist. Der
Gutachterausschuss führt eine Übersicht über alle
Käufe von unbebauten und bebauten Grundstücken
im gesamten Kreisgebiet - abgesehen von Bergisch
Gladbach, das diese Aufgabe selbst wahrnimmt. Im
jährlichen Grundstücksmarktbericht veröffentlicht der
Gutachterausschuss die Daten, die für die Immobilienwertermittlung relevant sind. Dazu gehören diverse Angaben über das Preisniveau sowie die
Preisentwicklung für verschiedene Grundstücksteilmärkte.
Außerdem veröffentlicht der Gutachterausschuss Bodenrichtwertkarten mit durchschnittlichen Bodenwerten, die auf der
Grundlage einer Kaufpreissammlung erstellt werden. Interessierte können sich informieren unter www.gutachterausschuss.rbk-online.de, landesweite
Informationen gibt es unter
www.boris.nrw.de.
Auszug aus Richtwertkarte

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