DGUV Vorschrift 2 - Konzeption und Umsetzung mit

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DGUV Vorschrift 2 - Konzeption und Umsetzung mit
DGUV Vorschrift 2 –
Konzeption und Umsetzung mit
besonderer Berücksichtigung der
Zielgruppe
Sicherheitsfachkräfte
Dr. Frank Bell, DGUV
26. Mai 2011
Gliederung
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Entwicklung seit 1974
Konzeptvorgaben aus Politik und Selbstverwaltung
Vom Mustertext zur verbindlichen UVV
Die neue Regelbetreuung der Betriebe mit mehr als 10
Beschäftigten
Anwendung im Betrieb
Vorteile und Chancen des neuen Betreuungskonzeptes
Unterstützungsmaßnahmen
Kleinbetriebsbetreuung
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Entwicklung seit 1974
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): 1974
§ 15 SGB VII: Unfallversicherungsträger (UVT) können UVVen erlassen,
auch zur Konkretisierung des ASiG
UV-Träger öH
• GUV 0.5
• GUV-V A6/7 „Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere
Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (Juni 2003)
• GUV-V A2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
BGen
• VBG 122, VBG 123
• BGV A6, BGV A7
• BGV A2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“
(seit Anfang 2005)
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Konzeptvorgaben aus Politik und Selbstverwaltung
•
•
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•
•
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gleiche Anforderungen für gleichartige Betriebe sicherstellen
Gefährdungssituation des einzelnen Betriebs berücksichtigen
Ausgestaltungsspielräume der Betriebe stärken
einheitliche Umsetzung im gewerblichen und öffentlichen Bereich
zeitgemäßen Betreuungserfordernissen entsprechen
Zusammenarbeit von BA und Sifa stärken
Zusammenwirkung der betrieblichen Akteure fördern
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Konzept – Mustertext – verbindliche UVV
•
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•
Mitgliederversammlung 1/2008 der DGUV:
• Reform der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen
Betreuung der Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten
• Zusammenführung der Regelungen des gewerblichen und
öffentlichen Bereichs zu einer einheitlichen
Unfallverhütungsvorschrift
Auftrag an eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der UK, BG und DGUV
zur Konzeptentwicklung
Enge Begleitung der Konzeptentwicklung durch den
Vorstandsausschuss Prävention der DGUV (GAP)
Information der Präventionsausschüsse der Unfallversicherungsträger und der Sozialpartner
Enge Begleitung der Konzeptentwicklung durch BMAS und die
Länder
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Konzept – Mustertext – verbindliche UVV
•
•
•
•
September 2009 bis Oktober 2009: Stellungnahmeverfahren
Mustertext DGUV Vorschrift 2
Beschlussfassung des Mustertextes zur DGUV Vorschrift 2 in der
Mitgliederversammlung 2/2009 der DGUV
Januar 2010 bis April 2010: Selbstverwaltungsgremien von UVTs
beschließen einen Entwurf der DGUV Vorschrift 2 zur
Vorgenehmigung
April 2010 bis September 2010: Vorgenehmigungsverfahren
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Konzept – Mustertext – verbindliche UVV
•
Seit September 2010:
• Beschluss der DGUV Vorschrift 2 in den
Vertreterversammlungen von UVTs
• Genehmigungsverfahren
• Bekanntmachung der DGUV Vorschrift 2
• Inkrafttreten der DGUV Vorschrift 2
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Überblick zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens
• Am 1.1.2011:
• Alle Berufsgenossenschaften und die Eisenbahn-Unfallkasse
• UK Baden-Württemberg, Bayerischer GUVV, UK Hessen, UK
Nordrhein-Westfalen, UK Saarland, UK Sachsen-Anhalt, UK
Thüringen, UK München, UK Berlin, UK MecklenburgVorpommern
• Am 1.4.2011: UK Rheinland-Pfalz, Braunschweigischer GUVV, LUK
Niedersachsen, GUVV Hannover, GUVV Oldenburg, UK Bremen
• Die UK Nord hat die DGUV Vorschrift 2 im Januar 2011 beschlossen.
Die Genehmigung liegt noch nicht vor.
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Überblick zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens
• Die UK Brandenburg hat im ersten Anlauf vom Landesministerium
aus formalen Gründen keine Genehmigung für die DGUV Vorschrift 2
erhalten. Es ist geplant, einen erneuten Beschluss in der
Vertreterversammlung Ende Juni zu fassen. Mit einem Inkrafttreten
der DGUV Vorschrift 2 ist zum 1.10.2011 zu rechnen.
• Die UK Post und Telekom plant den Beschluss der DGUV Vorschrift
2 in ihrer Vertreterversammlung im Oktober 2011.
• Bei der UK Sachsen liegt noch kein Beschluss der
Vertreterversammlung vor.
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Überblick zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens
• UK Bund: Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat die "Richtlinie
für den betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienst in den
Verwaltungen und Betrieben des Bundes" (vom 28. Januar 1978)
angepasst und sich dabei an den Regelungen der DGUV Vorschrift 2
orientiert. Zurzeit befinden sich die Ressorts in einem
Abstimmungsprozess mit dem BMI. Die überarbeitete Richtlinie wird
voraussichtlich in 2012 erlassen werden.
• Bayerische LUK: ASiG wird durch die „Richtlinien über die
Gewährleistung eines arbeitsmedizinischen und
sicherheitstechnischen Arbeitsschutzes in der staatlichen Verwaltung
des Freistaats Bayern“ umgesetzt.
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Das Konzept der neuen Regelbetreuung der
Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten:
Betriebsspezifische
Betreuung
Gesamtbetreuung
Grundbetreuung
Ermittlung von
Inhalt und Umfang
Ermittlung im
Betrieb
Leistungskatalog
Aufteilung
BA/Sifa
Zeitvorgabe nach
Betriebsart
Aufgabenkatalog
Aufteilung
BA/Sifa
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Zeitgemäßes Verständnis
Arbeitssicherheitsgesetz
ArbSchG
§§
Anforderungen an
den Arbeitgeber
• Umfassende, vorausschauende
Handlungspflicht hinsichtlich
Sicherheit und Gesundheit
• Risikoorientiertes Vorgehen
• Kontinuierliche Verbesserung
der Arbeitsbedingungen
• Geeignete Organisation
• Integration des Arbeitsschutzes
in alle Führungsebenen und
Tätigkeiten
• Voraussetzungen schaffen zur
Mitwirkung der Beschäftigten
Anforderungen an
betriebsärztliche und
sicherheitstechnische
Betreuung
ASiG
§§
Arbeitgeber unterstützen
beim Arbeitsschutz
und bei der Unfallverhütung
in allen Fragen
der Arbeitssicherheit und
des Gesundheitsschutzes
einschließlich
der menschengerechten
Gestaltung der Arbeit
Quelle: systemkonzept
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Aufbau der DGUV Vorschrift 2
Inhaltsverzeichnis
Erstes Kapitel
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Bestellung
§ 3 Arbeitsmedizinische Fachkunde
§ 4 Sicherheitstechnische Fachkunde
§ 5 Bericht
Zweites Kapitel Übergangsbestimmungen
§ 6 Übergangsbestimmungen
Drittes Kapitel
In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
§ 7 In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
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Anlage 1 (Zu § 2 Abs. 2)
Betriebsärztliche und
sicherheitstechnische Betreuung in
Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten
Anlage 2 (Zu § 2 Abs. 3)
Betriebsärztliche und
sicherheitstechnische Betreuung in
Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten
Anlage 3 (Zu § 2 Abs. 4)
Alternative bedarfsorientierte
betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben
mit bis zu … Beschäftigten
Anlage 4 (Zu § 2 Abs.4)
Alternative bedarfsorientierte
betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in Betrieben
mit bis zu 10 Beschäftigten durch
Kompetenzzentren
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Anhang 1
Hinweise zur Bestellung und zum Tätigwerden der
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Anhang 2
Branchenspezifische Themen der Ausbildung von
Fachkräften für Arbeitssicherheit
Anhang 3
Aufgabenfelder der Grundbetreuung und
Beschreibung möglicher Aufgaben
Anhang 4
Betriebsspezifischer Teil der Betreuung
Anhang 5
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und
andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
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Die neue Regelbetreuung der
Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten
Betriebsspezifische
Betreuung
Gesamtbetreuung
Grundbetreuung
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Ermittlung von
Inhalt und Umfang
Ermittlung im
Betrieb
Leistungskatalog
Aufteilung
BA/Sifa
Zeitvorgabe nach
Betriebsart
Aufgabenkatalog
Aufteilung
BA/Sifa
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Grundbetreuung
Die Betriebe sind über ihre jeweilige Betriebsart einer
Betreuungsgruppe zugeordnet (WZ-Kode)
Gruppe I
Einsatzzeit (Std./Jahr je
Beschäftigtem;
Summe BA/Sifa)
2,5
Gruppe II
Gruppe III
1,5
0,5
Aufteilung der Zeiten für BA/Sifa durch jeweiligen Betrieb
erforderlich
Mindestanteil von 20 % der Grundbetreuung, jedoch nicht
weniger als 0,2 Std./Jahr pro Beschäftigtem für jeden
Leistungserbringer beachten
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Grundbetreuung: Betriebsarten - Betreuungsgruppen
Auszug aus Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)
Lfd.
Nr.
WZKode
…
…
…
392
22.2
Herstellen von Kunststoffwaren
489
24.5
Gießereien
791
37
Abwasserentsorgung
1360
64.1
Zentralbanken und Kreditinstitute
X
1613
84.1
Öffentliche Verwaltung
X
1636
85.1
Kindergärten und Vorschulen
X
1640
85.2
Grundschulen
X
1742
91.04
Botanische und zoologische Gärten sowie Naturparks
1761
93.21
Vergnügungs- und Themenparks
…
…
…
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WZ 2008-Bezeichnung
Gr. I
Gr. II
Gr. III
X
X
X
X
X
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Grundbetreuung im Überblick
1.
2.
Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
(Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
– Verhältnisprävention
3.
Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
– Verhaltensprävention
4.
Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation
und Integration in die Führungstätigkeit
5.
Untersuchung von eingetretenen Ereignissen
6.
Allgemeine Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften, Personalvertretung
7.
Erstellung von Dokumentationen
8.
Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen
9.
Selbstorganisation
Untersetzung: s. Anlage 2 Abschnitt 2 und Anhang 3
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Aufgabenfeld der Grundbetreuung, Beispiel für Untersetzung
1.
Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
(Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
1.1 Unterstützung bei der Implementierung eines Gesamtkonzeptes zur
Gefährdungsbeurteilung
zum Grundanliegen informieren und sensibilisieren
betriebliches Konzept zur Umsetzung entwickeln
Führungskräfte zur eigenständigen Durchführung qualifizieren
Hilfsmittel entwickeln
betriebliche Musterbeispiele entwickeln
1.2 Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
1.3 Beobachtung der gelebten Praxis und Auswertung der
Gefährdungsbeurteilung
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Aufgabenfeld der Grundbetreuung, Beispiel für Untersetzung
4.
Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation
und Integration in die Führungstätigkeit
4.1 Integration des Arbeitsschutzes in die Aufbauorganisation
4.2 Integration des Arbeitsschutzes in die Unternehmensführung
entwickeln einer betrieblichen Arbeitsschutzstrategie durch die
oberste Leitung und Bekanntmachung im Betrieb
Förderung des arbeitsschutzgerechten Führens
Berücksichtigung des Arbeitsschutzes bei strategischen und
operativen Zielen
4.3 Beratung zu erforderlichen Ressourcen zur Umsetzung der
Arbeitschutzmaßnahmen
4.4 Kommunikation und Information sichern
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Die Bausteine der neuen Regelbetreuung der
Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten:
Betriebsspezifische
Betreuung
Gesamtbetreuung
Grundbetreuung
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Ermittlung von
Inhalt und Umfang
Ermittlung im
Betrieb
Leistungskatalog
Aufteilung
BA/Sifa
Zeitvorgabe nach
Betriebsart
Aufgabenkatalog
Aufteilung
BA/Sifa
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Betriebsspezifische Betreuung im Überblick
1.
2.
Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und
Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten
Arbeitsgestaltung
mit 8 Aufgabenfeldern
Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen
und in der Organisation (i.d.R temporär)
mit 5 Aufgabenfeldern
3.
Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation
(i.d.R. temporär)
mit 2 Aufgabenfeldern
4.
Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen,
(i.d.R. temporär)
mit 1 Aufgabenfeld
Untersetzung s. Anlage 2 Abschnitt 3 und Anhang 4
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1
Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische
Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie Erfordernisse zur
menschengerechten Gestaltung
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
Besondere Tätigkeiten
Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen
Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken
Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge
Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim
Personaleinsatz
1.6 Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen
Wandels
1.7 Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren,
Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen der Beschäftigten in
Zusammenhang mit der Arbeit
1.8 Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements
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Betriebsspezifischer Teil der Betreuung
Der Bedarf an betriebsspezifischer Betreuung wird vom
Unternehmer in einem Verfahren ermittelt, das
Aufgabenfelder,
Auslöse- und
Aufwandskriterien
berücksichtigt. Das Verfahren erfordert, dass der Unternehmer alle
Aufgabenfelder hinsichtlich ihrer Relevanz für die betriebsärztliche
und sicherheitstechnische Betreuung regelmäßig, insbesondere
nach wesentlichen Änderungen, prüft.
Beratung durch BA und Sifa
DGUV Vorschrift 2
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Anhang 4; B Leistungsermittlung (Beispiel)
1 Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse der
menschengerechten Arbeitsgestaltung
1.1 Besondere Tätigkeiten
Auslösekriterien
a) Feuerarbeiten in brand- und
explosionsgefährdeten
Bereichen
Aufwandskriterien
trifft zu
ja/nein
•
b) Gefährliche Arbeiten an unter
Druck stehenden Anlagen
c) Arbeiten in gasgefährdeten Bereichen
•
d) Andere gefährliche Arbeiten
(Schweißen in engen Räumen,
Sprengarbeiten, Fällen von Bäumen,
...)
e) …
•
•
•
Ermitteln und Analysieren der
spezifischen
Gefährdungssituation
(Gefährdungsfaktoren,
Quellen, gefahrbringende
Bedingungen,
Wechselwirkungen)
Spezifische tätigkeitsbezogene
Risikobeurteilungen
Ermitteln des relevanten
Stands der Technik und der
Arbeitsmedizin
…
…
Mind. ein „ja“: betriebsspezifische
Betreuung erforderlich
DGUV Vorschrift 2
Personalaufwand
BA/Sifa
Std
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Std
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2
Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen
und in der Organisation
2.1 Beschaffung von grundlegend neuartigen Maschinen, Geräten
2.2 Grundlegende Veränderungen zur Errichtung neuer Arbeitsplätze bzw. der
Arbeitsplatzausstattung; Planung, Neuerrichtung von Betriebsanlagen;
Umbau, Neubaumaßnahmen
2.3 Einführung völlig neuer Stoffe, Materialien
2.4 Grundlegende Veränderung betrieblicher Abläufe und Prozesse;
grundlegende Veränderung der Arbeitszeitgestaltung; grundlegende
Änderung, Einführung neuer Arbeitsverfahren
2.5 Spezifische Erfordernisse zur Schaffung einer geeigneten Organisation zur
Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie der Integration in
.
die Führungstätigkeit und zum Aufbau eines Systems der
Gefährdungsbeurteilung
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3
Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die
betriebliche Situation
3.1 Neue Vorschriften, die für den Betrieb umfangreiche Änderungen nach sich
ziehen
3.2 Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten Stands der Technik und
Arbeitsmedizin
4
Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen
Schwerpunktprogramme, Kampagnen sowie Unterstützung von Aktionen zur
Gesundheitsförderung
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Seite 28
Aufgabenfelder der betriebsspezifischen Betreuung, Beispiel
1.4
Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge
Pflichtuntersuchungen erforderlich?
Angebotsuntersuchungen erforderlich?
Wunschuntersuchungen gefordert?
DGUV Vorschrift 2
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Aufgabenfelder der betriebsspezifischen Betreuung, Beispiel
1.6
Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des
demografischen Wandels (Auszug)
Analyse der Belegschaftssituation unter demografischen Aspekten
Beurteilung der Risiken für ältere Beschäftigte
Beurteilung des Bedarfs zur Arbeitsgestaltung unter Berücksichtigung
demografischer Aspekte
Entwickeln von Vorschlägen zur altersgerechten Arbeitsgestaltung
Unterstützung bei der Entwicklung des Führungsverhaltens im Hinblick
auf älter werdende Beschäftigte
DGUV Vorschrift 2
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Seite 30
Aufgabenfelder der betriebsspezifischen Betreuung, Beispiel
1.7
Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter
Gesundheitsgefahren; Erhalt der individuellen Ressourcen
(Auszug)
Analyse der Ursachen von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und
von Defiziten der menschengerechten Arbeitsgestaltung
Ermittlung von Ansatzpunkten zur Erhöhung der
Gesundheitskompetenz der Beschäftigten bei der Arbeit und zur
menschengerechten Arbeitsgestaltung zum Erhalt der gesundheitlichen
Ressourcen
Beraten und unterstützen bei der Entwicklung von betrieblichen
Aktivitäten und Angeboten zum Erhalt der individuellen
gesundheitlichen Ressourcen
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Seite 31
Aufgabenfelder der betriebsspezifischen Betreuung, Beispiel
1.8
Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines
Gesundheitsmanagements (Auszug)
Mitwirken, unterstützen bei der Entwicklung von betrieblichen
Strukturen zum Gesundheitsmanagement
Zusammenwirken mit anderen Akteuren der betrieblichen Gesundheit
(z.B. Gesundheitsbeauftragte, Akteure der Krankenkassen)
Unterstützen, mitwirken bei der Steuerung von Prozessen eines
Gesundheitsmanagements
Hinwirken auf die dauerhafte Integration von Gesundheitsmanagement
in Betriebsroutinen
DGUV Vorschrift 2
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Aufgabenfelder der betriebsspezifischen Betreuung, Beispiel
4
Schwerpunktprogramme, Kampagnen sowie Unterstützung
von Aktionen zur Gesundheitsförderung (Auszug)
Analyse des Problems, zu dem ein Programm durchgeführt werden soll
Entwicklung von Bewertungskriterien für den Erfolg des Programms
Entwickeln programmspezifischer Organisationsformen
Aktive Mitwirkung bei der Umsetzung der Programmschritte;
Koordinieren von Aktivitäten
DGUV Vorschrift 2
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Seite 33
Aufgaben des Unternehmers
Festlegung der erforderlichen Personalressourcen
Der Unternehmer hat die Aufgaben der BÄ und Sifas entsprechend
den betrieblichen Erfordernissen unter Mitwirkung der betrieblichen
Interessenvertretung (z. B. entsprechend
Betriebsverfassungsgesetz) zu ermitteln, aufzuteilen und mit
ihnen schriftlich zu vereinbaren.
Der Unternehmer hat sich durch BA und Sifa bei der Festlegung
der Grundbetreuung und des betriebsspezifischen Teils der
Betreuung beraten zu lassen.
DGUV Vorschrift 2
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Seite 34
Unternehmer
Konsens finden
ermittelt Aufgaben
und teilt auf
Personalvertretung
wirkt mit
(Mitbestimmung)
schriftlich vereinbaren
und übertragen
arbeiten zusammen,
beraten, unterrichten
beraten
Fachkräfte für
Arbeitssicherheit
DGUV Vorschrift 2
kooperieren
Betriebsärzte
Quelle: systemkonzept
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Betriebliche Anwendung
1. Schritt
Information über die Vorschrift 2
- Gesamtbetreuung: Grund- und betriebsspezifische Betreuung
- Zu entscheidende Regelungsinhalte: Aufteilung der
Leistungen der Grundbetreuung, Ermittlung und Aufteilung
der Leistungen der betriebsspezifischen Betreuung
2. Schritt
Entwicklung einer Vorgehensweise zur Anwendung der Vorschrift
2 (Umsetzung der Schritte 4 – 9)
- Beteiligung der betrieblichen Akteure: Unternehmer,
betriebliche Interessenvertretung, Sifa, BA
DGUV Vorschrift 2
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Seite 36
3. Schritt
Klärung des „Betriebs“ gemäß Definition Anhang 1
- Zuordnung des Betriebs zur entspr. Betreuungsgruppe
(Klassifikation WZ Anlage 2, Abschnitt 4)
- Feststellung der Zahl der Beschäftigten
4. Schritt
Grundbetreuung: Ermittlung der Inhalte, Aufteilung auf Sifa und BA
- Ermittlung des Summenwertes der Einsatzzeit gemäß Anlage 2,
Abschnitt 2
- Ermittlung der konkreten Leistung pro Aufgabenfeld und
Aufteilung auf Sifa und BA
- Vorschlag bzw. Beratung des Unternehmers durch Sifa und BA
zur Aufteilung der Betreuungsleistungen
- Einhaltung der Mindestzeitanteile von Sifa und BA überprüfen
- Information ggf. Beratung der betrieblichen
Interessenvertretung durch Sifa und BA
- Festlegen der Aufteilung durch Unternehmer
DGUV Vorschrift 2
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Seite 37
5. Schritt
Betriebspezifische Betreuung:
Bedarfsermittlung unter Berücksichtigung der aufgeführten
Aufgabenfelder sowie Auslöse- und Aufwandskriterien
(gemäß Anlage 2 und Anhang 4)
1. Prüfung der Relevanz der Aufgabenfelder
- Auslösekriterien mit „ja“ oder „nein“ bewerten
- Überprüfung jedes Aufgabenfeldes (Auslöseschwelle)
- Feststellen der zeitlichen Dauer jedes betriebsspezifischen
Erfordernisses (regelmäßig oder temporär)
2. Festlegen der Leistungen und des Personalaufwandes
(anhand der Aufwandskriterien, Beratung durch Sifa und BA)
- Ermitteln und Festlegen der betriebsärztlichen und
sicherheitstechnischen Leistungen für jedes Aufgabenfeld, bei
dem die Auslöseschwelle überschritten ist
- Ermitteln und Festlegen des betrieblich erforderlichen
Personalaufwands für Sifa und BA (inhaltlich u. zeitlich)
DGUV Vorschrift 2
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Seite 38
6. Schritt
Konsensbildung über Inhalte, Umfang und Aufteilung der
Gesamtbetreuung zwischen Unternehmer und betrieblicher
Interessenvertretung (Erfüllung der Mitbestimmung)
7. Schritt
Schriftliche Vereinbarung der Betreuungsleistungen
8. Schritt
Information der Beschäftigten
9. Schritt
Dokumentation der Maßnahmen und Ergebnisse der
Leistungserbringung durch Sifa und BA
- Festlegung der Berichtsform
(z. B. strukturiert nach den Aufgabenfeldern)
DGUV Vorschrift 2
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Seite 39
Betriebliche Anwendungsbeispiele
Betrieb
Betriebsgröße
Zahl
Beschäft.
gew. / öff.
Betriebsart
Betreuungsfor
m Sifa-BA
UVT
Gastronomiebetrieb
klein
55
gew.
Gastronomie
intern-extern
BGN
Einzelhandelsbetrieb
Filialstruktur
groß
7.500
gew.
Einzelhandel
intern-extern
BGHW
Bank
mittel
675
gew.
Dienstleistung
extern
VBG
Kommune
mittel
260
öff.
Verwaltung
extern
UKBW
Krankenhaus
mittel
220
gew.
Dienstleistung
Extern
BGW
Produktionsbetrieb
mittel
220
gew.
Produktion
Intern-extern
BG ETEM
DGUV Vorschrift 2
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Seite 40
Fallbeispiel Gastronomiebetrieb
Aufgaben / Leistungen der Sifa‘s in der Grundbetreuung (beispielhaft)
DGUV Vorschrift 2
Dresden, 26.5.2011
Seite 41
Fallbeispiel Gastronomiebetrieb
Aufgaben / Leistungen der Sifa‘s in der Grundbetreuung (beispielhaft)
DGUV Vorschrift 2
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Seite 42
Fallbeispiel Gastronomiebetrieb
Aufgaben / Leistungen der Sifa‘s in der betriebsspezifischen Betreuung
(beispielhaft)
DGUV Vorschrift 2
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Seite 43
Fallbeispiel Gastronomierbetrieb
Aufgaben / Leistungen der Sifa‘s in der betriebsspezifischen Betreuung
(beispielhaft)
DGUV Vorschrift 2
Dresden, 26.5.2011
Seite 44
Fallbeispiel Krankenhaus
Aufgaben / Leistungen der Sifa‘s in der Grundbetreuung (beispielhaft)
DGUV Vorschrift 2
Dresden, 26.5.2011
Seite 45
Fallbeispiel Krankenhaus
Aufgaben / Leistungen der Sifa‘s in der Grundbetreuung (beispielhaft)
DGUV Vorschrift 2
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Seite 46
Fallbeispiel Krankenhaus
Aufgaben / Leistungen der Sifa‘s in der betriebsspezifischen Betreuung
(beispielhaft)
DGUV Vorschrift 2
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Seite 47
Vorteile und Chancen des neuen
Betreuungskonzeptes
•
•
•
•
•
•
•
passgenaue betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung
weg von verordneten Einsatzzeiten
inhaltliche Aspekte rücken in den Mittelpunkt
Spielraum der Unternehmen bei der Festlegung der
Betreuungserfordernisse wird vergrößert
Kommunikation der Akteure im Betrieb wird gefördert
Mitbestimmung der Arbeitnehmervertretung wird gefördert
Verbesserte Transparenz
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Seite 48
www.dguv.de, webcode: d106697
Hintergrundinformation
für die Beratungspraxis
Mustertext
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Flyer
FAQs
Betriebliche
Anwendungsbeispiele
E-Learning Programm (NEU)
webcode: d115081
Online-Tool
(in Entwicklung)
DGUV Vorschrift 2
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Seite 49
DGUV Vorschrift 2
Unternehmensgröße
≤ 10
Alternative Betreuung
entsprechend der
Betriebsgrößengrenze
des zuständigen UVT
11 .... ≤ 50
s. Anlagen 3 und 4
(UVTs ö.H.: ab 1.1.2013)
> 50
nein
DGUV Vorschrift 2
Regelbetreuung
Grundbetreuung,
Anlassbetreuung
s. Anlage 1
Grundbetreuung und
betriebsspezifische
Betreuung
s. Anlage 2
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Seite 50
Die Regelbetreuung bis 10 Beschäftigte
DGUV Vorschrift 2
AnlassBetreuung
Anlass im
Betrieb
Grundbetreuung
Keine
Zeitangabe
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Seite 51
Regelbetreuung bis 10 Beschäftigte
Grundbetreuung
• Im Wesentlichen: Unterstützung bei der Erstellung bzw. der
Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
• Immer: Einbeziehung des Sachverstandes von Betriebsärzten und
Fachkräften für Arbeitssicherheit
• Ableitung entsprechender Arbeitsschutzmaßnahmen
• Überprüfung der Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen
• Anpassung der Gefährdungsbeurteilung an sich ändernde
Gegebenheiten
• Wiederholung der Grundbetreuung:
• Gruppe I:
nach max. 1 Jahr
• Gruppe II:
nach max. 3 Jahren
• Gruppe III:
nach max. 5 Jahren
DGUV Vorschrift 2
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Regelbetreuung bis 10 Beschäftigte
Anlassbezogene Betreuung
• Verpflichtung des Unternehmers, sich bei besonderen Anlässen
durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit betreuen zu
lassen
• Der UVT benennt in der Vorschrift besondere Anlässe
• Anlassbezogene Betreuungen und Grundbetreuungen können
kombiniert werden
• Im Einzelfall: auch durch Personen mit spezieller
anlassbezogener Fachkunde
DGUV Vorschrift 2
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Betriebe mit bis zu maximal 50 Mitarbeitern
Wahlmöglichkeit zwischen der Regelbetreuung und einer
alternativen, bedarfsorientierten Betreuung
DGUV Vorschrift 2
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Alternative Betreuung – (Unternehmermodell)
erst ab 1.1.2013 im Bereich der Unfallkassen gültig
• Förderung der Eigenverantwortlichkeit im Arbeitsschutz
• Wählbar für Betriebe bis max. 50 Beschäftigte
• Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen
• 3 Gefährdungsgruppen
• Inanspruchnahme externer Betreuung bei Bedarf nach Festlegung
durch Unternehmer
• Zusätzlich: Bestimmte Beratungsanlässe sind in DGUV Vorschrift 2
festgelegt
DGUV Vorschrift 2
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Alternative bedarfsorientierte Betreuung
AnlassBetreuung
Anlass im
Betrieb
BedarfsBetreuung
Bedarf im
Betrieb
Informations- und
Motivationsmaßnahmen
DGUV Vorschrift 2
Vorgabe UVT
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Alternative bedarfsorientierte Betreuung
1 2
Differenzierung der Gestaltungselemente
Gruppe
I
Motivation/
Allgemeine Information
Gruppe
II
16 LE
8 LE
Branchen-Information
24-48 LE
8-24 LE
Fortbildung
>8 LE; 3 J.
>4 LE; 5 J.
Bedarfsorientierte
Betreuung
durch BA und Sifa
Qualitätssicherung
DGUV Vorschrift 2
Gruppe
III
Präsenz oder
Selbstlernen
Präsenz oder
Selbstlernen
5 J.
Grundlage: Gefährdungsbeurteilung,
Beratungsanlässe
BGV A 2:
Wirksamkeitsüberprüfung,
Evaluation
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3
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
[email protected]
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