Informationen für Heilpraktiker für Psychotherapie
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Informationen für Heilpraktiker für Psychotherapie
Joachim Letschert Informationen für Heilpraktiker für Psychotherapie Therapie - Werbung - Abrechnung Inhaltsverzeichnis Vorwort ................................................................................................................................................... 3 Ihre Zielgruppe – Was will ich machen? .................................................................................................. 4 Welche Leistungen werden von der Krankenkasse bezahlt. ................................................................... 5 Wie und wo lasse ich mich ausbilden? .................................................................................................... 5 Was, wenn ich bis zur Überprüfung keine Ausbildung in einer Therapierichtung habe ......................... 5 Muss ich in einer psychiatrischen Klinik gearbeitet haben, um echte Fälle gesehen zu haben? ........... 6 Werbung – was darf der Heilpraktiker? .................................................................................................. 6 Was darf gesagt werden? .................................................................................................................... 6 Welche Art der Werbung ist möglich .................................................................................................. 7 Neue Medien ....................................................................................................................................... 8 Die eigene Webseite........................................................................................................................ 8 Soziale Netzwerke ........................................................................................................................... 8 Andere Kanäle ................................................................................................................................. 9 Fazit ..................................................................................................................................................... 9 Besser klein und dafür fein ...................................................................................................................... 9 Wie darf ich als Psychologischer Berater werben?! ................................................................................ 9 Rechnungsstellung ................................................................................................................................ 10 Ein Beispiel zur Rechnungsstellung ................................................................................................... 10 Wer bezahlt die Rechnung ................................................................................................................ 10 Klare Kommunikation ........................................................................................................................ 11 Schwarz auf Weiß .................................................................................................................................. 11 Weitere Informationen, Literatur, Ausbildungen ................................................................................. 12 Vorwort Die Überprüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie und Ihr Bestehen ist der erste Schritt in einen Beruf, der neben der außerordentlichen Verantwortung für die Menschen, die mit ihren Problemen zu Ihnen kommen alle anderen Verpflichtungen mit sich bringt, die eine selbstständige Arbeit ausmachen. Unter Umständen müssen Sie … … sich über Ihre Zielgruppe Gedanken machen … Werbung machen Vielleicht haben Sie bereits die Therapiemethoden und die Thematik Ihrer Wahl gefunden und vielleicht haben Sie auch bereits einen Kundenstamm, auf den Sie zurückgreifen können. Dann sind diese Punkte für Sie vermutlich weniger wichtig. In jedem Falle müssen Sie … Ihre Arbeit dokumentieren und Ihre Patienten „verwalten“ … Rechnungen schreiben und nötigenfalls „eintreiben“ Als Heilpraktiker für Psychotherapie haben Sie ab nun die Pflicht, eine Patientenakte zu führen, so dass es bei Nachfragen nachvollziehbar ist, was Sie gemeinsam mit Ihrem Patienten vereinbart und jeweils erreicht haben. Und schließlich ist es für die Rechnungsstellung wesentlich, Ihr Vorgehen genau zu dokumentieren, so dass die in Rechnung gestellten Posten jederzeit nachvollziehbar sind. Im folgenden Skript werden wir auf die vier Punkte eingehen und Ihnen Hinweise und Tipps hierzu geben. Ihre Zielgruppe – Was will ich machen? Wenn wir von Zielgruppe sprechen, dann sind natürlich Ihre (zukünftigen) Patienten gemeint. Diese Zielgruppe ergibt sich aus dem, was Sie zukünftig in Ihrer Praxis anbieten wollen, also die Art der Therapie. Aus der Erfahrung heraus gibt es solche Schüler, • die bereits als Behandler tätig sind (Coach, spirituelle Heiler, Lebensberater, etc.) und durch die Überprüfung die juristische Grundlage für Ihre Praxis legen wollen. • die bereits wissen, wie Sie behandeln wollen, dazu aber noch keine Ausbildung haben oder in Ausbildung sind. • die wissen, dass sie zukünftig mit Menschen arbeiten wollen, hierzu aber noch keine weitere Idee haben, sondern erst einmal die Überprüfung bestehen wollen. Sollten Sie zu einer der ersten beiden Gruppen gehören, so stellt sich für Sie die Frage nach dem „was“ nicht. Hier kann es trotzdem sinnvoll sein, sich über die Zielgruppe Gedanken zu machen, denn daraus ergeben sich auch wichtige Hinweise für die Präsentation Ihrer Arbeit, unter anderem in der Werbung. Sollten Sie der dritten Gruppe angehören, so ergeben sich gleich zwei Herausforderungen. Zum einen kann von Ihrem Gesundheitsamt gefordert werden, bereits eine Ausbildung in einer bestimmten Therapierichtung vorzuweisen. Der Hinweis, dass Sie sich darum erst nach der Prüfung kümmern möchten reicht manchem Prüfungskomitee nicht aus. Dies sollten Sie vorher mit der Behörde absprechen. Zum anderen ist es sinnvoll, sich darüber im Klaren zu sein, wie Sie zukünftig vorgehen wollen. Wenn Sie keine Vorbildung zu einer bestimmten Therapie- oder Coachingform haben, ist es sehr ratsam, sich in dieser Richtung weiterzubilden. Bestenfalls sind Sie sich darüber im Klaren, welches Thema Sie mit Ihren Patienten zukünftig bevorzugt angehen wollen. Darum geht es im Folgenden. Einfach mal so Heilpraktikerin oder Heilpraktiker werden zu wollen ist eine denkbar ungünstige Voraussetzung für eine erfolgreiche Praxis. Denn je unsicherer Sie sich über den Inhalt Ihrer Arbeit sind, desto mehr werden es auch Ihre Patienten sein. Einfach gesagt sollten Sie auf die Frage: „Was machen Sie denn so in Ihrer Praxis“ eine präzise Antwort haben wie „Ich coache Menschen, die Ihren beruflichen und/oder Lebensweg neu definieren wollen“ „Ich behandle Traumata mit EMDR“ „Ich berate Kinder mit Lernstörungen“ „Ich behandle Angst- und Zwangsstörungen verhaltenstherapeutisch“ „Ich arbeite maltherapeutisch“ Nicht zuletzt hilft es den meisten Prüflingen, eine erfolgreiche Prüfung abzulegen, wenn sie wissen, wozu sie den Lern- und Prüfungsaufwand auf sich nehmen. Welche Leistungen werden von der Krankenkasse bezahlt. Allgemein spricht man davon, dass nur Psychoanalyse, tiefenpsychologische Verfahren und Verhaltenstherapie von den Krankenkassen bezahlt werden. Das stimmt so nicht. Zunächst einmal sind alle Leistungen abzurechnen, die sich über die von den Krankenkassen geforderte GebüH abbildbar sind. Gemeinhin ist das die Ziffer 19.0 – Psychotherapie. Eine weitere Erklärung (welche Art der Psychotherapie, etc.) ist nicht erforderlich. Viele andere Leistungen können zudem zusätzlich pro Sitzung abgerechnet werden, so dass Sie auf Ihr Honorar kommen werden. Und schließlich sollten Ihre Berufswahl und schon gar nicht Ihre Therapieform nach irgendwelchen Verordnungen richten, sondern nach dem, was Sie tatsächlich anbieten können und wollen. Dazu später mehr. Wie und wo lasse ich mich ausbilden? Prüfungsvorbereitungen beschränken sich normalerweise (und richtigerweise) zunächst auf den vom Gesundheitsamt geforderten Stoff über die Krankheitsbilder der Psychiatrie und deren Diagnose. Ein Krankheitsbild diagnostizieren zu können, ist die Grundlage Ihrer Tätigkeit. Im weiteren Verlauf jedoch ist natürlich die Behandlung ausschlaggebend. Zum Erlernen einer Therapiemethode benötigen Sie also eine weitere gezielte Ausbildung, bestenfalls von anerkannten Instituten oder Lehreinrichtungen, die verantwortungsvoll eine Methode lehren. In unseren Kursen geben wir durchaus einen Einblick in verschiedenen Therapieformen in theoretischer und auch praktischer Form. Das allerdings reicht nicht aus, um diese Therapie zukünftig in der Praxis anzuwenden. Eine Therapieausbildung wird nochmals über mehrere Wochen oder gar Monate andauern, um fundierte Kenntnisse zu vermitteln. Was, wenn ich bis zur Überprüfung keine Ausbildung in einer Therapierichtung habe? Mit dieser Frage stehen Sie nicht alleine, denn manchmal ist es einfach so, dass man entweder tatsächlich (noch) nicht weiß, in welche Richtung es gehen soll oder schlicht Zeit und/oder Geld fehlen, alles auf einmal zu machen. Wir bieten in unseren Kursen, wie bereits geschrieben, ein Wochenende „Verhaltenstherapeutische Maßnahmen“ an und vermerken dies auch in den abschließend überreichten Zertifikaten. In aller Regel genügt dies für die Überprüfung, zumal dann, wenn Sie auf Fragen zur Verhaltenstherapie auch die richtigen Antworten geben können. Für die Praxis gilt trotzdem, eine fundierte Ausbildung durchzuführen. Muss ich in einer psychiatrischen Klinik gearbeitet haben, um echte Fälle gesehen zu haben? Auch diese Frage tauchte schon bei Überprüfungen auf, verbunden mit der Bemerkung, dass man ja gar nicht wisse, wovon man spreche, wenn man noch keine psychisch erkrankten Menschen gesehen habe. Die Argumentation ist plausibel, in der Praxis leider schwer durchführbar. Die Praktikumsplätze in einer Klinik sind sehr begrenzt und werden meist für Studenten freigehalten, so dass Sie als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker kaum eine Chance haben, im Vorfeld praktische Erfahrungen zu sammeln. Auch hier zeigt die Erfahrung, dass es, wenn nötig, auch genügt, Filme über psychisch kranke Menschen gesehen zu haben. Mittlerweile gibt es Lehrbücher mit Patientenfilmen aber auch viele Dokumentationen in meist öffentlich rechtlichen Programmen. In unseren Ausbildungen zeigen wir solche Dokumentationen und erwähnen dies auch im abschließenden Zertifikat. In einem Fall waren die Prüfer sogar einverstanden, dass „Einer flog übers Kuckucksnest gezeigt wurde“ – der Klassiker mit Jack Nicholson. Werbung – was darf der Heilpraktiker? Eines vorweg: Heilpraktiker dürfen auf sich aufmerksam machen, auch in Form von Werbung. Dazu gehören alle Art der Werbung wie Flyer, Broschüren, Anzeigen, Artikel, etc. Allerdings birgt der Bereich der Therapie einige sensible Punkte, die es zu beachten gilt. Schließlich geht es hier um Menschen, die unter Umständen einem großen Leid ausgesetzt sind und für jede Art der Hilfe empfänglich sind. Entsprechend ist es selbstverständlich, dass die Werbung in diesem Bereich ebenso sensibel zu gestalten ist. Die Werbung ist geregelt im • • UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb), das irreführende Behauptungen und Verstöße gegen „die guten Sitten“ in der Werbung untersagt (§1 u. §3). HWG (Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens), das zusätzlich eine Reihe weiterer Beschränkungen enthält. Was darf gesagt werden? Sie dürfen natürlich sagen, welche Zielgruppe Sie ansprechen (chronisch erkrankte Menschen, Menschen mit Lerndefiziten, oder ähnliches) und Sie dürfen auch die Art der Therapie nennen, die zur Anwendung kommt. Über die Anwendung hinaus allerdings dürfen Sie keine weiteren Versprechungen machen. Es ist also nicht erlaubt zu sagen, dass ein Verfahren auf eine bestimmte Weise wirkt, und schon gar nicht dürfen Sie ein Heilversprechen abgeben. Weiterhin sind verboten: • • • Übertreibungen , wie z.B. Formulierungen wie „immer“ oder „ausnahmslos“, auch „meistens“ Abbildungen, die Sie in Berufskleidung zeigen, wie einem weißen Kittel Fachausdrücke, die die meisten Menschen nicht verstehen (können) • • • • • • Zugaben und Rabatte (drei Sitzungen für zwei) Hinweise auf Studien, etc., die belegen, dass Ihre Arbeit „fundiert“ ist Positive Patientenschreiben oder Erfolgsgeschichten Aussagen, die Angstgefühle hervorrufen Anleitungen zur Selbstbehandlung und -erkennung von Krankheiten Werbung für die Behandlung bestimmter Krankheiten, die nach den Vorschriften des HWG ausdrücklich ausgenommen sind (§ 12, Anlage A), wie o nach dem Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) meldepflichtige Krankheiten oder durch meldepflichtige Krankheitserreger verursachte Infektionen, o bösartige Neubildungen, o Suchtkrankheiten, ausgenommen Nikotinabhängigkeit, o krankhafte Komplikationen der Schwangerschaft, der Entbindung und des Wochenbetts. Auch sollten sie vorsichtig sein, spezielle psychische Erkrankungen anzusprechen, wie Depressionen, etc. Diese sind zwar mittlerweile aus dem Verbotskatalog entfernt, hat jedoch immer noch die körperliche Komponente, die es erfordert, zunächst oder zumindest zusätzlich von einem Arzt abgeklärt werden zu müssen. Begleitung, Beratung und Unterstützung dürfen in diesem Zusammenhang beworben und angeboten werden. In diesem Zusammenhang darf also die „Unterstützende Therapie“ angeboten werden, auch für körperliche Erkrankungen, bei denen eine solche Unterstützung notwendig ist. Ebenso dürfen Angehörige zwecks Aufklärung beraten werden. Ebenso dürfen bei Krisen und Konflikten Bewältigungsgespräche geführt und angeboten werden. Psychologische Berater, Lebensberater, etc. müssen übrigens GÄNZLICH auf die Nennung von Krankheitsbildern oder gar deren THERAPIE verzichten. Hier bedarf es etwas mehr Phantasie, einen Flyer zu gestalten oder prinzipiell das Angebot zu benennen. Welche Art der Werbung ist möglich Prinzipiell jede. Flyer in Fachgeschäften genauso wie Visitenkarten und natürlich die neuen Medien – eben immer unter Beachtung der gesetzlichen Einschränkungen, die eben benannt wurden. Achten Sie auf jeden Fall darauf, keine Versprechen, keine Patientenberichte und keine (nicht klar erklärten) Fachausdrücke zu verwenden. Ansonsten sollten Ihre (zukünftigen) Klienten alle Kontaktdaten, eventuell Wegbeschreibungen, Ihre Arbeitsweise, Ihr Fachgebiet (keine Fachausdrücke) und Ihre Preise erfahren. Auch KennenlernAngebote, wie Vorträge, können sinnvoll sein. Ein Foto erleichtert dem Besucher das nähere Kennenlernen. Eine weitere Möglichkeit ist es, in Fachzeitschriften Artikel zu schreiben, die sich auf Ihr Fachgebiet beziehen. Das ist gar nicht so schwer, wie es sich anhören mag, wenn es sich nicht gleich um wissenschaftliche Journale handeln muss. Neue Medien Die neuen Medien, also das Internet, bieten eine schier unendlich große Möglichkeit, sich zu präsentieren. Gleich vorweg: Dies ist ein großes Thema, dessen umfangreiche Beschreibung an dieser Stelle kaum möglich ist. Meine Erfahrung zeigt, dass der Umgang mit dem Internet gelernt werden und Spaß machen muss. Man muss das Internet verstehen lernen, wie wir unsere Klienten verstehen lernen müssen, um mit ihnen und ihren Sorgen umgehen zu können. Sie sollten sich allerdings keine allzu großen Sorgen machen: Wenn Sie dem Internet offen gegenüber stehen und etwas Spaß daran haben, kann es als ein Kanal für Ihre Arbeit und Ihr Bekanntwerden phantastische Dienste leisten. • • • Auf einer eigenen Webseite In Sozialen Netzwerken Auf anderen Kanälen Die eigene Webseite Eine Webseite erfüllt heutzutage weit mehr als nur eine Visitenkartenfunktion. Der Besucher ist es gewohnt, weitere Informationen darauf zu finden, es sei denn, er möchte nochmals kurz Ihre Konditionen, Ihre Adresse oder Ihre Öffnungszeiten erfahren. Ansonsten bietet eine Webseite die Möglichkeit, dem Besucher und eventuell zukünftigen Klienten etwas mehr über Ihre Tätigkeit oder auch über Ihr Weltbild zu erfahren, bevor er Sie um einen Termin bittet. Außerdem kann die Besucherin durch Texte Ihrer Webseite überhaupt erst einmal auf den Geschmack gebracht werden, sich mit Ihnen zu treffen. Zu glauben, mit einer Webseite gleich viele Klienten anzuziehen und somit Ihre Praxis zum Laufen zu bringen, ist allerdings illusorisch. Der beste Weg an Klienten zu kommen ist nach wie vor die Mundzu-Mund-Propaganda durch bestehende Klienten. Die Seite an sich kann dann als erste Information für neue Klienten dienen und natürlich auch von bisher Unbekannten gefunden werden. Soziale Netzwerke Dies sind Internetseiten, auf denen Sie sich mit einem Profil registrieren können, um dann Inhalte darauf zu stellen, die Sie mit anderen Personen teilen. Die bekannteste Community dürfte derzeit Facebook sein. Doch es gibt noch eine Reihe anderer interessanter Netzwerke wie beispielsweise Twitter oder Xing. Während Xing ähnlich wie Facebook ist, allerdings teils kostenpflichtig und beschränkt auf geschäftliche Kontakte, bietet Twitter die Möglichkeit, 140 Zeichen kurze Mitteilungen zu veröffentlichen. Dies entspricht der Länge einer sms und genau das war auch das Ziel von Twitter, eben einen Mikroblog anzubieten. Alle diese Netzwerke haben das Ziel, möglichst viele Menschen auf die Plattformen zu bringen, die sich dann bestenfalls miteinander verbinden. Bei Facebook sind dies Freundschaftsanfragen, wobei es mittlerweile verschiedene Möglichkeiten gibt, einen Kontakt einzuordnen. Bei Twitter sogenannte Follower. Alles, was Sie in Ihrem Profil veröffentlichen, kann von denen, die Ihnen folgen, bzw. mit Ihnen befreundet sind, weitergetragen werden. Und genau hier liegt auch der Sinn, wenn Sie diese Plattformen geschäftlich nutzen: Informationen zu multiplizieren und Sie weitertragen zu lassen. Schließlich können Sie auf Facebook gar eine eigene Seite für Ihre Firma anlegen, ersparen sich damit nicht nur Programmier- und Speicherleistung, sondern sind sogar noch in eine sehr große Gemeinschaft eingebettet. Andere Kanäle Stellvertretend für viele andere Möglichkeiten möchte ich Youtube auswählen. Dies ist eine Plattform, auf der Sie Videos anschauen und natürlich selbst hochladen können. Auf Youtube gibt es dementsprechend wahrlich alles an Inhalten. Zum einen können sie einen eigenen Youtube-Kanal eröffnen (ähnlich wie die Eröffnung eines Profils oder einer Seite auf den anderen Portalen), auf dem Sie solche Videos, die zu Ihrer Tätigkeit passen, als Favoriten posten. Zum anderen können Sie natürlich selbst Videos veröffentlichen, um Sie auf Ihrem Kanal anzuzeigen. So oder so, werden Sie umso mehr Abonnenten Ihres Kanales finden, je interessanter die Inhalte sind. Es ist wie bei einem Fernsehsender. Je öfter mein Geschmack dort befriedigt wird, ums öfter werde ich Ihn auch wieder einschalten. Je mehr Abonnenten Sie haben, umso bekannter wieder kann zum Beispiel Ihre mit dem Profil verbundene Internetseite sein, auf dann Ihr Angebot und Ihre Kontaktdaten zu finden sind. Fazit Die Präsenz auf sozialen Netzwerken hat, neben dem Spaß, den es Ihnen vielleicht macht, den Sinn, Informationen und somit sich und Ihre Tätigkeit zu präsentieren und einem möglichst großen Publikum bekannt zu machen. Daneben können Sie Kontakte knüpfen, Ihren Kunden ein Forum bieten, auf dem sie Fragen stellen oder Sie ganz einfach kennen lernen können. Die meisten dieser Foren sind komplett kostenlos. Xing ist dies für die Basisversion ebenfalls und für eine erweiterte zumindest erschwinglich. Besser klein und dafür fein Ob Flyer, Visitenkarten oder Webseiten: Es gibt für alles mittlerweile erschwingliche und gute Software, diese Dinge auch ohne einen Designer zu erledigen. Die Kunst eines Designers ist es allerdings nicht, sich mit solcher Software auszukennen, sondern ein gutes Design zu gestalten. Für den Anfang lässt es sich vielleicht aus finanziellen Gründen nicht anderes machen, als selbst Hand anzulegen. Prinzipiell rate ich allerdings dazu, gerade wenn Sie, wie ich, kein allzu großes Designerhändchen haben, die anfallenden Werbemittel professionell gestalten zu lassen. Der Unterschied ist spürbar und der Empfänger der Werbung wird es Ihnen danken. Wie darf ich als Psychologischer Berater werben?! Formal dürfen Sie ebenso Ihr Angebot bewerben, wie es jeder Therapeut auch darf. Allerdings gilt zu beachten, dass Sie keinerlei Diagnose, Behandlung oder Therapie anbieten dürfen. Bestenfalls kommunizieren Sie dies genau so! Lebenskrisen besprechen und Lösungen finden, Lebensplanungen und Lebensziele gemeinsam mit dem Klienten entwickeln ist zulässig. Die Behandlung einer Phobie aber ist unzulässig, während Raucherentwöhnung wiederum zulässig ist (Nikotin ist unter den Drogen die EINZIGE Ausnahme). Kurzum: Sie dürfen nur beraten und aus diesem Grund sollten Sie folgende Begriffe in Ihrer Werbung meiden, sei es auf Ihrem Praxisschild, sei es in Ihren Flyern / Foldern usw., aber auch bei Ihrem Internetauftritt: • • • • • • • • • • Diagnose, diagnostizieren, aufdecken Behandlung, behandeln, Behandlungsmethode Therapie, therapieren, therapeutisch (auch nicht in Kombination mit anderen Wörtern, wie z.B. Psycho-Therapie) Intervention Indikation, Kontraindikation Heilung, heilen, heilkundlich ärztlich, medizinisch Linderung, lindern Gesundung, gesunden, genesen Krankheit, Leiden, Störung, Beschwerden Rechnungsstellung Schließlich wollen Sie für Ihre Leistung auch bezahlt werden. Eines vorweg: Es obliegt Ihnen, welchen Preis Sie für Ihre Leistungen verlangen. Hier gilt die freie Marktwirtschaft. Das gilt im Besonderen für Berater aller Couleur, denn Sie werden privat oder von Unternehmen je nach Stundensatz bezahlt, den diese entweder akzeptieren oder eben nicht. Als Heilpraktikerin jedoch treffen Sie unter Umständen auf Patienten, die eine private- oder Krankenversicherung haben, die Heilpraktikerkosten erstatten. Hier kommt nun die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ins Spiel. Sie beinhaltet vor allem körperliche Behandlungen, hat jedoch auch die ein oder andere Ziffer, die für Heilpraktiker für Psychotherapie interessant sind. Ein Beispiel zur Rechnungsstellung Dies ist der Punkt 19 (Psychotherapie) und dessen Unterpunkte (19.1 bis 19.8). In den Unterpunkten werden sowohl der zeitliche Aufwand (30 bis 90 Minuten), als auch der formale Aufwand (einfaches Gespräch oder Diagnose, Exploration, Testverfahren) berücksichtigt. Außerdem finden Sie weitere psychologische Verfahren in der Liste wieder, wie Atemübungen, Hypnose, etc. Bei der Rechnungsstellung können nun sowohl eine Psychotherapie (bis zu 30 Minuten) als auch Atemübungen abgerechnet werden, denn unter Umständen haben Sie zu den Atemübungen natürlich auch noch einleitend und abschließend ein Gespräch geführt. So ergeben sich also neben den Kosten der Psychotherapie (nach GebüH maximal 46,- Euro) noch weitere Posten (z.B. atemtherapeutische Verfahren zur Entspannung mit max. 31,- Euro). Wer bezahlt die Rechnung Es ist nicht Ihre Aufgabe, dies zu klären. Sie stellen eine Rechnung, auf der Ihr Klient oder Patient klar und deutlich sieht, was geleistet wurde und was abgerechnet wird. Bestenfalls erfolgt die Bezahlung direkt nach der Sitzung. Das ist problemlos, allgemein akzeptiert und birgt die wenigsten Probleme. Für eine mögliche Zusatzversicherung können Sie natürlich eine Monatsrechnung erstellen, in der eben die Punktenach GebüH ausgewiesen sind. Unter Umständen verlangt die Versicherung eine Diagnose. Hier greifen Sie dann auf die Ziffern der ICD-10 (oder der entsprechend aktuellen) zurück. Klare Kommunikation Sprechen Sie mit Ihrem Patienten die anfallenden Kosten pro Sitzung ab und erklären Sie ihm auch die Zahlungsmodalitäten. Eine Garantie für die Erstattung durch dessen Versicherung können Sie natürlich nicht geben. Entweder der Patient klärt er es im Vorfeld ab oder er „lässt es drauf ankommen“. In beiden Fällen ist die Kostenerstattung Sache des Patienten, nicht Ihre! Patienten wissen das auch und selten kommt es hier zu Unstimmigkeiten, und wenn, dann höchsten mit den Krankenversicherungen. In der Praxis erweis es sich als ratsam, einen einheitlichen Stundensatz mit dem Patienten abzurechnen. Die Detailabrechnung für die Krankenkasse kann dann natürlich expliziter sein. Wichtig ist, dass am Ende eine inhaltlich und formal korrekte Abrechnung erfolgt, die für beide Parteien nachvollziehbar ist. Schwarz auf Weiß • Für das Erstgespräch sollten Sie einen Fragebogen ermitteln, auf dem der Patient ankreuzen kann, ob er körperliche Beschwerden (Vorerkrankungen) hat, ob er in ärztlicher Behandlung ist, welche Diagnosen bereits bestehen und welche Behandlungen durchgeführt wurden oder werden. Diesen Anamnesebogen legen Sie zu den Unterlagen. • Es empfiehlt sich, mit Ihren Klienten und/oder Patienten einen Behandlungsvertrag zu schließen, in dem klar geregelt wird, was Sie wie abrechnen. • Ebenso kann ein Hinweis für Versicherungsnehmer gut sein, in dem Sie nochmals auflisten, welche Leistungen Sie im Laufe der Treffen erbringen und Informationen über mögliche Erstattungen durch eine private Krankenversicherung • Lassen Sie sich diese Bögen unterschreiben und datieren. Weitere Informationen, Literatur, Ausbildungen Zum Thema GebüH und Rechnungsstellung empfehle ich das Buch: Ingo Michael Simon - Kommentar zum Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker für Psychotherapie vom BOD Verlag Informationen zur Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie finden Sie unter den folgenden Adressen: Ausbildung im Selbststudium, Ergänzung von Lehrmaterialen, Hörbüchern, Videos, etc. www.PegasusZentrum.de Prüfungsvorbereitrung zum Heilpraktiker für Psychotherapie im Präsenzunterricht www.letschert-und-walz.de Und viele weitere Informationen rund um das Thema auf den Facebookseiten www.facebook.com/pegasuszentrum www.facebook.com/letschertundwalz