Informationen für Heilpraktiker für Psychotherapie

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Informationen für Heilpraktiker für Psychotherapie
Joachim Letschert
Informationen für Heilpraktiker für Psychotherapie
Therapie - Werbung - Abrechnung
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ................................................................................................................................................... 3
Ihre Zielgruppe – Was will ich machen? .................................................................................................. 4
Welche Leistungen werden von der Krankenkasse bezahlt. ................................................................... 5
Wie und wo lasse ich mich ausbilden? .................................................................................................... 5
Was, wenn ich bis zur Überprüfung keine Ausbildung in einer Therapierichtung habe ......................... 5
Muss ich in einer psychiatrischen Klinik gearbeitet haben, um echte Fälle gesehen zu haben? ........... 6
Werbung – was darf der Heilpraktiker? .................................................................................................. 6
Was darf gesagt werden? .................................................................................................................... 6
Welche Art der Werbung ist möglich .................................................................................................. 7
Neue Medien ....................................................................................................................................... 8
Die eigene Webseite........................................................................................................................ 8
Soziale Netzwerke ........................................................................................................................... 8
Andere Kanäle ................................................................................................................................. 9
Fazit ..................................................................................................................................................... 9
Besser klein und dafür fein ...................................................................................................................... 9
Wie darf ich als Psychologischer Berater werben?! ................................................................................ 9
Rechnungsstellung ................................................................................................................................ 10
Ein Beispiel zur Rechnungsstellung ................................................................................................... 10
Wer bezahlt die Rechnung ................................................................................................................ 10
Klare Kommunikation ........................................................................................................................ 11
Schwarz auf Weiß .................................................................................................................................. 11
Weitere Informationen, Literatur, Ausbildungen ................................................................................. 12
Vorwort
Die Überprüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie und Ihr Bestehen ist der erste Schritt in einen
Beruf, der neben der außerordentlichen Verantwortung für die Menschen, die mit ihren Problemen
zu Ihnen kommen alle anderen Verpflichtungen mit sich bringt, die eine selbstständige Arbeit
ausmachen.
Unter Umständen müssen Sie …
… sich über Ihre Zielgruppe Gedanken machen
… Werbung machen
Vielleicht haben Sie bereits die Therapiemethoden und die Thematik Ihrer Wahl gefunden und
vielleicht haben Sie auch bereits einen Kundenstamm, auf den Sie zurückgreifen können. Dann sind
diese Punkte für Sie vermutlich weniger wichtig.
In jedem Falle müssen Sie
… Ihre Arbeit dokumentieren und Ihre Patienten „verwalten“
… Rechnungen schreiben und nötigenfalls „eintreiben“
Als Heilpraktiker für Psychotherapie haben Sie ab nun die Pflicht, eine Patientenakte zu führen, so
dass es bei Nachfragen nachvollziehbar ist, was Sie gemeinsam mit Ihrem Patienten vereinbart und
jeweils erreicht haben.
Und schließlich ist es für die Rechnungsstellung wesentlich, Ihr Vorgehen genau zu dokumentieren,
so dass die in Rechnung gestellten Posten jederzeit nachvollziehbar sind.
Im folgenden Skript werden wir auf die vier Punkte eingehen und Ihnen Hinweise und Tipps hierzu
geben.
Ihre Zielgruppe – Was will ich machen?
Wenn wir von Zielgruppe sprechen, dann sind natürlich Ihre (zukünftigen) Patienten gemeint. Diese
Zielgruppe ergibt sich aus dem, was Sie zukünftig in Ihrer Praxis anbieten wollen, also die Art der
Therapie.
Aus der Erfahrung heraus gibt es solche Schüler,
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die bereits als Behandler tätig sind (Coach, spirituelle Heiler, Lebensberater, etc.) und durch
die Überprüfung die juristische Grundlage für Ihre Praxis legen wollen.
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die bereits wissen, wie Sie behandeln wollen, dazu aber noch keine Ausbildung haben oder in
Ausbildung sind.
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die wissen, dass sie zukünftig mit Menschen arbeiten wollen, hierzu aber noch keine weitere
Idee haben, sondern erst einmal die Überprüfung bestehen wollen.
Sollten Sie zu einer der ersten beiden Gruppen gehören, so stellt sich für Sie die Frage nach dem
„was“ nicht. Hier kann es trotzdem sinnvoll sein, sich über die Zielgruppe Gedanken zu machen, denn
daraus ergeben sich auch wichtige Hinweise für die Präsentation Ihrer Arbeit, unter anderem in der
Werbung.
Sollten Sie der dritten Gruppe angehören, so ergeben sich gleich zwei Herausforderungen.
Zum einen kann von Ihrem Gesundheitsamt gefordert werden, bereits eine Ausbildung in einer
bestimmten Therapierichtung vorzuweisen. Der Hinweis, dass Sie sich darum erst nach der Prüfung
kümmern möchten reicht manchem Prüfungskomitee nicht aus. Dies sollten Sie vorher mit der
Behörde absprechen.
Zum anderen ist es sinnvoll, sich darüber im Klaren zu sein, wie Sie zukünftig vorgehen wollen. Wenn
Sie keine Vorbildung zu einer bestimmten Therapie- oder Coachingform haben, ist es sehr ratsam,
sich in dieser Richtung weiterzubilden. Bestenfalls sind Sie sich darüber im Klaren, welches Thema Sie
mit Ihren Patienten zukünftig bevorzugt angehen wollen. Darum geht es im Folgenden.
Einfach mal so Heilpraktikerin oder Heilpraktiker werden zu wollen ist eine denkbar ungünstige
Voraussetzung für eine erfolgreiche Praxis. Denn je unsicherer Sie sich über den Inhalt Ihrer Arbeit
sind, desto mehr werden es auch Ihre Patienten sein. Einfach gesagt sollten Sie auf die Frage: „Was
machen Sie denn so in Ihrer Praxis“ eine präzise Antwort haben wie
„Ich coache Menschen, die Ihren beruflichen und/oder Lebensweg neu definieren wollen“
„Ich behandle Traumata mit EMDR“
„Ich berate Kinder mit Lernstörungen“
„Ich behandle Angst- und Zwangsstörungen verhaltenstherapeutisch“
„Ich arbeite maltherapeutisch“
Nicht zuletzt hilft es den meisten Prüflingen, eine erfolgreiche Prüfung abzulegen, wenn sie wissen,
wozu sie den Lern- und Prüfungsaufwand auf sich nehmen.
Welche Leistungen werden von der Krankenkasse bezahlt.
Allgemein spricht man davon, dass nur Psychoanalyse, tiefenpsychologische Verfahren und
Verhaltenstherapie von den Krankenkassen bezahlt werden. Das stimmt so nicht. Zunächst einmal
sind alle Leistungen abzurechnen, die sich über die von den Krankenkassen geforderte GebüH
abbildbar sind. Gemeinhin ist das die Ziffer 19.0 – Psychotherapie. Eine weitere Erklärung (welche Art
der Psychotherapie, etc.) ist nicht erforderlich. Viele andere Leistungen können zudem zusätzlich pro
Sitzung abgerechnet werden, so dass Sie auf Ihr Honorar kommen werden.
Und schließlich sollten Ihre Berufswahl und schon gar nicht Ihre Therapieform nach irgendwelchen
Verordnungen richten, sondern nach dem, was Sie tatsächlich anbieten können und wollen. Dazu
später mehr.
Wie und wo lasse ich mich ausbilden?
Prüfungsvorbereitungen beschränken sich normalerweise (und richtigerweise) zunächst auf den vom
Gesundheitsamt geforderten Stoff über die Krankheitsbilder der Psychiatrie und deren Diagnose. Ein
Krankheitsbild diagnostizieren zu können, ist die Grundlage Ihrer Tätigkeit. Im weiteren Verlauf
jedoch ist natürlich die Behandlung ausschlaggebend.
Zum Erlernen einer Therapiemethode benötigen Sie also eine weitere gezielte Ausbildung,
bestenfalls von anerkannten Instituten oder Lehreinrichtungen, die verantwortungsvoll eine
Methode lehren.
In unseren Kursen geben wir durchaus einen Einblick in verschiedenen Therapieformen in
theoretischer und auch praktischer Form. Das allerdings reicht nicht aus, um diese Therapie zukünftig
in der Praxis anzuwenden. Eine Therapieausbildung wird nochmals über mehrere Wochen oder gar
Monate andauern, um fundierte Kenntnisse zu vermitteln.
Was, wenn ich bis zur Überprüfung keine Ausbildung in einer
Therapierichtung habe?
Mit dieser Frage stehen Sie nicht alleine, denn manchmal ist es einfach so, dass man entweder
tatsächlich (noch) nicht weiß, in welche Richtung es gehen soll oder schlicht Zeit und/oder Geld
fehlen, alles auf einmal zu machen.
Wir bieten in unseren Kursen, wie bereits geschrieben, ein Wochenende „Verhaltenstherapeutische
Maßnahmen“ an und vermerken dies auch in den abschließend überreichten Zertifikaten. In aller
Regel genügt dies für die Überprüfung, zumal dann, wenn Sie auf Fragen zur Verhaltenstherapie auch
die richtigen Antworten geben können.
Für die Praxis gilt trotzdem, eine fundierte Ausbildung durchzuführen.
Muss ich in einer psychiatrischen Klinik gearbeitet haben, um echte
Fälle gesehen zu haben?
Auch diese Frage tauchte schon bei Überprüfungen auf, verbunden mit der Bemerkung, dass man ja
gar nicht wisse, wovon man spreche, wenn man noch keine psychisch erkrankten Menschen gesehen
habe.
Die Argumentation ist plausibel, in der Praxis leider schwer durchführbar. Die Praktikumsplätze in
einer Klinik sind sehr begrenzt und werden meist für Studenten freigehalten, so dass Sie als
Heilpraktikerin oder Heilpraktiker kaum eine Chance haben, im Vorfeld praktische Erfahrungen zu
sammeln.
Auch hier zeigt die Erfahrung, dass es, wenn nötig, auch genügt, Filme über psychisch kranke
Menschen gesehen zu haben. Mittlerweile gibt es Lehrbücher mit Patientenfilmen aber auch viele
Dokumentationen in meist öffentlich rechtlichen Programmen. In unseren Ausbildungen zeigen wir
solche Dokumentationen und erwähnen dies auch im abschließenden Zertifikat.
In einem Fall waren die Prüfer sogar einverstanden, dass „Einer flog übers Kuckucksnest gezeigt
wurde“ – der Klassiker mit Jack Nicholson.
Werbung – was darf der Heilpraktiker?
Eines vorweg: Heilpraktiker dürfen auf sich aufmerksam machen, auch in Form von Werbung. Dazu
gehören alle Art der Werbung wie Flyer, Broschüren, Anzeigen, Artikel, etc.
Allerdings birgt der Bereich der Therapie einige sensible Punkte, die es zu beachten gilt. Schließlich
geht es hier um Menschen, die unter Umständen einem großen Leid ausgesetzt sind und für jede Art
der Hilfe empfänglich sind. Entsprechend ist es selbstverständlich, dass die Werbung in diesem
Bereich ebenso sensibel zu gestalten ist.
Die Werbung ist geregelt im
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UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb), das irreführende Behauptungen und Verstöße
gegen „die guten Sitten“ in der Werbung untersagt (§1 u. §3).
HWG (Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens), das zusätzlich eine Reihe
weiterer Beschränkungen enthält.
Was darf gesagt werden?
Sie dürfen natürlich sagen, welche Zielgruppe Sie ansprechen (chronisch erkrankte Menschen,
Menschen mit Lerndefiziten, oder ähnliches) und Sie dürfen auch die Art der Therapie nennen, die
zur Anwendung kommt. Über die Anwendung hinaus allerdings dürfen Sie keine weiteren
Versprechungen machen. Es ist also nicht erlaubt zu sagen, dass ein Verfahren auf eine bestimmte
Weise wirkt, und schon gar nicht dürfen Sie ein Heilversprechen abgeben.
Weiterhin sind verboten:
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Übertreibungen , wie z.B. Formulierungen wie „immer“ oder „ausnahmslos“, auch
„meistens“
Abbildungen, die Sie in Berufskleidung zeigen, wie einem weißen Kittel
Fachausdrücke, die die meisten Menschen nicht verstehen (können)
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Zugaben und Rabatte (drei Sitzungen für zwei)
Hinweise auf Studien, etc., die belegen, dass Ihre Arbeit „fundiert“ ist
Positive Patientenschreiben oder Erfolgsgeschichten
Aussagen, die Angstgefühle hervorrufen
Anleitungen zur Selbstbehandlung und -erkennung von Krankheiten
Werbung für die Behandlung bestimmter Krankheiten, die nach den Vorschriften des HWG
ausdrücklich ausgenommen sind (§ 12, Anlage A), wie
o nach dem Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045) meldepflichtige
Krankheiten oder durch meldepflichtige Krankheitserreger verursachte Infektionen,
o bösartige Neubildungen,
o Suchtkrankheiten, ausgenommen Nikotinabhängigkeit,
o krankhafte Komplikationen der Schwangerschaft, der Entbindung und des
Wochenbetts.
Auch sollten sie vorsichtig sein, spezielle psychische Erkrankungen anzusprechen, wie Depressionen,
etc. Diese sind zwar mittlerweile aus dem Verbotskatalog entfernt, hat jedoch immer noch die
körperliche Komponente, die es erfordert, zunächst oder zumindest zusätzlich von einem Arzt
abgeklärt werden zu müssen. Begleitung, Beratung und Unterstützung dürfen in diesem
Zusammenhang beworben und angeboten werden.
In diesem Zusammenhang darf also die „Unterstützende Therapie“ angeboten werden, auch für
körperliche Erkrankungen, bei denen eine solche Unterstützung notwendig ist. Ebenso dürfen
Angehörige zwecks Aufklärung beraten werden. Ebenso dürfen bei Krisen und Konflikten
Bewältigungsgespräche geführt und angeboten werden.
Psychologische Berater, Lebensberater, etc. müssen übrigens GÄNZLICH auf die Nennung von
Krankheitsbildern oder gar deren THERAPIE verzichten. Hier bedarf es etwas mehr Phantasie, einen
Flyer zu gestalten oder prinzipiell das Angebot zu benennen.
Welche Art der Werbung ist möglich
Prinzipiell jede. Flyer in Fachgeschäften genauso wie Visitenkarten und natürlich die neuen Medien –
eben immer unter Beachtung der gesetzlichen Einschränkungen, die eben benannt wurden.
Achten Sie auf jeden Fall darauf, keine Versprechen, keine Patientenberichte und keine (nicht klar
erklärten) Fachausdrücke zu verwenden.
Ansonsten sollten Ihre (zukünftigen) Klienten alle Kontaktdaten, eventuell Wegbeschreibungen, Ihre
Arbeitsweise, Ihr Fachgebiet (keine Fachausdrücke) und Ihre Preise erfahren. Auch KennenlernAngebote, wie Vorträge, können sinnvoll sein. Ein Foto erleichtert dem Besucher das nähere
Kennenlernen.
Eine weitere Möglichkeit ist es, in Fachzeitschriften Artikel zu schreiben, die sich auf Ihr Fachgebiet
beziehen. Das ist gar nicht so schwer, wie es sich anhören mag, wenn es sich nicht gleich um
wissenschaftliche Journale handeln muss.
Neue Medien
Die neuen Medien, also das Internet, bieten eine schier unendlich große Möglichkeit, sich zu
präsentieren. Gleich vorweg: Dies ist ein großes Thema, dessen umfangreiche Beschreibung an
dieser Stelle kaum möglich ist. Meine Erfahrung zeigt, dass der Umgang mit dem Internet gelernt
werden und Spaß machen muss. Man muss das Internet verstehen lernen, wie wir unsere Klienten
verstehen lernen müssen, um mit ihnen und ihren Sorgen umgehen zu können.
Sie sollten sich allerdings keine allzu großen Sorgen machen: Wenn Sie dem Internet offen gegenüber
stehen und etwas Spaß daran haben, kann es als ein Kanal für Ihre Arbeit und Ihr Bekanntwerden
phantastische Dienste leisten.
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Auf einer eigenen Webseite
In Sozialen Netzwerken
Auf anderen Kanälen
Die eigene Webseite
Eine Webseite erfüllt heutzutage weit mehr als nur eine Visitenkartenfunktion. Der Besucher ist es
gewohnt, weitere Informationen darauf zu finden, es sei denn, er möchte nochmals kurz Ihre
Konditionen, Ihre Adresse oder Ihre Öffnungszeiten erfahren.
Ansonsten bietet eine Webseite die Möglichkeit, dem Besucher und eventuell zukünftigen Klienten
etwas mehr über Ihre Tätigkeit oder auch über Ihr Weltbild zu erfahren, bevor er Sie um einen
Termin bittet. Außerdem kann die Besucherin durch Texte Ihrer Webseite überhaupt erst einmal auf
den Geschmack gebracht werden, sich mit Ihnen zu treffen.
Zu glauben, mit einer Webseite gleich viele Klienten anzuziehen und somit Ihre Praxis zum Laufen zu
bringen, ist allerdings illusorisch. Der beste Weg an Klienten zu kommen ist nach wie vor die Mundzu-Mund-Propaganda durch bestehende Klienten. Die Seite an sich kann dann als erste Information
für neue Klienten dienen und natürlich auch von bisher Unbekannten gefunden werden.
Soziale Netzwerke
Dies sind Internetseiten, auf denen Sie sich mit einem Profil registrieren können, um dann Inhalte
darauf zu stellen, die Sie mit anderen Personen teilen. Die bekannteste Community dürfte derzeit
Facebook sein. Doch es gibt noch eine Reihe anderer interessanter Netzwerke wie beispielsweise
Twitter oder Xing.
Während Xing ähnlich wie Facebook ist, allerdings teils kostenpflichtig und beschränkt auf
geschäftliche Kontakte, bietet Twitter die Möglichkeit, 140 Zeichen kurze Mitteilungen zu
veröffentlichen. Dies entspricht der Länge einer sms und genau das war auch das Ziel von Twitter,
eben einen Mikroblog anzubieten.
Alle diese Netzwerke haben das Ziel, möglichst viele Menschen auf die Plattformen zu bringen, die
sich dann bestenfalls miteinander verbinden. Bei Facebook sind dies Freundschaftsanfragen, wobei
es mittlerweile verschiedene Möglichkeiten gibt, einen Kontakt einzuordnen. Bei Twitter sogenannte
Follower.
Alles, was Sie in Ihrem Profil veröffentlichen, kann von denen, die Ihnen folgen, bzw. mit Ihnen
befreundet sind, weitergetragen werden. Und genau hier liegt auch der Sinn, wenn Sie diese
Plattformen geschäftlich nutzen: Informationen zu multiplizieren und Sie weitertragen zu lassen.
Schließlich können Sie auf Facebook gar eine eigene Seite für Ihre Firma anlegen, ersparen sich damit
nicht nur Programmier- und Speicherleistung, sondern sind sogar noch in eine sehr große
Gemeinschaft eingebettet.
Andere Kanäle
Stellvertretend für viele andere Möglichkeiten möchte ich Youtube auswählen. Dies ist eine
Plattform, auf der Sie Videos anschauen und natürlich selbst hochladen können. Auf Youtube gibt es
dementsprechend wahrlich alles an Inhalten.
Zum einen können sie einen eigenen Youtube-Kanal eröffnen (ähnlich wie die Eröffnung eines Profils
oder einer Seite auf den anderen Portalen), auf dem Sie solche Videos, die zu Ihrer Tätigkeit passen,
als Favoriten posten. Zum anderen können Sie natürlich selbst Videos veröffentlichen, um Sie auf
Ihrem Kanal anzuzeigen.
So oder so, werden Sie umso mehr Abonnenten Ihres Kanales finden, je interessanter die Inhalte
sind. Es ist wie bei einem Fernsehsender. Je öfter mein Geschmack dort befriedigt wird, ums öfter
werde ich Ihn auch wieder einschalten. Je mehr Abonnenten Sie haben, umso bekannter wieder kann
zum Beispiel Ihre mit dem Profil verbundene Internetseite sein, auf dann Ihr Angebot und Ihre
Kontaktdaten zu finden sind.
Fazit
Die Präsenz auf sozialen Netzwerken hat, neben dem Spaß, den es Ihnen vielleicht macht, den Sinn,
Informationen und somit sich und Ihre Tätigkeit zu präsentieren und einem möglichst großen
Publikum bekannt zu machen. Daneben können Sie Kontakte knüpfen, Ihren Kunden ein Forum
bieten, auf dem sie Fragen stellen oder Sie ganz einfach kennen lernen können.
Die meisten dieser Foren sind komplett kostenlos. Xing ist dies für die Basisversion ebenfalls und für
eine erweiterte zumindest erschwinglich.
Besser klein und dafür fein
Ob Flyer, Visitenkarten oder Webseiten: Es gibt für alles mittlerweile erschwingliche und gute
Software, diese Dinge auch ohne einen Designer zu erledigen. Die Kunst eines Designers ist es
allerdings nicht, sich mit solcher Software auszukennen, sondern ein gutes Design zu gestalten.
Für den Anfang lässt es sich vielleicht aus finanziellen Gründen nicht anderes machen, als selbst Hand
anzulegen. Prinzipiell rate ich allerdings dazu, gerade wenn Sie, wie ich, kein allzu großes
Designerhändchen haben, die anfallenden Werbemittel professionell gestalten zu lassen. Der
Unterschied ist spürbar und der Empfänger der Werbung wird es Ihnen danken.
Wie darf ich als Psychologischer Berater werben?!
Formal dürfen Sie ebenso Ihr Angebot bewerben, wie es jeder Therapeut auch darf. Allerdings gilt zu
beachten, dass Sie keinerlei Diagnose, Behandlung oder Therapie anbieten dürfen. Bestenfalls
kommunizieren Sie dies genau so!
Lebenskrisen besprechen und Lösungen finden, Lebensplanungen und Lebensziele gemeinsam mit
dem Klienten entwickeln ist zulässig. Die Behandlung einer Phobie aber ist unzulässig, während
Raucherentwöhnung wiederum zulässig ist (Nikotin ist unter den Drogen die EINZIGE Ausnahme).
Kurzum: Sie dürfen nur beraten und aus diesem Grund sollten Sie folgende Begriffe in Ihrer Werbung
meiden, sei es auf Ihrem Praxisschild, sei es in Ihren Flyern / Foldern usw., aber auch bei Ihrem
Internetauftritt:
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Diagnose, diagnostizieren, aufdecken
Behandlung, behandeln, Behandlungsmethode
Therapie, therapieren, therapeutisch (auch nicht in Kombination mit anderen Wörtern, wie
z.B. Psycho-Therapie)
Intervention
Indikation, Kontraindikation
Heilung, heilen, heilkundlich
ärztlich, medizinisch
Linderung, lindern
Gesundung, gesunden, genesen
Krankheit, Leiden, Störung, Beschwerden
Rechnungsstellung
Schließlich wollen Sie für Ihre Leistung auch bezahlt werden. Eines vorweg: Es obliegt Ihnen, welchen
Preis Sie für Ihre Leistungen verlangen. Hier gilt die freie Marktwirtschaft. Das gilt im Besonderen für
Berater aller Couleur, denn Sie werden privat oder von Unternehmen je nach Stundensatz bezahlt,
den diese entweder akzeptieren oder eben nicht.
Als Heilpraktikerin jedoch treffen Sie unter Umständen auf Patienten, die eine private- oder
Krankenversicherung haben, die Heilpraktikerkosten erstatten. Hier kommt nun die
Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ins Spiel. Sie beinhaltet vor allem körperliche
Behandlungen, hat jedoch auch die ein oder andere Ziffer, die für Heilpraktiker für Psychotherapie
interessant sind.
Ein Beispiel zur Rechnungsstellung
Dies ist der Punkt 19 (Psychotherapie) und dessen Unterpunkte (19.1 bis 19.8). In den Unterpunkten
werden sowohl der zeitliche Aufwand (30 bis 90 Minuten), als auch der formale Aufwand (einfaches
Gespräch oder Diagnose, Exploration, Testverfahren) berücksichtigt.
Außerdem finden Sie weitere psychologische Verfahren in der Liste wieder, wie Atemübungen,
Hypnose, etc.
Bei der Rechnungsstellung können nun sowohl eine Psychotherapie (bis zu 30 Minuten) als auch
Atemübungen abgerechnet werden, denn unter Umständen haben Sie zu den Atemübungen
natürlich auch noch einleitend und abschließend ein Gespräch geführt. So ergeben sich also neben
den Kosten der Psychotherapie (nach GebüH maximal 46,- Euro) noch weitere Posten (z.B.
atemtherapeutische Verfahren zur Entspannung mit max. 31,- Euro).
Wer bezahlt die Rechnung
Es ist nicht Ihre Aufgabe, dies zu klären. Sie stellen eine Rechnung, auf der Ihr Klient oder Patient klar
und deutlich sieht, was geleistet wurde und was abgerechnet wird. Bestenfalls erfolgt die Bezahlung
direkt nach der Sitzung. Das ist problemlos, allgemein akzeptiert und birgt die wenigsten Probleme.
Für eine mögliche Zusatzversicherung können Sie natürlich eine Monatsrechnung erstellen, in der
eben die Punktenach GebüH ausgewiesen sind. Unter Umständen verlangt die Versicherung eine
Diagnose. Hier greifen Sie dann auf die Ziffern der ICD-10 (oder der entsprechend aktuellen) zurück.
Klare Kommunikation
Sprechen Sie mit Ihrem Patienten die anfallenden Kosten pro Sitzung ab und erklären Sie ihm auch
die Zahlungsmodalitäten. Eine Garantie für die Erstattung durch dessen Versicherung können Sie
natürlich nicht geben. Entweder der Patient klärt er es im Vorfeld ab oder er „lässt es drauf
ankommen“. In beiden Fällen ist die Kostenerstattung Sache des Patienten, nicht Ihre! Patienten
wissen das auch und selten kommt es hier zu Unstimmigkeiten, und wenn, dann höchsten mit den
Krankenversicherungen.
In der Praxis erweis es sich als ratsam, einen einheitlichen Stundensatz mit dem Patienten
abzurechnen. Die Detailabrechnung für die Krankenkasse kann dann natürlich expliziter sein. Wichtig
ist, dass am Ende eine inhaltlich und formal korrekte Abrechnung erfolgt, die für beide Parteien
nachvollziehbar ist.
Schwarz auf Weiß
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Für das Erstgespräch sollten Sie einen Fragebogen ermitteln, auf dem der Patient ankreuzen
kann, ob er körperliche Beschwerden (Vorerkrankungen) hat, ob er in ärztlicher Behandlung
ist, welche Diagnosen bereits bestehen und welche Behandlungen durchgeführt wurden oder
werden. Diesen Anamnesebogen legen Sie zu den Unterlagen.
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Es empfiehlt sich, mit Ihren Klienten und/oder Patienten einen Behandlungsvertrag zu
schließen, in dem klar geregelt wird, was Sie wie abrechnen.
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Ebenso kann ein Hinweis für Versicherungsnehmer gut sein, in dem Sie nochmals auflisten,
welche Leistungen Sie im Laufe der Treffen erbringen und Informationen über mögliche
Erstattungen durch eine private Krankenversicherung
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Lassen Sie sich diese Bögen unterschreiben und datieren.
Weitere Informationen, Literatur, Ausbildungen
Zum Thema GebüH und Rechnungsstellung empfehle ich das Buch:
Ingo Michael Simon - Kommentar zum Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker für Psychotherapie
vom BOD Verlag
Informationen zur Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie finden Sie unter den folgenden
Adressen:
Ausbildung im Selbststudium, Ergänzung von Lehrmaterialen, Hörbüchern, Videos, etc.
www.PegasusZentrum.de
Prüfungsvorbereitrung zum Heilpraktiker für Psychotherapie im Präsenzunterricht
www.letschert-und-walz.de
Und viele weitere Informationen rund um das Thema auf den Facebookseiten
www.facebook.com/pegasuszentrum
www.facebook.com/letschertundwalz