Info 4 - Hochschule Hannover

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Info 4 - Hochschule Hannover
HOBSY
Bibliotheksbenutzung in Hannover
4
Was ist bei Verlust des Bibliotheksausweises
zu beachten?
Bitte teilen Sie den Verlust Ihres Bibliotheksausweises unverzüglich allen Bibliotheken mit, in denen Sie als Nutzerin
oder Nutzer registriert sind, um eine missbräuchliche Nutzung Ihres Ausweises zu vermeiden. Ein Ersatzausweis wird
Ihnen gegen eine Gebühr ausgestellt (HOBSY-Karte: 5 € bzw.
CampusCard: 10 €).
Bibliotheksübergreifende Rückgabe
Egal in welcher der folgenden Bibliotheken Sie Ihre Medien
ausgeliehen haben, geben Sie sie einfach in der nächstgelegenen zurück!
– Bibliothek der Medizinischen Hochschule (MHH)
– Bibliothek der Stiftung Tierärztliche Hochschule (TiHo)
– Bibliothek im Kurt-Schwitters-Forum (KSF)
– Bibliothek der Hochschule Hannover (HsH)
– Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek (GWLB)
– Technische Informationsbibliothek (TIB)
Weitere Informationen unter:
www.hobsy.de
Für weitere Fragen stehen wir gern zur Verfügung:
Bibliothek der Hochschule Hannover
Ricklinger Stadtweg 118, 30459 Hannover
Telefon: +49 511 9296-1086
[email protected]
www.hs-hannover.de/bibl/
Stand: 08/2016
HOBSY
ist das größte lokale Bibliothekssystem Deutschlands!
Der Verbund der wissenschaftlichen Bibliotheken und der
Stadtbibliothek Hannover hat zum Ziel, die Literaturversorgung
in der Stadt und der Region Hannover zu verbessern und Ihnen
die Benutzung der Bibliotheken zu erleichtern. Ein Schritt auf
diesem Weg ist der einheitliche Bibliotheksausweis, mit dem
Sie alle dem System angeschlossenen Bibliotheken benutzen
können.
HOBSY
steht übrigens für
Hannoversches OnlineBibliothekssystem
Die Bibliotheken im HOBSY-Verbund
Wie melden Sie sich in der Bibliothek an?
– Bibliothek der Hochschule Hannover (HsH)
Sie füllen in einer Bibliothek des HOBSY-Verbundes das jeweilige (Online-)Anmeldeformular aus und erkennen durch Ihre
Unterschrift die Benutzungsordnung an. Gegen Vorlage Ihres
gültigen Personalausweises (oder Ihres Reisepasses und der
Meldebestätigung des Bürgeramtes) wird Ihr Bibliotheksausweis aktiviert. Alle Angehörigen der Hochschule Hannover können ihre Hochschulkarte (CampusCard) als Bibliotheksausweis
einsetzen.
– Bibliothek der Hochschule für Musik, Theater und Medien
Teilbibliothek Emmichplatz
– Bibliothek der Medizinischen Hochschule (MHH)
– Bibliothek der Stiftung Tierärztliche Hochschule (TiHo)
– Bibliothek des Landeskirchenamtes
Wie kann der Bibliotheksausweis auch in anderen Bibliotheken genutzt werden?
– Bibliothek des Niedersächsischen Landtags
– Bibliothek im Kurt-Schwitters-Forum (KSF)
– Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek (GWLB)
Niedersächsische Landesbibliothek
– Stadtbibliothek Hannover
– Technische Informationsbibliothek (TIB)
Wenn Sie sich in weiteren HOBSY-Bibliotheken anmelden möchten, legen Sie dort Ihren Bibliotheksausweis sowie Ihren Personalausweis bzw. Reisepass und Meldebestätigung vor. Meistens
können die Anmeldedaten der anderen Bibliotheken übernommen werden. Im HOBSY-Verbund sind verschiedene Bibliotheken vereinigt; einige von ihnen können ihren Bestand nur an
einen begrenzten Personenkreis (z.B. Mitglieder der eigenen
Institution) ausleihen. Die Stadtbibliotheken erheben eine Jahresgebühr.
Welche Folge hat es, wenn Sie mit der Verarbeitung Ihrer Personaldaten nicht einverstanden sind oder Ihre Einwilligung widerrufen?
Da die Ausleihverbuchung eine elektronische Erfassung und
Verarbeitung Ihrer Personaldaten voraussetzt, können Sie in
Bibliotheken, in denen diese Daten nicht verfügbar sind, keine Bücher ausleihen, bestellen oder vormerken.
Wie ist der Bibliotheksausweis geschützt?
Bei der Ausgabe und bei jeder Anmeldung in einer HOBSYBibliothek wird ein Passwort vergeben, in der Regel Ihr Geburtsdatum im Format TTMMJJ. Dieses Passwort gilt nur für
diese Bibliothek. Bitte ändern Sie das Passwort zu Ihrer eigenen Sicherheit im Nutzerkonto der jeweiligen Bibliothek.
Was ist bei der Änderung Ihrer Personaldaten
zu beachten?
Bitte teilen Sie eine Änderung Ihrer Anschrift unbedingt an
einer Leihstelle der von Ihnen genutzten Bibliotheken mit.
Änderungsmitteilungen an die Hochschule werden nicht an
das Bibliothekssystem übermittelt. Auch bei einer Änderung
des ersten Wohnsitzes oder einer Verlängerung der Mitgliedschaft muss der Personalausweis oder der Reisepass mit Meldebestätigung des Bürgeramtes vorgelegt werden.