Protokoll vom 10.09.2015

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Protokoll vom 10.09.2015
Seite ..........
Öffentliche Gemeinderatssitzung
am 10.09.2015
Tagesordnung
01.
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlicher Sitzung
02.
Bürgerfrageviertelstunde
03.
Abwasserentsorgung Tannenmühle / Schlüchtmühle
a. Abschluss eines Ingenieurvertrages
b. Antragstellung
04.
Bebauungsplanänderung Gewerbegebiet „Signauer Schachen
Teil II“ im vereinfachten Verfahren

Aufstellungsbeschluss

Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange
05.
Freiwillige Feuerwehr Grafenhausen

Beschaffung TSF-Wasser, Abteilung Staufen
06.
Schlüchttalschule Standort Grafenhausen

Fenstersanierung und Brandschutzmaßnahmen / Vergabe
der Arbeiten
07.
Bebauungsplanänderung „Auf der Breite“ im vereinfachten
Verfahren

Aufstellungsbeschluss

Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange
08.
Baugesuche
a.
Erweiterung der Containeranlage und Überdachung
des Vorplatzes, Beim Signauer Schachen 7, Flst. Nr. 177/26
b.
Anbau am bestehenden Anwesen, In der Briese 3,
Flst. Nr. 2731
c.
Neubau Einfamilienwohnhaus, Hölzleweg 4, Flst. Nr.
904/10, Gemarkung Mettenberg
d.
Neubau eines Tretmiststalles und einer landw. Lager- und
Gerätehalle, Seewanger Str. 1, Flst. Nr. 87, Gemarkung
Mettenberg
e.
Neubau einer Halle für eine Sortieranlage und ein Werbe
mittellager, Rothaus 1, Flst. Nr. 665 und 2194/Teil
f.
Neubau einer Halle zur Herstellung und Vertrieb von Zaunsystemen, Signauer Schachen, Flst. Nr. 177/Teil
Seite ..........
09.
Straßenbeleuchtung

Umstellung auf LED
10.
Zustimmung zur Annahme von Spenden
11.
Bürgerfrageviertelstunde
12.
Verschiedenes
---------
01.
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlicher Sitzung
Aus der letzten nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23.07.2015 gibt
BM Behringer bekannt, dass die Einstellung des Forstwirts, Herrn Daniel
Cienciala, zum 01.09.2015 beschlossen und über Grundstücksangelegenheiten beraten wurde.
BM Behringer informiert außerdem, dass zum 01.09.2015 Florian Jungbluth
seine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bei der Gemeindeverwaltung begonnen hat.
02.
Bürgerfrageviertelstunde
Keine Wortmeldungen.
03.
Abwasserentsorgung Tannenmühle / Schlüchtmühle
a.
Antragstellung
b.
Abschluss eines Ingenieurvertrages
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt BM Behringer Herrn Ralf Mülhaupt
vom Ingenieurbüro Tillig Ingenieure GmbH Dogern und den Klärwärter Herrn
Lothar Jäger.
a.
Antragstellung
Im Jahr 1997 wurde die eigene Kläranlage der Tannenmühle außer Betrieb genommen und das Anwesen mittels Druckentwässerung an die Klär-
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anlage Grafenhausen angeschlossen. In diesem Zusammenhang erfolgte
auch der Anschluss der Schlüchtmühle sowie der außenliegenden Gehöfte
am Tannenmühlenweg mittels Pumpwerken und Druckentwässerungssystemen an die Kläranlage Grafenhausen.
Aufgrund der begrenzten Leistungsfähigkeit der Pumpensysteme (Schneidradpumpen) und den stark angestiegenen Anforderungen insbesondere
aufgrund der Inhaltsstoffe im Abwasser (Hygieneartikel) werden künftig
umfangreiche zusätzliche Maßnahmen erforderlich.
Das Ingenieurbüro Tillig war beauftragt worden, im Rahmen einer Vorplanung die Varianten zur Abwasserentsorgung der Tannenmühle zu untersuchen. Herr Mülhaupt erläutert nun anhand einer Präsentation die Ausgangslage, die möglichen Varianten sowie eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise wie folgt:
Beim Betrieb und der Unterhaltung der bestehenden Anlage kommt es aufgrund von Erweiterungen und den Freizeitnutzungen der Tannenmühle zu
Nutzungskonflikten bzw. Gefahrensituationen. Die durchschnittliche jährliche
Schmutzwassermenge beim Pumpwerk Tannenmühle beträgt ca. 4.600 m³.
Dies entspricht einem Ortsteil mit ca. 100 Einwohnerwerten. Da sich der
Abwasseranfall ganzjährig nicht gleichmäßig verteilt, muss von Spitzentageswerten bis zu 200 - 300 EW ausgegangen werden. Die Sanierung und
Erweiterung der bestehenden Anlage ist aus derzeitiger Sicht zudem auch
wegen der Lage innerhalb eines Gewässerschutzstreifens nicht genehmigungsfähig.
Deshalb wurden in Absprache mit dem Klärwärter Herrn Lothar Jäger die
zwei folgenden Alternativen geprüft:
Variante 1:
Neubau eines Pumpwerks an einem alternativen Standort mit neuem Betriebsgebäude und Pufferbehälter sowie aktuellen abwassertechnischen
Ausstattungen.
Gesamtkosten:
335.000,-- € / brutto
Dafür wird Gelände vom Betreiber der Tannenmühle benötigt und die Zufahrt ist weiterhin nur über sein Betriebesgelände möglich. Wegen dem
angrenzenden FFH-Gebiet ist die Genehmigungsfähigkeit noch zu prüfen.
Außerdem müssen künftig zwei Betriebsgebäude unterhalten werden.
Variante 2:
Ableitungssammler (Freispiegelkanal) mit Anschluss an den vorhandenen
Abwasserkanal der Gemeinde Ühlingen-Birkendorf im Bereich des Campingplatzes Waldschenke mit einer Länge von ca. 1.650 Meter.
Gesamtkosten:
446.000,-- € / brutto
Ein Anschluss der Schlüchtmühle könnte bei Variante 2 ohne Probleme realisiert werden. Die zusätzlichen Baukosten für die Ableitung bis zur Tannenmühle wurden mit 158.000 € brutto ermittelt.
Für die beiden Varianten führte das Ingenieurbüro Tillig auf Grundlage der
KVR-Richtlinien eine Kostenvergleichsrechnung durch. Als Kalkulationsgrundlage wurde ein Zinssatz von 3% pro Jahr und eine Preissteigerungsrate von
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1% berücksichtigt. Die laufenden Kosten für den Betrieb des Pumpwerks
wurden mit 12.200 €/Jahr ermittelt. Für die Unterhaltung des Kanals wurden für die Freileitung 1,10 €/m und für die Druckleitung 0,50 €/m, sowie
für die Einleitung 1,50 / m³ (auf Grundlage der Abrechnung für den Anschluss von Staufen/Bulgenbach/Mettenberg) eingerechnet. Die detailliert
Berechnung liegt den Gemeinderäten als Sitzungsvorlage vor.
Im Ergebnis ergeben sich folgende Projektkostenbarwerte über einen Zeitraum von 50 Jahren:
Variante 1
Neubau Pumpwerk am Alternativstandort:
Variante 2
Ableitung nach Ühlingen-Birkendorf:
ca. 813.700,-- €
ca. 719.300,-- €
Aufgrund des langfristigen Kostenvorteils und der wesentlichen höheren
Betriebssicherheit empfiehlt das Ingenieurbüro Tillig die Variante 2 mit Ableitung des Abwassers und Anschluss an die öffentliche Kanalisation der
Gemeinde Ühlingen-Birkendorf, wobei gleichzeitig auch die Vorarbeiten
(Einbau Leerrohre) für eine zukünftige Breitbandversorgung mit erledigt
werden sollten. Für diese Maßnahme könnten Zuschussanträge (Frist
01.10.2015) gestellt und die Arbeiten bei entsprechender Förderung im
Jahr 2016 umgesetzt werden. Die Anschlussbedingungen müssten noch abschließend mit der Gemeinde Ühlingen-Birkendorf abgestimmt werden,
wobei die Zustimmung grundsätzlich signalisiert und das Vorhandensein von
ausreichenden Kapazitäten bestätigt wurde. Die Kosten für den Anschluss
der beiden Anwesen Tannenmühle und Schlüchtmühle liegen laut Kostenschätzung bei insgesamt 604.000,-- €, mit einem Zuschuss in Höhe von
448.000,-- € (80%) wird gerechnet. Heute soll nur grundsätzlich festgelegt
werden, ob die Maßnahme durchgeführt und ob entsprechende Zuschussanträge gestellt werden sollen. Die Detailplanungen erfolgen dann zu einem
späteren Zeitpunkt.
Beschluss:
1.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, für die Maßnahme – Abwasserentsorgung Tannenmühle und Schlüchtmühle –, wie vorgestellt, einen
Zuschussantrag zu stellen.
2.
Die Kosten (Ausgaben/Einnahmen) werden im Haushalt 2016 bereitgestellt.
b.
Abschluss eines Ingenieurvertrages
Für die Durchführung der o.g. Maßnahme ist der Abschluss eines Ingenieurvertrages erforderlich.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Abschluss des Ingenieurvertrages vom 05.08.2015 mit dem Ingenieurbüro Tillig Ingenieure GmbH.
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04.
Bebauungsplanänderung Gewerbegebiet „Signauer Schachen
Teil II“ im vereinfachten Verfahren

Aufstellungsbeschluss

Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt BM Behringer den Landschaftsplaner
Herrn Georg Kunz von der Fa. Kunz GalaPlan. Herr Peter Egi, Planungsgruppe Südwest, ist verhindert und lässt sich entschuldigen.
Innerhalb des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Signauer Schachen Teil II“
sind mehrere Anpflanzungen mit Pflanzbindung enthalten, so dass große
Teile nicht bebaubar sind und dadurch die Ausnutzung der Gewerbegrundstücke eingeschränkt ist. Ziel der Änderung ist nun, diese Pflanzgebote aus
dem Bebauungsplan herauszunehmen und für diese Bereiche außerhalb des
Plangebietes einen Ausgleich zu schaffen, damit die Grundstücke im Gewerbegebiet künftig vollumfänglich nutzbar sind. Durch diese Maßnahme
erfolgt zudem eine Verdichtung des Baugebiets.
Anhand einer Präsentation erläutert Herr Kunz die beabsichtigte Bebauungsplanänderung im Detail.
Als Ausgleichsfläche wird ein 10 Meter breiter Heckenstreifen als nördliche
Begrenzung des Gewerbegebiets auf dem Gemeindegrundstück vorgesehen, sowie das Aufhängen von 10 Nisthilfen und 5 Fledermauskästen. Die
Gehölze im Plangebiet können dann innerhalb der gesetzlichen Fristen entfernt werden, wenn die Grundstücke bebaut werden oder auch weiterhin
bestehen bleiben, wenn sie das jeweilige Bauvorhaben nicht beeinträchtigen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderung des Bebauungsplanes „Signauer Schachen Teil II“ im vereinfachten Verfahren sowie die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
05.
Freiwillige Feuerwehr Grafenhausen

Beschaffung TSF-Wasser, Abteilung Staufen
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt BM Behringer den Kommandanten
der Gesamtfeuerwehr, Herrn Guido Strittmatter.
Zunächst bedankt sich BM Behringer bei Herrn Strittmatter für die Mitwirkung bei Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und für die Auswertung
der Angebote.
Für die Beschaffung eines TSF–Wasser für die Feuerwehrabteilung Staufen
wurde ein Zuschussantrag gestellt. Nachdem der Antrag wegen fehlender
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Zuschussmittel (Überzeichnung des Topfes) zwei Mal nicht berücksichtigt
werden konnte, wurde nun ein Zuschuss aus den Mitteln der Fachförderung
bewilligt (38.650 €). Der Ausgleichsstockantrag wurde wieder negativ beschieden.
Am 20.08.2015 fand die Submission der Ausschreibung – aufgeteilt in 3
Lose - statt. Das Submissionsergebnis erläutert Herr Strittmatter wie folgt:
Beladung:
Für das Los Beladung (ohne Tragkraftspritze) gingen 3 Angebote ein, die
alle gleichwertig sind. Das günstigste Angebot reichte die Fa. Dröse mit
einer Angebotssumme von 20.359,59 € ein. Die weiteren Angebotssummen
liegen bei 21.201,00 € und 24.667,99 €.
Die noch vorhandene Tragkraftspritze ist nur 4 Jahre alt und wird weiterhin
verwendet. Dadurch können Kosten mit ca. 10.000 € eingespart werden.
Aufbau:
Zum Los Aufbau liegen 2 Angebote vor, wobei aus technischer Sicht jedoch
nur das Angebot der Fa. Thoma mit einer Angebotssumme von 49.191,03 €
in Frage kommt. Beim Angebot des 2. Anbieters ist eine Beladung des
Fahrzeugs nach Norm kaum zu erreichen. Im Angebot wurde ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass zur Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts
auf Beladungsbestandteile verzichtet werden muss. Beim Angebot der Fa.
Thoma ist eine Reduktion von Beladung oder Löschwasser nicht erforderlich,
sondern es kann bei Bedarf auch weiteres Gerät mitgeführt werden. Die
Feuerwehr empfiehlt, um Probleme bei der Zulassung des Fahrzeugs wegen
Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts zu vermeiden und um auch
Zusatzbeladung mitführen zu können, den Auftrag an die Fa. Thoma zu
vergeben.
Fahrgestell:
Beim Los Fahrzeuggestell gingen 2 Angebote ein; die Preisdifferenz liegt
bei 4.000 Euro (Angebotssummen 46.824,15 € und 50.814,93 €). Die teurere Allradausführung des 2. Bieters rechtfertigt zwar den Mehrpreis, jedoch würde die günstigere Variante den Grunderwartungen genügen.
Trotzdem erscheint das teurere Angebot im Hinblick auf den Vorteil der
ortsnahen Werkstatt, der sich nachher im Betrieb und bei der Wartung/Unterhaltung bemerkbar macht, in der Gesamtbetrachtung als geeigneter. Die höheren Anschaffungskosten würden sich nach 10 Jahren amortisieren, so dass dieses Angebot auf längere Sicht wirtschaftlicher ist. Die
jährlichen Wartungskosten waren nicht Bestandteil der Ausschreibung.
Da der Kreisbrandmeister, Herr Santl, im Urlaub ist und eine Vertretung
beim Landratsamt Waldshut keine verbindliche Auskunft geben konnte,
wurde beim Bezirksbrandmeister in Freiburg nachgefragt. Von dieser Seite
aus wurde bestätigt, dass das teurere Angebot brandtechnisch in Ordnung
ist und die angeführten Argumente in Bezug auf günstigere Folgekosten,
den Zuschlag an den teuren Bieter rechtfertigen.
Bei dem Fahrzeug wird von einer Einsatzzeit von mindestens 30 Jahren
ausgegangen. Außerdem entspricht das Modell dem Feuerwehrfahrzeug
der Abteilung Mettenberg, was zudem Vorteile bei der Ausbildung der
Feuerwehrmitglieder mit sich bringt.
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Im Haushaltsplan 2015 sind folgende Ansätze erhalten:
1310.935500 (Fahrzeug Staufen)
124.000 €
1310.361010 (Zuschuss Fachförderung)
37.000 €
1310.361050 (Zuschuss Ausgleichstock)
70.000 €
Die überplanmäßigen Ausgaben (ca. 70.000 €) können über die Haushaltsstelle 7610.950000/001 gedeckt werden.
Herr Strittmatter bedankt sich an dieser Stelle bei BM Behringer für seine
Bemühungen um Fördermittel.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig folgende Anschaffung des TSF–
Wasser für die Feuerwehrabteilung Staufen:
Los 1 / Fahrgestell
Fa. Auto-Tröndle GmbH Grafenhausen zum Angebotspreis
von 50.814,83 € / brutto
Los 2 / Aufbau
Fa. Thoma Wiss GmbH Herbolzheim zum Angebotspreis
von 49.191,03 € / brutto
Los 3 / Beladung
Fa. Dröse Brandschutz Herrischried zum Angebotspreis
von 20.359,59 € / brutto
2. Der Gemeinderat stimmt den überplanmäßigen Ausgaben – Deckung
über die Haushaltsstelle 7610.950000 / 001 – einstimmig zu.
06.
Schlüchttalschule Standort Grafenhausen

Fenstersanierung und Brandschutzanforderungen /
Vergabe der Arbeiten
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt BM Behringer Herrn Ralf Kaiser vom
Architekturbüro Kaiser.
In der letzten Gemeinderatssitzung hatte man bzgl. der Ausschreibung der
Brandschutzmaßnahmen und der Fenstersanierung für die Werkrealschule
beschlossen, zum einen die Variante mit allen Arbeiten und alternativ die
Variante mit Fenstersanierung und den dringendsten Brandschutzmaßnahmen auszuschreiben.
Anhand einer Kostenzusammenstellung erläutert Herr Kaiser nun, dass man
aufgrund der günstigen Ausschreibungsergebnisse und damit verbundenen
Einsparungen alle Arbeiten in Auftrag geben kann (Gesamtkosten
83.119,42 €) ohne den Haushaltsansatz (85.000,-- €) zu überschreiten.
Die Durchführung der Fenstersanierung soll noch in den Herbstferien erfolgen. Die Brandschutzmaßnahmen sollen bis Ende 2015 abgeschlossen sein.
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Die Ausschreibung der Arbeiten erfolgte beschränkt. Beim Gewerk 1 und 2
wurden jeweils 3 Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, bei den
Gewerken 3 und 4 jeweils 2 Firmen.
Gewerk 1:
Glaserarbeiten
Zwei Angebote mit folgenden geprüften Angebotssummen liegen vor:
Bieter 1
26.598,88 € / brutto
(Firma Bernauer, Brenden)
Bieter 2
29.147,86 € / brutto
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Glaserarbeiten an den annehmbarsten Bieter, die Fa Bernauer, Brenden, zu einem Angebotspreis
von 26.598,88 € / brutto zu vergeben.
Gewerk 2:
Rollladen-Arbeiten
Drei Angebote mit folgenden geprüften Angebotssummen liegen vor:
Bieter 1
7.893,51 € / brutto
(Firma Seidler, Grafenhausen)
Bieter 2
8.149,12 € / brutto
Bieter 3
15.413,12 € / brutto
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Rollladenarbeiten an den annehmbarsten Bieter, die Fa Seidler, Grafenhausen, zu einem Angebotspreis
von 7.893,51 € / brutto zu vergeben.
Gewerk 3:
Technische Brandschutzeinrichtung
Zwei Angebote mit folgenden geprüften Angebotssummen liegen vor:
Bieter 1
13.060,74 € / brutto
(Fa. Frick, Rottweil)
Bieter 2
13.873,44 € / brutto
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die technische Brandschutzeinrichtung an den annehmbarsten Bieter, die Fa. Brandschutzeinrichtung Frick,
Rottweil, zu einem Angebotspreis von 13,060,74 € / brutto zu vergeben.
Gewerk 4:
Notbeleuchtung
Zwei Angebote mit folgenden geprüften Angebotssummen liegen vor:
Bieter 1
8.637,02 € / brutto
(Fa. Frick, Rottweil)
Bieter 2
10.710,00 € / brutto
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Notbeleuchtung an den annehmbarsten Bieter, die Brandschutzservice Frick, Rottweil, zu einem Angebotspreis von 8.637,02 € / brutto zu vergeben.
Die in der Zusammenstellung enthaltenen und heute nicht vergebenen Positionen (Panikschlösser, Flucht- und Rettungswege usw.) werden von BM Behringer im Rahmen seiner Zuständigkeit beauftragt.
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07.
Bebauungsplanänderung „Auf der Breite“ im vereinfachten
Verfahren

Aufstellungsbeschluss

Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange
Im Bereich des Bebauungsplanes „Auf der Breite“ sind die Baufenster nicht
durch Begrenzungslinien festgesetzt sondern durch enge Baufenster. Außerhalb dieser Baufenster sind nur Nebenanlagen zulässig.
Der Bebauungsplan soll im Bereich des Grundstücks Flst.-Nr. 778 dahingehend geändert werden, dass das Baufenster erweitert und die Bebauung
nur noch durch eine nördliche und südliche Begrenzungsgrenze über das
gesamte Grundstück eingeschränkt wird.
Dadurch wird ein geplanter Anbau an das Hauptgebäude ermöglicht und
der Fortbestand der auf dem Grundstück bestehenden Praxis gesichert.
Die Änderung ist mit dem Baurechtsamt abgestimmt. Anhand der Planunterlagen zeigt BM Behringer die Änderung der Baugrenzen auf.
Die Kosten für die Bebauungsplanänderung gehen wie in anderen gleichgelagerten Fällen zu Lasten des Grundstückseigentümers.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderung des Baufensters für
das Grundstück Flst.-Nr. 778 innerhalb des Bebauungsplanes „Auf der Breite“ im vereinfachten Verfahren wie dargestellt.
08.
Baugesuche
a)
Erweiterung der Containeranlage und Überdachung des
Vorplatzes, Beim Signauer Schachen 7, Flst. Nr. 177/26,
Gemarkung Grafenhausen
Die bestehende Containeranlage soll um Besprechungsräume und Archive
erweitert und der Platz zwischen der Containeranlage und dem Bürogebäude überdacht werden.
Das Vorhaben ist nach § 30 BauGB (Bebauungsplan Gewerbegebiet
Signauer Schachen – Teil I) zu beurteilen.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt einstimmig das Einvernehmen. Die Genehmigung
wird befürwortet.
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b)
Anbau am bestehenden Anwesen, In der Briese 3, Flst. Nr. 2731,
Gemarkung Grafenhausen
Das bestehende Gebäude soll um einen Anbau erweitert werden. Das
Vorhaben ist nach § 30 BauGB (Bebauungsplan In der Briese) zu beurteilen.
Beschluss:
Der Gemeinderat einstimmig erteilt das Einvernehmen und die Genehmigung des Antrages wird befürwortet.
c)
Neubau Einfamilienwohnhaus, Hölzleweg 4, Flst. Nr. 904/10,
Gemarkung Mettenberg
Geplant ist ein Einfamilienwohnhaus mit Keller. Das Vorhaben ist nach § 30
BauGB (Bebauungsplan Buggenried) zu beurteilen.
Der Ortschaftsrat hat dem Bauantrag zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt einstimmig das Einvernehmen und die Genehmigung des Antrages wird befürwortet.
d)
Neubau eines Tretmiststalles und einer landw. Lager- und Gerätehalle, Seewanger Str. 1, Flst. Nr. 878, Gemarkung Mettenberg
Geplant sind ein Tretmiststall und eine landwirtschaftliche Lager- und Gerätehalle. Die Vorhaben sind nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen.
Sie sind privilegiert. Der Ortschaftsrat hat die Zustimmung erteilt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt einstimmig das Einvernehmen und die Genehmigung des Antrages wird befürwortet.
e)
Neubau einer Halle für eine Sortieranlage und ein Werbemittellager, Rothaus 1, Flst. Nr. 665 und 2194/Teil, Gemarkung
Grafenhausen
Geplant ist eine Halle für eine Sortieranlage für Flaschen und ein Werbemittellager. Das Vorhaben sind nach § 30 BauGB (neuer Bebauungsplan
„Rothaus Brauerei – Ost“) zu beurteilen.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt einstimmig das Einvernehmen und die Genehmigung des Antrages wird befürwortet.
f)
Neubau einer Halle zu Herstellung und Vertrieb von Zaunsystemen,
Signauer Schachen, Flst. Nr. 177/Teil, Gemarkung Grafenhausen
Geplant ist an der östlichen Grundstücksgrenze eine Halle zur Herstellung
und zum Vertrieb von Zaunsystemen zu erstellen. Das Vorhaben ist nach
§ 30 BauGB (Bebauungsplan Gewerbegebiet „Signauer Schachen“ Teil II)
zu beurteilen.
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Anhand des Lageplanes zeigt BM Behringer den geplanten Standort der
Halle auf. Erfreut informiert er, dass die Gewerbefläche erst vor kurzem
verkauft wurde und sich ein neuer Betrieb ansiedeln wird. Er begrüßt den
als Zuhörer anwesenden Unternehmer, der inzwischen auf sein entwickeltes
System von schraubfreien Sichtschutzzäunen neben dem Deutschlandpatent
auch das Europapatent erhalten hat.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt einstimmig das Einvernehmen und die Genehmigung des Antrages wird befürwortet.
09.
Straßenbeleuchtung
•
Umstellung auf LED
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.05.2015 die Anschaffung
von Schuch-LED-Pilzleuchten und Schuch-LED–Außenleuchten bis zu einem
Betrag von 25.000 € (Haushaltsansatz 2015) beschlossen und die ED Netze
GmbH mit den Montagearbeiten beauftragt. Die Montage ist weitgehend
abgeschlossen.
Um die restliche Straßenbeleuchtung im gesamten Gemeindegebiet auf LED
umzustellen, ist von folgenden Kosten auszugehen:
Ortsteil Grafenhausen, 116 Leuchten
69.631,69 € / netto
Ortsteil Mettenberg/Buggenried, 18 Leuchten
10.372,50 € / netto
Ortsteil Staufen/Bulgenbach, 9 Leuchten
6.350,89 € / netto
Die Verwaltung schlägt vor, die Beleuchtung in den Ortsteilen Mettenberg/
Buggenried und Staufen/Bulgenbach noch in diesem Jahr zu erneuern, obwohl kein Haushaltsansatz vorhanden ist.
Die Finanzierung wäre entweder über die Haushaltsstelle Grundstückserlöse
(8800.340000) oder über die Haushaltsstelle Breitbandversorgung
(7610.950000) sichergestellt. Aufgrund der günstigen Konditionen könnte
die Umstellung über einen zinsverbilligten Kredit (KfW) finanziert werden.
Der momentane Zinssatz für solche Kredite liegt unter 0,5 %.
Seitens des Gemeinderats wird nachgefragt, ob z. B. auch in Balzhausen
Lampen ausgetauscht werden müssen. BM Behringer bestätigt, dass in diesem Teilort 7 Leuchten zum Austausch vorgesehen sind und mit im Angebot
für den Ortsteil Grafenhausen enthalten sind.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, im laufenden Jahr die Umstellung der Beleuchtung auf LED in den Ortsteilen Mettenberg/Buggenried
(10.372,50 € / netto), Staufen/Bulgenbach (6.350,89 € / netto) und im
Weiler Balzhausen (ca. 5.000 € / netto) durchzuführen. Die Montage
soll durch die ED Netze GmbH erfolgen.
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2. Die Finanzierung ist über die Haushaltsstelle Grundstückserlöse
(8800.340000) sichergestellt. Die Ausgaben sollen aber über einen
zinsverbilligten Kredit der KfW gedeckt werden.
10.
Zustimmung zur Annahme von Spenden
Für die Jugendfeuerwehr Grafenhausen wurde einen Betrag in Höhe von
100,00 € gespendet.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Spende einstimmig zu.

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