Protokoll vom 10.09.2015
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Protokoll vom 10.09.2015
Seite .......... Öffentliche Gemeinderatssitzung am 10.09.2015 Tagesordnung 01. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlicher Sitzung 02. Bürgerfrageviertelstunde 03. Abwasserentsorgung Tannenmühle / Schlüchtmühle a. Abschluss eines Ingenieurvertrages b. Antragstellung 04. Bebauungsplanänderung Gewerbegebiet „Signauer Schachen Teil II“ im vereinfachten Verfahren Aufstellungsbeschluss Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 05. Freiwillige Feuerwehr Grafenhausen Beschaffung TSF-Wasser, Abteilung Staufen 06. Schlüchttalschule Standort Grafenhausen Fenstersanierung und Brandschutzmaßnahmen / Vergabe der Arbeiten 07. Bebauungsplanänderung „Auf der Breite“ im vereinfachten Verfahren Aufstellungsbeschluss Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 08. Baugesuche a. Erweiterung der Containeranlage und Überdachung des Vorplatzes, Beim Signauer Schachen 7, Flst. Nr. 177/26 b. Anbau am bestehenden Anwesen, In der Briese 3, Flst. Nr. 2731 c. Neubau Einfamilienwohnhaus, Hölzleweg 4, Flst. Nr. 904/10, Gemarkung Mettenberg d. Neubau eines Tretmiststalles und einer landw. Lager- und Gerätehalle, Seewanger Str. 1, Flst. Nr. 87, Gemarkung Mettenberg e. Neubau einer Halle für eine Sortieranlage und ein Werbe mittellager, Rothaus 1, Flst. Nr. 665 und 2194/Teil f. Neubau einer Halle zur Herstellung und Vertrieb von Zaunsystemen, Signauer Schachen, Flst. Nr. 177/Teil Seite .......... 09. Straßenbeleuchtung Umstellung auf LED 10. Zustimmung zur Annahme von Spenden 11. Bürgerfrageviertelstunde 12. Verschiedenes --------- 01. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht öffentlicher Sitzung Aus der letzten nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23.07.2015 gibt BM Behringer bekannt, dass die Einstellung des Forstwirts, Herrn Daniel Cienciala, zum 01.09.2015 beschlossen und über Grundstücksangelegenheiten beraten wurde. BM Behringer informiert außerdem, dass zum 01.09.2015 Florian Jungbluth seine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bei der Gemeindeverwaltung begonnen hat. 02. Bürgerfrageviertelstunde Keine Wortmeldungen. 03. Abwasserentsorgung Tannenmühle / Schlüchtmühle a. Antragstellung b. Abschluss eines Ingenieurvertrages Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt BM Behringer Herrn Ralf Mülhaupt vom Ingenieurbüro Tillig Ingenieure GmbH Dogern und den Klärwärter Herrn Lothar Jäger. a. Antragstellung Im Jahr 1997 wurde die eigene Kläranlage der Tannenmühle außer Betrieb genommen und das Anwesen mittels Druckentwässerung an die Klär- Seite .......... anlage Grafenhausen angeschlossen. In diesem Zusammenhang erfolgte auch der Anschluss der Schlüchtmühle sowie der außenliegenden Gehöfte am Tannenmühlenweg mittels Pumpwerken und Druckentwässerungssystemen an die Kläranlage Grafenhausen. Aufgrund der begrenzten Leistungsfähigkeit der Pumpensysteme (Schneidradpumpen) und den stark angestiegenen Anforderungen insbesondere aufgrund der Inhaltsstoffe im Abwasser (Hygieneartikel) werden künftig umfangreiche zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Das Ingenieurbüro Tillig war beauftragt worden, im Rahmen einer Vorplanung die Varianten zur Abwasserentsorgung der Tannenmühle zu untersuchen. Herr Mülhaupt erläutert nun anhand einer Präsentation die Ausgangslage, die möglichen Varianten sowie eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise wie folgt: Beim Betrieb und der Unterhaltung der bestehenden Anlage kommt es aufgrund von Erweiterungen und den Freizeitnutzungen der Tannenmühle zu Nutzungskonflikten bzw. Gefahrensituationen. Die durchschnittliche jährliche Schmutzwassermenge beim Pumpwerk Tannenmühle beträgt ca. 4.600 m³. Dies entspricht einem Ortsteil mit ca. 100 Einwohnerwerten. Da sich der Abwasseranfall ganzjährig nicht gleichmäßig verteilt, muss von Spitzentageswerten bis zu 200 - 300 EW ausgegangen werden. Die Sanierung und Erweiterung der bestehenden Anlage ist aus derzeitiger Sicht zudem auch wegen der Lage innerhalb eines Gewässerschutzstreifens nicht genehmigungsfähig. Deshalb wurden in Absprache mit dem Klärwärter Herrn Lothar Jäger die zwei folgenden Alternativen geprüft: Variante 1: Neubau eines Pumpwerks an einem alternativen Standort mit neuem Betriebsgebäude und Pufferbehälter sowie aktuellen abwassertechnischen Ausstattungen. Gesamtkosten: 335.000,-- € / brutto Dafür wird Gelände vom Betreiber der Tannenmühle benötigt und die Zufahrt ist weiterhin nur über sein Betriebesgelände möglich. Wegen dem angrenzenden FFH-Gebiet ist die Genehmigungsfähigkeit noch zu prüfen. Außerdem müssen künftig zwei Betriebsgebäude unterhalten werden. Variante 2: Ableitungssammler (Freispiegelkanal) mit Anschluss an den vorhandenen Abwasserkanal der Gemeinde Ühlingen-Birkendorf im Bereich des Campingplatzes Waldschenke mit einer Länge von ca. 1.650 Meter. Gesamtkosten: 446.000,-- € / brutto Ein Anschluss der Schlüchtmühle könnte bei Variante 2 ohne Probleme realisiert werden. Die zusätzlichen Baukosten für die Ableitung bis zur Tannenmühle wurden mit 158.000 € brutto ermittelt. Für die beiden Varianten führte das Ingenieurbüro Tillig auf Grundlage der KVR-Richtlinien eine Kostenvergleichsrechnung durch. Als Kalkulationsgrundlage wurde ein Zinssatz von 3% pro Jahr und eine Preissteigerungsrate von Seite .......... 1% berücksichtigt. Die laufenden Kosten für den Betrieb des Pumpwerks wurden mit 12.200 €/Jahr ermittelt. Für die Unterhaltung des Kanals wurden für die Freileitung 1,10 €/m und für die Druckleitung 0,50 €/m, sowie für die Einleitung 1,50 / m³ (auf Grundlage der Abrechnung für den Anschluss von Staufen/Bulgenbach/Mettenberg) eingerechnet. Die detailliert Berechnung liegt den Gemeinderäten als Sitzungsvorlage vor. Im Ergebnis ergeben sich folgende Projektkostenbarwerte über einen Zeitraum von 50 Jahren: Variante 1 Neubau Pumpwerk am Alternativstandort: Variante 2 Ableitung nach Ühlingen-Birkendorf: ca. 813.700,-- € ca. 719.300,-- € Aufgrund des langfristigen Kostenvorteils und der wesentlichen höheren Betriebssicherheit empfiehlt das Ingenieurbüro Tillig die Variante 2 mit Ableitung des Abwassers und Anschluss an die öffentliche Kanalisation der Gemeinde Ühlingen-Birkendorf, wobei gleichzeitig auch die Vorarbeiten (Einbau Leerrohre) für eine zukünftige Breitbandversorgung mit erledigt werden sollten. Für diese Maßnahme könnten Zuschussanträge (Frist 01.10.2015) gestellt und die Arbeiten bei entsprechender Förderung im Jahr 2016 umgesetzt werden. Die Anschlussbedingungen müssten noch abschließend mit der Gemeinde Ühlingen-Birkendorf abgestimmt werden, wobei die Zustimmung grundsätzlich signalisiert und das Vorhandensein von ausreichenden Kapazitäten bestätigt wurde. Die Kosten für den Anschluss der beiden Anwesen Tannenmühle und Schlüchtmühle liegen laut Kostenschätzung bei insgesamt 604.000,-- €, mit einem Zuschuss in Höhe von 448.000,-- € (80%) wird gerechnet. Heute soll nur grundsätzlich festgelegt werden, ob die Maßnahme durchgeführt und ob entsprechende Zuschussanträge gestellt werden sollen. Die Detailplanungen erfolgen dann zu einem späteren Zeitpunkt. Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, für die Maßnahme – Abwasserentsorgung Tannenmühle und Schlüchtmühle –, wie vorgestellt, einen Zuschussantrag zu stellen. 2. Die Kosten (Ausgaben/Einnahmen) werden im Haushalt 2016 bereitgestellt. b. Abschluss eines Ingenieurvertrages Für die Durchführung der o.g. Maßnahme ist der Abschluss eines Ingenieurvertrages erforderlich. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Abschluss des Ingenieurvertrages vom 05.08.2015 mit dem Ingenieurbüro Tillig Ingenieure GmbH. Seite .......... 04. Bebauungsplanänderung Gewerbegebiet „Signauer Schachen Teil II“ im vereinfachten Verfahren Aufstellungsbeschluss Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt BM Behringer den Landschaftsplaner Herrn Georg Kunz von der Fa. Kunz GalaPlan. Herr Peter Egi, Planungsgruppe Südwest, ist verhindert und lässt sich entschuldigen. Innerhalb des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Signauer Schachen Teil II“ sind mehrere Anpflanzungen mit Pflanzbindung enthalten, so dass große Teile nicht bebaubar sind und dadurch die Ausnutzung der Gewerbegrundstücke eingeschränkt ist. Ziel der Änderung ist nun, diese Pflanzgebote aus dem Bebauungsplan herauszunehmen und für diese Bereiche außerhalb des Plangebietes einen Ausgleich zu schaffen, damit die Grundstücke im Gewerbegebiet künftig vollumfänglich nutzbar sind. Durch diese Maßnahme erfolgt zudem eine Verdichtung des Baugebiets. Anhand einer Präsentation erläutert Herr Kunz die beabsichtigte Bebauungsplanänderung im Detail. Als Ausgleichsfläche wird ein 10 Meter breiter Heckenstreifen als nördliche Begrenzung des Gewerbegebiets auf dem Gemeindegrundstück vorgesehen, sowie das Aufhängen von 10 Nisthilfen und 5 Fledermauskästen. Die Gehölze im Plangebiet können dann innerhalb der gesetzlichen Fristen entfernt werden, wenn die Grundstücke bebaut werden oder auch weiterhin bestehen bleiben, wenn sie das jeweilige Bauvorhaben nicht beeinträchtigen. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderung des Bebauungsplanes „Signauer Schachen Teil II“ im vereinfachten Verfahren sowie die Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. 05. Freiwillige Feuerwehr Grafenhausen Beschaffung TSF-Wasser, Abteilung Staufen Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt BM Behringer den Kommandanten der Gesamtfeuerwehr, Herrn Guido Strittmatter. Zunächst bedankt sich BM Behringer bei Herrn Strittmatter für die Mitwirkung bei Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und für die Auswertung der Angebote. Für die Beschaffung eines TSF–Wasser für die Feuerwehrabteilung Staufen wurde ein Zuschussantrag gestellt. Nachdem der Antrag wegen fehlender Seite .......... Zuschussmittel (Überzeichnung des Topfes) zwei Mal nicht berücksichtigt werden konnte, wurde nun ein Zuschuss aus den Mitteln der Fachförderung bewilligt (38.650 €). Der Ausgleichsstockantrag wurde wieder negativ beschieden. Am 20.08.2015 fand die Submission der Ausschreibung – aufgeteilt in 3 Lose - statt. Das Submissionsergebnis erläutert Herr Strittmatter wie folgt: Beladung: Für das Los Beladung (ohne Tragkraftspritze) gingen 3 Angebote ein, die alle gleichwertig sind. Das günstigste Angebot reichte die Fa. Dröse mit einer Angebotssumme von 20.359,59 € ein. Die weiteren Angebotssummen liegen bei 21.201,00 € und 24.667,99 €. Die noch vorhandene Tragkraftspritze ist nur 4 Jahre alt und wird weiterhin verwendet. Dadurch können Kosten mit ca. 10.000 € eingespart werden. Aufbau: Zum Los Aufbau liegen 2 Angebote vor, wobei aus technischer Sicht jedoch nur das Angebot der Fa. Thoma mit einer Angebotssumme von 49.191,03 € in Frage kommt. Beim Angebot des 2. Anbieters ist eine Beladung des Fahrzeugs nach Norm kaum zu erreichen. Im Angebot wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zur Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts auf Beladungsbestandteile verzichtet werden muss. Beim Angebot der Fa. Thoma ist eine Reduktion von Beladung oder Löschwasser nicht erforderlich, sondern es kann bei Bedarf auch weiteres Gerät mitgeführt werden. Die Feuerwehr empfiehlt, um Probleme bei der Zulassung des Fahrzeugs wegen Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts zu vermeiden und um auch Zusatzbeladung mitführen zu können, den Auftrag an die Fa. Thoma zu vergeben. Fahrgestell: Beim Los Fahrzeuggestell gingen 2 Angebote ein; die Preisdifferenz liegt bei 4.000 Euro (Angebotssummen 46.824,15 € und 50.814,93 €). Die teurere Allradausführung des 2. Bieters rechtfertigt zwar den Mehrpreis, jedoch würde die günstigere Variante den Grunderwartungen genügen. Trotzdem erscheint das teurere Angebot im Hinblick auf den Vorteil der ortsnahen Werkstatt, der sich nachher im Betrieb und bei der Wartung/Unterhaltung bemerkbar macht, in der Gesamtbetrachtung als geeigneter. Die höheren Anschaffungskosten würden sich nach 10 Jahren amortisieren, so dass dieses Angebot auf längere Sicht wirtschaftlicher ist. Die jährlichen Wartungskosten waren nicht Bestandteil der Ausschreibung. Da der Kreisbrandmeister, Herr Santl, im Urlaub ist und eine Vertretung beim Landratsamt Waldshut keine verbindliche Auskunft geben konnte, wurde beim Bezirksbrandmeister in Freiburg nachgefragt. Von dieser Seite aus wurde bestätigt, dass das teurere Angebot brandtechnisch in Ordnung ist und die angeführten Argumente in Bezug auf günstigere Folgekosten, den Zuschlag an den teuren Bieter rechtfertigen. Bei dem Fahrzeug wird von einer Einsatzzeit von mindestens 30 Jahren ausgegangen. Außerdem entspricht das Modell dem Feuerwehrfahrzeug der Abteilung Mettenberg, was zudem Vorteile bei der Ausbildung der Feuerwehrmitglieder mit sich bringt. Seite .......... Im Haushaltsplan 2015 sind folgende Ansätze erhalten: 1310.935500 (Fahrzeug Staufen) 124.000 € 1310.361010 (Zuschuss Fachförderung) 37.000 € 1310.361050 (Zuschuss Ausgleichstock) 70.000 € Die überplanmäßigen Ausgaben (ca. 70.000 €) können über die Haushaltsstelle 7610.950000/001 gedeckt werden. Herr Strittmatter bedankt sich an dieser Stelle bei BM Behringer für seine Bemühungen um Fördermittel. Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig folgende Anschaffung des TSF– Wasser für die Feuerwehrabteilung Staufen: Los 1 / Fahrgestell Fa. Auto-Tröndle GmbH Grafenhausen zum Angebotspreis von 50.814,83 € / brutto Los 2 / Aufbau Fa. Thoma Wiss GmbH Herbolzheim zum Angebotspreis von 49.191,03 € / brutto Los 3 / Beladung Fa. Dröse Brandschutz Herrischried zum Angebotspreis von 20.359,59 € / brutto 2. Der Gemeinderat stimmt den überplanmäßigen Ausgaben – Deckung über die Haushaltsstelle 7610.950000 / 001 – einstimmig zu. 06. Schlüchttalschule Standort Grafenhausen Fenstersanierung und Brandschutzanforderungen / Vergabe der Arbeiten Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt BM Behringer Herrn Ralf Kaiser vom Architekturbüro Kaiser. In der letzten Gemeinderatssitzung hatte man bzgl. der Ausschreibung der Brandschutzmaßnahmen und der Fenstersanierung für die Werkrealschule beschlossen, zum einen die Variante mit allen Arbeiten und alternativ die Variante mit Fenstersanierung und den dringendsten Brandschutzmaßnahmen auszuschreiben. Anhand einer Kostenzusammenstellung erläutert Herr Kaiser nun, dass man aufgrund der günstigen Ausschreibungsergebnisse und damit verbundenen Einsparungen alle Arbeiten in Auftrag geben kann (Gesamtkosten 83.119,42 €) ohne den Haushaltsansatz (85.000,-- €) zu überschreiten. Die Durchführung der Fenstersanierung soll noch in den Herbstferien erfolgen. Die Brandschutzmaßnahmen sollen bis Ende 2015 abgeschlossen sein. Seite .......... Die Ausschreibung der Arbeiten erfolgte beschränkt. Beim Gewerk 1 und 2 wurden jeweils 3 Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, bei den Gewerken 3 und 4 jeweils 2 Firmen. Gewerk 1: Glaserarbeiten Zwei Angebote mit folgenden geprüften Angebotssummen liegen vor: Bieter 1 26.598,88 € / brutto (Firma Bernauer, Brenden) Bieter 2 29.147,86 € / brutto Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Glaserarbeiten an den annehmbarsten Bieter, die Fa Bernauer, Brenden, zu einem Angebotspreis von 26.598,88 € / brutto zu vergeben. Gewerk 2: Rollladen-Arbeiten Drei Angebote mit folgenden geprüften Angebotssummen liegen vor: Bieter 1 7.893,51 € / brutto (Firma Seidler, Grafenhausen) Bieter 2 8.149,12 € / brutto Bieter 3 15.413,12 € / brutto Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Rollladenarbeiten an den annehmbarsten Bieter, die Fa Seidler, Grafenhausen, zu einem Angebotspreis von 7.893,51 € / brutto zu vergeben. Gewerk 3: Technische Brandschutzeinrichtung Zwei Angebote mit folgenden geprüften Angebotssummen liegen vor: Bieter 1 13.060,74 € / brutto (Fa. Frick, Rottweil) Bieter 2 13.873,44 € / brutto Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig die technische Brandschutzeinrichtung an den annehmbarsten Bieter, die Fa. Brandschutzeinrichtung Frick, Rottweil, zu einem Angebotspreis von 13,060,74 € / brutto zu vergeben. Gewerk 4: Notbeleuchtung Zwei Angebote mit folgenden geprüften Angebotssummen liegen vor: Bieter 1 8.637,02 € / brutto (Fa. Frick, Rottweil) Bieter 2 10.710,00 € / brutto Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Notbeleuchtung an den annehmbarsten Bieter, die Brandschutzservice Frick, Rottweil, zu einem Angebotspreis von 8.637,02 € / brutto zu vergeben. Die in der Zusammenstellung enthaltenen und heute nicht vergebenen Positionen (Panikschlösser, Flucht- und Rettungswege usw.) werden von BM Behringer im Rahmen seiner Zuständigkeit beauftragt. Seite .......... 07. Bebauungsplanänderung „Auf der Breite“ im vereinfachten Verfahren Aufstellungsbeschluss Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Im Bereich des Bebauungsplanes „Auf der Breite“ sind die Baufenster nicht durch Begrenzungslinien festgesetzt sondern durch enge Baufenster. Außerhalb dieser Baufenster sind nur Nebenanlagen zulässig. Der Bebauungsplan soll im Bereich des Grundstücks Flst.-Nr. 778 dahingehend geändert werden, dass das Baufenster erweitert und die Bebauung nur noch durch eine nördliche und südliche Begrenzungsgrenze über das gesamte Grundstück eingeschränkt wird. Dadurch wird ein geplanter Anbau an das Hauptgebäude ermöglicht und der Fortbestand der auf dem Grundstück bestehenden Praxis gesichert. Die Änderung ist mit dem Baurechtsamt abgestimmt. Anhand der Planunterlagen zeigt BM Behringer die Änderung der Baugrenzen auf. Die Kosten für die Bebauungsplanänderung gehen wie in anderen gleichgelagerten Fällen zu Lasten des Grundstückseigentümers. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Änderung des Baufensters für das Grundstück Flst.-Nr. 778 innerhalb des Bebauungsplanes „Auf der Breite“ im vereinfachten Verfahren wie dargestellt. 08. Baugesuche a) Erweiterung der Containeranlage und Überdachung des Vorplatzes, Beim Signauer Schachen 7, Flst. Nr. 177/26, Gemarkung Grafenhausen Die bestehende Containeranlage soll um Besprechungsräume und Archive erweitert und der Platz zwischen der Containeranlage und dem Bürogebäude überdacht werden. Das Vorhaben ist nach § 30 BauGB (Bebauungsplan Gewerbegebiet Signauer Schachen – Teil I) zu beurteilen. Beschluss: Der Gemeinderat erteilt einstimmig das Einvernehmen. Die Genehmigung wird befürwortet. Seite .......... b) Anbau am bestehenden Anwesen, In der Briese 3, Flst. Nr. 2731, Gemarkung Grafenhausen Das bestehende Gebäude soll um einen Anbau erweitert werden. Das Vorhaben ist nach § 30 BauGB (Bebauungsplan In der Briese) zu beurteilen. Beschluss: Der Gemeinderat einstimmig erteilt das Einvernehmen und die Genehmigung des Antrages wird befürwortet. c) Neubau Einfamilienwohnhaus, Hölzleweg 4, Flst. Nr. 904/10, Gemarkung Mettenberg Geplant ist ein Einfamilienwohnhaus mit Keller. Das Vorhaben ist nach § 30 BauGB (Bebauungsplan Buggenried) zu beurteilen. Der Ortschaftsrat hat dem Bauantrag zugestimmt. Beschluss: Der Gemeinderat erteilt einstimmig das Einvernehmen und die Genehmigung des Antrages wird befürwortet. d) Neubau eines Tretmiststalles und einer landw. Lager- und Gerätehalle, Seewanger Str. 1, Flst. Nr. 878, Gemarkung Mettenberg Geplant sind ein Tretmiststall und eine landwirtschaftliche Lager- und Gerätehalle. Die Vorhaben sind nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen. Sie sind privilegiert. Der Ortschaftsrat hat die Zustimmung erteilt. Beschluss: Der Gemeinderat erteilt einstimmig das Einvernehmen und die Genehmigung des Antrages wird befürwortet. e) Neubau einer Halle für eine Sortieranlage und ein Werbemittellager, Rothaus 1, Flst. Nr. 665 und 2194/Teil, Gemarkung Grafenhausen Geplant ist eine Halle für eine Sortieranlage für Flaschen und ein Werbemittellager. Das Vorhaben sind nach § 30 BauGB (neuer Bebauungsplan „Rothaus Brauerei – Ost“) zu beurteilen. Beschluss: Der Gemeinderat erteilt einstimmig das Einvernehmen und die Genehmigung des Antrages wird befürwortet. f) Neubau einer Halle zu Herstellung und Vertrieb von Zaunsystemen, Signauer Schachen, Flst. Nr. 177/Teil, Gemarkung Grafenhausen Geplant ist an der östlichen Grundstücksgrenze eine Halle zur Herstellung und zum Vertrieb von Zaunsystemen zu erstellen. Das Vorhaben ist nach § 30 BauGB (Bebauungsplan Gewerbegebiet „Signauer Schachen“ Teil II) zu beurteilen. Seite .......... Anhand des Lageplanes zeigt BM Behringer den geplanten Standort der Halle auf. Erfreut informiert er, dass die Gewerbefläche erst vor kurzem verkauft wurde und sich ein neuer Betrieb ansiedeln wird. Er begrüßt den als Zuhörer anwesenden Unternehmer, der inzwischen auf sein entwickeltes System von schraubfreien Sichtschutzzäunen neben dem Deutschlandpatent auch das Europapatent erhalten hat. Beschluss: Der Gemeinderat erteilt einstimmig das Einvernehmen und die Genehmigung des Antrages wird befürwortet. 09. Straßenbeleuchtung • Umstellung auf LED Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.05.2015 die Anschaffung von Schuch-LED-Pilzleuchten und Schuch-LED–Außenleuchten bis zu einem Betrag von 25.000 € (Haushaltsansatz 2015) beschlossen und die ED Netze GmbH mit den Montagearbeiten beauftragt. Die Montage ist weitgehend abgeschlossen. Um die restliche Straßenbeleuchtung im gesamten Gemeindegebiet auf LED umzustellen, ist von folgenden Kosten auszugehen: Ortsteil Grafenhausen, 116 Leuchten 69.631,69 € / netto Ortsteil Mettenberg/Buggenried, 18 Leuchten 10.372,50 € / netto Ortsteil Staufen/Bulgenbach, 9 Leuchten 6.350,89 € / netto Die Verwaltung schlägt vor, die Beleuchtung in den Ortsteilen Mettenberg/ Buggenried und Staufen/Bulgenbach noch in diesem Jahr zu erneuern, obwohl kein Haushaltsansatz vorhanden ist. Die Finanzierung wäre entweder über die Haushaltsstelle Grundstückserlöse (8800.340000) oder über die Haushaltsstelle Breitbandversorgung (7610.950000) sichergestellt. Aufgrund der günstigen Konditionen könnte die Umstellung über einen zinsverbilligten Kredit (KfW) finanziert werden. Der momentane Zinssatz für solche Kredite liegt unter 0,5 %. Seitens des Gemeinderats wird nachgefragt, ob z. B. auch in Balzhausen Lampen ausgetauscht werden müssen. BM Behringer bestätigt, dass in diesem Teilort 7 Leuchten zum Austausch vorgesehen sind und mit im Angebot für den Ortsteil Grafenhausen enthalten sind. Beschluss: 1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, im laufenden Jahr die Umstellung der Beleuchtung auf LED in den Ortsteilen Mettenberg/Buggenried (10.372,50 € / netto), Staufen/Bulgenbach (6.350,89 € / netto) und im Weiler Balzhausen (ca. 5.000 € / netto) durchzuführen. Die Montage soll durch die ED Netze GmbH erfolgen. Seite .......... 2. Die Finanzierung ist über die Haushaltsstelle Grundstückserlöse (8800.340000) sichergestellt. Die Ausgaben sollen aber über einen zinsverbilligten Kredit der KfW gedeckt werden. 10. Zustimmung zur Annahme von Spenden Für die Jugendfeuerwehr Grafenhausen wurde einen Betrag in Höhe von 100,00 € gespendet. Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Annahme der Spende einstimmig zu.