Amtsblatt 10-08 erschienen am 06.06.08 - Stadt Bitterfeld

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Amtsblatt 10-08 erschienen am 06.06.08 - Stadt Bitterfeld
Bitter feld-Wolfener
Amtsblatt
BitterfeldWo l f e n
Bobbau
Brehna
Friedersdorf
Glebitzsch
Mühlbeck
Petersroda
Stadt um Attraktion reicher
Das Tiergehege im Ortsteil Greppin hat sich seit
der Geburt des weißen Eselmädchens
„Schneeweißchen“ zum Besuchermagnet entwickelt. Das Gehege, das 1969 im Zusammenhang
mit der Entstehung des Anglerteiches errichtet
wurde, konnte seinen Tierbestand im Laufe der
Jahre nach und nach erweitern. Heute findet man
hier einheimische Tiere wie Esel, Ponys, Ziegen,
Hängebauchschweine und verschiedene Vogelarten vor. Doch mit der ruhigen und anschaulichen
Idylle ist es nun vorbei. Das frisch geborene Eselmädchen ist die Sensation. Aus ganz Deutschland
kommen die Menschen und freuen sich darüber,
den putzigen kleinen weißen Gesellen, entstanden
durch einen Gendefekt, eine Laune der Natur, aus
nächster Nähe
bestaunen zu
können. Für die
Stadt BitterfeldWolfen ist das
Interesse
an
„Schneeweißchen“
eine willkommene
Gelegenheit, das
positive Image
weiter zu stärken.
Gemeinsam freuen sich Frau
Oberbürgermeisterin Petra Wust und Ortsbürgermeister Joachim Schunke über das enorme
Interesse an der weltweiten Rarität, die die Geburt
eines weißen Esels darstellt. Was einst Knut für
die Hauptstadt Berlin war, soll nun
„Schneeweißchen“ für Bitterfeld-Wolfen sein.
„Bitterfeld-Wolfen ist um eine Attraktion reicher.
Jetzt hat sich im Herzen der Stadt aus einem Tiergehege, das bislang von den im Umfeld wohnenden Familien zum Spazieren gehen und Erholen
genutzt wurde, ein ganz besonderes Kleinod entwickelt. Und wer zu uns kommt, um
„Schneeweißchen“ zu sehen, wird bei seinem Besuch staunen, was die Stadt noch an touristischen
Sehenswürdigkeiten zu bieten hat. Aus diesem
Grund haben wir sofort nach der Geburt des
Eselchens damit begonnen, Souvenirs anzubieten.
Die Besucher waren von „Schneeweißchen“ so begeistert, dass sie sich Andenken mit dem Abbild
des prominenten Eselchens gewünscht haben“, so
äußerte sich Frau OB Wust auf einer Pressekonferenz.
Noch ein Tipp für alle Besucher des an diesem
Wochenende stattfindenden Vereins- und Familienfestes:
Am Sonntag, dem 08.06.08, können in der Zeit von
10 bis 18 Uhr an einem Verkaufsstand der Stadt
Bitterfeld-Wolfen
Souvenirs (Kinder-T-Shirts à 10
Euro, Tassen à 7
Euro und Ansichtskarten à 1
Euro)
von
„Schneeweißchen“
erworben werden.
Aber auch am Tiergehege im Ortsteil
Greppin gibt es die
Möglichkeit, ein
Andenken
an
„Schneeweißchen“
und den schönen
Besuch in Bitterfeld-Wolfen mit nach Hause zu
nehmen.
Der Erlös aus dem Verkauf kommt dem Eselchen
zugute.
Des Weiteren können Sie auch das Spendenkonto
der Stadt Bitterfeld-Wolfen nutzen.
Konto-Nr.:
34004073
BLZ:
80053722
Roitzsch
Amtsblatt, herausgegeben durch die Stadt
Bitterfeld-Wolfen und
die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft
Bitterfeld-Wolfen
Postfach 12 51
06755 Bitterfeld-Wolfen
Telefon: 0 34 94/6 62 05
Fax: 0 34 94/6 61 66
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.bitterfeld-wolfen.de
Ausgabe Nr. 10
Juni 2008
2. Jahrgang
Erschienen am 06.06.08
Aus dem Inhalt:
- Verwaltungsgemeinschaft
Bitterfeld-Wolfen,
Seite 2
- Stadt Bitterfeld-Wolfen,
Seite 2 - 12
- Brehna, Seite 13 - 21
- Friedersdorf, Seite 22
- Glebitzsch, Seite 21
- Mühlbeck, Seite 22
- Roitzsch, Seite 22
Verantwortlich
für den redaktionellen Inhalt:
Die Oberbürgermeisterin
Redaktion:
Ute Fronek
Annett Vogel
Satz und Layout:
Ingo Frank
Druck:
Verlag + Druck
Linus Wittich KG
Anzeigenannahme:
Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Verwendungszweck: 41480.00031.
Pressestelle
Verlag + Druck
Linus Wittich KG
Kohlstraße 11
04509 Delitzsch
Telefon: 03 42 02 / 6 25 98
Fax: 03 42 02 / 5 13 03
Verwaltungsgemeinschaft Bitterfeld-Wolfen
Bekanntmachung der gefassten Beschlüsse
Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft BitterfeldWolfen führte seine 5. öffentliche/nicht öffentliche Sitzung am
Donnerstag, dem 06.03.2008, durch. Es wurden
folgende Beschlüsse gefasst:
Beschlussantrag - 2-2008
Umlage der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft
Bitterfeld-Wolfen für das Haushaltsjahr 2008
Beschlussantrag - 1-2008
Personal- und Sachkostenerstattung der Mitgliedsgemeinden der
Verwaltungsgemeinschaft
Bekanntmachung der gefassten
Beschlüsse
Der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bitterfeld-Wolfen führte seine 6.
öffentliche/nicht öffentliche Sitzung am Mittwoch, dem
07.05.2008, durch. Es wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschlussantrag - 3-2008
Wahl einer Schiedsperson
Beschlussantrag - 4-2008
Wahl einer Schiedsperson
Stadt Bitterfeld-Wolfen
Auf zum Vereins- und Familienfest!
Die Stadt Bitterfeld-Wolfen lädt traditionell zum Vereins- und Familienfest in die Leipziger Straße im OT Wolfen ein. Die Besucher
erwartet ein buntes Programm für Jung und Alt. Bereits am Freitag abend startet das Fest auf dem ehemaligen Hof des Ordnungsamtes
mit Halle Luja und der Westernhagen-Show. Am Samstagabend erwartet Radio Brocken alle Partygänger mit einem tollen Programm.
Die Umrahmung des Festes übernehmen die zahlreichen Vereine und Akteure der Stadt. Für das leibliche Wohl ist bestens
gesorgt. Da das umfangreiche Festprogramm mit dem Bühnen-, Sport- und Vereinsprogramm bereits in der Ausgabe 09/2008 des
Bittefeld-Wolfener Amtsblattes veröffentlicht wurde, möchten wir Sie hiermit dazu einladen, das umfangreiche Rahmenprgramm
kennenzulernen.
Präsentationen der Händler und Gewerbetreibenden
Samstag, 07 .06.2008:
Haarstudio Cappellini, Leipziger Str. 77, - Kinderhaarschnitte Der Erlös daraus geht an gemeinnützige Zwecke.
„Second-Hand-Shop”, Frau Hildmann, Leipziger Str. 63
- ab 10.00 Uhr Flohmarkt
- ab 14.00 Uhr Autobemalen
Geschenkestübchen Nitsch, Leipziger Str. 92
- ab 15.00 Uhr kleine Weinverkostung
Sonntag, 08.06.2008:
- 14.00 Uhr vor dem Wolfener Bettenhaus, Leipziger Str. 92 D
Modenschau: gestaltet vom Wolfener Bettenhaus, Moden Frau Hörtzsch und den Brautservice und die Maßschneiderei Conny Rasenberger
Die Glasbläserei Schumann, Leipziger Str .71, präsentiert ihre Angebote.
Freitag, 06.06. bis Sonntag, 08.06.2008:
Hofverkauf bei SporTex, Firma Denz, Thälmannstraße
Vorführungen und Präsentationen bei Widmers- Tabakgeschäft, Leipziger Str. 71
- 14.00 Uhr Schminkberatung Frau Dütthorn, Bettenhaus Hörtzsch
Die Kirche lädt ein
Samstag, 07.06. 2008
Sonntag, 08.06.2008
Offene Kirche „ökumenischer Ort der Stille”
10.00-11.00 Uhr „Gottesdienst”, jeweils in der Evangelischen Kirche, Leipziger Str.
Sonntag, 08.062008
Chorkonzert des Gemischten Chores Wolfen - Sandersdorf in der evangelischen Kirche,
Leipziger Straße, 15.00 Uhr
12.00-17.00 Uhr, „Burgvolk”, mittelalterliche Belustigung für Kinder auf dem Gelände der evangelischen Kirche. Außerdem erwartet Sie eine Versteigerung
Samstag, 07.06.2008
10.00 Uhr: Versteigerung von Fundsachen auf dem Lidl-Parkplatz
Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass Änderungen möglich sind.
) Hinweis: DieAusgabe 11/08 des „Bitterfeld-WolfenerAmtsblattes“ erscheint am 20.06.08. Redaktionsschluss: 10.06.08, 18.00 Uhr
Seite 2
BWA 10-08 vom 06.06.08
Stadt Bitterfeld-Wolfen
Kunstausstellung feierlich eröffnet
Am 15. Mai 2008 fand im Gewölbe des
Historischen Rathauses der Stadt Bitterfeld-Wolfen im OT Bitterfeld eine Ausstellungseröffnung des Malers Boris
Akselrod statt. Unter dem Titel „Leben
und Schaffen des Malers Boris Akselrod“
zeigt der Künstler in seiner Ausstellung
eine Vielzahl von Ölgemälden. Die Motive reichen von Landschaftsmalerei über
Stilleben bis hin zu Porträtzeichnungen,
in denen sich immer wieder seine Heimat
Russland widerspiegelt. Der im Jahre 1933
in Russland geborene und seit 1999 im
Ortsteil Wolfen lebende Künstler hat
bereits an zahlreichen internationalen
Gemäldeausstellungen teilgenommen. Die
Ausstellung kann noch bis zum 26. Juni
2008 von Montag bis Freitag 8.00-18.00
Uhr im Gewölbe des Historischen Rathauses im Ortsteil Bitterfeld, Markt 7, besichtigt werden.
Pressestelle
™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™
Diamantene Hochzeit - ein ganz besonderes Ereignis
Einen seltenen Jubiläumstag konnten am
15. Mai 2008 Erna und Rudolf Schmidt aus
dem Ortsteil Holzweißig begehen, denn
sie feierten ihre Diamantene Hochzeit und
können auf 60 glückliche und zufriedene
Ehejahre zurückblicken. Zahlreiche Gratulanten, unter ihnen auch Petra Wust,
Oberbürgermeisterin der Stadt BitterfeldWolfen, wünschten dem Jubelpaar alles
erdenklich Gute und viel Gesundheit für
den weiteren gemeinsamen Lebensweg.
Rudolf Schmidt kam 1947 aus der Kriegsgefangenschaft nach Holzweißig. Hier
lernte er in der Gastwirtschaft seine Erna
kennen. „Es war Liebe auf den ersten
Blick.“, so der 85- Jährige. Seit dem
„Gastwirtsball“ wusste das Paar, dass sie
füreinander bestimmt sind. Bereits fünf
Monate später läuteten die Hochzeitsglocken und beide gaben sich vor dem
Traualtar das Ja-Wort. Es erblickten zwei
Kinder das Licht der Welt. Die Eheleute
wohnen heute gemeinsam mit ihrer Tochter und Familie im Elternhaus der 88-Jährigen und fühlen sich hier sehr wohl.
Besonders stolz ist das Ehepaar auf seine vier Enkel und vier Urenkel, – welche
das Familienglück erst abrundeten.Rudolf
war als Abteilungsleiter der Elektrotechnischen Abteilung in der Zentralwerkstatt
Gräfenhainichen tätig. Erna arbeitete als
Verkäuferin und baute später als Bibliothekarin die Bibliothek neben dem Klubhaus der Bergarbeiter in Holzweißig mit
auf. Ein leidenschaftliches Hobby der
Schmidts war die Sittichzucht. Auch heute kommt keine Langeweile auf. Beide lieben Blumen und im anliegenden Garten
gibt es immer etwas zu tun. Ihren bedeutsamen Tag feiern Erna und Rudolf
Schmidt aus gesundheitlichen Gründen
erst etwas später. Bei einem zünftigen Fest
im „Deutschen Haus“ bei dem all ihre Lieben wieder einmal zusammen sind, wollen sie dann auch das Tanzbein schwingen.
Pressestelle
™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™
Ausbildungsverträge unterzeichnet
Ausbildungsplatzbörse der
Stadt Bitterfeld-Wolfen
erfolgreich gestartet
Das Stichwort „Fachkräftesicherung” ist
in aller Munde. Deshalb hat die Stadt
Bitterfeld-Wolfen eine Ausbildungsplatzinitiative gestartet. Ein erster Schritt hierzu
war die Einrichtung einer separaten Seite
auf der städtischen Homepage
„www.Bitterfeld-Wolfen.de” unter der
Rubrik „Wirtschaft + Arbeit + Verkehr”.
Hier können die ortsansässigen Unternehmen ihre Ausbildungsplätze kostenfrei
und unbürokratisch anbieten. Dieses
Angebot wurde bereits von einigen Firmen in Anspruch genommen. Im zweiten
Schritt wurde an die Sekundarschulen
und Gymnasien des Landkreises ein Plakat mit dem Hinweis auf die städtische
Ausbildungsbörse verteilt. Damit möchten wir die Jugendlichen auf die Möglichkeit einer Ausbildung vor Ort hinweisen
und den Unternehmen dabei helfen, geeigneten Facharbeiternachwuchs zu finden. Auch weiterhin besteht die Möglichkeit für die Unternehmen, ihre Ausbildungsplatzangebote auf der städtischen Homepage zu veröffentlichen. Dazu
sollten diese sich bitte mit dem Fachbereich Wirtschaftsförderung/Beteiligungsmanagement (Frau Tietz, Telefon 0 34 94/
66-207, E-Mail: [email protected]) in Verbindung setzen.
™™™™™™™™™™™™™™™™™™™
Herzlichen
Glückwunsch
Die Stadt Bitterfeld-Wolfen gratuliert
den Eheleuten
Christa und Günter Hinsdorf
sowie
Ursula und Adolf Diekert
aus dem Ortsteil Wolfen nachträglich
recht herzlich zur
Goldenen Hochzeit
im Mai 2008 und wünscht auch
weiterhin alles Gute, Glück und
Gesundheit.
™™™™™™™™™™™™™™™™™™™
Oberbürgermeisterin Petra Wust und der Personalratsvorsitzende HansJürgen Krause begrüßten am 8. Mai 2008 die neuen Auszubildenden der
Stadt Bitterfeld-Wolfen zur Unterrzeichnung der Ausbildungsverträge.
Die sechs Abiturienten werden ab 1. August 2008 ihre Ausbildung bei
der Stadtverwaltung beginnen.Vier Lehrlinge werden für drei Jahre zum
Verwaltungsfachangestellten-Fachrichtung Kommunalverwaltung- und
zwei zum Informations- und Medienfacharbeiter-FachrichtungArchiv–
ausgebildet. Insgesamt haben sich 54 Jugendliche um einen Ausbildungsplatz bei der Stadtverwaltung beworben.“Seit 1999 bildet die Stadt aus“,
so OB Petra Wust „und die besten Auszubildenden haben die Chance
auf einen Arbeitsplatz.“
Pressestelle
BWA 10-08 vom 06.06.08
Seite 3
Stadt Bitterfeld-Wolfen
Solibro weiht erste Produktionslinie im Solar Valley Thalheim ein
Die Solibro GmbH
weihte am 23. Mai
2008 ihre erste
Produktionslinie in
Bitterfeld-Wolfen
ein. Nur acht Monate
nach Beginn der
Bauarbeiten konnte
eine der weltweit
ersten Fabriken für
die Herstellung von
Kupfer-IndiumGallium-Diselenid-(CIGS)Dünnschichtmodulen die Arbeit aufnehmen.
Die Solibro GmbH ist ein Joint Venture der
Q-Cells AG mit der Firma Solibro AB, die die
Technologie in Schweden entwickelt hat. In
die Fabrik, die über eine Produktionska-
pazität von 25-30 Megawattpeak (MWp)
verfügt, hat Solibro mehr als 60 Mio. Euro
investiert. Die CIGS-Technologie zeichnet
sich unter den verschiedenen DünnschichtTechnologien durch ein besonders hohes
Wirkungsgradpotenzial aus. Das hat Solibro
auch bereits bewiesen: Nur wenige Tage nach
Inbetriebnahme der ersten Beschichtungsanlage hat das Unternehmen Module mit
einem Wirkungsgrad von mehr als 10 %
produziert. „Die sehr guten Ergebnisse aus
der Testproduktion zeigen, dass wir auf die
richtige Technologie setzen“, sagt Dr.
Johannes Segner, Chief Operating Officer
(COO) von Solibro. „Mit der ersten
Produktionslinie machen wir einen großen
Schritt nach vorne auf unserem
Wachstumskurs. Wir stoßen auf ein starkes
Interesse am Markt und haben bereits einen
großen Anteil der Produktion verkauft.“
Gegenwärtig beschäftigt Solibro am Standort
Bitterfeld-Wolfen 134 Mitarbeiter sowie
weitere 16 im Entwicklungszentrum im
schwedischen Uppsala.
Q-Cells AG
™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™
Jungunternehmerpreis ausgelobt
Der Allgemeine Arbeitgeberverband der Wirtschaft für Sachsen-Anhalt e.V. (AVW) hat den 1. AVWJungunternehmerpreis ausgelobt. Der Preis soll Spitzenleistungen besonders engagierter und erfolgreicher junger Unternehmer in Sachsen-Anhalt würdigen. Der Startschuss erfolgte durch den Schirmherrn und Minister für Wirtschaft
und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt, Dr. Reiner Haseloff,
und den Vorstand des AVW.
Bewerben können sich Unternehmer aus Sachsen-Anhalt,
die nach dem 1. Januar 1970 geboren wurden, und ihr Unternehmen nach dem 1. Januar 2003 gegründet bzw. übernommen haben. Das Unternehmen sollte mindestens eine
Bestandsdauer von 3 Jahren nachweisen.
Die Bewertung der teilnehmenden Unternehmen erfolgt durch
eine Jury.
Der beste Jungunternehmer unter den Bewerbern wird am
22. September 2008 zum 15-jährigen Bestehen des Arbeitgeberverbandes mit dem Jungunternehmerpreis ausgezeichnet.
Mit der Preisverleihung wird das Engagement für eine erfolgreiche unternehmerische Tätigkeit in Sachsen-Anhalt gewürdigt.
Die Bewerbungsunterlagen können unter E-Mail:
[email protected], oder www.avw-sachsenanhalt.de abgerufen werden.
FB Wirtschaftsförderung/Beteiligungsmanagement
™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™
10 - jähriges Bestehen der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft mbH an der enviaM
Vor 10 Jahren, am 16.03.1998, wurde die
v.l.: Detlef Hillebrand, Dr. Werner Rauball, Petra
Wust, Dr. Bernd Kregel
KBM im Ortsteil Bitterfeld gegründet.
Zum Jubiläum gratulierte die Oberbürgermeisterin Petra Wust dem Geschäftsführer Dr. Bernd Kregel, dem Prokuristen Detlef Hillebrand sowie dem
Beiratsvorsitzenden Dr. Werner
Rauball.Die KBM ist derzeitig mit 10,45
% an der enviaM beteiligt. Hauptaufgabe
ist die Bündelung der Aktien von Kommunen im südlichen Sachsen-Anhalt an
der enviaM.
Hierdurch sollen unternehmerische Entscheidungen in der enviaM mit Auswirkungen aus Sachsen-Anhalt mit beein-
flusst werden, was für eine einzelne Kommune so nicht möglich ist. So konnte im
Zuge der Fusion der MEAG mit der envia
im Jahre 2002 bewirkt werden, dass die
Hauptdirektion der enviaM am Standort
Halle errichtet wurde. In Sachsen-Anhalt
sind bei dem größten Energieversorger
Ostdeutschlands ca. 1.600 Mitarbeiter
beschäftigt. Eine weitere wichtige Aufgabe der KBM ist die Schaffung eines wirtschaftlichen Mehrwertes für die beteiligten Kommunen. Dieses wurde in der Vergangenheit durch den Zukauf von Aktien
ermöglicht.
FB Wirtschaftsförderung
™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™
ORWO Net stellt neue Software für Fotobücher vor
Rechtzeitig zu Beginn der Fotosaison stellt
die ORWO Net GmbH (Bitterfeld-Wolfen;
Sachsen-Anhalt) ihre umfangreich überarbeitete, deutlich verbesserte Software für
die Gestaltung und Produktion von Fotobüchern vor. Das gedruckte Buch bietet bis
vor Kurzem unbekannte Kommunikationsmöglichkeiten für Fotografen
und Verbraucher, die ihre Fotos ein eigenständiges Layout und eine von Form und
Inhalt bestimmte Ausstattung geben wollen. Dazu gehören auch Texte und Bildtitel,
welche die Abbildung interpretieren.
Mittlerweile ist das Fotobuch nicht nur ein
Seite 4
Massenprodukt geworden, sondern es ist
auch eine spezielle Möglichkeit für Künstler, Grafiker und Fotodesigner, sich zu äußern. Diesem Trend trägt die Weiterentwicklung aus dem Haus ORWO Net Rechnung.
Für die Hintergründe der einzelnen Buchseiten ist nunmehr die gesamte Farbskala
verfügbar. Die Zahl der zur Verfügung stehenden Schriftarten wurde deutlich erweitert: Alle auf dem PC des Users installierten
Schriften können verwendet werden. Für
spezielle Gestaltungsvarianten, wie z. B. das
Schiefstellen von Bildern, ist eine freie
Gestaltungsmöglichkeit vorgesehen. Auch
ist es jetzt bei ORWO Net möglich, ein
Grundlayout vorzuwählen und die Bilder in
der so vorgesehenen Gestaltung automatisch zu platzieren. Für anspruchsvolle Anwender stehen darüber hinaus weitere Features, wie die Möglichkeit, Bilder zu drehen
oder diese mit Masken zu versehen, bereit.
Dadurch wird das Design der Bücher wesentlich individueller. Dabei winken allen
Kunden, die jetzt eine Bestellung aufgeben
oder sich per Post melden, lukrative Gewinne, darunter vier einwöchige Reisen zu den
Olympischen Spielen nach Peking. Jedoch
ist Eile geboten, im Juni findet die letzte Verlosung statt.
LSK
BWA 10-08 vom 06.06.08
Stadt Bitterfeld-Wolfen
Veranstaltungsplan
Veranstaltungen
Für das Jahr 2008 sind auf der Halbinsel Pouch-Agora und im Bereich des Hafens im AWO Greppin, OT Greppin, Gartenstr. 10
Ortsteil Bitterfeld größere Musikveranstaltungen geplant.
10.06., 14.00 Uhr
Seniorensport
Folgende Termine sind vorgesehen:
11.06., 14.00 Uhr
Spielnachmittag
Was?
Wo?
Wann?
12.06., 14.00 Uhr
Gemütliches
Beisammensein bei
Baari Beach
OT Bitterfeld 06.06.2008
Kaffee und Kuchen
3. Hafenfest
OT Bitterfeld 27. – 29.06.2008
17.06., 14.00 Uhr
Seniorensport
11. Splash-Festival
Pouch
11. – 13.07.2008
18.06., 14.00 Uhr
Spielnachmittag
2. RBW-Goitzsche-Cup
OT Bitterfeld 19.07.2008
19.06.,
14.00
Uhr
Spielnachmittag
6. Goitzschefest/5. Motorrad WM
Pouch
08. – 10.08.2008
24.06., 14.00 Uhr
Seniorensport
Disco 2000
OT Bitterfeld 15. – 16.08.2008
25.06., 12.30 Uhr
Mittagessen im Club
Disco 2000
OT Bitterfeld 29. – 30.08.2008
Während dieser Veranstaltungen ist mit erhöhten Geräuschpegeln zu rechnen. Für die 26.06., 16.00 – 19.00 Uhr
Kegeln in Greppin
Durchführung von Musikveranstaltungen, auf die die Kriterien für „seltene Ereignisse” zutreffen, lässt der Gesetzgeber erhöhte Geräuschimmission in begrenztem Rah- ™™™™™™™™™™™™™™™™™™™
men zu. Zur Prüfung der Einhaltung der erhöhten Immissionswerte ist gedacht, die Der Förderverein Goitzsche e.V. lädt ein
Veranstaltungen kontinuierlich messtechnisch überwachen zu lassen. Zusätzlich werJazz an der Villa
den seitens des Umweltamtes Kontrollmessungen durchgeführt.
Am Sonntag, den 15. Juni um 15 Uhr lädt
FB Ordnungswesen
™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™ der Förderverein Goitzsche e.V. auch in
diesem Jahr wieder zu einer
Veranstaltungen der Stadt Bitterfeld-Wolfen
Jazzveranstaltung ein. Im Biergarten an der
06.-08.06.
Wolfener Vereins- und Familienfest, Festgelände Leipziger Straße im OT Wolfen
Villa am Bernsteinsee spielt an diesem Tag
07.06.
Bestenermittlung Handball der E-Jugend (männlich) Sachsen-Anhalt,
Hans Prozell’s Sessions Band aus Halle
Sporthallen Krondorf/Jahnstadion im OT Wolfen
07.06.
13. Internationales Kegelturnier, Kegelanlage Jahnstraße im OT Wolfen
wieder besten Dixieland-Jazz. Für Essen
07.06.
2. Wolfener Seifenkistenrennen, Rennstrecke „Am Busch“ im OT Wolfen
und Trinken ist gesorgt.
08.06.
11. Oldtimertreffen, Freilichtbühne Fuhneaue im OT Wolfen
Der Eintritt ist frei.
08.06.
Endrunde zur Anhaltmeisterschaft der Minis im Handball, Sporthalle
Einwohner und Gäste der Region sind
Krondorf im OT Wolfen
14.06.
„Mixed-Cup“ Traditionsturnier im Handball um den Pokal OB und ESO,
herzlichst eingeladen.
Jaskulski
Sporthalle Jahnstraße im OT Wolfen
™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™
„2. RBW Goitzsche-Cup“
am 19.07.08 im Sportpark
Süd im OT Bitterfeld
Der VfL Eintracht Bitterfeld und das RBW
Regionalfernsehen laden die besten
Herren-Fußballteams aus dem RBW
Sendegebiet zum „2. RBW GoitzscheCup“, am 19.07.2008 in den Sportpark
Süd, OT Bitterfeld, ein. In der zweiten
Auflage des Turniers kommt es zum
Kräftemessen zwischen den Teams von SV
Dessau 05, FC Grün-Weiß Wolfen, SG
Union Sandersdorf, TV Askania Bernburg,
SG Rot-Weiß Thalheim, CfC Germania
Köthen, VfL Gräfenhainichen und VfL
Eintracht Bitterfeld. Die Gruppen wurden
bereits ausgelost. Hier das Ergebnis:
Gruppe A
FC Grün Weiß Wolfen
SG Rot Weiß Thalheim
VfL Eintracht Bitterfeld
TV Askania Bernburg
Einladung
zum Gartenfest
Am 05.07.2008 feiert die Kleingartensparte „Nord“ e. V. ihr 40-jähriges
Bestehen. Deshalb findet ein Gartenfest auf der Westseite des Vereins (an
der Verbindungsstraße) statt. Alle, die mit uns feiern wollen, sind dazu
recht herzlich eingeladen. Für das leibliche Wohl, Spaß und Unterhaltung
ist gesorgt.
Folgender Ablauf ist vorgesehen:
09.00 Uhr Eröffnung durch den Vorstandsvorsitzenden und der Oberbürgermeisterin der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Frau Wust
10.00 Uhr Frühschoppen mit musikalischer Umrahmung durch den Spielmannszug, OTWolfen. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, Pflanzen
im Pflanzenbasar zu kaufen.
11.00 Uhr Mittagessen aus der Gulaschkanone und vom Grillstand
13.00 Uhr Vorführung der Freiwilligen Feuerwehr, Wolfen-Nord
14.30 Uhr Kaffeezeit mit Kuchenbasar
15.30 Uhr Tombolaverlosung, anschließend Musik zur Unterhaltung.
™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™
Petra Wust, eröffnet und der Spielbetrieb
anschließend aufgenommen. Gegen 18.10
Uhr stehen sich dann die Finalisten
gegenüber, so dass gegen 19.00 Uhr der
Gruppe B
Sieger des „2. RBW Goitzsche-Cup“ gekürt
SV Dessau 05
werden kann. Neben dem Rahmenprogramm
VfL Gräfenhainichen
vom Vorjahr haben wir uns etwas Neues
CfC Germania Köthen
einfallen lassen. Denn um den diesjährigen
SG Union Sandersdorf
Am 19.07.08 um 09.15 Uhr wird das „RBW Goitzsche-Cup“ gebührend zu
Fußball-Event durch die Schirmherrin der beenden, wird es im Anschluss an die
Veranstaltung, Frau Oberbürgermeisterin
BWA 10-08 vom 06.06.08
Siegerehrung zur „RBW Players-Party“ mit
Live-Band und DJ kommen. Hierzu laden wir
alle Spieler, Betreuer, Trainer und Fans herzlich
ein, um bis ca. 24:00 Uhr noch kräftig die
gezeigten Leistungen zu feiern. Außerdem gibt
es bei unserer Verlosung an diesem Tag, für
alle Besitzer einer Eintrittskarte, die Möglichkeit
tolle Preise zu gewinnen.
RBW Regionalfernsehen
Seite 5
Stadt Bitterfeld-Wolfen
Der Jugendclub „Linde”, OT Bitterfeld, informiert
Öffnungszeiten 14-tägig: Montag - Freitag 14.00 Uhr - 19.00 Uhr
Dienstag - Freitag 14.00 Uhr - 19.00 Uhr
Samstag 14.00 - 20.00 Uhr
(Kalender im Club erhältlich )
VERANSTALTUNGEN
10.06.08 14.00 – 18.30 Uhr Kräutermännchen aus Terracottatöpfen
12.06.08 16.00 – 18.30 Uhr Volleyballtraining
14.06.08 9.00 – 14.00 Uhr Volleyballturnier im OTHolzweißig
17.06.08 14.00 – 18.30 Uhr Fensterbilder aus Tonpapier
19.06.08 16.00 – 18.30 Uhr Volleyballtraining
24.06.08 14.00 – 18.30 Uhr Mal- und Spielenachmittag
26.06.08 16.00 – 17.00 Uhr Volleyballtraining
Liebe Jugendliche, es steht euch täglich ein umfangreiches Freizeitangebot mit Gesellschaftsspielen, Tischtennis, Billard und Dart zur Verfügung. Kommt einfach mal
vorbei! Jugendclub „Linde”, OT Bitterfeld, Am Theater 10, Tel./ Fax 03493/20220
™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™
Greppiner Heimatverein sucht
Informationen zur Greppiner Geschichte
Aus dem Bitterfeld-Wolfener Stadtarchiv
erreichte uns eine Anfrage, die wir gerne
an die Greppiner Bürger weitergeben wollen. Ein ehemaligen Greppiner Einwohner,
der jetzt in Aachen lebt, sucht nach Nachkommen von einer jüdischen Familie, die
bis ca. 1937/38 in Greppin, Eisenbahnstraße, ein Textilwarengeschäft führte. Um
seine Recherchen überhaupt durchführen
zu können, benötigt er den Familiennamen,
der ihm entfallen ist. Da die Suche in alten
Adressbüchern recht aufwändig ist, weil
dort die Namen nicht nach der Anschrift
sortiert sind, bitten wir Sie, uns zu helfen.
Informationen können Sie uns per Email
([email protected]), per
Post (Greppiner Heimatverein e.V. OT
Greppin, Schrebergartenstr. 10, 06803
Bitterfeld-Wolfen) oder persönlich während der Öffnungszeiten der Greppiner Bibliothek übermitteln.
Sollten Sie zudem weitere interessante
Dokumente (auch leihweise) oder Informationen zur Greppiner Geschichte besitzen, sind wir sehr daran interessiert. Da
wir als Heimatverein die Ortschronik aufarbeiten und erweitern wollen, gibt es ständig Bedarf an historischem Material.
Nächste Sitzung des Heimatvereins
Der Greppiner Heimatverein trifft sich am
19.06.2008 19:00 Uhr in den Vereinsräumen
in der Schrebergartenstraße 10 zu seiner
nächsten Sitzung. Interessenten sind herzlich willkommen.
™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™
Liebe Seniorinnen und Senioren!
Jeden Dienstag ab 14:00 Uhr treffen sich
die Seniorinnen (Senioren) beim DRK Ortsverein Wolfen e.V. in der Raguhner Schleife 9 (Merzweckraum). Hier finden gemütliche Kaffeerunden, Vorträge, Teeverkostung, Grillparty, kleine Ausflugsfahrten, Besuch im Woliday, Feste und
Feiern sowie Geburtstage statt. Natürlich
wird das Programm halbjährlich mit Ihnen
gestaltet. Ihre Wünsche sind dazu sehr
gefragt. Denn unser Ziel ist es, dass Sie
sich hier wohlfühlen und auch viel Freude haben. Jeden Donnerstag von 10:00
Uhr - 11:00 Uhr findet die Sportgruppe
im Kulturhaus OT Wolfen (Proberaum)
statt. Jeden Donnerstag ab 14:00 Uhr
trifft sich die Spielergruppeim im Mehrzweckraum. Schauen Sie mal kurz rein oder
spielen gleich mit!
Vielleicht besteht schon eine Skatgruppe,
die gern bei uns spielen möchte und noch
Freunde sowie Bekannte mitbringen.
Kommen Sie einfach vorbei, oder rufen Sie
uns an.
Wir sind täglich Montag - Donnerstag von
8:00 Uhr - 16:30 Uhr und Freitag von 8:00
Uhr - 12:00 Uhr unter der Telefonnummer: 03494/20010 zu erreichen.
Veranstaltungshinweis
Anlässlich des Familien- und Vereinsfestes der Stadt Bitterfeld-Wolfen
findet im Ortsteil Wolfen das 2. Wolfener Seifenkistenrennen am Samstag, dem 07.06.2008 statt. Interessenten können sich vorab informieren. Kontakt unter Tel. 0341/687038-13 oder auf der Homepage
www.zielgerade.com.
Seite 6
Spaß für die Kids, Diskussionsangebote für Erwachsene, OT Holzweißig
Am 14. Juni 2008 findet auf dem Sportplatz
des HSV Holzweißig das „13.
Interkulturelle Kinder- und Sportfest“
statt. Miteinander spielen, in fairen
Wettbewerben die Kräfte messen und
dabei gegenseitige Vorurteile abbauen,
das ist das Anliegen dieser Veranstaltung.
Eingeladen sind Kinder, die in BitterfeldWolfen leben, unabhängig, aus welchem
Ursprungland
sie
kommen.
Selbstverständlich sind auch die
einheimischen Kids herzlich willkommen.
Ehrengäste werden sein: Dr. Christoph
Bergner,
Staatssekretär
beim
Bundesminister des Innern und
Beauftragter der Bundesregierung für
Aussiedlerfragen und nationale
Minderheiten sowie Waldemar Cierpinski,
Olympiasieger im Marathon 1976 in
Montreal und 1980 in Moskau. Nach einer
Präsentation der Turnerinnen des TSV
Einheit Bitterfeld 05 wird das Fest 9.00 Uhr
von den Ehrengästen eröffnet. Eine viertel
Stunde später gibt Waldemar Cierpinski
den Startschuss für die „Sportfestmeile“.
9.30 Uhr beginnen die Fußballturniere der
F-Jugend und der Bambinimannschaften
um den Pokal der Bayer Bitterfeld GmbH.
Zeitgleich starten die Volleyballturniere um
den Preis der ESO-Geschäftsführung
sowie das Beachvolleyball- und StreetSoccer-Turnier. Für die beiden
Letztgenannten sind Anmeldungen noch
am Veranstaltungstag vor Ort möglich.
Während die Sportler in verschiedenen
Turnieren die besten Mannschaften
ermitteln, findet 10.00 Uhr in der
Vereinsgaststätte (Kegelbahn) ein
„Stammtisch
Migranten“
mit
Staatssekretär Dr. Christoph Bergner,
Waldemar Cierpinski und weiteren
Ehrengästen statt. In der Zeit von 9.30 bis
13.30
Uhr
sorgen
Hüpfburg,
Riesenrutsche, Pedalos, Mal- und
Bastelstraße sowie Torwandschießen.
Euro-Schulen Bitterfeld/Wolfen
™™™™™™™™™™™™™™™™™™™
Kunstwelten
Aus der Veranstaltungsreihe der Akademie der Künste in Zusammenarbeit mit
dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld und der
Stadt Bitterfeld-Wolfen:
Montag, 09.06. - Freitag, 13.06, jeweils 9.00
bis 13 Uhr, im Christophorushaus, OT
Wolfen:
Dokumentarfilmwerkstatt mit Ralph Etter,
Teilnehmer ab 12 Jahre, Schüler drehen
einen Film über ihr Zuhause.
BWA 10-08 vom 06.06.08
Stadt Bitterfeld-Wolfen
Feier zum 10-jährigen Jubiläum „Haus Wichern”
Aktionswoche
Mit dem Lied „Gott baut ein Haus, das lebt ben; Geduld haben, auch in Zeiten, in deaus lauter bunten Steinen” begann der nen ist einem schlecht geht; keinen HochFestgottesdienst am Sonnabend im mut zeigen, wenn man etwas besonders
Wohnheim „Haus Wichern” im OT gut kann; anderen Trost spenden und
Wolfen. Anlass war das zehnjährige Be- gastfreundlich sein.“ Und besonders ihre
stehen des Wohnheimes. Und, wie der Gastfreundlichkeit zeigten Bewohner und
Chor von „Haus Wichern” weiter sang: “.. Mitarbeiter von „Haus Wichern” und luwir selber sind die Steine…”, das machte den nach dem Festgottesdienst zu einem
deutlich, dass es die Bewohner sind, wel- bunten Nachmittag ein. Hier konnte mit
che das Haus lebendig machen und Farbe dem Kreativzentrum gebastelt werden,
man konnte sein Glück bei der Tombola
in den Alltag bringen.
Die meisten der 50 Bewohner leben schon und dem Glücksrad versuchen, sich beim
seit 10 Jahren im „Haus Wichern” und be- Basar mit schön gestalteten Dekorationen
richteten im Festgottesdienst von ihrem ausstatten, beim Büchsenwerfen seine
Leben, von der angenehmen Atmosphä- Kraft ausprobieren und gemeinsam bei
re, von den Freizeitaktivitäten und von Kaffee, Kuchen, Eis und Getränken dem
tollen Programm im Festzelt beiwohnen.
ihren Zukunftsplänen.
Bernd Rothe, pädagogischer Vorstand des Hier war ab 13.00 Uhr jede Menge los. Als
Diakonievereins Bitterfeld – Wolfen – erstes und als riesige Überraschung präGräfenhainichen, berichtete von den An- sentierte sich die Theatergruppe des
fängen vor mehr als 10 Jahren: vom Erhalt „Haus Wichern” selbst mit der Premiere
des Zuwendungsbescheides über die ihres neuen Stückes “Die Bremer StadtInvestitionssumme von 5,6 Millionen DM, musikanten”. Angesiedelt in der Region
vom Baubeginn und Richtfest und Bitterfeld – Wolfen und mit viel Witz war
schließlich von der Einweihungsfeier im das Stück für alle Gäste eine Augenweide
Mai 1998. Herr Rothe und der Pfingstkreis und eine Strapaze für die Lachmuskeln.
des “Haus Wichern” legten dar, warum Neben den Tanzgruppen und den Rappdas Wohnheim seit dem Jahr 2000 den ern des Jugendmigrationsdienstes und
Namen von Johann Hinrich Wichern trägt. der Tanzschule Seifert und der TheaterDer Name ist nicht zufällig gewählt, denn gruppe des Gymnasiums des OT Wolfen
dieser Mann ist einer der Begründer der gab es Musik mit dem Duo Anne und Falk.
heutigen Diakonie und hat mit dem Satz: Zu neuen und alten Schlagern wurde vom
„Nur der kann sich der Not entgegenstel- ersten bis zum letzten Lied begeistern gelen, der den Mut zur ersten kleinen Tat tanzt, geschunkelt und mitgesungen.
hat.” Nächstenliebe praktisch und erleb- Zum Abschluss des Festes ließen alle Gäsbar gemacht. Superintendent Christian te Luftballons mit ihrem Namen in den HimBeuchel sprach vom „Haus Wichern”, wel- mel steigen. Gemeinsam mit den Ballons
ches längst das Zuhause der Bewohner gingen Wünsche, Grüße und Zukunftsgeworden ist und zitierte ebenfalls Johann pläne mit auf die Reise.
Hinrich Wichern mit den Worten: „Das Bernd Rothe, päd. Vorstand
ganze Haus ist in solch einer Stunde wie Diakonieverein e.V. Bitterfeld-WolfenGräfenhainichen
eine große Familie.”
So gab der den Bewohnern auch ein paar 06766 Bitterfeld-Wolfen
„Familienregeln” in Anlehnung an einen OT Wolfen
Bibeltext mit auf den Weg: „Fröhlich blei- Lützowweg 1
™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™
An der Aktionswoche „Genauso anders
wie du” hat sich das Frauenhaus Bitterfeld-Wolfen mit einer Veranstaltung beteiligt. Die Idee der Aktionswoche stammt
aus einer bundesweiten Aktion des
Jugendmigrationsdienstes im Rahmen eines interkulturellen Aufrufs. Im
Integrationsnetzwerk des Landkreises
wurde dieses Motto beibehalten und die
Durchführung der Aktionswoche zur Tradition gemacht. Am Mittwoch, dem
07.05.2008 wurde mit den Bewohnerinnen
und den Kindern des Hauses und ehemaligen Bewohnerinnen international gekocht. Es gab griechischen Salat mit Tsatsiki, kurdische Bakleva, afrikanische
Ebijanjlo und deutsche Grillgerichte. Es
wurde gemeinsam geschnippelt, gebrutzelt, gekocht und gebacken. Rezepte wurden ausgetauscht und ausländische Frauen erzählten von ihrem Land, der Kultur,
den Traditionen und der Familie. Die Vorbereitung und das gemeinsame Essen hat
allen Beteiligten viel Spaß gemacht.
C. Rehsack
„Frauen helfen Frauen“ e.V.
™™™™™™™™™™™™™™™™™™™
Schulprojekt im Heinrich-Heine-Gymnasium, OT Wolfen
Im Rahmen eines Schulprojektes übernahmen die Kinder und Eltern der Klasse 7/2 die
Versorgung der gesamten Schülerschaft, der Gäste und des Lehrerkollegiums an zwei
Tagen. Hierfür benötigten die Beteiligten unter Anderem 60 Toastbrote. Diese wurden
ohne zu zögern, durch das REAL in Bitterfeld, vertreten durch Herrn Burde, kostenlos
zur Verfügung gestellt. Die Mädchen und Jungen wollen mit dem Erlös ihre Klassenkasse füllen, um im kommenden Schuljahr
während der Klassenfahrt Projektgelder
daraus bezahlen zu können. Sie wollen
gemeinsam mit der Elternschaft dafür
sorgen, dass die Gesamtkosten für dieses
Unternehmen erschwinglich für jedes
Kind der Klasse bleiben. Dieses Vorhaben
hatte Erfolg und die Schüler/Innen , Frau
Köpsel (Klassenleiterin) und alle Eltern
wollen auf diesem Weg Herrn Burde und
seinem Team danken.
A. Herrmann
BWA 10-08 vom 06.06.08
10jähriges Bestehen
Stolz auf das bisher Erreichte konnten am
9. Mai diesen Jahres René Tretschok und
Ulf Gernot Saborowski gemeinsam mit ihren kleinen und großen Kickern zurückblicken, denn das Bitterfeld-Wolfener
Fußballzentrum im Ortsteil Wolfen beging
sein 10. Jahresbestehen. Auch das Stadtoberhaupt Frau Petra Wust gratulierte aufs
Herzlichste und wünschte den Sportlern
für die Zukunft viel Erfolg und siegreiche
Spiele.
Was im Jahre 1995 als Idee geboren wurde, entstand nach Überwindung vieler
bürokratischer Hürden dann endlich im
Frühjahr 1998 - das Tretschok-Fußballzentrum, anfänglich mit 20 Kickern. Heute
trainieren in der Fußballschule ca. 60 Kinder ab dem Alter von 5 Jahren unter besten Bedingungen auf sieben Großfeldbzw. Kunstrasenplätzen.
Diplomsport- und Fußballlehrer sowie
DFB-Lizenztrainer vermitteln hierfür mit
schnelligkeitsorientiertem Techniktraining
das notwendige Wissen nach bewährtem
Konzept. Ein zusätzliches Talentetraining
verhilft dann den besten Spielern neben
der regulären Vereinstätigkeit, ihrem
Traum vom Profifußball mit dem Wechsel
in ein Leistungszentrum ein ganzes Stück
näher zu kommen. Doch haben sich die
Inhaber des Fußballzentrums längst ein
weiteres, ehrgeiziges Ziel gesteckt. Mit der
Gründung einer Fußballakademie soll die
Fußballschule professionell weiter ausgebaut werden.
Pressestelle
Seite 7
Stadt Bitterfeld-Wolfen
35. Bitterfelder Kakteenschau
Die Mitglieder der OG Bitterfeld begehen
in diesem Jahr ein kleines Jubiläum. Bereits
zum 35. Mal wurde die traditionelle und
beliebte Kakteenausstellung ausgerichtet.
Dank der jahrelangen, ausgezeichneten
Zusammenarbeit hat unsere Ortsgruppe
die Gelegenheit, ihre Ausstellung im
schönen Ambiente des Kreismuseums
Bitterfeld durchzuführen, was der Schau
einen zusätzlichen Reiz verleiht.
Unsere Besucher bekamen eine große
Auswahl der schönsten Kakteen und Traditionell gab es auch wieder einen
anderen Sukkulenten aus den Vortrag und zwar von Herrn Peter
Sammlungen der Kakteenfreunde unserer Täschner aus Leipzig von seiner Reise
Ortsgruppe zu sehen. Viele der Pflanzen durch Argentinien, Bolivien und Chile und
tragen zu diesem Zeitpunkt ihre der faszinierenden Kakteenwelt dieser
attraktiven Blüten. Neben der Schau bot Länder. Weitere Informationen zur OG
auch der Pflanzenverkauf ein reichhaltiges Bitterfeld sowie das aktuelle
Sortiment an pflegeleichten und Jahresprogramm sind unter dem
blühwilligen Kakteen und Sukkulenten Ortsgruppenlink auf der DKG-Homepage
sowie an Raritäten. Großer Beliebtheit zu finden.
besonders bei den jüngeren Besuchern Unsere Ortsgruppe trifft sich jeden 2.
unserer Ausstellung erfreute sich die Donnerstag im Monat um 19.00 Uhr in
Tombola. Mit etwas Glück konnten schöne Friedersdorf in der Gaststätte „Zur Linde“.
Gewinne mit nach Hause genommen Interessenten sind jederzeit herzlich
werden.
willkommen.
R. Tauchmann
™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™
Roy Lattauschke wurde Anerkennungskultur für zivilgesellschaftliches Engagement
Deutscher Vizemeister
In den letzten Jahren ist der Kegelnachwuchs unseres Kreises immer positiv in
den Schlagzeilen. So auch in diesem Jahr
bei den Deutschen Jugendmeisterschaften
in Wiesbaden.
In der Vergangenheit waren es die Mädchen, die für die herausragenden Ergebnisse sorgten. Diesmal war es im Einzel
Roy Lattauschke von Victoria Bitterfeld.
Sein Kegeltalent war schon frühzeitig erkennbar. Das Beste war bisher in diesem
Jahr der Vize-Landesmeistertitel, mit dem
er sich die Qualifikation für die Deutschen
Meisterschaften erspielte.
In Wiesbaden dann von ihm der große
Paukenschlag, der schon sensationell anmutet: Mit Platz 7 im Vorkampf schaffte er
unter 24 Teilnehmern die Qualifikation für
den Endlauf. Was er dann im Finale bot,
ist mit Worten kaum zu beschreiben. Mit
dem Bestwert von 483 Kegeln spielte er
sich von Platz 7 auf Platz 2 und kam dem
Meistertitel sehr nahe.
In aller Bescheidenheit nahm er dann auch
die Ehrung vom DKSB für das Bestresultat
der Jugend B und dem Deutschen Vizemeistertitel entgegen.
Ergebnisse:
1. Maxi Glatthorn, Ginnheim, 469/451/920 K.
2. Roy Lattauschke, Bitterfeld, 428/483/911 K.
3. J. Grießhaber, Schwarzwald, 447/446/893 K.
9. Tim Nagel, Burgenland, 427/423/850 K.
(SA-Meister)
W. Neuendorf
Seite 8
Freiwilligenagentur unterstützt Kampagne
„Helfer mit Herz“
„Freiwilliges Engagement braucht eine
breite öffentliche Anerkennung ´Helfer mit
Herz´ ist ein gutes Instrument, die
Leistungen der Ehrenamtlichen
wertzuschätzen“, freut sich Uwe
Lummitsch über die Neuauflage der
landkreisweiten Initiative. Der Projektleiter
und
die
Mitarbeiter
der
Freiwilligenagentur MehrWERT wollen die
mehr als 65 Vereine, die von der Agentur
unterstützt werden, motivieren, sich zu
beteiligen.
„Im Rahmen unserer Beratungsleistungen
für gemeinnützige Organisationen
verweisen wir immer auf die Notwenigkeit
der Entwicklung einer vereinsinternen
Anerkennungskultur für das Ehrenamt“,
berichtet Lummitsch. Dazu gehören das
„Danke sagen“, ebenso wie die
verantwortungsvolle Einbindung in die
Vereinsarbeit. Weitere Instrumente seien
die öffentliche Ehrung oder der
qualifizierte Nachweis des Engagements.
Die
Ehrenamtsnachweise
sind
insbesondere für Schüler und Jugendliche
von Interesse, da freiwillige Betätigung ein
wichtiges Entscheidungskriterium für
Arbeitgeber ist. Denn mit dem
Betätigungsnachweis werden die
erworbenen sozialen Kompetenzen
Wahlversammlung
der SG Chemie Bitterfeld
Am Freitag fand in der Boxhalle der SG
Chemie Bitterfeld die Wahlversammlung
des neuen Vorstandes statt.
Nach einem ausführlichen Bericht des bisherigen Vorstandes Rainer Kleinfeld und
des Kassenprüfers in Vertretung durch
Ingrid Riegel wurde der alte Vorstand einstimmig entlastet.
Im Rückblick standen vor allen die ehrenamtlichen Tätigkeiten der zahlreichen
Übungsleiter, die umfangreiche Vereinsarbeit der einzelnen Sektionen, sowie die
sportlichen Erfolge des Vereinsnachwuchses.
Bei der Wiederwahl des Präsidenten
Rainer Kleinfeld kündigt er leider sein letztmaligen Amtsantritt an. Nach 22 Jahren als
Präsident wünscht er sich in den nächsten Jahren einen würdigen Nachfolger
und ein starken Vorstand, welcher den
Verein noch mehr gestaltet und nicht nur
verwaltet. Das setzt sich auch der neu
gewählte Vorstand mit Harald Schuchardt,
Horst Hofmeister, und Claudia Gruner zur
Aufgabe, besonders zum diesjährigen Jubiläum der SG Chemie Bitterfeld. Am
30.08.2008 feiern die Vereinsmitglieder ihren 60-Jährigen. In der Zwei-Felder-Turnhalle stellen sich gegen 14.00 Uhr alle Sektionen und ihre Mitglieder vor und feiern
mit ihren Gästen ihr Jubiläum.
C. Gruner, SG Chemie Bitterfeld
™™™™™™™™™™™™™™™™™™™
nachgewiesen und fachliche Praxis
dokumentiert.
„Ältere Menschen, die sich unentgeltlich
für die Gesellschaft engagieren, brauchen
andere Formen der Anerkennung“,
berichtet Lummitsch aus der Vermittlungsund Beratungspraxis. Soziale Vernetzung,
regelmäßiger Kontakt und das Gefühl
„gebraucht zu werden“ sind Motivationen
für zivilgesellschaftliches Engagement der
Menschen ab 50. Daher sei die
Einbindung dieser Freiwilligengruppe in
den Vereinsalltag besonders wichtig. Es
gehe um das Gestalten von gemeinsamen
Aktivitäten. Die Initiative „Helfer mit
Herz“, die Vereinsporträts und Berichte
über Projekte in den lokalen Medien sowie
die Dankeschönveranstaltungen für
Freiwillige in den Kommunen seien
wichtig, um ein positives Klima für
ehrenamtliches Engagement zu schaffen.
„Ohne dieses Engagement könnte eine
Vielzahl der Angebote im Sport, in der
Kultur oder im Sozialen nicht
gewährleistet werden“, weiß Lummitsch.
Dafür könne man nicht oft genug „Danke“
sagen.
Freiwilligenagentur MehrWERT
BWA 10-08 vom 06.06.08
Stadt Bitterfeld-Wolfen
Stadt Bitterfeld-Wolfen, Ordnungswesen
- Fundbüro -
Bekanntmachung von Fundsachen
Stand: 27.05.2008
Verzeichnisse II
Fund-Nr. Anmeldetag Fundgegenstand
11/08 II
17.04.08
Klapphandy “Motorola” V220, schwarz
12/08 II
24.04.08
Herrenuhr “Image”, Metallgehäuse u. Armband
14/08 II
05.05.08
BMX silberf. vercromt 20”, Sattel rot abgesetzt
15/08 II
07.05.08
Werkzeugkoffer mit Fräsmaschine
16/08 II
13.05.08
Handy Sagem My X-6, silberfarbig
17/08 II
22.05.08
Handy “Nokia” 7373, beige-rosa metallic
18/08 II
27.05.08
Autoradio Blaupunkt Dallas RMD 169
Fundort
Ende der Verwahrfrist
OT Bitterfeld, Volksbank
16.10.08
OT Bitterfeld, Am Stadion
23.10.08
OT Bitterfeld, Burgstraße
04.11.08
OT Bitterfeld, Fläminger Ufer
06.11.08
OT Bitterfeld, Dessauer Straße
12.11.08
OT Greppin, Feldstraße
21.11.08
26.11.08
Fundschlüssel
Fund-Nr. Fund-DatumFundgegenstand
08/08
27.02.08
Schlüsselbund mit 3 Schlüsseln u. blauer Anhänger “Stroh”
09/08
28.02.08
weinrote Schlüsseltasche mit 4 Schlüsseln u. außen
1 Schlüssel (1 Schlüssel mit lila Kappe)
10/08
05.03.08
Schlüsselbund mit 4 Schlüsseln, 1 Metallanhänger
(1PZ-BKS, 1 Börkey 1485, 1 Börkey 1678L),
1 Schlüssel am extra Ring
11/08
05.03.08
Schlüsselbund mit 7 Schlüsseln(1 goldf. Fana, 1 Renz 032,
1 mit gelber Kappe, 1 mit rote Kappe, 1DOM, 1 mit
Büroklammer, 1 goldf.), u. Plüschanhänger Teddy
14/08
24.04.08
Schlüsselbund mit 2 Schlüsselringen und 13 Schlüsseln
15/08
28.04.08
schwarze Schlüsseltasche mit 5 Schlüsseln am Ring
Fundort
OT Bitterfeld, Stadt Wien, am Sonnenstudio
OT Bitterfeld, Lindenstraße
OT Bitterfeld, Dammstraße
OT Wolfen, Schwarzer Weg, Netto
OT Bitterfeld, Bismarckstraße
OT Bitterfeld, Hotel Central
Bagatellefunde
Fund-Nr. Anmeldetag Fundgegenstand
Fundort
05/08
04.03.08
Beutel NKD mit Kindertuch-Dreiecke
OT Bitterfeld, Marktplatz, Fielmann
06/08
05.03.08
Ledertasche, schwarz
OT Wolfen, Fritz-Weineck-Straße
08/08
28.04.08
2 Bücher (Reiseführer) im Stoffbeutel (Marktfrisch)
OT Bitterfeld, Zulassungsstelle LK Bitterfeld
09/08
05.05.08
Basecap, beige, Aufschrift: Volkswagen, Kopfumfang: 60 cm OT Bitterfeld, Stadtinfo
Die Verlierer werden hiermit aufgefordert, die genannten Fundgegenstände bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen, OT Bitterfeld,
Markt 7, im Rathauserweiterungsbau, beim Ordnungswesen (Fundbüro) Z. 113 abzuholen.
™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™
Umzug der Sachbereiche Wohngeld und Soziale Auslobung - Durchführung des Wochenmarktes Bitterfeld-Wolfen, OT Wolfen für
Dienste der Stadt Bitterfeld-Wolfen
Die Sachbereiche Wohngeld und Soziale Dienste sind ab Montag, die Zeit vom 01.01.2009 bis 31.12.2012
09.06.2008 am Verwaltungssitz im Ortsteil Greppin, also im
Greppiner Rathaus, in der Bahnhofstraße 5, beheimatet.
Diese beiden Sachbereiche werden stark von den Bürgerinnen und
Bürgern genutzt.
Die zentrale Lage des ehemaligen Rathauses des OT Greppin war darum für die Unterbringung gerade dieser Sachbereiche ausschlaggebend. So ist der Verwaltungssitz im Ortsteil Greppin ausgesprochen
günstig mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Der Haltepunkt der Bahn liegt in unmittelbarer Nähe des Verwaltungssitzes und
ist über einen Fußgängertunnel gut erreichbar. Die Bushaltestelle des
ÖPNV befindet sich in der ebenfalls nahegelegen Walther-RathenauStraße. In der Umzugswoche bleiben die beiden Sachbereiche vom
02.06.08 bis 06.06.08 geschlossen.
Wir bitten dafür um Verständnis.
Ab 09.06.08 sind dann die Mitarbeiterinnen der Sachbereiche Wohngeld und Soziale Dienste wieder für Sie da.
Die telefonische Erreichbarkeit ist ebenfalls ab 09.06.2008 gesichert:
Telefon-Zentrale:
034 93/ 30170
Fax-Zentrale:
034 93/ 3017128
SB Wohngeld:
03493/ 3017115 und 3017116 und 3017117
SB Soziale Dienste: 03493/3017125 und 3017126.
Rollstuhlfahrer oder Gehbehinderte haben die Möglichkeit, einen Klingelknopf, der sich am Hintereingang des Gebäudes befindet, zu nutzen. Die Mitarbeiterinnen werden Ihnen dann zur Verfügung stehen.
Für das nächste Jahr ist der Bau eines behindertengerechten Zugangs
geplant.
SB Organisation
BWA 10-08 vom 06.06.08
Die Stadt Bitterfeld-Wolfen (ca. 48.000 Einwohner) beabsichtigt im Rahmen der Neuordnung des kommunalen
Marktwesens zum 1. Januar 2009 den Betrieb des Wochenmarktes im Ortsteil Wolfen (ca. 22.500 Einwohner)
zu vergeben. Es wird eingeladen, bis zum 30.06.2008 (Eingang bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen) Vorschläge zu einem Betriebskonzept einzureichen.
Hinweis:
Bei dem vorgesehenen Teilnahmewettbewerb handelt es
sich um einen freien Ideenwettbewerb, der nicht den Regelungen des 4. Teils – Vergabe öffentlicher Aufträge §§
97 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung
(GWB) oder der VOL/A Abschnitt 1 unterliegt.
Die Wettbewerbsunterlagen einschließlich Lagepläne
und Bildmaterial sind gegen eine Schutzgebühr in Höhe
von 5,00 Euro (per Verrechnungsscheck beizulegen) bis
zum 15.06.2008 (Eingang der Anfrage bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen) erhältlich bei:
Stadt Bitterfeld-Wolfen
Fachbereich Ordnungswesen
Postfach 1251
06755 Bitterfeld-Wolfen
Nähere Informationen können bei der Stadt BitterfeldWolfen, Fachbereich Ordnungswesen, Sachbereich Gewerbe, Tel. 03493-361177 oder 03493-361182 erfragt werden.
SB Gewerbe
Seite 9
Stadt Bitterfeld-Wolfen
Die
Stadt Bitterfeld-Wolfen
beabsichtigt das
bebauten Grundstück
in 06766 Wolfen-Bitterfeld, OT Holzweißig
Hauptstraße 16
zu veräußern.
Objektbeschreibung:
Die Liegenschaft befindet sich im alten, dörflich geprägten Teil des Ortsteiles
Holzweißig. Die Grundstücksfläche beträgt ca. 885 m²: Hiervon sind ca. 325 m² mit
einem dreigeschossigen Gebäude (Baujahr ca. 1920) zzgl. einem zweigeschossigen
Anbau (Baujahr ca. 1980) und mehreren Schuppen bebaut. Das Hauptgebäude ist ein
altes Schulgebäude, das später zu einem Kindergarten umgebaut und bis zum Jahre
2005 genutzt wurde. Dieses ist voll unterkellert und hat inklusive des Anbaues und
des Kellers eine Gesamtnutzfläche von ca. 409 m².
Zulässige Nutzung:
·
Regelmäßig:
·
Wohngebäude,
·
Versorgung des Gebietes dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaft, nicht
störende Handwerksbetriebe
·
Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke
Ausnahmsweise:
·
Betriebe des Beherbergungsgewerbes
·
sonstige nicht störende Gewerbebetriebe
·
Anlage für Verwaltungen
·
Gartenbaubetriebe
Kaufpreis: 65.000,00 € zzgl. Vermessungskosten
Schriftliche Kaufangebote und ein verbindlicher Nutzungsvorschlag sind bis
spätestens 14.07.2008 in einem verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift
„Kaufangebot Grundstück Hauptstraße 16 im OT Holzweißig“
zu richten an: Stadt Bitterfeld-Wolfen
Sachbereich Liegenschaften
Ortsteil Bitterfeld
Am Markt 07
06749 Bitterfeld-Wolfen
Tel.
0 34 93 / 361-325 o. 320
Telefax
0 34 93 / 361-151
e-mail:
[email protected]
SB Liegenschaften
™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™
Informationen zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit
Die Blauzungenkrankheit trat im August 2006 erstmals in Deutschland auf und verursachte seitdem eine Vielzahl von Krankheitsausbrüchen mit teilweise schweren Folgen in Schaf-, Ziegen und
Rinderbeständen. Sie ist eine nicht ansteckende, von bestimmten Stechmückenarten (Gnitzen)
übertragene Infektionskrankheit, an der ausschließlich Wiederkäuer (Schafe, Ziegen, Rinder, Hirsche) erkranken. Zu den Krankheitszeichen gehören Entzündungen der Schleimhäute und der
Haut, Lahmheiten, Rückgang der Milchleistung, Fieber, Tränenfluss, Nasenausfluss und in schweren Fällen Störungen des Allgemeinbefindens, Kopfschwellungen, vermehrter Speichelfluss sowie
eine geschwollene Zunge mit Blaufärbung (Blauzungenkrankheit). Im Jahr 2008 besteht für den
Tierhalter erstmals die Verpflichtung seinen Tierbestand an Schafen, Ziegen und Rindern gegen
die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Alle Schafe, Ziegen und Rinder (auch Klein- und
Hobbyhaltung) sollen flächendeckend gegen die Blauzungenkrankheit geimpft werden. Die Impfung ist für die Tierhalter verpflichtend. Der Impfstoff wird ab Juni vom Veterinäramt an die
praktizierenden Tierärzte ausgegeben. Die Tierhalter werden aufgefordert, ihrem Hoftierarzt die
Anzahl der zu impfenden Tiere mitzuteilen. Die Impfungen dürfen nur von Tierärzten durchgeführt werden; eine Impfung durch den Tierhalter selbst ist nicht zulässig. Schafe und Ziegen werden
einmalig geimpft, Rinder 2x mit einem Zeitabstand von 21-28 Tagen. Nachzuchten werden ab
einem Alter von 2,5 bis 3 Monaten geimpft. Der Impfschutz hält zwischen ½ und 1 Jahr lang (je
nach Hersteller). Gerade die besonders gefährdeten Schafe und Ziegen werden vorrangig geimpft.
Diese Bestände sollten möglichst bis Mitte/Ende Juni 2008 abgeimpft sein, damit rechtzeitig zur
Hauptflugzeit der Gnitzen (Mücken, die das Virus der Blauzungenkrankheit übertragen) ein Impfschutz besteht. In Gehegen gehaltene, empfängliche Wildtiere können auf Antrag des Tierhalters
nach Abschluss der Impfungen bei Rindern, Schafen und Ziegen und bei ausreichender Verfügbarkeit
von Impfstoffen ab Ende Juli/Anfang August 2008 mit in die Impfung einbezogen werden. Der
Impfstoff ist für die Tierhalter kostenlos. Für die Impfaktion erhalten die Halter, die ihre Tiere
bei der Tierseuchenkasse angemeldet haben, Beihilfen von der Tierseuchenkasse (weitere Informationen erhalten Sie bei der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt in Magdeburg: Tel.: 0391 / 7325011
bzw. im Internet: www.tierseuchenkassesachsen-anhalt.de; Anlage 25 zur Beihilfesatzung der Tierseuchenkasse Sachsen – Anhalt). Das Veterinäramt fordert alle Schaf- Ziegen- und Rinderhalter,
die ihre Tierhaltung bisher noch nicht gemäß § 26 Viehverkehrsverordnung im Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamt angemeldet haben, dringlich auf, dies unverzüglich nachzuholen,
um eine flächendeckende Impfung gegen diese Tierseuche zu gewährleisten. Außerdem sollten alle
Schaf- und Ziegenhalter die Kennzeichnung ihrer Tiere mit Ohrmarken überprüfen. Die Unterlassung der Meldung der Tierbestände stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die durch ein Bußgeld bis zu
einer Höhe von 25.000 Euro geahndet werden kann. Nähere Auskünfte erteilen die Mitarbeiter des
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Landkreises Anhalt-Bitterfeld (03923702554).
Seite 10
Mitteilung
Die Friedhofsverwaltung , OT Bitterfeld,
Friedensstr. 43, 06749 Bitterfeld-Wolfen,
bittet darum, dass sich Angehörige, Verwandte oder Bekannte der nachfolgend
aufgeführten Verstorbenen melden:
Grabstelle: U III A 0 /2
Verstorben: Krüger, Minna,1983
Smolarek, Reinhold, 1981
Bowens, Elli, 1989
Die Angehörigen, Verwandten oder Bekannten werden gebeten, sich spätestens
drei Monate nach dieser Bekanntmachung
bei der Friedhofsverwaltung zu melden.
™™™™™™™™™™™™™™™™™™™
Bekanntmachung der gefassten Beschlüsse
Der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen
führte seine 10. öffentliche/nicht öffentliche Sitzung am Mittwoch, dem 21.05.2008,
durch. Es wurden folgende Beschlüsse
gefasst:
Beschlussantrag - 68-2008
Aufstellung der Vorschlagsliste für die
Wahl der Schöffen für das Amtsgericht
Bitterfeld-Wolfen und die Strafkammern
des Landgerichts für die Wahlperiode beginnend ab 01.01.2009
Beschlussantrag - 78-2008
Erarbeiten eines Einzelhandelskonzeptes
(EHK) für die Stadt Bitterfeld-Wolfen
Beschlussantrag - 80-2008
Erarbeitung eines Marketingkonzeptes für
die Stadt Bitterfeld-Wolfen
Die vorstehenden Beschlüsse können ab
dem 06. Juni 2008 für die Zeit von 2
Wochen im Rats- und Bürgerbüro der
Stadt Bitterfeld-Wolfen, Ortsteil Wolfen,
Reudener Straße 70, Zimmer 101,
eingesehen werden.
SB Ratsbüro
™™™™™™™™™™™™™™™™™™™
Bekanntmachung
In der Stadtratssitzung am 21.05.2008 wurden
nachfolgend aufgeführte Beschlüsse gefasst:
68-2008 Aufstellung der Vorschlagsliste für die
Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen für das
Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen und die
Strafkammern des Landgerichts für die
Wahlperiode beginnend ab 01.01.2009
Der Beschluss-Nr. 68-2008 sowie dieAnlage zu
diesem Beschluss liegen ab 09.06.2008 für 7
Kalendertage zur Einsichtnahme im OT
Wolfen, Reudener Str. 70, 06766 BitterfeldWolfen, im Gebäude I, Raum 120/121und im
OT Bitterfeld im Historischen Rathaus,
Markt7, 06749 Bitterfeld-Wolfen, in der Stadtund Tourismusinformation zu den bekannten
Öffnungszeiten aus. Auf die gesetzliche
Einspruchsmöglichkeit (§ 37 GVG) wird
verwiesen. Gegen die Vorschlagsliste kann
binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der
Auslegungsfrist an schriftlich oder zu Protokoll
Einspruch mit der Begründung erhoben
werden, dass in die Vorschlagsliste eine Person
aufgenommen worden ist, die nach § 32 GVG
nicht aufgenommen werden durfte oder nach
den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden
soll.
SB Recht
BWA 10-08 vom 06.06.08
Stadt Bitterfeld-Wolfen
Bekanntmachung des Landesver- Ruhestörender Lärm
sich Betroffene mit der Bitte um die Beseitigung von Alltagswaltungsamtes - Referat Abwasser - Wenden
störungen an die Ordnungsbehörde, handelt es sich häufig um BeGemäß § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz SachsenAnhalt in Verbindung mit § 73 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz wird hiermit folgendes bekannt gemacht:
Dem Landesverwaltungsamt, als obere Wasserbehörde,
wurde für folgendes Vorhaben ein Antrag auf Planfeststellung vorgelegt:
Vorhaben:
Erweiterung des Gemeinschaftsklärwerkes
Bitterfeld-Wolfen um eine anaerobe Abwasservorbehandlungsanlage mit Faulung
und Blockheizkraftwerk
Gemarkung: Greppin
Vorhabenträger: GKW – Gemeinschaftsklärwerk
Bitterfeld-Wolfen GmbH
Die Antragsunterlagen zur wasserrechtlichen Planfeststellung nach § 155 des Wassergesetzes für das Land
Sachsen-Anhalt sind für jedermann zur Einsichtnahme
ausgelegt.
Ort:
Stadt Bitterfeld-Wolfen –
Hauptverwaltungssitz OT Wolfen,
Reudener Straße 70/72, Gebäude I, Zimmer
120/121 (Hauptamt, Frau Große)
06766 Bitterfeld-Wolfen
und
Stadt Bitterfeld-Wolfen – Verwaltungssitz
OT Bitterfeld, Markt 7,
Zimmer 217, 2.OG (Frau Wind)
06749 Bitterfeld-Wolfen
Zeitraum:
16. Juni – 16. Juli 2008; zu den ortsüblichen
Sprechzeiten
Einwendungsfrist: 01. August 2008
Einwendungen zum Vorhaben können innerhalb der
Einwendungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift am o.
g. Auslegungsort oder bei der Anhörungs- und Genehmigungsbehörde, dem Landesverwaltungsamt, ErnstKamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale) vorgebracht werden.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen
ausgeschlossen, die nicht auf besonderen
privatrechtlichen Titeln beruhen.
schwerden, deren Anlass von einem Nachbargrundstück, einer Nachbarwohnung, einer Baustelle, einer Gaststätte bzw. einem Biergarten
oder einer öffentlichen Veranstaltung ausgeht. Als Ruhestörung wird
die Belästigung anderer Personen durch Lärm bezeichnet.
In unserer dichtbesiedelten Stadt besteht grundsätzlich kein Anspruch
auf vollständige Ruhe. Das enge Zusammenleben vieler Menschen
bringt zwangsläufig einen gewissen Geräuschpegel mit sich. Führen
aber Geräusche zu einer erheblichen und unzumutbaren Beeinträchtigung, gelten folgende Rechtsgrundlagen:
- das Bundesimmissionsschutzgesetz sowie die einzelnen
Bundesimmissionsschutzverordnungen
- die Landesimmissionsschutzgesetze
- § 117 OwiG
- Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage
Eine allgemeine Rechtsgrundlage zum Schutz vor einer Ruhestörung
bietet § 117 OwiG: Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten
Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit
oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit
eines anderen zu schädigen.
Rasenmähen und andere durch Geräte und Maschinen verursachte
Ruhestörungen
Die Benutzung von Rasenmähern sowie anderen zu einer Ruhestörung führenden Geräten und Maschinen (gemäß der Aufzählung im
Anhang der 32. BlmSchV) ist gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 32. BlmSchV
(Geräte- und Maschinenlärmverordnung) für den Bereich von Wohngebieten, Erholungsgebieten etc. an Sonn- und Feiertagen ganztägig
sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr verboten.
Zusätzlich bestehen für bestimmte Geräte und Maschinen die in § 7
Abs. 1 Nr. 2 32. BlmSchV aufgeführten weiteren zeitliche Einschränkungen.
Vorsätzliche oder fahrlässig begangene Zuwiderhandlungen können
gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 32. BlmSchV i.V.m. § 62 BlmSchG mit einer
Geldbuße geahndet werden.
Zuständig bei einem Verstoß gegen die o.g. Rechtsnorm ist die
Immissionsschutzbehörde des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.
Im Mietrecht
Für Mieter ergibt sich zumeist aus der Hausordnung, welche Ruhezeiten einzuhalten sind. Des Weiteren sind in der Hausordnung oftmals
ausführlich beschrieben, welche Geräusche bzw. lärmverursachenden
Tätigkeiten zu welchen Zeiten zu unterlassen sind.
Hat der Vermieter den Mieter erfolglos aufgefordert, die Ruhestörung
Der Termin, an dem form- und fristgemäß erhobene zu unterlassen, so hat er nach einer ebenfalls erfolglosen Abmahnung
Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Behörden folgende Möglichkeiten:
erörtert werden, beginnt am
20. August 2008 um 09:00 Uhr
- Klage gegen den Mieter auf Unterlassung weiterer Ruhestörungen
Der Versammlungsraum ist bei dem
- Ausspruch einer ordentlichen Kündigung
Landesverwaltungsamt
- Ausspruch einer fristlosen Kündigung
Neuer Sitzungssaal
- Geltendmachung von Schadensersatz:
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale).
Auch ein Mieter hat Möglichkeiten, sich gegen Ruhestörungen von
Seiten anderer Mieter zur Wehr zu setzen. Er kann seinen Vermieter
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auffordern, eine der obigen Maßnahmen gegen die Ruhestörung zu
kann auch ohne ihn verhandelt werden.
ergreifen. Weiterhin kann für den Mieter eine Klage gegen seinen
Die Erörterung ist nicht öffentlich. Zugelassen sind nur Nachbarn auf Unterlassung weiterer Störungen in Betracht kommen.
der Träger des Vorhabens, Personen, die form- und Gegen diese Art der Ruhestörung können privatrechtliche Verfahren
fristgemäß Einwendungen erhoben haben, die Behörden eingeleitet werden. Das subjektive Empfinden des in seiner Ruhe geund Betroffene. Die Benachrichtigung über den störten Nachbarn kann aber für eine gerichtliche Beurteilung nicht
Erörterungstermin der Personen, die Einwendungen maßgeblich sein. Denn was der eine nicht einmal zur Kenntnis nimmt,
erhoben haben sowie die Zustellung der Entscheidung stört den anderen bereits erheblich.
über Einwendungen kann durch öffentliche Zum einen werden daher zur Beurteilung einer Ruhestörung die TA
Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Lärm und die VDI-Richtlinie 2058 entsprechend herangezogen werBenachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen den. Eine Ruhestörung beurteilt sich danach, ob sich ein so genannsind.
ter Durchschnittsbenutzer durch den Geräuschpegel gestört fühlen
Landesverwaltungsamt, Referat Abwasser
würde.
BWA 10-08 vom 06.06.08
Seite 11
Stadt Bitterfeld-Wolfen
Letzter Teil der Informationsreihe – Verkehrsvorschriften –
M. Rechter Fahrbahnrand - § 12 Abs. 4
Satz 1 StVO
Wenn ein Seitenstreifen nicht zur Verfügung steht, ist zum Parken, in der Regel
auch schon zum bloßen Halten, an den
rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung
heranzufahren. Zweck der Vorschrift ist es,
im Interesse der Sicherheit und der Flüssigkeit des Verkehrs jede unnötige
Einengung der dem fließenden Verkehr
dienenden Flächen zu vermeiden. Folglich
ist so weit wie möglich an den rechten
Bordstein heranzufahren und das Fahrzeug, auch ein Motorrad oder Motorroller, parallel zum Fahrbahnrand abzustellen. Es ist aber nicht zu verlangen, dabei
mit den rechten Fahrzeugrädern den Bordstein fast oder wirklich zu berühren, denn
dies widerspräche, wegen der damit verbundenen Gefahr des Herbeiführens verborgener Reifenschäden, gänzlich den
Bemühungen um die Verkehrssicherheit.
Sehr enges Heranfahren an den Bordstein
erschwert auch das Rangieren in engen
Parklücken. Bei durchschnittlichen Verhältnissen ist deshalb die Einhaltung eines geringen, verkehrstechnisch bedingten Abstandes der Fahrzeugräder zum
Bordstein unbedenklich.
Nach Wortlaut und Zweck der Vorschrift
ist das Schrägparken nicht zulässig, es sei
denn, dass die Straßenverkehrsbehörde
durch eine Parkflächenmarkierung oder
durch Zeichen 314 mit Zusatzschild das
Schrägparken ausdrücklich angeordnet
hat. Ein schräg geparktes Fahrzeug befindet sich nicht möglichst dicht am
Fahrbahnrand, wie es dem § 12 Abs. 4 Satz
1 StVO entspricht. Dies gilt auch für Mikro-PKW´s (z. B. ein “Smart”), das heißt,
auch für diese Fahrzeuge ist das Quer- und
Schrägparken nur zulässig, wo es abweichend von der Grundregel des
Längsparkens durch Verkehrszeichen angeordnet wird. In der Rechtsprechung und
im Schrifttum wird unter Hinweis auf das
Gebot des platzsparenden Parkens nach §
12 Abs. 6 StVO aber auch die Auffassung
vertreten, das Quer- oder Schrägparken sei
ohne ausdrückliche Gestattung erlaubt,
wenn der fließende Verkehr nicht behindert wird. Dies soll auch für Motorräder
gelten. Dagegen spricht, dass es die Straßenverkehrsordnung nicht der EntscheiSeite 12
dung des Kraftfahrers überlässt, die Art
des Heranfahrens an den Fahrbahnrand
selbst zu bestimmen.
Die Fahrbahn ist der für den Fahrzeugverkehr bestimmte Teil der Straße. Der
Fahrbahnrand ist die Grenze zwischen der
Fahrbahn und anderen Straßenteilen oder
sonstigen Flächen.
Die Abgrenzung muss für die Verkehrsteilnehmer äußerlich erkennbar sein. Sie
kann sich aus einer Fahrbahnbegrenzung
durch Zeichen 295 (Markierung) oder aus
der Art der baulichen Gestaltung (z.B.
Bordstein, unterschiedlicher Straßenbelag) ergeben.
Fahrbahnrand ist auch der quer verlaufende Abschluss einer Sackgasse.
N. Parkscheibe - § 13 Abs. 2 StVO
Dort, wo etwa das sogenannte Dauerparken unterbunden werden muss, genügt
die Regelung durch Parkscheibe, um diesen Zweck zu erfüllen.
Es gibt verschiedene Anwendungsformen
der Parkscheibe, nämlich die mit Zeichen
290/292 – Anfang und Ende des eingeschränkten Haltverbots für eine Zone –
und dem Zusatzschild 1040-32 – Parkscheibe 2 Stunden – oder mit Zeichen 314/
315 - Parkplatz/Parken auf Gehwegen –
und dem Zusatzschild 1040-32 – Parkscheibe 2 Stunden – bzw. 1040-33 – Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten
Flächen 2 Stunden -.
Im Falle der Parkscheibenregelung durch
die Zeichen 314/315 bedarf es einer Parkscheibe nur, wenn das Fahrzeug „geparkt”
wird, weil diese Zeichen nur Parkvorgänge
(3-Minuten-Grenze oder Verlassen des
Fahrzeugs) erfassen.
Privilegiert sind das Ein- oder Aussteigen
sowie das Be- oder Entladen. Das Ladegeschäft muss ohne Verzögerung durchgeführt werden, sonst geht die Ausnahmeregelung verloren. Nach Beendigung des
Ladegeschäftes muss weggefahren oder
eine Parkscheibe verwendet werden.
Die zulässige Höchstparkdauer darf nicht
überschritten werden. Bei einer Überschreitung der Parkzeit mit Benutzung einer Parkscheibe ist dem Parkenden keine
Karenzzeit nach Ablauf der Parkzeit zuzubilligen.
Das Nachstellen des Zeigers zur Verlängerung der Höchstparkdauer ist unzulässig. Zur Parküberwachung gilt unter anderem das Notieren der Reifenventilstellung als angebracht.
Das Parken ohne Parkscheibe ist auch
dann nicht gestattet, wenn die Höchstparkdauer nicht überschritten wird. Das Fahrzeug muss zur Erlangung der Parkerlaubnis eine von außen gut lesbare Parkscheibe haben.
Der Zeiger der Parkscheibe muss auf den
Strich der halben Stunde eingestellt sein,
die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.
Eine Feineinstellung ist bei der Parkscheibe weder möglich noch vorgeschrieben.
Beginnt die Parkzeit (Zeitpunkt des
Anhaltens) zur vollen halben Stunde, so
verlängert sich die zulässige Parkzeit um
30 Minuten, weil die Parkscheibe auch in
diesem Fall auf den Strich der halben Stunde einzustellen ist, die dem Zeitpunkt des
Anhaltens folgt.
Ordnungswidrig handelt, wer den Zeiger
weiter voraus einstellt. Das Auslegen
mehrer auf unterschiedliche Ankunftszeiten eingestellter Parkscheiben ist verboten. Ebenso ist eine Parkscheibe mit
Laufwerk, die den Zeiger automatisch
weiterbewegt, nicht vorschriftsmäßig.
Die Vorschrift betrifft, ausgenommen die
besonderen Fortbewegungsmittel nach §
24 StVO, alle Fahrzeuge.
Nach Sinn und Zweck der Regelung bedürfen auch Motorräder und Motorroller
(trotz gewisser Anbringungsprobleme) einer Parkscheibe. Eine Parkscheibe muss
dem im § 41 Abs. 2 Nr. 8 vorgegebenem
Bild 291 der StVO entsprechen. Ein handgeschriebener Zettel mit Uhrzeit ersetzt die
Parkscheibe nicht. Auf der Vorderseite der
Parkscheibe sind Zusätze, auch solche
zum Zwecke der Werbung unzulässig. Auf
der Rückseite der Parkscheibe kann Werbung betrieben werden.
Mit diesen zurückliegenden Informationen
zu Verkehrsregelungen sollte nochmals auf
Schwerpunkte hingewiesen werden, die
sich aus der Arbeit im Bereich Bußgeld
immer wieder als Problem für Autofahrer
darstellen.
Geschäftsbereich III
Ordnung und Bürger
BWA 10-08 vom 06.06.08
Stadt Brehna
Satzung der Stadt Brehna über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)
Aufgrund der §§ 4, 6 und 91 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568)
und aufgrund der §§ 2 und 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember
1996 (GVBl. LSA S. 405) jeweils in der derzeit geltenden Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Brehna in seiner Sitzung am 23.04.2008
die folgende Satzung beschlossen.
§1
Allgemeines
(1) Als Gegenleistung für Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten (im nachfolgenden: Verwaltungstätigkeiten) im
eigenen Wirkungskreis der Stadt werden nach dieser Satzung Gebühren und Auslagen - im nachfolgenden: Kosten - erhoben,
wenn die Beteiligten hierzu Anlass gegeben haben. Verwaltungstätigkeiten sind auch Entscheidungen über förmliche Rechtsbehelfe.
(2) Kosten werden auch erhoben, wenn ein auf Vornahme einer kostenpflichtigen Verwaltungstätigkeit gerichteter Antrag abgelehnt oder nach Aufnahme der Verwaltungstätigkeit vor der Entscheidung zurückgenommen wird.
(3) Die Erhebung von Kosten aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleibt unberührt.
§2
Höhe der Kosten – Kostentarif
(1) Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Kostentarif, der Bestandteil dieser Satzung ist. Anlage 1
(2) Auslagen nach § 6 werden grundsätzlich in der Höhe erhoben, in der sie tatsächlich entstanden sind; in den Fällen des § 6 Abs.
2 Nr. 8 ist die Höhe der Auslagen an Hand des Kostentarifs, der Bestandteil dieser Satzung ist zu ermitteln.
§3
Bemessungsgrundsätze
(1) Ist für den Ansatz einer Gebühr durch den Kostentarif ein Rahmen (Mindest- und Höchstsatz) bestimmt, so sind bei der
Festsetzung der Gebühr das Maß des Verwaltungsaufwandes sowie der Wert des Gegenstandes zur Zeit der Beendigung der
Verwaltungstätigkeit oder die Bedeutung der Verwaltungstätigkeit für den Gebührenschuldner zu berücksichtigen.
(2) Werden mehrere gebührenpflichtige Verwaltungstätigkeiten nebeneinander vorgenommen, so ist für jede Verwaltungstätigkeit
eine Gebühr zu erheben.
(3) Wird ein Antrag auf Vornahme einer Verwaltungstätigkeit
a) ganz oder teilweise abgelehnt oder
b) zurückgenommen, bevor die Verwaltungstätigkeit beendet ist, so kann die Gebühr bis auf ein Viertel des vollen Betrages
ermäßigt werden.
(4) Wird ein Antrag wegen Unzuständigkeit abgelehnt oder beruht er auf unverschuldeter Unkenntnis, so kann die Gebühr außer
Ansatz bleiben.
(5) Wird eine zunächst abgelehnte Verwaltungstätigkeit auf einen Rechtsbehelf hin vorgenommen, so wird die für die Ablehnung
erhobene Gebühr angerechnet.
§4
Rechtsbehelfsgebühren
(1) Soweit ein Rechtsbehelf erfolglos bleibt, beträgt die Gebühr für die Entscheidung über den Rechtsbehelf das Eineinhalbflache
der Gebühr, die für die angefochtene Verwaltungstätigkeit anzusetzen war, mindestens jedoch 10 €.
War für die angefochtene Entscheidung keine Gebühr anzusetzen, beträgt die Gebühr für die Entscheidung über den Rechtsbehelf 10 bis 500 €.
(2) Wird dem Rechtsbehelf teilweise stattgegeben oder wird er ganz oder teilweise zurückgenommen, so ermäßigt sich die aus
Abs. 1 ergebende Gebühr nach dem Umfang der Abweisung oder der Rücknahme, im Falle der Rücknahme auf höchstens 25 v. H.
(3) Wird der Rechtsbehelfsbescheid ganz oder teilweise aufgehoben oder zurückgenommen, so sind die gezahlten Rechtsbehelfskosten ganz oder teilweise zu erstatten, es sei denn, dass die Aufhebung allein auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben
desjenigen beruht, der den Rechtsbehelf eingelegt hat.
§5
Gebührenbefreiungen
(1) Gebühren werden nicht erhoben für
1. mündliche Auskünfte, soweit damit kein erheblicher Zeitaufwand verbunden ist,
2. Zeugnisse und Bescheinigungen in folgenden Angelegenheiten:
a) Arbeits- und Dienstleistungssachen,
b) Besuch von Schulen,
c) Zahlung von Ruhegehältern, Witwen- und Waisengeldern, Krankengeldern, Unterstützungen und dergleichen aus öffentlichen und privaten Kassen,
d) Nachweise der Bedürftigkeit,
3. Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten, die die Stundung, Niederschlagung oder den Erlass von Verwaltungskosten betreffen,
BWA 10-08 vom 06.06.08
Seite 13
Stadt Brehna
4. steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge,
5. Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten, zu denen in Ausübung
öffentlicher Gewalt eine andere Behörde im Lande, eine Behörde des Bundes oder die
Behörde eines anderen Bundeslandes Anlass gegeben hat, es sei denn, dass die
Gebühr einem Dritten zur Last zu legen ist,
6. Maßnahmen der Amtshilfe,
7. Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten zu Baumschutzangelegenheiten
mit der Zielstellung “Erhalt des Baumes”.
(2) Von der Erhebung einer Gebühr kann über die in Abs. 1 genannten Fällen hinaus ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn
daran ein öffentliches Interesse besteht.
(3) Abs. 1 und 2 werden bei Entscheidungen über Rechtsbehelfe nicht angewendet.
§6
Auslagen
(1) Werden bei der Vorbereitung oder bei der Vornahme von Amtshandlungen oder sonstigen Verwaltungstätigkeiten Auslagen
notwendig, die nicht bereits mit der Gebühr abgegolten sind, so hat der Kostenschuldner sie zu erstatten. Dies gilt auch, wenn
eine Gebühr nicht zu entrichten ist. Auslagen hat der Kostenschuldner auch dann zu erstatten, wenn sie bei einer anderen am
Verfahren beteiligten Behörde entstanden sind; in diesen Fällen findet ein Ausgleich zwischen den Behörden nur statt, wenn die
Auslagen im Einzelfall 25,00 € übersteigen. Als Auslagen gelten auch Kosten, die einer am Verfahren beteiligten Behörde entstanden sind, ohne dass sie gegenseitig ausgeglichen werden.
(2) Als Auslagen werden insbesondere erhoben:
1. Postgebühren für Zustellungen und Nachnahmen sowie für die Ladung von Zeugen und Sachverständigen. Wird durch
Bedienstete der Stadt zugestellt, so werden die für die Zustellungen durch die Post mit Zustellungsurkunde entstehenden
Postgebühren erhoben.
2. Telefaxgebühren sowie Gebühren für Ferngespräche,
3. Kosten öffentlicher Bekanntmachungen,
4. Zeugen- und Sachverständigengebühren,
5. bei Dienstgeschäften entstehende Reisekosten,
6. Beträge, die anderen Behörden oder anderen Personen für ihre Tätigkeit zu zahlen sind,
7. Kosten der Beförderung oder Verwahrung von Sachen,
8. Schreibgebühren für weitere Ausfertigungen, Abschriften, Durchschriften, Auszüge, Kosten für Fotokopien, Lichtpausen und
Vervielfältigungen nach den im Kostentarif vorgesehenen Sätzen.
(3) Beim Verkehr mit den Behörden des Landes und beim Verkehr der Gebietskörperschaften (einschl. Verwaltungsgemeinschaften)
im Lande untereinander werden Auslagen nur erhoben, wenn sie im Einzelfall den Betrag 25,00 € übersteigen.
§7
Kostenschuldner
(1) Zur Zahlung der Kosten ist verpflichtet,
1. wer zu einer Verwaltungstätigkeit Anlass gegeben hat,
2. wer die Kosten durch eine der Stadt gegenüber abgegebene oder ihr mitgeteilte Erklärung übernommen hat,
3. wer für die Kostenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.
(2) Kostenpflichtiger nach § 4 ist derjenige, der den Rechtsbehelf eingelegt hat.
(3) Mehrere Kostenschuldner sind Gesamtschuldner.
§8
Entstehung der Kostenschuld
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Beendigung der Verwaltungstätigkeit oder mit der Rücknahme des Antrages.
(2) Die Verpflichtung zur Erstattung der Auslagen entsteht mit der Aufwendung des zu erstattenden Betrages.
§9
Festsetzung, Fälligkeit und Vollstreckung
(1) Gebühren und Auslagen werden durch Bescheid festgesetzt. Sie werden mit Bekanntgabe der Kostenentscheidung an den
Kostenschuldner fällig, wenn nicht der Bescheid einen anderen Zeitpunkt bestimmt.
(2) Amtshandlungen und sonstige Verwaltungstätigkeiten können von der vorherigen Zahlung der Kosten oder von der Zahlung
oder Sicherstellung eines angemessenen Kostenvorschusses abhängig gemacht werden. Soweit der Vorschuss die endgültige
Kostenschuld übersteigt, ist er zu erstatten.
(3) Gebühren und Auslagen werden im Verwaltungszwangsverfahren nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt vom 23. Juni 1994 (GVBl. LSA S. 710) in der jeweils geltenden Fassung vollstreckt.
§ 10
Billigkeitsmaßnahmen
Ansprüche aus dem Abgabenschuldverhältnis können entsprechend § 13 a KAG-LSA ganz oder teilweise gestundet werden,
wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung
nicht gefährdet erscheint. Ist deren Einziehung nach Lage des Einzelfalles unbillig, können sie ganz oder zum Teil erlassen werden.
Seite 14
BWA 10-08 vom 06.06.08
Stadt Brehna
§ 11
Anwendung des Verwaltungskostengesetzes
Soweit diese Satzung keine Regelung enthält, finden nach § 4 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) die Vorschriften des Verwaltungskostengesetzes und die allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) sinngemäß
Anwendung.
§ 12
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von
Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) der Stadt Brehna vom 02.03.2005 sowie die 1.
Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)
der Stadt Brehna vom 30.06.2005 außer Kraft.
Brehna, den 28.04.2008
Biedermann, Bürgermeister
Anlage 1 zur Satzung der Stadt Brehna über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis
(Verwaltungskostensatzung)
Kostentarife
Lfd. Nr.
Gegenstand
1.
Archivnutzung/Aktenauskünfte
1.1
Erlaubnis zur persönlichen Nutzung von Archivalien nach Herausgabe durch einen beauftragten
Mitarbeiter in den Räumen der Stadtverwaltung Bitterfeld-Wolfen für Archivalien in normalen
Formaten oder Überlieferungen je Auftrag/Thema
1.1.1 für Karten, Plakate, Bilder, Tonträger und andere Archivalien, deren Benutzung besonderen
technischen Aufwand erfordert
1.1.2 Benutzung von Bauunterlagen je Objekt und Gebäude
1.2. Schriftliche Auskünfte aus Archivgut und archivischem Sammlungsgut
1.2.1 Schriftliche Auskünfte einschließlich Ermittlung von Archivgut
nach
1.2.2 Abschriften oder Übersetzungen je nach Schwierigkeitsgrad je A4/B4-Seite,
sofern sie nicht durch Ablichtung hergestellt werden können
1.3. Reproduktion
1.3.1 Digitalisierung von Archivgut DIN A4
DIN A3
1.3.2 Genehmigung zur Verwendung von eigener Technik: Foto-/Videogeräte, Scanner, Kopierer
u.ä. je Auftrag (nur wenn der Erhaltungszustand des Archivgutes keine andere Möglichkeit
der Reproduktion zulässt, Entscheidung ist dem Archivar überlassen)
Kosten pro Ablichtung/Aufnahme
Ausdruck aus digitalen Dateien
1.4
Veröffentlichung von Reproduktionen
1.4.1 Wiedergabe in Printmedien je Bild oder Seite
Bei einer Auflage (Exemplare) bis zu 500
Bis zu 1000
Bis zu 10.000
Bis zu 50.000
Über 50.000
1.4.2 Wiedergabe in Film-, Fernseh- oder Hörfunkproduktionen je Minute Sendezeit
1.4.3 Verwendung im Internet je Seite/Bild
1.4.4 Verwendung bei Präsentationen oder Ausstellungen je Seite/Bild
1.5. Besondere Leistungen
1.5.1 Vorstehend nicht erfasste Leistungen werden nach dem entstandenen Aufwand gesondert
gerechnet
nach
2.
2.1
2.2
2.2.1
2.2.2
2.2.3
2.2.4
Ordnungswesen
amtliche Verwahrung von Führerscheinen
Beglaubigungen
Beglaubigungen für Bewerbungen, Rentenangelegenheiten, Prüfungszulassungen
und öffentliche Behörden
weitere Beglaubigungen zum persönlichen Bedarf (pro Seite)
Beglaubigungen von Unterschriften
Beglaubigungen in Erbschaftsangelegenheiten (pro Seite)
BWA 10-08 vom 06.06.08
Kosten in €
5,00
10,00
10,00
Zeitaufwand Pkt. 9
10,00-25,00
5,00
10,00
10,00
0,30
5,00
10,00
15,00
20,00
50,00
100,00
25,00
15,00
10,00
Zeitaufwand Pkt. 9
18,00
kostenfrei
3,60
4,00
3,60
Seite 15
Stadt Brehna
3.
3.1
Wirtschaftsförderung
schriftliche Auskunft zur Marktforschung und für wirtschaftliche Dispositionen und Prognosen
Grundgebühr
8,00
zzgl. je angefangene Seite
5,00
4.
4.1
4.1.1
4.1.2
4.2
4.2.1
4.2.2
4.3
4.4
4.5
4.6
Abgabe von Druckstücken und Kopien
bis Format DIN A 4, pro Seite, einfarbig
* ab 10 Seiten
* ab 50 Seiten
bis Format DIN A 3, pro Seite, einfarbig
* ab 10 Seiten
* ab 50 Seiten
Kopien und Druckstücke farbig, je Seite A4
Kopien und Druckstücke farbig, je Seite A3
ab Format DIN A 3, Herstellungskosten durch Kopierbüro
Abgabe von eigens erstellten Druckstücken (Satzungen, Verzeichnissen,
statistischen Erhebungen u.ä.)
4.7
5.
5.1
5.2
5.2.1
5.2.2
5.2.3
5.3
5.4
5.5
5.6
5.7
5.8
5.9
5.10
6.
6.1
6.1.1
6.1.1.1
Sonderleistungen
pro Ringheftung mit Klarsichtfolie
pro Thermobindung
pro Heftung/pro Falzung
pro Klebebindung
pro bedruckter Binderücken
Layoutentwurf
analog Pkt. 4.1 bis 4.4 zzgl.
Zeitaufwand Pkt. 9
1,00
0,80
0,10
1,00
1,00
Zeitaufwand Pkt. 9
Vermögensverwaltung, Steuer- und Finanzverwaltung, Liegenschaften
Bearbeitung von Bürgschaftsanträgen
75,00
Vermögensverwaltung
Löschungsbewilligungen und Pfandentlassungerklärungen zugunsten Dritter,
insbesondere gegenüber Auflassungs-/Rückauflassungsvormerkungen und
Vorkaufsrechten sowie Belastungen
30,00
Vorrangseinräumungserklärungen zugunsten Dritter, insbesondere gegenüber
Auflassungsvormerkungen und Vorkaufsrechten sowie Belastungen
25,00
Zustimmungserklärungen zugunsten Dritter, insbesondere gegenüber
Auflassungsvormerkungen und Vorkaufsrechten sowie Belastungen
20,00
Sonstige Erklärungen für Rechte, die nicht unter die Ziffern 5.2.1 bis 5.2.3 fallen
25,00
Erteilung eines Zeugnisses (nach BauGB, DschG u.a.)
55,00
Zweitausfertigung von Miet- und Pachtverträgen
15,00
Aufstellung über den Stand des Steuerkontos für jedes Haushaltsjahr
3,00
Zweitausfertigung von Steuer- und sonstigen Quittungen
3,00
Ersatzstücke für verlorene Hundesteuermarken
3,00
Bescheinigung über öffentliche Abgaben früherer Jahre/ pro Jahr
3,00
Feststellungen aus Konten und Akten
nach Zeitaufwand Pkt. 9
Bauplanung, Bauverwaltung
Grundkarte
Ausgabe in Plotform
im Maßstab 1:100
im Format DIN A 1
im Format DIN A 2
im Format DIN A 3
im Format DIN A 4
6.1.1.2 im Maßstab 1:200
im Format DIN A 1
im Format DIN A 2
im Format DIN A 3
im Format DIN A 4
6.1.1.3 im Maßstab 1:500
im Format DIN A 1
im Format DIN A 2
im Format DIN A 3
im Format DIN A 4
6.1.1.4 im Maßstab 1:1000
im Format DIN A 1
im Format DIN A 2
im Format DIN A 3
im Format DIN A 4
Seite 16
0,30
0,15
0,10
0,50
0,25
0,15
1,00
1,50
zzgl. Zeitaufwand nach Pkt.9
15,00
13,00
8,00
7,00
20,00
15,00
9,00
8,00
49,00
31,00
23,00
18,00
102,00
67,00
43,00
29,00
BWA 10-08 vom 06.06.08
Stadt Brehna
6.1.2 Formatfreie Ausgaben
6.1.2.1. Grundgebühr je 1.000 qm Originalfläche bei Maßstab bis 1:1000 bei Flächen mit dichter Bebauung 0,80
bei Flächen mit mittlerer Bebauung
0,60
bei Flächen mit leichter Bebauung
0,40
bei unbebauter Fläche
0,10
6.1.2.2 Grundgebühr je 1.000 m² Originalfläche bei Maßstab größer als 1:1000
bei Flächen mit dichter Bebauung
0,40
bei Flächen mit mittlerer Bebauung
0,25
bei Flächen mit leichter Bebauung
0,15
bei unbebauter Fläche
0,05
6.1.3 Ausgabe in digitaler Form
6.1.3.1 Grundgebühr je 1.000 m² Originalfläche bei Flächen mit dichter Bebauung
8,00
bei Flächen mit mittlerer Bebauung
6,00
bei Flächen mit leichter Bebauung
4,00
bei unbebauter Fläche
1,00
6.1.4 Übersichtskarten ab Maßstab 1:3000
6.1.4.1 Grundgebühr
im Format DIN A 0
41,00
im Format DIN A 1
20,00
im Format DIN A 2
10,00
im Format DIN A 3
5,00
6.2
für Punkt 6.1.1.1 bis 6.1.4.1 gilt zzgl. manueller Bearbeitungsaufwand,
nach Zeitaufwand Pkt. 9
6.3
Planungen und sonstige planerische Unterlagen
6.3.1 Abgabe von Bauleitplänen
im Format DIN A 0
46,00
im Format DIN A 1
36,00
im Format DIN A 2
26,00
im Format DIN A 3
8,00
im Format DIN A 4
5,00
6.3.2 Sonstige Unterlagen
Flächennutzungsplan (FNP)
45,00
Stadtentwicklungskonzept (STEK)
30,00
sonstige Planungsunterlagen
Herstellungskosten
6.4
Planungs- und baurechtliche Auskünfte
6.4.1 städtebauliche Anfrage
nach Zeitaufwand Pkt. 9
6.4.2 Auskunft für Sachverständige und Sachverständigengutachten, je angefangene Viertelst. nach Zeitaufwand Pkt. 9
6.4.3 Befreiungsantrag
nach Zeitaufwand Pkt. 9
6.4.4 Vor-Ort-Begehung
nach Zeitaufwand Pkt. 9
6.5
Aufgrabungen in kommunalen Grundstücksflächen
6.5.1 Grundgebühr für die Bearbeitung des Antrages durch die Fachbereiche
87,00
6.5.2 Vorortbegehungen
nach Zeitaufwand Pkt. 9
6.5.3 Abnahmen
nach Zeitaufwand Pkt. 9
6.5.4 Verlängerung der Aufgrabungsgenehmigung
72,00
6.6
Ausleihen von Luftbildaufnahmen, pro Stück
8,00
6.7
Überlassen der Folie zum Selbstkopieren
Grundkarte Endprodukt DIN A 1
10,00
6.8
Verkehrszählungen für Dritte
Zählung 24 Stunden (inkl. Fahrtkosten)
150,00
6.9
Baumfällgenehmigung
6.9.1 Grundgebühren
26,00
6.9.2 zzgl. der Bearbeitungszeit
1. Stunde
gebührenfrei
je weiterer Zeitaufwand
nach Zeitaufwand Pkt. 9
6.10 Bewilligung von Zuwendungen zur Förderung von Werterhaltungsmaßnahmen an unter
Denkmalschutz stehenden Wohngebäuden
1% der Zuwendung
6.11 Erschließungskostenbescheinigung
17,00
7.
7.1
7.2
Ausfertigung von Verdingungsunterlagen bei öffentlichen Ausschreibungen
Ausschreibungen bis 50 Seiten
Ausschreibungen für jede weiteren 10 Seiten
BWA 10-08 vom 06.06.08
10,00
1,50
Seite 17
Stadt Brehna
8.
8.1
8.2
8.3
9.
9.1
9.2
9.3
9.4
Kommunalstatistik
Weitergabe von statistischen Informationen, Verzeichnissen, auf Anforderung gesondert
aufbereiteter statistischer Daten u.ä.
Kosten pro Seite
s.Pkt.4.1-4.4 zzgl.
Bearbeitungszeit Pkt. 9
jedoch mind. 2,00
Halbjahresberichte
5,00
Jahresberichte
8,00
Für Verwaltungstätigkeiten, die nach Art und Umfang im Einzelkostentarif nicht näher
bestimmt werden können, sind Gebühren nach Zeitaufwand festzusetzen (Angabe pro Stunde)
Beamte des höheren Dienstes und vergleichbare Bedienstete ab Entgeltgruppe 13
Beamte des gehobenen Dienstes und vergleichbare Bedienstete ab Entgeltgruppe 10
Beamte des mittleren Dienstes und vergleichbare Bedienstete ab Entgeltgruppe 3
sonstige Bedienstete
45,00
38,00
31,00
24,00
Weitere Gebühren für Verwaltungstätigkeiten im eigenen Wirkungskreis sind in gesonderten Satzungen geregelt.
™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™
Besuch bei unseren Freunden in Semoy vom 1. bis 4. Mai 2008
Am Abend des 30. April trafen wir uns,
eine Gruppe von 50 Leuten im Alter von 9
bis über 60 Jahre, auf dem Brehnaer
Marktplatz. Als wir uns alle im Bus platziert hatten, begann die lange Fahrt nach
Frankreich in unsere Partnerstadt.
Gegen Mittag des 1. Mai wurden wir herzlich von unseren Freunden empfangen
und unser gemeinsames Programm konnte starten. Zu Beginn wurden wir von
unseren Gastfamilien begrüßt, einige von
uns trafen gute Freunde wieder, andere
dagegen knüpften neue Bande. Den
Nachmittag und Abend verbrachten wir
in den Familien und nutzten die Zeit, uns
gegenseitig näher kennenzulernen und
kurze Ausflüge zu unternehmen z.B. ins
nahe liegende Orleans zum Jeanne d’Arc - Vorstellung des Projektes einer gemeinsamen Webseite der Partnerschaft
Fest, wenn auch mit Regenschirm. Am
Freitag führte uns ein gemeinsamer Aus- - Gemeinsamer Meinungsaustausch zu
neuen Technologien
flug zum Schloss von Versailles.
Der Schlosspark beeindruckte uns durch - Der Kinderrat von Semoy mit seinem
Kinderbürgermeister stellte sich vor
seine gepflegten Anlagen und Sehensund berichtete eindrucksvoll von seiwürdigkeiten wie z.B. vielfältige Springnen Aktionen und Plänen.
brunnen. Bei einem gemeinsamen Picknick
im Schlossgarten stärkten und erholten Anschließend wurde eine Ausstellung
wir uns und hatten Gelegenheit, uns nä- über die Europäische Union vorgestellt
her zu kommen.Der Nachmittag wurde und gemeinsam ein zweisprachiges Quiz
durch eine interresante Schlossführung zu diesem Thema durchgeführt. Um 11
gestaltet. Mit vielen neuen Eindrücken Uhr fand dann ein offizieller Empfang im
fuhren wir zurück nach Semoy. Den Abend Kulturzentrum statt. Ein Präsident der
verbrachten wir in den Gastfamilien und Region stellte Projekte im Rahmen der
hatten dabei die Gelegenheit, auch ande- Zusammenarbeit mit Sachsen- Anhalt vor.
re Familien zu treffen und schöne gemein- Der Nachmittag wurde zu sportlichen Besame Stunden bei reichhaltigen französi- tätigungen bei strahlendem Sonnenschen Speisen und Getränken zu genie- schein genutzt:
ßen. Andere organisierten ein gemeinsa- - Boulespiel für die Familien und Gäste
mes Fußballspiel am Abend. Samstag tra- - Volleyball für die Jugendlichen
fen sich dann am Vormittag verschiedene Danach folgte auch schon unser geselliArbeitsgruppen zum Erfahrungsaus- ger Abend vor der Abreise. Es wurden
viele Worte des Dankes von den Veranttausch.
wortlichen wie Bürgermeister und VorsitThemen waren:
zende der Arbeitsgruppen ausgetauscht
- Informations- und Kommunikationsund Geschenke überreicht.
technik
™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™™
Geschlossen
In der Zeit vom 28.07.-15.08.08 bleibt die Bibliothek wegen Urlaub geschlossen. Die
Ausleihfrist der ausgeliehenen Medien wird dementsprechend verlängert.
Seite 18
Unsere französischen Freunde bekamen
von uns Bitterfelder Bernstein überreicht
als gutes Zeichen für Dauer und Beständigkeit. Dies soll ein Symbol unserer
Freundschaft sein, die schon auf fast 14
stolze Jahre zurückblickt. Und warum soll
sie nicht auch bernsteinalt werden? Der
Anfang ist getan! Unsere Heimreise am
Sonntag, dem 4. Mai führte uns über Luxemburg. Wir bekamen die Gelegenheit
einer Stadtrundfahrt und einer Stadtführung, begleitet von einer Vertreterin
der Nationalagentur der Jugend Luxemburg. Es wurde ebenfalls ein Treffen organisiert mit zwei Luxemburger Mädchen,
die im Sommer zu uns nach Brehna kommen und eine Woche mit Jugendlichen
aus Semoy und aus Brehna gemeinsam
verbringen. Wir danken an dieser Stelle
allen Organisatoren und Verantwortlichen
für die erlebnisreichen Tage. All denen,
die durch ihre Sprachkenntnisse halfen,
die Verständigung zu verbessern und den
französischen Jugendlichen für die tolle
Bedienung während des Abschiedsabends. Wir finden es nachahmenswert,
wie unsere Gastgeber ihre Kinder und Jugendlichen aktiv in das Treffen einbezogen haben.
im Namen der Arbeitsgruppe
Gisela und Gerhard Paschold
Arbeitsgruppe Städtepartnerschaft
BWA 10-08 vom 06.06.08
Stadt Brehna
Umfangreichster Haushalt in der Geschichte der Stadt vom Stadtrat beschlossen
Auf seiner jüngsten Sitzung hat der Stadtrat die Haushaltssatzung und einen Haushaltsplan in der noch nie
dagewesenen Größenordnung von 8, 2 Mill. EUR (
Verwaltungshaushalt 5,4 Mill. /Vermögenshaushalt 2,8
Mill.) beschlossen.
Noch nie in der Geschichte konnten Stadträte über soviel
Einnahmen verfügen und 2738 EUR/Einwohner Geld
ausgeben, wie im laufenden Haushaltsjahr.
Ich wäre am Anfang meiner Amtszeit sehr glücklich gewesen, wenn ich nur eine halbwegs so stabile Ausgangssituation vorgefunden hätte. Die Refinanzierung von 5 Mill.
EUR aufgelaufener Schulden und ein Tiefstand bei den
Gewerbesteuereinnahmen von 300 TEUR machten mir
das Leben schwer, die anfänglichen Haushalte zwischen
Einnahmen und Ausgaben überhaupt auszugleichen. Dank
der intensiven und erfolgreichen Wirtschafts- und Ansiedlungspolitik in den letzten 7 Jahren ist Brehna ein beredtes Beispiel, wie wichtig erfolgreiche Unternehmen
neben der Arbeitsmarktverbesserung für eine stabile und
erträgliche Haushaltssituation einer Gemeinde sind. Mit
heute 3 Mill. EUR Gewerbesteuer und fast 0,5 Mill. EUR
Grundsteuer B aus der Wirtschaft offenbaren sich neue
Gestaltungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Wohn- und
Lebensqualität der Einwohner.
Der Aufbau stabiler und innovativer Unternehmensstrukturen ist auch in Brehna der wichtigste Grundpfeiler
für gesellschaftlichen Fortschritt. Wenn anfänglich leerstehende Produktionshallen und Freiflächen das Gewerbegebiet Wiesewitz zierten, so konnten in 14 Fällen für leerstehende Hallen und Freiflächen Neuinvestoren gewonnen und im Industriegebiet mit 6 neuen Ansiedlungen sowie 9 Erweiterungsinvestionen eine beachtliche
Wirtschaftsbasis dank der Unternehmer geschaffen werden. Wir haben allen Grund, den Unternehmen und ihren
Belegschaften zu danken, die Wertschöpfung hier erzeugen und die Steuergroschen für eine nachhaltige Daseinsfürsorge in harter Arbeit erwirtschaften.
Die Stadt ist heute vom Grunde her gut aufgestellt und
finanziell in bester Verfassung. Wir haben verantwortungsvoll und sparsam gewirtschaftet, wieder in Größenordnung Rücklagen gebildet, seit 2006 noch nicht einmal
Kassenkredite als Zwischenfinanzierung in Anspruch genommen und die Schulden um 2 Mill. EUR abgebaut.
Dazu erwarteten die Bürger zu Recht, dass der vorgefundene Investitionsstau in den Kindereinrichtungen und
vor allem im Straßenwesen angepackt wurde. Über das
mittelfristige Straßenbauprogramm wurden 9 Straßen seit
2001 mit 2,6 Mill. EUR aus dem Haushalt finanziert. In
den Umbau zur Grundschule und zum Hort sind über 300
TEUR geflossen.
Die Ausgabenpolitik war für mich als obersten Sachwalter zwangsläufig darauf gerichtet, den unverhältnismäßig
spärlichen investiven Teil Vermögenshaushalt (anfangs 500
TEUR) systematisch bis heute auf 2,8 Mill. EUR in 2008
aufzustocken, um Haushaltsmittel für notwendige Investitionen und sichtbare Verbesserungen im Stadtbild frei zu
lenken.
BWA 10-08 vom 06.06.08
Der Stadtrat mit seiner Mehrheitsfraktion hat für die
Haushaltsaufstellung 2008 die Spendierhosen rausgeholt. Der Haushalt in 2008, mit dem ich nicht in allen
Positionen einverstanden bin, stellt die Dinge dahingehend
wieder auf den Kopf, indem der konsumtive Teil
Verwaltungshaushalt zu stark um 2 Mill. EUR angewachsen ist. Natürlich ist es für jeden Stadtrat populärer, Gelder in dem soziokulturellen Bereich großzügig zu verteilen, als Schulden abzubauen und Rücklagen für Haushaltsrisiken zu bilden, aber das gerade macht eine solide
Haushaltswirtschaft aus. Es hört sich zwar gut an, z.B.
neue Erdenbürger mit Begrüßungsgeld von 1500 EUR zu
empfangen. Erstens, machen bei weitem nicht alle besser
situierten jungen Paare ihren Kinderwunsch davon abhängig und zweitens, wie schließen wir die Zweckentfremdung der Mittel aus? Außerdem gibt es kommunalrechtliche Bedenken, da die freiwillige Aufgabe ihren Ursprung nicht in der örtlichen Gemeinschaft hat, sondern
als Beihilfe zum Familienlastenausgleich nach Richtersprüchen zu werten ist, der in die Zuständigkeit des Bundes
bzw. Landes gehört. Mir wäre es wichtiger gewesen, alles verfügbare Geld in den zwingend notwendigen Neubau Kindertagesstätte zu stecken, für Bedürftige bei den
Elternbeiträgen zu helfen. Was mich außerdem etwas
befremdet hat, war, dass einzelne Stadträte öffentlich in
der Haushaltsdebatte den totalen Kehrausstandpunkt propagieren, um die Mitgift bei der Einheitsgemeindebildung
nur auf unsere Restschulden zu begrenzen. Das halte ich
jedem Partner gegenüber für unanständig und verantwortungslos. Brehna hat auf dem Weg in eine neue Gebietskörperschaft eine höhere Verantwortung gegenüber unseren Partnergemeinden, weil wir auf Grund unserer naturgegebenen Standortvorteile überhaupt erst zu dieser
Entwicklung gekommen sind und Menschen aus der ganzen Region unser Steueraufkommen erwirtschaften.
Schwerpunktaufgaben in 2008 sind:
1.
Ausgaben für materielle Verbesserungen der Schule:
144 TEUR, Kindertagesstätte: 90 TEUR. Damit
werden hauptsächlich der Schulspielplatz aufgebessert, das Fensterprogramm fortgesetzt, zusätzlich
im Hauptgebäude eine Toilette geschaffen und die
defekte Schulhofbeleuchtung erneuert. Besonders
froh bin ich, dass sich der Stadtrat auf meinen Vorschlag für den Neubau Kindertagesstätte geeinigt
hat, das stadteigene Gelände hinter dem Stadtbad
mit 90 TEUR Erschließungskosten vorzubereiten.
Dazu hoffe ich sehr, dass der Neubau ca. 3 Mill.
EUR in 2009 Wirklichkeit wird.
2.
Den größten Batzen Geld ( 750 TEUR) stecken
wir richtigerweise in den Straßenbau, weil wir dort
im Vergleich zu vielen Gemeinden den größten
Nachholbedarf haben und ein Hinausschieben den
Bürgern mehr aus der Tasche nehmen würde.
Winkelgasse und Kitzendorfer Platz sind mittlerweile
fertig, begonnen wird die Neue Straße und
Fortsetzung nächsten Seite
Seite 19
Stadt Brehna
3.
4.
5.
6.
Seite 20
als größtes Projekt mit 460 TEUR die Hallesche
Str. - gefördert mit 225 TEUR - in Angriff genommen. Ich hätte zur nachhaltigen Straßenlärmverminderung die Straße nach Poritzsch gebaut, die
Entscheidung des AZV zum Abwasserkanal liegt
vor, aber der Stadtrat hat abgelehnt. Zusätzlich werden ohne städtische Haushaltsmittel vom AZV die
Kläranlagen in Wiesewitz und Zennewitzer Platz
beseitigt und die Abwasserleitungen erneuert.
Um Wohnbauflächen für Bauwillige und Zuwanderer zur Verfügung zu haben, wird in diesem Jahr
die Erschließung des Wohnstandortes Pappelallee
mit 500 TEUR abgeschlossen. Wenn wir den
schnellen Siedlungserfolg haben wollen, müssen wir
mindestens den Grunderwerb subventionieren. Außerdem besteht ein kausaler Zusammenhang zwischen weiteren Industrieansiedlungen und
Bevölkerungswachstum. Wenn wir das Erste lassen, Aufbau des Industriegebietes II, brauchen
wir uns über Stagnation nicht zu wundern.
Die FFw hat natürlich immer ein großes Wunschprogramm, um das Haus und die Ausrüstung zu
verbessern. Wir geben unserer FFw wieder 165
TEUR in die Hand, weil mit einer modernen und
attraktiven Wehr Menschen leichter für die FFw
zu begeistern sind und die Aufgaben im Brand- und
Katastrophenschutz erfüllbar bleiben.
In den letzten Jahren haben wir den Bauhof zu einer leistungsfähigen Basis ausgebaut, damit die
Aufgaben beherrschbar und vor allem der allgemeine Ordnungs- und Sauberkeitszustand auf ein
ansprechendes Niveau entwickelt werden konnte.
Die Stadt muss für die Bürger im Punkte Ordnung
und Sauberkeit ein Vorbild sein, wenn wir andere
zum Mitmachen überzeugen wollen. Deshalb ist es
richtig, ständig in die Ausrüstung zu investieren,
damit die Arbeit effektiver wird. Die Zeit mit 20
Arbeitsagentur - Unterstützern ist vorbei.
Auch in diesem Jahr geben wir wieder 186 TEUR
für freiwillige Leistungen in den soziokulturellen
Bereich zur Unterhaltung der Häuser, zur Förderung von Vereinen und für die Jugend- und
Seniorenbetreuung aus. Die Vereine verdienen unsere Unterstützung, weil sie einen wertvollen Beitrag zur gesellschaftlichen Integration leisten.
Brehna ist auch eine Stadt des Sportes und erst
Recht eine Domäne des Kegelsportes, was durch
den Aufstieg in die Verbandsliga der ! MännerMannschaft Kegeln deutlich wurde. Die Männer
haben Lob und Anerkennung verdient, weil sie in
einem hart umkämpften Wettbewerb einen großen
sportlichen Erfolg errungen haben. Ich danke den
Vereinen, wie dem Reit- und Fahrverein, der
Schützengilde und dem Förderverein Stadt- und
Klosterkirche, dem Anglerverein und dem Sportverein, wenn sie mit Unterstützung der Stadt die
Dinge in die Hand nehmen und auch in diesem Jahr
wieder Bürger- und Vereinsfeste organisieren.
Besonders dankbar bin ich dem Leitungskollektiv
im Seniorenclub, weil dort Woche für Woche im
Ehrenamt eine ansprechende Seniorenbetreuung
stattfindet. Da es viele Nachfragen gibt, will ich
alle Interessierten wissen lassen, unser Traditions
bad wird nach dem Abschluss der Rohrerneuerung
in der Filterstation wieder geöffnet. Probleme
macht uns noch die Rettungsschwimmerbesetzung.
Meldungen werden entgegengenommen.
In eigener Sache:
Mit dem Wahlergebnis vom 2. März geht meine
Amtszeit nach 7 Jahren am 8. Juli zu Ende. Die
Mehrheit der Wähler hat als Souverän sich aus welchen Gründen auch immer gegen mich entschieden.
Das ist lebendige Demokratie und das muss man respektieren, auch wenn viele mit dem Urteil nicht zurechtkommen.
Trotzdem danke ich meinen Wählern, die sich bei
ihrem Vertrauensvotum nicht allein aus parteipolitischer Sicht, sondern wohl hauptsächlich von der
Leistungsbilanz meiner Amtszeit haben leiten lassen.
Man kann nicht allen alles Recht machen, Gemeinwohl steht nun mal vor Eigennutz. Mit 30 Jahren
Kommunalpolitik auf dem Buckel und davon 16 Jahre Bürgermeister, zählt man zum Urgestein und weiß,
wovon man redet, wenn es um sachliche Entscheidungen geht.
Für mich zählen zuerst Arbeit und Leistung in allen
Lebensbereichen und das Primat der Wirtschaft, weil
das die entscheidenden Grundlagen der menschlichen
Zivilisation sind. So habe ich mein Amt immer verstanden als Auftrag, im Dienste der Bürgerschaft
und im Sinne des Gemeinwohls, mich täglich in den
Karren zu spannen, mich selbst zu treiben. Da gibt
es sicherlich Mitstreiter, die mich nicht immer verstanden haben, aber das ist meine Lebenseinstellung
und meine Überzeugung.
Ich bin sehr dankbar, dass ich gewissermaßen als
Frontmann Politik gestalten durfte und gebe der Hoffnung Ausdruck, der zurückgelegte Weg findet im Urteil der Bürger seinen bleibenden Platz. Ein Mann
wie ich mit Herzblut für die Kommunalpolitik, der
gibt ein Amt ab, aber nicht seine politischen Grundsätze.
Ich bleibe Mitglied im Kreistag und in zwei Fachausschüssen. Auch wenn ich keinen Sitz im Stadtrat
habe, so werde ich für meine Wähler ein
Ansprechpartner bleiben und der Brehnaer Politik
sicherlich nicht mit politischer Abstinenz begegnen.
Ich gehe in der Hoffnung aus dem Amt, dass es für
Brehna so erfolgreich weiter geht und die Brehnaer
für alle Zeit ein Leben in Frieden, Freiheit und persönlichem Wohlergehen in einer attraktiven Stadt führen können.
Mit freundlichen Grüßen
W. Biedermann, Bürgermeister
BWA 10-08 vom 06.06.08
Stadt Brehna
Gemeinde Glebitzsch
An Spielpraxis gewonnen - Spenden- Glebitzscher Heimatverein 1998 e.V.
Auf den Spuren unserer Urahnen
aktion erfolgreich
Nach der schwierigen Anfangsphase im Trainingsspielbetrieb der weiblichen C/D -Jugend des TSV Blau-Weiß
Brehna, konnten die Mädels in weiteren Freundschaftsspielen erfolgreich Erfahrungen und Spielpraxis sammeln,
die uns von Mal zu Mal besser werden lässt. Anfang März
begrüßten wir die D-Jugend des SV Finken Raguhn in
unserem Kultur- und Sportzentrum in Brehna. Unsere Zielsetzung lag darin, insgesamt mindestens 15 Tore zu erzielen, was den Mädchen, die die letzten Spielminuten sehr
ehrgeizig bestritten und sich von ihrer besten Seite zeigten, auch glanzvoll gelang. Zum Ende erfreuten wir uns
über ein 16:35 an der Anzeigetafel. Unsere nächste Aufgabe erwartete uns aber schon, denn im April luden wir die
D-Jugend des Zweitligisten SV Concordia Delitzsch zu
uns ein. Die klare Überlegenheit der Delitzscher Mädchen
widerspiegelte sich im Endergebnis 6:42 für die Gäste. Am
Samstag, den 12. April, reiste der HG 85 Köthen mit seinem gesamten Nachwuchs an. Abwechselnd absolvierte
die E-Jugend von Brehna, sowie die C/D-Jugend ihre Spiele
gegen die Köthener. Nach einer aufregenden Endphase
mussten sich die Mädels mit knappen 17:19 Ergebnis geschlagen geben. Jedoch ermunterte dieses Ergebnis zu
weiteren großen Sprüngen. Auch im Saalekreis machten
wir uns als Neueinsteiger bekannt und fanden die Begegnung mit der C-Jugend des TuS Dieskau ebenfalls in
Brehna. Leider reichten auch diesmal die Kräfte nicht ganz
aus, sodass die Dieskauer Mädchen mit einem Sieg von
6:15 nach Hause fuhren.
Nun wartet die Turnierzeit auf uns, in der wir unsere spielerischen Fähigkeiten stärken möchten und uns den Nachbarvereinen als neuen Gegner präsentieren möchten.
Besonderen Dank gilt den Schiedsrichtern Benny Bode
und Carsten Seidel, die stets bei Heimspielen zur Stelle
sind und so eine optimale Vorbereitung für die kommende
erste Saison der Mädchen gewährleisten.
Am 10. Mai veranstalteten die kleinen Handballmädels
auf dem Markt in Brehna einen Pfingst- und Maibasar mit
selbstgebackenem Kuchen, Kaffee und ausreichend frischen Säften. Der große Andrang wurde anfangs gar nicht
von uns erwartet, sodass die Freude über die zahlreichen
Besucher noch größer ausfiel. Der frisch gebackene Kuchen mundete unseren Gästen besonders gut und bei dem
schönen sonnigen Wetter, welches uns an diesem Tag
sehr unterstützte, wurden auch schon mal ein paar mehr
Tässchen Kaffee getrunken, denn in der warmen Sonne
konnte man gemütlich die ersten Frühlingsgefühle aufkommen lassen. Vielen Dank an die Stadt Brehna, die uns
Tische und Bänke zur Verfügung stellte und Dankeschön
auch an Herrn Hubert, der uns diese zu Familie Dörge auf
den Hof transportierte.
Der leckere Nachmittagsschmaus wurde von uns auf
Spendenbasis durchgeführt, wobei die Überraschung
nach einem Blick in die „Klingeldosen” groß war.
Insgesamt freuten wir uns an diesem Tag über eingenommene 320,- €. Dabei gilt großen Dank an alle Gäste, die so
zahlreich spendeten. Besonderen Dank an die Firma Idealgerüstbau Graupner, die uns mit 50,- € unterstützte, an
meinen Opa Herrn Gerhard Schmiegler aus Zschornewitz,
der uns ebenfalls 50,- € in die Spendenbüchse steckte,
und ein herzliches Dankeschön an Herrn Hurich der
Firma BZB in Brehna, der uns 100,- € sponserte. Vielen
Dank auch an alle Eltern, die uns diesen schönen Nachmittag mit selbstgebackenen Kuchen und frisch gekochten Kaffee ermöglichten. Das eingenommene Geld wollen
wir nach gemeinsamer Absprache für Trainingsanzüge
verwenden.
J. Hohmann, Trainerin
BWA 10-08 vom 06.06.08
Auch in diesem Jahr fuhr der Glebitzscher Heimatverein 1998 e.V. in
die einstige Heimat unserer Urahnen, nach Böhmen, um uns über
Land und Leute und natürlich über die Geschichte zu informieren.
Diesmal ging es am 02.05.08 weit ins Land, nach Lipnice an der Sazava,
in die böhmisch- mährische Hochebene. Schon unser Hotel verriet
uns mit seinem Stilrestaurant mit Kachelofen, Klavier und einer ganzen Reihe von Requisiten, wo wir uns befanden.
Das Örtchen Lipnice und ganz besonders unser Hotel sind untrennbar verbunden mit dem Namen des Schriftstellers Jaroslav Hašek;
Autor des weltberühmten Werkes „Die Abenteuer des braven Soldaten Schwejk“.
Natürlich besichtigten wir sein Wohnhaus und machten uns ausführlich mit seinem Leben vertraut. Selbst Soldat im 1. Weltkrieg
bekam man den Eindruck, dass Hašek im wahren Leben durch und
durch ein Schelm war und seine Mitmenschen, insbesondere die intellektuellen Anteile, gehörig „auf die Schippe” nahm. Als Redakteur
verschiedener Zeitungen schrieb er eine Reihe von Humoresken und
korrespondierte mit Zoologen aus aller Welt über sich bis zur Bewusstlosigkeit betrinkende Papageien und gab Tipps zur Zucht von
Werwölfen.
Nach dem Krieg schrieb er die Humoreske vom „braven Soldat
Schwejk” welche jedoch unvollendet blieb. J. Hašek starb viel zu früh
in Lipnice a.d.S., wo er die letzten Jahre seines Lebens verbrachte, mit
39 Jahren an Tuberkulose.
Am nächsten Tag ging es dann gleich nach dem Frühstück nach
Kutna Hora, auf deutsch Kuttenberg. Eine Stadt mit einer malerischen Altstadt, die heute zum UNESCO Weltkulturerbe gehört. Früher war Kutna Hora die bedeutendste Stadt nach Prag. Der Abbau
von Silber, welches ein Mönch zufällig bei Gartenarbeiten auf dem
Weinberg fand, brachte der Stadt im Mittelalter den Aufschwung
und den Wohlstand. Nachdem der König der Stadt das Münzrecht
verlieh, wurde dort der berühmte Prager Groschen geprägt.
Wir besichtigten zuerst die
berühmte Knochenkirche,
ausgeschmückt mit über
40000 menschlichen Knochen und genossen die malerischen Gassen und Winkel der Altstadt. Nach dem
Mittagessen ging es dann
ziemlich eng zu, als wir mit
weißen Kutten, Schutzhelmen und Lampen ausgestattet, in den Stollen des
Silberbergwerkes hinab stiegen. Feucht-warm und vor allem sehr eng
war es im Stollen, der an seiner engsten Stelle 80 cm hoch und 40 cm
breit war. Da wollten wir dann doch keine Bergmänner sein und waren
froh, als wir wieder das Tageslicht erblickten. Abschließend gab es
noch einen kleinen Blick in die berühmte Kathedrale St. Barbara.
Mit einem guten Pils und einem deftigen Gulasch endete der Tag oder
besser der späte Abend in unserem stilistischen Hotelrestaurant. Der
letzte Tag brachte uns dann nach Litomerice, welche eine der ältesten
und schönsten Städte Böhmens ist und wo die Eger in die Elbe mündet. Zu Österreich-Ungarns Zeiten galt die Stadt als beliebtes Pensionisten-Paradies, da das Klima hier das wärmste in Böhmen ist. Deshalb wird auch an den Elbhängen böhmischer Wein angebaut.
Vorbei an der Jesuitenkirche zog es uns zum Marktplatz, welcher mit
außergewöhnlich schönen und sehr alten Fassaden lockte. Hoch
oben vom Turm des Kelchhauses erfuhren wir nicht nur Wissenswertes und Geschichtliches, sondern wir hatten auch einen kolossalen Ausblick auf die angrenzenden Weinberge der Region.
Nachdem wir im 1. Restaurant der Stadt, im „Haus zum schwarzen
Adler”, erbaut im Jahre 1564, zu Mittag gegessen hatten, fuhren wir
zurück nach Glebitzsch.
Im Monat Mai gratulieren wir nachträglich Herrn U. Oschecker am
10.05 und Herrn M. Uebe am 16.05. zu ihren Geburtstagen und wünschen Glück und beste Gesundheit.
Der Vorstand
Seite 21
Gemeinde Friedersdorf
Bekanntmachung
Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Friedersdorf am 05.05.2008
Öffentlich
12-2008
Zustimmung zum Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienhauses mit Pool, Flur 4, Flst.230/71
Gemeinde Mühlbeck
Sitzung des Bauausschusses der Ge- Bekanntmachung 20. Juni 2008
Beschluss
meinde Mühlbeck am 24.04.2008
Singen zum Sommeranfang
Sitzung des Gemeinderates
Öffentlich
12-2008
Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung eines Hinweisschildes „Steffis Blumenladen”
im Kreuzungsbereich Karl-Marx-Str./Str. des Friedens.
13-2008
Erteilung des Gemeindlichen Einvernehmens zum
Bauantrag „Anbau eines Bades” in der
Karl-Marx-Str. 30, Flur 2, Flurstück 179/2.
der Gemeinde Mühlbeck
am 06.05.2008
Öffentlich
15-2008
Ausscheiden
des
Gemeinderates
Herr
Michael Kössler
Die Kinder der Kindertagesstätte „Heidestrolche” Mühlbeck, die Chorgemeinschaft
Mühlbeck-Pouch-Friedersdorf e. V. und der
Förderverein zur Erhaltung der Mühlbecker
Kirche freuen sich auf Ihren Besuch des
diesjährigen Singens zum Sommeranfang.
Es findet in der Mühlbecker Kirche am 20.
Juni um 16:00 Uhr statt. Eingeladen und erwünscht sind alle aus nah und fern. J. Brück
Gemeinde Roitzsch
Die Zuckertütengruppe der „VILLA KUNTERBUNT“...
...aus Roitzsch wollte auf Reisen gehen , denn bald sagt sie unserem
Kindergarten: Auf Wiedersehen ...
Viel zu lange mussten wir bis zum 2. April 2008 schon warten, nun endlich
konnten wir zu unserer Abschlußfahrt starten.
Nach Zörbig, auf Gut Mößlitz sollte es gehen,
3 Tage wollten wir bleiben - oh wie schön!
Mit dem Reisebus fuhren wir vom Kindergarten los,
die Aufregung bei uns allen war riesengroß!
Endlich nun dort angekommen
wurden gleich die Zimmer in Augenschein genommen.
Jeder bekam sein Bett und auch seinen Schrank Gott sei Dank ...
Danach haben wir uns die Umgebung angeschaut,
Seidentücher bemalt und einen Holzberg für das Lagerfeuer gebaut.
Am nächsten Tag stand der Besuch des Bauernhofs auf dem Programm.
Und dann war die Gestaltung für unser Abendbuffett dran.
Wir durften schnippeln, backen, quirlen und tolle Tischdeko machen Lauter leckere und schöne Sachen.
Diese gab es dann am Abend festlich angerichtet,
jedes Kind konnte aussuchen und essen das war besonders wichtig.
Am Freitag, unserem letzten Tag nun,
besuchten wir noch die Wetterstation.
Viele interessante Dinge gab es da zu sehen.
Wir wissen nun sogar, wie die Farben eines Regenbogen entstehen.
Jetzt hieß es Abschied nehmen,
die Tage waren so schnell vorbei.
Wir traten unsere Heimreise an - oh weih.
Wir wären gerne noch geblieben,
doch wir mussten heim zu unseren Lieben.
Jede Reise nun einmal zu Ende geht Doch wir nehmen lauter schöne Erinnerungen mit.
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Liebe Kinder !
Erinnern werdet ihr euch auch bald an
unsere gemeinsamen Jahre im Kindergarten, denn am 23.8. wollt ihr zum Schulanfang nach Brehna starten. Wir hatten zusammen holprige und sehr schöne Zeiten - Unser Ziel war es immer euch gut
auf die Schule vorzubereiten. Nun müsst
ihr euern Weg ohne uns weiter gehen An alle Familien noch mal ein recht liebes Dankeschön: Für fleißige Unterstützung und nette Gaben, welche unsere
Arbeit oft erleichtert haben. Für die
Schulzeit wünschen wir allen Spaß und
viel Glück - Wir hoffen ihr denkt gern an
eure Kindergartenzeit zurück ...
Eure Erzieherinnen Sandra Langenberger
und Angela Mosch
BWA 10-08 vom 06.06.08

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