!!! IHR NEUER STRAHLENDER NACHBAR !!!
Transcription
!!! IHR NEUER STRAHLENDER NACHBAR !!!
!!! IHR NEUER STRAHLENDER NACHBAR !!! -DIE MOBILFUNKANLAGE AN DER SCHACHENSTRASSE 82- Liebe AnwohnerInnen Am 4. November vergangenen Jahres wurde die Baubewilligung für eine Mobilfunkantenne an der Schachenstrasse 82 an die Firma RELEX AG erteilt. Einige der Anwohner hatten bereits im Bewilligungsverfahren Einsprache gegen das Baugesuch erhoben und damit Ihre Missbilligung für eine weitere Antenne in ihrem Wohnumfeld kundgetan. Wie Sie auf der Situationskarte oben erkennen können, ist dies die 21. geplante Antenne in Rapperswil und Jona. Diese steht nur wenige Meter (ca. 50m) weiter als es die gesetzlich vorgeschriebene Minimaldistanz (46m) zur nächsten Anlage vorgibt. Weitere sechs Antennen überschneiden mit deren Abstrahlung massgeblich den Einspracheradius der neuen Antenne (s. Kreis in der Karte). Von einer Unterversorgung kann also keineswegs die Rede sein. Bis heute kann kein Mensch sagen, was genau bei Überlappungen der verschiedenen Strahlungen geschieht. Diese können sich aufschaukeln und somit verstärkt werden aber auch das Gegenteil kann der Fall sein. Tatsache ist, dass durch diese Überlappungen das Gefahrenpotential, welches ohnehin schon von dieser Technologie ausgeht, noch zusätzlich verstärkt wird. Und dies ist der Fall unabhängig, ob eine Antenne in Sichtweite ist oder nicht - Strahlung macht keinen Halt vor Mauern. Kontakt: Ortsgruppe SUMM - Für einen Sinnvollen Umgang Mit Mobilfunk Postfach 1252 - 8640 Rapperswil - Email: [email protected] - www.summ.info - Tel: 055 210 97 08 Die Geschichte scheint sich immer wieder zu wiederholen. Ähnlich wie beim Asbest oder DDT wurde mit dem Mobilfunk einfach eine Technologie eingeführt, ohne die Unschädlichkeit vorher nachzuweisen. Es wurden Grenzwerte festgelegt, welche nicht die Menschen schützen, sondern das ungehemmte Wachstum der Wirtschaft garantieren. Dabei ist die gesundheitsschädigende Wirkung seit den 30er Jahren bekannt. Zu den bekannten Symptomen gehören unter anderem: Konzentrationsstörungen, Gedächtnisverlust, Kopfschmerzen, Übelkeit, Schlafstörungen, eine generell erhöhte Krankheitsanfälligkeit bis hin zu Krebs. Es gibt aber auch zahlreiche neuere Forschungsergebnisse, welche die schädigende Wirkung bestätigen. So z.B. die von der EU geförderte und auch von der Schweiz mitfinanzierte REFLEX-Studie. Diese hat eindeutig nachgewiesen, dass die Strahlung das Erbgut bereits unter den geltenden Grenzwerten schädigen kann. Es liegt also an der Bevölkerung sich für die eigene Gesundheit und die der kommenden Generationen einzusetzen. Standortgeber sind laut ZGB, Art. 684 und Art. 679 für Schaden grundsätzlich haftbar. Bis heute ist es nicht möglich, sich gegen entstehenden Schaden zu versichern, welcher durch die permanente Einstrahlung der Mobilfunkantenne entsteht. Mobilfunkanlagen haben ausserdem beträchtliche Wertminderungen an benachbarten Grundstücken zur Folge. Auch dafür können Standortgeber haftbar gemacht werden. Schon einige Antennen haben sich dank des Drucks aus der Bevölkerung auf den Standortgeber verhindern lassen, wie das z.B. kürzlich auch in der Gemeinde Cham der Fall war. Es ist besonders wichtig, dass die betroffenen Anwohner nicht nur den Behörden, sondern auch den Standortgebern zeigen, dass sie nicht bereit sind, sich noch mehr verstrahlen zu lassen. Es geht nicht an, dass Betriebe wie die RELEX AG, sich auf Kosten der Bevölkerung bereichern. „Viele Menschen, die sich eine Antenne aufs Dach haben installieren lassen, fühlen sich von den Betreibern deshalb getäuscht, weil sie nicht damit gerechnet haben, dass ihre Umgebung derart negativ auf diese Standorte reagiert; das geht so weit, dass in den Geschäften der Vermieter von Funkanlagen nicht mehr eingekauft wird, dass in Banken Konten gekündigt werden und dergleichen mehr.“ (Frank Sommer, Münchner Rechtsanwalt) Aber wie überall gilt: wo kein Kläger, ist auch kein Richter. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig, die eigene Gesundheit und die der Familie zu beobachten. Wir bitten Sie also, falls die Antenne nicht verhindert werden kann und besonders, wenn Sie im näheren Umfeld der Antenne wohnen oder arbeiten, genau auf Symptome (s. Beispiele oben) zu achten, die für eine Elektrosmogbelastung typisch sind. Lassen Sie sich dies nach Möglichkeit auch von medizinischen Fachpersonen bestätigen. Im deutschen Naila z.B. haben Ärzte die Krankengeschichte der Anwohner in der Nähe von Antennen untersucht und konnten so einen eindeutigen Zusammenhang zwischen der erhöhten Krebsrate und den Antennen feststellen. Noch steht die Antenne nicht auf dem Dach der RELEX AG. Deshalb bitte ich Sie eindringlich, ihren Unmut gegen die neue Antenne mittels dem für Sie vorbereitetem Protestschreiben zum Ausdruck zu bringen. Bitte unterzeichnen Sie dieses Schreiben und senden Sie es bis spätestens 8. März 2006 an die Ortsgruppe SUMM zurück. Wir werden selbstverständlich Ihren Namen vertraulich behandeln. Die gesammelten Protestschreiben werden dann allesamt an die RELEX AG gesandt. Ausführlichere Informationen zur Antenne an der Schachenstrasse 82 finden Sie in Kürze auf unserer Homepage: www.summ.info. Mit freundlichen Grüssen Sophia Iten Kontakt: Ortsgruppe SUMM - Für einen Sinnvollen Umgang Mit Mobilfunk Postfach 1252 - 8640 Rapperswil - Email: [email protected] - www.summ.info - Tel: 055 210 97 08