"Antrag für Zuschuß von Erdgasfahrzeuge"
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"Antrag für Zuschuß von Erdgasfahrzeuge"
Gültig bis 31.03.2017 Antrag für Erdgasbetriebene Kfz Zuschuss Antragsteller: Straße: PLZ, Ort: Tel.: IBAN: DE bei (genaue Bankbezeichnung) Die Stadtwerke Bad Kissingen GmbH fördern im Rahmen des Projektes "Erdgas - Modellstadt Bayern" ohne Präjudiz für die Zukunft und ohne entsprechende rechtliche Verpflichtung die Anschaffung von neuen erdgasbetriebenen Fahrzeugen oder deren Umrüstung. 1. 500.- Euro pro neu zugelassenen PKW 150 kg ab 3 Fahrzeugen im Flottenbetrieb pro PKW Voraussetzung a) Förderbedingungen für Erdgasfahrzeuge der Stadtwerke Bad Kissingen GmbH (siehe Rückseite) b) Der Antrag kann erst zum Zeitpunkt der Zulassung gestellt werden. Mit der Antragstellung ist die Rechnung der Umrüstung bzw. der Neuanschaffung und der Fahrzeugschein in Kopie vorzulegen. c) Die Gewährung des Zuschusses ist eine freiwillige Leistung der Stadtwerke Bad Kissingen GmbH, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. d) Endet das Vertagsverhältnis zwischen Stadtwerke Bad Kissingen GmbH und dem Antragsteller für seinen Erdgasfahrzeug vor einem Zeitraum von fünf Jahren nach Gewährung der Fördermittel so verpflichtet sich der Antragsteller schon jetzt, den Förderbetrag zurück zu zahlen. 2. Auszahlung des Zuschusses a) der Zuschuss wird nur dem Fahrzeughalter, bzw. dem Besitzer gewährt, der die Kosten für die Umrüstung bzw. die Neuanschaffung trägt. 3. Dauer der Bewilligung für den Zuschuss Die Gewährung des Zuschusses ist bis zum 31.03.2017 begrenzt. 4. Fahrzeugdaten Fabrikat: Typ: Kennzeichen: Leistung: kW / PS Fahrgestellnummer: Ort, Datum Unterschrift Wird von den Stadtwerken Bad Kissingen GmbH ausgefüllt Die oben verlangten Voraussetzungen sind erbracht / nicht erbracht Bemerkungen: Der Antragsteller erhält den Zuschuss in Höhe von i.O. Datum: €.- erstattet. Förderbedingungen: Die Abgabe kostenlosen Erdgases und oder der Investitionszuschuss ist an eine Zulassung im Absatzgebiet der Stadtwerke Bad Kissingen GmbH gebunden und wird im Einzelfall unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Diese Förderung gilt für alle PKW Neufahrzeuge, PKW mit Tageszulassung, Jahreswagen und für PKW die im Auftrag des Fahrzeughalters umgerüstet werden und wird an die Fahrgestellnummer gebunden. Die Förderung ist demgemäß nicht übertragbar. Der Investitionszuschuss beträgt pro Fahrzeug 500 Euro. Ab 3 Fahrzeugen im Flottenbetrieb wird zusätzlich ein Zuschuss von 150 kg Erdgas je PKW gefördert und muss innerhalb von zwei Jahren an der Erdgastankstelle der Stadtwerke Bad Kissingen getankt werden. Eine Doppelförderung seitens der Stadtwerke und anderer Gasversorger für ein Fahrzeug ist nicht möglich. Die Fördergelder können nur in Anspruch genommen werden wenn das Fahrzeug anderweitig noch nicht bezuschusst wurde. Diese Förderung gilt bis zum 31.03.2017. Maßgeblich ist das Datum des Kaufvertrages bzw. bei umgerüsteten Fahrzeugen die Eintragung des Umbaus in die Fahrzeugpapiere. [stwkg082-V 1.0] Geschäftsführer Sitz der Gesellschaft Bad Kissingen Dipl.-Kfm. Manfred Zimmer Registergericht Schweinfurt HRB 3336 Vorsitzender des Aufsichtsrates Steuernummer: 205 / 139 / 00040 Oberbürgermeister Kay Blankenburg Banken Sparkasse Bad Kissingen IBAN: DE71 7935 1010 0000 0151 98 VR-Bank Bad Kissingen - Bad Brückenau eG IBAN: DE19 7906 5028 0005 7309 02 Postbank Nürnberg IBAN: DE77 7601 0085 0011 3678 50 Swift-BIC: BYLADEM1KIS Swift-BIC: GENODEF1BRK Swift-BIC: PBNKDEFF