Informationen und Erläuterungen zum Bescheid

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Informationen und Erläuterungen zum Bescheid
Informationen und Erläuterungen zum Bescheid über Grundbesitzabgaben 2007
I.
Allgemeines zum Grundbesitzabgabenbescheid
1.
Je Einheitswert wird ein gesonderter Grundbesitzabgabenbescheid erstellt. Existieren mehrere Einheitswerte, dann wird neben den Einzelbescheiden ein Summenbescheid erstellt, der die insgesamt zu zahlenden Beträge ausweist.
2.
Soweit der Stadtkasse Bad Münstereifel Einzugsermächtigung erteilt wurde, sind
keine Überweisungen zu veranlassen. In diesen Fällen ist auf den Grundbesitzabgabenbescheiden am unteren Rand "wird abgebucht" ausgedruckt.
3.
Sofern zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen noch nicht berücksichtigt werden konnten, ergehen hierzu umgehend berichtigte Grundbesitzabgabenbescheide.
4.
Auf die Rechtsbehelfsbelehrung im Grundbesitzabgabenbescheid wird besonders
hingewiesen, da
a)
b)
II.
die Frist von 1 Monat zur Erhebung des Widerspruches eingehalten werden
muss,
der Widerspruch die Zahlungsverpflichtung nicht aufhebt, es sei denn, die Aussetzung der Vollziehung wurde zugelassen oder eine Stundung ausgesprochen.
Fälligkeit
Die Zahlungen sind - soweit Sie keine Einzugsermächtigung erteilt haben – zu den
auf dem Abgabenbescheid vorgegebenen Terminen zu leisten.
III.
Abgabenarten
1.
Grundsteuer A und B
Berechnungsgrundlage ist der vom Finanzamt Euskirchen festgesetzte Steuermessbetrag, der mit dem städtischen Hebesatz vervielfacht wird.
Hebesatz Grundsteuer A = 265 %
Hebesatz Grundsteuer B = 391 %
Hinweis zur Festsetzung der Grundsteuer B bei selbst genutztem Wohnraum
Zahlreiche Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum haben Ende 2005 sowie
Anfang 2006 Widerspruch gegen die Festsetzung der Grundsteuer B eingelegt und
sich zur Begründung auf die damals anhängige Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht berufen.
Wie bereits im Amtsblatt Nr. 28/29 vom 12.07.2006 mitgeteilt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde gegen die Grundsteuer auf
selbst genutzten Wohnraum mit Beschluss vom 21.06.2006 (Az.: 1 BvR 1644/05)
nicht zur Entscheidung angenommen und damit abgelehnt.
2.
Abfallentsorgung
Die Abfallgebühr setzt sich aus einer von der Größe der Restmüllbehälter abhängigen Entsorgungsgebühr (Zusatzgebühr) und einer Grundgebühr zusammen.
o
Höhe der Restmüllbehältergebühr
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Gemäß § 4 der Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung in der derzeit
geltenden Fassung werden folgende Jahresgebühren für die Restmüllbehälter
erhoben:
Behältergröße
60 l-Behälter
80 l-Behälter
120 l-Behälter
240 l-Behälter
660 l Abfallcontainer
1.100 l-Abfallcontainer
o
Kaufgefäß
Mietgefäß
106,20 €
141,60 €
212,40 €
424,80 €
2.336,40 €
3.894,00 €
110,30 €
145,70 €
217,32 €
430,34 €
2.377,38 €
3.945,23 €
Grundgebühr
Gemäß § 2 der Gebührensatzung wird für jede an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossene Benutzungseinheit eine pauschale Grundgebühr erhoben.
Benutzungseinheit ist
- jeder Haushalt
- jede andere Nutzung innerhalb von in sich abgeschlossenen Einrichtungen,
wie Läden, Handwerksbetrieben, Geschäftsräumen, Praxen und dergleichen.
Die vom Anschluss- und Benutzungszwang für kompostierbare Abfälle befreiten Eigenkompostierer erhalten gemäß § 3 der Gebührensatzung einen Gebührennachlass in Höhe von 42,61 €, der auf die Grundgebühr angerechnet
wird.
Entsprechend der Gebührensatzung beträgt die
- volle Grundgebühr jährlich
- reduzierte Grundgebühr bei Eigenkompostierung jährlich
3.
65,55 €
22,94 €
Gebühren für Straßenreinigung und Winterwartung
Aufgrund der Gebührensatzung zur Straßenreinigungssatzung in der z.Zt. gültigen
Fassung beträgt die Gebühr je m Frontlänge aller Grundstücksseiten, die an die das
Grundstück erschließenden Straßen angrenzen oder diesen zugewandt sind bei
o
einer von der Stadt durchgeführten einmaligen wöchentlichen
Reinigung (Sommerreinigung) unabhängig von der Verkehrsbedeutung
der Straße
2,37 €
einer von der Stadt durchgeführten zweimaligen wöchentlichen
Reinigung (Sommerreinigung) unabhängig von der Verkehrsbedeutung
der Straße
4,74 €
o
Winterwartung von Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung
0,84 €
o
Winterwartung von Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung
0,85 €
o
Winterwartung von Anliegerstraßen
0,86 €
o
Winterwartung von Fußgängergeschäftsstraßen
0,88 €
o
4.
Hundesteuer
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Die Hundesteuer beträgt gemäß Hundesteuersatzung in der derzeit gültigen Fassung für den Fall, dass
o ein Hund gehalten wird
o zwei Hunde gehalten werden
75,-- € je Hund
o drei oder mehr Hunde gehalten werden
88,-- € je Hund
o ein Kampfhund gehalten wird
und zwar unabhängig von der Anzahl der darüber hinaus
gehaltenen Hunde
5.
62,-- €
614,-- € je Hund
Informationen und Auskünfte zu den Grundbesitzabgabenbescheiden
Rückfragen zu den Grundbesitzabgabenbescheiden beantworten die Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung Bad Münstereifel, Verwaltungsgebäude Marktstraße
15, Zimmer 126, Tel.: 505-204 (Herr Schmitz), Zimmer 120, Tel.: 505-206 (Frau
Breuer) oder Tel.: 505-205 (Frau Simon).
Nehmen Sie bitte am Abbuchungsverfahren teil !
Macht es Ihnen nicht große Mühe, die regelmäßig anfallenden Zahlungen immer korrekt
zu erledigen ?
Finden Sie es nicht lästig, wegen jeder einzelnen Überweisung in Ihrer Freizeit oder Mittagspause zur Bank oder zur Post zu gehen ?
Ist es Ihnen nicht auch schon einmal passiert, dass Sie einen Zahlungstermin versäumt
und deshalb eine Mahnung erhalten haben?
Den damit verbundenen Ärger und die anfallenden Kosten (Gebühren) können Sie sich
sparen, wenn Sie am sogenannten Abbuchungsverfahren teilnehmen!
Füllen Sie hierzu einfach die nachfolgend abgeruckte Ermächtigung zum Lastschrifteinzug
aus und senden diese an die vorgegebene Anschrift der Stadt Bad Münstereifel.
Entsprechende Vordrucke gibt es auch bei Ihrem Geldinstitut. Alles weitere erledigt die
Stadtkasse für Sie. Warten an den Kassenschaltern und lange Wege gibt es für Sie nicht
mehr.
Alle regelmäßig wiederkehrenden, auch in der Höhe unterschiedlichen Abgabenbeträge,
werden dann automatisch zu den einzelnen Fälligkeiten von Ihrem Girokonto abgebucht.
Die Abbuchung erfolgt pünktlich zum 15. eines Monats, in welchem der Betrag fällig ist.
Die jeweilige Belastung geht aus Ihrem Kontoauszug hervor. Im Auszug ist neben dem
Betrag das Kassenzeichen, zu dem die Abbuchung erfolgt, ersichtlich. Durch diese übersichtliche und lückenlose Einrichtung wissen Sie genau, wann Sie für welches Kassenzeichen bezahlt haben. Eventuelle Gutschriften oder Erhöhungen werden automatisch berücksichtigt, d.h. die Abbuchung wird dann entsprechend verringert bzw. erhöht.
Wenn Sie die erteilte Abbuchungsvollmacht widerrufen wollen, genügt eine kurze schriftliche Mitteilung an die Stadt Bad Münstereifel. Außerdem können Sie der Abbuchung innerhalb von 6 Wochen nach Belastung des Kontos bei Ihrem Geldinstitut widersprechen.
Soweit Sie Fragen zum Abbuchungsverfahren (Lastschrifteinzugsverfahren) haben, wenden Sie Sich bitte an die Stadt Bad Münstereifel, Frau Simon (Tel.: 02253/505-205).
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Absender:
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Vorname, Name
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Straße, Hausnummer
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Postleitzahl, Ort
An
Stadt Bad Münstereifel
- Abgabenabteilung (2401) Postfach 1240
oder per FAX
(02253)505-114
53896 Bad Münstereifel
Ermächtigung zum Lastschrifteinzug von Grundbesitzabgaben
Hiermit ermächtige ich die Stadtkasse Bad Münstereifel widerruflich, die von mir zu dem
unten aufgeführten Kassenzeichen zu zahlenden Grundbesitzabgaben bei Fälligkeit mittels Lastschrift von meinem Girokonto einzuziehen. Wenn mein Konto die erforderliche
Deckung nicht aufweist, besteht für mein Geldinstitut keine Verpflichtung zur Einlösung.
Kassenzeichen:
001.
•
- 0001
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Bezeichnung des Geldinstitutes
Bankleitzahl des Geldinstitutes
Girokonto-Nummer
Name, Vorname des Kontoinhabers
(Falls abweichend vom Absender)
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Ort, Datum
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Rechtsverbindliche Unterschrift des
Kontoinhabers