Gewaltverherrlichende Mixed Martial Arts
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Gewaltverherrlichende Mixed Martial Arts
Rede des Innenministers Lorenz Caffier auf der Landtagssitzung am 18.11.2009 „Gewaltverherrlichende Mixed Martial Arts- Veranstaltungen untersagen“ Schwerin, 18.11.2009 Nummer: Es gilt das gesprochene Wort! Anrede, als Innenminister dieses Landes befasse ich mich gerne mit Angelegenheiten des Sports. Es liegt mir zudem sehr daran, zu verdeutlichen, dass der Sport ein unersetzbarer Teil unseres sozialen und kulturellen Lebens ist und als solcher, auch in Zeiten allgemeiner Finanznöte, jedwede Unterstützung verdient. Die Materie, mit der sich der Landtag heute beschäftigt, nämlich gewaltverherrlichende „Mixed Martial Arts- Veranstaltungen“ hat indes nicht im Geringsten etwas mit Sport zu tun. Innenministerium Und so ist es eigentlich ein Widerspruch in sich, wenn ich Mecklenburg-Vorpommern als Sportminister heute hier vor diesem Hohen Hause zu Alexandrinenstraße 1 dem von den Regierungsfraktionen eingebrachten Antrag 19055 Schwerin Telefon: +49 385 588-2003 spreche. Aber zugleich bin ich dankbar für diesen Antrag, Telefax: +49 385 588-2971 zielt er doch in die richtige Richtung, und zwar darauf ab, E-Mail: [email protected] Internet: www.im.mv-regierung.de diese sogenannten Kampfveranstaltungen als das zu V. i. S. d. P.: Marion Schlender 2 bezeichnen, was sie gewaltverherrlichende und sind, mit der nämlich als Menschenwürde unvereinbare Exzesse! Diese Kampfveranstaltungen, die unter dem Namen „Mixed Martial – Arts MMA“ zusammengefasst werden, insbesondere das sog. „Ultimate Fighting“ und das „Extreme Fighting“ drängen derzeit aggressiv auf den Markt und ihre Organisatoren versuchen europaweit Veranstaltungen durchzuführen. Der Sportfernsehsender DSF bietet bereits feste Sendezeiten und eine „RealityShow“ zu den MMA an. Köln und Kiel waren bereits Veranstaltungsorte. Mit Blick auf diese nicht hinnehmbare Entwicklung wird sich die Sportministerkonferenz noch in dieser Woche, am 19./20. November mit dieser Thematik befassen. Und sie wird sich dabei veranlasst sehen, Folgendes klarzustellen: Derartige Kämpfe suchen den Begriff des Sports als Deckmantel, um dahinter den Charakter als reine Inszenierung von Brutalität und Gewalt kaschieren zu können. Diese Veranstaltungen, bei denen wichtige Grundregeln des Sports und gesellschaftliche Grundwerte eines fairen Miteinanders grob missachtet werden, verfolgen rein kommerzielle und gewaltverherrlichende Interessen und haben mit sportlichen Wettbewerben nichts gemein. Es ist daher nur konsequent und begrüßenswert, wenn auch der Deutsche Olympische Sportbund in seiner Erklärung vom 3. November 2009 klar stellt, dass „Ultimate 3 Fighting“ als Teil der so genannten „Mixed Martial Arts“ kein Sport ist. Angesichts der Gewaltexzesse der jüngsten Vergangenheit sind alle gesellschaftlichen Kräfte aufgerufen, Entwicklungen entgegenzutreten, die die Ausübung von Gewalt mit dem Etikett von üblichen gesellschaftlichen Handlungsformen versehen wollen. Besonders bedenklich ist, dass MMA-Wettbewerbe in Einzelfällen auch schon auf den Kinder- und Jugendbereich ausgedehnt worden sind. Auch der Jugendschutz dürfte daher ganz entscheidend gefordert sein. Anrede, klare politische Distanzierung ist das eine. Darüber hinaus muss es aber auch darum gehen, alle rechtlichen Instrumentarien auszuschöpfen, um diesen Exzessen von Gewalt nachhaltig Einhalt zu gebieten. Gewerberecht und allgemeines Ordnungsrecht sind die Rechtsmaterien, die hiervon berührt sind. Es wird dabei zu untersuchen sein, ob bzw. inwieweit die dortigen Eingriffsnormen ausreichen, auf rechtsstaatlich solider Grundlage öffentliche Auftritte jener brutalen Art unterbinden zu können. Wir werden dieser Frage in Zusammenarbeit mit dem für das Gewerberecht zuständigen Wirtschaftsministerium mit Nachdruck nachgehen Handlungsmöglichkeiten und, nachdem ausgelotet wir haben, die auch entsprechende Hinweise an die zuständigen Behörden weitergeben. Die in dem Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen aufgestellten Forderungen nehme ich daher sehr gerne an. Ich danke Ihnen!