bekanntmachungsblatt Nr 04 2016
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bekanntmachungsblatt Nr 04 2016
Stadt Heide Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide 2016 Nr. 4 Mittwoch, 03.02.2016 von Seite 9 bis 13 Inhalt dieser Ausgabe: AMTLICHER TEIL Ratsversammlung am 03.02.2016 Veröffentlichung des Baulandkatasters der Stadt Heide Seite Seite 10 11 Seite 12 NICHTAMTLICHER TEIL Sprechtag des Bürgermeisters am 18.02.2016 Herausgeber: Stadt Heide, Der Bürgermeister, Postfach 1780, 25737 Heide, Telefon (0481) 6850-112 e-mail: [email protected]; homepage: www.heide.de Erscheinungsweise und Bezug: Das Amtliche Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide erscheint an jedem 1. und 3. Mittwoch im Monat. Fällt der Erscheinungstag auf einen gesetzlichen Feiertag, so erscheint es am folgenden Werktag. Zu beziehen ist das Amtliche Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide einzeln oder im Abonnement. Zusätzlich kann das Amtliche Bekanntmachungsblatt auf der Homepage der Stadt Heide „www.heide.de“ und im Bekanntmachungskasten der Stadt (Postelweg/VHS Gebäude) eingesehen werden. 9 AMTLICHER TEIL Einladung zur Sitzung der Ratsversammlung Datum: Zeit: Ort/Raum: Mittwoch, 03.02.2016 18:00 Uhr Bürgerhaus, Neue Anlage 5, Großer Saal Tagesordnung: 1 Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2 Beschlussfassung über den Ausschluss der Öffentlichkeit zu bestimmten Tagesordnungspunkten 3 Niederschrift der letzten Sitzung der Ratsversammlung 4 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse 5 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner 6 Betreuung von Flüchtlingen: Angebot des Diakonischen Werkes Dithmarschen 7 Neufassung der Benutzungsordnung der Museumsinsel Lüttenheid 8 Wahl eines Mitgliedes in den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus 9 Wahl eines Mitgliedes in den Schulleiterwahlausschuss 10 Erlass einer Satzung zur Änderung der "Satzung der Stadt Heide über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung)" 11 Bericht über die Annahme oder Vermittlung von Spenden im Jahre 2015 gem. § 76 (4), Satz 5 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) 12 Bekanntgabe von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Ausgaben im II. Halbjahr 2015 13 Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Aufwendungen gem. § 95 d Gemeindeordnung (GO) 14 Widmung von Erschließungsanlagen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 8 b der Stadt Heide für den öffentlichen Verkehr 15 Aufbau eines gemeinsamen Liegenschafts- und Gebäudemanagements mit dem Kreis Dithmarschen - Antrag der SPD-Fraktion 10 16 Bericht des Bürgermeisters in öffentlicher Sitzung 17 Mitteilungen und Anfragen die Ratsversammlung betreffend Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung dieses Gremiums voraussichtlich nichtöffentlich beraten! 18 Vertragsangelegenheiten: Anmietung von Wohnraum für Flüchtlinge 19 Bericht des Bürgermeisters in nichtöffentlicher Sitzung (nach § 35 Abs. 2 GO) 25746 Heide, 29.01.2016 Stadt Heide Der Vorsitzende der Ratsversammlung Franz Helmut Pohlmann Bürgervorsteher Ankündigung der Veröffentlichung des Baulandkatasters der Stadt Heide Für das Stadtgebiet Heide wurde ein Baulandkataster im Sinne des § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Die Stadt Heide beabsichtigt, das Baulandkataster der Stadt Heide zu veröffentlichen. Die Veröffentlichungsabsicht wird hiermit bekannt gemacht. Das Baulandkataster der Stadt Heide stellt ein Instrument zur Aktivierung und Mobilisierung des innerstädtischen Bauflächenpotenzials dar und soll Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern, Bauwilligen, Investoren, Architekten und sonstigen Interessierten als Informationsgrundlage und Entscheidungshilfe dienen. Im Baulandkataster der Stadt Heide sind in Form von Karten und Listen alle Flächen erfasst, die unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen sofort oder in absehbarer Zeit für eine Bebauung zur Verfügung stehen. Es beinhaltet somit unbebaute sowie untergenutzte oder nur geringfügig bebaute Grundstücke, die nach den Festsetzungen eines vorhandenen Bebauungsplanes oder auf Grundlage der planersetzenden Vorschrift des § 34 BauGB Bebauung innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles - bebaubar erscheinen. Aus dem Baulandkataster können keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche, insbesondere auf Genehmigung eines konkreten Bauvorhabens, abgeleitet werden. Die im Baulandkataster angeführten Angaben dienen nur als planungsrechtliche Hinweise und geben das vollständige Planungs- und Bauordnungsrecht wieder. Die Baulandpotentialflächen sind im Baulandkataster der Stadt Heide in Form von Karten und Listen/Datenblättern dargestellt und enthalten ausschließlich grundstücksbezogene Daten wie z.B. Straßenname, Grundstücksgröße, derzeitige Nutzung sowie Angaben zum Planungsrecht bzw. zur Bebaubarkeit der Grundstücke. Namen und Adressen der Grundstückseigentümer/innen sind nicht erfasst. Das Baulandkataster der Stadt Heide erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; es wird regelmäßig aktualisiert. 11 Die Unterlagen zum Baulandkataster der Stadt Heide können während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Heide, Postelweg 1, 25746 Heide, Fachdienst Städteplanung und Bauordnung, 7 Obergeschoss, Zimmer 708 eingesehen werden. Ansprechpartner ist Herr Schwab (Tel.: 0481/6850-622; [email protected]). Hier kann auch durch die jeweiligen Grundstückseigentümer/innen erfragt werden, ob ihr Grundstück im Baulandkataster der Stadt Heide als Baulandpotentialfläche erfasst ist oder nicht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der/die jeweilige Grundstücks-eigentümer/in nach § 200 Abs. 3 Satz 2 BauGB ein Widerspruchsrecht gegen die Aufnahme seines/ihres Grundstückes in das Baulandkataster der Stadt Heide bzw. dessen Veröffentlichung hat. Der Widerspruch ist unter Angabe des betroffenen Grundstückes schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Heide, Der Bürgermeister, Fachdienst Städteplanung und Bauordnung, Postelweg 1, 25746 Heide, einzulegen. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab der hiermit erfolgten Veröffentlichungs-absicht des Baulandkatasters der Stadt Heide und endet am 04.03.2016. Für die Grundstückeigentümer/innen steht ein kostenloser Vordruck zur Widerspruchserhebung im Internet unter folgender Adresse zum Download bereit: http://www.heide.de/rathaus-buergerservice/bau-und-planung/staedteplanung-undbauordnung/staedteplanung-allgemein.html Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe der Veröffentlichungsabsicht und endet am 04.03.2016 25746 Heide, 28.01.2016 STADT HEIDE Der Bürgermeister gez. Ulf Stecher Bürgermeister NICHTAMTLICHER TEIL Sprechtag des Bürgermeisters am 18.02.2016 Herr Ulf Stecher, Bürgermeister der Stadt Heide, steht den Einwohnerinnen und Einwohnern mit seinem Sprechtag grundsätzlich jeden dritten Donnerstag im Monat, persönlich zur Verfügung. Der nächste Sprechtag findet ohne Voranmeldung am Donnerstag, den 18. Februar 2016 in der Zeit von 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr, im Rathaus, Postelweg 1, 25746 Heide, Zimmer 101, statt. 12 Auch Jugendliche sind zu dieser Sprechstunde herzlich eingeladen. Telefonische Anfragen können während der Sprechzeit unter der Rufnummer (0481) 6850-900 an den Bürgermeister gerichtet werden. Auch außerhalb der Sprechstunde können jederzeit Anfragen unter der Rufnummer (0481) 6850-901/902 an den Bürgermeister gerichtet werden. 25746 Heide, 19.01.2016 Stadt Heide Der Bürgermeister gez. Ulf Stecher Bürgermeister 13