bekanntmachungsblatt Nr 04 2016

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bekanntmachungsblatt Nr 04 2016
Stadt Heide
Amtliches Bekanntmachungsblatt
der Stadt Heide
2016
Nr. 4
Mittwoch, 03.02.2016
von Seite 9 bis 13
Inhalt dieser Ausgabe:
AMTLICHER TEIL
Ratsversammlung am 03.02.2016
Veröffentlichung des Baulandkatasters der Stadt Heide
Seite
Seite
10
11
Seite
12
NICHTAMTLICHER TEIL
Sprechtag des Bürgermeisters am 18.02.2016
Herausgeber:
Stadt Heide, Der Bürgermeister, Postfach 1780, 25737 Heide, Telefon (0481) 6850-112
e-mail: [email protected]; homepage: www.heide.de
Erscheinungsweise und Bezug:
Das Amtliche Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide erscheint an jedem 1. und 3. Mittwoch im Monat. Fällt der Erscheinungstag auf einen
gesetzlichen Feiertag, so erscheint es am folgenden Werktag. Zu beziehen ist das Amtliche Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide einzeln
oder im Abonnement.
Zusätzlich kann das Amtliche Bekanntmachungsblatt auf der Homepage der Stadt Heide „www.heide.de“ und im Bekanntmachungskasten der
Stadt (Postelweg/VHS Gebäude) eingesehen werden.
9
AMTLICHER TEIL
Einladung
zur Sitzung der Ratsversammlung
Datum:
Zeit:
Ort/Raum:
Mittwoch, 03.02.2016
18:00 Uhr
Bürgerhaus, Neue Anlage 5, Großer Saal
Tagesordnung:
1
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2
Beschlussfassung über den Ausschluss der Öffentlichkeit zu bestimmten
Tagesordnungspunkten
3
Niederschrift der letzten Sitzung der Ratsversammlung
4
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
5
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
6
Betreuung von Flüchtlingen: Angebot des Diakonischen Werkes
Dithmarschen
7
Neufassung der Benutzungsordnung der Museumsinsel Lüttenheid
8
Wahl eines Mitgliedes in den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
9
Wahl eines Mitgliedes in den Schulleiterwahlausschuss
10
Erlass einer Satzung zur Änderung der "Satzung der Stadt Heide über die
Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und
Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung)"
11
Bericht über die Annahme oder Vermittlung von Spenden im Jahre 2015 gem.
§ 76 (4), Satz 5 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO)
12
Bekanntgabe von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Ausgaben im II. Halbjahr 2015
13
Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Aufwendungen
gem. § 95 d Gemeindeordnung (GO)
14
Widmung von Erschließungsanlagen im Bereich des Bebauungsplanes
Nr. 8 b der Stadt Heide für den öffentlichen Verkehr
15
Aufbau eines gemeinsamen Liegenschafts- und Gebäudemanagements mit
dem Kreis Dithmarschen - Antrag der SPD-Fraktion
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Bericht des Bürgermeisters in öffentlicher Sitzung
17
Mitteilungen und Anfragen die Ratsversammlung betreffend
Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung
dieses Gremiums voraussichtlich nichtöffentlich beraten!
18
Vertragsangelegenheiten: Anmietung von Wohnraum für Flüchtlinge
19
Bericht des Bürgermeisters in nichtöffentlicher Sitzung (nach § 35 Abs. 2
GO)
25746 Heide, 29.01.2016
Stadt Heide
Der Vorsitzende der Ratsversammlung
Franz Helmut Pohlmann
Bürgervorsteher
Ankündigung der Veröffentlichung des Baulandkatasters der Stadt Heide
Für das Stadtgebiet Heide wurde ein Baulandkataster im Sinne des § 200 Abs. 3
Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.
Die Stadt Heide beabsichtigt, das Baulandkataster der Stadt Heide zu veröffentlichen. Die
Veröffentlichungsabsicht wird hiermit bekannt gemacht.
Das Baulandkataster der Stadt Heide stellt ein Instrument zur Aktivierung und Mobilisierung
des innerstädtischen Bauflächenpotenzials dar und soll Grundstückseigentümerinnen und
Grundstückseigentümern, Bauwilligen, Investoren, Architekten und sonstigen Interessierten als
Informationsgrundlage und Entscheidungshilfe dienen.
Im Baulandkataster der Stadt Heide sind in Form von Karten und Listen alle Flächen erfasst,
die unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen sofort oder in absehbarer Zeit
für eine Bebauung zur Verfügung stehen. Es beinhaltet somit unbebaute sowie untergenutzte
oder nur geringfügig bebaute Grundstücke, die nach den Festsetzungen eines vorhandenen
Bebauungsplanes oder auf Grundlage der planersetzenden Vorschrift des § 34 BauGB Bebauung innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles - bebaubar erscheinen.
Aus dem Baulandkataster können keine planungs- oder bauordnungsrechtlichen Ansprüche,
insbesondere auf Genehmigung eines konkreten Bauvorhabens, abgeleitet werden. Die im
Baulandkataster angeführten Angaben dienen nur als planungsrechtliche Hinweise und geben
das vollständige Planungs- und Bauordnungsrecht wieder.
Die Baulandpotentialflächen sind im Baulandkataster der Stadt Heide in Form von Karten und
Listen/Datenblättern dargestellt und enthalten ausschließlich grundstücksbezogene Daten wie
z.B. Straßenname, Grundstücksgröße, derzeitige Nutzung sowie Angaben zum Planungsrecht
bzw. zur Bebaubarkeit der Grundstücke. Namen und Adressen der
Grundstückseigentümer/innen sind nicht erfasst.
Das Baulandkataster der Stadt Heide erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; es wird
regelmäßig aktualisiert.
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Die Unterlagen zum Baulandkataster der Stadt Heide können während der Öffnungszeiten im
Rathaus der Stadt Heide, Postelweg 1, 25746 Heide, Fachdienst Städteplanung und
Bauordnung, 7 Obergeschoss, Zimmer 708 eingesehen werden. Ansprechpartner ist Herr
Schwab (Tel.: 0481/6850-622; [email protected]).
Hier kann auch durch die jeweiligen Grundstückseigentümer/innen erfragt werden, ob ihr
Grundstück im Baulandkataster der Stadt Heide als Baulandpotentialfläche erfasst ist oder
nicht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der/die jeweilige Grundstücks-eigentümer/in
nach § 200 Abs. 3 Satz 2 BauGB ein Widerspruchsrecht gegen die Aufnahme seines/ihres
Grundstückes in das Baulandkataster der Stadt Heide bzw. dessen Veröffentlichung hat.
Der Widerspruch ist unter Angabe des betroffenen Grundstückes schriftlich oder mündlich zur
Niederschrift bei der Stadt Heide, Der Bürgermeister, Fachdienst Städteplanung und
Bauordnung, Postelweg 1, 25746 Heide, einzulegen.
Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab der hiermit erfolgten Veröffentlichungs-absicht
des Baulandkatasters der Stadt Heide und endet am 04.03.2016.
Für die Grundstückeigentümer/innen steht ein kostenloser Vordruck zur
Widerspruchserhebung im Internet unter folgender Adresse zum Download bereit:
http://www.heide.de/rathaus-buergerservice/bau-und-planung/staedteplanung-undbauordnung/staedteplanung-allgemein.html
Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe der Veröffentlichungsabsicht und
endet am 04.03.2016
25746 Heide, 28.01.2016
STADT HEIDE
Der Bürgermeister
gez. Ulf Stecher
Bürgermeister
NICHTAMTLICHER TEIL
Sprechtag des Bürgermeisters am 18.02.2016
Herr Ulf Stecher, Bürgermeister der Stadt Heide, steht den Einwohnerinnen und Einwohnern
mit seinem Sprechtag grundsätzlich jeden dritten Donnerstag im Monat, persönlich zur
Verfügung.
Der nächste Sprechtag findet ohne Voranmeldung am Donnerstag, den 18. Februar 2016 in
der Zeit von 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr, im Rathaus, Postelweg 1, 25746 Heide, Zimmer 101,
statt.
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Auch Jugendliche sind zu dieser Sprechstunde herzlich eingeladen.
Telefonische Anfragen können während der Sprechzeit unter der Rufnummer (0481) 6850-900
an den Bürgermeister gerichtet werden.
Auch außerhalb der Sprechstunde können jederzeit Anfragen unter der Rufnummer (0481)
6850-901/902 an den Bürgermeister gerichtet werden.
25746 Heide, 19.01.2016
Stadt Heide
Der Bürgermeister
gez. Ulf Stecher
Bürgermeister
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