Antrag: Standardantrag WWK PremiumZins flex WWK

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Antrag: Standardantrag WWK PremiumZins flex WWK
LEBEN
WWK PremiumZins flex
Antrag:
Standardantrag
Mögliche Zusatzseiten
n Geldwäschegesetz (juristische Personen) 1010
n Geldwäschegesetz (natürliche Personen) 1011
WWK Kundente
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✆ 089 / 51 14 -20 20n
WWK Lebensversicherung
auf Gegenseitigkeit
Marsstraße 37, 80335 München
Telefon (0 89) 51 14 -20 20
Fax (0 89) 51 14 -23 37
E-Mail: [email protected]
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WWK PremiumZins flex
Antrag für einen Kapitalisierungsvertrag
Abschlussvermittler
Ast.-Nr.
Antragsteller/-in
Titel
Aktennummer
AV.-Nr.
weiblich
männlich
Vorname
Name
Anschrift
und berufliche
Tätigkeit
Geburtsdatum TT /MM/JJJJ
Geburtsland
Geburtsort
In welchem Staat sind Sie steuerpflichtig?
Ausländische Steueridentifikationsnummer
1. Staatsangehörigkeit
2. Staatsangehörigkeit (falls vorhanden)
3. Staatsangehörigkeit (falls vorhanden)
Straße und Hausnummer
Telefon (tagsüber erreichbar, freiwillige Angabe)
/
PLZ
Wohnort
Länderkennz.
Fax-Nummer (freiwillige Angabe)
/
Beruf mit Angabe der derzeitigen Tätigkeit / Branche
EUR
Anlagebetrag
Anlagebetrag:
01
Zinsbeginn
Datum TT /MM /JJJJ
Verzinsung
%
,
Bankverbindung
Mindestanlagebetrag 5.000 EUR
,
20
Um den gewünschten Zinsbeginn gewährleisten zu können, muss sowohl Ihr Antrag, wie auch der Anlagebetrag
bei der WWK Lebensversicherung a. G. spätestens am letzten Arbeitstag vor diesem Datum eingegangen sein.
p. a. Zinsgarantie vom Zinsbeginn bis zum darauf folgenden Quartalsende.
Einzahlungen erfolgen ausschließlich durch Überweisung an die WWK Lebensversicherung a. G. Bitte verwenden Sie dazu folgendes Konto:
DE 4 3 7 0 0 5 0 0 0 0 0 0 0 3 0 3 5 5 4 0
IBAN
B Y L A D E MMX X X
BIC
Bayern LB
Bitte geben Sie hier Ihr Girokonto an, das auf Ihren Namen lautet. Zu Ihrer Sicherheit werden von Ihnen abgerufene Auszahlungsbeträge nur auf dieses Konto überwiesen.
Namentliche Bezeichnung des Geldinstituts
BIC
IBAN
Geldwäschegesetz
Legitimation
Angaben zur Überprüfung der Identität des Versicherungsnehmers (VN)
Nummer
Personalausweis
Reisepass (Bitte jeweils Kopie beilegen)
gültig bis TT /MM/J JJJ
Ausstellungsbehörde
Wirtschaftlich
Berechtigter
Die Aufnahme der Geschäftsbeziehung sowie die damit verbundenen Transaktionen erfolgen:
Mittelherkunft
Bitte teilen Sie uns mit, wie der Anlagebetrag entstanden ist (z. B. Ansparvorgang, Erbe, Ablauf einer Versicherung, Immobilienverkauf) und wo er zuletzt verwaltet wurde.
FATCA
Antragsteller ist in den USA steuerpflichtig
nein
ja
Unterschriften
auf meine eigene Veranlassung. Ich wurde hierzu von keinem Dritten beauftragt.
nicht auf eigene Veranlassung. Ich wurde hierzu von einem Dritten beauftragt. (*)
(*) Zur Identifizierung eines Dritten bei natürlichen Personen Formblatt 1011
und bei juristischen Personen Formblatt 1010 verwenden.
US-Steueridentifikationsnummer
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie gleichzeitig
den Erhalt der Vertragsbedingungen und des Merkblattes
zur Datenverarbeitung.
Wohnhaft in der EU seit
Datum TT /MM /JJJJ
Ort
✗
Unterschrift Antragsteller/-in
Bitte mit Vor- und Zunamen unterschreiben.
Jahren
✗
Unterschrift Vertragspartner im Außendienst
Die richtige Person hat in meiner Gegenwart unterschrieben.
8100-3797 ID 00001 12.15 Seite 1 von 6
Bedingungen für einen Kapitalisierungsvertrag WWK PremiumZins flex
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,
als Anleger sind Sie
unser Vertragspartner;
für unser Vertragsverhältnis gelten
die nachfolgenden
Bedingungen.
§ 1 Welche Vertragsart schließen Sie ab?
(1) Ihre Anlage ist ein Kapitalisierungsvertrag nach § 1 Absatz 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Kapitalisierungsgeschäfte werden wie Versicherungsgeschäfte behandelt und unterliegen somit der Aufsicht nach dem
Versicherungsaufsichtsgesetz.
(2) Pro Person kann nur ein Vertrag abgeschlossen werden.
(3) Die Person muss einen festen Wohnsitz in Deutschland haben und in
Deutschland steuerpflichtig sein.
(2) Ihr Abruf muss uns schriftlich bis spätestens zum letzten Arbeitstag des
Monats zugehen. Bei Eingang danach wird der Abruf zum Ende des folgenden
Monats wirksam.
(3) Bei einem Abruf endet die Verzinsung des abgerufenen Betrags mit dem
Ende des Monats, zu dem die Auszahlung gewünscht wird. Auszahlungen werden nur auf das von Ihnen im Vertragsantrag genannte Girokonto vorgenommen. Die Überweisung erfolgt am ersten Bankarbeitstag des folgenden Monats.
§ 7 Wie lange läuft Ihr Vertrag?
Ihr Kapitalisierungsvertrag beginnt, wenn Sie den Anlagebetrag gezahlt und
wir die Annahme Ihres Antrages schriftlich durch Aushändigung einer
Vertragsbestätigung erklärt haben.
Der Vertrag läuft bis zu dem Quartalsende, das auf den Beginn der Verzinsung
folgt (vgl. Vertragsbestätigung), und verlängert sich mit dem dann gültigen
Zinssatz automatisch bis zum nächsten Quartalsende, sofern weder auf Grund
eines Abrufs das gesamte Vertragsguthaben an Sie ausbezahlt wird (vgl. § 6)
noch die WWK Lebensversicherung a. G. der Vertragsverlängerung widerspricht.
§ 3 Welche Leistungen erbringt die WWK Lebensversicherung a. G.?
§ 8 Wie können Sie den Wert Ihres Vertragsguthabens erfahren?
(1) Die WWK Lebensversicherung a. G. garantiert Ihnen den Kapitalerhalt
Ihres Anlagebetrages einschließlich der gutgeschriebenen Zinsen und etwaiger
Zuzahlungen. Dabei wird Ihr Kapital von der WWK Lebensversicherung a. G.
besonders sicher nach den Richtlinien der Versicherungsaufsicht angelegt.
Vor Ende des jeweiligen Quartals erhalten Sie eine Aufstellung, die über die
Entwicklung Ihres Vertragsguthabens sowie über den für das folgende Quartal
neu garantierten Zinssatz informiert.
§ 2 Wann beginnt Ihr Kapitalisierungsvertrag?
(2) Zudem garantiert die WWK Lebensversicherung a. G. für Ihre Anlagen bis
zum jeweiligen Quartalsende den für das jeweilige Quartal deklarierten Zinssatz.
(3) Die Zinsen werden monatlich berechnet, Ihrem Vertrag nach Abzug der
Steuern (Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) zum
Ende des Monats gutgeschrieben und mitverzinst.
(4.) Der Zinssatz wird von der WWK Lebensversicherung a. G. quartalsweise im
Voraus neu festgelegt. Vor Ende jedes Quartals werden Sie von der WWK
Lebensversicherung a. G. über die Höhe des Zinssatzes für das folgende Quartal
informiert.
§ 4 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten?
(1) Der Anlagebetrag muss mindestens 5.000 EUR betragen und darf – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall – den Höchstbetrag
von 250.000 EUR nicht überschreiten.
(2) Ihr Anlagebetrag wird ab dem auf den Zahlungseingang folgenden
Monatsersten verzinst, sofern er bis zum letzten Arbeitstag des Monats eingeht.
Bei Eingang danach wird er ab Beginn des übernächsten Monats verzinst.
(3) Einzahlungen erfolgen ausschließlich durch Überweisung an die WWK
Lebensversicherung a. G.
§ 5 Wann können Sie Zuzahlungen leisten?
(1) Zuzahlungen sind jeweils zum Monatsersten möglich. Eine Zuzahlung
muss mindestens 1.000 Euro betragen. Zuzahlungen sind – vorbehaltlich einer
abweichenden Vereinbarung im Einzelfall – ausgeschlossen, wenn der Höchstbetrag gemäß § 4 Nr. 1 erreicht ist.
(2. Zuzahlungen werden ab dem auf den Zahlungseingang folgenden Monatsersten verzinst, sofern sie bis zum letzten Arbeitstag des Monats eingehen. Bei
Eingang danach wird die Zuzahlung ab Beginn des übernächsten Monats verzinst.
(3) Zuzahlungen sind nur mit Zustimmung der WWK Lebensversicherung a. G.
möglich. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die Zuzahlung von der WWK
Lebensversicherung a. G. nicht innerhalb einer Woche nach Eingang zurück
überwiesen wird. Unabhängig hiervon kann die WWK Lebensversicherung a. G.
künftigen Zuzahlungen durch schriftliche Erklärung Ihnen gegenüber widersprechen.
(4) Zuzahlungen erfolgen ausschließlich durch Überweisung an die WWK
Lebensversicherung a. G.
§ 6 Wie können Sie Auszahlungen abrufen?
(1) Sie können das Vertragsguthaben ganz oder teilweise zum Monatsende
abrufen. Rufen Sie das Guthaben nur teilweise ab, so muss der abgerufene Betrag mindestens 1.000 EUR betragen und das verbleibende Vertragsguthaben
darf den Mindest-Anlagebetrag von 5.000 EUR nicht unterschreiten. Wird der
Mindest-Anlagebetrag durch den Abruf unterschritten, zahlen wir Ihnen das
gesamte Vertragsguthaben aus.
§ 9 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Vertragsverhältnis
beziehen?
(1) Mitteilungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, müssen stets schriftlich
erfolgen.
(2) Für uns bestimmte Mitteilungen werden wirksam, sobald sie uns zugegangen sind. Vertreter sind zu ihrer Entgegennahme nicht bevollmächtigt.
Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. Andernfalls können für Sie Nachteile entstehen, wenn eine an Sie zu richtende
Willenserklärung mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte
Adresse abgesandt wird; unsere Erklärung wird in dem Zeitpunkt wirksam, in
welchem sie Ihnen ohne die Adressänderung bei regelmäßiger Beförderung
zugegangen sein würde.
(3) Bei Änderung Ihres Namens gilt Absatz 2 entsprechend.
§ 10 Wie werden Sie an den Kapitalerträgen beteiligt?
(1) Ihr Vertrag gehört zur Bestandsgruppe Kapitalisierungsgeschäfte. Entsprechend den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes beteiligt die
WWK Lebensversicherung a. G. Sie und die anderen Vertragspartner durch
Überschussbeteiligung zu mindestens 90 % an den Netto-Kapitalerträgen
dieser Bestandsgruppe, die jährlich bei unserem Jahresabschluss festgestellt
werden. Die Kapitalerträge werden der Rückstellung für Beitragsrückerstattung
(RfB) zugeführt, soweit sie nicht bereits als Direktgutschrift unmittelbar gutgeschrieben wurden.
(2) Die Ausschüttung der Überschussbeteiligung erfolgt als Verzinsung des
angelegten Kapitals (vgl. §§ 4 bis 6). Zur Bestimmung der auf jeden einzelnen
Vertrag entfallenden Überschüsse legen wir quartalsweise im Voraus einen
Zinsüberschusssatz fest. Von diesem Zinsüberschusssatz wird die WWK
Lebensversicherung a. G. 0,3 Prozentpunkte zur Deckung ihrer Kosten für den
Vertragsabschluss und die Vertragsführung abziehen. Mit dem nach dem Kostenabzug verbleibenden Zinssatz (quartalsweise garantierter Zinssatz p. a.)
werden die auf Ihren Vertrag entfallenden Zinsen bestimmt. Die Zinsen werden
monatlich berechnet und nach Abzug der zu berücksichtigenden Steuern
Ihrem Vertragsguthaben jeweils am Ende eines jeden Monats gutgeschrieben.
In dem quartalsweise garantierten Zinssatz sind also sämtliche anfallenden
Kosten bereits berücksichtigt, so dass darüber hinaus keine zusätzlichen Kosten
für Sie anfallen.
§ 11 Wer erhält die Vertragsleistung?
(1) Die Leistung aus dem Vertrag erbringen wir an Sie als unseren Vertragspartner.
(2) Sie können Ihre Rechte aus dem Vertrag weder abtreten noch verpfänden.
WWK Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit
Vorstand: Jürgen Schrameier (V.), Rainer Gebhart (stv.V), Dirk Fassott
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Frank Schindelhauer
Sitz München · Registergericht München HR B 211
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§ 12 Welche steuerlichen Regelungen gelten?
§ 15 Anschrift Versicherungsombudsmann und Aufsichtsbehörde
(1) Die im Vertragsguthaben enthaltenen Erträge aus Kapitalisierungsverträgen sind gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG einkommensteuerpflichtig.
(1) Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
(2) Bei Zinsgutschriften werden Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und
ggf. Kirchensteuer von der WWK Lebensversicherung a. G. einbehalten und
abgeführt. Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen werden dabei nicht berücksichtigt.
(3) Sie erhalten eine jährliche Zinsbescheinigung.
§ 13 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?
Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung.
§ 14 Wo ist der Gerichtsstand?
Ansprüche aus Ihrem Vertrag können gegen uns bei dem für unseren Geschäftssitz örtlich zuständigen Gericht geltend gemacht werden. Ist Ihr Vertrag
durch Vermittlung eines Versicherungsvertreters zu Stande gekommen, kann
auch das Gericht des Ortes angerufen werden, an dem der Vertreter zur Zeit der
Vermittlung seine gewerbliche Niederlassung oder, wenn er eine solche nicht
unterhielt, seinen Wohnsitz hatte.
Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e. V.
Wir sind bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sie können damit das kostenlose,
außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren in Anspruch nehmen.
Sie können Ihre Anfragen richten an:
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Wir nehmen an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
(2) Anschrift der Aufsichtsbehörde
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Vertragspartner im
Außendienst oder nutzen Sie unser Servicetelefon (089) 5114 – 0. Im Zweifelsfall
können Sie Ihre Fragen auch an eine neutrale Stelle richten, nämlich an die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
§ 16 Wie sind Ihre Ansprüche gesichert?
Die WWK Lebensversicherung a. G. gehört gemäß den Bestimmungen des
Versicherungsaufsichtsgesetzes einem gesetzlichen Sicherungsfonds an. Im
Sicherungsfall wird die Aufsichtsbehörde die Verträge auf den Sicherungsfonds
übertragen. Geschützt von dem Fonds sind auch Ansprüche aus Kapitalisierungsgeschäften.
Hinweise
Automatischer
Informationsaustausch
zur Kirchensteuer
Wir sind gesetzlich verpflichtet, Sie über den anstehenden Informationsaustausch zur Kirchensteuer zu unterrichten. Für Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft führen wir Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer
automatisch an das Finanzamt ab. Der Kirchensteuersatz beträgt in BadenWürttemberg und Bayern 8 Prozent, in den übrigen Bundesländern 9 Prozent
als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer von 25 Prozent.
Kapitalerträge als Teil des Einkommens waren auch bisher kirchensteuerpflichtig, es handelt sich also nicht um eine neue Steuer.
Um den Kirchensteuerabzug vornehmen zu können, sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihre Religionszugehörigkeit in Form eines verschlüsselten Kennzeichens beim Bundeszentralamt für Steuern abzufragen. Das sogenannte
Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) gibt Auskunft über Ihre Zugehörigkeit
zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft und den geltenden Kirchensteuersatz. Die Abfrage erfolgt einmal jährlich zwischen dem 1. September
und 31. Oktober.
Hinweise zur
US-Erklärung
Als US-Person gilt, wer die US-Staatsbürgerschaft (z. B. auch als zweite Staatsbürgerschaft) besitzt, wer seinen Wohnsitz oder eine ständige Aufenthaltsbewilligung in den USA (z. B. Green Card) hat, oder wer im laufenden Jahr
mehr als 31 und in den letzten drei Jahren mehr als 183 Aufenthaltstage in den
USA hatte.
Ihr Vorteil: Ihre Kirchensteuerpflicht für Kapitaleinkünfte ist damit komplett
abgegolten. Weitere Angaben in der Steuererklärung entfallen.
Wenn Sie nicht möchten, dass das Bundeszentralamt für Steuern Ihre Kirchensteuerdaten verschlüsselt übermittelt, können Sie der Datenweitergabe bis
zum 30.06. eines Jahres widersprechen. Ihren Widerspruch richten Sie bitte
direkt an das Bundeszentralamt für Steuern. Das amtlich vorgeschriebene Formular dafür finden Sie auf www.formulare-bfinv.de als »Erklärung zum Sperrvermerk« unter dem Stichwort »Kirchensteuer«. Das Bundeszentralamt für
Steuern sperrt dann die Übermittlung Ihres Kirchensteuerabzugsmerkmals.
Wenn Sie der Datenweitergabe bereits widersprochen haben, brauchen Sie
den Widerspruch nicht erneut einzulegen. Ein Widerspruch gilt bis zu seinem
Widerruf. Wir werden daraufhin keine Kirchensteuer für Sie abführen. Das Bundeszentralamt für Steuern meldet den Widerspruch dann Ihrem Finanzamt.
Kirchenmitglieder werden von dort zur Abgabe einer Steuererklärung für die
Erhebung der Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer aufgefordert. Rechtsgrundlage für dieses Verfahren: § 51a Abs. 2c, 2e Einkommensteuergesetz; Kirchensteuergesetze der Länder
In den USA steuerpflichtig ist unter anderem, wer als US-Person gilt.
Eine »Nicht-US-Person« kann aus einem anderen Grund in den USA steuerpflichtig sein (z. B. Doppelwohnsitz, gemeinsame Steuererklärung mit einer
»US-Person« [z. B. als Ehepartner], Verzicht auf US-Staatsbürgerschaft oder auf
Aufenthaltsbewilligung nach langfristigem Aufenthalt, andere Gründe). Die
Frage nach der »US-Person« bzw. nach der US-Steuerpflicht bezieht sich nicht
nur auf natürliche, sondern auch auf juristische Personen.
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Merkblatt zur Datenverarbeitung
Vorbemerkung
Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse
korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen
als die bisherigen manuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig,
wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der
Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und
-nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder
soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige
Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung
überwiegt.
Einwilligungserklärung
Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung
und im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
ist in Ihren Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung nach dem BDSG
aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch – außer in der Lebens- und Unfallversicherung –
schon mit Ablehnung des Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen
Widerruf, der allerdings den Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegt.
Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es u.U. nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder
ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen,
wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen.
Schweigepflichtentbindungserklärung
Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die, wie z. B. beim Arzt,
einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen
(Schweigepflichtentbindung) voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung (Personenversicherung) ist daher im Antrag auch eine Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten.
Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung und -nutzung nennen.
1. Datenspeicherung
bei Ihrem Versicherer
Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das
sind zunächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiter werden zum
Vertrag versicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Partnernummer),
Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie
erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vertragspartners im
Außendienst, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertragsdaten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden
und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z.B. den vom Arzt ermittelten Grad der
Berufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerkstatt über einen KfzTotalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag
(Leistungsdaten).
2. Datenübermittlung
an Rückversicherer
Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen
Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in
vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab.
Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des
Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags sowie im Einzelfall
auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen
zur Verfügung gestellt.
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung,
jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände
anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle
oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte).
Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen
zu erteilen.
3. Datenübermittlung
an andere Versicherer
Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, evtl. Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen
zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere
4. Zentrale
Hinweissysteme
Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur
Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen
anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband
der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und beim Verband der privaten
Krankenversicherer e.V. zentrale Hinweissysteme.
Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich
zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur
soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele:
In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer,
denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben.
Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches
von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten
des Betroffenen weitergegeben wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen,
Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden
wie Schadenhöhe und Schadentag.
n Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen
erforderlicher Beitragszuschläge
Zweck: Risikoprüfung
Sachversicherung
n Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt
oder wenn auf Grund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag
gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind
Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und Verhinderung weiteren
Missbrauchs
Kfz-Versicherung
n Registrierung von auffälligen Schadensfällen, Kfz-Diebstählen sowie von
Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht
Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung
Unfallversicherung
Lebensversicherung
n Außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung
n Aufnahme von Sonderrisiken z.B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme
mit Beitragszuschlag
n aus versicherungsmedizinischen Gründen
n auf Grund der Auskünfte anderer Versicherer
n wegen verweigerter Nachuntersuchung
n Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
n Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im
Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen
Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch
Haftpflichtversicherung
n Registrierung von auffälligen Schadensfällen sowie von Personen, bei denen
n Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des
der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht
Versicherers
Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung
Seite 4 von 6
5. Datenverarbeitung
in und außerhalb der
Unternehmensgruppe
Einzelne Versicherungsbranchen (z.B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung)
und andere Finanzdienstleistungen, z.B. Kredite, Bausparen, Kapitalanlagen,
Immobilien werden durch rechtlich selbstständige Unternehmen betrieben.
Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können,
arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen zusammen.
Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert wie das
Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wird z.B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe
abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, ggf.
Ihr Geburtsdatum, Kontonummer und Bankleitzahl, d.h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, werden in einer zentralen Datensammlung
geführt.
Dabei sind die sog. Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Kundennummer, Kontonummer, Bankleitzahl, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der
Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt
werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen
korrekt verbucht werden.
Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen
nur von den Versicherungsunternehmen der Gruppe abfragbar.
Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen
Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das
Gesetz auch hier von »Datenübermittlung«, bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten sind.
Branchenspezifische Daten – wie z.B. Gesundheits- oder Bonitätsdaten – bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen.
Unserer Unternehmensgruppe gehören zurzeit folgende Unternehmen an:
WWK Lebensversicherung a. G., München
WWK Allgemeine Versicherung AG, München
WWK Vermögensverwaltungs und Dienstleistungs GmbH, München
WWK Investment S. A., Luxemburg
WWK Pensionsfonds AG, München
Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vertragspartner
im Außendienst zur umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden in
weiteren Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Bausparverträge, Kapitalanlagen, Immobilien) auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften außerhalb der Gruppe zusammen.
Zurzeit kooperieren wir mit:
n Aachener Bausparkasse AG, Aachen
n ACMBernstein Investments, Luxemburg
6. Betreuung durch
Vertragspartner
im Außendienst
In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen
Dienstleistungsangebots unserer Unternehmensgruppe bzw. unseres Kooperationspartners werden Sie durch einen unserer Vertragspartner im Außendienst betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen berät. Vertragspartner im Außendienst in diesem Sinn sind neben
Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften sowie im Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch Kreditinstitute, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften u.a.
Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vertragspartner im Außendienst zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und
Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes
und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben über andere finanzielle Dienstleistungen, z. B. Abschluss und Stand Ihres Bausparvertrages.
7. Weitere Auskünfte
und Erläuterungen
über Ihre Rechte
Sie haben als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz neben dem
eingangs erwähnten Widerrufsrecht ein Recht auf Auskunft sowie unter
bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder
Löschung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten.
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n
Allgemeine Rentenanstalt Pensionskasse, Stuttgart
Allianz Private Krankenversicherung, München
Allianz Versicherungen, München
Ampega Investment AG, Hannover
ARAG Allgemeine, Düsseldorf
ARAG Krankenversicherung, Düsseldor
ARAG Rechtsschutz, Düsseldorf
Barmenia Krankenversicherung a.G., Wuppertal
BlackRock (Luxemburg) S.A., Luxemburg
Carmignac Gestion S.A.
COMINVEST Asset Management S.A., Luxemburg
COMINVEST Asset Management GmbH, München
DBV Krankenversicherung AG, Offenbach
DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main
DWS Investment S.A., Luxemburg
Elvia Reiseversicherung, München
Fidelity Investment Services GmbH, Kronberg
Franklin Templeton Investment Funds SICAV, Frankfurt am Main
GAMAX Management AG, Luxemburg
Generali Versicherungen, München
Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A., Luxemburg
Internationales Immobilieninstitut, München
INVESCO Asset Management Ireland Ltd., Irland
J.P. Morgan Asset Management (Europe) S.à r.l., Frankfurt am Main
KRAVAG Allgemeine, Hamburg
M&G International Investments Ltd.
Morgan Stanley Investment Funds, Luxemburg
Münchner Kapitalanlage AG, München
Nordea Investment Funds S.A., Luxemburg
Pioneer Investment Management, S.p.A., Luxemburg
PRIMA Management AG, Luxemburg
RREEF Investment GmbH, Eschbo
Sarasin Investmentfonds SICAV, Basel
Sauren Fonds-Select SICAV
Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main
Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH, Frankfurt am Main
Württembergische Versicherung, Stuttgart
Württembergische Krankenversicherung, Stuttgart
Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden.
So vermitteln z. B. die genannten Kreditinstitute im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung Versicherungen als Ergänzung zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten. Für die Datenverarbeitung der vermittelnden Stelle
gelten die folgenden Ausführungen unter Punkt 6.
Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung können an den zuständigen Vertragspartner im Außendienst auch
Gesundheitsdaten übermittelt werden.
Unsere Vertragspartner im Außendienst verarbeiten und nutzen selbst diese
personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden Sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vertragspartner im Außendienst ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegenheitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten.
Der für Ihre Betreuung zuständige Vertragspartner im Außendienst wird Ihnen
mitgeteilt. Endet seine Tätigkeit für unser Unternehmen (z.B. durch Kündigung
des Vermittlervertrages oder bei Pensionierung) regelt das Unternehmen Ihre
Betreuung neu; Sie werden hierüber informiert.
Wegen evtl. weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an
den betrieblichen Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie
auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder
Löschung wegen der beim Rückversicherer gespeicherten Daten stets an
Ihren Versicherer.
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Überweisung
SEPA-Überweisung/Zahlschein
Name und Sitz des überweisenden Kreditinstituts
Für Überweisungen in
Deutschland und
in andere EU-/EWRStaaten in Euro.
BIC
Beleg/Quittung
Angaben zum Zahlungsempfänger: Name, Vorname/Firma (max. 27 Stellen, bei maschineller Beschriftung max. 35 Stellen)
für den Auftraggeber
W W K
Kto-Nr. des Auftraggebers
L e b e n s v e r s i c h e r u n g
a . G .
IBAN
DE 43 70 05000 0 000 30 3 5540
BIC des Kreditinstituts/Zahlungsdienstleisters (8 oder 11 Stellen)
Empfänger
WWK Lebensversicherung a. G.
B Y L A D E M M X X X
Betrag: Euro, Cent
IBAN
DE43700500000003035540
bei
Bayern LB München
Kunden-Referenznummer - Verwendungszweck, ggf. Name und Anschrift des Zahlers
W W K
BIC
BYLADEMMXXX
P r e m i u m Z i n s
f l e x
noch Verwendungszweck (insgesamt max. 2 Zeilen à 27 Stellen, bei maschineller Beschriftung max. 2 Zeilen à 35 Stellen)
EUR
Angaben zum Kontoinhaber/Zahler: Name, Vorname/Firma, Ort (max. 27 Stellen, keine Straßen- oder Postfachangaben)
IBAN
08
D E
Datum
Unterschrift(en)
Datum
✁
Empfangsbestätigung der
annehmenden Kasse
Bitte verwenden Sie diesen Überweisungsträger ausschließlich für die Überweisung.
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