Antrag: Standardantrag WWK PremiumZins flex WWK
Transcription
Antrag: Standardantrag WWK PremiumZins flex WWK
LEBEN WWK PremiumZins flex Antrag: Standardantrag Mögliche Zusatzseiten n Geldwäschegesetz (juristische Personen) 1010 n Geldwäschegesetz (natürliche Personen) 1011 WWK Kundente lefo ✆ 089 / 51 14 -20 20n WWK Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Marsstraße 37, 80335 München Telefon (0 89) 51 14 -20 20 Fax (0 89) 51 14 -23 37 E-Mail: [email protected] www.wwk.de WWK Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Marsstraße 37 · 80335 München Telefon (0 89) 51 14-20 20 · Fax (0 89) 51 14-23 37 E-Mail: [email protected] · www.wwk.de Fläche ist reserviert für Bündel-Barcode. Bitte nur EINEN Bündel-Barcode aufkleben. WWK PremiumZins flex Antrag für einen Kapitalisierungsvertrag Abschlussvermittler Ast.-Nr. Antragsteller/-in Titel Aktennummer AV.-Nr. weiblich männlich Vorname Name Anschrift und berufliche Tätigkeit Geburtsdatum TT /MM/JJJJ Geburtsland Geburtsort In welchem Staat sind Sie steuerpflichtig? Ausländische Steueridentifikationsnummer 1. Staatsangehörigkeit 2. Staatsangehörigkeit (falls vorhanden) 3. Staatsangehörigkeit (falls vorhanden) Straße und Hausnummer Telefon (tagsüber erreichbar, freiwillige Angabe) / PLZ Wohnort Länderkennz. Fax-Nummer (freiwillige Angabe) / Beruf mit Angabe der derzeitigen Tätigkeit / Branche EUR Anlagebetrag Anlagebetrag: 01 Zinsbeginn Datum TT /MM /JJJJ Verzinsung % , Bankverbindung Mindestanlagebetrag 5.000 EUR , 20 Um den gewünschten Zinsbeginn gewährleisten zu können, muss sowohl Ihr Antrag, wie auch der Anlagebetrag bei der WWK Lebensversicherung a. G. spätestens am letzten Arbeitstag vor diesem Datum eingegangen sein. p. a. Zinsgarantie vom Zinsbeginn bis zum darauf folgenden Quartalsende. Einzahlungen erfolgen ausschließlich durch Überweisung an die WWK Lebensversicherung a. G. Bitte verwenden Sie dazu folgendes Konto: DE 4 3 7 0 0 5 0 0 0 0 0 0 0 3 0 3 5 5 4 0 IBAN B Y L A D E MMX X X BIC Bayern LB Bitte geben Sie hier Ihr Girokonto an, das auf Ihren Namen lautet. Zu Ihrer Sicherheit werden von Ihnen abgerufene Auszahlungsbeträge nur auf dieses Konto überwiesen. Namentliche Bezeichnung des Geldinstituts BIC IBAN Geldwäschegesetz Legitimation Angaben zur Überprüfung der Identität des Versicherungsnehmers (VN) Nummer Personalausweis Reisepass (Bitte jeweils Kopie beilegen) gültig bis TT /MM/J JJJ Ausstellungsbehörde Wirtschaftlich Berechtigter Die Aufnahme der Geschäftsbeziehung sowie die damit verbundenen Transaktionen erfolgen: Mittelherkunft Bitte teilen Sie uns mit, wie der Anlagebetrag entstanden ist (z. B. Ansparvorgang, Erbe, Ablauf einer Versicherung, Immobilienverkauf) und wo er zuletzt verwaltet wurde. FATCA Antragsteller ist in den USA steuerpflichtig nein ja Unterschriften auf meine eigene Veranlassung. Ich wurde hierzu von keinem Dritten beauftragt. nicht auf eigene Veranlassung. Ich wurde hierzu von einem Dritten beauftragt. (*) (*) Zur Identifizierung eines Dritten bei natürlichen Personen Formblatt 1011 und bei juristischen Personen Formblatt 1010 verwenden. US-Steueridentifikationsnummer Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie gleichzeitig den Erhalt der Vertragsbedingungen und des Merkblattes zur Datenverarbeitung. Wohnhaft in der EU seit Datum TT /MM /JJJJ Ort ✗ Unterschrift Antragsteller/-in Bitte mit Vor- und Zunamen unterschreiben. Jahren ✗ Unterschrift Vertragspartner im Außendienst Die richtige Person hat in meiner Gegenwart unterschrieben. 8100-3797 ID 00001 12.15 Seite 1 von 6 Bedingungen für einen Kapitalisierungsvertrag WWK PremiumZins flex Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, als Anleger sind Sie unser Vertragspartner; für unser Vertragsverhältnis gelten die nachfolgenden Bedingungen. § 1 Welche Vertragsart schließen Sie ab? (1) Ihre Anlage ist ein Kapitalisierungsvertrag nach § 1 Absatz 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Kapitalisierungsgeschäfte werden wie Versicherungsgeschäfte behandelt und unterliegen somit der Aufsicht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz. (2) Pro Person kann nur ein Vertrag abgeschlossen werden. (3) Die Person muss einen festen Wohnsitz in Deutschland haben und in Deutschland steuerpflichtig sein. (2) Ihr Abruf muss uns schriftlich bis spätestens zum letzten Arbeitstag des Monats zugehen. Bei Eingang danach wird der Abruf zum Ende des folgenden Monats wirksam. (3) Bei einem Abruf endet die Verzinsung des abgerufenen Betrags mit dem Ende des Monats, zu dem die Auszahlung gewünscht wird. Auszahlungen werden nur auf das von Ihnen im Vertragsantrag genannte Girokonto vorgenommen. Die Überweisung erfolgt am ersten Bankarbeitstag des folgenden Monats. § 7 Wie lange läuft Ihr Vertrag? Ihr Kapitalisierungsvertrag beginnt, wenn Sie den Anlagebetrag gezahlt und wir die Annahme Ihres Antrages schriftlich durch Aushändigung einer Vertragsbestätigung erklärt haben. Der Vertrag läuft bis zu dem Quartalsende, das auf den Beginn der Verzinsung folgt (vgl. Vertragsbestätigung), und verlängert sich mit dem dann gültigen Zinssatz automatisch bis zum nächsten Quartalsende, sofern weder auf Grund eines Abrufs das gesamte Vertragsguthaben an Sie ausbezahlt wird (vgl. § 6) noch die WWK Lebensversicherung a. G. der Vertragsverlängerung widerspricht. § 3 Welche Leistungen erbringt die WWK Lebensversicherung a. G.? § 8 Wie können Sie den Wert Ihres Vertragsguthabens erfahren? (1) Die WWK Lebensversicherung a. G. garantiert Ihnen den Kapitalerhalt Ihres Anlagebetrages einschließlich der gutgeschriebenen Zinsen und etwaiger Zuzahlungen. Dabei wird Ihr Kapital von der WWK Lebensversicherung a. G. besonders sicher nach den Richtlinien der Versicherungsaufsicht angelegt. Vor Ende des jeweiligen Quartals erhalten Sie eine Aufstellung, die über die Entwicklung Ihres Vertragsguthabens sowie über den für das folgende Quartal neu garantierten Zinssatz informiert. § 2 Wann beginnt Ihr Kapitalisierungsvertrag? (2) Zudem garantiert die WWK Lebensversicherung a. G. für Ihre Anlagen bis zum jeweiligen Quartalsende den für das jeweilige Quartal deklarierten Zinssatz. (3) Die Zinsen werden monatlich berechnet, Ihrem Vertrag nach Abzug der Steuern (Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) zum Ende des Monats gutgeschrieben und mitverzinst. (4.) Der Zinssatz wird von der WWK Lebensversicherung a. G. quartalsweise im Voraus neu festgelegt. Vor Ende jedes Quartals werden Sie von der WWK Lebensversicherung a. G. über die Höhe des Zinssatzes für das folgende Quartal informiert. § 4 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? (1) Der Anlagebetrag muss mindestens 5.000 EUR betragen und darf – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall – den Höchstbetrag von 250.000 EUR nicht überschreiten. (2) Ihr Anlagebetrag wird ab dem auf den Zahlungseingang folgenden Monatsersten verzinst, sofern er bis zum letzten Arbeitstag des Monats eingeht. Bei Eingang danach wird er ab Beginn des übernächsten Monats verzinst. (3) Einzahlungen erfolgen ausschließlich durch Überweisung an die WWK Lebensversicherung a. G. § 5 Wann können Sie Zuzahlungen leisten? (1) Zuzahlungen sind jeweils zum Monatsersten möglich. Eine Zuzahlung muss mindestens 1.000 Euro betragen. Zuzahlungen sind – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall – ausgeschlossen, wenn der Höchstbetrag gemäß § 4 Nr. 1 erreicht ist. (2. Zuzahlungen werden ab dem auf den Zahlungseingang folgenden Monatsersten verzinst, sofern sie bis zum letzten Arbeitstag des Monats eingehen. Bei Eingang danach wird die Zuzahlung ab Beginn des übernächsten Monats verzinst. (3) Zuzahlungen sind nur mit Zustimmung der WWK Lebensversicherung a. G. möglich. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn die Zuzahlung von der WWK Lebensversicherung a. G. nicht innerhalb einer Woche nach Eingang zurück überwiesen wird. Unabhängig hiervon kann die WWK Lebensversicherung a. G. künftigen Zuzahlungen durch schriftliche Erklärung Ihnen gegenüber widersprechen. (4) Zuzahlungen erfolgen ausschließlich durch Überweisung an die WWK Lebensversicherung a. G. § 6 Wie können Sie Auszahlungen abrufen? (1) Sie können das Vertragsguthaben ganz oder teilweise zum Monatsende abrufen. Rufen Sie das Guthaben nur teilweise ab, so muss der abgerufene Betrag mindestens 1.000 EUR betragen und das verbleibende Vertragsguthaben darf den Mindest-Anlagebetrag von 5.000 EUR nicht unterschreiten. Wird der Mindest-Anlagebetrag durch den Abruf unterschritten, zahlen wir Ihnen das gesamte Vertragsguthaben aus. § 9 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Vertragsverhältnis beziehen? (1) Mitteilungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, müssen stets schriftlich erfolgen. (2) Für uns bestimmte Mitteilungen werden wirksam, sobald sie uns zugegangen sind. Vertreter sind zu ihrer Entgegennahme nicht bevollmächtigt. Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. Andernfalls können für Sie Nachteile entstehen, wenn eine an Sie zu richtende Willenserklärung mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Adresse abgesandt wird; unsere Erklärung wird in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie Ihnen ohne die Adressänderung bei regelmäßiger Beförderung zugegangen sein würde. (3) Bei Änderung Ihres Namens gilt Absatz 2 entsprechend. § 10 Wie werden Sie an den Kapitalerträgen beteiligt? (1) Ihr Vertrag gehört zur Bestandsgruppe Kapitalisierungsgeschäfte. Entsprechend den Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes beteiligt die WWK Lebensversicherung a. G. Sie und die anderen Vertragspartner durch Überschussbeteiligung zu mindestens 90 % an den Netto-Kapitalerträgen dieser Bestandsgruppe, die jährlich bei unserem Jahresabschluss festgestellt werden. Die Kapitalerträge werden der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) zugeführt, soweit sie nicht bereits als Direktgutschrift unmittelbar gutgeschrieben wurden. (2) Die Ausschüttung der Überschussbeteiligung erfolgt als Verzinsung des angelegten Kapitals (vgl. §§ 4 bis 6). Zur Bestimmung der auf jeden einzelnen Vertrag entfallenden Überschüsse legen wir quartalsweise im Voraus einen Zinsüberschusssatz fest. Von diesem Zinsüberschusssatz wird die WWK Lebensversicherung a. G. 0,3 Prozentpunkte zur Deckung ihrer Kosten für den Vertragsabschluss und die Vertragsführung abziehen. Mit dem nach dem Kostenabzug verbleibenden Zinssatz (quartalsweise garantierter Zinssatz p. a.) werden die auf Ihren Vertrag entfallenden Zinsen bestimmt. Die Zinsen werden monatlich berechnet und nach Abzug der zu berücksichtigenden Steuern Ihrem Vertragsguthaben jeweils am Ende eines jeden Monats gutgeschrieben. In dem quartalsweise garantierten Zinssatz sind also sämtliche anfallenden Kosten bereits berücksichtigt, so dass darüber hinaus keine zusätzlichen Kosten für Sie anfallen. § 11 Wer erhält die Vertragsleistung? (1) Die Leistung aus dem Vertrag erbringen wir an Sie als unseren Vertragspartner. (2) Sie können Ihre Rechte aus dem Vertrag weder abtreten noch verpfänden. WWK Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit Vorstand: Jürgen Schrameier (V.), Rainer Gebhart (stv.V), Dirk Fassott Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Frank Schindelhauer Sitz München · Registergericht München HR B 211 Seite 2 von 6 § 12 Welche steuerlichen Regelungen gelten? § 15 Anschrift Versicherungsombudsmann und Aufsichtsbehörde (1) Die im Vertragsguthaben enthaltenen Erträge aus Kapitalisierungsverträgen sind gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG einkommensteuerpflichtig. (1) Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle (2) Bei Zinsgutschriften werden Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer von der WWK Lebensversicherung a. G. einbehalten und abgeführt. Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen werden dabei nicht berücksichtigt. (3) Sie erhalten eine jährliche Zinsbescheinigung. § 13 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. § 14 Wo ist der Gerichtsstand? Ansprüche aus Ihrem Vertrag können gegen uns bei dem für unseren Geschäftssitz örtlich zuständigen Gericht geltend gemacht werden. Ist Ihr Vertrag durch Vermittlung eines Versicherungsvertreters zu Stande gekommen, kann auch das Gericht des Ortes angerufen werden, an dem der Vertreter zur Zeit der Vermittlung seine gewerbliche Niederlassung oder, wenn er eine solche nicht unterhielt, seinen Wohnsitz hatte. Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e. V. Wir sind bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sie können damit das kostenlose, außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren in Anspruch nehmen. Sie können Ihre Anfragen richten an: Versicherungsombudsmann e. V. Postfach 08 06 32, 10006 Berlin www.versicherungsombudsmann.de Wir nehmen an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teil. Hiervon unberührt bleibt die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. (2) Anschrift der Aufsichtsbehörde Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Vertragspartner im Außendienst oder nutzen Sie unser Servicetelefon (089) 5114 – 0. Im Zweifelsfall können Sie Ihre Fragen auch an eine neutrale Stelle richten, nämlich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn § 16 Wie sind Ihre Ansprüche gesichert? Die WWK Lebensversicherung a. G. gehört gemäß den Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes einem gesetzlichen Sicherungsfonds an. Im Sicherungsfall wird die Aufsichtsbehörde die Verträge auf den Sicherungsfonds übertragen. Geschützt von dem Fonds sind auch Ansprüche aus Kapitalisierungsgeschäften. Hinweise Automatischer Informationsaustausch zur Kirchensteuer Wir sind gesetzlich verpflichtet, Sie über den anstehenden Informationsaustausch zur Kirchensteuer zu unterrichten. Für Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft führen wir Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Der Kirchensteuersatz beträgt in BadenWürttemberg und Bayern 8 Prozent, in den übrigen Bundesländern 9 Prozent als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer von 25 Prozent. Kapitalerträge als Teil des Einkommens waren auch bisher kirchensteuerpflichtig, es handelt sich also nicht um eine neue Steuer. Um den Kirchensteuerabzug vornehmen zu können, sind wir gesetzlich verpflichtet, Ihre Religionszugehörigkeit in Form eines verschlüsselten Kennzeichens beim Bundeszentralamt für Steuern abzufragen. Das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiStAM) gibt Auskunft über Ihre Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft und den geltenden Kirchensteuersatz. Die Abfrage erfolgt einmal jährlich zwischen dem 1. September und 31. Oktober. Hinweise zur US-Erklärung Als US-Person gilt, wer die US-Staatsbürgerschaft (z. B. auch als zweite Staatsbürgerschaft) besitzt, wer seinen Wohnsitz oder eine ständige Aufenthaltsbewilligung in den USA (z. B. Green Card) hat, oder wer im laufenden Jahr mehr als 31 und in den letzten drei Jahren mehr als 183 Aufenthaltstage in den USA hatte. Ihr Vorteil: Ihre Kirchensteuerpflicht für Kapitaleinkünfte ist damit komplett abgegolten. Weitere Angaben in der Steuererklärung entfallen. Wenn Sie nicht möchten, dass das Bundeszentralamt für Steuern Ihre Kirchensteuerdaten verschlüsselt übermittelt, können Sie der Datenweitergabe bis zum 30.06. eines Jahres widersprechen. Ihren Widerspruch richten Sie bitte direkt an das Bundeszentralamt für Steuern. Das amtlich vorgeschriebene Formular dafür finden Sie auf www.formulare-bfinv.de als »Erklärung zum Sperrvermerk« unter dem Stichwort »Kirchensteuer«. Das Bundeszentralamt für Steuern sperrt dann die Übermittlung Ihres Kirchensteuerabzugsmerkmals. Wenn Sie der Datenweitergabe bereits widersprochen haben, brauchen Sie den Widerspruch nicht erneut einzulegen. Ein Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf. Wir werden daraufhin keine Kirchensteuer für Sie abführen. Das Bundeszentralamt für Steuern meldet den Widerspruch dann Ihrem Finanzamt. Kirchenmitglieder werden von dort zur Abgabe einer Steuererklärung für die Erhebung der Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer aufgefordert. Rechtsgrundlage für dieses Verfahren: § 51a Abs. 2c, 2e Einkommensteuergesetz; Kirchensteuergesetze der Länder In den USA steuerpflichtig ist unter anderem, wer als US-Person gilt. Eine »Nicht-US-Person« kann aus einem anderen Grund in den USA steuerpflichtig sein (z. B. Doppelwohnsitz, gemeinsame Steuererklärung mit einer »US-Person« [z. B. als Ehepartner], Verzicht auf US-Staatsbürgerschaft oder auf Aufenthaltsbewilligung nach langfristigem Aufenthalt, andere Gründe). Die Frage nach der »US-Person« bzw. nach der US-Steuerpflicht bezieht sich nicht nur auf natürliche, sondern auch auf juristische Personen. Seite 3 von 6 Merkblatt zur Datenverarbeitung Vorbemerkung Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren. Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt. Einwilligungserklärung Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung nach dem BDSG aufgenommen worden. Diese gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages hinaus, endet jedoch – außer in der Lebens- und Unfallversicherung – schon mit Ablehnung des Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Widerruf, der allerdings den Grundsätzen von Treu und Glauben unterliegt. Wird die Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es u.U. nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen. Schweigepflichtentbindungserklärung Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die, wie z. B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung) voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung (Personenversicherung) ist daher im Antrag auch eine Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten. Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung und -nutzung nennen. 1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag versicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Partnernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vertragspartners im Außendienst, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertragsdaten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z.B. den vom Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerkstatt über einen KfzTotalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leistungsdaten). 2. Datenübermittlung an Rückversicherer Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. 3. Datenübermittlung an andere Versicherer Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, evtl. Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere 4. Zentrale Hinweissysteme Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und beim Verband der privaten Krankenversicherer e.V. zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden wie Schadenhöhe und Schadentag. n Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen erforderlicher Beitragszuschläge Zweck: Risikoprüfung Sachversicherung n Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn auf Grund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und Verhinderung weiteren Missbrauchs Kfz-Versicherung n Registrierung von auffälligen Schadensfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung Unfallversicherung Lebensversicherung n Außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung n Aufnahme von Sonderrisiken z.B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag n aus versicherungsmedizinischen Gründen n auf Grund der Auskünfte anderer Versicherer n wegen verweigerter Nachuntersuchung n Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht n Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch Haftpflichtversicherung n Registrierung von auffälligen Schadensfällen sowie von Personen, bei denen n Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht Versicherers Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung Seite 4 von 6 5. Datenverarbeitung in und außerhalb der Unternehmensgruppe Einzelne Versicherungsbranchen (z.B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung) und andere Finanzdienstleistungen, z.B. Kredite, Bausparen, Kapitalanlagen, Immobilien werden durch rechtlich selbstständige Unternehmen betrieben. Um den Kunden einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen zusammen. Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert wie das Inkasso oder die Datenverarbeitung. So wird z.B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre Versicherungsnummer, die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, Kontonummer und Bankleitzahl, d.h. Ihre allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, werden in einer zentralen Datensammlung geführt. Dabei sind die sog. Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Kundennummer, Kontonummer, Bankleitzahl, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen Anfragen sofort der zuständige Partner genannt werden. Auch Geldeingänge können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt verbucht werden. Die übrigen allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen nur von den Versicherungsunternehmen der Gruppe abfragbar. Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von »Datenübermittlung«, bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten sind. Branchenspezifische Daten – wie z.B. Gesundheits- oder Bonitätsdaten – bleiben dagegen unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen. Unserer Unternehmensgruppe gehören zurzeit folgende Unternehmen an: WWK Lebensversicherung a. G., München WWK Allgemeine Versicherung AG, München WWK Vermögensverwaltungs und Dienstleistungs GmbH, München WWK Investment S. A., Luxemburg WWK Pensionsfonds AG, München Daneben arbeiten unsere Versicherungsunternehmen und Vertragspartner im Außendienst zur umfassenden Beratung und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Bausparverträge, Kapitalanlagen, Immobilien) auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften außerhalb der Gruppe zusammen. Zurzeit kooperieren wir mit: n Aachener Bausparkasse AG, Aachen n ACMBernstein Investments, Luxemburg 6. Betreuung durch Vertragspartner im Außendienst In Ihren Versicherungsangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebots unserer Unternehmensgruppe bzw. unseres Kooperationspartners werden Sie durch einen unserer Vertragspartner im Außendienst betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen berät. Vertragspartner im Außendienst in diesem Sinn sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften sowie im Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen auch Kreditinstitute, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften u.a. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vertragspartner im Außendienst zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos, Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben über andere finanzielle Dienstleistungen, z. B. Abschluss und Stand Ihres Bausparvertrages. 7. Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte Sie haben als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz neben dem eingangs erwähnten Widerrufsrecht ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten. n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n n Allgemeine Rentenanstalt Pensionskasse, Stuttgart Allianz Private Krankenversicherung, München Allianz Versicherungen, München Ampega Investment AG, Hannover ARAG Allgemeine, Düsseldorf ARAG Krankenversicherung, Düsseldor ARAG Rechtsschutz, Düsseldorf Barmenia Krankenversicherung a.G., Wuppertal BlackRock (Luxemburg) S.A., Luxemburg Carmignac Gestion S.A. COMINVEST Asset Management S.A., Luxemburg COMINVEST Asset Management GmbH, München DBV Krankenversicherung AG, Offenbach DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main DWS Investment S.A., Luxemburg Elvia Reiseversicherung, München Fidelity Investment Services GmbH, Kronberg Franklin Templeton Investment Funds SICAV, Frankfurt am Main GAMAX Management AG, Luxemburg Generali Versicherungen, München Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A., Luxemburg Internationales Immobilieninstitut, München INVESCO Asset Management Ireland Ltd., Irland J.P. Morgan Asset Management (Europe) S.à r.l., Frankfurt am Main KRAVAG Allgemeine, Hamburg M&G International Investments Ltd. Morgan Stanley Investment Funds, Luxemburg Münchner Kapitalanlage AG, München Nordea Investment Funds S.A., Luxemburg Pioneer Investment Management, S.p.A., Luxemburg PRIMA Management AG, Luxemburg RREEF Investment GmbH, Eschbo Sarasin Investmentfonds SICAV, Basel Sauren Fonds-Select SICAV Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH, Frankfurt am Main Württembergische Versicherung, Stuttgart Württembergische Krankenversicherung, Stuttgart Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. So vermitteln z. B. die genannten Kreditinstitute im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung Versicherungen als Ergänzung zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten. Für die Datenverarbeitung der vermittelnden Stelle gelten die folgenden Ausführungen unter Punkt 6. Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung können an den zuständigen Vertragspartner im Außendienst auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Unsere Vertragspartner im Außendienst verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden Sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vertragspartner im Außendienst ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegenheitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten. Der für Ihre Betreuung zuständige Vertragspartner im Außendienst wird Ihnen mitgeteilt. Endet seine Tätigkeit für unser Unternehmen (z.B. durch Kündigung des Vermittlervertrages oder bei Pensionierung) regelt das Unternehmen Ihre Betreuung neu; Sie werden hierüber informiert. Wegen evtl. weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückversicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer. Seite 5 von 6 Überweisung SEPA-Überweisung/Zahlschein Name und Sitz des überweisenden Kreditinstituts Für Überweisungen in Deutschland und in andere EU-/EWRStaaten in Euro. BIC Beleg/Quittung Angaben zum Zahlungsempfänger: Name, Vorname/Firma (max. 27 Stellen, bei maschineller Beschriftung max. 35 Stellen) für den Auftraggeber W W K Kto-Nr. des Auftraggebers L e b e n s v e r s i c h e r u n g a . G . IBAN DE 43 70 05000 0 000 30 3 5540 BIC des Kreditinstituts/Zahlungsdienstleisters (8 oder 11 Stellen) Empfänger WWK Lebensversicherung a. G. B Y L A D E M M X X X Betrag: Euro, Cent IBAN DE43700500000003035540 bei Bayern LB München Kunden-Referenznummer - Verwendungszweck, ggf. Name und Anschrift des Zahlers W W K BIC BYLADEMMXXX P r e m i u m Z i n s f l e x noch Verwendungszweck (insgesamt max. 2 Zeilen à 27 Stellen, bei maschineller Beschriftung max. 2 Zeilen à 35 Stellen) EUR Angaben zum Kontoinhaber/Zahler: Name, Vorname/Firma, Ort (max. 27 Stellen, keine Straßen- oder Postfachangaben) IBAN 08 D E Datum Unterschrift(en) Datum ✁ Empfangsbestätigung der annehmenden Kasse Bitte verwenden Sie diesen Überweisungsträger ausschließlich für die Überweisung. Seite 6 von 6