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Robustestes Wächterkontrollsystem
Ausgabe 1 | 2015
67. Jahrgang
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Deutschlands bevorzugtes und empfohlenes
Wächterkontrollsystem
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■ Fehlerprotokolle
■ Ereigniserfassung
Herausforderung Luftsicherheit
Schwerpunkt Luftsicherheit S. 3-18
Bündnis für mehr Sicherheit
in den Kommunen
■ Keine Hosting-Kosten
■ Datenfernübertragung
■ Automatische
Berichterstattung
S. 22
Brauchen wir eine Frauenquote
in der Sicherheitswirtschaft? S. 27
5. Deutscher Bargeldlogistik
Kongress 2015 S. 28
www.guard1.de | [email protected] | 069 22 22 20 329
DSD 1 | 2015
„Only bad news are good news“ S. 52
Postvertriebsstück – DPAG – Entgelt bezahlt – DSA GmbH, Postfach 1201, 61282 Bad Homburg
BITTE BEACHTEN SIE UNSERE BEILAGEN!
1 | 2015
SAVE THE DATE
14. September 2015
Haus der Deutschen Wirtschaft, Berlin
ZUKUNFTSORIENTIERT!?
Welche Ausbildung braucht das Neue Sicherheitsunternehmen?
Stuttgart, Hamburg, Düsseldorf, Köln/Bonn und Hannover. Die Streikbeteiligung war hoch und die Auswirkungen auf den Flugverkehr, vor
allem in Hamburg, waren chaotisch. Der Flughafen musste erstmals in
seiner Geschichte geschlossen werden. Unsere Tarifauseinandersetzungen mit ver.di, die sonst keine besondere Medienaufmerksamkeit
hervorrufen, waren plötzlich im Blickpunkt - von Flensburg bis Rosenheim und von Aachen bis Frankfurt/Oder. Auch in die Tagesschau und
die heute-Nachrichten haben wir es damit „geschafft“.
Der alte Mediengrundsatz „bad news are good news“ hat sich für
uns in den letzten Monaten voll bestätigt. Meldungen aus der Sicherheitswirtschaft finden nur dann bundesweite Beachtung, wenn es
um tatsächliche oder vermeintliche Skandale oder eben um heftige
Tarifauseinandersetzungen mit Streiks geht. Sie führen zu schnellen
Schlagzeilen. Medien haben kaum Interesse an nachhaltigen Veränderungen. Unsere seit Jahren vorgebrachte Feststellung, dass das
Gewerberecht für viele Tätigkeiten der privaten Sicherheitsdienste
völlig ungeeignet ist und wir eine neue gesetzliche Grundlage brauchen, interessiert die Medien nur am Rande. Angemessene Vergabekriterien oder eine regelmäßige Zuverlässigkeitsüberprüfung aller
Sicherheitskräfte sind einfach langweilig. Aber auch hier gilt, dass die
veröffentlichte Meinung nicht identisch sein muss mit der öffentlichen
Meinung. Heute werden nicht nur Flüchtlingsheime, sondern zunehmend auch Schulen und Kindergärten, Universitäten, Wohnviertel,
Jobcenter, Gerichte, Friedhöfe, Krankenhäuser und sogar Kirchen durch
private Sicherheitsdienste geschützt.
Von daher ist es wenig überraschend, dass 67 Prozent aller Deutschen (63 Prozent der Männer, 71 Prozent der Frauen) private Sicherheitsdienste als unverzichtbar für die Innere Sicherheit in Deutschland
ansehen. Das hat eine repräsentative Umfrage durch INSA-Meinungstrends im Dezember ergeben. Die Polizei ist mit dem Schutz der Bevöl-
kerung überfordert, das ist Auffassung von 65 Prozent der Befragten.
Mehr als die Hälfte der Befragten (56 Prozent) sieht private Sicherheitsdienste als sinnvolle Ergänzung zur Polizeiarbeit an. Auch wenn
wir eine ganze Reihe von Forderungen an die Politik haben, mit der
Sicherheitsdienstleistungen weiter verbessert werden können und
müssen, sollten wir die obigen Ergebnisse nicht unterschlagen: Insgesamt machen die privaten Sicherheitsdienste und ihre fast 190.000
Beschäftigten einen „guten Job“!
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Wir freuen uns, Sie am 14. September 2015 in Berlin begrüßen zu können!
© picture alliance / dpa, Fotograf: Ina Fassbender
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DAS LETZTE
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1 | 2015
Herausforderung Luftsicherheit
SICHER FLIEGEN – IN EINER ANGESPANNTEN SICHERHEITSLAGE – unter diesem Motto standen die
7. Luftsicherheitstage von BDSW und dem Bundespolizeipräsidium in Potsdam. Es gibt keine vergleichbare
Veranstaltung in Europa. Die Vertreter des Bundesinnenministeriums und der Bundespolizei lobten zum wiederholten Male die gute Arbeit der rund 7.000 Luftsicherheitsassistentinnen und -assistenten der privaten
Sicherheitsdienste, die im Auftrag der Bundespolizei die Personen- und Gepäckkontrollen an den deutschen
Verkehrsflughäfen wahrnehmen. Alleine im vergangenen Jahr wurden 100 Millionen Passagiere vor dem
Einchecken kontrolliert. Neben den Luftsicherheitskontrollkräften sind weitere 10.000 Beschäftigte unserer
Mitgliedsunternehmen im Auftrag der Flughäfen und Airlines tätig.
Die Aufgaben nach dem Luftsicherheitsgesetz sind im vergangenen Jahrzehnt ein wichtiges Marktsegment
für unsere Mitgliedsunternehmen geworden. Aber die Rahmenbedingungen werden immer schwieriger, seit
die Gewerkschaft ver.di erkannt hat, dass man mit Streiks der Luftsicherheitskontrollkräfte an den Verkehrsflughäfen eine enorme mediale Aufmerksamkeit hervorrufen kann. Auch in diesem Jahr hatten wir wieder
heftige Tarifauseinandersetzungen, bevor wir in Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Baden-­Württemberg
einen Tarifabschluss erzielen konnten. Zehntausende von unschuldigen Passagieren wurden erneut
geschädigt.
Wir können und werden es als Verband nicht hinnehmen, dass diese kleine „Pressure group“ ihr Streikpotential nutzt, um exorbitante Lohnsteigerungen durchzusetzen. Die Luftsicherheitskontrollkräfte erhalten
inzwischen einen Stundengrundlohn zwischen 15 und 16 Euro. Bei einer garantierten durchschnittlichen
Monatsarbeitszeit von 160 Stunden und unter Einbeziehung der gewerbeüblichen Zuschläge für Nacht-,
Sonn- und Feiertagsarbeit sowie weiterer tariflicher Sonderzahlungen erhalten die meisten Beschäftigten
einen Bruttomonatslohn von ca. 3.000 Euro. Die Löhne liegen inzwischen über der entsprechenden Eingruppierung im öffentlichen Dienst und sind höher als die junger Polizeikommissare nach einem drei­jährigen
Studium an einer Polizeihochschule. Eine weitere überproportionale Steigerung dieser Löhne ist nicht hinnehmbar.
Aber nicht nur vom eigenen Sozialpartner droht Ungemach. Auch die beiden großen Polizeigewerkschaften DPolG und GdP nutzen jede sich bietende Gelegenheit, um gegen die Fremdvergabe von Sicherheits­
kontrollaufgaben öffentlich Stellung zu beziehen. Wenige Tage vor Weihnachten berichtete die BILD-Zeitung
aus einem „geheimen“ Bericht der europäischen Kommission über angeblich eklatante Sicherheitsmängel am
Frankfurter Flughafen. Kaum ging diese Meldung über den Ticker, standen Rainer Wendt von der DPolG und
sein Kollege Jörg Radek von der GdP vor den Mikrofonen und verkündeten, dass private Sicherheitskräfte
diese Aufgabe nicht ordentlich wahrnehmen könnten. Nur staatliche Beschäftigte wären dafür geeignet.
Die Arbeitsteilung an den Verkehrsflughäfen hat sich bewährt. Das zeigten die Luftsicherheitstage wieder
einmal deutlich. Es kommt nicht darauf an, wer diese Aufgaben wahrnimmt, sondern wie diese wahrgenommen werden. Wir werden alles dafür tun, dass unseren leistungsfähigen Mitgliedsunternehmen dieses Marktsegment auch in Zukunft erhalten bleibt. Auch in fast allen Mitgliedsstaaten der EU wird diese Aufgabe privat
durchgeführt. Unternehmen sind schneller und besser als Behörden in der Lage, sich auf die technischen
und organisatorischen Änderungen einzustellen. Wir sind jederzeit bereit, eine sachliche Diskussion über
notwendige Veränderungen zu führen. Neue Tatgelegenheiten und neue Technologien müssen analysiert
und bewertet werden. Es ist aber unerträglich, wenn die erwähnten Gewerkschaftsvertreter die nachweislich
über Jahrzehnte erbrachte Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlich in Zweifel
ziehen. Das hat nichts mehr mit einer seriösen Interessenpolitik zu tun.
Ihr
Gregor Lehnert, Präsident des BDSW
EDITORIAL
1
1 | 2015
Inhalt
Editorial1
Geld und Wert
Gregor Lehnert: Herausforderung Luftsicherheit
Silke Wollmann: 5. Deutscher Bargeldlogistik Kongress 2015
1
Aviation3
Arbeit und Soziales
Rainer Friebertshäuser: Die Herausforderungen
des Fachausschusses Aviation
RAin Cornelia Okpara: Arbeitsrecht in Kürze
3
RAin Cornelia Okpara: Tarifliche Herausforderungen
im Bereich Aviation
5
Dr. Steffen Richter: Luftsicherheit –
aktuelle Herausforderungen für die Bundespolizei
8
Peter Niggl: Ein Bekenntnis zur Zusammenarbeit
von Bundespolizei und BDSW
10
Who is Who der Luftsicherheit in Deutschland 14
Securitas GmbH Aviation Service International, Berlin-Schönefeld15
KÖTTER Aviation Security GmbH & Co. KG, Essen
15
DSW Deutscher Schutz- und Wachdienst GmbH + Co. KG,
Osnabrück16
26
28
30
30
Vergaberecht32
RA Alexander Nette: Vergaberechtliche Besonderheiten
bei der Erstellung und Wertung von Konzepten
32
RAin Dr. Isabel Niedergöker: Neue EU-Vergaberichtlinie für öffentliche
Aufträge – Was ändert sich für Sicherheitsdienstleistungen?
34
Büchermarkt35
Bericht aus Berlin
36
Dr. Berthold Stoppelkamp: Etwas bewegt sich...
36
Namen und Nachrichten
39
Intern – Aus den Landesgruppen
45
Sicherheit von A-Z
47
All Service Sicherheitsdienste GmbH, Frankfurt
16
Pond Security Service GmbH, Erlensee
17
I-Sec Deutsche Luftsicherheit GmbH, Kelsterbach
17
Impressum51
CONDOR FLIM GmbH Süd-West, Rheinmünster
18
Das Letzte Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbH, Nürnberg
18
Dr. Harald Olschok: „Only bad news are good news“
52
Termine19
Wirtschaft und Politik
Klaus Henning Glitza: Ein Konzept muss sein –
doch in keinem Regelwerk steht, wie es zu erstellen ist
20
20
Silke Wollmann: Bündnis für mehr Sicherheit in den Kommunen 22
Silke Wollmann: BDSW Pressekonferenz am 10. Dezember 2014 23
2
Klaus Henning Glitza: Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth
schlüpfte in die Rolle einer Praktikantin
24
Berlin: Zwei BDSW-zertifizierte Sicherheitsfachschulen
gehen in Kooperation!
25
Dr. Harald Olschok: Private security conference, Zagreb
26
Dr. Harald Olschok: Brauchen wir eine Frauenquote
in der Sicherheitswirtschaft?
27
INHALT
Bitte beachten Sie unsere Beilagen
„Info Wirtschaftsschutz“,
„25 Jahre BDGW“ und
die Beilage der Firma TELENOT ELECTRONIC GMBH.
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1 | 2015
Die Herausforderungen des
Fachausschusses Aviation
Von Rainer Friebertshäuser
BEWEGTE ZEITEN IN DER LUFT- UND
FLUGHAFENSICHERHEIT liegen hinter uns –
es wird sicherlich auch in der Zukunft nicht
ruhiger. Dem Fachausschuss Aviation stellen
sich auf verschiedensten Gebieten herausfordernde Aufgaben, die nur gemeinsam und
geschlossen bewältigt werden können. Im
Nachfolgenden soll auf die verschiedenen
Themen eingegangen werden.
In einem dreijährigen Verhandlungsmarathon ist es im Herbst 2013 gelungen, die
Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in
den Sicherheitsbereichen der Flughäfen im
Rahmen eines Manteltarifvertrages mit den
Gewerkschaften ver.di und dbb-tarifunion
zu regeln. Damit sollten einheitliche Wettbewerbs-, aber auch Arbeitsbedingungen für
diese Branche erreicht werden. Dieser Tarifvertrag bedeutete für alle Unternehmen in der
Umsetzung einen großen organisatorischen,
aber auch finanziellen Kraftakt: War nicht
nur die Umstellung von der Bezahlung nach
Stunden auf ein Monatsregelentgelt zu stemmen, mussten auch Arbeitszeitkonten eingeführt, Berechnungen für Stundenwertstel-
lungen bei Urlaub und Krankheit erneuert und
natürlich auch die Anwesenheitsprämierung
umgesetzt werden. Dieser Prozess war in der
Umsetzung äußerst problematisch: Betriebsräte versuchten in Betriebsvereinbarungen
Regelungen noch deutlich auszuweiten, in
verschiedene Prozessen vor Arbeitsgerichten wurde und wird versucht, Kompromiss­
lösungen zu unterlaufen. Leider ist es bis heute
nicht möglich, insbesondere mit ver.di, für die
auslegungsbedürftigen Bestimmungen eine
gemeinsame Kommentierung zu verfassen.
Mit beiden Gewerkschaften war abgesprochen, unverzüglich nach Ende der Mantelverhandlungen in Verhandlungen zu einem
bundesweiten Entgeltrahmen- und Entgelttarifvertrag einzutreten. Ver.di ist zwar
bereit, über den Rahmen – also Regelungen
zur Einreihung und zu den Zeitzuschlägen zu
verhandeln, allerdings lehnen sie Verhandlungen zu bundesweiten Entgeltregelungen
– trotz des Angebots großzügiger Übergangsregelungen für landesbezirkliche Regelungen
ab. Hintergrund hierfür dürfte sein, dass
ver.di befürchtet, in den Landesbezirken eine
RAINER FRIEBERTSHÄUSER ist
seid 2007 Mitglied der Geschäftsführung und Arbeitsdirektor der FraSec
GmbH, Frankfurt und seit Ende 2014
Vorsitzender des Fachausschuss Aviation im BDSW.
Weiter ist Herr Friebertshäuser Verhandlungsführer der Tarifgemeinschaft BDSW, FraSec GmbH und FIS
im Rahmen der Manteltarifverhandlungen sowie Verhandlungsführer
für die Verhandlungen zum Entgelt­
rahmen- und Entgelttarifvertrag
Aviation-Security auf Bundesebene.
„Pressure-group“ in Tarifverhandlungen zu
verlieren, mit denen man in Tarifauseinandersetzungen öffentlichkeitswirksamen Druck
entfalten kann – sprich, Zehntausende Passagiere in Geiselhaft zu nehmen. Gerade in dieser Frage müssen wir als Fachausschuss Aviation gemeinsam mit dem BDSW die Weichen
stellen, solches in Zukunft zu verhindern. Die
aktuellen Tarifauseinandersetzungen in Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen
und Baden-Württemberg zeigen, wie notwendig dies ist.
Allerdings brauchen wir hier breite Unterstützung: Es macht keinen Sinn – wie vor zwei
Jahren geschehen –, dass wir in Tarifrunden
von ver.di mit exorbitant hohen Lohnforderungen konfrontiert werden, gegen die wir
uns auch im wohlverstandenen Allgemeininteresse wehren, und dann Druck von Airlines,
Flughafenbetreibern und Politik zu erhalten,
doch endlich einen Tarifvertrag zu unterzeichnen. Hier muss es möglich sein – wie
ansatzweise in diesem Jahr zu beobachten –
AVIATION
3
1 | 2015
gemeinsam gegen Tariferhöhungen in Höhe
von bis zu 35 Prozent und Stundenlöhnen von
über 18,00 Euro für Tätigkeiten mit Ausbildungszeiten von 40 - 196 Stunden zu opponieren und im Zweifelsfall Streiks zu ertragen.
Als problematisch stellt sich im Tarifgeschäft derzeit die Herstellung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen, die
inhaltsgleich (wie der Manteltarifvertrag) von
zwei Gewerkschaften mit uns abgeschlossen
wurden, dar. Das Arbeitsministerium will nur
einen allgemeinverbindlich erklären, obwohl
hier genau das gemacht wurde, was die Politik
im Rahmen des Tarifeinheitsgesetzes fordert:
mit zwei Gewerkschaften einen inhaltsgleichen Tarifvertrag zu vereinbaren. Hier muss
der Gesetzgeber nachjustieren, sonst ist das
Wort von Pluralität bei den Gewerkschaften
bei gleichzeitiger Tarifeinheit nicht das Papier
wert, auf dem es geschrieben steht.
Sicherlich ist das Tarifgeschäft die derzeit
aufreibendste Aufgabe im Fachausschuss,
aber darüber hinaus darf die politische
Debatte über die Fragen der Luftsicherheit
nicht vergessen werden.
Als in den letzten Wochen in Folge eines
4
AVIATION
Audits der Europäischen Union am Flughafen
Frankfurt in den Medien eine Diskussion über
die Wirksamkeit von Luftsicherheitskontrollen
entbrannte, hatten insbesondere die Polizeigewerkschaften wieder einmal die schnelle
Lösung, die sie reflexartig auf allen Kanälen
verbreiteten: Schuld sind die privaten Dienstleister, die sowohl schlecht bezahlte als auch
ausgebildete Mitarbeiter beschäftigen und
nur an ihren Profit denken. Nur die Rückübertragung der Aufgaben in die öffentliche Hand
würde hier helfen. Dabei verschweigen die
Gewerkschaften allerdings - sicherlich völlig
uneigennützig -, dass auch dort die gleichen
Ausbildungen (nach der EU-Verordnung) wie
bei den privaten Dienstleistern abgelegt werden müssen, dass nicht nur die Bundespolizei zuständig ist, sondern neben dieser auch
viele Landesbehörden sowohl für die Aufgaben der Luft- als auch Flughafensicherheit
und das Luftfahrtbundesamt für die Bereiche
des § 9 Luftsicherheitsgesetz. Sie geben auch
keine Antwort auf die Frage, wieso öffentlich
Bedienstete ihre Arbeit besser erledigen sollen als Beschäftigte in privaten Firmen und
sie verschweigen, dass auch die öffentliche
Hand gezwungen ist, Aufgaben unter ökonomischen Fragen zu organisieren.
Wünschenswert wäre tatsächlich - gerne
auch gemeinsam mit den Gewerkschaften -,
an dringenden Fragen des Luftsicherheitsgesetzes zu arbeiten: Eine wichtige dabei ist
nach meiner Auffassung die Frage der Pluralität der Aufsicht im Luftsicherheitsgesetz
durch viele Landesbehörden, die Bundespolizei und das Luftfahrtbundesamt, obwohl die
Fragen der Luftsicherheit keine Zersplitterung
dulden sollten. Eine einheitliche Aufsicht wäre
vonnöten; hierüber muss die Diskussion auch
abseits von aktuellen Vorfällen neu geführt
werden. Dabei wäre es dann auch eine
Chance, die Ausbildung und die Durchlässigkeit der Ausbildungen zu erhöhen, um damit
die Flexibilität in den Tätigkeiten nach den
§§ 5, 8 und 9 LuftSiG zu erhöhen. Dies hätte
sicherlich auch einen ökonomischen Nutzen
sowohl bei den Auftraggebern als auch den
Nutzern. Leider werden solche Debatten nicht
geführt, mindestens aber nicht unter Einbindung der Unternehmen und Verbände, die
hierfür die fachliche Kompetenz aufweisen.
Es reicht nach meiner Auffassung nicht aus,
wenn auf politischer Ebene mit den Fluggesellschaften und den Flughafenbetreibern
über die Frage der Übertragung der Passagierund Reisegepäckkontrollen auf die Flughäfen
diskutiert wird – übrigens auch ohne unseren
Verband –, weil dies – wie oben ausgeführt –
zu kurz greift.
Die Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft sind bereit, mit allen im Bereich der
Luftsicherheit Verantwortlichen in die Diskussion zu treten und ihr Know-how im Rahmen
einer Sicherheitspartnerschaft einzubringen.
Dies wird eine der zentralen Aufgaben des
Fachausschusses in den nächsten Monaten
sein. Dabei gilt es, die bisher vorhandenen
Schranken aufzulösen.
1 | 2015
Tarifliche Herausforderungen
im Bereich Aviation
Von Rechtsanwältin Cornelia Okpara
MITTE DER 90ER JAHRE entschied sich das Bundesministerium des
Innern dazu die Aufgaben der sog. Luftsicherheitsassistentinnen und
-assistenten an deutschen Verkehrsflughäfen an private Dienstleister
outzusourcen. Diese wurden künftig im Auftrag der Bundespolizei als
Beliehene tätig. Zu diesem Zeitpunkt gab es für diesen Tätigkeitsbereich
in den Tarifverträgen des BDSW keine eigene Lohngruppe. In Ermangelung einer eigenen Tarifierung sahen die Ausschreibungsbedingungen
des Bundesinnenministeriums vor, dass Mitarbeiter für diese Tätigkeit einen Lohn angelehnt an die IHK-Geprüfte Werkschutzfachkraft
erhalten sollten. Mit der Tätigkeit der Luftsicherheitsassistentin und
des Luftsicherheitsassistenten war diese Lohngruppe jedoch nicht
vergleichbar. Zu dieser Zeit wurde ein Arbeitskreis Aviation im BDSW
gegründet. Ziel des Arbeitskreises war es unter anderem die Tarif­
arbeit in den Bundesländern für den Bereich Aviation zu entwickeln,
zu strukturieren und einheitliche Standards zu vereinbaren. Bereits im
Jahr 2003 findet sich im Tarifvertrag Baden-Württemberg erstmalig die
Erwähnung einer eigenen Lohngruppe. Aus dem Arbeitskreis Aviation
heraus gründete sich dann der Fachausschuss Aviation im Jahr 2006.
Im Laufe der Jahre ist es gelungen fast einheitliche Strukturen in allen
Bundesländern für die Tätigkeiten nach den §§ 5, 8 und 9 des Luft­
sicherheitsgesetzes (LuftSiG) zu etablieren. Die Strukturen mussten
dann immer mal wieder, z. B. durch Änderungen der EU-Verordnungslage, angepasst werden, wie z. B. mit der Einführung einer Zulage für
den Bereich der Personal- und Warenkontrolle.
Für den BDSW war damit ein großes Ziel erreicht, nämlich einheitliche tarifliche Standards für Tätigkeiten nach dem LuftSiG geschaffen
zu haben. Dies war teilweise nicht immer einfach, da die Strukturen
in den verschiedenen Landesgruppen mit unterschiedlichen teuren
Akteuren auf Seiten des BDSW und der Gewerkschaft durchgesetzt
werden mussten.
In den folgenden Jahren entstand ein Kostendruck insbesondere
durch die Airlines auf das Bundesinnenministerium. Sicherlich müssen
Bundespolizei und Sicherheitsunternehmen im täglichen Einsatz
gemeinsam für die Sicherheit der Fluggäste sorgen und sind dabei auch
verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln. Dies gilt nicht nur mit Blick auf
die Luftsicherheitsgebühr. In Transparenz- und Effizienzgesprächen
wurde diskutiert, um die Effizienz des Personaleinsatzes weiter zu optimieren. Aber diese Effizienzbestrebungen gingen dann leider auch zu
Lasten der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In den sog.
Spitzenflugzeiten am Morgen und am Abend an den Verkehrsflug­
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AVIATION
5
1 | 2015
häfen wurde eine Vielzahl von Mitarbeitern
angefordert, in den Zeiten dazwischen sollten
Pausen eingeplant werden. Der Unmut in der
Arbeitnehmerschaft wuchs und damit auch
die gewerkschaftliche Organisation. Es ist
eben nicht nur der vereinbarte Stundenlohn,
sondern es sind auch die Arbeitszeiten und
andere Arbeitsbedingungen, die diese Tätigkeit ganz wesentlich beeinflussen.
Um die Arbeitsbedingungen zumindest
durch tarifliche Vorgaben zu verbessern, stieg
der BDSW mit ver.di und dbb tarifunion in Verhandlungen zu einem Manteltarifvertrag ein.
Nach mehr als 3-jähriger Verhandlungszeit ist
es schließlich gelungen, einen neuen Manteltarifvertrag für die Sicherheitsmitarbeiter an
den Verkehrsflughäfen auszuhandeln. Dieser
Tarifvertrag sieht unter anderen ein monatliches Regelentgelt mit einem gesicherten
Einkommen in einem sonst von Stunden­
lohn geprägten Gewerbe vor. Mindest­
schichtzeiten, Prämienleistungen sowie die
Sicherung der Beschäftigten bei einem
Auftragswechsel waren weitere wichtige
Vertrags­
elemente, durch die die Arbeits­
bedingungen der Beschäftigten deutlich verbessert und gesichert wurden.
Dennoch entspannten sich die Tarifverhandlungen in den Bundesländern, wenn es um die
6
AVIATION
Löhne dieser Beschäftigten ging, nicht. Mit
Lohnsteigerungen von bis zu 30 Prozent in den
letzten 3 Jahren wurde der Bereich der Sicherheitsmitarbeiter an Verkehrsflughäfen deutlich
überproportional angehoben. Dennoch scheint
in diesem Bereich keine Zufriedenheit zu verzeichnen zu sein. Die Streiks an den Verkehrsflughäfen schädigten in den letzten 3 Jahren
immer wieder Tausende von Passagieren, was
teilweise zu immensen Flugausfällen, Schließ­
ungen von Flughäfen und Millionenverlusten
bei den Fluggesellschaften führte.
Dabei ist zu bedenken, dass die Luftsicherheitsassistenten eine angelernte Tätigkeit
ausüben, für die ca. 200 Stunden Fortbildung
erforderlich sind. Das monatliche Regelentgelt inklusive Zuschlägen und Zulagen und
einem steuerfreien Jobticket, basierend auf
einer Monatsarbeitszeit von 160 Stunden,
beträgt rund 3.000 Euro. Ein lediger Kriminalkommissar kommt nach einem 3-jährigen
Studium auf der Polizeihochschule des Landes
auf durchschnittlich 3.500 Euro im Monat, die
meisten Lokführer verdienen deutlich weniger.
Mit den hohen tariflichen Forderungen und
Abschlüssen gefährdet man für die Zukunft
diesen Tätigkeitsbereich für die Sicherheitsbranche nachhaltig. Hält ein Vergleich zu
Angestellten der Bundespolizei und deren
Verdienst nicht mehr stand, so lohnt es sich
auch nicht mehr diese Tätigkeiten outzusourcen. Das gleiche gilt aber auch für die Tätigkeiten gemäß §§ 8 und 9 LuftSiG. Auch die
Flughäfen und Fluggesellschaften werden sich
irgendwann überlegen, diese Tätigkeiten durch
eigene Mitarbeiter zu erledigen. Für ver.di hingegen sind die Streiks ein gutes Geschäftsmodell. Nach den Streiks der vergangenen Jahre
konnte ver.di immer wieder einen immensen
Mitgliederzuwachs verzeichnen.
Ziel des BDSW ist es, Sicherheitsdienstleis­
tungen an Verkehrsflughäfen, auch was die
Stundenlöhne anbelangt, in einem bundeseinheitlichen Tarifvertrag zu regeln. Bereits
seit dem letzten Jahr fordert der BDSW ver.di­
diesbezüglich zu Verhandlungen auf. Leider
bisher erfolglos. Die Tätigkeiten an Verkehrsflughäfen unterscheiden sich in qualitativer
und rechtlicher Hinsicht von vielen anderen
Aufgaben unserer Mitgliedsunternehmen. Es
wäre sachgerecht und sinnvoll hierfür einen
bundesweiten, tariflichen Standard festzulegen. Auf jeden Fall muss dieser Bereich weiterhin strukturiert werden. Dabei darf aber
auch das Augenmaß für eine vernünftige Entlohnung nicht verloren gehen.
1 | 2015
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Mitarbeitern ein Mehr an Kaufkraft, das keinen Abzügen
unterliegt. Der Arbeitnehmer entscheidet selbst, welchen
Wunsch er sich mit der Ticket Plus® Card von Edenred
erfüllen möchte.
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entscheiden, ob er tankt, einkauft oder shoppt. Ein wichtiges
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Abstimmung und Verwaltung verringern.
Cornelia Okpara, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des BDSW
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AVIATION
7
1 | 2015
Luftsicherheit –
aktuelle Herausforderungen
für die Bundespolizei
Von Dr. Steffen Richter
Paris, Kopenhagen.
Diese feigen Anschläge haben uns erst
kürzlich auf brutale Art und Weise vor Augen
geführt, wie gegenwärtig die Terrorgefahr in
Europa ist.
Brüssel.
Eine Spezialeinheit der belgischen Polizei hat am 15. Januar 2015 ein Gebäude
gestürmt, in dem sich drei Verdächtige versteckt hatten. Nach einem sehr heftigen
Schusswechsel hat die Polizei in dem Versteck
ein Waffenlager vorgefunden: Maschinengewehre und Pistolen, Handgranaten, Chemikalien für die Herstellung des hochexplosiven
Sprengstoffs TATP. Außerdem fand die Polizei
Polizeiuniformen, gefälschte Ausweise und
Stadtpläne. Was hatten die Terroristen vor?
Das Waffenarsenal reichte für ein Massaker!
Was hat das mit der Sicherheit auf unseren
Flughäfen zu tun?
Burgas.
Am 18. Juli 2012 wurde eine israelische Reisegruppe kurz nach der Ankunft in Bulgarien
angegriffen. Die überwiegend jugendlichen
Reisenden hatte gerade ihre Busse für die
Weiterreise an die Schwarzmeerküste erreicht.
Der nach den bisherigen Erkenntnissen allein
handelnde Täter stieg in einen der Busse und
zündete einen Sprengsatz. Dabei wurden fünf
Israelis, der bulgarische Busfahrer und der
Täter selbst getötet. 32 Personen, darunter ein
11jähriges Kind und eine Schwangere, wurden
verletzt.
Frankfurt am Main.
Am 2. März 2011 stieg der damals 21-jährige­
Arid Uka in einen mit US-Soldaten besetzten
Bus und schoss um sich. Er tötete zwei Men-
8
AVIATION
schen und verletzte zwei weitere schwer. Als
er auf den fünften Soldaten zielte, hatte seine
Pistole eine Ladehemmung. Das Oberlandes­
gericht Frankfurt Verurteilte den religiös
motivierten Täter wegen zweifachen Mordes
und dreifachen Mordversuchs zu einer
lebenslangen Haftstrafe. Dieses Attentat vom
2. März 2011 gilt als der erste islamistische
Anschlag in Deutschland, der nicht verhindert
werden konnte.
Der Luftverkehr ist nach wie vor einer
besonderen Bedrohung ausgesetzt. Insbesondere die Flughäfen befinden sich nach
wie vor im Zielspektrum von Terroristen. Wir
müssen uns dabei auch auf neue Anschlagsszenarien einstellen. Dazu gehört auch, wie
es ZDF-Chefredakteur Elmar Theveßen auf
den 7. Luftsicherheitstagen in Potsdam sagte,
das Undenkbare zu denken. Alle beteiligten
Behörden und Unternehmen müssen eng
zusammenarbeiten, sie müssen sich konzeptionell und in der alltäglichen Routine eng
abstimmen.
Luftsicherheit beginnt nicht erst
bei der Sicherheitskontrolle.
Dabei ist die Sicherheitskontrolle für viele
Reisende der erste Stopp am Flughafen. Eingecheckt wird am Vorabend, die Bordkarte zu
Hause oder im Büro gedruckt oder auf das
Smartphone heruntergeladen. Dieser Trend
führt dazu, dass die Reisenden noch später
am Flughafen eintreffen. Hinzu kommen die
ohnehin typischen Verkehrsspitzen in den
Morgen- und Abendstunden. Diese beiden
Umstände führen bereits heute zu erheblichen Konzentrationen der Fluggäste vor
den Sicherheitskontrollen – und damit auch
zu langen Warteschlangen. Dem Massen­
andrang in den Verkehrsspitzen („peaks“)
stehen­geringe Fluggastzahlen in den ver-
DR. STEFFEN RICHTER ist Leiter
des Referats 24 – Luftsicherheitsaufgaben – beim Bundespolizei­
präsidium, Potsdam.
kehrsschwachen Zeiten entgegen. Unter
diesen­Bedingungen kann der Einsatz des
Kontrollpersonals nicht effizient geplant
werden. Kurzfristige Wechsel der Abflug­
positionen sowie Verspätungen von ankommenden Flügen mit kontrollpflichtigen
Umsteigern erschweren diesen Planungs­
prozess und seine praktische Umsetzung.
Diese Situation wird sich noch weiter verschärfen. Der Luftverkehr ist Wachstums­
branche. Nach den aktuellen Prognosen z. B.
von AIRBUS (www.airbus.com/company/
market/­
forecast/) wird sich der weltweite
Luft­
verkehr in den nächsten 15 Jahren
verdoppeln: Danach beträgt das jährliche
Wachstum der sog. Personenkilometer RPK
(Revenue Person Kilometer) bis zum Jahre
2033 ca. 4,7 Prozent. Während im Jahre 2013
bereits ca. 6 Billionen Personenkilometer
geflogen waren, werden für das Jahr 2033
über 14 Billionen RPK prognostiziert. Da sich
in den verbleibenden Jahren die Distanzen
zwischen den Flughäfen kaum verändern
werden, heißt das, dass alle Beteiligten mit
einem ganz erheblichen Anwachsen der
Fluggastzahlen in den nächsten Jahren zu
rechnen haben. Dies bedeutet ein Vielfaches
an zu kontrollierenden Flug­
gästen, Handund Reisegepäck in immer kürzer werdenden
Zeitfenstern.
Es wird noch größere Konzentrationen und
damit noch mehr Spitzenbelastungen an
den Kontrollstellen geben. Die Kontrollinfra­
strukturen müssen an dieses Wachstum
1 | 2015
angepasst werden, sie müssen mitwachsen.
Diese Entwicklungen stellen nicht nur die
Bundespolizei vor enorme Herausforde­
rungen. Dabei wird es in kurz- bis mittelfristiger Sicht darum gehen müssen, die
Anstrengungen um optimierte Kontrollprozesse in den bestehenden Flughafen- und
Kontrollinfrastrukturen fortzusetzen. Langfristig müssen neue Kontrollmodelle, noch
mehr integrierte Lösungen und nachhaltig
wirksame Sicherheitskonzepte entwickelt
werden. Es wird keine leichte Aufgabe sein,
die Sicherheit für den zivilen Luftverkehr auch
bei diesen anwachsenden Verkehrsaufkommen zu gewährleisten. Außerdem müssen
auch künftige Bedrohungen gegen den zivilen
Luftverkehr beachtet werden
Die spezifische Gefährdung des zivilen Luftverkehrs wird auf absehbare Dauer Bestand
haben und erfordert Kontrollverfahren, die
eine zuverlässige Detektion von Sprengstoffen ermöglichen. Die Europäische Union
hat mit der Verordnung (EU) Nr. 187 vom
6. Februar 2015, dem Beschluss K (2015) 561
vom 6. Februar 2015, der Verordnung (EU) Nr.
278 vom 19. März 2014 und dem Beschluss
K (2014) 1635 vom 17. März 2014 die gemeinsamen Luftsicherheitsstandards angepasst.
Die Regelungen treten am 1. März bzw.
1. September 2015 in Kraft. Die Bundes­polizei
und die in ihrem Auftrag tätigen Sicherheitsunternehmen werden bei der Planung
und Umsetzung der modifizierten Kontroll-
verfahren weiterhin eng zusammenarbeiten.
Es muss uns dabei noch besser gelingen,
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den
Kontroll­
stellen mitzunehmen. Wenn sie die
neue Kontrolltechnik (Körper­
scanner und
Sprengstoffspürgeräte)­souverän beherrschen, wird auch der Gesamt-Kontrollprozess
– trotz der zusätzlichen Kontrollschritte bei der
Personen­kontrolle, bei der intensiveren Nachkontrolle des Handgepäcks und insbesondere
an mitgeführten elektronischen Geräten –
reibungslos laufen.
Hier ist Teamarbeit gefordert. Die „Besatzung“ einer Kontrollstelle muss sich wirklich
als Team finden und empfinden. Jede und
jeder ist gefordert, das wichtige Ziel, die
Sicherheit im Luftverkehr zu gewährleisten,
zu erreichen.
Dazu bedarf es einer intensiven Kommunikation. Dies betrifft sowohl die Teammitglieder
untereinander als auch der höfliche, freundliche Umgang mit den Fluggästen. Viele von
ihnen werden das erste Mal vor einem Körperscanner stehen und trotz aller Hinweise
unsicher sein, wie sie sich hinstellen und wie
sie die Arme halten sollen. Hier kommt es
besonders auf eine aktive Kommunikation an.
Ein freundlicher Ton und eine konsequente
Kontrolle schließen sich nicht aus.
Die Internationale Zivilluftfahrt-Organi­
sation ICAO hat im Oktober­2014­ihr erstes
Symposium über Innovation in der Luftsicher­
heit durchgeführt. Der für Sicherheit und
Erleichterungen zuständige ICAO-Direktor Jim
Marriott gab dabei einen Ausblick auf die Kontrollstellen der nächsten Generation. Danach
werden stärker noch als bisher Kontrolltechnologien mit dem Wissen der Sicherheitsbehörden, mit Methoden der Verhaltensbeobachtung und der Nutzung der Fluggastdaten
verknüpft werden. Vorhandene Daten sollen
eine individuelle Risikobewertung der Fluggäste bereits vor den eigentlichen Kontrollen
ermöglichen. Außerdem könnten biometrische Daten bei der Überprüfung der Identität von Fluggästen und der Festlegung angemessener Kontrollintensitäten helfen. (ICAO
Journal 2/2014, S. 28)
Auf absehbare Zeit wird es also keine technische Wunderlösung geben. Auf absehbare
Zeit werden wir uns also auf das Urteil der
Menschen verlassen, die den Fluggästen einen
Sicherheitsservice bieten und die immer komplizierter werdende Kontrolltechnik bedienen.
Diese Menschen müssen wir mitnehmen.
Dazu gehören eine fundierte Ausbildung und
eine an den aktuellen Entwicklungen angepasste Fortbildung; dazu gehören adäquate
Arbeitsbedingungen für diese besonders verantwortungsvolle Aufgabe; dazu gehört ein
Ambiente der Kontrollstellen, das Kontrollierte
und Kontrollierende anspricht; dazu gehört,
die Anerkennung und das Verständnis für eine
Tätigkeit zu fördern, die im Alltag routiniert
abläuft, bei der wir uns dennoch keine Fehler
leisten dürfen.
AVIATION
9
1 | 2015
Ein Bekenntnis zur
Zusammenarbeit von
Bundespolizei und BDSW
Von Peter Niggl
„DIE 7. LUFTSICHERHEITSTAGE des
Bundes­
verbandes
der
Sicherheitswirtschaft und Bundespolizeipräsidiums sind
ein Bekenntnis. Die Bundespolizei bekennt
sich einmal mehr zu einer aufgeschlossenen
Zusammenarbeit mit den Sicherheitsunternehmen, die für die Bundespolizei die
Fluggast- und Gepäckkontrollen ausführen.“
Mit dieser grundsätzlichen Aussage stellte
Dr. Franz Palm, Vizepräsident der Bundespolizei, in seinem Grußwort zu Beginn der
Konferenz in Potsdam klar, dass der bisher
eingeschlagene Weg – bei allen notwendigen
Verbesserungen – weiter beschritten werden
muss. Mit dieser grundsätzlichen Positionierung sandte der Redner auch eindeutige
Signale an die Polizeigewerkschaften DPolG
und GdP, die nach dem Bekanntwerden
von Sicherheitsmängeln auf dem Flughafen
Frankfurt/M. die bisherige Praxis der Kontrollen in Frage stellten. Ein Tenor der sich in
den Beiträgen vieler Redner widerspiegelte.
BDSW-Präsident Gregor Lehnert hob in
seiner Begrüßungsrede vor den rund 300
Teilnehmern die besondere Stellung der
Luftsicherheitstage, zu denen es „keine vergleichbare Veranstaltung in Europa“ gibt,
hervor. Lehnert setzte sich dezidiert mit den
Lohnforderungen der Gewerkschaft ver.di
für die Luftsicherheitsassistenten auseinander und gab seiner Hoffnung Ausdruck, die
Gewerkschaft möge einsehen, dass sich die
Lohnerhöhungen der vergangenen Jahre
nicht wiederholen lassen. Auch die Polizeigewerkschaften DPolG und GdP wurden
vom BDSW-Präsidenten kritisiert. Lehnert
hatte kein Verständnis für das populistische
Infragestellen der bewährten Praxis der Luftsicherheitskontrollen, nachdem der eigentlich als geheim eingestufte Bericht über
Sicherheitsmängel am Frankfurter Flughafen­
den Weg in die Redaktion von „Bild am
Sonntag“ gefunden hatte.
Das öffentliche Interesse an der Luftsicherheit sei noch immer sehr hoch, konstatierte
Peter Beiderwieden vom Bundesministerium
des Innern. Das sei angesichts von 208 Millionen Passagieren auf deutschen Flughäfen
– die Hälfte davon Einsteiger – auch nicht
verwunderlich. Beiderwieden, Abteilungsleiter­
B „Angelegenheiten der Bundespolizei“ beim
BMI, verdeutlichte an einigen Beispielen, dass
die Attraktivität des zivilen Luftverkehrs als
terroristisches Anschlagsziel ungebrochen­
ist. Besorgt zeigte er sich, dass man in dem
der Terrorgruppe al-Qaida zugeschriebenen
Internet-Magazin „Inspire“ ungewöhnlich
detaillierte Anleitungen zu Anschlägen auf
den zivilen Luftverkehr lesen könne. Insbesondere werde auch auf den Typus des unabhängig agierenden Einzel­
täter abgestellt,
einer Entwicklung, die man im BMI mit großer
Sorge verfolge. Beiderwieden verwies auf die
Foto: Oliver Arning
10
AVIATION
PETER NIGGL ist freier Journalist.
Er beschäftigt sich seit Jahren mit
Fragen der privaten Sicherheit.
bevorstehende flächendeckende Einführung
von Körperscannern nach EU-Recht zum
1. September diesen Jahres zu einer deutlichen Erhöhung der Sicherheit. Er gehe jedoch
davon aus, dass diese technische Umstellung
zunächst nicht ohne längere Wartezeiten an
Kontrollstellen zu bewerkstelligen sein wird.
Ein komplexes Bild der Gefahren, die von
den terroristischen Gruppen al Qaida und
Islamischer Staat ausgehen, zeichnete der
Terrorismus-Experte und stellvertretende
Chefredakteur des ZDF, Elmar Teveßen. Seiner­
Kenntnis nach geben Terroristen ihren Mitläufern den Rat, für Anschläge auf den Luftverkehr vor allem Flughäfen zu nutzen, bei
denen die technischen Voraussetzungen der
1 | 2015
Blick ins Plenum. Foto: Bundespolizei
Kontrollen nicht auf dem neusten Stand sind.
In einem Bericht von Darby LaJoye von der
US-amerikanischen Transportation Security
Administration (TSA), der selbst nicht nach
Potsdam kommen konnte, wurde das Verhalten eines Einzeltäters beim Überfall auf den
Flughafen von Los Angeles (LAX) beschrieben.
Am 1. November 2013 hatte ein 23-jähriger­
Täter am Airport LAX einen Beamten der
TSA erschossen und sieben Personen schwer
verletzt. Besonders hervorgehoben wurde in
der Darstellung des Vorfalls, dass zwischen
dem Eingang des ersten Notrufes und dem
Überwältigen des Täters lediglich vier Minuten vergangen seien, was für einen sehr präzisen und gut vorbereiteten Einsatzplan der
Sicherheitskräfte spricht. Ein Gesichtspunkt,
der einer besonderen Betrachtung wert ist,
ist der „Informationsdruck“, der bei solchen
Ereignissen entsteht. Reisende, die Angst
haben, ihr Flugzeug zu verpassen, Abholer­
die sich um ihre Gäste Sorgen machen usw.
Dabei entsteht ein ungeheures Aggres­sions­­
potenzial. Schlussfolgerung von LaJoye:
„Menschen, die informiert sind, verhalten
sich anders.“
Der neu gewählte Vorsitzende des
Fachausschusses Aviation im BDSW und
Arbeitsdirektor der FraSec GmbH, Rainer
Friebertshäuser,­beschäftigte sich in seinen
Ausführungen ebenfalls mit dem „reflex­
artigen Reagieren der Polizeigewerkschaften
auf das EU-Audit“, das in Frankfurt statt­
gefunden und Mängel sichtbar gemacht hat.
Er glaube jedoch nicht, so Friebertshäuser,­
„dass die öffentliche Hand alles besser macht
als die privaten Träger.“
Technischen Aspekten der verbesserten
Fluggast- wie der Gepäckkontrolle widmete Polizeidirektor Rainer Weinzierl vom
Bundespolizeipräsidium Lübeck seine Ausführungen, wobei die Sprengstoffdetektion
einen großen Stellenwert hat. Insgesamt
prägten Informationen über technische
Neuerungen in den Luftsicherheitskontrollen neben der Erkenntnis, dass der bewährte
Weg in der Zusammenarbeit von Bundes­
polizei und BDSW weiter beschritten werden
Foto: Oliver Arning
AVIATION
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12
Rainer Weinzierl, Bundespolizeipräsidium
Foto: Bundespolizei
Cornelius Toussaint, CONDOR Schutz- und
Sicherheitsdienst. Foto: Bundespolizei
Mart Vergouwen, I-SEC Nederland
Foto: Bundespolizei
muss, die Ausführungen der Redner auf den
7. Luftsicherheitstagen.
Sehr erfreut über die Einladung zeigte
sich Ilja Schulz, Präsident der Pilotenvereinigung Cockpit, dessen Organisation zum
ersten Mal auf den Luftsicherheitstagen das
Wort ergreifen­konnte. Er vertrat die Auffassung, dass zu einem Gefüge der Luftsicherheit auch die Piloten gehören müssen. Das
einfachste Beispiel hierfür sei vielleicht der
„Unruly Passenger“. Ein entsprechend ausgebildeter Kämpfer könne auch völlig ohne
Waffen ein Bedrohungsszenario an Bord
aufbauen. So entstehe schnell eine Luft- und
Flugsicherheitsrelevante Situation. Schulz
bemängelte: „Leider gibt es in Deutschland
keine Meldekette, die jederzeit den direkten
Informations­
austausch von Pilot und Bundespolizei ermöglicht.“ Andere Länder seien
an dieser Stelle schon viel weiter. In Holland,
England, Schweiz, USA und Kanada seien
Piloten bei allen relevanten Terminen und
Entscheidungen im Bereich der Luftsicherheit
eingebunden.
Dr. Steffen Richter vom Bundespolizei­
präsidium befasste sich mit den bevorstehenden erhöhten Anforderungen an die
Luftsicherheitskontrollen, und äußerte die
Befürchtung, dass die privaten Dienstleister
nicht in der vorgegebenen kurzen Frist ausreichend zusätzliches Personal rekrutieren
könnten. Für die kommenden 15 Jahre prog­
nostizierte er eine Verdoppelung des Weltluftverkehrs, was auch die Anforderungen
an die Luftsicherheitskontrollen vor gewaltige Herausforderungen stelle. Dr. Richter­
war die Frage nach einer Vision für die
Luftsicher­
heitskontrollen der Zukunft auf.
Und bemerkte ebenfalls mit Blick auf aktuelle­
Kampagnen: Allein die Rückübertragung an
staatliche Stellen sei kein Garant, dass alles
besser wird. Er vertrat in seinem Beitrag auch
die Ansicht, die für die Luftsicherheit verantwortlichen Institutionen müssten sich auf
Szenarien einstellen, die über ihre eigentliche Zuständigkeit hinausgehen. Als Beispiel
führte er den Anschlag vom 18 Juli 2012 auf
eine israelische Reisegruppe auf dem Parkplatz des Flughafens Burgas in Bulgarien an.
Die Bundestagsabgeordnete Anita Schäfer
(CDU) versuchte in ihrem Beitrag die Zuhörer
von den Vorzügen des bayerischen Beispiels –
bei denen der Freistaat praktisch die Hand auf
den Kontrolldienstleistern hat – zu überzeugen.
Als „modellhaft für andere Länder“ sah auch
der Züricher Professor Dr. Adrian Schwaninger­
die Luftsicherheitstage. Hier werde syste­
matisch Gefahrenanalyse betrieben, die in
diesen Tagen besonders wichtig sei. Das
Zusammenspiel von Mensch und Technik bei
der Erkennung von (immer neuen) Gefahren
stand dann auch im Mittelpunkt seiner Ausführungen.
Ein praktisches Beispiel für die Umsetzung
von Mensch und Technik bei den Passagierkontrollen lieferte Mart Vergouwen, General
Manager der I-SEC Niederlande, anhand der
Erfahrungen am Amsterdamer Flughafen
Schipol. Das Sicherheitsunternehmen I-SEC,
das in Deutschland auch an den Flughäfen Frankfurt und Hannover im Einsatz ist,
setzt unter anderem auf eine dynamische
Steuerung­der Passagierströme an den neu
gestalteten Kontrollstellen.
Mit einem Überblick von Mathias Grell von
der Bundespolizei über einige technischorganisatorische Neuerungen bei den Passkontrollen und der Einrichtung sogenannter
eGates an den Airports, endeten die dies­
jährigen Luftsicherheitstage.
Foto: Bundespolizei
Musikalischer Aperitif: Die Saitentänzer (Orchester der Musikschule Johann Sebastian Bach,
Potsdam). Foto: Bundespolizei
AVIATION
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Alle Fotos dieser Seite: Oliver Arning.
Hauke Blohm, Bundespolizeipräsidium.
Prof. Dr. Adrian Schwaninger, stv. Direktor­und
Leiter Institut MikS, Chairman von CASRA.
Gregor Lehnert, Präsident des BDSW.
Dr. Christian Fenster, VDI-Technologiezentrum.
Dr. Franz Palm, Vizepräsident des Bundes­polizeipräsidiums.
Elmar Theveßen, ZDF.
Peter Beiderwieden, Bundesministerium des
Innern.
Rainer Friebertshäuser, Vorsitzender des FA
Aviation im BDSW.
Ilja Schulz, Präsident der Vereinigung Cockpit.
Anita Schäfer, MdB.
Dr. Steffen Richter, Bundespolizeipräsidium.
AVIATION
13
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Who-is-Who der Luftsicherheit
in Deutschland
14
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Wachdienst GmbH + Co. KG
Hannoversche Str. 91-95
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Winnipeg Avenue B112
77836 Rheinmünster
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zufriedenen Kunden zählen vor allem Flughafenbetreiber, Behörden, Fluggesellschaften
sowie Luftfracht-Unternehmen.
Zusätzlich bieten wir allen an den Flughäfen agierenden Unternehmen, Hotels, Shops,
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Luft­sicherheitsmaßnahmen und technische Lösungen an, wie beispielsweise die Investition in
Röntgenprüfanlagen, Zutrittskontrollsysteme
und intelligenten Remote Video Solutions.
Als Teil eines internationalen Konzerns
können wir auf globales Expertenwissen
zurückgreifen und von unseren internationalen Erfahrungen in der Luftsicherheit in 25
Ländern mit 25.000 Mitarbeitern auf über 200
Flughäfen weltweit profitieren.
Um den hohen Anforderungen gerecht zu
werden, verfügen wir nicht nur über eine leistungsstarke operative Organisationsstruktur,
sondern auch über eine qualifizierte Aus- und
Weiterbildung. In Berlin haben wir hierfür
beispielsweise in 2014 ein eigenes Aus- und
Fortbildungszentrum im Lufthansa Flight
Trainings Center eröffnet.
Securitas Aviation ist personalstärkster
Dienstleister für die Luftsicherheit im BDSW
und engagiert sich dort für die Weiterentwicklung der Branche.
Kontakt:
Dirk Fischlein M.A.
Securitas GmbH
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für die Flughafensicherheit
Schulungsprogramm geht weit über EUVorschriften hinaus / Simulation von Röntgen­
bildern ermöglicht authentisches Training
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webbasierte Schulungsprogramm KÖTTER
CBT bietet vielfältige Möglichkeiten für die
Aus- und Weiterbildung von Luftsicherheitsassistenten bzw. -kontrollkräften, die Aufgaben gemäß §§ 5, 8 und 9 Luftsicherheitsgesetz
(LuftSiG) übernehmen.
„Die Simulation von realen Röntgenbildern
ermöglicht ein effizientes und authentisches
Training“, sagt Klaus Wedekind, Geschäfts­
führer von KÖTTER Aviation Security und
KÖTTER Airport Security. „Das KÖTTER CBT
erfüllt nicht nur die Mindestvorgaben der
EU-Verordnung, sondern geht weit darüber
hinaus.“
Die Praxis funktioniert so: Auf dem Monitor
erscheinen nacheinander zufällig ausgewählte
Röntgenbilder, die u. a. gefährliche oder verbotene Gegenstände zeigen und innerhalb
einer vorgegebenen Zeit zu bewerten sind. Die
Qualität entspricht der von realen Röntgenanlagen. Unmittelbar nach Abschluss jeder
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Einheit erhält der Nutzer seine individuelle
Bewertung anhand eines „Ampel-Systems“
und erklimmt je nach Ergebnis die nächste
Schwierigkeitsstufe. Zum Trainingsende werden sämtliche Ergebnisse aufgelistet. Der
Mitarbeiter hat so die Möglichkeit, sich noch
einmal mit den bearbeiteten Bildern auseinanderzusetzen.
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Mail: [email protected]
15
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Der Spezialist für
Luft- und Flughafensicherheit
TRADITION UND ERFAHRUNG zeichnen
den Deutschen Schutz- und Wachdienst
(DSW) aus. Als erster privater Dienstleister übernahm das Unternehmen 1974 die
hoheitlichen Fluggastkontrollen auf den Berliner Flughäfen. Seit mehr als vierzig Jahren­
genießt der DSW als verantwortungsbewusster Dienstleister die Anerkennung von
Bundespolizei, Flughäfen und Airlines. Gemäß
§§ 5, 8 und 9 des Luftsicherheits­
gesetzes
erbringt das Unternehmen Fluggast-,
Gepäck-, Personal- und Warenkontrollen,
die Umfeldabsicherung sowie Flugzeug­
überwachungen. Gegenwärtig ist der DSW
mit Fluggastkontrollen an den Verkehrsflug­
häfen der Hansestädte Bremen und Hamburg
beauftragt. Das Unternehmen setzt auf die
kontinuierliche Aus- und Weiter­bildung seiner Mitarbeiter. Dabei bedient sich der DSW
seiner firmeninternen, AZAV-zertifizierten
Akademie. Unter anderem werden hier
Luftsicherheitsassistenten und -kontrollkräfte sowie Sicherheitsbeauftragte und
Ausbilder bekannter Versender ausgebildet
und weiter­qualifiziert.
Die Muttergesellschaft des DSW, die
Piepenbrock­Unternehmensgruppe, ist seit
ihrer Gründung im Jahr 1913 ein inhaber­
geführtes Familienunternehmen. Seine
Kunden entlastet Piepenbrock durch ein
breit gefächertes Dienstleistungsspektrum
in den Geschäftsbereichen Facility Manage-
ment, Gebäudereinigung, Sicherheit und
Instandhaltung. Mit rund 800 Standorten, 70
Niederlassungen und 27 000 Mitarbeitern ist
Piepenbrock ein zuverlässiger Partner, der mit
individuellen Leistungspaketen auf die Anforderungen seiner Kunden eingeht.
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Einsätze
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AUSBILDUNG UND QUALITÄT unseres
Personals - Dieser Leitgedanke ist integraler
Bestandteil unserer Unternehmenskultur und
ist insbesondere in der Luftsicherheit unerlässlich. Unsere beanstandungslosen Sicherheitsdienstleistungen nach § 8 und § 9 des
Luftsicherheitsgesetzes für Luftsicherheitsbehörden, Flughafenbetreiber und Luftfahrtunternehmen zeugen von diesem Qualitätsanspruch. Mit diesem Anspruch haben wir in
den letzten Jahren nicht nur unsere zivilen
Kunden in Deutschland überzeugen können.
Die Pond Security Service GmbH sichert alle
Passagierflughäfen der US-Regierung auf
deutschem Boden – eine der anspruchsvollsten Aufgaben in diesem sensiblen Feld.
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Service GmbH eng mit dem Flughafenbetreiber und den Luftfahrtunternehmen zusammen und unterstützt diese bei der Erstellung
des Luftsicherheitsplans, des Sicherheitsprogramms und dem Schulungsprogramm für
Sicherheitspersonal nach den Luftsicherheitsnormen. Darüber hinaus stellen wir bei hochgefährdeten Objekten bewaffnete Sicherheitskräfte zur Verfügung, unterstützen diese
mit LBA-zertifizierten Sprengstoffspürhunde­
teams. Zusätzlich bringen wir Sicherheits­
technik wie elektronische Zutrittskontroll­
systeme bis hin zu Röntgen-Gepäckprüfanlage
mit dem dazu ausgebildeten Fachpersonal
zum Einsatz.
Kontakt:
Michael Horky, Leiter Vertrieb
Pond Security Service GmbH
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Der Spezialist für Luftsicherheit
DIE I-SEC INTERNATIONAL SECURITY B.V.
wurde im Jahr 2005 gegründet und hat sich
auf die Leistung von branchenoptimierten
Sicherheitsservices für die Luftfahrt weltweit
spezialisiert.
In internationalem Umfeld beschäftigen wir
uns ausschließlich mit Aufgaben im Bereich
der Luftsicherheit. Dazu gehören Sicherheitsdienstleistungen wie z. B. Profiling, Kontrollen
an Personal- und Passagierkontrollstellen, die
Überprüfung von aufgegebenem Reisegepäck
und im Rahmen der Fracht-Sicherheit, aber
auch die Beratung unserer Kunden. Zusätzlich
bietet das Unternehmen standardisierte und
maßgeschneiderte Schulungen für Sicherheits-Personal und Management an.
Das Unternehmen profitiert vom breitgefächerten Know-how und von internationa-
ler Erfahrung aus Einsätzen, die sich auf über
zwei Jahrzehnte intensiver Beschäftigung im
Bereich der Luftsicherheit erstrecken. In vielen
europäischen Ländern wurden bereits I-SECTochtergesellschaften gegründet, um lokal
effiziente Sicherheitsservices für die Luftfahrt anbieten zu können. Zusätzlich wurden
von I-SEC Verträge über Dienstleistungen für
spezialisierte Sicherheitsservices mit großen
US-Lufttransportunternehmen an verschiedenen Standorten in Europa abgeschlossen.
Heute arbeitet I-SEC in den Niederlanden,
Großbritannien, Deutschland, Dänemark,
Portugal, Frankreich, Russland, Spanien, Italien, Belgien, Ungarn, der Schweiz und in
Japan. In Deutschland sind wir derzeit an den
Standorten Frankfurt und Hannover aktiv.
· UNSERE MITGLIEDER ·
Kontakt:
I-Sec Deutsche Luftsicherheit GmbH
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Tel: +49 69 365 065 089
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17
WHO IS WHO
Wir sorgen
für Sicherheit
SEIT 1978 SORGT DIE CONDOR-GRUPPE
mit Hauptsitz in Essen und rund 950 Mitarbeitern bundesweit für Sicherheit.
Vier Flughäfen und verschiedene Frachtunternehmen und Speditionen werden im
Bereich der Luftsicherheit von der CONDOR
FLIM betreut. Zu den Dienstleistungen, die
von CONDOR erbracht werden, zählen Fluggastkontrollen (§ 5 LuftSiG), Sicherungsmaß­
nahmen von Flughafenbetreibern (§ 8 LuftSiG)
wie auch die Frachtkontrolle (§ 9 LuftSiG).
Hinzu kommen klassische Bewachungsleistungen, z. B. die Überwachung von Objekten
(Alarm, Video) und Fahrzeugen (GPS mit
europaweitem Interventionsnetz) über die
CONDOR Notruf- und Serviceleitstelle.
2013 wurde die Aus- und Fortbildung von
eigenem wie externem Luftsicherheitsperso-
nal in eine eigenständige, AZAV-zertifizierte
Akademie ausgelagert. Sämtliche Schulungen
und Fortbildungen richten sich nach den neuesten rechtlichen Grundlagen und werden
durch Ausbilder mit jahrelanger operativer
Erfahrung im Luftsicherheitsbereich, die von
verschiedenen Bundes- und Landesluftsicherheitsbehörden zugelassen sind, durchgeführt.
Im Rahmen der Fortbildung (Röntgenbilderkennung) wird ein CONDOR-eigenes
Online-Fortbildungsprogramm (BildschirmAuswertungs-System „BAS“) genutzt. BAS ist
von verschiedenen Luftsicherheitsbehörden
anerkannt und wird von diesen auch für die
eigene Jahresfortbildung genutzt.
Neben der „klassischen“ Luftsicherheit bietet
CONDOR ebenfalls Schulungen für die sogenannten „sonstigen Stellen“ wie z. B. für
bekannte Versender oder reglementierte
Beauftragte an – womit CONDOR den Bereich
der Luftsicherheit komplett abdeckt.
Kontakt:
Lutz Wehrmeier,
CONDOR FLIM GmbH, Süd-West
Tel. +49 40 570 16 390
Christian Randzio,
AZAV-zertifizierte Akademie
CONDOR Schutz- und Sicherheitsdienst GmbH
Ruhrtalstraße 81 · 45239 Essen-Werden
Tel. +49 201 84153-302
Internet: www.condor-sicherheit.de
Mit Sicherheit abheben!
DIE NÜRNBERGER WACH- UND SCHLIESSG�
GESELLSCHAFT MBH (NWS) leistest seit
über 30 Jahren mit ihren Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern einen wesentlichen Beitrag
für ein sicheres Flugerlebnis.
Steigende Zahlen bei Fluggästen und in der
Luftfracht machen Flughäfen zu bedeutenden
Standort- und Wirtschaftsfaktoren. Zeitgleich
steigen die Anforderungen an Fluggast- und
Luftfrachtsicherheit. Mit persönlicher Beratung, passgenauen Lösungen und motivier­
tem, gut ausgebildetem Personal sowie dem
Einsatz modernster Technik begegnet das
Unternehmen den Anforderungen. Eine hauseigene Schulungsakademie sorgt für Nachhaltigkeit in der Dienstleistungsqualität.
18
Die NWS unterstützt Behörden, Flughäfen,
Fluggesellschaften, Partnerunternehmen, regle­mentierte Beauftragte und bekannte
Versender­in der Umsetzung der Vorgaben des
Luftsicher­heitsgesetzes (LuftSiG) und der EU
(VO) 300/2008.
Das Nürnberger Sicherheitsunternehmen­
setzt Mitarbeiter als Luftsicherheitsassisten­
ten nach LuftSiG § 5 ein.
Gemäß LuftSiG § 8 werden neben Personal-, Waren- und Fahrzeugkontrollen auch
die Sicherung von Flughafenbereichen gegen
unberechtigten Zugang sowie die Zutrittskontrolle berechtigter Personen durchgeführt.
Auch für die im LuftSiG § 9 geforderten
Sicherheitsvorkehrungen bietet das Unter-
· UNSERE MITGLIEDER ·
nehmen passende Lösungen. Frachtkontrollen
unterstützen eine sichere Lieferkette. Werkschutzkräfte verfügen über Überprüfungen
und Schulungen, um bei bekannten Versendern eingesetzt werden zu können. Mit Kooperationspartnern werden kundenspezifische
CBT-Schulungen durchgeführt.
Kontakt:
Stefan Dresing
Leiter Vertrieb und Marketing
Nürnberger Wach- und
Schließgesellschaft mbH
Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg
Tel. +49 911 51996-384
1 | 2015
Termine
BERLIN
23. April 2015
CoESS - 5. European Summit
ESSEN
11. Juni 2015
VBG Sicherheitsforum 2015
27. - 30. September 2016
security essen 2016, Essen
31. Mai – 2. Juni 2015
ESTA Annual Business
Conference
LEIPZIG
28./29. September 2015
ALVARA
Innovationstage
14. September 2015
Gemeinsame Ausbildungstagung von BDA und BDSW
3./4. November 2015
WirtschaftsWoche
Zahlungsgipfel und
Fachtagung Bargeldlogistik
10. November 2015
Ordentliche Jahresmitglieder­
versammlung der BDGW
MÜNCHEN
21. Mai 2015
Ordentliche Jahresmitgliederversammlung
des BDSW
TERMINE
19
1 | 2015
Ein Konzept muss sein –
doch in keinem Regelwerk
steht, wie es zu erstellen ist
Von Klaus Henning Glitza
SICHERHEITSKONZEPTE SIND DER
DOKUMENTIERTE NACHWEIS, welche
Maßnahmen zur Erfüllung der erforderlichen und zumutbaren Sicherungspflichten
des Veranstalters oder Betreibers getroffen
werden. Doch wie und auf welcher Grundlage ein ganzheitliches Sicherheitskonzept zu
erstellen ist, „wird in keinem Regelwerk oder
allgemeingültigen Vorschriften näher erläutert“, konstatiert Manuel Huber, Student im 5.
Fachsemester des Studiengangs Security and
Safety Engineering an der Hochschule Furtwangen. Es werde lediglich gefordert, dass die
Konzeptverfasser fachlich und persönlich der
Aufgabe gewachsen sein müssten.
Auch die Musterversammlungsstättenverordnung (MVStättVO) helfe in dieser Hinsicht
wenig weiter, führt der künftige Bachelor of
Science in seiner jüngst vorgelegten Studien­
arbeit „Gegenüberstellung verschiedener
Struktur- und Inhaltsempfehlungen von
Sicherheitskonzepten“ aus. Es würden lediglich drei Punkte, nämlich
• Mindestzahl der Kräfte des Ordnungsdienstes gestaffelt nach Besucherzahlen
und Gefährdungsgraden,
• Festlegung der betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen sowie
• Festlegung der allgemeinen und
besonderen Sicherheitsdurchsagen als
Anforderungen an ein Sicherheitskonzept
genannt.
Jedem Fachmann ist jedoch bewusst, dass
ein Sicherheitskonzept, das ausschließlich
auf diesen Teilaspekten der Veranstaltungssicherheit beruhte, in gefährlichem Maße
lückenhaft wäre, obwohl es de facto mit der
MVStättVO konform ginge.
Diese mehr als unbefriedigende Ausgangslage hat Manuel Huber zum Anlass genom-
20
WIRTSCHAFT UND POLITIK
men, drei Struktur- und Inhaltsempfehlungen
für Sicherheitskonzepte einem Vergleich zu
unterziehen. Es handelt sich dabei um den
Orientierungsrahmen aus Nordrhein-Westfalen (NRW), die Handreichung der Landeshauptstadt München und das Konzept der
Firma Vabeg Eventsafety Deutschland.
„Ein strukturiertes, transparentes und fachlich fundiertes Verfahren sowie die systematische Nachbereitung für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu entwickeln“,
sei das erklärte Ziel des 2012 vorgelegten
Orientierungsrahmens des Ministeriums für
Inneres und Kommunales NRW, macht Manuel
Huber deutlich. In diesem Dokument finde
sich unter anderem ein Musteraufbau für
ein Sicherheitskonzept, das die wichtigsten
Sicherheitsfragen beinhaltet. Das bauliche,
technische und organisatorische Maßnahmen
umfassende Werk sei „jedoch nicht abschließend ausgearbeitet, da je nach Veranstaltung
und Ort zusätzliche Maßnahmen berücksichtigt werden müssen“.
Das Dokument „Sicherheitsrechtliche Beurteilung und Vorbeugender Brand- und
Gefahrenschutzbei Großveranstaltungen. Eine
Handreichung für Sicherheitsbehörden, Polizei und Brandschutzdienststellen“, den das
Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München ebenfalls 2012 veröffentlichte,
richtet sich nach den Worten von Manuel
Huber an Veranstalter, Sicherheitsbehörden,
Polizei und der Sachbearbeitung in München.
„Ziel dieser Handreichung ist es, die Behörden bei der Durchführung von Veranstaltungen ohne bestimmten Veranstalter, oder
Verantwortlichen (zum Beispiel Silvester-Feier
in der Fußgängerzone) zu unterstützen“, um
Schäden zu vermeiden oder zu begrenzen,
erläutert der Studierende. Zu diesem Zwecke­
KLAUS HENNING GLITZA, ehemaliger Redakteur der Hannoverschen
Allgemeinen Zeitung, Träger des
Deutschen Förderpreises Kriminalprävention (Stiftung Kriminalprävention, Münster), ist seit 2003 als Fachjournalist für Sicherheitsfragen tätig.
würden die Grundzüge einer Risiko- und
Gefährdungsbeurteilung beschrieben, die auf
Einflussfaktoren, Schadensfälle und die Eintrittswahrscheinlichkeit eingeht.
Beim Vabeg-Konzept folgte nach einer
kurzen Zusammenfassung und einer grafischen Übersicht über die relevanten Punkte
der Veranstaltungssicherheit eine Genehmigungsvorlage, die zusammen mit diversen
Behörden erarbeitet wurde. Im nächsten
Abschnitt der ganzheitlichen Planung werde
auf die Adressen der unterschiedlichen Verantwortungsträger eingegangen. Diesem
Gesamtüberblick schließe sich die Bearbeitung des Sicherheitskonzeptes an, mit dem
die Kerninhalte der Veranstaltungssicherheit
abgearbeitet werden.
Die Gegenüberstellung verdeutlicht laut
Manuel Huber die unterschiedlichen Heran­
gehensweisen der drei Herausgeber. So beginne
der Orientierungsrahmen NRW mit den Verantwortlichkeiten und beleuchte dann unter
anderem die thematischen Schwerpunkte: Veranstaltungsbeschreibung, Gefährdungs­analyse
und Beschreibung der Infrastruktur auf dem
Gelände sowie der Wege und Flächen.
Die Handreichung beginne gleichermaßen mit dem Allgemeinen und beschreibe
anschließend die Verantwortlichkeiten. In
der Folge werde der Sicherheits- / Krisen-
1 | 2015
Ergänzende Informationen:
Handreichung (kostenlos): www.agbf.de/pdf/Handreichung_Sicherheitsbehoerden.pdf
Orientierungsrahmen NRW (kostenlos):
www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/gefahrenabwehr-feuerwehr-katastrophenschutz/grossveranstaltungen.html
Vabeg: www.vabeg.com
Download der Studienarbeit Manuel Huber:
www.vabeg.com/publikationen/news-stellungnahmen/news/502-gegenueberstellung-verschiedener-strukturinhaltsempfehlungen-von-sicherheitskonzepten
stab des Veranstalters und dessen Aufgaben
definiert. Anschließend würden die Rettungswege beschrieben und die Störungsszenarien
und Risiken benannt. Zum Schluss würden
Räumungskonzept, Verkehrskonzept, Brandschutz, Ordnungskonzept und Sanitätskonzept nacheinander abgearbeitet.
Das Vabeg-Konzept rücke dagegen die
Grundangaben an die erste Stelle. Danach
werde auf Brandschutz und Sicherheitstechnik eingegangen. Anschließend arbeite
sich das Konzept von außen nach innen vor:
„Es beginnt mit der Umgebung und dem
Umfeld und geht über zu dem Überpunkt
Zugang, Innenraum und Szenenfläche“. Es
folgten Informationen zu allen weiteren
organisatorischen Themen. Auch auf Waffen,
Gesundheit, Reinigung, Gesundheitsschutz in
der Gastronomie und Umwelt werde eingegangen. Den Schlusspunkt bilde das Risiko­
management mit einer Ergebnisdarstellung.
Im Vergleich habe sich das Vabeg-Konzept
als das ausführlichste Werk erwiesen, zumal
es alle Inhalte des Orientierungsrahmens
NRW sowie der Handreichung an die Sicherheitsgewerke aus Bayern verarbeitet, zieht
der Student eine Bilanz. Als zu kritisierenden
Punkt des Orientierungsrahmens bezeichnet
Manuel Huber, dass zum Beispiel Mülltonnen
und das Abfallmanagement neben Löschmitteln im Unterpunkt „Sonstige Gegenstände
und Einrichtungen“ genannt werden. Ein
Nachteil der Handreichung aus Bayern sei die
Priorisierung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, wodurch einige wichtige Bereiche
wie die Bewertung der Veranstaltungstechnik
vernachlässigt würden.
Abschließend fasst der Studierende zusam-
Der Autor der Studienarbeit:
MANUEL HUBER, Student im 5. Fachsemester des Studien­
gangs Security and Safety Engineering an der Hochschule
Furtwangen. Seine Studienarbeit beschäftigt sich mit drei
interschiedlichen Struktur- und Inhaltsempfehlungen von
Sicherheitskonzepten.
men, dass Sicherheitskonzepte einen wichtigen Bestandteil in der Veranstaltungsbranche darstellten und weiterhin ein großer
Entwicklungsbedarf in Bezug auf die Sicherheitskonzepte bestehe. Alle drei Konzepte
zeichneten sich nach seinen Worten durch ein
sehr großes Know-how aus. Jedoch sollte dies
einerseits zukünftig weiterentwickelt werden
und andererseits einen engeren Rechtsrahmen erlangen, so dass die Erstellung solcher
Konzepte letzten Endes geschultem und fachkundigem Personal vorbehalten bleibe.
„Durch Fachpersonal kann gewährleistet
werden, dass die komplexen Zusammenhänge
der verschiedenen zu berücksichtigenden
Regelwerke sinnvoll und richtig umgesetzt
werden“, hebt Manuel Huber hervor.
WIRTSCHAFT UND POLITIK
21
1 | 2015
Bündnis für mehr Sicherheit
in den Kommunen
Gemeinsame Tagung des Deutschen Städteund Gemeindebundes und des Bundesverbandes
der Sicherheitswirtschaft
Von Silke Wollmann
AM 2. DEZEMBER 2014 fand in Osnabrück­
erstmal die gemeinsame Tagung zum Thema
„Bündnis für mehr Sicherheit in den Kom­
munen“ statt.
Die Tagung des Deutschen Städte- und
Gemeindebundes (DStGB) und des BDSW
Bundes­
verband der Sicherheitswirtschaft
setzte sich mit der Sicherheit von Bürgern
und dem örtlichen Handel auseinander.
„Für die Bürgerinnen und Bürger sind
Sicherheitsgefühl wie auch die Sicherheitslage
Fragen der Lebensqualität. Den Bürger verunsichert nicht nur das spektakuläre Verbrechen.
Das tägliche Erlebnis von Verwahrlosung,
Vandalismus und Zerstörung und die dramatische Zunahme von Wohnungseinbrüchen
führt zu wachsender Kriminalitätsfurcht“, so
Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer
des Deutschen Städte- und Gemeindebundes
zu Beginn der Veran­staltung. In Vorträgen zu
aktuellen Projekten und Erfahrungsberichten
wurde diese Problematik aufgefasst.
In Kurzvortrögen und einer einführenden
Podiumsdiskussion zum Thema „Handlungsalternativen – Bündnis für mehr Sicherheit!?“
stellten neben Dr. Gerd Landsberg, geschäftsführendes Präsidialmitglied der DStGB, auch
Gregor Lehnert, Präsident des BDSW, Rechtsanwältin Katja Calic, Geschäftsstellenleiterin
des Handelsverbandes Osnabrück-Emsland
22
WIRTSCHAFT UND POLITIK
e. V. und Bernd Witthaut, Polizeipräsident
der Polizeidirektion Osnabrück, ihre Sicht
auf den Faktor Sicherheit und ihre jeweilige
Strategie dazu vor. BDSW-Präsident Lehnert­
stellte beispielsweise heraus, dass in einer
neuen Sicherheitsstruktur die privaten Sicherheitsdienste noch besser und effektiver eingebunden werden müssten und dass diese
privaten Sicherheitsdienste schon länger ein
unverzichtbarer Baustein für mehr Sicherheit
in Städten und Gemeinden seien. Not­wendig
sind abgestimmte Konzepte im Rahmen eines
Bündnisses für Sicherheit zwischen Polizei, Kommune, örtliche Wirtschaft und den
Bürgerinnen und Bürgern. Viele Städte in
Deutschland haben bereits gute Erfahrungen
gemacht, wenn sie qualifizierte private­
Dienstleister in ihre Sicherheitsstruktur einbinden und bei der Auftragsvergabe hohe
Anforderungen an die Unternehmen stellen.
Auch Boris Pistorius, Minister für Inneres
und Sport des Landes Niedersachsen, stellte in
seinem Beitrag zur „Sicherheitslage in Nieder­
sachsen – Kriminalitäts- und Einbruchsentwicklung in Städten und Gemeinden“ die
positiven Erfahrungen in der Zusammenarbeit
zwischen der Polizei und den privaten Sicherheitsdienstleistern heraus.
Neben den Vorträgen wurden die Teilnehmer
in zwei Foren zunächst über die City-Streife in
Osnabrück als erfolgreiches Praxisbeispiel zur
Verbesserung des objektiven und subjektiven
Sicherheitsempfinden der Bürger informiert;
im Anschluss wurde im zweiten Forum die
„Unterstützung der Kommunen bei Sicherheits- und Ordnungs­aufgaben“ thematisiert.
Hierzu stellte Raimund­Streckermeir,­NWSG
Nürnberg, die Überwachung des ruhenden
Verkehrs durch private Unter­
nehmen vor.
Über die „Sicherheitsaspekte in der Stadt-
SILKE WOLLMANN ist Pressesprech­
erin des BDSW Bundesverband der
Sicherheitswirtschaft.
planung – Kriminalprävention durch Sicherheitsverträglichkeitsprüfung“ informierte der
Oberbürgermeister der Stadt Lingen/­Ems. Die
Eigenvorsorge von Bürgerinnen und Bürgern
stellte der Bürgermeister der Stadt Sehnde,
Carl Jürgen Lehrke, am Beispiel der Seniorensicherheitsberater in Sehnde vor.
Abschließend sei das Fazit schlüssig, dass
das Gewaltmonopol des Staates nicht in
Frage gestellt werde, aber nicht jede Schutzmaßnahme notwendigerweise durch die
Polizei­gewährleistet werden müsse, betonten
Lehnert­und Landsberg. Auch die Bürgerinnen
und Bürger seien gefordert, Sicherheits­
maßnahmen zu ergreifen. Mehr Sicherheit
schaffe man nur, wenn alle gesellschaftlichen
Kräfte, auch die Bürgerinnen und Bürger, sich
stärker engagieren.
Vl. Gregor Lehnert, BDSW-Präsident;
Dr. Gerd Landsberg, geschäftsführendes
Präsidialmitglied der DStGB, und
Boris Pistorius, Minister für Inneres und
Sport des Landes Niedersachsen.
1 | 2015
BDSW Pressekonferenz
am 10. Dezember 2014
Forderungen der Sicherheitswirtschaft –
Notwendige Konsequenzen aus den Vorfällen
in Flüchtlingsheimen
Von Silke Wollmann
DER BUNDESVERBAND DER SICHERHEITSWIRTSCHAFT hat am 10. Dezember
2014 zu einer Pressekonferenz im Haus der
Bundespresse­konferenz in Berlin geladen.
BDSW-Präsident Gregor Lehnert und
BDSW-Hauptgeschäftsführer Dr. Harald
Olschok nahmen im Rahmen der Pressekonferenz zu den Forderungen des Bundesverbandes gegenüber der Politik Stellung und
standen den zahlreich erschienenen Journa­
listen zur Beantwortung ihrer Fragen zur
Verfügung.
Nach den erschreckenden Übergriffen von
privaten Sicherheits­
kräften in nordrheinwestfälischen Asylbewerber-Aufnahmelagern
im September 2014 fordert der BDSW die
Politik zum Handeln auf. Um solche Vorfälle
in Zukunft zu vermeiden, sei der Gesetzgeber hinsichtlich einer Überarbeitung der
gesetzlichen Rahmenbedingungen und Verschärfung des Gewerbezugangs gefordert.
Der Verband fordert zudem seit Jahren die
Zuverlässigkeit der Mitarbeiterinnen und Mit­
arbeiter in Sicherheitsunternehmen regelmäßig zu überprüfen und die Vergabekriterien
bei Ausschreibungen neu zu regeln.
Wenn vorbestrafte Sicherheitskräfte eingesetzt werden, so deute das darauf hin,
dass die vom Gesetzgeber vorgeschriebene
Überprüfung der Zuverlässigkeit nicht stattgefunden habe. Eine Zuverlässigkeits­prüfung
müsse sowohl für die Beschäftigten als auch
die Unternehmerinnen und Unternehmer
in der Branche vor Ausübung ihrer Tätigkeit
vorgenommen werden. Aber auch die Verbandsvorgaben für eine aufgabenbezogene
Ausbildung sind in diesen Fällen offensichtlich nicht vorgenommen worden. Der Schutz
von sensiblen Aufnahmelagern von Asylanten
könne nicht von Mindestlohnkräften gewährleistet werden.
Der Umgang mit Menschen sei das wichtigste Gut für die privaten Sicherheitskräfte.
Wenn diese wie im vorliegenden Fall nicht
beachtet werden, so sind derartig katas­
trophale Verhältnisse nicht auszuschließen.
ehnert und Olschok forderten den Gesetzgeber erneut auf, eine jährliche Zuverlässigkeitsprüfung aller Beschäftigten der privaten
Sicherheit vorzunehmen. In besonders sensi­
blen Einsatzbereichen sei seit vielen Jahren
auch eine Überprüfung durch den Verfas-
sungsschutz möglich. Letztlich aber sei jeder
Auftraggeber, ob privat oder staatlich, gefordert, bei der Auswahl eines privaten Sicherheitsdienstleisters höchste Qualitätsmaßstäbe
vorauszusetzten. Die Verantwortung des Auftraggebers könne nicht uneingeschränkt auf
den privaten Sicherheitsdienstleister abgewälzt werden.
Die richtige Konsequenz aus den Vorfällen
im Herbst sei es, seitens des Gesetzgebers die
Forderung des Verbandes nach einem verschärften Gewerbezugang nun endlich auch
in Angriff zu nehmen.
WIRTSCHAFT UND POLITIK
23
1 | 2015
Staatssekretärin Dr. Maria
Flachsbarth schlüpfte in die
Rolle einer Praktikantin
Hochrangige Bundespolitikerin zu Gast bei
der Firma Plural servicepool in Laatzen
Von Klaus Henning Glitza
DAS BETRIEBSGEBÄUDE, EIN FIRMENSCHILD und vielleicht noch ein paar Informa­
tionsbröckchen vom Hörensagen: Das ist
alles, was die meisten Bundesbürger von den
Dienstleistungsunternehmen in ihrer Umgebung wissen. Dr. Maria Flachsbarth, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft
und Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises
Hannover-Land II, genügte ein oberflächlicher
Eindruck nicht. Nicht zuletzt deshalb absolvierte sie ein Kurzzeit-Praktikum bei der Firma
Plural servicepool.
Der Besuch lohnte sich, wie die hochrangige „Praktikantin“ bekannte. Mit dem
in Laatzen bei Hannover ansässigen Unternehmen, das zu 100 Prozent zur Compass
Group, dem größten Multi Service- und Food
Service-Dienstleister der Welt, gehört, lernte
die Bundes­politikerin einen Multi-Dienstleister par excellence kennen.­Die promovierte
Tierärztin, ehemalige Rektorassistentin und
Pressestellenleiterin der Tierärztlichen Hochschule Hannover, war sichtlich erstaunt, als
Geschäftsführer Jürgen­Schneider und der
Leiter des Geschäfts­bereichs Security, WolfDieter Zuckschwerdt, über das breite Leis­
tungsspektrum von Plural servicepool informierten. Neben Sicherheitsdienstleistungen
vielfältiger Art gehören unter anderem die
Reinigung von Krankenhäusern, Reinräumen­
und Hochöfen, das Management von Immobilien und kauf­
männischen Prozessen, die
Organisation von Logistik und Sterilgut­
versorgung, Personaldienste sowie Catering
zum Portfolio.
Einen positiven Eindruck gewann die
Staatssekretärin und Abgeordnete zudem von
den Arbeitsbedingungen bei Plural service­
pool. Sichtlich erfreut nahm sie zur Kenntnis,­
dass bei Plural servicepool der vieldiskutierte­
Mindestlohn schon lange kein Thema ist. Die
24
WIRTSCHAFT UND POLITIK
Einkommensstruktur sei so gestaltet, dass
der Mindestlohn deutlich übertroffen werde,
erläuterten Jürgen Schneider und WolfDieter Zuckschwerdt. Außerdem werden ATZulagen gezahlt. Auch in Sachen Ausbildung
konnte das Unternehmen punkten: „Wir
sind Ausbildungsbetrieb, weil wir auf diesem Wege zusammen mit unserem Weiter­
bildungsprogramm am besten die Quali­
tät
unserer Dienstleistungen halten können.
Unser Grundsatz ist es, nicht über den Preis,
sondern über die Qualität zu verkaufen“, so
der Geschäftsbereichsleiter Security.
Dass auch ein großes Unternehmen sehr
flexibel sein kann, machte Wolf-Dieter
Zuckschwerdt an einem plastischen Beispiel
deutlich. Als sich Plural servicepool auf seinen­
Dienstleistungseinsatz bei der Weltaus­
stel­
lung Expo 2000 vorbereitete, ging es auch um
die Frage, wo die zusätzlichen auswärtigen
Kräfte untergebracht werden können. Statt
auf einem Grundstück, auf dem die neuen
Zentralgebäude errichtet werden sollten, eine
wenig ansprechende Containerburg zu errichten, wurde stattdessen der Neubau energisch
vorangetrieben. So konnte den auswärtigen
KLAUS HENNING GLITZA, ehemaliger Redakteur der Hannoverschen
Allgemeinen Zeitung, Träger des
Deutschen Förderpreises Kriminalprävention (Stiftung Kriminalprävention, Münster), ist seit 2003 als Fachjournalist für Sicherheitsfragen tätig.
Expo-Kräften eine weitaus komfortablere
Unterkunft geboten werden.
Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth
war auf Einladung des Bundesverbandes der
Dienstleistungswirtschaft (BDWi) unter dem
Motto „Praxis für Politik – Praktika für Abgeordnete aus dem Bundestag und dem EU-­
Parlament“ zur Firma Plural infopool gekommen. Dem BDWi gehören neben dem BDSW 19
weitere Berufsverbände an. „Praxis­für Politik“
ist eine überaus sinnvolle Aktion. Abgeordnete
lernen mit den besuchten Firmen einen wichtigen Teil ihres Wahlkreises kennen, gleich­
zeitig haben Management und Beschäftigte
die Möglichkeit, sich direkt mit ihren politischen Repräsentanten auszutauschen.
vl. Wolf-Dieter Zuckschwerdt, Dr. Maria Flachsbarth und Jürgen Schneider. Foto: K. H. Glitza
1 | 2015
Berlin:
Zwei BDSW-zertifizierte
Sicherheitsfachschulen
gehen in Kooperation!
Die FM Company Education Academy­
GmbH & Co. KG und die Fachakademie der
RF Service Management & Sicherheit GmbH
werden in Zukunft gemeinsame Wege in
Aus- und Weiterbildung in der Sicherheitswirtschaft gehen. Fachkräfte in der Sicherheit in Deutschland auszubilden und zu
qualifizieren, ist das gemeinsame Ziel beider
Geschäfts­
führungen. „Wir ergänzen uns in
Kompetenz und Philosophie und haben die
gleichen Ziele“, so der Geschäftsführer René
Faizy der Fach­akademie RF Service Management & Sicherheit GmbH. „Portfolio und Sympathie stimmen einfach!“, sagt Doris Grabe,
Geschäftsführerin der FM Academy. Durch
diese Zusammenarbeit können­Wettbewerbs­
potenziale vom Standard- bis hin zum
Premium-­
Segment gesteigert werden, um
individuellere Bildungsangebote dem Kunden
zu bieten.
Durch die heute vielseitige Bedrohungslage sind Unternehmen immer mehr gefordert, das Thema Sicherheit als eine wichtige
Komponente im strategischen Management
zu berücksichtigen. Gerade bei der Umsetzung eines sogenannten Risiko- und Sicherheitsmanagements ist großen Wert auf gut
geschultes und qualifiziertes Fachpersonal zu
legen. Dabei behandelt das Thema Sicherheit
im Unternehmen vielerlei Bereiche, wie unter
anderem den Schutz von Personen, Anlagen
und Gebäuden oder den Brandschutz. Aber
auch in Sicherheitsabteilungen des Öffentlichen Verkehrs, Flughäfen, Veranstaltungen
sowie bei Industriebetrieben ist gut geschultes Sicherheitspersonal eine wichtige Instanz,
um Bedrohungen frühzeitig zu erkennen,
abzuwehren und Sicherheit zu gewährleisten.
Das strategische Sicherheits- und Risikomanagement muss mit den Anforderungen
der Unternehmensstrategie einhergehen.
Dabei muss das Sicherheitsmanagement in
Unternehmen vorrausschauend, analysierend,
bewertend und kontrollierend agieren. Dafür
ist es wichtig, Expertenwissen heranzuziehen
und diesen Aufgabenbereich nicht zu unterschätzen.
Der allgemeine Fachkräftemangel in
Deutschland macht sich auch in der Sicherheitswirtschaft bemerkbar. Demnach ist die
Nachfrage nach geschultem Fachpersonal
groß.
Die FM Company Education Academy
GmbH & Co. KG legt daher großen Wert
auf die Vermittlung praxisnaher, relevanter
Inhalte sowie auf die Ausprägung kommunikativer, serviceorientierter und sozialer Fähigkeiten. Mit langjähriger Branchenerfahrung
vermitteln die Trainer ihr operatives Knowhow methodisch-didaktisch an die Teilnehmer. Der FM Academy ist es dabei wichtig,
innovative Konzeptansätze in der Bildung und
Vernetzung der regionalen, bundesweiten und
europäischen Wirtschaft zu entwickeln. So
soll eine nachhaltige Aus- oder Weiterbildung
im Bereich der Sicherheitswirtschaft gesichert
werden.
In dem Jugendprojekt liegt der FM Academy
die Zukunft junger Menschen besonders
am Herzen. In der Ausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit will die FM
Academy gerade jungen Leuten mit Migrationshintergrund oder Schwierigkeiten im
Berufsleben den Weg in eine sichere Zukunft
ebnen. Inhalte zur Planung und Umsetzung
von Sicherungsmaßnahmen zur präventiven
Gefahrenabwehr bilden einen Schwerpunkt
der Ausbildung.
Neben der Ausbildung zur Fachkraft für
Schutz und Sicherheit bietet die FM Academy­
auch die berufliche Weiterbildung zum Meister­
für Schutz und Sicherheit an. Mit dieser­
Weiterbildung wird der Schnittstelle zwischen Planung und Umsetzung des Sicherheitsmanagements Rechnung getragen. In
der 18-monatigen Teilzeit-Weiterbildung, die
an der FM Academy absolviert werden kann,
wird großen Wert auf die Vermittlung von
Personal­führungskompetenzen sowie auf die
Überwachung und Kontrolle von Betriebs­
abläufen gelegt. Durch dieses Konzept
konnte die FM Academy schon dreimal den
Lehrgangsbesten in der IHK Meisterprüfung
stellen.
Die RF Service Management Sicherheit
GmbH ist seit dem 15. Mai 2012 „Ermächtigte Stelle für die Ausbildung zur Selbst­
hilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“. Als
erste Berliner Bildungseinrichtung erfüllt die
RF-Akademie die strengen Auflagen der
Berliner Feuerwehr und begann im Juli 2012
mit dem ersten Ausbildungslehrgang. So
ermöglicht sie mit der Ausbildung die schnelle
Bereitstellung des gesetzlich geforderten Personals zur Wahrnehmung der Aufgaben der
Brand­sicherheitswache.
Die RF-Akademie als moderner, leistungsfähiger Bildungsdienstleister (zertifiziert nach
ISO 9001 ff. sowie AZAV) erbringt maßgeschneiderte Ausbildungen, Schulungen und
Seminare rund um den Dienstleistungs­bereich
der privaten Sicherheit für Kunden aus Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung sowie für
Sicherheitsunternehmen.
Mittlerweile kooperiert die RF-Akademie
auch auf der außereuropäischen Ebene.
Durch die Partnerschaft mit der israelischen
Tamar Group, mit deren Töchtern X-Test und
XD-Systems, ist es der RF-Akademie möglich,
Schulungen für die Erkennung von Gefahr­
gütern im Gepäck- und Frachtbereich und
sonstige Kontrolleinrichtungen anzubieten.
Dabei wird besonderer Wert auf die Exklusiv­
WIRTSCHAFT UND POLITIK
25
1 | 2015
ität und die damit wachsende Signifikanz der Qualitätsstandards in der
Gefahrstofferkennung gelegt. Für das Jahr 2015 sind die ersten Schritte
zum Aufbau von Bildungseinrichtungen nach deutschem Standard in
China geplant. Durch diese Kooperation kann die RF-Akademie vor
allem erweiterte Schulungen zur Fortbildung im Premium-Segment
anbieten, die nur selten am Markt realisiert werden können.
Die Kooperation zwischen der FM Academy und der RF-Akademie
soll das Angebot beider Sicherheitsfachschulen weiter ausbauen.
Sowohl klassische bzw. traditionelle Bildungsangebote wie auch erweiterte spezialisierte Fortbildungen im Bereich der Sicherheitswirtschaft
können somit von beiden Fachschulen angeboten werden.
Kontakt:
FM Company Education Academy GmbH & Co.KG
Columbiadamm 10, Gebäude B, Aufgang 2, 12101 Berlin
Tel. +49 30 8862670-20 · Mail: [email protected]
Internet: www.fmacademy.de
RF Service Management & Sicherheit GmbH
Wohlrabedamm 34, 13629 Berlin
Tel. +49 30 383770620 · Mail: [email protected]
Internet: www.rf-sicherheit.de
Private security
conference, Zagreb
Von Dr. Harald Olschok
AUF EINLADUNG DES KROATISCHEN
SICHERHEITSVERBANDES stellte der Hauptgeschäftsführer des BDSW, Dr. Harald Olschok,
im Rahmen der „private security conference“
in Zagreb die privaten Sicherheitsdienste in
Deutschland vor. Er gab einen Überblick über
die Herausforderungen und die rechtlichen
Grundlagen.
Während es in Kroatien ein eigenständiges
Gesetz im Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums gibt, das die Tätigkeit der privaten
Sicherheitsdienste regelt, stellt Deutschland
die „rote Laterne“ im europäischen Kontext
dar. Hier ist die Branche im Gewerberecht
angesiedelt. Ausnahmen hierfür gibt es für
den Bereich der Luftsicherheit, den Schutz
militärischer Liegenschaften und von kerntechnischen Anlagen.
Neben den rechtlichen Aspekten wurde
auch die besondere Rolle der gesetzlichen
Unfallversicherung in Deutschland erläutert.
Über deren Unfallverhütungsvorschriften ist
der Arbeitgeber verpflichtet, geeignete Maßnahmen für die Ausbildung und den Einsatz
seiner Beschäftigten zu berücksichtigen.
Ansonsten droht ihm im Schadenfall eine
Strafzahlung. Eine besondere Rolle spielt in
Deutschland auch die VdS Schadenverhütung
26
WIRTSCHAFT UND POLITIK
GmbH. Sie regelt – zumindest bislang – den
Einsatz von Sicherheitstechnologien und die
Notruf- und Serviceleitstellen. Aber auch hier
zeichnen sich Veränderungen ab – zukünftig
wird es zu einer europäischen Norm kommen.
Ein weiterer Punkt waren die Probleme
einer Überregulierung, die sich allerdings
auch in Kroatien ganz deutlich zeigen. Derzeit plant die deutsche Regierung eine verbindliche Regelung für Interventionskräfte,
wonach nach einem Alarm, spätestens 15
Minuten nach Auslösung, ein privates Sicher-
heitsunternehmen an Ort und Stelle zu sein
habe. Eine Vorgabe, die im täglichen Einsatz
kaum denkbar ist.
Fazit: Die kroatischen Teilnehmer waren
an der Entwicklung in Deutschland als dem
größten Sicherheitsmarkt in Europa sehr interessiert – allerdings sind die Voraussetzungen
und Gegebenheiten der beiden Länder doch
so unterschiedlich – besonders durch die
rechtliche Zuordnung –, dass einfache Übertragungsmöglichkeiten nicht denkbar oder
praktikabel sind.
Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer BDSW (2. vl.), Damir Funcic, Präsident Croation
Security Association (3. vl.) und Eduardo Cobas Urcelay, Euroalarm (2. vr.).
1 | 2015
Brauchen wir eine Frauenquote
in der Sicherheitswirtschaft?
Von Dr. Harald Olschok
MIT DER FRAGE „Brauchen wir eine
Frauenquote in der Sicherheitswirtschaft?“
beschäftigte sich die Sicherheitskonferenz
der Donau-Universität Krems am 23. Oktober 2014. Die Donau-Universität verfügt über
langjährige Erfahrungen in der akademischen
Weiterbildung. Seit einigen Jahren bietet
sie einen Master-Studiengang für „Security
and Safety Management, MSc“ an. Er richtet
sich u. a. an Sicherheitsverantwortliche von
Unternehmen und Organisationen, Sicherheitsdienstleistern, Sicherheitsplanern, der
Sicherheitsindustrie, Risk-Managern sowie
Facility-Managern öffentlicher und kommunaler Einrichtungen.
Die Donau-Universität gab auf dieser
Tagung einen Überblick über den aktuellen
Stand der Frauenbeschäftigung in sicherheitsrelevanten Tätigkeiten. Weitere Informationen
sind erhältlich unter www.donau-uni.ac.at .
Es kann festgestellt werden, dass immer
mehr Frauen beim Militär und auch bei der
Polizei arbeiten. In Deutschland beträgt der
Frauenanteil in der privaten Sicherheit inzwischen über 20 Prozent. Jedoch ist der Anteil
in Führungspositionen sehr gering. Dies war
Anlass für die Verantwortlichen der DonauUniversität sich mit diesem Thema einmal
näher zu beschäftigten. Auffallend ist nämlich, dass in Deutschland derzeit keine einzige Frau mehr unter den 16 Landesinnenministern vertreten ist und es noch nie eine
Bundesinnenministerin gab. Durch die vor
dem Bundesverfassungsgericht erzwungene
Zulassung von Frauen in den Militärdienst
hat sich in der Bundeswehr in den letzten
14 Jahren­ein deutlicher Wandel ergeben.
Von den insgesamt 186.000 Soldatinnen und
Solda­ten sind rund 10 Prozent weiblich. Im
Sanitätsdienst ist der Anteil deutlich höher:
von den 15.000 Soldatinnen und Soldaten ist
fast die Hälfte weiblich. In Deutschland gibt
es erst seit 1982 Polizistinnen. Deren Anteil
beträgt inzwischen rund 20 Prozent. Von
den 250.000 Vollzugsbeamten sind 50.000
weiblich. Bei den Berufsfeuerwehren beträgt
der Frauenanteil gerade 3 Prozent. 1.100 der
38.000 Feuerwehrleute sind weiblich.
Für die Geschäftsführung bzw. das Management von privaten Sicherheitsdiensten liegen
keine belastbaren Zahlen vor. Dies gilt auch
für die Sicherheitsabteilungen großer Unternehmen. Deutlich überdurchschnittlich ist der
Frauenanteil beim 3-jährigen Ausbildungsberuf und bei den Studiengängen für die Sicherheitswirtschaft. Hier beträgt der Frauenanteil
bis zu 50 Prozent. Die Sicherheitswirtschaft ist
offensichtlich für junge, qualifizierte Frauen
ein attraktives Beschäftigungsfeld. Dies gilt
es in Zukunft noch viel stärker zu nutzen.
Natürlich ist der Frauenanteil dort überdurchschnittlich hoch, wo ein hoher Frauenanteil
berufsbedingt erforderlich ist, beispielsweise
beim Schutz von Veranstaltungen oder für
die Personenkontrollen an Flughäfen. Einen
DR. HARALD OLSCHOK ist Hauptgeschäftsführer des BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft.
hohen Frauenanteil gibt es zudem bei Empfangsdiensten und in der Geldbearbeitung
in privaten Cash-Centern. Für Berufsrückkehrerinnen bietet die Sicherheitswirtschaft
gute Beschäftigungschancen. Die demografische Entwicklung wird den Anteil von qualifizierten Frauen in der Sicherheitswirtschaft
weiter steigen lassen.
Der Blick auf die Kriminalstatistik liefert
interessante Einblicke. Der Frauenanteil an
Straftaten ist weit unterdurchschnittlich. Dies
gilt vor allem für Mord und Raub sowie für
Körperverletzungen. Bei Betrug oder Diebstahl steigt die Frauenquote deutlich an. Dies
gilt auch für Rauschgiftdelikte. Der österreichische Kriminalist Richard Benda bringt dies
auf den Punkt: „Kriminalität ist männlich –
Sicherheit ist weiblich“. Diese Erkenntnis gilt
es noch weiter zu vertiefen.
WIRTSCHAFT UND POLITIK
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5. Deutscher Bargeldlogistik
Kongress 2015
„Bargeld ist sicher, beliebt und weiterhin
Deutschlands wichtigstes Zahlungsmittel“ –
in diesem Punkt waren sich auch in diesem
Jahr die Experten einig.
Von Silke Wollmann
AM 27. UND 28. JANUAR 2015 trafen
sich zum fünften Mal Brancheninsider in
Wiesbaden zum Bargeldlogistikkongress
von EHI Retail Institute, GS1 Germany­
und management forum – Verlagsgruppe
Handelsblatt.­Der Jubiläumskongress informierte durch Experten aus Handel, Banken sowie Geld- und Wertdienstleistungs­
unternehmen über Praxiserfahrungen und
die jeweilige Stellung des Bargeldes in den
unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern. Zudem
wurden neue Anforderungen und deren Auswirkungen erläutert und neue Gedanken­
anstöße für sämtliche Bargeldprozesse in
Banken und dem Handel, in der Filiale und
beim Geldautomaten-Service aufgezeigt. Im
Fokus der Diskussionen von Brancheninsidern
und Bargeldverantwortlichen standen vor
allem die Lösungen beim Bargeldmanagement im Spannungsfeld zwischen Sicherheit
und Wirtschaftlichkeit. Neben der Sicherheit
und Effizienz des Bargeldhandlings stehen
aber weiterhin auch die Kostenbelastungen
für die einzelnen Bargeldakteure.
Der Kongress informierte die Teilnehmer
am ersten Veranstaltungstag mit ExpertenVorträgen zu Praxiserfahrungen wie „Optimierung der Wertschöpfungskette in der
Cash-Logistik“, „Bargeld­logistik in der REWE
Group – heute und morgen“ oder auch „Cashhandling bei der Casino Merkur Spielothek“
sowie einer Diskussionsrunde zum Thema
„Herausforderung Münze – Münzgeldmarktplatz als Option?“. In drei Fachforen bot sich
neun Akteuren die Möglichkeit, ihre Arbeit,
aktuelle Entwicklungen und Pläne in kleinerer
Runde vorzustellen.
Am zweiten Kongresstag stand der „Bargeld-Talk“ zum Thema „Bank trifft Handel –
Bargeldstrategien 2020“ mit Carl-Ludwig
Thiele, Vorstandsmitglied der Deutschen
28
GELD UND WERT
Bundes­
bank, Josef Sanktjohanser, Präsident
SILKE WOLLMANN ist Pressesprech­
des Handelsverbandes Deutschland und Dr.
erin der BDGW Bundesvereinigung
Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer der
Deutscher Geld- und Wertdienste.
BDGW, im Fokus. Zudem wurde der BDGW
Medienpreis verliehen und u. a. die Aspekte
der Bargeld­
versorgung auf Einzelhandels­
flächen und „Cashback an den Handels­kassen“
beleuchtet.
Die Vorträge der Experten aus Handel, Banken
sowie Geld- und Wertdienstleistungs­unternehmen
finden Sie unter www.bargeldlogistikkongress.de
Preisträgerin Maike Brzoska und Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer BDGW.
Verleihung des 1. BDGW Medienpreis
Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums hat die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und
Wertdienste zum ersten Mal den BDGW Medienpreis verliehen. Preisträgerin ist die freie
Journalistin Maike Brzoska aus Berlin. Mit ihrem Artikel „Eklig und teuer?“ in Die Zeit hat
sie sich sachlich fundiert und kompetent mit Themen der Bargeldversorgung und der
Rolle der Wertdienstleister in Deutschland auseinandergesetzt und die Pros und Contras
des Bargeldes aufgezeigt.
Den Artikel finden Sie unter www.maikebrzoska.com
1 | 2015
GELD UND WERT
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1 | 2015
Arbeitsrecht in Kürze
Von Rechtsanwältin Cornelia Okpara
Frage nach der
Gewerkschaftszugehörigkeit
Die Aufforderung eines Arbeitgebers an die
in seinem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer zu erklären, ob sie einer bestimmten
Gewerkschaft angehören, kann die Koalitionsbetätigungsfreiheit der betroffenen Gewerkschaft unzulässig einschränken.
Die Klägerin – die Gewerkschaft Deutscher
Lokomotivführer (GDL) – ist Mitglied der
dbb tarifunion. Die beklagte Arbeitgeberin
gehört dem Kommunalen Arbeitgeberverband
Bayern e.V. (KAV Bayern) an. Dieser schloss
im Jahr 2006 mit ver.di und der dbb tarif­
union jeweils einen gleichlautenden „Tarifvertrag Nahverkehrs­
betriebe Bayern“. Nach
deren Kündigungen und zunächst gemeinsam geführten Verhandlungen erzielte ver.di­
mit dem KAV Bayern am 20. August 2010
eine Einigung. Die dbb tarifunion erklärte
die Verhandlungen am 25. August 2010 für
gescheitert und kündigte die Durchführung
einer Urabstimmung über Streikmaßnahmen
an. Mit Schreiben vom selben­Tag forderte
die Arbeitgeberin die in ihrem Unternehmen
beschäftigten Arbeitnehmer­auf, unter Angabe
von Name und Personalnummer mitzuteilen,
ob man Mitglied in der GDL ist oder nicht.
Die GDL hat von der Arbeitgeberin verlangt,
es zu unterlassen, die in ihrem Unternehmen
beschäftigten Arbeitnehmer nach einer Mitgliedschaft in der GDL zu befragen. Eine solche Frage verletze ihre durch Art. 9 Abs. 3 GG
geschützte Koalitionsfreiheit und sei generell
unzulässig. Das Arbeitsgericht hat dem Antrag
stattgegeben, das Landesarbeitsgericht hat
ihm mit Einschränkungen entsprochen. Der
Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat den
Antrag insgesamt abgewiesen.
Zwar beeinträchtigt die Fragebogenaktion
die kollektive Koalitionsfreiheit der GDL. Art. 9
Abs. 3 GG schützt als koalitionsmäßige Betäti­
gung den Abschluss von Tarifverträgen und
30
ARBEIT UND SOZIALES
hierauf gerichtete Arbeitskampfmaßnahmen. Die geforderte Auskunft verschafft der
Arbeitgeberin genaue Kenntnis vom Umfang
und Verteilung des Mitgliederbestands der
GDL in ihrem Betrieb. Sie zielt nach Art und
Weise der Befragung während einer laufen­
den Tarifauseinandersetzung mit Streik­
androhung darauf ab, den Verhandlungsdruck
der GDL unter Zuhilfenahme ihrer Mitglieder
zu unterlaufen. Das von der Arbeitgeberin
vorgebrachte Interesse, die mit ver.di erzielte
Tarifeinigung umzusetzen, rechtfertigt eine
solche Befragung nicht.
Gleichwohl hatte der nicht auf den vorstehenden Sachverhalt beschränkte, sondern
alle denkbaren Fallgestaltungen umfassende
Unterlassungsantrag der GDL aus deliktsrechtlichen Gründen keinen Erfolg. Der Senat
hatte daher nicht darüber zu befinden, ob
in einem sogenannten tarifpluralen Betrieb
grundsätzlich ein Fragerecht des Arbeitgebers
nach der Gewerkschaftszugehörigkeit besteht
oder nicht. Die weiteren Unterlassungsanträge­
der GDL waren aus verfahrensrechtlichen
Gründen abzuweisen.
Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 18. November 2014
1 AZR 257/13
Leistungsbeurteilung im Zeugnis
Bescheinigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Zeugnis unter Verwendung der Zufriedenheitsskala die ihm übertragenen Aufgaben
„zur vollen Zufriedenheit“ erfüllt zu haben,
erteilt er in Anlehnung an das Schulnotensystem die Note „befriedigend“. Beansprucht
der Arbeitnehmer eine bessere Schlussbeurteilung, muss er im Zeugnisrechtsstreit
entsprechende Leistungen vortragen und
gegebenenfalls beweisen. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn in der einschlägigen
Branche überwiegend gute („stets zur vollen
RECHTSANWÄLTIN
CORNELIA
OKPARA ist stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft.
Zufriedenheit“) oder sehr gute („stets zur
vollsten Zufriedenheit“) Endnoten vergeben
werden.
Die Klägerin war vom 1. Juli 2010 bis zum
30. Juni 2011 in der Zahnarztpraxis der Beklagten im Empfangsbereich und als Bürofachkraft
beschäftigt. Zu ihren Aufgaben gehörten u. a.
die Praxisorganisation, Betreuung der Patien­
ten, Terminvergabe, Führung und Verwaltung
der Patientenkartei, Ausfertigung von Rechnungen und Aufstellung der Dienst- und
Urlaubspläne. Darüber hinaus half die Kläge­
rin bei der Erstellung des Praxisqualitäts­
managements. Die Beklagte erteilte ihr nach
der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein
Arbeitszeugnis. Die Parteien streiten noch
darüber, ob die Leistungen der Klägerin mit
„zur vollen Zufriedenheit“ oder mit „stets zur
vollen Zufriedenheit“ zu bewerten sind. Die
Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben
und angenommen, die Beklagte habe nicht
dargelegt, dass die von der Klägerin beanspruchte Beurteilung nicht zutreffend sei.
Die Revision der Beklagten hatte vor dem
Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts
Erfolg. Die vom Landesarbeitsgericht zur
Ermittlung einer durchschnittlichen Bewertung herangezogenen Studien, nach denen
fast 90 Prozent der untersuchten Zeugnisse
die Schlussnoten „gut“ oder „sehr gut“ aufweisen sollen, führen nicht zu einer anderen
Verteilung der Darlegungs- und Beweislast.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kommt es für die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast nicht auf die in der
Praxis am häufigsten vergebenen Noten an.
1 | 2015
Ansatzpunkt ist die Note „befriedigend“ als
mittlere Note der Zufriedenheitsskala. Begehrt
der Arbeitnehmer eine Benotung im oberen
Bereich der Skala, muss er darlegen, dass er
den Anforderungen gut oder sehr gut gerecht
geworden ist. Im Übrigen lassen sich den Studien Tatsachen, die den Schluss darauf zulassen, dass neun von zehn Arbeitnehmern gute
oder sehr gute Leistungen erbringen, nicht
entnehmen. Damit kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch Gefälligkeitszeugnisse
in die Untersuchungen eingegangen sind, die
dem Wahrheitsgebot des Zeugnisrechts nicht
entsprechen. Der Zeugnisanspruch nach § 109
Abs. 1 Satz 3 GewO richtet sich auf ein inhaltlich „wahres“ Zeugnis. Das umfasst auch die
Schlussnote. Ein Zeugnis muss auch nur im
Rahmen der Wahrheit wohlwollend sein.
Der Neunte Senat hat die Sache an das
Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Dieses
wird als Tatsacheninstanz zu prüfen haben,
ob die von der Klägerin vorgetragenen Leistungen eine Beurteilung im oberen Bereich
der Zufriedenheitsskala rechtfertigen und ob
die Beklagte hiergegen beachtliche Einwände
vorbringt.
Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 18. November 2014
9 AZR 584/13
Mindestentgelt in der Pflege­
branche auch für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftszeiten
Das Mindestentgelt nach § 2 der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für
die Pflegebranche (PflegeArbbV) vom 15. Juli
2010 ist nicht nur für Vollarbeit, sondern auch
für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst zu zahlen.
Die 1954 geborene Klägerin war bei der
Beklagten, die einen privaten Pflegedienst
betreibt, als Pflegehelferin gegen ein Bruttomonatsentgelt von 1.685,85 Euro beschäftigt.
Zu ihren Aufgaben gehörte u. a. die Pflege
und Betreuung von zwei Schwestern einer
Katholischen Schwesternschaft, die beide an
Demenz leiden und an den Rollstuhl gebunden sind. Neben den eigentlichen Pflegeleis­
tungen oblagen der Klägerin auch Tätigkeiten
im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung der Schwestern (wie z. B. Zubereiten
von Frühstück und Abendessen, Wechseln
und Waschen von Wäsche). Die Klägerin
arbeitete in zweiwöchigen Rund-um-dieUhr-Diensten, während derer sie verpflichtet
war, an der Pflegestelle anwesend zu sein.
Sie bewohnte in den Arbeitsphasen im Haus
der Schwesternschaft ein Zimmer in unmittelbarer Nähe zu den zu betreuenden Schwestern. Diese nahmen täglich von 11:45 bis
12:45 Uhr am gemeinsamen Mittagessen der
Schwesternschaft und von 17:50 bis 18:50
Uhr am Gottesdienst teil. Mit ihrer Klage hat
sie für die Monate August bis Oktober 2010
die Nachzahlung von insgesamt 2.198,59
Euro brutto begehrt und geltend gemacht,
das Mindestentgelt von – damals – 8,50 Euro
je Stunde nach § 2 Abs. 1 PflegeArbbV sei für
jede Form der Arbeit zu zahlen. Die Beklagte
hat eingewendet, die Klägerin habe nicht 24
Stunden am Tag gearbeitet. Das Mindestentgelt nach der PflegeArbbV sei nicht für Bereitschaftsdienst zu zahlen. Für diesen könne
arbeitsvertraglich eine geringere Vergütung
vereinbart werden.
Das Arbeitsgericht hat die Klage überwiegend abgewiesen. Auf die Berufung der Kläge­
rin hat das Landesarbeitsgericht der Klage auf
der Basis von 22 mit dem Mindestentgelt zu
vergütenden Stunden je Arbeitstag im Rundum-die-Uhr-Dienst stattgegeben. Die Zeiten
des Mittagessens und der Teilnahme am
Gottesdienst hat das Landesarbeitsgericht
als nicht zu vergütende Pausen gewertet. Die
Revision der Beklagten blieb vor dem Fünften
Senat des Bundesarbeitsgerichts erfolglos.
Das Mindestentgelt nach § 2 PflegeArbbV ist
„je Stunde“ festgelegt und knüpft damit an
die vergütungspflichtige Arbeitszeit an. Dazu
gehören nicht nur die Vollarbeit, sondern
auch die Arbeitsbereitschaft und der Bereitschaftsdienst. Während beider muss sich der
Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber
bestimmten Ort bereithalten, um im Bedarfsfalle unverzüglich die Arbeit aufzunehmen.
Zwar kann dafür ein geringeres Entgelt als für
Vollarbeit bestimmt werden. Von dieser Möglichkeit hat der Verordnungsgeber im Bereich
der Pflege aber keinen Gebrauch gemacht.
Deshalb sind arbeitsvertragliche Vereinbarungen, die für Bereitschaftsdienst in der
Pflege ein geringeres als das Mindestentgelt
nach § 2 PflegeArbbV vorsehen, unwirksam.
Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 19. November 2014
5 AZR 1101/12
Urlaub – Ausschluss von Doppelansprüchen
Gemäß § 6 Abs. 1 BUrlG besteht der An­spruch auf Urlaub nicht, soweit dem Arbeit­­nehmer für das laufende Kalenderjahr bereits
von einem früheren Arbeitgeber Urlaub
gewährt worden ist. Wechselt ein Arbeitnehmer im Kalenderjahr in ein neues Arbeitsverhältnis und beantragt er Urlaub, muss er
deshalb mitteilen, dass sein früherer Arbeitgeber seinen Urlaubsanspruch für das laufende
Kalenderjahr noch nicht (vollständig oder teilweise) erfüllt hat. Der Arbeitnehmer kann diese
Voraussetzung für seinen Urlaubsanspruch im
neuen Arbeitsverhältnis grundsätzlich durch
die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung seines früheren Arbeitgebers nachweisen. Dieser ist nach § 6 Abs. 2 BUrlG verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Beendigung des
Arbeitsverhältnisses eine Bescheinigung über
den im laufenden Kalenderjahr gewährten
oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.
Der Kläger war ab dem 12. April 2010 im
Lebensmittelmarkt des Beklagten beschäftigt.
Der Beklagte lehnte nach der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses die vom Kläger verlangte
Abgeltung seines Urlaubs u. a. mit der Begründung ab, dem Kläger sei bereits von seinem
früheren Arbeitgeber für das Jahr 2010 Urlaub
gewährt worden. Eine Urlaubsbescheinigung
seines früheren Arbeitgebers legte der Kläger
dem Beklagten nicht vor.
Das Arbeitsgericht hat dem Kläger die beanspruchte Urlaubsabgeltung zugesprochen.
Das Landesarbeitsgericht hat auf die Berufung des Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts abgeändert und die Klage abgewiesen.
Es hielt den Urlaubsabgeltungsanspruch des
Klägers aufgrund einer vertraglichen Ausschlussfrist für verfallen.
Die Revision des Klägers hatte vor dem
Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts
Erfolg. Entgegen der Ansicht des Landes­
arbeitsgerichts hat der Kläger die im Formular­
arbeitsvertrag vereinbarte Ausschlussfrist von
„mindestens drei Monaten nach Fälligkeit des
Anspruchs“ gewahrt. Allerdings ist der Rechtsstreit nicht zur Endentscheidung reif. Das
Landesarbeitsgericht hat nach der Zurückverweisung der Sache dem Kläger Gelegenheit
zu geben nachzuweisen, dass sein früherer
Arbeitgeber seinen Urlaubs­anspruch für das
Kalenderjahr 2010 nicht (vollständig oder
teilweise) erfüllt oder abgegolten hat. Führt
der Kläger diesen Nachweis, hat der Beklagte
den Urlaub des Klägers abzugelten, soweit er
den Urlaubsanspruch des Klägers nicht selbst
erfüllt hat.
Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 16. Dezember 2014
9 AZR 295/13
ARBEIT UND SOZIALES
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1 | 2015
Vergaberechtliche Besonderheiten bei der Erstellung und
Wertung von Konzepten
1. VK Bund, Beschluss vom
15.08.2014 – VK 1 – 58/14
Von Rechtsanwalt Alexander Nette, LL.M
1. Sachverhalt
Die Antragsgegnerin führt eine öffentliche
Ausschreibung zur Vergabe von Dienstlei­
s­
tungen für „BewerbungsCenter § 16 Abs. 1
SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III“
durch. Hierzu stellt die Antragsgegnerin qualitative Anforderungen an die zum Einsatz
kommenden Mitarbeiter des zukünftigen
Auftragnehmers, die in den entsprechenden
BewerbungsCentern die berufliche Eingliederung von Teilnehmern in den Ausbildungsund Arbeitsmarkt unterstützen sollen.
Anhand der Vergabeunterlagen sollte die
Angebotswertung in analoger Anwendung
der UfAB V in der erweiterten Richtwertmethode erfolgen. Für jedes Angebot wurde
zunächst als Kennzahl der Quotient aus der
Gesamtsumme der Leistungspunkte und dem
Wertungspreis errechnet. Die dafür erforderlichen Leistungspunkte berechneten sich
nach einem von jedem Bieter mit dem Angebot vorzulegenden Konzept, das entsprechend
den bekannt gegebenen Wertungskriterien
Ausführungen enthalten sollte.
Die Wertungskriterien hat die Antragsgegnerin in einer Bewertungsmatrix bekannt
gegeben. Diese Bewertungsmatrix unterteilte
sich in drei Wertungsbereiche, die jeweils
aus mehreren Wertungskriterien bestehen.
Hierin erfolgte eine detaillierte Angabe und
Abfrage bestimmter Inhalte und Antworten
für die jeweils abzugebenden Konzepte. Beispielsweise sollte hierzu von den Bietern in
einem Wertungskriterium das „strategische
Vorgehen erläutert“ und „regionale Akteure
benannt“ werden.
In den einzelnen Wertungskriterien wurden die Konzepte der Bieter nach Vorgabe
der Antragsgegnerin jeweils mit null bis drei
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VERGABERECHT
Punkten bewertet, wobei die Antragsgegnerin
die Bedeutung einer Bewertung mit einem bis
drei Punkten in den Vergabeunterlagen näher
erläuterte. Null Punkte sollten für Konzepte
vergeben werden, in denen das Leistungsangebot des Bieters nicht den Anforderungen
entspricht. Einen Punkt für Konzepte, in denen
das Leistungsangebot des Bieters mit Einschränkungen den Anforderungen entspricht,
also die genannten Anforderungen mit Einschränkungen erfüllt sind oder die Konzeption
inhaltlich Unschärfen aufwies. Zwei Punkte
für Konzepte, in denen das Leistungsangebot
des Bieters den Anforderungen entspricht,
also die genannten Anforderungen erfüllt
sind und die Konzeption inhaltlich schlüssig
dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme Erfolg verspricht. Drei
Punkte sollten Konzepte erhalten, in denen
das Angebot des Bieters der Zielerreichung in
besonderer Weise dienlich ist, also z. B. kreative Ideen enthält und dies in der Konzeption
inhaltlich schlüssig dargestellt ist.
Aus den jeweils in den einzelnen Wertungs­
kriterien erzielten Wertungspunkten und
einem gewichteten Mittelwert errechnete
sich nach einer von der Antragsgegnerin
vorgegebenen Berechnungsmethode die
Gesamtsumme der Leistungspunkte. In den
Vergabeunterlagen der Antragsgegnerin fand
sich ausdrücklich der Hinweis, dass Angebote,
bei denen die Gesamtsumme nicht mind.
85 Prozent der Gesamtpunktzahl erreichte
(welche bei durchgängiger Bewertung mit
zwei Punkten erreicht wird) von der weiteren
Wertung ausgeschlossen würden.
Sowohl die Antragstellerin als auch die Beigeladene reichten Angebote ein. Die Antragsgegnerin teilte der Antragstellerin nach
RECHTSANWALT
ALEXANDER
NETTE, LL.M, NETTE Rechtsanwälte, Recklinghausen, ist Fachanwalt
für Bau- und Architektenrecht und
auf die Beratung von Bietern und
öffentlichen Auftraggebern in Vergabe- und Nachprüfungsverfahren
spezialisiert.
Weitere Informationen erhalten Sie
unter: www.rae-nette.de
Angebotsabgabe mit, dass das Angebot der
Antragstellerin in mehreren näher benannten Wertungskriterien mit nur einem Punkt
bewertet worden sei und daher nicht berücksichtigt werden solle, da es nicht die geforderte Mindestbedingung von in der Summe
mind. 85 Prozent der Leistungspunkte erfüllt
habe.
Der Zuschlag sollte auf das Angebot der
Beigeladenen erteilt werden.
Der Rüge der Antragstellerin half die
Antragsgegnerin nicht ab, so dass die Antragstellerin bei der Vergabekammer des Bundes
die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
beantragt.
2. Entscheidungsgründe
Die 1. VK Bund hat am 15. August 2014
der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag
zu erteilen. Für den Fall fortbestehender
Beschaffungsabsicht hat sie die Antragsgegnerin verpflichtet, die Angebotswertung unter
Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer zu wiederholen.
Die 1. VK Bund stellt in ihrem Beschluss fest,
dass die Wertung des Angebotes der Antrag-
1 | 2015
stellerin durch die Antragsgegnerin fehlerhaft
ist und damit gegen § 97 Abs. 5 GWB, § 16
Abs. 7 VOL/A verstößt. Die Antragsgegnerin
habe den ihr zustehenden Wertungsspielraum
überschritten.
Der Antragsgegnerin steht ein Wertungsspielraum zu, da die Konzepte in den einzelnen
Wertungskriterien mit null bis drei Punkten
abhängig davon zu bewerten sind, inwieweit
sie die von der Antragsgegnerin aufgestellten
Anforderungen gar nicht, teilweise oder vollumfänglich erfüllen bzw. sogar übertreffen.
Dies setzt Wertungserwägungen seitens der
Antragsgegnerin voraus, die einen entsprechenden Wertungs- bzw. Beurteilungsspielraum erfordern. Die Angebotswertung und
damit die Ausübung dieses Spielraums ist
daher von den Nachprüfungsinstanzen nur
dahingehend überprüfbar, ob die rechtlichen
Grenzen beachtet worden sind. Das heißt, ob
das vorgeschriebene Wertungsverfahren eingehalten, von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen
worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen
in die Entscheidungen eingeflossen sind und
die Entscheidung sich im Rahmen der Gesetze
und allgemein gültigen Wertungsmaßstäbe
hält.
Nach diesen Maßstäben hatte die Antragsgegnerin den ihr zustehenden Wertungsspielraum jedoch in Bezug auf das Angebot der
Antragstellerin verletzt.
Beispielsweise forderte die Antragsgegnerin
in unzulässiger Weise eine „konkrete Arbeitsmarktanalyse“, die das Angebot der Antragstellerin nicht enthalten hat. Jedoch hatte
die Antragsgegnerin eine derartige „konkrete
Arbeitsmarktanalyse“ ihrem Bewertungsmaßstab zugrunde gelegt, obwohl dieses
Wertungskriterium den bekannt gegebenen
Wertungskriterien nicht entnommen werden
konnte. In dem entsprechenden Wertungskriterium hatte die Antragsgegnerin nur die
„Erläuterung des strategischen Vorgehens“
sowie „die Benennung der maßgeblichen
regio­nalen Akteure“ gefordert. Eine „Erläute-
rung“ bzw. eine „Benennung“ erfordert jedoch
keine vorher durchzuführende Marktanalyse.
Da die Antragstellerin sowohl das strategische Vorgehen erläutert, als auch die entsprechenden Akteure benannt hat, konnte ihr
Angebot in diesem Wertungskriterium nicht
nur mit einem Punkt von der Antragsgegnerin
bewertet werden. Die gewählte Begründung
der Antragsgegnerin, das Konzept der Antragstellerin enthalte keine „konkrete Arbeitsmarktanalyse“, stützte sich nicht auf das
bekannt gegebene Wertungskriterium und
überschritt somit den Wertungsspielraum der
Antragsgegnerin.
Zu weiteren Wertungskriterien führte die
1. VK Bund weitere Wertungsfehler der
Antragsgegnerin an, in denen sie missverständliche Begründungen gewählt hat bzw.
die von ihr ermittelte Bepunktung der Antragstellerin auf einem fehlerhaft ermittelten
Sachverhalt beruhte.
Die 1. VK Bund hielt abschließend fest, dass
sich eine bestimmte, konkrete Anforderung
der Antragsgegnerin für die Bieter aus den
Vergabeunterlagen und insbesondere der
Bewertungsmatrix erschließen muss.
3. Praxishinweise
Auch wenn die zitierte Entscheidung
zu einer Ausschreibung über sogenannte
„BewerbungsCenter gem. Sozialgesetzbuch“
zur Unterstützung der beruflichen Eingliederung von Teilnehmern in den Ausbildungsund Arbeitsmarkt erging, lassen sich die
Grundsätze zur Erstellung eines Konzeptes
und dessen Wertung auch auf die Vergabe
von Bewachungs- und Sicherheitsdienst­
leistungen übertragen.
Bei Ausschreibungen zu Bewachungs- oder
sonstigen sicherheitsrelevanten Dienstleistungen wird nicht selten ein von den Bietern
auszuarbeitendes und mit dem Angebot vorzulegendes Konzept verlangt, bei dem Bieter
anhand der oben dargestellten Entscheidung
zukünftig die in den Vergabeunterlagen vom
Auftraggeber genannten Anforderungen und
die bekannt gemachte Wertung des einzureichenden Konzeptes in den jeweiligen Kriterien
überprüfen sollen.
Es ist hierbei genau auf den Wortlaut und
den davon umfassten Inhalt eines einzureichenden Konzeptes zu achten und nach
einer möglicherweise für den einzelnen Bieter negativ ausfallenden Wertungsentscheidung des Auftraggebers dessen Begründung
für eine schlechte Bewertung anhand der
bekannt gemachten Wertungsmatrix, deren
ausdrücklichem Wortlaut und dem Inhalt des
Konzeptes nochmals dahingehend zu überprüfen, ob die Vorgaben der Wertungsmatrix,
Angaben des im Angebot abgegebenen Konzepts und Bewertungsentscheidungen des
Auftraggebers kongruent und nachvollziehbar sind. Zeichnen sich dabei Widersprüche
oder Fragen ab, sollte dies umgehend gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, da
diese deutliche Hinweise auf Wertungsfehler
des Auftraggebers sind.
VERGABERECHT
33
1 | 2015
Neue EU-Vergaberichtlinie
für öffentliche Aufträge –
Was ändert sich für
Sicherheitsdienstleistungen?
Von Rechtsanwältin Dr. Isabel Niedergöker, Mag. rer. publ.
DIE EU HAT NEUE RICHTLINIEN zur Vergabe öffentlicher Aufträge
verabschiedet. Für Bewachungs- und Sicherheitsleistungen für die
öffentliche Hand gelten in Zukunft Sonderregelungen. Außerdem werden ab 2016 Vergabeverfahren nur noch elektronisch durchgeführt. Die
Unternehmen müssen sich umstellen und die notwendige technische
Ausstattung besorgen, damit sie sich überhaupt noch um öffentliche
Aufträge bewerben können.
Bis April 2016 hat die Bundesregierung noch Zeit, die neuen Vorgaben der EU in deutsches Recht umzusetzen. Dann gelten die neuen
Vorgaben der Vergaberichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU - Richtlinie über
die Vergabe öffentlicher Aufträge) in Deutschland. Dennoch sollten
sich alle Unternehmen bereits jetzt informieren, was sich genau ändert.
Wenn ab April 2016 die neuen Vorgaben gelten, bleibt keine Zeit mehr
sich umzustellen.
Dies gilt vor allem für die elektronische Vergabe (eVergabe) von
Aufträgen. Hier müssen ggf. bei den Unternehmen neue IT-Lösungen
geschaffen, standardisierte Angebotsunterlagen geändert und Mitarbeiter geschult werden, um sich von Anfang an öffentlichen Aufträgen
beteiligen zu können. Denn die eVergabe schreibt die gesamte Kommunikation im Rahmen von Vergabeverfahren über elektronische Mittel
vor, sodass auch sämtliche Vergabeunterlagen nur noch elektronisch
zu Verfügung gestellt werden. Der Austausch der Unterlagen per Post,
die Einreichung von Angeboten in Papierform etc. wird abgeschafft.
Folgender Zeitplan gilt für die eVergabe:
• Ab 18. April 2016 müssen alle Bekanntmachungen und Ausschreibungsunterlagen elektronisch für die Bieter zugänglich sein (z. B.
auf der Internetseite des Auftraggebers, auf Vergabeportalen oder
bei kommerziellen Vergabeplattformen).
• Ab 18. April 2017 müssen alle Bieter ihre Angebote elektronisch
übermitteln, wenn die Ausschreibung von einer zentralen Beschaffungsstelle stammt.
• Ab 18. Oktober 2018 gilt die elektronische Vergabe für alle Bieter
und öffentlichen Auftraggeber endgültig.
Für Bewachungs- und Sicherheitsleistungen sollen künftig Sonderregelungen gelten. Denn Sicherheitsdienste gehören laut Anhang XIV
der neuen EU-Vergaberichtlinien zu den „besonderen Dienstleistungen“.
Öffentliche Auftraggeber müssen Sicherheitsdienste erst ab Überschreitung eines Auftragswerts von 750.000 Euro europaweit ausschreiben. Außerdem kommt den besonderen Dienstleistungen nach den
34
VERGABERECHT
DR. ISABEL NIEDERGÖKER, Mag. rer. publ., ist Rechtsan­
wältin in der Praxisgruppe „Öffentlicher Sektor und Vergabe“
von HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK am Standort Düsseldorf.
Art. 74 – 77 der Richtlinie 2014/24/EU ein abgeschwächtes Vergabe­
regime zugute. Das bedeutet, dass die Vergabeverfahren weniger
formal sind, als für andere Dienstleistungen.
Allerdings ist der deutsche Gesetzgeber zur Übernahme des abgeschwächten Vergaberegimes nicht verpflichtet. Aktuell wird noch
diskutiert, ob Deutschland für Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen die „normalen Vergaberegeln“ in einzelnen Punkten zur
Anwendung vorschreiben will oder - wie die EU erlaubt - einfachere
Regelungen gelten lässt.
Alle Unternehmen sollten den Prozess der Umsetzung der EU-­
Vergaberichtlinie stetig beobachten und sich vor allem frühzeitig über
die Möglichkeiten der Teilnahme an elektronischen Vergabeverfahren
informieren. Spätestens ab 2016 können sie sich nicht mehr um alle
öffentlichen Aufträge bewerben, wenn sie nicht durch eine elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz sicherstellen können, rechtsverbindliche elektronische Angebote abzugeben.
1 | 2015
Büchermarkt
Bieterstrategien im Vergaberecht
Wie erhalte ich öffentliche Aufträge?
Wie funktioniert die Vergabe öffentlicher
Aufträge?
Von Thomas Ferber,
Bundesanzeiger Verlag, 2014, 1. Auflage,
240 Seiten, 49,00
Euro, ISBN 978-38462-0268-5
Um erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen zu können, muss man die
Spielregeln kennen. Nur so verschafft sich
der Bieter einen klaren Wettbewerbsvorteil
gegenüber der Konkurrenz.
Der Praxisratgeber Vergaberecht „Bieterstrategien im Vergaberecht“ zeigt Ihnen, wie
man Ausschreibungsunterlagen analysiert,
formale Fehler in Ausschreibungen vermeidet,
durch die richtige Strategie bei Bieterfragen
die eigene Position stärkt und dem Wettbewerb keine Informationsvorteile verschafft,
fehlende Leistungsfähigkeit und Fachkunde
durch Nachunternehmen und Bietergemeinschaften ausgleicht, Nebenangebote strategisch einsetzt sowie durch Präqualifikation
zum Nachweis der Eignung den Aufwand
deutlich reduziert. Checklisten rund um das
Thema Angebotserstellung und Vermeiden
von Formfehlern runden den Praxisratgeber
ab.
Bewusst sind dabei die Paragrafen der verschiedenen Vergabeordnungen mit aufgeführt und die Entscheidungen und Beschlüsse
der Vergabekammern und Vergabesenate
zitiert. Denn nur so sieht man, wie das Vergaberecht aktuell gelebt wird und bekommt die
Möglichkeit mit Auftraggebern auf Augenhöhe zu diskutieren bzw. Bieterfragen und
Rügen fundiert zu formulieren.
Lehrbuch Geprüfte Schutz- und
Sicherheitskraft
Von Dr. Dr. Frank
Ebert,
Wolfgang
Foerster, Dipl.-Meteorologe Rainer von
Holleuf fer-Kypke,
Dr. phil. Ulrich Jochmann, Frank Otto
und Werner Pfeiffer,
Richard Boorberg
Verlag GmbH & Co.
KG, 2015, 4., überarbeitete Auflage, 331 Seiten,
DIN A4, 42,80 Euro, ISBN 978-3-415-05303-8
Unentbehrlich für Quereinsteiger
Das Lehrbuch orientiert sich am gleichnamigen Weiterbildungskonzept des DIHKRahmenplans und begleitet Sicherheitskräfte in der Prüfungsvorbereitung sowie bei
der Erlangung und Weiterentwicklung der
berufsspezifischen Fähigkeiten. Zwei wichtige Schwerpunkte bilden die professionelle
Konfliktbewältigung und die Kommunikation,
weil sie wesentliche Voraussetzungen für
die Akzeptanz und Anerkennung der Sicherheitstätigkeit sind.
Umfassende Darstellung
Die Bandbreite der Themen umfasst sowohl
theoretische Grundlagen der Rechts- und
Dienstkunde als auch praktische Hinweise
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Gesundheitsschutz sowie Umweltschutz und
Serviceorientierung.
Übersichtliche Gestaltung
Mit kurzen Abschnitten und zahlreichen
unterschiedlichen Hervorhebungen sind die
einzelnen Kapitel sehr übersichtlich gestaltet.
Mit Beispielen und Prüfungstipps
Darüber hinaus enthält das Lehrbuch kurze
Beispiele und Hinweiskästen zur Erläuterung
der umfassenden Informationen. Empfehlungen für die Prüfung und ein klar strukturiertes Sachregister runden das Werk ab.
Vorschriftensammlung für die
Sicherheitswirtschaft
Textausgabe mit ausführlichem Sachregister
Richard Boorberg
Verlag GmbH & Co.
KG, 2015, 11., überarbeitete Auflage,
282 Seiten, 19,20
Euro, ISBN 978-3415-05398-4
Das Recht der Sicherheitswirtschaft
Die rechtlichen Grundlagen der Sicherheitswirtschaft finden sich in zahlreichen Normen
der öffentlichen und privatrechtlichen Rechtsordnung.
Die wichtigsten Vorschriften auf einen Blick
Die Vorschriftensammlung fasst die wichtigsten Regelungen übersichtlich in einem
Band zusammen. Sie wurden einschlägigen
Gesetzen, Verordnungen, Bekanntmachungen
und den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der
Arbeit entnommen.
Empfehlenswertes Standardwerk für die
Praxis­und Ausbildung der Sicherheitsfachkräfte, u. a.
• für die Fachkraft und die Servicekraft für
Schutz und Sicherheit,
• die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft,
• die Objektschutzfachkraft sowie
• die Teilnehmer am Unterrichtungs­
verfahren nach § 34a GewO.
BÜCHERMARKT
35
1 | 2015
Etwas bewegt sich...
Von Dr. Berthold Stoppelkamp
SEIT DEN TERRORANSCHLÄGEN IN
PARIS beherrscht fast die gesamte sicherheitspolitische Diskussion das Thema: Gefährdungslage durch Terrorismus in Deutschland
und Europa. Insbesondere wird mit großem
Engagement über die geeignetsten Maßnahmen für eine effektive Terrorismusbekämpfung bzw. den richtigem Umgang mit dem
Islamismus in Deutschland heftig gestritten.
Das Bundeskabinett hat am 4. Februar 2015
bereits neue Anti-Terror-Gesetze beschlossen.
So soll bereits die Ausreise in eine Region, in
der sich Terrorismusausbildungslager befinden, strafbar werden. Ebenso soll die Finanzierung von Terrorismus stärker bestraft
werden. Hierdurch geraten zeitweise andere
wichtige Sicherheitsthemen wie z. B. die Entwicklung der Sicherheitslage in der Ukraine,
die Sicherheitslage im Nahen und Mittleren
Osten, Wirtschaftsschutz und Cybersicherheit etwas aus dem Fokus des öffentlichen
und damit auch des sicherheitspolitischen
Interesses.
Reflexartig wird insbesondere von Polizeigewerkschaftsseite nach der Einstellung von
mehr Polizisten gerufen bzw. sogar die seit
zwanzig Jahren existierende und gesetzlich
klar geregelte Zusammenarbeit von Bundespolizei und Sicherheitswirtschaft bei Passagierkontrollen an Flughäfen in Frage gestellt.
Dabei wird einerseits völlig außer Acht gelassen, dass in Frankreich die sog. Gefährder den
dortigen Sicherheitsbehörden bereits bekannt
waren und andererseits, dass vor zwanzig
Jahren eine allgemeine Unzufriedenheit mit
den Leistungen der staatlichen Kontrolleure
an Flughäfen herrschte und der durchschnittliche Krankenstand dieser Personengruppe
extrem hoch war. Insofern hat damals der
Bund beschlossen, die Kontrollen an Flughä-
36
BERICHT AUS BERLIN
fen an private Sicherheitskräfte unter Aufsicht der Bundespolizei abzugeben. Dieses
Modell der Gewährleistung der Luftsicherheit als eine gemeinschaftliche Aufgabe von
staatlichen und derzeit rund 17.000 privaten
Sicherheitskräften hat sich bewährt und findet im politischen Bereich nach wie vor eine
breite Akzeptanz.
Vorratsdatenspeicherung
erforderlich
Nach den Terroranschlägen geriet auch das
Thema Vorratsdatenspeicherung wieder in
die heftige Diskussion innerhalb der Koalition. Während das Innenministerium bzw. die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine gesetzliche Regelung dringend anmahnen, lehnt das
Justizministerium eine Regelung noch ab. Aus
Sicht des BDSW ist eine gesetzliche Regelung
dringend erforderlich, um den Sicherheitsbehörden die Möglichkeit zu geben, auf diese
Weise terroristische Netzwerke aufzudecken.
Dabei ist für den BDSW aber auch klar, dass
sich ein solches Gesetz an den Urteilen des
Bundesverfassungsgerichts bzw. des Europäischen Gerichtshofes zur Vorratsdatenspeicherung orientieren muss. Insofern wäre es
konsequent, unter einer Speicherdauer von
sechs Monaten zu bleiben. Erste Signale von
Vizekanzler Gabriel zeigen, dass ich die SPD in
der Koalition hier noch bewegen wird.
Nationale Sicherheitsarchitektur
ausbauen
Die privaten Sicherheitsdienste mit ihren
rund 185.000 Mitarbeitern leisten bereits
heute einen wichtigen Beitrag zur Gefahrenabwehr in Deutschland. Dies hat bereits die
Innenministerkonferenz in der Fortschreibung
des Programms Innere Sicherheit 2008/2009
DR. BERTHOLD STOPPELKAMP ist
Leiter des Hauptstadtbüros des BDSW
Bundesverband der Sicherheitswirtschaft.
deutlich gemacht. Praktische Beispiele hierfür sind die bereits vielfältig bestehenden
Sicherheitspartnerschaften zwischen Staat
und Sicherheitswirtschaft in Kommunen und
auf Landesebene. Diese gilt es gerade auch
vor dem Hintergrund abstrakt hoher Gefährdungen durch Terrorismus verstärkt zu aktivieren bzw. auszubauen. Es müssen alle auf
Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene
rechtlich möglichen Kooperationsformen
zwischen Staat und Sicherheitswirtschaft
genutzt werden, damit sich die Polizeiarbeit
auf die Vermeidung von Straftaten und die
Strafverfolgung konzentrieren kann. Allein
bei der Sicherung von öffentlichen Gebäuden,
Fußballspielen bzw. kritischen Infrastrukturen
bestehen noch erhebliche Unterstützungspotenziale durch die Sicherheitswirtschaft,
die aktuell von staatlicher Seite noch nicht
umfänglich genutzt werden, um die Polizei
zu entlasten. Die aktuellen Herausforderungen in der Inneren Sicherheit erfordern
aber eine enge Kooperation zwischen Polizei,
Nachrichtendiensten und der Sicherheitswirtschaft. Der BDSW ist gewillt, mit seinen rund
900 Mitgliedsunternehmen einen Beitrag zur
Sicherung des Standortes Deutschland vor
terroristischen Bedrohungen zu leisten.
BDSW-Grundsatzpositionen
erreichen Bundestag
Im Dialog mit Abgeordneten aber auch im
Rahmen der BDSW-Pressekonferenz mit Präsident Gregor Lehnert am 10. Dezember 2014
1 | 2015
in Berlin hat der BDSW – auch vor dem Hintergrund der Ereignisse in Asylbewerberunterkünften in Nordrhein-Westfalen im September letzten Jahres – nochmals die Umsetzung
des Koalitionsvertrages im Hinblick auf eine
Novellierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für das Sicherheitsgewerbe gefordert.
Novellierung des
Bewachungsrechts
Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat im
letzten Jahr u. a. zu diesem Themenkomplex die Bundesregierung im Rahmen einer
kleinen Anfrage zu Konsequenzen aus den
Misshandlungen von Asylsuchenden um
Stellungnahme gebeten (BT-Drucksache
18/3029). In der Anfrage wurde ausdrücklich
auf das 12-Punkte-Programm des BDSW für
neue Sicherheitsstandards in Asylbewerber­
unterkünften Bezug genommen. So wurde
die Bunderegierung gefragt, inwiefern sie
eine Überarbeitung der Gewerbeordnung
und/oder der Bewachungsverordnung für
angezeigt hält, insbesondere hinsichtlich von
Bewachungsaufgaben im Öffentlichkeitsverkehr und bei Flüchtlingsheimen. Bemerkenswert für den BDSW ist, dass DIE LINKE
erstmalig nicht die Sicherheitswirtschaft
als solche in Frage stellt. Im Wahlprogramm
zur letzten Bundestagswahl war noch davon
die Rede, dass man die Privatisierung von
Sicherheitsaufgaben generell rückgängig
machen wolle. Diese Neupositionierung der
LINKE, die nun in mehreren Bundesländern
durch Regierungsbeteiligung auch Mitverantwortung für die öffentliche Sicherheit
trägt, wird begrüßt. In ihrer Antwort weist
die Bundesregierung darauf hin, dass das
BDSW Hauptstadtbüro im Dialog mit der Politik. Der Leiter des BDSW-Hauptstadtbüros,
Dr. Berthold Stoppelkamp, führte am 29. Januar 2015 einen Meinungsaustausch mit Kai
Whittaker, MdB (links), Mitglied im Bundestagsausschuss Arbeit und Soziales, zur Reform
des Vergaberechts in Deutschland auf Basis von EU-Richtlinien. Dr. Stoppelkamp erläuterte
die Anliegen des BDSW und forderte eine verstärkte Verankerung von Qualitätskriterien in
das zukünftige nationale Vergaberecht.
Bundeswirtschaftsministerium bzw. die Wirtschaftsministerien der Länder zwischenzeitlich im Bund-Länder-Ausschuss „Gewerberecht“ Ende letzten Jahres­die Bildung einer
Ad-hoc-Arbeitsgruppe zur Überarbeitung des
Bewachungsrechts beschlossen haben. Diese
Arbeitsgruppe hat erstmalig am 19. Januar
2015 in Berlin getagt. Der BDSW begrüßt den
nun endlich von den Wirtschaftsministerien
gestarteten Prozess und wird ihn inhaltlich
auf Basis seines Positions­papiers begleiten.
Mehr Regulierung von
privaten Sicherheitsfirmen
Einen noch weitergehenden parlamentarischen Vorstoß zur Regulierung privater
Sicherheitsfirmen bei Inlands- und Auslandseinsätzen hat die Bundestagsfraktion
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN gestartet. In
einem Entschließungsantrag (BT-Drucksache­
18/3555) fordert die Fraktion u. a., der
Deutsche­Bundestag möge beschließen, dass
die Bundesregierung aufgefordert wird, einen
gesetzlichen Rahmen für die Tätigkeit privater
Sicherheitsfirmen zu schaffen und dabei insbesondere zu prüfen, ob dieses Ziel besser
mit einem sektorspezifischen Gesetz oder mit
einer Änderung des Gewerberechts erreicht
werden kann. Zudem solle durch die Bundesregierung ein Zulassungsverfahren entwickelt
werden, das die Aufnahme von unternehmerischer Tätigkeit im Sicherheitsbereich an
klare Voraussetzungen bindet; insbesondere
durch klare Anforderungen an die private
Zuverlässigkeit, Qualitätsstandards für die
Ausbildung sowie Transparenz in der unternehmerischen Tätigkeit.
In der Begründung des Entschließungs­
antrages führt die Fraktion BÜNDNIS 90 /
DIE GRÜNEN u. a. aus, dass der zunehmende
BERICHT AUS BERLIN
37
1 | 2015
Rückgriff von privater, aber auch öffentlicher
Seite auf private Sicherheitsunternehmen
es notwendig mache, sicher zu stellen, dass
sowohl die Gewerbetreibenden als auch das
eingesetzte Personal Mindeststandards an
persönlicher Geeignetheit, Zuverlässigkeit
und Sachkunde erfüllen. Deutschland gehört
nach Einschätzung der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, was die
Zugangsvoraussetzungen von Sicherheitsfirmen am Markt angeht, zu den Schlusslichtern in Europa. Dies müsse dringend
geändert werden, da es um den Schutz hochwertiger Rechtsgüter wie Gesundheit, Leben
und Eigentum gehe. Die Bundestagsfraktion
macht sich damit Grundsatzforderungen
aus dem BDSW-Positionspapier zu eigen. In
einigen Punkten – speziell für Auslandsaktivitäten – gehen die Forderungen von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN allerdings - nach einer
ersten Bewertung – zu sehr in Richtung Überregulierung. Gerade die Praxiserfahrungen
mit den Regulierungen bei der Seeschiffbewachung zur Piratenabwehr (§ 31 GewO) zeigen,
dass eine zu weitgehende Detailregulierung
die Geschäftsaktivitäten deutscher Unternehmen bei Auslandsaktivitäten im weltweiten
Wettbewerb erheblich einschränkt bzw. einen
Markteintritt zu einem hohen wirtschaftlichen Risiko macht. Die Grundsatzforderung
des Entschließungsantrages, eine Novellierung gesetzlicher Rahmenbedingungen für
private Sicherheitsdienste vorzunehmen, wird
jedoch seitens des BDSW begrüßt und unterstützt.
Alle aufgezeigten Aktivitäten im Parlamentarischen Bereich bzw. beim Wirtschaftsministerium zeigen, dass etwas Bewegung
in den Prozess zur Umsetzung des Koalitionsvertrages gekommen ist. Diese positiven
Entwicklungen im Sinne der Sicherheitswirtschaft sind einerseits Reaktionen auf die
Ereignisse in Asylbewerberunterkünften in
Nordrhein-Westfalen aber insbesondere auch
Resultate der Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit von Ehren- und Hauptamt auf Basis
von BDSW-Positionspapieren am Standort
Berlin.
Kurz belichtet
Spitzendialog zum Wirtschaftsschutz
ENDE LETZTEN JAHRES FÜHRTE BDSWPräsident Gregor Lehnert in Berlin u. a.
gemeinsam mit hochrangigen Vertretern von
Spitzenorganisationen der deutschen Wirtschaft einen Dialog mit Bundesinnenminister
Dr. Thomas de Maizière zum Wirtschaftsschutz.
Koalitionsstreit über
Mindestlohnbürokratie
Seit Neujahr gibt es erstmalig einen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland. Bereits
seit Mitte Januar 2015 gibt es in der Regierungskoalition eine heftige Diskussion über die
damit verbundenen Umsetzungs- bzw. Bürokratiekosten für die Wirtschaft. Es geht dabei
um Rechtsverordnungen zur Kontrolle des
Mindestlohnes, die das Bundesarbeits- und
das Bundesfinanzministerium im Dezember
2014 erlassen haben. Diese geben u. a. vor, dass
Unternehmen in neun als besonders „missbrauchsanfällig“ eingestuften Branchen (Bau,
Gaststätten, Personenbeförderung, Spedition,
Schausteller, Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Messebauer und Fleischwirtschaft) für
die meisten Mitarbeiter die tägliche Arbeitszeit
erfassen und die Daten zu Kontrollen bereithalten müssen. Dies gilt in den neun Branchen
nicht nur für Mitarbeiter mit dem gesetzlichen
38
BERICHT AUS BERLIN
Mindeststundenlohn, sondern bis zu 2.958
Euro Monatslohn. Zudem stehen potentiell
alle Arbeitnehmer – gleich welcher Branche
– auf der Prüferliste, die in 450 Euro-Jobs in
Unternehmen arbeiten. In der Koalition ist nun
ein Streit darüber entfacht, ob man nicht die
Wirtschaft von diesen zusätzlichen Dokumentationspflichten entlasten soll. Die CDU/CSUBundestagsfraktion fordert, dass - bezogen
auf die o. g. neun Branchen - Dokumentationspflichten nur bis 1.900 Euro Monatslohn
greifen sollen und Minijobber von der Dokumentationspflicht völlig auszunehmen sind,
sofern ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt,
aus dem sich der vereinbarte Stundenlohn
und die Arbeitszeit eindeutig ergeben. Die
SPD-Bundestagsfraktion sieht demgegenüber
keinen “Nachbesserungsbedarf“. Ihrer Auffassung nach sorgen die Aufzeichnungspflichten
dafür, dass der Mindestlohn kein „zahnloser
Tiger“ bleibe. Die Bundeskanzlerin hat bereits
am 20. Januar 2015 verlauten lassen, dass
sich die Bundesregierung die Umsetzung der
Rechtsverordnungen drei Monate lang ansehen wolle, um dann zu überlegen, wo man
gegebenenfalls Bürokratie wegnehmen müsse.
Ähnliche Signale gab es am 29. Januar 2015
von Vizekanzler Gabriel bzw. am 1. Februar
2015 von Arbeitsministerin Nahles. Insofern
dürfte es um Ostern seitens der Bundesregierung zu einer abschließenden Bewertung der
neuen Regularien kommen.
Streikrecht in der Daseinsvorsorge
Seit den heftigen Tarifauseinandersetzungen an Flughäfen im Jahre 2013 fordert
der BDSW vom Bundesgesetzgeber verbindliche Regelungen für Streikmaßnahmen in der
Daseinsvorsorge. Erfreulich ist, dass nunmehr
die CSU, als erste im Bundestag vertretene
Partei, diese Forderung aufgegriffen hat.
Gemäß Beschluss des CSU Parteivorstandes
vom 26. Januar 2015 wird festgestellt, dass
es nicht sein könne, Bereiche der Daseinsvorsorge und kritischen Infrastrukturen zu
bestreiken, ohne dass der ernsthafte Versuch
unternommen wurde, den Streik abzuwenden.
Die CSU will u. a. gesetzlich festschreiben, dass
Streiks in solchen Bereichen mindestens vier
Werktage vorher angekündigt werden müssen.
Es ist zu wünschen, dass die CSU diese Forde­
rungen in die Regierungskoalition in Berlin
einbringt und es möglichst schnell zu einer
Gesetzes­
initiative kommt. Ebenso erscheint
auch eine entsprechende gesetzliche Regulie­
rung allein für Bayern durch Landesgesetz
möglich, sofern der Bundesgesetzgeber – wie
bisher – nicht tätig werden sollte.
1 | 2015
Gerhard Basko
feierte 70. Geburtstag
DER VORSITZENDE DER BDSW LANDES­
GRUPPE THÜRINGEN, Gerhard Basko, feierte am 26. Februar seinen 70. Geburtstag.
„Wir gratulieren Herrn Basko herzlich und
wünschen ihm im Namen des Präsidiums,
der Geschäftsführung und der Landesgruppe
alles erdenklich Gute und vor allem weiterhin
Gesundheit“, sagte Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer des BDSW.
Seit über 19 Jahren ist Gerhard Basko Mitglied der Tarifkommission in Thüringen. Im
Jahr 2001 wurde er zum stellvertretenden
Vorsitzenden und 2007 als Nachfolger von
Karl Rohrberg zum Vorsitzenden der Landesgruppe gewählt. „Wir bedanken uns bei Herrn
Basko für sein fast 2 Jahrzehnte währendes
ehrenamtliches Engagement für die Landesgruppe Thüringen, die derzeit 28 Mitgliedsunternehmen hat“, so Olschok. Thüringen
sei das einzige Bundesland nach der Wende
gewesen, in dem es viele Jahre lang neben
dem BDSW mit dem damaligen TWSU einen
zweiten Arbeitgeberverband für das Sicherheitsgewerbe gegeben habe, so Olschok. Dem
diplomatischen Geschick von Basko sei es zu
verdanken gewesen, dass man sich viele Jahre
mit dem TWSU arrangiert habe. Die schwierige wirtschaftliche Situation in Thüringen
für das Sicherheitsgewerbe habe dann aber
zu einer Auflösung des früheren Verbandes
geführt.
„Seitdem ist der BDSW auch in Thüringen
der einzige Arbeitgeberverband, der seit vielen
Jahren erfolgreich von Gerhard Basko geleitet
wird“, so Olschok abschließend.
Gerhard Basko ist Geschäftsführer der VSU
Bewachungs- und Sicherheitsunternehmen
GmbH Thüringen.
Peter Spies
feierte 50. Geburtstag
DER VORSITZENDE DES BDSW FACHAUSSCHUSSES RECHT, Peter Spies, feierte
am 4. Februar seinen 50. Geburtstag. „Wir
gratulieren Herrn Spies herzlich und wünschen ihm im Namen des Präsidiums, der
Geschäftsführung und des Fachausschusses
alles erdenklich Gute und vor allem Gesundheit“, sagte Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer des BDSW.
Peter Spies wurde am 19. Juni 2002 als
Nachfolger von Peter Nicolet zum Sprecher
des Fachausschusses Recht gewählt und
übernahm im darauf folgenden Jahr den Vor-
sitz. Seit nunmehr 13 Jahren betreut er den
Fachausschuss mit sehr gutem Erfolg.
Der Fachausschuss Recht hat die Aufgabe,
das Präsidium bei seiner Arbeit zu unterstützen. Die immer komplexer werdenden
Rechtsfragen bei der Führung eines Sicherheitsunternehmens haben dazu geführt,
dass in der Vergangenheit immer mehr Volljuristen eingesetzt werden mussten. „Der
Fachausschuss Recht beschäftigt sich ausführlich mit arbeits-, tarif-, gewerbe- und
vergaberechtlichen Fragestellungen, fördert
somit den verbandsinternen Meinungsaus-
tausch und liefert wichtige Vorarbeit für die
Arbeit des Präsidiums“, so Olschok. Wir sind
froh, mit Herrn Spies einen erfahrenen und
kompetenten Juristen als Vorsitzenden zu
haben.
Peter Spies ist Ausbildungsleiter in der
Abteilung Ausbildung im Fachbereich Ausund Fortbildung der Firma ARNDT-Sicherheit
und Service GmbH & Co. KG, Fürth. Neben
seiner Tätigkeit im Fachausschuss ist Peter
Spies zudem langjähriges Mitglied der Tarifkommission der Landesgruppe Bayern.
NAMEN UND NACHRICHTEN
39
1 | 2015
Namen und Nachrichten
All Service Sicherheitsdienste
GmbH mit weiterem Büro am
Frankfurter Flughafen
Die All Service Sicherheitsdienste GmbH hat
sich im Bereich der Luftsicherheit spezialisiert. Nicht nur LSKK § 9 werden erfolgreich
zum Einsatz gebracht, sondern auch Servicekräfte oder auch Sicherheitsmitarbeiter und
Brandwachen. Die Unterstützung erfolgt über
die VDS-C zertifizierte Notruf- und Serviceleitstelle, sehr gut ausgebildete Fachkräfte.
Vor allem am Frankfurter Flughafen nehmen
Kunden die Leistungen des Unternehmens in
Anspruch. Das neue Büro soll insbesondere für
das Recruiting am Flughafen genutzt werden:
Im Hinblick auf die Erweiterung von Aufträgen und Erhalt von neuen Aufträgen werden­
Reaktions- und Einsatzzeiten verbessert.
„Eine enge, persönliche Mitarbeiter- und
Kundenbetreuung können wir durch die
Eröffnung eines weiteren Büros am Frankfurter Flughafen gewährleisten. Dies ist ein weiterer Grundstein für unsere flächendeckende
Qualitätspolitik“, so Peter Haller, geschäftsführender Gesellschafter der All Service
Sicherheitsdienste GmbH.
Das neue Büro befindet sich am Frankfurter
Flughafen, Terminal 1, Ebene 4, Raum 4043.
Das Ausbildungszentrum der All
Service Sicherheitsdienste GmbH
- zugelassener Träger nach dem
Recht der Arbeitsförderung
Im November 2014 wurde das Ausbildungszentrum nach der AZAV von der Gesellschaft
zur Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen mbH zertifiziert. Dazu gehören auch
40
NAMEN UND NACHRICHTEN
die verschiedenen Ausbildungslehrgänge
des Unternehmens. Angeboten werden z. B.
die Unterweisung nach § 34a der GewO, einschließlich Sachkundeprüfung sowie Detek­tiv­­ausbildungen.
Durch die Anerkennung als Ausbildungs­
träger ist das Ausbildungszentrum der All
Service Sicherheitsdienste GmbH ab sofort
dazu berechtigt, von der Agentur für Arbeit
auf der Grundlage des SGB III geförderte
Weiter­bildungsmaßnahmen durchzuführen.
„Ziel ist es, Arbeitssuchenden in zukunftsträchtigen Bereichen neue Jobperspektiven zu
eröffnen“, so Peter Haller, geschäftsführender
Gesellschafter der All Service Sicherheitsdienste GmbH, „uns ist es wichtig, dass wir die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich ausbilden und zu jeder Zeit weiterbilden
können“.
Die Notruf- und Serviceleitstelle
der All Service Sicherheitsdienste:
12.000 Fälle für den Interventionsdienst im Jahr 2014
Im Jahr 2014 nahm die All Service Sicherheitsdienste GmbH deutschlandweit 170.000
Alarmierungen entgegen. Dabei kam die
Motorradflotte „Bike Security“ und der Interventionsdienst 12.000 Mal zum Einsatz und
übergab 680 Alarmierungen an die Polizei.
In Frankfurt betreute die Zentrale bundesweit 23.000 Kunden. Im Jahre 2014 gingen
128.000 Alarmierungen ein und es wurden
12.000 Alarmfahrten durchgeführt. Bei 680
Alarmmeldungen wurde direkt die Polizei verständigt. Die 2.000 Hausnotrufkunden lösten
9.000-mal aktiv den Notruf aus. In 950 Fällen fuhren die geschulten Mitarbeiter zum
Kunden,­um Maßnahmen einzuleiten.
„Gut geschulte Mitarbeiter sowie detaillierte Maßnahmenpläne sind die Basis für
eine schnelle und gut durchgeführte Inter-
vention“, so Peter Haller, geschäftsführender
Gesellschafter der All Service Sicherheitsdienste GmbH, „unsere Mitarbeiter werden
in unserem Ausbildungszentrum permanent
weitergebildet, um die Wünsche unserer Kunden zu erkennen und zu erfüllen.“
Kontakt:
Julia Langer,
Marketing-/Vertriebsassistentin
All Service Sicherheitsdienste GmbH
Karl-von-Drais-Straße 16-18,
60435 Frankfurt
Tel. +49 69 95423-240
Mail: [email protected]
Internet: www.all-service.de
Gesellschaft für Sicherheit und Eigentumsschutz mbH
Sieben auf einen Streich!
GSE Protect setzt auf regionalen
Partner bei Einsatzfahrzeugen
Mit zunächst sieben neuen Einsatzfahrzeugen verstärkt GSE Protect seine Einsatzflotte
im neuen Jahr. Dabei setzt das Unternehmen mit Sitz in Potsdam auf Modelle des
neuen Hyundai-Autohauses ASL-Lichtblau
in Potsdam. „Die Qualität und Verfügbarkeit
der Fahrzeuge, der Service des Autohauses
und auch der Preis stimmen“, so Michael
Goldschmidt, Aufsichtsratsvorsitzender von
GSE Protect. „Mit unseren ‚Sieben auf einen
Streich‘ senden wir ein wichtiges Signal für
die Zusammenarbeit von zwei namhaften
mittelständischen Unternehmen in der Wirtschaftsregion.“ Überzeugen konnte er sich
davon auch als Präsident des UJKC Potsdam,
den das Autohaus als Premiumpartner unterstützt. Olaf Jahr, Inhaber von ASL-Lichtblau,
1 | 2015
sagt dazu: „Wenn Privatkunden und große
Unternehmen gleichermaßen bei uns kaufen,
dann machen wir wohl sehr viel richtig.“
Kontakt:
Michael Goldschmidt,
Vorsitzender des Aufsichtsrates
GSE Protect Gesellschaft für Sicherheit
und Eigentumsschutz mbH
Gerlachstraße 14, 14480 Potsdam
Tel. +49 331 6499925
ischen Produktlieferanten zu einem globalen­
Anbieter­von Sicherheitslösungen zu machen“,
resümiert er seine Zeit bei Gunnebo.
Kontakt:
Claudia Reitz,
Manager Marketing & Communication
GUNNEBO Deutschland GmbH
Carl-Zeiss-Str. 8, 85748 Garching
Tel. +49 89 24416-3575
Mail: [email protected]
Henrik Lange neuer
Vorstandsvorsitzender beim
Gunnebo Sicherheitskonzern
Neues Cash Center macht
Bargeldverkehr noch sicherer,
schneller und effektiver
Der Aufsichtsrat der Gunnebo AB ernennt
Henrik Lange zum neuen Vorstandsvorsitz­
enden und CEO des Sicherheitskonzerns. Nach
einer Übergangszeit von sechs Monaten wird
der Schwede im Juli 2015 die Position von Per
Borgvall übernehmen, der nach über sechs
Jahren aus dem Unternehmen scheidet. Der
Konzern bietet Lösungen für Objektschutz,
Zutrittskontrolle, Cashhandling und die
sichere Aufbewahrung.
Anfang November 2014 wurde die neue
Logistik-Zentrale der ITT Industrie- und
Transportschutz Thüringen GmbH in Betrieb
genommen. Für 150 Mitarbeiter wechselte
damit ihr Einsatzort vom Zentrum der Thüringer Landeshauptstadt in das 17 Kilometer
entfernte Gewerbegebiet „Erfurter Kreuz“ bei
Ichtershausen.
„Man könnte fast einen ‚Wolf im Schafspelz‘
darin sehen“, beschreibt ITT-Geschäftsführer
Wolf-Rüdiger Wirth den neuen Standort seines Unternehmens. „Wir haben hier zwar die
alte Hülle stehen lassen, dafür ist im Inneren
des Komplexes ein völlig neues Gebäude entstanden, das den höchsten Sicherheitsstandards in Deutschland entspricht.“
Während der knapp zweijährigen Planungs- und Bauzeit entstand in verkehrstechnisch günstiger Lage ein hochmodernes
Zentrum für die Bearbeitung, die Prüfung
und den Transport von Bargeldbeständen.
Hier geht es vor allem um die tägliche Versorgung mit Hartgeld und den Rücktransport von Papiergeld in Richtung Bundesbank.
Auf diese Weise sind – bei entsprechendem
Bedarf sogar an sieben Tagen in der Woche
– bis zu drei LKW-Ladungen mit mehreren
Tonnen von Hartgeld unterwegs. Am Standort steht ein Großteil der 150 gepanzerten
Transporter für die Besorgungen im Sinne der
ITT-Kunden bereit.
Im Inneren des streng bewachten Geländes­
sind besondere Sicherheitsvorkehrungen
getroffen worden, um ein Maximum an
Kontrolle über das Geld der Kunden zu
„Die Möglichkeit, für ein Unternehmen die
Gesamtverantwortung zu übernehmen und
wieder stärker ins operative Geschäft einzusteigen, hat mich besonders gereizt“, so
Henrik Lange zu seiner Berufung zum Vorstandsvorsitzenden des Sicherheitskonzerns.
„In der Sicherheitsindustrie steckt noch sehr
viel Potential. Umso mehr freue ich mich, bei
Gunnebo das Wachstum strategisch weiter
voranzutreiben.“
Ähnlich sieht das auch sein aktueller
Vorgänger Per Borgvall: „In meinen sechs
Jahren­als Vorstandsvorsitzender haben wir
es geschafft, Gunnebo von einem europä-
gewährleisten. Neben einer festungsartigen,
massiven Außenhaut, sind es vor allem die
Zugangskontrollen, die ein unerwünschtes
Eindringen verhindern. Fingerabdruckscanner,
auf den einzelnen Mitarbeiter abgestimmte
Gewichtskontrollen, zertifizierte Tresore sowie
ein ausgeklügeltes Alarmsystem machen den
unbefugten Zugang zum Objekt praktisch
unmöglich.
Die mit dem Umzug einhergehende Kapazitätserweiterung wurde nötig, um die wachsenden Anforderungen der Kunden zu bedienen. Sie sehen vor allem in der Schnelligkeit
der Geldabholung und -einzahlung den entscheidenden Vorteil bei ihrem Dienstleister.
Kontakt:
Wolf-Rüdiger Wirth,
Geschäftsführer
ITT Industrie- und Transportschutz
Thüringen GmbH
Rudolfstr. 47, 99092 Erfurt
Tel. +49 361 6726-103
Mail: [email protected]
Internet: www.ittgmbh.de
Mitarbeiter sind unser wichtigstes
Gut! - Familienunternehmen
freut sich über 26 Jubilare an
3 Standorten
1946 gründete Georg Kalka in Günzburg die
Günzburger Wach- und Schließgesellschaft.
Die Jubilarehrung ist seit Anbeginn eine
feste Tradition im Jahresverlauf der heutigen
KALKA Dienstleistungs GmbH, auf die schon
der Gründer viel Wert legte. So freut es die
Geschäftsführer und Gründerenkel Christian,
Eva und Jürgen Flemisch 26 Jubilare ehren zu
dürfen, welche bis zu 35 Jahre im Unternehmen beschäftigt sind.
„Sicherheitsdienst und Gebäudereinigung,
keine Branchen, die bei der Jobsuche ganz
oben auf der Wunschliste stehen. Schade,
denn wir finden das sind interessante Berufsfelder, welche oft unterschätzt werden und
fälschlicher Weise ein geringes Ansehen in
der Bevölkerung genießen. Wir sind stolz auf
alle unsere Mitarbeiter, die für uns gewissenhaft ihre Arbeit erbringen. Daher freuen wir
uns, dass wir in ihnen viele Mitstreiter gefun-
NAMEN UND NACHRICHTEN
41
1 | 2015
den haben, die unsere Begeisterung für die
Themen Sicherheit und Sauberkeit teilen. Dies
beweist uns jedes Jahr aufs Neue die Jubilar­
ehrung“, so Geschäftsführer Christian.
Günzburger Jubilare, Gesellschafter
Gerhard Flemisch sowie Geschäftsleitung
Christian, Eva und Jürgen Flemisch.
Das Familienunternehmen sieht es als
besondere Auszeichnung an, viele Mitarbeiter mit langjähriger Betriebszugehörigkeit
zu beschäftigen. Dies spricht für den fairen
Umgang mit den Mitarbeitern, ein Grundsatz,
der dem Seniorchef Gerhard Flemisch sehr
wichtig ist. „Mein Anliegen war es immer,
ungeachtet von Geschlecht, Herkunft und
Religion zusammen zu arbeiten und das über
alle Unternehmensebenen hinweg. Der offene
und faire Umgang miteinander ist hierfür die
wichtigste Grundlage. Es freut mich, dass
unsere Kinder diesen Grundsätzen treu bleiben, denn Mitarbeiter sind unser wichtigstes
Gut“, so der Seniorchef.
Kontakt:
Eva Flemisch, Geschäftsführerin
KALKA Dienstleistungs GmbH
Günzburger Wach- u. Schließges.
Daimlerstr. 9, 89312 Günzburg
Tel. +49 8221 9004-0
Mail: [email protected]
Internet: www.kalka.de
Sicherheitskonferenz am
Brandenburger Tor: Europas
Handlungsfähigkeit muss nach
innen und außen gestärkt werden
Hochrangige Experten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft diskutierten im
November 2014 im Allianz Forum über die
aktuellen Sicherheitsherausforderungen und
42
NAMEN UND NACHRICHTEN
die damit verbundenen Fragestellungen.
Wohin steuert die Staatengemeinschaft? Was
heißt dies für die Rolle Deutschlands und
Europas? Welchen Einfluss haben darauf wirtschaftliche Entwicklungen? Diese und weitere
Aspekte standen im Fokus der „Sicherheitskonferenz am Brandenburger Tor – STATE OF
SECURITY“, einer Veranstaltung von KÖTTER
Security und German Business Protection
(GBP) in Kooperation mit der Allianz SE.
„Von den zahlreichen globalen Sicherheitsrisiken, die einen Einfluss auf die Wirtschaft
haben könnten, ist eine erneute Eskalation
des Konfliktes in der Ukraine hervorzuheben“,
erklärte Prof. Dr. Michael Heise, Chefvolkswirt
der Allianz und früherer Generalsekretär des
Sachverständigenrates zur Begutachtung
der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, vor
rund 150 Gästen.
(vl.) Dirk Bürhaus, Friedrich P. Kötter,
Prof. Dr. Michael Heise, Dr. Günther Schmid,
Dr. Norbert Röttgen und Maxim Worcester.
Zu den weiteren hochkarätigen Referenten
zählten Botschafter Wolfgang Ischinger, ehemaliger Staatssekretär im Auswärtigen Amt,
heute Leiter der Münchner Sicherheitskonferenz und verantwortlich für die Regierungsbeziehungen der Allianz; Prof. Dr. Günther
Schmid von der Fachhochschule des Bundes
für öffentliche Verwaltung sowie Dr. Norbert
Röttgen (CDU), Mitglied des Bundestages und
Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses.
Im Fokus ihrer Betrachtungen standen aktuelle strategische Paradigmen der internationalen Sicherheitspolitik sowie die Herausforderungen für die deutsche Politik.
GBP-Geschäftsführer Maxim Worcester,
der u. a. die Podiumsdiskussion mit den Referenten leitete, zeigte sich hochzufrieden mit
der Veranstaltung: Das große Interesse von
Politikern, Unternehmenslenkern und Sicherheitsverantwortlichen aus Wirtschaft und
Behörden verdeutliche die Wichtigkeit dieses
Forums.
„Mit dieser Veranstaltung unterstreichen
wir die ganzheitliche Sicherheitsstrategie der
KÖTTER Security Gruppe, bei der Prävention
und aktives Risikomanagement zentrale Säulen bilden“, so Friedrich P. Kötter, Geschäftsführer von KÖTTER Security.
KÖTTER Security:
Mitarbeiterin unter den Top-Azubis
in Deutschland
Nathalie Pfeil, Nachwuchskraft der KÖTTER­
Security Gruppe, hat den Sprung unter
die Top-Auszubildenden in Deutschland
geschafft. Die Mitarbeiterin der Niederlassung
Stuttgart von KÖTTER Security, München,
wurde im Dezember 2014 bei der „Nationalen
Bestenehrung“ des Deutschen Industrie- und
Handelskammertages (DIHK) als deutschlandweit beste Auszubildende im Beruf zur „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ geehrt.
Die 22-Jährige, die ihre Ausbildung mit der
Note „Sehr gut“ beendet hatte, gehört damit
zu den 224 Spitzen-Azubis unter bundesweit
rund 330.000 Prüfungsteilnehmern. Zuvor
war sie bereits bei der IHK Reutlingen als
Landesbeste in Baden-Württemberg ausgezeichnet worden. Als Anerkennung für ihre
außergewöhnliche Leistung wurde Nathalie
Pfeil, die jetzt als Objektleiterin am neuen
Zentrum für Forschung und Vorausentwicklung der Bosch-Gruppe in Renningen für ca.
15 Sicherheitsmitarbeiter/-innen verantwortlich ist, vom Unternehmen mit einer Prämie
geehrt.
„Schon die Auszeichnung als Landesbeste
war eine Riesenanerkennung, die ich so
natürlich nicht auf der Rechnung hatte“, sagt
Nathalie Pfeil. „Dann sogar den Sprung unter
die Besten in ganz Deutschland zu schaffen,
ist fast ein bisschen unwirklich.“ Gleichzeitig
bedankte sie sich bei ihren Vorgesetzten „für
ihre tatkräftige Unterstützung.“
Nathalie Pfeil mit DIHK-Präsident
Dr. Eric Schweitzer (r). Foto: © Jens Schicke
„Wir gratulieren Nathalie Pfeil sehr herzlich
und wünschen ihr für ihre künftigen Aufgaben
viel Erfolg. Wir freuen uns, solch talentierte,
qualifizierte und engagierte Nachwuchskräfte in unseren Reihen zu wissen“, sagt Dirk
1 | 2015
Bürhaus, Geschäftsführer von KÖTTER­
Security, München. „Besonders stolz sind wir
auf diese Auszeichnung auch deshalb, weil
KÖTTER Security zum wiederholten Male bei
Besten­ehrungen auf Landes- und IHK-Ebene
vertreten ist und jetzt mit dem Sprung auf
Bundesebene sogar noch eine Schippe drauf
legen konnte. Dies ist somit Bestätigung für
unsere nachhaltige Personalentwicklung.“
KÖTTER Unternehmensgruppe
steigert Umsatz und Mitarbeiterzahl
Die bundesweit tätige Dienstleistungsgruppe KÖTTER Services bleibt auf Wachstumskurs. Die Beschäftigtenzahl stieg im vergangenen Jahr um 1.200 (+ 7,7 Prozent) auf
16.700 Mitarbeiter. Der Umsatz nahm im Vergleich zu 2013 um 9,1 Prozent auf 418 Millionen Euro zu und erreichte ebenfalls einen
Höchststand. Das Umsatzplus resultierte
dabei je zur Hälfte aus organischem Wachstum (Neuaufträge, Auftragserweiterungen)
sowie aus Unternehmens- und Auftragsübernahmen.
Ein überproportionaler Zuwachs wurde mit
der Sparte Security erzielt. Wachstumsmotoren waren zum einen Neuaufträge renommierter Unternehmen und Institutionen als
auch Auftragserweiterungen bei bestehenden
Kunden, für die das angeführte Konjunkturplus den wichtigen Grundstein legte. „Der
maßgebliche Rückenwind für diese positive
Entwicklung kam aber von unseren innovativen Systemlösungen aus Sicherheitsdiensten und Sicherheitstechnik, die uns im stetig
schärfer werdenden Verdrängungswettbewerb den entscheidenden Vorsprung sichern“,
erklärt Friedrich P. Kötter, Geschäftsführer von
KÖTTER Security.
Zweite Säule, mit der die Position weiter
gestärkt werden konnte, waren Unternehmens- bzw. Auftragsübernahmen:
Im Fokus stand der Erwerb des Sicherheitsdienstleisters OSD SCHÄFER GmbH & Co. KG
von der EnBW Energie Baden-Württemberg
AG. OSD SCHÄFER zählt zu den Top 20 der
Sicherheitsanbieter in Deutschland und ist
einer der größten Arbeitgeber der Branche in
Baden-Württemberg. Das Unternehmen hat
sich speziell durch sein umfassendes Knowhow beim Schutz kritischer Infrastrukturen
wie kerntechnischen Anlagen und im Bereich
von Werkfeuerwehren einen Namen gemacht.
Darüber hinaus übernahm KÖTTER von der
ISS Facility Services große Teile des Geschäfts-
feldes „Security Services“ in Deutschland.
Die Akquisition umfasste Sicherheitsdienstleistungsverträge und -aufträge in den
Bereichen Separatwachdienst (u. a. Werkund Objektschutz, Empfangs- und Pfortendienste), Revierwachdienst (Objektkontrollen
etc.) sowie Aufschaltung auf die Notruf- und
Serviceleitstellen (plus Interventionsdienste).
Für das laufende Jahr peilt die Unternehmensgruppe weiteres Wachstum an. „Dabei
ist die gesamtwirtschaftliche Entwicklung für
uns als Anbieter unternehmensnaher Dienstleistungen von größter Relevanz“, betont
Friedrich P. Kötter. „Diese aber wird nach wie
vor von erheblichen Unsicherheiten beeinflusst.“ International zählen hierzu speziell
die weiter schwelende Euro-Krise und der
Ukraine-Konflikt. Auf nationaler Ebene wirken
− neben der hohen Steuer- und Abgabenquote − insbesondere die stetig steigenden
Bürokratiebelastungen, die weiter abnehmende Investitionssicherheit in Deutschland
und der zunehmende Arbeitskräftemangel
hemmend für eine dynamischere Wirtschaftsentwicklung. „Trotzdem hoffen wir auf den
von Bundesregierung und Wirtschaftsverbänden angekündigten 1,5-prozentigen Konjunkturanstieg.“
Kontakt:
Carsten Gronwald, Pressesprecher
KÖTTER GmbH & Co.
KG Verwaltungsdienstleistungen
Wilhelm-Beckmann-Straße 7, 45307 Essen
Tel. +49 201 2788-126
Mail: [email protected]
Prosegur erhält Zulassung als
Ausbildungsstätte bei Dualer
Hochschule Baden-Württemberg
Lörrach
Prosegur hat von der Dualen Hochschule
Baden-Württemberg Lörrach (DHBW) die
Zulassung als Ausbildungsstätte im Studiengang BWL-Spedition, Transport und Logistik
erhalten. Mit der Zulassung wurde die Mitgliedschaft in der DHBW erworben. Diese ist
an die Bedingung geknüpft, dass mindestens
ein Auszubildender bei Prosegur gleichzeitig
als Student an der DHBW immatrikuliert ist.
Im dualen Studium werden Phasen einer
betrieblichen Ausbildung bei einem „Dualen
Partner“ mit denen eines Hochschulstudiums
kombiniert. Es richtet sich an (Fach-)Abitu­
rienten,­die erste Berufserfahrungen sammeln
und dabei auf einen akademischen Abschluss
nicht verzichten möchten. „Ein duales Studium in unserem Haus anzubieten, bringt nur
Vorteile“, sagt Dr. Lothar Thoma, Geschäftsführer der Prosegur GmbH. „Die Studierenden
werden maßgeschneidert für die Anforderungen unserer Branche ausgebildet und lernen
das Geschäft von der Pike auf. So legen wir
den Grundstein für die Fach- und Führungskräfte von morgen.“
Im Oktober 2014 nahmen bei Prosegur die
ersten drei Abiturienten ein Bachelor-Studium im Studiengang BWL-Spedition, Transport und Logistik auf, welcher nach Angaben
der DHBW den wachsenden Anforderungen
einer immer komplexeren Logistik nicht nur
im freien Welthandel begegnen möchte. „Wir
sind mit dem bisherigen Verlauf der Ausbildung unserer Studenten sehr zufrieden“,
betont Dr. Thoma. „Alle drei haben die Probezeit und damit auch die Grundausbildung
erfolgreich abgeschlossen.“
Für das kommende Wintersemester bietet
Prosegur erneut ein duales Studium in den
Niederlassungen Hamburg, Potsdam, Ettlingen und Neu-Isenburg an, wo die Auszu­
bildenden alle operativen Bereiche rund um
Geldbearbeitung und Fahrbereich durchlaufen. Von Anfang an wirken die Studierenden
dort in Projekten mit und werden an verantwortungsvolle Aufgaben herangeführt.
Außerdem lernen sie in vorübergehenden
Einsätzen in der Hauptverwaltung die admin­
istrativen Abteilungen wie Finanzbuch­
haltung, Marketing und Personalwesen
kennen. Interessierte Studenten können ihr
fünftes Fachsemester an einer der internationalen Hochschulen oder Universitäten
absolvieren, mit denen die DHBW weltweit
zusammenarbeitet. Besteht daneben Interesse an einem Auslandsaufenthalt während
einer Praxisphase, wird den Auszubildenden
bei Prosegur der Einsatz bei der spanischen
Konzernmutter in Madrid ermöglicht. Nach
erfolgreichem Abschluss des dreijährigen
Studiums erwartet die Absolventen bei
Prosegur die Aussicht auf eine Führungsposition im mittleren Management.
Kontakt
Elke Hauff
Prosegur GmbH
Tel. +49 2102 1248-351
Mail: [email protected]
NAMEN UND NACHRICHTEN
43
1 | 2015
44
Hundert neue Auszubildende
ZIEMANN ist der „Sicherheitspartner des SC Freiburg“ -
Securitas gewinnt neuen Auftrag am
Die Partnerschaft wird deutschland-
Flughafen Köln/Bonn
weit auf der Fahrzeugflotte sichtbar
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH hat
Securitas­den Zuschlag für die Personal- und
Warenkontrollen in den Terminals und am
Tor Z0 sowie für weitere Sicherheitsdienstleistungen erteilt. Securitas gewinnt damit
erstmals am Flughafen Köln/Bonn eine Ausschreibung für einen Teil der Personal- und
Warenkontrollen. Neben dem Einsatz von
qualifizierten Mitarbeitern und Mitarbeiter­
innen gehört auch die Gestellung der erforderlichen Kontrolltechnik zum Auftragsumfang. Der Auftrag läuft über sechs Jahre und
beginnt zum 1. April 2015. „Wir freuen uns
sehr über das in uns gesetzte Vertrauen. Dies
ist ein wichtiger Beitrag für unser lösungs­
orientiertes Geschäft“, sagte Manfred Buhl,
CEO Securitas Deutschland.
„Die besonders sensiblen Luftsicherheits­
aufgaben und die damit verbundenen
Herausforderungen sind uns sehr vertraut.
Dabei setzen wir auf qualitatives Wachstum.
„Die hohe Qualität unserer Dienstleistungen
haben wiederholt behördliche Audits der
,Nationalen Qualitätskontrollstelle für die Luft­
sicherheit (NQS)‘ bestätigt,“ resümiert Dirk
Fischlein, Geschäftsführer Securitas Aviation,
den Erfolg der jüngsten Ausschreibung.
Securitas Aviation ist internationaler
Spezialist für Luftsicherheit: in 25 Ländern
weltweit, auf mehr als 200 Flughäfen, mit
insgesamt rund 25.000 spezialisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Als einer der
personalstärksten Dienstleister für die Luft­
sicherheit im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) ist Securitas Aviation mit
rund 3.000 Experten in Deutschland an allen
bedeutenden Flughäfen mit effektiven und
effizienten Sicherheits- und Servicedienst­
leistungen im Einsatz. Securitas Aviation bietet ganzheitliche Lösungskonzepte, investiert
in Sicherheitstechnik und verfügt über zertifizierte Sprengstoffspürhunde.
Kontakt:
Bernd Weiler,
Leiter Unternehmenskommunikation
Securitas Holding GmbH
Tel. +49 30 501000-615
Mail: [email protected]
ZIEMANN ist als südbadisches Familienunternehmen groß geworden und auch mit der
Expansion als deutschlandweiter Geld- und
Wertdienstleister seinen regionalen Wurzeln
treu geblieben.
NAMEN UND NACHRICHTEN
Bodenständigkeit, solides Wirtschaften und
Kontinuität in der Geschäftsführung sind
Maßstäbe für Verlässlichkeit und Vertrauen,
die besonders langfristige Partnerschaften
ermöglichen. Eine dieser Partnerschaften ist
die mit dem SC Freiburg. Bei den Heimspielen
des Sportclubs sorgt ZIEMANN seit 21 Jahren
durch individuelle Konzepte und mit Fachkräften vor Ort für Ordnung und Sicherheit.
„Dass ein externer Dienstleister so professionell und sympathisch arbeitet, dass er bei den
Fans praktisch schon zum Verein dazugehört,
ist absolut bemerkenswert“, sagt SC-Präsident
Fritz Keller.
Die enge Zusammenarbeit sieht Hans-Jörg
Hisam, Geschäftsführer von ZIEMANN, in
einer gemeinsamen Wertebasis und erläutert:
„Den SC und uns verbindet der Antrieb, durch
verantwortungsvolles Wirtschaften, Standhaftigkeit und richtungsweisende Ideen,
Schritt für Schritt an einer guten Zukunft zu
bauen. Das ist es, was Traditionsmarken auszeichnet.“
Die Sicherheitspartnerschaft zwischen dem
SC und ZIEMANN wird auf allen 800 Geldund Werttransportfahrzeugen der Flotte zu
sehen sein. Damit unterstreichen beide Seiten die Verbundenheit mit der Region und
zugleich die Offenheit, in ganz Deutschland
weitere verlässliche Partner zu gewinnen.
Zusammenlegung der Standorte
in Stuttgart und neue
Betriebsstätte in Kropp
ZIEMANN freut sich bekanntzugeben, dass
der Standort Stuttgart-Wangen in die rund
20 km südlicher gelegene Betriebsstätte
Filderstadt-Plattenhardt integriert werden
konnte. Am Standort kommen nunmehr rund
115 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und 66
gepanzerte Fahrzeuge zusammen.
„Der Umzug verlief reibungslos, trotz der
logistischen Herausforderung. Ich bin wirklich beeindruckt von unserem Personal, das
die Aufgaben ohne einen einzigen Ausfall
gemeistert hat und eine gemeinsame Kultur
der Hilfsbereitschaft lebt“, beschreibt Andrea
Schmitt, Geschäftsführerin von ZIEMANN,
ihre Eindrücke.
Die Zusammenführung ermöglicht es sechs
Einsatzleitern fortan, von einem Ort circa 45
Touren effizient zu planen. Von dem komplett
modernisierten Gesamtstützpunkt aus werden alle Services des umfassenden Dienstleistungsportfolios der GRUPPE im Großraum
Stuttgart und im Umland erbracht.
Des Weiteren wurde mit der Neugründung
der Betriebsstätte Kropp in Schleswig Holstein
der nördlichste Standort der Unternehmensgruppe in Betrieb genommen. Der Fahrerstützpunkt verfügt über ein Höchstmaß an
aktiver und passiver Sicherheitsarchitektur.
„Wir sind mit Kropp rund 900 km von der
ZIEMANN-Zentrale im Südbadischen entfernt
und dennoch ganz nah und unmittelbar bei
unseren Kunden, die uns bis in den hohen
Norden vertrauen“, erläutert Heinz Spiegelmacher, Geschäftsführer der GRUPPE.
Kontakt:
Sebastian Sinemus,
Leiter Unternehmenskommunikation & Presse
ZIEMANN SICHERHEIT Holding GmbH
Gewerbestr. 19-23,79227 Schallstadt
Tel. +49 7664 9720-76
Mail: [email protected]
Internet: www.ziemann-gruppe.de
1 | 2015
Aus den Landesgruppen
Landesgruppe
Baden-Württemberg
Landesgruppe
Hamburg
Tarifabschluss in
Baden-Württemberg
Tarifabschluss in Hamburg – Lohn­
erhöhungen bis zu 12,17 Prozent
Am 13. Februar 2015 konnte in der 5.
Verhandlungsrunde mit ver.di ein neuer
Lohn- und Gehaltstarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Baden-Württemberg
abgeschlossen werden. Die wichtigsten Einzelheiten des Abschlusses:
• Laufzeit Lohntarifvertrag: 1. Januar 2015
bis zum 31. Dezember 2016
• Die Löhne werden am 1. März 2015 sowie
am 1. Januar 2016 erhöht.
Ab 1. März 2015 wurden folgende Erhöh­
ungen vereinbart:
1. Die Löhne der Lohngruppen § 2 I. – IV.
werden linear um 2,9 Prozent erhöht.
2. Die Löhne der Lohngruppen § 2 V.
Kerntechnische Anlagen sowie § 2 VI.
Verkehrsflughäfen werden um 4,2 Prozent
erhöht.
Ab 1. Januar 2016 wurden folgende Erhöh­
ungen vereinbart:
3. Die Löhne der Lohngruppen § 2 I. – IV.
werden linear um 2,8 Prozent erhöht.
4. Die Löhne der Lohngruppen § 2 V.
Kerntechnische Anlagen sowie § 2 VI.
Verkehrsflughäfen werden um 4,2 Prozent
erhöht.
Die Vergütung für die Auszubildenden erhöht
sich pro Ausbildungsjahr ab 1. März 2015 um
30,– Euro und ab 1. Januar 2016 um 30,– Euro.
Laufzeit Gehaltstarifvertrag: 1. Januar 2015
bis zum 31. Dezember 2016
Die Gehälter steigen am 1. März 2015 um
2,9 Prozent und ab 1. Januar 2016 2,8 Prozent.
Nach monatelangen und schwierigen
Tarifverhandlungen einigten sich die Tarifkommissionen der Gewerkschaft ver.di und
der Arbeitgebervertreter des BDSW am 11.
Februar 2015 auf einen neuen Lohntarifvertrag für die rund 7.000 Beschäftigten
der Hamburger Sicherheitsbranche. Er sieht
Lohnerhöhungen von bis zu knapp 12 Prozent innerhalb eines Jahres vor. „Wir sind
froh, nach harten Verhandlungen und dem
chaotischen Streik auf dem Hamburger
Flughafen am Montag, heute doch zu einem
Ergebnis gekommen zu sein“, so der Hauptgeschäftsführer, Dr. Harald Olschok, nach der
Einigung. „Wir sind bis an die Grenze dessen
gegangen, was wir unseren Mitgliedern und
vor allem deren Kunden glauben zumuten zu
können“, so Olschok.
Die Tarifparteien einigten sich auf einen
Tarifvertrag mit einer Laufzeit bis zum
31.12.2016, mit zwei Erhöhungsstufen. Die
Beschäftigten in der untersten Lohngruppe
erhalten innerhalb von zwölf Monaten Lohn­
erhöhungen von 11,8 Prozent - von 8,05 Euro
auf 9,00 Euro am 1. Januar 2016.
Mit den Erhöhungen zum 01.04.2015 und
01.01.2016 steigen auch die Stundenlöhne
der Beschäftigten am Flughafen nochmals
an. Die Fluggastkontrolleure erhalten knapp
10,71 Prozent Gehaltssteigerungen, vom derzeitigen Stundengrundlohn von 14,00 Euro
auf zunächst 15,00 Euro und zum 01.01.2016
dann auf 15,50 Euro pro Stunde. Die Personen- und Warenkontrolleure erhalten mit
12,17 Prozent die höchste Lohnsteigerung.
Hier werden derzeit 10,93 Euro pro Stunde
gezahlt. Zum 01.04.2015 steigen die Stundengrundlöhne zunächst auf 11,31 Euro und zum
01.01.2016 auf 12,26 Euro.
„Dieser Abschluss bedeutet für die Arbeitgeber und vor allem auch deren Kunden eine
deutliche wirtschaftliche Herausforderung.
Nichtsdestotrotz sind wir froh nun einen
Abschluss erreicht zu haben und keine weiteren Ausstände am Flughafen mehr befürchten
zu müssen“, so Dr. Olschok abschließend.
Landesgruppe
Niedersachsen
Erneuter Streik am Flughafen
Hannover noch vor der ersten
Verhandlungsrunde
Die Gewerkschaft ver.di hat ihre Mitglieder
in Niedersachsen am 9. Februar 2015 bereits
zum zweiten Mal zu einem Warnstreik am
Flughafen in Hannover aufgerufen. „Die
Durchsetzung absurder Ziele wird von ver.di
rücksichtlos auf Kosten tausender unbeteiligter Fluggäste geführt“, so der Vorsitzende
der Landesgruppe Niedersachsen des BDSW
Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft,
Andreas Segler, nach Bekanntwerden des
Streikaufrufs.
Für das Sicherheitspersonal in Niedersachsen besteht derzeit ein gültiger Tarifvertrag
zwischen der Gewerkschaft Öffentlicher
Dienst und Dienstleistungen (GÖD) und dem
BDSW. Dieser Tarifvertrag führte mit Wirkung
zum 01.01.2015 für die aktuell streikenden
Fluggastkontrolleure bereits zu Lohnsteigerungen von 6,1 Prozent(!).
Ver.di fordert vom BDSW die Aufnahme
von Tarifverhandlungen für das gesamte
niedersächsische Sicherheitsgewerbe. Eine
Mitzeichnung des bereits bestehenden Tarifvertrages - so wie es das von der Bundes­
regierung geplante Tarifeinheitsgesetz vorsieht - lehnt ver.di ab und stellt im Gegenzug
maßlose Forderungen auf.
Mit dem Warnstreik am 9. Februar 2015
versuchte ver.di für das Sicherheitspersonal
am Flughafen Hannover bis zu 39,1 Prozent Lohnsteigerung zu erzwingen. In Zeiten
wesentlich sinkender Verbraucherpreise
INTERN
45
1 | 2015
scheint ver.di jeglicher Bezug zur Realität verloren gegangen zu sein.
Die neue Monatsvergütung der Fluggastkontrolleure beträgt bei einer geltenden
37-Stunden-Woche ca. 2.700,– Euro brutto.
Es handelt sich um eine Anlerntätigkeit, der
eine Schulung von rund 200 Stunden zu
Grunde liegt.
Den Vorwurf, man habe mit einer konkurrierenden Gewerkschaft einen Billiglohn-Tarifvertrag abgeschlossen, weist Andreas Segler
strikt zurück. „Derzeit bestehen in mehreren
Bundesländern Tarifverträge mit ver.di für das
Sicherheitsgewerbe, die hinsichtlich der Lohnhöhen auf dem Niveau des gültigen Lohn­
tarifvertrages für Niedersachsen oder in Teilen
noch deutlich darunter liegen“, so Segler.
Auch haben die Arbeitgeber ver.di konkrete Termine für die Aufnahme von Tarifverhandlungen im Bereich der Luftsicherheit
angeboten.
Landesgruppe
Nordrhein-Westfalen
Tarifabschluss in NRW –
Einigung mit Lohnerhöhungen
bis zu 6 Prozent
Am späten Abend des 5. Februar 2015 konnten sich die Tarifkommissionen der Gewerkschaft ver.di und der Arbeitgeber­vertreter des
BDSW auf einen neuen Lohn­tarifvertrag für
die Sicherheitsbranche in Nord­rhein-Westfalen
einigen. Vorbehaltlich der ver.di Mitglieder­
befragung einigte man sich, nach einem langen­
Verhandlungstag, auf neue Konditionen für
die Beschäftigten. „Wir sind froh, nach harten
Verhandlungen heute doch zu einem Ergebnis
gekommen zu sein“, so der Landesgruppen­
vorsitzende, Gunnar Vielhaack.
Die Tarifparteien einigten sich auf einen
zweijährigen Tarifvertrag mit zwei Erhöhungsstufen. Beispielsweise die Beschäftigten in der Personen- und Warenkontrolle
an den Verkehrsflughäfen erhalten ab dem
01.03.2015 6,16 Prozent mehr Stundenlohn
und ab dem 01.01.2016 nochmals 5,8 Prozent.
Die Löhne der Luftsicherheitsassistenten steigen zu beiden Terminen um 4,4 Prozent und
4,23 Prozent.
Die Beschäftigten in den kerntechnischen
Anlagen erhalten Erhöhungen von jeweils
4 Prozent, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der untersten Lohngruppe mit der
ersten Erhöhung 3,9 Prozent und mit der
zweiten nochmals 3,7 Prozent. Alle anderen
Lohngruppen erhalten linear eine Erhöhung
um 0,35 Euro pro Stunde, mindestens aber
3,5 Prozent.
Entgeltübersicht für Sicherheitsmitarbeiter
als Luftsicherheitsassistent gem. § 5 LuftSiG
BUNDESLAND
Laufzeit
des/r jeweiligen Tarifvertrages /
Anhanges / Protokollnotiz
46
Stundengrundlohn
in Euro
Stand: 1.März 2015
Lohnzuschläge
Nachtarbeit
Sonntagsarbeit Feiertagsarbeit
Mehrarbeit
Baden-Württemberg
LTV 01.01.2015 - 31.12.2016
15,63
15%
40%
100%
25%
Berlin Und Brandenburg
ETV 01.02.2014 - 30.09.2016
14,85
15%
40%
100%
25%
Bremen
LTV 01.01.2014 - 31.12.2015
14,90
15%
40%
100%
25%
Hamburg
LTV 01.01.2015 - 31.12.2016
14,00
15%
40%
100%
25%
Hessen
ETV für Sicherheitskräfte an
Verkehrsflughäfen
01.01.2014 - 31.12.2015
bis 24 Monate 13,07
ab 25. Monat 14,00
15%
40%
100%
25%
Mecklenburg-Vorpommern
ETV 01.01.2014 - 31.12.2015
11,80
15%
40%
100%
25%
Niedersachsen
LTV 01.01.2015 - 31.12.2015
14,70
15%
40%
100%
25%
Nordrhein-Westfalen
LTV 01.01.2015 - 31.12.2016
15,35
15%
40%
100%
25%
Rheinland-Pfalz / Saarland
ETV für Sicherheitskräfte an
Verkehrsflughäfen
01.01.2014 - 31.12.2015
13,20
15%
40%
100%
25%
Sachsen
ETV für Sicherheitskräfte an
Verkehrsflughäfen
01.01.2014 - 31.12.2015
11,80
15%
40%
100%
25%
Sachsen-Anhalt
ETV für Sicherheitskräfte an
Verkehrsflughäfen
01.01.2014 - 31.12.2015
11,80
15%
40%
100%
25%
Schleswig-Holstein
LTV 01.03.2014 - 31.12.2015
14,00
15%
40%
100%
25%
Thüringen
ETV für Sicherheitskräfte an
Verkehrsflughäfen
01.01.2014 - 31.12.2015
11,80
15%
40%
100%
25%
INTERN
1 | 2015
Dienstleistungen unserer Mitglieder
ALARMEMPFANGSSTELLE
EN 50518
Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben,
Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected]
FSO GmbH, Am Patentbusch 6A, 26125 Oldenburg, Telefon +49 441 68066,
Fax +49 441 93 90 01-939, E-Mail: [email protected]
ALARMVERFOLGUNG
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
AUFZUGSNOTRUF
Fachschule Protektor – Berlin und Hamburg, Telefon +49 40 3258420,
Fax 32584220, E-Mail: [email protected],
Internet: www.fachschule-protektor.eu
BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12,
Web: www.bws-sicherheitsdienst.de, Mail: [email protected]
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
IKS Industrie- und Kommunalservice GmbH, August-Bebel-Str. 20,
33602 Bielefeld, Telefon +49 521 13 78 78, Fax 13 78 80,
Internet: www.iks-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected]
BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A,
86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12,
Web: www.bws-sicherheitsdienst.de, Mail: [email protected]
Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10,
90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60,
E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de
IKS Industrie- und Kommunalservice GmbH, August-Bebel-Str. 20,
33602 Bielefeld, Telefon +49 521 13 78 78, Fax 13 78 80,
Internet: www.iks-sicherheitsdienst.de
E-Mail: [email protected]
PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin,
Telefon (+49 30) 409004-0
ISS Facility Services GmbH, BU Security, Wanheimer Str. 92,
40468 Düsseldorf, Telefon: +49 211 30278-373, Fax: +49 211 30278-374,
Internet: www.de.issworld.com, E-Mail: [email protected]
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10,
90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60,
E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de
PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin,
Telefon (+49 30) 409004-0
TRIERER WACHDIENST Jakob Pauly GmbH, Bruchhausenstr. 10,
54290 Trier, Telefon +49 651 9 78 34-0, Fax 9 78 34-20,
E-Mail: [email protected]
WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH,
Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44,
Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
WUI-Werk- und Industrieschutz GmbH & Co. KG, Vopeliusstr. 12,
66280 Sulzbach,Telefon +49 68 97 49 99, Fax 55 228,
E-Mail: [email protected]
ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt,
Telefon +49 76 64 97 20 0, Fax 97 20 88,
E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de
ALTENNOTRUF
Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben,
Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected]
BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected]
WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH,
Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44,
Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44
ARBEITSSICHERHEIT
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10,
90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60,
E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de
KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen,
Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de
Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben,
Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected]
Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben,
Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected]
Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54
E-Mail: [email protected]
DRESDNER WACH- UND SICHERUNGS-INSTITUT GmbH,
Zur Wetterwarte 29, 01109 Dresden, Telefon +49 3 51 88 36-108,
Fax 88 36-250, Ansprechpartner: Gerhard Behrens
WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH,
Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0,
Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen,
Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
AUSBILDUNG
Akademie für Sicherheit und Technik – Saarbrücker Werkschutzschule GmbH
& Co. KG, Vopeliusstr. 12, 66280 Sulzbach, Telefon +49 681 49 00, Fax 55 228,
E-Mail: [email protected]
BWG Akademie der Bavaria Werkschutz GmbH, Lilienthalstr. 2,
85570 Markt Schwaben, Telefon (0 81 21) 4750-0, Fax 4750-299,
E-Mail: [email protected], Internet: www.bwg-akademie.de
DAA Deutsche Angestellten-Akademie, Walter-Kolb-Str. 5-7,
60594 Frankfurt/M, Telefon +49 69 97 20 02-0, Fax 17 21 71,
E-Mail: [email protected]
DRESDNER WACH- UND SICHERUNGS-INSTITUT GmbH,
Zur Wetterwarte 29, 01109 Dresden, Telefon +49 3 51 88 36-108,
Fax 88 36-250, Ansprechpartner: Gerhard Behrens
KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen,
Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de
Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10,
90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60,
E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de
BDSW-MODULKONZEPT
KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen,
Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de
Fachschule Protektor – Berlin und Hamburg, Telefon +49 40 3258420,
Fax 32584220, E-Mail: [email protected],
Internet: www.fachschule-protektor.eu
FACHKRAFT FÜR SCHUTZ
UND SICHERHEIT
DAA Deutsche Angestellten-Akademie, Walter-Kolb-Str. 5-7,
60594 Frankfurt/M, Telefon +49 69 97 20 02-0, Fax 17 21 71,
E-Mail: [email protected]
KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen,
Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228,
E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
GEPRÜFTE SCHUTZ- UND
SICHERHEITSKRAFT
DAA Deutsche Angestellten-Akademie, Walter-Kolb-Str. 5-7,
60594 Frankfurt/M, Telefon +49 69 97 20 02-0, Fax 17 21 71,
E-Mail: [email protected]
INTERVENTIONSKRAFT VDS
DRESDNER WACH- UND SICHERUNGS-INSTITUT GmbH,
Zur Wetterwarte 29, 01109 Dresden, Telefon +49 3 51 88 36-108,
Fax 88 36-250, Ansprechpartner: Gerhard Behrens
KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen,
Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de
Fachschule Protektor – Berlin und Hamburg, Telefon +49 40 3258420,
Fax 32584220, E-Mail: [email protected],
Internet: www.fachschule-protektor.eu
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
LEITENDE NSL-FACHKRAFT VDS
DRESDNER WACH- UND SICHERUNGS-INSTITUT GmbH,
Zur Wetterwarte 29, 01109 Dresden, Telefon +49 3 51 88 36-108,
Fax 88 36-250, Ansprechpartner: Gerhard Behrens
KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen,
Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de
Fachschule Protektor – Berlin und Hamburg, Telefon +49 40 3258420,
Fax 32584220, E-Mail: [email protected],
Internet: www.fachschule-protektor.eu
JUSTIZVOLLZUG
KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen,
Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de
KRISENMANAGEMENT
KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen,
Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de
KRISENKOMMUNIKATION
KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen,
Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de
MARITIME SICHERHEIT
KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen,
Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de
MEISTER FÜR SCHUTZ
UND SICHERHEIT
Fachschule Protektor – Berlin und Hamburg, Telefon +49 40 3258420,
Fax 32584220, E-Mail: [email protected],
Internet: www.fachschule-protektor.eu
KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen,
Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de
SICHERHEIT VON A–Z
47
1 | 2015
SERVICEKRAFT FÜR
SCHUTZ UND SICHERHEIT
DAA Deutsche Angestellten-Akademie, Walter-Kolb-Str. 5-7,
60594 Frankfurt/M, Telefon +49 69 97 20 02-0, Fax 17 21 71,
E-Mail: [email protected]
KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen,
Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de
SICHERHEITSKONZEPTE
EUWISA GmbH, Opmünder Weg 50, 59494 Soest,
Tel. +49 2921 9340939, Fax +49 2921 3509959,
E-Mail: [email protected], Internet: www.euwisa.com
KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen,
Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de
STI SECURITY TRAINING INTERNATIONAL GmbH, Borsigstr. 15,
65205 Wiesbaden, Telefon +49 61 22 598 34 0, Fax 598 34 69,
E-Mail: [email protected], Internet: www.sti-training.com
VORBEREITUNG AUF SACHKUNDEPRÜFUNG NACH & 34a GewO
DAA Deutsche Angestellten-Akademie, Walter-Kolb-Str. 5-7,
60594 Frankfurt/M, Telefon +49 69 97 20 02-0, Fax 17 21 71,
E-Mail: [email protected]
DRESDNER WACH- UND SICHERUNGS-INSTITUT GmbH,
Zur Wetterwarte 29, 01109 Dresden, Telefon +49 3 51 88 36-108,
Fax 88 36-250, Ansprechpartner: Gerhard Behrens
KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen,
Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de
Fachschule Protektor – Berlin und Hamburg, Telefon +49 40 3258420,
Fax 32584220, E-Mail: [email protected],
Internet: www.fachschule-protektor.eu
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
BRANDSCHUTZDIENSTE
BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected]
GUARD Service Bewa GmbH, Alte Schönhauser Str. 24, 10119 Berlin,
Telefon +49 30 2 80 72 57, Fax 2 80 72 59
Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54
E-Mail: [email protected]
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin,
Telefon (+49 30) 409004-0
WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH,
Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44,
Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
BUNDESWEHR
WISAG Sicherheit & Service militärische Einrichtungen GmbH,
Rebstöcker Str. 33, 60326 Frankfurt, Telefon +49 69 75 80 87-34,
Internet: www.wisag.de
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
DATENSICHERHEIT
WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH,
Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44,
Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44
EINLASSKONTROLLEN
GUARD Service Bewa GmbH, Alte Schönhauser Str. 24, 10119 Berlin,
Telefon +49 30 2 80 72 57, Fax 2 80 72 59
PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin,
Telefon (+49 30) 409004-0
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt,
Telefon +49 76 64 97 20 0, Fax 97 20 88,
E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de
EMPFANGSDIENSTE
Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben,
Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected]
BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A,
86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected]
GUARD Service Bewa GmbH, Alte Schönhauser Str. 24, 10119 Berlin,
Telefon +49 30 2 80 72 57, Fax 2 80 72 59
Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54
E-Mail: [email protected]
ISS Security GmbH, Carl-Benz-Str. 35, 60386 Frankfurt,
Telefon +49 69 40143-301, Fax 40143-500
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10,
90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60,
E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de
PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin,
Telefon (+49 30) 409004-0
WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40,
47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44,
Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44
WWS Westfälischer Wachschutz GmbH & Co. KG., Herzogswall 30,
45657 Recklinghausen, Telefon +49 23 61 9 04 22-0, Fax 9 04 22-29,
E-Mail: [email protected], Internet: www.wws-security.de,
Ansprechpartner: Herr Huerkamp
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
EMPFANGSKONTROLLE
Hier könnte Ihr Firmeneintrag stehen!
FACHKRAFT FÜR SCHUTZ
UND SICHERHEIT
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str., 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10,
90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60,
E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
FACILITYMANAGEMENT
Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54
E-Mail: [email protected]
KÖTTER Services, Wilhelm-Beckmann-Straße 7, 45307 Essen,
Hotline +49 2 01 27 88-388, Hotfax: +49 2 01 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
DETEKTEI
Hier könnte Ihr Firmeneintrag stehen!
48
DISKOTHEKEN-SCHUTZ
SICHERHEIT VON A–Z
GEFAHRENMELDUNG
Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben,
Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected]
BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected]
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH,
Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44,
Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
GELD- UND WERTDIENSTE
BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected]
Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54
E-Mail: [email protected]
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
WWS Westfälischer Wachschutz GmbH & Co. KG., Herzogswall 30,
45657 Recklinghausen, Telefon +49 23 61 9 04 22-0, Fax 9 04 22-29,
E-Mail: [email protected], Internet: www.wws-security.de,
Ansprechpartner: Herr Huerkamp
ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt,
Telefon +49 76 64 97 20 0, Fax 97 20 88,
E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de
GELDBEARBEITUNG
Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54
E-Mail: [email protected]
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt,
Telefon +49 76 64 97 20 0, Fax 97 20 88,
E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de
HAUSMEISTERDIENSTE
KÖTTER Cleaning, Wilhelm-Beckmann-Straße 7, 45307 Essen,
Hotline +49 2 01 27 88-388, Hotfax: +49 2 01 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
HERSTELLER GELD- UND WERTTRANSPORTFAHRZEUGE
Apprich Secur GmbH, Gottlieb Daimler Str. 5, 14974 Ludwigsfelde,
Telefon +49 33 78 80 54 0, E-Mail: [email protected],
Internet: www.apprich-secur.de, Ansprechpartner: Roberto Pareras
Hartmann Spezialkarosserien GmbH, Carl-Zeiss-Str. 2, 36304 Alsfeld,
Telefon +49 66 31 96 96-0, Fax 96 96-96,
Internet: www.hartmann-alsfeld.de, Ansprechpartner: Erhard Funke
STOOF International GmbH, Fahrzeugbau & Sicherheitstechnik,
Wurzelweg 4, 14822 Borkheide, Telefon +49 33845 90 300, Fax 90 399,
E-Mail: [email protected], Internet: www.stoof-international.de
HUNDEAUSBILDUNG/
SPRENGSTOFFSPÜRHUNDE
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
JUSTIZDIENSTE
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
1 | 2015
KASSIERTÄTIGKEITEN
GUARD Service Bewa GmbH, Alte Schönhauser Str. 24, 10119 Berlin,
Telefon +49 30 2 80 72 57, Fax 2 80 72 59
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers,
Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906
Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228,
E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
KONFERENZDIENSTE
MESSEDIENSTE
BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A,
86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12,
Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected]
Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54
E-Mail: [email protected]
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10,
90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60,
E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de
PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin,
Telefon (+49 30) 409004-0
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers,
Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906
Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
KURIERDIENSTE
BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected]
Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54
E-Mail: [email protected]
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers,
Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5,
47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
LUFTFAHRTSICHERHEITSDIENSTE
BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected]
DSW Deutscher Schutz- und Wachdienst GmbH + Co. KG,
Hannoversche Str. 91 – 95, 49084 Osnabrück
MUSEUMSDIENSTE
fridericus Servicegesellschaft der Preußischen Schlösser und Gärten mbH,
Zeppelinstr. 48a I Bauteil C, 14471 Potsdam, E-Mail: [email protected]
GUARD Service Bewa GmbH, Alte Schönhauser Str. 24, 10119 Berlin,
Telefon +49 30 2 80 72 57, Fax 2 80 72 59
Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54
E-Mail: [email protected]
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin,
Telefon (+49 30) 409004-0
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10,
90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60,
E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de
PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin,
Telefon (+49 30) 409004-0
Plural security GmbH, Telefon +49 511 709000, Internet: www.plural.de
TRIERER WACHDIENST Jakob Pauly GmbH, Bruchhausenstr. 10,
54290 Trier, Telefon +49 6 51 9 78 34-0, Fax 9 78 34-20,
E-Mail: [email protected]
WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH,
Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44,
Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44
WWS Westfälischer Wachschutz GmbH & Co. KG., Herzogswall 30,
45657 Recklinghausen, Telefon +49 23 61 9 04 22-0, Fax 9 04 22-29,
E-Mail: [email protected], Internet: www.wws-security.de,
Ansprechpartner: Herr Huerkamp
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt,
Telefon +49 76 64 97 20 0, Fax 97 20 88,
E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de
PARKHAUSSERVICE
Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54
E-Mail: [email protected]
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
PARKPLATZEINWEISUNG
Rheinland Kultur GmbH, Ehrenfriedstr. 19, 50259 Pulheim,
Telefon +49 2234 99 21 263, Fax +49 221 8284 1971
E-Mail: [email protected], Internet: www.rheinlandkultur.de
Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg,
Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54, E-Mail: [email protected]
WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers,
Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5,
47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
NOTRUF-SERVICELEITSTELLE
PARKRAUMBEWIRTSCHAFTUNG
EUWISA GmbH, Opmünder Weg 50, 59494 Soest,
Tel. +49 2921 9340939, Fax +49 2921 3509959,
E-Mail: [email protected], Internet: www.euwisa.com
Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben,
Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected]
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54
E-Mail: [email protected]
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Straße 7, 45307 Essen,
Hotline +49 2 01 27 88-388, Hotfax: +49 2 01 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
ISS Facility Services GmbH, BU Security, Wanheimer Str. 92,
40468 Düsseldorf, Telefon: +49 211 30278-373, Fax: +49 211 30278-374,
Internet: www.de.issworld.com, EMail: [email protected]
Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10,
90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60,
E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin,
Telefon (+49 30) 409004-0
Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10,
90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60,
E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de
STI SECURITY TRAINING INTERNATIONAL GmbH, Borsigstr. 15,
65205 Wiesbaden, Telefon +49 61 22 598 34 0, Fax 598 34 69,
E-Mail: [email protected], Internet: www.sti-training.com
WISAG Sicherheit & Service militärische Einrichtungen GmbH,
Rebstöcker Str. 33, 60326 Frankfurt, Telefon +49 69 75 80 87-34,
Internet: www.wisag.de
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
MARITIME SICHERHEIT
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt,
Telefon +49 76 64 97 20 0, Fax 97 20 88,
E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de
OBJEKTSCHUTZ
Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben,
Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected]
BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12,
Web: www.bws-sicherheitsdienst.de, Mail: [email protected]
PERSONENSCHUTZ
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH,
Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44,
Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
PFÖRTNERDIENSTE
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Straße 7, 45307 Essen,
Hotline +49 2 01 27 88-388, Hotfax: +49 2 01 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
GUARD Service Bewa GmbH, Alte Schönhauser Str. 24, 10119 Berlin,
Telefon +49 30 2 80 72 57, Fax 2 80 72 59
Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10,
90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60,
E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de
Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg,
Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54, E-Mail: [email protected]
PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin,
Telefon (+49 30) 409004-0
ISS Facility Services GmbH, BU Security, Wanheimer Str. 92,
40468 Düsseldorf, Telefon: +49 211 30278-373, Fax: +49 211 30278-374,
Internet: www.de.issworld.com, EMail: [email protected]
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
SICHERHEIT VON A–Z
49
1 | 2015
WWS Westfälischer Wachschutz GmbH & Co. KG., Herzogswall 30,
45657 Recklinghausen, Telefon +49 23 61 9 04 22-0, Fax 9 04 22-29,
E-Mail: [email protected], Internet: www.wws-security.de,
Ansprechpartner: Herr Huerkamp
ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt,
Telefon +49 76 64 97 20 0, Fax 97 20 88,
E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de
REVIERKONTROLLE
Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben,
Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected]
BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected]
Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54
E-Mail: [email protected]
ISS Facility Services GmbH, BU Security, Wanheimer Str. 92,
40468 Düsseldorf, Telefon: +49 211 30278-373, Fax: +49 211 30278-374,
Internet: www.de.issworld.com, EMail: [email protected]
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10,
90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60,
E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
SICHERHEITSDIENSTE IM ÖPV
BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected]
DB Sicherheit GmbH, Köthener Str. 4, 10963 Berlin,
Telefon +49 30 297-69812, Fax 297-69819,
E-Mail: [email protected], Internet: www.DB.de/dbsicherheit
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10,
90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60,
E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de
Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10,
90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60,
E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de
PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin,
Telefon (+49 30) 409004-0
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH,
Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44,
Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44
WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de
ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt,
Telefon +49 76 64 97 20 0, Fax 97 20 88,
E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de
SERVICEKRAFT FÜR
SCHUTZ UND SICHERHEIT
KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Straße 7, 45307 Essen,
Hotline +49 2 01 27 88-388, Hotfax: +49 2 01 27 88-488,
E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de
SERVICETELEFON
Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben,
Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected]
BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected]
Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54
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KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488,
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Tel. +49 2921 9340939, Fax +49 2921 3509959,
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SICHERHEIT VON A–Z
51
1 | 2015
„Only bad news are good news“
Von Dr. Harald Olschok
IN DEN LETZTEN 5 MONATEN sind die
privaten Sicherheitsdienste in Deutschland
und der sie vertretende BDSW besonders
häufig in den Blickpunkt der Öffentlichkeit
gerückt. Ende September waren es die skandalösen Übergriffe von einigen wenigen privaten Sicherheitskräften auf Flüchtlinge in
nordrhein-westfälischen Unterkünften. Das
Medieninteresse war enorm. Wir waren wie
selten zuvor gefordert, auf allen Kanälen­
unsere Position zu diesem Skandal darzulegen. Mit unserem 12-Punkte-Plan zum
Schutz von Flüchtlingsheimen haben wir
aufgezeigt, was dringend verbessert werden
muss, um eine Wiederholung zu vermeiden.
Die damit erzielte mediale Aufmerksamkeit
hat auch im nordrhein-westfälischen Innen-
© picture alliance / dpa, Fotograf: Marijan Murat
52
DAS LETZTE
ministerium Wirkung gezeigt. Der Präsident
des BDSW, Gregor Lehnert, sowie der Unterzeichner konnten Staatssekretär Nebe unsere
Vorstellung vortragen. Wir waren uns einig,
dass die Vergabepraxis dringend geändert
werden sollte. Wir wollten in dieser Frage
auch enger zusammenarbeiten. Nur leider
hat auch das Interesse der Innenbehörde in
Nordrhein-Westfalen schlagartig nachge­
lassen, nachdem das Thema aus dem Fokus
der Medien gerückt war. Die Zusammenarbeit
ist eingeschlafen.
Kaum waren diese Vorfälle medial abgearbeitet, berichtete kurz vor Weihnachten
die BILD-Zeitung aus einem als „geheim“
eingestuften Prüfbericht über „schwer­
wiegende Sicherheitsmängel“ am Flughafen
Frankfurt.­Der Vorsitzende der Deutschen
Polizei­gewerkschaft, Rainer Wendt, sowie sein
Kollege von der Gewerkschaft der Polizei,
Jörg Radek, nutzten diese Veröffentlichungen
und waren auf allen Kanälen präsent. Ihnen
waren natürlich auch die Ursachen bekannt,
aber man war sich einig: wenn es zu Mängeln
kommt, dann liegt dies selbstverständlich an
der Mitte der 90er Jahre begonnenen Fremdvergabe von Passagierkontrollen unter Aufsicht der Bunde­spolizei.
Kaum war diese Medienwelle abgeebbt,
trugen die von den Vertretern der Polizeigewerkschaften kritisierten privaten Sicherheitskontrollkräfte tatkräftig dazu bei, dass
wir erneut in den Fokus der Berichterstattung
rückten. Sie streikten an den Flughäfen in
1 | 2015
Stuttgart, Hamburg, Düsseldorf, Köln/Bonn und Hannover. Die Streikbeteiligung war hoch und die Auswirkungen auf den Flugverkehr, vor
allem in Hamburg, waren chaotisch. Der Flughafen musste erstmals in
seiner Geschichte geschlossen werden. Unsere Tarifauseinandersetzungen mit ver.di, die sonst keine besondere Medienauf­merksamkeit
hervorrufen, waren plötzlich im Blickpunkt - von Flensburg bis Rosenheim und von Aachen bis Frankfurt/Oder. Auch in die Tagesschau und
die heute-Nachrichten haben wir es damit „geschafft“.
Der alte Mediengrundsatz „bad news are good news“ hat sich für
uns in den letzten Monaten voll bestätigt. Meldungen aus der Sicherheitswirtschaft finden nur dann bundesweite Beachtung, wenn es
um tatsächliche oder vermeintliche Skandale oder eben um heftige
Tarifauseinander­setzungen mit Streiks geht. Sie führen zu schnellen
Schlagzeilen. Medien haben kaum Interesse an nachhaltigen Veränderungen. Unsere seit Jahren vorgebrachte Feststellung, dass das
Gewerbe­
recht für viele Tätigkeiten der privaten Sicherheitsdienste
völlig­ungeeignet ist und wir eine neue gesetzliche Grundlage brauchen, interessiert die Medien nur am Rande. Angemessene Vergabe­
kriterien oder eine regelmäßige Zuverlässigkeitsüberprüfung­aller
Sicherheitskräfte sind einfach langweilig. Aber auch hier gilt, dass die
veröffent­lichte Meinung nicht identisch sein muss mit der öffentlichen
Meinung. Heute werden nicht nur Flüchtlingsheime, sondern zunehmend auch Schulen und Kindergärten, Universitäten, Wohnviertel,
Jobcenter, Gerichte, Friedhöfe, Krankenhäuser und sogar Kirchen durch
private Sicherheitsdienste geschützt.
Von daher ist es wenig überraschend, dass 67 Prozent aller Deutschen (63 Prozent der Männer, 71 Prozent der Frauen) private Sicherheitsdienste als unverzichtbar für die Innere Sicherheit in Deutschland
ansehen. Das hat eine repräsentative Umfrage durch INSA-Meinungstrends im Dezember ergeben. Die Polizei ist mit dem Schutz der Bevöl-
kerung überfordert, das ist Auffassung von 65 Prozent der Befragten.
Mehr als die Hälfte der Befragten (56 Prozent) sieht private Sicherheitsdienste als sinnvolle Ergänzung zur Polizei­arbeit an. Auch wenn
wir eine ganze Reihe von Forderungen an die Politik haben, mit der
Sicherheitsdienstleistungen weiter­verbessert werden können und
müssen, sollten wir die obigen Ergebnisse nicht unterschlagen: Insgesamt machen die privaten Sicherheitsdienste und ihre fast 190.000
Beschäftigten einen „guten Job“!
© picture alliance / dpa, Fotograf: Ina Fassbender
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