Ausgabe lesen |
Transcription
Ausgabe lesen |
Robustestes Wächterkontrollsystem Ausgabe 1 | 2015 67. Jahrgang D 14667 Robust reundlich zeit Benutzer f ahren Lauf J + 5 1 it Batterie m den Kein Aufla tie aran 5 Jahre G PARTNER FÜR AVIATION Deutschlands bevorzugtes und empfohlenes Wächterkontrollsystem ■ Robust ■ Zuverlässig ■ Benutzerfreundlich ■ Kontrollgangsnachweis ■ Fehlerprotokolle ■ Ereigniserfassung Herausforderung Luftsicherheit Schwerpunkt Luftsicherheit S. 3-18 Bündnis für mehr Sicherheit in den Kommunen ■ Keine Hosting-Kosten ■ Datenfernübertragung ■ Automatische Berichterstattung S. 22 Brauchen wir eine Frauenquote in der Sicherheitswirtschaft? S. 27 5. Deutscher Bargeldlogistik Kongress 2015 S. 28 www.guard1.de | [email protected] | 069 22 22 20 329 DSD 1 | 2015 „Only bad news are good news“ S. 52 Postvertriebsstück – DPAG – Entgelt bezahlt – DSA GmbH, Postfach 1201, 61282 Bad Homburg BITTE BEACHTEN SIE UNSERE BEILAGEN! 1 | 2015 SAVE THE DATE 14. September 2015 Haus der Deutschen Wirtschaft, Berlin ZUKUNFTSORIENTIERT!? Welche Ausbildung braucht das Neue Sicherheitsunternehmen? Stuttgart, Hamburg, Düsseldorf, Köln/Bonn und Hannover. Die Streikbeteiligung war hoch und die Auswirkungen auf den Flugverkehr, vor allem in Hamburg, waren chaotisch. Der Flughafen musste erstmals in seiner Geschichte geschlossen werden. Unsere Tarifauseinandersetzungen mit ver.di, die sonst keine besondere Medienaufmerksamkeit hervorrufen, waren plötzlich im Blickpunkt - von Flensburg bis Rosenheim und von Aachen bis Frankfurt/Oder. Auch in die Tagesschau und die heute-Nachrichten haben wir es damit „geschafft“. Der alte Mediengrundsatz „bad news are good news“ hat sich für uns in den letzten Monaten voll bestätigt. Meldungen aus der Sicherheitswirtschaft finden nur dann bundesweite Beachtung, wenn es um tatsächliche oder vermeintliche Skandale oder eben um heftige Tarifauseinandersetzungen mit Streiks geht. Sie führen zu schnellen Schlagzeilen. Medien haben kaum Interesse an nachhaltigen Veränderungen. Unsere seit Jahren vorgebrachte Feststellung, dass das Gewerberecht für viele Tätigkeiten der privaten Sicherheitsdienste völlig ungeeignet ist und wir eine neue gesetzliche Grundlage brauchen, interessiert die Medien nur am Rande. Angemessene Vergabekriterien oder eine regelmäßige Zuverlässigkeitsüberprüfung aller Sicherheitskräfte sind einfach langweilig. Aber auch hier gilt, dass die veröffentlichte Meinung nicht identisch sein muss mit der öffentlichen Meinung. Heute werden nicht nur Flüchtlingsheime, sondern zunehmend auch Schulen und Kindergärten, Universitäten, Wohnviertel, Jobcenter, Gerichte, Friedhöfe, Krankenhäuser und sogar Kirchen durch private Sicherheitsdienste geschützt. Von daher ist es wenig überraschend, dass 67 Prozent aller Deutschen (63 Prozent der Männer, 71 Prozent der Frauen) private Sicherheitsdienste als unverzichtbar für die Innere Sicherheit in Deutschland ansehen. Das hat eine repräsentative Umfrage durch INSA-Meinungstrends im Dezember ergeben. Die Polizei ist mit dem Schutz der Bevöl- kerung überfordert, das ist Auffassung von 65 Prozent der Befragten. Mehr als die Hälfte der Befragten (56 Prozent) sieht private Sicherheitsdienste als sinnvolle Ergänzung zur Polizeiarbeit an. Auch wenn wir eine ganze Reihe von Forderungen an die Politik haben, mit der Sicherheitsdienstleistungen weiter verbessert werden können und müssen, sollten wir die obigen Ergebnisse nicht unterschlagen: Insgesamt machen die privaten Sicherheitsdienste und ihre fast 190.000 Beschäftigten einen „guten Job“! Besuchen Sie die GEMEINSAME AUSBILDUNGSTAGUNG von BDA Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft und informieren Sie sich über die Vernetzung von Dienstleistung und Technik für die Ausbildung der Sicherheitswirtschaft. Bitte merken Sie sich den Termin bereits heute vor! Weitere Informationen zu der Veranstaltung erhalten Sie beim BDSW Bad Homburg Frau Tanja Staubach · Tel. +49 6172 948052 · Mail: [email protected] Wir freuen uns, Sie am 14. September 2015 in Berlin begrüßen zu können! © picture alliance / dpa, Fotograf: Ina Fassbender www.arbeitgeber.de www.bdsw.de DAS LETZTE 53 1 | 2015 Herausforderung Luftsicherheit SICHER FLIEGEN – IN EINER ANGESPANNTEN SICHERHEITSLAGE – unter diesem Motto standen die 7. Luftsicherheitstage von BDSW und dem Bundespolizeipräsidium in Potsdam. Es gibt keine vergleichbare Veranstaltung in Europa. Die Vertreter des Bundesinnenministeriums und der Bundespolizei lobten zum wiederholten Male die gute Arbeit der rund 7.000 Luftsicherheitsassistentinnen und -assistenten der privaten Sicherheitsdienste, die im Auftrag der Bundespolizei die Personen- und Gepäckkontrollen an den deutschen Verkehrsflughäfen wahrnehmen. Alleine im vergangenen Jahr wurden 100 Millionen Passagiere vor dem Einchecken kontrolliert. Neben den Luftsicherheitskontrollkräften sind weitere 10.000 Beschäftigte unserer Mitgliedsunternehmen im Auftrag der Flughäfen und Airlines tätig. Die Aufgaben nach dem Luftsicherheitsgesetz sind im vergangenen Jahrzehnt ein wichtiges Marktsegment für unsere Mitgliedsunternehmen geworden. Aber die Rahmenbedingungen werden immer schwieriger, seit die Gewerkschaft ver.di erkannt hat, dass man mit Streiks der Luftsicherheitskontrollkräfte an den Verkehrsflughäfen eine enorme mediale Aufmerksamkeit hervorrufen kann. Auch in diesem Jahr hatten wir wieder heftige Tarifauseinandersetzungen, bevor wir in Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Baden-Württemberg einen Tarifabschluss erzielen konnten. Zehntausende von unschuldigen Passagieren wurden erneut geschädigt. Wir können und werden es als Verband nicht hinnehmen, dass diese kleine „Pressure group“ ihr Streikpotential nutzt, um exorbitante Lohnsteigerungen durchzusetzen. Die Luftsicherheitskontrollkräfte erhalten inzwischen einen Stundengrundlohn zwischen 15 und 16 Euro. Bei einer garantierten durchschnittlichen Monatsarbeitszeit von 160 Stunden und unter Einbeziehung der gewerbeüblichen Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie weiterer tariflicher Sonderzahlungen erhalten die meisten Beschäftigten einen Bruttomonatslohn von ca. 3.000 Euro. Die Löhne liegen inzwischen über der entsprechenden Eingruppierung im öffentlichen Dienst und sind höher als die junger Polizeikommissare nach einem dreijährigen Studium an einer Polizeihochschule. Eine weitere überproportionale Steigerung dieser Löhne ist nicht hinnehmbar. Aber nicht nur vom eigenen Sozialpartner droht Ungemach. Auch die beiden großen Polizeigewerkschaften DPolG und GdP nutzen jede sich bietende Gelegenheit, um gegen die Fremdvergabe von Sicherheits kontrollaufgaben öffentlich Stellung zu beziehen. Wenige Tage vor Weihnachten berichtete die BILD-Zeitung aus einem „geheimen“ Bericht der europäischen Kommission über angeblich eklatante Sicherheitsmängel am Frankfurter Flughafen. Kaum ging diese Meldung über den Ticker, standen Rainer Wendt von der DPolG und sein Kollege Jörg Radek von der GdP vor den Mikrofonen und verkündeten, dass private Sicherheitskräfte diese Aufgabe nicht ordentlich wahrnehmen könnten. Nur staatliche Beschäftigte wären dafür geeignet. Die Arbeitsteilung an den Verkehrsflughäfen hat sich bewährt. Das zeigten die Luftsicherheitstage wieder einmal deutlich. Es kommt nicht darauf an, wer diese Aufgaben wahrnimmt, sondern wie diese wahrgenommen werden. Wir werden alles dafür tun, dass unseren leistungsfähigen Mitgliedsunternehmen dieses Marktsegment auch in Zukunft erhalten bleibt. Auch in fast allen Mitgliedsstaaten der EU wird diese Aufgabe privat durchgeführt. Unternehmen sind schneller und besser als Behörden in der Lage, sich auf die technischen und organisatorischen Änderungen einzustellen. Wir sind jederzeit bereit, eine sachliche Diskussion über notwendige Veränderungen zu führen. Neue Tatgelegenheiten und neue Technologien müssen analysiert und bewertet werden. Es ist aber unerträglich, wenn die erwähnten Gewerkschaftsvertreter die nachweislich über Jahrzehnte erbrachte Leistungsfähigkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlich in Zweifel ziehen. Das hat nichts mehr mit einer seriösen Interessenpolitik zu tun. Ihr Gregor Lehnert, Präsident des BDSW EDITORIAL 1 1 | 2015 Inhalt Editorial1 Geld und Wert Gregor Lehnert: Herausforderung Luftsicherheit Silke Wollmann: 5. Deutscher Bargeldlogistik Kongress 2015 1 Aviation3 Arbeit und Soziales Rainer Friebertshäuser: Die Herausforderungen des Fachausschusses Aviation RAin Cornelia Okpara: Arbeitsrecht in Kürze 3 RAin Cornelia Okpara: Tarifliche Herausforderungen im Bereich Aviation 5 Dr. Steffen Richter: Luftsicherheit – aktuelle Herausforderungen für die Bundespolizei 8 Peter Niggl: Ein Bekenntnis zur Zusammenarbeit von Bundespolizei und BDSW 10 Who is Who der Luftsicherheit in Deutschland 14 Securitas GmbH Aviation Service International, Berlin-Schönefeld15 KÖTTER Aviation Security GmbH & Co. KG, Essen 15 DSW Deutscher Schutz- und Wachdienst GmbH + Co. KG, Osnabrück16 26 28 30 30 Vergaberecht32 RA Alexander Nette: Vergaberechtliche Besonderheiten bei der Erstellung und Wertung von Konzepten 32 RAin Dr. Isabel Niedergöker: Neue EU-Vergaberichtlinie für öffentliche Aufträge – Was ändert sich für Sicherheitsdienstleistungen? 34 Büchermarkt35 Bericht aus Berlin 36 Dr. Berthold Stoppelkamp: Etwas bewegt sich... 36 Namen und Nachrichten 39 Intern – Aus den Landesgruppen 45 Sicherheit von A-Z 47 All Service Sicherheitsdienste GmbH, Frankfurt 16 Pond Security Service GmbH, Erlensee 17 I-Sec Deutsche Luftsicherheit GmbH, Kelsterbach 17 Impressum51 CONDOR FLIM GmbH Süd-West, Rheinmünster 18 Das Letzte Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbH, Nürnberg 18 Dr. Harald Olschok: „Only bad news are good news“ 52 Termine19 Wirtschaft und Politik Klaus Henning Glitza: Ein Konzept muss sein – doch in keinem Regelwerk steht, wie es zu erstellen ist 20 20 Silke Wollmann: Bündnis für mehr Sicherheit in den Kommunen 22 Silke Wollmann: BDSW Pressekonferenz am 10. Dezember 2014 23 2 Klaus Henning Glitza: Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth schlüpfte in die Rolle einer Praktikantin 24 Berlin: Zwei BDSW-zertifizierte Sicherheitsfachschulen gehen in Kooperation! 25 Dr. Harald Olschok: Private security conference, Zagreb 26 Dr. Harald Olschok: Brauchen wir eine Frauenquote in der Sicherheitswirtschaft? 27 INHALT Bitte beachten Sie unsere Beilagen „Info Wirtschaftsschutz“, „25 Jahre BDGW“ und die Beilage der Firma TELENOT ELECTRONIC GMBH. 52 1 | 2015 Die Herausforderungen des Fachausschusses Aviation Von Rainer Friebertshäuser BEWEGTE ZEITEN IN DER LUFT- UND FLUGHAFENSICHERHEIT liegen hinter uns – es wird sicherlich auch in der Zukunft nicht ruhiger. Dem Fachausschuss Aviation stellen sich auf verschiedensten Gebieten herausfordernde Aufgaben, die nur gemeinsam und geschlossen bewältigt werden können. Im Nachfolgenden soll auf die verschiedenen Themen eingegangen werden. In einem dreijährigen Verhandlungsmarathon ist es im Herbst 2013 gelungen, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in den Sicherheitsbereichen der Flughäfen im Rahmen eines Manteltarifvertrages mit den Gewerkschaften ver.di und dbb-tarifunion zu regeln. Damit sollten einheitliche Wettbewerbs-, aber auch Arbeitsbedingungen für diese Branche erreicht werden. Dieser Tarifvertrag bedeutete für alle Unternehmen in der Umsetzung einen großen organisatorischen, aber auch finanziellen Kraftakt: War nicht nur die Umstellung von der Bezahlung nach Stunden auf ein Monatsregelentgelt zu stemmen, mussten auch Arbeitszeitkonten eingeführt, Berechnungen für Stundenwertstel- lungen bei Urlaub und Krankheit erneuert und natürlich auch die Anwesenheitsprämierung umgesetzt werden. Dieser Prozess war in der Umsetzung äußerst problematisch: Betriebsräte versuchten in Betriebsvereinbarungen Regelungen noch deutlich auszuweiten, in verschiedene Prozessen vor Arbeitsgerichten wurde und wird versucht, Kompromiss lösungen zu unterlaufen. Leider ist es bis heute nicht möglich, insbesondere mit ver.di, für die auslegungsbedürftigen Bestimmungen eine gemeinsame Kommentierung zu verfassen. Mit beiden Gewerkschaften war abgesprochen, unverzüglich nach Ende der Mantelverhandlungen in Verhandlungen zu einem bundesweiten Entgeltrahmen- und Entgelttarifvertrag einzutreten. Ver.di ist zwar bereit, über den Rahmen – also Regelungen zur Einreihung und zu den Zeitzuschlägen zu verhandeln, allerdings lehnen sie Verhandlungen zu bundesweiten Entgeltregelungen – trotz des Angebots großzügiger Übergangsregelungen für landesbezirkliche Regelungen ab. Hintergrund hierfür dürfte sein, dass ver.di befürchtet, in den Landesbezirken eine RAINER FRIEBERTSHÄUSER ist seid 2007 Mitglied der Geschäftsführung und Arbeitsdirektor der FraSec GmbH, Frankfurt und seit Ende 2014 Vorsitzender des Fachausschuss Aviation im BDSW. Weiter ist Herr Friebertshäuser Verhandlungsführer der Tarifgemeinschaft BDSW, FraSec GmbH und FIS im Rahmen der Manteltarifverhandlungen sowie Verhandlungsführer für die Verhandlungen zum Entgelt rahmen- und Entgelttarifvertrag Aviation-Security auf Bundesebene. „Pressure-group“ in Tarifverhandlungen zu verlieren, mit denen man in Tarifauseinandersetzungen öffentlichkeitswirksamen Druck entfalten kann – sprich, Zehntausende Passagiere in Geiselhaft zu nehmen. Gerade in dieser Frage müssen wir als Fachausschuss Aviation gemeinsam mit dem BDSW die Weichen stellen, solches in Zukunft zu verhindern. Die aktuellen Tarifauseinandersetzungen in Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Baden-Württemberg zeigen, wie notwendig dies ist. Allerdings brauchen wir hier breite Unterstützung: Es macht keinen Sinn – wie vor zwei Jahren geschehen –, dass wir in Tarifrunden von ver.di mit exorbitant hohen Lohnforderungen konfrontiert werden, gegen die wir uns auch im wohlverstandenen Allgemeininteresse wehren, und dann Druck von Airlines, Flughafenbetreibern und Politik zu erhalten, doch endlich einen Tarifvertrag zu unterzeichnen. Hier muss es möglich sein – wie ansatzweise in diesem Jahr zu beobachten – AVIATION 3 1 | 2015 gemeinsam gegen Tariferhöhungen in Höhe von bis zu 35 Prozent und Stundenlöhnen von über 18,00 Euro für Tätigkeiten mit Ausbildungszeiten von 40 - 196 Stunden zu opponieren und im Zweifelsfall Streiks zu ertragen. Als problematisch stellt sich im Tarifgeschäft derzeit die Herstellung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen, die inhaltsgleich (wie der Manteltarifvertrag) von zwei Gewerkschaften mit uns abgeschlossen wurden, dar. Das Arbeitsministerium will nur einen allgemeinverbindlich erklären, obwohl hier genau das gemacht wurde, was die Politik im Rahmen des Tarifeinheitsgesetzes fordert: mit zwei Gewerkschaften einen inhaltsgleichen Tarifvertrag zu vereinbaren. Hier muss der Gesetzgeber nachjustieren, sonst ist das Wort von Pluralität bei den Gewerkschaften bei gleichzeitiger Tarifeinheit nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben steht. Sicherlich ist das Tarifgeschäft die derzeit aufreibendste Aufgabe im Fachausschuss, aber darüber hinaus darf die politische Debatte über die Fragen der Luftsicherheit nicht vergessen werden. Als in den letzten Wochen in Folge eines 4 AVIATION Audits der Europäischen Union am Flughafen Frankfurt in den Medien eine Diskussion über die Wirksamkeit von Luftsicherheitskontrollen entbrannte, hatten insbesondere die Polizeigewerkschaften wieder einmal die schnelle Lösung, die sie reflexartig auf allen Kanälen verbreiteten: Schuld sind die privaten Dienstleister, die sowohl schlecht bezahlte als auch ausgebildete Mitarbeiter beschäftigen und nur an ihren Profit denken. Nur die Rückübertragung der Aufgaben in die öffentliche Hand würde hier helfen. Dabei verschweigen die Gewerkschaften allerdings - sicherlich völlig uneigennützig -, dass auch dort die gleichen Ausbildungen (nach der EU-Verordnung) wie bei den privaten Dienstleistern abgelegt werden müssen, dass nicht nur die Bundespolizei zuständig ist, sondern neben dieser auch viele Landesbehörden sowohl für die Aufgaben der Luft- als auch Flughafensicherheit und das Luftfahrtbundesamt für die Bereiche des § 9 Luftsicherheitsgesetz. Sie geben auch keine Antwort auf die Frage, wieso öffentlich Bedienstete ihre Arbeit besser erledigen sollen als Beschäftigte in privaten Firmen und sie verschweigen, dass auch die öffentliche Hand gezwungen ist, Aufgaben unter ökonomischen Fragen zu organisieren. Wünschenswert wäre tatsächlich - gerne auch gemeinsam mit den Gewerkschaften -, an dringenden Fragen des Luftsicherheitsgesetzes zu arbeiten: Eine wichtige dabei ist nach meiner Auffassung die Frage der Pluralität der Aufsicht im Luftsicherheitsgesetz durch viele Landesbehörden, die Bundespolizei und das Luftfahrtbundesamt, obwohl die Fragen der Luftsicherheit keine Zersplitterung dulden sollten. Eine einheitliche Aufsicht wäre vonnöten; hierüber muss die Diskussion auch abseits von aktuellen Vorfällen neu geführt werden. Dabei wäre es dann auch eine Chance, die Ausbildung und die Durchlässigkeit der Ausbildungen zu erhöhen, um damit die Flexibilität in den Tätigkeiten nach den §§ 5, 8 und 9 LuftSiG zu erhöhen. Dies hätte sicherlich auch einen ökonomischen Nutzen sowohl bei den Auftraggebern als auch den Nutzern. Leider werden solche Debatten nicht geführt, mindestens aber nicht unter Einbindung der Unternehmen und Verbände, die hierfür die fachliche Kompetenz aufweisen. Es reicht nach meiner Auffassung nicht aus, wenn auf politischer Ebene mit den Fluggesellschaften und den Flughafenbetreibern über die Frage der Übertragung der Passagierund Reisegepäckkontrollen auf die Flughäfen diskutiert wird – übrigens auch ohne unseren Verband –, weil dies – wie oben ausgeführt – zu kurz greift. Die Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft sind bereit, mit allen im Bereich der Luftsicherheit Verantwortlichen in die Diskussion zu treten und ihr Know-how im Rahmen einer Sicherheitspartnerschaft einzubringen. Dies wird eine der zentralen Aufgaben des Fachausschusses in den nächsten Monaten sein. Dabei gilt es, die bisher vorhandenen Schranken aufzulösen. 1 | 2015 Tarifliche Herausforderungen im Bereich Aviation Von Rechtsanwältin Cornelia Okpara MITTE DER 90ER JAHRE entschied sich das Bundesministerium des Innern dazu die Aufgaben der sog. Luftsicherheitsassistentinnen und -assistenten an deutschen Verkehrsflughäfen an private Dienstleister outzusourcen. Diese wurden künftig im Auftrag der Bundespolizei als Beliehene tätig. Zu diesem Zeitpunkt gab es für diesen Tätigkeitsbereich in den Tarifverträgen des BDSW keine eigene Lohngruppe. In Ermangelung einer eigenen Tarifierung sahen die Ausschreibungsbedingungen des Bundesinnenministeriums vor, dass Mitarbeiter für diese Tätigkeit einen Lohn angelehnt an die IHK-Geprüfte Werkschutzfachkraft erhalten sollten. Mit der Tätigkeit der Luftsicherheitsassistentin und des Luftsicherheitsassistenten war diese Lohngruppe jedoch nicht vergleichbar. Zu dieser Zeit wurde ein Arbeitskreis Aviation im BDSW gegründet. Ziel des Arbeitskreises war es unter anderem die Tarif arbeit in den Bundesländern für den Bereich Aviation zu entwickeln, zu strukturieren und einheitliche Standards zu vereinbaren. Bereits im Jahr 2003 findet sich im Tarifvertrag Baden-Württemberg erstmalig die Erwähnung einer eigenen Lohngruppe. Aus dem Arbeitskreis Aviation heraus gründete sich dann der Fachausschuss Aviation im Jahr 2006. Im Laufe der Jahre ist es gelungen fast einheitliche Strukturen in allen Bundesländern für die Tätigkeiten nach den §§ 5, 8 und 9 des Luft sicherheitsgesetzes (LuftSiG) zu etablieren. Die Strukturen mussten dann immer mal wieder, z. B. durch Änderungen der EU-Verordnungslage, angepasst werden, wie z. B. mit der Einführung einer Zulage für den Bereich der Personal- und Warenkontrolle. Für den BDSW war damit ein großes Ziel erreicht, nämlich einheitliche tarifliche Standards für Tätigkeiten nach dem LuftSiG geschaffen zu haben. Dies war teilweise nicht immer einfach, da die Strukturen in den verschiedenen Landesgruppen mit unterschiedlichen teuren Akteuren auf Seiten des BDSW und der Gewerkschaft durchgesetzt werden mussten. In den folgenden Jahren entstand ein Kostendruck insbesondere durch die Airlines auf das Bundesinnenministerium. Sicherlich müssen Bundespolizei und Sicherheitsunternehmen im täglichen Einsatz gemeinsam für die Sicherheit der Fluggäste sorgen und sind dabei auch verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln. Dies gilt nicht nur mit Blick auf die Luftsicherheitsgebühr. In Transparenz- und Effizienzgesprächen wurde diskutiert, um die Effizienz des Personaleinsatzes weiter zu optimieren. Aber diese Effizienzbestrebungen gingen dann leider auch zu Lasten der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In den sog. Spitzenflugzeiten am Morgen und am Abend an den Verkehrsflug Rechtsanwältin CORNELIA OKPARA ist stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft. Experte für Detekteien und Bewachungsunternehmen seit 1996 Bewachungshaftpflicht nach § 34a GewO/ §6 BewachVo. (höhere Versicherungssummen möglich!) Personen-, Objektschutz, Schusswaffen, Hunde/Pferde ab 270,00 €* 2.000.000 € Personenschäden 1.000.000 € Sachschäden und Vermögensschäden Schäden durch Nutzung von Internet-Technologien 50.000 € Abhandenkommen bewachter Sachen 50.000 € Schlüsselverlust 1.000.000 € Tätigkeitsschäden (z. B.: Einbau von Überwachungsgeräten) Geschäftsführerhaftpflicht (D&O) ab 500,00 €* GF und GGF haften mit ihrem gesamten Privatvermögen! Neue Gesetze und Compliance-Vorschriften verschärfen die Haftungssituation. Rechtsschutzversicherung mit Strafrecht: *Jahresprämien zzgl. gesetzlicher Versicherungssteuer. Stand 01.2015 ab 299,16 €* Rund 80 Versicherungsgesellschaften im Vergleich! Wir beraten unabhängig und objektiv! O Büroinhalt / Elektronikversicherung O Krankenversicherung O KFZ (günstiger Rahmenvertrag Flotte) O Vertrauensschaden O Schwere Krankheiten Vorsorge O Berufsunfähigkeit O steuerlich geförderte BASIS –Rente O GWT/ Valoren O Überprüfung von Versicherungspolicen O Immobilien über O betriebl. Altersversorgungen Poetsch GmbH O Unterstützung ISO 9001 / DIN 77200 O alle privaten O Rechtsberatung über Kanzlei Fischerplus Versicherungen CONFIRMO ASSEKURANZ GmbH Thomas Anwander · Wolfratshauser Straße 56 · 81379 München Tel: 089 / 35 80 83-0 · Fax: 089 / 358 08 358 E-Mail: [email protected] · www.confirmo.de AVIATION 5 1 | 2015 häfen wurde eine Vielzahl von Mitarbeitern angefordert, in den Zeiten dazwischen sollten Pausen eingeplant werden. Der Unmut in der Arbeitnehmerschaft wuchs und damit auch die gewerkschaftliche Organisation. Es ist eben nicht nur der vereinbarte Stundenlohn, sondern es sind auch die Arbeitszeiten und andere Arbeitsbedingungen, die diese Tätigkeit ganz wesentlich beeinflussen. Um die Arbeitsbedingungen zumindest durch tarifliche Vorgaben zu verbessern, stieg der BDSW mit ver.di und dbb tarifunion in Verhandlungen zu einem Manteltarifvertrag ein. Nach mehr als 3-jähriger Verhandlungszeit ist es schließlich gelungen, einen neuen Manteltarifvertrag für die Sicherheitsmitarbeiter an den Verkehrsflughäfen auszuhandeln. Dieser Tarifvertrag sieht unter anderen ein monatliches Regelentgelt mit einem gesicherten Einkommen in einem sonst von Stunden lohn geprägten Gewerbe vor. Mindest schichtzeiten, Prämienleistungen sowie die Sicherung der Beschäftigten bei einem Auftragswechsel waren weitere wichtige Vertrags elemente, durch die die Arbeits bedingungen der Beschäftigten deutlich verbessert und gesichert wurden. Dennoch entspannten sich die Tarifverhandlungen in den Bundesländern, wenn es um die 6 AVIATION Löhne dieser Beschäftigten ging, nicht. Mit Lohnsteigerungen von bis zu 30 Prozent in den letzten 3 Jahren wurde der Bereich der Sicherheitsmitarbeiter an Verkehrsflughäfen deutlich überproportional angehoben. Dennoch scheint in diesem Bereich keine Zufriedenheit zu verzeichnen zu sein. Die Streiks an den Verkehrsflughäfen schädigten in den letzten 3 Jahren immer wieder Tausende von Passagieren, was teilweise zu immensen Flugausfällen, Schließ ungen von Flughäfen und Millionenverlusten bei den Fluggesellschaften führte. Dabei ist zu bedenken, dass die Luftsicherheitsassistenten eine angelernte Tätigkeit ausüben, für die ca. 200 Stunden Fortbildung erforderlich sind. Das monatliche Regelentgelt inklusive Zuschlägen und Zulagen und einem steuerfreien Jobticket, basierend auf einer Monatsarbeitszeit von 160 Stunden, beträgt rund 3.000 Euro. Ein lediger Kriminalkommissar kommt nach einem 3-jährigen Studium auf der Polizeihochschule des Landes auf durchschnittlich 3.500 Euro im Monat, die meisten Lokführer verdienen deutlich weniger. Mit den hohen tariflichen Forderungen und Abschlüssen gefährdet man für die Zukunft diesen Tätigkeitsbereich für die Sicherheitsbranche nachhaltig. Hält ein Vergleich zu Angestellten der Bundespolizei und deren Verdienst nicht mehr stand, so lohnt es sich auch nicht mehr diese Tätigkeiten outzusourcen. Das gleiche gilt aber auch für die Tätigkeiten gemäß §§ 8 und 9 LuftSiG. Auch die Flughäfen und Fluggesellschaften werden sich irgendwann überlegen, diese Tätigkeiten durch eigene Mitarbeiter zu erledigen. Für ver.di hingegen sind die Streiks ein gutes Geschäftsmodell. Nach den Streiks der vergangenen Jahre konnte ver.di immer wieder einen immensen Mitgliederzuwachs verzeichnen. Ziel des BDSW ist es, Sicherheitsdienstleis tungen an Verkehrsflughäfen, auch was die Stundenlöhne anbelangt, in einem bundeseinheitlichen Tarifvertrag zu regeln. Bereits seit dem letzten Jahr fordert der BDSW ver.di diesbezüglich zu Verhandlungen auf. Leider bisher erfolglos. Die Tätigkeiten an Verkehrsflughäfen unterscheiden sich in qualitativer und rechtlicher Hinsicht von vielen anderen Aufgaben unserer Mitgliedsunternehmen. Es wäre sachgerecht und sinnvoll hierfür einen bundesweiten, tariflichen Standard festzulegen. Auf jeden Fall muss dieser Bereich weiterhin strukturiert werden. Dabei darf aber auch das Augenmaß für eine vernünftige Entlohnung nicht verloren gehen. 1 | 2015 Wir garantieren mit dieser tariflichen Leistung allen Mitarbeitern ein Mehr an Kaufkraft, das keinen Abzügen unterliegt. Der Arbeitnehmer entscheidet selbst, welchen Wunsch er sich mit der Ticket Plus® Card von Edenred erfüllen möchte. 67051 00000 Dirk Topnik, Bereichsleiter Personal, Aus- und Fortbildung FraSec Fraport, Security Services GmbH 00000 0000 00/00 Mit der Ticket Plus® Card kann jeder Mitarbeiter selbst entscheiden, ob er tankt, einkauft oder shoppt. Ein wichtiges Entscheidungskriterium für die Karte war, dass diese direkt im Handel einsetzbar ist. Zudem konnten wir so auch die interne Abstimmung und Verwaltung verringern. Cornelia Okpara, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des BDSW Mitarbeiter motivieren, belohnen & binden – mit der Sachbezugskarte von Edenred Mit der Ticket Plus® Card können Sie Ihre Mitarbeiter monatlich bis zu einem Betrag von 44 Euro steuer- und sozialabgabenfrei belohnen und motivieren. Die wiederaufladbare Karte kann deutschlandweit bei rund 15.000 Akzeptanzpartnern zum Tanken, Shoppen, Einkaufen und Essen gehen eingesetzt werden. Eine perfekte Zusatzleistung und somit besondere Anerkennung, die auf jeden Mitarbeiter zugeschnitten ist. Zahlreiche Unternehmen aus der Sicherheitsbranche setzen die Ticket Plus® Card bereits erfolgreich ein. Wir freuen uns auf Ihren Anruf und informieren Sie gerne. Ihre Ansprechpartnerin: Alexandra Sabrowski Director Kooperationsmarketing Telefon: +49 (0) 89 55 89 15-321 [email protected] AVIATION 7 1 | 2015 Luftsicherheit – aktuelle Herausforderungen für die Bundespolizei Von Dr. Steffen Richter Paris, Kopenhagen. Diese feigen Anschläge haben uns erst kürzlich auf brutale Art und Weise vor Augen geführt, wie gegenwärtig die Terrorgefahr in Europa ist. Brüssel. Eine Spezialeinheit der belgischen Polizei hat am 15. Januar 2015 ein Gebäude gestürmt, in dem sich drei Verdächtige versteckt hatten. Nach einem sehr heftigen Schusswechsel hat die Polizei in dem Versteck ein Waffenlager vorgefunden: Maschinengewehre und Pistolen, Handgranaten, Chemikalien für die Herstellung des hochexplosiven Sprengstoffs TATP. Außerdem fand die Polizei Polizeiuniformen, gefälschte Ausweise und Stadtpläne. Was hatten die Terroristen vor? Das Waffenarsenal reichte für ein Massaker! Was hat das mit der Sicherheit auf unseren Flughäfen zu tun? Burgas. Am 18. Juli 2012 wurde eine israelische Reisegruppe kurz nach der Ankunft in Bulgarien angegriffen. Die überwiegend jugendlichen Reisenden hatte gerade ihre Busse für die Weiterreise an die Schwarzmeerküste erreicht. Der nach den bisherigen Erkenntnissen allein handelnde Täter stieg in einen der Busse und zündete einen Sprengsatz. Dabei wurden fünf Israelis, der bulgarische Busfahrer und der Täter selbst getötet. 32 Personen, darunter ein 11jähriges Kind und eine Schwangere, wurden verletzt. Frankfurt am Main. Am 2. März 2011 stieg der damals 21-jährige Arid Uka in einen mit US-Soldaten besetzten Bus und schoss um sich. Er tötete zwei Men- 8 AVIATION schen und verletzte zwei weitere schwer. Als er auf den fünften Soldaten zielte, hatte seine Pistole eine Ladehemmung. Das Oberlandes gericht Frankfurt Verurteilte den religiös motivierten Täter wegen zweifachen Mordes und dreifachen Mordversuchs zu einer lebenslangen Haftstrafe. Dieses Attentat vom 2. März 2011 gilt als der erste islamistische Anschlag in Deutschland, der nicht verhindert werden konnte. Der Luftverkehr ist nach wie vor einer besonderen Bedrohung ausgesetzt. Insbesondere die Flughäfen befinden sich nach wie vor im Zielspektrum von Terroristen. Wir müssen uns dabei auch auf neue Anschlagsszenarien einstellen. Dazu gehört auch, wie es ZDF-Chefredakteur Elmar Theveßen auf den 7. Luftsicherheitstagen in Potsdam sagte, das Undenkbare zu denken. Alle beteiligten Behörden und Unternehmen müssen eng zusammenarbeiten, sie müssen sich konzeptionell und in der alltäglichen Routine eng abstimmen. Luftsicherheit beginnt nicht erst bei der Sicherheitskontrolle. Dabei ist die Sicherheitskontrolle für viele Reisende der erste Stopp am Flughafen. Eingecheckt wird am Vorabend, die Bordkarte zu Hause oder im Büro gedruckt oder auf das Smartphone heruntergeladen. Dieser Trend führt dazu, dass die Reisenden noch später am Flughafen eintreffen. Hinzu kommen die ohnehin typischen Verkehrsspitzen in den Morgen- und Abendstunden. Diese beiden Umstände führen bereits heute zu erheblichen Konzentrationen der Fluggäste vor den Sicherheitskontrollen – und damit auch zu langen Warteschlangen. Dem Massen andrang in den Verkehrsspitzen („peaks“) stehengeringe Fluggastzahlen in den ver- DR. STEFFEN RICHTER ist Leiter des Referats 24 – Luftsicherheitsaufgaben – beim Bundespolizei präsidium, Potsdam. kehrsschwachen Zeiten entgegen. Unter diesenBedingungen kann der Einsatz des Kontrollpersonals nicht effizient geplant werden. Kurzfristige Wechsel der Abflug positionen sowie Verspätungen von ankommenden Flügen mit kontrollpflichtigen Umsteigern erschweren diesen Planungs prozess und seine praktische Umsetzung. Diese Situation wird sich noch weiter verschärfen. Der Luftverkehr ist Wachstums branche. Nach den aktuellen Prognosen z. B. von AIRBUS (www.airbus.com/company/ market/ forecast/) wird sich der weltweite Luft verkehr in den nächsten 15 Jahren verdoppeln: Danach beträgt das jährliche Wachstum der sog. Personenkilometer RPK (Revenue Person Kilometer) bis zum Jahre 2033 ca. 4,7 Prozent. Während im Jahre 2013 bereits ca. 6 Billionen Personenkilometer geflogen waren, werden für das Jahr 2033 über 14 Billionen RPK prognostiziert. Da sich in den verbleibenden Jahren die Distanzen zwischen den Flughäfen kaum verändern werden, heißt das, dass alle Beteiligten mit einem ganz erheblichen Anwachsen der Fluggastzahlen in den nächsten Jahren zu rechnen haben. Dies bedeutet ein Vielfaches an zu kontrollierenden Flug gästen, Handund Reisegepäck in immer kürzer werdenden Zeitfenstern. Es wird noch größere Konzentrationen und damit noch mehr Spitzenbelastungen an den Kontrollstellen geben. Die Kontrollinfra strukturen müssen an dieses Wachstum 1 | 2015 angepasst werden, sie müssen mitwachsen. Diese Entwicklungen stellen nicht nur die Bundespolizei vor enorme Herausforde rungen. Dabei wird es in kurz- bis mittelfristiger Sicht darum gehen müssen, die Anstrengungen um optimierte Kontrollprozesse in den bestehenden Flughafen- und Kontrollinfrastrukturen fortzusetzen. Langfristig müssen neue Kontrollmodelle, noch mehr integrierte Lösungen und nachhaltig wirksame Sicherheitskonzepte entwickelt werden. Es wird keine leichte Aufgabe sein, die Sicherheit für den zivilen Luftverkehr auch bei diesen anwachsenden Verkehrsaufkommen zu gewährleisten. Außerdem müssen auch künftige Bedrohungen gegen den zivilen Luftverkehr beachtet werden Die spezifische Gefährdung des zivilen Luftverkehrs wird auf absehbare Dauer Bestand haben und erfordert Kontrollverfahren, die eine zuverlässige Detektion von Sprengstoffen ermöglichen. Die Europäische Union hat mit der Verordnung (EU) Nr. 187 vom 6. Februar 2015, dem Beschluss K (2015) 561 vom 6. Februar 2015, der Verordnung (EU) Nr. 278 vom 19. März 2014 und dem Beschluss K (2014) 1635 vom 17. März 2014 die gemeinsamen Luftsicherheitsstandards angepasst. Die Regelungen treten am 1. März bzw. 1. September 2015 in Kraft. Die Bundespolizei und die in ihrem Auftrag tätigen Sicherheitsunternehmen werden bei der Planung und Umsetzung der modifizierten Kontroll- verfahren weiterhin eng zusammenarbeiten. Es muss uns dabei noch besser gelingen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kontroll stellen mitzunehmen. Wenn sie die neue Kontrolltechnik (Körper scanner und Sprengstoffspürgeräte)souverän beherrschen, wird auch der Gesamt-Kontrollprozess – trotz der zusätzlichen Kontrollschritte bei der Personenkontrolle, bei der intensiveren Nachkontrolle des Handgepäcks und insbesondere an mitgeführten elektronischen Geräten – reibungslos laufen. Hier ist Teamarbeit gefordert. Die „Besatzung“ einer Kontrollstelle muss sich wirklich als Team finden und empfinden. Jede und jeder ist gefordert, das wichtige Ziel, die Sicherheit im Luftverkehr zu gewährleisten, zu erreichen. Dazu bedarf es einer intensiven Kommunikation. Dies betrifft sowohl die Teammitglieder untereinander als auch der höfliche, freundliche Umgang mit den Fluggästen. Viele von ihnen werden das erste Mal vor einem Körperscanner stehen und trotz aller Hinweise unsicher sein, wie sie sich hinstellen und wie sie die Arme halten sollen. Hier kommt es besonders auf eine aktive Kommunikation an. Ein freundlicher Ton und eine konsequente Kontrolle schließen sich nicht aus. Die Internationale Zivilluftfahrt-Organi sation ICAO hat im Oktober2014ihr erstes Symposium über Innovation in der Luftsicher heit durchgeführt. Der für Sicherheit und Erleichterungen zuständige ICAO-Direktor Jim Marriott gab dabei einen Ausblick auf die Kontrollstellen der nächsten Generation. Danach werden stärker noch als bisher Kontrolltechnologien mit dem Wissen der Sicherheitsbehörden, mit Methoden der Verhaltensbeobachtung und der Nutzung der Fluggastdaten verknüpft werden. Vorhandene Daten sollen eine individuelle Risikobewertung der Fluggäste bereits vor den eigentlichen Kontrollen ermöglichen. Außerdem könnten biometrische Daten bei der Überprüfung der Identität von Fluggästen und der Festlegung angemessener Kontrollintensitäten helfen. (ICAO Journal 2/2014, S. 28) Auf absehbare Zeit wird es also keine technische Wunderlösung geben. Auf absehbare Zeit werden wir uns also auf das Urteil der Menschen verlassen, die den Fluggästen einen Sicherheitsservice bieten und die immer komplizierter werdende Kontrolltechnik bedienen. Diese Menschen müssen wir mitnehmen. Dazu gehören eine fundierte Ausbildung und eine an den aktuellen Entwicklungen angepasste Fortbildung; dazu gehören adäquate Arbeitsbedingungen für diese besonders verantwortungsvolle Aufgabe; dazu gehört ein Ambiente der Kontrollstellen, das Kontrollierte und Kontrollierende anspricht; dazu gehört, die Anerkennung und das Verständnis für eine Tätigkeit zu fördern, die im Alltag routiniert abläuft, bei der wir uns dennoch keine Fehler leisten dürfen. AVIATION 9 1 | 2015 Ein Bekenntnis zur Zusammenarbeit von Bundespolizei und BDSW Von Peter Niggl „DIE 7. LUFTSICHERHEITSTAGE des Bundes verbandes der Sicherheitswirtschaft und Bundespolizeipräsidiums sind ein Bekenntnis. Die Bundespolizei bekennt sich einmal mehr zu einer aufgeschlossenen Zusammenarbeit mit den Sicherheitsunternehmen, die für die Bundespolizei die Fluggast- und Gepäckkontrollen ausführen.“ Mit dieser grundsätzlichen Aussage stellte Dr. Franz Palm, Vizepräsident der Bundespolizei, in seinem Grußwort zu Beginn der Konferenz in Potsdam klar, dass der bisher eingeschlagene Weg – bei allen notwendigen Verbesserungen – weiter beschritten werden muss. Mit dieser grundsätzlichen Positionierung sandte der Redner auch eindeutige Signale an die Polizeigewerkschaften DPolG und GdP, die nach dem Bekanntwerden von Sicherheitsmängeln auf dem Flughafen Frankfurt/M. die bisherige Praxis der Kontrollen in Frage stellten. Ein Tenor der sich in den Beiträgen vieler Redner widerspiegelte. BDSW-Präsident Gregor Lehnert hob in seiner Begrüßungsrede vor den rund 300 Teilnehmern die besondere Stellung der Luftsicherheitstage, zu denen es „keine vergleichbare Veranstaltung in Europa“ gibt, hervor. Lehnert setzte sich dezidiert mit den Lohnforderungen der Gewerkschaft ver.di für die Luftsicherheitsassistenten auseinander und gab seiner Hoffnung Ausdruck, die Gewerkschaft möge einsehen, dass sich die Lohnerhöhungen der vergangenen Jahre nicht wiederholen lassen. Auch die Polizeigewerkschaften DPolG und GdP wurden vom BDSW-Präsidenten kritisiert. Lehnert hatte kein Verständnis für das populistische Infragestellen der bewährten Praxis der Luftsicherheitskontrollen, nachdem der eigentlich als geheim eingestufte Bericht über Sicherheitsmängel am Frankfurter Flughafen den Weg in die Redaktion von „Bild am Sonntag“ gefunden hatte. Das öffentliche Interesse an der Luftsicherheit sei noch immer sehr hoch, konstatierte Peter Beiderwieden vom Bundesministerium des Innern. Das sei angesichts von 208 Millionen Passagieren auf deutschen Flughäfen – die Hälfte davon Einsteiger – auch nicht verwunderlich. Beiderwieden, Abteilungsleiter B „Angelegenheiten der Bundespolizei“ beim BMI, verdeutlichte an einigen Beispielen, dass die Attraktivität des zivilen Luftverkehrs als terroristisches Anschlagsziel ungebrochen ist. Besorgt zeigte er sich, dass man in dem der Terrorgruppe al-Qaida zugeschriebenen Internet-Magazin „Inspire“ ungewöhnlich detaillierte Anleitungen zu Anschlägen auf den zivilen Luftverkehr lesen könne. Insbesondere werde auch auf den Typus des unabhängig agierenden Einzel täter abgestellt, einer Entwicklung, die man im BMI mit großer Sorge verfolge. Beiderwieden verwies auf die Foto: Oliver Arning 10 AVIATION PETER NIGGL ist freier Journalist. Er beschäftigt sich seit Jahren mit Fragen der privaten Sicherheit. bevorstehende flächendeckende Einführung von Körperscannern nach EU-Recht zum 1. September diesen Jahres zu einer deutlichen Erhöhung der Sicherheit. Er gehe jedoch davon aus, dass diese technische Umstellung zunächst nicht ohne längere Wartezeiten an Kontrollstellen zu bewerkstelligen sein wird. Ein komplexes Bild der Gefahren, die von den terroristischen Gruppen al Qaida und Islamischer Staat ausgehen, zeichnete der Terrorismus-Experte und stellvertretende Chefredakteur des ZDF, Elmar Teveßen. Seiner Kenntnis nach geben Terroristen ihren Mitläufern den Rat, für Anschläge auf den Luftverkehr vor allem Flughäfen zu nutzen, bei denen die technischen Voraussetzungen der 1 | 2015 Blick ins Plenum. Foto: Bundespolizei Kontrollen nicht auf dem neusten Stand sind. In einem Bericht von Darby LaJoye von der US-amerikanischen Transportation Security Administration (TSA), der selbst nicht nach Potsdam kommen konnte, wurde das Verhalten eines Einzeltäters beim Überfall auf den Flughafen von Los Angeles (LAX) beschrieben. Am 1. November 2013 hatte ein 23-jähriger Täter am Airport LAX einen Beamten der TSA erschossen und sieben Personen schwer verletzt. Besonders hervorgehoben wurde in der Darstellung des Vorfalls, dass zwischen dem Eingang des ersten Notrufes und dem Überwältigen des Täters lediglich vier Minuten vergangen seien, was für einen sehr präzisen und gut vorbereiteten Einsatzplan der Sicherheitskräfte spricht. Ein Gesichtspunkt, der einer besonderen Betrachtung wert ist, ist der „Informationsdruck“, der bei solchen Ereignissen entsteht. Reisende, die Angst haben, ihr Flugzeug zu verpassen, Abholer die sich um ihre Gäste Sorgen machen usw. Dabei entsteht ein ungeheures Aggressions potenzial. Schlussfolgerung von LaJoye: „Menschen, die informiert sind, verhalten sich anders.“ Der neu gewählte Vorsitzende des Fachausschusses Aviation im BDSW und Arbeitsdirektor der FraSec GmbH, Rainer Friebertshäuser,beschäftigte sich in seinen Ausführungen ebenfalls mit dem „reflex artigen Reagieren der Polizeigewerkschaften auf das EU-Audit“, das in Frankfurt statt gefunden und Mängel sichtbar gemacht hat. Er glaube jedoch nicht, so Friebertshäuser, „dass die öffentliche Hand alles besser macht als die privaten Träger.“ Technischen Aspekten der verbesserten Fluggast- wie der Gepäckkontrolle widmete Polizeidirektor Rainer Weinzierl vom Bundespolizeipräsidium Lübeck seine Ausführungen, wobei die Sprengstoffdetektion einen großen Stellenwert hat. Insgesamt prägten Informationen über technische Neuerungen in den Luftsicherheitskontrollen neben der Erkenntnis, dass der bewährte Weg in der Zusammenarbeit von Bundes polizei und BDSW weiter beschritten werden Foto: Oliver Arning AVIATION 11 1 | 2015 12 Rainer Weinzierl, Bundespolizeipräsidium Foto: Bundespolizei Cornelius Toussaint, CONDOR Schutz- und Sicherheitsdienst. Foto: Bundespolizei Mart Vergouwen, I-SEC Nederland Foto: Bundespolizei muss, die Ausführungen der Redner auf den 7. Luftsicherheitstagen. Sehr erfreut über die Einladung zeigte sich Ilja Schulz, Präsident der Pilotenvereinigung Cockpit, dessen Organisation zum ersten Mal auf den Luftsicherheitstagen das Wort ergreifenkonnte. Er vertrat die Auffassung, dass zu einem Gefüge der Luftsicherheit auch die Piloten gehören müssen. Das einfachste Beispiel hierfür sei vielleicht der „Unruly Passenger“. Ein entsprechend ausgebildeter Kämpfer könne auch völlig ohne Waffen ein Bedrohungsszenario an Bord aufbauen. So entstehe schnell eine Luft- und Flugsicherheitsrelevante Situation. Schulz bemängelte: „Leider gibt es in Deutschland keine Meldekette, die jederzeit den direkten Informations austausch von Pilot und Bundespolizei ermöglicht.“ Andere Länder seien an dieser Stelle schon viel weiter. In Holland, England, Schweiz, USA und Kanada seien Piloten bei allen relevanten Terminen und Entscheidungen im Bereich der Luftsicherheit eingebunden. Dr. Steffen Richter vom Bundespolizei präsidium befasste sich mit den bevorstehenden erhöhten Anforderungen an die Luftsicherheitskontrollen, und äußerte die Befürchtung, dass die privaten Dienstleister nicht in der vorgegebenen kurzen Frist ausreichend zusätzliches Personal rekrutieren könnten. Für die kommenden 15 Jahre prog nostizierte er eine Verdoppelung des Weltluftverkehrs, was auch die Anforderungen an die Luftsicherheitskontrollen vor gewaltige Herausforderungen stelle. Dr. Richter war die Frage nach einer Vision für die Luftsicher heitskontrollen der Zukunft auf. Und bemerkte ebenfalls mit Blick auf aktuelle Kampagnen: Allein die Rückübertragung an staatliche Stellen sei kein Garant, dass alles besser wird. Er vertrat in seinem Beitrag auch die Ansicht, die für die Luftsicherheit verantwortlichen Institutionen müssten sich auf Szenarien einstellen, die über ihre eigentliche Zuständigkeit hinausgehen. Als Beispiel führte er den Anschlag vom 18 Juli 2012 auf eine israelische Reisegruppe auf dem Parkplatz des Flughafens Burgas in Bulgarien an. Die Bundestagsabgeordnete Anita Schäfer (CDU) versuchte in ihrem Beitrag die Zuhörer von den Vorzügen des bayerischen Beispiels – bei denen der Freistaat praktisch die Hand auf den Kontrolldienstleistern hat – zu überzeugen. Als „modellhaft für andere Länder“ sah auch der Züricher Professor Dr. Adrian Schwaninger die Luftsicherheitstage. Hier werde syste matisch Gefahrenanalyse betrieben, die in diesen Tagen besonders wichtig sei. Das Zusammenspiel von Mensch und Technik bei der Erkennung von (immer neuen) Gefahren stand dann auch im Mittelpunkt seiner Ausführungen. Ein praktisches Beispiel für die Umsetzung von Mensch und Technik bei den Passagierkontrollen lieferte Mart Vergouwen, General Manager der I-SEC Niederlande, anhand der Erfahrungen am Amsterdamer Flughafen Schipol. Das Sicherheitsunternehmen I-SEC, das in Deutschland auch an den Flughäfen Frankfurt und Hannover im Einsatz ist, setzt unter anderem auf eine dynamische Steuerungder Passagierströme an den neu gestalteten Kontrollstellen. Mit einem Überblick von Mathias Grell von der Bundespolizei über einige technischorganisatorische Neuerungen bei den Passkontrollen und der Einrichtung sogenannter eGates an den Airports, endeten die dies jährigen Luftsicherheitstage. Foto: Bundespolizei Musikalischer Aperitif: Die Saitentänzer (Orchester der Musikschule Johann Sebastian Bach, Potsdam). Foto: Bundespolizei AVIATION 1 | 2015 Alle Fotos dieser Seite: Oliver Arning. Hauke Blohm, Bundespolizeipräsidium. Prof. Dr. Adrian Schwaninger, stv. Direktorund Leiter Institut MikS, Chairman von CASRA. Gregor Lehnert, Präsident des BDSW. Dr. Christian Fenster, VDI-Technologiezentrum. Dr. Franz Palm, Vizepräsident des Bundespolizeipräsidiums. Elmar Theveßen, ZDF. Peter Beiderwieden, Bundesministerium des Innern. Rainer Friebertshäuser, Vorsitzender des FA Aviation im BDSW. Ilja Schulz, Präsident der Vereinigung Cockpit. Anita Schäfer, MdB. Dr. Steffen Richter, Bundespolizeipräsidium. AVIATION 13 WHO IS WHO Who-is-Who der Luftsicherheit in Deutschland 14 Securitas GmbH Aviation Service International Mittelstr. 5a 12529 Berlin-Schönefeld Pond Security Service GmbH Rückinger Str. 12 63526 Erlensee www.securitas.de www.pond-security.com KÖTTER Aviation Security GmbH & Co. KG Wilhelm-Beckmann-Str. 7 45307 Essen I-Sec Deutsche Luftsicherheit GmbH Langer Kornweg 19-23 65451 Kelsterbach www.koetter.de www.i-sec.com DSW Deutscher Schutz- und Wachdienst GmbH + Co. KG Hannoversche Str. 91-95 49084 Osnabrück CONDOR FLIM GmbH, Süd-West Winnipeg Avenue B112 77836 Rheinmünster www.piepenbrock.de www.condor-sicherheit.de All Service Sicherheitsdienste GmbH Karl-von-Drais-Str. 16-18 60435 Frankfurt Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbH Fraunhoferstr. 10 90409 Nürnberg www.all-service.de www.nwsgmbh.de · UNSERE MITGLIEDER · WHO IS WHO Aviation Security – Sicherheitslösungen für die Luftfahrt SECURITAS AVIATION bietet für die speziellen Herausforderungen des Luftverkehrs effiziente und nachhaltige Sicherheitsdienstleistungen an. Dabei sorgen unsere 3.000 Mitarbeiter an allen bedeutenden nationalen Flughäfen für die Sicherheit im Luftverkehr. Zu unseren langjährigen und insbesondere zufriedenen Kunden zählen vor allem Flughafenbetreiber, Behörden, Fluggesellschaften sowie Luftfracht-Unternehmen. Zusätzlich bieten wir allen an den Flughäfen agierenden Unternehmen, Hotels, Shops, Banken und Gastronomiebetrieben klassische Bewachungstätigkeiten, besonders sensible Luftsicherheitsmaßnahmen und technische Lösungen an, wie beispielsweise die Investition in Röntgenprüfanlagen, Zutrittskontrollsysteme und intelligenten Remote Video Solutions. Als Teil eines internationalen Konzerns können wir auf globales Expertenwissen zurückgreifen und von unseren internationalen Erfahrungen in der Luftsicherheit in 25 Ländern mit 25.000 Mitarbeitern auf über 200 Flughäfen weltweit profitieren. Um den hohen Anforderungen gerecht zu werden, verfügen wir nicht nur über eine leistungsstarke operative Organisationsstruktur, sondern auch über eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung. In Berlin haben wir hierfür beispielsweise in 2014 ein eigenes Aus- und Fortbildungszentrum im Lufthansa Flight Trainings Center eröffnet. Securitas Aviation ist personalstärkster Dienstleister für die Luftsicherheit im BDSW und engagiert sich dort für die Weiterentwicklung der Branche. Kontakt: Dirk Fischlein M.A. Securitas GmbH Aviation Service International Mittelstraße 5a · 12529 Schönefeld (Berlin) Tel. +49 30 6521417-10 Mail: [email protected] Internet: www.aviation.securitas.de KÖTTER CBT: Online fit für die Flughafensicherheit Schulungsprogramm geht weit über EUVorschriften hinaus / Simulation von Röntgen bildern ermöglicht authentisches Training RUND 7.000 RÖNTGENBILDER von Gepäck-, Waren- und Frachtkontrollen; EchtSimulation nach Vorbild gängiger Flughafenkontrollen; statistische Auswertungsmöglichkeiten: Das in Eigenregie entwickelte und webbasierte Schulungsprogramm KÖTTER CBT bietet vielfältige Möglichkeiten für die Aus- und Weiterbildung von Luftsicherheitsassistenten bzw. -kontrollkräften, die Aufgaben gemäß §§ 5, 8 und 9 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) übernehmen. „Die Simulation von realen Röntgenbildern ermöglicht ein effizientes und authentisches Training“, sagt Klaus Wedekind, Geschäfts führer von KÖTTER Aviation Security und KÖTTER Airport Security. „Das KÖTTER CBT erfüllt nicht nur die Mindestvorgaben der EU-Verordnung, sondern geht weit darüber hinaus.“ Die Praxis funktioniert so: Auf dem Monitor erscheinen nacheinander zufällig ausgewählte Röntgenbilder, die u. a. gefährliche oder verbotene Gegenstände zeigen und innerhalb einer vorgegebenen Zeit zu bewerten sind. Die Qualität entspricht der von realen Röntgenanlagen. Unmittelbar nach Abschluss jeder · UNSERE MITGLIEDER · Einheit erhält der Nutzer seine individuelle Bewertung anhand eines „Ampel-Systems“ und erklimmt je nach Ergebnis die nächste Schwierigkeitsstufe. Zum Trainingsende werden sämtliche Ergebnisse aufgelistet. Der Mitarbeiter hat so die Möglichkeit, sich noch einmal mit den bearbeiteten Bildern auseinanderzusetzen. Kontakt: KÖTTER Aviation Security Tel. +49 201 2788-388 Mail: [email protected] 15 WHO IS WHO Der Spezialist für Luft- und Flughafensicherheit TRADITION UND ERFAHRUNG zeichnen den Deutschen Schutz- und Wachdienst (DSW) aus. Als erster privater Dienstleister übernahm das Unternehmen 1974 die hoheitlichen Fluggastkontrollen auf den Berliner Flughäfen. Seit mehr als vierzig Jahren genießt der DSW als verantwortungsbewusster Dienstleister die Anerkennung von Bundespolizei, Flughäfen und Airlines. Gemäß §§ 5, 8 und 9 des Luftsicherheits gesetzes erbringt das Unternehmen Fluggast-, Gepäck-, Personal- und Warenkontrollen, die Umfeldabsicherung sowie Flugzeug überwachungen. Gegenwärtig ist der DSW mit Fluggastkontrollen an den Verkehrsflug häfen der Hansestädte Bremen und Hamburg beauftragt. Das Unternehmen setzt auf die kontinuierliche Aus- und Weiterbildung seiner Mitarbeiter. Dabei bedient sich der DSW seiner firmeninternen, AZAV-zertifizierten Akademie. Unter anderem werden hier Luftsicherheitsassistenten und -kontrollkräfte sowie Sicherheitsbeauftragte und Ausbilder bekannter Versender ausgebildet und weiterqualifiziert. Die Muttergesellschaft des DSW, die PiepenbrockUnternehmensgruppe, ist seit ihrer Gründung im Jahr 1913 ein inhaber geführtes Familienunternehmen. Seine Kunden entlastet Piepenbrock durch ein breit gefächertes Dienstleistungsspektrum in den Geschäftsbereichen Facility Manage- ment, Gebäudereinigung, Sicherheit und Instandhaltung. Mit rund 800 Standorten, 70 Niederlassungen und 27 000 Mitarbeitern ist Piepenbrock ein zuverlässiger Partner, der mit individuellen Leistungspaketen auf die Anforderungen seiner Kunden eingeht. Kontakt: Nicole Oppermann, Geschäftsführerin DSW Deutscher Schutz- und Wachdienst GmbH + Co. KG Hannoversche Str. 91–95 · 49084 Osnabrück Tel. +49 541 5841-441 Fax +49 541 5841-464 Mail: [email protected] Web: www.piepenbrock.de Anerkannt excellente Qualität* DAS ZEICHNET DIE ALL SERVICE SICHERHEITSDIENSTE AUS: DDSpezialisierung im Bereich der Luftsicherheit DDModerne 24-Stunden besetzte VdS „C“ zertifizierte Notruf- und Serviceleitstelle (DIN EN 50518) mit 25.000 Kunden DDBike Security – Motorradstaffel für flexible Einsätze DDQualitätsmanagementteam für transparente Prozesse DD1.100 motivierte und zuverlässige Mitarbeiter DDFreundliche, flexible und zuverlässige Umsetzung der Leistungen DDBundesweite Abwicklung der Aufträge * Als erster Sicherheitsdienstleister in Deutschland ausgezeichnet mit „Recognised for Excellence“ beim Ludwig-Erhard-Preis 2012 16 · UNSERE MITGLIEDER · Kontakt: Serife-Tülay Özkazanc, Prokuristin, Marketing- und Vertriebsleiterin All Service Sicherheitsdienste GmbH Karl-von-Drais-Str. 16-18 60435 Frankfurt Tel. +49 69 95423-252 Mail: [email protected] Internet: www.all-service.de WHO IS WHO Flugsicherheit erlaubt keine Fehler KEINE KOMPROMISSE HINSICHTLICH AUSBILDUNG UND QUALITÄT unseres Personals - Dieser Leitgedanke ist integraler Bestandteil unserer Unternehmenskultur und ist insbesondere in der Luftsicherheit unerlässlich. Unsere beanstandungslosen Sicherheitsdienstleistungen nach § 8 und § 9 des Luftsicherheitsgesetzes für Luftsicherheitsbehörden, Flughafenbetreiber und Luftfahrtunternehmen zeugen von diesem Qualitätsanspruch. Mit diesem Anspruch haben wir in den letzten Jahren nicht nur unsere zivilen Kunden in Deutschland überzeugen können. Die Pond Security Service GmbH sichert alle Passagierflughäfen der US-Regierung auf deutschem Boden – eine der anspruchsvollsten Aufgaben in diesem sensiblen Feld. Neben der Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen arbeitet die POND Security Service GmbH eng mit dem Flughafenbetreiber und den Luftfahrtunternehmen zusammen und unterstützt diese bei der Erstellung des Luftsicherheitsplans, des Sicherheitsprogramms und dem Schulungsprogramm für Sicherheitspersonal nach den Luftsicherheitsnormen. Darüber hinaus stellen wir bei hochgefährdeten Objekten bewaffnete Sicherheitskräfte zur Verfügung, unterstützen diese mit LBA-zertifizierten Sprengstoffspürhunde teams. Zusätzlich bringen wir Sicherheits technik wie elektronische Zutrittskontroll systeme bis hin zu Röntgen-Gepäckprüfanlage mit dem dazu ausgebildeten Fachpersonal zum Einsatz. Kontakt: Michael Horky, Leiter Vertrieb Pond Security Service GmbH Rückinger Straße 12 · 63526 Erlensee Tel. +49 6183 8063-46 Fax +49 6183 8063-50 Mail: [email protected] Internet: www.pond-security.com Der Spezialist für Luftsicherheit DIE I-SEC INTERNATIONAL SECURITY B.V. wurde im Jahr 2005 gegründet und hat sich auf die Leistung von branchenoptimierten Sicherheitsservices für die Luftfahrt weltweit spezialisiert. In internationalem Umfeld beschäftigen wir uns ausschließlich mit Aufgaben im Bereich der Luftsicherheit. Dazu gehören Sicherheitsdienstleistungen wie z. B. Profiling, Kontrollen an Personal- und Passagierkontrollstellen, die Überprüfung von aufgegebenem Reisegepäck und im Rahmen der Fracht-Sicherheit, aber auch die Beratung unserer Kunden. Zusätzlich bietet das Unternehmen standardisierte und maßgeschneiderte Schulungen für Sicherheits-Personal und Management an. Das Unternehmen profitiert vom breitgefächerten Know-how und von internationa- ler Erfahrung aus Einsätzen, die sich auf über zwei Jahrzehnte intensiver Beschäftigung im Bereich der Luftsicherheit erstrecken. In vielen europäischen Ländern wurden bereits I-SECTochtergesellschaften gegründet, um lokal effiziente Sicherheitsservices für die Luftfahrt anbieten zu können. Zusätzlich wurden von I-SEC Verträge über Dienstleistungen für spezialisierte Sicherheitsservices mit großen US-Lufttransportunternehmen an verschiedenen Standorten in Europa abgeschlossen. Heute arbeitet I-SEC in den Niederlanden, Großbritannien, Deutschland, Dänemark, Portugal, Frankreich, Russland, Spanien, Italien, Belgien, Ungarn, der Schweiz und in Japan. In Deutschland sind wir derzeit an den Standorten Frankfurt und Hannover aktiv. · UNSERE MITGLIEDER · Kontakt: I-Sec Deutsche Luftsicherheit GmbH Langer Kornweg 19 · 65451 Kelsterbach Tel: +49 69 365 065 089 Fax: +49 69 257 385 690 Mail: [email protected] 17 WHO IS WHO Wir sorgen für Sicherheit SEIT 1978 SORGT DIE CONDOR-GRUPPE mit Hauptsitz in Essen und rund 950 Mitarbeitern bundesweit für Sicherheit. Vier Flughäfen und verschiedene Frachtunternehmen und Speditionen werden im Bereich der Luftsicherheit von der CONDOR FLIM betreut. Zu den Dienstleistungen, die von CONDOR erbracht werden, zählen Fluggastkontrollen (§ 5 LuftSiG), Sicherungsmaß nahmen von Flughafenbetreibern (§ 8 LuftSiG) wie auch die Frachtkontrolle (§ 9 LuftSiG). Hinzu kommen klassische Bewachungsleistungen, z. B. die Überwachung von Objekten (Alarm, Video) und Fahrzeugen (GPS mit europaweitem Interventionsnetz) über die CONDOR Notruf- und Serviceleitstelle. 2013 wurde die Aus- und Fortbildung von eigenem wie externem Luftsicherheitsperso- nal in eine eigenständige, AZAV-zertifizierte Akademie ausgelagert. Sämtliche Schulungen und Fortbildungen richten sich nach den neuesten rechtlichen Grundlagen und werden durch Ausbilder mit jahrelanger operativer Erfahrung im Luftsicherheitsbereich, die von verschiedenen Bundes- und Landesluftsicherheitsbehörden zugelassen sind, durchgeführt. Im Rahmen der Fortbildung (Röntgenbilderkennung) wird ein CONDOR-eigenes Online-Fortbildungsprogramm (BildschirmAuswertungs-System „BAS“) genutzt. BAS ist von verschiedenen Luftsicherheitsbehörden anerkannt und wird von diesen auch für die eigene Jahresfortbildung genutzt. Neben der „klassischen“ Luftsicherheit bietet CONDOR ebenfalls Schulungen für die sogenannten „sonstigen Stellen“ wie z. B. für bekannte Versender oder reglementierte Beauftragte an – womit CONDOR den Bereich der Luftsicherheit komplett abdeckt. Kontakt: Lutz Wehrmeier, CONDOR FLIM GmbH, Süd-West Tel. +49 40 570 16 390 Christian Randzio, AZAV-zertifizierte Akademie CONDOR Schutz- und Sicherheitsdienst GmbH Ruhrtalstraße 81 · 45239 Essen-Werden Tel. +49 201 84153-302 Internet: www.condor-sicherheit.de Mit Sicherheit abheben! DIE NÜRNBERGER WACH- UND SCHLIESSG� GESELLSCHAFT MBH (NWS) leistest seit über 30 Jahren mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen wesentlichen Beitrag für ein sicheres Flugerlebnis. Steigende Zahlen bei Fluggästen und in der Luftfracht machen Flughäfen zu bedeutenden Standort- und Wirtschaftsfaktoren. Zeitgleich steigen die Anforderungen an Fluggast- und Luftfrachtsicherheit. Mit persönlicher Beratung, passgenauen Lösungen und motivier tem, gut ausgebildetem Personal sowie dem Einsatz modernster Technik begegnet das Unternehmen den Anforderungen. Eine hauseigene Schulungsakademie sorgt für Nachhaltigkeit in der Dienstleistungsqualität. 18 Die NWS unterstützt Behörden, Flughäfen, Fluggesellschaften, Partnerunternehmen, reglementierte Beauftragte und bekannte Versenderin der Umsetzung der Vorgaben des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) und der EU (VO) 300/2008. Das Nürnberger Sicherheitsunternehmen setzt Mitarbeiter als Luftsicherheitsassisten ten nach LuftSiG § 5 ein. Gemäß LuftSiG § 8 werden neben Personal-, Waren- und Fahrzeugkontrollen auch die Sicherung von Flughafenbereichen gegen unberechtigten Zugang sowie die Zutrittskontrolle berechtigter Personen durchgeführt. Auch für die im LuftSiG § 9 geforderten Sicherheitsvorkehrungen bietet das Unter- · UNSERE MITGLIEDER · nehmen passende Lösungen. Frachtkontrollen unterstützen eine sichere Lieferkette. Werkschutzkräfte verfügen über Überprüfungen und Schulungen, um bei bekannten Versendern eingesetzt werden zu können. Mit Kooperationspartnern werden kundenspezifische CBT-Schulungen durchgeführt. Kontakt: Stefan Dresing Leiter Vertrieb und Marketing Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft mbH Fraunhoferstr. 10 · 90409 Nürnberg Tel. +49 911 51996-384 1 | 2015 Termine BERLIN 23. April 2015 CoESS - 5. European Summit ESSEN 11. Juni 2015 VBG Sicherheitsforum 2015 27. - 30. September 2016 security essen 2016, Essen 31. Mai – 2. Juni 2015 ESTA Annual Business Conference LEIPZIG 28./29. September 2015 ALVARA Innovationstage 14. September 2015 Gemeinsame Ausbildungstagung von BDA und BDSW 3./4. November 2015 WirtschaftsWoche Zahlungsgipfel und Fachtagung Bargeldlogistik 10. November 2015 Ordentliche Jahresmitglieder versammlung der BDGW MÜNCHEN 21. Mai 2015 Ordentliche Jahresmitgliederversammlung des BDSW TERMINE 19 1 | 2015 Ein Konzept muss sein – doch in keinem Regelwerk steht, wie es zu erstellen ist Von Klaus Henning Glitza SICHERHEITSKONZEPTE SIND DER DOKUMENTIERTE NACHWEIS, welche Maßnahmen zur Erfüllung der erforderlichen und zumutbaren Sicherungspflichten des Veranstalters oder Betreibers getroffen werden. Doch wie und auf welcher Grundlage ein ganzheitliches Sicherheitskonzept zu erstellen ist, „wird in keinem Regelwerk oder allgemeingültigen Vorschriften näher erläutert“, konstatiert Manuel Huber, Student im 5. Fachsemester des Studiengangs Security and Safety Engineering an der Hochschule Furtwangen. Es werde lediglich gefordert, dass die Konzeptverfasser fachlich und persönlich der Aufgabe gewachsen sein müssten. Auch die Musterversammlungsstättenverordnung (MVStättVO) helfe in dieser Hinsicht wenig weiter, führt der künftige Bachelor of Science in seiner jüngst vorgelegten Studien arbeit „Gegenüberstellung verschiedener Struktur- und Inhaltsempfehlungen von Sicherheitskonzepten“ aus. Es würden lediglich drei Punkte, nämlich • Mindestzahl der Kräfte des Ordnungsdienstes gestaffelt nach Besucherzahlen und Gefährdungsgraden, • Festlegung der betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen sowie • Festlegung der allgemeinen und besonderen Sicherheitsdurchsagen als Anforderungen an ein Sicherheitskonzept genannt. Jedem Fachmann ist jedoch bewusst, dass ein Sicherheitskonzept, das ausschließlich auf diesen Teilaspekten der Veranstaltungssicherheit beruhte, in gefährlichem Maße lückenhaft wäre, obwohl es de facto mit der MVStättVO konform ginge. Diese mehr als unbefriedigende Ausgangslage hat Manuel Huber zum Anlass genom- 20 WIRTSCHAFT UND POLITIK men, drei Struktur- und Inhaltsempfehlungen für Sicherheitskonzepte einem Vergleich zu unterziehen. Es handelt sich dabei um den Orientierungsrahmen aus Nordrhein-Westfalen (NRW), die Handreichung der Landeshauptstadt München und das Konzept der Firma Vabeg Eventsafety Deutschland. „Ein strukturiertes, transparentes und fachlich fundiertes Verfahren sowie die systematische Nachbereitung für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu entwickeln“, sei das erklärte Ziel des 2012 vorgelegten Orientierungsrahmens des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW, macht Manuel Huber deutlich. In diesem Dokument finde sich unter anderem ein Musteraufbau für ein Sicherheitskonzept, das die wichtigsten Sicherheitsfragen beinhaltet. Das bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen umfassende Werk sei „jedoch nicht abschließend ausgearbeitet, da je nach Veranstaltung und Ort zusätzliche Maßnahmen berücksichtigt werden müssen“. Das Dokument „Sicherheitsrechtliche Beurteilung und Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutzbei Großveranstaltungen. Eine Handreichung für Sicherheitsbehörden, Polizei und Brandschutzdienststellen“, den das Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München ebenfalls 2012 veröffentlichte, richtet sich nach den Worten von Manuel Huber an Veranstalter, Sicherheitsbehörden, Polizei und der Sachbearbeitung in München. „Ziel dieser Handreichung ist es, die Behörden bei der Durchführung von Veranstaltungen ohne bestimmten Veranstalter, oder Verantwortlichen (zum Beispiel Silvester-Feier in der Fußgängerzone) zu unterstützen“, um Schäden zu vermeiden oder zu begrenzen, erläutert der Studierende. Zu diesem Zwecke KLAUS HENNING GLITZA, ehemaliger Redakteur der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, Träger des Deutschen Förderpreises Kriminalprävention (Stiftung Kriminalprävention, Münster), ist seit 2003 als Fachjournalist für Sicherheitsfragen tätig. würden die Grundzüge einer Risiko- und Gefährdungsbeurteilung beschrieben, die auf Einflussfaktoren, Schadensfälle und die Eintrittswahrscheinlichkeit eingeht. Beim Vabeg-Konzept folgte nach einer kurzen Zusammenfassung und einer grafischen Übersicht über die relevanten Punkte der Veranstaltungssicherheit eine Genehmigungsvorlage, die zusammen mit diversen Behörden erarbeitet wurde. Im nächsten Abschnitt der ganzheitlichen Planung werde auf die Adressen der unterschiedlichen Verantwortungsträger eingegangen. Diesem Gesamtüberblick schließe sich die Bearbeitung des Sicherheitskonzeptes an, mit dem die Kerninhalte der Veranstaltungssicherheit abgearbeitet werden. Die Gegenüberstellung verdeutlicht laut Manuel Huber die unterschiedlichen Heran gehensweisen der drei Herausgeber. So beginne der Orientierungsrahmen NRW mit den Verantwortlichkeiten und beleuchte dann unter anderem die thematischen Schwerpunkte: Veranstaltungsbeschreibung, Gefährdungsanalyse und Beschreibung der Infrastruktur auf dem Gelände sowie der Wege und Flächen. Die Handreichung beginne gleichermaßen mit dem Allgemeinen und beschreibe anschließend die Verantwortlichkeiten. In der Folge werde der Sicherheits- / Krisen- 1 | 2015 Ergänzende Informationen: Handreichung (kostenlos): www.agbf.de/pdf/Handreichung_Sicherheitsbehoerden.pdf Orientierungsrahmen NRW (kostenlos): www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/gefahrenabwehr-feuerwehr-katastrophenschutz/grossveranstaltungen.html Vabeg: www.vabeg.com Download der Studienarbeit Manuel Huber: www.vabeg.com/publikationen/news-stellungnahmen/news/502-gegenueberstellung-verschiedener-strukturinhaltsempfehlungen-von-sicherheitskonzepten stab des Veranstalters und dessen Aufgaben definiert. Anschließend würden die Rettungswege beschrieben und die Störungsszenarien und Risiken benannt. Zum Schluss würden Räumungskonzept, Verkehrskonzept, Brandschutz, Ordnungskonzept und Sanitätskonzept nacheinander abgearbeitet. Das Vabeg-Konzept rücke dagegen die Grundangaben an die erste Stelle. Danach werde auf Brandschutz und Sicherheitstechnik eingegangen. Anschließend arbeite sich das Konzept von außen nach innen vor: „Es beginnt mit der Umgebung und dem Umfeld und geht über zu dem Überpunkt Zugang, Innenraum und Szenenfläche“. Es folgten Informationen zu allen weiteren organisatorischen Themen. Auch auf Waffen, Gesundheit, Reinigung, Gesundheitsschutz in der Gastronomie und Umwelt werde eingegangen. Den Schlusspunkt bilde das Risiko management mit einer Ergebnisdarstellung. Im Vergleich habe sich das Vabeg-Konzept als das ausführlichste Werk erwiesen, zumal es alle Inhalte des Orientierungsrahmens NRW sowie der Handreichung an die Sicherheitsgewerke aus Bayern verarbeitet, zieht der Student eine Bilanz. Als zu kritisierenden Punkt des Orientierungsrahmens bezeichnet Manuel Huber, dass zum Beispiel Mülltonnen und das Abfallmanagement neben Löschmitteln im Unterpunkt „Sonstige Gegenstände und Einrichtungen“ genannt werden. Ein Nachteil der Handreichung aus Bayern sei die Priorisierung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, wodurch einige wichtige Bereiche wie die Bewertung der Veranstaltungstechnik vernachlässigt würden. Abschließend fasst der Studierende zusam- Der Autor der Studienarbeit: MANUEL HUBER, Student im 5. Fachsemester des Studien gangs Security and Safety Engineering an der Hochschule Furtwangen. Seine Studienarbeit beschäftigt sich mit drei interschiedlichen Struktur- und Inhaltsempfehlungen von Sicherheitskonzepten. men, dass Sicherheitskonzepte einen wichtigen Bestandteil in der Veranstaltungsbranche darstellten und weiterhin ein großer Entwicklungsbedarf in Bezug auf die Sicherheitskonzepte bestehe. Alle drei Konzepte zeichneten sich nach seinen Worten durch ein sehr großes Know-how aus. Jedoch sollte dies einerseits zukünftig weiterentwickelt werden und andererseits einen engeren Rechtsrahmen erlangen, so dass die Erstellung solcher Konzepte letzten Endes geschultem und fachkundigem Personal vorbehalten bleibe. „Durch Fachpersonal kann gewährleistet werden, dass die komplexen Zusammenhänge der verschiedenen zu berücksichtigenden Regelwerke sinnvoll und richtig umgesetzt werden“, hebt Manuel Huber hervor. WIRTSCHAFT UND POLITIK 21 1 | 2015 Bündnis für mehr Sicherheit in den Kommunen Gemeinsame Tagung des Deutschen Städteund Gemeindebundes und des Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft Von Silke Wollmann AM 2. DEZEMBER 2014 fand in Osnabrück erstmal die gemeinsame Tagung zum Thema „Bündnis für mehr Sicherheit in den Kom munen“ statt. Die Tagung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) und des BDSW Bundes verband der Sicherheitswirtschaft setzte sich mit der Sicherheit von Bürgern und dem örtlichen Handel auseinander. „Für die Bürgerinnen und Bürger sind Sicherheitsgefühl wie auch die Sicherheitslage Fragen der Lebensqualität. Den Bürger verunsichert nicht nur das spektakuläre Verbrechen. Das tägliche Erlebnis von Verwahrlosung, Vandalismus und Zerstörung und die dramatische Zunahme von Wohnungseinbrüchen führt zu wachsender Kriminalitätsfurcht“, so Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zu Beginn der Veranstaltung. In Vorträgen zu aktuellen Projekten und Erfahrungsberichten wurde diese Problematik aufgefasst. In Kurzvortrögen und einer einführenden Podiumsdiskussion zum Thema „Handlungsalternativen – Bündnis für mehr Sicherheit!?“ stellten neben Dr. Gerd Landsberg, geschäftsführendes Präsidialmitglied der DStGB, auch Gregor Lehnert, Präsident des BDSW, Rechtsanwältin Katja Calic, Geschäftsstellenleiterin des Handelsverbandes Osnabrück-Emsland 22 WIRTSCHAFT UND POLITIK e. V. und Bernd Witthaut, Polizeipräsident der Polizeidirektion Osnabrück, ihre Sicht auf den Faktor Sicherheit und ihre jeweilige Strategie dazu vor. BDSW-Präsident Lehnert stellte beispielsweise heraus, dass in einer neuen Sicherheitsstruktur die privaten Sicherheitsdienste noch besser und effektiver eingebunden werden müssten und dass diese privaten Sicherheitsdienste schon länger ein unverzichtbarer Baustein für mehr Sicherheit in Städten und Gemeinden seien. Notwendig sind abgestimmte Konzepte im Rahmen eines Bündnisses für Sicherheit zwischen Polizei, Kommune, örtliche Wirtschaft und den Bürgerinnen und Bürgern. Viele Städte in Deutschland haben bereits gute Erfahrungen gemacht, wenn sie qualifizierte private Dienstleister in ihre Sicherheitsstruktur einbinden und bei der Auftragsvergabe hohe Anforderungen an die Unternehmen stellen. Auch Boris Pistorius, Minister für Inneres und Sport des Landes Niedersachsen, stellte in seinem Beitrag zur „Sicherheitslage in Nieder sachsen – Kriminalitäts- und Einbruchsentwicklung in Städten und Gemeinden“ die positiven Erfahrungen in der Zusammenarbeit zwischen der Polizei und den privaten Sicherheitsdienstleistern heraus. Neben den Vorträgen wurden die Teilnehmer in zwei Foren zunächst über die City-Streife in Osnabrück als erfolgreiches Praxisbeispiel zur Verbesserung des objektiven und subjektiven Sicherheitsempfinden der Bürger informiert; im Anschluss wurde im zweiten Forum die „Unterstützung der Kommunen bei Sicherheits- und Ordnungsaufgaben“ thematisiert. Hierzu stellte RaimundStreckermeir,NWSG Nürnberg, die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch private Unter nehmen vor. Über die „Sicherheitsaspekte in der Stadt- SILKE WOLLMANN ist Pressesprech erin des BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft. planung – Kriminalprävention durch Sicherheitsverträglichkeitsprüfung“ informierte der Oberbürgermeister der Stadt Lingen/Ems. Die Eigenvorsorge von Bürgerinnen und Bürgern stellte der Bürgermeister der Stadt Sehnde, Carl Jürgen Lehrke, am Beispiel der Seniorensicherheitsberater in Sehnde vor. Abschließend sei das Fazit schlüssig, dass das Gewaltmonopol des Staates nicht in Frage gestellt werde, aber nicht jede Schutzmaßnahme notwendigerweise durch die Polizeigewährleistet werden müsse, betonten Lehnertund Landsberg. Auch die Bürgerinnen und Bürger seien gefordert, Sicherheits maßnahmen zu ergreifen. Mehr Sicherheit schaffe man nur, wenn alle gesellschaftlichen Kräfte, auch die Bürgerinnen und Bürger, sich stärker engagieren. Vl. Gregor Lehnert, BDSW-Präsident; Dr. Gerd Landsberg, geschäftsführendes Präsidialmitglied der DStGB, und Boris Pistorius, Minister für Inneres und Sport des Landes Niedersachsen. 1 | 2015 BDSW Pressekonferenz am 10. Dezember 2014 Forderungen der Sicherheitswirtschaft – Notwendige Konsequenzen aus den Vorfällen in Flüchtlingsheimen Von Silke Wollmann DER BUNDESVERBAND DER SICHERHEITSWIRTSCHAFT hat am 10. Dezember 2014 zu einer Pressekonferenz im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin geladen. BDSW-Präsident Gregor Lehnert und BDSW-Hauptgeschäftsführer Dr. Harald Olschok nahmen im Rahmen der Pressekonferenz zu den Forderungen des Bundesverbandes gegenüber der Politik Stellung und standen den zahlreich erschienenen Journa listen zur Beantwortung ihrer Fragen zur Verfügung. Nach den erschreckenden Übergriffen von privaten Sicherheits kräften in nordrheinwestfälischen Asylbewerber-Aufnahmelagern im September 2014 fordert der BDSW die Politik zum Handeln auf. Um solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden, sei der Gesetzgeber hinsichtlich einer Überarbeitung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und Verschärfung des Gewerbezugangs gefordert. Der Verband fordert zudem seit Jahren die Zuverlässigkeit der Mitarbeiterinnen und Mit arbeiter in Sicherheitsunternehmen regelmäßig zu überprüfen und die Vergabekriterien bei Ausschreibungen neu zu regeln. Wenn vorbestrafte Sicherheitskräfte eingesetzt werden, so deute das darauf hin, dass die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Überprüfung der Zuverlässigkeit nicht stattgefunden habe. Eine Zuverlässigkeitsprüfung müsse sowohl für die Beschäftigten als auch die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Branche vor Ausübung ihrer Tätigkeit vorgenommen werden. Aber auch die Verbandsvorgaben für eine aufgabenbezogene Ausbildung sind in diesen Fällen offensichtlich nicht vorgenommen worden. Der Schutz von sensiblen Aufnahmelagern von Asylanten könne nicht von Mindestlohnkräften gewährleistet werden. Der Umgang mit Menschen sei das wichtigste Gut für die privaten Sicherheitskräfte. Wenn diese wie im vorliegenden Fall nicht beachtet werden, so sind derartig katas trophale Verhältnisse nicht auszuschließen. ehnert und Olschok forderten den Gesetzgeber erneut auf, eine jährliche Zuverlässigkeitsprüfung aller Beschäftigten der privaten Sicherheit vorzunehmen. In besonders sensi blen Einsatzbereichen sei seit vielen Jahren auch eine Überprüfung durch den Verfas- sungsschutz möglich. Letztlich aber sei jeder Auftraggeber, ob privat oder staatlich, gefordert, bei der Auswahl eines privaten Sicherheitsdienstleisters höchste Qualitätsmaßstäbe vorauszusetzten. Die Verantwortung des Auftraggebers könne nicht uneingeschränkt auf den privaten Sicherheitsdienstleister abgewälzt werden. Die richtige Konsequenz aus den Vorfällen im Herbst sei es, seitens des Gesetzgebers die Forderung des Verbandes nach einem verschärften Gewerbezugang nun endlich auch in Angriff zu nehmen. WIRTSCHAFT UND POLITIK 23 1 | 2015 Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth schlüpfte in die Rolle einer Praktikantin Hochrangige Bundespolitikerin zu Gast bei der Firma Plural servicepool in Laatzen Von Klaus Henning Glitza DAS BETRIEBSGEBÄUDE, EIN FIRMENSCHILD und vielleicht noch ein paar Informa tionsbröckchen vom Hörensagen: Das ist alles, was die meisten Bundesbürger von den Dienstleistungsunternehmen in ihrer Umgebung wissen. Dr. Maria Flachsbarth, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft und Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Hannover-Land II, genügte ein oberflächlicher Eindruck nicht. Nicht zuletzt deshalb absolvierte sie ein Kurzzeit-Praktikum bei der Firma Plural servicepool. Der Besuch lohnte sich, wie die hochrangige „Praktikantin“ bekannte. Mit dem in Laatzen bei Hannover ansässigen Unternehmen, das zu 100 Prozent zur Compass Group, dem größten Multi Service- und Food Service-Dienstleister der Welt, gehört, lernte die Bundespolitikerin einen Multi-Dienstleister par excellence kennen.Die promovierte Tierärztin, ehemalige Rektorassistentin und Pressestellenleiterin der Tierärztlichen Hochschule Hannover, war sichtlich erstaunt, als Geschäftsführer JürgenSchneider und der Leiter des Geschäftsbereichs Security, WolfDieter Zuckschwerdt, über das breite Leis tungsspektrum von Plural servicepool informierten. Neben Sicherheitsdienstleistungen vielfältiger Art gehören unter anderem die Reinigung von Krankenhäusern, Reinräumen und Hochöfen, das Management von Immobilien und kauf männischen Prozessen, die Organisation von Logistik und Sterilgut versorgung, Personaldienste sowie Catering zum Portfolio. Einen positiven Eindruck gewann die Staatssekretärin und Abgeordnete zudem von den Arbeitsbedingungen bei Plural service pool. Sichtlich erfreut nahm sie zur Kenntnis, dass bei Plural servicepool der vieldiskutierte Mindestlohn schon lange kein Thema ist. Die 24 WIRTSCHAFT UND POLITIK Einkommensstruktur sei so gestaltet, dass der Mindestlohn deutlich übertroffen werde, erläuterten Jürgen Schneider und WolfDieter Zuckschwerdt. Außerdem werden ATZulagen gezahlt. Auch in Sachen Ausbildung konnte das Unternehmen punkten: „Wir sind Ausbildungsbetrieb, weil wir auf diesem Wege zusammen mit unserem Weiter bildungsprogramm am besten die Quali tät unserer Dienstleistungen halten können. Unser Grundsatz ist es, nicht über den Preis, sondern über die Qualität zu verkaufen“, so der Geschäftsbereichsleiter Security. Dass auch ein großes Unternehmen sehr flexibel sein kann, machte Wolf-Dieter Zuckschwerdt an einem plastischen Beispiel deutlich. Als sich Plural servicepool auf seinen Dienstleistungseinsatz bei der Weltaus stel lung Expo 2000 vorbereitete, ging es auch um die Frage, wo die zusätzlichen auswärtigen Kräfte untergebracht werden können. Statt auf einem Grundstück, auf dem die neuen Zentralgebäude errichtet werden sollten, eine wenig ansprechende Containerburg zu errichten, wurde stattdessen der Neubau energisch vorangetrieben. So konnte den auswärtigen KLAUS HENNING GLITZA, ehemaliger Redakteur der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, Träger des Deutschen Förderpreises Kriminalprävention (Stiftung Kriminalprävention, Münster), ist seit 2003 als Fachjournalist für Sicherheitsfragen tätig. Expo-Kräften eine weitaus komfortablere Unterkunft geboten werden. Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth war auf Einladung des Bundesverbandes der Dienstleistungswirtschaft (BDWi) unter dem Motto „Praxis für Politik – Praktika für Abgeordnete aus dem Bundestag und dem EU- Parlament“ zur Firma Plural infopool gekommen. Dem BDWi gehören neben dem BDSW 19 weitere Berufsverbände an. „Praxisfür Politik“ ist eine überaus sinnvolle Aktion. Abgeordnete lernen mit den besuchten Firmen einen wichtigen Teil ihres Wahlkreises kennen, gleich zeitig haben Management und Beschäftigte die Möglichkeit, sich direkt mit ihren politischen Repräsentanten auszutauschen. vl. Wolf-Dieter Zuckschwerdt, Dr. Maria Flachsbarth und Jürgen Schneider. Foto: K. H. Glitza 1 | 2015 Berlin: Zwei BDSW-zertifizierte Sicherheitsfachschulen gehen in Kooperation! Die FM Company Education Academy GmbH & Co. KG und die Fachakademie der RF Service Management & Sicherheit GmbH werden in Zukunft gemeinsame Wege in Aus- und Weiterbildung in der Sicherheitswirtschaft gehen. Fachkräfte in der Sicherheit in Deutschland auszubilden und zu qualifizieren, ist das gemeinsame Ziel beider Geschäfts führungen. „Wir ergänzen uns in Kompetenz und Philosophie und haben die gleichen Ziele“, so der Geschäftsführer René Faizy der Fachakademie RF Service Management & Sicherheit GmbH. „Portfolio und Sympathie stimmen einfach!“, sagt Doris Grabe, Geschäftsführerin der FM Academy. Durch diese Zusammenarbeit könnenWettbewerbs potenziale vom Standard- bis hin zum Premium- Segment gesteigert werden, um individuellere Bildungsangebote dem Kunden zu bieten. Durch die heute vielseitige Bedrohungslage sind Unternehmen immer mehr gefordert, das Thema Sicherheit als eine wichtige Komponente im strategischen Management zu berücksichtigen. Gerade bei der Umsetzung eines sogenannten Risiko- und Sicherheitsmanagements ist großen Wert auf gut geschultes und qualifiziertes Fachpersonal zu legen. Dabei behandelt das Thema Sicherheit im Unternehmen vielerlei Bereiche, wie unter anderem den Schutz von Personen, Anlagen und Gebäuden oder den Brandschutz. Aber auch in Sicherheitsabteilungen des Öffentlichen Verkehrs, Flughäfen, Veranstaltungen sowie bei Industriebetrieben ist gut geschultes Sicherheitspersonal eine wichtige Instanz, um Bedrohungen frühzeitig zu erkennen, abzuwehren und Sicherheit zu gewährleisten. Das strategische Sicherheits- und Risikomanagement muss mit den Anforderungen der Unternehmensstrategie einhergehen. Dabei muss das Sicherheitsmanagement in Unternehmen vorrausschauend, analysierend, bewertend und kontrollierend agieren. Dafür ist es wichtig, Expertenwissen heranzuziehen und diesen Aufgabenbereich nicht zu unterschätzen. Der allgemeine Fachkräftemangel in Deutschland macht sich auch in der Sicherheitswirtschaft bemerkbar. Demnach ist die Nachfrage nach geschultem Fachpersonal groß. Die FM Company Education Academy GmbH & Co. KG legt daher großen Wert auf die Vermittlung praxisnaher, relevanter Inhalte sowie auf die Ausprägung kommunikativer, serviceorientierter und sozialer Fähigkeiten. Mit langjähriger Branchenerfahrung vermitteln die Trainer ihr operatives Knowhow methodisch-didaktisch an die Teilnehmer. Der FM Academy ist es dabei wichtig, innovative Konzeptansätze in der Bildung und Vernetzung der regionalen, bundesweiten und europäischen Wirtschaft zu entwickeln. So soll eine nachhaltige Aus- oder Weiterbildung im Bereich der Sicherheitswirtschaft gesichert werden. In dem Jugendprojekt liegt der FM Academy die Zukunft junger Menschen besonders am Herzen. In der Ausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit will die FM Academy gerade jungen Leuten mit Migrationshintergrund oder Schwierigkeiten im Berufsleben den Weg in eine sichere Zukunft ebnen. Inhalte zur Planung und Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr bilden einen Schwerpunkt der Ausbildung. Neben der Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit bietet die FM Academy auch die berufliche Weiterbildung zum Meister für Schutz und Sicherheit an. Mit dieser Weiterbildung wird der Schnittstelle zwischen Planung und Umsetzung des Sicherheitsmanagements Rechnung getragen. In der 18-monatigen Teilzeit-Weiterbildung, die an der FM Academy absolviert werden kann, wird großen Wert auf die Vermittlung von Personalführungskompetenzen sowie auf die Überwachung und Kontrolle von Betriebs abläufen gelegt. Durch dieses Konzept konnte die FM Academy schon dreimal den Lehrgangsbesten in der IHK Meisterprüfung stellen. Die RF Service Management Sicherheit GmbH ist seit dem 15. Mai 2012 „Ermächtigte Stelle für die Ausbildung zur Selbst hilfekraft im Brandsicherheitswachdienst“. Als erste Berliner Bildungseinrichtung erfüllt die RF-Akademie die strengen Auflagen der Berliner Feuerwehr und begann im Juli 2012 mit dem ersten Ausbildungslehrgang. So ermöglicht sie mit der Ausbildung die schnelle Bereitstellung des gesetzlich geforderten Personals zur Wahrnehmung der Aufgaben der Brandsicherheitswache. Die RF-Akademie als moderner, leistungsfähiger Bildungsdienstleister (zertifiziert nach ISO 9001 ff. sowie AZAV) erbringt maßgeschneiderte Ausbildungen, Schulungen und Seminare rund um den Dienstleistungsbereich der privaten Sicherheit für Kunden aus Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung sowie für Sicherheitsunternehmen. Mittlerweile kooperiert die RF-Akademie auch auf der außereuropäischen Ebene. Durch die Partnerschaft mit der israelischen Tamar Group, mit deren Töchtern X-Test und XD-Systems, ist es der RF-Akademie möglich, Schulungen für die Erkennung von Gefahr gütern im Gepäck- und Frachtbereich und sonstige Kontrolleinrichtungen anzubieten. Dabei wird besonderer Wert auf die Exklusiv WIRTSCHAFT UND POLITIK 25 1 | 2015 ität und die damit wachsende Signifikanz der Qualitätsstandards in der Gefahrstofferkennung gelegt. Für das Jahr 2015 sind die ersten Schritte zum Aufbau von Bildungseinrichtungen nach deutschem Standard in China geplant. Durch diese Kooperation kann die RF-Akademie vor allem erweiterte Schulungen zur Fortbildung im Premium-Segment anbieten, die nur selten am Markt realisiert werden können. Die Kooperation zwischen der FM Academy und der RF-Akademie soll das Angebot beider Sicherheitsfachschulen weiter ausbauen. Sowohl klassische bzw. traditionelle Bildungsangebote wie auch erweiterte spezialisierte Fortbildungen im Bereich der Sicherheitswirtschaft können somit von beiden Fachschulen angeboten werden. Kontakt: FM Company Education Academy GmbH & Co.KG Columbiadamm 10, Gebäude B, Aufgang 2, 12101 Berlin Tel. +49 30 8862670-20 · Mail: [email protected] Internet: www.fmacademy.de RF Service Management & Sicherheit GmbH Wohlrabedamm 34, 13629 Berlin Tel. +49 30 383770620 · Mail: [email protected] Internet: www.rf-sicherheit.de Private security conference, Zagreb Von Dr. Harald Olschok AUF EINLADUNG DES KROATISCHEN SICHERHEITSVERBANDES stellte der Hauptgeschäftsführer des BDSW, Dr. Harald Olschok, im Rahmen der „private security conference“ in Zagreb die privaten Sicherheitsdienste in Deutschland vor. Er gab einen Überblick über die Herausforderungen und die rechtlichen Grundlagen. Während es in Kroatien ein eigenständiges Gesetz im Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums gibt, das die Tätigkeit der privaten Sicherheitsdienste regelt, stellt Deutschland die „rote Laterne“ im europäischen Kontext dar. Hier ist die Branche im Gewerberecht angesiedelt. Ausnahmen hierfür gibt es für den Bereich der Luftsicherheit, den Schutz militärischer Liegenschaften und von kerntechnischen Anlagen. Neben den rechtlichen Aspekten wurde auch die besondere Rolle der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland erläutert. Über deren Unfallverhütungsvorschriften ist der Arbeitgeber verpflichtet, geeignete Maßnahmen für die Ausbildung und den Einsatz seiner Beschäftigten zu berücksichtigen. Ansonsten droht ihm im Schadenfall eine Strafzahlung. Eine besondere Rolle spielt in Deutschland auch die VdS Schadenverhütung 26 WIRTSCHAFT UND POLITIK GmbH. Sie regelt – zumindest bislang – den Einsatz von Sicherheitstechnologien und die Notruf- und Serviceleitstellen. Aber auch hier zeichnen sich Veränderungen ab – zukünftig wird es zu einer europäischen Norm kommen. Ein weiterer Punkt waren die Probleme einer Überregulierung, die sich allerdings auch in Kroatien ganz deutlich zeigen. Derzeit plant die deutsche Regierung eine verbindliche Regelung für Interventionskräfte, wonach nach einem Alarm, spätestens 15 Minuten nach Auslösung, ein privates Sicher- heitsunternehmen an Ort und Stelle zu sein habe. Eine Vorgabe, die im täglichen Einsatz kaum denkbar ist. Fazit: Die kroatischen Teilnehmer waren an der Entwicklung in Deutschland als dem größten Sicherheitsmarkt in Europa sehr interessiert – allerdings sind die Voraussetzungen und Gegebenheiten der beiden Länder doch so unterschiedlich – besonders durch die rechtliche Zuordnung –, dass einfache Übertragungsmöglichkeiten nicht denkbar oder praktikabel sind. Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer BDSW (2. vl.), Damir Funcic, Präsident Croation Security Association (3. vl.) und Eduardo Cobas Urcelay, Euroalarm (2. vr.). 1 | 2015 Brauchen wir eine Frauenquote in der Sicherheitswirtschaft? Von Dr. Harald Olschok MIT DER FRAGE „Brauchen wir eine Frauenquote in der Sicherheitswirtschaft?“ beschäftigte sich die Sicherheitskonferenz der Donau-Universität Krems am 23. Oktober 2014. Die Donau-Universität verfügt über langjährige Erfahrungen in der akademischen Weiterbildung. Seit einigen Jahren bietet sie einen Master-Studiengang für „Security and Safety Management, MSc“ an. Er richtet sich u. a. an Sicherheitsverantwortliche von Unternehmen und Organisationen, Sicherheitsdienstleistern, Sicherheitsplanern, der Sicherheitsindustrie, Risk-Managern sowie Facility-Managern öffentlicher und kommunaler Einrichtungen. Die Donau-Universität gab auf dieser Tagung einen Überblick über den aktuellen Stand der Frauenbeschäftigung in sicherheitsrelevanten Tätigkeiten. Weitere Informationen sind erhältlich unter www.donau-uni.ac.at . Es kann festgestellt werden, dass immer mehr Frauen beim Militär und auch bei der Polizei arbeiten. In Deutschland beträgt der Frauenanteil in der privaten Sicherheit inzwischen über 20 Prozent. Jedoch ist der Anteil in Führungspositionen sehr gering. Dies war Anlass für die Verantwortlichen der DonauUniversität sich mit diesem Thema einmal näher zu beschäftigten. Auffallend ist nämlich, dass in Deutschland derzeit keine einzige Frau mehr unter den 16 Landesinnenministern vertreten ist und es noch nie eine Bundesinnenministerin gab. Durch die vor dem Bundesverfassungsgericht erzwungene Zulassung von Frauen in den Militärdienst hat sich in der Bundeswehr in den letzten 14 Jahrenein deutlicher Wandel ergeben. Von den insgesamt 186.000 Soldatinnen und Soldaten sind rund 10 Prozent weiblich. Im Sanitätsdienst ist der Anteil deutlich höher: von den 15.000 Soldatinnen und Soldaten ist fast die Hälfte weiblich. In Deutschland gibt es erst seit 1982 Polizistinnen. Deren Anteil beträgt inzwischen rund 20 Prozent. Von den 250.000 Vollzugsbeamten sind 50.000 weiblich. Bei den Berufsfeuerwehren beträgt der Frauenanteil gerade 3 Prozent. 1.100 der 38.000 Feuerwehrleute sind weiblich. Für die Geschäftsführung bzw. das Management von privaten Sicherheitsdiensten liegen keine belastbaren Zahlen vor. Dies gilt auch für die Sicherheitsabteilungen großer Unternehmen. Deutlich überdurchschnittlich ist der Frauenanteil beim 3-jährigen Ausbildungsberuf und bei den Studiengängen für die Sicherheitswirtschaft. Hier beträgt der Frauenanteil bis zu 50 Prozent. Die Sicherheitswirtschaft ist offensichtlich für junge, qualifizierte Frauen ein attraktives Beschäftigungsfeld. Dies gilt es in Zukunft noch viel stärker zu nutzen. Natürlich ist der Frauenanteil dort überdurchschnittlich hoch, wo ein hoher Frauenanteil berufsbedingt erforderlich ist, beispielsweise beim Schutz von Veranstaltungen oder für die Personenkontrollen an Flughäfen. Einen DR. HARALD OLSCHOK ist Hauptgeschäftsführer des BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft. hohen Frauenanteil gibt es zudem bei Empfangsdiensten und in der Geldbearbeitung in privaten Cash-Centern. Für Berufsrückkehrerinnen bietet die Sicherheitswirtschaft gute Beschäftigungschancen. Die demografische Entwicklung wird den Anteil von qualifizierten Frauen in der Sicherheitswirtschaft weiter steigen lassen. Der Blick auf die Kriminalstatistik liefert interessante Einblicke. Der Frauenanteil an Straftaten ist weit unterdurchschnittlich. Dies gilt vor allem für Mord und Raub sowie für Körperverletzungen. Bei Betrug oder Diebstahl steigt die Frauenquote deutlich an. Dies gilt auch für Rauschgiftdelikte. Der österreichische Kriminalist Richard Benda bringt dies auf den Punkt: „Kriminalität ist männlich – Sicherheit ist weiblich“. Diese Erkenntnis gilt es noch weiter zu vertiefen. WIRTSCHAFT UND POLITIK 27 1 | 2015 5. Deutscher Bargeldlogistik Kongress 2015 „Bargeld ist sicher, beliebt und weiterhin Deutschlands wichtigstes Zahlungsmittel“ – in diesem Punkt waren sich auch in diesem Jahr die Experten einig. Von Silke Wollmann AM 27. UND 28. JANUAR 2015 trafen sich zum fünften Mal Brancheninsider in Wiesbaden zum Bargeldlogistikkongress von EHI Retail Institute, GS1 Germany und management forum – Verlagsgruppe Handelsblatt.Der Jubiläumskongress informierte durch Experten aus Handel, Banken sowie Geld- und Wertdienstleistungs unternehmen über Praxiserfahrungen und die jeweilige Stellung des Bargeldes in den unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern. Zudem wurden neue Anforderungen und deren Auswirkungen erläutert und neue Gedanken anstöße für sämtliche Bargeldprozesse in Banken und dem Handel, in der Filiale und beim Geldautomaten-Service aufgezeigt. Im Fokus der Diskussionen von Brancheninsidern und Bargeldverantwortlichen standen vor allem die Lösungen beim Bargeldmanagement im Spannungsfeld zwischen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Neben der Sicherheit und Effizienz des Bargeldhandlings stehen aber weiterhin auch die Kostenbelastungen für die einzelnen Bargeldakteure. Der Kongress informierte die Teilnehmer am ersten Veranstaltungstag mit ExpertenVorträgen zu Praxiserfahrungen wie „Optimierung der Wertschöpfungskette in der Cash-Logistik“, „Bargeldlogistik in der REWE Group – heute und morgen“ oder auch „Cashhandling bei der Casino Merkur Spielothek“ sowie einer Diskussionsrunde zum Thema „Herausforderung Münze – Münzgeldmarktplatz als Option?“. In drei Fachforen bot sich neun Akteuren die Möglichkeit, ihre Arbeit, aktuelle Entwicklungen und Pläne in kleinerer Runde vorzustellen. Am zweiten Kongresstag stand der „Bargeld-Talk“ zum Thema „Bank trifft Handel – Bargeldstrategien 2020“ mit Carl-Ludwig Thiele, Vorstandsmitglied der Deutschen 28 GELD UND WERT Bundes bank, Josef Sanktjohanser, Präsident SILKE WOLLMANN ist Pressesprech des Handelsverbandes Deutschland und Dr. erin der BDGW Bundesvereinigung Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer der Deutscher Geld- und Wertdienste. BDGW, im Fokus. Zudem wurde der BDGW Medienpreis verliehen und u. a. die Aspekte der Bargeld versorgung auf Einzelhandels flächen und „Cashback an den Handelskassen“ beleuchtet. Die Vorträge der Experten aus Handel, Banken sowie Geld- und Wertdienstleistungsunternehmen finden Sie unter www.bargeldlogistikkongress.de Preisträgerin Maike Brzoska und Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer BDGW. Verleihung des 1. BDGW Medienpreis Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums hat die Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste zum ersten Mal den BDGW Medienpreis verliehen. Preisträgerin ist die freie Journalistin Maike Brzoska aus Berlin. Mit ihrem Artikel „Eklig und teuer?“ in Die Zeit hat sie sich sachlich fundiert und kompetent mit Themen der Bargeldversorgung und der Rolle der Wertdienstleister in Deutschland auseinandergesetzt und die Pros und Contras des Bargeldes aufgezeigt. Den Artikel finden Sie unter www.maikebrzoska.com 1 | 2015 GELD UND WERT 29 1 | 2015 Arbeitsrecht in Kürze Von Rechtsanwältin Cornelia Okpara Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit Die Aufforderung eines Arbeitgebers an die in seinem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer zu erklären, ob sie einer bestimmten Gewerkschaft angehören, kann die Koalitionsbetätigungsfreiheit der betroffenen Gewerkschaft unzulässig einschränken. Die Klägerin – die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) – ist Mitglied der dbb tarifunion. Die beklagte Arbeitgeberin gehört dem Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern e.V. (KAV Bayern) an. Dieser schloss im Jahr 2006 mit ver.di und der dbb tarif union jeweils einen gleichlautenden „Tarifvertrag Nahverkehrs betriebe Bayern“. Nach deren Kündigungen und zunächst gemeinsam geführten Verhandlungen erzielte ver.di mit dem KAV Bayern am 20. August 2010 eine Einigung. Die dbb tarifunion erklärte die Verhandlungen am 25. August 2010 für gescheitert und kündigte die Durchführung einer Urabstimmung über Streikmaßnahmen an. Mit Schreiben vom selbenTag forderte die Arbeitgeberin die in ihrem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerauf, unter Angabe von Name und Personalnummer mitzuteilen, ob man Mitglied in der GDL ist oder nicht. Die GDL hat von der Arbeitgeberin verlangt, es zu unterlassen, die in ihrem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer nach einer Mitgliedschaft in der GDL zu befragen. Eine solche Frage verletze ihre durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Koalitionsfreiheit und sei generell unzulässig. Das Arbeitsgericht hat dem Antrag stattgegeben, das Landesarbeitsgericht hat ihm mit Einschränkungen entsprochen. Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat den Antrag insgesamt abgewiesen. Zwar beeinträchtigt die Fragebogenaktion die kollektive Koalitionsfreiheit der GDL. Art. 9 Abs. 3 GG schützt als koalitionsmäßige Betäti gung den Abschluss von Tarifverträgen und 30 ARBEIT UND SOZIALES hierauf gerichtete Arbeitskampfmaßnahmen. Die geforderte Auskunft verschafft der Arbeitgeberin genaue Kenntnis vom Umfang und Verteilung des Mitgliederbestands der GDL in ihrem Betrieb. Sie zielt nach Art und Weise der Befragung während einer laufen den Tarifauseinandersetzung mit Streik androhung darauf ab, den Verhandlungsdruck der GDL unter Zuhilfenahme ihrer Mitglieder zu unterlaufen. Das von der Arbeitgeberin vorgebrachte Interesse, die mit ver.di erzielte Tarifeinigung umzusetzen, rechtfertigt eine solche Befragung nicht. Gleichwohl hatte der nicht auf den vorstehenden Sachverhalt beschränkte, sondern alle denkbaren Fallgestaltungen umfassende Unterlassungsantrag der GDL aus deliktsrechtlichen Gründen keinen Erfolg. Der Senat hatte daher nicht darüber zu befinden, ob in einem sogenannten tarifpluralen Betrieb grundsätzlich ein Fragerecht des Arbeitgebers nach der Gewerkschaftszugehörigkeit besteht oder nicht. Die weiteren Unterlassungsanträge der GDL waren aus verfahrensrechtlichen Gründen abzuweisen. Bundesarbeitsgericht Urteil vom 18. November 2014 1 AZR 257/13 Leistungsbeurteilung im Zeugnis Bescheinigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Zeugnis unter Verwendung der Zufriedenheitsskala die ihm übertragenen Aufgaben „zur vollen Zufriedenheit“ erfüllt zu haben, erteilt er in Anlehnung an das Schulnotensystem die Note „befriedigend“. Beansprucht der Arbeitnehmer eine bessere Schlussbeurteilung, muss er im Zeugnisrechtsstreit entsprechende Leistungen vortragen und gegebenenfalls beweisen. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn in der einschlägigen Branche überwiegend gute („stets zur vollen RECHTSANWÄLTIN CORNELIA OKPARA ist stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft. Zufriedenheit“) oder sehr gute („stets zur vollsten Zufriedenheit“) Endnoten vergeben werden. Die Klägerin war vom 1. Juli 2010 bis zum 30. Juni 2011 in der Zahnarztpraxis der Beklagten im Empfangsbereich und als Bürofachkraft beschäftigt. Zu ihren Aufgaben gehörten u. a. die Praxisorganisation, Betreuung der Patien ten, Terminvergabe, Führung und Verwaltung der Patientenkartei, Ausfertigung von Rechnungen und Aufstellung der Dienst- und Urlaubspläne. Darüber hinaus half die Kläge rin bei der Erstellung des Praxisqualitäts managements. Die Beklagte erteilte ihr nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis. Die Parteien streiten noch darüber, ob die Leistungen der Klägerin mit „zur vollen Zufriedenheit“ oder mit „stets zur vollen Zufriedenheit“ zu bewerten sind. Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben und angenommen, die Beklagte habe nicht dargelegt, dass die von der Klägerin beanspruchte Beurteilung nicht zutreffend sei. Die Revision der Beklagten hatte vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Die vom Landesarbeitsgericht zur Ermittlung einer durchschnittlichen Bewertung herangezogenen Studien, nach denen fast 90 Prozent der untersuchten Zeugnisse die Schlussnoten „gut“ oder „sehr gut“ aufweisen sollen, führen nicht zu einer anderen Verteilung der Darlegungs- und Beweislast. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kommt es für die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast nicht auf die in der Praxis am häufigsten vergebenen Noten an. 1 | 2015 Ansatzpunkt ist die Note „befriedigend“ als mittlere Note der Zufriedenheitsskala. Begehrt der Arbeitnehmer eine Benotung im oberen Bereich der Skala, muss er darlegen, dass er den Anforderungen gut oder sehr gut gerecht geworden ist. Im Übrigen lassen sich den Studien Tatsachen, die den Schluss darauf zulassen, dass neun von zehn Arbeitnehmern gute oder sehr gute Leistungen erbringen, nicht entnehmen. Damit kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch Gefälligkeitszeugnisse in die Untersuchungen eingegangen sind, die dem Wahrheitsgebot des Zeugnisrechts nicht entsprechen. Der Zeugnisanspruch nach § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO richtet sich auf ein inhaltlich „wahres“ Zeugnis. Das umfasst auch die Schlussnote. Ein Zeugnis muss auch nur im Rahmen der Wahrheit wohlwollend sein. Der Neunte Senat hat die Sache an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Dieses wird als Tatsacheninstanz zu prüfen haben, ob die von der Klägerin vorgetragenen Leistungen eine Beurteilung im oberen Bereich der Zufriedenheitsskala rechtfertigen und ob die Beklagte hiergegen beachtliche Einwände vorbringt. Bundesarbeitsgericht Urteil vom 18. November 2014 9 AZR 584/13 Mindestentgelt in der Pflege branche auch für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftszeiten Das Mindestentgelt nach § 2 der Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (PflegeArbbV) vom 15. Juli 2010 ist nicht nur für Vollarbeit, sondern auch für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst zu zahlen. Die 1954 geborene Klägerin war bei der Beklagten, die einen privaten Pflegedienst betreibt, als Pflegehelferin gegen ein Bruttomonatsentgelt von 1.685,85 Euro beschäftigt. Zu ihren Aufgaben gehörte u. a. die Pflege und Betreuung von zwei Schwestern einer Katholischen Schwesternschaft, die beide an Demenz leiden und an den Rollstuhl gebunden sind. Neben den eigentlichen Pflegeleis tungen oblagen der Klägerin auch Tätigkeiten im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung der Schwestern (wie z. B. Zubereiten von Frühstück und Abendessen, Wechseln und Waschen von Wäsche). Die Klägerin arbeitete in zweiwöchigen Rund-um-dieUhr-Diensten, während derer sie verpflichtet war, an der Pflegestelle anwesend zu sein. Sie bewohnte in den Arbeitsphasen im Haus der Schwesternschaft ein Zimmer in unmittelbarer Nähe zu den zu betreuenden Schwestern. Diese nahmen täglich von 11:45 bis 12:45 Uhr am gemeinsamen Mittagessen der Schwesternschaft und von 17:50 bis 18:50 Uhr am Gottesdienst teil. Mit ihrer Klage hat sie für die Monate August bis Oktober 2010 die Nachzahlung von insgesamt 2.198,59 Euro brutto begehrt und geltend gemacht, das Mindestentgelt von – damals – 8,50 Euro je Stunde nach § 2 Abs. 1 PflegeArbbV sei für jede Form der Arbeit zu zahlen. Die Beklagte hat eingewendet, die Klägerin habe nicht 24 Stunden am Tag gearbeitet. Das Mindestentgelt nach der PflegeArbbV sei nicht für Bereitschaftsdienst zu zahlen. Für diesen könne arbeitsvertraglich eine geringere Vergütung vereinbart werden. Das Arbeitsgericht hat die Klage überwiegend abgewiesen. Auf die Berufung der Kläge rin hat das Landesarbeitsgericht der Klage auf der Basis von 22 mit dem Mindestentgelt zu vergütenden Stunden je Arbeitstag im Rundum-die-Uhr-Dienst stattgegeben. Die Zeiten des Mittagessens und der Teilnahme am Gottesdienst hat das Landesarbeitsgericht als nicht zu vergütende Pausen gewertet. Die Revision der Beklagten blieb vor dem Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts erfolglos. Das Mindestentgelt nach § 2 PflegeArbbV ist „je Stunde“ festgelegt und knüpft damit an die vergütungspflichtige Arbeitszeit an. Dazu gehören nicht nur die Vollarbeit, sondern auch die Arbeitsbereitschaft und der Bereitschaftsdienst. Während beider muss sich der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort bereithalten, um im Bedarfsfalle unverzüglich die Arbeit aufzunehmen. Zwar kann dafür ein geringeres Entgelt als für Vollarbeit bestimmt werden. Von dieser Möglichkeit hat der Verordnungsgeber im Bereich der Pflege aber keinen Gebrauch gemacht. Deshalb sind arbeitsvertragliche Vereinbarungen, die für Bereitschaftsdienst in der Pflege ein geringeres als das Mindestentgelt nach § 2 PflegeArbbV vorsehen, unwirksam. Bundesarbeitsgericht Urteil vom 19. November 2014 5 AZR 1101/12 Urlaub – Ausschluss von Doppelansprüchen Gemäß § 6 Abs. 1 BUrlG besteht der Anspruch auf Urlaub nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist. Wechselt ein Arbeitnehmer im Kalenderjahr in ein neues Arbeitsverhältnis und beantragt er Urlaub, muss er deshalb mitteilen, dass sein früherer Arbeitgeber seinen Urlaubsanspruch für das laufende Kalenderjahr noch nicht (vollständig oder teilweise) erfüllt hat. Der Arbeitnehmer kann diese Voraussetzung für seinen Urlaubsanspruch im neuen Arbeitsverhältnis grundsätzlich durch die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung seines früheren Arbeitgebers nachweisen. Dieser ist nach § 6 Abs. 2 BUrlG verpflichtet, dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen. Der Kläger war ab dem 12. April 2010 im Lebensmittelmarkt des Beklagten beschäftigt. Der Beklagte lehnte nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die vom Kläger verlangte Abgeltung seines Urlaubs u. a. mit der Begründung ab, dem Kläger sei bereits von seinem früheren Arbeitgeber für das Jahr 2010 Urlaub gewährt worden. Eine Urlaubsbescheinigung seines früheren Arbeitgebers legte der Kläger dem Beklagten nicht vor. Das Arbeitsgericht hat dem Kläger die beanspruchte Urlaubsabgeltung zugesprochen. Das Landesarbeitsgericht hat auf die Berufung des Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts abgeändert und die Klage abgewiesen. Es hielt den Urlaubsabgeltungsanspruch des Klägers aufgrund einer vertraglichen Ausschlussfrist für verfallen. Die Revision des Klägers hatte vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Entgegen der Ansicht des Landes arbeitsgerichts hat der Kläger die im Formular arbeitsvertrag vereinbarte Ausschlussfrist von „mindestens drei Monaten nach Fälligkeit des Anspruchs“ gewahrt. Allerdings ist der Rechtsstreit nicht zur Endentscheidung reif. Das Landesarbeitsgericht hat nach der Zurückverweisung der Sache dem Kläger Gelegenheit zu geben nachzuweisen, dass sein früherer Arbeitgeber seinen Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr 2010 nicht (vollständig oder teilweise) erfüllt oder abgegolten hat. Führt der Kläger diesen Nachweis, hat der Beklagte den Urlaub des Klägers abzugelten, soweit er den Urlaubsanspruch des Klägers nicht selbst erfüllt hat. Bundesarbeitsgericht Urteil vom 16. Dezember 2014 9 AZR 295/13 ARBEIT UND SOZIALES 31 1 | 2015 Vergaberechtliche Besonderheiten bei der Erstellung und Wertung von Konzepten 1. VK Bund, Beschluss vom 15.08.2014 – VK 1 – 58/14 Von Rechtsanwalt Alexander Nette, LL.M 1. Sachverhalt Die Antragsgegnerin führt eine öffentliche Ausschreibung zur Vergabe von Dienstlei s tungen für „BewerbungsCenter § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III“ durch. Hierzu stellt die Antragsgegnerin qualitative Anforderungen an die zum Einsatz kommenden Mitarbeiter des zukünftigen Auftragnehmers, die in den entsprechenden BewerbungsCentern die berufliche Eingliederung von Teilnehmern in den Ausbildungsund Arbeitsmarkt unterstützen sollen. Anhand der Vergabeunterlagen sollte die Angebotswertung in analoger Anwendung der UfAB V in der erweiterten Richtwertmethode erfolgen. Für jedes Angebot wurde zunächst als Kennzahl der Quotient aus der Gesamtsumme der Leistungspunkte und dem Wertungspreis errechnet. Die dafür erforderlichen Leistungspunkte berechneten sich nach einem von jedem Bieter mit dem Angebot vorzulegenden Konzept, das entsprechend den bekannt gegebenen Wertungskriterien Ausführungen enthalten sollte. Die Wertungskriterien hat die Antragsgegnerin in einer Bewertungsmatrix bekannt gegeben. Diese Bewertungsmatrix unterteilte sich in drei Wertungsbereiche, die jeweils aus mehreren Wertungskriterien bestehen. Hierin erfolgte eine detaillierte Angabe und Abfrage bestimmter Inhalte und Antworten für die jeweils abzugebenden Konzepte. Beispielsweise sollte hierzu von den Bietern in einem Wertungskriterium das „strategische Vorgehen erläutert“ und „regionale Akteure benannt“ werden. In den einzelnen Wertungskriterien wurden die Konzepte der Bieter nach Vorgabe der Antragsgegnerin jeweils mit null bis drei 32 VERGABERECHT Punkten bewertet, wobei die Antragsgegnerin die Bedeutung einer Bewertung mit einem bis drei Punkten in den Vergabeunterlagen näher erläuterte. Null Punkte sollten für Konzepte vergeben werden, in denen das Leistungsangebot des Bieters nicht den Anforderungen entspricht. Einen Punkt für Konzepte, in denen das Leistungsangebot des Bieters mit Einschränkungen den Anforderungen entspricht, also die genannten Anforderungen mit Einschränkungen erfüllt sind oder die Konzeption inhaltlich Unschärfen aufwies. Zwei Punkte für Konzepte, in denen das Leistungsangebot des Bieters den Anforderungen entspricht, also die genannten Anforderungen erfüllt sind und die Konzeption inhaltlich schlüssig dargestellt ist sowie im Hinblick auf die Zielsetzung der Maßnahme Erfolg verspricht. Drei Punkte sollten Konzepte erhalten, in denen das Angebot des Bieters der Zielerreichung in besonderer Weise dienlich ist, also z. B. kreative Ideen enthält und dies in der Konzeption inhaltlich schlüssig dargestellt ist. Aus den jeweils in den einzelnen Wertungs kriterien erzielten Wertungspunkten und einem gewichteten Mittelwert errechnete sich nach einer von der Antragsgegnerin vorgegebenen Berechnungsmethode die Gesamtsumme der Leistungspunkte. In den Vergabeunterlagen der Antragsgegnerin fand sich ausdrücklich der Hinweis, dass Angebote, bei denen die Gesamtsumme nicht mind. 85 Prozent der Gesamtpunktzahl erreichte (welche bei durchgängiger Bewertung mit zwei Punkten erreicht wird) von der weiteren Wertung ausgeschlossen würden. Sowohl die Antragstellerin als auch die Beigeladene reichten Angebote ein. Die Antragsgegnerin teilte der Antragstellerin nach RECHTSANWALT ALEXANDER NETTE, LL.M, NETTE Rechtsanwälte, Recklinghausen, ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und auf die Beratung von Bietern und öffentlichen Auftraggebern in Vergabe- und Nachprüfungsverfahren spezialisiert. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.rae-nette.de Angebotsabgabe mit, dass das Angebot der Antragstellerin in mehreren näher benannten Wertungskriterien mit nur einem Punkt bewertet worden sei und daher nicht berücksichtigt werden solle, da es nicht die geforderte Mindestbedingung von in der Summe mind. 85 Prozent der Leistungspunkte erfüllt habe. Der Zuschlag sollte auf das Angebot der Beigeladenen erteilt werden. Der Rüge der Antragstellerin half die Antragsgegnerin nicht ab, so dass die Antragstellerin bei der Vergabekammer des Bundes die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens beantragt. 2. Entscheidungsgründe Die 1. VK Bund hat am 15. August 2014 der Antragsgegnerin untersagt, den Zuschlag zu erteilen. Für den Fall fortbestehender Beschaffungsabsicht hat sie die Antragsgegnerin verpflichtet, die Angebotswertung unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer zu wiederholen. Die 1. VK Bund stellt in ihrem Beschluss fest, dass die Wertung des Angebotes der Antrag- 1 | 2015 stellerin durch die Antragsgegnerin fehlerhaft ist und damit gegen § 97 Abs. 5 GWB, § 16 Abs. 7 VOL/A verstößt. Die Antragsgegnerin habe den ihr zustehenden Wertungsspielraum überschritten. Der Antragsgegnerin steht ein Wertungsspielraum zu, da die Konzepte in den einzelnen Wertungskriterien mit null bis drei Punkten abhängig davon zu bewerten sind, inwieweit sie die von der Antragsgegnerin aufgestellten Anforderungen gar nicht, teilweise oder vollumfänglich erfüllen bzw. sogar übertreffen. Dies setzt Wertungserwägungen seitens der Antragsgegnerin voraus, die einen entsprechenden Wertungs- bzw. Beurteilungsspielraum erfordern. Die Angebotswertung und damit die Ausübung dieses Spielraums ist daher von den Nachprüfungsinstanzen nur dahingehend überprüfbar, ob die rechtlichen Grenzen beachtet worden sind. Das heißt, ob das vorgeschriebene Wertungsverfahren eingehalten, von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen in die Entscheidungen eingeflossen sind und die Entscheidung sich im Rahmen der Gesetze und allgemein gültigen Wertungsmaßstäbe hält. Nach diesen Maßstäben hatte die Antragsgegnerin den ihr zustehenden Wertungsspielraum jedoch in Bezug auf das Angebot der Antragstellerin verletzt. Beispielsweise forderte die Antragsgegnerin in unzulässiger Weise eine „konkrete Arbeitsmarktanalyse“, die das Angebot der Antragstellerin nicht enthalten hat. Jedoch hatte die Antragsgegnerin eine derartige „konkrete Arbeitsmarktanalyse“ ihrem Bewertungsmaßstab zugrunde gelegt, obwohl dieses Wertungskriterium den bekannt gegebenen Wertungskriterien nicht entnommen werden konnte. In dem entsprechenden Wertungskriterium hatte die Antragsgegnerin nur die „Erläuterung des strategischen Vorgehens“ sowie „die Benennung der maßgeblichen regionalen Akteure“ gefordert. Eine „Erläute- rung“ bzw. eine „Benennung“ erfordert jedoch keine vorher durchzuführende Marktanalyse. Da die Antragstellerin sowohl das strategische Vorgehen erläutert, als auch die entsprechenden Akteure benannt hat, konnte ihr Angebot in diesem Wertungskriterium nicht nur mit einem Punkt von der Antragsgegnerin bewertet werden. Die gewählte Begründung der Antragsgegnerin, das Konzept der Antragstellerin enthalte keine „konkrete Arbeitsmarktanalyse“, stützte sich nicht auf das bekannt gegebene Wertungskriterium und überschritt somit den Wertungsspielraum der Antragsgegnerin. Zu weiteren Wertungskriterien führte die 1. VK Bund weitere Wertungsfehler der Antragsgegnerin an, in denen sie missverständliche Begründungen gewählt hat bzw. die von ihr ermittelte Bepunktung der Antragstellerin auf einem fehlerhaft ermittelten Sachverhalt beruhte. Die 1. VK Bund hielt abschließend fest, dass sich eine bestimmte, konkrete Anforderung der Antragsgegnerin für die Bieter aus den Vergabeunterlagen und insbesondere der Bewertungsmatrix erschließen muss. 3. Praxishinweise Auch wenn die zitierte Entscheidung zu einer Ausschreibung über sogenannte „BewerbungsCenter gem. Sozialgesetzbuch“ zur Unterstützung der beruflichen Eingliederung von Teilnehmern in den Ausbildungsund Arbeitsmarkt erging, lassen sich die Grundsätze zur Erstellung eines Konzeptes und dessen Wertung auch auf die Vergabe von Bewachungs- und Sicherheitsdienst leistungen übertragen. Bei Ausschreibungen zu Bewachungs- oder sonstigen sicherheitsrelevanten Dienstleistungen wird nicht selten ein von den Bietern auszuarbeitendes und mit dem Angebot vorzulegendes Konzept verlangt, bei dem Bieter anhand der oben dargestellten Entscheidung zukünftig die in den Vergabeunterlagen vom Auftraggeber genannten Anforderungen und die bekannt gemachte Wertung des einzureichenden Konzeptes in den jeweiligen Kriterien überprüfen sollen. Es ist hierbei genau auf den Wortlaut und den davon umfassten Inhalt eines einzureichenden Konzeptes zu achten und nach einer möglicherweise für den einzelnen Bieter negativ ausfallenden Wertungsentscheidung des Auftraggebers dessen Begründung für eine schlechte Bewertung anhand der bekannt gemachten Wertungsmatrix, deren ausdrücklichem Wortlaut und dem Inhalt des Konzeptes nochmals dahingehend zu überprüfen, ob die Vorgaben der Wertungsmatrix, Angaben des im Angebot abgegebenen Konzepts und Bewertungsentscheidungen des Auftraggebers kongruent und nachvollziehbar sind. Zeichnen sich dabei Widersprüche oder Fragen ab, sollte dies umgehend gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, da diese deutliche Hinweise auf Wertungsfehler des Auftraggebers sind. VERGABERECHT 33 1 | 2015 Neue EU-Vergaberichtlinie für öffentliche Aufträge – Was ändert sich für Sicherheitsdienstleistungen? Von Rechtsanwältin Dr. Isabel Niedergöker, Mag. rer. publ. DIE EU HAT NEUE RICHTLINIEN zur Vergabe öffentlicher Aufträge verabschiedet. Für Bewachungs- und Sicherheitsleistungen für die öffentliche Hand gelten in Zukunft Sonderregelungen. Außerdem werden ab 2016 Vergabeverfahren nur noch elektronisch durchgeführt. Die Unternehmen müssen sich umstellen und die notwendige technische Ausstattung besorgen, damit sie sich überhaupt noch um öffentliche Aufträge bewerben können. Bis April 2016 hat die Bundesregierung noch Zeit, die neuen Vorgaben der EU in deutsches Recht umzusetzen. Dann gelten die neuen Vorgaben der Vergaberichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU - Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge) in Deutschland. Dennoch sollten sich alle Unternehmen bereits jetzt informieren, was sich genau ändert. Wenn ab April 2016 die neuen Vorgaben gelten, bleibt keine Zeit mehr sich umzustellen. Dies gilt vor allem für die elektronische Vergabe (eVergabe) von Aufträgen. Hier müssen ggf. bei den Unternehmen neue IT-Lösungen geschaffen, standardisierte Angebotsunterlagen geändert und Mitarbeiter geschult werden, um sich von Anfang an öffentlichen Aufträgen beteiligen zu können. Denn die eVergabe schreibt die gesamte Kommunikation im Rahmen von Vergabeverfahren über elektronische Mittel vor, sodass auch sämtliche Vergabeunterlagen nur noch elektronisch zu Verfügung gestellt werden. Der Austausch der Unterlagen per Post, die Einreichung von Angeboten in Papierform etc. wird abgeschafft. Folgender Zeitplan gilt für die eVergabe: • Ab 18. April 2016 müssen alle Bekanntmachungen und Ausschreibungsunterlagen elektronisch für die Bieter zugänglich sein (z. B. auf der Internetseite des Auftraggebers, auf Vergabeportalen oder bei kommerziellen Vergabeplattformen). • Ab 18. April 2017 müssen alle Bieter ihre Angebote elektronisch übermitteln, wenn die Ausschreibung von einer zentralen Beschaffungsstelle stammt. • Ab 18. Oktober 2018 gilt die elektronische Vergabe für alle Bieter und öffentlichen Auftraggeber endgültig. Für Bewachungs- und Sicherheitsleistungen sollen künftig Sonderregelungen gelten. Denn Sicherheitsdienste gehören laut Anhang XIV der neuen EU-Vergaberichtlinien zu den „besonderen Dienstleistungen“. Öffentliche Auftraggeber müssen Sicherheitsdienste erst ab Überschreitung eines Auftragswerts von 750.000 Euro europaweit ausschreiben. Außerdem kommt den besonderen Dienstleistungen nach den 34 VERGABERECHT DR. ISABEL NIEDERGÖKER, Mag. rer. publ., ist Rechtsan wältin in der Praxisgruppe „Öffentlicher Sektor und Vergabe“ von HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK am Standort Düsseldorf. Art. 74 – 77 der Richtlinie 2014/24/EU ein abgeschwächtes Vergabe regime zugute. Das bedeutet, dass die Vergabeverfahren weniger formal sind, als für andere Dienstleistungen. Allerdings ist der deutsche Gesetzgeber zur Übernahme des abgeschwächten Vergaberegimes nicht verpflichtet. Aktuell wird noch diskutiert, ob Deutschland für Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen die „normalen Vergaberegeln“ in einzelnen Punkten zur Anwendung vorschreiben will oder - wie die EU erlaubt - einfachere Regelungen gelten lässt. Alle Unternehmen sollten den Prozess der Umsetzung der EU- Vergaberichtlinie stetig beobachten und sich vor allem frühzeitig über die Möglichkeiten der Teilnahme an elektronischen Vergabeverfahren informieren. Spätestens ab 2016 können sie sich nicht mehr um alle öffentlichen Aufträge bewerben, wenn sie nicht durch eine elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz sicherstellen können, rechtsverbindliche elektronische Angebote abzugeben. 1 | 2015 Büchermarkt Bieterstrategien im Vergaberecht Wie erhalte ich öffentliche Aufträge? Wie funktioniert die Vergabe öffentlicher Aufträge? Von Thomas Ferber, Bundesanzeiger Verlag, 2014, 1. Auflage, 240 Seiten, 49,00 Euro, ISBN 978-38462-0268-5 Um erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen zu können, muss man die Spielregeln kennen. Nur so verschafft sich der Bieter einen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz. Der Praxisratgeber Vergaberecht „Bieterstrategien im Vergaberecht“ zeigt Ihnen, wie man Ausschreibungsunterlagen analysiert, formale Fehler in Ausschreibungen vermeidet, durch die richtige Strategie bei Bieterfragen die eigene Position stärkt und dem Wettbewerb keine Informationsvorteile verschafft, fehlende Leistungsfähigkeit und Fachkunde durch Nachunternehmen und Bietergemeinschaften ausgleicht, Nebenangebote strategisch einsetzt sowie durch Präqualifikation zum Nachweis der Eignung den Aufwand deutlich reduziert. Checklisten rund um das Thema Angebotserstellung und Vermeiden von Formfehlern runden den Praxisratgeber ab. Bewusst sind dabei die Paragrafen der verschiedenen Vergabeordnungen mit aufgeführt und die Entscheidungen und Beschlüsse der Vergabekammern und Vergabesenate zitiert. Denn nur so sieht man, wie das Vergaberecht aktuell gelebt wird und bekommt die Möglichkeit mit Auftraggebern auf Augenhöhe zu diskutieren bzw. Bieterfragen und Rügen fundiert zu formulieren. Lehrbuch Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft Von Dr. Dr. Frank Ebert, Wolfgang Foerster, Dipl.-Meteorologe Rainer von Holleuf fer-Kypke, Dr. phil. Ulrich Jochmann, Frank Otto und Werner Pfeiffer, Richard Boorberg Verlag GmbH & Co. KG, 2015, 4., überarbeitete Auflage, 331 Seiten, DIN A4, 42,80 Euro, ISBN 978-3-415-05303-8 Unentbehrlich für Quereinsteiger Das Lehrbuch orientiert sich am gleichnamigen Weiterbildungskonzept des DIHKRahmenplans und begleitet Sicherheitskräfte in der Prüfungsvorbereitung sowie bei der Erlangung und Weiterentwicklung der berufsspezifischen Fähigkeiten. Zwei wichtige Schwerpunkte bilden die professionelle Konfliktbewältigung und die Kommunikation, weil sie wesentliche Voraussetzungen für die Akzeptanz und Anerkennung der Sicherheitstätigkeit sind. Umfassende Darstellung Die Bandbreite der Themen umfasst sowohl theoretische Grundlagen der Rechts- und Dienstkunde als auch praktische Hinweise zum Einsatz technischer und natürlicher Kommunikationsmittel. Auch in der 4. Auflage bieten die Autoren umfangreiche Fachinformationen, u. a. zu Brand-, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Umweltschutz und Serviceorientierung. Übersichtliche Gestaltung Mit kurzen Abschnitten und zahlreichen unterschiedlichen Hervorhebungen sind die einzelnen Kapitel sehr übersichtlich gestaltet. Mit Beispielen und Prüfungstipps Darüber hinaus enthält das Lehrbuch kurze Beispiele und Hinweiskästen zur Erläuterung der umfassenden Informationen. Empfehlungen für die Prüfung und ein klar strukturiertes Sachregister runden das Werk ab. Vorschriftensammlung für die Sicherheitswirtschaft Textausgabe mit ausführlichem Sachregister Richard Boorberg Verlag GmbH & Co. KG, 2015, 11., überarbeitete Auflage, 282 Seiten, 19,20 Euro, ISBN 978-3415-05398-4 Das Recht der Sicherheitswirtschaft Die rechtlichen Grundlagen der Sicherheitswirtschaft finden sich in zahlreichen Normen der öffentlichen und privatrechtlichen Rechtsordnung. Die wichtigsten Vorschriften auf einen Blick Die Vorschriftensammlung fasst die wichtigsten Regelungen übersichtlich in einem Band zusammen. Sie wurden einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Bekanntmachungen und den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit entnommen. Empfehlenswertes Standardwerk für die Praxisund Ausbildung der Sicherheitsfachkräfte, u. a. • für die Fachkraft und die Servicekraft für Schutz und Sicherheit, • die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, • die Objektschutzfachkraft sowie • die Teilnehmer am Unterrichtungs verfahren nach § 34a GewO. BÜCHERMARKT 35 1 | 2015 Etwas bewegt sich... Von Dr. Berthold Stoppelkamp SEIT DEN TERRORANSCHLÄGEN IN PARIS beherrscht fast die gesamte sicherheitspolitische Diskussion das Thema: Gefährdungslage durch Terrorismus in Deutschland und Europa. Insbesondere wird mit großem Engagement über die geeignetsten Maßnahmen für eine effektive Terrorismusbekämpfung bzw. den richtigem Umgang mit dem Islamismus in Deutschland heftig gestritten. Das Bundeskabinett hat am 4. Februar 2015 bereits neue Anti-Terror-Gesetze beschlossen. So soll bereits die Ausreise in eine Region, in der sich Terrorismusausbildungslager befinden, strafbar werden. Ebenso soll die Finanzierung von Terrorismus stärker bestraft werden. Hierdurch geraten zeitweise andere wichtige Sicherheitsthemen wie z. B. die Entwicklung der Sicherheitslage in der Ukraine, die Sicherheitslage im Nahen und Mittleren Osten, Wirtschaftsschutz und Cybersicherheit etwas aus dem Fokus des öffentlichen und damit auch des sicherheitspolitischen Interesses. Reflexartig wird insbesondere von Polizeigewerkschaftsseite nach der Einstellung von mehr Polizisten gerufen bzw. sogar die seit zwanzig Jahren existierende und gesetzlich klar geregelte Zusammenarbeit von Bundespolizei und Sicherheitswirtschaft bei Passagierkontrollen an Flughäfen in Frage gestellt. Dabei wird einerseits völlig außer Acht gelassen, dass in Frankreich die sog. Gefährder den dortigen Sicherheitsbehörden bereits bekannt waren und andererseits, dass vor zwanzig Jahren eine allgemeine Unzufriedenheit mit den Leistungen der staatlichen Kontrolleure an Flughäfen herrschte und der durchschnittliche Krankenstand dieser Personengruppe extrem hoch war. Insofern hat damals der Bund beschlossen, die Kontrollen an Flughä- 36 BERICHT AUS BERLIN fen an private Sicherheitskräfte unter Aufsicht der Bundespolizei abzugeben. Dieses Modell der Gewährleistung der Luftsicherheit als eine gemeinschaftliche Aufgabe von staatlichen und derzeit rund 17.000 privaten Sicherheitskräften hat sich bewährt und findet im politischen Bereich nach wie vor eine breite Akzeptanz. Vorratsdatenspeicherung erforderlich Nach den Terroranschlägen geriet auch das Thema Vorratsdatenspeicherung wieder in die heftige Diskussion innerhalb der Koalition. Während das Innenministerium bzw. die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine gesetzliche Regelung dringend anmahnen, lehnt das Justizministerium eine Regelung noch ab. Aus Sicht des BDSW ist eine gesetzliche Regelung dringend erforderlich, um den Sicherheitsbehörden die Möglichkeit zu geben, auf diese Weise terroristische Netzwerke aufzudecken. Dabei ist für den BDSW aber auch klar, dass sich ein solches Gesetz an den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts bzw. des Europäischen Gerichtshofes zur Vorratsdatenspeicherung orientieren muss. Insofern wäre es konsequent, unter einer Speicherdauer von sechs Monaten zu bleiben. Erste Signale von Vizekanzler Gabriel zeigen, dass ich die SPD in der Koalition hier noch bewegen wird. Nationale Sicherheitsarchitektur ausbauen Die privaten Sicherheitsdienste mit ihren rund 185.000 Mitarbeitern leisten bereits heute einen wichtigen Beitrag zur Gefahrenabwehr in Deutschland. Dies hat bereits die Innenministerkonferenz in der Fortschreibung des Programms Innere Sicherheit 2008/2009 DR. BERTHOLD STOPPELKAMP ist Leiter des Hauptstadtbüros des BDSW Bundesverband der Sicherheitswirtschaft. deutlich gemacht. Praktische Beispiele hierfür sind die bereits vielfältig bestehenden Sicherheitspartnerschaften zwischen Staat und Sicherheitswirtschaft in Kommunen und auf Landesebene. Diese gilt es gerade auch vor dem Hintergrund abstrakt hoher Gefährdungen durch Terrorismus verstärkt zu aktivieren bzw. auszubauen. Es müssen alle auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene rechtlich möglichen Kooperationsformen zwischen Staat und Sicherheitswirtschaft genutzt werden, damit sich die Polizeiarbeit auf die Vermeidung von Straftaten und die Strafverfolgung konzentrieren kann. Allein bei der Sicherung von öffentlichen Gebäuden, Fußballspielen bzw. kritischen Infrastrukturen bestehen noch erhebliche Unterstützungspotenziale durch die Sicherheitswirtschaft, die aktuell von staatlicher Seite noch nicht umfänglich genutzt werden, um die Polizei zu entlasten. Die aktuellen Herausforderungen in der Inneren Sicherheit erfordern aber eine enge Kooperation zwischen Polizei, Nachrichtendiensten und der Sicherheitswirtschaft. Der BDSW ist gewillt, mit seinen rund 900 Mitgliedsunternehmen einen Beitrag zur Sicherung des Standortes Deutschland vor terroristischen Bedrohungen zu leisten. BDSW-Grundsatzpositionen erreichen Bundestag Im Dialog mit Abgeordneten aber auch im Rahmen der BDSW-Pressekonferenz mit Präsident Gregor Lehnert am 10. Dezember 2014 1 | 2015 in Berlin hat der BDSW – auch vor dem Hintergrund der Ereignisse in Asylbewerberunterkünften in Nordrhein-Westfalen im September letzten Jahres – nochmals die Umsetzung des Koalitionsvertrages im Hinblick auf eine Novellierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für das Sicherheitsgewerbe gefordert. Novellierung des Bewachungsrechts Die Bundestagsfraktion DIE LINKE hat im letzten Jahr u. a. zu diesem Themenkomplex die Bundesregierung im Rahmen einer kleinen Anfrage zu Konsequenzen aus den Misshandlungen von Asylsuchenden um Stellungnahme gebeten (BT-Drucksache 18/3029). In der Anfrage wurde ausdrücklich auf das 12-Punkte-Programm des BDSW für neue Sicherheitsstandards in Asylbewerber unterkünften Bezug genommen. So wurde die Bunderegierung gefragt, inwiefern sie eine Überarbeitung der Gewerbeordnung und/oder der Bewachungsverordnung für angezeigt hält, insbesondere hinsichtlich von Bewachungsaufgaben im Öffentlichkeitsverkehr und bei Flüchtlingsheimen. Bemerkenswert für den BDSW ist, dass DIE LINKE erstmalig nicht die Sicherheitswirtschaft als solche in Frage stellt. Im Wahlprogramm zur letzten Bundestagswahl war noch davon die Rede, dass man die Privatisierung von Sicherheitsaufgaben generell rückgängig machen wolle. Diese Neupositionierung der LINKE, die nun in mehreren Bundesländern durch Regierungsbeteiligung auch Mitverantwortung für die öffentliche Sicherheit trägt, wird begrüßt. In ihrer Antwort weist die Bundesregierung darauf hin, dass das BDSW Hauptstadtbüro im Dialog mit der Politik. Der Leiter des BDSW-Hauptstadtbüros, Dr. Berthold Stoppelkamp, führte am 29. Januar 2015 einen Meinungsaustausch mit Kai Whittaker, MdB (links), Mitglied im Bundestagsausschuss Arbeit und Soziales, zur Reform des Vergaberechts in Deutschland auf Basis von EU-Richtlinien. Dr. Stoppelkamp erläuterte die Anliegen des BDSW und forderte eine verstärkte Verankerung von Qualitätskriterien in das zukünftige nationale Vergaberecht. Bundeswirtschaftsministerium bzw. die Wirtschaftsministerien der Länder zwischenzeitlich im Bund-Länder-Ausschuss „Gewerberecht“ Ende letzten Jahresdie Bildung einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe zur Überarbeitung des Bewachungsrechts beschlossen haben. Diese Arbeitsgruppe hat erstmalig am 19. Januar 2015 in Berlin getagt. Der BDSW begrüßt den nun endlich von den Wirtschaftsministerien gestarteten Prozess und wird ihn inhaltlich auf Basis seines Positionspapiers begleiten. Mehr Regulierung von privaten Sicherheitsfirmen Einen noch weitergehenden parlamentarischen Vorstoß zur Regulierung privater Sicherheitsfirmen bei Inlands- und Auslandseinsätzen hat die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN gestartet. In einem Entschließungsantrag (BT-Drucksache 18/3555) fordert die Fraktion u. a., der DeutscheBundestag möge beschließen, dass die Bundesregierung aufgefordert wird, einen gesetzlichen Rahmen für die Tätigkeit privater Sicherheitsfirmen zu schaffen und dabei insbesondere zu prüfen, ob dieses Ziel besser mit einem sektorspezifischen Gesetz oder mit einer Änderung des Gewerberechts erreicht werden kann. Zudem solle durch die Bundesregierung ein Zulassungsverfahren entwickelt werden, das die Aufnahme von unternehmerischer Tätigkeit im Sicherheitsbereich an klare Voraussetzungen bindet; insbesondere durch klare Anforderungen an die private Zuverlässigkeit, Qualitätsstandards für die Ausbildung sowie Transparenz in der unternehmerischen Tätigkeit. In der Begründung des Entschließungs antrages führt die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN u. a. aus, dass der zunehmende BERICHT AUS BERLIN 37 1 | 2015 Rückgriff von privater, aber auch öffentlicher Seite auf private Sicherheitsunternehmen es notwendig mache, sicher zu stellen, dass sowohl die Gewerbetreibenden als auch das eingesetzte Personal Mindeststandards an persönlicher Geeignetheit, Zuverlässigkeit und Sachkunde erfüllen. Deutschland gehört nach Einschätzung der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, was die Zugangsvoraussetzungen von Sicherheitsfirmen am Markt angeht, zu den Schlusslichtern in Europa. Dies müsse dringend geändert werden, da es um den Schutz hochwertiger Rechtsgüter wie Gesundheit, Leben und Eigentum gehe. Die Bundestagsfraktion macht sich damit Grundsatzforderungen aus dem BDSW-Positionspapier zu eigen. In einigen Punkten – speziell für Auslandsaktivitäten – gehen die Forderungen von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN allerdings - nach einer ersten Bewertung – zu sehr in Richtung Überregulierung. Gerade die Praxiserfahrungen mit den Regulierungen bei der Seeschiffbewachung zur Piratenabwehr (§ 31 GewO) zeigen, dass eine zu weitgehende Detailregulierung die Geschäftsaktivitäten deutscher Unternehmen bei Auslandsaktivitäten im weltweiten Wettbewerb erheblich einschränkt bzw. einen Markteintritt zu einem hohen wirtschaftlichen Risiko macht. Die Grundsatzforderung des Entschließungsantrages, eine Novellierung gesetzlicher Rahmenbedingungen für private Sicherheitsdienste vorzunehmen, wird jedoch seitens des BDSW begrüßt und unterstützt. Alle aufgezeigten Aktivitäten im Parlamentarischen Bereich bzw. beim Wirtschaftsministerium zeigen, dass etwas Bewegung in den Prozess zur Umsetzung des Koalitionsvertrages gekommen ist. Diese positiven Entwicklungen im Sinne der Sicherheitswirtschaft sind einerseits Reaktionen auf die Ereignisse in Asylbewerberunterkünften in Nordrhein-Westfalen aber insbesondere auch Resultate der Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit von Ehren- und Hauptamt auf Basis von BDSW-Positionspapieren am Standort Berlin. Kurz belichtet Spitzendialog zum Wirtschaftsschutz ENDE LETZTEN JAHRES FÜHRTE BDSWPräsident Gregor Lehnert in Berlin u. a. gemeinsam mit hochrangigen Vertretern von Spitzenorganisationen der deutschen Wirtschaft einen Dialog mit Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière zum Wirtschaftsschutz. Koalitionsstreit über Mindestlohnbürokratie Seit Neujahr gibt es erstmalig einen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland. Bereits seit Mitte Januar 2015 gibt es in der Regierungskoalition eine heftige Diskussion über die damit verbundenen Umsetzungs- bzw. Bürokratiekosten für die Wirtschaft. Es geht dabei um Rechtsverordnungen zur Kontrolle des Mindestlohnes, die das Bundesarbeits- und das Bundesfinanzministerium im Dezember 2014 erlassen haben. Diese geben u. a. vor, dass Unternehmen in neun als besonders „missbrauchsanfällig“ eingestuften Branchen (Bau, Gaststätten, Personenbeförderung, Spedition, Schausteller, Forstwirtschaft, Gebäudereinigung, Messebauer und Fleischwirtschaft) für die meisten Mitarbeiter die tägliche Arbeitszeit erfassen und die Daten zu Kontrollen bereithalten müssen. Dies gilt in den neun Branchen nicht nur für Mitarbeiter mit dem gesetzlichen 38 BERICHT AUS BERLIN Mindeststundenlohn, sondern bis zu 2.958 Euro Monatslohn. Zudem stehen potentiell alle Arbeitnehmer – gleich welcher Branche – auf der Prüferliste, die in 450 Euro-Jobs in Unternehmen arbeiten. In der Koalition ist nun ein Streit darüber entfacht, ob man nicht die Wirtschaft von diesen zusätzlichen Dokumentationspflichten entlasten soll. Die CDU/CSUBundestagsfraktion fordert, dass - bezogen auf die o. g. neun Branchen - Dokumentationspflichten nur bis 1.900 Euro Monatslohn greifen sollen und Minijobber von der Dokumentationspflicht völlig auszunehmen sind, sofern ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, aus dem sich der vereinbarte Stundenlohn und die Arbeitszeit eindeutig ergeben. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht demgegenüber keinen “Nachbesserungsbedarf“. Ihrer Auffassung nach sorgen die Aufzeichnungspflichten dafür, dass der Mindestlohn kein „zahnloser Tiger“ bleibe. Die Bundeskanzlerin hat bereits am 20. Januar 2015 verlauten lassen, dass sich die Bundesregierung die Umsetzung der Rechtsverordnungen drei Monate lang ansehen wolle, um dann zu überlegen, wo man gegebenenfalls Bürokratie wegnehmen müsse. Ähnliche Signale gab es am 29. Januar 2015 von Vizekanzler Gabriel bzw. am 1. Februar 2015 von Arbeitsministerin Nahles. Insofern dürfte es um Ostern seitens der Bundesregierung zu einer abschließenden Bewertung der neuen Regularien kommen. Streikrecht in der Daseinsvorsorge Seit den heftigen Tarifauseinandersetzungen an Flughäfen im Jahre 2013 fordert der BDSW vom Bundesgesetzgeber verbindliche Regelungen für Streikmaßnahmen in der Daseinsvorsorge. Erfreulich ist, dass nunmehr die CSU, als erste im Bundestag vertretene Partei, diese Forderung aufgegriffen hat. Gemäß Beschluss des CSU Parteivorstandes vom 26. Januar 2015 wird festgestellt, dass es nicht sein könne, Bereiche der Daseinsvorsorge und kritischen Infrastrukturen zu bestreiken, ohne dass der ernsthafte Versuch unternommen wurde, den Streik abzuwenden. Die CSU will u. a. gesetzlich festschreiben, dass Streiks in solchen Bereichen mindestens vier Werktage vorher angekündigt werden müssen. Es ist zu wünschen, dass die CSU diese Forde rungen in die Regierungskoalition in Berlin einbringt und es möglichst schnell zu einer Gesetzes initiative kommt. Ebenso erscheint auch eine entsprechende gesetzliche Regulie rung allein für Bayern durch Landesgesetz möglich, sofern der Bundesgesetzgeber – wie bisher – nicht tätig werden sollte. 1 | 2015 Gerhard Basko feierte 70. Geburtstag DER VORSITZENDE DER BDSW LANDES GRUPPE THÜRINGEN, Gerhard Basko, feierte am 26. Februar seinen 70. Geburtstag. „Wir gratulieren Herrn Basko herzlich und wünschen ihm im Namen des Präsidiums, der Geschäftsführung und der Landesgruppe alles erdenklich Gute und vor allem weiterhin Gesundheit“, sagte Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer des BDSW. Seit über 19 Jahren ist Gerhard Basko Mitglied der Tarifkommission in Thüringen. Im Jahr 2001 wurde er zum stellvertretenden Vorsitzenden und 2007 als Nachfolger von Karl Rohrberg zum Vorsitzenden der Landesgruppe gewählt. „Wir bedanken uns bei Herrn Basko für sein fast 2 Jahrzehnte währendes ehrenamtliches Engagement für die Landesgruppe Thüringen, die derzeit 28 Mitgliedsunternehmen hat“, so Olschok. Thüringen sei das einzige Bundesland nach der Wende gewesen, in dem es viele Jahre lang neben dem BDSW mit dem damaligen TWSU einen zweiten Arbeitgeberverband für das Sicherheitsgewerbe gegeben habe, so Olschok. Dem diplomatischen Geschick von Basko sei es zu verdanken gewesen, dass man sich viele Jahre mit dem TWSU arrangiert habe. Die schwierige wirtschaftliche Situation in Thüringen für das Sicherheitsgewerbe habe dann aber zu einer Auflösung des früheren Verbandes geführt. „Seitdem ist der BDSW auch in Thüringen der einzige Arbeitgeberverband, der seit vielen Jahren erfolgreich von Gerhard Basko geleitet wird“, so Olschok abschließend. Gerhard Basko ist Geschäftsführer der VSU Bewachungs- und Sicherheitsunternehmen GmbH Thüringen. Peter Spies feierte 50. Geburtstag DER VORSITZENDE DES BDSW FACHAUSSCHUSSES RECHT, Peter Spies, feierte am 4. Februar seinen 50. Geburtstag. „Wir gratulieren Herrn Spies herzlich und wünschen ihm im Namen des Präsidiums, der Geschäftsführung und des Fachausschusses alles erdenklich Gute und vor allem Gesundheit“, sagte Dr. Harald Olschok, Hauptgeschäftsführer des BDSW. Peter Spies wurde am 19. Juni 2002 als Nachfolger von Peter Nicolet zum Sprecher des Fachausschusses Recht gewählt und übernahm im darauf folgenden Jahr den Vor- sitz. Seit nunmehr 13 Jahren betreut er den Fachausschuss mit sehr gutem Erfolg. Der Fachausschuss Recht hat die Aufgabe, das Präsidium bei seiner Arbeit zu unterstützen. Die immer komplexer werdenden Rechtsfragen bei der Führung eines Sicherheitsunternehmens haben dazu geführt, dass in der Vergangenheit immer mehr Volljuristen eingesetzt werden mussten. „Der Fachausschuss Recht beschäftigt sich ausführlich mit arbeits-, tarif-, gewerbe- und vergaberechtlichen Fragestellungen, fördert somit den verbandsinternen Meinungsaus- tausch und liefert wichtige Vorarbeit für die Arbeit des Präsidiums“, so Olschok. Wir sind froh, mit Herrn Spies einen erfahrenen und kompetenten Juristen als Vorsitzenden zu haben. Peter Spies ist Ausbildungsleiter in der Abteilung Ausbildung im Fachbereich Ausund Fortbildung der Firma ARNDT-Sicherheit und Service GmbH & Co. KG, Fürth. Neben seiner Tätigkeit im Fachausschuss ist Peter Spies zudem langjähriges Mitglied der Tarifkommission der Landesgruppe Bayern. NAMEN UND NACHRICHTEN 39 1 | 2015 Namen und Nachrichten All Service Sicherheitsdienste GmbH mit weiterem Büro am Frankfurter Flughafen Die All Service Sicherheitsdienste GmbH hat sich im Bereich der Luftsicherheit spezialisiert. Nicht nur LSKK § 9 werden erfolgreich zum Einsatz gebracht, sondern auch Servicekräfte oder auch Sicherheitsmitarbeiter und Brandwachen. Die Unterstützung erfolgt über die VDS-C zertifizierte Notruf- und Serviceleitstelle, sehr gut ausgebildete Fachkräfte. Vor allem am Frankfurter Flughafen nehmen Kunden die Leistungen des Unternehmens in Anspruch. Das neue Büro soll insbesondere für das Recruiting am Flughafen genutzt werden: Im Hinblick auf die Erweiterung von Aufträgen und Erhalt von neuen Aufträgen werden Reaktions- und Einsatzzeiten verbessert. „Eine enge, persönliche Mitarbeiter- und Kundenbetreuung können wir durch die Eröffnung eines weiteren Büros am Frankfurter Flughafen gewährleisten. Dies ist ein weiterer Grundstein für unsere flächendeckende Qualitätspolitik“, so Peter Haller, geschäftsführender Gesellschafter der All Service Sicherheitsdienste GmbH. Das neue Büro befindet sich am Frankfurter Flughafen, Terminal 1, Ebene 4, Raum 4043. Das Ausbildungszentrum der All Service Sicherheitsdienste GmbH - zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung Im November 2014 wurde das Ausbildungszentrum nach der AZAV von der Gesellschaft zur Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen mbH zertifiziert. Dazu gehören auch 40 NAMEN UND NACHRICHTEN die verschiedenen Ausbildungslehrgänge des Unternehmens. Angeboten werden z. B. die Unterweisung nach § 34a der GewO, einschließlich Sachkundeprüfung sowie Detektivausbildungen. Durch die Anerkennung als Ausbildungs träger ist das Ausbildungszentrum der All Service Sicherheitsdienste GmbH ab sofort dazu berechtigt, von der Agentur für Arbeit auf der Grundlage des SGB III geförderte Weiterbildungsmaßnahmen durchzuführen. „Ziel ist es, Arbeitssuchenden in zukunftsträchtigen Bereichen neue Jobperspektiven zu eröffnen“, so Peter Haller, geschäftsführender Gesellschafter der All Service Sicherheitsdienste GmbH, „uns ist es wichtig, dass wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich ausbilden und zu jeder Zeit weiterbilden können“. Die Notruf- und Serviceleitstelle der All Service Sicherheitsdienste: 12.000 Fälle für den Interventionsdienst im Jahr 2014 Im Jahr 2014 nahm die All Service Sicherheitsdienste GmbH deutschlandweit 170.000 Alarmierungen entgegen. Dabei kam die Motorradflotte „Bike Security“ und der Interventionsdienst 12.000 Mal zum Einsatz und übergab 680 Alarmierungen an die Polizei. In Frankfurt betreute die Zentrale bundesweit 23.000 Kunden. Im Jahre 2014 gingen 128.000 Alarmierungen ein und es wurden 12.000 Alarmfahrten durchgeführt. Bei 680 Alarmmeldungen wurde direkt die Polizei verständigt. Die 2.000 Hausnotrufkunden lösten 9.000-mal aktiv den Notruf aus. In 950 Fällen fuhren die geschulten Mitarbeiter zum Kunden,um Maßnahmen einzuleiten. „Gut geschulte Mitarbeiter sowie detaillierte Maßnahmenpläne sind die Basis für eine schnelle und gut durchgeführte Inter- vention“, so Peter Haller, geschäftsführender Gesellschafter der All Service Sicherheitsdienste GmbH, „unsere Mitarbeiter werden in unserem Ausbildungszentrum permanent weitergebildet, um die Wünsche unserer Kunden zu erkennen und zu erfüllen.“ Kontakt: Julia Langer, Marketing-/Vertriebsassistentin All Service Sicherheitsdienste GmbH Karl-von-Drais-Straße 16-18, 60435 Frankfurt Tel. +49 69 95423-240 Mail: [email protected] Internet: www.all-service.de Gesellschaft für Sicherheit und Eigentumsschutz mbH Sieben auf einen Streich! GSE Protect setzt auf regionalen Partner bei Einsatzfahrzeugen Mit zunächst sieben neuen Einsatzfahrzeugen verstärkt GSE Protect seine Einsatzflotte im neuen Jahr. Dabei setzt das Unternehmen mit Sitz in Potsdam auf Modelle des neuen Hyundai-Autohauses ASL-Lichtblau in Potsdam. „Die Qualität und Verfügbarkeit der Fahrzeuge, der Service des Autohauses und auch der Preis stimmen“, so Michael Goldschmidt, Aufsichtsratsvorsitzender von GSE Protect. „Mit unseren ‚Sieben auf einen Streich‘ senden wir ein wichtiges Signal für die Zusammenarbeit von zwei namhaften mittelständischen Unternehmen in der Wirtschaftsregion.“ Überzeugen konnte er sich davon auch als Präsident des UJKC Potsdam, den das Autohaus als Premiumpartner unterstützt. Olaf Jahr, Inhaber von ASL-Lichtblau, 1 | 2015 sagt dazu: „Wenn Privatkunden und große Unternehmen gleichermaßen bei uns kaufen, dann machen wir wohl sehr viel richtig.“ Kontakt: Michael Goldschmidt, Vorsitzender des Aufsichtsrates GSE Protect Gesellschaft für Sicherheit und Eigentumsschutz mbH Gerlachstraße 14, 14480 Potsdam Tel. +49 331 6499925 ischen Produktlieferanten zu einem globalen Anbietervon Sicherheitslösungen zu machen“, resümiert er seine Zeit bei Gunnebo. Kontakt: Claudia Reitz, Manager Marketing & Communication GUNNEBO Deutschland GmbH Carl-Zeiss-Str. 8, 85748 Garching Tel. +49 89 24416-3575 Mail: [email protected] Henrik Lange neuer Vorstandsvorsitzender beim Gunnebo Sicherheitskonzern Neues Cash Center macht Bargeldverkehr noch sicherer, schneller und effektiver Der Aufsichtsrat der Gunnebo AB ernennt Henrik Lange zum neuen Vorstandsvorsitz enden und CEO des Sicherheitskonzerns. Nach einer Übergangszeit von sechs Monaten wird der Schwede im Juli 2015 die Position von Per Borgvall übernehmen, der nach über sechs Jahren aus dem Unternehmen scheidet. Der Konzern bietet Lösungen für Objektschutz, Zutrittskontrolle, Cashhandling und die sichere Aufbewahrung. Anfang November 2014 wurde die neue Logistik-Zentrale der ITT Industrie- und Transportschutz Thüringen GmbH in Betrieb genommen. Für 150 Mitarbeiter wechselte damit ihr Einsatzort vom Zentrum der Thüringer Landeshauptstadt in das 17 Kilometer entfernte Gewerbegebiet „Erfurter Kreuz“ bei Ichtershausen. „Man könnte fast einen ‚Wolf im Schafspelz‘ darin sehen“, beschreibt ITT-Geschäftsführer Wolf-Rüdiger Wirth den neuen Standort seines Unternehmens. „Wir haben hier zwar die alte Hülle stehen lassen, dafür ist im Inneren des Komplexes ein völlig neues Gebäude entstanden, das den höchsten Sicherheitsstandards in Deutschland entspricht.“ Während der knapp zweijährigen Planungs- und Bauzeit entstand in verkehrstechnisch günstiger Lage ein hochmodernes Zentrum für die Bearbeitung, die Prüfung und den Transport von Bargeldbeständen. Hier geht es vor allem um die tägliche Versorgung mit Hartgeld und den Rücktransport von Papiergeld in Richtung Bundesbank. Auf diese Weise sind – bei entsprechendem Bedarf sogar an sieben Tagen in der Woche – bis zu drei LKW-Ladungen mit mehreren Tonnen von Hartgeld unterwegs. Am Standort steht ein Großteil der 150 gepanzerten Transporter für die Besorgungen im Sinne der ITT-Kunden bereit. Im Inneren des streng bewachten Geländes sind besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden, um ein Maximum an Kontrolle über das Geld der Kunden zu „Die Möglichkeit, für ein Unternehmen die Gesamtverantwortung zu übernehmen und wieder stärker ins operative Geschäft einzusteigen, hat mich besonders gereizt“, so Henrik Lange zu seiner Berufung zum Vorstandsvorsitzenden des Sicherheitskonzerns. „In der Sicherheitsindustrie steckt noch sehr viel Potential. Umso mehr freue ich mich, bei Gunnebo das Wachstum strategisch weiter voranzutreiben.“ Ähnlich sieht das auch sein aktueller Vorgänger Per Borgvall: „In meinen sechs Jahrenals Vorstandsvorsitzender haben wir es geschafft, Gunnebo von einem europä- gewährleisten. Neben einer festungsartigen, massiven Außenhaut, sind es vor allem die Zugangskontrollen, die ein unerwünschtes Eindringen verhindern. Fingerabdruckscanner, auf den einzelnen Mitarbeiter abgestimmte Gewichtskontrollen, zertifizierte Tresore sowie ein ausgeklügeltes Alarmsystem machen den unbefugten Zugang zum Objekt praktisch unmöglich. Die mit dem Umzug einhergehende Kapazitätserweiterung wurde nötig, um die wachsenden Anforderungen der Kunden zu bedienen. Sie sehen vor allem in der Schnelligkeit der Geldabholung und -einzahlung den entscheidenden Vorteil bei ihrem Dienstleister. Kontakt: Wolf-Rüdiger Wirth, Geschäftsführer ITT Industrie- und Transportschutz Thüringen GmbH Rudolfstr. 47, 99092 Erfurt Tel. +49 361 6726-103 Mail: [email protected] Internet: www.ittgmbh.de Mitarbeiter sind unser wichtigstes Gut! - Familienunternehmen freut sich über 26 Jubilare an 3 Standorten 1946 gründete Georg Kalka in Günzburg die Günzburger Wach- und Schließgesellschaft. Die Jubilarehrung ist seit Anbeginn eine feste Tradition im Jahresverlauf der heutigen KALKA Dienstleistungs GmbH, auf die schon der Gründer viel Wert legte. So freut es die Geschäftsführer und Gründerenkel Christian, Eva und Jürgen Flemisch 26 Jubilare ehren zu dürfen, welche bis zu 35 Jahre im Unternehmen beschäftigt sind. „Sicherheitsdienst und Gebäudereinigung, keine Branchen, die bei der Jobsuche ganz oben auf der Wunschliste stehen. Schade, denn wir finden das sind interessante Berufsfelder, welche oft unterschätzt werden und fälschlicher Weise ein geringes Ansehen in der Bevölkerung genießen. Wir sind stolz auf alle unsere Mitarbeiter, die für uns gewissenhaft ihre Arbeit erbringen. Daher freuen wir uns, dass wir in ihnen viele Mitstreiter gefun- NAMEN UND NACHRICHTEN 41 1 | 2015 den haben, die unsere Begeisterung für die Themen Sicherheit und Sauberkeit teilen. Dies beweist uns jedes Jahr aufs Neue die Jubilar ehrung“, so Geschäftsführer Christian. Günzburger Jubilare, Gesellschafter Gerhard Flemisch sowie Geschäftsleitung Christian, Eva und Jürgen Flemisch. Das Familienunternehmen sieht es als besondere Auszeichnung an, viele Mitarbeiter mit langjähriger Betriebszugehörigkeit zu beschäftigen. Dies spricht für den fairen Umgang mit den Mitarbeitern, ein Grundsatz, der dem Seniorchef Gerhard Flemisch sehr wichtig ist. „Mein Anliegen war es immer, ungeachtet von Geschlecht, Herkunft und Religion zusammen zu arbeiten und das über alle Unternehmensebenen hinweg. Der offene und faire Umgang miteinander ist hierfür die wichtigste Grundlage. Es freut mich, dass unsere Kinder diesen Grundsätzen treu bleiben, denn Mitarbeiter sind unser wichtigstes Gut“, so der Seniorchef. Kontakt: Eva Flemisch, Geschäftsführerin KALKA Dienstleistungs GmbH Günzburger Wach- u. Schließges. Daimlerstr. 9, 89312 Günzburg Tel. +49 8221 9004-0 Mail: [email protected] Internet: www.kalka.de Sicherheitskonferenz am Brandenburger Tor: Europas Handlungsfähigkeit muss nach innen und außen gestärkt werden Hochrangige Experten aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft diskutierten im November 2014 im Allianz Forum über die aktuellen Sicherheitsherausforderungen und 42 NAMEN UND NACHRICHTEN die damit verbundenen Fragestellungen. Wohin steuert die Staatengemeinschaft? Was heißt dies für die Rolle Deutschlands und Europas? Welchen Einfluss haben darauf wirtschaftliche Entwicklungen? Diese und weitere Aspekte standen im Fokus der „Sicherheitskonferenz am Brandenburger Tor – STATE OF SECURITY“, einer Veranstaltung von KÖTTER Security und German Business Protection (GBP) in Kooperation mit der Allianz SE. „Von den zahlreichen globalen Sicherheitsrisiken, die einen Einfluss auf die Wirtschaft haben könnten, ist eine erneute Eskalation des Konfliktes in der Ukraine hervorzuheben“, erklärte Prof. Dr. Michael Heise, Chefvolkswirt der Allianz und früherer Generalsekretär des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, vor rund 150 Gästen. (vl.) Dirk Bürhaus, Friedrich P. Kötter, Prof. Dr. Michael Heise, Dr. Günther Schmid, Dr. Norbert Röttgen und Maxim Worcester. Zu den weiteren hochkarätigen Referenten zählten Botschafter Wolfgang Ischinger, ehemaliger Staatssekretär im Auswärtigen Amt, heute Leiter der Münchner Sicherheitskonferenz und verantwortlich für die Regierungsbeziehungen der Allianz; Prof. Dr. Günther Schmid von der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung sowie Dr. Norbert Röttgen (CDU), Mitglied des Bundestages und Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses. Im Fokus ihrer Betrachtungen standen aktuelle strategische Paradigmen der internationalen Sicherheitspolitik sowie die Herausforderungen für die deutsche Politik. GBP-Geschäftsführer Maxim Worcester, der u. a. die Podiumsdiskussion mit den Referenten leitete, zeigte sich hochzufrieden mit der Veranstaltung: Das große Interesse von Politikern, Unternehmenslenkern und Sicherheitsverantwortlichen aus Wirtschaft und Behörden verdeutliche die Wichtigkeit dieses Forums. „Mit dieser Veranstaltung unterstreichen wir die ganzheitliche Sicherheitsstrategie der KÖTTER Security Gruppe, bei der Prävention und aktives Risikomanagement zentrale Säulen bilden“, so Friedrich P. Kötter, Geschäftsführer von KÖTTER Security. KÖTTER Security: Mitarbeiterin unter den Top-Azubis in Deutschland Nathalie Pfeil, Nachwuchskraft der KÖTTER Security Gruppe, hat den Sprung unter die Top-Auszubildenden in Deutschland geschafft. Die Mitarbeiterin der Niederlassung Stuttgart von KÖTTER Security, München, wurde im Dezember 2014 bei der „Nationalen Bestenehrung“ des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) als deutschlandweit beste Auszubildende im Beruf zur „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ geehrt. Die 22-Jährige, die ihre Ausbildung mit der Note „Sehr gut“ beendet hatte, gehört damit zu den 224 Spitzen-Azubis unter bundesweit rund 330.000 Prüfungsteilnehmern. Zuvor war sie bereits bei der IHK Reutlingen als Landesbeste in Baden-Württemberg ausgezeichnet worden. Als Anerkennung für ihre außergewöhnliche Leistung wurde Nathalie Pfeil, die jetzt als Objektleiterin am neuen Zentrum für Forschung und Vorausentwicklung der Bosch-Gruppe in Renningen für ca. 15 Sicherheitsmitarbeiter/-innen verantwortlich ist, vom Unternehmen mit einer Prämie geehrt. „Schon die Auszeichnung als Landesbeste war eine Riesenanerkennung, die ich so natürlich nicht auf der Rechnung hatte“, sagt Nathalie Pfeil. „Dann sogar den Sprung unter die Besten in ganz Deutschland zu schaffen, ist fast ein bisschen unwirklich.“ Gleichzeitig bedankte sie sich bei ihren Vorgesetzten „für ihre tatkräftige Unterstützung.“ Nathalie Pfeil mit DIHK-Präsident Dr. Eric Schweitzer (r). Foto: © Jens Schicke „Wir gratulieren Nathalie Pfeil sehr herzlich und wünschen ihr für ihre künftigen Aufgaben viel Erfolg. Wir freuen uns, solch talentierte, qualifizierte und engagierte Nachwuchskräfte in unseren Reihen zu wissen“, sagt Dirk 1 | 2015 Bürhaus, Geschäftsführer von KÖTTER Security, München. „Besonders stolz sind wir auf diese Auszeichnung auch deshalb, weil KÖTTER Security zum wiederholten Male bei Bestenehrungen auf Landes- und IHK-Ebene vertreten ist und jetzt mit dem Sprung auf Bundesebene sogar noch eine Schippe drauf legen konnte. Dies ist somit Bestätigung für unsere nachhaltige Personalentwicklung.“ KÖTTER Unternehmensgruppe steigert Umsatz und Mitarbeiterzahl Die bundesweit tätige Dienstleistungsgruppe KÖTTER Services bleibt auf Wachstumskurs. Die Beschäftigtenzahl stieg im vergangenen Jahr um 1.200 (+ 7,7 Prozent) auf 16.700 Mitarbeiter. Der Umsatz nahm im Vergleich zu 2013 um 9,1 Prozent auf 418 Millionen Euro zu und erreichte ebenfalls einen Höchststand. Das Umsatzplus resultierte dabei je zur Hälfte aus organischem Wachstum (Neuaufträge, Auftragserweiterungen) sowie aus Unternehmens- und Auftragsübernahmen. Ein überproportionaler Zuwachs wurde mit der Sparte Security erzielt. Wachstumsmotoren waren zum einen Neuaufträge renommierter Unternehmen und Institutionen als auch Auftragserweiterungen bei bestehenden Kunden, für die das angeführte Konjunkturplus den wichtigen Grundstein legte. „Der maßgebliche Rückenwind für diese positive Entwicklung kam aber von unseren innovativen Systemlösungen aus Sicherheitsdiensten und Sicherheitstechnik, die uns im stetig schärfer werdenden Verdrängungswettbewerb den entscheidenden Vorsprung sichern“, erklärt Friedrich P. Kötter, Geschäftsführer von KÖTTER Security. Zweite Säule, mit der die Position weiter gestärkt werden konnte, waren Unternehmens- bzw. Auftragsübernahmen: Im Fokus stand der Erwerb des Sicherheitsdienstleisters OSD SCHÄFER GmbH & Co. KG von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG. OSD SCHÄFER zählt zu den Top 20 der Sicherheitsanbieter in Deutschland und ist einer der größten Arbeitgeber der Branche in Baden-Württemberg. Das Unternehmen hat sich speziell durch sein umfassendes Knowhow beim Schutz kritischer Infrastrukturen wie kerntechnischen Anlagen und im Bereich von Werkfeuerwehren einen Namen gemacht. Darüber hinaus übernahm KÖTTER von der ISS Facility Services große Teile des Geschäfts- feldes „Security Services“ in Deutschland. Die Akquisition umfasste Sicherheitsdienstleistungsverträge und -aufträge in den Bereichen Separatwachdienst (u. a. Werkund Objektschutz, Empfangs- und Pfortendienste), Revierwachdienst (Objektkontrollen etc.) sowie Aufschaltung auf die Notruf- und Serviceleitstellen (plus Interventionsdienste). Für das laufende Jahr peilt die Unternehmensgruppe weiteres Wachstum an. „Dabei ist die gesamtwirtschaftliche Entwicklung für uns als Anbieter unternehmensnaher Dienstleistungen von größter Relevanz“, betont Friedrich P. Kötter. „Diese aber wird nach wie vor von erheblichen Unsicherheiten beeinflusst.“ International zählen hierzu speziell die weiter schwelende Euro-Krise und der Ukraine-Konflikt. Auf nationaler Ebene wirken − neben der hohen Steuer- und Abgabenquote − insbesondere die stetig steigenden Bürokratiebelastungen, die weiter abnehmende Investitionssicherheit in Deutschland und der zunehmende Arbeitskräftemangel hemmend für eine dynamischere Wirtschaftsentwicklung. „Trotzdem hoffen wir auf den von Bundesregierung und Wirtschaftsverbänden angekündigten 1,5-prozentigen Konjunkturanstieg.“ Kontakt: Carsten Gronwald, Pressesprecher KÖTTER GmbH & Co. KG Verwaltungsdienstleistungen Wilhelm-Beckmann-Straße 7, 45307 Essen Tel. +49 201 2788-126 Mail: [email protected] Prosegur erhält Zulassung als Ausbildungsstätte bei Dualer Hochschule Baden-Württemberg Lörrach Prosegur hat von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Lörrach (DHBW) die Zulassung als Ausbildungsstätte im Studiengang BWL-Spedition, Transport und Logistik erhalten. Mit der Zulassung wurde die Mitgliedschaft in der DHBW erworben. Diese ist an die Bedingung geknüpft, dass mindestens ein Auszubildender bei Prosegur gleichzeitig als Student an der DHBW immatrikuliert ist. Im dualen Studium werden Phasen einer betrieblichen Ausbildung bei einem „Dualen Partner“ mit denen eines Hochschulstudiums kombiniert. Es richtet sich an (Fach-)Abitu rienten,die erste Berufserfahrungen sammeln und dabei auf einen akademischen Abschluss nicht verzichten möchten. „Ein duales Studium in unserem Haus anzubieten, bringt nur Vorteile“, sagt Dr. Lothar Thoma, Geschäftsführer der Prosegur GmbH. „Die Studierenden werden maßgeschneidert für die Anforderungen unserer Branche ausgebildet und lernen das Geschäft von der Pike auf. So legen wir den Grundstein für die Fach- und Führungskräfte von morgen.“ Im Oktober 2014 nahmen bei Prosegur die ersten drei Abiturienten ein Bachelor-Studium im Studiengang BWL-Spedition, Transport und Logistik auf, welcher nach Angaben der DHBW den wachsenden Anforderungen einer immer komplexeren Logistik nicht nur im freien Welthandel begegnen möchte. „Wir sind mit dem bisherigen Verlauf der Ausbildung unserer Studenten sehr zufrieden“, betont Dr. Thoma. „Alle drei haben die Probezeit und damit auch die Grundausbildung erfolgreich abgeschlossen.“ Für das kommende Wintersemester bietet Prosegur erneut ein duales Studium in den Niederlassungen Hamburg, Potsdam, Ettlingen und Neu-Isenburg an, wo die Auszu bildenden alle operativen Bereiche rund um Geldbearbeitung und Fahrbereich durchlaufen. Von Anfang an wirken die Studierenden dort in Projekten mit und werden an verantwortungsvolle Aufgaben herangeführt. Außerdem lernen sie in vorübergehenden Einsätzen in der Hauptverwaltung die admin istrativen Abteilungen wie Finanzbuch haltung, Marketing und Personalwesen kennen. Interessierte Studenten können ihr fünftes Fachsemester an einer der internationalen Hochschulen oder Universitäten absolvieren, mit denen die DHBW weltweit zusammenarbeitet. Besteht daneben Interesse an einem Auslandsaufenthalt während einer Praxisphase, wird den Auszubildenden bei Prosegur der Einsatz bei der spanischen Konzernmutter in Madrid ermöglicht. Nach erfolgreichem Abschluss des dreijährigen Studiums erwartet die Absolventen bei Prosegur die Aussicht auf eine Führungsposition im mittleren Management. Kontakt Elke Hauff Prosegur GmbH Tel. +49 2102 1248-351 Mail: [email protected] NAMEN UND NACHRICHTEN 43 1 | 2015 44 Hundert neue Auszubildende ZIEMANN ist der „Sicherheitspartner des SC Freiburg“ - Securitas gewinnt neuen Auftrag am Die Partnerschaft wird deutschland- Flughafen Köln/Bonn weit auf der Fahrzeugflotte sichtbar Die Flughafen Köln/Bonn GmbH hat Securitasden Zuschlag für die Personal- und Warenkontrollen in den Terminals und am Tor Z0 sowie für weitere Sicherheitsdienstleistungen erteilt. Securitas gewinnt damit erstmals am Flughafen Köln/Bonn eine Ausschreibung für einen Teil der Personal- und Warenkontrollen. Neben dem Einsatz von qualifizierten Mitarbeitern und Mitarbeiter innen gehört auch die Gestellung der erforderlichen Kontrolltechnik zum Auftragsumfang. Der Auftrag läuft über sechs Jahre und beginnt zum 1. April 2015. „Wir freuen uns sehr über das in uns gesetzte Vertrauen. Dies ist ein wichtiger Beitrag für unser lösungs orientiertes Geschäft“, sagte Manfred Buhl, CEO Securitas Deutschland. „Die besonders sensiblen Luftsicherheits aufgaben und die damit verbundenen Herausforderungen sind uns sehr vertraut. Dabei setzen wir auf qualitatives Wachstum. „Die hohe Qualität unserer Dienstleistungen haben wiederholt behördliche Audits der ,Nationalen Qualitätskontrollstelle für die Luft sicherheit (NQS)‘ bestätigt,“ resümiert Dirk Fischlein, Geschäftsführer Securitas Aviation, den Erfolg der jüngsten Ausschreibung. Securitas Aviation ist internationaler Spezialist für Luftsicherheit: in 25 Ländern weltweit, auf mehr als 200 Flughäfen, mit insgesamt rund 25.000 spezialisierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Als einer der personalstärksten Dienstleister für die Luft sicherheit im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) ist Securitas Aviation mit rund 3.000 Experten in Deutschland an allen bedeutenden Flughäfen mit effektiven und effizienten Sicherheits- und Servicedienst leistungen im Einsatz. Securitas Aviation bietet ganzheitliche Lösungskonzepte, investiert in Sicherheitstechnik und verfügt über zertifizierte Sprengstoffspürhunde. Kontakt: Bernd Weiler, Leiter Unternehmenskommunikation Securitas Holding GmbH Tel. +49 30 501000-615 Mail: [email protected] ZIEMANN ist als südbadisches Familienunternehmen groß geworden und auch mit der Expansion als deutschlandweiter Geld- und Wertdienstleister seinen regionalen Wurzeln treu geblieben. NAMEN UND NACHRICHTEN Bodenständigkeit, solides Wirtschaften und Kontinuität in der Geschäftsführung sind Maßstäbe für Verlässlichkeit und Vertrauen, die besonders langfristige Partnerschaften ermöglichen. Eine dieser Partnerschaften ist die mit dem SC Freiburg. Bei den Heimspielen des Sportclubs sorgt ZIEMANN seit 21 Jahren durch individuelle Konzepte und mit Fachkräften vor Ort für Ordnung und Sicherheit. „Dass ein externer Dienstleister so professionell und sympathisch arbeitet, dass er bei den Fans praktisch schon zum Verein dazugehört, ist absolut bemerkenswert“, sagt SC-Präsident Fritz Keller. Die enge Zusammenarbeit sieht Hans-Jörg Hisam, Geschäftsführer von ZIEMANN, in einer gemeinsamen Wertebasis und erläutert: „Den SC und uns verbindet der Antrieb, durch verantwortungsvolles Wirtschaften, Standhaftigkeit und richtungsweisende Ideen, Schritt für Schritt an einer guten Zukunft zu bauen. Das ist es, was Traditionsmarken auszeichnet.“ Die Sicherheitspartnerschaft zwischen dem SC und ZIEMANN wird auf allen 800 Geldund Werttransportfahrzeugen der Flotte zu sehen sein. Damit unterstreichen beide Seiten die Verbundenheit mit der Region und zugleich die Offenheit, in ganz Deutschland weitere verlässliche Partner zu gewinnen. Zusammenlegung der Standorte in Stuttgart und neue Betriebsstätte in Kropp ZIEMANN freut sich bekanntzugeben, dass der Standort Stuttgart-Wangen in die rund 20 km südlicher gelegene Betriebsstätte Filderstadt-Plattenhardt integriert werden konnte. Am Standort kommen nunmehr rund 115 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und 66 gepanzerte Fahrzeuge zusammen. „Der Umzug verlief reibungslos, trotz der logistischen Herausforderung. Ich bin wirklich beeindruckt von unserem Personal, das die Aufgaben ohne einen einzigen Ausfall gemeistert hat und eine gemeinsame Kultur der Hilfsbereitschaft lebt“, beschreibt Andrea Schmitt, Geschäftsführerin von ZIEMANN, ihre Eindrücke. Die Zusammenführung ermöglicht es sechs Einsatzleitern fortan, von einem Ort circa 45 Touren effizient zu planen. Von dem komplett modernisierten Gesamtstützpunkt aus werden alle Services des umfassenden Dienstleistungsportfolios der GRUPPE im Großraum Stuttgart und im Umland erbracht. Des Weiteren wurde mit der Neugründung der Betriebsstätte Kropp in Schleswig Holstein der nördlichste Standort der Unternehmensgruppe in Betrieb genommen. Der Fahrerstützpunkt verfügt über ein Höchstmaß an aktiver und passiver Sicherheitsarchitektur. „Wir sind mit Kropp rund 900 km von der ZIEMANN-Zentrale im Südbadischen entfernt und dennoch ganz nah und unmittelbar bei unseren Kunden, die uns bis in den hohen Norden vertrauen“, erläutert Heinz Spiegelmacher, Geschäftsführer der GRUPPE. Kontakt: Sebastian Sinemus, Leiter Unternehmenskommunikation & Presse ZIEMANN SICHERHEIT Holding GmbH Gewerbestr. 19-23,79227 Schallstadt Tel. +49 7664 9720-76 Mail: [email protected] Internet: www.ziemann-gruppe.de 1 | 2015 Aus den Landesgruppen Landesgruppe Baden-Württemberg Landesgruppe Hamburg Tarifabschluss in Baden-Württemberg Tarifabschluss in Hamburg – Lohn erhöhungen bis zu 12,17 Prozent Am 13. Februar 2015 konnte in der 5. Verhandlungsrunde mit ver.di ein neuer Lohn- und Gehaltstarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Baden-Württemberg abgeschlossen werden. Die wichtigsten Einzelheiten des Abschlusses: • Laufzeit Lohntarifvertrag: 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2016 • Die Löhne werden am 1. März 2015 sowie am 1. Januar 2016 erhöht. Ab 1. März 2015 wurden folgende Erhöh ungen vereinbart: 1. Die Löhne der Lohngruppen § 2 I. – IV. werden linear um 2,9 Prozent erhöht. 2. Die Löhne der Lohngruppen § 2 V. Kerntechnische Anlagen sowie § 2 VI. Verkehrsflughäfen werden um 4,2 Prozent erhöht. Ab 1. Januar 2016 wurden folgende Erhöh ungen vereinbart: 3. Die Löhne der Lohngruppen § 2 I. – IV. werden linear um 2,8 Prozent erhöht. 4. Die Löhne der Lohngruppen § 2 V. Kerntechnische Anlagen sowie § 2 VI. Verkehrsflughäfen werden um 4,2 Prozent erhöht. Die Vergütung für die Auszubildenden erhöht sich pro Ausbildungsjahr ab 1. März 2015 um 30,– Euro und ab 1. Januar 2016 um 30,– Euro. Laufzeit Gehaltstarifvertrag: 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2016 Die Gehälter steigen am 1. März 2015 um 2,9 Prozent und ab 1. Januar 2016 2,8 Prozent. Nach monatelangen und schwierigen Tarifverhandlungen einigten sich die Tarifkommissionen der Gewerkschaft ver.di und der Arbeitgebervertreter des BDSW am 11. Februar 2015 auf einen neuen Lohntarifvertrag für die rund 7.000 Beschäftigten der Hamburger Sicherheitsbranche. Er sieht Lohnerhöhungen von bis zu knapp 12 Prozent innerhalb eines Jahres vor. „Wir sind froh, nach harten Verhandlungen und dem chaotischen Streik auf dem Hamburger Flughafen am Montag, heute doch zu einem Ergebnis gekommen zu sein“, so der Hauptgeschäftsführer, Dr. Harald Olschok, nach der Einigung. „Wir sind bis an die Grenze dessen gegangen, was wir unseren Mitgliedern und vor allem deren Kunden glauben zumuten zu können“, so Olschok. Die Tarifparteien einigten sich auf einen Tarifvertrag mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2016, mit zwei Erhöhungsstufen. Die Beschäftigten in der untersten Lohngruppe erhalten innerhalb von zwölf Monaten Lohn erhöhungen von 11,8 Prozent - von 8,05 Euro auf 9,00 Euro am 1. Januar 2016. Mit den Erhöhungen zum 01.04.2015 und 01.01.2016 steigen auch die Stundenlöhne der Beschäftigten am Flughafen nochmals an. Die Fluggastkontrolleure erhalten knapp 10,71 Prozent Gehaltssteigerungen, vom derzeitigen Stundengrundlohn von 14,00 Euro auf zunächst 15,00 Euro und zum 01.01.2016 dann auf 15,50 Euro pro Stunde. Die Personen- und Warenkontrolleure erhalten mit 12,17 Prozent die höchste Lohnsteigerung. Hier werden derzeit 10,93 Euro pro Stunde gezahlt. Zum 01.04.2015 steigen die Stundengrundlöhne zunächst auf 11,31 Euro und zum 01.01.2016 auf 12,26 Euro. „Dieser Abschluss bedeutet für die Arbeitgeber und vor allem auch deren Kunden eine deutliche wirtschaftliche Herausforderung. Nichtsdestotrotz sind wir froh nun einen Abschluss erreicht zu haben und keine weiteren Ausstände am Flughafen mehr befürchten zu müssen“, so Dr. Olschok abschließend. Landesgruppe Niedersachsen Erneuter Streik am Flughafen Hannover noch vor der ersten Verhandlungsrunde Die Gewerkschaft ver.di hat ihre Mitglieder in Niedersachsen am 9. Februar 2015 bereits zum zweiten Mal zu einem Warnstreik am Flughafen in Hannover aufgerufen. „Die Durchsetzung absurder Ziele wird von ver.di rücksichtlos auf Kosten tausender unbeteiligter Fluggäste geführt“, so der Vorsitzende der Landesgruppe Niedersachsen des BDSW Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft, Andreas Segler, nach Bekanntwerden des Streikaufrufs. Für das Sicherheitspersonal in Niedersachsen besteht derzeit ein gültiger Tarifvertrag zwischen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) und dem BDSW. Dieser Tarifvertrag führte mit Wirkung zum 01.01.2015 für die aktuell streikenden Fluggastkontrolleure bereits zu Lohnsteigerungen von 6,1 Prozent(!). Ver.di fordert vom BDSW die Aufnahme von Tarifverhandlungen für das gesamte niedersächsische Sicherheitsgewerbe. Eine Mitzeichnung des bereits bestehenden Tarifvertrages - so wie es das von der Bundes regierung geplante Tarifeinheitsgesetz vorsieht - lehnt ver.di ab und stellt im Gegenzug maßlose Forderungen auf. Mit dem Warnstreik am 9. Februar 2015 versuchte ver.di für das Sicherheitspersonal am Flughafen Hannover bis zu 39,1 Prozent Lohnsteigerung zu erzwingen. In Zeiten wesentlich sinkender Verbraucherpreise INTERN 45 1 | 2015 scheint ver.di jeglicher Bezug zur Realität verloren gegangen zu sein. Die neue Monatsvergütung der Fluggastkontrolleure beträgt bei einer geltenden 37-Stunden-Woche ca. 2.700,– Euro brutto. Es handelt sich um eine Anlerntätigkeit, der eine Schulung von rund 200 Stunden zu Grunde liegt. Den Vorwurf, man habe mit einer konkurrierenden Gewerkschaft einen Billiglohn-Tarifvertrag abgeschlossen, weist Andreas Segler strikt zurück. „Derzeit bestehen in mehreren Bundesländern Tarifverträge mit ver.di für das Sicherheitsgewerbe, die hinsichtlich der Lohnhöhen auf dem Niveau des gültigen Lohn tarifvertrages für Niedersachsen oder in Teilen noch deutlich darunter liegen“, so Segler. Auch haben die Arbeitgeber ver.di konkrete Termine für die Aufnahme von Tarifverhandlungen im Bereich der Luftsicherheit angeboten. Landesgruppe Nordrhein-Westfalen Tarifabschluss in NRW – Einigung mit Lohnerhöhungen bis zu 6 Prozent Am späten Abend des 5. Februar 2015 konnten sich die Tarifkommissionen der Gewerkschaft ver.di und der Arbeitgebervertreter des BDSW auf einen neuen Lohntarifvertrag für die Sicherheitsbranche in Nordrhein-Westfalen einigen. Vorbehaltlich der ver.di Mitglieder befragung einigte man sich, nach einem langen Verhandlungstag, auf neue Konditionen für die Beschäftigten. „Wir sind froh, nach harten Verhandlungen heute doch zu einem Ergebnis gekommen zu sein“, so der Landesgruppen vorsitzende, Gunnar Vielhaack. Die Tarifparteien einigten sich auf einen zweijährigen Tarifvertrag mit zwei Erhöhungsstufen. Beispielsweise die Beschäftigten in der Personen- und Warenkontrolle an den Verkehrsflughäfen erhalten ab dem 01.03.2015 6,16 Prozent mehr Stundenlohn und ab dem 01.01.2016 nochmals 5,8 Prozent. Die Löhne der Luftsicherheitsassistenten steigen zu beiden Terminen um 4,4 Prozent und 4,23 Prozent. Die Beschäftigten in den kerntechnischen Anlagen erhalten Erhöhungen von jeweils 4 Prozent, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der untersten Lohngruppe mit der ersten Erhöhung 3,9 Prozent und mit der zweiten nochmals 3,7 Prozent. Alle anderen Lohngruppen erhalten linear eine Erhöhung um 0,35 Euro pro Stunde, mindestens aber 3,5 Prozent. Entgeltübersicht für Sicherheitsmitarbeiter als Luftsicherheitsassistent gem. § 5 LuftSiG BUNDESLAND Laufzeit des/r jeweiligen Tarifvertrages / Anhanges / Protokollnotiz 46 Stundengrundlohn in Euro Stand: 1.März 2015 Lohnzuschläge Nachtarbeit Sonntagsarbeit Feiertagsarbeit Mehrarbeit Baden-Württemberg LTV 01.01.2015 - 31.12.2016 15,63 15% 40% 100% 25% Berlin Und Brandenburg ETV 01.02.2014 - 30.09.2016 14,85 15% 40% 100% 25% Bremen LTV 01.01.2014 - 31.12.2015 14,90 15% 40% 100% 25% Hamburg LTV 01.01.2015 - 31.12.2016 14,00 15% 40% 100% 25% Hessen ETV für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen 01.01.2014 - 31.12.2015 bis 24 Monate 13,07 ab 25. Monat 14,00 15% 40% 100% 25% Mecklenburg-Vorpommern ETV 01.01.2014 - 31.12.2015 11,80 15% 40% 100% 25% Niedersachsen LTV 01.01.2015 - 31.12.2015 14,70 15% 40% 100% 25% Nordrhein-Westfalen LTV 01.01.2015 - 31.12.2016 15,35 15% 40% 100% 25% Rheinland-Pfalz / Saarland ETV für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen 01.01.2014 - 31.12.2015 13,20 15% 40% 100% 25% Sachsen ETV für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen 01.01.2014 - 31.12.2015 11,80 15% 40% 100% 25% Sachsen-Anhalt ETV für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen 01.01.2014 - 31.12.2015 11,80 15% 40% 100% 25% Schleswig-Holstein LTV 01.03.2014 - 31.12.2015 14,00 15% 40% 100% 25% Thüringen ETV für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen 01.01.2014 - 31.12.2015 11,80 15% 40% 100% 25% INTERN 1 | 2015 Dienstleistungen unserer Mitglieder ALARMEMPFANGSSTELLE EN 50518 Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben, Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected] FSO GmbH, Am Patentbusch 6A, 26125 Oldenburg, Telefon +49 441 68066, Fax +49 441 93 90 01-939, E-Mail: [email protected] ALARMVERFOLGUNG WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de AUFZUGSNOTRUF Fachschule Protektor – Berlin und Hamburg, Telefon +49 40 3258420, Fax 32584220, E-Mail: [email protected], Internet: www.fachschule-protektor.eu BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Web: www.bws-sicherheitsdienst.de, Mail: [email protected] WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de IKS Industrie- und Kommunalservice GmbH, August-Bebel-Str. 20, 33602 Bielefeld, Telefon +49 521 13 78 78, Fax 13 78 80, Internet: www.iks-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected] BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Web: www.bws-sicherheitsdienst.de, Mail: [email protected] Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de IKS Industrie- und Kommunalservice GmbH, August-Bebel-Str. 20, 33602 Bielefeld, Telefon +49 521 13 78 78, Fax 13 78 80, Internet: www.iks-sicherheitsdienst.de E-Mail: [email protected] PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (+49 30) 409004-0 ISS Facility Services GmbH, BU Security, Wanheimer Str. 92, 40468 Düsseldorf, Telefon: +49 211 30278-373, Fax: +49 211 30278-374, Internet: www.de.issworld.com, E-Mail: [email protected] KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (+49 30) 409004-0 TRIERER WACHDIENST Jakob Pauly GmbH, Bruchhausenstr. 10, 54290 Trier, Telefon +49 651 9 78 34-0, Fax 9 78 34-20, E-Mail: [email protected] WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44 WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de WUI-Werk- und Industrieschutz GmbH & Co. KG, Vopeliusstr. 12, 66280 Sulzbach,Telefon +49 68 97 49 99, Fax 55 228, E-Mail: [email protected] ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt, Telefon +49 76 64 97 20 0, Fax 97 20 88, E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de ALTENNOTRUF Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben, Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected] BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected] WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44 ARBEITSSICHERHEIT KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen, Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben, Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected] Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben, Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected] Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected] DRESDNER WACH- UND SICHERUNGS-INSTITUT GmbH, Zur Wetterwarte 29, 01109 Dresden, Telefon +49 3 51 88 36-108, Fax 88 36-250, Ansprechpartner: Gerhard Behrens WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44 WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de AUSBILDUNG Akademie für Sicherheit und Technik – Saarbrücker Werkschutzschule GmbH & Co. KG, Vopeliusstr. 12, 66280 Sulzbach, Telefon +49 681 49 00, Fax 55 228, E-Mail: [email protected] BWG Akademie der Bavaria Werkschutz GmbH, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben, Telefon (0 81 21) 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected], Internet: www.bwg-akademie.de DAA Deutsche Angestellten-Akademie, Walter-Kolb-Str. 5-7, 60594 Frankfurt/M, Telefon +49 69 97 20 02-0, Fax 17 21 71, E-Mail: [email protected] DRESDNER WACH- UND SICHERUNGS-INSTITUT GmbH, Zur Wetterwarte 29, 01109 Dresden, Telefon +49 3 51 88 36-108, Fax 88 36-250, Ansprechpartner: Gerhard Behrens KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen, Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de BDSW-MODULKONZEPT KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen, Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de Fachschule Protektor – Berlin und Hamburg, Telefon +49 40 3258420, Fax 32584220, E-Mail: [email protected], Internet: www.fachschule-protektor.eu FACHKRAFT FÜR SCHUTZ UND SICHERHEIT DAA Deutsche Angestellten-Akademie, Walter-Kolb-Str. 5-7, 60594 Frankfurt/M, Telefon +49 69 97 20 02-0, Fax 17 21 71, E-Mail: [email protected] KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen, Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de GEPRÜFTE SCHUTZ- UND SICHERHEITSKRAFT DAA Deutsche Angestellten-Akademie, Walter-Kolb-Str. 5-7, 60594 Frankfurt/M, Telefon +49 69 97 20 02-0, Fax 17 21 71, E-Mail: [email protected] INTERVENTIONSKRAFT VDS DRESDNER WACH- UND SICHERUNGS-INSTITUT GmbH, Zur Wetterwarte 29, 01109 Dresden, Telefon +49 3 51 88 36-108, Fax 88 36-250, Ansprechpartner: Gerhard Behrens KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen, Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de Fachschule Protektor – Berlin und Hamburg, Telefon +49 40 3258420, Fax 32584220, E-Mail: [email protected], Internet: www.fachschule-protektor.eu WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de LEITENDE NSL-FACHKRAFT VDS DRESDNER WACH- UND SICHERUNGS-INSTITUT GmbH, Zur Wetterwarte 29, 01109 Dresden, Telefon +49 3 51 88 36-108, Fax 88 36-250, Ansprechpartner: Gerhard Behrens KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen, Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de Fachschule Protektor – Berlin und Hamburg, Telefon +49 40 3258420, Fax 32584220, E-Mail: [email protected], Internet: www.fachschule-protektor.eu JUSTIZVOLLZUG KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen, Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de KRISENMANAGEMENT KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen, Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de KRISENKOMMUNIKATION KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen, Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de MARITIME SICHERHEIT KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen, Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de MEISTER FÜR SCHUTZ UND SICHERHEIT Fachschule Protektor – Berlin und Hamburg, Telefon +49 40 3258420, Fax 32584220, E-Mail: [email protected], Internet: www.fachschule-protektor.eu KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen, Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de SICHERHEIT VON A–Z 47 1 | 2015 SERVICEKRAFT FÜR SCHUTZ UND SICHERHEIT DAA Deutsche Angestellten-Akademie, Walter-Kolb-Str. 5-7, 60594 Frankfurt/M, Telefon +49 69 97 20 02-0, Fax 17 21 71, E-Mail: [email protected] KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen, Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de SICHERHEITSKONZEPTE EUWISA GmbH, Opmünder Weg 50, 59494 Soest, Tel. +49 2921 9340939, Fax +49 2921 3509959, E-Mail: [email protected], Internet: www.euwisa.com KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen, Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de STI SECURITY TRAINING INTERNATIONAL GmbH, Borsigstr. 15, 65205 Wiesbaden, Telefon +49 61 22 598 34 0, Fax 598 34 69, E-Mail: [email protected], Internet: www.sti-training.com VORBEREITUNG AUF SACHKUNDEPRÜFUNG NACH & 34a GewO DAA Deutsche Angestellten-Akademie, Walter-Kolb-Str. 5-7, 60594 Frankfurt/M, Telefon +49 69 97 20 02-0, Fax 17 21 71, E-Mail: [email protected] DRESDNER WACH- UND SICHERUNGS-INSTITUT GmbH, Zur Wetterwarte 29, 01109 Dresden, Telefon +49 3 51 88 36-108, Fax 88 36-250, Ansprechpartner: Gerhard Behrens KÖTTER Akademie, Am Zehnthof 66, 45307 Essen, Tel. +49 2 01 27 88-369, Fax: +49 2 01 27 88-274, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter-akademie.de Fachschule Protektor – Berlin und Hamburg, Telefon +49 40 3258420, Fax 32584220, E-Mail: [email protected], Internet: www.fachschule-protektor.eu WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de BRANDSCHUTZDIENSTE BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected] GUARD Service Bewa GmbH, Alte Schönhauser Str. 24, 10119 Berlin, Telefon +49 30 2 80 72 57, Fax 2 80 72 59 Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected] KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (+49 30) 409004-0 WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44 WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de BUNDESWEHR WISAG Sicherheit & Service militärische Einrichtungen GmbH, Rebstöcker Str. 33, 60326 Frankfurt, Telefon +49 69 75 80 87-34, Internet: www.wisag.de WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de DATENSICHERHEIT WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44 EINLASSKONTROLLEN GUARD Service Bewa GmbH, Alte Schönhauser Str. 24, 10119 Berlin, Telefon +49 30 2 80 72 57, Fax 2 80 72 59 PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (+49 30) 409004-0 WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt, Telefon +49 76 64 97 20 0, Fax 97 20 88, E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de EMPFANGSDIENSTE Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben, Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected] BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected] GUARD Service Bewa GmbH, Alte Schönhauser Str. 24, 10119 Berlin, Telefon +49 30 2 80 72 57, Fax 2 80 72 59 Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected] ISS Security GmbH, Carl-Benz-Str. 35, 60386 Frankfurt, Telefon +49 69 40143-301, Fax 40143-500 KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (+49 30) 409004-0 WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44 WWS Westfälischer Wachschutz GmbH & Co. KG., Herzogswall 30, 45657 Recklinghausen, Telefon +49 23 61 9 04 22-0, Fax 9 04 22-29, E-Mail: [email protected], Internet: www.wws-security.de, Ansprechpartner: Herr Huerkamp WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de EMPFANGSKONTROLLE Hier könnte Ihr Firmeneintrag stehen! FACHKRAFT FÜR SCHUTZ UND SICHERHEIT KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str., 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de FACILITYMANAGEMENT Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected] KÖTTER Services, Wilhelm-Beckmann-Straße 7, 45307 Essen, Hotline +49 2 01 27 88-388, Hotfax: +49 2 01 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de DETEKTEI Hier könnte Ihr Firmeneintrag stehen! 48 DISKOTHEKEN-SCHUTZ SICHERHEIT VON A–Z GEFAHRENMELDUNG Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben, Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected] BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected] KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44 WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de GELD- UND WERTDIENSTE BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected] Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected] KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de WWS Westfälischer Wachschutz GmbH & Co. KG., Herzogswall 30, 45657 Recklinghausen, Telefon +49 23 61 9 04 22-0, Fax 9 04 22-29, E-Mail: [email protected], Internet: www.wws-security.de, Ansprechpartner: Herr Huerkamp ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt, Telefon +49 76 64 97 20 0, Fax 97 20 88, E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de GELDBEARBEITUNG Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected] KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt, Telefon +49 76 64 97 20 0, Fax 97 20 88, E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de HAUSMEISTERDIENSTE KÖTTER Cleaning, Wilhelm-Beckmann-Straße 7, 45307 Essen, Hotline +49 2 01 27 88-388, Hotfax: +49 2 01 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de HERSTELLER GELD- UND WERTTRANSPORTFAHRZEUGE Apprich Secur GmbH, Gottlieb Daimler Str. 5, 14974 Ludwigsfelde, Telefon +49 33 78 80 54 0, E-Mail: [email protected], Internet: www.apprich-secur.de, Ansprechpartner: Roberto Pareras Hartmann Spezialkarosserien GmbH, Carl-Zeiss-Str. 2, 36304 Alsfeld, Telefon +49 66 31 96 96-0, Fax 96 96-96, Internet: www.hartmann-alsfeld.de, Ansprechpartner: Erhard Funke STOOF International GmbH, Fahrzeugbau & Sicherheitstechnik, Wurzelweg 4, 14822 Borkheide, Telefon +49 33845 90 300, Fax 90 399, E-Mail: [email protected], Internet: www.stoof-international.de HUNDEAUSBILDUNG/ SPRENGSTOFFSPÜRHUNDE WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de JUSTIZDIENSTE KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de 1 | 2015 KASSIERTÄTIGKEITEN GUARD Service Bewa GmbH, Alte Schönhauser Str. 24, 10119 Berlin, Telefon +49 30 2 80 72 57, Fax 2 80 72 59 KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44 WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de KONFERENZDIENSTE MESSEDIENSTE BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected] Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected] KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (+49 30) 409004-0 KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44 WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de KURIERDIENSTE BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected] Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected] KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44 WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de LUFTFAHRTSICHERHEITSDIENSTE BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected] DSW Deutscher Schutz- und Wachdienst GmbH + Co. KG, Hannoversche Str. 91 – 95, 49084 Osnabrück MUSEUMSDIENSTE fridericus Servicegesellschaft der Preußischen Schlösser und Gärten mbH, Zeppelinstr. 48a I Bauteil C, 14471 Potsdam, E-Mail: [email protected] GUARD Service Bewa GmbH, Alte Schönhauser Str. 24, 10119 Berlin, Telefon +49 30 2 80 72 57, Fax 2 80 72 59 Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected] KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (+49 30) 409004-0 KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (+49 30) 409004-0 Plural security GmbH, Telefon +49 511 709000, Internet: www.plural.de TRIERER WACHDIENST Jakob Pauly GmbH, Bruchhausenstr. 10, 54290 Trier, Telefon +49 6 51 9 78 34-0, Fax 9 78 34-20, E-Mail: [email protected] WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44 WWS Westfälischer Wachschutz GmbH & Co. KG., Herzogswall 30, 45657 Recklinghausen, Telefon +49 23 61 9 04 22-0, Fax 9 04 22-29, E-Mail: [email protected], Internet: www.wws-security.de, Ansprechpartner: Herr Huerkamp WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt, Telefon +49 76 64 97 20 0, Fax 97 20 88, E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de PARKHAUSSERVICE Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected] KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de PARKPLATZEINWEISUNG Rheinland Kultur GmbH, Ehrenfriedstr. 19, 50259 Pulheim, Telefon +49 2234 99 21 263, Fax +49 221 8284 1971 E-Mail: [email protected], Internet: www.rheinlandkultur.de Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54, E-Mail: [email protected] WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44 KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de NOTRUF-SERVICELEITSTELLE PARKRAUMBEWIRTSCHAFTUNG EUWISA GmbH, Opmünder Weg 50, 59494 Soest, Tel. +49 2921 9340939, Fax +49 2921 3509959, E-Mail: [email protected], Internet: www.euwisa.com Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben, Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected] KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected] KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Straße 7, 45307 Essen, Hotline +49 2 01 27 88-388, Hotfax: +49 2 01 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de ISS Facility Services GmbH, BU Security, Wanheimer Str. 92, 40468 Düsseldorf, Telefon: +49 211 30278-373, Fax: +49 211 30278-374, Internet: www.de.issworld.com, EMail: [email protected] Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (+49 30) 409004-0 Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de STI SECURITY TRAINING INTERNATIONAL GmbH, Borsigstr. 15, 65205 Wiesbaden, Telefon +49 61 22 598 34 0, Fax 598 34 69, E-Mail: [email protected], Internet: www.sti-training.com WISAG Sicherheit & Service militärische Einrichtungen GmbH, Rebstöcker Str. 33, 60326 Frankfurt, Telefon +49 69 75 80 87-34, Internet: www.wisag.de WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de MARITIME SICHERHEIT KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt, Telefon +49 76 64 97 20 0, Fax 97 20 88, E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de OBJEKTSCHUTZ Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben, Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected] BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Web: www.bws-sicherheitsdienst.de, Mail: [email protected] PERSONENSCHUTZ KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44 WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de PFÖRTNERDIENSTE KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Straße 7, 45307 Essen, Hotline +49 2 01 27 88-388, Hotfax: +49 2 01 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de GUARD Service Bewa GmbH, Alte Schönhauser Str. 24, 10119 Berlin, Telefon +49 30 2 80 72 57, Fax 2 80 72 59 Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54, E-Mail: [email protected] PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (+49 30) 409004-0 ISS Facility Services GmbH, BU Security, Wanheimer Str. 92, 40468 Düsseldorf, Telefon: +49 211 30278-373, Fax: +49 211 30278-374, Internet: www.de.issworld.com, EMail: [email protected] WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de SICHERHEIT VON A–Z 49 1 | 2015 WWS Westfälischer Wachschutz GmbH & Co. KG., Herzogswall 30, 45657 Recklinghausen, Telefon +49 23 61 9 04 22-0, Fax 9 04 22-29, E-Mail: [email protected], Internet: www.wws-security.de, Ansprechpartner: Herr Huerkamp ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt, Telefon +49 76 64 97 20 0, Fax 97 20 88, E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de REVIERKONTROLLE Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben, Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected] BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected] Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected] ISS Facility Services GmbH, BU Security, Wanheimer Str. 92, 40468 Düsseldorf, Telefon: +49 211 30278-373, Fax: +49 211 30278-374, Internet: www.de.issworld.com, EMail: [email protected] KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de SICHERHEITSDIENSTE IM ÖPV BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected] DB Sicherheit GmbH, Köthener Str. 4, 10963 Berlin, Telefon +49 30 297-69812, Fax 297-69819, E-Mail: [email protected], Internet: www.DB.de/dbsicherheit KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (+49 30) 409004-0 WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44 WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt, Telefon +49 76 64 97 20 0, Fax 97 20 88, E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de SERVICEKRAFT FÜR SCHUTZ UND SICHERHEIT KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Straße 7, 45307 Essen, Hotline +49 2 01 27 88-388, Hotfax: +49 2 01 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de SERVICETELEFON Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben, Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected] BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected] Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected] KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de SICHERHEITS-ANALYSE/ BERATUNG Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben, Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected] EUWISA GmbH, Opmünder Weg 50, 59494 Soest, Tel. +49 2921 9340939, Fax +49 2921 3509959, E-Mail: [email protected], Internet: www.euwisa.com KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44 WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de 50 SICHERHEITSDIENSTE IM EINZELHANDEL SICHERHEIT VON A–Z SICHERUNGSPOSTEN Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de TECHNISCHE MELDUNGEN Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben, Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected] BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected] KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44 WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de ÜBERWACHUNG IM RUHENDEN VERKEHR Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben, Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected] Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected] KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (+49 30) 409004-0 WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44 WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt, Telefon +49 76 64 97 20 0, Fax 97 20 88, E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de WERKFEUERWEHR Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54, E-Mail: [email protected] KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (+49 30) 409004-0 WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de WERKSCHUTZ Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben, Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected] BWS-Sicherheitsdienst, Thaddäus Chmiel, Dorfplatz 15-15A, 86943 Thaining, Telefon +49 81 94 93 08 0, Fax 93 08 12, Internet: www.bws-sicherheitsdienst.de, E-Mail: [email protected] Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54 E-Mail: [email protected] KÖTTER Security, Wilhelm-Beckmann-Str. 7, 45307 Essen, Hotline +49 201 27 88-388, Hotfax: +49 201 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de PIEPENBROCK SICHERHEIT, Flottenstr. 14-20, 13407 Berlin, Telefon (+49 30) 409004-0 WAB Wach- und Alarmbereitschaft GmbH, Carl-Zeiss-Str. 40, 47445 Moers, Telefon +49 28 41 95 88-0, Fax 95 88-44, Peter-Jakob-Busch-Str. 5, 47906 Kempen, Tel. +49 21 52 95 88-0, Fax 95 88-44 WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de WWS Westfälischer Wachschutz GmbH & Co. KG., Herzogswall 30, 45657 Recklinghausen, Telefon +49 23 61 9 04 22-0, Fax 9 04 22-29, E-Mail: [email protected], Internet: www.wws-security.de, Ansprechpartner: Herr Huerkamp ZIEMANN SICHERHEIT GmbH, Gewerbestr. 19-23, 79227 Schallstadt, Telefon +49 76 64 97 20 0, Fax 97 20 88, E-Mail: [email protected], Internet: www.ziemann-sicherheit.de ZERTIFIZIERT NACH DIN EN 9001 FF. Bavaria Werkschutz GmbH®, Lilienthalstr. 2, 85570 Markt Schwaben, Tel. +49 8121 4750-0, Fax 4750-299, E-Mail: [email protected] Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de KÖTTER Services, Wilhelm-Beckmann-Straße 7, 45307 Essen, Hotline +49 2 01 27 88-388, Hotfax: +49 2 01 27 88-488, E-Mail: [email protected], Internet: www.koetter.de WISAG Sicherheit & Service Holding GmbH & Co. KG, Kennedyallee 76, 60596 Frankfurt, Telefon +49 69 63 306 257, Fax 63 306 228, E-Mail: [email protected], Internet: www.wisag.de Nürnberger Wach- und Schließgesellschaft m.b.H., Fraunhoferstr. 10, 90409 Nürnberg, Telefon +49 9 11 51 99 60, E-Mail: [email protected], Internet: www.nwsgmbh.de UMWELTSCHUTZ Hier könnte Ihr Firmeneintrag stehen! VERANSTALTUNGSDIENSTE Industriewerkschutz GmbH, Magnolienweg 30, 63741 Aschaffenburg, Telefon +49 60 21 38 03 30, Fax 38 03 54, E-Mail: [email protected] 1 | 2015 Design & Umsetzung: SCHIMMELREITER GbR Schleutner | von Opel Klopstockstraße 28 · 65187 Wiesbaden Tel.: + 49 177 3207799 Mail: [email protected] Internet: www.schimmelreiter.de Impressum ISSN 0934-3245 Druck: Druckhaus Becker Dieselstraße 9 · Industriegebiet 2 64372 Ober-Ramstadt Tel.: 06154 6359-0 Mail: [email protected] Internet: www.druckhaus-becker.com Herausgeber: BDSW BUNDESVERBAND DER SICHERHEITSWIRTSCHAFT Postfach 12 11 · 61282 Bad Homburg E-Mail: [email protected] · Internet: www.bdsw.de Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V. (BDGW) Postfach 14 19, 61284 Bad Homburg E-Mail: [email protected] · Internet: www.bdgw.de Brot für die Welt setzt sich in über 1.400 Projekten weltweit für faire Chancen und Gerechtigkeit ein. Mit Ihrer Hilfe können wir viel bewegen. DSD-Der Sicherheitsdienst erscheint viermal jährlich. Für Mitglieder des BDSW und der BDGW ist der Bezugspreis für je ein Exemplar im Mitgliedsbeitrag enthalten. Bezugspreis je weiterem Mitglieder exemplar: e 22,00 jährlich. Bezugspreis für Nichtmitglieder: e 39,00 jährlich zzgl. ges. MWSt; Einzelpreis: e 7,50. Auslandsbezug: e 49,90 einschl. ges. MWSt frei Haus. Verlag: DSA GmbH Norsk-Data-Str. 3 · 61352 Bad Homburg Postfach 12 01 · 61282 Bad Homburg Tel.: +49 6172 948050 · Fax: +49 6172 458580 E-Mail: [email protected] Auflage: 11.000 Exemplare Redaktion: Dr. Harald Olschok (Chefredakteur) Andreas Paulick (Redaktion Wirtschaft) Martin Hildebrandt (Redaktion Politik) Cornelia Okpara (Redaktion Arbeit und Soziales) Andrea Faulstich-Goebel (Redaktion Recht) Silke Wollmann (Pressesprecherin) Tanja Staubach / Nicole Ernst (Redaktionsassistenz) E-Mail: [email protected] Alle Rechte vorbehalten, auch die des auszugsweisen Nachdrucks, der Reproduktion durch Fotokopie, Mikrofilm und andere Verfahren, der Speicherung und Auswertung für Datenbanken und ähnliche Einrichtungen. Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos wird keine Haftung übernommen. Die Redaktion behält sich vor, Beiträge und Leserbriefe zu kürzen. Alle redaktionellen Aussagen werden sorgfältig recherchiert und wiedergegeben, rechtliche Hinweise erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen – jedoch ohne Gewähr. Anzeigenbetreuung: Tanja Staubach · Tel.: +49 6172 948052 [email protected] z. Z. gültige Anzeigenpreisliste Nr. 17 vom 01.01.2015 67. Jahrgang 2015 Bildernachweis: Stockbilder von fotolia.de, pixelio.de Sie finden die aktuellen Mediadaten für den DSD zum Download unter: www.bdsw.de > DSD > Mediadaten Bei Fragen zur Anzeigenschaltung oder zum Abonnement steht Ihnen gerne Frau Tanja Staubach unter +49 6172 948052 oder [email protected] zur Verfügung. MEDIADATEN 2015 | 2014 Ausgabe 2 der Quelle! Wissen direkt von 66. Jahrgang Mehr Panel Cologne Compliance Bitte helfen Sie mit! D 14667 Ausgabe 3 | 2014 66. Jahrgang D 14667 7 D 1466 Panel 2. Cologne Compliance Ausgabe 4 | 2014 66. Jahrgang 4 | 201 e1 gab Haus gang Jahr · Köln · Neven DuMont 29. September 2014 12:30 – 18:00 Uhr Aus E D 14667 66. SAVE THE DAT 2014 23. September Messe Essen ity essen 2014, secur eburg lung in Magd liederversamm smitg BDSW Jahre m tsda Partner für in Po tage Geld- und heits Wertdienste 2014 der Tag security essen der Messe e sein. 2014 im Rahmen Mal auch Studierend 23. September werden dieses der SicherMal findet am von der Partie Zum zweiten Bundesverband ng statt. Mit iet vom BDSW Weiterbildu den Ständen und sich an der Aus- und ganzen Bundesgeb In zu besuchen nde aus dem informieren. , die Messe Auszubilde bereich zu eingeladen Erneut werden S. 6 Messe Essen gen im Sicherheits geben. haft und der Entwicklun lye Ausbildungspreis heitswirtsc die neusten eine Messe-Ral 5. BDSW Partner über spezielle auf auch wieder S. 16 g len wird es ausgewählter ums werden der Ausbildun des Messe-For mit den Berufsschu für eine Veröffentauf dem Who-is-Who Kooperation e: Im Rahmen Sicherungskette Wettbewerb S. 3 des hinaus einen teil für Studierend nten , gliederdarüber Programm Weg nach Europa wird side Jahresmit hutz Neu ist ein S. 22 BDSW gehalten, es Prä ssc ungen S. 9 .de. tene Vorträge des ung ungS. 3 IK unter www.bdsw Technik für Großveranstalt tar sie zugeschnit fass finden Sie unter: BDSW oder men für Ver versamml des HN telleTEC DSD geben. n tkom Sicherheitslichung im d“ MdB Hartmann es SS Informationen zur Anmeldunginare FT in der Geschäftss und Sie Gas Who is Who der e mit S. S. 18 Han amt Maaße 8 HU HA Programm S. 31 ter Gespräch Das nen erhalten des org eine erlag.de/sem und Wertdienstleis USSCvor! IRTSC Bun s-Ge Weitere Informatio s in Frank Bsirske HAheute bereits www.bundesanzeiger-v SW Han mus und Termin FAC für tage Dr. S. 12 Sie sich den RHEIT Bundesverdienstkreuz eit S. 51 herheit erheits Bitte merken HE erh tsic sich SIC sich „Luf W. Waschulewski stleis Luft Dien 6. Luft DER BEILAGE! hen Die S. 18 Sicherheitstag das o der SIE UNSERE n des nisc Gemeinsamer Bay. BAND S. 73 n für BEACHTEN tech BITTE 4 o-is-Wh BVSW Experte Motto VER und Homburgnge der Bad BDSW Wh 201 von ES eru 61282 eren r dem gen Postfach 1201, ford and erbe ! erun – DSA GmbH, BUND aus mit gew t unte AGE – Entgelt bezahlt Her ück – DPAG lle Neu , sich ng steh BEIL in erheits Postvertriebsst heit tent ktue SIE UNSERE BEILAGEN! ERE agu Sich BITTE BEACHTEN UNS r topa Gelegen nikt gsassis 61282 Bad Homburg übe SIE Diese und andere Broschüren finden Tech ltun die Postfach 1201, ng. EN sich Sie zum Download auf unserer bezahlt – DSA GmbH, nsta ügu – DPAG – Entgelt en Sie hen. Die CHT nce Homepage Vera Verf Postvertriebsstück unter www.bdgw.de Cha nutz usc E BEA en ILDUNG n die e zur BITT steh Sie die eren und auszuta UND WEITERBt Ihne bdsw.d ular urg FÜR AUSeifen chnik s steh ernst@ Sollten Sie die Broschüren in gedruckter Homb form PARTNER informi Ergr Info itste Form . elde 2 Bad wünschen, können Sie diese in en zu eren r E-Mail erhe ILE“ Anm , 6128 der Geschäftsstelle des BDGW anfordern. tung , und 1201 s Sich S MOB zu weit ode ach t City nda und , Postf Bereich ITY GOE kfur 948065 gen e Age 2 GmbH kfra 617 DSA el Fran inklusiv lt – „SECUR Postvertriebsstück – DPAG – Entgelt e, Rüc Tel. +49 bezahlt – DSA GmbH, Postfach 1201, nen ick Hot nen! lt bezah ress r 61282 Bad Homburg atio it. enp – Entge Inte zu kön form Möv st unte Bei d bere DPAG gsin 4 im ck – nloa rüßen le Ern ltun bsstü Dow il 201 Nico n beg nsta ertrie zum Postv Vera 11. Apr t am Mai w.de elle .bds kfur Aktu 10. und te vor! am Fran r www , Sie its heu unte 60327 en uns sse 5, in bere freu CHNIK Term Stra Wir ger den Haa sich EITSTE Sie Den HERH ken mer R SIC Bitte R FÜ 9. NG ck Ho enpi Möv U Preisliste (gültig ab 01.01.2015) TAG Alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt. NIK H er ftsich 6. Lu dung r für Ausbil BDSW: Partne www.brot-fuer-die-welt.de tung Technik & Dienstleis ion Aviat für rtner : Pa Die Imagebroschüre zum 25-jährigen BDSW Jubiläum Geld- und Wert 25 Jahre BDGW Who is Who der Geld- und Wertdienstleister S. 8 S. 32 Interview mit Jörg Ziercke S. 41 25 Jahre CoESS S. 56 DSD 4 | 2014 DSD 2 | 2014 TEC Die DSD 3 | 2014 ET SAV y essen – 40 Jahre securit D R AUS- UN TAG DE GESAMTAUFLAGE: UNG WEITERBILD 11.000 Print-Exemplare 14 ril 20 t ATE . Ap ur & online immer d 11 Frankf HE D verfügbar 10. un tel Zeit NSL im Wandel der Spendenkonto Brot für die Welt: Bank für Kirche und Diakonie IBAN: DE10 1006 1006 0500 5005 00 BIC: GENODED1KDB 1 | 2014 BITTE BEACHTEN SIE UNSERE BEILAGEN! DSD PART NE SICHERHEIT VON A–Z 51 1 | 2015 „Only bad news are good news“ Von Dr. Harald Olschok IN DEN LETZTEN 5 MONATEN sind die privaten Sicherheitsdienste in Deutschland und der sie vertretende BDSW besonders häufig in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Ende September waren es die skandalösen Übergriffe von einigen wenigen privaten Sicherheitskräften auf Flüchtlinge in nordrhein-westfälischen Unterkünften. Das Medieninteresse war enorm. Wir waren wie selten zuvor gefordert, auf allen Kanälen unsere Position zu diesem Skandal darzulegen. Mit unserem 12-Punkte-Plan zum Schutz von Flüchtlingsheimen haben wir aufgezeigt, was dringend verbessert werden muss, um eine Wiederholung zu vermeiden. Die damit erzielte mediale Aufmerksamkeit hat auch im nordrhein-westfälischen Innen- © picture alliance / dpa, Fotograf: Marijan Murat 52 DAS LETZTE ministerium Wirkung gezeigt. Der Präsident des BDSW, Gregor Lehnert, sowie der Unterzeichner konnten Staatssekretär Nebe unsere Vorstellung vortragen. Wir waren uns einig, dass die Vergabepraxis dringend geändert werden sollte. Wir wollten in dieser Frage auch enger zusammenarbeiten. Nur leider hat auch das Interesse der Innenbehörde in Nordrhein-Westfalen schlagartig nachge lassen, nachdem das Thema aus dem Fokus der Medien gerückt war. Die Zusammenarbeit ist eingeschlafen. Kaum waren diese Vorfälle medial abgearbeitet, berichtete kurz vor Weihnachten die BILD-Zeitung aus einem als „geheim“ eingestuften Prüfbericht über „schwer wiegende Sicherheitsmängel“ am Flughafen Frankfurt.Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, sowie sein Kollege von der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek, nutzten diese Veröffentlichungen und waren auf allen Kanälen präsent. Ihnen waren natürlich auch die Ursachen bekannt, aber man war sich einig: wenn es zu Mängeln kommt, dann liegt dies selbstverständlich an der Mitte der 90er Jahre begonnenen Fremdvergabe von Passagierkontrollen unter Aufsicht der Bundespolizei. Kaum war diese Medienwelle abgeebbt, trugen die von den Vertretern der Polizeigewerkschaften kritisierten privaten Sicherheitskontrollkräfte tatkräftig dazu bei, dass wir erneut in den Fokus der Berichterstattung rückten. Sie streikten an den Flughäfen in 1 | 2015 Stuttgart, Hamburg, Düsseldorf, Köln/Bonn und Hannover. Die Streikbeteiligung war hoch und die Auswirkungen auf den Flugverkehr, vor allem in Hamburg, waren chaotisch. Der Flughafen musste erstmals in seiner Geschichte geschlossen werden. Unsere Tarifauseinandersetzungen mit ver.di, die sonst keine besondere Medienaufmerksamkeit hervorrufen, waren plötzlich im Blickpunkt - von Flensburg bis Rosenheim und von Aachen bis Frankfurt/Oder. Auch in die Tagesschau und die heute-Nachrichten haben wir es damit „geschafft“. Der alte Mediengrundsatz „bad news are good news“ hat sich für uns in den letzten Monaten voll bestätigt. Meldungen aus der Sicherheitswirtschaft finden nur dann bundesweite Beachtung, wenn es um tatsächliche oder vermeintliche Skandale oder eben um heftige Tarifauseinandersetzungen mit Streiks geht. Sie führen zu schnellen Schlagzeilen. Medien haben kaum Interesse an nachhaltigen Veränderungen. Unsere seit Jahren vorgebrachte Feststellung, dass das Gewerbe recht für viele Tätigkeiten der privaten Sicherheitsdienste völligungeeignet ist und wir eine neue gesetzliche Grundlage brauchen, interessiert die Medien nur am Rande. Angemessene Vergabe kriterien oder eine regelmäßige Zuverlässigkeitsüberprüfungaller Sicherheitskräfte sind einfach langweilig. Aber auch hier gilt, dass die veröffentlichte Meinung nicht identisch sein muss mit der öffentlichen Meinung. Heute werden nicht nur Flüchtlingsheime, sondern zunehmend auch Schulen und Kindergärten, Universitäten, Wohnviertel, Jobcenter, Gerichte, Friedhöfe, Krankenhäuser und sogar Kirchen durch private Sicherheitsdienste geschützt. Von daher ist es wenig überraschend, dass 67 Prozent aller Deutschen (63 Prozent der Männer, 71 Prozent der Frauen) private Sicherheitsdienste als unverzichtbar für die Innere Sicherheit in Deutschland ansehen. Das hat eine repräsentative Umfrage durch INSA-Meinungstrends im Dezember ergeben. Die Polizei ist mit dem Schutz der Bevöl- kerung überfordert, das ist Auffassung von 65 Prozent der Befragten. Mehr als die Hälfte der Befragten (56 Prozent) sieht private Sicherheitsdienste als sinnvolle Ergänzung zur Polizeiarbeit an. Auch wenn wir eine ganze Reihe von Forderungen an die Politik haben, mit der Sicherheitsdienstleistungen weiterverbessert werden können und müssen, sollten wir die obigen Ergebnisse nicht unterschlagen: Insgesamt machen die privaten Sicherheitsdienste und ihre fast 190.000 Beschäftigten einen „guten Job“! © picture alliance / dpa, Fotograf: Ina Fassbender DAS LETZTE 53 Robustestes Wächterkontrollsystem Ausgabe 1 | 2015 67. Jahrgang D 14667 Robust reundlich zeit Benutzer f ahren Lauf J + 5 1 it Batterie m den Kein Aufla tie aran 5 Jahre G PARTNER FÜR AVIATION Deutschlands bevorzugtes und empfohlenes Wächterkontrollsystem ■ Robust ■ Zuverlässig ■ Benutzerfreundlich ■ Kontrollgangsnachweis ■ Fehlerprotokolle ■ Ereigniserfassung Herausforderung Luftsicherheit Schwerpunkt Luftsicherheit S. 3-18 Bündnis für mehr Sicherheit in den Kommunen ■ Keine Hosting-Kosten ■ Datenfernübertragung ■ Automatische Berichterstattung S. 22 Brauchen wir eine Frauenquote in der Sicherheitswirtschaft? S. 27 5. Deutscher Bargeldlogistik Kongress 2015 S. 28 www.guard1.de | [email protected] | 069 22 22 20 329 DSD 1 | 2015 „Only bad news are good news“ S. 52 Postvertriebsstück – DPAG – Entgelt bezahlt – DSA GmbH, Postfach 1201, 61282 Bad Homburg BITTE BEACHTEN SIE UNSERE BEILAGEN!