Hans Memling: Die Passion Christi, 1475 Szene B: Die Auftraggeber
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Hans Memling: Die Passion Christi, 1475 Szene B: Die Auftraggeber
Hans Memling: Die Passion Christi, 1475 Szene B: Die Auftraggeber Die Kunsthistoriker Rose-Marie und Rainer Hagen schreiben in ihrer Befragung des Bildes von Memling: "In allen großen Handelsstädten hatten italienische Bankhäuser Filialen gegründet ... Resident der mächtigen Medici-Bank [in Brügge] war Tommaso Portinari, er hat sich und seine Frau als Stifter des Bildes in den unteren Ecken des Gemäldes porträtieren lassen. 1470 haben sie geheiratet, Tommaso war 42 Jahre, seine Frau 14 oder 15 Jahre alt - ihre Eheschließung dürfte Anlass für den Auftrag zu diesem Bild gewesen sein. Beide stammten sie aus angesehenen Florentiner Familien. Memling zeigt den Bankier mit Pelzbesatz am Kragen und die junge Florentinerin nach burgundischer Art gekleidet: Sie trägt den hohen spitzen Hut mit langem Schleier, ihr Haaransatz ist abrasiert, eine hohe Stirn galt als besonders schön." Und das Schicksal des Passionsbildes von Memling? Es wurde später "nach Florenz gebracht und dem Hospital Santa Maria Nuova gestiftet. Das Hospital, von einem Vorfahr des Bankiers Tommaso Portinari gegründet, wurde von jeder Generation der Familie mit Geld und Kunst bedacht … Aus dem Hospital oder der zugehörigen Kirche San Egidio kam die Passion in die Hände des Herzogs Cosimo I. de Medici, der schenkte das Gemälde Papst Pius V, dieser gab es an ein von ihm gegründetes Dominikanerkloster in Bosco bei Alessandria. Als Napoleons Truppen 1796 durch Italien zogen, Klöster auflösten und plünderten, versteckte ein Mönch die Tafel, holte sie nach Ende der französischen Hegemonie 1814 wieder hervor. Das Kloster schenkte das Werk dem König von Sardinien-Piemont, Victor Emanuel L; der gab es an die Galleria Sabauda in Turin, seit 1832 öffentliche Kunstsammlung, wo die flämische Passion seitdem hängt. Erst kürzlich wurde sie vorzüglich restauriert." [aus: Rose-Marie und Rainer Hagen, Noch liegt das Mittelalter dunkel über der Stadt, ART 8/1994, S. 84ff.]