Forum Mittelstand Landkreis Dahme

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Forum Mittelstand Landkreis Dahme
Forum Mittelstand
Wildau, 23. April 2015
Agenda
 1 Neue GRW-G Richtlinien
 2 Brandenburger Innovationsgutschein (BIG) im Überblick
 3 ProFIT im Überblick
Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015
Agenda
 1 Neue GRW-G Richtlinie
 2 Brandenburger Innovationsgutschein (BIG) im Überblick
 3 ProFIT im Überblick
Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015
GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen
Richtlinie ab 1. Januar 2015
Wer wird gefördert?
Kleine Unternehmen (KU)
(< 50 MA; Umsatz oder
Bilanzsumme max. 10 Mio. EUR)
Was ist zu beachten?
•
•
•
•
Investitionen max. 2 Mio. EUR
Keine Struktureffekte, d.h.
Keine EFRE-Regularien
Mittelbereitstellung für Investitionsausgaben
in den nächsten 2 Monaten
keine Vorfinanzierung durch Unternehmen
Wie wird gefördert?
•
•
•


Sachkapitalbezogene Zuschüsse
Lohnkostenbezogene Zuschüsse
Förderhöhe:
Fördersatz
35%
Grenzbonus
5%
Höchstfördersatz
40%
Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015
GRW-G Große Richtlinie
Richtlinie ab 1. Januar 2015
Wer wird gefördert?
Mittlere Unternehmen (MU)
(<250 MA, Umsatz < 50 Mio. EUR,
Bilanzsumme < 43 Mio. EUR)
Große Unternehmen
Kleine Unternehmen mit Investitionsvolumen
> 2 Mio. EUR
Was ist zu beachten?
Keine EFRE-Regularien
Wie wird gefördert?
•
•
•




Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015
Sachkapitalbezogene Zuschüsse
Lohnkostenbezogene Zuschüsse
Förderhöhe
KU
Basisförderung
10%
KMU-Zuschlag
20%
Qualitätskriterien
5%
Grenzbonus
5%
Höchstfördersatz
40%
MU
10%
10%
5%
5%
30%
GU
10%
0%
5%
5%
20%
GRW-G Große Richtlinie
Struktur- und Qualitätskriterien
Kriterien „Regionales, Innovation, Umwelt“
 Vorhaben steht im Standortwettbewerb (muss nachgewiesen werden, z. B. anhand
von Dokumenten zu Fördermöglichkeiten an anderen Standorten (Anlage RL)
 Vorhaben in einem regionalen Wachstumskern bzw. Kur- oder Erholungsort bei Tourismus
 FuE-Aufwendungen des Unternehmens in Relation zum Umsatz ab 2%
 Zertifizierung nach EMAS, ISO 14001 oder ISO 50001, bei KMU auch DIN 16247 oder
Brandenburger Umweltsiegel erfolgt bzw. geplant
Kriterien „Gute Arbeit“
 Verhältnis der beauflagten Auszubildenden (geschaffen und gesichert) zur Gesamtzahl
beauflagter Dauerarbeitsplätze (geschaffen und gesichert) höher als 4%
 Tarifbindung (Flächen- oder Branchentarifvertrag bzw. Firmen- oder Haustarifvertrag)
 Anteil neuer Mitarbeiter mit Uni-/FH-/Meister- oder Fachabschluss über 75%
Höchstfördersatz nur bei Erfüllung von mindestens 3 Kriterien, mindestens aus jeder Gruppe eines
Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015
GRW-G Wachstumsprogramm und Große Richtlinie
Grenzbonus
Grenznahe Region
Uckermark
Prignitz
OstprignitzRuppin
Barnim
Oberhavel
Havelland
Brandenburg a.
d. Havel
Potsdam
Märkisch-Oderland
Frankfurt (Oder)
PotsdamMittelmark
Oder-Spree
TeltowFläming
DahmeSpreewald
Cottbus
ElbeElster
Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015
OberSpree-Neiße
spreewaldLausitz
GRW-G Förderung
Förderfähige Vorhabenarten
KMU
Große Unternehmen (GU)
 Errichtung einer neuen Betriebsstätte
 Errichtung einer neuen Betriebsstätte
 Erweiterung einer bestehenden
Betriebsstätte
 Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
 Diversifizierung der Produktion einer
bestehenden Betriebsstätte durch (* und **)
 Diversifizierung einer bestehenden
Betriebsstätte durch Investitionen in
neue wirtschaftliche Tätigkeiten (* und **)
 vorher dort nicht hergestellte Produkte
oder
 Grundlegende Änderungen des
gesamten Produktionsprozesses
 Erwerb der Vermögenswerte einer
stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten
Betriebsstätte (*)
 Erwerb einer stillgelegten oder von
Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
* In der Betriebsstätte wird nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie bisher ausgeübt
(andere Klasse gemäß NACE Code)
** Die beihilfefähigen Kosten liegen mindestens 200% über dem Buchwert der „wiederverwendeten
Vermögenswerte“
Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015
GRW-G Förderung
Weitere Änderungen auf einen Blick
ab 2012
ab 2015
 Clusterzugehörigkeit (Große Richtlinie)
 Vorrangige Clusterzugehörigkeit
(Große Richtlinie)
 Fördersatzermittlung über Struktureffekte
(Große Richtlinie)
 Basisförderung und Erfüllung von
3 Qualitätskriterien (Große Richtlinie)
 Förderfähige Kosten, sachkapitalbezogen
 Förderfähige Kosten, sachkapitalbezogen
 500.000 EUR je neuem
Dauerarbeitsplatz, bei Errichtung
 250.000 EUR je neuem
Dauerarbeitsplatz, bei Erweiterung
 500.000 EUR je neuem Dauerarbeitsplatz
 250.000 EUR je gesichertem
Dauerarbeitsplatz
 125.000 EUR je gesichertem
Dauerarbeitsplatz
Ziel:
Schaffung/Sicherung von Arbeitsplätzen
Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015
GRW-G Förderung
Weitere Änderungen auf einen Blick
ab 2012
ab 2015
 Förderfähige Kosten, lohnkostenbezogen
 Förderfähige Kosten, lohnkostenbezogen
 Arbeitgeber-Bruttolohn, einschließlich
gesetzlicher Sozialabgaben
mindestens 25.000 EUR
 Arbeitgeber-Bruttolohn, einschließlich
gesetzlicher Sozialabgaben
mindestens 30.000 EUR
 Leiharbeitnehmeranteil
 Leiharbeitnehmeranteil
 > 30% der Belegschaft = keine Förderung
 > 30% der Belegschaft = keine Förderung
 > 10% der Belegschaft = Reduzierung
der Förderung um 20%
 > 10% der Belegschaft = Halbierung
des regional geltenden Fördersatzes
Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015
GRW-G Förderung
Strategische Ausrichtung
 Beibehaltung hoher Anreizwirkung
 Sinkende Fördersätze werden kompensiert durch Erleichterung bei der Erreichung der
Höchstförderung (Erfüllung von drei Struktureffekten reicht).
 Verhinderung der Schlechterstellung von Bestandsunternehmen
 Keine Differenzierung Verhältnis Dauerarbeitsplätze zur Bemessungsgrundlage
zwischen Errichtung und Bestandsinvestition
 Kein Struktureffekt Neuansiedlung
 Erweiterung des Anwendungsbereiches der Kleinen GRW-R-Richtlinie
 Vorhaben bis 2 Mio. EUR (bisher 1,5 Mio. EUR)
Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015
GRW-G Förderung
Strategische Ausrichtung
 Vereinfachung/Verschlankung (Große Richtlinie):
 Nur Vorrang von Clustern
 Förderung außerhalb der Cluster kein formales Ausnahmeverfahren
 einfachere Höchstförderung (Erfüllung von 3 von 7 Struktureffekten reicht)
 Einbeziehung der Kriterien „guter Arbeit“:
 keine Anerkennung von Leiharbeitnehmern als Dauerarbeitsplätze mehr
 Beibehaltung der Leiharbeiternehmerquote
 Beratungsangebot der ZAB in Bezug auf soziale Themen (Qualifizierung)
 für Höchstförderung mindestens ein Struktureffekt nach den Kriterien „gute Arbeit“
erforderlich.
Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015
Agenda
 1 Neue GRW-G Richtlinien
 2 Brandenburger Innovationsgutschein (BIG) im Überblick
 3 ProFIT im Überblick
Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015
BIG – Konditionen
Kleiner
BIG-Transfer
Großer
BIG-Transfer
BIG-FuE
BIG-EU
Gegenstand
der Förderung
erstmaliger
Wissenstransfer
(Auftrags-FuE)
wiederholter
Wissenstransfer
(Auftrags-FuE)
kurzfristiges
FuE-Projekt
Beratungsleistung
Durchführungs
-zeitraum
max. 6 Monate
max. 6 Monate
max. 12 Monate
max. 12 Monate
Höhe der
Förderung
bis zu 100%
max. 3 TEUR
bis zu 50%
max. 15 TEUR
bis zu 50%
max. 50 TEUR
bis zu 50%
max. 8 TEUR bzw.
16 TEUR (Leadpartner)
Förderfähige
Ausgaben
Leistung der
Forschungseinrichtung
Leistung der
Forschungseinrichtung
Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015
•
•
•
Personal
FuE-Fremdlstg.
sonstige
Ausgaben
Leistung des
Dienstleisters
BIG - Verfahren
BIG-Transfer
Antragsentwurf
Vorphase
Fachliche
Beratung und
Bestätigung durch
Transferstellen
Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015
BIG-FuE, BIG EU
Antragsentwurf
Vorphase
Fachliche
Beratung und
Bestätigung durch
ZAB
Antrag
Antragsphase
Kaufmännische
Bewertung und
Entscheidung
durch ILB
Bewilligung
BIG - Verfahren
Verwendungsnachweis
und Mittelabruf
Abschlussphase
Projektdurchführung
Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015
VN Prüfung (beim
Sachbericht:
Einbeziehung
ZAB) und
Mittelanweisung
durch ILB
Auszahlung
Agenda
 1 Neue GRW-G Richtlinien
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 3 ProFIT im Überblick
Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015
ProFIT Brandenburg - Überblick
Wer wird gefördert?
Unternehmen
Sitz bzw.
Betriebsstätte
im Land
Brandenburg
Forschungseinrichtungen
Was wird gefördert?
Einzel- und
Verbundprojekte
Wie wird gefördert?
Forschung
Entwicklung
Zuschuss bis 400 TEUR je Projektpartner
Darlehen bis 3.000 TEUR je Projekt
Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015
Markteinführung
ProFIT Brandenburg - Maßgeschneiderte Finanzierung
hohes
Entwicklungsrisiko
niedriges
Entwicklungsrisiko
hohes
Marktrisiko
Idee
Markt
Unternehmen
Forschungseinrichtungen
Zuschüsse
Forschung
Entwicklung
Markteinführung
Darlehen
Unternehmen
Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015
ProFIT Brandenburg - Was wird gefördert?
Personalausgaben FuE sowie Markt
FuE-Fremdleistungen
FuE-Materialausgaben
ProFIT
Projekt
Sonstige projektbezogene Einzelausgaben FuE sowie Markt
z.B.
Ausgaben für die Nutzung von Anlagen und Geräten,
Ausgaben im Zusammenhang mit Schutzrechten,
Ausgaben im Zusammenhang mit Marketingmaterial und
Marketingfremdleistungen
Indirekte Projektausgaben
Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015
ProFIT Brandenburg - Beihilfehöchstsätze
Phase
Grundfördersätze
Industrielle Forschung (iF)
50 %
Experimentelle
Entwicklung (eE)
25 %
KMU-Bonus
Voraussetzungen
+ 20 %
Kleines Unternehmen (KU)
+ 10 %
Mittleres Unternehmen (MU)
Verbund-Bonus
Voraussetzungen
+ 15 %
Unternehmen +
Forschungseinrichtung
+ 10 %
Unternehmen + KMU
für industrielle Forschung: Beihilfehöchstsatz = maximaler Zuschussfördersatz
Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015
ProFIT Brandenburg - Darlehenskonditionen
Finanzierung
 Bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
Zinssätze
 Kleines Unternehmen (KU): 1%
 Mittleres Unternehmen (MU): 2%
 Nicht-KMU: 3%
Laufzeit
 Bis zu 10 Jahre
 Max. 3 tilgungsfreie Jahre
Sicherheiten
Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015
 Keine bankübliche Besicherung
ProFIT Brandenburg - Fallbeispiel
Kleines
Unternehmen
Einzelvorhaben
Rating
CCC
Geringe
Besicherung /
Werthaltigkeit
Projektvolumen
FuE Ausgaben
Markt Ausgaben
Darlehen:
3 Jahre tilgungsfrei,
10 Jahre Laufzeit
1.150.000 EUR
940.000 EUR
210.000 EUR
Finanzierungsplan
Euro
Zuschuss für iF
308.000
Darlehen für eE (Zins 1,54 %)
400.000
Darlehen für ME (Zins 1,00 %)
210.000
Gesamtzuwendung
918.000
918.000 EUR Anteil ILB (~ 80%)
232.000 EUR Eigenanteil (~ 20%)
Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015
ProFIT Brandenburg - Verfahren
Projektskizze
Projektvorschlag
Antrag
1. Phase
2. Phase
3. Phase
Fachliche
Beratung und
Bewertung
durch ZAB
Finanzierungsund Beratungsgespräch mit
ILB und ZAB
Ausschuss für
Innovation,
Entscheidung
durch ILB
ZAB
ILB
Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015
Bewilligung
ProFIT-Brandenburg – Neuerungen
 Einsatz von Darlehen ermöglicht Rückflüsse zur Verstetigung der Innovationsförderung
des Landes Brandenburg in der Zukunft
 Höherer Mitfinanzierungsanteil aus öffentlichen Mitteln
 Alle Phasen des Innovationszyklus‘ können gefördert werden
Neu: Marktvorbereitung/Markteinführung!
 Nutzung sogenannter „vereinfachter Kostenoptionen“ -> Einzelnachweis entfällt
Standardeinheitskosten (Personal) und Pauschale (indirekte Ausgaben)
 Anwendung öffentliches Vergaberecht nur, wenn Einzelauftrag > 50 TEUR
 Einführung onlinebasierte Antragstellung im 2. Halbjahr 2015
 optimierte Zusammenarbeit von ZAB und ILB:
 eindeutige Arbeitsteilung
 Verringerung Schnittstellen im Verfahren
 Gemeinsame Beratung ZAB und ILB vor Antragstellung
Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015
Vielen Dank für
Ihre Aufmerksamkeit!
Kristian Kreyes
Bereichsleiter
Förderbereich Wirtschaft
Investitionsbank des
Landes Brandenburg
Steinstraße 104-106
Telefon: 0331 660-1495
Telefax: 0331 660-1916
E-Mail: [email protected]
www.ilb.de
Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015

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