Forum Mittelstand Landkreis Dahme
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Forum Mittelstand Wildau, 23. April 2015 Agenda 1 Neue GRW-G Richtlinien 2 Brandenburger Innovationsgutschein (BIG) im Überblick 3 ProFIT im Überblick Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015 Agenda 1 Neue GRW-G Richtlinie 2 Brandenburger Innovationsgutschein (BIG) im Überblick 3 ProFIT im Überblick Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015 GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen Richtlinie ab 1. Januar 2015 Wer wird gefördert? Kleine Unternehmen (KU) (< 50 MA; Umsatz oder Bilanzsumme max. 10 Mio. EUR) Was ist zu beachten? • • • • Investitionen max. 2 Mio. EUR Keine Struktureffekte, d.h. Keine EFRE-Regularien Mittelbereitstellung für Investitionsausgaben in den nächsten 2 Monaten keine Vorfinanzierung durch Unternehmen Wie wird gefördert? • • • Sachkapitalbezogene Zuschüsse Lohnkostenbezogene Zuschüsse Förderhöhe: Fördersatz 35% Grenzbonus 5% Höchstfördersatz 40% Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015 GRW-G Große Richtlinie Richtlinie ab 1. Januar 2015 Wer wird gefördert? Mittlere Unternehmen (MU) (<250 MA, Umsatz < 50 Mio. EUR, Bilanzsumme < 43 Mio. EUR) Große Unternehmen Kleine Unternehmen mit Investitionsvolumen > 2 Mio. EUR Was ist zu beachten? Keine EFRE-Regularien Wie wird gefördert? • • • Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015 Sachkapitalbezogene Zuschüsse Lohnkostenbezogene Zuschüsse Förderhöhe KU Basisförderung 10% KMU-Zuschlag 20% Qualitätskriterien 5% Grenzbonus 5% Höchstfördersatz 40% MU 10% 10% 5% 5% 30% GU 10% 0% 5% 5% 20% GRW-G Große Richtlinie Struktur- und Qualitätskriterien Kriterien „Regionales, Innovation, Umwelt“ Vorhaben steht im Standortwettbewerb (muss nachgewiesen werden, z. B. anhand von Dokumenten zu Fördermöglichkeiten an anderen Standorten (Anlage RL) Vorhaben in einem regionalen Wachstumskern bzw. Kur- oder Erholungsort bei Tourismus FuE-Aufwendungen des Unternehmens in Relation zum Umsatz ab 2% Zertifizierung nach EMAS, ISO 14001 oder ISO 50001, bei KMU auch DIN 16247 oder Brandenburger Umweltsiegel erfolgt bzw. geplant Kriterien „Gute Arbeit“ Verhältnis der beauflagten Auszubildenden (geschaffen und gesichert) zur Gesamtzahl beauflagter Dauerarbeitsplätze (geschaffen und gesichert) höher als 4% Tarifbindung (Flächen- oder Branchentarifvertrag bzw. Firmen- oder Haustarifvertrag) Anteil neuer Mitarbeiter mit Uni-/FH-/Meister- oder Fachabschluss über 75% Höchstfördersatz nur bei Erfüllung von mindestens 3 Kriterien, mindestens aus jeder Gruppe eines Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015 GRW-G Wachstumsprogramm und Große Richtlinie Grenzbonus Grenznahe Region Uckermark Prignitz OstprignitzRuppin Barnim Oberhavel Havelland Brandenburg a. d. Havel Potsdam Märkisch-Oderland Frankfurt (Oder) PotsdamMittelmark Oder-Spree TeltowFläming DahmeSpreewald Cottbus ElbeElster Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015 OberSpree-Neiße spreewaldLausitz GRW-G Förderung Förderfähige Vorhabenarten KMU Große Unternehmen (GU) Errichtung einer neuen Betriebsstätte Errichtung einer neuen Betriebsstätte Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte Diversifizierung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte durch (* und **) Diversifizierung einer bestehenden Betriebsstätte durch Investitionen in neue wirtschaftliche Tätigkeiten (* und **) vorher dort nicht hergestellte Produkte oder Grundlegende Änderungen des gesamten Produktionsprozesses Erwerb der Vermögenswerte einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte (*) Erwerb einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte * In der Betriebsstätte wird nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie bisher ausgeübt (andere Klasse gemäß NACE Code) ** Die beihilfefähigen Kosten liegen mindestens 200% über dem Buchwert der „wiederverwendeten Vermögenswerte“ Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015 GRW-G Förderung Weitere Änderungen auf einen Blick ab 2012 ab 2015 Clusterzugehörigkeit (Große Richtlinie) Vorrangige Clusterzugehörigkeit (Große Richtlinie) Fördersatzermittlung über Struktureffekte (Große Richtlinie) Basisförderung und Erfüllung von 3 Qualitätskriterien (Große Richtlinie) Förderfähige Kosten, sachkapitalbezogen Förderfähige Kosten, sachkapitalbezogen 500.000 EUR je neuem Dauerarbeitsplatz, bei Errichtung 250.000 EUR je neuem Dauerarbeitsplatz, bei Erweiterung 500.000 EUR je neuem Dauerarbeitsplatz 250.000 EUR je gesichertem Dauerarbeitsplatz 125.000 EUR je gesichertem Dauerarbeitsplatz Ziel: Schaffung/Sicherung von Arbeitsplätzen Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015 GRW-G Förderung Weitere Änderungen auf einen Blick ab 2012 ab 2015 Förderfähige Kosten, lohnkostenbezogen Förderfähige Kosten, lohnkostenbezogen Arbeitgeber-Bruttolohn, einschließlich gesetzlicher Sozialabgaben mindestens 25.000 EUR Arbeitgeber-Bruttolohn, einschließlich gesetzlicher Sozialabgaben mindestens 30.000 EUR Leiharbeitnehmeranteil Leiharbeitnehmeranteil > 30% der Belegschaft = keine Förderung > 30% der Belegschaft = keine Förderung > 10% der Belegschaft = Reduzierung der Förderung um 20% > 10% der Belegschaft = Halbierung des regional geltenden Fördersatzes Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015 GRW-G Förderung Strategische Ausrichtung Beibehaltung hoher Anreizwirkung Sinkende Fördersätze werden kompensiert durch Erleichterung bei der Erreichung der Höchstförderung (Erfüllung von drei Struktureffekten reicht). Verhinderung der Schlechterstellung von Bestandsunternehmen Keine Differenzierung Verhältnis Dauerarbeitsplätze zur Bemessungsgrundlage zwischen Errichtung und Bestandsinvestition Kein Struktureffekt Neuansiedlung Erweiterung des Anwendungsbereiches der Kleinen GRW-R-Richtlinie Vorhaben bis 2 Mio. EUR (bisher 1,5 Mio. EUR) Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015 GRW-G Förderung Strategische Ausrichtung Vereinfachung/Verschlankung (Große Richtlinie): Nur Vorrang von Clustern Förderung außerhalb der Cluster kein formales Ausnahmeverfahren einfachere Höchstförderung (Erfüllung von 3 von 7 Struktureffekten reicht) Einbeziehung der Kriterien „guter Arbeit“: keine Anerkennung von Leiharbeitnehmern als Dauerarbeitsplätze mehr Beibehaltung der Leiharbeiternehmerquote Beratungsangebot der ZAB in Bezug auf soziale Themen (Qualifizierung) für Höchstförderung mindestens ein Struktureffekt nach den Kriterien „gute Arbeit“ erforderlich. Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015 Agenda 1 Neue GRW-G Richtlinien 2 Brandenburger Innovationsgutschein (BIG) im Überblick 3 ProFIT im Überblick Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015 BIG – Konditionen Kleiner BIG-Transfer Großer BIG-Transfer BIG-FuE BIG-EU Gegenstand der Förderung erstmaliger Wissenstransfer (Auftrags-FuE) wiederholter Wissenstransfer (Auftrags-FuE) kurzfristiges FuE-Projekt Beratungsleistung Durchführungs -zeitraum max. 6 Monate max. 6 Monate max. 12 Monate max. 12 Monate Höhe der Förderung bis zu 100% max. 3 TEUR bis zu 50% max. 15 TEUR bis zu 50% max. 50 TEUR bis zu 50% max. 8 TEUR bzw. 16 TEUR (Leadpartner) Förderfähige Ausgaben Leistung der Forschungseinrichtung Leistung der Forschungseinrichtung Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015 • • • Personal FuE-Fremdlstg. sonstige Ausgaben Leistung des Dienstleisters BIG - Verfahren BIG-Transfer Antragsentwurf Vorphase Fachliche Beratung und Bestätigung durch Transferstellen Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015 BIG-FuE, BIG EU Antragsentwurf Vorphase Fachliche Beratung und Bestätigung durch ZAB Antrag Antragsphase Kaufmännische Bewertung und Entscheidung durch ILB Bewilligung BIG - Verfahren Verwendungsnachweis und Mittelabruf Abschlussphase Projektdurchführung Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015 VN Prüfung (beim Sachbericht: Einbeziehung ZAB) und Mittelanweisung durch ILB Auszahlung Agenda 1 Neue GRW-G Richtlinien 2 Brandenburger Innovationsgutschein (BIG) im Überblick 3 ProFIT im Überblick Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015 ProFIT Brandenburg - Überblick Wer wird gefördert? Unternehmen Sitz bzw. Betriebsstätte im Land Brandenburg Forschungseinrichtungen Was wird gefördert? Einzel- und Verbundprojekte Wie wird gefördert? Forschung Entwicklung Zuschuss bis 400 TEUR je Projektpartner Darlehen bis 3.000 TEUR je Projekt Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015 Markteinführung ProFIT Brandenburg - Maßgeschneiderte Finanzierung hohes Entwicklungsrisiko niedriges Entwicklungsrisiko hohes Marktrisiko Idee Markt Unternehmen Forschungseinrichtungen Zuschüsse Forschung Entwicklung Markteinführung Darlehen Unternehmen Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015 ProFIT Brandenburg - Was wird gefördert? Personalausgaben FuE sowie Markt FuE-Fremdleistungen FuE-Materialausgaben ProFIT Projekt Sonstige projektbezogene Einzelausgaben FuE sowie Markt z.B. Ausgaben für die Nutzung von Anlagen und Geräten, Ausgaben im Zusammenhang mit Schutzrechten, Ausgaben im Zusammenhang mit Marketingmaterial und Marketingfremdleistungen Indirekte Projektausgaben Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015 ProFIT Brandenburg - Beihilfehöchstsätze Phase Grundfördersätze Industrielle Forschung (iF) 50 % Experimentelle Entwicklung (eE) 25 % KMU-Bonus Voraussetzungen + 20 % Kleines Unternehmen (KU) + 10 % Mittleres Unternehmen (MU) Verbund-Bonus Voraussetzungen + 15 % Unternehmen + Forschungseinrichtung + 10 % Unternehmen + KMU für industrielle Forschung: Beihilfehöchstsatz = maximaler Zuschussfördersatz Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015 ProFIT Brandenburg - Darlehenskonditionen Finanzierung Bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben Zinssätze Kleines Unternehmen (KU): 1% Mittleres Unternehmen (MU): 2% Nicht-KMU: 3% Laufzeit Bis zu 10 Jahre Max. 3 tilgungsfreie Jahre Sicherheiten Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015 Keine bankübliche Besicherung ProFIT Brandenburg - Fallbeispiel Kleines Unternehmen Einzelvorhaben Rating CCC Geringe Besicherung / Werthaltigkeit Projektvolumen FuE Ausgaben Markt Ausgaben Darlehen: 3 Jahre tilgungsfrei, 10 Jahre Laufzeit 1.150.000 EUR 940.000 EUR 210.000 EUR Finanzierungsplan Euro Zuschuss für iF 308.000 Darlehen für eE (Zins 1,54 %) 400.000 Darlehen für ME (Zins 1,00 %) 210.000 Gesamtzuwendung 918.000 918.000 EUR Anteil ILB (~ 80%) 232.000 EUR Eigenanteil (~ 20%) Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015 ProFIT Brandenburg - Verfahren Projektskizze Projektvorschlag Antrag 1. Phase 2. Phase 3. Phase Fachliche Beratung und Bewertung durch ZAB Finanzierungsund Beratungsgespräch mit ILB und ZAB Ausschuss für Innovation, Entscheidung durch ILB ZAB ILB Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015 Bewilligung ProFIT-Brandenburg – Neuerungen Einsatz von Darlehen ermöglicht Rückflüsse zur Verstetigung der Innovationsförderung des Landes Brandenburg in der Zukunft Höherer Mitfinanzierungsanteil aus öffentlichen Mitteln Alle Phasen des Innovationszyklus‘ können gefördert werden Neu: Marktvorbereitung/Markteinführung! Nutzung sogenannter „vereinfachter Kostenoptionen“ -> Einzelnachweis entfällt Standardeinheitskosten (Personal) und Pauschale (indirekte Ausgaben) Anwendung öffentliches Vergaberecht nur, wenn Einzelauftrag > 50 TEUR Einführung onlinebasierte Antragstellung im 2. Halbjahr 2015 optimierte Zusammenarbeit von ZAB und ILB: eindeutige Arbeitsteilung Verringerung Schnittstellen im Verfahren Gemeinsame Beratung ZAB und ILB vor Antragstellung Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kristian Kreyes Bereichsleiter Förderbereich Wirtschaft Investitionsbank des Landes Brandenburg Steinstraße 104-106 Telefon: 0331 660-1495 Telefax: 0331 660-1916 E-Mail: [email protected] www.ilb.de Kristian Kreyes, Wildau, 23.04.2015