305 KB - Gemeinde Spreitenbach

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KommunikationsNetzSpreitenbach
Zentrumsstrasse 11, 8957 Spreitenbach Tel. 056 418 86 10, Fax. 056 402 10 87, [email protected]
Pikettdienst Tel. 056 410 21 20
Bestellung-Anschlussvertrag flashcable Replay-TV-Pakete
Voraussetzungen



Internetanschluss Flashcable
Anschluss KommunikationsNetz Spreitenbach
Replay TV-Box
Anschlussdose TV / Radio
Dose A
Dose B
Dose C
Bestellung
Flashcable Pakete
Preise gültig ab 1.11.2015 inkl. Mehrwertsteuer
Angebote
Dienstleistung
CHF/Monat
Anzahl
Aufschaltung/Registrierung
Internetzugang flashcable*
gratis
1
Aufschaltung/Replay TV-Box
180 TV-Programme (inkl. HD) einmalige Gebühr
59.00
1
*Inkl. Modem (leihweise)
Optional
W-LAN Modem flashcable (leihweise)
gratis
Standard Paket*
Internet Fiber 30 / Telefon / Replay-TV
59.00*
Bronze Paket*
Internet Fiber 60 / Telefon / Replay-TV
69.00*
Silber Paket*
Internet Fiber 150 / Telefon / Replay-TV
89.00*
Gold Paket*
Internet Fiber 250 / Telefon / Flat Fixnet / Replay-TV
115.00*
*Mindestvertragsdauer 12 Monate
Personalien
Name:
Vorname:
Strasse / Nr.:
PLZ/Ort:
Tel. Privat:
Tel. Mobile:
E-Mail Adresse:
Aufschalttermin:
Spezifikationen siehe Rückseite.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gemeinde Spreitenbach für das Kabelnetz Spreitenbach (Kommunikationsnetz
Spreitenbach, KNS) und Internetangebot bilden einen integrierenden Bestandteil der Bestellung und des Anschlussvertrages.
flashcable von Gib-Solutions AG – Dienstleistungsanbieter Internet www.flashcable.ch
Gib-Solutions AG, Zürcherstrasse 42, 8142 Uitikon, Tel. 044'200’00’44, Fax 044'200’00’01, [email protected]
Zusätze und Optionen
Preise gültig ab 01.11.2015 inkl. MWSt.
Material
Info
CHF/Monat
Zusätzliche Replay TV-BOX
Maximal 4 pro Abonnent
Aufnahmedauer PVR
Aufnahmedauer (in Bearbeitung)
offen
Fixe IP-Adresse
optional
18.00
Flat Fixnet
unbegrenzte Telefonie Schweizer Festnetz
Zweitanschluss Telefon
optional
Material
Info
Erforderlich für Dose A
Dosenaufsatz
28.00
Anschluss Dose A
Modemkabel 1.5,2.5 oder 5.0m
12.00
Anschluss Dose B
Modemkabel 1.5,3.0 oder 5.0m
15.00
Telefonanschluss
Adapter RJ11-TT83
18.00
Anzahl
77.00
9.90
8.00
CHF/einmalig
Anzahl
Spezifikationen Abonnemente
Flashcable Pakete
Standard Paket*
Internet-Zugang für 2 Arbeitsplätze, 2 offizielle IP Adr. DHCP, Firewall empfohlen, min. Abonnementsdauer: 12 Monate
Bandbreite*:Downstream 30 Megabit/s, Upstream 3’000 kBit/s, Mailadressen: 5 x ([email protected]), max.500 MByte pro Mailbox
180 TV-Programme (inkl. HD), 30 Stunden Aufnahmedauer, 7 Tage Replay, Live-Pause, Vor- und zurückspulen, Elektronischer Programmführer, Einzel- und Serienaufnahmen
Telefon Grundgebühr (attraktive Minuten- und Auslandtarifen siehe www.flashcable.ch. Optionaler Zweitanschluss für CHF 8.00
Bronze Paket*
Internet-Zugang für 5 Arbeitsplätze, 5 offizielle IP Adr. DHCP, Firewall empfohlen, min. Abonnementsdauer: 12 Monate
Bandbreite*:Downstream 60 Megabit/s, Upstream 6’000 kBit/s, Mailadressen: 5 x ([email protected]), max.500 MByte pro Mailbox
180 TV-Programme (inkl. HD), 30 Stunden Aufnahmedauer, 7 Tage Replay, Live-Pause, Vor- und zurückspulen, Elektronischer Programmführer, Einzel- und Serienaufnahmen
Telefon Grundgebühr (attraktive Minuten- und Auslandtarifen siehe www.flashcable.ch. Optionaler Zweitanschluss für CHF 8.00
Silber Paket*
Internet-Zugang für 5 Arbeitsplätze, 5 offizielle IP Adr. DHCP, Firewall empfohlen, min. Abonnementsdauer: 12 Monate
Bandbreite*:Downstream 150 Megabit/s, Upstream 10’000 kBit/s, Mailadressen: 5 x ([email protected]), max.500 MByte pro Mailbox
180 TV-Programme (inkl. HD), 30 Stunden Aufnahmedauer, 7 Tage Replay, Live-Pause, Vor- und zurückspulen, Elektronischer Programmführer, Einzel- und Serienaufnahmen
Telefon Grundgebühr (attraktive Minuten- und Auslandtarifen siehe www.flashcable.ch. Optionaler Zweitanschluss für CHF 8.00
Gold Paket*
Internet-Zugang für 5 Arbeitsplätze, 5 offizielle IP Adr. DHCP, Firewall empfohlen, min. Abonnementsdauer: 12 Monate
Bandbreite*:Downstream 250 Megabit/s, Upstream 10’000 kBit/s, Mailadressen: 5 x ([email protected]), max.500 MByte pro Mailbox
180 TV-Programme (inkl. HD), 30 Stunden Aufnahmedauer, 7 Tage Replay, Live-Pause, Vor- und zurückspulen, Elektronischer Programmführer, Einzel- und Serienaufnahmen
Telefon Grundgebühr und unbegrenzte Telefonie ins Schweizer Festnetz. (Auslandtarife unter www.flashcable.ch) Optionaler Zweitanschluss für CHF 8.00
* Best effort. Die effektive Geschwindigkeit ist von den Betriebsbedingungen im CATV – Netz und von der Qualität der hausinternen
Installationen abhängig
Die Angebote sind durch die maximal erreichbare Bandbreite definiert, das heisst, der Kunde erhält die maximal mögliche DatentransferLeistung von seinem abonnierten Profil. Die Datentransfer-Leistung ist von der Qualität der Installationen im Hause abhängig. Voraussetzung
für die fiber 5, fiber 30, fiber 60, fiber 150 und fiber 250 Abonnemente ist eine genügende Rechnerleistung P4 mit > 3GHz.
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Gib-Solutions AG, Zürcherstrasse 42, 8142 Uitikon, Tel. 044'200’00’44, Fax 044'200’00’01, [email protected]
KommunikationsNetzSpreitenbach
Zentrumsstrasse 11, 8957 Spreitenbach Tel. 056 418 86 10, Fax. 056 402 10 87, [email protected]
Pikettdienst Tel. 056 410 21 20
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Allgemeines
0. Das Reglement über die Erstellung und den Betrieb eines Kommunikationsnetzes der Gemeinde Spreitenbach vom 15. September 2003,
sowie nachstehende besondere allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), genehmigt vom Gemeinderat Spreitenbach, bilden die Grundlage dieser AGB.
1. Diese AGB regeln die Beziehungen zwischen den Kundinnen und Kunden (im folgenden "Kunde" genannt) und dem Kommunikationsnetz
Spreitenbach (im folgenden "Netzeigentümerin" genannt) und gelten für die Internet-Dienstleistungen und Produkte.
2. Die AGB bilden zusammen mit der Anmeldung und jeweils gültigen Preisen integrierender Bestandteil des Anschlussvertrages.
3. Die Netzeigentümerin kann die AGB jederzeit unter Einhaltung von 60 Tagen anpassen.
Datenschutz und Verfügbarkeit
1. Die Daten, die über das Kabelnetz der Netzeigentümerin transportiert werden, sind durch die Netzeigentümerin nicht geschützt. Die Netzeigentümerin übernimmt keine Haftung für Datenverluste, Datenzerstörung und Hardware-Schäden.
2. Die Netzeigentümerin ist nicht für die Inhalte, deren Richtigkeit, Verfügbarkeit, Vollständigkeit und Rechtsmässigkeit der Daten im Internet
verantwortlich.
3. Die Netzeigentümerin garantiert nicht für einen unterbrechungsfreien Betrieb.
1.
Pflichten des Kunden
Nimmt der Kunde mittels der Dienstleistungen der Netzeigentümerin auch Dienstleistungen Dritter in Anspruch, so ist er für die Einhaltung
der Nutzungsbestimmungen dieser Drittdienstleistungen selber verantwortlich und kann im Schadenfall direkt haftbar gemacht werden.
2.
Der Kunde verpflichtet sich, die für den von ihm herbeigeführten Daten- und Informationsaustausch geltenden kantonalen und eidgenössischen rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes, des Fernmeldewesens und des Urheberrechts einzuhalten.
3.
Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, die Benützung von Dienstleistungen Dritter sowie allfälliger Urheberrechte mit diesen direkt
abzurechnen.
4.
Der Kunde sorgt dafür, dass die sich in seinem Besitze befindlichen Anlagen und Geräte, welche für die Nutzung des Internet-Zuganges
eingesetzt sind, sowie die hierzu eingesetzten oder über die Netzeigentümerin erreichbaren Daten inkl. Programme vor unbefugtem Zugriff
und vor Manipulation geschützt werden. Insbesondere ist der Kunde dafür verantwortlich, dass anderen Personen die Modem-Identifikation
nicht bekannt gemacht wird und dass Informationen darüber nicht zugänglich sind.
5.
Der Kunde sorgt dafür, dass die Dienstleistungen und Produkte, für die er mit der Netzeigentümerin einen Vertrag abgeschlossen hat,
gesetzes- und vertragsgemäss genutzt werden. Allfällige Mitwirkungspflichten wie die Beachtung technischer Vorschriften usw. können sich
aus den Leistungsbeschreibungen ergeben. Der Kunde verpflichtet sich ferner, über das Netz der Netzeigentümerin keine Informationen mit
rechtswidrigem Inhalt zu verbreiten oder zum Abruf bereitzuhalten, wie z.B. Gewaltdarstellungen, Pornographie, Aufrufe zur Gewalt, rassistische Propaganda. Stellt eine dafür zuständige Stelle ein Fehlverhalten fest, so ist die Netzeigentümerin berechtigt, die durch diese Stelle
verfügten Massnahmen zu ergreifen.
6.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind bestimmte Handlungsweisen bei der Nutzung von Fernmeldediensten unzulässig, so insbesondere:
- Handlungen, die gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen oder Rechte Dritter verletzen.
- Tätigen von unerwünschten Werbeanrufen (SIP), Versand von SPAM, insbesondere unerwünschten oder unverlangten Werbe-Emails,
Junk-Mails oder sonstigen unverlangten Mitteilungen,
- Fälschen von Absenderangaben (z.B. falsche Absender-Telefonnummer bei SMS über Internetportale) oder anderen Informationen,
- das systematische Sammeln von Informationen oder E-Mail-Adressen von Personen ohne Zustimmung des jeweiligen Inhabers,
- die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanern, Spyware und Daten mit ähnlichen Zwecken.
- Der Kunde sorgt dafür, dass keine offenen Mail-Relays bestehen. Die Netzeigentümerin behält sich vor, sporadische Tests vorzunehmen
und bei Bedarf den Kunden auf das Versäumnis aufmerksam zu machen. Diese Massnahme ist nötig, um die weltweite SPAM-Flut
einzuschränken.
Die Netzeigentümerin kann bei Verstoss gegen diese Regeln den Anschluss des betreffenden Kunden sperren.
7.
Der Kunde darf keine Techniken anwenden, die mit dem Internet verbundene Netzkomponenten beschädigen oder beeinträchtigen. Hierzu
gehören Verfahren wie z.B. Flood-Attacken oder Denial-Of-Service-Attacken.
8.
Die Netzeigentümerin kann keine Gewährleistung dafür geben, dass die Nutzung der Internetdienstleistung frei von Viren, Würmern, Trojanern etc. erfolgt.
9.
Der Kunde ist verantwortlich für die notwendigen sicherheitstechnischen Massnahmen zu Hause, um den Computer zu schützen. Informationen dazu finden Sie bei den Lieferanten von Virenschutzsoftware.
10. Sowohl die kostenpflichtige als auch die kostenlose Weitergabe der Dienstleistungen oder Teilen davon (Kleinproviding) an Nutzer ausserhalb der aufgeschalteten Wohnung bzw. Liegenschaft ist nicht erlaubt. Es ist insbesondere nicht gestattet, public hot spots (WLAN) oder
kommerzielle Server (Hosting, Mailserver etc.) mittels der Internetdienstleistung zu betreiben. Die Netzeigentümerin behält sich das Recht
vor, den Anschluss im Falle einer missbräuchlichen Verwendung sofort zu sperren.
11. Bei den angegebenen Downstream- und Upstream-Geschwindigkeiten handelt es sich um Maximalwerte, deren Erreichbarkeit nicht garantiert werden kann. Die tatsächlich je Anschluss erreichten Geschwindigkeiten hängen u.a. vom PC, der Qualität des Hausanschlusses und
der Hausverkabelung, der Anzahl Haushalte an einer Verteilanlage, der Mitbenutzer und von weiteren technischen Komponenten ab. Der
Kunde sichert der Netzeigentümerin zu, zwischen 16 und 24 Uhr aus Fairness gegenüber anderen Nutzern, die Peer to Peer-Nutzung, das
Betreiben von Game-Servern, den Download von Foren usw. einzuschränken, damit die Geschwindigkeiten der anderen Nutzer nicht in ungewöhnlicher Weise negativ beeinflusst werden. Zur Durchsetzung dieser Fair Use-Politik wird vorbehalten, bei Vorliegen einer Gefährdung
des störungsfreien Internetbetriebs punktuell eine vorübergehende Reduktion der maximalen Werte für den Up- und/oder Downstream vorzunehmen oder den Internetzugang ganz zu sperren. Ein Verstoss gegen diese Regeln gilt als Vertragsverletzung und kann gegebenenfalls
dazu führen, dass der Kunde für den verursachten Schaden aufkommen muss.
flashcable von Gib-Solutions AG – Dienstleistungsanbieter Internet www.flashcable.ch
Gib-Solutions AG, Zürcherstrasse 42, 8142 Uitikon, Tel. 044'200’00’44, Fax 044'200’00’01, [email protected]
Pflichten des Kunden
12. Mit «best effort» wird die bestmögliche Datenverbindung unter gegebenen Netzbedingungen bezeichnet. Die Netzeigentümerin überträgt
die anfallenden Daten so gut und schnell wie möglich. Im Normalfall steht dem Kunden die volle Bandbreite zur Verfügung. Bei begrenzter
Übertragungskapazität können die angegebenen Down- und Upload-Geschwindigkeiten allerdings beeinträchtigt werden.
13. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass die Netzeigentümerin Informationen an Dritte weitergeben kann, sofern dies für die Erbringung
der Dienstleistungen und deren Koordination durch die Netzeigentümerin notwendig ist.
14. Der Kunde verpflichtet sich, die Netzeigentümerin (oder Drittunternehmen) umgehend über Mängel, Störungen oder Nicht-Verfügbarkeit von
Dienstleistungen oder Anlagen sowie über rechts- oder vertragswidrige Verwendung der Dienstleistungen durch ihn, berechtigte Dritte oder
nicht autorisierte Dritte zu informieren.
Preise, Verrechnung, Zahlung, Kündigung
1.
Es gelten die Preise der Netzbetreiberin der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Preisliste. Die Netzeigentümerin kann, unter Einhaltung von
60 Tagen, Preisanpassungen vornehmen. Verbesserungen der Preis-/Leistungsverhältnisse sind jederzeit möglich.
2.
Der Anschlussvertrag setzt hausinterne Verteilanlagen in gutem Zustand voraus und tritt an dem in der Anmeldung genannten Datum in
Kraft. Der für die Abonnementsrechnung massgebende Beginn wird automatisch ab Zeitpunkt des Internetzuganges festgelegt.
3.
Die Gebühren werden dem Kunden jeweils Ende eines Quartals in Rechnung gestellt und sind innert 30 Tagen ohne jeglichen Abzug zu
bezahlen. Leistungsbezüge ab Datum der Freischaltung bis Ende des laufenden Monats werden pro rata, zusammen mit den Aufschaltkosten und der ersten Quartalsrechnung verrechnet. Bei Zahlungsverzug und nach erfolgloser Zahlungserinnerung wird der Anschluss nach
weiteren 10 Tagen ohne Mahnung gesperrt.
4.
Der Abonnementsvertrag kann, nach Ablauf der Mindestvertragsdauer, unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines
Monats an die Netzbetreiberin gekündigt werden.
Schlussbestimmungen
0.
Alle Rechte an geistigem Eigentum bezüglich Dienstleistungen und Produkten der Netzbetreiberin verbleiben bei der Netzbetreiberin
und/oder bei den Drittunternehmen.
1.
Änderungen und Ergänzungen des vorliegenden Vertrages bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform.
2.
Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht und wird durch die ordentlichen Gerichte beurteilt.
Der Anschlussvertrag ist an die Adresse Kommunikationsnetz Spreitenbach, Zentrumsstrasse 11, 8957 Spreitenbach zuzustellen.
KNS Spreitenbach, 1. November 2015
Datum:________________________
Unterschrift: __________________________________
Wird vom KommunikationsNetzSpreitenbach, ausgefüllt:
Betreffnis:
Datum
Abgabe Modem
leihweise
Abgabe Replay TV-Box
erledigt
Zuschaltung Internet
Ausgeführt
Anschlussvertrag
Vertragsbeginn
Empfangsbestätigung für erhaltenes
Material gemäss Anschlussvertrag
mit Unterschrift
des Empfängers
Bemerkungen
Weitere Angaben / Bemerkungen
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Gib-Solutions AG, Zürcherstrasse 42, 8142 Uitikon, Tel. 044'200’00’44, Fax 044'200’00’01, [email protected]

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