Firma wird von der Agentur für Arbeit ausgezeichnet (TA Gotha

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Firma wird von der Agentur für Arbeit ausgezeichnet (TA Gotha
Firma wird von der Agentur für Arbeit ausgezeichnet (TA Gotha 30.11.2012)
Elast- und Plastverarbeitung in Waltershausen ist vorbildlich bei Beschäftigung und
Ausbildung Behinderter
Waltershausen. Behinderte einstellen davor schrecken manche Unternehmen immer
noch zurück. Anders Hartmut Schwerdt. In seinem Betrieb, der Elast- und Plastverarbeitung in Waltershausen, haben zehn von 15 Mitarbeitern eine Behinderung. Diese
sind ganz unterschiedlicher Art. Das Spektrum reiche von Schwerhörigkeit bis Schädigung des Stützapparates, sagt Schwerdt. Den Produktionsprozess beeinträchtige
das keineswegs.
Die Firma im Waltershäuser Gewerbegebiet fertigt für Autohersteller Schließbübel und zwar mit Qualität. Zu den Abnehmern gehört etwa die Automarke mit dem Stern.
Das hat sich in der Autozulieferindustrie herumgesprochen. Von Krisenstimmung bei
der Elast- und Plastverarbeitung in Waltershausen keine Spur. Zum Renommee trägt
jetzt auch die Agentur für Arbeit Gotha bei. Agentur-Chefin Ina Benad zeichnete
gestern die Elast- und Plastverarbeitung Thüringen in Waltershausen »für herausragendes Engagement bei der Beschäftigung und Ausbildung von behinderten
Menschen« aus.
Als Hartmut Schwerdt vor viereinhalb Jahren damit begann, den Betrieb aufzubauen,
hätte er wohl mit so einem Zertifikat am wenigsten gerechnet. Als einer seiner ersten
Angestellten einen Behindertenausweis vorlegte, habe er anfangs gestutzt, räumt der
heute 62-Jährige ein. »Für mich war das aber der Durchbruch.« Die Anstellung von
Behinderten war für ihn kein Tabu mehr. Wie sich zeigt, sind sie im Betriebsablauf der
Firma voll integriert. Wobei Hartmut Schwerdt einfügt: »Es muss zueinander passen.«
Mit Probebeschäftigung lasse sich das im Vorfeld feststellen.
Die Arbeit in seinem Betrieb sei für geistig oder körperlich Schwerstbehinderte nicht
geeignet. Den Betroffenen bieten geschützte Werkstätten wie der Bodelschwingh-Hof
Mechterstädt ein Arbeitsfeld. Generell können Unternehmen, die Menschen mit
Behinderung einstellen, mit Ausgleich für Minderleistung rechnen als Anreiz und um
mögliche Nachteile zu kompensieren. Ein ärztliches Gutachten stuft dazu den Grad
der Behinderung ein. Gesetzlich festgeschrieben ist, dass in Firmen ab 20 Mitarbeiter
mindestens fünf Prozent der Belegschaft Behinderte sein müssen. Wer die Quote
nicht erfüllt, muss eine Abgabe zahlen. Das nehmen viele Arbeitgeber in Kauf, weiß
Katja Friedrichs, Reha-Spezialistin der Agentur für Arbeit Gotha. Der Grund: höhere
Urlaubsansprüche, Arbeitsplatzgarantien oder Kündigungsschutz.
Die Elast- und Plastverarbeitung Waltershausen hat mit Behinderten nur gute
Erfahrungen gemacht; Hartmut Schwerdt: »Ich bin gewillt, immer mit Behinderte zu
arbeiten.« Sein Unternehmen zeigt, dass mit ihnen eine Firma im großen Weltgefüge
der Autozulieferer bestehen kann.

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