Haustiere Seite 5

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Haustiere Seite 5
April 2008, 75. Jahrgang,
erscheint monatlich, CHF 6.–
www.svit.ch
Haustiere
Seite 5
SVIT-Mitgliederfest
Seite 14
Aufzugsanierung
Seite 15
Editorial/Editoriale
Liebe Leserinnen,
liebe Leser,
liebe Mitglieder,
Care lettrici,
cari lettori,
cari membri,
einmal vom früheren Top-Goalie Jörg
Stiel die besten Tipps erhalten, wie man
den Kasten sauber hält? Rainer Maria
Salzgeber live beim Kommentieren
beobachten? Verfolgen, wie SVIT-Mitglieder gemeinsam mit prominenten
Schweizern aus Show und Politik um
den Ball kämpfen? Gleichzeitig etwas Gutes für schwer kranke
Kinder in der Schweiz tun? Und dann auch noch zu den neusten
Songs von Rockröhre Gölä mitwippen? Am grossen SVITMitgliederfest auf dem BEA Bern expo-Areal wird das alles und
noch viel mehr möglich.
Ich lade Sie herzlich ein, am Nachmittag des 19. Mai 2008 nach
Bern zu reisen. Dann feiern wir das 75-Jahr-Jubiläum unseres
Verbandes mit einem währschaften Fest. Alle SVIT-Mitglieder
samt Begleitpersonen oder Mitarbeitenden dürfen sich auf ein
abwechslungsreiches und spannungsvolles Programm freuen.
Das Mitgliederfest eröffnet die Reihe der Jubiläumsveranstaltungen in diesem Jahr. Drei Wochen vor dem Start zur Euro 08
können Sie gleich neben dem Stade de Suisse schon mal eine
Prise Fussballluft schnuppern. Und weil beim Benefiz-Match vor
allem auch der Spassfaktor mitspielen soll, dürfen sich auch
diejenigen auf das grosse Fest freuen, die es sonst mit Fussball
nicht so haben. Ihnen winken stattdessen ein paar vergnügliche
Stunden auf dem Festplatz, inmitten der grossen SVIT-Familie.
volete sapere dall’ex portiere della squadra nazionale di calcio
Jörg Stiel i trucchi del mestiere? Osservare dal vivo una cronaca
del cronista Rainer Maria Salzgeber ? Assistere ad una partita
tra membri SVIT ed una squadra composta da prominenti
personaggi del campo intrattenimento e politica? Promuovere
opera di beneficenza per bambini ammalati in Svizzera?
Partecipare alla presentazione delle nuove canzoni del cantautore Gölä? Tutto questo e molto di più sarà possibile se parteciperete alla grande festa degli associati SVIT al BEA Bern
expo-Areal.
Vi invito cordialmente a recarvi il 19 maggio 2008 nel pomeriggio a Berna dove sarà festeggiato l’anno di giubileo della nostra
associazione. Tutti gli associati SVIT, inclusi gli accompagnatori o
collaboratori, potranno godere un ricco e variato programma.
Questa festa apre la serie delle manifestazioni per il giubileo di
questo anno. Tre settimane prima dell’inizio di Euro 08 potrete
respirare aria di campionato presso lo Stade de Suisse. La
divertente partita amichevole di beneficenza nell’ambito della
grande festa SVIT farà piacere anche ai non accaniti sostenitori
del gioco del calcio.
Noi della SVIT Svizzera ci rallegriamo già sin d’ora di una
numerosa partecipazione ed a una festa indimenticabile degli
associati SVIT.
Wir vom SVIT Schweiz freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen.
Und auf ein unvergessliches SVIT-Mitgliederfest.
Il vostro Urs Gribi.
Ihr Urs Gribi
Offizielles Verbandsorgan des
Schweizerischen Verbandes
der Immobilienwirtschaft
Erscheinungsweise
monatlich, 12x pro Jahr
Einzelpreis
CHF 6.–
Redaktion
SVIT Schweiz
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Ständige Mitarbeiter
Dr. Ivo Cathomen
Dr. Boris Grell
Titelbild
Ferit Kuyas, Wädenswil
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-verkauf
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Abo-Preise für NichtSVIT-Mitglieder
CHF 65.– inkl. MWST
Inhalt
Akquisition.
alaCasa.ch verhilft seinen Partnerunternehmen zu aussergewöhnlicher Marketingkompetenz. Partner unseres Netzwerks haben Zugang
zu Marketinginstrumenten, welche sie als Einzelunternehmen kaum
realisieren könnten. So profitieren sie zum Beispiel vom alaCasaImmobilien-Checkup, der sich gezielt an verkaufswillige Wohneigentümer richtet. Damit erreichen alaCasa-Partner ihre Zielgruppe früher
als andere und akquirieren neue Verkaufsmandate. Gerne geben wir
Ihnen dazu weitere Auskunft und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme:
Dr. Roman H. Bolliger, CEO alaCasa.ch, [email protected], 0800 80 80 11
Dossier
Haustiere im Mietrecht
Aquarien als Designobjekt
Hund und Katz unter einem Dach
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Aktuell
Grosses SVIT-Mitgliederfest in Bern Aufzugsanierung
Feuchte Mauern
Neues aus der Immobilienpolitik
Hausverkabelung
Keine «Kontrollitis»
Finanzierung aus 2. Säule
Veranstaltungen
KUB-Kolumne 14
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Service
Kleine Städte expandieren
Baumeister erfreut
Schweiz trotzt Turbulenzen
Zunahme der Schlichtungsfälle
Zürcher Mieten steigen stark
Wohnungsmarkt kühlt ab
Organe, Mitgliederorganisationen
Aus- und Weiterbildung
Einstiegskurse und Branchenkunde
Index
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Aus- und Weiterbildung
Interview mit Marcel Hug
SFPKIW: Erweiterter Internetauftritt
Seminar Immobilienverkauf
MAS in Real Estate Management
Seminar Geschäftsmietverträge
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Verbandsnachrichten
Eigenheimmesse Solothurn 2008
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Publireportagen
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Bezugsquellen-Register
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Für alaCasa-Partnerfirmen sind über 150 Experten tätig: A. Kenzelmann AG in Brig-Glis, andrea anliker ag in
Winkel ZH, alaCasa Zürichsee Immobilien GmbH in Stäfa, AS Immobilien in Bern, Mühleberg und Murten, Berger
Immobilien Treuhand AG in Chur, Casag Immobilien AG in Luzern, contrust finance ag in Luzern, Cristuzzi Immobilien-Treuhand AG in Heerbrugg, Die Liegenschafter AG in Brüttisellen, Ehrler Immobilien in Winkel, Elliscasis
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Steffisburg, Hofmann Immobilien in Horgen, Hugo Steiner AG in St.Gallen, Immondo in Langenthal, ImmoVita AG
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Immobilien Treuhand AG in Wil, Niggli & Zala AG in Pontresina, Noetzli Immobilien-Treuhand AG in Hergiswil, Orgnet Immobilien AG in Weisslingen, Redinvest Immobilien AG in Luzern, Svito AG in Schwyz, Vassaras Immobilien
in Effingen, Verit Immobilien in Baden, Biel, Chur, Meilen, St. Gallen, Zug und Zürich, von Holzen Immobilien
Treuhand in Sarnen, Wüst und Wüst AG in Zürich, Ziegler Immobilien AG in Thalwil, Zoller & Partner ImmobilienManagement AG in Wil und Wattwil. Durch unsere Partnerschaft mit SwissRéseau, dem führenden Maklernetzwerk
in der Westschweiz, sind wir auch in der französischsprachigen Schweiz flächendeckend präsent.
EFH, Dintikon AG - Furter Systembau AG
Fotografie © Ferit Kuyas
immobilia April 2008
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Dossier
Haustiere
Klare Regelung im Mietverhältnis
Beat Rohrer*
Haustiere erfreuen sich bei Herrn und Frau Schweizer grosser Beliebtheit.
Im Mietverhältnis bedarf deren Haltung klare Regelungen, weil Vermieter
und Mieter grundsätzlich Vertragsfreiheit geniessen, schreibt Rechtsanwalt
Dr. Beat Rohrer im nachfolgenden Beitrag. (Red.)
«Hast du gehört?
Familie Müller
vom 3. Stock
möchte sich einen
Hund anschaffen.
Nein, so etwas.»
ters, der dem Mieter gegenüber zum Ausdruck bringe, dass es sich bei dessen
Heimtieren um eine gänzlich frei verfügbare
Sache ohne affektiven Wert handle, verdiene
keinen Rechtsschutz. Daraus ergebe sich,
dass unter besonderen Umständen ein unbegründetes Verbot, ein Haustier zu halten,
wegen der bedeutsamen emotionalen Beziehung zum Tier auf eine übermässige Freiheitsbeschränkung hinauslaufe, die gemäss
Art. 27 ZGB verpönt sei (Goetschel/Bolliger,
Auswirkungen der neuen Rechtsstellung von
Tieren auf das Mietrecht, mp 3/03, S. 91 ff.).
Tatsache ist nun allerdings, dass mit der Aufwertung der Rechtsstellung des Tieres, wie
sie mit den Gesetzesänderungen auf 1. April
2003 eingeführt wurden, weder die Bundesverfassung abgeändert noch andere grundlegende Bestimmungen bezüglich der persönlichen Freiheitsentfaltung, wie etwa
Art. 27 ZGB, modifiziert wurden. Das bedeutet nichts anderes, als dass mit Bezug auf die
Frage, inwieweit der Mieter berechtigt ist,
Haustiere zu halten, uneingeschränkte Vertragsfreiheit besteht.
Seit der Revision von Art. 641a ZGB und
weiteren Bestimmungen des Privatrechtes
sind Tiere keine «Sachen» mehr. Das Ziel
der erwähnten Gesetzesrevision, die am 1.
April 2003 in Kraft trat, bestand nach dem
Bericht der Kommission für Rechtsfragen
des Ständerates darin, dem gewandelten
Volksempfinden gegenüber Tieren Rechnung zu tragen und die Rechtsstellung des
Tieres zu verbessern. Einzelne der im Zuge
der erwähnten Revision geänderten oder
neu eingefügten Bestimmungen des Privatrechtes, so insbesondere Art. 43 Abs. 1bis
OR, brachten zum Ausdruck, dass das emotionale Verhältnis zwischen Tier und Mensch
ein schützenswertes Rechtsgut darstellt.
Nach der erwähnten Bestimmung soll der
Richter im Fall der Verletzung und Tötung
eines Haustieres im Zusammenhang mit
der Bemessung des Schadenersatzes dem
Affektionswert, den dieses Tier für den Halter oder seine Angehörige hatte, angemessen Rechnung tragen.
Die Gesetzesänderungen, welche eine Aufwertung der Rechtsstellung der Tiere zum
Ziel hatten, blieben zumindest formell ohne
Auswirkungen auf die Bestimmungen des
Mietrechtes gemäss den Art. 253 ff. OR. In
diesen Bestimmungen werden Haustiere somit weiterhin, wie bisher, mit keinem Wort
erwähnt.
In der Literatur wird zwar vereinzelt die Auffassung vertreten, das Recht, ein Haustier zu
halten, gehöre als elementare Erscheinung
der Persönlichkeitsentfaltung unter den
Schutzbereich der persönlichen Freiheit, wie
sie im Art. 10 Abs. 2 der Bundesverfassung
geregelt ist. Des Weiteren wird aus der bereits erwähnten, Art. 43 Abs. 1bis OR betreffenden Gesetzesänderung die Schlussfolgerung abgeleitet, das Verhalten eines Vermie-
Zum Begriff «Haustier»
Der Begriff des «Haustieres» bedarf der Präzisierung: Landläufig versteht man darunter
das Halten von Katzen und Hunden sowie
anderen Kleintieren, wie Zierfische, Stubenvögel, Hamster oder Meerschweinchen.
Auch unter den Begriff der Haustiere im
mietrechtlichen Sinn fallen sodann eher aussergewöhnliche Tierarten, die privat gehalten werden können, wie kleinere Reptilien,
Papageien, Vogelspinnen und ähnliches.
Nicht unter den Begriff der Haustiere fallen
demgegenüber Wildtiere aller Art, auch
wenn sie domestiziert werden könnten, wie
Raubkatzen, Affen und generell Tiere, deren
Haltung entsprechend der Tierschutz- oder
Jagdgesetzgebung bewilligungspflichtig ist
und sodann Tiere, die ausschliesslich zu
kommerziellen Zwecken gehalten werden.
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immobilia April 2008
5
Dossier
Mietvertragliche Regelungen
betreffend Haustiere
Die im Mietrecht bezüglich der Haustierhaltung geltende Vertragsfreiheit bedeutet,
dass in einem Mietvertrag das Halten von
Haustieren gänzlich verboten werden kann,
dass es umgekehrt auch uneingeschränkt
erlaubt werden kann oder dass es von der
Einholung einer schriftlichen Zustimmung
des Vermieters abhängig gemacht werden
kann.
Zahlreiche Verträge enthalten in den Vertragsbestandteil bildenden Allgemeinen Vertragsbedingungen Regelungen betreffend
die Haustierhaltung, sei es in Form eines
generellen Verbotes oder sei es in Form
eines Zustimmungsvorbehaltes des Vermieters. Die neuere Praxis des Bundesgerichts
im Zusammenhang mit den besonderen
Vereinbarungen von Nebenkosten (Art.
257a Abs. 2 OR) wirft die Frage auf, ob
Bestimmungen betreffend Haustierhaltung,
die in den Allgemeinen Vertragsbedingungen enthalten sind, überhaupt rechtsverbindlich sind. Im Entscheid 4C.24/2002 vom
29. April 2002 hatte das Bundesgericht
nämlich im Zusammenhang mit der Beurteilung einer Nebenkostenregelung erklärt,
der Hinweis auf einen standardisierten Vertragszusatz, wie die «Allgemeinen Bedingungen zum Mietvertrag für Wohnräume»
genüge nicht. Dem Mieter könne nämlich
nicht zugemutet werden, sich erst aufgrund
einer sorgfältigen Konsultation der Vertragsbedingungen ein Bild darüber zu machen, welche Nebenkosten von ihm zu bezahlen seien (vgl. MRA 3/2002, S. 118 ff.;
bestätigt in weiteren Entscheiden). Wenn es
nun aber dem Mieter nicht zuzumuten ist,
die in den Allgemeinen Vertragsbedingungen enthaltenen Regelungen bezüglich der
separat ausgeschiedenen Nebenkosten als
Vertragsinhalt zu akzeptieren, so könnte
leicht auch eine Regelung betreffend die
Einschränkung der Haustierhaltung, die in
solchen vorformulierten Vertragsbestandteilen enthalten ist, als unbeachtlich erklärt
werden. Es empfiehlt sich aus dieser Sicht
jedenfalls, solche Einschränkungen in Mietverträgen besonders hervorzuheben.
Mietverträge ohne Regelung
der Haustierhaltung
Nicht immer enthalten Mietverträge ausdrücklich eine Klausel, welche die Haltung
von Haustieren verbietet oder einschränkt.
Mit Bezug auf die Haustierhaltung gilt in diesen Fällen die grundlegende Bestimmung
von Art. 257f OR, welche den Mieter verpflichtet, die Sache sorgfältig zu gebrauchen
und auf Hausbewohner und Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Die Haustierhaltung ist somit grundsätzlich erlaubt, getreu dem Grundsatz «Erlaubt ist, was nicht verboten ist».
Begrenzt wird die Freiheit des Mieters einzig
dadurch, dass die Haustierhaltung nicht zu
berechtigten Klagen anderer Mitmieter Anlass geben darf. Solche könnten ihren Ursprung etwa in Nachtruhestörungen durch
Hundegebell, Verunreinigungen im Aussenbereich der Mietliegenschaft oder in Geruchsimmissionen haben. Die Verletzung der
Pflicht zur Sorgfalt und Rücksichtnahme
könnte – nach erfolgloser schriftlicher Mahnung – im Sinne von Art. 257f Abs. 3 OR zu
einer ausserordentlichen Kündigung des
Mietverhältnisses führen.
Verbot der Haustierhaltung
Zulässig ist es, in einem Mietvertrag die
Haustierhaltung gänzlich zu verbieten. Das
Bundesgericht hat in einem wegleitenden
Entscheid vom 21. Februar 1994 festge-
stellt, es stehe den Parteien im Rahmen der
Parteiautonomie frei, in einem Mietvertrag
beliebige Vertragspflichten zu vereinbaren,
soweit diese nicht unmöglich oder widerrechtlich seien oder gegen das Verbot übermässiger vertraglicher Bindung (Art. 27
ZGB) verstosse. Ein Verbot der Haustierhaltung verletzte nach Auffassung des Bundesgerichtes keine dieser grundlegenden
zivilrechtlichen Bestimmungen und war somit zulässig. Die Verletzung des konkreten
Haustierverbotes durch den Mieter rechtfertigte nach Auffassung des Bundesgerichtes eine ausserordentliche Kündigung
im Sinne von Art. 257f Abs. 3 OR, da die verbotene bzw. unbewilligte Tierhaltung als
schwere Pflichtverletzung betrachtet wurde (Urteil des Bundesgerichts vom 21. Februar 1994, MRA 2/95, S. 93 ff., mp 4/95, S.
223 ff.). Das Bundesgericht hielt an dieser
Praxis auch in späteren Entscheidungen
fest. Es relativierte sie einzig in einem neueren Urteil 4C. 226/2002 vom 6. Februar
2001, in welchem es eine ausserordentliche
Kündigung im Sinne von Art. 257f Abs. 3 OR
wegen Verletzung des Haustierverbotes zu
beurteilen hatte. Das Bundesgericht erachtete die Kündigung als gültig, was im Sinne
von Art. 272a Abs. 1 lit. b OR jedwelche Erstreckung grundsätzlich ausgeschlossen
hätte. Das Bundesgericht setzte sich über
diese klare Gesetzesbestimmung indessen
hinweg und gewährte trotzdem eine Mieterstreckung. Es vertrat die Auffassung, die
Mieter hätten zwar eindeutig die bestehende Pflicht zur Sorgfalt und Rücksichtnahme
verletzt, aber nicht in besonders schwerwiegender Weise. Es sei erwiesen, dass der
von ihnen gehaltene Yorkshire-Hund kaum
grösser als eine Katze sei, deren Haltung
gemäss verbindlicher Feststellung der kantonalen Vorinstanz nicht verboten gewesen
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Zustimmungsvorbehalt im Mietvertrag
In den meisten Standardverträgen wird die
Haltung von Haustieren von der vorgängig
einzuholenden schriftlichen Zustimmung
des Vermieters abhängig gemacht. In einem
alten Standardmietvertrag liest man in diesem Zusammenhang etwa die folgende
Klausel: «Einer ausdrücklichen Halteerlaubnis des Vermieters bedürfen namentlich
Hunde, Katzen, Papageien und solche Wildtiere, deren Halten nach Tierschutz- oder
Jagdgesetz bewilligungspflichtig ist. Im Zweifelsfall ist der Mieter verpflichtet, beim Vermieter um eine Erlaubnis nachzusuchen.
Nach einem im Vertragsrecht allgemein geltenden Grundsatz darf die Zustimmung für
eine Befugnis oder für ein Recht, das eine
solche erfordert, nicht ohne ernsthafte Gründe verweigert werden. Dieser Grundsatz gilt
auch mit Bezug auf den Zustimmungsvorbehalt zur Haustierhaltung (Lachat/Stoll/Brunner, Das Mietrecht für die Praxis, 5. Auflage,
S. 20; Zihlmann, Das Mietrecht, 2. Auflage,
Zürich 1995, S. 25; ferner Goetschel/Bolliger,
a.a.O., S. 97 f.). Als ernsthafte Gründe gelten
beispielsweise das Anliegen des Vermieters,
in einer grösseren Überbauung überhaupt
keine Haustiere zu dulden, soweit dies konON ARTEN
sequent durchgesetzt wird und Zbei
UFBIK
EMGGeRder
währung auch nur einzelner Ausnahmen
eben nicht mehr durchgesetzt werden
könnte. Zu erinnern ist freilich, dass das Bundesgericht im bereits erwähnten Urteil vom
21. Februar 1994 – wesentlich strenger –
noch ausdrücklich festgehalten hatte: «Dabei ist – entgegen der Auffassung des Klägers – ohne Bedeutung, ob die Vermieterschaft die Hundehaltung aus wichtigen
Gründen verweigert hat oder nicht. Entscheidend ist einzig die Vertragsverletzung des
Klägers, indem er entgegen den beklagtischen Weisungen einen Hund in seine
Wohnung aufgenommen hat.»
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Dieser Auffassung kann nicht beigepflichtet
werden. Es kann nicht im Ermessen des Mieters liegen zu beurteilen, welche Art von Tieren trotz eines klar im Vertrag enthaltenen
Haustierverbots gehalten werden dürfen
und welche nicht. In jedem Fall wäre den
Mietern selbst im Hinblick auf die Haltung
von Kleintieren ohne «Immissionspotenzial»
dringend zu empfehlen, vor der Anschaffung
die schriftliche Zustimmung des Vermieters
einzuholen. Es darf angenommen werden,
dass ein Vermieter in einem entsprechenden
Fall die Zustimmung nicht ohne triftigen
Grund verweigern würde.
Vom Versuch, in einer Vertragsklausel möglichst alle möglichen Haustiere zu erfassen
und für sie eine individuelle Regelung zu finden, muss dringend abgeraten werden. Es
bieten sich ja immer mehr Möglichkeiten
an, auch als exotisch geltende Tiere eben z.
B. Reptilien, Vogelspinnen etc. als «Haustiere» zu halten, und es besteht die Gefahr,
dass dann, wenn diese Kategorien von Tieren in einer zu ausführlich formulierten
Klausel nicht erwähnt werden, plötzlich ein
rechtsfreier Raum entsteht. Vernünftig ist
demzufolge die in vielen Standardverträgen
heute verwendete Formulierung, die etwa
wie folgt lauten kann: «Das Halten von
Haustieren aller Art bedarf der vorgängig
einzuholenden schriftlichen Zustimmung
des Vermieters.»
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Vereinzelt wird die Auffassung vertreten, ein
in einem Mietvertrag enthaltenes Verbot der
Haustierhaltung gelte nur für eine bestimmte
Kategorie von Haustieren, nämlich für diejenigen mit einem gewissen «Immissionspotenzial», wie etwa Hunden oder Katzen. Die
Haltung von Zierfischen, Kanarienvögeln,
Hamstern oder Meerschweinchen falle unter den «üblichen Mietgebrauch», der keine
besondere Zustimmung bedürfe (Goetschel/
Bolliger, a.a.O., S. 96 f.).
3D-Visualisierung
Landschildkröten, Kanarienvögel, Wellensittiche und Zierfische dürfen ohne Zustimmung des Vermieters in den Wohnräumen
gehalten werden, soweit sich die Anzahl dieser Tiere in den üblichen Grenzen hält und
sofern sie vom Mieter heimtiergerecht gehalten werden.»
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wäre. Der Hund habe nie irgendwelche anderen Mieter belästigt oder andere Schäden oder Beeinträchtigungen verursacht,
und schliesslich habe sich herausgestellt,
dass dieser Hund auf den älteren Sohn der
Mieter eine stabilisierende Wirkung habe.
Den grundsätzlichen Einwendungen der
Vermieterschaft trat das Bundesgericht mit
der Überlegung entgegen, die als gültig erachtete Kündigung des Vertrages stelle für
die anderen Mieter der Liegenschaft eine
genügend ernsthafte Warnung davor dar,
ebenfalls – in Verletzung der bestehenden
Mietverträge – Hunde zu halten.
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Immobilien-Marketing
Dossier
gen könnte, ist den Vermietern zu empfehlen, Zustimmungserklärungen mit dem Vorbehalt zu verbinden, dass bei Eingang berechtigter Klagen durch Nachbarn oder
Mitmieter gegebenenfalls auf die Zustimmung zurückgekommen werden müsse.
Selbstverständlich entbindet die allfällig erteilte Zustimmung des Vermieters den Mieter
im Übrigen nicht davon, die Haustierhaltung
so zu betreiben, dass er nicht Gefahr läuft,
gegen die in Art. 257f OR geregelte Pflicht zur
Sorgfalt und Rücksichtnahme zu verstossen.
Stillschweigende Duldung
der Haustierhaltung?
Es wird verschiedentlich die Auffassung vertreten, die Haustierhaltung sei trotz fehlender Zustimmung des Vermieters, die vertraglich vorbehalten wurde oder trotz einem
ausdrücklichen Verbot der Haustierhaltung
im Mietvertrag zulässig, wenn der Vermieter
von der verbotenen Tierhaltung Kenntnis
habe und dagegen nicht einschreite.
Diese Auffassung ist unzutreffend. Verträge
enthalten in aller Regel einen so genannten
Schriftformvorbehalt, was bedeutet, dass allfällige Änderungen oder Ergänzungen der
gegenseitigen Rechte und Pflichten nur dann
verbindlich werden, wenn die sich verpflichtende Partei dies rechtsgültig schriftlich festhält, d. h. unterzeichnet. Es ist nicht einzusehen, weshalb es dem redlichen Mieter nicht
zuzumuten ist, den Vermieter um Erlaubnis
anzufragen, wenn er ein Haustier halten
möchte. Ein allenfalls vom Vermieter erklärtes Verbot würde dann wenigstens klare
Verhältnisse schaffen und Schwierigkeiten
zum Vornherein begegnen, die entstehen,
wenn in der Folge trotz des Verbots ein Haustier angeschafft wird und allenfalls mit einer
Kündigung gerechnet werden muss.
Schlussfolgerungen
Bezüglich der Frage, ob Haustiere gehalten
werden dürfen, besteht im Mietrecht uneingeschränkt Vertragsfreiheit. Es empfiehlt
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8 immobilia April 2008
sich, eine Klausel, welche bezüglich Haustierhaltung die schriftliche Zustimmung des
Vermieters voraussetzt, im Vertrag deutlich,
zum Beispiel in den «Besonderen Vereinbarungen», hervorzuheben und gegenseitig zu
unterzeichnen. Vermietern ist schliesslich zu
empfehlen, bei Verstössen gegen ein Haustier-Haltverbot oder gegen die Pflicht, vorgängig die vertraglich vereinbarte Zustimmung einzuholen, zur Schaffung klarer Verhältnisse unverzüglich mittels eingeschrieben zugestelltem Brief einzuschreiten.
* Rechtsanwalt Dr. Beat Rohrer, Rohrer Müller
Partner, Zürich. Er ist Mitautor des SVIT-Kommentars zum Mietrecht und publiziert regelmässig in
der Zeitschrift «Mietrecht Aktuell». Er ist Dozent
an der Höheren Fachschule für Immobilientreuhänder im Fach Mietrecht und ausserdem
Leiter der Fachgruppe Mietrecht des Zürcher
Anwaltsverbandes.
Dossier
Aquarien
Aufstieg zum Designobjekt
Ivo Cathomen
Zierfische – sie gelten juristisch als Haustiere, brauchen aber keinen Auslauf und verursachen keinen Lärm und Schmutz. Das macht sie und ihre
Aquarien zum Gestaltungsobjekt in der Inneneinrichtung.
Klinik Hirslanden,
Zürich
(Bild: Aquariumdesign AG)
Zahlenmässig stehen Katzen am höchsten
in der Gunst der Tierliebhaber. 7,5 Mio. Katzen gibt es in den deutschen Haushalten,
ein Zuwachs von 200 000 Tieren gegenüber
2003. Dann kommen Kleintiere wie Hamster,
Meerschweinchen und Zwergkaninchen,
dicht gefolgt von Hunden und Ziervögeln.
Dabei war einzig und allein die Zahl der Vögel rückläufig, alle anderen Tiergruppen verzeichnen zumindest einen leichten Zuwachs.
Aquarien soll es 1,95 Mio. in Deutschland
geben, etwa 50 000 mehr als im Jahr 2003.
Dabei wurde die Anzahl der Zierfische nicht
mitgerechnet. Auch das Segment Gartenteich reicht bald an die Aquaristik heran,
wobei hier aber auch die Anzahl der in den
Teichen enthaltenen Zierfische wie Kois und
Karpfen mitgezählt wurde.
Noch einige soziodemografische Daten: Der
überwiegende Teil der Heimtierhalter (43%)
lebt in einer Familie, 33% in einem Zwei-Personen-Haushalt und nur 24% der Tierliebhaber lebt alleine. Von der Altersstruktur kann
man sagen, dass 67% älter als 40 Jahre sind,
nur etwa 10% der Heimtierhalter sind jünger
als 30 Jahre.
Innenarchitekten von Hotels und Gastrobetrieben haben den Trend am schnellsten
aufgegriffen, sagt Patrice Mosimann, Mitinhaber von Aquariumdesign AG. Die Rede ist
von Aquarien als Gestaltungs- und Designelemente in der Inneneinrichtung. Mittlerweile sind sie im öffentlichen und privaten
Raum in den unterschiedlichsten Formen
und an den verschiedensten Orten anzutreffen. Jüngstes Vorzeigeobjekt des Berner
Unternehmens steht im neuen HeathrowTerminal, der bisher allerdings eher wegen
seinen Pannen von sich reden gemacht
hat.
«Der Alltag wird immer hektischer, umso
wichtiger sind Orte, die uns Entspannung
bieten.» Hier sieht Mosimann einen Grund
für den Aufwärtstrend grosszügiger Aquarien. Das obere Segment ist denn auch Zielmarkt von Mosimann und Mitgründer Andreas Stähli. Die fortschrittliche Technik lässt
heute beinahe grenzenlose Wasserwelten
entstehen. Weil für die Kunden ausserdem
nicht die Tiere, sondern das Objekt «Aquarium» im Vordergrund steht, bieten die beiden
Unternehmer auch einen umfassenden Reinigungs- und Unterhaltsservice.
Verstaubtes Image abgelegt
Der Trend zum Aquarium lässt sich auch im
Heimtiermarkt feststellen. An der Heimtiermesse in Hannover vom Februar verzeichnete die so genannte Aquaristik den grössten
Zuwachs. Gemäss dem deutschen Industrieverband Heimtierbedarf (IVH) leben in deutschen Haushalten über 23,1 Mio. Tiere. Dabei
sind Zierfische und Terrarientiere nicht berücksichtigt, sondern nur die Anzahl der
Aquarien bzw. Terrarien (Stand 2004).
Haustiere in Deutschland
Anzahl (Mio.)
Terrarien
0.42
1.25
1.95
Gartenteich
Aquarien
6.1
7.5
2
3
4
5
6
Ziervögel
Katzen
5.3
1
In einer Studie über die Psychologie von
Tierhaltern mit Zierfischen gaben 88% der
Befragten an, dass es sie beruhige, wenn
sie ihren Fischen zuschauten; dabei
könnten sie gut abschalten. Mary DeSchriver von der Universität Maryland konnte
diesen beruhigenden Effekt sogar wissenschaftlich nachweisen: Das Beobachten
von Fischen im Aquarium senkt den Blutdruck und lässt das Herz ruhiger schlagen.
Kleintiere
4.2
0
Beruhigende Wirkung von Aquarien
Laut dem deutschen Umweltbundesamt
sind ca. 13 Mio. Personen in Deutschland
mit Geräuschpegeln belastet, die lärmbedingte Gesundheitsrisiken verursachen.
Dauerhafter Lärm bedeutet Stress – umso
wichtiger ist es, sich gezielt Ruhepausen zu
gönnen, damit Ohren und Nerven sich erholen können. Aquarianer wissen darum
die beruhigende Wirkung ihres Hobbys zu
schätzen.
7
8
Hunde
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immobilia April 2008
9
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Dossier
Bewirtschaftung
Hund und Katz unter einem Dach
Ivo Cathomen
Die Zahl der Haustiere steigt beständig – auch in Mietliegenschaften.
Trotzdem ist die Haustierhaltung kein Brennpunkt.
Für Familien und
Alleinstehende
übernehmen
Haustiere eine
wichtige Rolle.
(Bilder: Deutscher
Industrieverband
Heimtierbedarf)
In 26% aller Schweizer Haushalte lebt mindestens eine Katze, in 13% ein Hund. Hochgerechnet ergibt dies die stattliche Zahl von
1,35 Mio. Katzen und 0,5 Mio. Hunden –
Tendenz steigend. Sie sind klar die beliebtesten tierischen Gefährten des Menschen. In der Skala folgen mit einigem Abstand Fische, Kaninchen, Vögel und
Meerschweinchen. Obwohl man spontan
vermuten würde, dass Katzen und Hunde
vornehmlich in ländlichen Gegenden und
hauptsächlich in Einfamilienhäusern lebten,
sind die Vierbeiner auch in städtischer Umgebung und vor allem in Mietwohnungen
anzutreffen. Damit sind sie auch ein Thema
für die Bewirtschaftung.
Das Zusammenleben verläuft aber offenbar recht harmonisch, wenn man auf die
Erfahrung der Beteiligten abstützt. Niklaus
Scherr, Geschäftsführer des Mieterverbandes des Kantons Zürich, registriert
Rechtsauskünfte und Beratungsanfragen
in verschwindend kleiner Zahl. Lediglich
rund 0,5 bis 1% alle Beratungsgespräche
von 8000 bis 10 000 Kontakten pro Jahr
stehen im Zusammenhang mit Haustieren.
Zum Vergleich: rund 15 bis 20% entfallen
auf Mängel der Mietsache. Allerdings halte
sich der Mieterverband in Streitigkeiten
zwischen Mietern zurück, um nicht in Interessenskonflikte zu geraten, relativiert
Scherr.
Gemäss dem HEV-Organ «Hauseigentümer»
sind gerade Streit zwischen Tierhaltern und
mitbewohnenden Nichttierhaltern nicht
selten. Die Konfliktfelder umfassen Lärmimmissionen, Geruchsbelästigung, Verunreinigungen und Hygiene in der Waschküche
(Waschen von Tierdecken usw.).
«Niet» zu Katzenleitern
Für Ruedi Hohl, Leiter Bewirtschaftung
Intercity St.Gallen, sind klare Regeln ausschlaggebend für ein friedsames Zusammenleben von Menschen und Haustieren
unter einem Mehrfamilienhausdach. So
bedürfe das Halten von Katzen und Hunden grundsätzlich einer besonderen Erlaubnis, die nach Prüfung der Umstände
auf Zusehen hin erfolge. Wenn die Eigentümer der Liegenschaft das Halten von
Haustieren nicht ausschliessen, so wird
der Entscheid bei Intercity St.Gallen auf
die jeweilige Wohnsituation abgestellt.
Klar ist Ruedi Hohls Haltung punkto Katzenleitern: Diese sind ausgeschlossen.
Kleintiere, wie Nager, seien für die Bewirtschaftung dagegen kein Thema und
würden in angemessener Zahl auch toleriert. Konfliktherde sind aus der Erfahrung bei Hunden, deren Grösse und Gebell anzusiedeln. Lasse sich das Problem
nicht gütlich regeln, so sei eine Kündigungsandrohung bisher das letzte Mittel
gewesen. Nicht wohl war ihm bisher nur
in einem Fall, als ein Mieter über Nacht
die Wohnung verlassen und mutmasslich
eine Giftschlange zurückgelassen hat.
Die Türe des Terrariums sei offen und die
Schlage nirgends zu sehen gewesen –
und auch nie mehr aufgetaucht.
Grenze bei Gift- und Kampftieren
Flavia Morelli, Leiterin Marketing und
Kommunikation Wincasa, sieht bei Kleintieren und Katzen in Mietliegenschaften
kaum Probleme. Schwieriger werde es
vor allem bei grösseren Hunden, Gift- und
sogenannten Kampftieren. Bei Wincasa
überlasse man es aber den Niederlassungen, welche Haltung sie gegenüber
Gesuchen für das Halten von Katzen und
Hunden einnähmen. Daraus ergäben sich
gerade bezüglich der Hundehaltung regionale Unterschiede. Im Einzelfall werde geschaut, ob sich die Liegenschaft eigne
und ob es im Haus bereits andere Hunde
immobilia April 2008
11
Dossier
gebe. Im Fall eines positiven Entscheides
unterzeichnen die Mieter eine zusätzliche
Vereinbarung zum Mietvertrag. Konflikte
zwischen Mieter und mit der Bewirtschaftung treten gelegentlich auf, «sind aber
kein Brennpunkt».
Versicherung für Schäden
Im Interesse von Mieter und Vermieter ist
eine ausreichende Versicherungsdeckung
für allfällige Schäden an der Mietsache.
Für Hundehalter ist eine Privathaftpflichtversicherung ohnehin demnächst ein
Muss. Sie kommen in der Regel für Schäden auf, die Haustiere anrichten. Für besondere Tiere ist allerdings häufig eine
Zusatzversicherung nötig. Schliesslich
sollte sich der geneigte Aquaristikanhänger erkundigen, ob seine Versicherung
allfällige Wasserschäden in ausreichender
Höhe abdeckt.
Schliesslich sind neben den Rechten des
Mieters auf persönliche Entfaltung einerseits und dem Schutz von Nachbarn und
der Mietsache anderseits auch die Aspekte einer tiergerechten Haltung zur
berücksichtigen. Gewisse Wildtiere dürfen nur mit einer Bewilligung des kantonalen Veterinäramts gehalten werden
und viele exotische Tiere aus Artenschutzgründen gar nicht in die Schweiz
eingeführt und hier auch nicht gehalten
werden. Nähere Auskünfte sind beim
kantonalen Veterinäramt oder beim Bundesamt für Veterinärwesen erhältlich.
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Aktuell
Das grosse SVIT-Mitgliederfest in Bern
Benefiz-Fussballmatch und
exklusives Gölä-Konzert
Simon Hubacher
Am 19. Mai feiern die SVIT-Mitglieder in Bern das 75-Jahr-Jubiläum des Verbandes mit einem zünftigen Fest – und setzen sich zusammen mit Prominenten für schwer kranke Kinder aus der ganzen Schweiz ein, die am
Kinderspital Zürich in Behandlung sind. Für Frühlingsgefühle am SVITMitgliederfest sorgen der Berner Rocksänger Gölä und seine Band: Exklusiv
für die Festbesucher spielt Gölä Lieder aus seinem brandneuen Album, halb
in Mundart, halb in Englisch.
links:
Er steht im Tor:
Ex-Profigoalie Jörg
Stiel
rechts:
Er steht auf der
Bühne: Sänger Gölä
Sänger Gölä und seiner Band. Nach längerer Bühnenabsenz geht der Schweizer
Erfolgsmusiker diesen Sommer erstmals
wieder auf Tournee und veröffentlicht ein
neues Album. Göläs Konzert am SVITMitgliederfest ist also eine Art vorgeschobener Tourneestart – lassen Sie sich
dieses Highlight keinesfalls entgehen!
Gemütliches Beisammensein
Während der ganzen Zeit haben die Festbesucher die Möglichkeit sich vom reichhaltigen Essens- und Getränkeangebot
verwöhnen zu lassen, die einmalige Stimmung auf dem BEA bern expo-Areal, zu
geniessen und schon mal ein wenig Sportluft zu schnuppern. Bis zum Start der Euro
08 sind es dann nur noch knapp drei
Wochen.
Gut zu wissen
Gleich beim Fussballstadion «Stade de Suisse», auf dem BEA bern expo-Areal, baut
der SVIT am 19. Mai sein eigenes Festareal
auf. Dazu gehören ein Street-Soccer-Feld,
eine Konzertbühne, zahlreiche Verpflegungsstände samt Sitz- und Essgelegenheiten und sogar eine gemütliche CüpliBar. Im Anschluss an die SVIT-Arena und
die ausserordentliche Delegiertenversammlung steht das Festgelände ab 17.30 Uhr
allen angemeldeten SVIT-Mitgliedern offen.
Die Anreise erfolgt individuell. Genügend
Parkplätze sind vorhanden. Von verschiedenen Städten aus fahren zudem Extrabusse nach Bern und zurück.
Für einen guten Zweck
Gegen 18.15 Uhr startet auf dem StreetSoccer-Feld der Benefiz-Fussballmatch,
mit gemischten Teams aus SVIT-Mitgliedern und Schweizer Prominenten. Bereits
zugesagt haben: Ex-Profigoalie Jörg Stiel,
TV-Moderator Rainer Maria Salzgeber, Sängerin Nubya, Alinghi-Segler Dominik Neidhart, FDP-Nationalrat Filippo Leutenegger
und der Walliser Staatsrat Jean-Michel
Cina. Teamcoach ist unter anderem Andreas Ingold, Vizepräsident SVIT Schweiz. Ge-
14 immobilia April 2008
pfiffen wird der Match von Marcel Hug,
Leiter der SVIT Swiss Real Estate School.
Hug war jahrelang aktiver Schiedsrichter,
bis hinauf in die Challenge League. Alle am
Match teilnehmenden prominenten Fussballspielerinnen und -spieler verzichten in
Bern auf eine Gage. Stattdessen spendet
der SVIT Schweiz einen namhaften Beitrag
an die Gesellschaft für Muskelkranke
SGMK. Die SGMK garantiert dem SVIT
Schweiz, dass die Spende muskelkranken
Kindern in der Schweiz zu Gute kommt.
Mit den Geldern werden Kosten gedeckt,
die nicht von Versicherungsträgern übernommen werden wie z.B. physiotherapeutische Beratung, Sozial-Beratung und
diagnostische Untersuchungen. Muskelschwund ist nicht heilbar und verläuft bei
vielen Formen nach jahrelanger Dauer
letztlich tödlich. In jedem Fall ist aber eine
stetig zunehmende Beeinträchtigung der
Lebensqualität zu erwarten. Auch am
SVIT-Mitgliederfest wird dafür natürlich gesammelt.
Gölä live und exklusiv
Nach dem Benefiz-Match beginnt dann das
exklusive Live-Konzert mit dem Berner
Datum:
19. Mai 2008
Türöffnung: 17.30 Uhr
Ort:
G3 Halle 310, BEA bern expo-Areal
Anmeldung:
Für die Festteilnahme ist eine Anmeldung
obligatorisch (online auf www.svit.ch; für
Firmen ist die Online-Anmeldung zwingend).
Teilnehmer:
Jedes SVIT-Mitglied darf 2 Begleitpersonen mitnehmen (bitte bei der Anmeldung angeben). Für Firmen besteht ein
Teilnehmerkontingent von 30. Bei über
30 Personen melden Sie sich bei der Geschäftsstelle des SVIT Schweiz, Telefon
044 434 78 88, [email protected]
Matchteilnehmer:
Die Zusammenstellung der SVIT-Fussballer für den Benefiz-Match erfolgt durch
die regionalen Mitgliederorganisationen.
Anreise:
Es werden Extrabusse aus verschiedenen
Schweizer Städten nach Bern und zurück
organisiert.
Aktuell
Aufzüge
Modernisierung oder Ersatz?
Adrian Menzel*
Wie alle technischen Einrichtungen zeigen auch Aufzüge Verschleisserscheinungen, die je nach Nutzung höher oder tiefer ausfallen können.
Ausschnitte von
Kabineneingängen
ohne Lichtschranken
oder Abschlusstüren
Die mit dem Service beauftragte Firma hat
die Pflicht, früh genug auf Sicherheitsmängel, rechtliche Anpassungen und voraussehbare Reparaturen hinzuweisen und entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Die
Modernisierungsplanung kann sogar bereits
vor dem Einbau einer neuen Aufzugsanlage
beginnen. Wie lange Steuerungskomponenten, Mechanik und allgemeine Verschleissteile erhältlich sind, sollte in die Evaluation
einbezogen werden. Auch ist es wichtig, die
rechtliche Lage vorausschauend zu beachten. Sonst kann unter Umständen bereits
nach 3 bis 4 Betriebsjahren eine Modernisierung des «neuen Lifts» fällig werden.
Für Aufzüge sind neben dem Finanziellen
auch die Ausfallzeiten und die richtige Jahreszeit bei einer Modernisierung wichtig.
Stellt man sich ein Wohnhaus mit zehn Etagen vor, so ist es sinnvoll, den Liftumbau
durchzuführen, wenn die meisten Bewohner in den Ferien sind.
Der Lift ist ein Transportmittel, das betriebssicher sein muss. Um diesen Zustand zu
wahren oder den Standard zu erhöhen, stehen grundsätzlich die Möglichkeiten einer
Modernisierung oder eines Ersatzes offen.
Gründe zum Handeln können sein:
räume werden. Die Anforderungen an
die Aufzuganlage in punkto Sicherheit
oder Design ändern sich damit. Ein Lift,
der bis dahin nicht vollumgänglich rollstuhlgängig war, sollte plötzlich für den
Patiententransport dienen.
1. Häufung von Betriebsstörungen: Verschleissteile nutzen sich ab, und es entstehen übermässig hohe Reparaturkosten. Die Störungen der Anlage nehmen
zu. Es kommt sogar zu Personeneinschlüssen.
Ausgehend von diesen Szenarien stellt sich
die Frage, wann der richtige Zeitpunkt für
eine Modernisierung ist. Gerade im Immobilienmanagement ist darum eine Modernisierungsplanung sehr wichtig. Dies hilft,
Überraschungen zu vermeiden und spart
Kosten.
2. Erhöhung der Sicherheit: Eine gemäss
den vor 50 Jahren gültigen Normen gebaute Anlage entspricht nicht mehr dem
Sicherheitsstandard von heute. So stellen etwa Kabinen ohne Abschlusstüren
ein Sicherheitsrisiko speziell für Kinder
und ältere Personen dar.
3. Gesetzlich geforderte Anpassungen: Die
Umsetzung neuer Normen und kantonaler Vorschriften zum Schutz der Aufzugsbenützer wird zunehmen.
4. Umnutzung einer Liegenschaft: Aus Wohnungen können Arztpraxen oder Büro-
Vorausschauend planen
Bei einer Vorausplanung spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob sich mehrere Lifte in
einem Portfolio befinden. In einem ersten
Schritt ist eine solide Basis zu erarbeiten.
Darunter fallen die Durchführung einer IstAufnahme der Aufzüge mit Informationen
wie Liftart, Gebäudenutzung, Tragkraft, evtl.
Störungsbilanz und Serviceabonnement.
Anschliessend sollte pro Lift die rechtliche
Basis bzw. der Sicherheitsstandard analysiert und festgelegt werden. Dies ergibt
eine gewisse Priorisierung der zu modernisierenden Anlage.
Viele Einflussgrössen beachten
Der Unterschied besteht einerseits in den
anzuwendenden Normen, anderseits in der
Arbeitsausführung. Es gilt als Modernisierung, wenn Teilkomponenten wie z. B. Aufzugsmotor und Steuerung ersetzt werden
und Kabine wie auch Türen und andere Liftteile bestehen bleiben. Bei einem Ersatz
Ölverlust bei alten Aufzugsgetrieben
immobilia April 2008
15
Aktuell
Beispiel eines alten
Geschwindigkeitsbegrenzers
Gerade bei über 40-jährigen Anlagen werden die periodischen Wartungen nach den
alten Normen SIA 106 zwölfmal pro Jahr
durchgeführt. Wird der Lift modernisiert
oder ersetzt, so muss auch der Service entsprechend den geltenden Normen angepasst werden. Im Normalfall bedeutet dies
für ein Wohnhaus eine Reduktion auf sechs
Wartungen pro Jahr. Zu beachten ist aber,
dass der Abonnementspreis wegen dem
Einsatz neuer Technologien in den meisten
Fällen höher wird. Wichtig ist, dass der Lift
durch qualifiziertes Personal gewartet wird.
Diese Kosten sind auf jeden Fall in eine Evaluation einzubeziehen.
* Adrian Menzel, Geschäftsführer, Lift-Consulting,
Thörishaus
können evtl. noch die Führungsschienen,
die Türrahmen und unter Umständen das
Gegengewicht beibehalten werden. Alle anderen Bauteile werden erneuert bzw. neu
eingebaut. Die Frage nach Ersatz oder Modernisierung muss pro Aufzug individuell
beantwortet werden. Viele Einflussgrössen,
wie künftige Kabinengrösse, Stillstandszeit,
Nutzung des Gebäudes, steuerliche Aspekte, bauseitige Nebenarbeiten usw. bestimmen den Entscheid. Bei einer vollum-
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16 immobilia April 2008
fänglichen Modernisierung müssen die Sicherheiten nach den geltenden Vorschriften
angepasst werden.
Mit der Wahl einer Ersatzlösung wird ein
komplett neuer Aufzug eingebaut. Da hier
normalerweise mehr bauseitige Anpassungen wie Maurer-, Elektriker- und Malerarbeiten hinzukommen, kann die Gesamtinvestition bis zu 50% höher als bei einer
Modernisierung sein.
Verrostete automatische Schachttüre, Ansicht
von innen
Aktuell
Sanierung
Feuchte Mauern verschlechtern
die Wärmedämmung
Erich Zehnder*
Ungenügender Feuchtigkeitsschutz des Mauerwerkes wirkt sich negativ
auf den Energieverbrauch eines Gebäudes aus.
Untergeschossraum
mit starken Feuchtigkeitsschäden
Bei diesem Original-Verfahren wird kein
Netzanschluss benötigt. Der Gleichstrom
entsteht durch die materialbedingte Spannungsdifferenz zwischen Mauerelektroden und Erdungen.
Die sorgfältige Vorabklärung jedes Einzelfalles und aller bestehenden Folgeschäden und eventueller Nebenursachen führt zum umfassenden Massnahmenpaket, nach dessen Ausführung für
die dauerhafte Verhinderung neuerlicher
Feuchtigkeitsschäden schriftliche Garantie geleistet werden kann. Diese sanfte
Technik empfiehlt sich sowohl zur Entfeuchtung von Fassaden als auch von
Kellern.
* Erich Zehnder, Anderegg Mauersanierungen AG,
St.Gallen
Je feuchter eine Wand ist, desto mehr
Wärme gibt sie nach aussen ab. Steigt die
Feuchtigkeit um 1%, so reduziert sich der
Wärmedämmwert um ca. 10%. Um zu verhindern, dass Nässe eingeschlossen wird,
wodurch Bauschäden vorprogrammiert
sind, ist vor dem Aufbringen einer Wärmedämmung oftmals eine Mauerentfeuchtung unerlässlich. Bei übermässiger Feuchtigkeit gilt es, die Ursache zu ermitteln
und zu unterbinden.
Nur kosmetische Massnahmen am Putz
und Anstrich können keinen dauerhaften
Erfolg bringen. Vor allem bei Altbauten, wo
keine wirksame Feuchtigkeitsisolation besteht, ist die kapillar aufsteigende Mauerfeuchtigkeit eine verbreitete Erscheinung,
mit augenfälligen Folgeschäden, wie Verfleckungen, Abstossungen von Farbe und
Putz, Ausblühungen mauerschädlicher
Salze und Schimmel.
Vor rund 75 Jahren wurden in St.Gallen
durch Paul Ernst die ersten Arbeiten nach
einem Prinzip ausgeführt, das sich seither
in Tausenden von Bauten bewährt hat: Die
Elektroosmose-Mauerentfeuchtung. Dabei
wird, vereinfacht ausgedrückt, Feuchtigkeit in den Kapillaren unter dem Einfluss
von Gleichstrom gezielt bewegt.
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immobilia April 2008
17
Aktuell
Immobilienpolitik
Neues aus Bern
Ivo Cathomen
Die Parlamente und die Verwaltung haben sich in jüngster Zeit mehrfach
mit Immobilienvorlagen beschäftigt. Nun ist die Reihe an den Verbänden
mit deren Stellungnahmen.
Im Bundeshaus sind
derzeit wieder vermehrt immobilienrelevante Themen auf der
Tagesordnung (Bild:
Swissimage)
SVIT bedauert Ablehnung der FDPInitiative zum Verbandsbeschwerderecht
Das Nein des Nationalrates von Mitte März
zur Initiative «Verbandsbeschwerderecht:
Schluss mit der Verhinderungspolitik» stösst
beim Dachverband der Immobilienwirtschaft SVIT Schweiz auf Unverständnis. Die
Immobilienwirtschaft ist von den oft missbräuchlichen Einsprachen einiger Umweltund Verkehrsorganisationen, die Bauprojekte mit nicht nachvollziehbaren Argumen-
18 immobilia April 2008
ten blockieren oder verhindern, unmittelbar
betroffen.
Deshalb hat der Schweizerische Verband
der Immobilienwirtschaft SVIT Schweiz
die FDP-Initiative von Beginn weg unterstützt. Dass sich der Bundesrat und nun
auch beide Räte gegen die Initiative ausgesprochen haben, ist für den SVIT
Schweiz unverständlich und bedauernswert.
Die im Rahmen des revidierten Umweltrechts gemachten Einschränkungen des
Verbandsbeschwerderechts genügen aus
Sicht des SVIT Schweiz noch nicht, um missbräuchliche Einsprachen zu verhindern.
Es wird sich zudem zuerst zeigen müssen,
ob die strengeren Vorschriften auf Verordnungsebene für Verbandsbeschwerden,
die derzeit in der Vernehmlassung sind, genügen werden, um die Forderungen der
Initianten zu erfüllen.
Bauenschweiz begrüsst Vorentwurf
zur Änderung des CO2-Gesetzes
Bauenschweiz, die Dachorganisation der
Schweizer Bauwirtschaft begrüsst den
Vorentwurf zur parlamentarischen Initiative Hegetschweiler zu einer Änderung
des CO2-Gesetzes und des Obligationenrechts zur Schaffung von Anreizen für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich. Durch die Änderung des
CO2-Gesetzes sollen jährlich 200 Mio.
CHF für die energetische Sanierung von
Wohn- und Dienstleistungsgebäuden (davon 30 Mio. CHF für die Förderung erneuerbarer Energien) bereitgestellt werden.
Die CO2-Abgabe auf Brennstoffen ist auf
den 1. Januar 2008 eingeführt worden
und wird im Gebäudebereich eine zusätzliche Verteuerung der Wohnkosten bewirken. Die vorgeschlagene Zweckbindung
dürfte die bereits beschlossene CO2-Abgabe effizienter machen. Denn damit
könnten notwendige Gebäudesanierungen beschleunigt werden. Allerdings muss
vermieden werden, mit überrissenen Zielgrössen für die energetischen Massnahmen, die entweder gar nicht oder nur mit
unverhältnismässigen Kosten zu erreichen sind, die Attraktivität des Programms bereits zum Vornherein herabzusetzen bzw. seine Effizienz zu mindern,
teilt Bauenschweiz mit. Trotzdem sei darauf zu achten, dass unerwünschte Mitnahmeeffekte nach Möglichkeit unterbleiben und dass die Effizienz des Mitteleinsatzes einer entsprechenden Wirkungskontrolle unterstellt ist. In diesem
Sinn unterstützt Bauenschweiz die vorgeschlagene Massnahme.
Die Vorschläge bezüglich der Rückerstattung der CO2-Abgabe an die Vermieter
Aktuell
Kurzmeldungen
werden von Bauenschweiz grundsätzlich
als sachgerecht bezeichnet. Danach sollen
Hauseigentümer die rückerstattete CO2Abgabe zurückbehalten dürfen, soweit sie
die Investitionskosten, die zur Befreiung
von der CO2-Abgabe geführt haben, nicht
auf die Mietzinse überwälzen.
Hauseigentümer begrüssen Bundesgerichtsentscheid
Das Bundesgericht hat Ende Februar in
einem wegweisenden Entscheid festgelegt,
dass ein schwerer Schaden und damit ein
Anspruch auf eine Entschädigung wegen
Fluglärm nicht nur bei einem Minderwert
des Hauses von mehr als 10% vorliegen
kann. Damit relativierte es den Massstab
der Schätzungskommission für eine Minderwertentschädigung. Mit diesem Entscheid, ebnet das Bundesgericht den Weg
so, dass zukünftig mehr Hauseigentümer –
als bisher im Pilotverfahren zugelassen –
entschädigungsberechtigt werden. Einem
Eigentümer eines Einfamilienhauses, das
rund 2,7 Kilometer von der Südabflugpiste
15 entfernt war, wurden vom Bundesgericht 150 000 CHF zugesprochen. Dabei erhöhte das höchste Gericht die von der
Schätzungskommission ursprünglich zugesprochene Entschädigung. Verworfen hat
das Bundesgericht den Einwand von Unique
und Kanton, wonach die Entschädigung erst
beim Verkauf einer selbst genutzten Liegenschaft zu bezahlen sei.
HEV sagt «ja, aber»
Der Bundesrat hat eine Gesetzesrevision
zur Änderung des Mietrechts in die Vernehmlassung geschickt. Grundlage der
Revision ist der von den Vermieter- und
Mieterorganisationen Ende 2007 ausgehandelte Kompromiss für ein neues Miet-
zinssystem, mit dem die Mieten neu der
Teuerung angepasst werden sollen (Indexmiete).
Beide Seiten waren dabei zu Konzessionen
bereit, um im gegenseitigen Einverständnis
ein solches Gesamtpaket zu erzielen. Der
HEV Schweiz hatte deutlich festgehalten,
dass ein Systemwechsel zu indexierten
Mietzinsen nur im Rahmen dieses Gesamtpaketes akzeptabel ist. Weitere Konzessionen würden von der Basis der Vermieterorganisationen nicht mitgetragen, sagt der
Verband in einer Pressemitteilung.
Welche Verbände die Initiative Thanei
ablehnen
In einem Positionspapier beziehen die Fédération romande immobilière FRI und Union
suisse des professionnels de l’immobilier
USPI gegen die parlamentarische Initiative
Thanei Stellung. Die Deutschschweizer Mieterverbandspräsidentin hatte gefordert, dass
Vermieter für die Erhebung der Nebenkosten
eine Abrechnung mindestens einmal jährlich
erstellen und der Mieterschaft vorlegen müssen, dass Nachforderungen aus der Nebenkostenabrechnung die Akontobeiträge nicht
mehr als 20% überschreiten dürfen und dass
der Anspruch des Vermieters auf Nachforderungen aus der Nebenkostenabrechnung
spätestens ein Jahr nach Ablauf des Abrechnungstermins verjährt.
Wigra Gruppe übernimmt die FM-Messe.
Die Wigra Gruppe übernimmt ab 2009 die
FM-Messe von der FM Source AG und baut
das Konzept aus. Ab 2009 sollen die neuen
Fachmessen BusinessImmoExpo sowie die
Energie- und Umwelt-Fachmesse «blue &
green» in Zürich parallel unter einem Dach
durchgeführt werden. Für den Wachstumsmarkt FM mit seinen über 10 Milliarden
Franken wird so zusammen mit den beiden
neuen Messen eine starke nationale Fachmesse-Plattform geschaffen, die zusammen
mit professionellen Kongressreferenten die
Anzahl interessierter Besucher stark steigern dürfte und die Kompetenzausstrahlung
weiter verstärkt, teilen die Unternehmen in
einer Medienmitteilung mit.
pom+Consulting AG gewinnt Esprix. Ende
Februar hat Bundespräsident Pascal Couchepin in Luzern anlässlich des Forums für
Excellence den Esprix 2008 an das Zürcher
Jungunternehmen pom+Consulting AG verliehen. Das Unternehmen aus der Bau- und
Immobilienwirtschaft hat sich auf Bau- und
Facility-Management sowie Unternehmensberatung spezialisiert. In der 10-jährigen Geschichte des Esprix steht damit erstmals ein
KMU-Betrieb auf dem Siegerpodest, der in
der Baubranche eine wichtige Marktlücke
entdeckt hat und diese nach 12 Jahren Unternehmenstätigkeit auch innovativ und erfolgreich zu besetzen weiss.
Die Verbände argumentieren, dass die erste Forderung gegenstandslos, die zweite
gegen die Vertragsfreiheit und gegen das
geltende Obligationenrecht verstosse und
bezüglich der dritten Forderung schliesslich nicht einzusehen sei, weshalb hier die
Verjährung von den üblichen fünf auf ein
Jahr gesenkt werden soll.
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Kongresshaus Zürich vors Volk. Die Stadt
Zürich möchte für 46 Mio. CHF Land gegenüber dem heutigen Kongresshaus erstehen,
um den Neubau des Kongresshauses möglich zu machen. Am 12. März 2008 hat nun
der Gemeinderat den Kauf genehmigt. Am
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immobilia April 2008
19
rechtigten über den Landkauf ab und können so auch ihre grundsätzliche Meinung
zum Projekt einbringen. Im März 2007 hatte
der spanische Architekt und Pritzer-Preisträger Rafael Moneo sein überarbeitetes Siegerprojekt der Öffentlichkeit vorgestellt.
(Bild: Stadt Zürich)
Alle Baugesuche online abrufbar. Ab Mai
2008 bietet die Ausschreibungsplattform Olmero sämtliche Baugesuche und Baubewilligungen in der Schweiz online abrufbar an.
Damit bietet die Plattform eine durchgängige Objektbearbeitung vom Baugesuch bis
zur Auftragsvergabe. Weitere Informationen:
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Swiss Prime Site verbucht weiteres Rekordjahr. Die Swiss Prime Site AG konnte
im Geschäftsjahr 2007 den Reingewinn mit
einem Plus von 96,9% auf 198.9 Mio. CHF
beinahe verdoppeln. Das Betriebsergebnis
(EBIT) stieg um 71,5% auf 308.6 Mio. CHF.
Der Nettomietertrag erhöhte sich um 6,9%
auf 204.2 Mio. CHF. Diesen Zahlen lag ein
Immobilienbestand von 3.65 Mrd. CHF
(+5,3%) zugrunde. Der Net Asset Value (NAV)
nach latenten Steuern hat sich 2007 um
6,2% auf 57.52 CHF erhöht (54.14 CHF). Im
laufenden Jahr erwartet Swiss Prime Site
wiederum höhere Erträge und eine Gewinnzunahme. Auf dem Maag-Areal in Zürich
West sind die Arbeiten für die Realisierung
des Prime Tower seit Februar 2008 im Gang,
wie das Unternehmen weiter mitteilt. Das
Investitionsvolumen beläuft sich auf rund
355 Mio. CHF.
Wüest & Partner wächst. Das Zürcher
Immobilienberatungsunternehmen Wüest &
Partner hat 2007 Beratungshonorare in der
Höhe von 22.45 Mio. CHF erwirtschaftet.
Dies entspricht einem Plus von rund 25%
gegenüber der Vergleichsperiode 2006. Die
Einnahmen verteilen sich auf insgesamt
1400 Projekte für 659 Kunden, 20% davon
Neukunden, wie das Unternehmen mitteilt.
Die grössten fünf Kunden waren für 30% der
Honorare verantwortlich. Das Unternehmen
zählt mittlerweile 71 Mitarbeitende (vollzeitäquivalent).
Bau- und Immobilienberatung Immopro
wird zehn Jahre alt. Anfang April hat das
Unternehmen mit Sitz in Zürich das erste Dezennium seines Bestehens gefeiert. Immopro hat sich in dieser Zeit als unabhängiges
Bau- und Immobilienberatungsunternehmen
für Private und die öffentliche Hand einen
Namen gemacht. Ein Team von heute neun
Mitarbeitenden betreut Projekte mit Schwergewicht in der Region Zürich.
Aktuell
Haustechnik
Strukturierte Verkabelung lässt alle
Optionen offen
Die Konvergenz zwischen Telekommunikations-, Radio- und TV-Diensten
wird weiter zunehmen. Das stellt neue Anforderungen an die wohnungsinterne Kommunikationsinfrastruktur. Wer ein Haus baut oder renoviert, stellt
sich zunehmend die Frage, welche Art der Hausverkabelung zukunftssicher
ist.
Zwei Lösungen bieten sich an
Red. – Zwei Lösungen scheinen besonders
sinnvoll zu sein: die strukturierte universelle
Verkabelung sowie die getrennte Parallelinstallation von Kupfer- und Koaxialkabeln.
Beide Varianten bieten den Kunden nachhaltige Lösungen mit Kabel- und Telefondosen
in allen Räumen. Damit bleibt für sie die Wahl
zwischen Kabel-TV-Unternehmen und Telekommunikationsanbieter bestehen.
Strukturierte Verkabelung
Die strukturierte universelle Verkabelung
nach EN 50173-4 basiert auf einem zentralen Kommunikationsverteiler pro Wohnein-
heit und einer sternförmigen Verkabelung
zu den Anschlussdosen, wobei in jedem
Raum mindestens eine Multimedia-Anschlussdose installiert wird. Dabei soll eine
hybride Verkabelung mit Koaxialkabel (TV)
und mindestens CAT5e Kupfer (LAN, Telefonie) angestrebt werden. Der Wohnungssternpunkt ist der zentrale Punkt, an dem
sämtliche Installationen für Radio, TV, Daten, Telefonie und Heimnetzwerk zusammengeführt werden. Diese Installation bietet einen langfristigen Investitionsschutz
auch bei neuen Technologien und eine flexible Providerwahl mit Kombinationsmöglichkeiten pro Wohnung.
Getrennte parallele Verkabelung
Die getrennte Parallelinstallation zieht die
separaten Kabel- und Telefonanschlüsse in
Schlaufen in alle Räume. Unter Verwendung
von Zusatzausrüstung kann auch diese
Struktur für künftige Heimvernetzungslösungen genutzt werden. Zudem können sowohl die Kabel-TV- als auch die Telekommunikationsunternehmen die Hausverkabelung
des jeweils anderen für ihre eigenen Dienste nutzen, wenn auch mit einem gewissen
Aufwand. Es empfiehlt sich, auch im Fall der
getrennten Verkabelung, einen genügend
gross dimensionierten Einlasskasten für den
CATV-Kommunikationsverteiler vorzusehen
und diesen mit einem 230V-Anschluss zu
versehen.
Quelle: Swisscable – Verband für Kommunikationsnetze
Siehe Abbildungen nächste Seiten: Wohnungsinterne Kommunikation – Vergleich der Heimverkabelungslösungen bei Neuinstallationen
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Aktuell
Wohnungsinterne Kommunikation – Vergleich der Heim
Wohnungsinterne Kommunikation – Vergleich der Heimverkabelungslösungen bei Neuinstallationen
Minimal-Installation
Strukturiert nach EN 50173-4
Getrennte Para
Arbeiten
TELCO
Kind
Arbeiten
Eltern
Entree
Abstellraum
KNU
Wohnen
WC
TELCO
KNU
Bad
Kind
Entree
KV
3
TELCO
WC
Wohnen
Küche
Kind
Eltern
Abstellraum
Arbeiten
Bad
Entree
Abs
ra
KNU
Wohnen
Küche
TRIPLE PLAY KNU 1
**(*)
******
*****
Broadcast TV
1 Raum
Alle Räume
Alle Räume
Internetzugang
1 Raum (weitere erfordern Heimnetzwerk)
Alle Räume
1 Raum (weitere erfordern H
Telefonie
1 Raum (weitere mit Drahtlostelefon)
Alle Räume
Alle Räume (Verwenden der
TRIPLE PLAY TELCO 2
***
******
****
IPTV
1 Raum (weitere erfordern Heimnetzwerk)
Alle Räume
1 Raum (weitere erfordern H
Internetzugang
1 Raum (weitere erfordern Heimnetzwerk)
Alle Räume
1 Raum (weitere erfordern H
Telefonie
1 Raum (weitere mit Drahtlostelefon)
Alle Räume
Alle Räume
HOMENETWORKING
**
******
***
Nicht möglich
Alle Räume ohne Zusatzequipment
Nur mit Zusatzequipment
Über bestehende Installation
(Powerline PLC oder Wireless LAN erforderlich)
(z.B. HomePNA oder MoCA
Nettodatenraten
20 MBit/s WLAN, 80-100 MBit/s Powerline
100/1000 MBit/s pro Dose je nach Konfiguration
90 MBit/s HPNA, > 100 MBi
Dienstqualität
Gering bis mittel
Hoch
Mittel bis hoch
VOR- / NACHTEILE
KONFIGURATIONSBEISPIEL
•
••••
•••
� Geringste Installationskosten
�
Einschränkung: Broadcast TV/Radio nur in 1 Raum
�
Kosten für zusätzliches Heimnetzwerk-Equipment
�
Elektrobiologie, Dienstqualität, Störpotenzial bei PLC
�
Beschränkte Sicherheit
�
Konfigurations- und Wartungsaufwand
�
Energieverbrauch der aktiven Elemente
� Benutzerfreundlich, flexibel, Plug & Play
� Mehrere Optionen für H
� Kein aktives Zusatzequipment nötig
� Ausbaubar (bestehende
�
Kosten für zusätzliches H
�
Konfigurations- und Wa
�
Energieverbrauch der ak
�
( ) Mittlere bis höhere Insta
Kabelmodem/-router
(telefonietauglich)
))
� Höchste Datenraten, Broadcast TV in jedem Raum
� Je nach Bedarf ausbaubar und nachhaltig
�
Höhere Installationskosten
Büro
Alle Räume
Wohnzimmer
((
� Wartungsfrei
TV
((
PC
Settop-Box
))
WLAN
Router
Multi
Media
TV
Weitere Räume
Settop-Box
Weitere Räume
((
))
PC
((
Drahtlostelefon
WLAN
Adapter
2-fach-
))
Hinweis: Das Kabelmodem (Kabelrouter) befindet sich zentral im Kommunikationsverteiler beim Wohnungssternpunkt. Es werden keine zusätzlichen Adapter benötigt.
Beim Einsatz von hybrider Verkabelung (Koax + TP-CAT5e
oder besser) können zusätzliche Kabelmodems oder interaktive Settop-Boxen mit Rückkanal via Koaxialkabel ebenfalls in jedem Raum angeschlossen werden. Mit reinen TPVerkabelungen ist dies hingegen nicht immer möglich.
Hinweis: siehe Fussnote 4
Erklärung:******
****** entspricht
entspricht maximalen
Möglichkeiten;
Verteilschlüssel:
pro Dienstpro
in sämtlichen
= **;Räumen
pro Dienst
sämtlichen
Räumen
nur mit Heimnetzwerk
= *;
pro
Dienst nur in ein
Erklärung:
maximalen
Möglichkeiten;
Verteilschlüssel:
Dienst in Räumen
sämtlichen
= in
**;
pro Dienst
in sämtlichen
Räumen nur
mit
HeimMultimedia
Alliance
ist eine=offene
netzwerk
= *;over
pro Coax
Dienst
nur in (MoCA)
einem Raum
(*) Industrieinitiative zur Vernetzung von Multimediageräten über hausinterne Koaxialverkabelungen. 2004 gegründet, zählt sie inzwischen
zu den verbundenen T-Dosen bis max. 50dB Gesamtdämpfung. Die max. Nettodatenraten betragen mehr als 100 MBit/s. Die Spezifikation wurde im Februar 2006 verabschiedet, erste Geräte sind
HomePNA: Phoneline Networking Alliance (PNA) ist eine nichtkommerzielle Organisation, deren Ziel es ist, einen Standard für eine Hausvernetzungstechnik via Telefonverkabelung zu schaffen. Ü
Multimedia over Coax Alliance (MoCA) ist eine offene Industrieinitiative zur Vernetzung von Multimediageräten über hausinterne Koaxialverkabelungen. 2004
für die Übertragung von Daten über Telefonleitungen im Heimbereich fest. Die Ausprägung HCNA sieht koaxiale Installationen als Medium vor. Aufgrund der spektralen Überschneidung mit den I
gegründet,
zählt sie inzwischen über 30 namhafte Hersteller zu ihren Mitgliedern. MoCA-Geräte arbeiten im Frequenzbereich 0.9 - 1.5 GHz und überwinden
EN 50173-4 Generic Cabling Systems: Die 2005 erschienene Vornorm prEN 50173-4 gibt Bauherren grössere Sicherheit bei der Realisierung strukturierter multimedialer Heimverkabelungen. Die
passive
Verteiler und
Abzweigerzu
den
verbundenen
T-Dosen
bis max. 50dB Gesamtdämpfung.
Die max.
betragen eine
mehr
als 100 MBit/s.
DieRaum.
gen Anschlussdose
anbieten.
Notwendige
Elemente:
1 zentraler
Kommunikationsverteiler,
sternförmige Verkabelung
zu denNettodatenraten
Anschlussdosen, mindestens
Anschlussdose
in jedem
Spezifikation
wurde
im Februar 2006
erste subsumieren
Geräte sindsich
erhältlich.
Infos:
www.mocalliance.org
PLC (Powerline
Communication):
Unterverabschiedet,
dem Begriff Powerline
verschiedene
Standards
zur Datenübertragung über das wohnungsinterne Stromnetz. Die Technik ist umstritten
1
2
3
KNU: Kabelnetzunternehmen
TELCO:
Telekommunikations-Unternehmen
KV: Kommunikationsverteiler
HomePNA:
Phoneline Networking
Alliance
(PNA) ist eine nichtkommerzielle
Organisation, deren Ziel es ist, einen Standard für eine Hausvernetzungstechnik via
4
Die Telefoninstallation wird zur wohnungsinternen Verteilung von Kabeltelefonie und als Datennetzwerk genutzt. Zum Verhindern von Störbeeinflussungen von und zu der Swisscom-Anschlussze
Telefonverkabelung zu schaffen. Über HPNA können bis zu 50 Knoten angeschlossen werden, wobei bis zu 90 MBit/s netto erreicht werden. Der ITU-Standard
G.989.1 legt die Spezifikationfür die Übertragung von Daten über Telefonleitungen im Heimbereich fest. Die Ausprägung HCNA sieht koaxiale Installationen als
Medium vor. Aufgrund der spektralen Überschneidung mit den Internetdiensten sind HCNA-Lösungen mit Vorsicht zu begegnen (Interferenzpotenzial). Infos:
www.homepna.org
22 immobilia April 2008
Aktuell
ch der Heimverkabelungslösungen bei Neuinstallationen
Getrennte Parallelinstallation
Arbeiten
Kind
Telefoninstallation
Koaxialkabelinstallation
(Koax minimal)
(Telefon minimal)
Eltern
Arbeiten
TELCO
Entree
Abstellraum
KNU
Wohnen
on
Küche
Bad
KV
KNU
Eltern
3
WC
Wohnen
Küche
*****
***(*)
****
1 Raum
Alle Räume
Bad
Küche
1 Raum (weitere erfordern Heimnetzwerk)
1 Raum (weitere erfordern Heimnetzwerk)
1 Raum (weitere erfordern Heimnetzwerk)
Alle Räume (Verwenden der Telefoninstallation)
Alle Räume
1 Raum (weitere mit Drahtlostelefon)
****
****
***
1 Raum (weitere erfordern Heimnetzwerk)
1 Raum (weitere erfordern Heimnetzwerk)
1 Raum (weitere erfordern Heimnetzwerk)
1 Raum (weitere erfordern Heimnetzwerk)
1 Raum (weitere erfordern Heimnetzwerk)
1 Raum (weitere erfordern Heimnetzwerk)
Alle Räume
Alle Räume
1 Raum (weitere mit Drahtlostelefon)
***
***
***
Nur mit Zusatzequipment
Nur mit Zusatzequipment
Nur mit Zusatzequipment
(z.B. HomePNA oder MoCA o.ä.)
(z.B. HomePNA)
(z.B. Ethernet over Coax, z.B. MoCA)
90 MBit/s HPNA, > 100 MBit/s MoCA
90 MBit/s
> 100 MBit/s MoCA
Mittel bis hoch
Mittel bis hoch
Mittel bis hoch
•
� Mehrere Optionen für Heimnetzwerke
ch zennt.
AT5e
nterbenn TPh.
Wohnen
WC
Kind
Entree
TELCO
Alle Räume
•••
Raum
Abstellraum
KNU
Bad
Arbeiten
Eltern
Entree
TELCO
WC
Kind
Abstellraum
-4
� Ausbaubar (bestehende Installationsrohre)
�
Kosten für zusätzliches Heimnetzwerk-Equipment
�
Konfigurations- und Wartungsaufwand
�
Energieverbrauch der aktiven Elemente
�
( ) Mittlere bis höhere Installationskosten
Kabelmodem/-router
(telefonietauglich)
Büro
�
�
�
�
�
•• (•)
Einschränkung: Broadcast TV/Radio in nur 1 Raum
� Broadcast TV/Radio in jedem Raum
Kosten für zusätzliches Heimnetzwerk-Equipment
� Mittlere Installationskosten (leicht ausbaubar zu
Elektrobiologie
Konfigurations- und Wartungsaufwand
Energieverbrauch der aktiven Elemente
(�) Tiefe bis mittlere Installationskosten
Wohnzimmer
�
�
�
einer strukturierten Verkabelung)
Kosten für zusätzliches Heimnetzwerk-Equipment
Energieverbrauch der aktiven Elemente
Konfigurations- und Wartungsaufwand
Büro
Kabelmodem/-router (telefonietauglich)
MoCA-tauglich oder mit externem Adapter
Kabelmodem/-router
(telefonietauglich)
PC
PC
((
TV
))
Settop-Box
2-fach-Stecker
Weitere Räume
HomePNA
Bridge
2-fach-Stecker
TV
Settop-Box
Weitere Räume
HomePNA
Bridge
PC
Weitere Räume
((
))
MoCA
Adapter
Multi
Media
Drahtlostelefon
Multi
Media
TV
Hinweis: siehe Fussnote 4
HomePNA
Adapter
Hinweis: siehe Fussnote 4
HomePNA
Adapter
Settop-Box
mit Heimnetzwerk
= *; proGeneric
Dienst nurCabling
in einem Systems:
Raum = (*) Die 2005 erschienene Vornorm prEN 50173-4 gibt Bauherren grössere Sicherheit bei der Realisierung strukturierter
EN 50173-4
gen. 2004 gegründet,
zählt sie
inzwischen über 30 namhafte
Hersteller
zu ihren Mitgliedern.
MoCA-Geräte
arbeiten
imbeschreibt
Frequenzbereich
0.9-1.5GHzVerkabelungen,
und überwinden passive
Verteiler
und Abzweiger
multimedialer
Heimverkabelungen.
Die Norm,
die voraussichtlich
2007
angenommen
wird,
strukturierte
die alle
Kommunikationsbruar 2006 dienste
verabschiedet,
ersteRaum
Geräteinsind
erhältlich.
Infos:
www.mocalliance.org
in jedem
einer
einzi-gen
Anschlussdose
anbieten. Notwendige Elemente: 1 zentraler Kommunikationsverteiler, sternförmige Verkabelung zu den
hnik via Telefonverkabelung
zu mindestens
schaffen. Übereine
HPNAAnschlussdose
können bis zu 50inKnoten
werden, wobei bis zu 90MBit/s netto erreicht werden. Der ITU-Standard G.989.1 legt die Spezifikation
Anschlussdosen,
jedemangeschlossen
Raum.
d der spektralen Überschneidung mit den Internetdiensten sind HCNA-Lösungen mit Vorsicht zu begegnen (Interferenzpotenzial). Infos: www.homepna.org
rter multimedialer
Heimverkabelungen.
Die Norm, dieUnter
voraussichtlich
2007 Powerline
angenommen
wird, beschreibt
strukturierte
Verkabelungen,
diezur
alle Datenübertragung
Kommunikationsdienste
in jedem
Raum in einer einziPLC (Powerline
Communication):
dem Begriff
subsumieren
sich
verschiedene
Standards
über
das wohnungsinterne
s eine Anschlussdose
in jedem
Raum. ist umstritten, da deren Einsatz auf ungeschirmten Stromleitungen zur Emission von hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung
Stromnetz.
Die Technik
terne Stromnetz.
führt. Die Technik ist umstritten, da deren Einsatz auf ungeschirmten Stromleitungen zur Emission von hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung führt.
1
KNU:
ngen von und
zu derKabelnetzunternehmen
Swisscom-Anschlusszentrale ist die Swisscom-Zuleitung beim Wohnungseingang fachmännisch aufzutrennen.
2
TELCO: Telekommunikations-Unternehmen
3
KV: Kommunikationsverteiler
4
Die Telefoninstallation wird zur wohnungsinternen Verteilung von Kabeltelefonie und als Datennetzwerk genutzt. Zum Verhindern von Störbeeinflussungen von und zu der Swisscom-Anschlusszentrale ist die Swisscom-Zuleitung beim Wohnungseingang fachmännisch aufzutrennen.
immobilia April 2008
23
Aktuell
KMU-Management
Keine «Kontrollitis» durch den Staat
Das Seco hat 1600 KMU zu ihren Erfahrungen mit staatlichen Kontrollen befragt. Wichtigstes Ergebnis ist, dass die Schweiz nicht an einer akuten «Kontrollitis» leidet. 67% der befragten Unternehmen haben in den vergangenen
fünf Jahren keine oder maximal zwei unterschiedliche Kontrollen erlebt.
die Arbeitslosenversicherung genannt. Von
6% der Unternehmen wurden die Zollkontrollen erwähnt. Aufgrund der Vielzahl unterschiedlichster Kontrollen konnten nicht alle
unterschiedlichen Kontrollen direkt erfragt
werden. In der Kategorie «Andere Kontrollen» wurden von 20% der Unternehmen diverse Kontrollen, aber hauptsächlich diejenige durch die AHV genannt.
Interessant sind die Unterschiede zwischen
der Deutschschweiz und der Romandie, die
sich insbesondere bei den Steuerkontrollen
(ausser Mehrwertsteuer) zeigen. In der
Deutschschweiz wird diesbezüglich signifikant mehr kontrolliert. Umgekehrt hat bei
der Kontrolle bezüglich Familienzulagen die
Romandie mehr Kontrollen zu verzeichnen.
Hinsichtlich Unternehmensgrösse lässt sich
feststellen, dass Mikrounternehmen wesentlich weniger häufig kontrolliert werden
als Klein- und Mittelbetriebe.
Den Kleinunternehmern bereiten die
staatlichen Kontrollen
nicht übermässiges
Kopfzerbrechen.
Red. – Von unterschiedlicher Seite wird den
Behörden immer wieder überbordende Bürokratie und Kontrollwut vorgeworfen. Ein
parlamentarischer Vorstoss im Jahre 2006
sprach gar von «Kontrollitis» und der Gefahr
einer Überforderung von Kleinstunternehmen durch die administrative Belastung.
Eine erste, breit angelegte Bestandesaufnahme ist nun mit der vorliegenden Befragung erfolgt. Es wurden auf der Basis einer
Stichprobe des Bundesamts für Statistik
1600 KMU befragt.
Das Seco wollte insbesondere wissen, wie
oft und in welchen Bereichen die Unternehmen kontrolliert wurden. Etwas weniger als
ein Drittel der Unternehmen wurde in den
vergangenen fünf Jahren nicht kontrolliert.
Ein weiteres Drittel der Unternehmen wurde
in diesem Zeitraum höchstens zwei unterschiedlichen Kontrollen unterzogen. Ein Drittel gab an, in den letzten fünf Jahren mehr
als drei unterschiedliche Kontrollen erlebt zu
24 immobilia April 2008
haben. Dies ergibt einen Durchschnitt von
1,9 unterschiedlichen Kontrollen pro KMU.
Diese Antworten sind ein guter Näherungswert an die Gesamtzahl erfolgter Kontrollen.
Sie lassen keinen Rückschluss auf eine übermässige Belastung der Unternehmen durch
Kontrollen zu. Die regionalen Unterschiede
bezüglich der quantitativen Kontrolltätigkeit
sind im Übrigen gering.
Mehr Kontrollen in der Deutschschweiz
Die meisten Kontrollen entfallen auf die
Mehrwertsteuer (von 29% der Unternehmen
genannt), gefolgt von den kantonalen Steuern (28%) und den Arbeitsbedingungen
(24%). Von jeweils 14% der KMU genannt
wurden die direkten Bundessteuern, die Lebensmittelhygiene, Umweltvorschriften und
die Kontrolle bezüglich Familienzulagen. Je
durch 10% der Betriebe wurden die Fahrzeugkontrollen, die Kontrolle bezüglich
Lohnbedingungen sowie die Prüfung durch
Nutzen von Kontrollen teilweise
erkannt
Nicht bestätigt werden kann die Vermutung
einer latenten Überforderung von KMU durch
die behördliche Kontrolltätigkeit. Die Hälfte
der Befragten sieht einen Nutzen in den Kontrollen, 15% davon erachten ihn als gross.
26% haben gewisse Zweifel und immerhin
18% sehen gar keinen Nutzen in staatlichen
Kontrollen. Interessant ist, dass eher die
grösseren KMU einen Nutzen sehen und die
Mikrounternehmen diesen deutlich weniger
wahrnehmen.
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Aktuell
SMK
Vorbezug von BVG-Geldern für
Wohneigentum
Antonia Stutz*
Die Gelder der 2. Säule dürfen für den Erwerb von Wohneigentum, die Erneuerung von bestehendem Wohneigentum oder die Rückzahlung von Hypothekardarlehen vor Eintritt ins Pensionsalter bezogen werden. Stirbt die versicherte
Person, stellen sich für die Angehörigen, insbesondere den überlebenden Ehegatten, verschiedene Fragen, welche nachfolgend in Form eines fiktiven Interviews beantwortet werden.
während fünf Jahren zusammengewohnt
hat. Es spielt keine Rolle, ob der Begünstigte Erbe des Verstorbenen ist oder nicht.
Der überlebende Ehegatte hat somit Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente,
selbst wenn er auf das Erbe verzichtet
oder dieses ausgeschlagen hat.
Ausgangslage
Mein Mann ist soeben verstorben. Wir haben vor mehreren Jahren 100 000 Franken
von der beruflichen Vorsorge (BVG, 2. Säule)
meines Mannes vorbezogen, für den Erwerb unseres Einfamilienhauses. Mein
Mann war bei seinem Tod erwerbstätig und
ich bin ebenfalls noch nicht im Rentenalter.
Wir haben zwei gemeinsame Kinder.
Der Vorbezug wirkt sich jedoch auf die
Rentenhöhe bzw. auf das Todesfallkapital
aus. Diese Leistungen reduzieren sich um
den vorbezogenen Betrag.
Muss ich diesen Vorbezug zurück
bezahlen?
Grundsätzlich nein. Der Vorbezug von
Geldern der beruflichen Vorsorge muss
nicht zurückbezahlt werden, wenn ein
Rentenanspruch gemäss BVG besteht oder
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ein Todesfallkapital zur Auszahlung gelangt. Der überlebende Ehegatte erhält aus
der 2. Säule eine Witwen- oder Witwerrente, wenn er beim Tod seines Ehegatten für
den Unterhalt mindestens eines Kindes
aufkommen muss. Auch erhält er eine Rente, wenn er älter als 45 Jahre ist und die
Ehe fünf Jahre gedauert hat. Das Reglement der Pensionskasse kann zudem weitere Fälle vorsehen, in denen ein Rentenanspruch des überlebenden Ehegatten
(auch eines allfälligen Konkubinatspartners) besteht oder ein Todesfallkapital ausgerichtet wird: einerseits wenn er vom
Verstorbenen erheblich unterstützt worden ist, andererseits wenn er mit diesem
Spielt es für den Vorbezug eine Rolle,
ob ich eine Rente oder ein Todesfallkapital erhalte?
Ja. Bei der Ausrichtung eines Todesfallkapitals wird der Vorbezug definitiv abgerechnet und die im Grundbuch angemerkte
Veräusserungsbeschränkung gelöscht. Es
bestehen damit keinerlei Auflagen und Bedingungen mehr. Wird dagegen eine Rente
ausgerichtet, bleiben die Veräusserungsbeschränkungen und die damit verbun-
Aktuell
Veranstaltungen
denen Auflagen der Pensionskasse bestehen. Nur bei einer Rückzahlung des Vorbezugs wird die Rente entsprechend erhöht
und die Veräusserungsbeschränkung gelöscht. Doch fehlen hierfür in der Regel die
nötigen flüssigen Mittel.
schen den Ehegatten auch erbrechtlich
nichts vorgekehrt (mittels Testament oder
Erbvertrag), bekommen die beiden Kinder
gemäss gesetzlichem Erbrecht zusammen
die Hälfte des Nachlasses, d. h. einen Viertel des Vorbezugs.
Muss ich bei Erhalt einer Witwenrente
das Einfamilienhaus selber bewohnen?
Wird die Liegenschaft vermietet, muss keine Rückzahlung erfolgen, es sei denn es
liegt ein langjähriger, unkündbarer Mietvertrag mit einem symbolischen (tiefen)
Mietzins vor. Wird die Liegenschaft verkauft oder kommt die neue Nutzung einem
Verkauf gleich (z. B. bei Einräumung einer
Nutzniessung), muss der Vorbezug grundsätzlich zurückbezahlt werden. Die Pensionskasse hat aber einen Ermessensspielraum und kann auf die Rückzahlung des
Vorbezugs verzichten.
Der überlebende Ehegatte erhält somit in
der güter- und erbrechtlichen Auseinandersetzung lediglich drei Viertel des Vorbezugs
(die Hälfte aus Güterrecht und einen Viertel
aus Erbrecht). Er trägt dagegen aber die
Renteneinbusse auf dem ganzen Vorbezug,
was stossend sein kann. Mit einer entsprechenden güter- und erbrechtlichen Planung
in einem Ehe- und Erbvertrag kann dem
durch Änderung der Vorschlagsteilung oder
Erbquote entgegengewirkt werden.
Muss ich den Vorbezug mit meinen
beiden Kinder teilen?
Der Vorbezug wird im Gegensatz zur Rente
güterrechtlich und erbrechtlich abgerechnet, d. h. in die Erbteilung miteinbezogen.
Haben die Ehegatten keine güterrechtlichen Regelungen in einem Ehevertrag getroffen, leben sie unter dem ordentlichen
Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Bei diesem Güterstand fällt der Vorbezug – unabhängig davon wann und aus
welchen Geldern die berufliche Vorsorge
einbezahlt wurde – in die Gütermasse der
Errungenschaft des verstorbenen Ehegatten. Der überlebende Ehegatte erhält aus
Güterrecht gemäss Gesetz die Hälfte der
Errungenschaft. Die andere Hälfte des Vorbezugs fällt in den Nachlass und ist mit
den beiden Kindern zu teilen. Wurde zwi

Was ist, wenn ich das Haus mit Verlust
verkaufe?
Verkauft der überlebende Ehegatte die Liegenschaft, wird vom Verkaufserlös als erstes die Hypothek abbezahlt. Verbleibt ein
Nettoerlös, der den Vorbezug übersteigt,
muss der Vorbezug vollumfänglich zurückbezahlt werden. Die vollständige Rückzahlung wird auch dann verlangt, wenn die
neben dem Vorbezug investierten Eigenmittel durch den Verlust vollständig aufgezehrt werden. Kann mit dem Nettoerlös
der Vorbezug nicht vollständig gedeckt
werden, muss der ganze Nettoerlös in die
Pensionskasse einbezahlt werden. Für die
Differenz entsteht eine Deckungslücke, die
nach dem Tod des Versicherungsnehmers
durch den überlebenden Ehegatten nicht
mehr geschlossen werden kann.
Internationale Minergie-Fachtagung. 1998
schlug die Geburtsstunde des Vereins Minergie. Die Marke propagiert mehr Lebensqualität bei tiefem Energieverbrauch – und
trifft damit heute wie vor zehn Jahren den
Nerv der Zeit. Die gestalterische Freiheit
geht bei Einhaltung der Minergie-Standards
nicht verloren. Dies belegt die Tatsache,
dass international renommierte Architekten wie Daniel Libeskind oder Jacques
Herzog & Pierre de Meuron Gebäude im
Minergie-Standard bauen. Der Verein Minergie feiert sein zehnjähriges Bestehen
im Rahmen eines zweitägigen Anlasses.
Am 5. Juni 2008 findet im Grand Casino Luzern die Jubiläums-Generalversammlung
mit anschliessendem Festakt statt. Am 6.
Juni lädt der Verein ebenfalls ins Grand Casino Luzern zur ersten internationalen Minergie-Fachtagung unter dem Thema
«Strategien für den Gebäudepark Schweiz
– 10 Jahre Minergie – die Zukunft des Bauens». Im deren Rahmen wird aufgezeigt,
welches die Energieperspektiven der
Schweiz und die Zukunftsperspektiven von
Minergie sind, was zukunftsfähige Architektur ist, wie sich die Klimaveränderung
auf die Unternehmensziele auswirkt und
wie richtiges Bauen unsere Gesundheit positiv beeinflusst. Prominente Referenten
wie Bundesrätin Doris Leuthard (Vorsteherin EVD), Michael Kaufmann (Vizedirektor
Bundesamt für Energie, Programmleiter
EnergieSchweiz), Stefan Marbach (Architekt und Partner bei Herzog & de Meuron)
und weitere mehr werden dies in ihren Referaten erläutern.
* Rechtsanwältin und Notarin bei VOSER RECHTSANWÄLTE in Baden
Weitere Informationen unter: www.minergie.ch
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26 immobilia April 2008
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Notizen aus dem Alltag eines
Bauherrenberaters
Maschengrösse
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Aktuell
Heiner Kern*
Feinschmecker behaupten, die Egli-Filets vom
Neuenburgersee seien zarter als diejenigen
vom Bodensee. Tatsache ist, dass sie kleiner
sind – die Neuenburger Fischer dürfen Netze
mit kleineren Maschen verwenden, so dass
jüngere Fische hängen bleiben.
Derartige Fragen der Kalibrierung kommen
einem in den Sinn, wenn scheinbar unerklärliche Spannweiten in Offerten für Projektleitungsmandate festgestellt werden. Kürzlich
gingen bei einem grossen Mandat Offerten zwischen 850 000 CHF und 3.2 Mio CHF ein, und
das bei einem recht detaillierten Pflichtenheft.
***
Der Grund dafür liegt natürlich nicht in den
Stundenansätzen, sondern im Leistungskatalog. Da werden offensichtlich Netze mit höchst
unterschiedlichen Maschengrössen aufgespannt. So muss angenommen werden, dass
der eine mit einem erheblichen Personalaufwand alles bis ins Kleinste prüft, kontrolliert
und nachrechnet, während andere die Kontrollen auf die wesentlichen Bereiche beschränken. Ein typisches Beispiel für solche Diskrepanzen ist die Baubuchhaltung mit der Kostenkontrolle: Soll der Projektleiter/Bauherr die
Baubuchhaltung führen oder soll er «nur» die
von anderen Beauftragten geführte Baubuchhaltung kontrollieren? Da können bei einem
grossen Objekt schnell hunderte von Stunden
Differenz entstehen.
***
Oder das Projektbezogene Qualitätsmanagement: Wenn eine eigentliche Parallelorganisation zur Projektleitung mit den unsäglich langen
Checklisten aufgezogen wird, steigert sich der
Aufwand beinahe uferlos. Und das nur für die
Kontrolle von Leistungen, die zum grössten Teil
im Rahmen der eigentlichen Projektleitung erbracht werden müssen. Auch hier: Kontrolle
heisst eben nicht, dass Leistungen nochmals
erbracht (und bezahlt) werden müssen.
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***
Nun gibt es leider kein allgemein gültiges Rezept, welche Maschengrösse wann angewendet werden soll. Da spielen die Besonderheiten
und Risiken jedes Projekts bzw. jeder Projektorganisation eine grosse Rolle. Ein erfahrener
Bauherrenberater wird aber auch hier den richtigen Mittelweg finden.
* Der Autor ist Vorstandsmitglied der Kammer
Unabhängiger Bauherrenberater KUB, www.kub.ch
immobilia April 2008
27
Service
Schweizer Städtestatistik
Kleine Städte expandieren stärker
Der Vergleich zwischen 140 Schweizer Städten, Agglomerationsgemeinden
und regionalen Zentren zeigt deutliche Unterschiede hinsichtlich der Wohnund Wohnungssituation.
In Schweizer
Städten wohnen
überdurchschnittlich viele junge und
ältere Alleinstehende (Bild: Lausanne,
Quelle: SwissImage)
Red. – Seit nunmehr 70 Jahren beobachtet
der Schweizer Städteverband die Entwicklung ihrer 140 Kommunen und dokumentiert sie in einem umfangreichen Jahrbuch.
Erfasst sind dabei nicht nur die Kernstädte,
sondern ebenso die grösseren Agglomerationsgemeinden sowie die regionalen Zentren. Damit vereinen die betreffenden Gemeinden rund zwei Drittel der Schweizer
Wohnbevölkerung.
Haushaltgrösse
Die meisten Haushalte in den städtischen
Gebieten bestehen aus einer oder zwei Personen. Allerdings ist der Anteil der Einpersonenhaushalte in den Grossstädten viel höher
als in den kleineren. Dies hängt unter anderem auch mit der Altersstruktur zusammen.
In den grossen Städten leben überdurchschnittlich viele junge Menschen, die noch
keine Familie gegründet haben, aber auch
viele ältere Menschen, die wiederum alleinstehend sind. Ebenfalls relativ deutliche Unterschiede – allerdings mit umgekehrten Vorzeichen – sind bei den Haushalten mit 3 und
mehr Mitgliedern zu sehen. Die Anteile nehmen tendenziell zu, je weniger Einwohner
eine Stadt hat.
28 immobilia April 2008
Haushaltsgrössen
Wohnungsbau
Aus der nachfolgenden Grafik kann man
ersehen, dass in den Städten mit mehr als
100 000 Einwohnern die Zahl der Wohnungen pro Jahr durchschnittlich nur um
0,2 bis 0,4% zunimmt. Erwartungsgemäss
ist das Wachstum in kleineren Städten
grösser, da in diesen häufig mehr Landreserven zur Verfügung stehen. Beachtenswert ist die Kurve für die kleinen Städte
(10 000 bis 19 999 Einwohner), wo das
Wachstum nach einem Rückgang im Vorjahr 2006 regelrecht in die Höhe geschnellt
ist (+1,5%). Es ist dabei zu bedenken, dass
bei einem kleinen Bestand eine zusätzliche
Einheit mehr ins Gewicht fällt – das prozentuale Wachstum also grösser ist – als
bei einem grossen.
nach Gemeindegrössenklasse 2000
Wohnungszuwachs
nach Gemeindegrössenklasse 1998-2006
Service
SBV-Quartalsstatistik
Baumeister erfreut über Baujahr 2007
Die Umsätze im Schweizer Bauhauptgewerbe stiegen 2007 im Vergleich zum
Vorjahr um 4%. Für diese Zunahme war vor allem der Hochbau (+5,4%) verantwortlich. Der Tiefbau verzeichnete eine Zunahme von 2,2%. Die rückläufigen Auftragseingänge im vierten Quartal 2007 deuten auf eine Abschwächung der Baukonjunktur gegen Ende 2008 hin.
Umsätze (Bautätigkeit) Auftragseingänge in Bauhauptgewerbe
Quelle: Schweizerischer Baumeisterverband (Quartalserhebung)
18
17
16
15
14
Mrd. Franken (nominell)
13
12
lerdings bewegt sich dieser Bereich weiterhin
auf einem vergleichsweise hohen Niveau.
Der Zenit im Wohnungsbau ist aber erreicht:
Die gesamten Auftragseingänge sind 2007
um rund 50 Mio. CHF geringer als 2006 (–3,6%)
ausgefallen. Die Auftragsbestände im Wohnungsbau notierten Ende Dezember 2007
dennoch 9,1% über dem Stand vomDezember 2006. Das ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Kapazitätsgrenzen der Bauunternehmen bereits 2006 erreicht worden
sind und die Auftragseingänge werden vergleichsweise langsamer abgearbeitet.
11
10
Abschwächungstendenzen gegen
Ende 2008
Der SBV geht davon aus, dass das Baujahr
2008 (und die Auslastung der Bauunternehmen) im Hochbau dennoch ähnlich verlaufen wird wie das Jahr 2007. Die Auftragseingänge im gesamten Hochbau verzeichneten
2007 eine leichte Zunahme von 1,0%. Ab
dem zweiten Halbjahr 2008 könnten sich im
Hochbau jedoch Abschwächungstendenzen
bemerkbar machen.
9
8
7
6
5
4
3
2
1
0
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
Januar bis Dezember
Umsätze Hochbau
Red. – Die nominellen Umsätze im Schweizer Bauhauptgewerbe beliefen sich 2007 auf
rund 17,0 Mrd. CHF. Dies entspricht einer Zunahme von 4,0% gegenüber 2006 (2006:
+3,3%). Im vierten Quartal 2007 wurden 4,4
Mrd. CHF und damit 3,8% mehr als in der
Vergleichsperiode des Vorjahres umgesetzt.
Dabei ging die Bautätigkeit im Hochbau im
vierten Quartal 2007 um 0,5% zurück. Dagegen legte der Tiefbau im Berichtsquartal
9,1% zu, was vor allem einigen grossen Infrastrukturprojekten (zum Beispiel: Neat-Lose
Ceneri, Erstfeld und Amsteg, A2-Sanierung
und Bahnhof Löwenstrasse Zürich) zuzuschreiben ist. Insgesamt ist die Auftragslage
im Tiefbau aber eher angespannt.
Hoch im gewerblich-industriellen Bau
Wie schon ein Jahr zuvor haben sich 2007
insbesondere die Ausgaben im Bereich des
gewerblichen und industriellen Baus sehr
dynamisch entwickelt (+14,3%). Das rasche
Wachstum dieser Bausparte dürfte aber
wegen der rückläufigen Auftragseingänge
im vierten Quartal 2007 (–2,6%) im laufenden Jahr kaum anhalten. Wegen der weiterhin hohen Auftragsbestände (+11,4%)
sind die Aussichten bis Mitte 2008 durchaus positiv zu bewerten. Die Zunahme der
totalen Hochbauinvestitionen im Bauhaupt-
Auftragseingänge insgesamt
gewerbe (+5,4%) ist 2007 denn auch grösstenteils auf diese Sparte zurückzuführen.
Wohnungsbau auf hohem Niveau stabil
Die nominellen Umsätze im Wohnungsbau
stiegen 2007 nur noch um 1,5% (2005: +7,6%;
2006: +1,3%). Im vierten Quartal 2007 gingen
sie sogar um satte 7,6% im Vergleich zur Vorjahresperiode zurück. Die Wachstumsdynamik im Wohnungsbau hat nachgelassen; al-
In den einzelnen Regionen in der Schweiz
waren auch 2007 (wie gewohnt) deutliche
Unterschiede in der Bautätigkeit festzustellen: Dies gilt sowohl für den Hoch-, als auch
den Tiefbau. Im Wohnungsbau beispielsweise gehören die Kantone Luzern, Solothurn,
Basel-Stadt, Tessin, Waadt und Wallis zu den
«Gewinnern», die Kantone Schaffhausen,
St.Gallen, Neuenburg und Genf zu den «Verlierern».
Arbeitsvorrat im Schweizer Bauhauptgewerbe
Quelle: Schweizerischer Baumeisterverband
11'000
10'000
9'000
8'000
in Mio. CHF, nominell
Umsätze Tiefbau
7'000
6'000
5'000
4'000
3'000
2'000
1'000
0
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
Arbeitsvorrat per Ende Dezember
Öffentlicher Bau
Privater Bau
immobilia April 2008
29
Service
Immobilienmarkt 2008 – eine Studie der Credit Suisse
Schweizer Immobilienmarkt trotzt
den internationalen Turbulenzen
Corina Roeleven*
Die Immobilienkrise der Neunzigerjahre steckt noch zu stark in unseren
Köpfen, als dass die Entwicklungen im Subprime-Markt der USA spurlos an
uns vorübergehen würden. Dennoch werden der Schweiz in der Immobilienmarkt-Studie 2008 von Credit Suisse positive Prognosen gestellt.
Siedlungsdichte 2008
Einwohner pro Quadratkilometer Nutzfläche;
Nutzfläche = Gesamtfläche – unproduktive Fläche
Einwohner pro km2 Nutzfläche
1'400 - 6'070
850 - 1'400
750 - 850
650 - 750
550 - 650
450 - 550
350 - 450
250 - 350
150 - 250
Veränderung der Siedlungsdichte
bis 2015
Rückgang < -2%
Anstieg > 5%
Quelle: Credit Suisse Economic Research, Bundesamt für Statistik (BFS), Geostat
Am Schweizer Wohnungsmarkt ist die
Trendwende vollzogen. Nach einem anhaltenden Anstieg des Reinzugangs an Wohnungen wird in diesem Jahr erstmals ein
Rückgang erwartet. Mit 42 000 Einheiten gehen die Immobilienspezialisten von Credit
Suisse in ihrer jährlichen Studie zum hiesigen Markt jedoch noch immer von einem
grossen Angebot auf dem Wohnungsmarkt
aus. Diesem steht eine starke Nachfrage gegenüber. Erstens wird diese durch wachsende Einkommen unterstützt. Mehr oder we-
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niger konstant werden rund 15 bis 18% des
Einkommens zu Wohnzwecken ausgegeben.
Wohlstand geht mit dem Bedürfnis nach
mehr Wohnfläche einher, wenngleich sich
eine zunehmende Marktsättigung bei den
Wohnungen mit 4 und mehr Zimmern abzeichnet. Zweitens vermag die anhaltende
Bevölkerungszunahme – 2006 verzeichnete
die Schweiz erstmals über 7,5 Mio. Einwohner – den Zugang an Wohnraum zu absorbieren. Vier Fünftel des Bevölkerungswachstums werden durch die Zuwanderung aus
dem EU- und EFTA-Raum getragen, ausgelöst durch die Personenfreizügigkeit und die
positive Konjunkturlage. Vor allem städtisch
geprägte Kantone sind stärker von der Zuwanderung betroffen. Entsprechend hoch
ist die Siedlungsdichte in den Zentren. In
Regionen im Einzugsbereich einer grossen
Agglomeration ist damit zu rechnen, dass
der Bevölkerungsdruck über die kommenden Jahrzehnte spürbar zunehmen wird.
Abnehmende Dynamik bei den Eigentumspreisen
Laut der Studie von Credit Suisse ist auch in
diesem Jahr mit einer Seitwärtsbewegung
der Preise im Segment der Eigentumswohnungen zu rechnen. Davon ausgenommen
sind Zweitwohnungen, für die weiter mit steigenden Preisen gerechnet werden darf. Ins-
Service
besondere in den Kantonen Tessin, Wallis und
Graubünden sowie im Genferseeraum und in
Gebieten der Ostschweiz herrscht eine erhöhte Nachfrage nach Ferienobjekten. Im
Einfamilienhaussegment rechnen die Analysten weiterhin mit leicht steigenden Preisen,
obwohl auch hier eine Marktsättigung eingetreten ist und die Leerstandsquote auf 0,37%
angestiegen ist. Im Mietwohnungsbereich
werden Mietzinsaufschläge von durchschnittlich rund 2% erwartet, am deutlichsten wohl
in der Genferseeregion. Im Wirtschaftsraum
Zürich und im Tessin wird eine Angebotsausweitung die Preise entlasten, ähnlich wie bereits 2006 in der Agglomeration Bern.
Weiterhin steigende Nachfrage nach
Büroflächen
Dank der guten wirtschaftlichen Entwicklung
und dem damit einhergehenden Beschäftigungszuwachs im Bürosektor wird im laufenden Jahr ein weiterer Anstieg der diesbezüglichen Nachfrage erwartet. Dank konstanter Zahl der Baubewilligungen werden die
neugeschaffenen Büroflächen gut absorbiert
und die Leerstände gleichzeitig noch etwas
zurückgehen. Die grösste Leerstandsziffer
weist mit 4,6% die Stadt Zürich auf. Sie nähert
sich damit immer mehr internationalen Verhältnissen. In den übrigen untersuchten Regionen liegt die Ziffer deutlich tiefer.
rum Software
Roadshow Quo meldung
Stowe
Daten und An
rtagen
siehe Publirepo
Verwaltung
Leerstehende Büroflächen
DMS
In 1000 Quadratmeter
400
350
Kanton Genf
Kanton Waadt
Stadt Zürich
Kanton Neuenburg
Kanton Basel-Stadt
Stadt Bern
Kanton Basel-Landschaft
300
250
200
150
100
50
0
1991
1993
1995
1997
1999
2001
Quelle: Kantonale statistische Ämter
In den Zentren dürften die Mieten für Büroflächen stärker steigen als in den Agglomerationen. Für das Jahr 2009 geht die Studie
wiederum von einem wachsenden Angebotsüberhang aus, da die Zahl der Gesuche
derzeit überdurchschnittlich ist.
Gesättigter Verkaufsflächenmarkt
Der Verdrängungswettbewerb bleibt das
dominante Thema im Verkaufsflächenmarkt,
auch wenn der gute Konjunkturverlauf der-
2003
2005
2007
Portfolio
Makler
Internet
Software
Aarau - Genève
Service
zeit für eine euphorische Stimmung sorgt.
Neubauten als Substitute für suboptimale
Objekte und Standorte sind keine Ersatzinvestitionen sondern Kapazitätsausdehnungen.
Mit 1,6 m2 Einkaufsfläche pro Kopf liegt die
Schweiz europaweit bereits an der Spitze.
Zur Entspannung beitragen würde die in der
Studie der Credit Suisse erwähnte Konsolidierung der Neubauaktivitäten. Bestehende
Verkaufsflächen sind bezüglich Standort
meist sehr interessant und werden eher
durch Umbauten den neuen Bedürfnissen
angepasst als aufgegeben. Inwiefern sich
Grossprojekte wie Sihlcity und Bern Brünnen im Verdrängungswettbewerb behaupten, wird erst in einigen Jahren beurteilt
werden können. Bei den Mietpreisen rechnen die Analysten mit einer leichten Zunahme im Bereich der Top-Standorte und mit
einer Abnahme in den peripheren Lagen.
Beschäftigungsanteile der Subbranchen 2005
Anteile in Prozent nach Vollzeitäqualenten
12%
Verwaltung und Facility Management
Makler- und Schätzwesen
Vermietung eigener Immobilien
Kauf und Verkauf
5%
10%
1%
8%
6%
9%
4%
Erschliessung
2%
0%
-2%
14%
-4%
-6%
-8%
-10%
71%
Lege
70.20
Verw
Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS), Credit Suisse Economic Research
Beschäftigungsentwicklung im Immobilienwesen
Durchschnittliche jährliche Wachstumsraten in %, nach Vollzeitäqualenten
12%
1995-1998
1998-2001
Die Immobilienbranche
imundWandel
der
Verwaltung
Facility Management
10%
1%
2001-2005
Makler- und Schätzwesen
5%
8%
Zeit
1995-2005
Vermietung eigener Immobilien
6%
Neben den verschiedenen Marktsegmenten9%
Kauf und Verkauf
4%
widmet sich die Studie
von Credit Suisse in
Erschliessung
2%
diesem Jahr auch der Immobilienwirtschaft
0%
als Branche. Zu Unrecht steht diese im
-2%
14%
-4%
Schatten grosser anderer Dienstleistungs-6%
branchen. Obwohl zahlenmässig beschei-8%
den, beeindruckt sie mit einer starken Per-10%
formance. So ist die Zahl der Beschäftigen
71%
3. Sektor
Unt.-DL
70
70.20
70.31
70.32
seit 1995 von 13 600 auf 23 000 gestiegen,
Legende: Unt.-DL: Unternehmensbezogene Dienstleistungen; 70: Immobilienwesen;
70.20: Vermietung von eigenen Immobilien; 70.31: Makler- und Schätzwesen; 70.32:
was anteilmässig mehr als dem Zehnfachen
Verwaltung und Facility Management
des Beschäftigungszuwachses der GesamtQuelle: Bundesamt für Statistik (BFS), Credit Suisse Economic Research
Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS), Credit Suisse Economic Research
wirtschaft entspricht.
sierung ebenfalls Vorschub geleistet. Indiz
bieten Immobilienverwaltungen und Vermietern eigener Immobilien ein umfas- dafür sind die in immer grösserer Zahl anEin Hauptgrund für diese Entwicklung ist die
gebotenen Ausbildungsgänge, hierzulande
sendes Tätigkeitsfeld, letztere vor allem den
zunehmende Fokussierung der Unternehvorerst in Form von Nachdiplomstudienmen auf ihre Kernkompetenzen und die da- Vermittlern von Grundstücken, Gebäuden
gängen.
mit verbundene Auslagerung der Immobilien- und Wohnungen.
bewirtschaftung. Mit einer Wertschöpfung
Bezeichnend für die Immobilienbranche ist Noch ist das Wachstum der Branche nicht
pro Beschäftigen von 212 000 CHF (Gesamtabgeschlossen. Spezialisierung und Outdie geringe Betriebsgrösse. Durchschnittlich
wirtschaft: 131 000 CHF) zählt die Branche
sourcing sind in Ländern wie Deutschland
beschäftigt ein Betrieb vier Angestellte. Diezu den wertschöpfungsstarken Wirtschaftsund England deutlich weiter fortgeschritten.
se kleingewerbliche Strukturierung trifft inszweigen.
besondere auf die Immobilienmakler und Insbesondere in Bereich der Verwaltung von
fremden Immobilien ist das Potenzial noch
-schätzer sowie auf die mit Kauf und VerMit 71% aller Beschäftigten dominiert die
nicht ausgeschöpft.
Verwaltung von fremden Grundstücken, Ge- kauf von Immobilien beschäftigten Betriebe
bäuden und Wohnungen die anderen Bran- zu. Immobilienverwalter und Vermieter suStandortfaktoren für den Immobilienchenzweige klar. Dieser Bereich profitiert chen hingegen Synergiepotenziale bei
einem grösseren Portfolio und beschäftigen markt
vom Trend zur Auslagerung typischer VerDer Immobilienmarkt in der Schweiz wird
waltungs-, Bewirtschaftungs- und Instand- so eine grössere Zahl Mitarbeitende.
stark durch die Eigenheiten des Gutes Imhaltungsaufgaben und hat mit einem durchmobilie bestimmt. Die untrennbare Anbinschnittlichen Beschäftigungsanstieg von Ein weiteres Merkmal des Wandels sind die
dung an einen Ort stellt eine grosse AbhänProfessionalisierung und die gleichzeitige
5,2% pro Jahr am stärksten zugenommen.
gigkeit an die jeweiligen Standortfaktoren
Spezialisierung des Immobilienwesens. Imher. In der Studie von Credit Suisse wird dieDie Arbeitsstätten der Immobilienbranche mobilienbesitzer sind anspruchsvoller gesen Standortfaktoren eine besondere Bekonzentrieren sich auf Zentren, touristische worden, und das gestiegene Interesse ausund einkommensstarke Gemeinden. Erstere ländischer Investoren hat der Professionali- deutung zugemessen.
32 immobilia April 2008
Quel
Service
Als erster Faktor wird die Steuerbelastung
natürlicher und juristischer Personen genauer untersucht. Diese ist in den letzten
Jahren stark in Bewegung geraten. Vor allem
bei den natürlichen Personen besteht im
gesamtschweizerischen Vergleich ein ausgeprägtes Ost-West-Gefälle. Die westlichen
Landesteile sind im nationalen Wettbewerb
weniger aktiv und weisen bestenfalls gehaltene Steuersätze auf.
Steuerbelastung der natürlichen Personen
Einkommens- und Vermögenssteuerbelastung 2007
Bei den Unternehmenssteuersätzen vermochten einzelne Gebiete ihre Attraktivität
zu stärken. Es sind dies die bekannten «Steueroasen» in den Kantonen Zug, Schwyz, Obund Nidwalden, Uri, den beiden Appenzell
und Gebiete im Kanton Thurgau. Als zweiter
Faktor bestimmt die verkehrstechnische Erreichbarkeit die Attraktivität eines Standortes.
Das Bevölkerungswachstum stellt einen dritten Standortfaktor dar. Vor allem die Agglomerationen Zürich, Lausanne und Genf sind in
den letzten Jahren stark gewachsen und werden sich in Zukunft noch weiter ausdehnen.
* Die Autorin ist freie redaktionelle Mitarbeiterin
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Reparaturen
Service
Recht
Zunahme der Schlichtungsfälle
Red. – Im zweiten Halbjahr 2007 sind insgesamt 787 Begehren bei den Schlichtungsstellen mehr eingegangen als im ersten Halbjahr 2007. Dies entspricht 15 791
Neueingängen gegenüber 15 004 im ersten
Halbjahr 2007. Wird als Vergleichsbasis das
zweite Halbjahr 2006 verwendet, so sind
1859 Begehren mehr eingegangen (in diesem Halbjahr waren 13 932 Neueingänge
zu verzeichnen).
In der Berichtsperiode waren somit insgesamt 24 688 Verfahren zu behandeln, wovon 15 776 bis zum Ende der Periode als
erledigt abgeschrieben werden konnten.
Bei 42,7% der erledigten Fällen kam es zu
einer Einigung zwischen den Parteien. Dies
sind 6737 Fälle gegenüber 6598 im ersten
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34 immobilia April 2008
Halbjahr 2007. Eine Einigung wurde im
Einzelnen erreicht hinsichtlich: In 2734 Fällen (Vorsemester 2835) bzw. 17,3% wurde
keine Einigung erzielt. In 1008 Fällen (Vor-
semester 1087) konnte ein Entscheid getroffen werden. 8912 Fälle (Vorsemester
8784) waren am Ende des zweiten Halbjahres 2007 noch pendent.
2. Halbjahr 2007
1. Halbjahr 2007
2. Halbjahr 2006
Anfangsmietzins
137
220
197
Mietzinserhöhung
1724
921
736
Mietzinssenkung
157
217
217
Nebenkosten
621
719
517
Vertragskündigung
1874
1857
1855
Mietzinshinterlegung
452
546
475
andere Gründe
1772
2118
2063
Service
Mietpreise pro Quadratmeter, 3-Zimmer-Wohnungen
nach Marktsegment und Stadtkreis, 2006
G_3.5
MietpreiserhebungFr./m2
Zürcher Mieten steigen
überdurchschnittlich
50
Privater Markt
45
Gemeinnütziger
Markt
40
Vertrauensintervall
35
30
25
20
15
Die Stadt Zürich erhebt
10 jeweils zwischen den Volkszählungen das Mietzinsniveau. Nun liegen die5 Auswertungen der Situation per Ende 2006 vor.
0
Kreis 1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Mietpreise pro Quadratmeter, 4-Zimmer-Wohnungen
nach Marktsegment und Stadtkreis, 2006
CHF/m2
50
Privater Markt
45
Gemeinnütziger
Markt
40
Vertrauensintervall
35
30
zigen Wohnungsmarktes unterschieden, in
welchen die Mietobjekte vorwiegend zu
Markt- bzw. Kostenmieten angeboten werden. Zu den besonders teuren Wohnlagen
gehört der Kreis 1, welcher durch seine zentrale Lage und die aussergewöhnliche Architektur der Altstadthäuser besonderen Reiz
ausübt. Neben den bevorzugten Wohngegenden am Zürichberg (Kreis 7) werden
auch im Trendquartier Seefeld (Kreis 8),
welches durch seine sonnige, seenahe Lage
begünstigt ist, sehr hohe Mietpreise bezahlt.
25
20
15
10
5
0
Kreis 1
2
3
4
5
6
7
8
9
Mietpreise pro Quadratmeter, 5-Zimmer-Wohnungen
10
11
12
G_3.7
Am Schweizer Wohnungsmarkt ist die 1236 CHF, für eine mit 4 Zimmern
1611
nach Marktsegment und Stadtkreis, 2006
Trendwende vollzogen. Nach einem anhal- CHF und für eine mit 5 Zimmern 2330 CHF.
Fr./m2
tenden Anstieg des Reinzugangs an Woh- Da die Streuungen dieser gesamtstäd50
nungen Privater
wirdMarkt
in diesem 45Jahr erstmals ein tischen Durchschnittsmieten relativ gross
Rückgang
erwartet. Statistik
Stadt Zürich
Gemeinnütziger
sind, ist es sinnvoller, weitere Merkmale
40
Markt
führte erstmals seit 1998
wieder
eine
beizuziehen und so Kennzahlen für einen
35
Vertrauensintervall
Mietpreis-Strukturerhebung
durch.
Die
Errelativ homogenen Wohnungsbestand zu
30
hebung erfasst Informationen
von total berechnen.
25
20
26 163 Wohnungen und deckt
somit 12,8%
15 der Stadt Zürich
des Wohnungsbestandes
Unterschiede nach Quartieren
10
ab. Der monatliche Nettomietpreis
einer
Aus diesem Grund wurden die Durch5 im gesamtstäd1-Zimmer-Wohnung betrug
schnittsmieten nach kleinräumigen geogratischen Durchschnitt 7910 CHF. Eine 2-Zim- fischen Gebieten wie den Stadtkreisen und
Kreis 1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
mer-Wohnung kostete 1080 CHF, für eine
Quartieren errechnet. Zudem wurden die
Wohnung mit 3 Zimmern bezahlte man
Segmente des privaten und des gemeinnüt-
Nachfragedruck
Günstigste Mietpreise findet man hingegen
in den peripheren Kreisen 9, 11 und 12. Dies
sind jene Gebiete, in welchen der Fokus der
Bautätigkeit auch auf günstige Familienwohnungen gerichtet ist. Neben dem Standort der Wohnung haben die Faktoren «Gebäudealter» und «Ausstattung der Wohnung» einen entscheidenden Einfluss auf
den Mietpreis.
Der Vergleich der Befragung mit dem Mietpreisindex zeigt, dass die Mieten in der
Stadt seit dem Jahr 2000 stärker gestiegen
sind als im Kanton. Massgeblich sind die
gute Wirtschaftslage und der Zuzug von
zahlungskräftigen, hoch qualifizierten Personen daran beteiligt. Dieses Mietersegment mit spezifischen Bedürfnissen und
entsprechendem Budget könnte sich preistreibend auf die Mietpreisentwicklung in
der Stadt Zürich ausgewirkt haben.
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Immobilia: 20.2. / 12.3. / 16.4. / 14.5. / 11.6. / 16.7. / 20.8. / 17.9. / 15.10. / 12.11. / 17.12.2008
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immobilia April 2008
35
Service
BWO-Quartalsbericht
Wohnungsmarkt setzt zur
Landung an
Seit 2003 steigt die Wohnungsproduktion in der Schweiz. Im Jahr 2006 wurden rund 42 000 Wohnungen neu erstellt. Im vergangenen Jahr dürfte die
Produktionsziffer nochmals merklich angestiegen sein.
Neu gebaute Wohnungen
Leerwohnungsquote
1990
39 984
0.44
1991
37 597
0.55
1992
35 422
0.7
1993
34 580
0.92
1994
47 107
1.2
1995
46 230
1.39
1996
41 988
1.61
1997
35 961
1.82
1998
33 734
1.85
1999
33 108
1.66
2000
32 214
1.49
2001
28 873
1.26
2002
28 644
1.04
2003
32 096
0.91
2004
36 935
0.91
2005
37 958
0.99
2006
41 989
1.06
Red. – Die vorlaufenden Indikatoren, vor
allem die Zahl der sich in Bau befindlichen
Wohnungen, lassen erwarten, dass im laufenden Jahr etwa gleich viele Wohnungen
gebaut werden wie 2007. Der Rückgang der
Zahl der baubewilligten Wohnungen dürfte
sich erst nach 2008 auf die Produktionsziffer auswirken.
Anstieg der Zinsen und Baupreise
Im letzten Herbst sind die variablen Hypothekarzinssätze auf 3,25% angestiegen.
Rund die Hälfte der Banken hat auf dieses
Frühjahr einen weiteren Anstieg um 0,25
Prozentpunkte angekündigt. Die Sätze für
Festhypotheken sind bis letzten Sommer
stark angestiegen, danach wieder gesunken. Ein Anstieg der Baupreise war sowohl
im Frühjahr wie auch im Herbst 2007 zu
konstatieren. Diese Entwicklungen sind
hauptsächlich auf die nach wie vor gute
Konjunkturlage in der Baubranche zurückzuführen und dürften sich auf Grund der
weiterhin guten Auftragslage fortsetzen.
Wohnungsleerstände praktisch stabil
Von 1998 bis 2003 ist die Leerwohnungsquote stetig gesunken. Nachdem 2004 der
gleiche Wert wie im Vorjahr ausgewiesen
wurde (0,91%), ist die Quote seither leicht
bis auf 1,07% (2007) angestiegen. Nach
wie vor weisen die Kantone Glarus und
Jura mit je 2,14% die höchsten Leerstandsquoten auf. Auf der anderen Seite weisen
die Kantone Genf (0,19%) und Zug (0,28%)
Leerstandsquoten von weniger als 0,3%
aus.
Gesamtschweizerisch standen im letzten
Sommer im Vorjahresvergleich markant
mehr Neuwohnungen leer. Ein Anstieg konnte bei den Einfamilienhäusern und den
5-Zimmerwohnungen betrachtet werden,
während bei den 1- und den 2-Zimmerwohnungen ein Rückgang zu verzeichnen war.
Trotz der starken Bautätigkeit dürfte sich die
Leerstandsziffer im laufenden Jahr auf Grund
der weiterhin starken Zusatznachfrage nach
Wohnraum nur leicht erhöhen.
Weiterer Anstieg der Bestandesmieten
Im Jahr 2006 ist der Mietpreisindex der Bestandesmieten im Jahresdurchschnitt um
2%, im vergangenen Jahr um 2,3% angestiegen. Der Anstieg der mietrechtlichen Referenzsätze im letzten Herbst und in einigen
Kantonen auch in diesem Frühjahr um jeweils 0,25 Prozentpunkte dürfte weiterhin
für eine Steigerung der Bestandesmieten
sorgen. Ab nächstem Herbst ist nicht mehr
der Zinssatz der jeweiligen Kantonalbank,
sondern ein von der Nationalbank im Auftrag des Bundes erhobener Durchschnittszinssatz mietrechtlicher Referenzzinssatz.
Angebotspreise nehmen kontinuierlich
zu
Seit bald acht Jahren steigen die Angebotspreise in allen Wohnungskategorien an. Diese Tendenz dürfte sich vorderhand fortsetzen, wenn auch in leicht schwächerem
Ausmass. Bei steigenden Hypothekarzinsen
dürften dabei die Mietpreise eher stärker ansteigen als die Preise für Wohneigentum.
Generell sind die erwarteten Preissteigerungen in der Westschweiz, vor allem am
Genfersee, höher als in der Deutschschweiz.
In der Romandie ist die Wohnungsproduktion geringer als in anderen Regionen, obschon das demografische Wachstum stärker
ist. Diese unterschiedlichen Entwicklungen
manifestieren sich auch in der tiefen Leerwohnungsquote in der Genferseeregion.
Messevorschau
Aargauer Messe Bauen & Wohnen. Vom
17. bis 20. April öffnet im Tägerhard Wettingen die grösste Baumesse im Aargau ihre
Tore. 250 Aussteller in vier Hallen und einem
Freigelände zeigen Neuheiten und Trends in
den Bereichen Bauen, Wohnen, Garten und
Lifestyle. In den Bereichen Minergie/Passivhaus/Solarenergie sowie Einbruchschutz
finden Sonderschauen statt. Kostenlose
Fachvorträge umrahmen die Messe. Das
Detailprogramm ist auf www.bauen-wohnen.ch zu finden.
immobilia April 2008
37
Service
Organe, Mitgliederorganisationen, Termine
Geschäftsleitung SVIT Schweiz
Präsident: Urs Gribi, eidg. dipl. IT, gribi theurillat,
Sperrstrasse 42, Postfach, 4005 Basel,
Tel. 061 690 40 13, Fax 061 690 40 00,
[email protected]
Vizepräsident: Andreas Ingold, Livit AG,
Altstetterstrasse 124, 8048 Zürich,
Tel. 058 360 32 67, Fax 058 360 33 95,
[email protected]
Finanzen: (Ressort Finanzen),
Peter Krummenacher, contrust finance ag
Friedentalstrasse 43, Postfach 2549, 6002 Luzern,
Tel. 041 429 09 09, Fax 041 429 09 00,
[email protected]
Mitglied: (Ressort Aus- und Weiterbildung)
Dr. Peter Burkhalter, Hodler & Emmenegger,
Elfenstrasse 19, Postfach, 3000 Bern 16,
Tel. 031 352 11 88, Fax 031 352 11 85
[email protected]
Mitglied: (Ressort Mitgliederservice & Marketing)
Stephan Wegelin, Stephan Wegelin. Marketing & Communication, Reismühlestrasse 11/83, 8409 Winterthur,
Tel. 052 242 13 10, Fax 052 242 13 10,
[email protected]
Direktor: Tayfun Celiker,
Puls 5, Giessereistrasse 18, 8005 Zürich,
Tel. 044 434 78 80, Fax 044 434 78 99,
[email protected]
Schiedsgericht der
Schweizer Immobilienwirtschaft
Sekretariat: Obstgartenstr. 28, 8006 Zürich,
Tel. 044 434 78 88, Fax 044 434 78 99
[email protected], www.svit-schiedsgericht.ch
SVIT Aargau
Präsident: Christophe Terrier, dipl. Immobilien-Treuhänder, Bäderstr. 30, Postfach 1460,
5401 Baden, Mobile 079 321 44 50
Sekretariat: SVIT Aargau, Bahnhofstr. 10, 5000 Aarau,
Tel. 062 832 77 46, Fax 062 832 77 43
[email protected]
SVIT beider Basel
Präsidentin: Pascale Hattemer, Hattemer Partner
GmbH, Arnold Böcklin-Str. 11, 4051 Basel,
Tel. 061 225 20 20, Fax 061 225 20 21
Sekretariat: SVIT beider Basel,
Christine Sommerer, Innere Margarethenstr. 2,
Postfach 610, 4010 Basel, Tel. 061 283 24 80,
Fax 061 283 24 81, [email protected]
SVIT Bern
Präsident: Urs Wirth, Die Mobiliar
Versicherungen + Vorsorge, Bundesgasse 35
Postfach 8726, 3001 Bern, Tel. 031 389 76 09,
Fax 031 389 68 45, [email protected]
Sekretär: Thomas Graf, SVIT Bern,
Sulgenauweg 40, Postfach 8375, 3001 Bern,
Tel. 031 378 55 00, Fax 031 378 55 01,
[email protected]
SVIT Graubünden
Präsident: Alfred Conrad, Verit Verwaltungs- und
Immobilien-Gesellschaft, Hartbertstrasse 10,
7000 Chur, Tel. 081 258 30 80, Fax 081 258 30 81
[email protected]
Sekretariat: Hans-Jörg Berger, Berger Immobilien
Treuhand AG, Bahnhofstrasse 8,
Postfach 102, 7002 Chur, Tel. 081 257 00 05,
Fax 081 257 00 01, [email protected]
SVIT Ostschweiz
Präsident: Jonny Hutter, Sonnenbau AG,
Hohenemserstrasse 76, 9444 Diepoldsau,
Tel. 071 737 90 70, Fax 071 737 90 80
Sekretariat: Claudia Zoller, Postfach 174,
9501 Wil, Tel. 071 929 50 50, Fax 071 929 50 51,
[email protected]
Drucksachenversand: Vreny Egger,
Egger Immobilien-Treuhand, Postfach 40,
8880 Walenstadt, Tel. 081 710 24 30,
Fax 081 735 23 30, [email protected]
38 immobilia April 2008
SVIT Romandie
Präsident: Olivier Forestier, Wincasa,
Av. du Grey 38 A, CP 7770, 1002 Lausanne,
Tel. 021 310 06 89, Fax 021 310 06 98,
[email protected]
Sekretariat: SVIT Romandie, Rue Centrale 9,
1003 Lausanne, Tel. 021 311 48 10,
Fax 021 311 48 13, [email protected]
Termine SVIT Schweiz
SVIT Solothurn
SVIT-Arena und SVIT-Mitgliederfest
Präsident und Sekretariat: Jürg Kocher, Bielstrasse
20, 4502 Solothurn, Tel. 032 624 55 58, Fax 032 624 55
56, [email protected]
SVIT Tessin
Präsident: Franco Trachsel, Trachsel Fiduciaria
immobiliare SA, Via Besso 27, 6900 Lugano,
Tel. 091 967 63 75, Fax 091 967 63 80,
[email protected]
Sekretär: SVIT Ticino, Werner Leuzinger,
via Pezzolo 7, CP 58, 6952 Canobbio,
Tel. 091 921 10 73, Fax 091 942 46 83,
[email protected]
SVIT Zentralschweiz
Präsident: Walter Hochreutener, Alfred Müller AG,
Neuhofstr. 10, 6340 Baar, Tel. 041 767 02 31,
Fax 041 767 02 00
Sekretariat: SVIT Zentralschweiz, Verena Kunz,
Hübelistrasse 18, 6020 Emmenbrücke,
Tel. 041 289 63 68, Fax 041 289 63 60,
[email protected]
Rechtsauskunft für Mitglieder:
Kummer Bolzern & Partner, Winkelriedstr. 35,
6002 Luzern, Tel. 041 410 05 55, Fax 041 410 05 06
SVIT Zürich
Präsident: Jürg Müller, Colliers CSL AG,
Siewerdtstrasse 8, 8050 Zürich,
Tel. 044 316 13 00, Fax 044 316 13 94,
[email protected]
Sekretariat: SVIT Zürich, Stampfenbachstr. 57, 8006
Zürich, Tel. 043 255 14 10,
Fax 043 255 14 19, [email protected]
Rechtsauskunft für Mitglieder
SVIT Zürich: Dr. Raymond Bisang,
Riesbachstr. 57, Postfach 1071, 8034 Zürich,
Tel. 043 488 41 41, Fax 043 488 41 88
[email protected], www.zurichlawyers.com
Schweizerische SchätzungsexpertenKammer SEK
Präsident: Daniel Conca, conca consult,
Schlossgasse 8, Postfach 179, 3280 Murten,
Tel. 026 670 56 62, Fax 026 670 56 64,
[email protected]
Sekretariat: Puls 5, Giessereistrasse 18,
8005 Zürich, Tel. 044 434 78 83, Fax 044 434 78 99,
[email protected], www.sek-svit.ch
Kammer Unabhängiger
Bauherrenberater KUB
Präsident: Christoph Kratzer, MMK Immobilientreuhand AG, Alfred Escher-Strasse 27,
8002 Zürich, Tel. 043 344 34 74, Fax 043 344 34 79,
[email protected]
Sekretariat: Puls 5, Giessereistrasse 18,
8005 Zürich, Tel. 044 434 78 82, Fax 044 434 78 99,
[email protected], www.kub.ch
Schweizerische Maklerkammer SMK
Präsident und Sekretariat: Marco Uehlinger,
ImmoBaden AG, Stadtturmstrasse 10, Postfach, 5401
Baden, Tel. 056 221 62 10, Fax 056 221 62 72,
[email protected], www.smk.ch
SVIT FM Schweiz
Präsident: Andreas Meister, Move Consultant AG,
St. Jakobs-Strasse 54, 4002 Basel, Tel. 061 377 95 00,
Fax 061 377 92 01, “@movecons.ch
Sekretariat: Puls 5, Giessereistrasse 18, 8005 Zürich,
Tel. 044 434 78 84, Fax 044 434 78 99
Exekutivrat
17.04.2008 / 19.05.2008 / 28.08.2008 /
16.10.2008 / 09.12.2008
SVIT Jubiläumsfeier
22.08.2008, Grand Hotel Dolder, Zürich
19.05.2008, BEA bern expo-Areal, Halle 310
SVIT-Plenum
17.10.2008, Montreux
SVIT-Forum
22. bis 24.01.2009, Pontresina und St.Moritz
Termine
SVIT-Mitgliederorganistationen
Aargau
24.04.2008 SVIT-Frühstück
30.09.2008 Generalversammlung
Basel
22.04.2008 Generalversammlung
06.06.2008 Mitgliederausflug
Bern
03.06.2008 Mitgliederapéro, Schloss Schadau,
Thun
26.06.2008 Frühjahresversammlung
Graubünden
–
Ostschweiz
–
Romandie
06.05.2008 Mark Muller vs Daniel Brélaz
– débat suivi d’un cocktail
06.05.2008 Assemblée générale
Solothurn
16.04.2008 Referat mit Lunch
26.05.2008 Generalversammlung,
Niederbuchsiten
Tessin
14.05.2008 serata sul diritto locativo con avv.
Mosca
29.05.2008 assemblea generale
Zentralschweiz
16.04.2008 Informationsveranstaltung,
Emmenbrücke
09.05.2008 Generalversammlung, Stanserhorn
Zürich
08.05.2008 Stehlunch, Letzigrund
20.05.2008 Öffentliche Veranstaltung,
Winterthur
Schweizerische SchätzungsexpertenKammer SEK
18.04.2008 Generalversammlung
3.4. und Assessment Aufnahme16.10.2008 kommission mit Kandidaten
Kammer Unabhängiger
Bauherrenberater KUB
17.04.2008
13.05.2008
09.09.2008
Generalversammlung,
Hotel Zürichberg, Zürich
Lunchgespräch
Herbstveranstaltung, Metropol,
Zürich
Schweizerische Maklerkammer SMK
24.04.2008 Frühlingsanlass, Besichtigung
Hürlimann-Areal, Zürich
24.04.2008 Besichtigung Hürlimann-Areal
05.06.2008 Hotel Renaissance, Vortrag
25.09.2008 Generalversammlung, Trafo, Baden
SVIT FM Schweiz
–
Service
SVIT Swiss Real Estate School (SRES),
das Bildungszentrum des SVIT
SVIT SRES koordiniert alle Ausbildungen auf der
Stufe Fachausweis und führt den Lehrgang für den
Immobilien-Treuhänder sowie das Nachdiplom­
studium MREM durch. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Seminare und Tagungen für die
gesamte Immobilienwirtschaft.
Nachdiplomstudium Master of Advanced
Studies in Real Estate Management
(MREM)
5. Durchführung MREM: ab Herbst 2008
Tagesseminare
SVIT SRES entwickelt und organisiert regelmässig
massgeschneiderte Seminare zu aktuellen Themen
in der Immobilienbranche.
Lehrgang dipl. Immobilien-Treuhänder/in
(HFP)
in Zürich ab Frühjahr 2008
Séminaires en Romandie
08.04.08
15.05.08
05.06.08 02.09.08 07.10.08 06.11.08 04.12.08 Journée romande des gérants
Journée romande des experts
immobiliers
Journée romande des promoteurs
immobiliers
Journée romande des gérants
Journée romande des architectes
Collectivités publiques
Journée romande des courtiers
Lehrgänge Fachausweise 2008
–
–
–
–
–
Basislehrgang: an 5 Standorten
ab Frühjahr 2008
Vertiefung Bewirtschaftung:
an 5 Standorten ab Frühjahr 2008
Vertiefung Bewertung:
in Zürich ab Januar 2008
Vertiefung Vermarktung:
in Zürich ab Frühjahr 2008
Vertiefung Entwicklung:
in Zürich ab Frühjahr 2009
SVIT Swiss Real Estate School AG
Puls 5
Giessereistrasse 18
8005 Zürich
Tel. 044 434 78 98
Fax 044 434 78 99
www.svit-sres.ch
Für die Romandie:
Karin Joergensen
Rue Centrale 9
1003 Lausanne
Tel. 021 311 48 10
Fax 021 311 48 13
[email protected]
Prüfungsdirektionen
Schweizerische Fachprüfungskommis­
sion der Immobilienwirtschaft SFPKIW
Koordiniert alle eidgenössisch geregelten
Prüfungen (Berufsprüfungen Bewirtschaftung /
Vermarktung / Bewertung / Entwicklung / Höhere
Fachprüfung Immobilien-Treuhänder)
Regionale Prüfungsdirektionen
Für Auskünfte wenden Sie sich an die regionalen
Lehrgangsleitungen (Adresse s. unten), sie sind
Kontaktstellen der regionalen Prüfungsdirektionen.
Sekretariat Deutsche Schweiz und Tessin:
Puls 5, Giessereistrasse 18, 8005 Zürich,
Tel. 044 434 78 94, Fax 044 434 78 99, [email protected]
Direction pour la Suisse Romande:
Antoine Chappuis
case postale 1215
1001 Lausanne, Tel. 021 796 33 47, Fax 0848 888
456, [email protected]
Regionale Lehrgangsleitungen
in den SVIT-Mitgliederorganisationen
Regionale Lehrgangsleitungen
Region Bern
Region Zürich / Graubünden
Die regionalen Lehrgangsleitungen beantworten
gerne Ihre Anfragen zum Basislehrgang und zum
Vertiefungslehrgang Immobilien-Bewirtschaftung.
Für Fragen zu den Vertiefungslehrgängen in
Immobilien-Bewertung, -Entwicklung und
-Vermarktung wenden Sie sich an die SVIT Swiss
Real Estate School.
zuständig für Interessenten aus den Kantonen BE,
bernorientierter Teil SO, deutschsprachige Gebiete
VS und FR
SVIT Swiss Real Estate School
c/o SVIT Bern, Sulgenauweg 40, Postfach 8375,
3001 Bern, Tel. 031 378 55 00, Fax 031 378 55 01,
[email protected]
Regionale Prüfungsdirektion Region Bern:
H.P. Burkhalter + Partner AG,
Schwarzenburgstr. 73, 3097 Bern-Liebefeld
Tel. 031 379 00 00, Fax 031 379 00 01,
[email protected]
zuständig für Interessenten aus den Kantonen
GL, GR, SH, SZ (nur March und Höfe) sowie ZH
SVIT Swiss Real Estate School
c/o SVIT Zürich
Stampfenbachstrasse 57
Postfach, 8035 Zürich
Tel. 043 255 14 11, Fax 043 255 14 19,
[email protected]
Region Aargau
zuständig für Interessenten aus dem Kanton AG
sowie angrenzende Fachschul- und Prüfungsregionen
SVIT-Ausbildungsregion Aargau, c/o Zoma AG Aarau,
Katrin Schmidiger, Bahnhofstr. 10, 5000 Aarau
Tel. 062 832 77 46, Fax 062 832 77 43,
[email protected]
Region Basel
zuständig für die Interessenten aus den Kantonen
BS, BL, nach Basel orientierter Teil des Kantons SO,
Fricktal
SVIT Swiss Real Estate School
c/o SVIT beider Basel
Innere Margarethenstrasse 2, Postfach 610
4010 Basel, Telefon 061 283 24 80,
Fax 061 283 24 81, [email protected]
Region Ostschweiz
SVIT Swiss Real Estate School
c/o Urs Kindler, Postfach 98, 8590 Romanshorn
Tel. 071 460 08 46, Fax 071 460 08 45,
[email protected]
Region Zentralschweiz
zuständig für die Interessenten aus den Kantonen
LU, NW, OW, SZ (ohne March und Höfe), UR, ZG
SVIT Swiss Real Estate School
c/o HMZ academy AG, Neuhofstrasse 3a, 6340
Baar, Tel. 041 560 76 20, [email protected]
Region Tessin
(Lehrgänge und Prüfungen in italienischer Sprache)
Franco Trachsel, Trachsel Fiduciaria immobiliare SA
Via Besso 27, 6900 Lugano,
Tel. 091 967 63 75, Fax 091 967 63 80,
[email protected]
OKGT Organisation kaufmännischer
Grundbildung Treuhand / Immobilien
Sekretariatsleitung: Marcel Hug
time2learn, Allgemeines,
Überbetriebliche Kurse (inkl. Administration),
Modelllehrgänge (Bestellungen): Ozan Kaya
zuständig für die neue kaufmännische
­Grundausbildung
Steinstrasse 21, 8036 Zürich,
Tel. 043 333 36 65, Fax 043 333 36 67,
[email protected], www.okgt.ch
immobilia April 2008
39
Service
Einstiegskurse und Branchenkunde KV
der SVIT-Mitgliederorganisationen
Die neuen Einstiegskurse – angepasst an Arbeits- und Bildungsmarkt
Die Einstiegskurse sind eine Weiterentwicklung der bisherigen Einführungs- und Grundkurse. Diese bildeten einen festen Bestandteil des Ausbildungsangebotes
innerhalb der verschiedenen Regionen des Schweizerischen Verbandes der Immobilienwirtschaft (SVIT).
Im Zuge der schweizerischen Bildungsreformen wurde nun auch diese Ausbildungsstufe neu definiert und den Bedürfnissen des Arbeits- und Bildungsmarktes
sowie den neuen gesetzlichen Richtlinien angepasst.
Die genauen Angaben und Daten sind auf http://www.svit.ch unter den entsprechenden Regionen ersichtlich.
1. Einstiegskurse
M3: Bewirtschaftung von
Stockwerkeigentum
M6: Immobilien-Bewertung: Grundlagen
und klassische Methoden
M1: Bewirtschaftung von
Mietliegenschaften
SVIT beider Basel
SVIT Bern
22.10.2008 bis 3.12.2008 (7 Vormittage)
Jeweils Mittwochmorgen, 8.30 bis 11.40 Uhr
ABZ UBS, Viaduktstrasse 33, Basel
Prüfung: 10.12.2008
April bis Juni 2008
jeweils Dienstagabend
18.00–20.40 Uhr
SVIT Bern
5.4.2008 bis 6.5.2008 (4 Samstage, 1 Abend)
Technopark Zürich
SVIT Aargau
August bis September 2008
Dienstag 18.00–20.50 Uhr sowie
Samstag 8.00–11.50 Uhr
BSL, Lenzburg
SVIT beider Basel
2.4.2008 bis 11.6.2008 (11 Vormittage)
Jeweils Mittwochmorgen, 8.30 bis 11.40 Uhr
ABZ UBS, Viaduktstrasse 33, Basel
Prüfung: 18.6.2008
SVIT Bern
Oktober bis November 2008
Donnerstag 18.00–20.40 Uhr
SVIT Zürich
7.4.2008 bis 9.6.2008
(8 Abende)
Technopark Zürich
Mai bis Juli 2008
Oktober bis Dezember 2008
Montag 18.00–20.40 Uhr sowie
Samstag 8.30–12.10 Uhr
20.10.2008 bis 8.12.2008
(8 Abende)
Technopark Zürich
SVIT Ostschweiz
17.11.2008 bis 17.12.2008
Montag- und Mittwochabend
19.00-21.30 Uhr, HMZ academy, Baar
August/September 2008
SVIT Zentralschweiz
SVIT Zentralschweiz
8.9.2008 bis 10.11.2008
Montag- und Mittwochabend
19.00-21.30 Uhr, HMZ academy, Baar
SVIT Zürich
1.4.2008 bis 3.6.2008
(8 Abende, 2 Samstage)
Technopark Zürich
M4: Bauliche Kenntnisse
SVIT beider Basel
7.1.2009 bis 11.3.2009
Jeweils Mittwochmorgen
8.30-11.40 Uhr
ABZ UBS, Viaduktstrasse 33, Basel
SVIT Zürich
M7: Immobilien-Bewertung: Dynamische
Methoden
SVIT Zürich
23.8.2008 bis 7.10.2008 (4 Samstage, 1 Abend)
Technopark Zürich
M8: Immobilien-Bewertung: Angewandte
Immobilien-Bewertung
SVIT Zürich
18.10.2008 bis 2.12.2008
(1 Abend, 4 Samstage)
Technopark Zürich
Einführungskurs Grundlagen
Rechnungswesen
–
22.10.2008 bis 10.12.2008
(2 Abende, 5 Samstage)
Technopark Zürich
SVIT Bern
Mai bis Juni 2008
jeweils Donnerstagabend
18.00–20.40 Uhr
2. Branchenkunde
Treuhand- und ImmobilienTreuhand für KV-Lernende
M2: Liegenschaftenbuchhaltung
SVIT Zürich
SVIT beider Basel
SVIT Aargau
Oktober bis Dezember 2008
Mittwoch 18.00–20.50 Uhr
BSL, Lenzburg
SVIT beider Basel
13.8.2008 bis 24.9.2008 (7 Vormittage)
Jeweils Mittwochmorgen, 8.30 bis 11.40 Uhr
ABZ UBS, Viaduktstrasse 33, Basel
Prüfung: 15.10.2008
17.5.2008 bis 1.7.2008
(1 Abend, 6 Samstagvormittage)
Technopark Zürich
2.9.2008 bis 4.11.2008
(5 Abende, 2 Samstage)
Technopark Zürich
SVIT Zentralschweiz
5.5.2009 bis 16.6.2009
Dienstag- und Donnerstagabend
19.00-21.30 Uhr, HMZ academy, Baar
SVIT Bern
August bis September 2008
Donnerstag 18.00–20.40 Uhr
M5: Immobilien-Vermarktung
SVIT Ostschweiz
SVIT Bern
November 2008
SVIT Zentralschweiz
13.1.2009 bis 10.3.2009
Dienstag- und Donnerstagabend
19.00-21.30 Uhr, HMZ academy, Baar
40 immobilia April 2008
August bis September 2008
Montag 18.00-20.40 Uhr und
Samstag 08.30-12.10 Uhr
SVIT Zürich
12.1.2009 bis 13.3.2009
(8 Abende, 4 Samstage)
Technopark Zürich
Für Lernende im 4./5. Semester
9.1.2008 bis 3.12.2008
Handelsschule KV Basel
Mittwoch 8.00–12.00 Uhr
SVIT Bern
1. Lehrjahr: siehe www.okgt.ch
2. Lehrjahr: Mai bis Juni 2008
3. Lehrjahr: Januar bis Mai 2008
SVIT Graubünden
2. Lehrjahr: 24./25.4.2008
3. Lehrjahr: 22.4.2008 bis 25.4.2008
Wirtschaftsschule KV Chur
SVIT Zürich
2. Lehrjahr (LAP 2009)
11.3.2008 bis 22.11.2008
Kantonsschule Zürich-Enge
Service
Landesindex der Konsumentenpreise
Basis: September 1966=100
Jahr
Jan.
Febr. März April
1967 102,2 102,0 102,0 102,1
1968 105,7 105,9 105,5 105,4
1969 108,1 108,3 108,1 107,9
1970 110,6 110,6 110,8 110,7
1971 117,0 117,5 118,2 118,3
1972 124,8 125,4 125,7 125,8
1973 134,0 134,9 136,0 136,3
1974 149,5 148,4 149,1 148,2
1975 160,4 160,9 161,5 161,9
1976 165,9 165,8 165,5 165,5
1977 167,4 167,5 167,2 167,4
1978 169,1 169,3 169,5 169,8
1979 170,9 172,8 173,7 174,1
1980 179,6 179,9 180,4 181,3
1981 188,8 190,6 191,9 191,5
1982 200,3 200,6 201,0 202,1
1983 209,9 210,2 210,6 211,2
1984 215,5 216,2 217,6 218,0
1985 223,1 224,9 226,2 225,9
1986 228,0 227,9 228,2 228,1
1987 229,5 230,2 230,5 230,8
1988 233,1 234,2 234,8 235,2
1989 238,3 239,5 240,1 241,4
1990 250,4 251,2 252,1 252,6
1991 264,2 266,8 266,8 267,5
1992 277,0 279,0 279,8 280,3
1993 286,6 288,5 290,0 290,9
1994 292,6 293,8 293,8 293,9
1995 295,6 298,2 298,4 298,6
1996 300,0 300,5 301,1 301,4
1997 302,5 303,1 302,6 302,9
1998 302,6 303,0 302,7 302,9
1999 302,8 303,8 304,1 304,7
2000 307,6 308,8 308,7 308,9
2001 311,6 311,2 311,7 312,5
2002 313,2 313,2 313,3 316,0
2003 315,9 316,2 317,5 318,1
2004 316,4 316,5 317,1 319,8
2005 320,2 320,9 321,7 324,3
2006 324,4 325,4 325,0 327,8
2007 324,7 325,3 325,6 329,3
2008 332,6 333,0
Mai
103,2
105,7
108,4
111,8
119,6
127,1
137,3
150,8
163,1
165,2
167,3
170,0
174,8
182,2
193,2
204,7
211,4
217,5
225,7
227,4
229,5
234,6
241,6
253,8
269,7
281,0
291,1
292,6
298,1
300,2
302,0
302,2
304,0
308,8
314,2
316,3
317,6
320,6
324,0
328,4
330,0
Juni
103,9
105,8
108,9
112,3
119,7
127,8
138,3
151,6
163,7
165,5
168,4
170,3
177,2
183,0
194,5
206,5
212,3
218,2
225,6
227,3
230,2
235,0
242,0
254,2
270,8
282,1
291,0
292,5
298,7
300,8
302,3
302,6
304,3
309,9
314,8
315,8
317,6
321,1
323,3
328,3
330,4
Juli
104,3
105,7
108,9
112,6
120,2
127,9
138,5
152,1
163,4
165,8
168,5
170,4
177,6
183,6
195,6
207,3
211,9
217,8
225,1
226,3
230,3
234,5
241,5
254,3
270,9
281,3
290,8
292,5
298,5
300,4
302,0
302,2
304,4
310,2
314,3
314,2
315,0
317,8
321,5 326,1
328,5
Aug.
104,7
106,0
108,7
113,0
120,4
128,4
139,0
153,6
163,9
166,4
168,5
170,4
177,3
184,8
198,6
208,9
212,4
218,6
225,1
226,7
231,2
235,3
242,3
257,0
272,3
282,0
292,2
293,8
299,1
301,2
302,6
303,0
305,9
309,4
312,6
314,1
315,8
318,9
322,0
326,7
328,1
Sept.
104,3
106,1
108,8
113,7
121,3
129,5
140,2
156,1
164,5
166,0
168,6
170,0
178,2
184,9
198,7
209,7
212,7
218,5
225,8
227,1
230,6
235,3
243,3
258,2
272,9
282,3
292,1
293,8
299,7
301,4
302,6
302,8
306,5
310,9
313,0
314,6
316,2
318,9
323,4
326,0
328,4
Okt.
104,2
106,5
109,0
114,3
121,8
130,7
143,1
157,1
164,7
166,4
169,0
169,7
178,1
184,5
198,0
210,2
213,2
219,8
226,3
227,2
231,6
235,7
244,3
259,8
273,1
282,8
292,3
293,5
299,3
301,8
302,6
302,7
306,5
310,6
312,5
316,4
317,8
321,9
326,2
327,1
331,2
Nov.
105,2
107,5
109,9
115,8
123,4
131,8
146,1
159,3
165,2
166,7
168,8
169,9
179,7
186,3
199,4
210,8
214,6
221,0
227,9
227,7
232,5
236,6
247,1
262,1
276,4
285,5
291,9
293,5
299,1
301,3
302,5
302,3
306,2
312,0
312,9
315,8
317,4
322,2
325,3
326,9
332,7
Dez.
105,5
107,8
110,3
116,3
124,0
132,5
148,3
159,5
165,0
167,1
169,0
170,3
179,1
187,0
199,3
210,2
214,7
220,9
228,1
228,2
232,5
237,0
248,9
262,0
275,7
285,2
292,2
293,5
299,2
301,5
302,7
302,2
307,2
311,8
312,8
315,6
317,5
321,7
325,0
327,0
333,5
Basis: September 1977=100
Jahr
Jan.
Febr. März
1978 100,3 100,4 100,5
1979 101,4 102,5 103,0
1980 106,5 106,7 107,0
1981 112,0 113,1 113,8
1982 118,8 119,0 119,2
1983 124,5 124,7 124,9
1984 127,8 128,3 129,1
1985 132,3 133,4 134,1
1986 135,2 135,2 135,4
1987 136,1 136,5 136,7
1988 138,2 138,9 139,2
1989 141,4 142,1 142,4
1990 148,5 149,0 149,5
1991 156,7 158,3 158,3
1992 164,3 165,5 166,0
1993 170,0 171,1 172,0
1994 173,6 174,3 174,3
1995 175,3 176,9 177,0
1996 178,0 178,3 178,6
1997 179,5 179,8 179,5
1998 179,5 179,7 179,6
1999 179,6 180,2 180,4
2000 182,5 183,1 183,1
2001 184,8 184,6 184,9
2002 185,8 185,8 185,8
2003 187,4 187,5 188,3
2004 187,7 187,7 188,1
2005 189,9 190,4 190,8
2006 192,4 193,0 192,8
2007 192,6 193,0 193,1
2008 197,3 197,5
April
100,7
103,3
107,5
113,6
119,9
125,3
129,3
134,0
135,3
136,9
139,5
143,2
149,8
158,7
166,2
172,5
174,4
177,1
178,7
179,7
179,6
180,7
183,2
185,4
187,4
188,7
189,7
192,4
194,4
195,3
Mai
100,8
103,7
108,2
114,6
121,4
125,4
129,0
133,9
134,9
136,1
139,2
143,3
150,5
160,0
166,7
172,6
173,5
176,8
178,1
179,1
179,3
180,3
183,2
186,4
187,6
188,4
190,1
192,2
194,8
195,8
Juni
101,0
105,1
108,5
115,4
122,5
125,9
129,4
133,8
134,9
136,6
139,4
143,5
150,8
160,7
167,3
172,6
173,5
177,2
178,4
179,3
179,5
180,5
183,8
186,7
187,3
188,4
190,5
191,8
194,8
196,0
Juli
101,0
105,4
108,9
116,0
123,0
125,7
129,2
133,5
134,2
136,6
139,1
143,2
150,8
160,7
166,8
172,5
173,5
177,0
178,2
179,1
179,2
180,6
184,0
186,5
186,4
186,9
188,5
190,7
193,4
194,8
Aug.
101,1
105,2
109,6
117,8
123,9
126,0
129,7
133,5
134,5
137,1
139,6
143,7
152,4
161,5
167,3
173,3
174,3
177,6
178,7
179,5
179,8
181,5
183,5
185,4
186,3
187,3
189,2
191,0
193,8
194,6
Sept.
100,8
105,7
109,7
117,9
124,4
126,2
129,6
133,9
134,7
136,8
139,6
144,3
153,2
161,9
167,5
173,2
174,3
177,7
178,8
179,5
179,6
181,8
184,4
185,7
186,6
187,6
189,2
191,8
193,4
194,8
Okt.
100,6
105,6
109,5
117,5
124,7
126,5
130,4
134,3
134,7
137,4
139,8
144,9
154,1
162,0
167,7
173,4
174,1
177,6
179,0
179,5
179,6
181,8
184,2
185,4
187,7
188,5
191,0
193,5
194,0
196,5
Nov.
100,8
106,0
110,5
118,2
125,1
127,3
131,1
135,2
135,1
137,9
140,3
146,6
155,4
163,9
169,3
173,1
174,1
177,4
178,7
179,5
179,3
181,6
185,1
185,6
187,3
188,3
191,1
193,0
193,9
197,4
Dez.
101,0
106,2
110,9
118,2
124,7
127,3
131,0
135,3
135,3
137,9
140,6
147,6
155,4
163,6
169,2
173,4
174,1
177,5
178,9
179,5
179,2
182,2
185,0
185,6
187,2
188,3
190,8
192,8
193,9
197,8
Basis: Dezember 1982=100
Jahr
Jan.
Febr. März
1983 99,9
100,0 100,2
1984 102,5 102,9 103,5
1985 106,1 107,0 107,6
1986 108,5 108,4 108,6
1987 109,2 109,5 109,7
1988 110,9 111,4 111,7
1989 113,4 113,9 114,2
1990 119,1 119,5 119,9
1991 125,7 126,9 126,9
1992 131,8 132,7 133,1
1993 136,4 137,2 138,0
1994 139,2 139,8 139,8
1995 140,6 141,9 141,9
1996 142,7 143,0 143,2
1997 143,9 144,2 144,0
1998 144,0 144,1 144,0
1999 144,1 144,5 144,7
2000 146,3 146,9 146,8
2001 148,2 148,0 148,3
2002 149,0 149,0 149,0
2003 150,3 150,4 151,0
2004 150,5 150,6 150,9
2005 152,3 152,7 153,1
2006 154,3 154,8 154,6
2007 154,5 154,8 154,9
2008 158,2 158,4
April
100,5
103,7
107,5
108,5
109,8
111,9
114,8
120,2
127,2
133,3
138,4
139,8
142,1
143,4
144,1
144,1
144,9
147,0
148,7
150,3
151,3
152,1
154,3
155,9
156,6
Mai
100,6
103,5
107,4
108,2
109,2
111,6
114,9
120,7
128,3
133,7
138,5
139,2
141,8
142,8
143,7
143,8
144,6
146,9
149,5
150,5
151,1
152,5
154,2
156,3
157,0
Juni
101,0
103,8
107,3
108,2
109,5
111,8
115,1
120,9
128,8
134,2
138,4
139,2
142,1
143,1
143,8
144,0
144,8
147,4
149,8
150,3
151,1
152,8
153,8
156,2
157,2
Juli
100,8
103,6
107,1
107,6
109,6
111,5
114,9
121,0
128,9
133,8
138,3
139,2
142,0
142,9
143,7
143,8
144,8
147,6
149,5
149,5
149,9
151,2
153,0
155,1
156,3
Aug.
101,1
104,0
107,1
107,9
110,0
111,9
115,3
122,3
129,6
134,2
139,0
139,8
142,4
143,3
144,0
144,2
145,5
147,2
148,7
149,4
150,2
151,7
153,2
155,4
156,1
Sept.
101,2
103,9
107,4
108,0
109,7
112,0
115,8
122,8
129,8
134,3
138,9
139,8
142,6
143,4
144,0
144,1
145,8
147,9
148,9
149,6
150,4
151,7
153,9
155,1
156,2
Okt.
101,4
104,6
107,7
108,1
110,2
112,1
116,2
123,6
129,9
134,5
139,0
139,7
142,4
143,6
144,0
144,0
145,8
147,7
148,7
150,5
151,2
153,2
155,2
155,6
157,6
Nov.
102,1
105,1
108,4
108,3
110,6
112,5
117,6
124,7
131,5
135,8
138,9
139,6
142,3
143,3
143,9
143,8
145,7
148,5
148,9
150,2
151,0
153,3
154,8
155,5
158,3
Dez.
102,1
105,1
108,5
108,5
110,6
112,8
118,4
124,7
131,2
135,7
139,0
139,6
142,3
143,4
144,0
143,8
146,2
148,3
148,8
150,2
151,0
153,1
154,6
155,6
158,7
Basis: Mai 1993=100
Jahr
Jan.
Febr. März April Mai
Juni
Juli
Aug. Sept. Okt.
Nov. Dez.
1994 100,5 100,9 100,9 101,0 100,5 100,5 100,5 100,9 100,9 100,9 100,8 100,8
1995 101,5 102,5 102,5 102,6 102,4 102,6 102,5 102,9 103,0 102,8 102,8 102,8
1996 103,1 103,3 103,4 103,5 103,2 103,4 103,2 103,5 103,5 103,7 103,5 103,6
1997 103,9 104,1 104,0 104,1 103,8 103,9 103,7 104,0 104,0 104,0 103,9 104,0
1998 104,0 104,1 104,0 104,1 103,8 104,0 103,8 104,1 104,0 104,0 103,8 103,8
1999 104,0 104,4 104,5 104,7 104,4 104,6 104,6 105,1 105,3 105,3 105,2 105,6
2000 105,7 106,1 106,0 106,1 106,1 106,5 106,6 106,3 106,8 106,7 107,2 107,1
2001 107,1 106,9 107,1 107,4 108,0 108,2 108,0 107,4 107,5 107,4 107,5 107,5
2002 107,6 107,6 107,6 108,6 108,7 108,5 107,9 107,9 108,1 108,7 108,5 108,4
2003 108,5 108,6 109,1 109,3 109,1 109,1 108,2 108,5 108,6 109,2 109,1 109,1
2004 108,7 108,7 109,0 109,9 110,1 110,3 109,2 109,6 109,6 110,6 110,7 110,5
2005 110,0 110,3 110,5 111,4 111,3 111,1 110,5 110,6 111,1 112,1 111,8 111,6
2006 111,4 111,8 111,7 112,6 112,8 112,8 112,0 112,2 112,0 112,4 112,3 112,3
2007 111,6 111,8 111,9 113,1 113,4 113,5 112,8 112,7 112,8 113,8 114,3 114,6
2008 114,3 114,4
Basis: Mai 2000=100
Jahr
Jan.
Febr. März April
2000
2001 100,9 100,8 100,9 101,2
2002 101,4 101,4 101,5 102,3
2003 102,3 102,4 102,8 103,0
2004 102,5 102,5 102,7 103,6
2005 103,7 103,9 104,2 105,0
2006 105,0 105,4 105,3 106,2
2007 105,2 105,4 105,4 106,6
2008 107,7 107,9
Informationen über die neuesten Zahlen
Mietpreise
Basis: Mai 1966=100
Jahr Jan. Febr.
1967 103,6 103,6
1968 112,0 112,0
1969 119,5 119,5
1970 126,8 126,8
1971 136,5 136,5
1972 149,4 149,4
1973 159,6 159,6
1974 170,5 170,5
1975 187,1 187,1
1976 200,4 200,4
1977 204,2 204,2
1978 204,9 204,9
1979 204,9 204,9
1980 205,9 205,9
1981 210,8 210,8
1982 227,0 227,0
1983 247,1 247,1
1984 253,4 253,4
1985 260,2 260,2
1986 269,9 269,9
1987 279,3 279,3
1988 286,8 286,8
1989 295,1 295,1
1990 315,8 315,8
1991 346,0 346,0
1992 375,3 375,3
1993 397,2 397,2
1994 406,2 406,2
1995 406,8 407,4
1996 414,8 415,3
1997 418,5 419,5
1998 418,5 419,4
1999 419,0 420,6
2000 423,0 425,4
2001 435,6 437,9
2002 443,2 444,3
2003 445,6 445,5
2004 447,1 448,8
2005 456,4 456,6
2006 460,8 464,8
2007 470,9 475,4
2008 480,7 483,9
Mai
100,0
101,8
102,4
102,8
103,8
104,9
106,4
106,9
Juni
100,4
102,0
102,3
102,9
104,0
104,7
106,3
107,0
Juli
100,4
101,8
101,8
102,0
102,9
104,1
105,6
106,4
Aug.
100,2
101,2
101,7
102,3
103,3
104,3
105,8
106,3
Sept.
100,7
101,4
101,9
102,4
103,3
104,7
105,6
106,4
Okt.
100,6
101,2
102,5
102,9
104,3
105,7
105,9
107,3
Nov.
101,1
101,4
102,3
102,8
104,4
105,4
105,9
107,8
Dez.
101,0
101,3
102,2
102,8
104,2
105,2
105,9
108,0
des Landesindex erhalten Sie unter Telefon 0900/55 66 55
(*=Jahresmittel)
März April Mai
103,6 103,6 108,6
112,0 112,0 116,4
119,5 119,5 123,7
126,8 126,8 131,6
136,5 136,5 143,2
149,4 149,4 155,1
159,6 159,6 164,9
170,5 170,5 177,0
187,1 187,1 196,1
200,4 200,4 202,8
204,2 204,2 205,0
204,9 204,9 205,9
204,9 204,9 205,2
205,9 205,9 207,4
210,8 210,8 217,0
227,0 227,0 240,1
247,1 247,1 250,7
253,4 253,4 256,7
260,2 260,2 265,2
269,9 269,9 275,2
279,3 279,3 283,1
286,8 286,8 291,3
295,1 295,1 300,4
315,8 315,8 328,6
346,0 346,0 363,6
375,3 375,3 386,5
397,2 397,2 407,4
406,2 406,2 404,5
407,4 407,4 411,1
415,3 415,3 416,2
419,5 419,5 418,1
419,4 419,4 418,6
420,6 420,6 421,1
425,4 425,4 427,3
437,9 437,9 440,8
444,3 444,3 445,0
445,5 445,5 445,5
448,8 448,8 449,9
456,6 456,6 456,9 464,8 464,8 467,0
475,4 475,4 478,8
483,9
Juni
108,6
116,4
123,7
131,6
143,2
155,1
164,9
177,0
196,1
202,8
205,0
205,9
205,2
027,4
217,0
240,1
250,7
256,7
265,2
275,2
283,1
291,3
300,4
328,6
363,6
386,5
407,4
404,5
411,1
416,2
418,1
418,6
421,1
427,3
440,8
445,0
445,5
449,9
456,9
467,0
478,8
Juli
108,6
116,4
123,7
131,6
143,2
155,1
164,9
177,0
196,1
202,8
205,0
205,9
205,2
207,4
217,0
240,1
250,7
256,7
265,2
275,2
283,1
291,3
300,4
328,6
363,6
386,5
407,4
404,5
411,1
416,2
418,1
418,6
421,1
427,3
440,8
445,0
445,5
449,9
456,9
467,0
478,8
Aug.
108,6
116,4
123,7
131,6
143,2
155,1
164,9
177,0
196,1
202,8
205,0
205,9
205,2
207,4
217,0
240,1
250,7
256,7
265,2
275,2
283,1
291,3
300,4
3286,
363,6
386,5
407,4
405,6
413,5
417,5
418,9
419,2
424,1
429,0
441,8
445,5
446,9
454,0
458,4
468,8
478,6
Sept.
108,6
116,4
123,7
131,6
143,2
155,1
164,9
177,0
196,1
202,8
205,0
205,9
205,2
207,4
217,0
240,1
250,7
256,7
265,2
275,2
283,1
291,3
300,4
328,6
363,6
386,5
407,4
405,6
413,5
417,5
418,9
419,2
424,1
429,0
441,8
445,5
446,9
454,0
458,4
468,8
478,6
Okt. Nov. Dez.
108,6 112,0 112,0
116,4 119,5 119,5
123,7 126,8 126,8
131,6 136,5 136,5
143,2 149,4 149,4
155,1 159,6 159,6
164,9 170,5 170,5
177,0 187,1 187,1
196,1 200,4 200,4
202,8 204,2 204,2
205,0 204,9 204,9
205,9 204,9 204,9
205,2 205,9 205,9
207,4 210,8 210,8
217,0 227,0 227,0
240,1 247,1 247,1
250,7 253,4 253,4
256,7 260,2 260,2
265,2 269,9 269,9
275,2 279,3 279,3
283,1 286,8 286,8
291,3 295,1 295,1
300,4 315,8 315,8
328,6 346,0 346,0
363,6 375,3 375,3
386,5 397,2 397,2
407,4 406,2 406,2
405,6 406,8 406,8
413,5 414,8 414,8
417,5 418,5 418,5
418,9 418,5 418,5
419,2 419,0 419,0
424,1 423,0 423,0
429,0 435,6 435,6
441,8 443,2 443,2
445,5 445,6 445,6
446,9 447,1 447,1
454,0 456,4 456,4
458,4 460,8 460,8
468,8470,9 470,9
478,6480,7 480,7
*
107,5
115,5
122,8
130,8
142,0
154,0
164,1
176,5
193,8
202,2
204,7
205,4
205,2
207,5
216,6
236,9
250,0
256,2
264,3
274,1
282,5
290,4
301,2
327,2
359,7
384,6
403,8
405,7
411,0
416,6
418,8
419,0
421,9
428,3
440,3
444,9
446,1
451,5
457,8
467,0
477,6
Zürcher Index der Wohnbaupreise
Entwicklung des Totalindex, 1939–2006
Indexbasis
Juni
1939
August
1957
Oktober
1966
April
1977
Oktober
1988
=
=
=
=
=
100
100
100
100
100
1.10.90
866,5
406,9
272,0
168,2
114,5
1.4.91
911,2
427,9
286,0
176,9
120,4
1.10.91
903,0
424,0
283,4
175,3
119,3
1.4.92
905,2
425,0
284,1
175,7
119,6
Indexbasis
Juni
1939
August
1957
Oktober
1966
April
1977
Oktober
1988
=
=
=
=
=
100
100
100
100
100
1.10.92
874,2
410,5
274,4
169,7
115,5
1.4.93
863,8
405,6
271,1
167,7
114,2
1.10.93
856,0
402,0
268,7
166,2
113,1
1.4.94
853,1
400,6
267,8
165,6
112,7
Indexbasis
Juni
1939
August
1957
Oktober
1966
April
1977
Oktober
1988
=
=
=
=
=
100
100
100
100
100
1.10.94
856,4
402,1
268,8
166,3
113,2
1.4.95
874,2
410,5
274,4
169,7
115,5
1.10.95
865,2
406,3
271,6
168,9
114,3
1.4.96
861,1
404,4
270,3
167,2
113,8
Indexbasis
Juni
1939
August
1957
Oktober
1966
April
1977
Oktober
1988
=
=
=
=
=
100
100
100
100
100
1.10.96
857,2
402,5
269,0
166,4
113,3
1.4.97
847,4
397,9
266,0
164,5
112,0
1.10.97
845,0
396,8
265,2
164,1
111,7
1.4.98
843,8
396,2
264,8
163,8
111,5
Indexbasis
Juni
1939
August
1957
Oktober
1966
April
1977
Oktober
1988
April
1998
=
=
=
=
=
=
100
100
100
100
100
100
1.10.98
842,9
395,8
264,6
163,7
111,4
99,9
1.4.99
854,4
401,2
268,2
165,9
112,9
101,3
1.4.00
887,1
416,5
278,4
172,2
117,2
105,1
1.4.01
929,3
436,3
291,7
180,4
122,8
110,1
Indexbasis
Juni
1939
August
1957
Oktober
1966
April
1977
Oktober
1988
April
1998
April
2005
=
=
=
=
=
=
=
1.4.02
1.4.03
1.4.04
100
928,4
899,2
907,6
100
435,9
422,2
426,1
100
291,4
282,2
284,9
100
180,2
174,6
176,2
100
122,7
118,8
119,9
100
110,0
106,6
107,6
100
Indexbasis
Juni
1939
August
1957
Oktober
1966
April
1977
Oktober
1988
April
1998
April
2005
=
=
=
=
=
=
=
100
100
100
100
100
100
100
1.4.07
987,4
463,6
309,9
191,7
130,5
117,0
106,2
1.4.05
929,5
436,4
291,7
180,5
122,8
110,2
100,0
Gebäudekosten - Kubikmeterpreise
beträgt am 1. April 2007
beträgt am 1. April 2006
beträgt am 1. April 2005
1.4.06
944,5
443,5
296,5
183,4
124,8
111,9
101,6
(SIA 4161)
CHF 618,00
CHF 591,03
CHF 581,54
Statistisches Amt der Stadt Zürich 044 250 48 09
1
Gebäudevolumen (GV) des Zürcher Indexhauses
gemäss SIA 416 = 14 767m3
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Die Hunziker Baumanagement AG, ein Unternehmen der Hunziker-Gruppe,
realisiert als Totalunternehmer Objekte vom Projektmanagement bis zur
schlüsselfertigen Übergabe von Wohn- und Geschäftshäuser.
Der Geschäftsbereich Infrastruktur der BLS AG betreibt ein
Bahnnetz von rund 440 Kilometern. Unser Ressort Immobilien Kommerz bewirtschaftet die Immobilien der BLS AG in
6 Kantonen.
Leiter/in Liegenschaftsportfeuille
Ihre Aufgaben: Als Leiter/in des Bereichs bewirtschaften und
entwickeln Sie das Liegenschaftsportfeuille der Unternehmung
aktiv nach betriebs- und marktwirtschaftlichen Kriterien und
führen die 6 direkt unterstellten Mitarbeitenden. Zudem erstellen und beurteilen Sie Studien, Konzepte sowie Bauprojekte und
vertreten die BLS AG als Haus- und Landbesitzerin.
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Arbeitsort ist Burgdorf.
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BLS AG
Abteilung Personal, Junior Business Team, Sandrine Juon,
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Hanspeter Lehmann, Tel. 058 327 31 31
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Immobilienbewirtschaftung
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und Hauswarten und vermieten selbständig Neubauten und frei werdende Wohnungen.
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Aus- und Weiterbildung
Interview
«Wir sind der Platzhirsch»
Ivo Cathomen
Marcel Hug hat Anfang März die Führung der SVIT Swiss Real Estate School
übernommen. Im Interview mit der immobilia berichtet er über seine ersten
Eindrücke, seine Ziele und seine ausserberufliche Tätigkeit als Fussballschiedsrichter.
her. Allerdings ist auch das Volumen etwa
sechsmal grösser.
Wie fällt der Rückblick auf den ersten
Monat aus?
Der erste Eindruck ist, dass ich von allen
sehr offen empfangen worden bin. Es ist
spürbar, dass man gemeinsam etwas erreichen will. Ich kann jederzeit auf die Leute zugehen. Das stimmt mich sehr positiv. Dass es
durchaus Baustellen gibt, ist absolut normal.
Ist das allgemein in der Erwachsenenbildung so?
Die Erwachsenenbildung ist im Umbruch.
Wir müssen uns daher mit Blick auf die
Entwicklung bei den Fachhochschulen gut
überlegen, wie wir unsere Ausbildung gestalten wollen. Die Verbandsschulen müssen aufpassen, dass sie nicht ins Hintertreffen geraten und das Heft nicht aus der
Hand geben.
Können Sie unseren Lesern Ihren Werdegang schildern?
Marcel Hug: Ich komme ursprünglich aus
der Bildung. Ich habe Betriebswirtschaft
studiert und dann einige Jahre als Handelslehrer gearbeitet. Vor rund fünf Jahren habe
ich mich dann beruflich neu orientiert und
zum Schweizerischen Treuhänder-Verband
STV gewechselt. Dort war ich verantwortlich für die Lehrgangsgestaltung und die Seminare – ganz ähnlich wie hier, aber in
kleineren Dimensionen. Daneben engagiere
ich mich seit nunmehr zwanzig Jahren intensiv als Schiedsrichter beziehungsweise
seit einigen Jahren als Mitglied der Schiedsrichterkommission. Als Referee habe ich
zuletzt Spiele in der heutigen Challenge
League gepfiffen.
Wo sind die Parallelen und Unterschiede
im Vergleich zwischen der STV- und der
SVIT-Schule?
Gleich ist, dass es sich bei beiden um Verbandsschulen handelt – mit allen Vorteilen.
Man ist in einen Verband eingebettet, profitiert von dessen Know-how und wird durch
den Verband legitimiert. Daneben spüre ich
eine grosse Unterstützung in der täglichen
Arbeit. Die Unterschiede liegen vor allem
bei den Inhalten. Bezüglich Abläufen, Unterlagen und Auftritt ist man beim SVIT weiter.
Ganz allgemein ist die Professionalität hö-
Zu den Fachhochschulen besteht aber
nicht nur ein Konkurrenzverhältnis. Wo
sind die besonderen Herausforderungen
in diesem Markt?
Das ist richtig. Je nach Stufe arbeiten Branchenverbände auch eng mit den Fachhochschulen zusammen. Eine der Herausforderungen der Branchenverbände ist es, die
Ausbildung und gleichzeitig auch die Prüfungen im Auge zu behalten. Die Prüfungskommission kann die Ausbildung nicht vernachlässigen, genauso wenig wie die Ausbildungsanbieter die Prüfung ausblenden
können. Hier liegt noch Potenzial. Wird mit
dieser Schnittstelle nicht sorgsam umgegangen, kann eine Ausbildung plötzlich unattraktiv werden, weil die Durchfallsquoten
sehr hoch sind oder weil Absolventen in die
Wirtschaft entlassen werden, die nicht das
nötige Rüstzeug für die Praxis haben.
Nehmen wir als Beispiel die Absolventen
der kaufmännischen Grundbildung. Alle
Abgänger sehen sich unmittelbar nach
dem Lehrabschluss bereits nach Weiterbildungsmöglichkeiten um. Wenn dann ein
Berufsverband nicht die nötigen Weiterbildungsmöglichkeiten anbietet und vielleicht
nur einseitig auf die oberste Diplomstufe
schielt, verliert man ganz viele junge Leute, die sich für ihre Weiterbildung den
Fachhochschulen zuwenden oder den Beruf sogar verlassen.
immobilia April 2008
45
Aus- und Weiterbildung
Ist dieser Link zwischen Ausbildung und
Prüfung beim SVIT nicht optimal?
Er ist gut, aber es gibt immer Potenzial für
Verbesserungen. Wenn man die Schule von
der Prüfung trennt, hat man die Schnittstelle automatisch. Man muss dann schauen, dass man sie effizient gestaltet.
Ist der Link zwischen Ausbildung und
Prüfung ein eigentlicher Schlüsselfaktor
für den Erfolg einer Schule?
Es ist einer der Schlüsselfaktoren. Wir würden uns einer Illusion hingeben, wenn wir
annehmen würden, dass die Auszubildenden
zu uns kommen, weil sie etwas lernen wollen. Die meisten wollen die Prüfung bestehen. Damit ist für mich klar, dass der Unterricht eine hohe Qualität haben muss. Es muss
sich herumsprechen, dass das Angebot gut
ist. Auch zu grosse Prüfungsnähe kann gefährlich sein. Wenn man die Trennung macht,
muss man sie sauber durchziehen.
Der SVIT ist in einer sehr guten Ausgangslage, ist der Verband doch vom BBT als
prüfender Verband anerkannt. Anderseits
herrschte innerhalb der Immobilienwirtschaft ein Ausbildungsnachholbedarf.
Das zeigt das grosse Potenzial des SVIT. Es
zieht aber auch neue Player an. Darum
müssen wir schauen, dass wir den Lead
behalten, den grössten Teil der Auszubildenden anziehen und die anderen nur Nischenanbieter bleiben.
Wie schätzen Sie die Marktstellung zu
den Konkurrenten ein?
Wir sind der grösste Anbieter am Markt –
sozusagen der Platzhirsch. Dementsprechend haben wir eine Legitimation und
auch einen guten Ruf. Weil wir aber gross
sind, benötigen wir eine gewisse Einheitlichkeit und können nicht auf jedes Bedürfnis
eingehen. Das bietet Raum für andere, kleinere Anbieter. Wir müssen also zusehen, dass
wir unseren Marktanteil festigen können.
Praxisbezug ist immer ein Argument zugunsten der Schule des Branchenverbandes. Ist das auch weiterhin so?
In der Berufsbildung ist dies das schlagende Argument überhaupt. Wir sind an der
Quelle, am Puls der Zeit. Die Formalisierung der Bildung in Lehrgängen gilt es zu
pflegen. Dagegen stört mich ein wenig,
dass viele Berufsleute, die in der Praxis
gross geworden sind, aber über kein Diplom verfügen, keine formale Anerkennung
für ihre Erfahrung erhalten. Das BBT ist
46 immobilia April 2008
nun dabei, im Rahmen des so genannten
Kopenhagen-Prozesses ein entsprechendes Punktesystem auszuarbeiten.
Ist es ein Manko der Aus- und Weiterbildung in der Immobilienwirtschaft, dass
es auf Hochschulstufe kein Studium und
keinen Lehrstuhl gibt?
Das kann ein Manko sein, wenn wir den
Stoff für diese Stufe haben und wenn die
Absolventen von den Unternehmen nachgefragt werden. Dann sprechen wir aber
nicht mehr von der Berufsbildung, sondern
von einem eigentlichen Studium. Der SVIT
hat sich bereits dahingehend ausgesprochen und wird – die Verabschiedung an einer ausserordentlichen Generalversammlung der SVIT-Schule vorausgesetzt – zusammen mit einer Fachhochschule ein Institut
gründen. Die Wahl zugunsten einer Fachhochschule und nicht einer Universität finde
ich sinnvoll. Wir haben ja bereits ein Angebot mit Masterstudiengang. Es ist nur logisch,
dass nun auch ein eigenes Institut folgt.
Sie sprechen den Masterstudiengang an.
In den letzten Jahren war ein eigentlicher
«Hype» in den Masterstudiengängen. Hat
sich die Situation wieder etwas beruhigt?
Ich würde nicht so weit gehen und von
einem Hype sprechen. Es braucht ja auch
Leute, die diese neuen Angebote nutzen.
Man wird der Sache nicht gerecht, wenn
man diesen Absolventen vorhalten würde,
sie seien einem Hype aufgesessen. Es sind
neue Bildungsgefässe entstanden, die
neue Bedürfnisse befriedigen. Wir sind in
der glücklichen Lage, dass wir alle Ausbildungsstufen abdecken. Unser Master ist
eine logische Fortsetzung der darunter liegenden Stufen. Andere Berufsgattungen
haben das Problem, dass oberhalb des Diploms kein Angebot mehr existiert. Dort
springen Fachhochschulen in die Bresche
und entwickeln ein Masterangebot ausserhalb der Branchenstrukturen und mit einer
internationalen Anerkennung.
Wohin gehen die Bedürfnisse?
Wir müssen unbedingt darauf achten, dass
wir mit unseren Angeboten auf den verschiedenen Stufen die Bedürfnisse von Unternehmen und Auszubildenden abdecken.
Können Sie sagen, wo die künftigen
strategischen Schwerpunkte der Schule
sind?
«Bildung21» ist noch nicht verdaut und bedarf weiterer Umsetzungsschritte und einer
Optimierung. Der zweite Schwerpunkt ist
das Angebot in der Romandie. Von Seiten
des SVIT gibt es ausser Seminaren bisher
kein Bildungsangebot.
Wir haben darum einen entsprechenden
Auftrag des Verbandes erhalten. Der dritte
Punkt, wo es noch Potenzial gibt, ist das
«Property Accounting». Das wird von den
grösseren Immobilienunternehmen immer
wieder gefordert. Das sind die Vorgaben,
die ich vom Verwaltungsrat erhalten habe.
Es braucht also den Spagat zwischen
Konsolidierung und Weiterentwicklung.
Das ist so. Es gibt Neuerungen, die allseits
auf Zustimmung stossen. Nehmen wir als
Beispiel die nicht optimale heutige Informatikinfrastruktur. Ich habe mir vorgenommen, dieses Projekt in zwei Jahren abgeschlossen zu haben. Das ist natürlich kein
grosser Wurf. Eine zeitgemässe Infrastruktur wird aber die Abläufe vereinfachen und
die Arbeit erleichtern.
Wo sind sonst noch Baustellen?
Wenn man die Rahmenbedingungen der
Schule anschaut, ist die Struktur des Verbandes sicherlich nicht optimal. Hier
könnte man durchaus noch einen Schritt
weiterkommen und die Schlagkraft erhöhen, wenn man die Strukturen den heutigen Bedürfnissen anpassen würde. Das
wird von der Verbandspitze aber bekanntlich auch thematisiert. Ein weiterer Punkt
sind die Klassengrössen mit teilweise über
hundert Teilnehmern.
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Das ist der Qualität nicht dienlich. Eine Verkleinerung der Klassen senkt aber auch
den Deckungsbeitrag. Damit rückt die Frage ins Zentrum, ob eine Verbandsschule
den Verband mitfinanzieren muss. Eigentlich müssten die Gewinne in die Aus- und
Weiterbildung reinvestiert werden.
Dazu kommen politische Ziele, wie beispielsweise bei der Schule in der Romandie.
Das ist auch richtig und gut. Wir sind zwar
ein Unternehmen, das rentieren muss.
Aber wir sind auch eine Verbandsschule,
die sich um die Interessen des Verbandes
kümmern soll. Auch diese politischen Ziele
gilt es umzusetzen.
Wo haben Sie sich Ihre persönlichen
Ziele gesetzt?
Für mich gibt es zwei wichtige Punkte. Ich
will
erstens 190
einenxguten
Job machen
und
Format
65 mm,
4f
zweitens eine grosse Arbeitszufriedenheit
der Mitarbeitenden anstreben.
In einem demokratisch organisierten
Verband mit Mitgliederorganisationen
braucht alles etwas mehr Zeit, Überzeugungskraft und Geduld. Ist das kein
Nachteil?
Die Verbandsstruktur kann sogar ein Vorteil sein. Sie ist auf jeden Fall eine Herausforderung. Man muss sich die Meinungen der anderen anhören. Dann entscheidet und handelt man gemeinsam.
Natürlich kann man es nie allen recht
machen.
Ganz anders als auf dem Spielfeld, dort
entscheidet der Schiedsrichter allein.
Das hat durchaus seinen Reiz. Man muss
auch dort durch Leistung überzeugen, aber
innert kürzester Zeit Entscheidungen fällen und zu eventuellen Fehlentscheiden
stehen können.
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Ist es eine Charakterfrage, eine oft ungeliebte Position zu besetzen?
Das werde ich ab und zu gefragt. Man
muss der Überzeugung sein, dass man
mit seiner Präsenz und seinen Entscheidungen einen Beitrag zu einem guten
und fairen Spiel leistet. Ich konnte zuhause nach dem Spiel immer mit meinem
Tenue auch die Schimpfwörter und Verwünschungen ablegen. Es ist hilfreich,
seine Lehren auch aus unfairer Kritik zu
ziehen.
Aber es braucht oft eine dicke Haut.
Die dicke Haut hilft, aber sie darf nicht zu
dick werden. Man muss herausfiltern können, welche Kritik gerechtfertigt ist. Ich
habe persönlich sehr von der Aufgabe profitiert.
Was konnten Sie ins Berufliche an Lehren mitnehmen?
Es gibt nicht nur weiss und schwarz, es
gibt auch Zwischentöne. Ausserdem kann
man die Wahrheit nicht pachten. Darum
gibt es im normalen Leben auch keine einfachen Lösungen.
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immobilia April 2008
47
Aus- und Weiterbildung
Schweizerische Fachprüfungskommission der Immobilienwirtschaft
Erweiterter Auftritt
im Internet
Jürg Müller, Präsident SFPKIW
Die Prüfungen 2007 sind Geschichte. Für die diesjährigen Durchführungen
haben die Vorbereitungen zwar begonnen, noch herrscht im Sekretariat der
SFPKIW aber keine allzu grosse Hektik. Der ideale Zeitpunkt also, um prüfungsunabhängige Pendenzen in Angriff zu nehmen, zum Beispiel ein weiterer Ausbau unseres Auftritts im Internet.
Der Ruf eines Unternehmens wird von zahlreichen Faktoren bestimmt, nicht zuletzt
spielt im Zeitalter der Technologie aber wohl
der Auftritt im Netz und die Gestaltung der
Website eine zunehmend wichtige Rolle.
Dieser Tatsache können und wollen auch wir
uns von der Schweizerischen Fachprüfungskommission nicht verschliessen.
dat oder als Experte. Weiter sind hier die
Prüfungspläne, die Bestimmungen zu den an
unseren Prüfungen zugelassenen Hilfsmitteln oder Taschenrechner etc. aufgeschaltet.
Für alle Fragen rund um unsere Prüfungen
sind Sie bei unserem Sekretariat an der richtigen Adresse – in der Rubrik «Kontakte»
finden Sie die entsprechenden Koordinaten.
Am Herzen liegt uns dabei insbesondere
die Information unserer Kandidatinnen und
Kandidaten zu den Prüfungen. Dies ist Aufgabe der jeweiligen Prüfungskommission
respektive deren Sekretariat, und genau für
sie haben wir die Plattform im Internet ausgebaut.
Seit dem 1. Januar 2007 hat bekanntlich
jede Prüfung ihre eigene Prüfungskommission. Um einerseits dem wachsenden Bedürfnis der Kandidaten nach Informationen
zu ihrer Prüfung gerecht zu werden, und
andererseits den Prüfungskommissionen
die Möglichkeit zu geben, ihre Beschlüsse
und weitere wichtige Aspekte zur Prüfung
an die Kandidaten weiterzugeben, haben
wir wie eingangs erwähnt die Seiten der
Prüfungskommissionen erweitert und in die
Rubriken Aktuell, Prüfungskommission, Termine 2009 und Archiv aufgeteilt.
Zunächst nun aber zum Altbekannten und
Bewährten: Erreichen kann man uns via
www.svit.ch, Unterseite «Bildung/Prüfungen» (vgl. auch immobilia Ausgabe September 2007). Wer den Link www.sfpk.ch wählt,
gelangt direkt auf unsere Seite. Auf den ersten Blick hat sich am Aufbau wenig geändert, nach wie vor gibt es die Sparten Aktuell, SFPKIW, Dokumente und Kontakt.
Die Rubrik «Aktuell» stellt die vorderste
Front dar, dort landet man als Erstes, wenn
man bei uns hereinschaut. Die Seite macht
ihrem Namen insofern alle Ehre, als dass
hier stets die aktuellsten Informationen,
welche das Prüfungswesen im Allgemeinen
betreffen, aufgeschaltet sind. Ebenfalls
werden an dieser Stelle jeweils die Berichte
zu den einzelnen Prüfungen publiziert.
Dem Register «SFPKIW» kann alles rund um
die Organisation der Fachprüfungskommission entnommen werden und unter der
Rubrik «Dokumente» finden sich die Anmeldeformulare für unsere Prüfungen, die Prüfungsordnungen und Wegleitungen, die Basis unserer Prüfung sind und deshalb jedermann kennen muss, der mit einer unserer
Prüfungen beschäftigt ist – sei es als Kandi-
48 immobilia April 2008
Auch bei den Prüfungskommissionen finden
sich unter Aktuell alle Informationen zur Prüfung des laufenden Jahres, also zu derjenigen Durchführung, die als Nächstes bevorsteht. Derzeit sind vor allem Prüfungsdatum
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und -ort und, sofern geplant, der Termin für
die Prüfungsfeier aufgeschaltet. Zudem kann
man auch von hier aus das Anmeldeformular
der entsprechenden Prüfung herunterladen.
Künftig werden dann an dieser Stelle vor
allem die Mitteilungen der Prüfungskommission zu lesen sein, beispielsweise welches
die Schwerpunkte der geplanten Prüfung
sein werden, ob das Thema Mehrwertsteuern Bestandteil der mündlichen Prüfung sein
wird oder ob doch eher generell auf Immobilien bezogene, steuertechnische Fragen zu
erwarten sind. Es ist somit für alle Kandidaten empfehlenswert, sich regelmässig auf
dieser Seite einzuloggen.
Prüfungskommission
Wer genau gehört denn nun eigentlich dieser Prüfungskommission an, welche die inhaltlichen Aspekte der Prüfung bestimmt
und das Bindeglied zu den Experten darstellt? Sie erfahren es, wenn Sie die entsprechende Rubrik anwählen.
Der Bereich «Termine 2009» ist für Daten zu
den Prüfungen im Folgejahr reserviert (sofern solche schon geplant sind). Im Archiv
findet man das Gegenteil, nämlich Berichte,
Statistiken und Informationen zu den Prüfungen vergangener Jahre.
Ausführungen zum Berufsbild, das heisst zu
den Haupttätigkeiten des Bewirtschafters,
Bewerters, Entwicklers oder Vermarkters erhalten Sie, wenn Sie direkt die gewünschte
Aus- und Weiterbildung
Ihre Immobilie
ist mehr wert, als
Vertiefungsrichtung anwählen, diese Rubrik
ersetzt die bisherige Seite «Fachrichtungen».
Sie denken.
Die Mitglieder in unseren Prüfungskommissionen investieren einen wesentlichen Teil
ihres beruflichen Alltages und ihrer Freizeit
in die Interessen der Schweizerischen Fachprüfungskommission.
Folgende Personen stellen sich seit diesem
Jahr neu zur Verfügung und ersetzen dabei
zum Teil langjährige Mitglieder:
–Prüfungskommission Basiskompetenz
Renate Ledermann,
dipl. Immobilien-Treuhänderin
Bern
–Prüfungskommission Immobilien bewerter
Urs Wullschleger
Immobilienschätzer mit eidg. FA
Aarau
–Prüfungskommission Immobilien bewirtschafter
Sandra Gasser
dipl. Immobilien-Treuhänderin
Basel
–Prüfungskommission Immobilien vermarkter
Pascal Stutz
Immobilien-Treuhänder
Zollikerberg
Lassen Sie sich
von uns beraten.
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Unsere Prüfungskommissionen leisten einen entscheidenden Beitrag zur Qualität
der Prüfungen und zum Ansehen unserer
Organisation. Ihnen allen sei an dieser Stelle wieder einmal recht herzlich für ihre
grosse Arbeit gedankt.
Die Prüfungskommission der ImmobilienTreuhänder, zuständig für die im Juni 2009
erstmals nach neuer Prüfungsordnung
stattfindende Höhere Fachprüfung, stellen
wir in einer späteren Ausgabe der Immobilia vor. Die Kommission ist derzeit noch auf
der Suche nach zwei bis drei weiteren Mitgliedern. Eine erste Kommissionssitzung,
die sogenannte Start-up Sitzung, hat unter
der Leitung von Dieter Ruf, dem Präsidenten
der Prüfungskommission Immobilien-Treuhänder, aber bereits stattgefunden.
Abschliessend wünschen wir allen Kandidatinnen und Kandidaten, die in diesem
Jahr eine unserer Prüfungen absolvieren
werden, schon heute viel Erfolg.
Sehen Sie Ihre Immobilie durch unsere Augen. Wir bieten professionelle
Beratung, basierend auf den Daten unseres strategischen Im mobilien-,
Facility- und Flächen-Managements. Dazu gehören Bench marking, Be triebs analyse, Performancemodelle sowie Flächen- und Or ga nisations konzepte. Blicken Sie mit uns durch, optimieren Sie Wert schöpfung und
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Seminarwiederholung am 6. Mai 2008
Professioneller
Immobilienverkauf
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Möchten Sie erfolgreich und professionell Immobilien verkaufen? Dann ist
dieses Seminar die richtige Veranstaltung für Sie.
–Verkauf des marktgerechten Preises
–Den Zögerer überzeugen
–Die Kürzung des Weges zum Notar
Referent ist kein geringerer als Hans J.
Gärtner. Der in Deutschland, Österreich
und in der Schweiz bekannte und erfahrene Verkaufstrainer und Spezialist für
Frage- und Abschlusstechniken für Immobilien-Makler referiert praxisnah über die
Vorgehensweise und Vorteile der GÄRTNER-Strategie.
–Abhebung von den Mitbewerbern
–Unterschied von Anbieten oder Verkaufen
Datum
Dienstag, 6. Mai 2008
8.30 – 17.00 Uhr
Profitieren Sie von diesem Know-how und
verkaufen Sie noch professioneller und erfolgreicher Immobilien.
Arbeitstermin
–Am Telefon zum Arbeitstermin kommen
–Die Macht der professionellen Fragetechnik
–Die wichtigsten Elemente beim Termin
–Ziele beim Arbeitstermin
–Höhere Umschlagsgeschwindigkeit errei chen
Im Immobilienverkauf stellen sich in
der Praxis vor allem folgende Fragen:
–Wie kann ich den echten Käufer vom
blossen Schaulustigen unterscheiden?
–Wie vermeide ich Blindbesichtigungen
mit den falschen Leuten?
–Wie führe ich ein gezieltes, auf den ein zelnen Käufer zugeschnittenes Verkaufs gespräch
–Wie gewinne ich rasch das Vertrauen des
Käufers?
–Wie komme ich schnell und präzise zum
Vertragsabschluss?
–Wie setze ich marktgerechte Verkaufs preise durch?
Antworten zu diesen und weiteren Kernfragen erhalten Sie von Hans J. Gärtner in
diesem Seminar.
Käuferqualifizierung
–Erkennen des echten Käufers
–Thema: wie viel kann der Käufer maximal
bezahlen, was kann ich ihm dafür ver kaufen?
Besichtigung
–Bester Zeitpunkt und Dauer für eine Be sichtigung mit dem Käufer
–Vorbereitung und Ziele der Besichtigung
–Durchführung der auf den Käufern mass geschneiderten Besichtigung
Professioneller Abschluss und
Preisverkauf
–Die Reife des Kunden für den Abschluss
–Strategien und Taktiken für den profes sionellen Abschluss
Ort
Hotel Arte, Olten
Teilnehmergebühr (exkl. MWSt)
CHF 650.– (SVIT-Mitglieder), CHF 810.– (übrige Teilnehmende).
Darin inbegriffen sind Seminarunterlagen,
Pausengetränke und das Mittagessen.
An- bzw. Abmeldekonditionen:
–Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die
Anmeldungen werden in chronologischer
Reihenfolge berücksichtigt.
–Kostenfolge bei Abmeldung: Eine Annul lierung (nur schriftlich) ist bis 14 Tage vor
Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich,
bis 7 Tage vorher wird die Hälfte der Teil nehmergebühr erhoben. Bei Absagen da nach wird die volle Gebühr fällig. Ersatz Teilnehmende werden ohne zusätzliche
Kosten akzeptiert.
–Programmänderungen aus dringendem
Anlass behält sich der Veranstalter vor.
Anmeldetalon:
Zielpublikum
Führungs- und Fachkräfte aus den Bereichen Immobilien-Management, Immobilien-Vermarktung, Immobilien-Bewirtschaftung, Immobilien-Treuhand, Bauherrenberatung und weitere Interessierte.
❑ Ich melde mich definitiv für das Seminar «Professioneller Immobilienverkauf» vom
6. Mai 2008 an:
Referent
Hans J. Gärtner, Gärtner & Gärtner Verkaufstraining und Vertriebskonzeption,
Stuttgart; Der Referent gilt als der Erfinder
des «Arbeitstermins» für Immobilien-Profis.
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–Aufbereitung von Immobilien
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Ab 10. November 2008 bieten HWZ, SVIT
Swiss Real Estate School und DIA (Deutsche Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg) die fünfte Durchführung des
Nachdiplomstudiums «Master of Advanced Studies in Real Estate Management»
an.
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sowohl Interessenten aus der Immobilienals auch aus der Finanzbranche.
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herzlich zu den Info-Anlässen
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❑ Bitte senden Sie mir weitere Informationen über das Nachdiplomstudium Master of Advanced Studies
in Real Estate Management (MREM).
❑ Ich melde mich gerne für den Info-Anlass vom Dienstag, 6. Mai 2008 an.
❑ Ich melde mich gerne für den Info-Anlass vom Mittwoch, 4. Juni 2008 an.
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Stolpersteine bereits im Voraus aus dem Weg räumen. Dazu bekommen Sie
von den drei bekannten Referenten ausführliche Tipps anhand von aktuellen Gerichtsfällen und der geänderten Mietrechtsverordnung.
Das Wichtigste aus dem Programm:
Vertragsparteien
Was heisst Vertragsmehrheit? Was muss
ich beachten, wenn eine Vertragspartei
Aktiengesellschaft ist?
Vertragsgestaltung beim Verkauf:
Due Diligence
Was prüfen wir als Käufer? Worin besteht
das Risiko einer Sicherheitsleistung?
Vertragsverlängerungen:
Möglichkeiten ausschöpfen
Worin unterscheiden sich die Interessen
bei Vermieter und Geschäftsmieter? Option mit Vertragsverlängerung: Was sind die
marktüblichen Bedingungen?
Kündigung durch Mieter/vorzeitige
Rückgabe
Welche Möglichkeiten habe ich bei der Ge-
staltung der Vertragsdauer? Nachmieter:
Wer sucht auf wessen Kosten zu welchem
Mietzins?
Zielpublikum
Geschäftsführer und Inhaber von KMU;
Führungs- und Fachkräfte aus dem Bereich
Immobilienmanagement; Immobilienverwalter; Immobilien-Treuhänder; Immobilien-Berater; Treuhänder und weitere Interessierte.
Referenten
–Hans Bättig, Fürsprecher, advokatur56,
Bern
–Dr. Beat Rohrer, Rechtsanwalt, Rohrer &
Müller, Rechtsanwälte, Zürich, Dozent für
Mietrecht am Lehrgang für Immobilien Treuhänder
–Dr. Armin Zucker, Rechtsanwalt, Meyer
Lustenberger, Präsident des Verbands der
Geschäftsmieter, Zürich
Datum
Dienstag, 10. Juni 2008, 8.30 – 16.30 Uhr
Ort
Hotel Arte, Olten
Teilnehmergebühr (exkl. MWSt)
CHF 720.– (SVIT-Mitglieder), CHF 890.– (übrige Teilnehmende). Darin inbegriffen sind
Seminarunterlagen, Pausengetränke und
das Mittagessen.
An- bzw. Abmeldekonditionen:
–Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die
Anmeldungen werden in chronologischer
Reihenfolge berücksichtigt.
–Kostenfolge bei Abmeldung: Eine Annul lierung (nur schriftlich) ist bis 14 Tage vor
Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich,
bis 7 Tage vorher wird die Hälfte der Teil nehmergebühr erhoben. Bei Absagen da nach wird die volle Gebühr fällig. Ersatz Teilnehmende werden ohne zusätzliche
Kosten akzeptiert.
–Programmänderungen aus dringendem
Anlass behält sich der Veranstalter vor.
Anmeldetalon:
❑ Ich melde mich definitiv für das Seminar «Geschäftsmietverträge» vom
10. Juni 2008 an:
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❏ ja
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immobilia April 2008
53
Verbandsnachrichten
SVIT Solothurn
Eigenheimmesse Solothurn 2008
Jürg Kocher, Präsident SVIT Solothurn
Vom 28. Februar bis zum 2. März 2008 fand im CIS-Sportcenter in Solothurn
zum zweiten Mal die «Eigenheimmesse Solothurn» statt.
Jürg Kocher eröffnet
die Eigenheimmesse
Solothurn 2008
Am Eröffnungstag der Messe fand gleichzeitig auch der erste Mitgliederanlass des
SVIT Solothurn im Jahr 2008 statt. Als Referent konnte Peter Lehmann, Chief Investment Officer bei der Swiss Prime Site SPS,
verpflichtet werden. In seinem Referat berichtete Peter Lehmann über das erfolgreiche Real Estate Investment anhand der
seit Jahren überdurchschnittlich erfolgreich
arbeitenden SPS.
Im Anschluss daran konnten die 30 anwesenden Mitglieder und Sponsoren beim
reichhaltigen Apéro «Networking» betreiben und die Messe besichtigen. Das Label
SVIT war am Messestand der Livit Real Estate Management AG integriert und rundete
die Fachkompetenz erfolgreich ab.
Die nächste Eigenheimmesse findet vom 5.3. bis
8.3.2009 statt.
Auf 2200 Quadratmetern und mit 70 Ausstellern präsentierte die Eigenheimmesse
Solothurn eine breite Palette von Angeboten
rund um das eigene Haus und Wohnkultur.
Ergänzt wurde die Messe mit Sonderschauen sowie einem thematischen Rahmenprogramm. Der SVIT Solothurn war erstmals als
Kompetenzpartner präsent. Jürg Kocher in
seiner Funktion als Präsident des SVIT Solo-
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54 immobilia April 2008
thurn war als Ehrengast geladen und eröffnete die Messe vor 120 geladenen Gästen
aus Politik, Industrie und Wirtschaft mit einer schneidigen und kompetenten Begrüssungsansprache. Während den vier Tagen
besuchten rund 4500 Besucherinnen und
Besucher die Fachmesse und informierten
sich über aktuelle Produkte, Dienstleistungen und Trends.
Der Präsident des SVIT Solothurn,
Jürg Kocher (links), mit Peter Lehmann der SPS
Produkte-News
SIA-Haus in Zürich mit DESAX-Graffitischutz
Die aggressiven Lösungsmittel aus der Spraydose
dringen tief in die poröse Oberfläche ein und verursachen irreparable Schäden. Das Entfernen braucht
Zeit und Erfahrung. Meist ist das Resultat jedoch
unbefriedigend: es bleiben Farbrückstände, die genauso störend sind, wie das ursprüngliche «Werk».
Seit einigen Jahren sind verschiedene Produkte
zum Schutz gegen Graffiti auf dem Markt. Es gibt
die Möglichkeit eines temporären, semipermamenten oder permanenten Schutzes. Einmal geschützt
reinigen Fachkräfte neue Sprayereien während drei
Jahren kostenlos. Professioneller Graffitischutz ist
unsichtbar, hinterlässt auch nach mehrmaligem
Reinigen keine Spuren und unterstützt den Erhalt
eines ansprechenden Äusseren sowie der Wertsicherung Ihrer Immobilien.
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Stahl, wahlweise feuerverzinkt oder pulverbeschichtet. Länge unbeschränkt. Vordächer aus
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nach Kundenwunsch und Plan. Sämtliche RAL Farben stehen zur Verfügung. Flachdachfenster FDF
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immobilia April 2008
55
Produkte-News
Für optimale Wasseraufbereitung
Spitzenposition im Bereich Wasseraufbereitung
Seit 1974, also seit der Einführung der FILADOS-Wasseraufbereitungs-Produktelinie
zeigt der Weg konstant nach oben.
Das Interview wurde mit Christoph Ammann,
Mitglied der Geschäftsleitung, geführt.
FILADOS gibt es eigentlich schon seit 1955. Doch so
richtig in Fahrt gekommen ist die Firma erst 1974
mit dem Engagement in der Wasseraufbereitung.
Wie sieht das Angebot aus?
Unser Angebot ist einerseits auf den HaustechnikSektor ausgerichtet und bietet nachhaltige Lösungen für Einfamilienhaus- wie auch für Mehrfamilienhausbesitzer. Zudem sind in öffentlichen
Bauten und in Verwaltungs- und Bürogebäuden die
entsprechenden Wasserqualitäten für die verschiedensten Anwendungen sicherzustellen. Ein weiterer Bereich, in welchem Wasser gemäss den verschiedensten Ansprüchen aufbereitet werden
muss, stellt die Industrie sowie das Gewerbe dar.
Auch dafür sind wir mit optimalen und pragmatischen Lösungen präsent. Die FILADOS AG bietet in
den genannten und weiteren Spezialbereichen, von
der Beratung über die Planung bis hin zur Ausführung, zusammen mit ihrem konzessionierten Sanitär-Installateur, Gesamtlösungen in der Wasseraufbereitung an. Unabhängig davon, ob es sich um
einen Feinfilter und eine Compact-Wasserenthärtungsanlage für ein Einfamilienhaus oder um ein
komplexes System für einen Produktionsprozess in
industriellen Betrieben handelt.
Beginn eines Projektes an. Wir können dadurch sicherstellen, dass die Lösungen, welche mit unseren
Produkten und Dienstleistungen erarbeitet werden,
üblicherweise ein sehr hohes Mass an Nachhaltigkeit aufweisen. Unsere Kunden wissen, dass die
Investitionskosten dafür auf den ersten Blick eventuell etwas höher sein können. Genauer und auf
längere Frist betrachtet, weisen unsere Gesamtlösungen jedoch meist ein für den Kunden deutlich
optimiertes Kosten-/Nutzen-Verhältnis auf.
Nachhaltigkeit ist ein beliebtes Schlagwort in der heutigen Zeit. Inwiefern kann FILADOS dazu beitragen?
Der nachhaltige Umgang mit den uns zur Verfügung
stehenden Ressourcen hat eine zentrale Rolle in unserem Unternehmen. Wir sehen es als eine der
wichtigsten Aufgaben an, den verantwortungsvollen
Umgang mit dem wertvollen Gut Trinkwasser durch
unsere Produkte und Dienstleistungen zu optimieren. Wir streben im Sinne unserer Kunden langfristige Lösungen an, so dass sie möglichst lange einen Nutzen aus der einst getätigten Investition
erfahren. Mit einer üblicherweise zu erwartenden
Produktlebenszeit zwischen 15 und 25 Jahren, in
Verbindung mit der entsprechenden Pflege und
Wartung der Geräte und Systeme, erreichen wir einen sehr guten Wert. Die ältesten Anlagen, welche
seit deren Inbetriebsetzung immer noch absolut intakt und in Betrieb sind, weisen bereits ein Alter von
35 Jahren auf. So kann es durchaus sein, dass mehrere Generationen von einer FILADOS-Wasseraufbereitungsanlage profitieren können. Das ist gelebte
Nachhaltigkeit.
Über 30 Jahre Erfahrung im Bereich Wasseraufbereitung. Von diesem Know-how können doch sicher
auch die Kunden profitieren?
Das Wasser in unseren Leitungen birgt auch Gefahren, Stichwort Legionellen. Was sagen Sie dazu?
Unsere Erfahrung erlaubt uns eine ganzheitliche
Betrachtung der jeweiligen Aufgabenstellung von
Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass das
Trinkwasser in der Schweiz immer noch eine gute
bis sehr gute Qualität aufweist, auch wenn die Negativschlagzeilen darüber in letzter Zeit zunahmen.
Andererseits ist es schon so, dass aufgrund verschiedenster Faktoren eine Häufung der durch Mikroorganismen verursachten Vorfälle, bzw. deren
Meldungen festzustellen sind. Vielfach sind die
Problemzonen in den hausinternen Installationen
zu suchen. So genannte Toträume in Armaturen,
überdimensionierte Leitungssysteme oder spezielle unvorteilhafte Betriebsbedingungen können
Gründe für Verkeimungen sein. Wichtig ist dabei
auch, die Betriebstemperatur des Wassererwärmers zu beachten. Von Legionellen befallene Systeme behandeln wir spezifisch, auch hier ist die
eingangs erwähnte gesamtheitliche Betrachtung
der Sachlage wichtig, was uns und somit unseren
Kunden sicherlich einen zusätzlichen Vorteil verschafft.
Weitere Informationen
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Produkte-News
Silverstar TRIII von Glas Trösch
Klimafreundliches Glas
Glas Trösch stellt mit SILVERSTAR TRIII ein
neu entwickeltes 3fach-Isolierglas vor, das
auf Basis 50-jähriger Erfahrung entstand
und das neue Massstäbe in der Wärmedämmung von Gebäudehüllen setzt. Ein
Beitrag zum Klimaschutz. Und zu mehr
Wohnkomfort.
Schritt von der 2fach- zur 3fach-Isolierverglasung
lohnt sich. SILVERSTAR TRIII minimiert durch die
3fache Isolierverglasung den Energieverbrauch und
den Schadstoffausstoss um 45 bis 55 Prozent.
Gleichzeitig wird Wärme um 80 bis 120 Prozent
besser gespeichert.
Der Klimawandel ist Realität. Die aktuellen Diskussionen haben viele Menschen verunsichert:
Was können wir tun? Gemäss EnegieSchweiz wird
fast die Hälfte des schweizerischen Energiebedarfs für den Bau und den Betrieb von Gebäuden
aufgewendet. Eine bessere Wärmedämmung ist
eine effiziente und rasch wirkende Massnahme
zur Verringerung des Energieverbrauchs und damit zur Reduktion des CO2-Ausstosses.
Damit gibt Glas Trösch Architekten, Bauherren und
Investoren ein wirkungsvolles «Klimaprodukt» in
die Hand, das bereits heute kommende Standards
erfüllt: Der Wärmedurchgangskoeffizient («U-Wert»;
siehe Erklärung am Schluss), der den Wärmeverlust
angibt und somit möglichst tief sein sollte, liegt bei
SILVERSTAR TRIII je nach Ausführung bei 0,5 oder
0,6 W/m2K. So erfüllt das 3fach-Isolierglas den
MINERGIE®-Standard für Fenster, der einen U-Wert
von maximal 0,7 W/m2K für das Glas vorschreibt,
gut bis sehr gut. Besonders vorteilhaft wirkt sich
der Einsatz von SILVERSTAR TRIII vor allem auch im
Renovationsbereich aus. Werden in einem Einfamilienhaus mit 40 Quadratmetern Glasf0läche konventionelle 2fach-Isoliergläser ersetzt, lassen sich jährlich rund 1050 Liter Heizöl einsparen. Das schont
nicht nur das Budget, sondern auch die Umwelt.
Als führendes Schweizer Unternehmen in der
Entwicklung und Herstellung von Glasanwendungen trägt Glas Trösch eine besondere Verantwortung und nimmt diese auch wahr: Vor über 50
Jahren wurden die ersten Isoliergläser entwickelt
und produziert. Vor 20 Jahren hat die Zukunft der
modernen Isolierverglasungen mit der Inbetriebnahme einer Magnetron-Beschichtungsanlage in
Bützberg begonnen. Diese Technologie erlaubt
es, die Glasfläche mit hauchdünnen Nanobeschichtungen zu versehen, die für das Auge unsichtbar die Eigenschaften von Glas entscheidend
verändern. Basierend auf langjährigen Erfahrungen hat Glas Trösch nun SILVERSTAR TRIII entwickelt, ein neues 3faches Isolierglas. Als eigentliches «Klimaprodukt» wird es einen echten
Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Moderne Architektur und Klimaschutz –
kein Widerspruch
Grosszügige Verglasungen sind das Merkmal moderner Architektur. Denn raumhohe Glasfronten
bringen Licht und Ambiente ins Innere. Dabei ist der
Einsatz von modernen Isoliergläsern, die eine hohe
Wärmedämmung der Gebäudehülle bieten, unerlässlich. Die Wärmedämmung wird durch SILVERSTAR TRIII nun nochmals deutlich verbessert. Der
Wirkungsvolles «Klimaprodukt»
Längst nicht jede Investition zur Verringerung des
Energieverbrauchs ist auch nachhaltig. Oft beinhalten Produkte grosse Mengen der so genannten
«grauen Energie», also jener Energie, die für Gewinnung, Produktion, Transport, Montage oder andere
Prozesse aufgewendet wird. Und nicht selten übertrifft die graue Energie die zu erwartenden Einsparungen! Nicht so bei SILVERSTAR TRIII: Der Mehraufwand an grauer Energie ist verschwindend klein
zum Energiesparpotenzial während der Lebensdauer von mehreren Jahrzehnten. Zudem ist Glas rezyklierbar und ein Grossteil der gebundenen Energie
lässt sich wieder zurückgewinnen.
Für Klima und erhöhten Wohnkomfort
Die 3fach-Isolierverglasung SILVERSTAR TRIII
bringt nicht nur ökologische Vorteile mit sich,
sondern verhilft auch zu mehr Wohnqualität. Die
Behaglichkeit eines Raumes hängt nicht nur von
der Lufttemperatur, sondern massgeblich auch
von den Temperaturen der Wände, des Bodens
und der Decke ab. Je weniger diese Temperaturen
von der Raumlufttemperatur abweichen, desto
höher ist die Behaglichkeit. Die hervorragende
Wärmedämmung von SILVERSTAR TRIII bewirkt
selbst bei tiefen Temperaturen eine hohe Temperatur auf der inneren Glasoberfläche. Dies erhöht
den Wohnkomfort spürbar. Dieser SILVERSTAR
TRIII-Effekt erlaubt zusätzlich eine Verringerung
der Raumtemperatur von 1 bis 2 Grad ohne Behaglichkeitsverlust. So lässt sich noch mehr Energie sparen.
Zudem lässt sich SILVERSTAR TRIII mit verschiedenen Zusatzoptionen ausrüsten, beispielsweise
für einen verbesserten Lärmschutz. In einer Welt,
die immer lauter wird, kann das neue Glas hier
höchsten Ansprüchen gerecht werden. Bereits
eine Verringerung von 10 Dezibel wird als Halbierung der Lautstärke wahrgenommen. Das 3fachIsolierglas erreicht bereits in der Standardausführung eine Reduktion um 33 Dezibel. Dieser
Wert kann bei Bedarf auf bis zu 50 Dezibel erhöht
werden.
Der Klimawandel ist Realität. Und das 3fach-Isolierglas SILVERSTAR TRIII von Glas Trösch stellt eine
gute und einfach umsetzbare Möglichkeit dar, Energie einzusparen und somit klimafreundlich zu
handeln.
Zum Wärmedurchgangskoeffizient
(«U-Wert»)
Der Wärmedurchgangskoeffizient gibt den Wärmeverlust von Bauteilen an. Bei einem U-Wert
von 1 W/m2K liegt der Wärmeverlust bei 1 Watt
(W) pro Quadratmeter (m 2) bei einer Temperaturdifferenz von 1 Kelvin. Für eine Fläche von 10 m 2
und einer Temperaturdifferenz von 25 K (aussen
–5 °C, innen 20 °C) ergibt das 1 (W) × 10 (m 2) × 25
(K) = 250 W verlorene Wärmeleistung. Damit die
Innentemperatur gehalten werden kann, muss
diese Leistung wieder durch die Heizungsanlage
erzeugt werden.
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Grosszügige Verglasungen sind das Merkmal moderner Architektur. Bei diesem Mehrfamilienhaus
in Bern setzte Architekt Frank Geiser auf das neue 3fach-Isolierglas SILVERSTAR TRIII. Damit erfüllt
das Gebäude nicht nur höchste Energiestandards, sondern bietet einen enormen Wohnkomfort.
Ort: Mehrfamilienhaus Bellevuestrasse, Bern; Foto: Sacha Geiser
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immobilia April 2008
57
Produkte-News
Erste MINERGIE Aluminium Haustüre der Schweiz
Hohe Wärmedämmung und elegante Innenoptik. Als erste Aluminium Haustüre entspricht die Serie TopPrestige Plus von Hörmann dem MINERGIE Modul für Türen. Die
neuen Modelle verfügen über bis zu 50 Prozent höhere Wärmedämmwerte im Ver­gleich
zu herkömmlichen Aluminium-Konstruktionen und – jetzt neu – eine flügelüberdeckende Innenseite.
henden Seitenteilen und Oberlichtern lieferbar und
optional mit abgerundetem Blendrahmen erhältlich. Serienmässig verfügen die Haustüren unter
anderem über Fünffach-Verriegelung, Schutzrosetten mit Aufbohrschutz sowie Verbundsicherheits-
glas für höchsten Einbruchschutz. Neben der umfassenden Sicherheits-Grundausstattung bietet
Hörmann ein interessantes Paket an Extras. So zum
Beispiel ein neuer, im Türblatt integrierter Fingerleser für komfortables Öffnen per Fingerabdruck.
Hörmann hat sein Haustürenprogramm hinsichtlich
ansprechendem Design und verbesserter Wärmedämmung weiter optimiert. Bei der bekannten Serie TopPrestige wird das Haustürflügelprofil vom
Füllungsmotiv aussen völlig überdeckt und erhält
so eine besonders exklusive Optik. Nun hat Hörmann diese flügelüberdeckende Füllung für seine
neue TopPrestige Plus-Serie auch auf die Innenseite der Tür übertragen. Dadurch ist auch im
Wohnbereich kein Flügelprofil sichtbar. Die Tür
beeindruckt durch ihre grosszügige Flächengestaltung und Eleganz – von aussen wie von innen.
Ergänzt wird das hochwertige Erscheinungsbild
durch sehr schlanke Rollenbänder. Ein weiteres
Argument für die neue Haustürenserie liefert
Hörmann mit der um bis zu 50 Prozent gestiegenen Wärmedämmung im Vergleich zu herkömmlichen Alu-Konstruktionen. Sie wird durch die stärkere Paneelfüllung und zusätzlich durch das
serienmässige Dreifach-Wärmeschutzglas erreicht.
Damit eignen sich TopPrestige Plus-Türen besonders für Niedrigenergie-Häuser und entspricht dem
MINERGIE Modul für Türen. Schlagregendichtheit
nach EN 12208, Luftdurchlässigkeit nach EN 12207,
Widerstandsfähigkeit nach EN 12210 (Ud-Werte ab
1.0 W/m2K) sind weitere überzeugende Eigenschaften der TopPrestige Plus-Serie. Die hochwertigen Haustüren der neuen Serie sind mit festste-
Wie viel «AFG» steckt in Ihrem Haus?
Es ist durchaus möglich, dass auch Ihre Liegenschaft Komponenten der AFG ArboniaForster-Holding AG enthält. Hinter dem führenden, international tätigen Bauausrüster
und Technologiekonzern mit Sitz in Arbon
TG stehen bekannte Marken wie Arbonia,
Forster, Miele Die Küche, Piatti, EgoKiefer
und RWD Schlatter.
AFG: Wohnqualität…
Die AFG Arbonia-Forster-Holding AG verfügt über
fünf Divisionen: Heiztechnik und Sanitär, Küchen
und Kühlen, Fenster und Türen, Stahltechnik, Oberflächentechnolgie. Mit den Marken Arbonia, Kermi,
Prolux, ASCO Swiss und Aqualux gehört die Division
Heiztechnik und Sanitär zu den führenden Anbietern von Radiatoren, Bodenheizungssystemen,
Wellness-, Dusch- und Bad-Infrastruktur sowie weiteren Sanitär-Produkten. Die Division Küchen und
Kühlen umfasst die Marken Forster Küchen, Forster
Kühlen, Miele Die Küche und Piatti. Piatti und
Forster Küchen sind die grössten Küchenhersteller
der Schweiz. Miele Die Küche ist international in
rund 50 Ländern vertreten. Mit EgoKiefer und RWD
Schlatter ist die AFG schweizerischer Marktleader
im Bereich Fenster und Türen. Slovaktual ist der
führende Anbieter von Fenstern in der Slowakei.
... und Spitzentechnologie
Die Profile von Forster Stahltechnik (Division Stahltechnik) sind international gefragt, zum Beispiel für
die Neue Messe Stuttgart (die grösste Baustelle
Deutschlands), für den Torre Espacio (mit 223 m
58 immobilia April 2008
Höhe das viertgrösste Gebäude Spaniens), für die
Oper von Valencia und den «Mediacomplex» in
Barcelona. Die Division Oberlächentechnologie mit
STI | Hartchrom, Steinach SG, ist unbestrittener
Weltmarkt- und Technologieführer in der technischen Oberflächenbeschichtung: Walzen für die
Druck- und Papierindustrie, Kolben für die Automobil- und Schifffahrtsindustrie, Spezialteile für die
Luftfahrtindustrie – und neu auch Hochdruck-Betonförderrohre und Hydraulikteile für Baumaschinen.
AFG: weiterhin auf Erfolgskurs
Im Geschäftsjahr 2007 hat die AFG Arbonia-ForsterHolding AG mit rund 6000 Beschäftigten einen Umsatz von CHF 1471.5 Mio. und ein Betriebsergebnis
vor Zinsen und Steuern (EBIT) von CHF 95.5 Mio.
erzielt.
Die Küche als
attraktiver
Lebensraum: Dafür
sorgen die
AFG-Marken Forster
Küchen und Kühlen,
Miele Die Küche
(Bild) und Piatti
Küchen.
Produkte-News
Einladung zur Präsentation
Roadshow der Immobiliensoftware QUORUM
Quorum Software AG bietet den Kunden eine qualitativ hoch stehende Kundenbetreuung an. Der
HelpDesk ist täglich durch einen erfahrenen Projektleiter besetzt. Jede Anfrage wird im Ticketsystem Quorum On Line erfasst und verwaltet. So
können unsere Kunde den Stand ihrer Anfragen jederzeit abrufen.
Möchten Sie mehr über QUORUM erfahren? Gerne
zeigen wir Ihnen unsere Lösung an den Roadshows
oder an einer persönlichen Präsentation.
Themen der Präsentation
• Präsentation der Firma Quorum Software AG
• Vorführung von Software QUORUM
- Verwaltung
- Stockwerkeigentümer
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• Apèro
Quorum Software AG konzentriert sich ausschliesslich auf die Entwicklung und die
Betreuung der Gesamtlösung QUORUM für
die Immobilienbranche.
QUORUM ist sehr benutzerfreundlich und bietet
eine hohe Stabilität. Sämtliche Auswertungen sind
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Identity angepasst werden. Dadurch können mit
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übertroffen werden.
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dem modularen Aufbau ist QUORUM die optimale
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die Mehrsprachigkeit und die umgesetzten kantonalen Unterschiede ist QUORUM gesamtschweizerisch einsetzbar.
Aufgrund unserer langfristigen Personalstrategie
sind unsere hoch qualifizierten Mitarbeiter motiviert und greifen auf ein breites Fachwissen zurück.
Dadurch darf Quorum Software AG eine sehr hohe
Kundenzufriedenheit ausweisen. Eine bessere Werbung, als die der eigenen Kunden kann man sich
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Dienstag, 20. Mai 2008
Dienstag, 17. Juni 2008
Dienstag, 24. Juni 2008
Donnerstag, 11. September 2008
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59
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