Remscheid, September 2016 Hundebestandsaufnahme im

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Remscheid, September 2016 Hundebestandsaufnahme im
Der Oberbürgermeister • 42849 Remscheid • FD 1.21.1
An alle Remscheider Haushalte
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Bitte aufmerksam lesen!
Remscheid, September 2016
Hundebestandsaufnahme im Stadtgebiet Remscheid
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Remscheid führt eine Hundebestandsaufnahme durch. Ziel ist die Erfassung nicht
zur Steuer angemeldeter Hunde. Leider musste in der Vergangenheit immer wieder
festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter ihre Hunde zur Zahlung der Hundesteuer
angemeldet haben.
Diese Maßnahme dient der Steuergerechtigkeit und dürfte auch im Sinne der vielen
Hundehalter sein, deren Hunde korrekt versteuert sind.
Ist Ihre Hundehaltung bereits ordnungsgemäß gemeldet, brauchen Sie die weiteren
Hinweise nicht beachten. Die Angelegenheit ist für Sie erledigt.
Nach § 8 Absatz 1 der Hundesteuersatzung der Stadt Remscheid ist der Hundehalter
verpflichtet, jeden Hund innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt bzw.
Zuzug aus einer anderen Gemeinde bei der Stadtverwaltung anzumelden.
Sollten Sie einen oder mehrere Hunde halten und bislang keine Anmeldung aller Hunde zur
Hundesteuer vorgenommen haben, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich nachzuholen.
Füllen Sie hierzu bitte den umseitig abgedruckten Anmeldebogen aus und senden ihn
umgehend an die Stadt Remscheid, Fachdienst Steuern und Finanzbuchhaltung.
Die Stadt Remscheid behält sich vor, diese Bestandserhebung durch örtliche Kontrollen zu
überprüfen. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass die verspätete oder unterlassene
Anmeldung eines Hundes als Ordnungswidrigkeit gemäß § 20 Absatz 2 Buchstabe b) des
Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen geahndet werden kann.
Sie haben zuvor allerdings die Gelegenheit innerhalb eines Monats nach Erhalt dieses
Schreibens eine fehlende Anmeldung selbst vorzunehmen. Innerhalb dieser Frist wird auf die
Einleitung eines Bußgeldverfahrens verzichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadt Remscheid
Fachdienst Steuern und Finanzbuchhaltung
Hinweise zur Hundesteuer
Die Hundesteuer ist für das Halten von Hunden im Stadtgebiet zu zahlen. Steuerpflichtig ist
der Hundehalter. Halter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse eines
Haushaltsangehörigen aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde
gelten als von ihren Haltern (allen Haushaltsangehörigen) gemeinsam gehalten.
Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn der Hund nicht innerhalb von zwei
Wochen bei der Stadtverwaltung (Fundbüro) gemeldet und weitergegeben wurde.
Die Hundesteuer beträgt jährlich, wenn
- ein Hund gehalten wird
- zwei Hunde gehalten werden
- drei und mehr Hunde gehalten werden
Der Steuersatz für sog. gefährliche Hunde beträgt
jährlich.
132,00 €
165,00 € je Hund
198,00 € je Hund
660,00 €
Weitere Fragen beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Servicecenters unter Telefonnummer 02191/16-3400.
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An die
Stadt Remscheid
Fachdienst Steuern u. Finanzbuchhaltung
Abteilung Steuern
42849 Remscheid
Steuererklärung gemäß § 8 der Hundesteuersatzung der Stadt Remscheid
Ich möchte einen/mehrere Hund(e) anmelden und mache dazu folgende Angaben:
Halter des Hundes:
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Name, Vorname
Geb.-Datum
____________________________________
Name des Ehegatten/Partners
Anschrift:
_ _ _ _ _ Remscheid, _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Telefonnummer für Rückfragen:
_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _(Angabe freiwillig)
Angaben zum Hund:
Rasse: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ Alter: _ _ _ _ _ _ _
Farbe: _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
männlich
weiblich
Der Hund wird von mir in Remscheid gehalten seit _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Monat und Jahr
Werden noch weitere Hunde in Ihrem Haushalt gehalten?
ja
nein
Falls ja, geben Sie bitte Rasse, Alter, Farbe, Geschlecht und seit wann Sie den/die Hund(e) halten ggf. auf einem Beiblatt
an.
__________
Datum
____________________
Unterschrift

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