Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS)
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Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Technische Richtlinie Dokument-Nr. Version Gültig ab DokumentenStatus Verteilerstatus Arbeitsgruppe Anzahl Seiten 800.563.1000 2.00 01.01.2016 freigegeben öffentlich 000 179 PLaPB Technisches Planungshandbuch der ASFiNAG AUTOBAHNEN- UND SCHNELLSTRASSEN-FINANZIERUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT Rotenturmstraße 5 –9, 1010 WIEN, Telefon +43 (0) 50108 - 10000, Telefax + 43 (0) 50108 – 10020 Dokument-Nr. 800.563.1000 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Inhaltsverzeichnis 1 VORBEMERKUNG ................................................................................................................... 16 1.1 Gegenstand, PLaPB spezifisch ........................................................................................... 16 1.2 Ziel, PLaPB spezifisch ........................................................................................................... 16 1.3 Hinweise zur Numerierung ................................................................................................... 16 1.4 1.4.1 1.4.2 1.4.3 Zusätzliche Dokumente ......................................................................................................... 17 PLaHELP 800.600 Begriffe, Abkürzungen und Prozesse (BAP) ................................. 17 PLaPB 800.563 Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) ............................................. 17 PLaHELP 800.605.1000 Prüfungen und Tests (PuT) .................................................. 18 1.5 Haftung ...................................................................................................................................... 18 1.6 Sorgfaltspflicht ........................................................................................................................ 18 1.7 Aufstellungshöhen ................................................................................................................. 18 2 VERFAHRENSBESTIMMUNGEN ......................................................................................... 19 2.1 Ergänzende Vorbemerkungen ............................................................................................. 19 2.2 2.2.1 Verfahrensanweisungen und Leistungsprozesse .......................................................... 19 Verfahrensanweisungen ............................................................................................. 19 3 PLANUNGS-UND AUSFÜHRUNGSGRUNDSÄTZE ......................................................... 22 3.1 3.1.1 3.1.1.1 3.1.1.2 3.1.1.2.1 3.1.1.2.2 3.1.1.2.3 3.1.1.2.4 3.1.1.3 3.1.1.3.1 3.1.1.3.2 3.1.1.4 3.1.1.4.1 3.1.1.4.2 3.1.1.4.3 3.1.1.4.4 3.1.1.5 3.1.1.5.1 3.1.1.5.2 3.1.1.5.3 Allgemeine Grundsätze ......................................................................................................... 22 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 22 Allgemeines ................................................................................................................ 22 Netzdesign .................................................................................................................. 22 Energieversorgung ..................................................................................................... 22 Anordnung der Trafostationen .................................................................................... 24 Röhrenweise Trennung ............................................................................................... 24 Auslegung der Transformatoren.................................................................................. 26 Sicherheitsstromversorgung ....................................................................................... 27 Anordnung der SSV Anlagen ...................................................................................... 27 Auslegung der SSV Anlagen....................................................................................... 27 Elektrische Anforderungen .......................................................................................... 28 Nennspannungen für Niederspannungs-Stromverteilungssysteme ............................. 28 Netzsystem ................................................................................................................. 28 Fehlerschutz ............................................................................................................... 28 Blindstromkompensation ............................................................................................. 30 EMV und Blitzschutz ................................................................................................... 30 Allgemeines ................................................................................................................ 30 Blitzschutzzonen ......................................................................................................... 31 Prüfschärfegrade ........................................................................................................ 32 Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 3 von 179 Dokument-Nr. 800.563.1000 3.1.1.5.4 3.1.1.5.5 3.1.1.5.6 3.1.1.6 3.1.1.6.1 3.1.1.6.2 3.1.1.6.3 3.1.1.6.4 3.1.1.6.5 3.1.1.7 3.1.1.7.1 3.1.1.7.2 3.1.1.7.3 3.1.1.7.4 3.1.1.8 3.1.1.9 3.1.2 3.1.2.1 3.1.2.2 3.1.2.2.1 3.1.2.2.2 3.1.2.2.3 3.1.2.2.4 3.1.2.2.5 3.1.2.3 3.1.2.3.1 3.1.2.3.2 3.1.2.3.3 3.1.2.3.4 3.1.2.3.5 3.1.2.3.6 3.1.2.3.7 3.1.2.4 3.1.2.4.1 3.1.2.4.2 3.1.2.4.3 3.1.2.4.4 3.1.2.4.5 3.1.2.5 3.1.2.5.1 3.1.2.5.2 3.1.2.6 3.1.2.6.1 3.1.2.6.2 3.1.2.6.3 3.1.2.6.4 3.1.2.6.5 3.1.2.7 3.1.2.8 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Schutzmaßnahmen gegen elektromagnetische Blitzimpulse ....................................... 33 Sicherheitsabstand gegen zu hohes magnetisches Feld ............................................. 33 CE Kennzeichnung ..................................................................................................... 33 Schaltschränke ........................................................................................................... 34 Allgemeines ................................................................................................................ 34 Verteilermaterial.......................................................................................................... 34 Abmessungen ............................................................................................................. 35 Farbvorgaben für Schaltschränke ............................................................................... 36 (Klappen-) Verteiler in Zwischendecken und Lüftungsquerschlägen ........................... 37 Rangierungen ............................................................................................................. 38 Allgemeines ................................................................................................................ 38 Rangierungen externer Meldungen und Befehle ......................................................... 38 Rangierung externer Mess- und Sollwerte .................................................................. 39 Zwischenrangierungen................................................................................................ 39 Betriebsarten .............................................................................................................. 40 Temperaturüberwachung der Verteiler (Thermographie) ............................................ 40 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 41 Einsatzbereich der zu verwendenden Geräte und Materialien .................................... 41 Werkstoffe .................................................................................................................. 41 Lackierungen, Anstriche ............................................................................................. 41 Aluminium ................................................................................................................... 42 Verzinkter Stahl .......................................................................................................... 42 Rostfreier Edelstahl..................................................................................................... 42 Kunststoffe (GFK) ....................................................................................................... 42 Korrosionsschutz ........................................................................................................ 43 Allgemeines ................................................................................................................ 43 Farbwahl ..................................................................................................................... 43 Vorbereitung des Untergrundes .................................................................................. 43 Feuerverzinken ........................................................................................................... 43 Pulverbeschichtung..................................................................................................... 44 Bearbeitung von Aluminium ........................................................................................ 44 Bearbeitung von Edelstählen ...................................................................................... 44 Befehle, Meldungen und Messwerte ........................................................................... 44 Befehle ....................................................................................................................... 44 Meldungen .................................................................................................................. 45 Messwerte .................................................................................................................. 45 Sollwerte ..................................................................................................................... 45 Allgemeine Ausführungsbestimmungen ...................................................................... 45 Ausführung und Anordnung von Anzeige- und Bediengeräten .................................... 46 Anzeigegeräte............................................................................................................. 46 Bediengeräte .............................................................................................................. 46 EMV und Blitzschutz ................................................................................................... 46 Allgemeines ................................................................................................................ 46 Schutzbeschaltung ..................................................................................................... 46 Anschluss des Kabelschirms ...................................................................................... 48 Aufbau von Elektronikschränken ................................................................................. 48 Einbau von Netz- und Signalfiltern .............................................................................. 48 Schutz gegen Beschädigungen .................................................................................. 49 Beschriftung der Einrichtungen ................................................................................... 49 Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 4 von 179 Dokument-Nr. 800.563.1000 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben 3.2 3.2.1 3.2.1.1 3.2.1.2 3.2.1.3 3.2.1.4 3.2.1.4.1 3.2.1.4.2 3.2.1.4.3 3.2.1.5 3.2.2 3.2.2.1 3.2.2.1.1 3.2.2.1.2 3.2.2.1.3 3.2.2.2 3.2.2.2.1 3.2.2.2.2 3.2.2.2.3 3.2.3 3.2.4 Mittelspannungsanlage ......................................................................................................... 49 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 49 Schaltanlagen ............................................................................................................. 49 Transformatoren ......................................................................................................... 51 Kabel .......................................................................................................................... 53 Schutz......................................................................................................................... 53 Schutzkonzept ............................................................................................................ 53 Schutz für Kabelabgangssfelder und Einspeisefelder ................................................. 53 Schutz in Transformatorabgangsfeldern ..................................................................... 53 Hilfsstromkreise bei MS Anlagen ................................................................................ 53 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 54 Schaltanlagen ............................................................................................................. 54 Bemessungsgrößen für Mittelspannungsschaltanlagen .............................................. 54 Kompatibilität .............................................................................................................. 54 Meldungen und Messwerte ......................................................................................... 55 Schutzgeräte............................................................................................................... 56 Allgemeines ................................................................................................................ 56 Stromwandler.............................................................................................................. 56 Spannungswandler ..................................................................................................... 56 Prüfungen und Tests................................................................................................... 56 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 57 3.3 3.3.1 3.3.1.1 3.3.1.2 3.3.1.3 3.3.1.3.1 3.3.1.3.2 3.3.1.3.3 3.3.1.4 3.3.1.5 3.3.1.6 3.3.1.6.1 3.3.1.6.2 3.3.1.7 3.3.1.7.1 3.3.1.7.2 3.3.1.7.3 3.3.1.7.4 3.3.1.7.5 3.3.1.7.6 3.3.1.7.7 3.3.1.7.8 3.3.2 3.3.2.1 3.3.2.2 3.3.2.2.1 3.3.2.2.2 3.3.2.2.3 Verteilungen ............................................................................................................................. 57 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 57 Allgemeines ................................................................................................................ 57 Sammelschienen ........................................................................................................ 57 Schaltgeräte ............................................................................................................... 57 Leistungsschalter ........................................................................................................ 57 Sicherungen ............................................................................................................... 58 Installations-Schutzschaltgeräte.................................................................................. 58 Selektivität .................................................................................................................. 58 Multifunktionsmessgeräte ........................................................................................... 59 Motoranlauf ................................................................................................................. 59 Motoranlauf im 690/400 V Netz ................................................................................... 59 Motoranlauf im 400/230 V Netz ................................................................................... 59 Ausgewählte Verteilerabgänge ................................................................................... 60 Kabelabgang............................................................................................................... 60 Strahlventilator ............................................................................................................ 60 Schieber/Klappe ......................................................................................................... 64 Drehzahlgeregelter Motor ........................................................................................... 66 Motorabgang Stern/Dreieck ........................................................................................ 66 Axialventilatoren ......................................................................................................... 67 Einfahrtsbeleuchtung .................................................................................................. 68 Innenstreckenbeleuchtung .......................................................................................... 68 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 68 Allgemeines ................................................................................................................ 68 Elektrische Ausrüstung ............................................................................................... 68 Allgemeines ................................................................................................................ 68 Überspannungsschutz, Schutz gegen Einkopplungen ................................................ 69 Messtrennklemmen..................................................................................................... 69 Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 5 von 179 Dokument-Nr. 800.563.1000 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben 3.3.2.2.4 3.3.2.2.5 3.3.2.2.6 3.3.3 3.3.4 Koppelrelais ................................................................................................................ 69 Netzgeräte .................................................................................................................. 69 Überspannungsableiter ............................................................................................... 69 Prüfungen und Tests................................................................................................... 70 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 70 3.4 3.4.1 3.4.1.1 3.4.1.2 3.4.1.3 3.4.1.4 3.4.2 3.4.2.1 3.4.2.2 3.4.3 3.4.4 3.4.4.1 3.4.4.2 3.4.4.3 3.4.4.4 Sicherheitsstromversorgung ............................................................................................... 70 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 70 Allgemeines ................................................................................................................ 70 USV Anlage ................................................................................................................ 70 Batterieanlage............................................................................................................. 72 Noteinspeisung ........................................................................................................... 72 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 72 Batterieanlage............................................................................................................. 72 Noteinspeisung ........................................................................................................... 73 Prüfungen und Tests................................................................................................... 73 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 73 Betrieb bei vorhandenem Netz .................................................................................... 73 Betrieb bei gestörtem Netz.......................................................................................... 73 Betrieb bei gestörtem Wechselrichter ......................................................................... 74 Handumgehung .......................................................................................................... 74 3.5 3.5.1 3.5.1.1 3.5.1.2 3.5.1.2.1 3.5.1.2.2 3.5.1.2.3 3.5.1.2.4 3.5.1.3 3.5.1.3.1 3.5.1.3.2 3.5.2 3.5.3 3.5.4 Blitzschutzanlage .................................................................................................................... 74 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 74 Entwurf des Blitzschutzsystems .................................................................................. 74 Äußeres Blitzschutzsystem ......................................................................................... 74 Allgemeines ................................................................................................................ 74 Fangeinrichtungen ...................................................................................................... 74 Ableitungen ................................................................................................................. 75 Erdungsanlage............................................................................................................ 75 Inneres Blitzschutzsystem........................................................................................... 75 Allgemeines ................................................................................................................ 75 Blitzschutz-Potentialausgleich ..................................................................................... 75 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 75 Prüfungen und Tests................................................................................................... 75 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 76 3.6 3.6.1 3.6.2 3.6.2.1 3.6.2.1.1 3.6.2.1.2 3.6.2.1.3 3.6.2.2 3.6.2.3 3.6.2.4 3.6.2.5 3.6.3 3.6.4 Erdung und Potentialausgleich ........................................................................................... 76 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 76 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 76 Erder ........................................................................................................................... 76 Werkstoffe für Erder .................................................................................................... 76 Tunnelerdung.............................................................................................................. 77 Erdung in den Vorportalbereichen............................................................................... 77 Haupterdungsschiene ................................................................................................. 77 Schutzerdungsleiter .................................................................................................... 78 Potentialausgleichsleiter ............................................................................................. 78 Anschlüsse ................................................................................................................. 78 Prüfungen und Tests................................................................................................... 78 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 78 Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 6 von 179 Dokument-Nr. 800.563.1000 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben 3.7 Tunnelbeleuchtung ................................................................................................................. 78 3.8 Straßenbeleuchtung ............................................................................................................... 78 3.9 3.9.1 3.9.1.1 3.9.1.2 3.9.2 3.9.2.1 3.9.2.2 3.9.2.3 3.9.3 3.9.4 Konstruktionen ........................................................................................................................ 79 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 79 Allgemeines ................................................................................................................ 79 Unterkonstruktionen für Schaltschränke...................................................................... 79 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 79 Unterkonstruktionen für Schaltschränke...................................................................... 79 Aussparungsabdeckungen.......................................................................................... 79 Ulmenschlitzabdeckungen .......................................................................................... 80 Prüfungen und Tests................................................................................................... 80 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 80 3.10 3.10.1 3.10.1.1 3.10.1.2 3.10.1.3 3.10.1.4 3.10.1.5 3.10.2 3.10.2.1 3.10.2.2 3.10.2.3 3.10.2.4 3.10.3 3.10.4 Rohr- und Tragsysteme ......................................................................................................... 80 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 80 Allgemeines ................................................................................................................ 80 Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen ............................................................. 81 Installationsrohre ........................................................................................................ 81 Kabelschutzrohre ........................................................................................................ 82 Kabelverlegung unter Doppelböden ............................................................................ 82 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 82 Kabelrinnen und Gitterrinnen ...................................................................................... 82 Auf Putz Installationen ................................................................................................ 85 Kabelschutzrohre ........................................................................................................ 86 Schraubensicherungen ............................................................................................... 86 Prüfungen und Tests................................................................................................... 86 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 87 3.11 Tunnel-Lüftungsanlage ......................................................................................................... 87 3.12 3.12.1 3.12.2 3.12.3 3.12.3.1 3.12.3.2 3.12.3.3 3.12.3.4 3.12.3.4.1 3.12.3.4.2 3.12.3.4.3 3.12.3.5 3.12.4 3.12.5 3.12.5.1 3.12.5.2 Überwachung der Luftverhältnisse .................................................................................... 87 Allgemein .................................................................................................................... 87 Planungsgrundsätze ................................................................................................... 87 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 88 Allgemeine Anforderungen an Messeinrichtungen ...................................................... 88 CO Messanlage .......................................................................................................... 88 Sichttrübungsmesseinrichtung .................................................................................... 89 Ansaugsystem für CO- und Sichttrübungsmesseinrichtungen..................................... 89 Ansaugpumpe............................................................................................................. 89 Luftentnahmestelle ..................................................................................................... 90 Messgasleitung ........................................................................................................... 90 Luftlängsgeschwindigkeitsmesseinrichtungen ............................................................. 90 Prüfungen und Tests................................................................................................... 91 Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 91 CO Messanlage .......................................................................................................... 91 Sichttrübungsmesseinrichtung .................................................................................... 91 3.13 3.13.1 3.13.1.1 Verkehrslenkung ..................................................................................................................... 92 ,Planungsgrundsätze .................................................................................................. 92 Verkehrslichtsignalanlagen ......................................................................................... 92 Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 7 von 179 Dokument-Nr. 800.563.1000 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben 3.13.1.2 3.13.1.3 3.13.1.4 3.13.1.5 3.13.1.6 3.13.1.7 3.13.1.8 3.13.2 3.13.2.1 3.13.2.1.1 3.13.2.2 3.13.2.2.1 3.13.2.2.2 3.13.2.3 3.13.2.4 3.13.2.5 3.13.2.6 3.13.2.6.1 3.13.2.6.2 3.13.2.6.3 3.13.2.6.4 3.13.2.7 3.13.2.7.1 3.13.2.7.2 3.13.2.8 3.13.2.8.1 3.13.2.8.2 3.13.2.9 3.13.2.9.1 3.13.2.9.2 3.13.3 3.13.4 3.13.4.1 3.13.4.1.1 3.13.4.1.2 3.13.4.1.3 3.13.4.1.4 3.13.4.1.5 3.13.4.2 3.13.4.3 3.13.4.4 3.13.5 3.13.6 3.13.7 Wechselverkehrszeichen ............................................................................................ 92 Fahrstreifensignalisierung ........................................................................................... 93 Infotafeln ..................................................................................................................... 94 Sonstige Hinweiszeichen ............................................................................................ 94 Leiteinrichtungen ........................................................................................................ 95 Evakuierungsbeleuchtung ........................................................................................... 95 Höhenkontrolle............................................................................................................ 95 Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 96 Verkehrslichtsignalanlagen ......................................................................................... 96 Steuereinheit für Verkehrslichtsignalanlagen .............................................................. 96 Wechselverkehrszeichen in LED Technik ................................................................... 97 Zeicheninhalte ............................................................................................................ 97 Steuerung der Wechselverkehrszeichen ..................................................................... 99 Wechselverkehrszeichen und Wechselwegweiser in Prismentechnik ......................... 99 Dynamische Informationstafeln ................................................................................... 99 Innenbeleuchtete Hinweiszeichen ............................................................................. 100 Selbstleuchtende Leiteinrichtung .............................................................................. 100 Allgemeines .............................................................................................................. 100 Leuchtmodule ........................................................................................................... 100 Verkabelung ............................................................................................................. 100 Steuer- und Stromversorgungseinheit ....................................................................... 102 Fluchtwegkennzeichung ........................................................................................... 102 Fluchtwegorientierungsleuchte ................................................................................. 102 Fluchtwegorientierungstafel ...................................................................................... 102 LED Fluchtwegmarkierung ........................................................................................ 102 Leuchtmodule ........................................................................................................... 102 Steuer- und Stromversorgungseinheit ....................................................................... 103 Höhenkontrollen........................................................................................................ 103 Allgemeines .............................................................................................................. 103 Auswerteschaltung ................................................................................................... 103 Prüfungen und Tests................................................................................................. 104 Funktionsbeschreibungen ......................................................................................... 104 Verkehrslichtsignalanlagen ....................................................................................... 104 Betriebsart "Fern"...................................................................................................... 104 Betriebsart "Vor Ort" ................................................................................................. 105 Betriebsart "Test" ...................................................................................................... 105 Betriebsart "Wartung" ............................................................................................... 105 Betriebsart "Stopp".................................................................................................... 105 Dynamische Informationstafeln ................................................................................. 105 Aktive Leiteinrichtung ................................................................................................ 106 LED Fluchtwegmarkierung ........................................................................................ 106 Mobiles Überleitsystem ............................................................................................. 106 Schrankenanlage ...................................................................................................... 107 Thermoscanner......................................................................................................... 107 3.14 3.14.1 3.14.2 3.14.2.1 3.14.2.2 Verkehrszeichenträger ........................................................................................................ 107 Planungsgrundsätze ................................................................................................. 107 Technische Ausführungsbestimmungen ................................................................... 107 Portal- und Kragkonstruktionen ................................................................................. 107 Steher und Maste ..................................................................................................... 108 Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 8 von 179 Dokument-Nr. 800.563.1000 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben 3.14.3 3.14.4 Prüfungen und Tests................................................................................................. 108 Funktionsbeschreibungen ......................................................................................... 108 3.15 3.15.1 3.15.2 3.15.2.1 3.15.2.2 3.15.3 3.15.4 Verkehrsdatenerfassung ..................................................................................................... 108 Planungsgrundsätze ................................................................................................. 108 Technische Ausführungsbestimmungen ................................................................... 109 Induktionsschleifen ................................................................................................... 109 Schleifenableitungen................................................................................................. 109 Prüfungen und Tests................................................................................................. 109 Funktionsbeschreibungen ......................................................................................... 109 3.16 3.16.1 3.16.2 3.16.2.1 3.16.2.1.1 3.16.2.1.2 3.16.2.1.3 3.16.2.1.4 3.16.2.1.5 3.16.2.2 3.16.2.3 3.16.2.3.1 3.16.2.3.2 3.16.2.4 3.16.2.5 3.16.3 3.16.3.1 3.16.3.1.1 3.16.3.2 3.16.3.3 3.16.3.4 3.16.3.5 3.16.3.6 3.16.3.7 3.16.3.7.1 3.16.3.7.2 3.16.3.7.3 3.16.3.8 3.16.3.8.1 3.16.3.8.2 3.16.3.8.3 3.16.3.9 3.16.4 3.16.5 Audio- und Videoüberwachung......................................................................................... 109 Planungsgrundsätze ................................................................................................. 109 Technische Ausführungsbestimmungen ................................................................... 110 Kameratechnik .......................................................................................................... 110 Allgemeines .............................................................................................................. 110 Kamera ..................................................................................................................... 110 Befestigungsvorrichtung ........................................................................................... 110 S/N/Z-Systeme ......................................................................................................... 111 Anschalteeinheiten ................................................................................................... 111 Übertragungstechnik ................................................................................................. 111 Audio- und Videospeicherung ................................................................................... 112 Leistungsmerkmale ................................................................................................... 112 Bedienung ................................................................................................................ 112 Automatische Videobildauswertung .......................................................................... 112 Maste ........................................................................................................................ 112 Akut – Akustisches Tunnelmonitoring ....................................................................... 113 Planungsgrundlagen ................................................................................................. 113 Situierung der Mikrofone im Tunnelfahrraum ............................................................ 113 Situierung der Mikrofone in der Pannenbucht ........................................................... 113 Montage der Mikrofone im Anschaltekasten ............................................................. 113 Übertragung der Audio-Signale durch den Medienkonverter ..................................... 114 Aufzeichnung der Audio-Signale ............................................................................... 114 Akustische Wiedergabe in BZ und ÜZ ...................................................................... 115 Integration in die Leitstands-Software ....................................................................... 115 Integration Mikrofon-Symbole ................................................................................... 115 Integration Stimmenscan .......................................................................................... 116 Integration Bewertungssystem .................................................................................. 116 Analoge und digitale Audio-Schnittstellen ................................................................. 116 Allgemeines .............................................................................................................. 116 Synchronisierung ...................................................................................................... 116 Audioqualität ............................................................................................................. 116 Schnittstelle zum Leitrechner .................................................................................... 117 Prüfungen und Tests................................................................................................. 117 Funktionsbeschreibungen ......................................................................................... 117 3.17 3.17.1 3.17.2 3.17.2.1 3.17.2.2 Notrufeinrichtungen ............................................................................................................. 118 Planungsgrundsätze ................................................................................................. 118 Technische Ausführungsbestimmungen ................................................................... 118 Allgemeines .............................................................................................................. 118 Notrufeinrichtung ...................................................................................................... 119 Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 9 von 179 Dokument-Nr. 800.563.1000 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben 3.17.2.3 3.17.3 3.17.4 Notrufsäule ............................................................................................................... 119 Prüfungen und Tests................................................................................................. 119 Funktionsbeschreibungen ......................................................................................... 119 3.18 3.18.1 3.18.2 3.18.3 3.18.3.1 3.18.3.1.1 3.18.3.2 3.18.3.2.1 3.18.3.2.2 3.18.3.2.3 3.18.3.3 3.18.3.3.1 3.18.3.3.2 3.18.3.4 3.18.3.4.1 3.18.3.4.2 3.18.3.5 3.18.3.5.1 3.18.3.5.2 3.18.3.6 3.18.3.6.1 3.18.3.7 3.18.3.7.1 3.18.3.7.2 3.18.3.7.3 3.18.3.7.4 3.18.3.8 3.18.3.9 3.18.3.9.1 3.18.3.9.2 3.18.4 3.18.4.1 3.18.4.1.1 3.18.4.1.2 3.18.4.2 3.18.4.2.1 3.18.4.3 3.18.4.3.1 3.18.4.3.2 3.18.4.4 3.18.4.4.1 3.18.4.4.2 3.18.4.5 3.18.4.6 3.18.4.6.1 3.18.4.6.2 Beschallungsanlage ............................................................................................................. 120 Planungsgrundsätze ................................................................................................. 120 Struktur der Beschallungsanlage .............................................................................. 120 Tunnelfahrraum ........................................................................................................ 121 Tunnellautsprecher ................................................................................................... 121 Positionierung und Montage ..................................................................................... 121 Montageanleitung ..................................................................................................... 123 Ausmessen der waagrechten Mittelachse am Ulm .................................................... 123 Ausmessen der Mitten am Tunnellautsprecher ......................................................... 123 Anreißen der Mitten am Ulm ..................................................................................... 124 Lautsprecher-Leitungen ............................................................................................ 126 Verlegung und Montage............................................................................................ 126 Dimensionierung der Leitung .................................................................................... 126 Leistungs-Endverstärker ........................................................................................... 127 Situierung und Montage ............................................................................................ 127 Planungsgrundlagen ................................................................................................. 127 Digitaler Signalprozessor .......................................................................................... 127 Situierung und Montage ............................................................................................ 127 Planungsgrundlagen ................................................................................................. 127 Audio-Kompressor .................................................................................................... 128 Situierung und Montage ............................................................................................ 128 Steuermikrofon ......................................................................................................... 128 Ausführungsvarianten ............................................................................................... 128 Situierung und Montage des autarken Steuermikrofons (Variante 2): ....................... 129 Schutzgehäuse ......................................................................................................... 129 Schutzverschraubung und –membran ...................................................................... 129 Anbindung an CN.as ................................................................................................. 129 Alternative Anbindung mit verlustfreier Datenübertragung ........................................ 130 Sprechstelle .............................................................................................................. 130 Optischer Audiotransmitter und –receiver ................................................................. 130 Vorportal ................................................................................................................... 131 Vorportal-Lautsprecher ............................................................................................. 131 Positionierung und Montage ..................................................................................... 131 Planungsgrundlagen ................................................................................................. 132 Audio-Kompressor .................................................................................................... 133 Situierung und Montage ............................................................................................ 133 Lautsprecher-Leitungen ............................................................................................ 133 Verlegung und Montage............................................................................................ 133 Dimensionierung der Leitung .................................................................................... 133 Leistungs-Endverstärker ........................................................................................... 134 Situierung und Montage ............................................................................................ 134 Spezifikationen ......................................................................................................... 134 Anbindung an CN.as ................................................................................................. 134 Alternative Anbindung mit verlustfreier Datenübertragung ........................................ 134 Sprechstelle .............................................................................................................. 135 Optischer Audiotransmitter und –receiver ................................................................. 135 Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 10 von 179 Dokument-Nr. 800.563.1000 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben 3.18.4.6.3 3.18.5 3.18.5.1 3.18.5.1.1 3.18.5.1.2 3.18.5.2 3.18.5.2.1 3.18.5.3 3.18.5.3.1 3.18.5.3.2 3.18.5.4 3.18.5.4.1 3.18.5.4.2 3.18.5.5 3.18.5.6 3.18.5.6.1 3.18.5.6.2 3.18.5.6.3 3.18.6 Leistungs-Endverstärker ........................................................................................... 136 Querschlag ............................................................................................................... 136 Querschlag-Lautsprecher ......................................................................................... 136 Positionierung und Montage ..................................................................................... 136 Planungsgrundlagen ................................................................................................. 137 Audio-Kompressor .................................................................................................... 137 Situierung und Montage ............................................................................................ 138 Lautsprecher-Leitungen ............................................................................................ 138 Verlegung und Montage............................................................................................ 138 Dimensionierung der Leitung .................................................................................... 138 Leistungs-Endverstärker ........................................................................................... 138 Situierung und Montage ............................................................................................ 138 Spezifikationen ......................................................................................................... 139 Anbindung CN.as...................................................................................................... 139 Alternative Anbindung mit verlustfreier Datenübertragung ........................................ 139 Sprechstelle .............................................................................................................. 140 Optischer Audiotransmitter und –receiver ................................................................. 140 Leistungs-Endverstärker ........................................................................................... 140 Prüfungen und Tests................................................................................................. 140 3.19 3.19.1 3.19.2 3.19.2.1 3.19.2.2 3.19.3 3.19.4 Fernsprechanlage ................................................................................................................. 141 Planungsgrundsätze ................................................................................................. 141 Technische Ausführungsbestimmungen ................................................................... 141 Verkabelung ............................................................................................................. 141 Telefonsteckdosen .................................................................................................... 141 Prüfungen und Tests................................................................................................. 141 Funktionsbeschreibungen ......................................................................................... 141 3.20 Funkanlage ............................................................................................................................. 141 3.21 3.21.1 3.21.1.1 3.21.1.2 3.21.1.3 3.21.1.4 3.21.1.5 3.21.2 3.21.2.1 3.21.2.2 3.21.3 3.21.4 3.21.4.1 3.21.4.2 3.21.4.3 Systeme zur Branderkennung ........................................................................................... 142 Planungsgrundsätze ................................................................................................. 142 Allgemeines .............................................................................................................. 142 Automatische Branderkennung im Tunnelfahrraum .................................................. 142 Automatische Brandmeldung aus Betriebsräumen ................................................... 142 Handgefahrenmelder Brand ...................................................................................... 143 (Feuerwehr)-Schlüsselsafe ...................................................................................... 143 Technische Ausführungsbestimmungen ................................................................... 143 Automatisches Linienbrandmeldesystem .................................................................. 143 Stromversorgung ...................................................................................................... 143 Prüfungen und Tests................................................................................................. 144 Funktionsbeschreibungen ......................................................................................... 144 Alarmauslösung durch Druckknopfmelder und/oder Handgefahrenmelder................ 144 Alarmauslösung durch Linien- und Rauchgasmelder ................................................ 144 Alarmauslösung durch Feuerlöscherentnahme bei NRN ........................................... 144 3.22 Informationsübertragung .................................................................................................... 145 3.23 Umfelddatenerfassung ........................................................................................................ 145 3.24 (derzeit nicht belegt) ............................................................................................................ 145 3.25 Informationsverarbeitung ................................................................................................... 145 Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 11 von 179 Dokument-Nr. 800.563.1000 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben 3.26 3.26.1 3.26.1.1 3.26.1.2 3.26.1.3 3.26.2 3.26.2.1 3.26.2.2 3.26.2.3 3.26.2.4 3.26.3 3.26.4 Leitungen ................................................................................................................................ 145 Planungsgrundsätze ................................................................................................. 145 Allgemeines .............................................................................................................. 145 Leitungstypen ........................................................................................................... 145 Leitungsdimensionierung .......................................................................................... 145 Technische Ausführungsbestimmungen ................................................................... 146 Leitungstypen ........................................................................................................... 146 Anschluss und Zubehör ............................................................................................ 146 Leitungskennzeichnung, Leitungsnumerierung ......................................................... 146 Leitungsverlegung .................................................................................................... 146 Prüfungen und Tests................................................................................................. 147 Funktionsbeschreibungen ......................................................................................... 147 3.27 3.27.1 3.27.1.1 3.27.1.1.1 3.27.1.1.2 3.27.1.1.3 3.27.1.1.4 3.27.1.1.5 3.27.1.2 3.27.1.2.1 3.27.1.2.2 3.27.1.2.3 3.27.2 3.27.2.1 3.27.2.2 3.27.2.2.1 3.27.2.2.2 3.27.2.2.3 3.27.2.2.4 3.27.2.2.5 3.27.2.2.6 3.27.2.2.7 3.27.3 3.27.4 Kabel......................................................................................................................................... 147 Planungsgrundsätze ................................................................................................. 147 Kabeltypen ................................................................................................................ 147 Allgemeines .............................................................................................................. 147 Energiekabel 0,6/1 kV ............................................................................................... 147 Energiekabel 6 - 30 kV.............................................................................................. 147 Fernmeldekabel ........................................................................................................ 147 Lichtwellenleiterkabel ................................................................................................ 148 Kabeldimensionierung .............................................................................................. 148 Energiekabel ............................................................................................................. 148 Signalkabel ............................................................................................................... 149 Kabelwege ................................................................................................................ 149 Technische Ausführungsbestimmungen ................................................................... 149 Allgemeines .............................................................................................................. 149 Kabelverlegung ......................................................................................................... 149 Unterlagen für die Kabelverlegung ............................................................................ 149 Kabellieferung ........................................................................................................... 150 Kabeltransport, Abladen, Schneiden ......................................................................... 150 Auslegen des Kabels ................................................................................................ 151 Verlegungstemperatur .............................................................................................. 152 Kabelbeschriftung ..................................................................................................... 152 Kabelanschluss und Kabelzubehör ........................................................................... 152 Prüfungen und Tests................................................................................................. 152 Funktionsbeschreibungen ......................................................................................... 152 3.28 3.28.1 3.28.1.1 3.28.1.2 3.28.1.3 3.28.1.4 3.28.1.5 3.28.1.6 3.28.1.6.1 3.28.1.6.2 3.28.1.6.3 3.28.1.6.4 Gebäude- und Nischeninstallation ................................................................................... 153 Planungsgrundsätze ................................................................................................. 153 Allgemeines .............................................................................................................. 153 Installationsmaterial .................................................................................................. 153 Kabel und Leitungen ................................................................................................. 153 Beleuchtungsanlage ................................................................................................. 153 Steckdosenkreise ..................................................................................................... 154 Ausrüstungsvorgaben ............................................................................................... 154 Notrufeinrichtungen................................................................................................... 155 Feuerlöschnischen .................................................................................................... 155 Elektronischen .......................................................................................................... 155 EQ, EA...................................................................................................................... 155 Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 12 von 179 Dokument-Nr. 800.563.1000 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben 3.28.1.6.5 GQ, GA ..................................................................................................................... 156 3.28.1.6.6 Kollektoren................................................................................................................ 156 3.28.1.6.7 Zuluftkanäle .............................................................................................................. 156 3.28.1.6.8 Fluchtwegschilder in Abluftkanälen ........................................................................... 156 3.28.1.6.9 Optische Warneinrichtung bei Abluftklappen ............................................................. 156 3.28.1.6.10 Türkontakte im Ab-/ Zuluftkanal ................................................................................ 157 3.28.2 Technische Ausführungsbestimmungen ................................................................... 157 3.28.2.1 Installationsmaterial .................................................................................................. 157 3.28.2.2 Leuchten und Lampen .............................................................................................. 157 3.28.2.2.1 Vorschaltgeräte......................................................................................................... 157 3.28.2.2.2 Betriebsart ................................................................................................................ 158 3.28.3 Prüfungen und Tests................................................................................................. 158 3.28.4 Funktionsbeschreibungen ......................................................................................... 158 3.29 3.29.1 3.29.2 3.29.2.1 3.29.2.1.1 3.29.2.1.2 3.29.2.1.3 3.29.2.1.4 3.29.3 3.29.4 Gebäude- und Nischenausstattung ................................................................................. 158 Planungsgrundsätze ................................................................................................. 158 Technische Ausführungsbestimmungen ................................................................... 158 Kabeldoppelboden .................................................................................................... 158 Versiegelung des Rohbodens vor Montage der Bodenstützen .................................. 158 Ausschnitte und Verstärkung der Tragkonstruktion ................................................... 159 Bodenbelag .............................................................................................................. 159 Montagehinweis ........................................................................................................ 159 Prüfungen und Tests................................................................................................. 159 Funktionsbeschreibungen ......................................................................................... 159 3.30 3.30.1 3.30.1.1 3.30.1.2 3.30.1.3 3.30.2 3.30.2.1 3.30.2.2 3.30.2.3 3.30.3 3.30.4 Gebäudelüftung, Klimaanlage ........................................................................................... 160 Planungsgrundsätze ................................................................................................. 160 Allgemeines .............................................................................................................. 160 Klimatisierte Räume .................................................................................................. 160 Bemessungsvorgaben .............................................................................................. 160 Technische Ausführungsbestimmungen ................................................................... 161 Anlagenbeschreibung ............................................................................................... 161 Lüftungskanäle ......................................................................................................... 162 Umluftkühlgeräte und Rückkühleinrichtungen ........................................................... 162 Prüfungen und Tests................................................................................................. 162 Funktionsbeschreibungen ......................................................................................... 162 3.31 Türen und Tore ...................................................................................................................... 162 3.32 3.32.1 3.32.2 3.32.3 3.32.4 Lösch- und Abwassereinrichtungen................................................................................ 162 Planungsgrundsätze ................................................................................................. 162 Technische Ausführungsbestimmungen ................................................................... 163 Prüfungen und Tests................................................................................................. 163 Funktionsbeschreibungen ......................................................................................... 163 3.33 3.33.1 3.33.2 3.33.3 3.33.4 Sonstige Anlagen .................................................................................................................. 163 Planungsgrundsätze ................................................................................................. 163 Technische Ausführungsbestimmungen ................................................................... 163 Prüfungen und Tests................................................................................................. 164 Funktionsbeschreibungen ......................................................................................... 164 3.34 Hebezeuge .............................................................................................................................. 164 Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 13 von 179 Dokument-Nr. 800.563.1000 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben 3.35 De- und Wiedermontagen ................................................................................................... 164 3.36 Regieleistungen..................................................................................................................... 164 3.37 Ersatzmaterialien .................................................................................................................. 164 3.38 (derzeit nicht belegt) ............................................................................................................ 165 3.39 (derzeit nicht belegt) ............................................................................................................ 165 3.40 3.40.1 Projektmanagement, Engineering .................................................................................... 165 Schulungen ............................................................................................................... 165 3.41 Bauarbeiten ............................................................................................................................ 166 3.42 Unterirdische Neuverlegungen ......................................................................................... 166 3.95 Instandhaltung ....................................................................................................................... 166 4 ANFORDERUNGEN AN DIE BAULICHE AUSFÜHRUNG ............................................. 167 4.1 Freiland .................................................................................................................................... 167 4.2 4.2.1 4.2.1.1 4.2.1.1.1 4.2.1.1.2 4.2.1.2 4.2.1.3 4.2.1.3.1 4.2.1.3.2 4.2.1.3.3 4.2.1.3.4 4.2.1.3.5 4.2.1.3.6 4.2.1.3.7 4.2.1.3.8 4.2.1.3.9 4.2.1.3.10 4.2.2 4.2.2.1 4.2.2.2 4.2.2.2.1 4.2.2.2.2 4.2.2.2.3 4.2.2.2.4 4.2.2.3 4.2.2.4 4.2.3 4.2.3.1 4.2.3.2 4.2.3.2.1 Tunnel ...................................................................................................................................... 167 Allgemeine Planungsgrundsätze ............................................................................... 167 Planungsgrundsätze für die Gestaltung von BZ und BS ............................................ 167 Räumlichkeiten ......................................................................................................... 167 Kabelböden .............................................................................................................. 168 Planungsgrundsätze für die Gestaltung von EN ........................................................ 168 Raumbemessung ...................................................................................................... 168 CN.as-Linie ............................................................................................................... 168 Trafoboxen ............................................................................................................... 168 USV- Räume............................................................................................................. 169 Batterieräume ........................................................................................................... 169 Steuerräume ............................................................................................................. 171 Niederspannungsräume ............................................................................................ 171 Bedienraum .............................................................................................................. 171 Lagerraum ................................................................................................................ 172 Lagerraum für Dokumentation .................................................................................. 172 Aufenthaltsraum........................................................................................................ 172 Kabelwege ................................................................................................................ 172 Trennsteg im Versorgungskanal ............................................................................... 172 Leerrohre in der Innenschale .................................................................................... 173 Allgemeines .............................................................................................................. 173 Grundtypen für Tunnel mit Hufeisenprofil ohne Zwischendecke ................................ 173 Grundtypen für Tunnel mit Hufeisenprofil und Zwischendecke .................................. 173 Grundtypen für Tunnel mit Rechteckprofil ................................................................. 173 Wandscheibe in den Querschlägen .......................................................................... 173 Kollektoren vor den Portalen ..................................................................................... 173 Erdung ...................................................................................................................... 174 Beiziehung von Fachpersonal ................................................................................... 174 Erdungsanlage.......................................................................................................... 174 Allgemeines .............................................................................................................. 174 Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 14 von 179 Dokument-Nr. 800.563.1000 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben 4.2.3.2.2 4.2.3.2.3 4.2.3.2.4 Fundamenterder ....................................................................................................... 174 Verlegung von Ringerdern ........................................................................................ 175 Verbindungselemente für Fundamenterder ............................................................... 175 5 VERZEICHNISSE ................................................................................................................... 176 5.1 Abbildungsverzeichnis ........................................................................................................ 176 5.2 Tabellenverzeichnis.............................................................................................................. 177 5.3 Formelverzeichnis ................................................................................................................ 178 5.4 5.4.1 Quellenverzeichnis ............................................................................................................... 178 Gesetze, Normen, Richtlinien ................................................................................... 178 Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 15 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie 1 VORBEMERKUNG 1.1 Gegenstand, PLaPB spezifisch Version: 2.00 freigegeben Gegenstand des vorliegenden PLaPB sind technische Richtlinien zur Planung und Ausführung von Betriebs- und sicherheitstechnischen Einrichtungen für Straßentunnel im gesamten Zuständigkeitsbereich der ASFiNAG. Das PLaPB wurde unter besonderer Berücksichtigung der: ● RVS 09.02.22 Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen, TUNNEL-AUSRÜSTUNG ● RVS 09.01.24 Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen, BAULICHE ANLAGEN ● RVS 09.01.25 Vorportalbereiche erstellt und im Detail spezifiziert. Es stellt eine Ergänzung zu diesen RVS und den einschlägigen Normen dar. Die Vorgaben und Bestimmungen des STSG bzw. der StVO gelten uneingeschränkt. 1.2 Ziel, PLaPB spezifisch Mit dem gegenständlichen PLaPB soll die Planung, Ausführung und Betriebsführung von betriebs- und sicherheitstechnischen Einrichtungen vereinheitlicht werden. 1.3 Hinweise zur Numerierung Diese Richtlinien umfassen im Wesentlichen Bestimmungen zu Gewerken, die entsprechend der vorgegebenen ASFiNAG-Struktur in folgende Leistungsgruppen gegliedert sind: ● 02 Mittelspannungsanlagen ● 03 Verteilungen ● 04 Sicherheitsstromversorgung ● 05 Blitzschutzanlage ● 06 Erdung- und Potentialausgleich ● 09 Konstruktionen ● 10 Rohr- und Tragsysteme ● 12 Überwachung der Luftverhältnisse ● 13 Verkehrslenkung ● 14 Verkehrszeichenträger ● 15 Verkehrsdatenerfassung Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 16 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 1.4 Technische Richtlinie ● 16 Audio- und Videoüberwachung ● 17 Notrufeinrichtungen ● 18 Beschallungsanlage ● 19 Fernsprechanlage ● 21 Systeme zur Branderkennung ● 26 Leitungen ● 27 Kabel ● 28 Gebäude- und Nischeninstallation ● 29 Gebäude- und Nischenausstattung ● 30 Gebäudelüftung, Klimaanlage ● 32 Lösch und Abwassereinrichtungen ● 33 Sonstige Anlagen Version: 2.00 freigegeben Zusätzliche Dokumente Für die Erstellung der projektspezifischen Dokumente in der Ausführungs-, Fertigungsund Montageplanung stellen die in den Anlagen des technischen Planungshandbuches angeführten Dokumente (z.B.: Pläne, Anlagen, etc.) sowohl im Inhalt wie auch im Hinblick auf die Bearbeitungstiefe eine Mindestanforderung dar. Nachstehende Dokumente stellen das Planungshandbuch Betriebs- und Sicherheitstechnik als Gesamtwerk dar: 1.4.1 PLaHELP 800.600 Begriffe, Abkürzungen und Prozesse (BAP) 1.4.2 PLaPB 800.563 Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) ● PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie ● PLaPB 800.563.1100 Technische Richtlinie - Änderungsdokument ● PLaPB 800.563.1501 Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen ● PLaPB 800.563.1502 Betriebliche Einrichtungen im Regelprofil ● PLaPB 800.563.1503 Disposition Betriebsgebäude ● PLaPB 800.563.1504 Disposition Elektronische ● PLaPB 800.563.1505 Revisionskasten mit Reparaturschalter ● PLaPB 800.563.1506 Einlinienschaubild Energieversorgung ● PLaPB 800.563.1507 Einlinienschaubild Mittelspannung ● PLaPB 800.563.1508 Schaltschrankansicht ● PLaPB 800.563.1509 NS-Hauptverteiler BZ/BS ● PLaPB 800.563.1510 Erdung ● PLaPB 800.563.1511 Potentialausgleich ● PLaPB 800.563.1512 Schutzkonzept Mittelspannung Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 17 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie ● PLaPB 800.563.1513 Leerverrohrung im Regelprofil ● PLaPB 800.563.1514 Notrufnische, Notrufkabine ● PLaPB 800.563.1515 Gefahrenmeldeanlage ● PLaPB 800.563.1516 Verteiler Durchfahrtsbeleuchtung ● PLaPB 800.563.1517 Erdung-Bau ● PLaPB 800.563.1518 Anschaltekasten Fixkamera und Akut ● PLaPB 800.563.1600 CN.as COM Installationsvorgaben ● PLaPB 800.563.1601 CN.as COM - Notwendige Abrufdaten ● PLaPB 800 563 1602 CN.as COM - MC Beschallung Spezifikationen ● PLaPB 800 563 1603 CN.as COM - SIP Spezifikationen Notruf ● PLaPB 800.563.2000 Technische Spezifikation ● PLaPB 800.563.2100 Technische Spezifikation – Änderungsdokument ● PLaPB 800.563.2604 Normenliste 1.4.3 PLaHELP 800.605.1000 Prüfungen und Tests (PuT) 1.5 Haftung Die einzelnen Dokumente des Planungshandbuches werden mit besten Wissen und Gewissen erstellt. Trotzdem können besondere Anforderungen (z.B. örtliche Gegebenheiten) an eine Planung erforderlich sein, welche in dem einzelnen Dokument des Planungshandbuches und/oder nicht zur Genüge berücksichtigt sind. Es obliegt dem Anwender auf Basis seiner Prüf- und Warnpflicht die Konsistenz der Anforderungen im Hinblick auf die durchzuführende Planung zu prüfen und gegebenenfalls den Auftraggeber bei ordnungsgemäßer Sorgfalt erkennbaren Problemen zu warnen. 1.6 Sorgfaltspflicht Der Anwender des Planungshandbuches hat bei der Umsetzung größte Sorgfalt anzuwenden und die Umsetzung derart zu gestalten, dass im Sinne des Auftraggebers das Leistungsziel erreicht wird. 1.7 Aufstellungshöhen Sämtliche Regelungen in den Technischen Planungshandbüchern und dem Leistungsbuch Technische Infrastruktur beziehen sich auf den, in den Ständigen Vorbemerkungen des LB-TI, definierten Bereich für die Aufstellungshöhe. Alle Anlagen sind so zu planen und zu errichten, dass sämtliche Anlagen und Anlagenteile für die jeweilige, tatsächliche, Aufstellhöhe geeignet sind. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 18 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie 2 VERFAHRENSBESTIMMUNGEN 2.1 Ergänzende Vorbemerkungen Version: 2.00 freigegeben Die in dieser Technischen Richtlinie enthaltenen Hinweise und Querverweise auf andere Dokumente (Planungshandbücher, Normen, Richtlinien) beziehen sich immer auf die aktuell geltende Fassung des jeweils genannten Dokuments. 2.2 Verfahrensanweisungen und Leistungsprozesse Die nachstehenden Verfahrensanweisungen und Leistungsprozesse stellen eine exemplarische Aufzählung dar und sind als „Roter Faden“ für die Projektverwirklichung zu sehen. Sämtliche Planungsschritte sind in enger Abstimmung mit dem AG durchzuführen. Der AG behält sich Änderungen dieser Verfahrensbestimmungen vor. 2.2.1 Verfahrensanweisungen Für die Planung von Energieversorgungsanlagen und Sicherheitsstromversorgungsanlagen wurden Verfahrensanweisungen ausgearbeitet. Aus den nachstehend angeführten Abbildungen (Abb.) kann die Vorgehensweise bei der Planung von Energieversorgungsanlagen und Sicherheitsstromversorgungsanlagen entnommen werden: ● Planung von Energieversorgungsanlagen (Abbildung 1) ● Planung von Sicherheitsstromversorgungsanlagen (Abbildung 2) Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 19 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Mitarbeit out put Durchführung in put Info Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie Entscheidung Dokument-Nr. 800.563.1000 Start Lastannahmen Lastschwerpunkte EVU, Übergabestellen Grundlagenermittlung Energiebilanz, Energieversorgungskonzept Vordimensionierung der Energieversorgung negativ Plausibilitätsprüfung AN BE AG AN AG AN AG positiv Lastangaben Örtlichkeiten Kabelwege Grundlagenvertiefung Übersichtsschema Energieversorgung Dimensionierung der Transformatoren und Hauptenergiekabel negativ AN BE AN AN Plausibilitätsprüfung AG AG positiv Kabellisten Berechnungsergebnisse Netzberechnung Zulässige Spannungsabfälle eingehalten nein AN AN AG AG ja Stromlaufpläne Stücklisten Verteilerplanung Bedingungen der Schutzmaßnahmen eingehalten? nein ja Dokumentation der Planung Übersichtsschema Stromlaufpläne, Stück-, Kabellisten Berechnungsergebnisse AN AG AN AG AN AG Ende AN Auftragnehmer AG Auftraggeber bzw. ÖBA im Auftrag des AG BE Betriebsführung Abbildung 1: Planung von Energieversorgungsanlagen Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 20 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Info out put Durchführung in put Entscheidung Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie Mitarbeit Dokument-Nr. 800.563.1000 Start Lastannahmen für SSV-Berechtigte Verbraucher Grundlagenermittlung Energiebilanz, Energieversorgungskonzept Vordimensionierung der Energieversorgung negativ Plausibilitätsprüfung AN BE AG AN AG AN AG positiv Lastangaben Örtlichkeiten Kabelwege Grundlagenvertiefung Dimensionierung der Sicherheitsstromquellen und Sicherheitsstromverteilung negativ AN BE Übersichtsschema Energieversorgung AN AN Plausibilitätsprüfung AG AG positiv Kabellisten Berechnungsergebnisse Netzberechnung Zulässige Spannungsabfälle eingehalten nein AN AN AG AG ja Stromlaufpläne Stücklisten Verteilerplanung Bedingungen der Schutzmaßnahmen eingehalten? ja Dokumentation der Planung nein Übersichtsschema Stromlaufpläne, Stück-, Kabellisten Berechnungsergebnisse AN AG AN AG AN AG Ende AN Auftragnehmer AG Auftraggeber bzw. ÖBA im Auftrag des AG BE Betriebsführung Abbildung 2: Planung von Sicherheitsstromversorgungsanlagen Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 21 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie 3 PLANUNGS-UND AUSFÜHRUNGSGRUNDSÄTZE 3.1 Allgemeine Grundsätze 3.1.1 Planungsgrundsätze 3.1.1.1 Allgemeines Version: 2.00 freigegeben Alle Anlagen sind so zu planen und zu errichten, dass selbst bei Teilfreischaltung von Anlagenteilen zumindest noch ein eingeschränkter Betrieb der Tunnelanlage möglich bleibt. 3.1.1.2 Netzdesign 3.1.1.2.1 Energieversorgung RVS 09.02.22 schreibt für Tunnel der Gefährdungsklasse 3 + 4 eine zweiseitige Anspeisung vor und führt dazu aus, dass die beiden Anspeisungen aus 2 verschiedenen Umspannwerken erfolgen sollen. Das bedeutet nicht, dass an beiden Portalen Einspeisungen aus zwei Umspannwerken vorgesehen werden sollen. Vorzugsvarianten für die Energieversorgung sind in Abbildung 3 dargestellt. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 22 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Abbildung 3: Vorzugsvarianten der Energieversorgung Stehen keine Abgänge aus verschiedenen Umspannwerken zur Verfügung ist in Abhängigkeit von den Streckenparametern (Verkehrsaufkommen, Streckenverfügbarkeit) und wirtschaftlichen Aspekten zu prüfen: ● Variante 1: 2 über unterschiedliche Transformatoren bediente Abgänge eines Umspannwerks. ● Variante 2: 1 Anspeisung aus einem Umspannwerk und zusätzlich ein für die gesamte Last bemessenes Notstromaggregat. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 23 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 3.1.1.2.2 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Anordnung der Trafostationen Trafostationen sind vorzugsweise in den Portalbereichen vorzusehen. Bei langen Tunneln kann es nach Maßgabe der Lastschwerpunkte notwendig werden, im Tunnel ebenfalls Transformatorstationen vorzusehen. Tunnellänge Erfordernis für Trafostation(en) ≤ 500 m Es ist eine Trafostation ausreichend! > 500 m, ≤1.000 m Es kann eine zweite Trafostation vorgesehen werden, wenn diese zweifelsfrei wirtschaftliche Vorteile bringt. > 1.000 m Es ist davon auszugehen, dass an jedem Portal eine Trafostation erforderlich ist. > 2.000 m Zusätzlich zu den Trafostationen an den Portalen können auch Trafostationen im Tunnel erforderlich sein. Tabelle 1: Erfordernis für Trafostationen Ggf. im Tunnel erforderliche Trafostationen sind ebenso wie die der Trafostation zugeordneten Schaltanlagen (Mittelspannung, Niederspannung, Sicherheitsstromversorgung) vorzugsweise in den EQ anzuordnen. 3.1.1.2.3 Röhrenweise Trennung Im Hinblick auf (spätere) Sanierungsmaßnahmen muss die Energieverteilungen röhrenbezogen aufgebaut werden. Je Röhre sind mindestens vorzusehen: ● Niederspannungshauptverteiler(teil) ● Beleuchtungsschaltanlage ● Sicherheitsstromverteiler ● Lüftungsschaltanlage (bei Bedarf) Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 24 von 179 Dokument-Nr. 800.563.1000 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Abbildung 4: Röhrenbezogene Energieverteilung Abbildung 5: Röhrenbezogene Sicherheitsstromverteilung Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 25 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 3.1.1.2.4 Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie Auslegung der Transformatoren Für die Bemessung der Transformatoren gilt Tabelle 2. Tunnel Bemessung der Transformatoren 2 Röhren Die röhrengetrennten Transformatoren sind jeweils auf den Worst-Case Lastfall der zugehörigen Röhre (= Brandfall) zu bemessen (Im Regelfall ist der Kuppelschalter im NSHV offen). Richtungsverkehr 1 Röhre Richtungsverkehr oder Gegenverkehr Die Transformatoren sind nur auf den Worst-Case Lastfall der Röhre (Brandfall) zu bemessen. Es ist von Fall zu Fall zu entscheiden, ob redundante Transformatorleistung vorgehalten werden muss. Tabelle 2: Bemessung von Transformatoren Innerhalb einer Trafostation sind baugleiche Transformatoren zu verwenden. Im Tunnel selbst sind jedenfalls Gießharztransformatoren vorzusehen. In den Portalstationen sind Öltransformatoren zu verwenden, es sei denn, bei einem Transformatorbrand könnten Tunnelbenutzer durch Rauchgase gefährdet werden. Die Verbindungen vom Transformator zum NSHV sind kurzschlussfest und doppelt isoliert auszuführen. Bei Anlagen wo Frequenzumformer eingesetzt werden, ist die Transformatoranlage frequenzumformertauglich auszuführen. In Abhängigkeit der Anlagengröße ist in der Planungsphase ein Schaltgruppenwechsel zu untersuchen. Ergänzende Bestimmungen für Tunnelanlagen mit Halb- oder Vollquerlüftung: ● Halbquerlüftung mit Ventilatorleistungen < 200 kW: Je Portalstation muss ein eigener Lüftertransformator xx kV/0,4 kV vorgehalten werden. Im Fehlerfall bilden die o.g. Transformatoren die Redundanz für den Lüftertrafo (bemessen für den Betrieb einer Axialmaschine!). Wenn dadurch die o.g. Transformatoren > 630 kVA ausgeführt werden müssten, ist je Portalstation ein zweiter Lüftertransformator vorzusehen. ● Halbquerlüftung mit Ventilatorleistungen ≥ 200 kW: Es sind im Sinn der Tabelle 2 je Portalstation 2 Transformatoren xx kV/0,7 kV vorzusehen. ● Vollquerlüftung unabhängig von der Maschinenleistung: Es sind im Sinn der Tabelle 2 je Station 2 Transformatoren xx kV/0,7 kV vorzusehen. ● Sofern die Lüftungsplanung eine Ansteuerung der Ventilatoren mit Frequenzumformer vorsieht, ist zu prüfen, ob für diese Strahlventilatoren eigene Transformatoren vorzusehen sind. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 26 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie Bei einem Einsatz eines eigenen Transformators für die Strahlventilatoren ist Sekundärspannung mit ca. 480 Volt zu dimensionieren und die Unterspannungswicklung ist doppelt (eine Wicklung in Sternschaltung, eine Wicklung in Dreieckschaltung) auszuführen. Je Wicklung sind ein FU und ein SV anzuschließen. Abbildung 6: Ansteuerung Lüfter-Transformator 3.1.1.3 Sicherheitsstromversorgung 3.1.1.3.1 Anordnung der SSV Anlagen SSV Anlagen sind in den Portalbereichen anzuordnen. Gemäß Tabelle 3 dürfen nach Maßgabe der Lastschwerpunkte in langen Tunneln SSV Anlagen auch im Tunnel vorgesehen werden. Tunnellänge Erfordernis für SSV Anlage(n) ≤ 500 m Es ist eine SSV Anlage ausreichend! > 500 m, ≤1.000 m Es darf eine zweite SSV Anlage vorgesehen werden, wenn diese zweifelsfrei wirtschaftliche Vorteile bringt. > 1.000 m An jedem Portal ist eine SSV Anlage vorzusehen. > 2.000 m Zusätzlich zu den SSV Anlagen an den Portalen sind SSV Anlagen im Tunnel vorzusehen. Tabelle 3: Erfordernis für SSV Anlagen Ggf. im Tunnel erforderliche SSV Anlagen sind ebenso wie sonstige, einer Trafostation zugeordneten Einrichtungen und Schaltanlagen (Mittelspannung, Niederspannung, Sicherheitsstromversorgung) vorzugsweise in den EQ anzuordnen. 3.1.1.3.2 Auslegung der SSV Anlagen Auch Energieverteilungen im SSV-Netz sind röhrenbezogen aufzubauen. Eine röhrenbezogene Trennung der SSV- Anlagen selbst ist jedoch nicht vorzusehen. Die einzelnen SSV Anlagen sind auf den Worst-Case Lastfall der an diese SSV nach RVS anzuschließenden Verbraucher zu bemessen. Der Worst-Case Lastfall ist in die- Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 27 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben sem Zusammenhang durch die Reaktionen der betriebs- und sicherheitstechnischen Einrichtungen unter der Annahme eines Brandes in einer Röhre definiert. 3.1.1.4 Elektrische Anforderungen 3.1.1.4.1 Nennspannungen für Niederspannungs-Stromverteilungssysteme Nach ÖVE/ÖNORM E 1100-2 sind für Wechselstromnetze sowie zugehörige Betriebsmittel ausschließlich folgende Nennspannungen zugelassen: ● 400/230 V ± 10% ● 690/400 V ± 10% Die Nennspannung 690/400 V darf nur für den Betrieb von größeren elektrischen Maschinen (z.B. Ventilatoren) und – in Ausnahmefällen – für den Transport elektrischer Energie vorgesehen werden. Diese Spannungsebene ist insbesondere vorzusehen, 3.1.1.4.2 ● wenn Axialmaschinen mit Nennleistungen ≥200 kW zu versorgen sind oder ● wenn Strahlventilatoren der Baugruppen 5 oder 6 (vgl. PLaPB 800.542.1000) mit Kabelanspeisungen > 500 m zu erwarten sind. Netzsystem Die Starkstromanlagen der Nennspannung 400/230 V sind mit TN-S Netzsystem nach ÖVE/ÖNORM E 8001-1 auszuführen, es sei denn, dieses Netzsystem wird vom örtlich zuständigen Energieversorgungsunternehmen nicht unterstützt. Starkstromanlagen der Nennspannung 690/400 V können, so nicht zwingende Gründe dagegen stehen, auch im TN-C System nach ÖVE/ÖNORM E 8001-1 realisiert werden, insbesondere wenn diese Spannungsebene ausschließlich für den Betrieb von größeren elektrischen Maschinen (z.B. Strahlventilatoren) verwendet wird. 3.1.1.4.3 Fehlerschutz Als Schutzmaßnahme gegen indirektes Berühren ist in der Netzstromversorgung Nullung nach ÖVE/ÖNORM E 8001-1 vorzusehen, es sei denn, diese Schutzmaßnahme wird vom örtlich zuständigen Energieversorgungsunternehmen (noch) nicht zugelassen oder die Tunnelanlage liegt im Einflussbereich elektrischer Wechselstrombahnen. Steckdosenkreise müssen gemäß Punkt 6.1.1 der ÖVE/ÖNORM E 8001-1 zusätzlich durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen mit einem Nennfehlerstrom IΔN ≤ 0,03 A geschützt werden. Für das Netz der Sicherheitsstromversorgung ist ebenfalls die Schutzmaßnahme Nullung nach ÖVE/ÖNORM E 8001-1 zu bevorzugen. In Bereichen, in denen die Nullungsbedingungen nicht erfüllt werden können, ist Fehlerstrom-Schutzschaltung erforderlich. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 28 von 179 Dokument-Nr. 800.563.1000 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Für die Bemessung der Überstrom-Schutzeinrichtungen gelten die Niederspannungsverteilnetze einer Tunnelanlage im Sinn der Abbildung 3-6 aus ÖVE/ÖNORM E 8001-1 als Industrie-Verteilungsnetz. Die Schnittstelle zur Verbraucheranlage bilden die Abgangsklemmen der Schaltanlagen (z.B. Beleuchtungsschaltanlagen, Lüftungsschaltanlagen usw.) bzw. der Verteiler (z.B. Installationsverteiler usw.). Ergänzung Fehlerschutz SSV Netz: Bei der Planung und Dimensionierung von SSV Netzen ist durch geeignete Maßnahmen z.B. zeitstaffelbaren NSP-Leistungsschalter bzw. -schaltgeräte, ein selektiver Fehlerschutz sicherzustellen. Abbildung 7: Abgrenzung Verbraucheranlage und Verteilungsnetz Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 29 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 3.1.1.4.4 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Blindstromkompensation Die Anlagen müssen so geplant und errichtet werden, dass vom Energieversorgungsunternehmen möglichst wenig Blindleistung bezogen werden muss. An der Übergabestelle darf der Leistungsfaktor (cos φ) in jedem Betriebsfall den Wert von 0,9 nicht unterschreiten. Es ist von Fall zu Fall zu prüfen, ob diese Geräte einzeln kompensiert werden können oder ob die Errichtung von mehrstufigen zentralen Kompensationsanlagen zweckmäßiger ist. Bei Zentralkompensationen ist ein geeigneter Arbeitnehmerschutz vorzusehen (z.B. Plexiglasschutz). In der Regel ist Einzelkompensation zu bevorzugen. Dies gilt insbesondere für: ● Strahlventilatoren (Kondensatoren im Schaltanlagenabgang), ● Leuchten in Stufenschaltung (Kondensator in der Leuchte), ● Geregelte Beleuchtungsanlagen, jedoch nur wenn der Reglerhersteller dies gewährleistet (Kondensator in der Leuchte). Mit den Kondensatoren ist der Leistungsfaktor cos φ des Betriebsmittels auf > 0,92 zu verbessern. Kapazitive Betriebszustände (z.B. bei Leuchten in Stufenschaltung) müssen vermieden werden. Bei der Bemessung der Kompensationsanlagen müssen etwaige Rahmenbedingungen aus dem Netz des Energieversorgungsunternehmens zwingend beachtet werden. 3.1.1.5 EMV und Blitzschutz 3.1.1.5.1 Allgemeines Durch ein umfassendes Maßnahmenpaket gegen elektromagnetische Störeinflüsse ist neben dem Schutz von Personen und Sachwerten auch die Verfügbarkeit der Gesamtanlage hoch zu halten. Neben den sich aus dem Schutz von Personen und Sachwerten ergebenden Anforderungen sind die Blitzschutz- und EMV Maßnahmen so auszulegen, dass störende und schädigende Einflüsse auf die elektrischen und elektronischen Systeme bei Blitzeinschlägen an beliebiger Stelle der baulichen Anlage, sowie bei den durch das EVU oder durch interne Verbraucher ausgelösten Schalthandlungen vermieden werden. Indirekter Blitzschlag sowie Überspannungen und Induktionsspannungen gelten nicht als höhere Gewalt. Es sind somit Maßnahmen zu treffen, um die gesamte Anlage im betriebsbereiten Zustand, d. h. mit angeschlossenen externen Kabeln, zu schützen. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 30 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 3.1.1.5.2 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Blitzschutzzonen Neben der Einteilung in Schutzklassen (gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62305-1), die je nach Wertigkeit und akzeptierbarem Risiko erfolgt, werden Objekte und Räumlichkeiten nach folgenden Blitzschutzzonen (LPZ) unterschieden: LPZ 0A: Zone, die durch direkte Blitzeinschläge und durch das volle elektromagnetische Feld des Blitzes gefährdet ist. Die inneren Systeme können vollen und anteiligen Blitzströmen ausgesetzt sein. LPZ 0B: Zone, die gegen direkte Blitzeinschläge geschützt, aber durch das volle elektromagnetische Feld des Blitzes gefährdet ist. Die inneren Systeme können anteiligen Blitzströmen ausgesetzt sein. LPZ 1: Zone, in der die Stoßströme durch Stromaufteilung und durch Überspannungsschutzgeräte an der Zonengrenze begrenzt werden. Durch räumliche Schirmung kann das elektromagnetische Feld des Blitzes abgeschwächt werden. LPZ 2,...,n Zone, in der die Stoßströme durch Stromaufteilung und durch zusätzliche Überspannungsschutzgeräte an der Zonengrenze weiter begrenzt werden. Zusätzliche räumliche Schirmung kann verwendet werden, um das elektromagnetische Feld des Blitzes weiter abzuschwächen. Für eine Tunnelanlage gelten, sofern an anderer Stelle nicht ausdrücklich anders bedungen, die Zuordnungen gemäß Tabelle 4. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 31 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Bereich Version: 2.00 freigegeben Blitzschutzzone Vorportalbereiche: • Freibereiche LPZ 0A • Verkehrszeichenbrücken mit Fangstangen LPZ 0B • Inneres von AP LPZ 1 Mittelspannungsräume, Transformatorboxen LPZ 0B BZ, BS als Ziegelbau oder Stahlbetonbau ohne elektrisch leitender Stahlbewehrung gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 LPZ 1 BZ, BS als Stahlbetonbau mit elektrisch leitender Stahlbewehrung gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 LPZ 1 Unterirdischer Kabelweg von BZ/BS in den Tunnel: • Kollektoren (geschirmt) • Rohrzüge bis zu einer Länge von 60 m • Längere Rohrzüge • Tunnel bergmännisch • Tunnel in offener Bauweise LPZ 1 1 LPZ 1 LPZ 0B 2 LPZ 1 LPZ 1 Tabelle 4: Zuordnung zu Blitzschutzzonen An den Durchtrittsstellen von einer Schutzzone zur anderen müssen Einführungen angebracht werden, d.h. Verbindungen mit dem Potentialausgleich und/oder über Schutzbeschaltungen. 3.1.1.5.3 Prüfschärfegrade Zur Beurteilung der Störfestigkeit gelten impulsförmige Magnetfelder bzw. gegen Stoßspannungen gelten die in der ÖVE/ÖNORM EN 61000-4 definierten Prüfschärfegrade. 1 Das Erdseil muss über den Rohrzügen verlegt werden! 2 Es wird davon ausgegangen, dass Tunnel in Bereichen mit geringer Überlagerung ohnehin mit bewehrten Blöcken ausgeführt werden. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 32 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 3.1.1.5.4 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Schutzmaßnahmen gegen elektromagnetische Blitzimpulse Elektrische und elektronische Systeme sind durch elektromagnetische Blitzimpulse gefährdet. Es sind daher Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Ausfällen innerer Systeme vorzusehen. Gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62305-4 beruht der Schutz gegen elektromagnetische Blitzimpulse auf dem Blitzschutzzonenkonzept. Die grundlegenden Schutzmaßnahmen umfassen: ● Erdung und Potentialausgleich ● Magnetische Schirmung und Leitungsführung ● Koordinierter Schutz mit Überspannungsschutzgeräten. Erdung und Potentialausgleich müssen gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62305-4 immer sicher gestellt werden, andere Schutzmaßnahmen dürfen einzeln oder in Kombination angewendet werden. 3.1.1.5.5 Sicherheitsabstand gegen zu hohes magnetisches Feld Die Feldstärke an einem bestimmten Punkt im Raum ist direkt an der Außenwand am größten, und nimmt zur Raummitte hin rasch ab. Aus diesem Grund ist bei der Aufstellung von Geräten in der Regel ein Mindestabstand von 50 cm zur Außenwand einzuhalten. Weiters dürfen nur Geräte eingesetzt werden, die gegen die am vorgesehenen Einbauort zu erwartenden Felder geschirmt sind und den entsprechenden Prüfschärfegrad einhalten. Wenn Einzelgeräte nicht den für den vorgesehenen Einsatzort erforderlichen Prüfschärfegraden entsprechen, so sind für diese Geräte durch zusätzliche Schirmungs- und Schutzmaßnahmen Umgebungsbedingungen zu schaffen, welche den zuverlässigen Betrieb der Geräte am vorgesehenen Einbauort gestatten (beispielsweise durch Einbau dieser Geräte in HF-dichte Schaltschränke und geeignete Schutzbeschaltungen an der Schnittstelle zur Umgebung). Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind lediglich handelsübliche steckerfertige Großseriengeräte, wie z.B. Bildschirme, Drucker, Telefone usw., welche im Fall eines eventuellen Schadens werkzeuglos und ohne zusätzlichen Änderungsaufwand bzw. Nachinstallation von Software ausgetauscht werden können. 3.1.1.5.6 CE Kennzeichnung Mangels Prüfbarkeit wird in der Planungs- und Angebotsphase davon ausgegangen, dass Anlagen dann als elektro-magnetisch verträglich zu bewerten sind, wenn sämtliche Betriebsmittel dieser Anlage ein CE Kennzeichen tragen. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 33 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie In weiterer Folge hat der Errichter die EMV Verträglichkeit der von ihm errichteten Anlagen bzw. Anlagenteile über die CE Kennzeichnung hinaus nachzuweisen, wenn nach der Inbetriebsetzung EMV Probleme auftreten. 3.1.1.6 Schaltschränke 3.1.1.6.1 Allgemeines Es ist ein einheitliches Erscheinungsbild aller Schaltschränke anzustreben. Für die Ausführung von gegebenenfalls erforderlichen Freifeld- Schaltschränken gilt Punkt 12.2 aus PLaNT 119.020.2000 CN.as Materialkatalog. IT- Schränke in BZ und BS sind gemäß Punkt 12.1 aus PLaNT 119.020.2000 CN.as Materialkatalog auszuführen, unabhängig davon, ob diese für CN.as-Linie verwendet werden oder nicht. Für die Dimensionierung der Raumkühlung ist eine Verlustwärmeberechnung zu erstellen 3.1.1.6.2 Verteilermaterial Die Schränke sind im Baukastenprinzip in freitragender Skelettbauweise oder als freitragende Blechkonstruktion in den Werkstoffen gemäß Tabelle 5auszuführen. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 34 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie Aufstellungsort Werkstoff BZ, BS Stahlblech EN, Betriebsräume in EQ/EA Aluminium (oder außen Aluminium und Skelett Blech verzinkt) EN, Betriebsräume in EQ/EA (sofern Betriebsräume staubfrei und trocken) Stahlblech NRN Edelstahl (gemäß Punkt 3.1.2.2.4) FLN Kunststoff EQ/GQ Edelstahl (gemäß Punkt 3.1.2.2.4) Lüfterrevisionsschalter Edelstahl…. Pumpstationen Aluminium, doppelwandig Edelstahl (gemäß Punkt 3.1.2.2.4) Freifeld- Schaltschränke (so nicht AP gemäß PLaNT 119.020.2000 errichtet werden können) Analog zu AP gemäß PLaNT 119.020.2000 Tabelle 5: Materialvorgabe für Schaltschränke 3.1.1.6.3 Abmessungen Als bevorzugte Abmessungen für Schaltschränke gelten mit einer Toleranz von jeweils ± 10 mm: Schaltschränke in BZ, BS: Schrankhöhe: 2.200 mm inkl. gegebenenfalls erforderlichem Sockel, exkl. ggf. abgesetztem Dachblech Schrankbreite: 800 mm Schranktiefen: 600 mm Niederspannungsverteiler, Rangierverteiler, Steuerverteiler,… 800 mm IT-Schränke, Video 1.000 mm Server-Schränke Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 35 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Schaltschränke in EN: 3.1.1.6.4 Schrankhöhe: 2.200 mm inkl. gegebenenfalls erforderlichem Sockel, exkl. ggf. abgesetztem Dachblech Schrankbreite: 800 mm Schranktiefen: 600 mm Niederspannungsverteiler, Rangierverteiler, Steuerverteiler,… 600 mm IT-Schränke Farbvorgaben für Schaltschränke Für Schaltschränke gelten die Farbvorgaben gemäß Tabelle 6 mit der Ergänzung, dass innerhalb eines Projekts auf eine einheitliche Farbgebung der jeweiligen Schaltschränke geachtet werden muss. Innerhalb eines Projekts sind zum Beispiel Niederspannungsverteiler 400 V somit entweder in RAL 7032 oder in RAL 7035 zu lackieren. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 36 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie Verteilanlage Farbe RAL Mittelspannungsschaltanlagen • Niederspannungsteil in Verbund mit Mittelspannungsschaltanlage • Bezeichnung Entsprechend Herstellerangaben Freistehender Niederspannungsteil Niederspannungsverteiler 400 V 7032/7035 Kieselgrau oder Lichtgrau 7032/7035 Kieselgrau oder Lichtgrau 7032/7035 Kieselgrau oder Lichtgrau 9001 Cremeweiß 7032/7035 Kieselgrau oder Lichtgrau Niederspannungsverteiler 690 V SSV Verteiler Installationsverteiler unter Putz Installationsverteiler auf Putz Feuerlöschnischenschränke Notrufnischenschränke Kunststoff 2004 Reinorange Steuerspannungsverteiler 7032/7035 Kieselgrau oder Lichtgrau Sonstige Steuerschränke 7032/7035 Kieselgrau oder Lichtgrau CN.as-Linie Schränke Gemäß PLaNT 119.020.2000 Freifeld- Schaltschränke (so nicht AP gemäß PLaNT 119.020.2000 errichtet werden können) Korpus: 7035 Lichtgrau Dach: 6001 Smaragdgrün Tabelle 6: Farben der Schaltschränke 3.1.1.6.5 (Klappen-) Verteiler in Zwischendecken und Lüftungsquerschlägen Der Klappenverteiler dient der Rangierung von Energie- und Datenverkabelung in den Zwischendecken bzw. Lüftungsquerschlägen. In den Zwischendecken sind die Verteiler als Aufputz-Verteiler mit seitlich oder in der Frontseite integrierter 230V/13A 50 Hz Schuko Service-Steckdose auszuführen. Der Zugang zum Verteiler muss werkzeuglos möglich sein. Der Verteiler ist im Zu- bzw. Abluftkanal strömungsgünstig zu positionieren und zu verkabeln. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 37 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie Die Verteiler sind direkt bei den Antrieben der Abluftklappen/Absperrklappen auf einer entsprechenden Unterkonstruktion, direkt an die Zwischendecke, zu montieren. Die Unterkonstruktion ist so auszuführen, dass eine leichte Entnahme des Verteilers für Wartungs- und Störungsarbeiten ermöglicht wird. Im Abluftkanal sind die Verteiler mittels einer Brandschutzabdeckung gemeinsam mit dem Klappenantrieb einzuhausen. Die Einhausung hat die Funktion des Verteilers (inkl. Einbauten) und des Klappenantriebes bei 400°C über 120 Minuten beizubehalten. An einer geeigneten Stelle der Einhausung ist eine Revisionsöffnung vorzusehen, die mit Schnellspannverschlüssen auszuführen sind. Es ist entsprechender Platz für die Kabelverschraubungen bzw. Kabel vorzusehen. Bei der Einführung der Kabel sind die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Die Lüftungsklappen sind abschnittweise über eine Reihenverkabelung aus der nächststehenden EN bzw. BS oder BZ zu versorgen. Die Verkabelung im Abluftkanal ist in einem Brandschutzkanal bzw. in einer entsprechenden Einhausung (400°C / 120 Minuten) zu führen. Die Klappenverteiler haben mindestens folgende Anforderungen zu erfüllen: Abmessung: Material: V4A (Verteiler und Unterkonstruktion) Schutzart: 3.1.1.7 Rangierungen 3.1.1.7.1 Allgemeines 600x400x250mm (BxHxT) IP54 Alle Steuer-, Mess-, Daten-, Kommunikations- und Meldekabel, welche von außerhalb (Freifeld, Tunnel, etc.) in eine elektrische Betriebsstätte gelangen, sind über Rangierverteiler zu führen. 3.1.1.7.2 Rangierungen externer Meldungen und Befehle Für digitale Informationen, die von außerhalb der Elektrischen Betriebsstätte stammen, sind im Rangierverteiler folgende Einrichtungen vorzusehen: ● Rangierleiste externe Seite mit Überspannungsschutz, ● Galvanische Entkopplung über Trennrelais, ● Rangierleiste interne Seite, ● Rangierung zwischen externen und internen Rangierleisten. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 38 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Abbildung 8: Rangierung externer Meldungen und Befehle 3.1.1.7.3 Rangierung externer Mess- und Sollwerte Für die Einbindung und Ausgabe analoger Signale ab/an einer externen Stelle (außerhalb einer Elektrischen Betriebsstätte) sind im Rangierverteiler folgende Einrichtungen vorzusehen: ● Rangierung externe Seite mit Überspannungsschutz, ● Messtrennklemmen, ● Trennwandler, ● Messtrennklemmen, ● Rangierung interne Seite, ● Rangierung zwischen externen und internen Rangierleisten. Abbildung 9: Rangierung externer Mess- und Sollwerte 3.1.1.7.4 Zwischenrangierungen Für die Weiterleitung von anlagenspezifischen Informationen wie z.B. Telefonanlage, Brandmeldeanlage, etc. sind nach Erfordernis Zwischenrangierungen externer Kabel zu berücksichtigen. Eine Zwischenrangierung ist wie folgt aufzubauen: ● Rangierleiste externe Seite inkl. Überspannungsschutz, ● Rangierleiste interne Seite, ● Rangierung zwischen externen und internen Rangierleisten. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 39 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Abbildung 10: Zwischenrangierungen 3.1.1.8 Betriebsarten Die Umschaltung der Betriebsarten erfolgt mit einem, dem jeweiligen Betriebsmittelzugeordneten Wahlschalter. Für die Schalterstellungen dieses Betriebsartenwahlschalters gilt Tabelle 7. Bei Schaltschränken im Freifeld ist der Betriebsartenwahlschalter im Schaltschrank anzubringen. Bei Schaltschränken in geschlossenen Räumen kann der Betriebsartenwahlschalter auch am Schaltschrank angebracht werden. Schalterstellung Funktion 0 Der Anlagenteil steht nicht zur Verfügung Vor Ort Der Anlagenteil kann mit Tastern am zugehörigen Schrank ein- bzw. ausgeschaltet werden. Die Betriebsart kann unter Einbeziehung der Automatisierungsgeräte realisiert werden. Eine von den Automatisierungsgeräten unabhängige Handbedienebene ist nicht gefordert! Fern Die Schaltbefehle werden durch ein Automatisierungsgerät nach Maßgabe der in einer höheren Leitebene ermittelten Schaltbefehle erteilt. Tabelle 7: Betriebsarten Betriebsartenwahlschalter sind mit einfachen Knebelschaltern (keine Schlüsselschalter!) auszuführen. 3.1.1.9 Temperaturüberwachung der Verteiler (Thermographie) Für die gesamten Niederspannungsverteilungen in den Betriebsgebäuden (BS,BZ) bzw. den Elektronischen (EN), den Querschlägen (GQ, EQ), im gesamten Tunnelfahrraum (NRN, FLN) und den gesamten Verteilern (FFV, Gantryverteiler, NRK, NRS, Gewässerschutzanlage, Kehrgutrampe) der Vorportalbereiche sind thermische Aufnahmen in Volllastbetrieb durchzuführen. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 40 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Die thermographische Darstellung muss mit einer geeichten Kamera (Eichmessung nicht älter als 6 Monate) durchgeführt werden. Im Besonderen ist die Temperaturdarstellung der Klemmstellen sowie der eingebauten Betriebsmittel zu beurteilen. Die Temperaturerhöhung ist sowohl graphisch wie auch numerisch auszuwerten bzw. auszuweisen und in einer Fotodokumentation aufzubereiten (Angaben zu Verteilernummer, Anlagenbereich, etc. Die Übergabe eines Vorabzuges der Fotodokumentation inkl. Eichprotokoll erfolgt jeweils vor Beginn des Probebetriebes unter Verkehr. Die endgültigen Fotodokumentationen sind mit der Bestandsdokumentation zu übergeben. 3.1.2 Technische Ausführungsbestimmungen 3.1.2.1 Einsatzbereich der zu verwendenden Geräte und Materialien Die eingesetzten Geräte müssen, wenn nicht anders angegeben, den RVS 09.02.22 angeführten Umgebungsbedingungen und Schutzarten entsprechen. Des Weiteren müssen die verwendeten Geräte und Einrichtungen gegen Wasser, Streusalz, Staub und Verschmutzung sowie gegen die aggressive Tunnelatmosphäre resistent sein. Die verwendeten Geräte und Materialien haben mindestens dem Verschmutzungsgrad 3 gemäß ÖVE/ÖNORM 61439-1 zu entsprechen. 3.1.2.2 Werkstoffe 3.1.2.2.1 Lackierungen, Anstriche Metallvorbehandlung: Untergrundvorbehandlung gemäß ÖNORM EN ISO 12944: Stahlblech ist gut zu entfetten und zu entrosten, ggf. Sandstrahlen SA 2,5; Aluminium ist staubzustrahlen oder anzuschleifen. Aufbau: ● 1-fach Primen mit einer Schichtstärke von ca. 20-40 μm ● 1-fach Lackieren mit einer Schichtstärke von ca. 80-100 μm ● Gesamtschichtstärke mindestens 130 µm. Lackeigenschaften: Zweikomponentenlack mit hoher Vernetzung und geringer Kapillarbildung, Temperaturbeanspruchung von -30°C bis 120°C, Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 41 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben geeignet für Tunnelatmosphäre, salzwasserbeständig, kondenswasserfest, wetterbeständig, hoch- UV- beständig, öl-, laugen-, säure- und fettunempfindlich, aromaten- und schwermetallfrei; Qualitätsnachweise: 3.1.2.2.2 ● Porendichte gemäß Porendichteprüfung nach DIN 4681, Teil 3, mit einer Durchschlagsfestigkeit von mindestens 4000V bei einer Lackschichtstärke von 100 μm (wie z.B. Schekodur Dickschichtlack, Bindemittelbasis Acrylat / Polyurethan / Isocyanant, oder gleichwertiges) ● Gitterschnittprüfung nach ÖNORM EN ISO 2409 mit dem Ergebnis Gitterschnittkennwert 0 für Stahl und Aluminium. Aluminium “Aluminium für Profile” ist immer eine Aluminiumlegierung Al-Mg-Si 05 nach ÖNORM EN 573 und ÖNORM EN 755. “Aluminium für Bleche” ist immer eine Aluminiumlegierung Al-Mg 3 nach ÖNORM EN 573. 3.1.2.2.3 Verzinkter Stahl Dieser wird nur dort verwendet, wo ausdrücklich ein solcher als Material angeführt wird. Konstruktionsteile sind feuerverzinkt gemäß ÖNORM EN ISO 1461 auszuführen. Ein nachträgliches Behandeln oder Bearbeiten des Materials mit anschließender Kaltverzinkung ist nicht zulässig. 3.1.2.2.4 Rostfreier Edelstahl Es wird ausdrücklich auf die Bestimmungen der Punkte 10.4.1 und 10.6.1 der RVS 09.02.22 hingewiesen. 3.1.2.2.5 Kunststoffe (GFK) Es wird ausdrücklich auf die Bestimmungen des Punkts 10.4.5 der RVS 09.02.22 hingewiesen. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 42 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie 3.1.2.3 Korrosionsschutz 3.1.2.3.1 Allgemeines Version: 2.00 freigegeben Grundsätzlich gilt, dass alle Anlagenteile entsprechend ihrer Funktion und gemäß den Detailforderungen nach RVS 09.02.22 mit dem entsprechenden Korrosionsschutz zu versehen sind. Es ist weiters auf eine korrosionsschutzgerechte Gestaltung nach ÖNORM EN ISO 12944-3 zu achten. Jeder AN hat größten Wert darauf zu legen, dass elektrolytische Korrosion weder an seinen noch an fremden Anlagen oder Anlagenteilen entsteht. Der AN hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um elektrolytische Korrosion sicher zu verhindern. Hierzu sind entsprechende Maßnahmen beim Übergang von Kupfer auf Edelstahl bzw. Aluminium vorzusehen.. 3.1.2.3.2 Farbwahl So die Farbe nicht ohnehin in diesem PLaPB vorgegeben ist, muss die Farbwahl nach der RAL-Farbliste für alle Anstriche dem AG freistehen. Der Farbton sowie die Farben sind mit dem AG rechtzeitig abzusprechen. Nach Abschluss der Arbeiten sind Beschädigungen am Korrosionsschutz oder am Deckanstrich fachgerecht auszubessern. 3.1.2.3.3 Vorbereitung des Untergrundes Vor jeder Konservierung sind alle korrosionsgefährdeten Teile und Flächen von allen Stoffen, die auf die Konservierung schädigend wirken oder ihre Haftung auf den Untergrund beeinträchtigen, zu befreien. Öl, Fett, Schmutz und Staub, besonders Rost und eventuell alte verwitterte Anstriche, Schweißschlacken, lose Verkittungen, Walzhaut und Zunder sind zu entfernen. 3.1.2.3.4 Feuerverzinken Grundsätzlich gilt, dass die Verwendung von feuerverzinkten Teilen nur dann gestattet ist, wenn dies im Vertrag eigens angeführt ist. Für die Ausführung gilt die ÖNORM EN ISO 1461, jedoch mit der Einschränkung, dass die gesamte Oberfläche feuerverzinkt ist. Die Mindestzinkschichtdicken für Stahlteile sind einzuhalten. Sie betragen in Abhängigkeit von der Materialdicke 50 - 85 µm entsprechend der flächenbezogenen Zinkauflage von 360 bis 610 g/m2. Nach dem Aufbringen der Feuerverzinkung dürfen die Teile nicht mehr spanabhebend bearbeitet oder geschweißt werden. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 43 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Elemente, die erst an der Baustelle zusammengepasst werden können, sind unverzinkt anzupassen, wieder zu demontieren, wie oben zu behandeln, neuerlich anzuliefern und endgültig zu montieren. 3.1.2.3.5 Pulverbeschichtung Vor dem Beschichten sind alle Teile durch Sandstrahlung nach ÖNORM EN ISO 129444, zu reinigen, anschließend sind die Rückstände zu entfernen. 3.1.2.3.6 Bearbeitung von Aluminium Es wird besonders darauf verwiesen, dass auch Aluminium vor Korrosion durch Streumitteleinwirkung sowie vor elektrochemischer Korrosion (elektrische Auftrennung) zu schützen ist. Das Aluminium ist zu eloxieren und zu versiegeln (gemäß DIN 4113, Teil 1). 3.1.2.3.7 Bearbeitung von Edelstählen Sollten Schweißarbeiten vorgenommen werden, ist eine fachgerechte Vor- und Nachbehandlung der Schweißnähte vorzusehen. Die Schweißungen sind unter Schutzgas, sowie mit Formiergas vorzunehmen. Auf Durchschweißung ist zu achten und überschüssige Schweißzusatzwerkstoffe sind zu entfernen. Sämtliche Teile aus Edelstahl sind komplett zu beizen und zu passivieren. Die Bearbeitung von Edelstahl hat mit Maschinen und Werkzeugen zu erfolgen, die nur für Edelstahl verwendet werden dürfen. 3.1.2.4 Befehle, Meldungen und Messwerte 3.1.2.4.1 Befehle Pro Befehl wird ein Kontakt aus anderen Steuerkreisen zur Verfügung gestellt (z.B. aus SPS etc.). Dieser Kontakt ist bei Ausgabe aus einem Automatisierungsgerät mit 24 V= beaufschlagt. Wenn der Befehl nicht aus einem Automatisierungsgerät, sondern aus einer anderen Steuereinheit kommt, ist der Kontakt potentialfrei. In den Schaltschränken des AN sind Koppelrelais für die mit Kleinspannung weitergeleiteten Befehle aus Automatisierungsgeräten oder anderen Steuereinheiten einzubauen, so dass ab diesem Empfangsrelais (Koppelrelais) ausschließlich die geräteeigene Steuerspannung in der Anlage des AN verwendet wird. Die Ausgabe von Befehlen an den Prozess erfolgt über die Relais der Rangierung. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 44 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 3.1.2.4.2 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Meldungen Pro Meldung müssen ein oder mehrere potentialfreie Kontakte innerhalb der angebotenen Einheit (z.B. Betriebsmeldung, etc.) vom AN zur Verfügung gestellt werden. Diese Kontakte müssen mit mindestens 60 V= und 50 W belastbar sein. Meldungen müssen als Statusmeldungen ausgegeben werden. 3.1.2.4.3 Messwerte Für die analoge Übertragung von Messwerten sind Stromsignale 4 - 20 mA, entsprechend 0 - 100 % des Messbereichs, zu verwenden. Die zulässige Bürde muss mindestens 250 Ohm betragen. 3.1.2.4.4 Sollwerte Die analoge Übertragung von Sollwerten hat sinngemäß wie bei Messwerten zu erfolgen. 3.1.2.4.5 Allgemeine Ausführungsbestimmungen Innerhalb der Anlagen des AN sind vom AN alle für die Verarbeitung, sowie für die Zurverfügungstellung der einzelnen Befehle, Meldungen und Messwerte erforderlichen Leistungen, Geräte usw. zu erbringen bzw. einzubauen. Alle aus diesem Titel entstehenden Kosten wie Lieferung, Einbau und Abschluss aller Geräte, komplette interne Verdrahtung und Verkabelung auf Klemmen sowie die erforderlichen Nebenleistungen gelten als mit den Einheitspreisen abgegolten. Die Führung von "Befehlen, Messwerten und Meldungen" in gemeinsamen Kabeln ist grundsätzlich gestattet, der AN hat jedoch zu gewährleisten, dass keine gegenseitige Beeinflussung stattfindet. Zum Teil sind Sammelmeldungen zu übertragen, die aus mehreren Einzelmeldungen zu bilden sind. In allen Verteil- und Schaltanlagen sind die Fernmeldungen, Fernmesswerte und Fernbefehle jeweils auf eine gemeinsame Klemmenleiste (=Informationsklemmleiste) aufzulegen, d.h. z.B. in den Schränken ist eine Klemmleiste, von der alle Fernmeldungen abgenommen werden können. Die Klemmleisten für Meldungen, Messwerte und Befehle müssen nicht im selben Feld oder Schrank eingebaut sein. Wenn Leuchtdrucktaster einzubauen sind, müssen die Betriebszustände (ein, aus etc.) auf jeden Fall mit den Leuchtdrucktastern optisch angezeigt werden, gleichgültig, ob die Befehle von Hand aus oder über andere Steuerkreise eingegeben wurden. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 45 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie Die interne Verdrahtung bzw. Verkabelung sämtlicher Schaltschränke hat in flexibler Ausführung zu erfolgen. 3.1.2.5 Ausführung und Anordnung von Anzeige- und Bediengeräten 3.1.2.5.1 Anzeigegeräte 3.1.2.5.2 Meldeleuchten: LED Anzeigeelemente mit 22,5 mm Durchmesser Messgeräte (analog): Schalttafelgeräte 96 x 96 mm Messgeräte (digital): Schalttafelgeräte 90 x 48 mm Bediengeräte Taster: Drucktaster oder Leuchtdrucktaster mit 22,5 mm Durchmesser Schalter: Knebelschalter 45 x 45 mm Sollwertgeber u.ä. Schalttafelgeräte 96 x 48 mm 3.1.2.6 EMV und Blitzschutz 3.1.2.6.1 Allgemeines Die Auswahl der Schutzeinrichtungen hat unter Berücksichtigung der in Tabelle 4 angegebenen Umgebungsbedingungen und des jeweiligen Prüfschärfegrades zur Beurteilung der Störfestigkeit gegen Stoßspannungen des zu schützenden Gerätes zu erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass die höchst zulässige Längsspannung (zwischen Leiter und Kabelschirm) von Leitungen und Kabeln nicht überschritten wird. Gegebenenfalls ist durch zusätzliche Schutzmaßnahmen, dafür zu sorgen, dass die im Projektumfang enthaltenen Geräte den, je nach vorgesehenem Einsatzort zu erwartenden elektrischen und magnetischen Beanspruchungen Stand halten, und an den Schnittstellen zu anderen Gewerken oder Komponenten anderer Lieferanten keine höheren elektrischen und magnetischen Beanspruchungen auftreten. 3.1.2.6.2 Schutzbeschaltung Die Schutzbeschaltung ist jeweils auf das zu schützende Gerät und die Art der Störung abzustimmen. Überspannungs-Schutzgeräte (SPDs, engl.: surge protective devices) werden eingeteilt: Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 46 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie a) b) Version: 2.00 freigegeben nach ihrem Stoßstrom- Ableitvermögen und ihrer Schutzwirkung in: – Blitzstrom- Ableiter für Beeinflussungen infolge von Direkt- oder Naheinschlägen zum Schutz von Anlagen und Betriebsmitteln (Einsatz an den Schnittstellen zwischen den Blitzschutzzonen 0A und 1); – Überspannungs- Ableiter für Ferneinschläge, Schaltüberspannungen, sowie elektrostatische Entladungen zum Schutz von Anlagen, Betriebsmitteln und Endgeräten (Einsatz an den Schnittstellen, der auf die Blitz-Schutzzone 0B folgenden Blitz-Schutzzonen); – Kombi- Ableiter für Beeinflussungen infolge von Direkt- oder Naheinschlägen zum Schutz von Anlagen, Betriebsmitteln und Endgeräten (Einsatz an den Schnittstellen zwischen Blitz- Schutzzonen 0A und 1 sowie 0A und 2). nach ihrer Anwendung in: – Überspannungs-Schutzgeräte für Anlagen und Geräte der Energietechnik gemäß ÖVE/ÖNORM EN 61643-11 in SPD-Typ 1, 2 oder 3; – Überspannungs-Schutzgeräte für Anlagen und Geräte der Informationstechnik ÖVE/ÖNORM EN 61643-21 in SPD-Kategorien C1, C2, C3 oder D1. Die Blitzstromableiter müssen im Sinn des Blitzschutzzonenkonzepts unmittelbar an der Übergangsstelle (z.B. Kabeleinführung in ein Gebäude) montiert und auf kürzestem Weg mit dem Potentialausgleich verbunden werden. Da dies technisch nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand möglich wäre, müssen die Blitzstromableiter in Verteilern oder Schaltanlagen montiert und der Kabelweg von der Einführung in das Gebäude bis zu den Abgangsklemmen des Verteilers oder der Schaltanlage im Sinn einer Einstülpung der Schutzzone HF-geschirmt ausgeführt werden. Alternativ kann die Einstülpung der Schutzzone auch mit geschirmten Kabeln realisiert werden. Abbildung 11: Blitzschutzzonen am Beispiel einer BS Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 47 von 179 Dokument-Nr. 800.563.1000 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Bei der Installation der Überspannungsableiter sind die jeweiligen Einbauvorschriften (Erdung, Leitungslänge, Abstand zu anderen Bauteilen) zu beachten. Die FI-Schalter sind in stoßstromfester Ausführung auszuführen. Grundsätzlich gilt, dass Überspannungsableiter unmittelbar am zu schützenden Gerät angeordnet werden müssen. Sie sind direkt an dem zu schützenden Gerät in den Schaltschrank oder, bei nicht fest eingebauten Geräten, in Steckdosen oder Steckerleisten einzubauen. Unabhängig davon, ob es sich um ein TT oder TN-S System handelt, muss auch der NLeiter mit einem Überspannungsableiter schutzbeschaltet werden. 3.1.2.6.3 Anschluss des Kabelschirms Kabelschirme sind grundsätzlich beidseitig zu erden. Abweichung hiervon sind in Sonderfällen möglich und mit dem AG abzustimmen. Der Kabelschirm ist allseitig geschlossen aufzulegen. In Schaltschränken sind die Kabelschirme jeweils unmittelbar nach dem Kabeleintritt in den Schrank aufzulegen. Wenn das Kabel im Schrank weitergeführt wird, darf dabei die Schirmung nur freigelegt, nicht jedoch unterbrochen werden. 3.1.2.6.4 Aufbau von Elektronikschränken Die Schrankwände sind als ein geschlossenes Schirmgehäuse auszubilden. Alle metallenen Teile im Schrank sind großflächig miteinander zu kontaktieren. Die Schranktüren sind mit flexiblen Leitungen mit dem Gehäuse zu verbinden. Unterschiedliche Kabeltypen (Spannungsebenen und Spannungsqualität) sind voneinander zu trennen und ggf. abzuschirmen. Für die Kabeleinführung in den Schrank müssen HF-dichte Verschraubungen verwendet werden. 3.1.2.6.5 Einbau von Netz- und Signalfiltern Netz- und Signalfilter, welche Einrichtungen im Schaltschrank vor Störungen aus außenliegenden Störquellen schützen sollen, sind unmittelbar beim Kabeleintritt in den Schrank anzuordnen. Besteht darüber hinaus die Gefahr von Störungen aus innerhalb des Schaltschrankes liegenden Störquellen so sind, zusätzlich zu den im ersten Absatz genannten Filtern zum Schutz vor Störungen aus außenliegenden Störquellen, weitere Netz- und Signalfilter unmittelbar vor dem zu schützenden Gerät vorzusehen. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 48 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Eingangsleitungen eines Filters dürfen weder mit den Ausgangsleitungen dieses Filters noch mit anderen Signal- und Versorgungsleitungen zusammen verlegt werden. 3.1.2.7 Schutz gegen Beschädigungen Alle Oberflächen, Anlagenteile, bei denen die Gefahr besteht, dass sie beim Transport, Einbau oder Einmauern verschmutzt, beschädigt oder in deren Funktion beschädigt werden, sind mit einem Schutzmittel (Verpackung, Folie, Schutzanstrich etc.) werkseitig abzudecken. Ebenso sind fertig montierte Anlagenteile fachgerecht abzudecken, damit keine Beschädigung der Anlagenteile, Verschmutzung etc. erfolgt. Vor der Inbetriebnahme sind diese Abdeckungen wieder auf Kosten des AN zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 3.1.2.8 Beschriftung der Einrichtungen Alle betriebs- und sicherheitstechnischen Einrichtungen und Geräte sind mit deutlich lesbarer Schrift zu kennzeichnen. Die dafür erforderlichen Beschriftungsschilder sind in Resopal (gelb mit schwarzer Schrift) oder bei Gefahr mechanischer Beschädigung in Aluminium mit gravierter schwarzer Schrift oder in Edelstahl mit Laseraufdruck auszuführen und mit Sprengnieten oder Schrauben zu befestigen. Die Entwürfe für die Bezeichnungsschilder und die Typenschilder sind dem AG oder seinem bevollmächtigten Vertreter zur Freigabe vorzulegen. 3.2 Mittelspannungsanlage 3.2.1 Planungsgrundsätze 3.2.1.1 Schaltanlagen Mittelspannungsschaltanlagen sind vorzugsweise als (SF6-isolierte), typgeprüfte Schaltanlagen in Kompakt- (Ringkabelschaltanlage) oder Modulbauweise auszuführen. Sollten sich feststoff- oder luftisolierte Schaltanlagen als wirtschaftlich erweisen, ist der Einsatz dieser Anlagen in der Planung zu prüfen. Anlagen in Modulbauweise sind insbesondere dann vorzusehen, wenn Leistungsschalter benötigt werden oder in der Schaltanlage Einrichtungen für eine Verrechnungszählung erforderlich sind. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 49 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie Start Bezugsleistung < 630kVA ja Zählung erforderlich nein Einrichtungen für Anlagenschutz erforderlich nein Maximal 4 Abgänge ja Externe Steuerung ja Kompaktstation (Ringkabelschaltanlage) Modulare Bauweise Ende Abbildung 12: Entscheidungsbaum für Mittelspannungs- Kompaktstationen Es dürfen ausschließlich technisch ausgereifte, dem Stand der Technik entsprechende Anlagen in industriellem Standard eingesetzt werden. In Neubauobjekten sind für die erforderlichen Mittelspannungsanlagen und Transformatoren jeweils eigene Räume vorzusehen. Die Mittelspannungsräume sind mit Kabeldoppelböden auszurüsten. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 50 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 3.2.1.2 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Transformatoren Leerlaufspannung Primärseite Standard-Spannungen Leerlaufspannung Sekundärseite Mit dem Energieversorgungsunternehmen abzustimmen 10,5kV / 21kV / 31kV 420/242 V 725/419 V Bevorzugte Schaltungen: Bis 160 kVA Yzn 5 ab 250 kVA Dyn 5 Bevorzugte Kurzschlussimpedanz bei Öltransformatoren: bis 160 kVA 4% ab 800 kVA 6% Bevorzugte Kurzschlussimpedanz bei Trockentransformatoren: bis 160 kVA 4% ab 250 kVA 6% Tabelle 8: Bevorzugte Daten für Transformatoren Für Transformatorstationen in Portalbauwerken sind Öltransformatoren vorzusehen, so dem nicht Umweltschutzauflagen entgegenstehen. Bei Anlagen wo Frequenzumformer eingesetzt werden, ist die Transformatoranlage frequenzumformertauglich auszuführen. Transformatoren müssen in Bezug auf die Kurzschlussverluste, Leerlaufverluste und Schallleistungspegel mindestens den Reihen Ck + C0 (bis 24 kV) bzw. Bk36 + B036 (36 kV) gemäß ÖVE/ÖNORM EN 50464-1 entsprechen. Transformatoren müssen in Bezug auf die Kurzschlussverluste und Leerlaufverluste die entsprechenden Wirkungsgrade der Stufe 2 gem. VERORDNUNG (EU) Nr. 548/2014 erfüllen. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 51 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie Leistung Nennspannung Maße Gesamtgewicht A B C kVA kV mm mm mm kg 400 20/0,4 1.650 900 1.900 1.300 630 20/0,4 1.800 930 1.940 2.300 800 20/0,4 1.900 950 2.100 2.400 1.000 20/0,4 2.050 1.100 2.400 2.600 1.250 20/0,4 2.100 1.200 2.500 3.000 1.600 20/0,4 2.200 1.400 2.600 3.600 2.000 20/0,4 2.300 1.500 2.700 4.500 2.500 20/0,4 2.600 2.200 2.900 5.200 Tabelle 9: Richtwerte für Maße und Gewichte von Öltransformatoren Leistung Nennspannung Maße Gesamtgewicht A B C kVA kV mm mm mm kg 400 20/0,4 1.540 820 1.480 1.950 630 20/0,4 1.620 840 1.640 2.600 800 20/0,4 1.800 860 1.860 3.300 1.000 20/0,4 1.800 990 1.920 3.700 1.250 20/0,4 1.860 990 2.050 4.300 1.600 20/0,4 1.930 1.035 2.200 5.600 2.000 20/0,4 2.080 1.280 2.400 6.300 2.500 20/0,4 2.150 1.280 2.500 7.200 Tabelle 10: Richtwerte für Maße und Gewichte von Trockentransformatoren Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 52 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 3.2.1.3 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Kabel Siehe Kapitel 3.27. 3.2.1.4 Schutz 3.2.1.4.1 Schutzkonzept Das Schutzkonzept ist nach dem n-1 Prinzip aufzubauen. Das Versagen einer Schutzeinrichtung muss entweder durch einen lokalen oder durch einen vorgelagerten Reserveschutz abgefangen werden, so dass Kurzschlüsse spätestens mit der nächsten Staffelzeit abgeschaltet werden. Die Anlagen und Betriebsmittel sind so zu bemessen, dass Primäreinrichtungen auch dann nicht zerstört werden, wenn der Kurzschluss erst mit der Reservezeit abgeschaltet wird. Die Gesamt-Staffelzeit muss kleiner sein, als die am Übergabeschutz des Energieversorgungsunternehmens eingestellte Auslöseverzögerung. 3.2.1.4.2 Schutz für Kabelabgangssfelder und Einspeisefelder Für den Schutz der Einspeisungen (Übergabefelder) sowie der Mittelspannungs- Verbindungskabel zwischen Stationen sind digitale, zweistufige, gerichtete Überstromzeitschutzgeräte mit Signalvergleich (Richtungsvergleichsschutz), Differentialschutz und Schaltversagerschutz vorzusehen. Die Forderung gilt auch als erfüllt, wenn ein getrenntes digitales Differentialschutzrelais eingebaut wird. 3.2.1.4.3 Schutz in Transformatorabgangsfeldern Abgänge zu Transformatoren ≤ 630 kVA sind mit Sicherungslasttrennern/Erdungstrennern und Hochspannungs-Hochleistungssicherungen mit Schlagstiftauslösung zu sichern. In Abgängen zu größeren Transformatoren sind grundsätzlich motorbetriebene Leistungsschalter mit entsprechenden Schutzrelais einzusetzen. 3.2.1.5 Hilfsstromkreise bei MS Anlagen Mittelspannungsschaltanlagen mit motorbetriebenen Schaltgeräten samt zugehöriger Schutz, Mess- und Steuereinrichtungen sind von der SSV- Anlage des Tunnels zu versorgen. Eine Speisung der Hilfsstromkreise mit einer von der Sicherheitsstromversorgung des Tunnels unabhängigen, batteriegepufferten Niederspannungs- Gleichstrom- Versorgung kann unter folgenden Voraussetzungen zur Ausführung kommen: Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 53 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie ● bei komplexen Anlagen mit verteilten, vom Tunnel abgesetzten und durch die Tunnel SSV nicht erreichbare Schaltstationen ● bei ausdrücklicher Forderung des EVU´s (Schaltstationen mit Eigentumsteilung EVU/ASF) 3.2.2 Technische Ausführungsbestimmungen 3.2.2.1 Schaltanlagen 3.2.2.1.1 Bemessungsgrößen für Mittelspannungsschaltanlagen Höchste Spannung für Betriebsmittel (Effektivwert) kV 12 24 36 Bemessungsfrequenz Hz 50 50 50 Bemessungs-Kurzzeitwechselspannung (Effektivwert) kV 28 50 70 Bemessungs-Blitzstoßspannung 1,2/50 µs (Scheitelwert) kV 75 95 145 Sammelschiene A 630 630 630 Kabelabgänge A 630 630 630 Transformatorabgänge A 630 630 630 Bemessungs-Kurzzeitstrom 1 s kA 20 20 16 Bemessungs-Stoßstrom kA 50 50 40 IP 4X IP 4X IP4X Bemessungsstrom Schutzgrad Max. Umgebungstemperatur °C +50 +50 +50 Min. Umgebungstemperatur °C -5 -5 -5 Max. relative Luftfeuchtigkeit % 95 95 95 Tabelle 11: Bemessungsgrößen für Mittelspannungsschaltanlagen 3.2.2.1.2 Kompatibilität In Bezug auf den mechanischen Aufbau sowie die mechanischen und elektrischen Betätigungselemente ist für alle Stationen einer Tunnelanlage eine einheitliche Ausführung anzustreben. Alle Kabelverbindungen sind in steckbarer Ausführung zu errichten. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 54 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Alle Einheiten und Anlagenauslegungen müssen einen allgemeinen (überall ohne Bedenken einsetzbaren) und nicht individuellen (auf die jeweiligen Details eingehenden) Charakter aufweisen. 3.2.2.1.3 Meldungen und Messwerte Es sind in jeder Mittelspannungsschaltanlage mindestens folgende Messeinrichtungen vorzusehen: ● Strommessung mit Stromwandler und Amperemeter, in Kabelabgangsfeldern in allen 3 Phasen, in Transformatorabgängen in einer Phase. ● Kapazitives Spannungsprüfsystem, 3-phasig, in jedem Kabelabgangsfeld und in Einspeisefeldern. ● In Übergabestationen zusätzlich: – Spannungsmessung in allen 3 Phasen der Sammelschiene mit Spannungswandlern, Voltmeter und Voltmeterumschalter. An der breiten Schnittstelle sind in jeder Schaltanlage potentialfreie Kontakte für mindestens nachfolgenden Meldungsumfang anzubieten: ● Meldungen „Ein“, „Aus“, „Ausgelöst“, „Feder gespannt“ für jeden Leistungsschalter, Lasttrennschalter und Trennschalter. ● Meldung „Batteriebetrieb“ ● Meldung „Sammelstörung“ Die Feldbus- bzw. Netzwerkschnittstelle dient zur Anbindung der Messwerte und der Schutzrelais an das Leitsystem. Nachfolgender Befehl- und Messwertinformationsumfang gilt als Mindestumfang: ● Stellungsmeldungen aller Leistungsschalter, Lasttrennschalter und Trenner, ● Betriebs- und Störfallmeldungen, ● Betriebsmesswerte, ● Betriebszählwerte (Wirk- und Blindarbeit), ● Befehle aus dem Leitsystem, der internen Schutzauswertung und der internen Steuerlogik. Bei einfachen Schaltanlagen (z.B. Kompaktstationen) ist es ausreichend, diese Informationen an einer Feldbusschnittstelle gemäß PLaPB 800.566.1000 bereitzustellen. Komplexe Mittelspannungsanlagen sind über Ethernet mit TCP/IP an das Leitsystem anzubinden (=Netzwerkschnittstelle der Prozessebene gemäß PLaPB 800.566.1000). Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 55 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie 3.2.2.2 Schutzgeräte 3.2.2.2.1 Allgemeines Version: 2.00 freigegeben Der Schutz ist durchwegs mit digitalen, dem Stand der Technik entsprechenden Schutzgeräten zu realisieren. Leittechnische Funktionen, wie die Stellungserfassung der Schaltgeräte, die Bildung von Zählwerten, Netzwerkanschluss udgl. sind in die Schutzgeräte zu integrieren. Die Schutzgeräte sind in die Niederspannungsaufsatzkästen der Mittelspannungsschaltanlagen einzubauen. 3.2.2.2.2 Stromwandler Die gegebenenfalls erforderlichen Stromwandler in den Einspeise- und Kabelfeldern sind in allen 3 Phasen 1-polig mit je einem Mess- und Schutzkern auszuführen. In den Trafoabgangsfeldern genügen 1-polige Stromwandler für Strommessung und Anzeige. In den Kabel-Abgangsfelder sind Ringkernwandler zu verwenden. Vorzugsweise sind diese auf den Durchführungen zum Kabelanschluss zu montieren, damit die Kabelendverschlüsse im Schutzbereich der Wandler liegen. Wahlweise können auch Kabelaufsteck-Stromwandler in Einzelgehäuse eingesetzt werden. Die Stromwandler-Bürde ist der Besetzung der entsprechenden Schutzeinrichtungen (z.B. digital) anzupassen. Der Sekundäranschluss hat über die Klemmleiste im Feld zu erfolgen. 3.2.2.2.3 Spannungswandler Für die Spannungsmessung der Sammelschienen sind 3 1-polige Spannungswandler vorzusehen. Bei den Einspeisefeldern sind für die Messung und gerichtete Erdschlusserfassung jeweils 3 1-polige Spannungswandler mit offener Dreieckswicklung erforderlich. Alle Spannungswandler sind steckbar, metallgekapselt und berührungssicher auszuführen. Sekundäranschluss hat über Stecker im Schaltfeld zu erfolgen. Die Spannungswandler am Abzweig sollen für Kabelprüfungen demontierbar sein. 3.2.3 Prüfungen und Tests Siehe PLaHELP PuT! Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 56 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 3.2.4 Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie Funktionsbeschreibungen Derzeit nicht näher spezifiziert! 3.3 Verteilungen 3.3.1 Planungsgrundsätze 3.3.1.1 Allgemeines Niederspannungsschaltanlagen sind in konventioneller Bauweise mit fest eingebauten und fest verdrahteten Geräten vorzusehen. Die Anzahl der Schaltfelder richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen. 3.3.1.2 Sammelschienen Der Nennstrom und die Kurzschlussfestigkeit der verwendeten Sammelschienensysteme muss mindestens 20 % der erforderlichen Größenordnung (= Volllast am Verteiler) überschreiten. Sammelschienen in Verteilern, die direkt aus Transformatoren gespeist werden, sind mindestens auf die Nennlast der Transformatoren zu bemessen. Dabei ist ein möglicher Parallelbetrieb von Transformatoren (vgl. Punkt 0) zu berücksichtigen. Die Auslegung ist für jede Schaltanlage im Detail nachzuweisen. Sammelschienen für Leitungsschutzschalter müssen vorgesichert werden. Als Vorsicherung sind Schmelzsicherungen vorzusehen. Hochleistungsautomaten sollen nur in Ausnahmefällen verwendet werden. 3.3.1.3 Schaltgeräte 3.3.1.3.1 Leistungsschalter Leistungsschalter sind zu verwenden: ● Einspeisung NSHV (mit Motorantrieb!) ● Kuppelschalter NSHV (mit Motorantrieb!) ● Abgang USV- Einspeisung SSVHV (mit Motorantrieb!) ● Bypassschalter der USV Anlage (mit Motorantrieb!) ● Abgänge mit IN > 65 A, sofern das nachgeschaltete Netz für den entsprechenden Ik bemessen ist und der Leistungsschalter in der gesamthaften Betrachtung kostengünstiger ist, als ein Sicherungslasttrennschalter Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 57 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie Für Leistungsschalter mit Motorantrieb sind in der Schranktüre vorzusehen: 3.3.1.3.2 ● Betriebsartenwahlschalter ● Leuchtdrucktaster: ein – aus ● Meldeleuchte: Störung Sicherungen Schmelzsicherungen müssen ebenso wie Leistungsschalter, Leitungsschutzschalter usw. grundsätzlich überwacht werden. Dies hat mit Schaltungen zur Sicherungsüberwachung (z.B. Sicherungslasttrennschalter mit angebauter Sicherungsüberwachung) zu erfolgen. 3.3.1.3.3 Installations-Schutzschaltgeräte Endstromkreise sind vorzugsweise mit Leitungsschutzschaltern der Charakteristik B abzusichern. Für Steckdosenstromkreise sind nach den gesetzlichen Bestimmungen Fehlerstromschutzschalter mit Überstromauslöser (FI/LS) vorzusehen bzw. sind diese zusätzlich zu Leitungsschutzschaltern mit Fehlerstromschutzschaltern abzusichern. Leitungsschutzschalter und Fehlerstromschutzschalter sind jeweils mit Hilfskontakt vorzusehen und in Meldeschleifen auf Automatenfall zu überwachen. 3.3.1.4 Selektivität In einer Tunnelanlage liegen zwischen einem gegen Kurzschluss zu schützenden Betriebsmittel und der Stromquelle in der Regel mehrere Überstromschutzeinrichtungen hintereinander. Diese Einrichtungen müssen selektiv wirken, um eine Störung möglichst auf den fehlerhaften Anlagenteil zu begrenzen. Es ist sicherzustellen, dass ● betriebsmäßige Stromspitzen nicht zum Abschalten führen, ● bei ordnungsgemäßer Funktion nur die der Fehlerstelle in Einspeiserichtung am nächsten gelegene Schutzeinrichtung allein anspricht, ● bei Versagen dieser Schutzeinrichtung die nächste mit ihr in Reihe liegende Schutzeinrichtung zuverlässig anspricht. Die Selektivität der Schutzeinrichtungen ist durch den Vergleich der Zeit-StromKennlinien und der I²t Werte für alle Sicherungsebenen nachzuweisen. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 58 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 3.3.1.5 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Multifunktionsmessgeräte Multifunktionsmessgeräte, geeignet für die Messung von Strömen, Spannungen, Scheinleistung, Wirkleistung, Blindleistung, Leistungsfaktor und Oberwellen sind vorzusehen: ● Einspeisung der NSHV und NSUV (nur in BZ, BS oder EN) ● Einspeisung der SSVHV und SSVUV (nur in BZ, BS oder EN) ● Einspeisung der BESA ● Einspeisung der LüSA Die Messwerte sind über Feldbus gemäß PLaPB TSt an die Leittechnik des Tunnels weiterzugeben. 3.3.1.6 Motoranlauf 3.3.1.6.1 Motoranlauf im 690/400 V Netz Bei eigenem Netz sind für Axialmaschinen Direkt- oder Stern/Dreieck Anlauf oder vergleichbare Anlaufschaltungen zugelassen. Ein sicherer Anlauf muss jedenfalls auch bei -10 % UN erfolgen. Für Strahlventilatoren der Baugrößen 4, 5 und 6 sind Sanftanlasser vorzusehen, wenn diese Ventilatoren nach PLaPB TLü nicht ohnehin drehzahlgeregelt ausgeführt werden müssen. 3.3.1.6.2 Motoranlauf im 400/230 V Netz Im 400V Netz müssen für Motoren >7,5kW Sanftanlasser in Betracht gezogen werden (abhängig von dem zu erwartenden Spannungsabfall beim Anlauf). Motoren im Bereich bis 7,5 kW sollen vorzugsweise direkt angelassen werden, sofern dies gemäß EU Verordnung (EG) 640/2009 zulässig ist. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 59 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie 3.3.1.7 Ausgewählte Verteilerabgänge 3.3.1.7.1 Kabelabgang Abbildung 13: Typische Kabelabgänge 3.3.1.7.2 Strahlventilator Für die örtliche Schaltschrank Bedienung sind mindestens folgende Bedien- und Anzeigegeräte vorzusehen: ● Betriebsartenwahlschalter ● Leuchtdrucktaster: in Fahrtrichtung ein – aus – gegen Fahrtrichtung ein ● Meldeleuchte: Störung (Sammelstörmeldung für den Abgang) ● Meldeleuchte: Hochlauf (nur bei Sanftanlauf) ● Strommessung (für Baugröße 5 + 6 in drei Phasen, sonst nur in einer Phase) Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 60 von 179 Dokument-Nr. 800.563.1000 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Abbildung 14: Typischer Verteilerabgang für einen Strahlventilator mit Direktanlauf Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 61 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Abbildung 15: Typischer Verteilerabgang für einen Strahlventilator mit Sanftanlauf Aus Sicht des Arbeitnehmer/innenschutzes gilt die Einhaltung der MSV 2010. Der Einsatz eines Revisionsschalters ist projektspezifisch hinsichtlich des Betriebserfordernisses an geeigneter Stelle zu planen. Im Bedarfsfall, sofern die Wirtschaftlichkeit gegeben ist, kann bei Neubauten die Montage dieses Revisionsschalters in Mauernischen erfolgen. Diese Trennstelle kann auch für das Umklemmen von Kabeln verwendet werden. Im Bedarfsfalle sind Kabelmuffen, welche zur Änderung von Kabeltypen erforderlich sein können, im erhöhten Seitenstreifen zulässig. Wenn dies aus baulichen Gründen nicht möglich ist kann der Revisionsschalter, und damit auch die Klemmstelle, in einer benachbarten Nische untergebracht werden. In der Achse des Ventilators ist an der Tunnelwand ein Schild anzubringen, das den Standort des zugehörigen Revisionsschalters angibt. Der Revisionsschalter ist wie folgt herzustellen: ● je Strahlventilator ist ein Revisionsschalter (3-fach versperrbar) mit Schaltstellung 0-1 vorzusehen Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 62 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben ● die Größe des Revisionskastens ist so zu wählen, dass die min. Biegeradien für die Verkabelung eingehalten werden. Im Falle, dass der Revisionsschalter auf Grund der Entfernung bzw. Kurzschlussbedingung mit parallelen Einzelleitern verkabelt wird, ist beim letzten Schacht vor dem Strahlventilator eine Querschnittsreduzierung vorzunehmen ● Der Nennstrom des Revisionsschalters ist auf die elektrische Leistung der Lüftungsanlage abzustimmen ● der Revisionsschalter wird im Hauptstromkreis betrieben. Jede vor Ort Bedienung (Stellung 0-1 AUS-EIN) ist zu überwachen und in die Leittechnik einzubinden. ● bei FU-Betrieb sind Hilfskontakte zur Signalisierung an den Umrichter vorzusehen. ● die Türe des Revisionskastens wird nicht überwacht ● der Revisionskasten ist so einzubauen, dass die Kabeleinführung (Energiekabel, Fernmeldekabel) direkt von unten nach oben geführt wird. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 63 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Abbildung 16: Reparaturschalter für Strahlventilator 3.3.1.7.3 Schieber/Klappe Für die örtliche Bedienung sind mindestens folgende Bedien- und Anzeigegeräte vorzusehen: ● Betriebsartenwahlschalter ● Leuchtdrucktaster: auf –stopp – zu (= Meldung der Endlagen) ● Meldeleuchten: läuft auf, läuft zu ● Meldeleuchte: Störung (Sammelstörmeldung für den Abgang) ● Digitale Stellungsanzeige 0 – 100 % (0 = geschlossen; Stellungsanzeige nur, wenn Stellungsgeber erforderlich) Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 64 von 179 Dokument-Nr. 800.563.1000 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Abbildung 17: Typischer Verteilerabgang für Schieber/Klappe Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 65 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Abbildung 17: Abbildung 18:Die Abbildung gilt nicht für Sonderfälle, wie Antriebe für Abluftklappen oder sonstige Antriebe mit direktem Feldbusanschluss! 3.3.1.7.4 Drehzahlgeregelter Motor Für die örtliche Bedienung sind mindestens folgende Bedien- und Anzeigegeräte vorzusehen: ● Betriebsartenwahlschalter ● Leuchtdrucktaster: ein – aus (bei einer Drehrichtung) ● Leuchtdrucktaster: rechts – aus – links (bei zwei Drehrichtungen) ● Drucktaster: „+“ (für schneller) – „-“ (für langsamer) ● Meldeleuchte: Störung (Sammelstörmeldung für den Abgang) ● Digitale Drehzahlanzeige 0 – 100 % (100% entspricht der für die Anlage ermittelte, maximal zulässigen Ausgangsfrequenz des Umrichters) ● Strommessung: < 30 kW in einer Phase, darüber in allen Phasen Abbildung 19: Typischer Verteilerabgang für drehzahlgeregelten Motor 3.3.1.7.5 Motorabgang Stern/Dreieck Für die örtliche Bedienung sind mindestens folgende Bedien- und Anzeigegeräte vorzusehen: ● Betriebsartenwahlschalter ● Leuchtdrucktaster: ein – aus (bei einer Drehrichtung) ● Leuchtdrucktaster: rechts – aus – links (bei zwei Drehrichtungen) Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 66 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie ● Meldeleuchte: läuft Stern ● Meldeleuchte: Störung (Sammelstörmeldung für den Abgang) ● Strommessung: Version: 2.00 freigegeben < 30 kW in einer Phase, darüber in allen Phasen Abbildung 20: Typischer Verteilerabgang für Motor mit Stern/Dreieck Anlauf 3.3.1.7.6 Axialventilatoren Abbildung 21: Typischer Verteilerabgang für Axialventilator in Dahlanderschaltung mit Sanftanläufern und Bypass-Schaltung Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 67 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie Sanftanläufer sind nur vorzusehen, wenn das Netz nicht hinreichend starr ist. 3.3.1.7.7 Einfahrtsbeleuchtung Siehe PLaPB BEL! 3.3.1.7.8 Innenstreckenbeleuchtung Siehe PLaPB BEL! 3.3.2 Technische Ausführungsbestimmungen 3.3.2.1 Allgemeines Alle elektrischen Betriebsmittel, wie Schaltgeräte, Sicherungen, Steckdosen, Leuchten, Klemmen, Verteilerkonstruktionen etc. müssen in Österreich zur Verwendung zugelassen sein und somit vollinhaltlich den bestehenden Vorschriften und den geltenden technischen Richtlinien entsprechen. Alle verwendeten elektrischen Geräte und Anlagen müssen für den Anschluss an die genormten Spannungen (230 V, 400 V, 690 V etc.) geeignet sein. Bei allen verwendeten Betriebsmitteln ist auf größtmöglichste Einheitlichkeit in der Ausführung zu achten. Melde- LED, Schalter, Schaltgeräte, Taster usw. müssen soweit als möglich einheitlich sein, um die Ersatzteilhaltung und Ersatzteilbeschaffung zu vereinfachen. Bei der Auswahl der Betriebsmittel ist weiters zu beachten, dass eine problemlose Ersatzteilbeschaffung möglich sein muss, d.h. dass bei Bedarf Ersatzteile bzw. Austauschtypen ab Lager in Österreich kurzfristig lieferbar sind. 3.3.2.2 Elektrische Ausrüstung 3.3.2.2.1 Allgemeines Die Einspeisesicherung muss übersichtlich und gut zugänglich angeordnet werden. Alle Steuer- und Leistungsabgänge sind entsprechend den Anforderungen zu bestücken. Alle Steuer- und Hauptstromkreise sind komplett zu verdrahten und über Klemmen zu führen. Für den Anschluss der Bedienungs- und Anzeigegeräte sowie für externe Steuer-, Mess- und Signalkreise (Fernbefehle, Fernmeldungen, Fernmesswerte) sind ebenfalls Klemmen vorzusehen. Dies gilt auch für alle externen Kabel- und Leitungsanschlüsse. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 68 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Alle verwendeten Geräte müssen so einheitlich wie möglich sein, d.h., dass mit möglichst wenig Typen das Auslangen gefunden werden muss. 3.3.2.2.2 Überspannungsschutz, Schutz gegen Einkopplungen ● Messwerte: Alle in den Rangierverteiler aufgeführten Kabel für Messwerte sind mit einer steckbaren Überspannungsschutzkaskade zu schützen, wobei die Schutzelemente im Steckerteil so angeordnet sein müssen, dass in Stromkreisen mit erdunabhängigen Rückleitern auftretende Längs- und Querspannungen sicher begrenzt werden. ● Meldungen, Befehle: Die aufgeführten Kabel für Meldungen und Befehle sind mit einem auf den Anschlussleisten steckbar angeordneten Überspannungsschutz zu schützen, damit ein einfaches Auswechseln möglich ist. 3.3.2.2.3 Messtrennklemmen Alle 4 - 20 mA Signale (Messwerte bzw. Sollwerte) sind über gut zugängliche Messtrennklemmen zu führen. Diese Messtrennklemmen müssen eine Messung mit externen Geräten ohne Unterbrechung des Stromkreises zulassen. Es ist zu gewährleisten, dass der Trennwandler ohne Unterbrechung des Stromkreises frei geschaltet werden kann. Dazu sind Messtrennklemmen im Stromkreis vor und nach dem Trennwandler anzuordnen, wobei jeweils sowohl in der Hin- als auch in der Rückleitung Messtrennklemmen zu setzen sind. 3.3.2.2.4 Koppelrelais Für die Einbindung der von Steuergeräten abgegebenen Befehle in die Stromkreise der einzelnen Schaltanlagen sind Koppelrelais einzusetzen. Meldungen aus Schaltschränken innerhalb einer Station werden ohne Umsetzung in die Steuergeräte eingebunden. 3.3.2.2.5 Netzgeräte Netzgeräte in Schaltanlagen sind grundsätzlich geräteredundant auszuführen und so zu bemessen, dass bei Störung eines Netzgeräts das verbleibende Gerät die volle Last übernehmen kann. 3.3.2.2.6 Überspannungsableiter Bei der Installation der Überspannungsableiter sind die jeweiligen Einbauvorschriften (Erdung, Leitungslänge, Abstand zu anderen Bauteilen) zu beachten. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 69 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Grundsätzlich gilt, dass Überspannungsableiter unmittelbar am zu schützenden Gerät angeordnet werden müssen. Sie sind direkt an dem zu schützenden Gerät in den Schaltschrank oder, bei nicht fest eingebauten Geräten, in Steckdosen und Steckerleisten einzubauen. Auch der N- Leiter muss mit einem Überspannungsableiter schutzbeschaltet werden. 3.3.3 Prüfungen und Tests Siehe PLaHELP PuT! 3.3.4 Funktionsbeschreibungen Derzeit nicht näher spezifiziert! 3.4 Sicherheitsstromversorgung 3.4.1 Planungsgrundsätze 3.4.1.1 Allgemeines Für die Versorgung der sicherheitstechnischen Einrichtungen ist lt. RVS 09.02.22 eine Sicherheitsstromversorgung (SSV) erforderlich. Dadurch soll bei Netzausfall bzw. Netzschwankungen ein ordnungsgemäßer störungsfreier Betrieb der sicherheitstechnischen Anlagen gewährleistet werden. In der Regel kann diese Aufgabe mit der Errichtung einer statischen USV- Anlage hinreichend erfüllt werden und bedarf es dazu keiner Notstromaggregate. Stationäre Notstromaggregate sind nur auf ausdrückliche Anweisung des AG zu projektieren, wenn: 3.4.1.2 ● eine hinreichend sichere Energieversorgung nicht gewährleistet werden kann (z.B. keine Ringanspeisung, Tunnelanlage an einem Netzausläufer nur über Freileitungen angebunden,…) und ● es sich um einen Streckenabschnitt mit hoher verkehrlicher Relevanz handelt. USV Anlage Bei einem Ausfall der Energieversorgung aus dem Netz des Energieversorgungsunternehmens hat die Stromversorgung der sicherheitsstromberechtigten Verbraucher über eine oder mehrere statische Wechselrichter- und Batterieanlagen (statische USV- Anlage) zu erfolgen. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 70 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Die USV- Anlage besteht aus einem leistungselektronischen Bereich inkl. Steuerung und einem separaten Energiespeicher (Batterieanlage). Die USV-Anlage muss jedenfalls folgende Teile beinhalten: ● Elektronische Umschalteinrichtung (Netzrückschalteinrichtung), ● Separate Steuerungen für Gleichrichter, Wechselrichter und Netzrückschalteinrichtung, ● Anzeige- und Bedieneinheit, ● Handumgehungsschaltung (extern als auch intern gem. Plan 800.563.1506). Zusätzlich zur internen Handumgehung der USV- Anlage müssen in den Niederspannungsverteilungen zu jeder USV Anlage Umgehungsschaltungen gemäß Abbildung 22 errichtet werden. Abbildung 22: Einbindung der USV Anlage Die elektronischen Komponenten sind in Schaltschränke einzubauen. Diese Schränke müssen grundsätzlich zwar den Planungsvorgaben und Spezifikationen aus Punkt 3.1.1.6 bzw. Punkt 3.1.2.5 entsprechen, in Bezug auf Abmessungen, Farbgebung usw. darf aber der Standardschrank des USV- Anlagen Herstellers verwendet werden. Es sind grundsätzlich nur USV-Anlagen zu verwenden, welche einen parametrierbaren Ladevorgang beherrschen. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 71 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 3.4.1.3 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Batterieanlage Die Batterien sind vorzugsweise in einem eigenen Batterieraum auf Etagengestellen zu montieren. Für die Trennung des Batteriekreises von der USV- Anlage ist je Batteriestrang ein geeignetes Trennelement vorzusehen. Diese Schalter sind in einem Wandgehäuse aus Kunststoff in der Nähe des Batteriestrangs leicht bedienbar an der Wand des Batterieraums anzuordnen. 3.4.1.4 Noteinspeisung Unabhängig von der Verfügbarkeit eines fahrbaren Notstromaggregats sind im Nahbereich der Tunnelanlage Anschlusspunkte für die Speisung der USV Anlage aus einem Notstromaggregat vorzubereiten. Dabei ist zu beachten, dass aus einem Aggregat nur eine begrenzte Leistung zur Verfügung steht und sind auf Seite der USV Anlage Maßnahmen zu setzen, um unzulässige Laststöße zu vermeiden. 3.4.2 Technische Ausführungsbestimmungen 3.4.2.1 Batterieanlage Es sind ausschließlich Bleibatterien in geschlossenen Blöcken, mindestens in der Ausführung "Wartungsarm" zu verwenden. Die einzelnen Zellengruppen müssen für die Wartung gut zugänglich sein. Die einzelnen Gruppen sind mit flexiblen, isolierten Kupferbändern kurzschlussfest miteinander zu verbinden. Örtlichkeit Batterietype Gebrauchsdauer BZ, BS OPzS > 15 Jahre Tunnel OGiV (VRLA) > 10 Jahre Tabelle 12: Bevorzugte Batterietypen Die gesamte Konstruktion ist vor der Lieferung zeichnerisch im Detail darzustellen und zur Ausführung freigeben zu lassen. Die Nennspannung der Batterie ist auf die Spannung des Zwischenkreises abzustimmen und vom AN grundsätzlich frei wählbar, wobei ein Maximalwert von 700 V nicht überschritten werden darf. Mit der Batterieanlage muss auch am Ende der für Bleibatterien mit 10 jährigen Lebensdauer der Batterieanlage die nach RVS 09.02.22 geforderte Überbrückungszeit erreicht werden. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 72 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 3.4.2.2 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Noteinspeisung Für den Anschluss eines Notstromaggregats ist ein ausreichend bemessener, nach unten offener Freifeld-Verteiler einzurichten. In diesem sind Kupferlaschen, ein 3-poliger, kontakt- überschneidend arbeitender Umschalter mit Sperrmagnet und ein IndustrieSteckverbinder für die Synchronisierung vorzusehen. Kupferlaschen und Umschalter sind nach den Leistungsdaten eines ggf. zur Verfügung stehenden Aggregats zu bemessen. 3.4.3 Prüfungen und Tests Siehe PLaHELP PuT! 3.4.4 Funktionsbeschreibungen 3.4.4.1 Betrieb bei vorhandenem Netz Der Gleichrichter wird aus dem Netz gespeist und wandelt die Wechselspannung auf statischem Wege in eine geregelte Gleichspannung um. Diese Gleichspannung dient zur Ladung und automatischen Ladeerhaltung der angeschlossenen Batterieanlage, die somit immer geladen ist. Die Ladung der Batterieanlage ist nach IU - Kennlinie entsprechend DIN 41772 zu realisieren. Der Wechselrichter formt diese gesicherte Gleichspannung in eine geregelte sinusförmige Wechselspannung um und speist die angeschlossenen Verbraucher. 3.4.4.2 Betrieb bei gestörtem Netz Wenn das öffentliche Netz die Versorgung des Gleichrichters nicht in ausreichendem Maße aufrecht hält, erfolgt eine lückenlose Bereitstellung der elektrischen Energie an den Wechselrichter aus der geladenen Batterieanlage. Die Stromversorgung von Verbrauchern wird dadurch auch bei Netzausfall gesichert. Die volle Funktion der SSV-Anlage im Betrieb bei gestörtem Netz ist auch bei Ausfall von nur einer Phase oder von zwei Phasen des Versorgungsnetzes sicherzustellen, d.h., auch bei solchen Störungen muss jeder SSV-Verteiler in allen 3 Phasen unterbrechungsfrei die SSV-Spannung anbieten. Zur Abschaltung des Wechselrichters darf es erst dann kommen, wenn die Batteriespannung unter den zulässigen Wert sinkt. Wenn nach Netzwiederkehr die Spannung und die Frequenz innerhalb der Toleranz liegen, muss sich der Gleichrichter selbsttätig wieder einschalten. Es übernimmt dann wieder die Versorgung des Wechselrichters und den Ladevorgang der Batterie. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 73 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 3.4.4.3 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Betrieb bei gestörtem Wechselrichter Bei einer auftretenden Störung am Wechselrichter muss die Spannungsversorgung der Verbraucher über die elektronische Umschalteinrichtung erfolgen. Die elektronische Umschalteinrichtung ist als elektronischer Schalter zwischen Verbraucher und Netz geschaltet. Die Synchronisiereinheit in der elektronischen Umschalteinrichtung hat sicherzustellen, dass die Wechselrichterspannung frequenz- und phasensynchronisiert mit dem Netz läuft. 3.4.4.4 Handumgehung Die Handumgehung muss dem Wartungs- und Instandsetzungspersonal die Möglichkeit bieten, Arbeiten an der Gleichrichter-, Wechselrichter– und elektronischer Umschalteinrichtung durchzuführen, ohne das Verbrauchernetz abschalten zu müssen. 3.5 Blitzschutzanlage 3.5.1 Planungsgrundsätze 3.5.1.1 Entwurf des Blitzschutzsystems Gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 ist ein technisch und wirtschaftlich optimierter Entwurf eines Blitzschutzsystems nur möglich, wenn die Schritte während der Planung und Errichtung des Blitzschutzsystems mit den Schritten der Planung und Errichtung der zu schützenden baulichen Anlage abgestimmt sind. Insbesondere sollte die mögliche Nutzung der Metallteile einer baulichen Anlage als Teil des Blitzschutzsystems bei der Planung der baulichen Anlage berücksichtigt werden. 3.5.1.2 Äußeres Blitzschutzsystem 3.5.1.2.1 Allgemeines Das gegebenenfalls erforderliche äußere Blitzschutzsystem darf an der zu schützenden baulichen Anlage befestigt werden. 3.5.1.2.2 Fangeinrichtungen Als Fangeinrichtungen sind vorzugsweise maschenförmige Leitungsnetze aus verzinkten Stahldrähten mit 8 mm Durchmesser vorzusehen. Sie müssen an der baulichen Anlage an Ecken, freiliegenden Stellen und Kanten nach Maßgabe des Blitzkugelverfahrens angebracht werden. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 74 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Die Fangleitungen müssen blank verlegt werden. 3.5.1.2.3 Ableitungen Als Ableitungen sind verzinkte Stahldrähte mit 8 bzw. 10 mm Durchmesser blank an den Außenwänden der Gebäude oder in Beton bis über die jeweilige Dachkante hochzuführen und dort an die Fangleitungen anzuschließen. In jeder Ableitung ist beim Übergang zum Erder an einer leicht zugänglichen Stelle eine Prüftrennklemme vorzusehen, es sei denn, die einzubauende Trennstelle wird ständig durch andere Leiter (Betonarmierung, Metallkonstruktionen) überbrückt. 3.5.1.2.4 Erdungsanlage Unter dem Gesichtspunkt des Blitzschutzes ist eine einzige integrierte Erdungsanlage der baulichen Anlage zu bevorzugen (Blitzschutzerde, Betriebserde, Schutzerde). 3.5.1.3 Inneres Blitzschutzsystem 3.5.1.3.1 Allgemeines Das innere Blitzschutzsystem muss eine gefährliche Funkenbildung innerhalb der zu schützenden baulichen Anlage verhindern, die durch den Blitzstrom im äußeren Blitzschutzsystem oder in anderen leitenden Teilen der baulichen Anlage verursacht werden kann. Dies kann gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 erreicht werden durch: 3.5.1.3.2 ● Blitzschutz-Potentialausgleich oder ● Entsprechende Isolierung des äußeren Blitzschutzsystems. Blitzschutz-Potentialausgleich Der Blitzschutz-Potentialausgleich ist gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 auszuführen. Es sind vorzugsweise Potentialausgleichsleiter aus Kupfer zu verwenden. 3.5.2 Technische Ausführungsbestimmungen Gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62305-3. 3.5.3 Prüfungen und Tests Siehe PLaHELP PuT! Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 75 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 3.5.4 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Funktionsbeschreibungen Derzeit nicht näher spezifiziert! 3.6 Erdung und Potentialausgleich 3.6.1 Planungsgrundsätze Für jede Tunnelanlage muss eine der Vorschriftenlage entsprechende Erdungsanlage errichtet werden. Sämtliche Erdungsmessungen erfolgen immer durch das Gewerk E&M. Die Erdungsanlage ist so auszuführen, dass sie in vollem Umfang der ÖVE/ÖNORM E 8001 und der ÖNORM E 2790 sowie - falls das Objekt mit einem äußeren Blitzschutz ausgestattet wird - auch der ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 entspricht. Der Erdungswiderstand der Gesamtheit aller Betriebserder des Verteilungsnetzes darf dabei 2 Ohm nicht überschreiten. Da eine eindeutige Trennung der Schutz- und Betriebserdung nicht möglich ist, sind alle Erder miteinander leitend zu verbinden. In den einzelnen Stationen (BZ, EN, NRN, SST usw.) muss darüber hinaus gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001 auch ein Hauptpotentialausgleich errichtet werden. Die Verlegung der Schutzerdungsleiter kann getrennt oder im Mehrfachkabel erfolgen. Für die Wahl des Querschnittes, für die Verlegung und Kennzeichnung gelten die einschlägigen Vorschriften und Spezifikationen. 3.6.2 Technische Ausführungsbestimmungen 3.6.2.1 Erder 3.6.2.1.1 Werkstoffe für Erder Ausschließlich in Beton verlegte Erder sind samt Zubehör aus verzinktem Stahl auszuführen. Ausgenommen es liegen projektspezifisch andere Rahmenbedingungen, die andere Materialien erfordern. Aufgrund des natürlichen Potentials von Stahl in Beton müssen zusätzliche Erder außerhalb des Betons jedoch aus Kupfer oder nicht rostendem Stahl hergestellt werden. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 76 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Erdungs- oder Potentialausgleichsverbindungen an den Übergängen von Erdreich in den Beton, von Erdreich in Luft und von Beton in Luft müssen jedenfalls aus nichtrostendem Edelstahl (gemäß Punkt 3.1.2.2.4) ausgeführt werden. Verzinkter Stahl darf für Erder im Erdboden nur verwendet werden, wenn keine Stahlteile im Beton direkt mit dem Erder im Erdboden verbunden sind. Im Übrigen wird zur Auswahl der Werkstoffe für Erder auf die Ausführungen im Anhang E zur ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 verwiesen. 3.6.2.1.2 Tunnelerdung Im Tunnel ist die Erdungsanlage in der Regel vom AN für den Tunnelbau zu errichten. Die Vorgaben für die Ausführung der Erdungsanlage sind vom Elektroplaner zu erarbeiten. Es sind in den Fundamenten des Bauwerks bzw. Widerlagern der Innenschale feuerverzinkter Runddraht mit 10 mm Durchmesser einzubauen. Diese Fundamenterder müssen in den bewehrten Blöcken mit der Stahlarmierung im Ulm leitend verbunden werden. In den EN, NRN und FLN sind für den Anschluss von Anlagenteilen an die Erdungsanlage Erdungsfestpunkte vorzubereiten. 3.6.2.1.3 Erdung in den Vorportalbereichen Für Kabelgräben gelten die Ausführungsvorgaben gemäß PLaNT 120.010.1000. Dementsprechend ist in der Verfüllzone des Kabelgrabens in einer Künettentiefe von 60 cm unter Geländeoberkante ein Trassenerdungsseil einzubringen. Hinsichtlich der Erdung von Freifeld Schaltschränken wird ebenfalls auf die diesbezüglichen Bestimmungen des PLaNT 120.010.1000 verwiesen. Die Erdung für Portal- und Kragkonstruktionen ist gemäß PLaPB TIFL auszuführen. 3.6.2.2 Haupterdungsschiene Potentialausgleichsschienen in FLN, NRN u.ä. sind aus Edelstahl (Querschnitt 240 mm²), jene in BZ, BS und EN sonstigen Nischen in Kupfer (Querschnitt 200 mm²) auszuführen. Sie müssen die notwendigen Anschlüsse (M10 x 25 mm) bzw. Anschlussbohrungen (Durchmesser 13 mm) für an- und abgehende Potentialausgleichsleiter sowie für Erdleiter aufweisen. Jede Potentialausgleichsschiene ist isoliert aufzusetzen und mit einer beschrifteten Abdeckung zu versehen. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 77 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 3.6.2.3 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Schutzerdungsleiter Für Schutzerdungsleiter, die nicht mit Außenleitern und Neutralleitern in einer gemeinsamen Umhüllung verlegt sind, gelten die Spezifikationen aus Kapitel 3.27 dieses PLaPB sinngemäß. Schutzerdungsleiter sind grundsätzlich wie Kabel zu beschriften. 3.6.2.4 Potentialausgleichsleiter Für Potentialausgleichsleiter gelten die Spezifikationen aus Kapitel 3.27 dieses PLaPB sinngemäß. Potentialausgleichsleiter sind grundsätzlich wie Kabel zu beschriften. 3.6.2.5 Anschlüsse Der Anschluss der einzelnen Potentialausgleichs- und Schutzleiter muss so erfolgen, dass bei demontierbaren Geräten eine Lösbarkeit gegeben ist. Sofern die Geräte keine Erdungsschrauben enthalten, sind diese nachträglich anzubringen. An Erdungsfestpunkten oder Erdungsschrauben darf jeweils immer nur ein Erdungsoder Potentialausgleichsleiter angeschlossen werden. Mehrfachklemmungen in einer Klemmstelle sind nicht zugelassen. 3.6.3 Prüfungen und Tests Siehe PLaHELP PuT! 3.6.4 Funktionsbeschreibungen Entfällt 3.7 Tunnelbeleuchtung Tunnelbeleuchtungsanlagen sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird diesbezüglich auf PLaPB BEL verwiesen. 3.8 Straßenbeleuchtung Straßenbeleuchtungen sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird diesbezüglich auf PLaPB BEL verwiesen. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 78 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie 3.9 Konstruktionen 3.9.1 Planungsgrundsätze 3.9.1.1 Allgemeines Version: 2.00 freigegeben Alle Konstruktionen sind den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und auf die zu erwartenden statischen und dynamischen Lasten zu bemessen. Jedenfalls sind vom AN statische Berechnungen beizubringen. 3.9.1.2 Unterkonstruktionen für Schaltschränke Unterkonstruktionen für Schaltschränke sind in Anhängigkeit vom Montageort in den Werkstoffen der eingesetzten Schaltschränke auszuführen. 3.9.2 Technische Ausführungsbestimmungen 3.9.2.1 Unterkonstruktionen für Schaltschränke Die Unterkonstruktionen für Schaltschränke sind als stabile Tragkonstruktionen entsprechend den zu erwartenden Lasten, bestehend aus horizontalen Tragprofilen und entsprechenden Stützelementen, auszuführen. Die Stützelemente sind am Boden zu befestigen und müssen in ihrer Höhe variabel einstellbar sein, damit Bautoleranzen ausgeglichen werden können. An den horizontalen Tragprofilen müssen Auflagewinkel für Doppelbodenplatten vorgesehen werden, so dass ein nahtloser Anschluss der Unterkonstruktion an den Kabeldoppelboden möglich ist. 3.9.2.2 Aussparungsabdeckungen Die für den Kabelzug vorbereiteten Aussparungen in den Tunnelulmen sind nach der Kabelverlegung mit 2 mm starken Blechen aus Edelstahl (siehe Punkt 3.1.2.2.4) zu verschließen. Für die Kabelausführung sind in die Abdeckbleche Anbauverschraubungen nach Erfordernis einzubauen. Für die Abdichtung zwischen Abdeckblech und Tunnelulm sind für den Einsatzort und Einsatzzweck geeignete dauerelastische Einlagen zu verwenden. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 79 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Die Abdeckungen müssen jeweils mindestens 10 cm breiter sein, als die Aussparung. 3.9.2.3 Ulmenschlitzabdeckungen Gegebenenfalls erforderliche Schlitze für die Kabelhochführung sind nach der Kabelverlegung mit 1 mm starken Blechen aus Edelstahl (siehe Punkt 3.1.2.2.4) zu verschließen. Die Ulmenschlitzabdeckungen sind mit einem Biegeradius ≤ dem Kalottenprofil vorgerollt auszuführen. Für die Montage (mit Montageschrauben aus Edelstahl entspr. Pkt. 3.1.2.2.4) muss seitlich jeweils ein Überstand von mind. 10 cm berücksichtigt werden. Für die Kabelausführung sind in die Abdeckbleche Anbauverschraubungen nach Erfordernis einzubauen. Für die Abdichtung zwischen Abdeckblech und Tunnelulm sind für den Einsatzort und Einsatzzweck geeignete dauerelastische Einlagen zu verwenden. Stöße sind überlappend auszuführen, wobei das obere Blech über dem unteren Blech liegen muss. Eine Lackierung oder Beschichtung der Ulmenschlitzabdeckbleche ist nicht erforderlich. 3.9.3 Prüfungen und Tests Siehe PLaHELP PuT! 3.9.4 Funktionsbeschreibungen Derzeit nicht näher spezifiziert! 3.10 Rohr- und Tragsysteme 3.10.1 Planungsgrundsätze 3.10.1.1 Allgemeines Für die Verkabelung müssen in der Tunnelanlage die nötigen Kabelwege mit geeigneten Rohr- und Tragsystemen vorbereitet bzw. ergänzt werden. Im Rahmen der betriebsund sicherheitstechnischen Ausrüstung sind in diesem Zusammenhang insbesondere zu liefern und zu montieren: ● Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen, ● Installationsrohre, ● Kabelschutzrohre, ● Brüstungskanäle. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 80 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie Alle Tragsysteme sind den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und auf die statischen und dynamischen Lasten auszulegen. Auf Verlangen des AG sind vom AN statische Berechnungen beizubringen. 3.10.1.2 Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen sind insbesondere für die Kabelverlegung in der Tunnelfirste bzw. an der Tunneldecke, in Kollektoren sowie in BZ, BS und EN erforderlich. Aufstellungsort Werkstoff BZ, BS Verzinktes Stahlblech EN Edelstahl (gemäß Punkt 3.1.2.2.4) EQ, GQ, EA, GA Edelstahl (gemäß Punkt 3.1.2.2.4) Tunnelfahrraum, FQ Edelstahl (gemäß Punkt 3.1.2.2.4) Kollektoren Edelstahl (gemäß Punkt 3.1.2.2.4) Tabelle 13: Materialvorgabe für Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen Verwendung Ausführung Hauptenergiekabel in BS, BZ und Kollektoren Kabelpritschen Energie- und Fernmeldekabel in BZ, BS, Kollektoren Kabelrinnen Verkabelung der Einfahrtsbeleuchtung Kabelrinnen Verkabelung der Innenstreckenbeleuchtung Kabelrinnen Patchkabel (zum Beispiel in EDV Räumen) Gitterrinnen Tabelle 14: Einsatzbereiche für Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen Bei der Projektierung der Kabeltrassen ist bei allen Durchgängen auf ausreichenden lichten Raum zu achten. Sollten sich Einschränkungen des Durchgangs nicht vermeiden lassen, sind Warn- und Schutzprofile in der Planung zu berücksichtigen. 3.10.1.3 Installationsrohre Installationsrohre sind nach Erfordernis auf oder unter Putz einzubauen. Für auf Putz Installationen sind ausschließlich Produkte in halogenfreier, flammwidriger Ausführung zugelassen. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 81 von 179 Dokument-Nr. 800.563.1000 3.10.1.4 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Kabelschutzrohre Für die Installation der betriebs- und sicherheitstechnischen Einrichtungen im Tunnel müssen bei Neubauten Kabelschutzrohre DN 90 bzw. DN 50 in entsprechender Anzahl in die Innenschale eingebaut werden (siehe Punkt 4.2.2.2). Bei der Projektierung ist mit Hinblick auf den späteren Kabelzug besonders auf die Biegeradien sowohl der Leerrohre, wie auch der später einzuziehenden Kabel zu achten. Für die Installation betriebs- und sicherheitstechnischer Einrichtungen müssen Kabelschutzrohre in entsprechender Anzahl in Erde verlegt werden. Sofern in anderen Regelwerken (insbesondere PLaNT) diesbezüglich nicht anders gefordert, ist hier die Dimension DN 110 zu wählen. Für die Verrohrung der CN.as-Linie gelten die entsprechenden Bestimmungen des PLaNT 120.010.1000 "CN.as-Linie Standard". Im Tunnel selbst sind die LWL Schutzrohre unter dem Versorgungskanal einzubauen. Es ist Sorge zu tragen, dass diese Schutzrohre bei einer späteren Montage von Einbauten im Versorgungskanal (z.B. Trennsteg) nicht beschädigt werden. 3.10.1.5 Kabelverlegung unter Doppelböden Für die Kabelverlegung sind in den BZ bzw. BS unterhalb der Doppelböden aufgeständerte Kabelrinnen, Gitterrinnen oder Kabelpritschen vorzusehen. In den EN und NRN dürfen die Kabel auf dem Rohboden verlegt werden. 3.10.2 Technische Ausführungsbestimmungen 3.10.2.1 Kabelrinnen und Gitterrinnen Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen sind samt den erforderlichen systemspezifischen Formstücken und Zubehörteilen zu liefern und nach Herstelleranweisungen zu montieren. Dehnungsverbindungen müssen in den erforderlichen Abständen vorgesehen werden. Die Konsolen, Deckenhänger oder Ankerschienen für die Montage von Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen müssen mit Stahldübeln und geeigneten Schrauben befestigt werden. Metallische Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen sind elektrisch leitend zu verbinden und in den Potentialausgleich einzubeziehen. Der durchgehende Potentialausgleich ist auch über Dehnungsverbindungen hinweg sicherzustellen. Auf die Vorgaben der RVS 09.02.22 wird hingewiesen! Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 82 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie Werkstoff Abmessungen Streckenlast Höhe Breite [mm] [mm] [kN/m] Edelstahl 60 100 1,1 Edelstahl 60 200 1,1 Edelstahl 60 300 1,1 Edelstahl 60 400 1,5 Edelstahl 60 500 1,5 Edelstahl 60 600 1,5 Verzinkter Stahl 60 100 1,1 Verzinkter Stahl 60 200 1,1 Verzinkter Stahl 60 300 1,5 Verzinkter Stahl 60 400 1,5 Verzinkter Stahl 60 500 1,5 Verzinkter Stahl 60 600 1,5 Tabelle 15: Mindestanforderungen an die maximal zulässigen Streckenlasten für Kabelrinnen Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 83 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie Werkstoff Abmessungen Streckenlast Höhe Breite [mm] [mm) [kN/m] Edelstahl 50 200 2 Edelstahl 50 300 2 Edelstahl 50 400 2 Edelstahl 50 500 2 Edelstahl 50 600 2 Verzinkter Stahl 50 200 2 Verzinkter Stahl 50 300 2 Verzinkter Stahl 50 400 2 Verzinkter Stahl 50 500 2 Verzinkter Stahl 50 600 2 Verzinkter Stahl 100 300 3 Verzinkter Stahl 100 400 3 Verzinkter Stahl 100 500 3 Verzinkter Stahl 100 600 3 Tabelle 16: Mindestanforderungen an die maximal zulässigen Streckenlasten für Kabelpritschen (Sprossenabstand 300 mm) Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 84 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie Werkstoff Abmessungen Streckenlast Höhe Breite [mm] [mm] [kN/m] Edelstahl 50 100 0,2 Edelstahl 50 200 0,2 Edelstahl 50 300 0,2 Verzinkter Stahl 50 100 0,2 Verzinkter Stahl 50 200 0,2 Verzinkter Stahl 50 300 0,2 Tabelle 17: Mindestanforderungen an die maximal zulässigen Streckenlasten für Gitterrinnen An Kabeltragsystemen, die einen Durchgang beeinflussen, müssen Warn- und Schutzprofile aus FCKW freiem Polyurethan- Schaum mit gelb-schwarzer Warnmarkierung vorgesehen werden. Die verwendeten Warn- und Schutzprofile müssen für den Einsatzort geeignet und nach DIN 4102 B geprüft sein. Sie sind mit einem stark haftenden, licht- und alterungsbeständigen Acrylatkleber anzubringen. 3.10.2.2 Auf Putz Installationen Ohne besondere Gründe (z.B. erhöhter mechanischer Schutz) sind Rohre bogenoffen (Industrieverlegung) auszuführen. Rohre im Tunnelfahrraum müssen mit geschlossenen Rohrschellen befestigt werden. In Bereichen, die ausgemalt werden, soll das Versetzen der Dübel tunlichst vor den Malerarbeiten erfolgen. Die Befestigungsschellen sind nach den Malerarbeiten zu montieren. Für auf Putz verlegte Rohre gelten für die Schellenabstände folgende Mindestanforderungen: Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 85 von 179 Dokument-Nr. 800.563.1000 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Technische Richtlinie Kunststoff- Rohr Version: 2.00 freigegeben Schellenabstand [cm] Rohre für leichte mechanische Beanspruchung (Kennzeichen 2..) und Rohre für mittlere mechanische Beanspruchung (Kennzeichen 3..) bei Elektroinstallationen 50 Rohre für leichte mechanische Beanspruchung (Kennzeichen 2..) und Rohre für mittlere mechanische Beanspruchung (Kennzeichen 3..) für Brandmeldeanlagen 40 Rohre für schwere mechanische Beanspruchung (Kennzeichen 4..) und Kabelschutzrohre 80 Tabelle 18: Schellenabstände bei waagrechter Leitungsführung Kunststoff - Rohr Schellenabstand [cm] Rohre für leichte mechanische Beanspruchung (Kennzeichen 2..) und Rohre für mittlere mechanische Beanspruchung (Kennzeichen 3..) 70 Rohre für schwere mechanische Beanspruchung (Kenn-zeichen 4..) und Kabelschutzrohre 130 Tabelle 19: Schellenabstände bei lotrechter Leitungsführung 3.10.2.3 Kabelschutzrohre Lichtwellenleiter-Schutzrohre (LWL Rohre) sind gemäß PLaNT 119.020.2000 "CN.as Materialkatalog" auszuführen. Es ist sicherzustellen, dass die Kabelschutzrohre bis zu den Verkabelungsarbeiten sorgfältig gegen Feuchtigkeit geschützt sind bzw. nach den Verkabelungsarbeiten auch wieder verschlossen werden. 3.10.2.4 Schraubensicherungen Verschraubungen an Tragsystemen im Tunnelfahrraum sind gegen unbeabsichtigtes Lösen durch Konterungen, Sicherheitsbleche oder mit anaerob härtenden Klebstoffen zu sichern. 3.10.3 Prüfungen und Tests Siehe PLaHELP PuT! Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 86 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 3.10.4 Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie Funktionsbeschreibungen Derzeit nicht näher spezifiziert! 3.11 Tunnel-Lüftungsanlage Tunnel- Lüftungsanlagen sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird diesbezüglich auf PLaPB TLü verwiesen. 3.12 Überwachung der Luftverhältnisse 3.12.1 Allgemein Bei Messeinrichtungen für Kohlenmonoxid und Sichttrübung sind vorzugsweise Ansaugsysteme anzuwenden. Auf Anforderung des Betreibers sind Gasfiltersysteme in Betracht zu ziehen 3.12.2 Planungsgrundsätze In einer Tunnelanlage sind für die Überwachung der Luftverhältnisse nach Maßgabe der RVS 09.02.22 Messanlagen für Kohlenmonoxid, Sichttrübung und für die Luftlängsgeschwindigkeit zu errichten. Die Messeinrichtungen für Kohlenmonoxid und Sichttrübung können mit einem gemeinsamen Luftansaugsystem für bis zu 2 Messstellen konzipiert werden, wobei aber immer nur eine Luftentnahmestelle ausgewertet wird. Funktionsteile der Messsysteme für Kohlenmonoxid und Sichttrübung dürfen gemeinsam mit den Einrichtungen für das Ansaugsystem und Auswertegeräten der Luftlängsgeschwindigkeitsmesseinrichtungen in übersichtlicher und gut zugänglicher Form in einen eigenen Schaltschrank (Messschrank) eingebaut werden. Diese Messschränke sind nach Maßgabe einer Optimierung der Entfernungen zu den verschiedenen Messpunkten in elektrischen Betriebsräumen (BZ, BS oder EN) einzurichten. Die Energieversorgung aller Messsysteme hat mit 230 V / 50 Hz aus der Sicherheitsstromversorgung des Tunnels zu erfolgen. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 87 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie 3.12.3 Technische Ausführungsbestimmungen 3.12.3.1 Allgemeine Anforderungen an Messeinrichtungen Version: 2.00 freigegeben Für die Ausführung der Messschränke gelten die diesbezüglichen Spezifikationen aus Punkt 3.1.2.5 sinngemäß. Elektronische Schaltungen sind in Steckkartentechnik auszuführen. Die Einheit ist mit einem schwenkbaren Einschubrahmen in den Schrank einzubauen. Intern ist jeder Messschrank komplett zu verdrahten, alle Kabelzuführungen und Kabelabgänge sind auf Klemmen im unteren Teil des Schrankes zu schalten. Bedienungsund Anzeigegeräte sind so zu situieren, dass die Mess- und Anzeigewerte auch bei geschlossener Schaltschranktüre abgelesen werden können. Die Messgasförderleitungen sind von unten in den Schrank einzuführen und mittels Schlauchtüllen oder Schneidringverschraubung anzuschließen. Eine technisch dichte Ausführung aller pneumatischen Funktionsteile ist unter Berücksichtigung aller Umgebungseinflüsse sicherzustellen. 3.12.3.2 CO Messanlage Mindestens die folgenden Detail-Störmeldungen sind mittels Leuchtdioden oder Kontrolllampen anzuzeigen: ● Messeinheit gestört ● Störung Gasanalysator ● Störung Pumpe ● Störung Förderleistung ● Messstelle aktiv sowie alle weiteren sinnvollen Detailmeldungen. Erforderliche Mess- und Prüfklemmen sind vorzusehen. Alle notwendigen Signale und Messwerte sind über eine Feldbusschnittstelle zu übertragen. Details dazu siehe PLaPB TSt. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 88 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 3.12.3.3 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Sichttrübungsmesseinrichtung Mindestens die folgenden Detail-Störmeldungen sind mittels Leuchtdioden oder Kontrolllampen anzuzeigen: ● Messeinheit gestört ● Störung Messstelle ● Störung Pumpe ● Störung Förderleistung ● Messstelle aktiv sowie alle weiteren sinnvollen Detailmeldungen. Die Meldeelemente und ein Anzeigegerät für den gemessenen Trübsichtmesswert sind in die Türe des Messschranks einzubauen. Erforderliche Mess- und Prüfklemmen sind vorzusehen. Alle notwendigen Signale und Messwerte sind über eine Feldbusschnittstelle zu übertragen. Details dazu siehe PLaPB TSt. 3.12.3.4 Ansaugsystem für CO- und Sichttrübungsmesseinrichtungen 3.12.3.4.1 Ansaugpumpe Die zu messende Luft ist durch eine Pumpe anzusaugen. Diese Pumpe muss ohne Schmiermittel wartungsfrei laufen und ist drehzahlgeregelt zu betreiben. Die Pumpe muss stufenlos über eine automatische Steuerung mittels Frequenzumformer in Abhängigkeit der Leitungs- und Filterverschmutzung geregelt werden, entsprechende Netzfilter für den Frequenzumrichter sind vorzusehen. Die Störmeldung aus dem Frequenzumrichter ist in die Sammelstörmeldung zu integrieren. Die Förderleistung der Pumpe ist durch einen Strömungswächter zu überwachen. Die Pumpe ist unter Berücksichtigung der Dimension der Messgasleitung auf eine maximale Ansauglänge von bis zu 400 m zu dimensionieren. Die Stellung von Magnetventilen ist jeweils am Ventil zu signalisieren, auch eine Handbetätigung der Ventile muss möglich sein. Für die Messanlagen ist in der Dokumentation ein hydraulisches Schema mitzuliefern. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 89 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben 3.12.3.4.2 Luftentnahmestelle Die Luftentnahmestellen (Schnüffelstellen) mit einem geeigneten und stabilen Gehäuse aus Edelstahl (gemäß Punkt 3.1.2.2.4) vor mechanischer Beschädigung bzw. unerlaubtem Zugriff zu schützen. Das Gehäuse muss an die Tunnelulme angepasst werden. Für das Öffnen der Ansaugstellen sind Dreikantverschlüsse vorzusehen. Die Perforierung und das Gehäuse sind so auszubilden, dass beim maschinellen Tunnelwaschen mit einem Druck von 6 bar keine Beschädigungen an der Luftentnahmestelle entstehen und Wasser in schädlichen Mengen nicht in die Saugleitung eindringen kann. 3.12.3.4.3 Messgasleitung Die Messgasleitung zwischen der Schnüffelstelle und der Messeinrichtung hat aus einem mechanisch robusten Spezialkunststoff zu bestehen. Die Messgasleitung ist im Versorgungskanal des Tunnels sowie in diversen Kabelschutzrohren in der BZ bzw. den BS zu verlegen. Vom Versorgungskanal zur Schnüffelstelle selbst sind die Messgasleitungen entweder in Kabelschutzrohre einzuziehen (Neubauprojekte) oder in Kabelschlitzen zu montieren. Der Durchmesser der Messgasleitung ist auf die Messzeit entsprechend der Ansauglänge auszulegen. Die erforderlichen Biegeradien sowie die bauseitigen Kabeldurchführungen sind dabei zu berücksichtigen. Jede einzelne Messgasleitung ist mit einem Ventil für die Kondensatableitung auszustatten. Die „gemessene“ Luft ist auf kurzem Weg in den Tunnelfahrraum bzw. ins Freie auszublasen. 3.12.3.5 Luftlängsgeschwindigkeitsmesseinrichtungen Insgesamt sind folgende Signale an einer Feldbusschnittstelle gemäß PLaPB TSt anzubieten: ● Luftströmungsgeschwindigkeit (Messbereich 0 – 15 m/s) ● Luftströmungsrichtung links/rechts ● Sammelstörmeldung Alle notwendigen Signale und Messwerte sind über eine Feldbusschnittstelle zu übertragen. Details dazu siehe PLaPB TSt. Mindestens die folgenden Detail-Störmeldungen sind mittels Leuchtdioden oder Kontrolllampen anzuzeigen: ● Messeinheit gestört Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 90 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie ● Störung Messstelle ● Messstelle aktiv ● Luftströmungsrichtung Version: 2.00 freigegeben Erforderliche Mess- und Prüfklemmen sind vorzusehen. 3.12.4 Prüfungen und Tests Siehe PLaHELP PuT! 3.12.5 Funktionsbeschreibungen 3.12.5.1 CO Messanlage Beim Betätigen des an einer leicht zugänglichen Stelle einzubauenden Hauptschalters (EIN/AUS) muss die Messanlage in Betrieb gehen. Die Pumpe muss anlaufen und die Luftförderleitung in Richtung Gasanalysator offen sein. Der gemessene CO Wert ist entsprechend zu verstärken und mit einem Messumformer in ein Stromsignal umzuwandeln und an den Klemmen zur Verfügung zu stellen. Die Messung muss kontinuierlich erfolgen, d.h. es muss die Pumpe dauernd in Betrieb sein. Die gesamte Messeinheit muss sich selbsttätig überwachen. Bei internen Störungen wie z.B. "Pumpe läuft nicht", "Förderleistung zu gering", "Messeinheit ausgefallen" etc. muss sich die Anlage selbsttätig abschalten und gleichzeitig eine Störungsmeldung bereitgestellt werden. Die Anlage darf sich erst nach Behebung der Störung wieder einschalten lassen. 3.12.5.2 Sichttrübungsmesseinrichtung Beim Betätigen des in die Schaltschranktüre einzubauenden Hauptschalters (EIN/AUS) muss die Messanlage in Betrieb gehen. Die Pumpe muss anlaufen und die Luftförderleitung in Richtung Messzelle offen sein. Die Luftprobe ist vor der Zelle zu beheizen, damit nur der tatsächliche Feinstoffgehalt gemessen wird. Der von der eingebauten optischen Messeinrichtung gemessene Trübsichtwert ist entsprechend zu verstärken und mit einem Messumformer in ein Stromsignal umzuwandeln und an den Klemmen zur Verfügung zu stellen. Die Messung muss kontinuierlich erfolgen, d.h. es muss die Pumpe dauernd in Betrieb sein. Die gesamte Messeinheit muss sich selbsttätig überwachen. Bei internen Störungen wie z.B. "Pumpe läuft nicht", "Förderleistung zu gering", "Messeinheit ausgefallen" etc. muss sich die Anlage selbsttätig abschalten und gleichzeitig eine Störungsmeldung bereitgestellt werden. Die Anlage darf sich erst nach Behebung der Störung wieder einschalten lassen. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 91 von 179 Dokument-Nr. 800.563.1000 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Für das Kalibrieren ist ein Stellglied (z.B. Potentiometer etc.) vorzusehen. Das Stellglied muss gegen unbeabsichtigtes Verstellen gesichert sein. Jedenfalls ist eine händische Umschaltung "Betrieb - Kalibrieren" vorzusehen. Während dem Kalibriervorgang sind die Messwerte für die Fernübertragung zu unterdrücken. Es sind statt dem die im Messwertspeicher hinterlegten Ergebnisse der letzten Messungen auszugeben. 3.13 Verkehrslenkung 3.13.1 ,Planungsgrundsätze Die an den VLSA, WVZ, FASI, Infotafeln und sonstige Hinweiszeichen darzustellenden Bilder werden an einem geeigneten Bedienrechner erstellt und im Bildspeicher abgelegt. Im Ereignisfall sind nach Maßgabe der vom Tunnelsteuergerät ausgesendeten Telegramme Bilder aus dem Bildspeicher darzustellen, die Rückschaltung auf zuvor dargestellte Bilder erfolgt erst nach Ende des Ereignisses. Eine Handschaltung ist nicht vorgesehen. Die Anzeigen müssen Blinkfunktionen unterstützen. Im Blinkbetrieb müssen die Blinktakte frei definierbar sein und der Blinkrhythmus mit anderen Einrichtungen des Tunnels synchronisiert werden (externer Eingang Tunnelblinktakt). Der Blinkbetrieb muss wahlweise zwischen hell und dunkel oder zwischen zwei parametrierbaren Helligkeitsstufen möglich sein. Zur Geräteschonung und zur Vermeidung von Blendung (Überstrahlung) ist eine kontinuierliche Leuchtdichteregelung vorzusehen. 3.13.1.1 Verkehrslichtsignalanlagen Verkehrslichtsignalanlagen (VLSA) mit dreibegriffigen Verkehrslichtsignalen sind nach Maßgabe der RVS 09.02.22 vorzusehen. Im Freifeld sind durchwegs Lichtsignalgeber mit Leuchtfelddurchmessern von 300 mm zu verwenden. Die nach RVS 09.02.22 ggf. im Tunnel erforderlichen Lichtsignalgeber sollen ebenfalls mit Leuchtfelddurchmessern von 300 mm ausgeführt werden. 3.13.1.2 Wechselverkehrszeichen Für die Anzeige von verkehrsrechtlichen Anordnungen sind nach Maßgabe der RVS 09.02.22 bzw. RVS 09.02.25 und sonstiger verkehrsrechtlicher Anordnungen Wechselverkehrszeichen (WVZ) in LED-Technik vorzusehen. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 92 von 179 Dokument-Nr. 800.563.1000 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie Im Freifeld ist je Anzeigequerschnitt zur Steuerung der Helligkeit ein Helligkeitssensor vorzusehen. Entsprechend den Eigenschaften des menschlichen Auges muss die Verteilung im Wesentlichen logarithmisch erfolgen. Näheres dazu ist in der Technischen Spezifikation des PLaPB TIFL geregelt. Die Eingesetzte Schriftart hat der StVO-Schrift (TERN-Schrift) zu entsprechen. Bei Seitenlagen und Sondermaßnahmen z.B. Tunnel können in Abstimmung mit dem AG kleinere Abmessungen verwendet werden. Die Leuchtdichte der WVZ im Tunnel muss zumindest in drei in ihrer Helligkeit justierbaren Stufen geschaltet werden können. Freifeld Tunnel Überkopf Seitenlage Mittel 1 Mittel 2 Klein Kreisdurchmesser ca. 960 mm 670 mm 480 mm Dreieckseite ca. 1.000 mm 700 mm 500 mm B A Größenklasse nach ÖNORM EN 12966-1 Tabelle 20: Größen der WVZ Für gegebenenfalls erforderlichen Verkehrsleiteinrichtungen und sonstige Wechseldarstellungen sind Wechselwegweiser nach dem Prismenprinzip in der Planung zu berücksichtigen. Die WVZ in Prismentechnik sind gemäß Anhang 2 zu RVS 09.02.22 auszuführen. 3.13.1.3 Fahrstreifensignalisierung Für die Orientierung des Verkehrsteilnehmers im Freifeld bzw. im Tunnel sind Fahrstreifensignalisierungen (FASI) nach Erfordernis einzusetzen. Die Anlagen sind mit einer Ausfallsüberwachung auszustatten, die meldet, wenn Schaltungen nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden. Die für die Steuerung der FASI und die Erfassung der Helligkeit erforderlichen Automatisierungskomponenten müssen im FASI integriert werden. FASI sind über Feldbus gemäß PLaPB TSt direkt an Automatisierungsgeräte anzuschließen. Eine Handschaltung unmittelbar am FASI ist nicht vorzusehen. Im Freifeld ist je Anzeigequerschnitt zur Steuerung der Helligkeit ein Helligkeitssensor vorzusehen. Entsprechend den Eigenschaften des menschlichen Auges muss die Verteilung im Wesentlichen logarithmisch erfolgen. Näheres dazu ist in der Technischen Spezifikation des PLaPB TIFL geregelt. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 93 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Die „schwingungsarme Montage“ der FASI Anlagen im Tunnel und Freiland hat mit geeigneten Befestigungsvorrichtungen zu erfolgen, die eine Montage samt Verstellungsmöglichkeit auf Signalbrücken/Kragmast und am Tunnelulm gestattet. 3.13.1.4 Infotafeln Die Infotafeln sind gemäß Anhang 2 zu RVS 09.02.22 auszuführen. Dynamische Verkehrsinformationstafeln (Infotafel) sollen den Verkehrsteilnehmer kurzfristig aktuelle und sicherheitsrelevante Informationen in Form von Piktogrammen und Texten liefern wobei zur Vermeidung von Sprachbarrieren vorzugsweise Piktogramme angezeigt werden sollen. Die Eingesetzte Schriftart hat der StVO-Schrift (TERN-Schrift) zu entsprechen. Die Leuchtdichte der Infotafeln im Tunnel muss zumindest in drei in ihrer Helligkeit justierbaren Stufen geschaltet werden können. Montageort Breite Höhe Toleranz Vorportalbereich 3.000 mm 1.000 mm ± 5% Anschlussstelle 3.000 mm 1.000 mm ± 5% Pannenbucht 1.000 mm 2.000 mm ± 5% Tabelle 21: Anzeigeflächen der Infotafeln 3.13.1.5 Sonstige Hinweiszeichen An sonstigen Hinweiszeichen sind im Projekt Hinweiszeichen nach Maßgabe des STSG, der RVS 09.02.22 und der RVS 09.01.25 zu berücksichtigen. Hinweiszeichen Breite Höhe Notruf 470 mm 470 mm Fluchtweghinweisleuchte 470 mm 470 mm Pannenbucht 470 mm 470 mm Bemerkung Innenbeleuchtet Tabelle 22: Hinweiszeichen im Tunnel Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 94 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Hinweiszeichen Breite Höhe Bemerkung Notruf 470 mm 470 mm Innenbeleuchtet Licht einschalten 630 mm 630 mm Verkehrsfunkfrequenzen im Tunnel 630 mm 960 mm Tunnelname 960 mm 1.200 mm Videoüberwachung 630 mm 960 mm Vorankündigung Lichtsignalanlage Tabelle 23: Hinweiszeichen in den Vorportalbereichen 3.13.1.6 Leiteinrichtungen Die Fahrbahnränder müssen nach Maßgabe der RVS 09.02.22 mit selbstleuchtenden Leiteinrichtungen (rechter Rand rot, linker Rand weiß) in der jeweiligen Fahrtrichtung gekennzeichnet werden. 3.13.1.7 Evakuierungsbeleuchtung Maßnahmen zur Fluchtwegkennzeichnung sind gemäß RVS 09.02.22 umzusetzen. Fluchtwegorientierungsleuchten können gemäß RVS 09.02.22 über SSV Verteiler in NRN versorgt werden. Die Fluchtwegorientierungsleuchten müssen in der Verteilung jedoch nicht einzeln abgesichert und dementsprechend ab dieser Verteilung auch nicht sternförmig verkabelt werden. 3.13.1.8 Höhenkontrolle Zum Schutz der an den Tunneldecken montierten Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen sind nach Maßgabe der RVS 09.02.22 gegebenenfalls3 Höhenkontrollen vorzusehen. Bei Ansprechen der Höhenkontrolle ist unverzüglich die Rotschaltung gemäß RVS 09.02.22 auszulösen. In der Regel sind für die Höhenkontrolle optische Ausführungen zu bevorzugen. In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere wenn von vornherein mit häufigen Auslösun- 3 Wenn möglich, soll durch entsprechende Gestaltung des Bauwerks das Erfordernis für Höhenkontrolleinrichtungen vermieden werden (Zum Beispiel sind bei Tunneln in offener Bauweise Deckennischen in der Regel deutlich kostengünstiger als Höhenkontrolleinrichtungen). Gemäß RVS 09.02.22, Punkt 9.3.9 kann auf Höhenkontrollen verzichtet werden, wenn sich unter 5,30m über der Fahrbahnoberkante keine Einbauten befinden! Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 95 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben gen gerechnet werden muss, können auch mechanische Höhenkontrolleinrichtungen vorgesehen werden. 3.13.2 Technische Ausführungsbestimmungen 3.13.2.1 Verkehrslichtsignalanlagen 3.13.2.1.1 Steuereinheit für Verkehrslichtsignalanlagen Alle erforderlichen Geräte sind als Einschubgeräte für das 19”- System samt 19” Baugruppenträgern oder als Reiheneinbaugeräte zu liefern und (mit 19” Schwenkrahmen oder auf Hutschienen) in Schaltschränken oder AP (Freifeld Schaltschrank) so zu montieren, dass örtliche Bedienelemente, Kontrolllampen, Mess- und Prüfbuchsen sowie externe Kabelanschlüsse nach dem Öffnen der vorderen Schranktüren gut zugänglich sind. Alle Geräte und Anlagenteile sind fix und fertig verdrahtet zu liefern. Kabelverbindungen bzw. Verdrahtungen an der Rückseite der 19” Einschübe sind nur zwischen Geräten zulässig, die sich im selben Geräteträger befinden. Alle Kabelanschlüsse sind steckbar auszuführen. Die Steuereinheit hat für jede der an die Steuereinheit angeschalteten Signalgruppen folgende Befehle zu verarbeiten: ● Aus ● Rot ● Gelb blinken ● Grün ● Wartung ● Stopp ● Nachtabsenkung ein Diese Befehle werden der Steuereinheit direkt aus einem Tunnelsteuergerät seriell übergeben. In umgekehrter Richtung sind für jeden an die Steuereinheit angeschalteten Verkehrslichtsignalgeber folgende Informationen für die Verarbeitung in der Tunnelsteuerung (Leitsystem) anzubieten: ● Aus ● Rot ● Gelb blinken ● Grün Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 96 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie ● Summenstörung ● Nachtabsenkung ein Version: 2.00 freigegeben Die Befehle sind in der Steuereinheit für die Ansteuerung der Verkehrslichtsignalgeber zu speichern und als Schaltbefehle an die Signalgeber weiterzuleiten. Für die Signalgeber muss das Blinken des Gelblichtes synchron erfolgen, eine Überwachung dieses Synchrontaktes ist zu gewährleisten. Außerdem ist ein Synchrontakt auch potentialfrei auszugeben. Während der Nachtstunden muss die Lichtstärke der Kammersignale mit dem vom Tunnelsteuergerät nach Maßgabe der insgesamt gemessenen Leuchtdichte reduziert werden. Die mit den Steuergeräten verbundenen VLSA Einrichtungen sind ebenfalls so auszurüsten, dass die geforderten Eigenschaften im Gesamtsystem vollinhaltlich erfüllt werden können. 3.13.2.2 Wechselverkehrszeichen in LED Technik 3.13.2.2.1 Zeicheninhalte Für die innerhalb eines Tunnels anzuordnenden WVZ sind folgende Inhalte ausreichend: ● WVZ A: § 52.10a StVO Zulässige Höchstgeschwindigkeit „60“ § 52.10a StVO Zulässige Höchstgeschwindigkeit „80“ § 52.10a StVO Zulässige Höchstgeschwindigkeit „100“ ● WVZ B: § 52.4a StVO Überholen verboten § 52.4c StVO Überholverbot für Kfz über 3,5 t ● Fahrstreifensignale: Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 97 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Dauerlichtzeichen nach StVO Rote gekreuzte Schrägbalken Dauerlichtzeichen nach StVO Gelb blinkender links/rechts nach unten gerichteter Schrägpfeil Dauerlichtzeichen nach StVO Grüner, senkrecht nach unten weisender Pfeil Für die in den Vorportalbereichen eines Tunnels anzuordnenden WVZ sind, abweichend von den diesbezüglichen Festlegungen in PLaPB TIFL folgende Inhalte ausreichend: ● WVZ A: § 52.10a StVO Zulässige Höchstgeschwindigkeit „60“ § 52.10a StVO Zulässige Höchstgeschwindigkeit „80“ § 52.10a StVO Zulässige Höchstgeschwindigkeit „100“ ● WVZ B: § 52.4a StVO Überholen verboten § 52.4c StVO Überholverbot für Kfz über 3,5 t § 52.2 StVO Einfahrt verboten ● Fahrstreifensignale: Dauerlichtzeichen nach StVO Rote gekreuzte Schrägbalken Dauerlichtzeichen nach StVO Gelb blinkender links/rechts nach unten gerichteter Schrägpfeil Dauerlichtzeichen nach StVO Grüner, senkrecht nach unten weisender Pfeil Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 98 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben 3.13.2.2.2 Steuerung der Wechselverkehrszeichen Die für die Steuerung der Wechselzeichengeber und die Erfassung der Helligkeit erforderlichen Automatisierungskomponenten müssen im WVZ integriert werden. Eine Handschaltung unmittelbar am WVZ ist nicht vorzusehen. Im Freifeld ist je Anzeigequerschnitt zur Steuerung der Helligkeit ein Helligkeitssensor vorzusehen. Entsprechend den Eigenschaften des menschlichen Auges muss die Verteilung im Wesentlichen logarithmisch erfolgen. Näheres dazu ist in der Technischen Spezifikation des PLaPB TIFL geregelt. 3.13.2.3 Wechselverkehrszeichen und Wechselwegweiser in Prismentechnik Die für die Steuerung der Prismengeräte und die Erfassung der Umgebungstemperatur erforderlichen Automatisierungskomponenten müssen im Prismengerät integriert werden. Eine Handschaltung unmittelbar am Prismengerät ist nicht vorzusehen. 3.13.2.4 Dynamische Informationstafeln Die Infotafeln sind über eine Feldbus- Schnittstelle gemäß PLaPB TSt direkt an ein Automatisierungsgerät in der BZ, BS oder EN anzuschließen. Über diese Schnittstelle sind folgende Informationen zu übertragen: ● ● ● Befehle: – Bild 1 – Bild 2 – ... – ... – Bild 30 Meldungen: – Bild 1 – Bild 2 – ... – ... – Bild 30 – Sammelstörmeldung Sollwert: – ● Leuchtdichte Messwert: – Leuchtdichte Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 99 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Service- Schnittstelle für das Beschreiben der Bildspeicher und das Abrufen interner Daten (z.B. Fehlercodes): Ethernet 100Base-TX, TCP/IP. Die Infotafel ist ins Tunnelwerk einzubinden, ein Zugriff via Netzwerk muss gewährleistet sein. Es muss somit möglich sein, ab einer BZ die Inhalte der Bildspeicher zu ändern. 3.13.2.5 Innenbeleuchtete Hinweiszeichen Keine Ergänzungen zur RVS! 3.13.2.6 Selbstleuchtende Leiteinrichtung 3.13.2.6.1 Allgemeines Bei induktiven Systemen sind die Kompensatoren, wenn technisch möglich, in den benachbarten Nischen unterzubringen. 3.13.2.6.2 Leuchtmodule Für die selbstleuchtende Leiteinrichtung sind induktiv gekoppelte bzw. drahtgebundene Leuchtmodule in LED-Technik einzusetzen. Die Leuchtbausteine sind über den Kopplern quer zur Tunnelachse so auf die Versorgungskanalabdeckplatten zu kleben oder zu schrauben, dass der Kraftfahrer bei Tunneldurchfahrt am rechten Fahrbahnrand rote und am linken Fahrbahnrand weiße Lichtpunkte sieht. Die Klebung kann mit einem lösungsmittelfreien ZweikomponentenReaktionsklebstoff auf Polyurethanbasis oder einem Schmelzkleber auf Probit Polymer Basis erfolgen. 3.13.2.6.3 Verkabelung Im Gehweg sind Induktionskoppler anzuordnen. Dafür sind gemäß PLaPB 800.500.1000 "Tunnelbau" Sonderdeckel vorzusehen, welche im Montagebereich der Koppler eine geringere Stärke aufweisen. Zudem verfügen diese Sonderdeckel über Nuten zur Kabelführung. Die Induktionskoppler sind nach Herstellerangabe liegend oder stehend auf diesen Sonderdeckeln zu montieren. Die zulässige Einbautiefe richtet sich nach dem gewählten Fabrikat und der vorgegebenen Gussasphaltüberdeckung. Auf den Sonderdeckeln ist die Verkabelung zu den Induktionskopplern in PVC- Schläuchen bzw. PVC- Rohren einzuziehen. Im Übrigen wird die Verkabelung in den Versorgungskanälen geführt. Die verwendeten Rohre müssen für den Verguss mit Heißbitumen geeignet sein. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 100 von 179 Dokument-Nr. 800.563.1000 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Abbildung 23: Induktionskoppler auf Sonderdeckel Die exakte Lage des Kopplers, bzw. der Kondensatoren im Versorgungskanal ist am erhöhten Seitenstreifen dauerhaft zu kennzeichnen. Stehen keine Sonderdeckel zur Verfügung (z.B. bei Sanierungsprojekten), dann sollen die Koppler in den Spalt zwischen Bordstein und Versorgungskanalabdeckplatten eingebaut werden. Am Montageort des Kopplers muss in der Abdeckplatte gegebenenfalls eine Aussparung für den versenkten Einbau des Kopplers hergestellt werden. Die Verkabelung soll in diesem Fall in, ebenfalls im Schlitz zwischen Bordstein und Versorgungskanalabdeckplatten verlegten, Schutzrohren erfolgen. Rohre und Koppler sind nach dem Einziehen und dem Anschluss der Kabel mit einer wasserdichten, schwer entflammbaren Masse zu vergießen. Abbildung 24: Induktionskoppler in Spalt Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 101 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben 3.13.2.6.4 Steuer- und Stromversorgungseinheit Für die Nachtabsenkung, Blinkbetrieb und die Steuerung der Helligkeit sind an der Steuereinheit entsprechende Befehlseingänge vorzusehen. Die Schaltbefehle werden durch Tunnelsteuergeräte potentialfrei vorgegeben. Für die Überwachung der Einheit ist ein potentialfreier Kontakt für „Sammelstörung“ auszugeben. 3.13.2.7 Fluchtwegkennzeichung 3.13.2.7.1 Fluchtwegorientierungsleuchte Die FOL sind entsprechend der RVS 09.02.22 auszuführen. Die Ausführung der FOL hat mit einer einzigen, ebenen Leuchtfläche, d. h. ohne getrennte Ansteuerung zweier Leuchtflächen und somit ohne Abschaltfunktion bei Leuchtenausfall, zu erfolgen. Die Aktivierung des LED-Lichtbandes muss getrennt zur Leuchtfläche der FOL über die mehrpolige Versorgungsleitung erfolgen. Es ist eine Betriebsüberwachung auszuführen. 3.13.2.7.2 Fluchtwegorientierungstafel Die Fluchtwegorientierungstafeln sind entsprechend der RVS 09.02.22 auszuführen. Die Fluchtwegorientierungstafeln sind mit mindestens 4 Schrauben und Dübeln aus Edelstahl (gemäß Punkt 3.1.2.2.4) direkt an die Tunnelwand zu montieren. 3.13.2.8 LED Fluchtwegmarkierung 3.13.2.8.1 Leuchtmodule Im Bereich der Fluchtwegzugänge sind zur Fluchttürkennzeichnung grün leuchtende Markierungsköpfe LED-Technik zu errichten. Die Montage der grünen Leuchtmodule erfolgt auf einer Höhe von 50, 100 und 150 cm über dem erhöhten Seitenstreifen beidseitig vom jeweiligen Fluchtwegzugang. Die Montage der LED Leuchtmodule erfolgt in der Regel an der Wand, die Kabel sind in entsprechend vorbereiteten Leerrohren zu führen. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 102 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Ist die Montage von Leerrohren zu aufwendig, können LED Leuchtmodule auch auf geeigneten Formstücken aus Edelstahl (gemäß Punkt 3.1.2.2.4) montiert werden. Diese müssen gegebenenfalls an das gekrümmte Tunnelprofil angepasst und mit mindestens 8 Schrauben an der Tunnelulme befestigt werden. 3.13.2.8.2 Steuer- und Stromversorgungseinheit Für die Steuerung der Leuchtmodule sind von der Steuereinheit die durch Tunnelsteuergeräte potentialfrei angebotenen Schaltbefehle zu verarbeiten. Die LED müssen auch im Blinkbetrieb arbeiten können. Für die Überwachung der Einheit ist ein potentialfreier Kontakt für „Sammelstörung“ auszugeben. 3.13.2.9 Höhenkontrollen 3.13.2.9.1 Allgemeines Eine Höhenkontrolle besteht aus ● zwei Wechsellichtschranken, die in einer zu Fahrbahn parallelen Ebene im Bereich zwischen 4,20 m und 4,45 Unterkante über der Fahrbahn auf einer Verkehrszeichenbrücke eingerichtet werden, ● einer Induktionsschleife, die unter der Verkehrszeichenbrücke in die Fahrbahn eingelegt wird und ● einer Auswerteschaltung, welche die Informationen der vorgenannten Sensoren miteinander verknüpft. Bei gleichzeitigem Ansprechen von Schleifendetektor und Wechsellichtschranke ist ein Alarm an die Tunnelsteuerung abzusetzen, die unverzüglich die Rotschaltung gemäß RVS 09.02.22 auszulösen hat. 3.13.2.9.2 Auswerteschaltung Alle erforderlichen Geräte sind in einem AP gemäß PLaNT 119.020.2000 "CN.as Materialkatalog" jeweils so zu montieren, dass örtliche Bedienelemente, Kontrolllampen, Mess- und Prüfbuchsen sowie externe Kabelanschlüsse nach dem Öffnen der vorderen Schranktüren gut zugänglich sind. Alle Geräte und Anlagenteile sind fix und fertig verdrahtet zu liefern. Jede Auswerteeinheit besteht aus einer Stromversorgungsbaugruppe, Schleifendetektoren für die angeschalteten Detektionsschleifen und der Auswerteelektronik für die Höhenkontrolle. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 103 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Die Spannungsversorgung erfolgt mit 230 V ±10%/50 Hz. Die Stromversorgungsbaugruppe muss alle in der Auswertebaugruppe benötigten internen Spannungen liefern. Die Schleifendetektoren sind mittels Anpass- Trennübertragern und Überspannungsschutzeinrichtungen an die Zählschleifen anzukoppeln. Eine gegenseitige Beeinflussung von Zählschleifen darf nicht auftreten. Die Elektronik der Schleifendetektoren muss selbstabgleichend sein, das heißt, Störeinflüsse wie z.B. Temperaturänderungen, atmosphärische Störungen etc. sind automatisch auszugleichen. Die Elektronik muss sich selbsttätig auf Spannungsausfall, interne Störungen, offene Messschleife etc. überwachen. Alle diese Detailstörungen sind in einer Sammelstörungsmeldung auszugeben. Die gesamte Auswerteeinheit muss die Meldungen ● Kraftfahrzeug überhöht ● Störung Lichtschranke ● Störung Detektionsschleife potentialfrei für die weitere Verarbeitung in der Tunnelsteuerung zur Verfügung stellen und den aus der Tunnelsteuerung ebenfalls potentialfrei angebotenen Befehl ● Quittierung der Höhenkontrolle verarbeiten. 3.13.3 Prüfungen und Tests Siehe PLaHELP PuT! 3.13.4 Funktionsbeschreibungen 3.13.4.1 Verkehrslichtsignalanlagen 3.13.4.1.1 Betriebsart "Fern" Wenn der Betriebsartenwahlschalter in dieser Stellung steht, werden nur Befehle aus der übergeordneten Steuerung akzeptiert. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 104 von 179 Dokument-Nr. 800.563.1000 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben 3.13.4.1.2 Betriebsart "Vor Ort" Wenn diese Stellung am Betriebsartenwahlschalter eingestellt ist, werden nur jene Befehle akzeptiert, die über die Taster an der Steuereinheit erteilt werden. Fernbefehle, die sich aus den automatischen Abläufen ergeben, bleiben in der übergeordneten Steuerung gespeichert und werden erst dann ausgeführt, wenn wiederum auf Fern zurückgeschaltet wird. Wenn von "Fern" auf "Vor Ort" umgeschaltet wird, muss vorerst der Zustand der Verkehrslichtsignalanlagen unverändert erhalten bleiben. Bei Rückschaltung von “Vor Ort” auf “Fern” wird der letzte gespeicherte Fern-Befehl sofort ausgeführt. 3.13.4.1.3 Betriebsart "Test" Wenn der Betriebsartenwahlschalter in Stellung “Test” steht, muss es möglich sein, Befehle über die Taster an der Steuereinheit einzugeben, wobei diese Befehle nur über die Meldeleuchten (an der Platine!) angezeigt werden. Ein Durchschalten der Testbefehle auf die Signalgeberausgänge erfolgt nicht. In dieser Stellung werden die Fernbefehle weiterhin akzeptiert und auch automatisch auf die Signalgeberausgänge weitergeleitet. Bei Rückschaltung des Betriebsartenwahlschalters auf “Fern” muss auch sofort der aktuelle Zustand der Signalgeber wieder angezeigt werden. 3.13.4.1.4 Betriebsart "Wartung" Die Betriebsart “Wartung” bedeutet, dass grundsätzlich die Betriebsart “Fern” vorherrscht, jedoch automatisch die Verkehrslichtsignalgeber auf “Gelb blinken” geschaltet werden. Der Zustand der Signalgeber vor dem Umschalten oder später eintreffende Befehle während dieser Schaltphase müssen inzwischen gespeichert werden und sind dann auszuführen, wenn von “Wartung” auf “Fern” zurückgeschaltet wird. Wenn während der Betriebsart “Wartung” ein Rotbefehl eintrifft, hat dieser die höchste Priorität und muss sofort ausgeführt werden. 3.13.4.1.5 Betriebsart "Stopp" Während dieser Betriebsart bleibt die Betriebsart “Fern” grundsätzlich voll aufrecht, das Umschalten auf “Stopp” muss jedoch bewirken, dass die Verkehrslichtsignalgeber sofort auf rot geschaltet werden. Nach dem Rückschalten von “Stopp” auf “Fern” müssen die Signalgeber so lange auf rot bleiben, bis neue Befehle eintreffen. Der Zustand der Signalgeber vor dem Umschalten oder während der “Stopp-Phase” eintreffende Befehle sind nicht zu speichern. 3.13.4.2 Dynamische Informationstafeln Die an den Infotafeln darzustellenden Bilder werden an einem geeigneten Bedienrechner erstellt und im Bildspeicher der Infotafel abgelegt. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 105 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Im Ereignisfall sind nach Maßgabe der dann vom Tunnelsteuergerät ausgesendeten Telegramme Bilder aus dem Bildspeicher der Infotafel darzustellen, die Rückschaltung auf zuvor dargestellte Bilder erfolgt erst nach Ende des Ereignisses. Eine Handschaltung unmittelbar an der Infotafel ist nicht vorgesehen. Die Infotafeln müssen Blinkfunktionen unterstützen. Im Blinkbetrieb muss der Blinktakt frei definierbar sein. Der Blinkrhythmus muss synchronisiert werden. Der Blinkbetrieb muss auch zwischen 2 parametrierbaren Helligkeitsstufen möglich sein. Zur Geräteschonung und zur Vermeidung von Überstrahlung ist eine kontinuierliche Leuchtdichteregelung vorzusehen. 3.13.4.3 Aktive Leiteinrichtung Die aktive Leiteinrichtung ist im Zug der automatischen Abläufe wie folgt zu steuern: ● 3.13.4.4 Regelbetrieb am Tag: Dauerlicht 100% 4 ● Regelbetrieb in der Nacht : Dauerlicht, 50% ● Brandalarm: Blinkbetrieb ● Behinderung im Tunnel: Blinkbetrieb LED Fluchtwegmarkierung Die LED Fluchtwegmarkierungen sind im Zug der automatischen Abläufe wie folgt zu steuern: ● 3.13.5 Regelbetrieb am Tag: Dauerlicht, 100% 5 ● Regelbetrieb in der Nacht : Dauerlicht, 50% ● Brandalarm: Blinkbetrieb Mobiles Überleitsystem Ein mobiles Überleitsystem (MÜLS) hat im Falle einer Tunnelsperre innerhalb kurzer Zeit ohne große Verkehrsbehinderung eine Überleitung auf die andere Richtungsfahrbahn und eine Rückleitung in den Normalverkehr zu ermöglichen. Die Einsatzfahrzeuge sollen weiterhin über den Pannenstreifen in den gesperrten Bereich einfahren können. 4 Bei Nachtschaltung der Innenstreckenbeleuchtung 5 Bei Nachtschaltung der Innenstreckenbeleuchtung Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 106 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie Der Einsatz der MÜLS ist projektspezifisch hinsichtlich Betriebserfordernisse und Wirtschaftlichkeit zu prüfen. 3.13.6 Schrankenanlage Auf Basis einer Risikobetrachtung ist projektspezifisch das Erfordernis einer Schrankenanlage zu prüfen. 3.13.7 Thermoscanner Um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer im Tunnel weiter zu erhöhen, sind in den Vorportalen bzw. Freifeldbereichen Thermoscanneranlagen zu errichten. Die Thermoscanneranlagen sind für die Detektion von Kraftfahrzeugen >3,5 t auszuführen. Die Portale der Thermoscanneranlagen sind dabei mit den Sensoren und Erfassungssystemen für die Temperaturdetektion (Erkennung überhitzter Fahrzeuge) auszustatten. Zusätzlich sind auf den Thermoscannerportalen Lichtschranken für eine Höhenkontrolle zu montieren. Der Einsatz eines Thermoscanners ist projektspezifisch hinsichtlich Betriebserfordernisse und Wirtschaftlichkeit zu prüfen. 3.14 Verkehrszeichenträger 3.14.1 Planungsgrundsätze Für die Montage von Verkehrslichtsignalgebern, Wechselverkehrszeichen, Infotafeln, sonstigen Verkehrszeichen und Höhenkontrolleinrichtungen sind je nach örtlichen Gegebenheiten Portalkonstruktionen (Verkehrszeichenbrücken), Maste und Steher vorzusehen. Es sind ausschließlich Tragkonstruktionen aus Stahl zulässig. Alle Verkehrszeichenträger sind den örtlichen Gegebenheiten sowie den zu erwartenden statischen und dynamischen Lasten anzupassen. 3.14.2 Technische Ausführungsbestimmungen 3.14.2.1 Portal- und Kragkonstruktionen Die Portal- und Kragkonstruktionen sind gemäß PLaPB TIFL auszuführen. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 107 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Ergänzend dazu gelten für Tunnelanlagen die in den folgenden Punkten näher spezifizierten Anforderungen: 3.14.2.2 ● Für die statische Bemessung gelten die Ersatzlasten gemäß RVS 05.02.13. ● Der Stahltragwerk – Querriegel ist in RAL 7045 (Telegrau 1) auszuführen. Steher und Maste Alle Masten und Steher sind den örtlichen Gegebenheiten sowie den zu erwartenden statischen und dynamischen Lasten anzupassen. Auf Aufforderung sind statische Berechnungen beizubringen. Zur Ausführung gelangen feuerverzinkte, gezogene Maste gemäß RVS 05.02.11 mit Masttüre (Dreikantverschluss) und Mastmanschette am Mastfuß. Die Kabelführung hat im Mast zu erfolgen. Die Kabel sind erst in unmittelbarer Nähe des am Mast zu montierenden Geräts durch Anbauverschraubungen aus dem Mast zu führen. Alle Steher und Maste sind mit Klebeschildern (gelb mit schwarzer Schrift) zu versehen. Darauf muss das jeweilige Referenzkennzeichen nach PLaDOK 511.901.10 "Referenzkennzeichnung" angegeben werden. 3.14.3 Prüfungen und Tests Siehe PLaHELP PuT! 3.14.4 Funktionsbeschreibungen Entfällt 3.15 Verkehrsdatenerfassung 3.15.1 Planungsgrundsätze Für die Verkehrserfassung in Tunnelanlagen sind Induktionsschleifen in die Fahrbahnen einzubauen. Alle Erhebungsquerschnitte müssen gemäß TLS 2002 als Dauerzählstellen mit einer Klassifizierung der Fahrzeuge in 8 + 1 Gruppen ausgerüstet werden. Die Daten dieser Schleifen sind in den Tunnelsteuergeräten zu verarbeiten und nach Erfordernis an andere Steuereinheiten, insbesondere die Lüftersteuerungen des Tunnels weiterzuleiten. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 108 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie 3.15.2 Technische Ausführungsbestimmungen 3.15.2.1 Induktionsschleifen Die Induktionsschleifen sind nach dem TLS 2002 auszuführen, technische Details ergeben sich aus Anhang 3 der TLS 2002. Sofern der Einbau in eine Betonfahrbahn erfolgen muss, ist besonders auf Punkt 1.1 des Anhangs 3 der TLS 2002 zu achten. Die Wahl des Schleifentyps (1 oder 2 lt. TLS) bleibt dem AN überlassen, die Anordnung, die Ausführung und die Abmessungen sind aber so festzulegen, dass eine ordnungsgemäße Funktion sichergestellt ist. 3.15.2.2 Schleifenableitungen Wenn die Entfernung zwischen Auswerteelektronik und Messschleife nicht mehr als 30 m beträgt, kann der Messschleifendraht verdrillt in einem Panzerschlauch bis zur Auswerteschaltung verlegt werden. Bei größeren Entfernungen sind die Schleifendrähte entweder auf symmetrische Fernmeldekabel zu muffen oder in wasserdichten Kleinkabelverteilern auf symmetrische Fernmeldekabel zu rangieren und ist dieses bis zur Auswerteschaltung zu führen. Die Kleinkabelverteiler sollen in Kabelziehschächten oder im Versorgungskanal montiert werden. Sie müssen die Schutzart IP 68 erfüllen und aus geeignetem unverrottbaren, schlagfesten Kunststoff bestehen. Schleifendrähte, Kabel und Kleinkabelverteiler sind in geeigneter Weise gegen Verbiss zu schützen. 3.15.3 Prüfungen und Tests Siehe PLaHELP PuT! 3.15.4 Funktionsbeschreibungen Entfällt 3.16 Audio- und Videoüberwachung 3.16.1 Planungsgrundsätze Tunnelanlagen sind nach Maßgabe wachungseinrichtungen auszustatten. der RVS Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft 09.02.22 mit Videoüber- Seite 109 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Für die Videoüberwachung in Tunnelanlagen gelten die in der PLaNT 170.010.1000 "Videosysteme und videobasierende Detektionssysteme: Technische Richtlinie" definierten Planungsgrundsätze vollinhaltlich! 3.16.2 Technische Ausführungsbestimmungen 3.16.2.1 Kameratechnik 3.16.2.1.1 Allgemeines Die komplette Kameratechnik ist gemäß den Technischen Spezifikationen in PLaNT 170.010.2000 "Videosysteme Technische Spezifikation " auszuführen. Ergänzend dazu gelten für Tunnelanlagen die in den folgenden Punkten näher spezifizierten Anforderungen. 3.16.2.1.2 Kamera Die Kameras müssen über ein geeignetes grafisches Benutzerinterface über entsprechendes, zu übergebendes Protokoll fernparametrierbar und wo notwendig fernbedienbar sein. Die Mindestforderungen der RVS 09.02.22 sind einzuhalten. Fernbedienbarkeit ist insbesondere dann erforderlich, wenn über das Kamerasystem Zubehör, wie S/N/Z-Systeme, Scheibenwischer oder ähnliches gesteuert werden müssen. Es ist sicherzustellen, dass alle Kameras einer Tunnelanlage die gleiche Bauart aufweisen. Die erforderlichen Objektive sind einer Auswahl in Bezug auf die Lichtstärke und Brennweite entsprechend den jeweiligen örtlichen Verhältnissen zu unterwerfen, eine Ortsbesichtigung ist verpflichtend. Fernsteuerbare Zoom-Objektive, die bei Kameras mit Schwenk- und Neigeeinrichtungen zum Einsatz kommen, müssen einen Stellungsgeber mit Positionsrückmeldung enthalten und sind ebenfalls einer Auswahl in Bezug auf die Lichtstärke und Brennweite entsprechend den jeweiligen örtlichen Verhältnissen zu unterwerfen. 3.16.2.1.3 Befestigungsvorrichtung Alle Kamerakonsolen sind grundsätzlich in Edelstahl (gemäß Punkt 3.1.2.2.4) auszuführen. Die Konsolen sind an die geforderte Montageart (an Tunnelwand oder Tunneldecke, an Kameramast, an Portalkonstruktion einer verkehrstechnischen Einrichtung etc.) anzu- Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 110 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben passen. Alle Konsolen sind in robuster, schwingungsgedämpfte Ausführung zu liefern und zu montieren. 3.16.2.1.4 S/N/Z-Systeme Die Funktion Proportionalgeschwindigkeit ist vorzusehen. Bei allen S/N/Z-Systemen ist eine eigene elektrische Heizung zum Funktionsbetrieb bei tiefen Temperaturen (bis zu –25°C) und starken Niederschlägen auszuführen. Die Regelung der Heizung hat thermostatgesteuert zu erfolgen. 3.16.2.1.5 Anschalteeinheiten In den Anschalteeinheiten sind – sofern nicht die gewählte Kameratype eine andere Festlegung erfordert oder der Einbau im Kameraschutzgehäuse möglich ist – im Wesentlichen folgende Einrichtungen zusammenzufassen: ● Stromversorgungseinheit ● elektro-, optische Wandler (Medienkonverter) ● Anschluss für Kamerakabelsatz ● Anschluss für LWL-Kabel (steckbar, E 2000 Steckerstandard) ● Anschluss für Energiekabel ● Mikrofon für AKUT Alternative Montageorte sind mit der zuständigen Servicegesellschaft der ASFINAG abzustimmen. Eine mögliche Ausführung ist unter Plan 800.563.1518 in der Anlage zu sehen. Die optische Audio- und Videoempfangseinrichtung und die optische Audio- und Videodatensendeeinrichtung (Medienkonverter) sind so auszulegen, dass der volle Informationsumfang (für Audio eine 24 Bit Auflösung) zwischen dem Medienkonverter in der Zentrale (Encoder) und dem Medienkonverter im Anschaltekasten immer über eine Faser eines LWL-Kabels abgewickelt werden kann (2. Faser im LWL-Stichkabel zur Kamera dient als Reserve!). 3.16.2.2 Übertragungstechnik Die komplette Übertragungstechnik ist gemäß den Technischen Spezifikationen in PLaNT 170.010.2000 "Videosysteme: Technische Spezifikation" auszuführen. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 111 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 3.16.2.3 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Audio- und Videospeicherung Die Einrichtungen zur Audio- und Videospeicherung sind gemäß den Technischen Spezifikationen in PLaNT 170.010.2000 "Videosysteme: Technische Spezifikation" auszuführen. Ergänzend dazu gelten die in den folgenden Punkten näher spezifizierten Anforderungen. 3.16.2.3.1 Leistungsmerkmale Im Speichersystem ist jeweils eine Marke zum Wiederauffinden des Zeitpunkts des Alarmereignisses oder Nutzereingriffs zu setzen. 3.16.2.3.2 Bedienung Der Speicherstatus des Alarmspeichers muss mit dem Belegungsgrad in Prozent des gesamt verfügbaren Alarmspeichers als Datenpunkt für das Prozessleitsystem zur Verfügung stehen. 3.16.2.4 Automatische Videobildauswertung Die Einrichtungen zur Automatischen Videobildauswertung sind gemäß den Technischen Spezifikationen in PLaNT 170.020.2000 "Videobasierte Detektionssysteme: Technische Spezifikation" in der jeweils geltenden Fassung auszuführen. 3.16.2.5 Maste Gegebenenfalls erforderliche Maste sind den örtlichen Gegebenheiten sowie den zu erwartenden statischen und dynamischen Lasten anzupassen. Auf Aufforderung sind statische Berechnungen beizubringen. Im Freifeld (Vorportalbereiche,...) sind feuerverzinkte, gezogene Maste mit Masttüre (Dreikantverschluss) und Mastmanschette am Mastfuß vorzusehen. Die Kabelführung hat im Mast zu erfolgen. Die Kabel sind erst in unmittelbarer Nähe des am Mast zu montierenden Geräts durch Anbauverschraubungen aus dem Mast zu führen. Die Maste sind mit Klebeschildern (gelb mit schwarzer Schrift) zu versehen. Darauf muss das jeweilige Referenzkennzeichen nach PLaDOK 511.901.10 "Referenzkennzeichnung" angegeben werden. Für die Ausführung der Maste gelten die technischen Ausführungsbestimmungen aus PLaPB 800.552 .1000 - Technische Infrastruktur Freiland. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 112 von 179 Dokument-Nr. 800.563.1000 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Technische Richtlinie 3.16.3 Akut – Akustisches Tunnelmonitoring 3.16.3.1 Planungsgrundlagen 3.16.3.1.1 Situierung der Mikrofone im Tunnelfahrraum Version: 2.00 freigegeben In der Planungsphase ist darauf zu achten, dass Videokameras und Mikrofone am gleichen Ort zu situieren sind um für die Videokameras und Mikrofone und die nötigen Übertragungseinrichtungen denselben Anschaltekasten zu verwenden. In Ausnahmefällen kann das Mikrofon vom gemeinsamen Anschaltekasten abgesetzt werden und das Mikrofon in einem eigenen kleinen Anschaltekasten zu platzieren. Die maximale Leitungslänge darf in diesem Fall bei Verwendung einer RG 58 Koaxialleitung 150 m nicht überschreiten. Für solche Ausnahmen muss bereits in der Planungsphase Einvernehmen hergestellt werden. Die Mikrofone sind im Tunnelfahrraum auf einer Mindesthöhe von 3,5 m zu montieren. Der Mikrofonabstand darf maximal 125 m betragen. Sind mehr als 2 Fahrstreifen vorhanden, so ist eine beidseitige Anordnung vorzusehen, wobei die Mikrofone abwechselnd über dem linken und rechten erhöhten Seitenstreifen zu platzieren sind. Bei Richtungsverkehrstunnel ist jeweils im Einfahrtsbereich des Portals ein Mikrofon vorzusehen. Bei Gegenverkehrstunnel ist bei beiden Portalen im Einfahrtsbereich je ein Mikrofon vorzusehen. Der Abstand zu Lüftungsanlagen soll so groß als möglich gewählt werden. 3.16.3.2 Situierung der Mikrofone in der Pannenbucht In jeder Pannenbucht ist ein eigenes Mikrofon vorzusehen, wobei das Mikrofon auf einer Mindesthöhe von 3,5 m in der Mitte der Pannenbucht montiert werden muss. Als zugehörige Anschaltekästen können entweder der Anschaltekasten einer etwaigen Querschlagskamera oder der Anschaltekasten der SNZ-Videokamera verwendet werden. Sind die Anschaltekästen dieser Kameras nicht in der Mitte der Pannenbucht situiert, kann das Mikrofon in einem eigenen kleinen Anschaltekasten abgesetzt montiert werden. Die Ausrichtung des Mikrofons muss so erfolgen, dass die Mikrofonmembran in Richtung Fahrbahnoberfläche zeigt. 3.16.3.3 Montage der Mikrofone im Anschaltekasten Für die Montage des Mikrofons wird in den Anschaltekasten an der festgelegten Position eine herkömmliche Kabelverschraubung montiert. In diese Kabelverschraubung wird das Mikrofon mittels der Mikrofonverschraubung geklemmt und anschließend eine Schutzkappe aufgeschraubt. Die Schutzkappe dient zum Schutz des Mikrofons vor Staub und eindringendem Wasser. Die Kabelverschraubung ist so zu dimensionieren, dass das Mikrofon aufgrund seines Durchmessers von der Kabelverschraubung abgedichtet werden kann. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 113 von 179 Dokument-Nr. 800.563.1000 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Die Position des Mikrofons am Anschaltekasten muss so gewählt werden, dass das Mikrofon in Fahrtrichtung zeigt und somit vor grober Verschmutzung geschützt ist. Der Abstand der Mittelachse des Mikrofons zum Ulm soll dabei 80mm betragen. Weiters ist darauf zu achten, dass vor dem Mikrofon keine störenden Teile von anderen Gewerken oder Bauten platziert werden, um die Schallausbreitung zum Mikrofon hin nicht zu stören. Die Videokamera muss daher entweder oberhalb oder unterhalb des Anschaltekastens situiert werden. 3.16.3.4 Übertragung der Audio-Signale durch den Medienkonverter Die Übertragung der Audio-Signale vom Eingang des Medienkonverters bis zu dessen Ausgang ist jedenfalls unkomprimiert und verlustlos auszuführen. Die Planung der Übertragungsstrecke ist so auszuführen, dass das Audio- und Videosignal eines Mikrofon bzw. Videostandorts mit einem gemeinsamen Medienkonverter übertragen werden können. Die Übertragungsstrecke ist so zu planen, dass die folgenden Vorgaben eingehalten werden: Parameter Vorgabe Auflösung 24 Bit Abtastfrequenz 48000 Hz Kodierung PCM Datenkompression keine SignalRauschabstand > 85dB Frequenzgang 20Hz - 80Hz (-1dB) 80Hz - 16kHz (-0,2dB) 16kHz - 20kHz (-1dB) Verzerrung (THD) 3.16.3.5 <0.01% Aufzeichnung der Audio-Signale Die Speicherung des Audiosignals jedes detektierten Ereignisses erfolgt durch einen externen Audio/Video-Speicher. Die Digitalisierung der Audio- und Videodaten muss dabei annähernd zeitsynchron erfolgen und die Videobilder sowie die Audiodaten mit Zeitstempeln versehen werden. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 114 von 179 Dokument-Nr. 800.563.1000 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben .Für die Speicherung der Audiodaten im Audio/Video-Speicher wird zur Kompression das Format AAC verwendet. Die Übertragung von Audiodaten für die Analyse muss aber auf jeden Fall unkomprimiert und verlustlos erfolgen. 3.16.3.6 Akustische Wiedergabe in BZ und ÜZ Sowohl in der ÜZ als auch in der BZ ist die akustische Wiedergabe der aktuellen Geräusche im Tunnel für jedes Mikrofon vorzusehen. Dazu wird an jedem Bedienplatz ein Lautsprecher mit einem Lautstärkeregler situiert. Damit kann der Operator sowohl die Live-Geräusche aus dem Tunnel als auch Ereignisse aus dem A/V-Speicher aus der Vergangenheit wiedergeben. Zum Lautsprecher ist zusätzlich jeweils ein separater Lautstärkeregler vorzusehen, der einfach und intuitiv bedienbar ist und direkt am Operatortisch zur platzieren ist. Mit dem Lautstärkeregler kann der Operator rasch den Wiedergabepegel an die Situation im Tunnel bzw. in der ÜZ anpassen. Für Spezifikationen des Lautsprechers siehe PLaPB 800.563.2000. Für Spezifikationen des Lautstärkereglers siehe PLaPB 800.563.2000. 3.16.3.7 Integration in die Leitstands-Software Die Leitstands-Software ist um die nachfolgend angeführten Funktionen zu erweitern. 3.16.3.7.1 Integration Mikrofon-Symbole Für jedes Mikrofon ist in der Leitstands-Software ein eigenes Symbol (siehe Abbildung 1) vorzusehen. Nach dem Drücken auf ein Mikrofonsymbol wird das Symbol grün und das aktuelle Live-Geräusch vom betreffenden Mikrofon wird in der ÜZ abgespielt. Durch nochmaliges Drücken wird das Symbol wieder grau und das Geräusch wird ausgeschaltet. Sobald eine Störung am Mikrofon erkannt wurde, wird das entsprechende Symbol mit einem gelben Rahmen versehen. Tritt ein Alarm am Mikrofon auf, wird das Symbol rot eingerahmt. Wenn Wartungsarbeiten im Tunnel durchgeführt werden, kann jedes einzelne Mikrofon bzw. eine ganze Röhre auf „Wartung“ geschalten werden. Dies wird bei den Symbolen mit einem zusätzlichen Schlüssel-Symbol dargestellt. Abbildung 25: Neue Symbole für die Erweiterung der Leitstands-Software Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 115 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 3.16.3.7.2 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Integration Stimmenscan Der Stimmenscan wird manuell vom Operator im Ereignisfall aktiviert. Dazu ist im Leitsystem ein Button zur Aktivierung des Stimmenscans vorzusehen. Die Schnittstellen zum Datenaustausch sind mit der JOANNEUM RESEARCH abzustimmen. 3.16.3.7.3 Integration Bewertungssystem Das Bewertungssystem dient dazu, detektierte Ereignisse durch den Operator bewerten zu lassen. Dazu ist im Leitsystem ein Button zur Aktivierung des Bewertungssystems vorzusehen. Die Schnittstellen zum Datenaustausch sind mit der JOANNEUM RESEARCH abzustimmen. 3.16.3.8 Analoge und digitale Audio-Schnittstellen 3.16.3.8.1 Allgemeines Die Audio-Digitalisierung erfolgt durch Encoder, die Audiodaten über RTP übertragen. Bei der Verwendung externer Decoder müssen zusammen mit dem RTP-Datenstrom Zeitstempel übertragen werden, wobei die Abweichung der Zeitstempel von der aktuellen Systemzeit maximal ±20ms betragen darf. 3.16.3.8.2 Synchronisierung Die Audio-Digitalisierung muss mit der Video-Digitalisierung synchronisiert werden, sodass der zeitliche Versatz der Zeitstempel zwischen Audio und Video maximal 200ms beträgt. Dabei ist es vorteilhaft, Audio und Video in einem gemeinsamen getakteten System zu digitalisieren (Audio-Video-Encoder). Weiters ist eine gemeinsame Taktung (Sample-genaue Synchronisierung) aller Audiokanäle vorzusehen. 3.16.3.8.3 Audioqualität Erfolgt die Digitalisierung der Audiosignale durch einen Encoder, sind folgende Spezifikationen bis zur Schnittstelle zur AKUT-Software einzuhalten: Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 116 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Parameter Vorgabe Auflösung 24 Bit Abtastfrequenz 48000 Hz Kodierung PCM Datenkompression keine Signal-Rauschabstand > 85dB Frequenzgang 20Hz - 80Hz (-1dB) Version: 2.00 freigegeben 80Hz - 16kHz (-0,2dB) 16kHz - 20kHz (-1dB) Verzerrung (THD) <0.01% Eine zwischenzeitliche Transcodierung in ein anderes Format (z.B. Reduktion der Abtastfrequenz oder verlustbehaftete Kompression) auf der Übertragungsstrecke zwischen Encoder und der AKUT-Software ist nicht zulässig. Um Beeinträchtigungen der Signalqualität zu vermeiden muss die Freigabe der gesamten Audio-Übertragungsstrecke durch Joanneum Research erfolgen. 3.16.3.9 Schnittstelle zum Leitrechner Die AKUT-Software wird im Regelbetrieb von der Leitwarte aus über die Fernwirkschnittstelle IEC 60870-5-104 gesteuert. Die Schnittstelle zum Leitsystem zur Ereignismeldung wird ebenfalls über das Fernwirkprotokoll IEC 60870-5-104 realisiert. 3.16.4 Prüfungen und Tests Siehe PLaHELP PuT! 3.16.5 Funktionsbeschreibungen Entfällt Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 117 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie 3.17 Notrufeinrichtungen 3.17.1 Planungsgrundsätze Version: 2.00 freigegeben Gemäß RVS 09.02.22 bzw. RVS 09.01.25 sind vor dem Ein- und nach dem Ausfahrtsportal in Fahrtrichtung rechts Notrufkabinen vorzusehen. Bei den Haltebuchten nach Höhenkontrollen sind Notrufsäulen zu errichten. Handgefahrenmelder SOS bzw. Brand sind an diesen Notrufsäulen nicht erforderlich. Zusätzlich gelten Vorgaben aus PLaPB 800.563.1600, 800.563.1601, 800.563.1602 und 800.563.1603 3.17.2 Technische Ausführungsbestimmungen 3.17.2.1 Allgemeines Abbildung 26: Schema Notrufanlage Tunnel Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 118 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Abbildung 27: Schema SIP Notrufeinrichtung Tunnel Der Kontakt des Handgefahrenmelders SOS muss dupliziert und sowohl der NRE (zum Auslösen eines Notrufs) als auch der Leittechnik des Tunnels zugeführt werden. Die gemäß RVS geforderte Blinkfunktion des Handgefahrenmelders SOS ist über die Tunnelsteuerung zu realisieren. 3.17.2.2 Notrufeinrichtung Die Anwenderschnittstelle ist als Hörer mit Gabelumschalter und Signalanzeigen auszuführen. 3.17.2.3 Notrufsäule Für die Ausführung der Notrufsäulen gelten die technischen Ausführungsbestimmungen des PLaPB 800.552 .1000 - Technische Infrastruktur Freiland. Das Kopflicht der Säule ist als Positionslicht (Dauerlicht) auszuführen. Die Forderung nach einer Blinkfunktion des Kopflichts entfällt. 3.17.3 Prüfungen und Tests Siehe PLaHELP PuT! 3.17.4 Funktionsbeschreibungen Die Steuerung der Sprachwege (zum Beispiel Weiterleitung von Notrufen, Beruhigungstexte und dergleichen) obliegt der bauseits eingerichteten Notrufzentrale. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 119 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Das Blinken der grünen Statuslampe bei Rufaufbau entfällt, da von der Notrufeinrichtung mit SIP nicht unterschieden werden kann ob die Gegenstelle schon spricht oder ob Beruhigungs-/Warteschleifentext läuft. Die bauseitige Notrufzentrale generiert nur Fehlermeldungen bezüglich Sprachübertragung und Anmeldestatus der Notrufeinrichtungen. 3.18 Beschallungsanlage 3.18.1 Planungsgrundsätze Tunnelanlagen sind nach Maßgabe der RVS 09.02.22 mit Beschallungseinrichtungen auszustatten. 3.18.2 Struktur der Beschallungsanlage Wie in Abbildung 28 dargestellt besteht die Beschallungsanlage aus den folgenden Hauptkomponenten: ● Einsprechmikrofon bzw. Speicher mit gespeicherten Einsprechtexten ● Signalübertragung via CN.as mit Audio-Codec G.722 ● Digitaler Signalprozessor zur Realisierung der Entzerrung (Equalizer), der Verzögerung (Delay) und der Anpassung und Limitierung der Signalpegel (Kompressor) ● Leistungs-Endverstärker ● Steuermikrofon ● Tunnellautsprecher EinsprechMikrofon Signalübertragung CNas Digitaler Signalprozessor: Equalizer Delay LeistungsEndverstärker Tunnellautsprecher Gespeicherte Ansagetexte Tunnellautsprecher Optional: SteuerMikrofon Abbildung 28: Blockschaltbild der Struktur der Beschallungsanlage im Tunnelfahrraum Um im Tunnelfahrraum Sprachinformationen wiedergeben zu können, stehen prinzipiell zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Einerseits kann mittels Einsprechmikrofon von der Überwachungszentrale (ÜZ) oder der Betriebszentrale (BZ) spontan von den Operatoren bzw. dem Bediener eingesprochen werden. Weiters besteht die Möglichkeit, vorgefertigte gespeicherte Standard-Ansagetexte in die Beschallungsanlage einzuspielen. Die mit G.722 codierten digitalen Audiosignale werden über CN.as von der ÜZ bzw. BZ Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 120 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben in die jeweilige Elektronische digital übertragen und stehen dort als G.722-Digitalsignal an. Dort wird das Signal einer Digital-Analog-Wandlung unterzogen, sodass am Eingang des Digitalen Signalprozessors ein analoges Audiosignal zur Verfügung steht. Der Digitale Signalprozessor dient zur Aufbereitung der Audiosignale, wobei die Signale für jeden Tunnellautsprecher einzeln aufbereitet werden müssen. Die Signalaufbereitung besteht aus einem entsprechenden Delay, einer Frequenzgangs-Entzerrung zum Erhalt einer optimalen Sprachverständlichkeit sowie einem Audio-Kompressor zur Anpassung der Sprechlautstärken der Operatoren und zum Lautsprecherschutz. Die Audiosignale aus dem Digitalen Signalprozessor werden dem LeistungsEndverstärker zugeführt, wobei pro Tunnellautsprecher ein Endstufenkanal im Verstärker vorzusehen ist. Der Leistungs-Endverstärker kann optional auch einen Eingang für ein Steuer-Mikrofon aufweisen. Das optionale Steuer-Mikrofon wird für die Aufnahme des aktuellen Schalldruckpegels im Tunnelfahrraum verwendet und liefert die Grundlage für die dynamische Adaption des Wiedergabepegels im Tunnelfahrraum durch die Tunnellautsprecher. Die Tunnellautsprecher werden im Bereich der Abstellnischen situiert. 3.18.3 Tunnelfahrraum 3.18.3.1 Tunnellautsprecher 3.18.3.1.1 Positionierung und Montage Für die Positionierung und Montage der Tunnellautsprecher sind folgende Punkte zu beachten: Für die Montage am Ulm muss das Design der Hörner so gewählt sein, dass der vorgeschriebene Lichtraum jedenfalls eingehalten wird. Pro Abstellnische sind zwei Tunnellautsprecher vorzusehen. Wird der Tunnel im Richtungsverkehr betrieben, so ist die Ausrichtung der Lautsprechermündungen so zu wählen, dass die beiden Abstrahlrichtungen entgegen der Fahrtrichtung zeigen. Bei Tunnel die im Gegenverkehr betrieben werden ist die Ausrichtung der Tunnellautsprecher so zu wählen, dass die Abstrahlrichtung der beiden Lautsprecher entgegen der Fahrtrichtung des ihnen am nächsten gelegenen Fahrstreifens zeigen. Die Lautsprecher in einer Röhre müssen entlang der Tunnel-Längsachse jedenfalls in der gleichen Richtung ausgerichtet sein. Für die Funktion der Tunnellautsprecher ist es wichtig, dass die Montage bündig und direkt am Ulm erfolgt. Der Ulm bzw. der Untergrund für die Montage muss schallhart und Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 121 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie glatt sein (z.B. Beton, Stein, Brandschutzplatten). Eine Montage auf schallabsorbierenden Untergründen wie z.B. Lochplatten, Lochblech, etc. ist nicht zulässig. Falls der Ulm aufgrund der Tunnelbauweise gekrümmt ist, muss darauf geachtet werden, dass die Breite der bei der Montage entstehenden Öffnung zwischen dem Ulm und der Mündungskante des Lautsprechers maximal 5 cm beträgt. Ist diese Öffnung an einer Stelle größer als 5 cm, muss diese Öffnung mit einem angepassten Blech aus Edelstahl rostfrei 1.4571 ausgefüttert werden. Tunnellautsprecher 1: Die Montage erfolgt direkt in Fahrtrichtung gesehen am Ende der Abstellnische, wobei die Höhe der Mündungsunterkante 3,00 m gemessen von der fertigen Fahrbahnoberkante beträgt. Da die Tunnellautsprecher sehr stark bündeln, ist bei der Montage der Tunnellautsprecher eine Neigung derselben um 4° gegenüber Fahrbahnoberkante vorzusehen. Der Abstand des Lautsprechers zur hinteren Begrenzungswand der Pannenbucht darf 1,00 m nicht überschreiten. Tunnellautsprecher 2: Die Montage erfolgt in der Mitte der Abstellnische, wobei der Tunnellautsprecher so auszurichten ist, dass die Mündung mit dem Hinweisschild „Notausgang“ bündig ist. Die Neigung des Tunnellautsprechers 2 muss ebenfalls mit 4° gegenüber Fahrbahnoberkante vorgesehen werden. Die Montagehöhe der Mündungsunterkante beträgt grundsätzlich 3,00 m. Die Montagehöhe muss aber jedenfalls so gewählt werden, dass die Mündungsunterkante des Tunnellautsprechers über der Oberkante des Hinweisschildes „Notausgang“ liegt. Länge der Pannenbucht L L/2 Pannenbucht Bündige Ausrichtung Lautsprecher 1 Lautsprecher 2 4° 3,00 m 3,00 m 4° Notausgang Hinweisschild Fahrbahnoberkante Fahrtrichtung Abbildung 29: Detailzeichnung zur Montage der Grenzflächenhörner in den Pannenbuchten Sollte in Sonderfällen die Montage von Tunnellautsprechern im Tunnelfahrraum auch außerhalb der Abstellnischen notwendig sein, so ist die Positionierung im Zuge der Planung durch Computer-Simulation der zu erwartenden Direktschallverteilung mit den frühen Reflexionen oder durch empirische Tests im Rahmen von Versuchsaufbauten im Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 122 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Vorfeld festzulegen. Die Planungsarbeiten sind von einem ausgewiesenen AkustikExperten durchzuführen und schriftlich zu belegen. 3.18.3.2 Montageanleitung Die Montage der Tunnelhörner erfolgt entsprechend dem nachfolgend erläuterten Prinzip, wobei die Anleitung für Lautsprecher 2 (siehe Abbildung oben) beschrieben wird. Für Lautsprecher muss die Montage in analoger Weise erfolgen. 3.18.3.2.1 Ausmessen der waagrechten Mittelachse am Ulm Die Mündungsunterkannte des Tunnellautsprechers muss nach erfolgter Montage auf einer Höhe von 3 m über der Fahrbahnoberkante sein. Deshalb wird als erster Schritt ein waagrechter Riss auf einer Höhe von h=3 m über der Fahrbahnoberkante am Ulm ausgeführt. Anschließend wird die Breite der Mündung des Tunnellautsprechers bTH gemessen. Danach wird ein zweiter Riss (waagrechte Mittelachse) auf einer Höhe 𝑏 ℎ = 3 𝑚 + 𝑇𝐻 ausgeführt. 2 h=3 m h=3m+bTH/2 Pannenbucht Fahrbahnoberkante Fahrtrichtung Abbildung 30: Schematische Darstellung der Anbringung der ersten beiden Risse für die Montage der Tunnelhörner 3.18.3.2.2 Ausmessen der Mitten am Tunnellautsprecher Vor der Montage jedes Tunnellautsprechers sind auf beiden Seiten die Mitten auszumessen und diese geeignet zu markieren. Weiters wird die Länge des Tunnellautsprechers LTH gemessen und für den nächsten Arbeitsschritt notiert. In Abbildung 31 ist die Anbringung der Markierungen dargestellt. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 123 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie Markierung bTH/2 LTH bTH/2 b1/2 b1/2 Markierung Abbildung 31: Schematische Darstellung eines Tunnellautsprechers mit den beiden Markierungen für die Mitten L/2 3.18.3.2.3 Anreißen der Mitten am Ulm Als nächster Schritt wird am Ulm die Länge des Tunnellautsprechers auf der waagrechten Mittelachse übertragen und angerissen (siehe Abbildung 32). Pannenbucht h=3 m h=3m+bTH/2 LTH Fahrbahnoberkante Abbildung 32: Die Länge des Tunnellautsprechers wird auf der waagrechten Mittelachse angerissen Bei einer geforderten Neigung der Tunnelhörner von 4° wird die Höhe h4 (siehe Abbildung 33) markiert. Die Berechnung von h4 erfolgt entsprechend der folgenden Gleichung: Fahrtrichtung ℎ4 = 𝐿 𝑇𝐻 ∗ tan 4° [𝑚] Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 124 von 179 L/2 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie Pannenbucht h4 LTH h=3 m h=3m+bTH/2 x Fahrbahnoberkante L/2 Abbildung 33: Der „hintere“ Mittelpunkt des Horns wird auf dem Ulm markiert Anschließend werden die am Tunnellautsprecher markierten Mittelpunkte und die am Ulm markierten Mittelpunkte in Deckung gebracht und das Horn in dieser Position montiert (siehe Abbildung 34 und Abbildung 35). Fahrtrichtung Pannenbucht h4 LTH x h=3 m h=3m+bTH/2 x Fahrbahnoberkante Abbildung 34: Markierung der beiden Mittelpunkte am Ulm Fahrtrichtung Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 125 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie Pannenbucht h4 LTH x h=3 m h=3m+bTH/2 x Fahrbahnoberkante Abbildung 35: Die Markierungen der Mittelpunkte am Ulm und am Tunnellautsprecher werden in Deckung gebracht und das Horn in dieser Position montiert. 3.18.3.3 Lautsprecher-Leitungen Fahrtrichtung 3.18.3.3.1 Verlegung und Montage Zwischen den Verstärkeranlagen und den Lautsprechergruppen ist je Gruppe ein 2poliges Kabel zu verlegen. 3.18.3.3.2 Dimensionierung der Leitung Die Versorgung der Tunnellautsprecher erfolgt mit Lautsprecher-Leitungen, wobei jeder Tunnellautsprecher mit je einem Kanal des Leistungs-Endverstärkers zu verbinden ist. Die Querschnitte der Leitungen sind so anzupassen, dass der Dämpfungsfaktor D≥20 erreicht wird. Der Dämpfungsfaktor berechnet sich wie folgt: 𝐷= 𝑍𝐿𝑎𝑢𝑡𝑠𝑝𝑟𝑒𝑐ℎ𝑒𝑟 𝑍𝐿𝑒𝑖𝑡𝑢𝑛𝑔 + 𝑍𝐸𝑛𝑑𝑠𝑡𝑢𝑓𝑒𝑛𝑎𝑢𝑠𝑔𝑎𝑛𝑔 ZLautsprecher Eingangsimpedanz des Lautsprechers in Ohm ZLeitung Impedanz der Lautsprecherleitung in Ohm ZEndtsufenausgang Ausgangsimpedanz der Leistungsendstufe in Ohm Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 126 von 179 Dokument-Nr. 800.563.1000 3.18.3.4 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Leistungs-Endverstärker 3.18.3.4.1 Situierung und Montage Der Leistungs-Endverstärker ist je nach Örtlichkeit in Elektronischen oder in Notrufschränken zu montieren und die Betriebssicherheit durch ein entsprechendes Temperatur- und Lüftungsmanagement sicherzustellen. 3.18.3.4.2 Planungsgrundlagen Pro Tunnellautsprecher wird je 1 Stück Leistungs-Endstufenkanal benötigt. Das System aller Endverstärker ist durch eine anforderungsgerechte unterbrechungsfreie Stromversorgung auch bei Netzstromausfall betriebsfähig zu halten. Die Endverstärker können in Multikanal-Technik, z.B. als 2 oder Mehr-Kanal-Endstufen ausgeführt werden. Zur Überwachung der Lautsprecherkreise ist der Verstärker mit einer intelligenten Steuereinheit und Schnittstellen zu sämtlichen Ein- und Ausgabebaugruppen auszustatten. Eine permanente Überwachung des Leistungsverstärkers ist auszuführen. 3.18.3.5 Digitaler Signalprozessor 3.18.3.5.1 Situierung und Montage Die Situierung des Digitalen Signalprozessors soll in direkter Nähe zum LeistungsEndverstärker erfolgen, um Leitungslängen bei der Übertragung von analogen AudioSignalen so gut als möglich zu minimieren. 3.18.3.5.2 Planungsgrundlagen Die Audiosignale müssen für jeden Tunnellautsprecher einzeln aufbereitet werden und einem entsprechenden Signal-Delay sowie einer Frequenzgangs-Entzerrung zum Erhalt einer optimalen Sprachverständlichkeit sowie einer Audio-Kompression zur Anpassung der Sprechlautstärken und Signallimitierung zum Lautsprecherschutz zugeführt werden. Für eine dynamische Adaption der Wiedergabepegel im Tunnelfahrraum ist eine automatische Lautstärkeregelung zu implementieren. Dazu wird der aktuelle Schalldruckpegel im Tunnelfahrraum mit Mikrofonen gemessen und auf Basis dessen der Wiedergabepegel so angepasst, dass eine entsprechende Sprachverständlichkeit für Personen im Bereich der Abstellnische entsteht. Der Schalldruckpegel am Messort (z.B. Mitte der Abstellnische) soll auf Ohrhöhe 10 dB bis 15 dB über dem Störgeräuschpegel liegen, der durch passierende Kraftfahrzeuge oder Lüftungsanlagen entsteht. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 127 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 3.18.3.6 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Audio-Kompressor Der Audio-Kompressor dient der Anpassung des Dynamik-Umfangs bei spontaner Einsprache. Damit sollen die Unterschiede beim Einsprechen, die aufgrund verschiedener Sprechlautstärken der Operatoren entstehen, ausgeglichen werden. Die Kennlinie des Kompressors ist so einzustellen, dass hohe Signalpegel durch eine hohe Sprechlautstärke zum Schutz der Lautsprecher lediglich limitiert aber nicht komprimiert werden. Hingegen sollen geringe Signalpegel aufgrund geringer Sprechlautstärken verstärkt werden, um so trotz unterschiedlicher Sprechlautstärken im Tunnelfahrraum möglichst gleiche Verhältnisse bei der Wiedergabe bei spontaner Einsprache herzustellen. 3.18.3.6.1 Situierung und Montage Der Audio-Kompressor soll in der Elektronische örtlich in der Nähe des LeistungsEndverstärkers situiert werden. Die Verwendung eines Digitalen Signalprozessors, der auch einen Audio-Kompressor integriert hat wird präferiert. 3.18.3.7 Steuermikrofon 3.18.3.7.1 Ausführungsvarianten Das Steuersignal zur dynamischen Aussteuerung der Lautsprecher kann in zwei Varianten ausgeführt werden, wobei im jeweiligen Projekt die Variante zur Ausführung vom Auftraggeber freizugeben ist. Variante 1: Steuersignal über AKUT – Akustisches Tunnelmonitoring Für den Fall, dass in der Anlage das System AKUT installiert ist bzw. die Installation geplant ist, kann durch die im Tunnelfahrraum installierten Mikrofone im Bereich der Pannenbuchten der aktuelle Schalldruckpegel gemessen werden. Der aktuelle Messwert für den Schalldruckpegel wird an das Leitsystem übergeben und kann in weiterer Folge vom Beschallungssystem übernommen und zur Aussteuerung der Lautsprecher verwendet werden. Variante 2: Steuersignal über autarkes Steuermikrofon Unabhängig davon, ob das System AKUT in der jeweiligen Anlage installiert ist, kann durch die Installation eines autarken Steuermikrofons ebenfalls die aktuelle Geräuschsituation im Tunnelfahrraum erfasst und an das Beschallungssystem weitergeleitet werden Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 128 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie 3.18.3.7.2 Situierung und Montage des autarken Steuermikrofons (Variante 2): Pro Abstellnische ist die Installation eines Steuermikrofons vorgesehen. Dieses ist so zu situieren, dass das Mikrofon gegen der Abstrahlrichtung der Tunnellautsprecher in einer Entfernung von min. 15 m direkt am Ulm oder der Tunneldecke angebracht wird. In Abbildung 36 ist die Situierung des Steuermikrofons schematisch dargestellt. min. 15 m Pannenbucht Steuermikrofon mit Schutzgehäuse Lautsprecher 1 Lautsprecher 2 4° 3,00 m 3,00 m 4° Fahrbahnoberkante Fahrtrichtung Abbildung 36: Schematische Darstellung der Situierung des Steuermikrofons 3.18.3.7.3 Schutzgehäuse Die Größe ist so zu wählen, dass das Mikrofon und die Schutzverschraubung platziert werden können. 3.18.3.7.4 Schutzverschraubung und –membran Um das Steuermikrofon vor Verschmutzung und Verunreinigungen zu schützen, ist das Anbringen einer Schutzverschraubung mit eingebauter Schutzmembran vorzusehen. Die Schutzverschraubung kann aus Kunststoff (halogenfrei) oder Edelstahl rostfrei 1.4571 hergestellt werden. Die Verschraubung ist so zu konstruieren, dass das Steuermikrofon mit der Verschraubung geklemmt werden kann und so einen festen Sitz im Gehäuse erhält. Weiters ist eine schraubbare Schutzkappe vorzusehen, die einfach auf die Verschraubung aufgeschraubt werden kann und eine eingeklebte Schutzmembran beinhaltet. 3.18.3.8 Anbindung an CN.as Die Übertragung der Audiosignale von der ÜZ bzw. BZ in die einzelnen Elektronischen erfolgt digital. Zur Codierung der Audiosignale muss der Codec G.722 eingesetzt werden. Die codierten Audiosignale werden in der Elektronische mittels D/A-Wandler wieder in analoge Audiosignale umgewandelt und der Eingangsstufe des Signalprozessors zugeführt. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 129 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 3.18.3.9 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Alternative Anbindung mit verlustfreier Datenübertragung Für den Fall, dass die Qualität der übertragenen Audiosignale über CN.as nicht ausreichend ist und die geforderte Sprachqualität im Tunnelfahrraum nicht erreicht werden kann, ist die Planung der Datenübertragung-Strecke entsprechend des Blockschaltbildes in Abbildung 37 auszuführen. Optischer Audiotransmitter Audio In Sprechstelle Audiosignal digital oder analog LWL Optischer Audioreceiver Audio Out Audiosignal digital oder analog Digitaler Signalprozessor: Equalizer Delay LeistungsEndverstärker Tunnellautsprecher Tunnellautsprecher Optional: SteuerMikrofon Abbildung 37: Schematischer Aufbau der alternativen Anbindung der Beschallungsanlage 3.18.3.9.1 Sprechstelle Die Sprechstelle ist an für all jene Arbeitsplätze vorzusehen, die als Bedienplätze ausgeführt sind bzw. die eine Einsprache in den Tunnelfahrraum erfordern. Die Sprechstelle ist so auszuwählen, dass die Qualität der verbauten Mikrofonkapsel für die Übertragung von Sprachsignalen im Frequenzbereich von 100 Hz bis mindestens 12 kHz ausgelegt ist. Das Ausgangssignal der Sprechstelle kann entweder analog oder digital ausgeführt werden. Bei der Verwendung von analogen Signalen wird eine symmetrische Übertragung empfohlen. Die maximale Leitungslänge bis zum optischen Transmitter muss jedenfalls berücksichtigt werden. Das Ausgangssignal darf in der Sprechstelle keine Kodierung oder Bandbegrenzung erfahren und ist jedenfalls verlustfrei zum optischen Transmitter zu übertragen. 3.18.3.9.2 Optischer Audiotransmitter und –receiver Der optische Audiotransmitter und –receiver dienen der verlustfreien Übertragung des Audiosignals vom Bedienplatz bis zur jeweiligen Betriebszentrale oder Elektronische. Verlustfrei bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das Audiosignal durch den Audi- Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 130 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben otransmitter und –receiver nicht komprimiert, kodiert oder zusätzlich bandbegrenzt werden dürfen. Der optische Audiotransmitter und –receiver ist so auszuführen, dass der Frequenzbereich von zumindest 100 Hz bis zumindest 12 kHz übertragen werden kann. Der elektrische Eingangsspannungspegel am Audiotransmitter ist an den Sprechstellenausgangsspannungspegel anzupassen. Ebenso ist im Falle analoger Signale der Ausgangsspannungspegel am Audioreceiver dem Eingangsspannungspegel am Digitalen Signalprozessor anzupassen. Gleiches gilt auch für die Impedanzen der Aus- und Eingänge. 3.18.4 Vorportal 3.18.4.1 Vorportal-Lautsprecher 3.18.4.1.1 Positionierung und Montage Es ist jeweils ein Lautsprecher bzw. eine Lautsprecherkombination sowohl im Bereich der Vorportal-Haltebucht als auch im Bereich der Höhenkontroll-Haltebucht vorzusehen. Für die Positionierung und Montage der Vorportallautsprecher sind folgende Punkte zu beachten: Bei einer Neuinstallation muss ein Mast gesetzt werden, an dem der Vorportallautsprecher montiert wird. Der Montageort des Mastes befindet sich 10,00 m nach dem Ende der Haltebucht in Fahrtrichtung. Die Position des Mastes normal zur Fahrbahn ist an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass durch die Position des Mastes normal zur Fahrbahn bei montiertem Vorportallautsprecher eine direkte Beschallung der Haltebucht gegeben ist. Die Ausrichtung der Lautsprechermündung ist so zu wählen, dass die Abstrahlrichtung entgegen der Fahrtrichtung zeigt und der Lautsprecher so am Haltebügel aus Edelstahl montiert wird, dass eine Neigung des Lautsprechers in Richtung Fahrbahn möglich ist. Die Montagehöhe des Lautsprechers (Mündungsunterkante) beträgt 5,00 m gemessen von der fertigen Fahrbahnoberkante. Die Neigung des Lautsprechers muss mit 4° gegenüber Fahrbahnoberkante vorgesehen werden. Abbildung 38 zeigt die Detailzeichnung für die Montage des Vorportallautsprechers. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 131 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie 10,00 m Länge der Haltebucht Vorportallautsprecher 5,00 m 4° Haltebucht Fahrbahnoberkante Fahrtrichtung Abbildung 38: Detailzeichnung für die Montage des Vorportallautsprechers Für Bestandsinstallationen können bereits vorhandene Lichtmasten für die Montage des Lautsprechers herangezogen werden. Ferner kann auch über das Anbringen eines Mastes auf dem Dach einer bestehenden Notrufkabine für die Befestigung des Vorportallautsprechers geplant werden, da sich dadurch der Verkabelungsaufwand auf ein Minimum reduziert (Nutzung des Bestandverstärkers in der Notrufkabine). Bei der Wahl des Montageortes ist jedoch darauf zu achten, dass sich dieser nach dem Ende der Haltebucht in Fahrtrichtung befindet (Idealfall: 10,00 m). Kann dies nicht realisiert werden, so muss ein neuer Mast für die Installation des Vorportallautsprechers gesetzt werden. Wird von der Montage eines neuen Mastes abgesehen, so muss durch empirische Tests im Rahmen von Versuchsaufbauten im Vorfeld eine geeignete Position und Neigung festgelegt werden. Die Planungsarbeiten sind von einem ausgewiesenen AkustikExperten durchzuführen und schriftlich zu belegen. 3.18.4.1.2 Planungsgrundlagen Für die Beschallung zum Einsatz kommen 2-Wege Druckkammer-Hornlautsprecher mit 100V-Übertragern und der Möglichkeit der Leistungsanpassung. Die Lautsprecher sind im Sinne der geforderten Schutzart so auszuführen, dass sie für den Einsatzort im Freien geeignet sind. Eine Funktionsbeeinträchtigung bei Schneefall, Regen, Wind darf grundsätzlich nicht erfolgen. Die Lautsprecher sind mit einer geeigneten Befestigungskonstruktion aus Edelstahl rostfrei 1.4571 zu montieren. Die Lautsprecher müssen einen linearen Frequenzgang im gesamten Sprachfrequenzbereich, zumindest aber von 500 Hz bis 8.000 Hz aufweisen. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 132 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Die breitbandige unverzerrte Sprach- und Alarmierungssignalübertragung auch bei maximalem Schalldruck muss gewährleistet werden. 3.18.4.2 Audio-Kompressor Der Audio-Kompressor dient der Anpassung des Dynamik-Umfangs bei spontaner Einsprache. Damit sollen die Unterschiede beim Einsprechen, die aufgrund verschiedener Sprechlautstärken der Operatoren entstehen, ausgeglichen werden. Die Kennlinie des Kompressors ist so einzustellen, dass hohe Signalpegel durch eine hohe Sprechlautstärke zum Schutz der Lautsprecher lediglich limitiert aber nicht komprimiert werden. Hingegen sollen geringe Signalpegel aufgrund geringer Sprechlautstärken verstärkt werden, um so trotz unterschiedlicher Sprechlautstärken am Vorportal möglichst gleiche Verhältnisse bei der Wiedergabe bei spontaner Einsprache herzustellen. 3.18.4.2.1 Situierung und Montage Der Audio-Kompressor soll in der Elektronische örtlich in der Nähe des LeistungsEndverstärkers situiert werden. Die Verwendung eines Digitalen Signalprozessors, der auch einen Audio-Kompressor integriert hat wird präferiert. 3.18.4.3 Lautsprecher-Leitungen 3.18.4.3.1 Verlegung und Montage Zwischen den Verstärkeranlagen und den Lautsprechergruppen ist je Gruppe ein 2poliges Kabel zu verlegen. 3.18.4.3.2 Dimensionierung der Leitung Die Versorgung der Tunnellautsprecher erfolgt mit Lautsprecher-Leitungen, wobei jeder Tunnellautsprecher mit je einem Kanal des Leistungs-Endverstärkers zu verbinden ist. Die Querschnitte der Leitungen sind so anzupassen, dass der Dämpfungsfaktor D≥20 erreicht wird. Der Dämpfungsfaktor berechnet sich wie folgt: 𝐷= 𝑍𝐿𝑎𝑢𝑡𝑠𝑝𝑟𝑒𝑐ℎ𝑒𝑟 𝑍𝐿𝑒𝑖𝑡𝑢𝑛𝑔 + 𝑍𝐸𝑛𝑑𝑠𝑡𝑢𝑓𝑒𝑛𝑎𝑢𝑠𝑔𝑎𝑛𝑔 D Dämpfungsfaktor ZLautsprecher Eingangsimpedanz des Lautsprechers in Ohm ZLeitung Impedanz der Lautsprecherleitung in Ohm Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 133 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie ZEndtsufenausgang 3.18.4.4 Version: 2.00 freigegeben Ausgangsimpedanz der Leistungsendstufe in Ohm Leistungs-Endverstärker 3.18.4.4.1 Situierung und Montage Der Leistungs-Endverstärker ist je nach Örtlichkeit in Elektronischen oder in Notrufschränken zu montieren und die Betriebssicherheit durch ein entsprechendes Temperatur- und Lüftungsmanagement sicherzustellen. 3.18.4.4.2 Spezifikationen Pro Vorportallautsprecher wird je 1 Stück Leistungs-Endstufenkanal benötigt. Das System aller Endverstärker ist durch eine anforderungsgerechte unterbrechungsfreie Stromversorgung auch bei Netzstromausfall betriebsfähig zu halten. Die Endverstärker können in Ein- oder Multikanal-Technik, z.B. als 1, 2 oder Mehr-Kanal-Endstufen ausgeführt werden. Zur Überwachung der Lautsprecherkreise ist der Verstärker mit einer intelligenten Steuereinheit und Schnittstellen zu sämtlichen Ein- und Ausgabebaugruppen auszustatten. Eine permanente Überwachung der Leistungsverstärker ist auszuführen. 3.18.4.5 Anbindung an CN.as Die Übertragung der Audiosignale von der ÜZ bzw. BZ in die einzelnen Elektronischen erfolgt digital. Zur Codierung der Audiosignale muss der Codec G.722 eingesetzt werden. Die codierten Audiosignale werden in der Elektronische bzw. der Notrufkabine mittels D/A-Wandler wieder in analoge Audiosignale umgewandelt und der Eingangsstufe des Signalprozessors zugeführt. 3.18.4.6 Alternative Anbindung mit verlustfreier Datenübertragung Für den Fall, dass die Qualität der übertragenen Audiosignale über CN.as nicht ausreichend ist und die geforderte Sprachqualität am Vorportal nicht erreicht werden kann, ist die Planung der Datenübertragung-Strecke entsprechend des Blockschaltbildes in Abbildung 39 auszuführen. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 134 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Optischer Audiotransmitter Audio In Sprechstelle Audiosignal digital oder analog LWL Optischer Audioreceiver Audio Out Audiosignal digital oder analog LeistungsEndverstärker Lautsprecher Lautsprecher Abbildung 39: Schematischer Aufbau der alternativen Anbindung der Beschallungsanlage für das Vorportal 3.18.4.6.1 Sprechstelle Die Sprechstelle ist an für all jene Arbeitsplätze vorzusehen, die als Bedienplätze ausgeführt sind bzw. die eine Einsprache an die Vorportale erfordern. Die Sprechstelle ist so auszuwählen, dass die Qualität der verbauten Mikrofonkapsel für die Übertragung von Sprachsignalen im Frequenzbereich von 100 Hz bis mindestens 12 kHz ausgelegt ist. Das Ausgangssignal der Sprechstelle kann entweder analog oder digital ausgeführt werden. Bei der Verwendung von analogen Signalen wird eine symmetrische Übertragung empfohlen. Die maximale Leitungslänge bis zum optischen Transmitter muss jedenfalls berücksichtigt werden. Das Ausgangssignal darf in der Sprechstelle keine Kodierung oder Bandbegrenzung erfahren und ist jedenfalls verlustfrei zum optischen Transmitter zu übertragen. 3.18.4.6.2 Optischer Audiotransmitter und –receiver Der optische Audiotransmitter und –receiver dient der verlustfreien Übertragung des Audiosignals vom Bedienplatz bis zur jeweiligen Betriebszentrale, Elektronische oder Verteilerschrank. Verlustfrei bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das Audiosignal durch den Audiotransmitter und –receiver nicht komprimiert, kodiert oder zusätzlich bandbegrenzt werden dürfen. Der optische Audiotransmitter und –receiver ist so auszuführen, dass der Frequenzbereich von zumindest 100 Hz bis zumindest 12 kHz übertragen werden kann. Der elektrische Eingangsspannungspegel am Audiotransmitter ist an den Sprechstellenausgangsspannungspegel anzupassen. Ebenso ist im Falle analoger Signale der Ausgangsspannungspegel am Audioreceiver dem Eingangsspannungspegel LeistungsDruckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 135 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben endverstärker anzupassen. Gleiches gilt auch für die Impedanzen der Aus- und Eingänge. 3.18.4.6.3 Leistungs-Endverstärker Die Eingangsstufe des Leistungsendverstärkers ist an das Ausgangssignal des optischen Audioreceivers anzupassen. 3.18.5 Querschlag 3.18.5.1 Querschlag-Lautsprecher 3.18.5.1.1 Positionierung und Montage Für die Positionierung und Montage der Querschlaglautsprecher sind folgende Punkte zu beachten: Der Querschlaglautsprecher wird an einem Ende des Querschlags in der Mitte direkt unter der Decke des Querschlags montiert. Dabei ist darauf zu achten, dass durch die Montage keine Beeinträchtigung des Sichtfelds von installierten Kameras entsteht. Ferner muss darauf geachtet werden, dass bei der Wahl des Montageortes des Lautsprechers keine Hindernisse in unmittelbarer Nähe und in Abstrahlrichtung des Lautsprechers vorhanden sind. Die Ausrichtung der Lautsprechermündung ist so zu wählen, dass der Lautsprecher so am Haltebügel aus Edelstahl montiert wird, dass eine Neigung des Lautsprechers in Richtung Querschlagboden möglich ist. Die Neigung des Lautsprechers muss mit 4° gegenüber Querschlagboden vorgesehen werden. Abbildung 40 zeigt die Detailzeichnung für die Montage des Querschlaglautsprechers. Ist die Länge des Querschlags größer als 45 m, ist die Notwendigkeit der Situierung eines weiteren Lautsprechers z.B. in der Mitte des Querschlags zu prüfen um sicherzustellen, dass die geforderte Sprachverständlichkeit im Querschlag erreicht wird. Die notwendigen Planungsarbeiten hierfür sind von einem ausgewiesenen Akustik-Experten durchzuführen und schriftlich zu belegen. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 136 von 179 Dokument-Nr. 800.563.1000 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie Länge des Querschlags 4° Querschlag Querschlaglautsprecher Querschlagboden Abbildung 40: Detailzeichnung für die Montage des Querschlag-Lautsprechers Weisen die Querschläge eine Steigung bzw. ein Gefälle gegenüber der Horizontalen auf, ist die Neigung der Lautsprecher entsprechend anzupassen. 3.18.5.1.2 Planungsgrundlagen Für die Beschallung zum Einsatz kommen 2-Wege Druckkammer-Hornlautsprecher mit 100V-Übertragern und der Möglichkeit der Leistungsanpassung. Die Lautsprecher sind mit einer geeigneten Befestigungskonstruktion aus Edelstahl rostfrei 1.4571 zu montieren. Die Lautsprecher müssen einen linearen Frequenzgang im gesamten Sprachfrequenzbereich, zumindest aber von 500 Hz bis 8.000 Hz aufweisen. Die breitbandige unverzerrte Sprach- und Alarmierungssignalübertragung auch bei maximalem Schalldruck muss gewährleistet werden. 3.18.5.2 Audio-Kompressor Der Audio-Kompressor dient der Anpassung des Dynamik-Umfangs bei spontaner Einsprache. Damit sollen die Unterschiede beim Einsprechen, die aufgrund verschiedener Sprechlautstärken der Operatoren entstehen, ausgeglichen werden. Die Kennlinie des Kompressors ist so einzustellen, dass hohe Signalpegel durch eine hohe Sprechlautstärke zum Schutz der Lautsprecher lediglich limitiert aber nicht komprimiert werden. Hingegen sollen geringe Signalpegel aufgrund geringer Sprechlautstärken verstärkt werden, um so trotz unterschiedlicher Sprechlautstärken im Querschlag möglichst gleiche Verhältnisse bei der Wiedergabe bei spontaner Einsprache herzustellen. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 137 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben 3.18.5.2.1 Situierung und Montage Der Audio-Kompressor soll in der Elektronische örtlich in der Nähe des LeistungsEndverstärkers situiert werden. Die Verwendung eines Digitalen Signalprozessors, der auch einen Audio-Kompressor integriert hat wird präferiert. 3.18.5.3 Lautsprecher-Leitungen 3.18.5.3.1 Verlegung und Montage Zwischen den Verstärkeranlagen und den Lautsprechergruppen ist je Gruppe ein 2poliges Kabel zu verlegen. 3.18.5.3.2 Dimensionierung der Leitung Die Versorgung der Tunnellautsprecher erfolgt mit Lautsprecher-Leitungen, wobei jeder Tunnellautsprecher mit je einem Kanal des Leistungs-Endverstärkers zu verbinden ist. Die Querschnitte der Leitungen sind so anzupassen, dass der Dämpfungsfaktor D≥20 erreicht wird. Der Dämpfungsfaktor berechnet sich wie folgt: 𝐷= 3.18.5.4 𝑍𝐿𝑎𝑢𝑡𝑠𝑝𝑟𝑒𝑐ℎ𝑒𝑟 𝑍𝐿𝑒𝑖𝑡𝑢𝑛𝑔 + 𝑍𝐸𝑛𝑑𝑠𝑡𝑢𝑓𝑒𝑛𝑎𝑢𝑠𝑔𝑎𝑛𝑔 D Dämpfungsfaktor ZLautsprecher Eingangsimpedanz des Lautsprechers in Ohm ZLeitung Impedanz der Lautsprecherleitung in Ohm ZEndtsufenausgang Ausgangsimpedanz der Leistungsendstufe in Ohm Leistungs-Endverstärker 3.18.5.4.1 Situierung und Montage Der Leistungs-Endverstärker ist in Notrufschränken zu montieren und die Betriebssicherheit durch ein entsprechendes Temperatur- und Lüftungsmanagement sicherzustellen. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 138 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben 3.18.5.4.2 Spezifikationen Pro Querschlag-Lautsprecher wird je 1 Stück Leistungs-Endstufenkanal benötigt. Das System aller Endverstärker ist durch eine anforderungsgerechte unterbrechungsfreie Stromversorgung auch bei Netzstromausfall betriebsfähig zu halten. Die Endverstärker können in Ein- oder Multikanal-Technik, z.B. als 1, 2 oder Mehr-Kanal-Endstufen ausgeführt werden. Zur Überwachung der Lautsprecherkreise ist der Verstärker mit einer intelligenten Steuereinheit und Schnittstellen zu sämtlichen Ein- und Ausgabebaugruppen auszustatten. Eine permanente Überwachung der Leistungsverstärker ist auszuführen. 3.18.5.5 Anbindung CN.as Die Übertragung der Audiosignale von der ÜZ bzw. BZ in die einzelnen Elektronischen erfolgt digital. Zur Codierung der Audiosignale muss der Codec G.722 eingesetzt werden. Die codierten Audiosignale werden in der Elektronische mittels D/A-Wandler wieder in analoge Audiosignale umgewandelt und der Eingangsstufe des Signalprozessors zugeführt. 3.18.5.6 Alternative Anbindung mit verlustfreier Datenübertragung Für den Fall, dass die Qualität der übertragenen Audiosignale über CN.as nicht ausreichend ist und die geforderte Sprachqualität im Querschlag nicht erreicht werden kann, ist die Planung der Datenübertragung-Strecke entsprechend des Blockschaltbildes in Abbildung 41 auszuführen. Optischer Audiotransmitter Audio In Sprechstelle Audiosignal digital oder analog LWL Optischer Audioreceiver Audio Out Audiosignal digital oder analog LeistungsEndverstärker Lautsprecher Lautsprecher Abbildung 41: Schematischer Aufbau der alternativen Anbindung der Beschallungsanlage für das Vorportal Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 139 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben 3.18.5.6.1 Sprechstelle Die Sprechstelle ist an für all jene Arbeitsplätze vorzusehen, die als Bedienplätze ausgeführt sind bzw. die eine Einsprache in die Querschläge erfordern. Die Sprechstelle ist so auszuwählen, dass die Qualität der verbauten Mikrofonkapsel für die Übertragung von Sprachsignalen im Frequenzbereich von 100 Hz bis mindestens 12 kHz ausgelegt ist. Das Ausgangssignal der Sprechstelle kann entweder analog oder digital ausgeführt werden. Bei der Verwendung von analogen Signalen wird eine symmetrische Übertragung empfohlen. Die maximale Leitungslänge bis zum optischen Transmitter muss jedenfalls berücksichtigt werden. Das Ausgangssignal darf in der Sprechstelle keine Kodierung oder Bandbegrenzung erfahren und ist jedenfalls verlustfrei zum optischen Transmitter zu übertragen. 3.18.5.6.2 Optischer Audiotransmitter und –receiver Der optische Audiotransmitter und –receiver dient der verlustfreien Übertragung des Audiosignals vom Bedienplatz bis zur jeweiligen Betriebszentrale, Elektronische oder Verteilerschrank. Verlustfrei bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das Audiosignal durch den Audiotransmitter und –receiver nicht komprimiert, kodiert oder zusätzlich bandbegrenzt werden dürfen. Der optische Audiotransmitter und –receiver ist so auszuführen, dass der Frequenzbereich von zumindest 100 Hz bis zumindest 12 kHz übertragen werden kann. Der elektrische Eingangsspannungspegel am Audiotransmitter ist an den Sprechstellenausgangsspannungspegel anzupassen. Ebenso ist im Falle analoger Signale der Ausgangsspannungspegel am Audioreceiver dem Eingangsspannungspegel Leistungsendverstärker anzupassen. Gleiches gilt auch für die Impedanzen der Aus- und Eingänge. 3.18.5.6.3 Leistungs-Endverstärker Die Eingangsstufe des Leistungsendverstärkers ist an das Ausgangssignal des optischen Audioreceivers anzupassen. 3.18.6 Prüfungen und Tests Siehe PLaHELP PuT! Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 140 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie 3.19 Fernsprechanlage 3.19.1 Planungsgrundsätze Version: 2.00 freigegeben Tunnelanlagen sind mit einer Dienstfernsprechanlage nach ASFiNAG Standard auszurüsten. Die Telekommunikationsanlage und die erforderlichen Endgeräte werden durch die ASFiNAG beigestellt. Der Leistungsumfang für die Fernsprechanlage umfasst somit die Planung, Lieferung und Verlegung der strukturierten Kabelanlage samt Errichtung der Anschlussdosen. Anschlusspunkte sind in allen elektrischen Betriebsräumen von BZ und BS sowie in EN vorzubereiten. 3.19.2 Technische Ausführungsbestimmungen 3.19.2.1 Verkabelung Es ist eine strukturierte Kabelanlage zu errichten. 3.19.2.2 Telefonsteckdosen Für den Anschluss der bauseits beigestellten Endgeräte sind an jedem Anschlusspunkt Ethernet-fähige, 8-polige Steckdosen RJ45 zu errichten. Der Kabelanschluss hat in Schneid-Klemmtechnik zu erfolgen. An jedem Anschlusspunkt ist ein Überspannungsschutz vorzusehen. 3.19.3 Prüfungen und Tests Siehe PLaHELP PuT! 3.19.4 Funktionsbeschreibungen Entfällt 3.20 Funkanlage Tunnelfunkanlagen sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird diesbezüglich auf PLaPB TFu verwiesen. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 141 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie 3.21 Systeme zur Branderkennung 3.21.1 Planungsgrundsätze 3.21.1.1 Allgemeines Version: 2.00 freigegeben Tunnelanlagen sind nach Maßgabe der RVS 09.02.22 mit Gefahrenmeldeeinrichtungen auszustatten. Gefahrenmeldeeinrichtungen sind so zu konzipieren, dass Entstehungsbrände frühzeitig erkannt und gezielt bekämpft werden können. Funktionsteile der Gefahrenmeldeeinrichtungen, wie Brandmeldezentrale, Linienbrandmeldezentrale usw, sind in übersichtlicher und gut zugänglicher Form in eigenen Schaltschränken (BMA) einzubauen. Diese Schaltschränke sind nach Maßgabe einer Optimierung der Entfernungen zu den verschiedenen Messpunkten in elektrischen Betriebsräumen (BZ oder BS) einzurichten. 3.21.1.2 Automatische Branderkennung im Tunnelfahrraum Im Tunnelfahrraum sind Linienbrandmeldesysteme die sowohl auf Temperaturanstieg in Abhängigkeit von der Zeit als auch auf einen absoluten Temperaturanstieg reagieren, einzusetzen. Die als linienhafte Temperaturfühler arbeitenden Kabel müssen jeweils beidseitig angeschlossen werden, um bei Beschädigung des Kabels oder bei Ausfall einer Auswerteeinheit weiterhin die lückenlose Branddetektion zu gewährleisten. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass für die Ausführung und den Betrieb eines Linienbrandmeldesystems im Tunnelfahrraum die TRVB S 123 nicht gilt! 3.21.1.3 Automatische Brandmeldung aus Betriebsräumen Für die gemäß RVS 09.02.22 erforderlichen Brandmeldeeinrichtungen in Betriebsräumen gelten die Bestimmungen der vom österreichischen Bundesfeuerwehrverband herausgegebenen TRVB S 123 sinngemäß. Gemäß RVS 09.02.22 muss sich der Überwachungsbereich auf mindestens folgende Bereiche erstrecken: ● Betriebsräume und Kollektoren in BZ und BS ● EN Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 142 von 179 Dokument-Nr. 800.563.1000 3.21.1.4 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Handgefahrenmelder Brand Die gemäß RVS 09.02.22 vorzusehenden Handgefahrenmelder Brand sind an die Brandmeldezentrale anzuschalten. 3.21.1.5 (Feuerwehr)-Schlüsselsafe Bei Gebäuden mit einer Brandmeldeanlage ist gem. ÖNORM F 3032 ein Schlüsselsafe zu erstellen. Im Brandfall soll der FSS der Feuerwehr die Möglichkeit geben, ohne Gewaltanwendung ins Gebäude zu gelangen. Der Einsatz des FSS ist projektspezifisch hinsichtlich Betriebserfordernisse und Wirtschaftlichkeit zu prüfen. 3.21.2 Technische Ausführungsbestimmungen 3.21.2.1 Automatisches Linienbrandmeldesystem Hinsichtlich Planung, Errichtung und Ausführung des Linienbrandmeldesystems sind sämtliche Vorgaben des Systemzulassungsbescheides zu beachten. Für die Befestigung des Linienmelders im Regelprofil des Tunnels dürfen nur Metalldübel aus Edelstahl zum Einsatz kommen. Auch die Befestigungsschellen sind nachweislich mit diesem Werkstoff zu realisieren. Der Schellenabstand für das Linienbrandmeldekabel darf keinesfalls mehr als 1,5 m betragen. Die Lage der Sensoren im Kabel muss am Kabel gekennzeichnet sein. Eine Übertragung der Sensorpositionen auf andere Bauteile (zum Beispiel auf die Kabeltasse im Tunnel oder die Tunneldecke) hat zu unterbleiben. 3.21.2.2 Stromversorgung Mit Ausnahme des Linienbrandmeldesystems sind die Komponenten der Gefahrenmeldeanlage mit einer internen, gepufferten Stromversorgung auszurüsten. Die Akkumulatorkapazität muss, abweichend zur TRVB S 123, so bemessen sein, dass diese während 12 Stunden den uneingeschränkten Betrieb der Brandmeldeanlage und zusätzlich den Betrieb der Alarmeinrichtungen und Brandfallsteuerungen während mindestens 0,5 Stunden gewährleistet. Alle Einrichtungen der gesamten Brandmeldeanlage werden zusätzlich an die Sicherheitsstromversorgung der Tunnelanlage angeschlossen. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 143 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Leitungsschutzschalter der Brandmeldeanlagen müssen mit rot gefärbten Gehäusen ausgeführt werden. 3.21.3 Prüfungen und Tests Siehe PLaHELP PuT! 3.21.4 Funktionsbeschreibungen 3.21.4.1 Alarmauslösung durch Druckknopfmelder und/oder Handgefahrenmelder Durch händischen Eingriff ausgelöste Brandalarme sind im Wege der automatischen Abläufe wie folgt zu verarbeiten: 3.21.4.2 ● Alarmierung der ÜZ und der BZ ● Tunnelsperrung (Lichtsignalanlagen Rot) ● Automatische Hochschaltung der Tunnelbeleuchtung und der Beleuchtung in Querschlägen und Ausgängen ● Automatische Aufschaltung der Fernsehkameras für den betreffenden Bereich Alarmauslösung durch Linien- und Rauchgasmelder Automatisch ausgelöste Brandalarme sind im Wege der automatischen Abläufe wie folgt zu verarbeiten: 3.21.4.3 ● Alarmierung der ÜZ und der BZ ● Tunnelsperrung (Lichtsignalanlagen auf Rot) ● Automatische Lüftersteuerung im Brandprogramm, Überdruckbelüftung in Querschlägen und Ausgängen einschalten ● Automatische Hochschaltung der Tunnelbeleuchtung und Beleuchtung in Querschlägen und Ausgängen ● Automatische Aufschaltung der Fernsehkameras für den betreffenden Bereich Alarmauslösung durch Feuerlöscherentnahme bei NRN Durch die Entnahme von Feuerlöschern bei den NRN ausgelöste Brandalarme sind im Wege der automatischen Abläufe wie folgt zu verarbeiten: ● Alarmierung der ÜZ und der BZ ● Tunnelsperrung (Lichtsignalanlagen Rot) ● Automatische Hochschaltung der Tunnelbeleuchtung und der Beleuchtung in Querschlägen und Ausgängen ● Automatische Aufschaltung der Fernsehkameras für den betreffenden Bereich Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 144 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 3.22 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Informationsübertragung Informationsübertragungseinrichtungen sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird diesbezüglich auf PLaPB TSt und das PLaNT 120.010.1000 "CN.as-Linie Standard" verwiesen. 3.23 Umfelddatenerfassung Einrichtungen zur Umfelddatenerfassung sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird diesbezüglich auf das PLaPB TIFL verwiesen. 3.24 (derzeit nicht belegt) 3.25 Informationsverarbeitung Informationsverarbeitungseinrichtungen sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird diesbezüglich auf PLaPB TSt verwiesen. 3.26 Leitungen 3.26.1 Planungsgrundsätze 3.26.1.1 Allgemeines Leitungen können für Gebäudeinstallationen und ähnliche Anwendungen verwendet werden. Die Leitungen sind gemäß Verwendungszweck und zu erwartenden Umgebungsbedingungen auszuwählen und müssen den einschlägigen Vorschriften (ÖVE, VDE) voll entsprechen. 3.26.1.2 Leitungstypen In Anbetracht der rationelleren Installation und der höheren Betriebssicherheit sind je nach Anwendung Mantelleitungen (YM) bzw. Schlauchleitungen (YMM) vorzusehen. Aderleitungen dürfen außerhalb der Schaltschränke nur in Ausnahmefällen eingebaut werden. 3.26.1.3 Leitungsdimensionierung Für die Gebäudeinstallation gelten folgende Mindestquerschnitte: Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 145 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Netz SSV Lichtstromkreise 1,5 mm² Cu 1,5 mm² Cu Steckdosenstromkreise 2,5 mm² Cu 2,5 mm² Cu Version: 2.00 freigegeben Tabelle 24: Mindestquerschnitte für Gebäudeinstallationen Steuerleitungen und Fernmeldeleitungen sind adernmäßig so auszulegen, dass generell eine Adernreserve von mindestens 15% besteht. 3.26.2 Technische Ausführungsbestimmungen 3.26.2.1 Leitungstypen Es dürfen nur Leitungen verwendet werden, die den einschlägigen Vorschriften (ÖVE, VDE) voll entsprechen und dem Verwendungszweck angepasst sind. Alle verwendeten Leitungen müssen am Außenmantel im Regelabstand von rund 100 cm dauerhaft mit dem Zeichen des Herstellers und der Leitungstype gekennzeichnet sein. 3.26.2.2 Anschluss und Zubehör Alles für die fachgerechte Verbindung und den fachgerechten Anschluss notwendige Zubehör wie z.B. Endverschlüsse, Kabelschuhe, Befestigungskonstruktionen, Kabelösen, Befestigungsschellen, Dichtungsmaterialien, Zugentlastungen und gegebenenfalls flexible Anschluss-Schutzschläuche mit Verschraubungen etc. ist komplett mitzuliefern und zu montieren. Die Adernenden flexibler Leitungen müssen jedenfalls mit Adernendhülsen versehen werden. 3.26.2.3 Leitungskennzeichnung, Leitungsnumerierung Die endgültige Beschriftung der Leitungen bei der Ausführung und in den Bestandsunterlagen hat gemäß PLaDOK 511.901.10 "Referenzkennzeichnung" zu erfolgen. 3.26.2.4 Leitungsverlegung Für die Verlegung der Leitungen gelten die Bestimmungen aus Punkt 3.27.2.2 für die Kabelverlegung sinngemäß. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 146 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 3.26.3 Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie Prüfungen und Tests Siehe PLaHELP PuT! 3.26.4 Funktionsbeschreibungen Entfällt 3.27 Kabel 3.27.1 Planungsgrundsätze 3.27.1.1 Kabeltypen 3.27.1.1.1 Allgemeines Die erforderlichen Kabel sind gemäß Verwendungszweck und zu erwartenden Umgebungsbedingungen auszuwählen und müssen den einschlägigen Vorschriften (ÖVE, VDE) voll entsprechen. 3.27.1.1.2 Energiekabel 0,6/1 kV So dem nicht Bestimmungen der RVS entgegenstehen sind vorzugsweise für feste Verlegung in Kabelkanälen, im Freien, im Wasser und in Erde geeignete Energiekabel mit PVC-isolierten Kupferleitern und Außenmantel aus PVC (z.B: E-YY) zu verwenden. Sofern wirtschaftlich vorteilhaft, sind Kabel mit Aluminiumleitern ab 16mm² Leiterquerschnitt zugelassen. Die Wirtschaftlichkeit ist bei jedem Projekt zu prüfen und zu dokumentieren. 3.27.1.1.3 Energiekabel 6 - 30 kV Sofern wirtschaftlich vorteilhaft, sind Kabel mit Aluminiumleitern zugelassen. 3.27.1.1.4 Fernmeldekabel Es sind vorzugsweise längs- und querwasserdichte Fernmeldekabel mit Adernisolation und Mantel aus Polyethylen, Schirm aus Kupferband und einem Nenndurchmesser der Adern von 0,8 mm zu verwenden. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 147 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie 3.27.1.1.5 Lichtwellenleiterkabel Es sind bevorzugt Lichtwellenleiterkabel gemäß Spezifikationen in PLaNT 119.020.2000 "CN.as Materialkatalog" zu verwenden. 3.27.1.2 Kabeldimensionierung 3.27.1.2.1 Energiekabel Kabel und Leitungen sind nach den verbindlichen Grundlagen, insbesondere jenen aus ÖVE/ÖNORM E 8001 zu bemessen. Es wird darauf hingewiesen, dass dabei neben der Bemessung mit Rücksicht auf mechanische Festigkeit, Erwärmung und Spannungsabfall auch die Anforderungen der gewählten Schutzmaßnahme berücksichtigt werden müssen. Bei der Dimensionierung der Energiekabel ist zu beachten, dass von der Übergabestelle bis zum entferntesten Verbraucher ein Spannungsabfall von 4 % nicht überschritten wird. Ist der Hauptverteiler in unmittelbarer Transformatornähe (Entfernung maximal 50 m) angeordnet, dann kann der Spannungsabfall bis zum Verbraucher mit bis zu 6 % toleriert werden! Als Übergabestelle im Sinn der ÖVE/ÖNORM E 1100 gelten die Abgangsklemmen am Niederspannungshauptverteiler (vergleiche Abbildung 7). Die Transformatoren sind so einzustellen, dass bei Nennlast des Transformators an dieser Übergabestelle die Nennspannung ansteht. Die Berechnung der Kabel hat mit Bezug auf die Nennspannung an diesem Übergabepunkt zu erfolgen. Maßgebend für die Berechnung des Spannungsabfalls sind dabei die am jeweiligen Kabel unter Berücksichtigung der ungünstigsten Gleichzeitigkeit zu erwartenden Ströme, nicht jedoch der Nennstrom des dem Kabel nach den gesetzlichen Bestimmungen vor zu schaltenden Schutzorgans. In den Berechnungen sind – bezogen auf die zu erwartende Volllast6 am Kabel - für spätere Erweiterungen folgende Reserven zu berücksichtigen: Hauptverteiler - Unterverteiler 10 % Unterverteiler bis zum Verbraucher 0% Tabelle 25: Reserven für spätere Erweiterungen Für Anlaufvorgänge kann am hochlaufenden Verbraucher für die Dauer des Hochlaufs ein Spannungsabfall bis zu maximal 10% toleriert werden, der Spannungseinbruch durch den Anlaufvorgang darf jedoch an keinem andern Punkt des Netzes 6 % überschreiten. 6 Als Volllast ist der Energiebezug beim Lastfall „Brand in einer Röhre“ im ungünstigsten Punkt definiert. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 148 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben In den Endstromkreisen der Tunnel- und Straßenbeleuchtung müssen die Spannungsabfälle einphasig berechnet werden bzw. müssen in dreiphasigen Berechnungen asymmetrischen Belastungen berücksichtigt werden. Im TN-S Netzsystem sind bis zu Leiterquerschnitten von 16 mm² in der Regel Kabel mit mindestens 5 Leitern (L1, L2, L3, N, PE) zu verwenden, es sei denn, das Kabel dient ausschließlich zum Anschluss von rotierenden Maschinen. Bei größeren Leiterquerschnitten dürfen nur Kabel mit maximal 4 Leitern eingesetzt werden. In der Regel sind die Außenleiter und der Nullleiter (L1, L2, L3, N) in einem gemeinsamen Kabel sowie der Schutzleiter in einem separaten Kabel zu führen. Für den Anschluss rotierender Maschinen genügt es, die Außenleiter und den Schutzleiter (L1, L2, L3, PE) in einem gemeinsamen Kabel zu führen. 3.27.1.2.2 Signalkabel Mess-, Melde-, Steuer- und Datenkabel sind adernmäßig so auszulegen, dass generell bei allen Kabeln eine Adernreserve von mindestens 15% besteht. Bei LWL - Kabeln muss eine Fasernreserve von mindestens 25% vorgehalten werden. 3.27.1.2.3 Kabelwege Der lichte Querschnitt von Rohren und Formsteinen darf nur bis zu 80% ausgenutzt werden. Dabei sind die Durchmesser der Kabel arithmetisch zu addieren. Für die Abstände der einzelnen Kabel voneinander gelten die ÖVE - Vorschriften. Die Einhaltung der geforderten Abstände der Kabelstrecken ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. 3.27.2 Technische Ausführungsbestimmungen 3.27.2.1 Allgemeines Alle verwendeten Kabel müssen am Außenmantel dauerhaft mit einer fortlaufenden Meterangabe und im Regelabstand von rund 100 cm mit dem Zeichen des Herstellers und der Kabeltype gekennzeichnet sein. 3.27.2.2 Kabelverlegung 3.27.2.2.1 Unterlagen für die Kabelverlegung Alle Kabel sind unter Berücksichtigung der Referenzkennzeichen PLaDOK in Kabellisten zu erfassen. Das bedeutet, dass jedes im Tunnel, in den Vorportalzonen, in BeDruckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 149 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben triebsräumen oder in der Nische und auch entlang der Freistrecke verlegte Kabel mit dem Referenzkennzeichen zu kennzeichnen ist und in den Kabellisten enthalten sein muss. Änderungen in der Kabelführung während der Ausführung sind in die Kabellisten bzw. in die Trassenpläne einzutragen. Dies gilt auch für die Vermaßung und Einmessung von Muffen usw. Die tatsächlich verlegten Längen sind in die Kabellisten einzutragen. Das Einmessen aller verlegten Kabel entlang der Freien Strecke hat nach einem Regelplan des Vermessungsbüros bzw. des Straßenplaners zu erfolgen! Nach Abschluss der Verlegearbeiten sind PLaDOK konforme Bestandsunterlagen zu übergeben. 3.27.2.2.2 Kabellieferung Die Kabel sind auf Trommeln gewickelt zu liefern. Die Trommeln dürfen nur so weit bewickelt werden, dass von den äußeren Kabellagen bis zum Rand des Trommelflansches ein lichter Abstand von mindestens 5 cm verbleibt. Die Trommeln müssen sich in einem einwandfreien Zustand befinden. Der Spulkern muss eine annähernd glatte Oberfläche aufweisen. Die Kabelenden sind luft- und wasserdicht mit Warmschrumpfkappen in ausreichender Länge (mind. 1,5 x Kabeldurchmesser) und ausreichender Wandstärke zu verschließen und an der Kabeltrommel fest zu fixierten. Die Rollrichtung der Trommel ist durch einen Richtungspfeil auf der Spulscheibe anzugeben. Auf dem Trommelflansch ist ein witterungsbeständiges Bezeichnungsschild mit Angabe des Kabelherstellers, Fertigungsnummer, Trommelnummer, Kabeltype mit Querschnitt, Nennspannung und der Kabellänge anzubringen. 3.27.2.2.3 Kabeltransport, Abladen, Schneiden Die Kabel sind sorgfältig und sachgemäß zur Verlegungsstelle zu transportieren, das Abladen ist von sachkundigem Personal zu überwachen. Es ist sicherzustellen, dass die Kabelenden bis zu den Anschlussarbeiten sorgfältig gegen Feuchtigkeit geschützt sind bzw. nach dem Schneiden geschützt werden. Jedes Kabel muss in einer Länge abgemessen, geschnitten und verlegt werden. Die Kabel sind an beiden Enden so lang zu lassen, dass ein vorschriftsmäßiger und fachgerechter Anschluss der Kabel an den entsprechenden Anlagenteilen möglich ist. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 150 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Reservelängen für eine Erneuerung bzw. Versetzung des Anschlusses sind zu berücksichtigen. Als Richtwerte für diese Reservelängen gelten: ● in EN, NRN, FLN: Umfang der Nische + 0,5 * Raumhöhe: ● in BZ/BS: 0,5 * Umfang des Raum + 2 * Doppelbodenhöhe 3.27.2.2.4 Auslegen des Kabels Bei Krümmungen sind Eckrollen entsprechend dem Mindest-Krümmungsradius anzuordnen. Über das Kabelende soll möglichst ein Ziehstrumpf gezogen und durch einen Bund festgehalten werden. An der Kausche des Ziehstrumpfes wird das Zugseil befestigt. Keinesfalls darf an den Endkappen gezogen werden. Die zulässige Zugbeanspruchung des Kabels darf nachweislich nicht überschritten werden. Beim Durchziehen durch Kabelschutzrohre oder Formsteine ist auf Freigängigkeit zu achten. Es soll möglichst nur auf geraden Strecken gezogen werden. An unvermeidlichen Umlenkpunkten muss auch bei Aufstellung von Eckrollen eine Person zur Überwachung stehen. An den Ein- und Ausgängen der Rohr- oder Formsteintrassen dürfen die Kabel nicht auf den Kanten aufliegen. Rohre sind aufzubördeln, anderenfalls sind geeignete Unterlagen, z.B. Pappe- oder Jutepolster eventuell mit Bitumen getränkt, unter das Kabel zu schieben. Vor und hinter allfälligen Muffen sind die Kabel in Kabelgräben in einer leichten Wellenlinie zu verlegen, um ein Nachgeben beim Setzen des Bodens zu ermöglichen. Vor dem Austritt aus dem Erdreich ist grundsätzlich ein Kabelring vorzusehen. In einem Zug dürfen nur Kabel einer Art verlegt werden, also entweder NS-Kabel oder Fernmeldedaten- oder Messkabel. Bei der Verlegung ist der zulässige Biegeradius für die Kabel unbedingt einzuhalten. Bei gut zugänglichen Trassen im Freien und im Tunnel kann die Verlegung auch mittels Kabelwagen erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass während der Verlegearbeiten mindestens die Hälfte des Fahrraumes für andere Fahrzeuge zur Verfügung bleibt. Die Enden jedes Kabels müssen unmittelbar nach der Verlegung provisorisch beschriftet werden. Geht diese provisorische Beschriftung verloren, hat der für die Kabelverlegung verantwortliche AN unverzüglich für eine neuerliche provisorische Beschriftung zu sorgen. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 151 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben 3.27.2.2.5 Verlegungstemperatur Kabel sollen bei Temperaturen über + 5°C verlegt werden. Muss die Verlegung - im gegenseitigen Einvernehmen - bei Temperaturen zwischen + 5°C bis - 5°C erfolgen, so ist das Kabel durch längere Lagerung - einige Tage - in einem erwärmten Raum oder dergleichen anzuwärmen. Beim Transport und Verlegen dürfen die Kabel nicht wieder auskühlen. Eine Verlegung bei Temperaturen unter - 5°C ist unzulässig. 3.27.2.2.6 Kabelbeschriftung Die Kabel sind an den Kabelenden, im Kabelkanal vor den Nischen, in Kollektoren und in Kabelziehschächten entweder mit laserbeschrifteten Edelstahlschildern (gemäß Punkt 3.1.2.2.4) oder mit gravierten Kunststoffschildern (weiß mit schwarzer Schrift) zu versehen. Darauf müssen die Kabeltype, Adernzahl, Querschnitt, die Kabelnummer nach Kabelliste und das Referenzkennzeichen nach PLaDOK vermerkt werden. 3.27.2.2.7 Kabelanschluss und Kabelzubehör Alles für die fachgerechte Verbindung und den fachgerechten Anschluss der Kabel notwendige Zubehör wie z.B. Endverschlüsse, Kabelschuhe, Befestigungskonstruktionen, Kabelösen, Befestigungsschellen, Dichtungsmaterialien, Zugentlastungen und gegebenenfalls flexible Anschluss- Schutzschläuche mit Verschraubungen etc. ist komplett mitzuliefern und zu montieren. 3.27.3 Prüfungen und Tests Siehe PLaHELP PuT! 3.27.4 Funktionsbeschreibungen Entfällt Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 152 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie 3.28 Gebäude- und Nischeninstallation 3.28.1 Planungsgrundsätze 3.28.1.1 Allgemeines Version: 2.00 freigegeben Vor Inangriffnahme der einzelnen Arbeitsgänge sind die Kabeltrassen, Verteilerplätze, Auslässe usw. mit der örtlichen Bauüberwachung an Ort und Stelle exakt festzulegen. 3.28.1.2 Installationsmaterial In der Regel sind Schaltgeräte und Steckdosen bei Kombination senkrecht bzw. übereinander anzuordnen. Die Position der Schaltgeräte ist in der Regel7: 1,05 m über fertigem Fußboden, die der Reinigungssteckdosen 0,3 m über fertigem Fußboden. 3.28.1.3 Kabel und Leitungen Für Gebäudeinstallationen sind ausschließlich graue Mantelleitungen zu verwenden. Dabei gelten die Mindestquerschnitte gemäß Tabelle 24. Die Kabeldimensionierung muss den einschlägigen Vorschriften entsprechen und die Querschnitte sind hinsichtlich Spannungsabfall, Strombelastung und Leistungsreserve zu dimensionieren. 3.28.1.4 Beleuchtungsanlage Je nach Einsatzort sind im Wesentlichen folgende Beleuchtungskörper zu verwenden: ● Feuchtraum-Aufbauleuchten mit Innenprismaabdeckung, stoßfest, mit elektronischem Vorschaltgerät, 1/18W bis 2/58W, ● Aufbauleuchten mit Rasterabdeckung, mit elektronischem Vorschaltgerät, 1/36W bis 2/58W ● Anbauleuchten mit Bildschirmarbeitsplatz-Spiegelrasterabdeckung, mit elektronischem Vorschaltgerät, dimmbar Einzelne ausgewählte Lichtstromkreise sind mit Energie aus den Sicherheitsstromverteilern zu betreiben. 7 Die angegebene Montagehöhe bezieht sich auf das oberste Schaltgerät! Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 153 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie Um die Ersatzteilhaltung zu vereinfachen, sollen die Leuchten- und Lampentypen soweit zweckmäßig auf wenige Größen reduziert werden. 3.28.1.5 Steckdosenkreise Örtlichkeit Normalnetz CEE Verteiler in BZ/BS Schuko SSV IN der Sicherungsorgane Gleichzeitigkeit 6A 3 - 4 je Tunnel 2A 3 - 4 je Tunnel 6A 1x je Röhre 2A 1x je Röhre 16 A 1x je Portal 6A 1x je Portal Schuko 1 SSV Verteiler in BZ/BS 1 Verteiler in EN 1 SSV Verteiler in EN 1 SST/AP am Portal 1 1 SST/AP im Freifeld 1 2A 1x je Strang GantryVerteiler 1 2A 1x je Portal NRN 1 6A 2x je Röhre 16 A 2x je Röhre 16 A 2x je Röhre 16 A 3x je Röhre 16 A 1x je Röhre 16 A 2x je Röhre 16 A 1x je Tunnel 1 16 A 1x je Tunnel 1 16 A 1x je Tunnel 6A 1x je BS/BZ FLN 1 2 Rauminstallation BZ/BS Rauminstallation EN 1 Verteiler Abluftjalousie Rauminstallation EQ Kollektoren Bedienraum in BZ/BS 1 1 1 Tabelle 26: Anzahl und Absicherung von Steckdosenstromkreisen Steckdosenkreisen der Rauminstallation sind ausschließlich mit FI/LS abzusichern. 3.28.1.6 Ausrüstungsvorgaben Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 154 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben 3.28.1.6.1 Notrufeinrichtungen Notrufeinrichtungen sind entweder in Notrufnischen oder Notrufstellen untergebracht. Notrufnischen bestehen im Wesentlichen aus der Notrufzugangstüre, Notrufstandelement, Elektro-Verteilerschrank (entfällt bei NRSt.), Rahmenkonstruktion inkl. Befestigung und Wandelemente und einem begehbaren Doppelboden. Bei Notrufnischen mit angrenzender Elektronische entfällt innerhalb der NRN der Elektroverteiler und anstelle dessen ist ein Abschluss gemäß RVS vorzusehen. Zu verwendende Bauteile gemäß PLaPB 800.563.2000 Technische Spezifikation. 3.28.1.6.2 Feuerlöschnischen In Feuerlöschnischen sind mindestens folgende Einrichtungen der Gebäudeinstallation vorzusehen: ● Feuchtraumwannenleuchte mit Dreibandenlampe, über Endschalter schaltbar, ● Steckdosenverteiler mit zwei Feuchtraum-Schukosteckdosen und einer CEEDrehstromsteckdose, ● Endschalter für Türüberwachung ● Löschzubehör gem. RVS 09.02.22, Schläuche in transparenten Kunststoffbeutel eingeschweißt 3.28.1.6.3 Elektronischen In Elektronischen sind mindestens folgende Elemente der Gebäudeinstallation vorzusehen: ● Feuchtraumwannenleuchten mit Dreibandenlampen 1 x 36 W, tageslichtweiß (Anzahl nach Erfordernis), mit Ausschalter in Feuchtraumausführung schaltbar, ● Feuchtraum-Schukosteckdose, ● CEE Drehstromsteckdose in Feuchtraumausführung, ● Brandmelderinstallation an der Decke und im Kabelboden, ● Telefonsteckdose (in einem Schaltschrank) 3.28.1.6.4 EQ, EA In EQ oder EA sind mindestens folgende Elemente der Gebäudeinstallation vorzusehen: ● Beleuchtung gemäß PLaPB 800.562.1000 ● Steckdosenverteiler mit 1 CEE Drehstromsteckdose und 1 Schukosteckdose in Feuchtraumausführung, angeordnet im Bereich der Torsteuerungsschaltanlage. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 155 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben 3.28.1.6.5 GQ, GA In GQ oder GA sind mindestens folgende Elemente der Gebäudeinstallation vorzusehen: ● Beleuchtung gemäß PLaPB 800.562.1000 3.28.1.6.6 Kollektoren In Kollektoren sind mindestens folgende Elemente der Gebäudeinstallation vorzusehen: ● Feuchtraumwannenleuchten mit Dreibandenlampen und Klarglasabdeckung (Anzahl nach Erfordernis), mit Ausschalter in Feuchtraumausführung schaltbar, ● Feuchtraum-Schukosteckdosen (Regelabstand 100 m) 3.28.1.6.7 Zuluftkanäle In Zuluftkanälen sind mindestens folgende Elemente der Gebäudeinstallation vorzusehen: 3.28.1.6.8 ● Feuchtraumwannenleuchten mit Dreibandenlampen und Klarglasabdeckung (Anzahl nach Erfordernis), mit Taster in Feuchtraumausführung bzw. über das Leitsystem ferngesteuert schaltbar (Regelabstand 100 m, mindestens jedoch bei jedem Antrieb!) ● Feuchtraum-Schukosteckdosen (Regelabstand 100 m mindestens jedoch bei jedem Antrieb!) Fluchtwegschilder in Abluftkanälen In begehbaren Ab-/Zuluftkanälen sind langnachleuchtende (phosphoreszierende) Fluchtwegsschilder gem. ÖNORM EN ISO 7010 zur Kennzeichnung der jeweils kürzest möglichen Fluchtrichtung vorzusehen. Die Montage der Fluchtwegsbeschilderung hat auf einer Höhe von UK=100cm über der Zwischendecke einseitig alle 100m, bzw. im Regelabstand von Abluftklappen an der Wand des Ab-/Zuluftkanals oder alternativ an den Schutzhauben von Klappen- Antrieben zu erfolgen. Bei Wandmontage ist das Fluchtwegschild in Anlehnung an FWOT auf eine EdelstahlGrundplatte zu kleben. 3.28.1.6.9 Optische Warneinrichtung bei Abluftklappen Für den Fall, dass der Abluftkanal unter Verkehr vom Betriebspersonal betreten wird, sind optische Warneinrichtungen, wie unten beschrieben, vorzusehen. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 156 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Im Bereich der Abluftklappen bzw. alle 100m im Ab-/Zuluftkanal sind LED- Alarmierungsleuchten für den Fall eines Notfalles einzubauen. Als Alarmierungsleuchte kann auch eine Blink- oder Blitzleuchte vorgesehen werden. Die Leuchte ist in der Farbe Orange auszuführen. Es besteht kein Anspruch auf Brandbeständigkeit. Die Ansteuerung kann über den Ausgangskontakt der Klappenantriebe erfolgen und ist im Brandfall zu aktivieren. 3.28.1.6.10 Türkontakte im Ab-/ Zuluftkanal Sämtliche Türen, welche in Ab-/ Zuluftkanal führen, sind zu überwachen. Darüber hinausgehende Zugangsüberwachungen sind mit dem Betreiber zu identifizieren und entsprechend zu planen (z.B. insbesondere bei Hochbehälterzugängen kann das Erfordernis einer Zugangsüberwachung bestehen). 3.28.2 Technische Ausführungsbestimmungen 3.28.2.1 Installationsmaterial Das Installationsmaterial ist als Flächenmaterial (weiß oder färbig) in Standardausführung zu liefern, zu montieren und anzuschließen und muss dem letzten Stand der Technik entsprechen. Schaltgeräte müssen für einen Nennstrom von 10 A, Steckdosen für einen Nennstrom vom mindestens 16 A zugelassen und mit ÖVE- Prüfzeichen versehen sein. Feuchtraum-Geräte müssen der Schutzart IP54 entsprechen so nicht an anderer Stelle eine höhere Schutzart gefordert wird. Die Farbwahl für das Installationsmaterial obliegt dem AG oder dessen Vertreter, eine entsprechende Bemusterung ist vom AN auf Anforderung durchzuführen. 3.28.2.2 Leuchten und Lampen 3.28.2.2.1 Vorschaltgeräte Leuchten für Leuchtstofflampen sind generell mit elektronischen Vorschaltgeräten vorzusehen. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 157 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben 3.28.2.2.2 Betriebsart Die Beleuchtungseinrichtungen in den Notrufnischen, in den Feuerlöscherfächern und in den mit Hydrant und Schlauchhaspel ausgestatteten Feuerlöschnischen bleiben ständig eingeschaltet. Für die Beleuchtung der o.g. Einrichtungen sind Leuchtkörper in LED-Technik einzusetzen. Die Beleuchtungseinrichtungen der Feuerlöschnischen werden vor Ort mit Hilfe von Endschaltern geschaltet. In den Elektronischen wird die Beleuchtung mit Schaltern der Gebäudeinstallation vor Ort geschaltet. 3.28.3 Prüfungen und Tests Siehe PLaHELP PuT! 3.28.4 Funktionsbeschreibungen Entfällt 3.29 Gebäude- und Nischenausstattung 3.29.1 Planungsgrundsätze Abgesehen von Kabelböden sind Elemente der Gebäude- und Nischenausstattung nicht Gegenstand dieses PLaPB. Hinsichtlich weiterer Ausstattungselemente, wie Büromöbel, Wartenpulte und Visualisierungswände wird auf PLaPB ÜZ verweisen. 3.29.2 Technische Ausführungsbestimmungen 3.29.2.1 Kabeldoppelboden 3.29.2.1.1 Versiegelung des Rohbodens vor Montage der Bodenstützen Vor Beginn der Kabelverlegearbeiten ist die Oberfläche des Rohbodens abzubürsten. Lose Teile sowie der Staub sind durch Absaugen zu entfernen. Auf den so gereinigten Rohboden ist eine Verfestigungs- und Versiegelungsschichte mit Epoxi-Emulsion ca. 0,5 kg/m² aufzubringen. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 158 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie 3.29.2.1.2 Ausschnitte und Verstärkung der Tragkonstruktion Ausschnitte für die Durchführung von Kabeln, Kanälen etc. sind nach Erfordernis herzustellen. Ein geeigneter Schutz der Ausschnitte vor dem Eindringen von Feuchtigkeit etc. ist zu gewährleisten. Die dafür allenfalls erforderliche Verstärkung und/oder Unterstützung der Tragkonstruktion ist ebenfalls vollständig zu liefern und einzubauen. 3.29.2.1.3 Bodenbelag Installationsböden in BZ und BS sind mit einem kratzfesten Hochdruck-Laminat-Belag mit Muster und Farbe nach Wahl des AG auszustatten. Vor Lieferung ist eine Bemusterung durchzuführen. Mit dem Kabeldoppelboden ist auch ein farblich abgestimmter Abschluss zur Wand herzustellen. Dieser Abschluss muss seitlich 10 cm über die Platte hochstehen und ist mit der angrenzenden Wand zu verkleben. Installationsböden in Elektronischen erhalten einen Gumminoppen-Belag. 3.29.2.1.4 Montagehinweis Um Beschädigungen des Belages während der Montage der betriebstechnischen Einrichtungen zu vermeiden, ist entweder eine strapazierfähige Abdeckung der Platten während der Montage durchzuführen oder es sind die Bodenplatten überhaupt erst nach dem Montageende einzubauen. Der AG wird nur einen mechanisch und optisch einwandfreien Kabeldoppelboden übernehmen. Die Entsorgung der Schutzabdeckung und die komplette Endreinigung den Böden, auch des Kabeldoppelbodenzwischenraumes mit den verlegten Kabeln und dem versiegelten Rohboden ist Bestandteil der Leistung. 3.29.3 Prüfungen und Tests Siehe PLaHELP PuT! 3.29.4 Funktionsbeschreibungen Entfällt Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 159 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie 3.30 Gebäudelüftung, Klimaanlage 3.30.1 Planungsgrundsätze 3.30.1.1 Allgemeines Version: 2.00 freigegeben In den Räumen für die Energieverteilung und Steuerung, die USV– Anlage und die Batterieanlage muss die Verlustwärme mittels Umluft-Kühlgeräten abgeführt werden. WC- und Sanitärräume müssen mechanisch belüftet und falls erforderlich mit einem Frostwächter ausgerüstet werden. Batterieräume müssen nach Maßgabe der entsprechenden Normen, insbesondere der ÖNORM EN 50272-2 in der Regel zusätzlich mechanisch be- und entlüftet werden. 3.30.1.2 Klimatisierte Räume In BZ und BS müssen folgende Räume jedenfalls auch gekühlt werden: ● (Not)Warte ● Elektrische Betriebsräume mit vorwiegend elektronischer Ausstattung (z.B. Rechner, Videokomponenten, Funkeinrichtungen, USV- Anlagen, Lichtstromsteller usw.) ● Batterieräume Mit zunehmender elektronischer Ausrüstung kann es auch erforderlich werden, EN zu kühlen. Dies ist von Fall zu Fall zu prüfen. Die Belüftung bzw. Kühlung ist vorzugsweise über den Zwischenboden zu führen. 3.30.1.3 Bemessungsvorgaben Klimaanlagen sind so auszulegen, dass bei Normalbetrieb der Tunnelanlage die in Tabelle 27 genannten Raumtemperaturen nicht überschritten werden. Dabei sind neben den im Raum zu erwartenden Wärmeverlusten auch die Raum- und Fenstergrößen, die Beschaffenheit der Außenwände, die Lage der Räume und vorhandene Sonnenschutzvorrichtungen zu berücksichtigen. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 160 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie Maximaltemperatur Temperaturmaximum über 98% eines Jahres Batterieraum 22°C 22°C Wartenraum in BZ 28°C 25°C Elektrische Betriebsräume 35°C 25°C Tabelle 27: Bemessungsvorgaben für Klimaanlagen 3.30.2 Technische Ausführungsbestimmungen 3.30.2.1 Anlagenbeschreibung Das Anlagenkonzept muss derart gestaltet werden, dass Außentemperaturen von – 16°C bis + 40°C auftreten können. Die Anlagen müssen zu jeder Jahreszeit unabhängig der äußeren Einflüssen und Bedingungen einsetzbar sein. Die Verlustwärme ist mittels Umluftkühlgeräten und an den Außenwänden oder auf Dächern montierten Rückkühleinheiten abzuführen. Die Steuerung der Klimageräte für die Räume hat mittels Raumtemperaturfühlern zu erfolgen. Bei Überschreitung der eingestellten Temperatur (Schaltraum und USV - Raum: +35°C, Batterieraum: +22°C) müssen die Kühlgeräte aktiviert werden. Für Batterieräume sind jeweils eigene Abluftanlagen auszuführen. Mit diesen Abluftanlagen muss bei Batteriestarkladung der laut Normen, insbesondere ÖNORM EN 502722, erforderliche Luftwechsel gewährleistet werden. Die Steuerung der Abluftanlagen erfolgt durch Schaltuhren bzw. in Batterieräumen durch die USV-Anlage bei Starkladung. Zur Überwachung der Anlagenfunktion sind Betriebs- und Störmeldungsinformationen zur Verfügung zu stellen. An der breiten Schnittstelle sind potentialfreie Kontakte für mindestens nachfolgenden Meldungsumfang zur Verfügung anzubieten: ● Meldung „Normalbetrieb“ ● Meldung „Starkladung“8 ● Messwert „Raumtemperatur“ ● Meldung „Sammelstörung je Einheit“ 8 Der Befehl "Starkladung" wird aus der USV-Anlage zur Verfügung gestellt. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 161 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 3.30.2.2 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Lüftungskanäle Sämtliche Lüftungskanäle sind aus feuerverzinktem Stahlblech in den erforderlichen Stärken und Dimensionen, je nach Luftmenge, auszuführen. Der Lüftungskanal ist in rechteckiger Form bzw. bei kleinen Luftmengen mit Spirorohren herzustellen. 3.30.2.3 Umluftkühlgeräte und Rückkühleinrichtungen Für die Kühlung werden Kühlanlagen in Form von Umluftkühlgeräten eingebaut. Sie bestehen aus einem Innenteil (Verdampfer) und einem Außenteil (Kondensator). Der Innenteil ist im zu kühlenden Raum an vorgegebenen Stellen im Deckenbereich, der Außenteil im Freien an der Wand oder auf einem Dach zu montieren. 3.30.3 Prüfungen und Tests Siehe PLaHELP PuT! 3.30.4 Funktionsbeschreibungen Entfällt 3.31 Türen und Tore Türen und Tore sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird diesbezüglich auf PLaPB TuT verwiesen. 3.32 Lösch- und Abwassereinrichtungen 3.32.1 Planungsgrundsätze Mit Ausnahme von tragbaren Feuerlöschern sind Lösch- und Abwassereinrichtungen nicht Gegenstand dieses PLaPB. Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird diesbezüglich auf die RVS 09.02.51 verwiesen. Bei sämtlichen Notrufeinrichtungen (NRN, NRSt, NRK) und Feuerlöschnischen sind tragbare Feuerlöscher nach Maßgabe der RVS 09.02.22 vorzusehen. In elektrischen Betriebsräumen ist darüber hinaus jeweils mindestens ein tragbarer Feuerlöscher für die Brandklasse B (z.B. CO2 Feuerlöscher) vorzuhalten. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 162 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 3.32.2 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Technische Ausführungsbestimmungen Alle Tragbaren Feuerlöscher müssen der ÖNORM EN 3 entsprechen, zum Löschen von Bränden der geforderten Brandklassen nach ÖNORM EN 2 geeignet sein und den besonderen Anforderungen aus den Umgebungsbedingungen eines Tunnels genügen. 3.32.3 Prüfungen und Tests Siehe PLaHELP PuT! 3.32.4 Funktionsbeschreibungen Entfällt 3.33 Sonstige Anlagen 3.33.1 Planungsgrundsätze Zur Sicherstellung definierter Brandabschnitte müssen Kabeldurchführungen durch Wände, Decken, etc. mit geeigneten Brandabschottungen der Brandschutzklasse S90 verschlossen werden. In Abhängigkeit von den Umgebungsbedingungen und der Zugänglichkeit des Brandschotts sind diese wie folgt auszuführen: Für leicht zugängliche Öffnungen in trockenen Bereichen, wie in Wänden einer BZ oder BS genügt die Ausführung der Brandschotts mit spezial beschichteten Mineralwollplatten (Weichschotts). Für den Verschluss schwer zugänglicher Öffnungen im Tunnel sind Brandschutzsteine aus Polyuretan-Schaum zu verwenden. Die verbleibenden Restquerschnitte müssen mit einem auf das System abgestimmten Brandschutzschaum verschlossen werden. Der Ort der Brandschottung ist mit einem Edelstahlschild 15cm über dem erhöhten Seitenstreifen eindeutig zu kennzeichnen. 3.33.2 Technische Ausführungsbestimmungen Als Schottungsmaterialien dürfen ausschließlich lösungsmittelfreie und gegenüber den zu erwartenden Umgebungsbedingungen widerstandsfähige Werkstoffe verwendet werden. Die Einwirkung von Wasser darf die Eigenschaften der Brandschottung nicht verändern. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 163 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Jede Brandabschottung ist mit einem Schild dauerhaft zu kennzeichnen. Dieses Schild ist auf oder in unmittelbarer Nähe der Kabelabschottung unverlierbar zu befestigen und muss mindestens folgende Angaben beinhalten: 3.33.3 ● Kabelabschottung gemäß ÖNORM EN 1366-3 ● Name und Anschrift der ausführenden Firma ● Einbaudatum ● Brandwiderstandsklasse ● Nummer des Prüfberichts. Prüfungen und Tests Siehe PLaHELP PuT! 3.33.4 Funktionsbeschreibungen Entfällt 3.34 Hebezeuge Derzeit nicht näher spezifiziert! 3.35 De- und Wiedermontagen Derzeit nicht näher spezifiziert! 3.36 Regieleistungen Derzeit nicht näher spezifiziert! 3.37 Ersatzmaterialien Derzeit nicht näher spezifiziert! Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 164 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie 3.38 (derzeit nicht belegt) 3.39 (derzeit nicht belegt) 3.40 Projektmanagement, Engineering 3.40.1 Schulungen Version: 2.00 freigegeben Vor Verkehrsfreigabe sind Operatoren und Betriebstechnikern in Bedienung und Wartung der Anlagen einzuschulen (sowohl theoretisch als auch praktisch). Die Organisation der Schulungen soll in Schulungsblöcken (halbtags Schulungen) erfolgen. Der Abruf der einzelnen Schulungsblöcke erfolgt durch den Erhalter. Schulungstermine im Zeitraum des Probebetriebes ohne Verkehr werden in Abstimmung mit dem AG festgelegt. Für die Schulung sind vom AN entsprechendes Fachpersonal sowie Lernunterlagen bereitzustellen. Voraussetzung für eine Einschulung sind sämtliche Dokumentationsunterlagen der fertig gestellten und funktionsfähigen Anlage gemäß ASFiNAG Standard. Es wird darauf hingewiesen, dass das Personal des AG im Schichtdienst arbeitet und daher eine terminliche Abstimmung zu erfolgen hat. Inhalt der Schulung pro Verkehrsfreigabe und Gewerk: ● Abläufe im Betrieb und Ereignisfall, Schulung Funktion / Bedienung der BuS, Anlagenbezogene Kenntnisse ● Örtliche Orientierung Kenntnisse über die topografischen sowie die baulichen Anlagenverhältnisse ● Grundlagen für verkehrssteuernde Maßnahmen, Verkehrsprogramme, Verkehrssteuerung ● Lüftungstechnische Grundlagen Konzept der Lüftung und Lüfterprogramme, Lüftersteuerung ● Stromversorgung Nieder- Mittelspannungsanlage, Mittelspannungssteuerung, Mittelspannungsprogramme und Schutzkonzept ● Tunnelbetriebsanweisung gemäß RVS 09.04.11 ● Alarmierungen / Kommunikation Schulung A&E Plan. ● Anlagendokumentation Aufbau und Umgang mit der technischen Anlagendokumentation ● Löschwasserversorgung ● Gewässerschutzanlagen ● Leittechnik BZ ● Leittechnik ÜZ Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 165 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie Die Schulungsunterlagen sind vor ab vorzulegen und freizugeben. Für die Teilnehmer ist pro Schulung eine Teilnahmebestätigung vor zulegen. 3.41 Bauarbeiten Derzeit nicht näher spezifiziert! 3.42 Unterirdische Neuverlegungen Derzeit nicht näher spezifiziert! 3.95 Instandhaltung Derzeit nicht näher spezifiziert! Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 166 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie 4 ANFORDERUNGEN AN DIE BAULICHE AUSFÜHRUNG 4.1 Freiland Es wird auf RVS 09.01.25 "Vorportalbereiche" und PLaNT 120.010.1000 "CN.as-Linie Standard" verwiesen. Darüber hinaus gibt es zu diesem Bereich derzeit keine näheren Spezifikationen. 4.2 Tunnel 4.2.1 Allgemeine Planungsgrundsätze 4.2.1.1 Planungsgrundsätze für die Gestaltung von BZ und BS 4.2.1.1.1 Räumlichkeiten Ergänzend zu den Festlegungen in RVS 09.02.22 ist bei der Dimensionierung und Gestaltung von BZ oder BS zu beachten: Transformatoren müssen von der Mittelspannungsschaltanlage bautechnisch getrennt werden. Die röhrenweise Trennung (vgl. Punkt 3.1.1.2.3) ist im Raumprogramm einer BZ oder BS nicht zu berücksichtigen. In BZ und BS sind jeweils eigene Räume vorzusehen für: ● Energieverteiler (inkl. Automatisierungsgeräte und zugehörige Komponenten) ● Steuerungen (IT Schränke mit 19“ Einbaurahmen) ● Batterien der Sicherheitsstromversorgung ● USV- Anlage (für USV Anlagen > 30 kVA) ● CN.as Linie (gemäß PLaNT) ● Mobilfunkraum ● Raum für Notstromaggregat (nur bei Bedarf) ● Bedienraum In einer BZ ist ergänzend zu den vorstehenden Festlegungen und den Anforderungen gemäß RVS zusätzlich ein Raum für die Lagerung der Bestandsdokumentation zu berücksichtigen. In einer BS ist ein Bedienraum nur dann auszuführen, wenn in dieser BS auch tatsächlich Einrichtungen zur Bedienung der Tunnelanlage erforderlich sind. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 167 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 4.2.1.1.2 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Kabelböden Jedenfalls keine Doppelböden sind vorzusehen für: ● Batterieraum ● Lager, Werkstätte ● Aufenthaltsraum ● Sanitärräume Auf modulare Doppelböden in der Regel verzichtet werden kann: 4.2.1.2 ● Bedienraum ● USV- Raum ● Gänge Planungsgrundsätze für die Gestaltung von EN In den EN kann eine ggf. erforderliche USV- Anlage auch im Niederspannungsverteilerraum aufgestellt werden. Um Verschmutzungen der EN hintan zu halten, sind für die Wärmeabfuhr geeignete Wärmetauscherlösungen zu überlegen. Bei ggf. erforderlichen Mittelspannungsanlagen ist auf ausreichende Druckentlastung zu achten. Druckentlastungsöffnungen können mit Weichschotts (Sollbruchstelle) verschlossen werden. 4.2.1.3 Raumbemessung 4.2.1.3.1 CN.as-Linie Bemessung gemäß Punkt 6.3.19.2 aus PLaNT 120.010.1000 "CN.as-Linie Standard", jedoch mit 2 Reserveplätzen 4.2.1.3.2 Trafoboxen Raumabmessungen: Raumlänge = Transformatorenlänge A + 2x Umgangsmaß (80 cm) Raumbreite = Transformatorenbreite B + 2x Umgangsmaß (80 cm) Die Raumhöhe ist abhängig ● von der maximalen Höhe des Transformators H Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 168 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie ● von Spannungs- und Schutzabständen ● von der Art der Belüftung des Transformatorenraumes ● von der Höhe der Abluftöffnungen Version: 2.00 freigegeben Trafoboxen in Portalstationen sind mindestens für die Unterbringung von Transformatoren mit einer Nennscheinleistung von 1.000 kVA auszuführen. Bei Bedarf größerer Transformatoren sind die Zellen auf die Abmessungen des eine Regelgröße größeren Transformators zu bemessen. Trafoboxen im Tunnel müssen mindestens für die Unterbringung eines Transformators mit 630 kVA gebaut werden. Bei Bedarf größerer Transformatoren sind die Zellen auch hier auf die Abmessungen des eine Regelgröße größeren Transformators zu bemessen. Reserveboxen sind weder in den Tunnelstationen noch in den Portalstationen vorzusehen. 4.2.1.3.3 USV- Räume USV- Räume sind so zu bemessen, dass die darin zu errichtenden USV- Anlagen rundum zugänglich bleiben. Es gelten die Mindestabstände gemäß Abbildung 42. Abbildung 42: Zugänglichkeit von USV- Anlagen 4.2.1.3.4 Batterieräume Die Batterien sind erhöht auf Gestelle zu setzen. Die Zellenreihen müssen mindestens von einer Seite her zugänglich sein. Die Gangbreite muss jeweils mindestens 70 cm betragen. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 169 von 179 Dokument-Nr. 800.563.1000 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben In Hochbauten sollen die Batterien so angeordnet werden, dass die Füllstände der Batterien ohne Leiter geprüft werden können. Im Tunnel dürfen Batterien in höheren Etagengestellen auch übereinander angeordnet werden. Etagengestelle mit mehreren Batteriereihen in jeder Ebene sollen an der Stirnseite und den beiden langen Seiten zugänglich sein. Gestelle mit nur einer Batteriereihe in jeder Ebene dürfen auch an der Wand aufgestellt werden. Dies gilt auch für Stufengestelle, sofern die Tiefe des Stufengestells maximal 60 cm beträgt. Der Gestellabstand zur Wand, bezogen auf vorstehende Leitungen udgl. für Kontrollen sowie zur Reinigung der Batterie muss jedoch mindestens 100 mm betragen. Abbildung 43: Aufstellung und Anordnung von Batterien Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 170 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 4.2.1.3.5 Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Steuerräume Steuerräume sind so zu bemessen, dass die darin zu errichtenden IT-Schränke vorne und hinten zugänglich bleiben. In den IT-Schränken kann somit auf Schwenkrahmen verzichtet werden. Es gelten die Mindestabstände gemäß Abbildung 44. Abbildung 44: Zugänglichkeit von IT Schränken Maximale Länge einer durchgehenden Schrankreihe: 10 Felder Zusätzlich zu der in der Planung ermittelten Schrankanzahl sind 20% dieser Anzahl, aufgerundet auf ganze Schränke, als Reserveplätze auszuweisen, die Hälfte dieser Reserveplätze ist gleich mit Reserveschränken auszurüsten. 4.2.1.3.6 Niederspannungsräume Schaltschränke dürfen an der Wand bzw. Rücken an Rücken aufgestellt werden. Gemessen am Schranksockel muss vor den Schränken bzw. zwischen den Schrankreihen mindestens 1,20 m Platz verbleiben. Maximale Länge einer freistehenden Schrankreihe: 10 Felder. Zusätzlich zu der in der Planung ermittelten Schrankanzahl sind 20% dieser Anzahl, aufgerundet auf ganze Schränke, als Reserveplätze auszuweisen, die Hälfte dieser Reserveplätze ist gleich mit Reserveschränken auszurüsten. 4.2.1.3.7 Bedienraum Im Bedienraum einer BZ ist ein ergonomischer Bildschirmarbeitsplatz für das Prozessleitsystem (mindestens 2 Monitore) und die Videobeobachtung (mindestens 2 Monitore) einzurichten. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 171 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie Als Mindestanforderung an die Abmessungen dieses Raumes gelten: 4 x 3 m. 4.2.1.3.8 Lagerraum Als Anhaltspunkt für die Grundfläche des vorzusehenden Lagerraums gelten: Mindestens 10 m² zuzüglich 10 m² pro km Tunnelröhre 4.2.1.3.9 Lagerraum für Dokumentation Als Anhaltspunkt für die Grundfläche des für die Lagerung der Dokumentation vorzusehenden Raums gelten: Mindestens 6 m² zuzüglich 2 m² pro km Tunnelröhre 4.2.1.3.10 Aufenthaltsraum Jeder Aufenthaltsraum soll mindestens über eine Grundfläche von 10 m² verfügen. 4.2.2 Kabelwege 4.2.2.1 Trennsteg im Versorgungskanal Trennstege im Versorgungskanal sind in der Regel mit Betonfertigteilen herzustellen. Da kaum mehr Cu- Fernmeldekabel verlegt werden, soll die Aufteilung der Versorgungskanalbereiche im Verhältnis 3:1 erfolgen. Im Bereich von Kabelausleitungen ist der Trennsteg auf einer Länge von mindestens 1 m zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere vor ● EN, NRN und ● Leerrohrhochführungen. Für die ggf. erforderliche Verlegung von Mittelspannungskabeln ist in einer Röhre im Versorgungskanal neben der Löschwasserleitung eine Rohrtrasse bestehend aus 3 einbetonierten Kabelschutzrohren herzustellen. Im Übrigen ist in den Versorgungskanälen der Innenulmen in der Regel kein Trennsteg erforderlich. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 172 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Version: 2.00 freigegeben Technische Richtlinie 4.2.2.2 Leerrohre in der Innenschale 4.2.2.2.1 Allgemeines Kabelwege im Regelprofil werden bei Neubauprojekten mit eingelegten Leerrohren realisiert. Die Kabelwege müssen von der Baufirma unmittelbar nach dem Ausschalen geprüft bzw. mit längsgestreckten Kalibrierungskörpern kalibriert werden, um ggf. konstruktive Probleme für die nächsten Blöcke korrigieren zu können. An den Rohrenden sind Aussparungen vorzusehen, die mit Edelstahlblechen verschlossen werden müssen. Rohrdurchmesser: ● DN90 für Hochführungen in die Firste u.ä. ● DN50 für Fluchtwegorientierungsleuchten u.ä. Der Achsabstand zwischen den Rohren muss mindestens 15 cm betragen. Vorspanndrähte sind nicht erforderlich. 4.2.2.2.2 Grundtypen für Tunnel mit Hufeisenprofil ohne Zwischendecke Siehe Anlage PLaPB 800.563.1600. 4.2.2.2.3 Grundtypen für Tunnel mit Hufeisenprofil und Zwischendecke Siehe Anlage PLaPB 800.563.1601. 4.2.2.2.4 Grundtypen für Tunnel mit Rechteckprofil Siehe Anlage PLaPB 800.563.1602. 4.2.2.3 Wandscheibe in den Querschlägen Die Installationen an der Trennwand zu Querschlägen bzw. Ausgängen sind a.P. zu installieren. 4.2.2.4 Kollektoren vor den Portalen Die Zweckmäßigkeit vom Kollektoren ist zu prüfen bei: Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 173 von 179 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Dokument-Nr. 800.563.1000 Technische Richtlinie ● Mechanisch belüfteter Tunnel > 500 m ● Keine EN in den Portalbereichen ● BS/BZ außenliegend! Version: 2.00 freigegeben Bei Querlüftungssystemen wird in Anbetracht der Portalbauwerke kein Bedarf für Kollektoren gesehen. Für Kollektoren gilt: ● Zugänglichkeit auf einer Seite über Stiegenhaus in BZ/BS, auf der anderen Seite nur Notausstieg. ● Abmessungen gemäß Festlegungen in RVS 09.01.24 4.2.3 Erdung 4.2.3.1 Beiziehung von Fachpersonal Das mit der Planung beauftragte Büro bzw. das zur Errichtung eines Bauwerks beauftragte Bauunternehmen hat zur fachgerechten Herstellung der Erdungs- und Blitzschutzanlage einen befugten Elektriker, vorzugsweise einen Fachmann einer auf diese Tätigkeiten spezialisierten Fachfirma beizuziehen. 4.2.3.2 Erdungsanlage 4.2.3.2.1 Allgemeines Als Erder sind bei allen Gebäuden Fundamenterder vorzusehen. Besonders einschlagsgefährdete Gebäude sind zusätzlich durch Ringerder abzusichern. 4.2.3.2.2 Fundamenterder Nach dem Ausschachten des Erdbodens für das Fundament ist unmittelbar auf dem verbliebenen festen Erdboden eine etwa 10 cm dicke Betonschicht mit einem Zementgehalt von mindestens 240 kg je Kubikmeter und Konsistenzklasse K III oder weicher (gemäß ÖNORM E 2790 und ÖNORM B 5432) aufzutragen, in die ein Maschennetz aus feuerverzinktem Rundstahl mit 10 mm Durchmesser im Rastermaß von 5 x 5 m einzulegen ist. Nach dem Einbringen muss der Fundamenterder von mindestens 5 cm Beton überdeckt sein. Auf die Betonschicht des Fundamenterders ist dann das eigentliche Betonfundament zu errichten. Etwaige in den Gebäuden vorhandene Bewegungsfugen sind mit entsprechenden Dehnungsbändern außerhalb des Betons (Nischen) zu überbrücken. Der Fundamenterder ist mit Erdern in den Wänden zu verbinden bzw. über Anschlussfahnen oder Erdungsfestpunkte elektrisch zugänglich zu machen. Vorhandene Beweh- Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 174 von 179 Dokument-Nr. 800.563.1000 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben rungen in den Fundamenten sind durch Schweißen oder Klemmen ebenfalls mit dem Fundamenterder zu verbinden. 4.2.3.2.3 Verlegung von Ringerdern Zur Herstellung von Ringerdern sind in der Regel verzinnte Kupferseile mit 50 mm² Querschnitt zu verwenden. Diese sind im Abstand von mindestens 1 m und in einer Tiefe von mindestens 0,5 m um das Gebäude zu verlegen. Der Ringerder ist mit dem Potentialausgleich des Gebäudes zu verbinden. Werden mehrere benachbarte Gebäude mit Ringerdern versehen, so sind die Ringerder auch untereinander zu verbinden. 4.2.3.2.4 Verbindungselemente für Fundamenterder Abgesehen von Schweißverbindungen sind für die Verbindung von Erdungsrunddraht untereinander oder mit der Bewehrung ausschließlich Kreuzverbinder nach ÖVE/ÖNORM EN 50164 – 1 zugelassen. Die Verbinder sind mit Korrosionsschutzbinden zu schützen. Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 175 von 179 Dokument-Nr. 800.563.1000 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Technische Richtlinie 5 VERZEICHNISSE 5.1 Abbildungsverzeichnis Version: 2.00 freigegeben Abbildung 1: Planung von Energieversorgungsanlagen ............................................................... 20 Abbildung 2: Planung von Sicherheitsstromversorgungsanlagen ................................................. 21 Abbildung 3: Vorzugsvarianten der Energieversorgung ................................................................ 23 Abbildung 4: Röhrenbezogene Energieverteilung ........................................................................ 25 Abbildung 5: Röhrenbezogene Sicherheitsstromverteilung .......................................................... 25 Abbildung 6: Ansteuerung Lüfter-Transformator........................................................................... 27 Abbildung 7: Abgrenzung Verbraucheranlage und Verteilungsnetz .............................................. 29 Abbildung 8: Rangierung externer Meldungen und Befehle.......................................................... 39 Abbildung 9: Rangierung externer Mess- und Sollwerte ............................................................... 39 Abbildung 10: Zwischenrangierungen .......................................................................................... 40 Abbildung 11: Blitzschutzzonen am Beispiel einer BS .................................................................. 47 Abbildung 12: Entscheidungsbaum für Mittelspannungs- Kompaktstationen ................................ 50 Abbildung 13: Typische Kabelabgänge ........................................................................................ 60 Abbildung 14: Typischer Verteilerabgang für einen Strahlventilator mit Direktanlauf .................... 61 Abbildung 15: Typischer Verteilerabgang für einen Strahlventilator mit Sanftanlauf ..................... 62 Abbildung 16: Reparaturschalter für Strahlventilator .................................................................... 64 Abbildung 17: Typischer Verteilerabgang für Schieber/Klappe ..................................................... 65 Abbildung 18:Die Abbildung gilt nicht für Sonderfälle, wie Antriebe für Abluftklappen oder sonstige Antriebe mit direktem Feldbusanschluss! ...................................................................................... 65 Abbildung 19: Typischer Verteilerabgang für drehzahlgeregelten Motor....................................... 65 Abbildung 20: Typischer Verteilerabgang für Motor mit Stern/Dreieck Anlauf ............................... 67 Abbildung 21: Typischer Verteilerabgang für Axialventilator in Dahlanderschaltung mit Sanftanläufern und Bypass-Schaltung .......................................................................................... 67 Abbildung 22: Einbindung der USV Anlage .................................................................................. 71 Abbildung 23: Induktionskoppler auf Sonderdeckel .................................................................... 101 Abbildung 24: Induktionskoppler in Spalt.................................................................................... 101 Abbildung 25: Neue Symbole für die Erweiterung der Leitstands-Software ................................ 115 Abbildung 26: Schema Notrufanlage Tunnel .............................................................................. 118 Abbildung 27: Schema SIP Notrufeinrichtung Tunnel ................................................................. 119 Abbildung 28: Blockschaltbild der Struktur der Beschallungsanlage im Tunnelfahrraum ........... 120 Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 176 von 179 Dokument-Nr. 800.563.1000 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Abbildung 29: Detailzeichnung zur Montage der Grenzflächenhörner in den Pannenbuchten ... 122 Abbildung 30: Schematische Darstellung der Anbringung der ersten beiden Risse für die Montage der Tunnelhörner ........................................................................................................................ 123 Abbildung 31: Schematische Darstellung eines Tunnellautsprechers mit den beiden Markierungen für die Mitten 124 Abbildung 32: Die Länge des Tunnellautsprechers wird auf der waagrechten Mittelachse angerissen 124 Abbildung 33: Der „hintere“ Mittelpunkt des Horns wird auf dem Ulm markiert .......................... 125 Abbildung 34: Markierung der beiden Mittelpunkte am Ulm....................................................... 125 Abbildung 35: Die Markierungen der Mittelpunkte am Ulm und am Tunnellautsprecher werden in Deckung gebracht und das Horn in dieser Position montiert. ...................................................... 126 Abbildung 36: Schematische Darstellung der Situierung des Steuermikrofons .......................... 129 Abbildung 37: Schematischer Aufbau der alternativen Anbindung der Beschallungsanlage ...... 130 Abbildung 38: Detailzeichnung für die Montage des Vorportallautsprechers ............................. 132 Abbildung 39: Schematischer Aufbau der alternativen Anbindung der Beschallungsanlage für das Vorportal 135 Abbildung 40: Detailzeichnung für die Montage des Querschlag-Lautsprechers ....................... 137 Abbildung 41: Schematischer Aufbau der alternativen Anbindung der Beschallungsanlage für das Vorportal 139 Abbildung 42: Zugänglichkeit von USV- Anlagen ....................................................................... 169 Abbildung 43: Aufstellung und Anordnung von Batterien ............................................................ 170 Abbildung 44: Zugänglichkeit von IT Schränken......................................................................... 171 5.2 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Erfordernis für Trafostationen ....................................................................................... 24 Tabelle 2: Bemessung von Transformatoren ................................................................................. 26 Tabelle 3: Erfordernis für SSV Anlagen ......................................................................................... 27 Tabelle 4: Zuordnung zu Blitzschutzzonen .................................................................................... 32 Tabelle 5: Materialvorgabe für Schaltschränke.............................................................................. 35 Tabelle 6: Farben der Schaltschränke ........................................................................................... 37 Tabelle 7: Betriebsarten ................................................................................................................ 40 Tabelle 8: Bevorzugte Daten für Transformatoren ......................................................................... 51 Tabelle 9: Richtwerte für Maße und Gewichte von Öltransformatoren ........................................... 52 Tabelle 10: Richtwerte für Maße und Gewichte von Trockentransformatoren ............................... 52 Tabelle 11: Bemessungsgrößen für Mittelspannungsschaltanlagen .............................................. 54 Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 177 von 179 Dokument-Nr. 800.563.1000 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Tabelle 12: Bevorzugte Batterietypen ........................................................................................... 72 Tabelle 13: Materialvorgabe für Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen ............................. 81 Tabelle 14: Einsatzbereiche für Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen ............................. 81 Tabelle 15: Mindestanforderungen an die maximal zulässigen Streckenlasten für Kabelrinnen .... 83 Tabelle 16: Mindestanforderungen an die maximal zulässigen Streckenlasten für Kabelpritschen (Sprossenabstand 300 mm) .......................................................................................................... 84 Tabelle 17: Mindestanforderungen an die maximal zulässigen Streckenlasten für Gitterrinnen ..... 85 Tabelle 18: Schellenabstände bei waagrechter Leitungsführung ................................................... 86 Tabelle 19: Schellenabstände bei lotrechter Leitungsführung ....................................................... 86 Tabelle 20: Größen der WVZ ........................................................................................................ 93 Tabelle 21: Anzeigeflächen der Infotafeln ..................................................................................... 94 Tabelle 22: Hinweiszeichen im Tunnel .......................................................................................... 94 Tabelle 23: Hinweiszeichen in den Vorportalbereichen ................................................................. 95 Tabelle 24: Mindestquerschnitte für Gebäudeinstallationen ........................................................ 146 Tabelle 25: Reserven für spätere Erweiterungen ........................................................................ 148 Tabelle 26: Anzahl und Absicherung von Steckdosenstromkreisen............................................. 154 Tabelle 27: Bemessungsvorgaben für Klimaanlagen .................................................................. 161 5.3 Formelverzeichnis Keine Formeln in diesem PLaPB. 5.4 Quellenverzeichnis 5.4.1 Gesetze, Normen, Richtlinien Die Aktualisierung von Version 1.00 auf Version 2.00 erfolgte auf Basis nachfolgender Gesetze, Normen und Richtlinien, auf die in diesem Dokument verwiesen werden. Siehe Dokument 800.563.2604 - Normenliste Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 178 von 179 Dokument-Nr. 800.563.1000 Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) Technische Richtlinie Version: 2.00 freigegeben Erarbeitet in der Arbeitsgruppe Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) unter Mitarbeit von: Dobler Martin, BMG/EM GLASL Holger, MSG/TD GUTJAHR Markus, BMG/EM HÖGL Alexander SG/BE JUNG Robert, MSG/CN.as - Notruf KLOIMSTEIN Josef, BMG/TU MARKL Andreas, MSG/CN.as - Notruf RATTEI Günter, SG/Tunnelmanagement Druckdatum: 10.12.2015 Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx 2012 ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft Seite 179 von 179