Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS)

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Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS)
Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS)
Technische Richtlinie
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800.563.1000
2.00
01.01.2016
freigegeben
öffentlich
000
179
PLaPB
Technisches Planungshandbuch der ASFiNAG
AUTOBAHNEN- UND SCHNELLSTRASSEN-FINANZIERUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT
Rotenturmstraße 5 –9, 1010 WIEN, Telefon +43 (0) 50108 - 10000, Telefax + 43 (0) 50108 – 10020
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800.563.1000
Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS)
Technische Richtlinie
Version: 2.00
freigegeben
Inhaltsverzeichnis
1
VORBEMERKUNG ................................................................................................................... 16
1.1
Gegenstand, PLaPB spezifisch ........................................................................................... 16
1.2
Ziel, PLaPB spezifisch ........................................................................................................... 16
1.3
Hinweise zur Numerierung ................................................................................................... 16
1.4
1.4.1
1.4.2
1.4.3
Zusätzliche Dokumente ......................................................................................................... 17
PLaHELP 800.600 Begriffe, Abkürzungen und Prozesse (BAP) ................................. 17
PLaPB 800.563 Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) ............................................. 17
PLaHELP 800.605.1000 Prüfungen und Tests (PuT) .................................................. 18
1.5
Haftung ...................................................................................................................................... 18
1.6
Sorgfaltspflicht ........................................................................................................................ 18
1.7
Aufstellungshöhen ................................................................................................................. 18
2
VERFAHRENSBESTIMMUNGEN ......................................................................................... 19
2.1
Ergänzende Vorbemerkungen ............................................................................................. 19
2.2
2.2.1
Verfahrensanweisungen und Leistungsprozesse .......................................................... 19
Verfahrensanweisungen ............................................................................................. 19
3
PLANUNGS-UND AUSFÜHRUNGSGRUNDSÄTZE ......................................................... 22
3.1
3.1.1
3.1.1.1
3.1.1.2
3.1.1.2.1
3.1.1.2.2
3.1.1.2.3
3.1.1.2.4
3.1.1.3
3.1.1.3.1
3.1.1.3.2
3.1.1.4
3.1.1.4.1
3.1.1.4.2
3.1.1.4.3
3.1.1.4.4
3.1.1.5
3.1.1.5.1
3.1.1.5.2
3.1.1.5.3
Allgemeine Grundsätze ......................................................................................................... 22
Planungsgrundsätze ................................................................................................... 22
Allgemeines ................................................................................................................ 22
Netzdesign .................................................................................................................. 22
Energieversorgung ..................................................................................................... 22
Anordnung der Trafostationen .................................................................................... 24
Röhrenweise Trennung ............................................................................................... 24
Auslegung der Transformatoren.................................................................................. 26
Sicherheitsstromversorgung ....................................................................................... 27
Anordnung der SSV Anlagen ...................................................................................... 27
Auslegung der SSV Anlagen....................................................................................... 27
Elektrische Anforderungen .......................................................................................... 28
Nennspannungen für Niederspannungs-Stromverteilungssysteme ............................. 28
Netzsystem ................................................................................................................. 28
Fehlerschutz ............................................................................................................... 28
Blindstromkompensation ............................................................................................. 30
EMV und Blitzschutz ................................................................................................... 30
Allgemeines ................................................................................................................ 30
Blitzschutzzonen ......................................................................................................... 31
Prüfschärfegrade ........................................................................................................ 32
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Dokument-Nr.
800.563.1000
3.1.1.5.4
3.1.1.5.5
3.1.1.5.6
3.1.1.6
3.1.1.6.1
3.1.1.6.2
3.1.1.6.3
3.1.1.6.4
3.1.1.6.5
3.1.1.7
3.1.1.7.1
3.1.1.7.2
3.1.1.7.3
3.1.1.7.4
3.1.1.8
3.1.1.9
3.1.2
3.1.2.1
3.1.2.2
3.1.2.2.1
3.1.2.2.2
3.1.2.2.3
3.1.2.2.4
3.1.2.2.5
3.1.2.3
3.1.2.3.1
3.1.2.3.2
3.1.2.3.3
3.1.2.3.4
3.1.2.3.5
3.1.2.3.6
3.1.2.3.7
3.1.2.4
3.1.2.4.1
3.1.2.4.2
3.1.2.4.3
3.1.2.4.4
3.1.2.4.5
3.1.2.5
3.1.2.5.1
3.1.2.5.2
3.1.2.6
3.1.2.6.1
3.1.2.6.2
3.1.2.6.3
3.1.2.6.4
3.1.2.6.5
3.1.2.7
3.1.2.8
Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS)
Technische Richtlinie
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freigegeben
Schutzmaßnahmen gegen elektromagnetische Blitzimpulse ....................................... 33
Sicherheitsabstand gegen zu hohes magnetisches Feld ............................................. 33
CE Kennzeichnung ..................................................................................................... 33
Schaltschränke ........................................................................................................... 34
Allgemeines ................................................................................................................ 34
Verteilermaterial.......................................................................................................... 34
Abmessungen ............................................................................................................. 35
Farbvorgaben für Schaltschränke ............................................................................... 36
(Klappen-) Verteiler in Zwischendecken und Lüftungsquerschlägen ........................... 37
Rangierungen ............................................................................................................. 38
Allgemeines ................................................................................................................ 38
Rangierungen externer Meldungen und Befehle ......................................................... 38
Rangierung externer Mess- und Sollwerte .................................................................. 39
Zwischenrangierungen................................................................................................ 39
Betriebsarten .............................................................................................................. 40
Temperaturüberwachung der Verteiler (Thermographie) ............................................ 40
Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 41
Einsatzbereich der zu verwendenden Geräte und Materialien .................................... 41
Werkstoffe .................................................................................................................. 41
Lackierungen, Anstriche ............................................................................................. 41
Aluminium ................................................................................................................... 42
Verzinkter Stahl .......................................................................................................... 42
Rostfreier Edelstahl..................................................................................................... 42
Kunststoffe (GFK) ....................................................................................................... 42
Korrosionsschutz ........................................................................................................ 43
Allgemeines ................................................................................................................ 43
Farbwahl ..................................................................................................................... 43
Vorbereitung des Untergrundes .................................................................................. 43
Feuerverzinken ........................................................................................................... 43
Pulverbeschichtung..................................................................................................... 44
Bearbeitung von Aluminium ........................................................................................ 44
Bearbeitung von Edelstählen ...................................................................................... 44
Befehle, Meldungen und Messwerte ........................................................................... 44
Befehle ....................................................................................................................... 44
Meldungen .................................................................................................................. 45
Messwerte .................................................................................................................. 45
Sollwerte ..................................................................................................................... 45
Allgemeine Ausführungsbestimmungen ...................................................................... 45
Ausführung und Anordnung von Anzeige- und Bediengeräten .................................... 46
Anzeigegeräte............................................................................................................. 46
Bediengeräte .............................................................................................................. 46
EMV und Blitzschutz ................................................................................................... 46
Allgemeines ................................................................................................................ 46
Schutzbeschaltung ..................................................................................................... 46
Anschluss des Kabelschirms ...................................................................................... 48
Aufbau von Elektronikschränken ................................................................................. 48
Einbau von Netz- und Signalfiltern .............................................................................. 48
Schutz gegen Beschädigungen .................................................................................. 49
Beschriftung der Einrichtungen ................................................................................... 49
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Technische Richtlinie
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freigegeben
3.2
3.2.1
3.2.1.1
3.2.1.2
3.2.1.3
3.2.1.4
3.2.1.4.1
3.2.1.4.2
3.2.1.4.3
3.2.1.5
3.2.2
3.2.2.1
3.2.2.1.1
3.2.2.1.2
3.2.2.1.3
3.2.2.2
3.2.2.2.1
3.2.2.2.2
3.2.2.2.3
3.2.3
3.2.4
Mittelspannungsanlage ......................................................................................................... 49
Planungsgrundsätze ................................................................................................... 49
Schaltanlagen ............................................................................................................. 49
Transformatoren ......................................................................................................... 51
Kabel .......................................................................................................................... 53
Schutz......................................................................................................................... 53
Schutzkonzept ............................................................................................................ 53
Schutz für Kabelabgangssfelder und Einspeisefelder ................................................. 53
Schutz in Transformatorabgangsfeldern ..................................................................... 53
Hilfsstromkreise bei MS Anlagen ................................................................................ 53
Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 54
Schaltanlagen ............................................................................................................. 54
Bemessungsgrößen für Mittelspannungsschaltanlagen .............................................. 54
Kompatibilität .............................................................................................................. 54
Meldungen und Messwerte ......................................................................................... 55
Schutzgeräte............................................................................................................... 56
Allgemeines ................................................................................................................ 56
Stromwandler.............................................................................................................. 56
Spannungswandler ..................................................................................................... 56
Prüfungen und Tests................................................................................................... 56
Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 57
3.3
3.3.1
3.3.1.1
3.3.1.2
3.3.1.3
3.3.1.3.1
3.3.1.3.2
3.3.1.3.3
3.3.1.4
3.3.1.5
3.3.1.6
3.3.1.6.1
3.3.1.6.2
3.3.1.7
3.3.1.7.1
3.3.1.7.2
3.3.1.7.3
3.3.1.7.4
3.3.1.7.5
3.3.1.7.6
3.3.1.7.7
3.3.1.7.8
3.3.2
3.3.2.1
3.3.2.2
3.3.2.2.1
3.3.2.2.2
3.3.2.2.3
Verteilungen ............................................................................................................................. 57
Planungsgrundsätze ................................................................................................... 57
Allgemeines ................................................................................................................ 57
Sammelschienen ........................................................................................................ 57
Schaltgeräte ............................................................................................................... 57
Leistungsschalter ........................................................................................................ 57
Sicherungen ............................................................................................................... 58
Installations-Schutzschaltgeräte.................................................................................. 58
Selektivität .................................................................................................................. 58
Multifunktionsmessgeräte ........................................................................................... 59
Motoranlauf ................................................................................................................. 59
Motoranlauf im 690/400 V Netz ................................................................................... 59
Motoranlauf im 400/230 V Netz ................................................................................... 59
Ausgewählte Verteilerabgänge ................................................................................... 60
Kabelabgang............................................................................................................... 60
Strahlventilator ............................................................................................................ 60
Schieber/Klappe ......................................................................................................... 64
Drehzahlgeregelter Motor ........................................................................................... 66
Motorabgang Stern/Dreieck ........................................................................................ 66
Axialventilatoren ......................................................................................................... 67
Einfahrtsbeleuchtung .................................................................................................. 68
Innenstreckenbeleuchtung .......................................................................................... 68
Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 68
Allgemeines ................................................................................................................ 68
Elektrische Ausrüstung ............................................................................................... 68
Allgemeines ................................................................................................................ 68
Überspannungsschutz, Schutz gegen Einkopplungen ................................................ 69
Messtrennklemmen..................................................................................................... 69
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3.3.2.2.4
3.3.2.2.5
3.3.2.2.6
3.3.3
3.3.4
Koppelrelais ................................................................................................................ 69
Netzgeräte .................................................................................................................. 69
Überspannungsableiter ............................................................................................... 69
Prüfungen und Tests................................................................................................... 70
Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 70
3.4
3.4.1
3.4.1.1
3.4.1.2
3.4.1.3
3.4.1.4
3.4.2
3.4.2.1
3.4.2.2
3.4.3
3.4.4
3.4.4.1
3.4.4.2
3.4.4.3
3.4.4.4
Sicherheitsstromversorgung ............................................................................................... 70
Planungsgrundsätze ................................................................................................... 70
Allgemeines ................................................................................................................ 70
USV Anlage ................................................................................................................ 70
Batterieanlage............................................................................................................. 72
Noteinspeisung ........................................................................................................... 72
Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 72
Batterieanlage............................................................................................................. 72
Noteinspeisung ........................................................................................................... 73
Prüfungen und Tests................................................................................................... 73
Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 73
Betrieb bei vorhandenem Netz .................................................................................... 73
Betrieb bei gestörtem Netz.......................................................................................... 73
Betrieb bei gestörtem Wechselrichter ......................................................................... 74
Handumgehung .......................................................................................................... 74
3.5
3.5.1
3.5.1.1
3.5.1.2
3.5.1.2.1
3.5.1.2.2
3.5.1.2.3
3.5.1.2.4
3.5.1.3
3.5.1.3.1
3.5.1.3.2
3.5.2
3.5.3
3.5.4
Blitzschutzanlage .................................................................................................................... 74
Planungsgrundsätze ................................................................................................... 74
Entwurf des Blitzschutzsystems .................................................................................. 74
Äußeres Blitzschutzsystem ......................................................................................... 74
Allgemeines ................................................................................................................ 74
Fangeinrichtungen ...................................................................................................... 74
Ableitungen ................................................................................................................. 75
Erdungsanlage............................................................................................................ 75
Inneres Blitzschutzsystem........................................................................................... 75
Allgemeines ................................................................................................................ 75
Blitzschutz-Potentialausgleich ..................................................................................... 75
Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 75
Prüfungen und Tests................................................................................................... 75
Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 76
3.6
3.6.1
3.6.2
3.6.2.1
3.6.2.1.1
3.6.2.1.2
3.6.2.1.3
3.6.2.2
3.6.2.3
3.6.2.4
3.6.2.5
3.6.3
3.6.4
Erdung und Potentialausgleich ........................................................................................... 76
Planungsgrundsätze ................................................................................................... 76
Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 76
Erder ........................................................................................................................... 76
Werkstoffe für Erder .................................................................................................... 76
Tunnelerdung.............................................................................................................. 77
Erdung in den Vorportalbereichen............................................................................... 77
Haupterdungsschiene ................................................................................................. 77
Schutzerdungsleiter .................................................................................................... 78
Potentialausgleichsleiter ............................................................................................. 78
Anschlüsse ................................................................................................................. 78
Prüfungen und Tests................................................................................................... 78
Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 78
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Technische Richtlinie
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freigegeben
3.7
Tunnelbeleuchtung ................................................................................................................. 78
3.8
Straßenbeleuchtung ............................................................................................................... 78
3.9
3.9.1
3.9.1.1
3.9.1.2
3.9.2
3.9.2.1
3.9.2.2
3.9.2.3
3.9.3
3.9.4
Konstruktionen ........................................................................................................................ 79
Planungsgrundsätze ................................................................................................... 79
Allgemeines ................................................................................................................ 79
Unterkonstruktionen für Schaltschränke...................................................................... 79
Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 79
Unterkonstruktionen für Schaltschränke...................................................................... 79
Aussparungsabdeckungen.......................................................................................... 79
Ulmenschlitzabdeckungen .......................................................................................... 80
Prüfungen und Tests................................................................................................... 80
Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 80
3.10
3.10.1
3.10.1.1
3.10.1.2
3.10.1.3
3.10.1.4
3.10.1.5
3.10.2
3.10.2.1
3.10.2.2
3.10.2.3
3.10.2.4
3.10.3
3.10.4
Rohr- und Tragsysteme ......................................................................................................... 80
Planungsgrundsätze ................................................................................................... 80
Allgemeines ................................................................................................................ 80
Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen ............................................................. 81
Installationsrohre ........................................................................................................ 81
Kabelschutzrohre ........................................................................................................ 82
Kabelverlegung unter Doppelböden ............................................................................ 82
Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 82
Kabelrinnen und Gitterrinnen ...................................................................................... 82
Auf Putz Installationen ................................................................................................ 85
Kabelschutzrohre ........................................................................................................ 86
Schraubensicherungen ............................................................................................... 86
Prüfungen und Tests................................................................................................... 86
Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 87
3.11
Tunnel-Lüftungsanlage ......................................................................................................... 87
3.12
3.12.1
3.12.2
3.12.3
3.12.3.1
3.12.3.2
3.12.3.3
3.12.3.4
3.12.3.4.1
3.12.3.4.2
3.12.3.4.3
3.12.3.5
3.12.4
3.12.5
3.12.5.1
3.12.5.2
Überwachung der Luftverhältnisse .................................................................................... 87
Allgemein .................................................................................................................... 87
Planungsgrundsätze ................................................................................................... 87
Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 88
Allgemeine Anforderungen an Messeinrichtungen ...................................................... 88
CO Messanlage .......................................................................................................... 88
Sichttrübungsmesseinrichtung .................................................................................... 89
Ansaugsystem für CO- und Sichttrübungsmesseinrichtungen..................................... 89
Ansaugpumpe............................................................................................................. 89
Luftentnahmestelle ..................................................................................................... 90
Messgasleitung ........................................................................................................... 90
Luftlängsgeschwindigkeitsmesseinrichtungen ............................................................. 90
Prüfungen und Tests................................................................................................... 91
Funktionsbeschreibungen ........................................................................................... 91
CO Messanlage .......................................................................................................... 91
Sichttrübungsmesseinrichtung .................................................................................... 91
3.13
3.13.1
3.13.1.1
Verkehrslenkung ..................................................................................................................... 92
,Planungsgrundsätze .................................................................................................. 92
Verkehrslichtsignalanlagen ......................................................................................... 92
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Technische Richtlinie
Version: 2.00
freigegeben
3.13.1.2
3.13.1.3
3.13.1.4
3.13.1.5
3.13.1.6
3.13.1.7
3.13.1.8
3.13.2
3.13.2.1
3.13.2.1.1
3.13.2.2
3.13.2.2.1
3.13.2.2.2
3.13.2.3
3.13.2.4
3.13.2.5
3.13.2.6
3.13.2.6.1
3.13.2.6.2
3.13.2.6.3
3.13.2.6.4
3.13.2.7
3.13.2.7.1
3.13.2.7.2
3.13.2.8
3.13.2.8.1
3.13.2.8.2
3.13.2.9
3.13.2.9.1
3.13.2.9.2
3.13.3
3.13.4
3.13.4.1
3.13.4.1.1
3.13.4.1.2
3.13.4.1.3
3.13.4.1.4
3.13.4.1.5
3.13.4.2
3.13.4.3
3.13.4.4
3.13.5
3.13.6
3.13.7
Wechselverkehrszeichen ............................................................................................ 92
Fahrstreifensignalisierung ........................................................................................... 93
Infotafeln ..................................................................................................................... 94
Sonstige Hinweiszeichen ............................................................................................ 94
Leiteinrichtungen ........................................................................................................ 95
Evakuierungsbeleuchtung ........................................................................................... 95
Höhenkontrolle............................................................................................................ 95
Technische Ausführungsbestimmungen ..................................................................... 96
Verkehrslichtsignalanlagen ......................................................................................... 96
Steuereinheit für Verkehrslichtsignalanlagen .............................................................. 96
Wechselverkehrszeichen in LED Technik ................................................................... 97
Zeicheninhalte ............................................................................................................ 97
Steuerung der Wechselverkehrszeichen ..................................................................... 99
Wechselverkehrszeichen und Wechselwegweiser in Prismentechnik ......................... 99
Dynamische Informationstafeln ................................................................................... 99
Innenbeleuchtete Hinweiszeichen ............................................................................. 100
Selbstleuchtende Leiteinrichtung .............................................................................. 100
Allgemeines .............................................................................................................. 100
Leuchtmodule ........................................................................................................... 100
Verkabelung ............................................................................................................. 100
Steuer- und Stromversorgungseinheit ....................................................................... 102
Fluchtwegkennzeichung ........................................................................................... 102
Fluchtwegorientierungsleuchte ................................................................................. 102
Fluchtwegorientierungstafel ...................................................................................... 102
LED Fluchtwegmarkierung ........................................................................................ 102
Leuchtmodule ........................................................................................................... 102
Steuer- und Stromversorgungseinheit ....................................................................... 103
Höhenkontrollen........................................................................................................ 103
Allgemeines .............................................................................................................. 103
Auswerteschaltung ................................................................................................... 103
Prüfungen und Tests................................................................................................. 104
Funktionsbeschreibungen ......................................................................................... 104
Verkehrslichtsignalanlagen ....................................................................................... 104
Betriebsart "Fern"...................................................................................................... 104
Betriebsart "Vor Ort" ................................................................................................. 105
Betriebsart "Test" ...................................................................................................... 105
Betriebsart "Wartung" ............................................................................................... 105
Betriebsart "Stopp".................................................................................................... 105
Dynamische Informationstafeln ................................................................................. 105
Aktive Leiteinrichtung ................................................................................................ 106
LED Fluchtwegmarkierung ........................................................................................ 106
Mobiles Überleitsystem ............................................................................................. 106
Schrankenanlage ...................................................................................................... 107
Thermoscanner......................................................................................................... 107
3.14
3.14.1
3.14.2
3.14.2.1
3.14.2.2
Verkehrszeichenträger ........................................................................................................ 107
Planungsgrundsätze ................................................................................................. 107
Technische Ausführungsbestimmungen ................................................................... 107
Portal- und Kragkonstruktionen ................................................................................. 107
Steher und Maste ..................................................................................................... 108
Druckdatum: 10.12.2015
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800.563.1000
Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS)
Technische Richtlinie
Version: 2.00
freigegeben
3.14.3
3.14.4
Prüfungen und Tests................................................................................................. 108
Funktionsbeschreibungen ......................................................................................... 108
3.15
3.15.1
3.15.2
3.15.2.1
3.15.2.2
3.15.3
3.15.4
Verkehrsdatenerfassung ..................................................................................................... 108
Planungsgrundsätze ................................................................................................. 108
Technische Ausführungsbestimmungen ................................................................... 109
Induktionsschleifen ................................................................................................... 109
Schleifenableitungen................................................................................................. 109
Prüfungen und Tests................................................................................................. 109
Funktionsbeschreibungen ......................................................................................... 109
3.16
3.16.1
3.16.2
3.16.2.1
3.16.2.1.1
3.16.2.1.2
3.16.2.1.3
3.16.2.1.4
3.16.2.1.5
3.16.2.2
3.16.2.3
3.16.2.3.1
3.16.2.3.2
3.16.2.4
3.16.2.5
3.16.3
3.16.3.1
3.16.3.1.1
3.16.3.2
3.16.3.3
3.16.3.4
3.16.3.5
3.16.3.6
3.16.3.7
3.16.3.7.1
3.16.3.7.2
3.16.3.7.3
3.16.3.8
3.16.3.8.1
3.16.3.8.2
3.16.3.8.3
3.16.3.9
3.16.4
3.16.5
Audio- und Videoüberwachung......................................................................................... 109
Planungsgrundsätze ................................................................................................. 109
Technische Ausführungsbestimmungen ................................................................... 110
Kameratechnik .......................................................................................................... 110
Allgemeines .............................................................................................................. 110
Kamera ..................................................................................................................... 110
Befestigungsvorrichtung ........................................................................................... 110
S/N/Z-Systeme ......................................................................................................... 111
Anschalteeinheiten ................................................................................................... 111
Übertragungstechnik ................................................................................................. 111
Audio- und Videospeicherung ................................................................................... 112
Leistungsmerkmale ................................................................................................... 112
Bedienung ................................................................................................................ 112
Automatische Videobildauswertung .......................................................................... 112
Maste ........................................................................................................................ 112
Akut – Akustisches Tunnelmonitoring ....................................................................... 113
Planungsgrundlagen ................................................................................................. 113
Situierung der Mikrofone im Tunnelfahrraum ............................................................ 113
Situierung der Mikrofone in der Pannenbucht ........................................................... 113
Montage der Mikrofone im Anschaltekasten ............................................................. 113
Übertragung der Audio-Signale durch den Medienkonverter ..................................... 114
Aufzeichnung der Audio-Signale ............................................................................... 114
Akustische Wiedergabe in BZ und ÜZ ...................................................................... 115
Integration in die Leitstands-Software ....................................................................... 115
Integration Mikrofon-Symbole ................................................................................... 115
Integration Stimmenscan .......................................................................................... 116
Integration Bewertungssystem .................................................................................. 116
Analoge und digitale Audio-Schnittstellen ................................................................. 116
Allgemeines .............................................................................................................. 116
Synchronisierung ...................................................................................................... 116
Audioqualität ............................................................................................................. 116
Schnittstelle zum Leitrechner .................................................................................... 117
Prüfungen und Tests................................................................................................. 117
Funktionsbeschreibungen ......................................................................................... 117
3.17
3.17.1
3.17.2
3.17.2.1
3.17.2.2
Notrufeinrichtungen ............................................................................................................. 118
Planungsgrundsätze ................................................................................................. 118
Technische Ausführungsbestimmungen ................................................................... 118
Allgemeines .............................................................................................................. 118
Notrufeinrichtung ...................................................................................................... 119
Druckdatum: 10.12.2015
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800.563.1000
Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS)
Technische Richtlinie
Version: 2.00
freigegeben
3.17.2.3
3.17.3
3.17.4
Notrufsäule ............................................................................................................... 119
Prüfungen und Tests................................................................................................. 119
Funktionsbeschreibungen ......................................................................................... 119
3.18
3.18.1
3.18.2
3.18.3
3.18.3.1
3.18.3.1.1
3.18.3.2
3.18.3.2.1
3.18.3.2.2
3.18.3.2.3
3.18.3.3
3.18.3.3.1
3.18.3.3.2
3.18.3.4
3.18.3.4.1
3.18.3.4.2
3.18.3.5
3.18.3.5.1
3.18.3.5.2
3.18.3.6
3.18.3.6.1
3.18.3.7
3.18.3.7.1
3.18.3.7.2
3.18.3.7.3
3.18.3.7.4
3.18.3.8
3.18.3.9
3.18.3.9.1
3.18.3.9.2
3.18.4
3.18.4.1
3.18.4.1.1
3.18.4.1.2
3.18.4.2
3.18.4.2.1
3.18.4.3
3.18.4.3.1
3.18.4.3.2
3.18.4.4
3.18.4.4.1
3.18.4.4.2
3.18.4.5
3.18.4.6
3.18.4.6.1
3.18.4.6.2
Beschallungsanlage ............................................................................................................. 120
Planungsgrundsätze ................................................................................................. 120
Struktur der Beschallungsanlage .............................................................................. 120
Tunnelfahrraum ........................................................................................................ 121
Tunnellautsprecher ................................................................................................... 121
Positionierung und Montage ..................................................................................... 121
Montageanleitung ..................................................................................................... 123
Ausmessen der waagrechten Mittelachse am Ulm .................................................... 123
Ausmessen der Mitten am Tunnellautsprecher ......................................................... 123
Anreißen der Mitten am Ulm ..................................................................................... 124
Lautsprecher-Leitungen ............................................................................................ 126
Verlegung und Montage............................................................................................ 126
Dimensionierung der Leitung .................................................................................... 126
Leistungs-Endverstärker ........................................................................................... 127
Situierung und Montage ............................................................................................ 127
Planungsgrundlagen ................................................................................................. 127
Digitaler Signalprozessor .......................................................................................... 127
Situierung und Montage ............................................................................................ 127
Planungsgrundlagen ................................................................................................. 127
Audio-Kompressor .................................................................................................... 128
Situierung und Montage ............................................................................................ 128
Steuermikrofon ......................................................................................................... 128
Ausführungsvarianten ............................................................................................... 128
Situierung und Montage des autarken Steuermikrofons (Variante 2): ....................... 129
Schutzgehäuse ......................................................................................................... 129
Schutzverschraubung und –membran ...................................................................... 129
Anbindung an CN.as ................................................................................................. 129
Alternative Anbindung mit verlustfreier Datenübertragung ........................................ 130
Sprechstelle .............................................................................................................. 130
Optischer Audiotransmitter und –receiver ................................................................. 130
Vorportal ................................................................................................................... 131
Vorportal-Lautsprecher ............................................................................................. 131
Positionierung und Montage ..................................................................................... 131
Planungsgrundlagen ................................................................................................. 132
Audio-Kompressor .................................................................................................... 133
Situierung und Montage ............................................................................................ 133
Lautsprecher-Leitungen ............................................................................................ 133
Verlegung und Montage............................................................................................ 133
Dimensionierung der Leitung .................................................................................... 133
Leistungs-Endverstärker ........................................................................................... 134
Situierung und Montage ............................................................................................ 134
Spezifikationen ......................................................................................................... 134
Anbindung an CN.as ................................................................................................. 134
Alternative Anbindung mit verlustfreier Datenübertragung ........................................ 134
Sprechstelle .............................................................................................................. 135
Optischer Audiotransmitter und –receiver ................................................................. 135
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800.563.1000
Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS)
Technische Richtlinie
Version: 2.00
freigegeben
3.18.4.6.3
3.18.5
3.18.5.1
3.18.5.1.1
3.18.5.1.2
3.18.5.2
3.18.5.2.1
3.18.5.3
3.18.5.3.1
3.18.5.3.2
3.18.5.4
3.18.5.4.1
3.18.5.4.2
3.18.5.5
3.18.5.6
3.18.5.6.1
3.18.5.6.2
3.18.5.6.3
3.18.6
Leistungs-Endverstärker ........................................................................................... 136
Querschlag ............................................................................................................... 136
Querschlag-Lautsprecher ......................................................................................... 136
Positionierung und Montage ..................................................................................... 136
Planungsgrundlagen ................................................................................................. 137
Audio-Kompressor .................................................................................................... 137
Situierung und Montage ............................................................................................ 138
Lautsprecher-Leitungen ............................................................................................ 138
Verlegung und Montage............................................................................................ 138
Dimensionierung der Leitung .................................................................................... 138
Leistungs-Endverstärker ........................................................................................... 138
Situierung und Montage ............................................................................................ 138
Spezifikationen ......................................................................................................... 139
Anbindung CN.as...................................................................................................... 139
Alternative Anbindung mit verlustfreier Datenübertragung ........................................ 139
Sprechstelle .............................................................................................................. 140
Optischer Audiotransmitter und –receiver ................................................................. 140
Leistungs-Endverstärker ........................................................................................... 140
Prüfungen und Tests................................................................................................. 140
3.19
3.19.1
3.19.2
3.19.2.1
3.19.2.2
3.19.3
3.19.4
Fernsprechanlage ................................................................................................................. 141
Planungsgrundsätze ................................................................................................. 141
Technische Ausführungsbestimmungen ................................................................... 141
Verkabelung ............................................................................................................. 141
Telefonsteckdosen .................................................................................................... 141
Prüfungen und Tests................................................................................................. 141
Funktionsbeschreibungen ......................................................................................... 141
3.20
Funkanlage ............................................................................................................................. 141
3.21
3.21.1
3.21.1.1
3.21.1.2
3.21.1.3
3.21.1.4
3.21.1.5
3.21.2
3.21.2.1
3.21.2.2
3.21.3
3.21.4
3.21.4.1
3.21.4.2
3.21.4.3
Systeme zur Branderkennung ........................................................................................... 142
Planungsgrundsätze ................................................................................................. 142
Allgemeines .............................................................................................................. 142
Automatische Branderkennung im Tunnelfahrraum .................................................. 142
Automatische Brandmeldung aus Betriebsräumen ................................................... 142
Handgefahrenmelder Brand ...................................................................................... 143
(Feuerwehr)-Schlüsselsafe ...................................................................................... 143
Technische Ausführungsbestimmungen ................................................................... 143
Automatisches Linienbrandmeldesystem .................................................................. 143
Stromversorgung ...................................................................................................... 143
Prüfungen und Tests................................................................................................. 144
Funktionsbeschreibungen ......................................................................................... 144
Alarmauslösung durch Druckknopfmelder und/oder Handgefahrenmelder................ 144
Alarmauslösung durch Linien- und Rauchgasmelder ................................................ 144
Alarmauslösung durch Feuerlöscherentnahme bei NRN ........................................... 144
3.22
Informationsübertragung .................................................................................................... 145
3.23
Umfelddatenerfassung ........................................................................................................ 145
3.24
(derzeit nicht belegt) ............................................................................................................ 145
3.25
Informationsverarbeitung ................................................................................................... 145
Druckdatum: 10.12.2015
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800.563.1000
Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS)
Technische Richtlinie
Version: 2.00
freigegeben
3.26
3.26.1
3.26.1.1
3.26.1.2
3.26.1.3
3.26.2
3.26.2.1
3.26.2.2
3.26.2.3
3.26.2.4
3.26.3
3.26.4
Leitungen ................................................................................................................................ 145
Planungsgrundsätze ................................................................................................. 145
Allgemeines .............................................................................................................. 145
Leitungstypen ........................................................................................................... 145
Leitungsdimensionierung .......................................................................................... 145
Technische Ausführungsbestimmungen ................................................................... 146
Leitungstypen ........................................................................................................... 146
Anschluss und Zubehör ............................................................................................ 146
Leitungskennzeichnung, Leitungsnumerierung ......................................................... 146
Leitungsverlegung .................................................................................................... 146
Prüfungen und Tests................................................................................................. 147
Funktionsbeschreibungen ......................................................................................... 147
3.27
3.27.1
3.27.1.1
3.27.1.1.1
3.27.1.1.2
3.27.1.1.3
3.27.1.1.4
3.27.1.1.5
3.27.1.2
3.27.1.2.1
3.27.1.2.2
3.27.1.2.3
3.27.2
3.27.2.1
3.27.2.2
3.27.2.2.1
3.27.2.2.2
3.27.2.2.3
3.27.2.2.4
3.27.2.2.5
3.27.2.2.6
3.27.2.2.7
3.27.3
3.27.4
Kabel......................................................................................................................................... 147
Planungsgrundsätze ................................................................................................. 147
Kabeltypen ................................................................................................................ 147
Allgemeines .............................................................................................................. 147
Energiekabel 0,6/1 kV ............................................................................................... 147
Energiekabel 6 - 30 kV.............................................................................................. 147
Fernmeldekabel ........................................................................................................ 147
Lichtwellenleiterkabel ................................................................................................ 148
Kabeldimensionierung .............................................................................................. 148
Energiekabel ............................................................................................................. 148
Signalkabel ............................................................................................................... 149
Kabelwege ................................................................................................................ 149
Technische Ausführungsbestimmungen ................................................................... 149
Allgemeines .............................................................................................................. 149
Kabelverlegung ......................................................................................................... 149
Unterlagen für die Kabelverlegung ............................................................................ 149
Kabellieferung ........................................................................................................... 150
Kabeltransport, Abladen, Schneiden ......................................................................... 150
Auslegen des Kabels ................................................................................................ 151
Verlegungstemperatur .............................................................................................. 152
Kabelbeschriftung ..................................................................................................... 152
Kabelanschluss und Kabelzubehör ........................................................................... 152
Prüfungen und Tests................................................................................................. 152
Funktionsbeschreibungen ......................................................................................... 152
3.28
3.28.1
3.28.1.1
3.28.1.2
3.28.1.3
3.28.1.4
3.28.1.5
3.28.1.6
3.28.1.6.1
3.28.1.6.2
3.28.1.6.3
3.28.1.6.4
Gebäude- und Nischeninstallation ................................................................................... 153
Planungsgrundsätze ................................................................................................. 153
Allgemeines .............................................................................................................. 153
Installationsmaterial .................................................................................................. 153
Kabel und Leitungen ................................................................................................. 153
Beleuchtungsanlage ................................................................................................. 153
Steckdosenkreise ..................................................................................................... 154
Ausrüstungsvorgaben ............................................................................................... 154
Notrufeinrichtungen................................................................................................... 155
Feuerlöschnischen .................................................................................................... 155
Elektronischen .......................................................................................................... 155
EQ, EA...................................................................................................................... 155
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800.563.1000
Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS)
Technische Richtlinie
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freigegeben
3.28.1.6.5 GQ, GA ..................................................................................................................... 156
3.28.1.6.6 Kollektoren................................................................................................................ 156
3.28.1.6.7 Zuluftkanäle .............................................................................................................. 156
3.28.1.6.8 Fluchtwegschilder in Abluftkanälen ........................................................................... 156
3.28.1.6.9 Optische Warneinrichtung bei Abluftklappen ............................................................. 156
3.28.1.6.10 Türkontakte im Ab-/ Zuluftkanal ................................................................................ 157
3.28.2
Technische Ausführungsbestimmungen ................................................................... 157
3.28.2.1
Installationsmaterial .................................................................................................. 157
3.28.2.2
Leuchten und Lampen .............................................................................................. 157
3.28.2.2.1 Vorschaltgeräte......................................................................................................... 157
3.28.2.2.2 Betriebsart ................................................................................................................ 158
3.28.3
Prüfungen und Tests................................................................................................. 158
3.28.4
Funktionsbeschreibungen ......................................................................................... 158
3.29
3.29.1
3.29.2
3.29.2.1
3.29.2.1.1
3.29.2.1.2
3.29.2.1.3
3.29.2.1.4
3.29.3
3.29.4
Gebäude- und Nischenausstattung ................................................................................. 158
Planungsgrundsätze ................................................................................................. 158
Technische Ausführungsbestimmungen ................................................................... 158
Kabeldoppelboden .................................................................................................... 158
Versiegelung des Rohbodens vor Montage der Bodenstützen .................................. 158
Ausschnitte und Verstärkung der Tragkonstruktion ................................................... 159
Bodenbelag .............................................................................................................. 159
Montagehinweis ........................................................................................................ 159
Prüfungen und Tests................................................................................................. 159
Funktionsbeschreibungen ......................................................................................... 159
3.30
3.30.1
3.30.1.1
3.30.1.2
3.30.1.3
3.30.2
3.30.2.1
3.30.2.2
3.30.2.3
3.30.3
3.30.4
Gebäudelüftung, Klimaanlage ........................................................................................... 160
Planungsgrundsätze ................................................................................................. 160
Allgemeines .............................................................................................................. 160
Klimatisierte Räume .................................................................................................. 160
Bemessungsvorgaben .............................................................................................. 160
Technische Ausführungsbestimmungen ................................................................... 161
Anlagenbeschreibung ............................................................................................... 161
Lüftungskanäle ......................................................................................................... 162
Umluftkühlgeräte und Rückkühleinrichtungen ........................................................... 162
Prüfungen und Tests................................................................................................. 162
Funktionsbeschreibungen ......................................................................................... 162
3.31
Türen und Tore ...................................................................................................................... 162
3.32
3.32.1
3.32.2
3.32.3
3.32.4
Lösch- und Abwassereinrichtungen................................................................................ 162
Planungsgrundsätze ................................................................................................. 162
Technische Ausführungsbestimmungen ................................................................... 163
Prüfungen und Tests................................................................................................. 163
Funktionsbeschreibungen ......................................................................................... 163
3.33
3.33.1
3.33.2
3.33.3
3.33.4
Sonstige Anlagen .................................................................................................................. 163
Planungsgrundsätze ................................................................................................. 163
Technische Ausführungsbestimmungen ................................................................... 163
Prüfungen und Tests................................................................................................. 164
Funktionsbeschreibungen ......................................................................................... 164
3.34
Hebezeuge .............................................................................................................................. 164
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Technische Richtlinie
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freigegeben
3.35
De- und Wiedermontagen ................................................................................................... 164
3.36
Regieleistungen..................................................................................................................... 164
3.37
Ersatzmaterialien .................................................................................................................. 164
3.38
(derzeit nicht belegt) ............................................................................................................ 165
3.39
(derzeit nicht belegt) ............................................................................................................ 165
3.40
3.40.1
Projektmanagement, Engineering .................................................................................... 165
Schulungen ............................................................................................................... 165
3.41
Bauarbeiten ............................................................................................................................ 166
3.42
Unterirdische Neuverlegungen ......................................................................................... 166
3.95
Instandhaltung ....................................................................................................................... 166
4
ANFORDERUNGEN AN DIE BAULICHE AUSFÜHRUNG ............................................. 167
4.1
Freiland .................................................................................................................................... 167
4.2
4.2.1
4.2.1.1
4.2.1.1.1
4.2.1.1.2
4.2.1.2
4.2.1.3
4.2.1.3.1
4.2.1.3.2
4.2.1.3.3
4.2.1.3.4
4.2.1.3.5
4.2.1.3.6
4.2.1.3.7
4.2.1.3.8
4.2.1.3.9
4.2.1.3.10
4.2.2
4.2.2.1
4.2.2.2
4.2.2.2.1
4.2.2.2.2
4.2.2.2.3
4.2.2.2.4
4.2.2.3
4.2.2.4
4.2.3
4.2.3.1
4.2.3.2
4.2.3.2.1
Tunnel ...................................................................................................................................... 167
Allgemeine Planungsgrundsätze ............................................................................... 167
Planungsgrundsätze für die Gestaltung von BZ und BS ............................................ 167
Räumlichkeiten ......................................................................................................... 167
Kabelböden .............................................................................................................. 168
Planungsgrundsätze für die Gestaltung von EN ........................................................ 168
Raumbemessung ...................................................................................................... 168
CN.as-Linie ............................................................................................................... 168
Trafoboxen ............................................................................................................... 168
USV- Räume............................................................................................................. 169
Batterieräume ........................................................................................................... 169
Steuerräume ............................................................................................................. 171
Niederspannungsräume ............................................................................................ 171
Bedienraum .............................................................................................................. 171
Lagerraum ................................................................................................................ 172
Lagerraum für Dokumentation .................................................................................. 172
Aufenthaltsraum........................................................................................................ 172
Kabelwege ................................................................................................................ 172
Trennsteg im Versorgungskanal ............................................................................... 172
Leerrohre in der Innenschale .................................................................................... 173
Allgemeines .............................................................................................................. 173
Grundtypen für Tunnel mit Hufeisenprofil ohne Zwischendecke ................................ 173
Grundtypen für Tunnel mit Hufeisenprofil und Zwischendecke .................................. 173
Grundtypen für Tunnel mit Rechteckprofil ................................................................. 173
Wandscheibe in den Querschlägen .......................................................................... 173
Kollektoren vor den Portalen ..................................................................................... 173
Erdung ...................................................................................................................... 174
Beiziehung von Fachpersonal ................................................................................... 174
Erdungsanlage.......................................................................................................... 174
Allgemeines .............................................................................................................. 174
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Dokument-Nr.
800.563.1000
Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS)
Technische Richtlinie
Version: 2.00
freigegeben
4.2.3.2.2
4.2.3.2.3
4.2.3.2.4
Fundamenterder ....................................................................................................... 174
Verlegung von Ringerdern ........................................................................................ 175
Verbindungselemente für Fundamenterder ............................................................... 175
5
VERZEICHNISSE ................................................................................................................... 176
5.1
Abbildungsverzeichnis ........................................................................................................ 176
5.2
Tabellenverzeichnis.............................................................................................................. 177
5.3
Formelverzeichnis ................................................................................................................ 178
5.4
5.4.1
Quellenverzeichnis ............................................................................................................... 178
Gesetze, Normen, Richtlinien ................................................................................... 178
Druckdatum: 10.12.2015
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Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS)
Dokument-Nr.
800.563.1000
Technische Richtlinie
1
VORBEMERKUNG
1.1
Gegenstand, PLaPB spezifisch
Version: 2.00
freigegeben
Gegenstand des vorliegenden PLaPB sind technische Richtlinien zur Planung und Ausführung von
Betriebs- und sicherheitstechnischen Einrichtungen
für Straßentunnel im gesamten Zuständigkeitsbereich der ASFiNAG.
Das PLaPB wurde unter besonderer Berücksichtigung der:
●
RVS 09.02.22 Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen, TUNNEL-AUSRÜSTUNG
●
RVS 09.01.24 Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen, BAULICHE ANLAGEN
●
RVS 09.01.25 Vorportalbereiche
erstellt und im Detail spezifiziert. Es stellt eine Ergänzung zu diesen RVS und den einschlägigen Normen dar.
Die Vorgaben und Bestimmungen des STSG bzw. der StVO gelten uneingeschränkt.
1.2
Ziel, PLaPB spezifisch
Mit dem gegenständlichen PLaPB soll die Planung, Ausführung und Betriebsführung
von betriebs- und sicherheitstechnischen Einrichtungen vereinheitlicht werden.
1.3
Hinweise zur Numerierung
Diese Richtlinien umfassen im Wesentlichen Bestimmungen zu Gewerken, die entsprechend der vorgegebenen ASFiNAG-Struktur in folgende Leistungsgruppen gegliedert
sind:
●
02 Mittelspannungsanlagen
●
03 Verteilungen
●
04 Sicherheitsstromversorgung
●
05 Blitzschutzanlage
●
06 Erdung- und Potentialausgleich
●
09 Konstruktionen
●
10 Rohr- und Tragsysteme
●
12 Überwachung der Luftverhältnisse
●
13 Verkehrslenkung
●
14 Verkehrszeichenträger
●
15 Verkehrsdatenerfassung
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Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS)
Dokument-Nr.
800.563.1000
1.4
Technische Richtlinie
●
16 Audio- und Videoüberwachung
●
17 Notrufeinrichtungen
●
18 Beschallungsanlage
●
19 Fernsprechanlage
●
21 Systeme zur Branderkennung
●
26 Leitungen
●
27 Kabel
●
28 Gebäude- und Nischeninstallation
●
29 Gebäude- und Nischenausstattung
●
30 Gebäudelüftung, Klimaanlage
●
32 Lösch und Abwassereinrichtungen
●
33 Sonstige Anlagen
Version: 2.00
freigegeben
Zusätzliche Dokumente
Für die Erstellung der projektspezifischen Dokumente in der Ausführungs-, Fertigungsund Montageplanung stellen die in den Anlagen des technischen Planungshandbuches
angeführten Dokumente (z.B.: Pläne, Anlagen, etc.) sowohl im Inhalt wie auch im Hinblick auf die Bearbeitungstiefe eine Mindestanforderung dar.
Nachstehende Dokumente stellen das Planungshandbuch Betriebs- und Sicherheitstechnik als Gesamtwerk dar:
1.4.1
PLaHELP 800.600 Begriffe, Abkürzungen und Prozesse (BAP)
1.4.2
PLaPB 800.563 Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS)
●
PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie
●
PLaPB 800.563.1100 Technische Richtlinie - Änderungsdokument
●
PLaPB 800.563.1501 Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen
●
PLaPB 800.563.1502 Betriebliche Einrichtungen im Regelprofil
●
PLaPB 800.563.1503 Disposition Betriebsgebäude
●
PLaPB 800.563.1504 Disposition Elektronische
●
PLaPB 800.563.1505 Revisionskasten mit Reparaturschalter
●
PLaPB 800.563.1506 Einlinienschaubild Energieversorgung
●
PLaPB 800.563.1507 Einlinienschaubild Mittelspannung
●
PLaPB 800.563.1508 Schaltschrankansicht
●
PLaPB 800.563.1509 NS-Hauptverteiler BZ/BS
●
PLaPB 800.563.1510 Erdung
●
PLaPB 800.563.1511 Potentialausgleich
●
PLaPB 800.563.1512 Schutzkonzept Mittelspannung
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Version: 2.00
freigegeben
Technische Richtlinie
●
PLaPB 800.563.1513 Leerverrohrung im Regelprofil
●
PLaPB 800.563.1514 Notrufnische, Notrufkabine
●
PLaPB 800.563.1515 Gefahrenmeldeanlage
●
PLaPB 800.563.1516 Verteiler Durchfahrtsbeleuchtung
●
PLaPB 800.563.1517 Erdung-Bau
●
PLaPB 800.563.1518 Anschaltekasten Fixkamera und Akut
●
PLaPB 800.563.1600 CN.as COM Installationsvorgaben
●
PLaPB 800.563.1601 CN.as COM - Notwendige Abrufdaten
●
PLaPB 800 563 1602 CN.as COM - MC Beschallung Spezifikationen
●
PLaPB 800 563 1603 CN.as COM - SIP Spezifikationen Notruf
●
PLaPB 800.563.2000 Technische Spezifikation
●
PLaPB 800.563.2100 Technische Spezifikation – Änderungsdokument
●
PLaPB 800.563.2604 Normenliste
1.4.3
PLaHELP 800.605.1000 Prüfungen und Tests (PuT)
1.5
Haftung
Die einzelnen Dokumente des Planungshandbuches werden mit besten Wissen und
Gewissen erstellt. Trotzdem können besondere Anforderungen (z.B. örtliche Gegebenheiten) an eine Planung erforderlich sein, welche in dem einzelnen Dokument des Planungshandbuches und/oder nicht zur Genüge berücksichtigt sind. Es obliegt dem Anwender auf Basis seiner Prüf- und Warnpflicht die Konsistenz der Anforderungen im
Hinblick auf die durchzuführende Planung zu prüfen und gegebenenfalls den Auftraggeber bei ordnungsgemäßer Sorgfalt erkennbaren Problemen zu warnen.
1.6
Sorgfaltspflicht
Der Anwender des Planungshandbuches hat bei der Umsetzung größte Sorgfalt anzuwenden und die Umsetzung derart zu gestalten, dass im Sinne des Auftraggebers das
Leistungsziel erreicht wird.
1.7
Aufstellungshöhen
Sämtliche Regelungen in den Technischen Planungshandbüchern und dem Leistungsbuch Technische Infrastruktur beziehen sich auf den, in den Ständigen Vorbemerkungen des LB-TI, definierten Bereich für die Aufstellungshöhe. Alle Anlagen sind so zu
planen und zu errichten, dass sämtliche Anlagen und Anlagenteile für die jeweilige, tatsächliche, Aufstellhöhe geeignet sind.
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Technische Richtlinie
2
VERFAHRENSBESTIMMUNGEN
2.1
Ergänzende Vorbemerkungen
Version: 2.00
freigegeben
Die in dieser Technischen Richtlinie enthaltenen Hinweise und Querverweise auf andere Dokumente (Planungshandbücher, Normen, Richtlinien) beziehen sich immer auf die
aktuell geltende Fassung des jeweils genannten Dokuments.
2.2
Verfahrensanweisungen und Leistungsprozesse
Die nachstehenden Verfahrensanweisungen und Leistungsprozesse stellen eine
exemplarische Aufzählung dar und sind als „Roter Faden“ für die Projektverwirklichung
zu sehen.
Sämtliche Planungsschritte sind in enger Abstimmung mit dem AG durchzuführen.
Der AG behält sich Änderungen dieser Verfahrensbestimmungen vor.
2.2.1
Verfahrensanweisungen
Für die Planung von Energieversorgungsanlagen und Sicherheitsstromversorgungsanlagen wurden Verfahrensanweisungen ausgearbeitet. Aus den nachstehend angeführten Abbildungen (Abb.) kann die Vorgehensweise bei der Planung von Energieversorgungsanlagen und Sicherheitsstromversorgungsanlagen entnommen werden:
●
Planung von Energieversorgungsanlagen (Abbildung 1)
●
Planung von Sicherheitsstromversorgungsanlagen (Abbildung 2)
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Mitarbeit
out put
Durchführung
in put
Info
Version: 2.00
freigegeben
Technische Richtlinie
Entscheidung
Dokument-Nr.
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Start
Lastannahmen
Lastschwerpunkte
EVU, Übergabestellen
Grundlagenermittlung
Energiebilanz,
Energieversorgungskonzept
Vordimensionierung der
Energieversorgung
negativ
Plausibilitätsprüfung
AN BE
AG
AN
AG
AN
AG
positiv
Lastangaben
Örtlichkeiten
Kabelwege
Grundlagenvertiefung
Übersichtsschema
Energieversorgung
Dimensionierung der Transformatoren
und Hauptenergiekabel
negativ
AN BE
AN
AN
Plausibilitätsprüfung
AG
AG
positiv
Kabellisten
Berechnungsergebnisse
Netzberechnung
Zulässige
Spannungsabfälle
eingehalten
nein
AN
AN
AG
AG
ja
Stromlaufpläne
Stücklisten
Verteilerplanung
Bedingungen der
Schutzmaßnahmen
eingehalten?
nein
ja
Dokumentation der Planung
Übersichtsschema
Stromlaufpläne, Stück-,
Kabellisten
Berechnungsergebnisse
AN
AG
AN
AG
AN
AG
Ende
AN
Auftragnehmer
AG
Auftraggeber bzw. ÖBA im Auftrag des AG
BE
Betriebsführung
Abbildung 1: Planung von Energieversorgungsanlagen
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Info
out put
Durchführung
in put
Entscheidung
Version: 2.00
freigegeben
Technische Richtlinie
Mitarbeit
Dokument-Nr.
800.563.1000
Start
Lastannahmen
für SSV-Berechtigte
Verbraucher
Grundlagenermittlung
Energiebilanz,
Energieversorgungskonzept
Vordimensionierung der
Energieversorgung
negativ
Plausibilitätsprüfung
AN BE
AG
AN
AG
AN
AG
positiv
Lastangaben
Örtlichkeiten
Kabelwege
Grundlagenvertiefung
Dimensionierung der
Sicherheitsstromquellen und
Sicherheitsstromverteilung
negativ
AN BE
Übersichtsschema
Energieversorgung
AN
AN
Plausibilitätsprüfung
AG
AG
positiv
Kabellisten
Berechnungsergebnisse
Netzberechnung
Zulässige
Spannungsabfälle
eingehalten
nein
AN
AN
AG
AG
ja
Stromlaufpläne
Stücklisten
Verteilerplanung
Bedingungen der
Schutzmaßnahmen
eingehalten?
ja
Dokumentation der Planung
nein
Übersichtsschema
Stromlaufpläne, Stück-,
Kabellisten
Berechnungsergebnisse
AN
AG
AN
AG
AN
AG
Ende
AN
Auftragnehmer
AG
Auftraggeber bzw. ÖBA im Auftrag des AG
BE
Betriebsführung
Abbildung 2: Planung von Sicherheitsstromversorgungsanlagen
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Technische Richtlinie
3
PLANUNGS-UND AUSFÜHRUNGSGRUNDSÄTZE
3.1
Allgemeine Grundsätze
3.1.1
Planungsgrundsätze
3.1.1.1
Allgemeines
Version: 2.00
freigegeben
Alle Anlagen sind so zu planen und zu errichten, dass selbst bei Teilfreischaltung von
Anlagenteilen zumindest noch ein eingeschränkter Betrieb der Tunnelanlage möglich
bleibt.
3.1.1.2
Netzdesign
3.1.1.2.1
Energieversorgung
RVS 09.02.22 schreibt für Tunnel der Gefährdungsklasse 3 + 4 eine zweiseitige Anspeisung vor und führt dazu aus, dass die beiden Anspeisungen aus 2 verschiedenen
Umspannwerken erfolgen sollen. Das bedeutet nicht, dass an beiden Portalen Einspeisungen aus zwei Umspannwerken vorgesehen werden sollen. Vorzugsvarianten für die
Energieversorgung sind in Abbildung 3 dargestellt.
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Technische Richtlinie
Version: 2.00
freigegeben
Abbildung 3: Vorzugsvarianten der Energieversorgung
Stehen keine Abgänge aus verschiedenen Umspannwerken zur Verfügung ist in Abhängigkeit von den Streckenparametern (Verkehrsaufkommen, Streckenverfügbarkeit)
und wirtschaftlichen Aspekten zu prüfen:
●
Variante 1: 2 über unterschiedliche Transformatoren bediente Abgänge eines Umspannwerks.
●
Variante 2: 1 Anspeisung aus einem Umspannwerk und zusätzlich ein für die gesamte Last bemessenes Notstromaggregat.
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3.1.1.2.2
Technische Richtlinie
Version: 2.00
freigegeben
Anordnung der Trafostationen
Trafostationen sind vorzugsweise in den Portalbereichen vorzusehen. Bei langen Tunneln kann es nach Maßgabe der Lastschwerpunkte notwendig werden, im Tunnel ebenfalls Transformatorstationen vorzusehen.
Tunnellänge
Erfordernis für Trafostation(en)
≤ 500 m
Es ist eine Trafostation ausreichend!
> 500 m, ≤1.000 m
Es kann eine zweite Trafostation vorgesehen werden, wenn diese zweifelsfrei wirtschaftliche Vorteile bringt.
> 1.000 m
Es ist davon auszugehen, dass an jedem Portal eine Trafostation erforderlich ist.
> 2.000 m
Zusätzlich zu den Trafostationen an den Portalen können auch Trafostationen im Tunnel erforderlich sein.
Tabelle 1: Erfordernis für Trafostationen
Ggf. im Tunnel erforderliche Trafostationen sind ebenso wie die der Trafostation zugeordneten Schaltanlagen (Mittelspannung, Niederspannung, Sicherheitsstromversorgung) vorzugsweise in den EQ anzuordnen.
3.1.1.2.3
Röhrenweise Trennung
Im Hinblick auf (spätere) Sanierungsmaßnahmen muss die Energieverteilungen röhrenbezogen aufgebaut werden. Je Röhre sind mindestens vorzusehen:
●
Niederspannungshauptverteiler(teil)
●
Beleuchtungsschaltanlage
●
Sicherheitsstromverteiler
●
Lüftungsschaltanlage (bei Bedarf)
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freigegeben
Abbildung 4: Röhrenbezogene Energieverteilung
Abbildung 5: Röhrenbezogene Sicherheitsstromverteilung
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3.1.1.2.4
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Technische Richtlinie
Auslegung der Transformatoren
Für die Bemessung der Transformatoren gilt Tabelle 2.
Tunnel
Bemessung der Transformatoren
2 Röhren
Die röhrengetrennten Transformatoren sind jeweils auf den Worst-Case
Lastfall der zugehörigen Röhre (= Brandfall) zu bemessen (Im Regelfall ist
der Kuppelschalter im NSHV offen).
Richtungsverkehr
1 Röhre
Richtungsverkehr
oder
Gegenverkehr
Die Transformatoren sind nur auf den Worst-Case Lastfall der Röhre
(Brandfall) zu bemessen.
Es ist von Fall zu Fall zu entscheiden, ob redundante Transformatorleistung
vorgehalten werden muss.
Tabelle 2: Bemessung von Transformatoren
Innerhalb einer Trafostation sind baugleiche Transformatoren zu verwenden.
Im Tunnel selbst sind jedenfalls Gießharztransformatoren vorzusehen. In den Portalstationen sind Öltransformatoren zu verwenden, es sei denn, bei einem Transformatorbrand könnten Tunnelbenutzer durch Rauchgase gefährdet werden.
Die Verbindungen vom Transformator zum NSHV sind kurzschlussfest und doppelt isoliert auszuführen.
Bei Anlagen wo Frequenzumformer eingesetzt werden, ist die Transformatoranlage frequenzumformertauglich auszuführen. In Abhängigkeit der Anlagengröße ist in der Planungsphase ein Schaltgruppenwechsel zu untersuchen.
Ergänzende Bestimmungen für Tunnelanlagen mit Halb- oder Vollquerlüftung:
●
Halbquerlüftung mit Ventilatorleistungen < 200 kW:
Je Portalstation muss ein eigener Lüftertransformator xx kV/0,4 kV vorgehalten
werden. Im Fehlerfall bilden die o.g. Transformatoren die Redundanz für den Lüftertrafo (bemessen für den Betrieb einer Axialmaschine!). Wenn dadurch die o.g.
Transformatoren > 630 kVA ausgeführt werden müssten, ist je Portalstation ein
zweiter Lüftertransformator vorzusehen.
●
Halbquerlüftung mit Ventilatorleistungen ≥ 200 kW:
Es sind im Sinn der Tabelle 2 je Portalstation 2 Transformatoren xx kV/0,7 kV vorzusehen.
●
Vollquerlüftung unabhängig von der Maschinenleistung:
Es sind im Sinn der Tabelle 2 je Station 2 Transformatoren xx kV/0,7 kV vorzusehen.
●
Sofern die Lüftungsplanung eine Ansteuerung der Ventilatoren mit Frequenzumformer vorsieht, ist zu prüfen, ob für diese Strahlventilatoren eigene Transformatoren vorzusehen sind.
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Technische Richtlinie
Bei einem Einsatz eines eigenen Transformators für die Strahlventilatoren ist Sekundärspannung mit ca. 480 Volt zu dimensionieren und die Unterspannungswicklung ist doppelt (eine Wicklung in Sternschaltung, eine Wicklung in Dreieckschaltung) auszuführen. Je Wicklung sind ein FU und ein SV anzuschließen.
Abbildung 6: Ansteuerung Lüfter-Transformator
3.1.1.3
Sicherheitsstromversorgung
3.1.1.3.1
Anordnung der SSV Anlagen
SSV Anlagen sind in den Portalbereichen anzuordnen. Gemäß Tabelle 3 dürfen nach
Maßgabe der Lastschwerpunkte in langen Tunneln SSV Anlagen auch im Tunnel vorgesehen werden.
Tunnellänge
Erfordernis für SSV Anlage(n)
≤ 500 m
Es ist eine SSV Anlage ausreichend!
> 500 m, ≤1.000 m
Es darf eine zweite SSV Anlage vorgesehen werden, wenn diese zweifelsfrei wirtschaftliche Vorteile bringt.
> 1.000 m
An jedem Portal ist eine SSV Anlage vorzusehen.
> 2.000 m
Zusätzlich zu den SSV Anlagen an den Portalen sind SSV Anlagen im
Tunnel vorzusehen.
Tabelle 3: Erfordernis für SSV Anlagen
Ggf. im Tunnel erforderliche SSV Anlagen sind ebenso wie sonstige, einer Trafostation
zugeordneten Einrichtungen und Schaltanlagen (Mittelspannung, Niederspannung, Sicherheitsstromversorgung) vorzugsweise in den EQ anzuordnen.
3.1.1.3.2
Auslegung der SSV Anlagen
Auch Energieverteilungen im SSV-Netz sind röhrenbezogen aufzubauen. Eine röhrenbezogene Trennung der SSV- Anlagen selbst ist jedoch nicht vorzusehen.
Die einzelnen SSV Anlagen sind auf den Worst-Case Lastfall der an diese SSV nach
RVS anzuschließenden Verbraucher zu bemessen. Der Worst-Case Lastfall ist in die-
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Technische Richtlinie
Version: 2.00
freigegeben
sem Zusammenhang durch die Reaktionen der betriebs- und sicherheitstechnischen
Einrichtungen unter der Annahme eines Brandes in einer Röhre definiert.
3.1.1.4
Elektrische Anforderungen
3.1.1.4.1
Nennspannungen für Niederspannungs-Stromverteilungssysteme
Nach ÖVE/ÖNORM E 1100-2 sind für Wechselstromnetze sowie zugehörige Betriebsmittel ausschließlich folgende Nennspannungen zugelassen:
●
400/230 V ± 10%
●
690/400 V ± 10%
Die Nennspannung 690/400 V darf nur für den Betrieb von größeren elektrischen Maschinen (z.B. Ventilatoren) und – in Ausnahmefällen – für den Transport elektrischer
Energie vorgesehen werden. Diese Spannungsebene ist insbesondere vorzusehen,
3.1.1.4.2
●
wenn Axialmaschinen mit Nennleistungen ≥200 kW zu versorgen sind oder
●
wenn Strahlventilatoren der Baugruppen 5 oder 6 (vgl. PLaPB 800.542.1000) mit
Kabelanspeisungen > 500 m zu erwarten sind.
Netzsystem
Die Starkstromanlagen der Nennspannung 400/230 V sind mit TN-S Netzsystem nach
ÖVE/ÖNORM E 8001-1 auszuführen, es sei denn, dieses Netzsystem wird vom örtlich
zuständigen Energieversorgungsunternehmen nicht unterstützt.
Starkstromanlagen der Nennspannung 690/400 V können, so nicht zwingende Gründe
dagegen stehen, auch im TN-C System nach ÖVE/ÖNORM E 8001-1 realisiert werden,
insbesondere wenn diese Spannungsebene ausschließlich für den Betrieb von größeren elektrischen Maschinen (z.B. Strahlventilatoren) verwendet wird.
3.1.1.4.3
Fehlerschutz
Als Schutzmaßnahme gegen indirektes Berühren ist in der Netzstromversorgung Nullung nach ÖVE/ÖNORM E 8001-1 vorzusehen, es sei denn, diese Schutzmaßnahme
wird vom örtlich zuständigen Energieversorgungsunternehmen (noch) nicht zugelassen
oder die Tunnelanlage liegt im Einflussbereich elektrischer Wechselstrombahnen.
Steckdosenkreise müssen gemäß Punkt 6.1.1 der ÖVE/ÖNORM E 8001-1 zusätzlich
durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen mit einem Nennfehlerstrom IΔN ≤ 0,03 A geschützt werden.
Für das Netz der Sicherheitsstromversorgung ist ebenfalls die Schutzmaßnahme Nullung nach ÖVE/ÖNORM E 8001-1 zu bevorzugen. In Bereichen, in denen die Nullungsbedingungen nicht erfüllt werden können, ist Fehlerstrom-Schutzschaltung erforderlich.
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Für die Bemessung der Überstrom-Schutzeinrichtungen gelten die Niederspannungsverteilnetze einer Tunnelanlage im Sinn der Abbildung 3-6 aus ÖVE/ÖNORM E 8001-1
als Industrie-Verteilungsnetz. Die Schnittstelle zur Verbraucheranlage bilden die Abgangsklemmen der Schaltanlagen (z.B. Beleuchtungsschaltanlagen, Lüftungsschaltanlagen usw.) bzw. der Verteiler (z.B. Installationsverteiler usw.).
Ergänzung Fehlerschutz SSV Netz:
Bei der Planung und Dimensionierung von SSV Netzen ist durch geeignete Maßnahmen z.B. zeitstaffelbaren NSP-Leistungsschalter bzw. -schaltgeräte, ein selektiver Fehlerschutz sicherzustellen.
Abbildung 7: Abgrenzung Verbraucheranlage und Verteilungsnetz
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3.1.1.4.4
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Blindstromkompensation
Die Anlagen müssen so geplant und errichtet werden, dass vom Energieversorgungsunternehmen möglichst wenig Blindleistung bezogen werden muss. An der Übergabestelle
darf der Leistungsfaktor (cos φ) in jedem Betriebsfall den Wert von 0,9 nicht unterschreiten.
Es ist von Fall zu Fall zu prüfen, ob diese Geräte einzeln kompensiert werden können
oder ob die Errichtung von mehrstufigen zentralen Kompensationsanlagen zweckmäßiger ist. Bei Zentralkompensationen ist ein geeigneter Arbeitnehmerschutz vorzusehen
(z.B. Plexiglasschutz).
In der Regel ist Einzelkompensation zu bevorzugen. Dies gilt insbesondere für:
●
Strahlventilatoren (Kondensatoren im Schaltanlagenabgang),
●
Leuchten in Stufenschaltung (Kondensator in der Leuchte),
●
Geregelte Beleuchtungsanlagen, jedoch nur wenn der Reglerhersteller dies gewährleistet (Kondensator in der Leuchte).
Mit den Kondensatoren ist der Leistungsfaktor cos φ des Betriebsmittels auf > 0,92 zu
verbessern. Kapazitive Betriebszustände (z.B. bei Leuchten in Stufenschaltung) müssen vermieden werden.
Bei der Bemessung der Kompensationsanlagen müssen etwaige Rahmenbedingungen
aus dem Netz des Energieversorgungsunternehmens zwingend beachtet werden.
3.1.1.5
EMV und Blitzschutz
3.1.1.5.1
Allgemeines
Durch ein umfassendes Maßnahmenpaket gegen elektromagnetische Störeinflüsse ist
neben dem Schutz von Personen und Sachwerten auch die Verfügbarkeit der Gesamtanlage hoch zu halten.
Neben den sich aus dem Schutz von Personen und Sachwerten ergebenden Anforderungen sind die Blitzschutz- und EMV Maßnahmen so auszulegen, dass störende und
schädigende Einflüsse auf die elektrischen und elektronischen Systeme bei Blitzeinschlägen an beliebiger Stelle der baulichen Anlage, sowie bei den durch das EVU oder
durch interne Verbraucher ausgelösten Schalthandlungen vermieden werden.
Indirekter Blitzschlag sowie Überspannungen und Induktionsspannungen gelten nicht
als höhere Gewalt. Es sind somit Maßnahmen zu treffen, um die gesamte Anlage im betriebsbereiten Zustand, d. h. mit angeschlossenen externen Kabeln, zu schützen.
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3.1.1.5.2
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Blitzschutzzonen
Neben der Einteilung in Schutzklassen (gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62305-1), die je nach
Wertigkeit und akzeptierbarem Risiko erfolgt, werden Objekte und Räumlichkeiten nach
folgenden Blitzschutzzonen (LPZ) unterschieden:
LPZ 0A:
Zone, die durch direkte Blitzeinschläge und durch das volle elektromagnetische Feld des Blitzes gefährdet ist. Die inneren Systeme
können vollen und anteiligen Blitzströmen ausgesetzt sein.
LPZ 0B:
Zone, die gegen direkte Blitzeinschläge geschützt, aber durch das
volle elektromagnetische Feld des Blitzes gefährdet ist. Die inneren
Systeme können anteiligen Blitzströmen ausgesetzt sein.
LPZ 1:
Zone, in der die Stoßströme durch Stromaufteilung und durch Überspannungsschutzgeräte an der Zonengrenze begrenzt werden.
Durch räumliche Schirmung kann das elektromagnetische Feld des
Blitzes abgeschwächt werden.
LPZ 2,...,n
Zone, in der die Stoßströme durch Stromaufteilung und durch zusätzliche Überspannungsschutzgeräte an der Zonengrenze weiter begrenzt werden. Zusätzliche räumliche Schirmung kann verwendet
werden, um das elektromagnetische Feld des Blitzes weiter abzuschwächen.
Für eine Tunnelanlage gelten, sofern an anderer Stelle nicht ausdrücklich anders bedungen, die Zuordnungen gemäß Tabelle 4.
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Bereich
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Blitzschutzzone
Vorportalbereiche:
•
Freibereiche
LPZ 0A
•
Verkehrszeichenbrücken mit Fangstangen
LPZ 0B
•
Inneres von AP
LPZ 1
Mittelspannungsräume, Transformatorboxen
LPZ 0B
BZ, BS als Ziegelbau oder Stahlbetonbau ohne elektrisch leitender Stahlbewehrung gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62305-3
LPZ 1
BZ, BS als Stahlbetonbau mit elektrisch leitender Stahlbewehrung gemäß
ÖVE/ÖNORM EN 62305-3
LPZ 1
Unterirdischer Kabelweg von BZ/BS in den Tunnel:
•
Kollektoren (geschirmt)
•
Rohrzüge bis zu einer Länge von 60 m
•
Längere Rohrzüge
•
Tunnel bergmännisch
•
Tunnel in offener Bauweise
LPZ 1
1
LPZ 1
LPZ 0B
2
LPZ 1
LPZ 1
Tabelle 4: Zuordnung zu Blitzschutzzonen
An den Durchtrittsstellen von einer Schutzzone zur anderen müssen Einführungen angebracht werden, d.h. Verbindungen mit dem Potentialausgleich und/oder über Schutzbeschaltungen.
3.1.1.5.3
Prüfschärfegrade
Zur Beurteilung der Störfestigkeit gelten impulsförmige Magnetfelder bzw. gegen Stoßspannungen gelten die in der ÖVE/ÖNORM EN 61000-4 definierten Prüfschärfegrade.

1
Das Erdseil muss über den Rohrzügen verlegt werden!
2
Es wird davon ausgegangen, dass Tunnel in Bereichen mit geringer Überlagerung ohnehin mit bewehrten Blöcken
ausgeführt werden.
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Schutzmaßnahmen gegen elektromagnetische Blitzimpulse
Elektrische und elektronische Systeme sind durch elektromagnetische Blitzimpulse gefährdet. Es sind daher Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Ausfällen innerer Systeme vorzusehen.
Gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62305-4 beruht der Schutz gegen elektromagnetische Blitzimpulse auf dem Blitzschutzzonenkonzept. Die grundlegenden Schutzmaßnahmen
umfassen:
●
Erdung und Potentialausgleich
●
Magnetische Schirmung und Leitungsführung
●
Koordinierter Schutz mit Überspannungsschutzgeräten.
Erdung und Potentialausgleich müssen gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62305-4 immer sicher
gestellt werden, andere Schutzmaßnahmen dürfen einzeln oder in Kombination angewendet werden.
3.1.1.5.5
Sicherheitsabstand gegen zu hohes magnetisches Feld
Die Feldstärke an einem bestimmten Punkt im Raum ist direkt an der Außenwand am
größten, und nimmt zur Raummitte hin rasch ab. Aus diesem Grund ist bei der Aufstellung von Geräten in der Regel ein Mindestabstand von 50 cm zur Außenwand einzuhalten.
Weiters dürfen nur Geräte eingesetzt werden, die gegen die am vorgesehenen Einbauort zu erwartenden Felder geschirmt sind und den entsprechenden Prüfschärfegrad
einhalten.
Wenn Einzelgeräte nicht den für den vorgesehenen Einsatzort erforderlichen Prüfschärfegraden entsprechen, so sind für diese Geräte durch zusätzliche Schirmungs- und
Schutzmaßnahmen Umgebungsbedingungen zu schaffen, welche den zuverlässigen
Betrieb der Geräte am vorgesehenen Einbauort gestatten (beispielsweise durch Einbau
dieser Geräte in HF-dichte Schaltschränke und geeignete Schutzbeschaltungen an der
Schnittstelle zur Umgebung).
Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind lediglich handelsübliche steckerfertige
Großseriengeräte, wie z.B. Bildschirme, Drucker, Telefone usw., welche im Fall eines
eventuellen Schadens werkzeuglos und ohne zusätzlichen Änderungsaufwand bzw.
Nachinstallation von Software ausgetauscht werden können.
3.1.1.5.6
CE Kennzeichnung
Mangels Prüfbarkeit wird in der Planungs- und Angebotsphase davon ausgegangen,
dass Anlagen dann als elektro-magnetisch verträglich zu bewerten sind, wenn sämtliche
Betriebsmittel dieser Anlage ein CE Kennzeichen tragen.
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In weiterer Folge hat der Errichter die EMV Verträglichkeit der von ihm errichteten Anlagen bzw. Anlagenteile über die CE Kennzeichnung hinaus nachzuweisen, wenn nach
der Inbetriebsetzung EMV Probleme auftreten.
3.1.1.6
Schaltschränke
3.1.1.6.1
Allgemeines
Es ist ein einheitliches Erscheinungsbild aller Schaltschränke anzustreben.
Für die Ausführung von gegebenenfalls erforderlichen Freifeld- Schaltschränken gilt
Punkt 12.2 aus PLaNT 119.020.2000 CN.as Materialkatalog.
IT- Schränke in BZ und BS sind gemäß Punkt 12.1 aus PLaNT 119.020.2000 CN.as
Materialkatalog auszuführen, unabhängig davon, ob diese für CN.as-Linie verwendet
werden oder nicht.
Für die Dimensionierung der Raumkühlung ist eine Verlustwärmeberechnung zu erstellen
3.1.1.6.2
Verteilermaterial
Die Schränke sind im Baukastenprinzip in freitragender Skelettbauweise oder als freitragende Blechkonstruktion in den Werkstoffen gemäß Tabelle 5auszuführen.
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Aufstellungsort
Werkstoff
BZ, BS
Stahlblech
EN, Betriebsräume in EQ/EA
Aluminium
(oder außen Aluminium und Skelett Blech
verzinkt)
EN, Betriebsräume in EQ/EA (sofern Betriebsräume staubfrei und trocken)
Stahlblech
NRN
Edelstahl (gemäß Punkt 3.1.2.2.4)
FLN
Kunststoff
EQ/GQ
Edelstahl (gemäß Punkt 3.1.2.2.4)
Lüfterrevisionsschalter
Edelstahl….
Pumpstationen
Aluminium, doppelwandig
Edelstahl (gemäß Punkt 3.1.2.2.4)
Freifeld- Schaltschränke (so nicht AP gemäß
PLaNT 119.020.2000 errichtet werden können)
Analog zu AP gemäß PLaNT
119.020.2000
Tabelle 5: Materialvorgabe für Schaltschränke
3.1.1.6.3
Abmessungen
Als bevorzugte Abmessungen für Schaltschränke gelten mit einer Toleranz von jeweils
± 10 mm:
Schaltschränke in BZ, BS:
Schrankhöhe:
2.200 mm
inkl. gegebenenfalls erforderlichem Sockel, exkl.
ggf. abgesetztem Dachblech
Schrankbreite:
800 mm
Schranktiefen:
600 mm
Niederspannungsverteiler, Rangierverteiler, Steuerverteiler,…
800 mm
IT-Schränke, Video
1.000 mm
Server-Schränke
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Schaltschränke in EN:
3.1.1.6.4
Schrankhöhe:
2.200 mm
inkl. gegebenenfalls erforderlichem Sockel, exkl.
ggf. abgesetztem Dachblech
Schrankbreite:
800 mm
Schranktiefen:
600 mm
Niederspannungsverteiler, Rangierverteiler, Steuerverteiler,…
600 mm
IT-Schränke
Farbvorgaben für Schaltschränke
Für Schaltschränke gelten die Farbvorgaben gemäß Tabelle 6 mit der Ergänzung, dass
innerhalb eines Projekts auf eine einheitliche Farbgebung der jeweiligen Schaltschränke
geachtet werden muss. Innerhalb eines Projekts sind zum Beispiel Niederspannungsverteiler 400 V somit entweder in RAL 7032 oder in RAL 7035 zu lackieren.
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Verteilanlage
Farbe
RAL
Mittelspannungsschaltanlagen
• Niederspannungsteil in Verbund mit Mittelspannungsschaltanlage
•
Bezeichnung
Entsprechend
Herstellerangaben
Freistehender Niederspannungsteil
Niederspannungsverteiler 400 V
7032/7035
Kieselgrau oder Lichtgrau
7032/7035
Kieselgrau oder Lichtgrau
7032/7035
Kieselgrau oder Lichtgrau
9001
Cremeweiß
7032/7035
Kieselgrau oder Lichtgrau
Niederspannungsverteiler 690 V
SSV Verteiler
Installationsverteiler unter Putz
Installationsverteiler auf Putz
Feuerlöschnischenschränke
Notrufnischenschränke
Kunststoff
2004
Reinorange
Steuerspannungsverteiler
7032/7035
Kieselgrau oder Lichtgrau
Sonstige Steuerschränke
7032/7035
Kieselgrau oder Lichtgrau
CN.as-Linie Schränke
Gemäß PLaNT 119.020.2000
Freifeld- Schaltschränke (so nicht AP gemäß PLaNT
119.020.2000 errichtet werden können)
Korpus:
7035
Lichtgrau
Dach:
6001
Smaragdgrün
Tabelle 6: Farben der Schaltschränke
3.1.1.6.5
(Klappen-) Verteiler in Zwischendecken und Lüftungsquerschlägen
Der Klappenverteiler dient der Rangierung von Energie- und Datenverkabelung in den
Zwischendecken bzw. Lüftungsquerschlägen.
In den Zwischendecken sind die Verteiler als Aufputz-Verteiler mit seitlich oder in der
Frontseite integrierter 230V/13A 50 Hz Schuko Service-Steckdose auszuführen. Der
Zugang zum Verteiler muss werkzeuglos möglich sein. Der Verteiler ist im Zu- bzw. Abluftkanal strömungsgünstig zu positionieren und zu verkabeln.
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Die Verteiler sind direkt bei den Antrieben der Abluftklappen/Absperrklappen auf einer
entsprechenden Unterkonstruktion, direkt an die Zwischendecke, zu montieren. Die Unterkonstruktion ist so auszuführen, dass eine leichte Entnahme des Verteilers für
Wartungs- und Störungsarbeiten ermöglicht wird.
Im Abluftkanal sind die Verteiler mittels einer Brandschutzabdeckung gemeinsam mit
dem Klappenantrieb einzuhausen. Die Einhausung hat die Funktion des Verteilers
(inkl. Einbauten) und des Klappenantriebes bei 400°C über 120 Minuten beizubehalten.
An einer geeigneten Stelle der Einhausung ist eine Revisionsöffnung vorzusehen, die
mit Schnellspannverschlüssen auszuführen sind.
Es ist entsprechender Platz für die Kabelverschraubungen bzw. Kabel vorzusehen. Bei
der Einführung der Kabel sind die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Die Lüftungsklappen sind abschnittweise über eine Reihenverkabelung aus der nächststehenden EN bzw. BS oder BZ zu versorgen. Die Verkabelung im Abluftkanal ist in einem
Brandschutzkanal bzw. in einer entsprechenden Einhausung (400°C / 120 Minuten) zu
führen.
Die Klappenverteiler haben mindestens folgende Anforderungen zu erfüllen:

Abmessung:

Material: V4A (Verteiler und Unterkonstruktion)

Schutzart:
3.1.1.7
Rangierungen
3.1.1.7.1
Allgemeines
600x400x250mm (BxHxT)
IP54
Alle Steuer-, Mess-, Daten-, Kommunikations- und Meldekabel, welche von außerhalb
(Freifeld, Tunnel, etc.) in eine elektrische Betriebsstätte gelangen, sind über Rangierverteiler zu führen.
3.1.1.7.2
Rangierungen externer Meldungen und Befehle
Für digitale Informationen, die von außerhalb der Elektrischen Betriebsstätte stammen,
sind im Rangierverteiler folgende Einrichtungen vorzusehen:
●
Rangierleiste externe Seite mit Überspannungsschutz,
●
Galvanische Entkopplung über Trennrelais,
●
Rangierleiste interne Seite,
●
Rangierung zwischen externen und internen Rangierleisten.
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Abbildung 8: Rangierung externer Meldungen und Befehle
3.1.1.7.3
Rangierung externer Mess- und Sollwerte
Für die Einbindung und Ausgabe analoger Signale ab/an einer externen Stelle (außerhalb einer Elektrischen Betriebsstätte) sind im Rangierverteiler folgende Einrichtungen
vorzusehen:
●
Rangierung externe Seite mit Überspannungsschutz,
●
Messtrennklemmen,
●
Trennwandler,
●
Messtrennklemmen,
●
Rangierung interne Seite,
●
Rangierung zwischen externen und internen Rangierleisten.
Abbildung 9: Rangierung externer Mess- und Sollwerte
3.1.1.7.4
Zwischenrangierungen
Für die Weiterleitung von anlagenspezifischen Informationen wie z.B. Telefonanlage,
Brandmeldeanlage, etc. sind nach Erfordernis Zwischenrangierungen externer Kabel zu
berücksichtigen.
Eine Zwischenrangierung ist wie folgt aufzubauen:
●
Rangierleiste externe Seite inkl. Überspannungsschutz,
●
Rangierleiste interne Seite,
●
Rangierung zwischen externen und internen Rangierleisten.
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Abbildung 10: Zwischenrangierungen
3.1.1.8
Betriebsarten
Die Umschaltung der Betriebsarten erfolgt mit einem, dem jeweiligen Betriebsmittelzugeordneten Wahlschalter. Für die Schalterstellungen dieses Betriebsartenwahlschalters
gilt Tabelle 7.
Bei Schaltschränken im Freifeld ist der Betriebsartenwahlschalter im Schaltschrank anzubringen.
Bei Schaltschränken in geschlossenen Räumen kann der Betriebsartenwahlschalter
auch am Schaltschrank angebracht werden.
Schalterstellung
Funktion
0
Der Anlagenteil steht nicht zur Verfügung
Vor Ort
Der Anlagenteil kann mit Tastern am zugehörigen Schrank ein- bzw. ausgeschaltet werden. Die Betriebsart kann unter Einbeziehung der Automatisierungsgeräte realisiert werden. Eine von den Automatisierungsgeräten unabhängige Handbedienebene ist nicht gefordert!
Fern
Die Schaltbefehle werden durch ein Automatisierungsgerät nach Maßgabe
der in einer höheren Leitebene ermittelten Schaltbefehle erteilt.
Tabelle 7: Betriebsarten
Betriebsartenwahlschalter sind mit einfachen Knebelschaltern (keine Schlüsselschalter!)
auszuführen.
3.1.1.9
Temperaturüberwachung der Verteiler (Thermographie)
Für die gesamten Niederspannungsverteilungen in den Betriebsgebäuden (BS,BZ) bzw.
den Elektronischen (EN), den Querschlägen (GQ, EQ), im gesamten Tunnelfahrraum
(NRN, FLN) und den gesamten Verteilern (FFV, Gantryverteiler, NRK, NRS, Gewässerschutzanlage, Kehrgutrampe) der Vorportalbereiche sind thermische Aufnahmen in Volllastbetrieb durchzuführen.
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Die thermographische Darstellung muss mit einer geeichten Kamera (Eichmessung
nicht älter als 6 Monate) durchgeführt werden. Im Besonderen ist die Temperaturdarstellung der Klemmstellen sowie der eingebauten Betriebsmittel zu beurteilen. Die Temperaturerhöhung ist sowohl graphisch wie auch numerisch auszuwerten bzw. auszuweisen und in einer Fotodokumentation aufzubereiten (Angaben zu Verteilernummer,
Anlagenbereich, etc.
Die Übergabe eines Vorabzuges der Fotodokumentation inkl. Eichprotokoll erfolgt jeweils vor Beginn des Probebetriebes unter Verkehr. Die endgültigen Fotodokumentationen sind mit der Bestandsdokumentation zu übergeben.
3.1.2
Technische Ausführungsbestimmungen
3.1.2.1
Einsatzbereich der zu verwendenden Geräte und Materialien
Die eingesetzten Geräte müssen, wenn nicht anders angegeben, den RVS 09.02.22
angeführten Umgebungsbedingungen und Schutzarten entsprechen.
Des Weiteren müssen die verwendeten Geräte und Einrichtungen gegen Wasser,
Streusalz, Staub und Verschmutzung sowie gegen die aggressive Tunnelatmosphäre
resistent sein.
Die verwendeten Geräte und Materialien haben mindestens dem Verschmutzungsgrad 3 gemäß ÖVE/ÖNORM 61439-1 zu entsprechen.
3.1.2.2
Werkstoffe
3.1.2.2.1
Lackierungen, Anstriche
Metallvorbehandlung:
Untergrundvorbehandlung gemäß ÖNORM EN ISO 12944: Stahlblech ist gut zu entfetten und zu entrosten, ggf. Sandstrahlen SA 2,5; Aluminium ist staubzustrahlen oder anzuschleifen.
Aufbau:
●
1-fach Primen mit einer Schichtstärke von ca. 20-40 μm
●
1-fach Lackieren mit einer Schichtstärke von ca. 80-100 μm
●
Gesamtschichtstärke mindestens 130 µm.
Lackeigenschaften:
Zweikomponentenlack mit hoher Vernetzung und geringer Kapillarbildung, Temperaturbeanspruchung von -30°C bis 120°C,
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geeignet für Tunnelatmosphäre, salzwasserbeständig, kondenswasserfest, wetterbeständig, hoch- UV- beständig, öl-, laugen-, säure- und fettunempfindlich, aromaten- und
schwermetallfrei;
Qualitätsnachweise:
3.1.2.2.2
●
Porendichte gemäß Porendichteprüfung nach DIN 4681, Teil 3, mit einer Durchschlagsfestigkeit von mindestens 4000V bei einer Lackschichtstärke von 100 μm
(wie z.B. Schekodur Dickschichtlack, Bindemittelbasis Acrylat / Polyurethan / Isocyanant, oder gleichwertiges)
●
Gitterschnittprüfung nach ÖNORM EN ISO 2409 mit dem Ergebnis Gitterschnittkennwert 0 für Stahl und Aluminium.
Aluminium
“Aluminium für Profile” ist immer eine Aluminiumlegierung Al-Mg-Si 05 nach ÖNORM
EN 573 und ÖNORM EN 755.
“Aluminium für Bleche” ist immer eine Aluminiumlegierung Al-Mg 3 nach ÖNORM EN
573.
3.1.2.2.3
Verzinkter Stahl
Dieser wird nur dort verwendet, wo ausdrücklich ein solcher als Material angeführt wird.
Konstruktionsteile sind feuerverzinkt gemäß ÖNORM EN ISO 1461 auszuführen.
Ein nachträgliches Behandeln oder Bearbeiten des Materials mit anschließender Kaltverzinkung ist nicht zulässig.
3.1.2.2.4
Rostfreier Edelstahl
Es wird ausdrücklich auf die Bestimmungen der Punkte 10.4.1 und 10.6.1 der RVS
09.02.22 hingewiesen.
3.1.2.2.5
Kunststoffe (GFK)
Es wird ausdrücklich auf die Bestimmungen des Punkts 10.4.5 der RVS 09.02.22 hingewiesen.
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3.1.2.3
Korrosionsschutz
3.1.2.3.1
Allgemeines
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Grundsätzlich gilt, dass alle Anlagenteile entsprechend ihrer Funktion und gemäß den
Detailforderungen nach RVS 09.02.22 mit dem entsprechenden Korrosionsschutz zu
versehen sind.
Es ist weiters auf eine korrosionsschutzgerechte Gestaltung nach ÖNORM EN ISO
12944-3 zu achten.
Jeder AN hat größten Wert darauf zu legen, dass elektrolytische Korrosion weder an
seinen noch an fremden Anlagen oder Anlagenteilen entsteht. Der AN hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um elektrolytische Korrosion sicher zu verhindern. Hierzu sind
entsprechende Maßnahmen beim Übergang von Kupfer auf Edelstahl bzw. Aluminium
vorzusehen..
3.1.2.3.2
Farbwahl
So die Farbe nicht ohnehin in diesem PLaPB vorgegeben ist, muss die Farbwahl nach
der RAL-Farbliste für alle Anstriche dem AG freistehen. Der Farbton sowie die Farben
sind mit dem AG rechtzeitig abzusprechen.
Nach Abschluss der Arbeiten sind Beschädigungen am Korrosionsschutz oder am
Deckanstrich fachgerecht auszubessern.
3.1.2.3.3
Vorbereitung des Untergrundes
Vor jeder Konservierung sind alle korrosionsgefährdeten Teile und Flächen von allen
Stoffen, die auf die Konservierung schädigend wirken oder ihre Haftung auf den Untergrund beeinträchtigen, zu befreien. Öl, Fett, Schmutz und Staub, besonders Rost und
eventuell alte verwitterte Anstriche, Schweißschlacken, lose Verkittungen, Walzhaut und
Zunder sind zu entfernen.
3.1.2.3.4
Feuerverzinken
Grundsätzlich gilt, dass die Verwendung von feuerverzinkten Teilen nur dann gestattet
ist, wenn dies im Vertrag eigens angeführt ist.
Für die Ausführung gilt die ÖNORM EN ISO 1461, jedoch mit der Einschränkung, dass
die gesamte Oberfläche feuerverzinkt ist. Die Mindestzinkschichtdicken für Stahlteile
sind einzuhalten. Sie betragen in Abhängigkeit von der Materialdicke 50 - 85 µm entsprechend der flächenbezogenen Zinkauflage von 360 bis 610 g/m2. Nach dem Aufbringen der Feuerverzinkung dürfen die Teile nicht mehr spanabhebend bearbeitet oder
geschweißt werden.
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Elemente, die erst an der Baustelle zusammengepasst werden können, sind unverzinkt
anzupassen, wieder zu demontieren, wie oben zu behandeln, neuerlich anzuliefern und
endgültig zu montieren.
3.1.2.3.5
Pulverbeschichtung
Vor dem Beschichten sind alle Teile durch Sandstrahlung nach ÖNORM EN ISO 129444, zu reinigen, anschließend sind die Rückstände zu entfernen.
3.1.2.3.6
Bearbeitung von Aluminium
Es wird besonders darauf verwiesen, dass auch Aluminium vor Korrosion durch
Streumitteleinwirkung sowie vor elektrochemischer Korrosion (elektrische Auftrennung)
zu schützen ist. Das Aluminium ist zu eloxieren und zu versiegeln (gemäß DIN 4113,
Teil 1).
3.1.2.3.7
Bearbeitung von Edelstählen
Sollten Schweißarbeiten vorgenommen werden, ist eine fachgerechte Vor- und Nachbehandlung der Schweißnähte vorzusehen. Die Schweißungen sind unter Schutzgas,
sowie mit Formiergas vorzunehmen. Auf Durchschweißung ist zu achten und überschüssige Schweißzusatzwerkstoffe sind zu entfernen. Sämtliche Teile aus Edelstahl
sind komplett zu beizen und zu passivieren.
Die Bearbeitung von Edelstahl hat mit Maschinen und Werkzeugen zu erfolgen, die nur
für Edelstahl verwendet werden dürfen.
3.1.2.4
Befehle, Meldungen und Messwerte
3.1.2.4.1
Befehle
Pro Befehl wird ein Kontakt aus anderen Steuerkreisen zur Verfügung gestellt (z.B. aus
SPS etc.). Dieser Kontakt ist bei Ausgabe aus einem Automatisierungsgerät mit 24 V=
beaufschlagt. Wenn der Befehl nicht aus einem Automatisierungsgerät, sondern aus einer anderen Steuereinheit kommt, ist der Kontakt potentialfrei.
In den Schaltschränken des AN sind Koppelrelais für die mit Kleinspannung weitergeleiteten Befehle aus Automatisierungsgeräten oder anderen Steuereinheiten einzubauen,
so dass ab diesem Empfangsrelais (Koppelrelais) ausschließlich die geräteeigene
Steuerspannung in der Anlage des AN verwendet wird. Die Ausgabe von Befehlen an
den Prozess erfolgt über die Relais der Rangierung.
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3.1.2.4.2
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Meldungen
Pro Meldung müssen ein oder mehrere potentialfreie Kontakte innerhalb der angebotenen Einheit (z.B. Betriebsmeldung, etc.) vom AN zur Verfügung gestellt werden. Diese
Kontakte müssen mit mindestens 60 V= und 50 W belastbar sein.
Meldungen müssen als Statusmeldungen ausgegeben werden.
3.1.2.4.3
Messwerte
Für die analoge Übertragung von Messwerten sind Stromsignale 4 - 20 mA, entsprechend 0 - 100 % des Messbereichs, zu verwenden. Die zulässige Bürde muss mindestens 250 Ohm betragen.
3.1.2.4.4
Sollwerte
Die analoge Übertragung von Sollwerten hat sinngemäß wie bei Messwerten zu erfolgen.
3.1.2.4.5
Allgemeine Ausführungsbestimmungen
Innerhalb der Anlagen des AN sind vom AN alle für die Verarbeitung, sowie für die Zurverfügungstellung der einzelnen Befehle, Meldungen und Messwerte erforderlichen
Leistungen, Geräte usw. zu erbringen bzw. einzubauen. Alle aus diesem Titel entstehenden Kosten wie Lieferung, Einbau und Abschluss aller Geräte, komplette interne
Verdrahtung und Verkabelung auf Klemmen sowie die erforderlichen Nebenleistungen
gelten als mit den Einheitspreisen abgegolten.
Die Führung von "Befehlen, Messwerten und Meldungen" in gemeinsamen Kabeln ist
grundsätzlich gestattet, der AN hat jedoch zu gewährleisten, dass keine gegenseitige
Beeinflussung stattfindet.
Zum Teil sind Sammelmeldungen zu übertragen, die aus mehreren Einzelmeldungen zu
bilden sind.
In allen Verteil- und Schaltanlagen sind die Fernmeldungen, Fernmesswerte und Fernbefehle jeweils auf eine gemeinsame Klemmenleiste (=Informationsklemmleiste) aufzulegen, d.h. z.B. in den Schränken ist eine Klemmleiste, von der alle Fernmeldungen abgenommen werden können. Die Klemmleisten für Meldungen, Messwerte und Befehle
müssen nicht im selben Feld oder Schrank eingebaut sein.
Wenn Leuchtdrucktaster einzubauen sind, müssen die Betriebszustände (ein, aus etc.)
auf jeden Fall mit den Leuchtdrucktastern optisch angezeigt werden, gleichgültig, ob die
Befehle von Hand aus oder über andere Steuerkreise eingegeben wurden.
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Technische Richtlinie
Die interne Verdrahtung bzw. Verkabelung sämtlicher Schaltschränke hat in flexibler
Ausführung zu erfolgen.
3.1.2.5
Ausführung und Anordnung von Anzeige- und Bediengeräten
3.1.2.5.1
Anzeigegeräte
3.1.2.5.2
Meldeleuchten:
LED Anzeigeelemente mit 22,5 mm Durchmesser
Messgeräte (analog):
Schalttafelgeräte 96 x 96 mm
Messgeräte (digital):
Schalttafelgeräte 90 x 48 mm
Bediengeräte
Taster:
Drucktaster oder Leuchtdrucktaster mit 22,5 mm Durchmesser
Schalter:
Knebelschalter 45 x 45 mm
Sollwertgeber u.ä.
Schalttafelgeräte 96 x 48 mm
3.1.2.6
EMV und Blitzschutz
3.1.2.6.1
Allgemeines
Die Auswahl der Schutzeinrichtungen hat unter Berücksichtigung der in Tabelle 4 angegebenen Umgebungsbedingungen und des jeweiligen Prüfschärfegrades zur Beurteilung der Störfestigkeit gegen Stoßspannungen des zu schützenden Gerätes zu erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass die höchst zulässige Längsspannung (zwischen Leiter
und Kabelschirm) von Leitungen und Kabeln nicht überschritten wird.
Gegebenenfalls ist durch zusätzliche Schutzmaßnahmen, dafür zu sorgen, dass die im
Projektumfang enthaltenen Geräte den, je nach vorgesehenem Einsatzort zu erwartenden elektrischen und magnetischen Beanspruchungen Stand halten, und an den
Schnittstellen zu anderen Gewerken oder Komponenten anderer Lieferanten keine höheren elektrischen und magnetischen Beanspruchungen auftreten.
3.1.2.6.2
Schutzbeschaltung
Die Schutzbeschaltung ist jeweils auf das zu schützende Gerät und die Art der Störung
abzustimmen.
Überspannungs-Schutzgeräte (SPDs, engl.: surge protective devices) werden eingeteilt:
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a)
b)
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nach ihrem Stoßstrom- Ableitvermögen und ihrer Schutzwirkung in:
–
Blitzstrom- Ableiter für Beeinflussungen infolge von Direkt- oder Naheinschlägen zum Schutz von Anlagen und Betriebsmitteln (Einsatz an den Schnittstellen zwischen den Blitzschutzzonen 0A und 1);
–
Überspannungs- Ableiter für Ferneinschläge, Schaltüberspannungen, sowie
elektrostatische Entladungen zum Schutz von Anlagen, Betriebsmitteln und
Endgeräten (Einsatz an den Schnittstellen, der auf die Blitz-Schutzzone 0B folgenden Blitz-Schutzzonen);
–
Kombi- Ableiter für Beeinflussungen infolge von Direkt- oder Naheinschlägen
zum Schutz von Anlagen, Betriebsmitteln und Endgeräten (Einsatz an den
Schnittstellen zwischen Blitz- Schutzzonen 0A und 1 sowie 0A und 2).
nach ihrer Anwendung in:
–
Überspannungs-Schutzgeräte für Anlagen und Geräte der Energietechnik gemäß ÖVE/ÖNORM EN 61643-11 in SPD-Typ 1, 2 oder 3;
–
Überspannungs-Schutzgeräte für Anlagen und Geräte der Informationstechnik
ÖVE/ÖNORM EN 61643-21 in SPD-Kategorien C1, C2, C3 oder D1.
Die Blitzstromableiter müssen im Sinn des Blitzschutzzonenkonzepts unmittelbar an der
Übergangsstelle (z.B. Kabeleinführung in ein Gebäude) montiert und auf kürzestem
Weg mit dem Potentialausgleich verbunden werden. Da dies technisch nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand möglich wäre, müssen die Blitzstromableiter in Verteilern
oder Schaltanlagen montiert und der Kabelweg von der Einführung in das Gebäude bis
zu den Abgangsklemmen des Verteilers oder der Schaltanlage im Sinn einer Einstülpung der Schutzzone HF-geschirmt ausgeführt werden. Alternativ kann die Einstülpung
der Schutzzone auch mit geschirmten Kabeln realisiert werden.
Abbildung 11: Blitzschutzzonen am Beispiel einer BS
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Bei der Installation der Überspannungsableiter sind die jeweiligen Einbauvorschriften
(Erdung, Leitungslänge, Abstand zu anderen Bauteilen) zu beachten.
Die FI-Schalter sind in stoßstromfester Ausführung auszuführen.
Grundsätzlich gilt, dass Überspannungsableiter unmittelbar am zu schützenden Gerät
angeordnet werden müssen. Sie sind direkt an dem zu schützenden Gerät in den
Schaltschrank oder, bei nicht fest eingebauten Geräten, in Steckdosen oder Steckerleisten einzubauen.
Unabhängig davon, ob es sich um ein TT oder TN-S System handelt, muss auch der NLeiter mit einem Überspannungsableiter schutzbeschaltet werden.
3.1.2.6.3
Anschluss des Kabelschirms
Kabelschirme sind grundsätzlich beidseitig zu erden. Abweichung hiervon sind in Sonderfällen möglich und mit dem AG abzustimmen.
Der Kabelschirm ist allseitig geschlossen aufzulegen.
In Schaltschränken sind die Kabelschirme jeweils unmittelbar nach dem Kabeleintritt in
den Schrank aufzulegen. Wenn das Kabel im Schrank weitergeführt wird, darf dabei die
Schirmung nur freigelegt, nicht jedoch unterbrochen werden.
3.1.2.6.4
Aufbau von Elektronikschränken
Die Schrankwände sind als ein geschlossenes Schirmgehäuse auszubilden. Alle metallenen Teile im Schrank sind großflächig miteinander zu kontaktieren. Die Schranktüren
sind mit flexiblen Leitungen mit dem Gehäuse zu verbinden.
Unterschiedliche Kabeltypen (Spannungsebenen und Spannungsqualität) sind voneinander zu trennen und ggf. abzuschirmen.
Für die Kabeleinführung in den Schrank müssen HF-dichte Verschraubungen verwendet werden.
3.1.2.6.5
Einbau von Netz- und Signalfiltern
Netz- und Signalfilter, welche Einrichtungen im Schaltschrank vor Störungen aus außenliegenden Störquellen schützen sollen, sind unmittelbar beim Kabeleintritt in den
Schrank anzuordnen.
Besteht darüber hinaus die Gefahr von Störungen aus innerhalb des Schaltschrankes
liegenden Störquellen so sind, zusätzlich zu den im ersten Absatz genannten Filtern
zum Schutz vor Störungen aus außenliegenden Störquellen, weitere Netz- und Signalfilter unmittelbar vor dem zu schützenden Gerät vorzusehen.
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Eingangsleitungen eines Filters dürfen weder mit den Ausgangsleitungen dieses Filters
noch mit anderen Signal- und Versorgungsleitungen zusammen verlegt werden.
3.1.2.7
Schutz gegen Beschädigungen
Alle Oberflächen, Anlagenteile, bei denen die Gefahr besteht, dass sie beim Transport,
Einbau oder Einmauern verschmutzt, beschädigt oder in deren Funktion beschädigt
werden, sind mit einem Schutzmittel (Verpackung, Folie, Schutzanstrich etc.) werkseitig
abzudecken.
Ebenso sind fertig montierte Anlagenteile fachgerecht abzudecken, damit keine Beschädigung der Anlagenteile, Verschmutzung etc. erfolgt. Vor der Inbetriebnahme sind
diese Abdeckungen wieder auf Kosten des AN zu entfernen und ordnungsgemäß zu
entsorgen.
3.1.2.8
Beschriftung der Einrichtungen
Alle betriebs- und sicherheitstechnischen Einrichtungen und Geräte sind mit deutlich
lesbarer Schrift zu kennzeichnen. Die dafür erforderlichen Beschriftungsschilder sind in
Resopal (gelb mit schwarzer Schrift) oder bei Gefahr mechanischer Beschädigung in
Aluminium mit gravierter schwarzer Schrift oder in Edelstahl mit Laseraufdruck auszuführen und mit Sprengnieten oder Schrauben zu befestigen. Die Entwürfe für die Bezeichnungsschilder und die Typenschilder sind dem AG oder seinem bevollmächtigten
Vertreter zur Freigabe vorzulegen.
3.2
Mittelspannungsanlage
3.2.1
Planungsgrundsätze
3.2.1.1
Schaltanlagen
Mittelspannungsschaltanlagen sind vorzugsweise als (SF6-isolierte), typgeprüfte
Schaltanlagen in Kompakt- (Ringkabelschaltanlage) oder Modulbauweise auszuführen.
Sollten sich feststoff- oder luftisolierte Schaltanlagen als wirtschaftlich erweisen, ist der
Einsatz dieser Anlagen in der Planung zu prüfen.
Anlagen in Modulbauweise sind insbesondere dann vorzusehen, wenn Leistungsschalter benötigt werden oder in der Schaltanlage Einrichtungen für eine Verrechnungszählung erforderlich sind.
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Technische Richtlinie
Start
Bezugsleistung
< 630kVA
ja
Zählung
erforderlich
nein
Einrichtungen
für Anlagenschutz
erforderlich
nein
Maximal
4 Abgänge
ja
Externe
Steuerung
ja
Kompaktstation
(Ringkabelschaltanlage)
Modulare
Bauweise
Ende
Abbildung 12: Entscheidungsbaum für Mittelspannungs- Kompaktstationen
Es dürfen ausschließlich technisch ausgereifte, dem Stand der Technik entsprechende
Anlagen in industriellem Standard eingesetzt werden.
In Neubauobjekten sind für die erforderlichen Mittelspannungsanlagen und Transformatoren jeweils eigene Räume vorzusehen. Die Mittelspannungsräume sind mit Kabeldoppelböden auszurüsten.
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3.2.1.2
Technische Richtlinie
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Transformatoren
Leerlaufspannung Primärseite
Standard-Spannungen
Leerlaufspannung Sekundärseite
Mit dem Energieversorgungsunternehmen abzustimmen
10,5kV / 21kV / 31kV
420/242 V
725/419 V
Bevorzugte Schaltungen:
Bis 160 kVA
Yzn 5
ab 250 kVA
Dyn 5
Bevorzugte Kurzschlussimpedanz
bei Öltransformatoren:
bis 160 kVA
4%
ab 800 kVA
6%
Bevorzugte Kurzschlussimpedanz
bei Trockentransformatoren:
bis 160 kVA
4%
ab 250 kVA
6%
Tabelle 8: Bevorzugte Daten für Transformatoren
Für Transformatorstationen in Portalbauwerken sind Öltransformatoren vorzusehen, so
dem nicht Umweltschutzauflagen entgegenstehen.
Bei Anlagen wo Frequenzumformer eingesetzt werden, ist die Transformatoranlage frequenzumformertauglich auszuführen.
Transformatoren müssen in Bezug auf die Kurzschlussverluste, Leerlaufverluste und
Schallleistungspegel mindestens den Reihen Ck + C0 (bis 24 kV) bzw. Bk36 + B036
(36 kV) gemäß ÖVE/ÖNORM EN 50464-1 entsprechen.
Transformatoren müssen in Bezug auf die Kurzschlussverluste und Leerlaufverluste die
entsprechenden Wirkungsgrade der Stufe 2 gem. VERORDNUNG (EU) Nr. 548/2014
erfüllen.
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Technische Richtlinie
Leistung
Nennspannung
Maße
Gesamtgewicht
A
B
C
kVA
kV
mm
mm
mm
kg
400
20/0,4
1.650
900
1.900
1.300
630
20/0,4
1.800
930
1.940
2.300
800
20/0,4
1.900
950
2.100
2.400
1.000
20/0,4
2.050
1.100
2.400
2.600
1.250
20/0,4
2.100
1.200
2.500
3.000
1.600
20/0,4
2.200
1.400
2.600
3.600
2.000
20/0,4
2.300
1.500
2.700
4.500
2.500
20/0,4
2.600
2.200
2.900
5.200
Tabelle 9: Richtwerte für Maße und Gewichte von Öltransformatoren
Leistung
Nennspannung
Maße
Gesamtgewicht
A
B
C
kVA
kV
mm
mm
mm
kg
400
20/0,4
1.540
820
1.480
1.950
630
20/0,4
1.620
840
1.640
2.600
800
20/0,4
1.800
860
1.860
3.300
1.000
20/0,4
1.800
990
1.920
3.700
1.250
20/0,4
1.860
990
2.050
4.300
1.600
20/0,4
1.930
1.035
2.200
5.600
2.000
20/0,4
2.080
1.280
2.400
6.300
2.500
20/0,4
2.150
1.280
2.500
7.200
Tabelle 10: Richtwerte für Maße und Gewichte von Trockentransformatoren
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3.2.1.3
Technische Richtlinie
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freigegeben
Kabel
Siehe Kapitel 3.27.
3.2.1.4
Schutz
3.2.1.4.1
Schutzkonzept
Das Schutzkonzept ist nach dem n-1 Prinzip aufzubauen. Das Versagen einer Schutzeinrichtung muss entweder durch einen lokalen oder durch einen vorgelagerten Reserveschutz abgefangen werden, so dass Kurzschlüsse spätestens mit der nächsten Staffelzeit abgeschaltet werden. Die Anlagen und Betriebsmittel sind so zu bemessen, dass
Primäreinrichtungen auch dann nicht zerstört werden, wenn der Kurzschluss erst mit
der Reservezeit abgeschaltet wird.
Die Gesamt-Staffelzeit muss kleiner sein, als die am Übergabeschutz des Energieversorgungsunternehmens eingestellte Auslöseverzögerung.
3.2.1.4.2
Schutz für Kabelabgangssfelder und Einspeisefelder
Für den Schutz der Einspeisungen (Übergabefelder) sowie der Mittelspannungs- Verbindungskabel zwischen Stationen sind digitale, zweistufige, gerichtete Überstromzeitschutzgeräte mit Signalvergleich (Richtungsvergleichsschutz), Differentialschutz und
Schaltversagerschutz vorzusehen. Die Forderung gilt auch als erfüllt, wenn ein getrenntes digitales Differentialschutzrelais eingebaut wird.
3.2.1.4.3
Schutz in Transformatorabgangsfeldern
Abgänge zu Transformatoren ≤ 630 kVA sind mit Sicherungslasttrennern/Erdungstrennern und Hochspannungs-Hochleistungssicherungen mit Schlagstiftauslösung zu sichern.
In Abgängen zu größeren Transformatoren sind grundsätzlich motorbetriebene Leistungsschalter mit entsprechenden Schutzrelais einzusetzen.
3.2.1.5
Hilfsstromkreise bei MS Anlagen
Mittelspannungsschaltanlagen mit motorbetriebenen Schaltgeräten samt zugehöriger
Schutz, Mess- und Steuereinrichtungen sind von der SSV- Anlage des Tunnels zu versorgen.
Eine Speisung der Hilfsstromkreise mit einer von der Sicherheitsstromversorgung des
Tunnels unabhängigen, batteriegepufferten Niederspannungs- Gleichstrom- Versorgung
kann unter folgenden Voraussetzungen zur Ausführung kommen:
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freigegeben
Technische Richtlinie
●
bei komplexen Anlagen mit verteilten, vom Tunnel abgesetzten und durch die Tunnel SSV nicht erreichbare Schaltstationen
●
bei ausdrücklicher Forderung des EVU´s (Schaltstationen mit Eigentumsteilung
EVU/ASF)
3.2.2
Technische Ausführungsbestimmungen
3.2.2.1
Schaltanlagen
3.2.2.1.1
Bemessungsgrößen für Mittelspannungsschaltanlagen
Höchste Spannung für Betriebsmittel (Effektivwert)
kV
12
24
36
Bemessungsfrequenz
Hz
50
50
50
Bemessungs-Kurzzeitwechselspannung (Effektivwert)
kV
28
50
70
Bemessungs-Blitzstoßspannung 1,2/50 µs (Scheitelwert)
kV
75
95
145
Sammelschiene
A
630
630
630
Kabelabgänge
A
630
630
630
Transformatorabgänge
A
630
630
630
Bemessungs-Kurzzeitstrom 1 s
kA
20
20
16
Bemessungs-Stoßstrom
kA
50
50
40
IP 4X
IP 4X
IP4X
Bemessungsstrom
Schutzgrad
Max. Umgebungstemperatur
°C
+50
+50
+50
Min. Umgebungstemperatur
°C
-5
-5
-5
Max. relative Luftfeuchtigkeit
%
95
95
95
Tabelle 11: Bemessungsgrößen für Mittelspannungsschaltanlagen
3.2.2.1.2
Kompatibilität
In Bezug auf den mechanischen Aufbau sowie die mechanischen und elektrischen Betätigungselemente ist für alle Stationen einer Tunnelanlage eine einheitliche Ausführung
anzustreben.
Alle Kabelverbindungen sind in steckbarer Ausführung zu errichten.
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freigegeben
Alle Einheiten und Anlagenauslegungen müssen einen allgemeinen (überall ohne Bedenken einsetzbaren) und nicht individuellen (auf die jeweiligen Details eingehenden)
Charakter aufweisen.
3.2.2.1.3
Meldungen und Messwerte
Es sind in jeder Mittelspannungsschaltanlage mindestens folgende Messeinrichtungen
vorzusehen:
●
Strommessung mit Stromwandler und Amperemeter,
in Kabelabgangsfeldern in allen 3 Phasen,
in Transformatorabgängen in einer Phase.
●
Kapazitives Spannungsprüfsystem, 3-phasig, in jedem Kabelabgangsfeld und in
Einspeisefeldern.
●
In Übergabestationen zusätzlich:
–
Spannungsmessung in allen 3 Phasen der Sammelschiene mit Spannungswandlern, Voltmeter und Voltmeterumschalter.
An der breiten Schnittstelle sind in jeder Schaltanlage potentialfreie Kontakte für mindestens nachfolgenden Meldungsumfang anzubieten:
●
Meldungen „Ein“, „Aus“, „Ausgelöst“, „Feder gespannt“ für jeden Leistungsschalter,
Lasttrennschalter und Trennschalter.
●
Meldung „Batteriebetrieb“
●
Meldung „Sammelstörung“
Die Feldbus- bzw. Netzwerkschnittstelle dient zur Anbindung der Messwerte und der
Schutzrelais an das Leitsystem. Nachfolgender Befehl- und Messwertinformationsumfang gilt als Mindestumfang:
●
Stellungsmeldungen aller Leistungsschalter, Lasttrennschalter und Trenner,
●
Betriebs- und Störfallmeldungen,
●
Betriebsmesswerte,
●
Betriebszählwerte (Wirk- und Blindarbeit),
●
Befehle aus dem Leitsystem, der internen Schutzauswertung und der internen
Steuerlogik.
Bei einfachen Schaltanlagen (z.B. Kompaktstationen) ist es ausreichend, diese Informationen an einer Feldbusschnittstelle gemäß PLaPB 800.566.1000 bereitzustellen.
Komplexe Mittelspannungsanlagen sind über Ethernet mit TCP/IP an das Leitsystem
anzubinden (=Netzwerkschnittstelle der Prozessebene gemäß PLaPB 800.566.1000).
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Technische Richtlinie
3.2.2.2
Schutzgeräte
3.2.2.2.1
Allgemeines
Version: 2.00
freigegeben
Der Schutz ist durchwegs mit digitalen, dem Stand der Technik entsprechenden
Schutzgeräten zu realisieren. Leittechnische Funktionen, wie die Stellungserfassung der
Schaltgeräte, die Bildung von Zählwerten, Netzwerkanschluss udgl. sind in die Schutzgeräte zu integrieren.
Die Schutzgeräte sind in die Niederspannungsaufsatzkästen der Mittelspannungsschaltanlagen einzubauen.
3.2.2.2.2
Stromwandler
Die gegebenenfalls erforderlichen Stromwandler in den Einspeise- und Kabelfeldern
sind in allen 3 Phasen 1-polig mit je einem Mess- und Schutzkern auszuführen. In den
Trafoabgangsfeldern genügen 1-polige Stromwandler für Strommessung und Anzeige.
In den Kabel-Abgangsfelder sind Ringkernwandler zu verwenden. Vorzugsweise sind
diese auf den Durchführungen zum Kabelanschluss zu montieren, damit die Kabelendverschlüsse im Schutzbereich der Wandler liegen.
Wahlweise können auch Kabelaufsteck-Stromwandler in Einzelgehäuse eingesetzt
werden.
Die Stromwandler-Bürde ist der Besetzung der entsprechenden Schutzeinrichtungen
(z.B. digital) anzupassen.
Der Sekundäranschluss hat über die Klemmleiste im Feld zu erfolgen.
3.2.2.2.3
Spannungswandler
Für die Spannungsmessung der Sammelschienen sind 3 1-polige Spannungswandler
vorzusehen. Bei den Einspeisefeldern sind für die Messung und gerichtete Erdschlusserfassung jeweils 3 1-polige Spannungswandler mit offener Dreieckswicklung erforderlich.
Alle Spannungswandler sind steckbar, metallgekapselt und berührungssicher auszuführen. Sekundäranschluss hat über Stecker im Schaltfeld zu erfolgen.
Die Spannungswandler am Abzweig sollen für Kabelprüfungen demontierbar sein.
3.2.3
Prüfungen und Tests
Siehe PLaHELP PuT!
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3.2.4
Version: 2.00
freigegeben
Technische Richtlinie
Funktionsbeschreibungen
Derzeit nicht näher spezifiziert!
3.3
Verteilungen
3.3.1
Planungsgrundsätze
3.3.1.1
Allgemeines
Niederspannungsschaltanlagen sind in konventioneller Bauweise mit fest eingebauten
und fest verdrahteten Geräten vorzusehen. Die Anzahl der Schaltfelder richtet sich nach
den betrieblichen Erfordernissen.
3.3.1.2
Sammelschienen
Der Nennstrom und die Kurzschlussfestigkeit der verwendeten Sammelschienensysteme muss mindestens 20 % der erforderlichen Größenordnung (= Volllast am Verteiler)
überschreiten. Sammelschienen in Verteilern, die direkt aus Transformatoren gespeist
werden, sind mindestens auf die Nennlast der Transformatoren zu bemessen. Dabei ist
ein möglicher Parallelbetrieb von Transformatoren (vgl. Punkt 0) zu berücksichtigen.
Die Auslegung ist für jede Schaltanlage im Detail nachzuweisen.
Sammelschienen für Leitungsschutzschalter müssen vorgesichert werden.
Als Vorsicherung sind Schmelzsicherungen vorzusehen. Hochleistungsautomaten sollen nur in Ausnahmefällen verwendet werden.
3.3.1.3
Schaltgeräte
3.3.1.3.1
Leistungsschalter
Leistungsschalter sind zu verwenden:
●
Einspeisung NSHV (mit Motorantrieb!)
●
Kuppelschalter NSHV (mit Motorantrieb!)
●
Abgang USV- Einspeisung SSVHV (mit Motorantrieb!)
●
Bypassschalter der USV Anlage (mit Motorantrieb!)
●
Abgänge mit IN > 65 A, sofern das nachgeschaltete Netz für den entsprechenden Ik
bemessen ist und der Leistungsschalter in der gesamthaften Betrachtung kostengünstiger ist, als ein Sicherungslasttrennschalter
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Technische Richtlinie
Für Leistungsschalter mit Motorantrieb sind in der Schranktüre vorzusehen:
3.3.1.3.2
●
Betriebsartenwahlschalter
●
Leuchtdrucktaster: ein – aus
●
Meldeleuchte: Störung
Sicherungen
Schmelzsicherungen müssen ebenso wie Leistungsschalter, Leitungsschutzschalter
usw. grundsätzlich überwacht werden. Dies hat mit Schaltungen zur Sicherungsüberwachung (z.B. Sicherungslasttrennschalter mit angebauter Sicherungsüberwachung) zu
erfolgen.
3.3.1.3.3
Installations-Schutzschaltgeräte
Endstromkreise sind vorzugsweise mit Leitungsschutzschaltern der Charakteristik B abzusichern.
Für Steckdosenstromkreise sind nach den gesetzlichen Bestimmungen Fehlerstromschutzschalter mit Überstromauslöser (FI/LS) vorzusehen bzw. sind diese zusätzlich zu
Leitungsschutzschaltern mit Fehlerstromschutzschaltern abzusichern.
Leitungsschutzschalter und Fehlerstromschutzschalter sind jeweils mit Hilfskontakt vorzusehen und in Meldeschleifen auf Automatenfall zu überwachen.
3.3.1.4
Selektivität
In einer Tunnelanlage liegen zwischen einem gegen Kurzschluss zu schützenden Betriebsmittel und der Stromquelle in der Regel mehrere Überstromschutzeinrichtungen
hintereinander. Diese Einrichtungen müssen selektiv wirken, um eine Störung möglichst
auf den fehlerhaften Anlagenteil zu begrenzen. Es ist sicherzustellen, dass
●
betriebsmäßige Stromspitzen nicht zum Abschalten führen,
●
bei ordnungsgemäßer Funktion nur die der Fehlerstelle in Einspeiserichtung am
nächsten gelegene Schutzeinrichtung allein anspricht,
●
bei Versagen dieser Schutzeinrichtung die nächste mit ihr in Reihe liegende
Schutzeinrichtung zuverlässig anspricht.
Die Selektivität der Schutzeinrichtungen ist durch den Vergleich der Zeit-StromKennlinien und der I²t Werte für alle Sicherungsebenen nachzuweisen.
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3.3.1.5
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Multifunktionsmessgeräte
Multifunktionsmessgeräte, geeignet für die Messung von Strömen, Spannungen,
Scheinleistung, Wirkleistung, Blindleistung, Leistungsfaktor und Oberwellen sind vorzusehen:
●
Einspeisung der NSHV und NSUV (nur in BZ, BS oder EN)
●
Einspeisung der SSVHV und SSVUV (nur in BZ, BS oder EN)
●
Einspeisung der BESA
●
Einspeisung der LüSA
Die Messwerte sind über Feldbus gemäß PLaPB TSt an die Leittechnik des Tunnels
weiterzugeben.
3.3.1.6
Motoranlauf
3.3.1.6.1
Motoranlauf im 690/400 V Netz
Bei eigenem Netz sind für Axialmaschinen Direkt- oder Stern/Dreieck Anlauf oder vergleichbare Anlaufschaltungen zugelassen. Ein sicherer Anlauf muss jedenfalls auch bei
-10 % UN erfolgen.
Für Strahlventilatoren der Baugrößen 4, 5 und 6 sind Sanftanlasser vorzusehen, wenn
diese Ventilatoren nach PLaPB TLü nicht ohnehin drehzahlgeregelt ausgeführt werden
müssen.
3.3.1.6.2
Motoranlauf im 400/230 V Netz
Im 400V Netz müssen für Motoren >7,5kW Sanftanlasser in Betracht gezogen werden
(abhängig von dem zu erwartenden Spannungsabfall beim Anlauf). Motoren im Bereich
bis 7,5 kW sollen vorzugsweise direkt angelassen werden, sofern dies gemäß EU Verordnung (EG) 640/2009 zulässig ist.
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3.3.1.7
Ausgewählte Verteilerabgänge
3.3.1.7.1
Kabelabgang
Abbildung 13: Typische Kabelabgänge
3.3.1.7.2
Strahlventilator
Für die örtliche Schaltschrank Bedienung sind mindestens folgende Bedien- und Anzeigegeräte vorzusehen:
●
Betriebsartenwahlschalter
●
Leuchtdrucktaster: in Fahrtrichtung ein – aus – gegen Fahrtrichtung ein
●
Meldeleuchte: Störung (Sammelstörmeldung für den Abgang)
●
Meldeleuchte: Hochlauf (nur bei Sanftanlauf)
●
Strommessung (für Baugröße 5 + 6 in drei Phasen, sonst nur in einer Phase)
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Abbildung 14: Typischer Verteilerabgang für einen Strahlventilator mit Direktanlauf
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Abbildung 15: Typischer Verteilerabgang für einen Strahlventilator mit Sanftanlauf
Aus Sicht des Arbeitnehmer/innenschutzes gilt die Einhaltung der MSV 2010.
Der Einsatz eines Revisionsschalters ist projektspezifisch hinsichtlich des Betriebserfordernisses an geeigneter Stelle zu planen. Im Bedarfsfall, sofern die Wirtschaftlichkeit
gegeben ist, kann bei Neubauten die Montage dieses Revisionsschalters in Mauernischen erfolgen. Diese Trennstelle kann auch für das Umklemmen von Kabeln verwendet werden.
Im Bedarfsfalle sind Kabelmuffen, welche zur Änderung von Kabeltypen erforderlich
sein können, im erhöhten Seitenstreifen zulässig.
Wenn dies aus baulichen Gründen nicht möglich ist kann der Revisionsschalter, und
damit auch die Klemmstelle, in einer benachbarten Nische untergebracht werden. In der
Achse des Ventilators ist an der Tunnelwand ein Schild anzubringen, das den Standort
des zugehörigen Revisionsschalters angibt.
Der Revisionsschalter ist wie folgt herzustellen:
●
je Strahlventilator ist ein Revisionsschalter (3-fach versperrbar) mit Schaltstellung
0-1 vorzusehen
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●
die Größe des Revisionskastens ist so zu wählen, dass die min. Biegeradien für die
Verkabelung eingehalten werden. Im Falle, dass der Revisionsschalter auf Grund
der Entfernung bzw. Kurzschlussbedingung mit parallelen Einzelleitern verkabelt
wird, ist beim letzten Schacht vor dem Strahlventilator eine Querschnittsreduzierung vorzunehmen
●
Der Nennstrom des Revisionsschalters ist auf die elektrische Leistung der Lüftungsanlage abzustimmen
●
der Revisionsschalter wird im Hauptstromkreis betrieben. Jede vor Ort Bedienung
(Stellung 0-1 AUS-EIN) ist zu überwachen und in die Leittechnik einzubinden.
●
bei FU-Betrieb sind Hilfskontakte zur Signalisierung an den Umrichter vorzusehen.
●
die Türe des Revisionskastens wird nicht überwacht
●
der Revisionskasten ist so einzubauen, dass die Kabeleinführung (Energiekabel,
Fernmeldekabel) direkt von unten nach oben geführt wird.
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Abbildung 16: Reparaturschalter für Strahlventilator
3.3.1.7.3
Schieber/Klappe
Für die örtliche Bedienung sind mindestens folgende Bedien- und Anzeigegeräte vorzusehen:
●
Betriebsartenwahlschalter
●
Leuchtdrucktaster: auf –stopp – zu
(= Meldung der Endlagen)
●
Meldeleuchten: läuft auf, läuft zu
●
Meldeleuchte: Störung (Sammelstörmeldung für den Abgang)
●
Digitale Stellungsanzeige 0 – 100 %
(0 = geschlossen; Stellungsanzeige nur, wenn Stellungsgeber erforderlich)
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Abbildung 17: Typischer Verteilerabgang für Schieber/Klappe
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Abbildung 17: Abbildung 18:Die Abbildung gilt nicht für Sonderfälle, wie Antriebe für Abluftklappen
oder sonstige Antriebe mit direktem Feldbusanschluss!
3.3.1.7.4
Drehzahlgeregelter Motor
Für die örtliche Bedienung sind mindestens folgende Bedien- und Anzeigegeräte vorzusehen:
●
Betriebsartenwahlschalter
●
Leuchtdrucktaster: ein – aus (bei einer Drehrichtung)
●
Leuchtdrucktaster: rechts – aus – links (bei zwei Drehrichtungen)
●
Drucktaster: „+“ (für schneller) – „-“ (für langsamer)
●
Meldeleuchte: Störung (Sammelstörmeldung für den Abgang)
●
Digitale Drehzahlanzeige 0 – 100 %
(100% entspricht der für die Anlage ermittelte, maximal zulässigen Ausgangsfrequenz des Umrichters)
●
Strommessung:
< 30 kW in einer Phase, darüber in allen Phasen
Abbildung 19: Typischer Verteilerabgang für drehzahlgeregelten Motor
3.3.1.7.5
Motorabgang Stern/Dreieck
Für die örtliche Bedienung sind mindestens folgende Bedien- und Anzeigegeräte vorzusehen:
●
Betriebsartenwahlschalter
●
Leuchtdrucktaster: ein – aus (bei einer Drehrichtung)
●
Leuchtdrucktaster: rechts – aus – links (bei zwei Drehrichtungen)
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●
Meldeleuchte: läuft Stern
●
Meldeleuchte: Störung (Sammelstörmeldung für den Abgang)
●
Strommessung:
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< 30 kW in einer Phase, darüber in allen Phasen
Abbildung 20: Typischer Verteilerabgang für Motor mit Stern/Dreieck Anlauf
3.3.1.7.6
Axialventilatoren
Abbildung 21: Typischer Verteilerabgang für Axialventilator in Dahlanderschaltung mit Sanftanläufern und Bypass-Schaltung
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Technische Richtlinie
Sanftanläufer sind nur vorzusehen, wenn das Netz nicht hinreichend starr ist.
3.3.1.7.7
Einfahrtsbeleuchtung
Siehe PLaPB BEL!
3.3.1.7.8
Innenstreckenbeleuchtung
Siehe PLaPB BEL!
3.3.2
Technische Ausführungsbestimmungen
3.3.2.1
Allgemeines
Alle elektrischen Betriebsmittel, wie Schaltgeräte, Sicherungen, Steckdosen, Leuchten,
Klemmen, Verteilerkonstruktionen etc. müssen in Österreich zur Verwendung zugelassen sein und somit vollinhaltlich den bestehenden Vorschriften und den geltenden technischen Richtlinien entsprechen.
Alle verwendeten elektrischen Geräte und Anlagen müssen für den Anschluss an die
genormten Spannungen (230 V, 400 V, 690 V etc.) geeignet sein.
Bei allen verwendeten Betriebsmitteln ist auf größtmöglichste Einheitlichkeit in der Ausführung zu achten. Melde- LED, Schalter, Schaltgeräte, Taster usw. müssen soweit als
möglich einheitlich sein, um die Ersatzteilhaltung und Ersatzteilbeschaffung zu vereinfachen. Bei der Auswahl der Betriebsmittel ist weiters zu beachten, dass eine problemlose
Ersatzteilbeschaffung möglich sein muss, d.h. dass bei Bedarf Ersatzteile bzw. Austauschtypen ab Lager in Österreich kurzfristig lieferbar sind.
3.3.2.2
Elektrische Ausrüstung
3.3.2.2.1
Allgemeines
Die Einspeisesicherung muss übersichtlich und gut zugänglich angeordnet werden. Alle
Steuer- und Leistungsabgänge sind entsprechend den Anforderungen zu bestücken.
Alle Steuer- und Hauptstromkreise sind komplett zu verdrahten und über Klemmen zu
führen.
Für den Anschluss der Bedienungs- und Anzeigegeräte sowie für externe Steuer-,
Mess- und Signalkreise (Fernbefehle, Fernmeldungen, Fernmesswerte) sind ebenfalls
Klemmen vorzusehen. Dies gilt auch für alle externen Kabel- und Leitungsanschlüsse.
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Alle verwendeten Geräte müssen so einheitlich wie möglich sein, d.h., dass mit möglichst wenig Typen das Auslangen gefunden werden muss.
3.3.2.2.2
Überspannungsschutz, Schutz gegen Einkopplungen
●
Messwerte:
Alle in den Rangierverteiler aufgeführten Kabel für Messwerte sind mit einer steckbaren Überspannungsschutzkaskade zu schützen, wobei die Schutzelemente im
Steckerteil so angeordnet sein müssen, dass in Stromkreisen mit erdunabhängigen
Rückleitern auftretende Längs- und Querspannungen sicher begrenzt werden.
●
Meldungen, Befehle:
Die aufgeführten Kabel für Meldungen und Befehle sind mit einem auf den Anschlussleisten steckbar angeordneten Überspannungsschutz zu schützen, damit
ein einfaches Auswechseln möglich ist.
3.3.2.2.3
Messtrennklemmen
Alle 4 - 20 mA Signale (Messwerte bzw. Sollwerte) sind über gut zugängliche Messtrennklemmen zu führen. Diese Messtrennklemmen müssen eine Messung mit externen
Geräten ohne Unterbrechung des Stromkreises zulassen.
Es ist zu gewährleisten, dass der Trennwandler ohne Unterbrechung des Stromkreises
frei geschaltet werden kann. Dazu sind Messtrennklemmen im Stromkreis vor und nach
dem Trennwandler anzuordnen, wobei jeweils sowohl in der Hin- als auch in der Rückleitung Messtrennklemmen zu setzen sind.
3.3.2.2.4
Koppelrelais
Für die Einbindung der von Steuergeräten abgegebenen Befehle in die Stromkreise der
einzelnen Schaltanlagen sind Koppelrelais einzusetzen. Meldungen aus Schaltschränken innerhalb einer Station werden ohne Umsetzung in die Steuergeräte eingebunden.
3.3.2.2.5
Netzgeräte
Netzgeräte in Schaltanlagen sind grundsätzlich geräteredundant auszuführen und so zu
bemessen, dass bei Störung eines Netzgeräts das verbleibende Gerät die volle Last
übernehmen kann.
3.3.2.2.6
Überspannungsableiter
Bei der Installation der Überspannungsableiter sind die jeweiligen Einbauvorschriften
(Erdung, Leitungslänge, Abstand zu anderen Bauteilen) zu beachten.
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Grundsätzlich gilt, dass Überspannungsableiter unmittelbar am zu schützenden Gerät
angeordnet werden müssen. Sie sind direkt an dem zu schützenden Gerät in den
Schaltschrank oder, bei nicht fest eingebauten Geräten, in Steckdosen und Steckerleisten einzubauen.
Auch der N- Leiter muss mit einem Überspannungsableiter schutzbeschaltet werden.
3.3.3
Prüfungen und Tests
Siehe PLaHELP PuT!
3.3.4
Funktionsbeschreibungen
Derzeit nicht näher spezifiziert!
3.4
Sicherheitsstromversorgung
3.4.1
Planungsgrundsätze
3.4.1.1
Allgemeines
Für die Versorgung der sicherheitstechnischen Einrichtungen ist lt. RVS 09.02.22 eine
Sicherheitsstromversorgung (SSV) erforderlich. Dadurch soll bei Netzausfall bzw. Netzschwankungen ein ordnungsgemäßer störungsfreier Betrieb der sicherheitstechnischen
Anlagen gewährleistet werden.
In der Regel kann diese Aufgabe mit der Errichtung einer statischen USV- Anlage hinreichend erfüllt werden und bedarf es dazu keiner Notstromaggregate.
Stationäre Notstromaggregate sind nur auf ausdrückliche Anweisung des AG zu projektieren, wenn:
3.4.1.2
●
eine hinreichend sichere Energieversorgung nicht gewährleistet werden kann (z.B.
keine Ringanspeisung, Tunnelanlage an einem Netzausläufer nur über Freileitungen angebunden,…) und
●
es sich um einen Streckenabschnitt mit hoher verkehrlicher Relevanz handelt.
USV Anlage
Bei einem Ausfall der Energieversorgung aus dem Netz des Energieversorgungsunternehmens hat die Stromversorgung der sicherheitsstromberechtigten Verbraucher über
eine oder mehrere statische Wechselrichter- und Batterieanlagen (statische USV- Anlage) zu erfolgen.
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Die USV- Anlage besteht aus einem leistungselektronischen Bereich inkl. Steuerung
und einem separaten Energiespeicher (Batterieanlage).
Die USV-Anlage muss jedenfalls folgende Teile beinhalten:
●
Elektronische Umschalteinrichtung (Netzrückschalteinrichtung),
●
Separate Steuerungen für Gleichrichter, Wechselrichter und Netzrückschalteinrichtung,
●
Anzeige- und Bedieneinheit,
●
Handumgehungsschaltung (extern als auch intern gem. Plan 800.563.1506).
Zusätzlich zur internen Handumgehung der USV- Anlage müssen in den Niederspannungsverteilungen zu jeder USV Anlage Umgehungsschaltungen gemäß Abbildung 22
errichtet werden.
Abbildung 22: Einbindung der USV Anlage
Die elektronischen Komponenten sind in Schaltschränke einzubauen. Diese Schränke
müssen grundsätzlich zwar den Planungsvorgaben und Spezifikationen aus Punkt
3.1.1.6 bzw. Punkt 3.1.2.5 entsprechen, in Bezug auf Abmessungen, Farbgebung usw.
darf aber der Standardschrank des USV- Anlagen Herstellers verwendet werden.
Es sind grundsätzlich nur USV-Anlagen zu verwenden, welche einen parametrierbaren
Ladevorgang beherrschen.
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3.4.1.3
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Batterieanlage
Die Batterien sind vorzugsweise in einem eigenen Batterieraum auf Etagengestellen zu
montieren.
Für die Trennung des Batteriekreises von der USV- Anlage ist je Batteriestrang ein geeignetes Trennelement vorzusehen. Diese Schalter sind in einem Wandgehäuse aus
Kunststoff in der Nähe des Batteriestrangs leicht bedienbar an der Wand des Batterieraums anzuordnen.
3.4.1.4
Noteinspeisung
Unabhängig von der Verfügbarkeit eines fahrbaren Notstromaggregats sind im Nahbereich der Tunnelanlage Anschlusspunkte für die Speisung der USV Anlage aus einem
Notstromaggregat vorzubereiten. Dabei ist zu beachten, dass aus einem Aggregat nur
eine begrenzte Leistung zur Verfügung steht und sind auf Seite der USV Anlage Maßnahmen zu setzen, um unzulässige Laststöße zu vermeiden.
3.4.2
Technische Ausführungsbestimmungen
3.4.2.1
Batterieanlage
Es sind ausschließlich Bleibatterien in geschlossenen Blöcken, mindestens in der Ausführung "Wartungsarm" zu verwenden. Die einzelnen Zellengruppen müssen für die
Wartung gut zugänglich sein. Die einzelnen Gruppen sind mit flexiblen, isolierten Kupferbändern kurzschlussfest miteinander zu verbinden.
Örtlichkeit
Batterietype
Gebrauchsdauer
BZ, BS
OPzS
> 15 Jahre
Tunnel
OGiV (VRLA)
> 10 Jahre
Tabelle 12: Bevorzugte Batterietypen
Die gesamte Konstruktion ist vor der Lieferung zeichnerisch im Detail darzustellen und
zur Ausführung freigeben zu lassen.
Die Nennspannung der Batterie ist auf die Spannung des Zwischenkreises abzustimmen und vom AN grundsätzlich frei wählbar, wobei ein Maximalwert von 700 V nicht
überschritten werden darf.
Mit der Batterieanlage muss auch am Ende der für Bleibatterien mit 10 jährigen Lebensdauer der Batterieanlage die nach RVS 09.02.22 geforderte Überbrückungszeit erreicht werden.
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3.4.2.2
Technische Richtlinie
Version: 2.00
freigegeben
Noteinspeisung
Für den Anschluss eines Notstromaggregats ist ein ausreichend bemessener, nach unten offener Freifeld-Verteiler einzurichten. In diesem sind Kupferlaschen, ein 3-poliger,
kontakt- überschneidend arbeitender Umschalter mit Sperrmagnet und ein IndustrieSteckverbinder für die Synchronisierung vorzusehen.
Kupferlaschen und Umschalter sind nach den Leistungsdaten eines ggf. zur Verfügung
stehenden Aggregats zu bemessen.
3.4.3
Prüfungen und Tests
Siehe PLaHELP PuT!
3.4.4
Funktionsbeschreibungen
3.4.4.1
Betrieb bei vorhandenem Netz
Der Gleichrichter wird aus dem Netz gespeist und wandelt die Wechselspannung auf
statischem Wege in eine geregelte Gleichspannung um. Diese Gleichspannung dient
zur Ladung und automatischen Ladeerhaltung der angeschlossenen Batterieanlage, die
somit immer geladen ist. Die Ladung der Batterieanlage ist nach IU - Kennlinie entsprechend DIN 41772 zu realisieren.
Der Wechselrichter formt diese gesicherte Gleichspannung in eine geregelte sinusförmige Wechselspannung um und speist die angeschlossenen Verbraucher.
3.4.4.2
Betrieb bei gestörtem Netz
Wenn das öffentliche Netz die Versorgung des Gleichrichters nicht in ausreichendem
Maße aufrecht hält, erfolgt eine lückenlose Bereitstellung der elektrischen Energie an
den Wechselrichter aus der geladenen Batterieanlage. Die Stromversorgung von Verbrauchern wird dadurch auch bei Netzausfall gesichert.
Die volle Funktion der SSV-Anlage im Betrieb bei gestörtem Netz ist auch bei Ausfall
von nur einer Phase oder von zwei Phasen des Versorgungsnetzes sicherzustellen,
d.h., auch bei solchen Störungen muss jeder SSV-Verteiler in allen 3 Phasen unterbrechungsfrei die SSV-Spannung anbieten.
Zur Abschaltung des Wechselrichters darf es erst dann kommen, wenn die Batteriespannung unter den zulässigen Wert sinkt.
Wenn nach Netzwiederkehr die Spannung und die Frequenz innerhalb der Toleranz liegen, muss sich der Gleichrichter selbsttätig wieder einschalten. Es übernimmt dann
wieder die Versorgung des Wechselrichters und den Ladevorgang der Batterie.
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3.4.4.3
Technische Richtlinie
Version: 2.00
freigegeben
Betrieb bei gestörtem Wechselrichter
Bei einer auftretenden Störung am Wechselrichter muss die Spannungsversorgung der
Verbraucher über die elektronische Umschalteinrichtung erfolgen. Die elektronische
Umschalteinrichtung ist als elektronischer Schalter zwischen Verbraucher und Netz geschaltet. Die Synchronisiereinheit in der elektronischen Umschalteinrichtung hat sicherzustellen, dass die Wechselrichterspannung frequenz- und phasensynchronisiert mit
dem Netz läuft.
3.4.4.4
Handumgehung
Die Handumgehung muss dem Wartungs- und Instandsetzungspersonal die Möglichkeit
bieten, Arbeiten an der Gleichrichter-, Wechselrichter– und elektronischer Umschalteinrichtung durchzuführen, ohne das Verbrauchernetz abschalten zu müssen.
3.5
Blitzschutzanlage
3.5.1
Planungsgrundsätze
3.5.1.1
Entwurf des Blitzschutzsystems
Gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 ist ein technisch und wirtschaftlich optimierter Entwurf eines Blitzschutzsystems nur möglich, wenn die Schritte während der Planung und
Errichtung des Blitzschutzsystems mit den Schritten der Planung und Errichtung der zu
schützenden baulichen Anlage abgestimmt sind. Insbesondere sollte die mögliche Nutzung der Metallteile einer baulichen Anlage als Teil des Blitzschutzsystems bei der Planung der baulichen Anlage berücksichtigt werden.
3.5.1.2
Äußeres Blitzschutzsystem
3.5.1.2.1
Allgemeines
Das gegebenenfalls erforderliche äußere Blitzschutzsystem darf an der zu schützenden
baulichen Anlage befestigt werden.
3.5.1.2.2
Fangeinrichtungen
Als Fangeinrichtungen sind vorzugsweise maschenförmige Leitungsnetze aus verzinkten Stahldrähten mit 8 mm Durchmesser vorzusehen. Sie müssen an der baulichen Anlage an Ecken, freiliegenden Stellen und Kanten nach Maßgabe des Blitzkugelverfahrens angebracht werden.
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Technische Richtlinie
Version: 2.00
freigegeben
Die Fangleitungen müssen blank verlegt werden.
3.5.1.2.3
Ableitungen
Als Ableitungen sind verzinkte Stahldrähte mit 8 bzw. 10 mm Durchmesser blank an
den Außenwänden der Gebäude oder in Beton bis über die jeweilige Dachkante hochzuführen und dort an die Fangleitungen anzuschließen.
In jeder Ableitung ist beim Übergang zum Erder an einer leicht zugänglichen Stelle eine
Prüftrennklemme vorzusehen, es sei denn, die einzubauende Trennstelle wird ständig
durch andere Leiter (Betonarmierung, Metallkonstruktionen) überbrückt.
3.5.1.2.4
Erdungsanlage
Unter dem Gesichtspunkt des Blitzschutzes ist eine einzige integrierte Erdungsanlage
der baulichen Anlage zu bevorzugen (Blitzschutzerde, Betriebserde, Schutzerde).
3.5.1.3
Inneres Blitzschutzsystem
3.5.1.3.1
Allgemeines
Das innere Blitzschutzsystem muss eine gefährliche Funkenbildung innerhalb der zu
schützenden baulichen Anlage verhindern, die durch den Blitzstrom im äußeren Blitzschutzsystem oder in anderen leitenden Teilen der baulichen Anlage verursacht werden
kann. Dies kann gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 erreicht werden durch:
3.5.1.3.2
●
Blitzschutz-Potentialausgleich oder
●
Entsprechende Isolierung des äußeren Blitzschutzsystems.
Blitzschutz-Potentialausgleich
Der Blitzschutz-Potentialausgleich ist gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 auszuführen.
Es sind vorzugsweise Potentialausgleichsleiter aus Kupfer zu verwenden.
3.5.2
Technische Ausführungsbestimmungen
Gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62305-3.
3.5.3
Prüfungen und Tests
Siehe PLaHELP PuT!
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3.5.4
Technische Richtlinie
Version: 2.00
freigegeben
Funktionsbeschreibungen
Derzeit nicht näher spezifiziert!
3.6
Erdung und Potentialausgleich
3.6.1
Planungsgrundsätze
Für jede Tunnelanlage muss eine der Vorschriftenlage entsprechende Erdungsanlage
errichtet werden.
Sämtliche Erdungsmessungen erfolgen immer durch das Gewerk E&M.
Die Erdungsanlage ist so auszuführen, dass sie in vollem Umfang der
ÖVE/ÖNORM E 8001 und der ÖNORM E 2790 sowie - falls das Objekt mit einem äußeren Blitzschutz ausgestattet wird - auch der ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 entspricht. Der
Erdungswiderstand der Gesamtheit aller Betriebserder des Verteilungsnetzes darf dabei
2 Ohm nicht überschreiten.
Da eine eindeutige Trennung der Schutz- und Betriebserdung nicht möglich ist, sind alle
Erder miteinander leitend zu verbinden.
In den einzelnen Stationen (BZ, EN, NRN, SST usw.) muss darüber hinaus gemäß
ÖVE/ÖNORM E 8001 auch ein Hauptpotentialausgleich errichtet werden.
Die Verlegung der Schutzerdungsleiter kann getrennt oder im Mehrfachkabel erfolgen.
Für die Wahl des Querschnittes, für die Verlegung und Kennzeichnung gelten die einschlägigen Vorschriften und Spezifikationen.
3.6.2
Technische Ausführungsbestimmungen
3.6.2.1
Erder
3.6.2.1.1
Werkstoffe für Erder
Ausschließlich in Beton verlegte Erder sind samt Zubehör aus verzinktem Stahl auszuführen. Ausgenommen es liegen projektspezifisch andere Rahmenbedingungen, die
andere Materialien erfordern.
Aufgrund des natürlichen Potentials von Stahl in Beton müssen zusätzliche Erder außerhalb des Betons jedoch aus Kupfer oder nicht rostendem Stahl hergestellt werden.
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Technische Richtlinie
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Erdungs- oder Potentialausgleichsverbindungen an den Übergängen von Erdreich in
den Beton, von Erdreich in Luft und von Beton in Luft müssen jedenfalls aus nichtrostendem Edelstahl (gemäß Punkt 3.1.2.2.4) ausgeführt werden.
Verzinkter Stahl darf für Erder im Erdboden nur verwendet werden, wenn keine Stahlteile im Beton direkt mit dem Erder im Erdboden verbunden sind.
Im Übrigen wird zur Auswahl der Werkstoffe für Erder auf die Ausführungen im Anhang
E zur ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 verwiesen.
3.6.2.1.2
Tunnelerdung
Im Tunnel ist die Erdungsanlage in der Regel vom AN für den Tunnelbau zu errichten.
Die Vorgaben für die Ausführung der Erdungsanlage sind vom Elektroplaner zu erarbeiten. Es sind in den Fundamenten des Bauwerks bzw. Widerlagern der Innenschale feuerverzinkter Runddraht mit 10 mm Durchmesser einzubauen. Diese Fundamenterder
müssen in den bewehrten Blöcken mit der Stahlarmierung im Ulm leitend verbunden
werden.
In den EN, NRN und FLN sind für den Anschluss von Anlagenteilen an die Erdungsanlage Erdungsfestpunkte vorzubereiten.
3.6.2.1.3
Erdung in den Vorportalbereichen
Für Kabelgräben gelten die Ausführungsvorgaben gemäß PLaNT 120.010.1000. Dementsprechend ist in der Verfüllzone des Kabelgrabens in einer Künettentiefe von 60 cm
unter Geländeoberkante ein Trassenerdungsseil einzubringen.
Hinsichtlich der Erdung von Freifeld Schaltschränken wird ebenfalls auf die diesbezüglichen Bestimmungen des PLaNT 120.010.1000 verwiesen.
Die Erdung für Portal- und Kragkonstruktionen ist gemäß PLaPB TIFL auszuführen.
3.6.2.2
Haupterdungsschiene
Potentialausgleichsschienen in FLN, NRN u.ä. sind aus Edelstahl (Querschnitt
240 mm²), jene in BZ, BS und EN sonstigen Nischen in Kupfer (Querschnitt 200 mm²)
auszuführen. Sie müssen die notwendigen Anschlüsse (M10 x 25 mm) bzw. Anschlussbohrungen (Durchmesser 13 mm) für an- und abgehende Potentialausgleichsleiter sowie für Erdleiter aufweisen.
Jede Potentialausgleichsschiene ist isoliert aufzusetzen und mit einer beschrifteten Abdeckung zu versehen.
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3.6.2.3
Technische Richtlinie
Version: 2.00
freigegeben
Schutzerdungsleiter
Für Schutzerdungsleiter, die nicht mit Außenleitern und Neutralleitern in einer gemeinsamen Umhüllung verlegt sind, gelten die Spezifikationen aus Kapitel 3.27 dieses
PLaPB sinngemäß. Schutzerdungsleiter sind grundsätzlich wie Kabel zu beschriften.
3.6.2.4
Potentialausgleichsleiter
Für Potentialausgleichsleiter gelten die Spezifikationen aus Kapitel 3.27 dieses PLaPB
sinngemäß. Potentialausgleichsleiter sind grundsätzlich wie Kabel zu beschriften.
3.6.2.5
Anschlüsse
Der Anschluss der einzelnen Potentialausgleichs- und Schutzleiter muss so erfolgen,
dass bei demontierbaren Geräten eine Lösbarkeit gegeben ist. Sofern die Geräte keine
Erdungsschrauben enthalten, sind diese nachträglich anzubringen.
An Erdungsfestpunkten oder Erdungsschrauben darf jeweils immer nur ein Erdungsoder Potentialausgleichsleiter angeschlossen werden. Mehrfachklemmungen in einer
Klemmstelle sind nicht zugelassen.
3.6.3
Prüfungen und Tests
Siehe PLaHELP PuT!
3.6.4
Funktionsbeschreibungen
Entfällt
3.7
Tunnelbeleuchtung
Tunnelbeleuchtungsanlagen sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird diesbezüglich auf PLaPB BEL verwiesen.
3.8
Straßenbeleuchtung
Straßenbeleuchtungen sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird diesbezüglich auf
PLaPB BEL verwiesen.
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Technische Richtlinie
3.9
Konstruktionen
3.9.1
Planungsgrundsätze
3.9.1.1
Allgemeines
Version: 2.00
freigegeben
Alle Konstruktionen sind den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und auf die zu erwartenden statischen und dynamischen Lasten zu bemessen. Jedenfalls sind vom AN
statische Berechnungen beizubringen.
3.9.1.2
Unterkonstruktionen für Schaltschränke
Unterkonstruktionen für Schaltschränke sind in Anhängigkeit vom Montageort in den
Werkstoffen der eingesetzten Schaltschränke auszuführen.
3.9.2
Technische Ausführungsbestimmungen
3.9.2.1
Unterkonstruktionen für Schaltschränke
Die Unterkonstruktionen für Schaltschränke sind als stabile Tragkonstruktionen entsprechend den zu erwartenden Lasten, bestehend aus horizontalen Tragprofilen und
entsprechenden Stützelementen, auszuführen.
Die Stützelemente sind am Boden zu befestigen und müssen in ihrer Höhe variabel einstellbar sein, damit Bautoleranzen ausgeglichen werden können.
An den horizontalen Tragprofilen müssen Auflagewinkel für Doppelbodenplatten vorgesehen werden, so dass ein nahtloser Anschluss der Unterkonstruktion an den Kabeldoppelboden möglich ist.
3.9.2.2
Aussparungsabdeckungen
Die für den Kabelzug vorbereiteten Aussparungen in den Tunnelulmen sind nach der
Kabelverlegung mit 2 mm starken Blechen aus Edelstahl (siehe Punkt 3.1.2.2.4) zu verschließen.
Für die Kabelausführung sind in die Abdeckbleche Anbauverschraubungen nach Erfordernis einzubauen.
Für die Abdichtung zwischen Abdeckblech und Tunnelulm sind für den Einsatzort und
Einsatzzweck geeignete dauerelastische Einlagen zu verwenden.
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Technische Richtlinie
Version: 2.00
freigegeben
Die Abdeckungen müssen jeweils mindestens 10 cm breiter sein, als die Aussparung.
3.9.2.3
Ulmenschlitzabdeckungen
Gegebenenfalls erforderliche Schlitze für die Kabelhochführung sind nach der Kabelverlegung mit 1 mm starken Blechen aus Edelstahl (siehe Punkt 3.1.2.2.4) zu verschließen.
Die Ulmenschlitzabdeckungen sind mit einem Biegeradius ≤ dem Kalottenprofil vorgerollt auszuführen. Für die Montage (mit Montageschrauben aus Edelstahl entspr. Pkt.
3.1.2.2.4) muss seitlich jeweils ein Überstand von mind. 10 cm berücksichtigt werden.
Für die Kabelausführung sind in die Abdeckbleche Anbauverschraubungen nach Erfordernis einzubauen.
Für die Abdichtung zwischen Abdeckblech und Tunnelulm sind für den Einsatzort und
Einsatzzweck geeignete dauerelastische Einlagen zu verwenden. Stöße sind überlappend auszuführen, wobei das obere Blech über dem unteren Blech liegen muss.
Eine Lackierung oder Beschichtung der Ulmenschlitzabdeckbleche ist nicht erforderlich.
3.9.3
Prüfungen und Tests
Siehe PLaHELP PuT!
3.9.4
Funktionsbeschreibungen
Derzeit nicht näher spezifiziert!
3.10
Rohr- und Tragsysteme
3.10.1
Planungsgrundsätze
3.10.1.1
Allgemeines
Für die Verkabelung müssen in der Tunnelanlage die nötigen Kabelwege mit geeigneten Rohr- und Tragsystemen vorbereitet bzw. ergänzt werden. Im Rahmen der betriebsund sicherheitstechnischen Ausrüstung sind in diesem Zusammenhang insbesondere
zu liefern und zu montieren:
●
Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen,
●
Installationsrohre,
●
Kabelschutzrohre,
●
Brüstungskanäle.
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freigegeben
Technische Richtlinie
Alle Tragsysteme sind den örtlichen Gegebenheiten anzupassen und auf die statischen
und dynamischen Lasten auszulegen. Auf Verlangen des AG sind vom AN statische Berechnungen beizubringen.
3.10.1.2
Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen
Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen sind insbesondere für die Kabelverlegung
in der Tunnelfirste bzw. an der Tunneldecke, in Kollektoren sowie in BZ, BS und EN erforderlich.
Aufstellungsort
Werkstoff
BZ, BS
Verzinktes Stahlblech
EN
Edelstahl (gemäß Punkt 3.1.2.2.4)
EQ, GQ, EA, GA
Edelstahl (gemäß Punkt 3.1.2.2.4)
Tunnelfahrraum, FQ
Edelstahl (gemäß Punkt 3.1.2.2.4)
Kollektoren
Edelstahl (gemäß Punkt 3.1.2.2.4)
Tabelle 13: Materialvorgabe für Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen
Verwendung
Ausführung
Hauptenergiekabel in BS, BZ und Kollektoren
Kabelpritschen
Energie- und Fernmeldekabel in BZ, BS, Kollektoren
Kabelrinnen
Verkabelung der Einfahrtsbeleuchtung
Kabelrinnen
Verkabelung der Innenstreckenbeleuchtung
Kabelrinnen
Patchkabel (zum Beispiel in EDV Räumen)
Gitterrinnen
Tabelle 14: Einsatzbereiche für Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen
Bei der Projektierung der Kabeltrassen ist bei allen Durchgängen auf ausreichenden
lichten Raum zu achten. Sollten sich Einschränkungen des Durchgangs nicht vermeiden
lassen, sind Warn- und Schutzprofile in der Planung zu berücksichtigen.
3.10.1.3
Installationsrohre
Installationsrohre sind nach Erfordernis auf oder unter Putz einzubauen. Für auf Putz
Installationen sind ausschließlich Produkte in halogenfreier, flammwidriger Ausführung
zugelassen.
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3.10.1.4
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Technische Richtlinie
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freigegeben
Kabelschutzrohre
Für die Installation der betriebs- und sicherheitstechnischen Einrichtungen im Tunnel
müssen bei Neubauten Kabelschutzrohre DN 90 bzw. DN 50 in entsprechender Anzahl
in die Innenschale eingebaut werden (siehe Punkt 4.2.2.2).
Bei der Projektierung ist mit Hinblick auf den späteren Kabelzug besonders auf die Biegeradien sowohl der Leerrohre, wie auch der später einzuziehenden Kabel zu achten.
Für die Installation betriebs- und sicherheitstechnischer Einrichtungen müssen Kabelschutzrohre in entsprechender Anzahl in Erde verlegt werden. Sofern in anderen Regelwerken (insbesondere PLaNT) diesbezüglich nicht anders gefordert, ist hier die Dimension DN 110 zu wählen.
Für die Verrohrung der CN.as-Linie gelten die entsprechenden Bestimmungen des
PLaNT 120.010.1000 "CN.as-Linie Standard". Im Tunnel selbst sind die LWL Schutzrohre unter dem Versorgungskanal einzubauen. Es ist Sorge zu tragen, dass diese
Schutzrohre bei einer späteren Montage von Einbauten im Versorgungskanal (z.B.
Trennsteg) nicht beschädigt werden.
3.10.1.5
Kabelverlegung unter Doppelböden
Für die Kabelverlegung sind in den BZ bzw. BS unterhalb der Doppelböden aufgeständerte Kabelrinnen, Gitterrinnen oder Kabelpritschen vorzusehen. In den EN und NRN
dürfen die Kabel auf dem Rohboden verlegt werden.
3.10.2
Technische Ausführungsbestimmungen
3.10.2.1
Kabelrinnen und Gitterrinnen
Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen sind samt den erforderlichen systemspezifischen Formstücken und Zubehörteilen zu liefern und nach Herstelleranweisungen zu
montieren. Dehnungsverbindungen müssen in den erforderlichen Abständen vorgesehen werden.
Die Konsolen, Deckenhänger oder Ankerschienen für die Montage von Kabelrinnen,
Gitterrinnen und Kabelpritschen müssen mit Stahldübeln und geeigneten Schrauben befestigt werden.
Metallische Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen sind elektrisch leitend zu verbinden und in den Potentialausgleich einzubeziehen. Der durchgehende Potentialausgleich ist auch über Dehnungsverbindungen hinweg sicherzustellen.
Auf die Vorgaben der RVS 09.02.22 wird hingewiesen!
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freigegeben
Technische Richtlinie
Werkstoff
Abmessungen
Streckenlast
Höhe
Breite
[mm]
[mm]
[kN/m]
Edelstahl
60
100
1,1
Edelstahl
60
200
1,1
Edelstahl
60
300
1,1
Edelstahl
60
400
1,5
Edelstahl
60
500
1,5
Edelstahl
60
600
1,5
Verzinkter Stahl
60
100
1,1
Verzinkter Stahl
60
200
1,1
Verzinkter Stahl
60
300
1,5
Verzinkter Stahl
60
400
1,5
Verzinkter Stahl
60
500
1,5
Verzinkter Stahl
60
600
1,5
Tabelle 15: Mindestanforderungen an die maximal zulässigen Streckenlasten für Kabelrinnen
Druckdatum: 10.12.2015
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Version: 2.00
freigegeben
Technische Richtlinie
Werkstoff
Abmessungen
Streckenlast
Höhe
Breite
[mm]
[mm)
[kN/m]
Edelstahl
50
200
2
Edelstahl
50
300
2
Edelstahl
50
400
2
Edelstahl
50
500
2
Edelstahl
50
600
2
Verzinkter Stahl
50
200
2
Verzinkter Stahl
50
300
2
Verzinkter Stahl
50
400
2
Verzinkter Stahl
50
500
2
Verzinkter Stahl
50
600
2
Verzinkter Stahl
100
300
3
Verzinkter Stahl
100
400
3
Verzinkter Stahl
100
500
3
Verzinkter Stahl
100
600
3
Tabelle 16: Mindestanforderungen an die maximal zulässigen Streckenlasten für Kabelpritschen
(Sprossenabstand 300 mm)
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Version: 2.00
freigegeben
Technische Richtlinie
Werkstoff
Abmessungen
Streckenlast
Höhe
Breite
[mm]
[mm]
[kN/m]
Edelstahl
50
100
0,2
Edelstahl
50
200
0,2
Edelstahl
50
300
0,2
Verzinkter Stahl
50
100
0,2
Verzinkter Stahl
50
200
0,2
Verzinkter Stahl
50
300
0,2
Tabelle 17: Mindestanforderungen an die maximal zulässigen Streckenlasten für Gitterrinnen
An Kabeltragsystemen, die einen Durchgang beeinflussen, müssen Warn- und Schutzprofile aus FCKW freiem Polyurethan- Schaum mit gelb-schwarzer Warnmarkierung
vorgesehen werden. Die verwendeten Warn- und Schutzprofile müssen für den Einsatzort geeignet und nach DIN 4102 B geprüft sein. Sie sind mit einem stark haftenden,
licht- und alterungsbeständigen Acrylatkleber anzubringen.
3.10.2.2
Auf Putz Installationen
Ohne besondere Gründe (z.B. erhöhter mechanischer Schutz) sind Rohre bogenoffen
(Industrieverlegung) auszuführen.
Rohre im Tunnelfahrraum müssen mit geschlossenen Rohrschellen befestigt werden.
In Bereichen, die ausgemalt werden, soll das Versetzen der Dübel tunlichst vor den Malerarbeiten erfolgen. Die Befestigungsschellen sind nach den Malerarbeiten zu montieren.
Für auf Putz verlegte Rohre gelten für die Schellenabstände folgende Mindestanforderungen:
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Technische Richtlinie
Kunststoff- Rohr
Version: 2.00
freigegeben
Schellenabstand
[cm]
Rohre für leichte mechanische Beanspruchung (Kennzeichen 2..) und Rohre
für mittlere mechanische Beanspruchung (Kennzeichen 3..) bei Elektroinstallationen
50
Rohre für leichte mechanische Beanspruchung (Kennzeichen 2..) und Rohre
für mittlere mechanische Beanspruchung (Kennzeichen 3..) für Brandmeldeanlagen
40
Rohre für schwere mechanische Beanspruchung (Kennzeichen 4..) und Kabelschutzrohre
80
Tabelle 18: Schellenabstände bei waagrechter Leitungsführung
Kunststoff - Rohr
Schellenabstand
[cm]
Rohre für leichte mechanische Beanspruchung (Kennzeichen 2..) und Rohre
für mittlere mechanische Beanspruchung (Kennzeichen 3..)
70
Rohre für schwere mechanische Beanspruchung (Kenn-zeichen 4..) und
Kabelschutzrohre
130
Tabelle 19: Schellenabstände bei lotrechter Leitungsführung
3.10.2.3
Kabelschutzrohre
Lichtwellenleiter-Schutzrohre (LWL Rohre) sind gemäß PLaNT 119.020.2000 "CN.as
Materialkatalog" auszuführen.
Es ist sicherzustellen, dass die Kabelschutzrohre bis zu den Verkabelungsarbeiten
sorgfältig gegen Feuchtigkeit geschützt sind bzw. nach den Verkabelungsarbeiten auch
wieder verschlossen werden.
3.10.2.4
Schraubensicherungen
Verschraubungen an Tragsystemen im Tunnelfahrraum sind gegen unbeabsichtigtes
Lösen durch Konterungen, Sicherheitsbleche oder mit anaerob härtenden Klebstoffen
zu sichern.
3.10.3
Prüfungen und Tests
Siehe PLaHELP PuT!
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3.10.4
Version: 2.00
freigegeben
Technische Richtlinie
Funktionsbeschreibungen
Derzeit nicht näher spezifiziert!
3.11
Tunnel-Lüftungsanlage
Tunnel- Lüftungsanlagen sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird diesbezüglich
auf PLaPB TLü verwiesen.
3.12
Überwachung der Luftverhältnisse
3.12.1
Allgemein
Bei Messeinrichtungen für Kohlenmonoxid und Sichttrübung sind vorzugsweise Ansaugsysteme anzuwenden.
Auf Anforderung des Betreibers sind Gasfiltersysteme in Betracht zu ziehen
3.12.2
Planungsgrundsätze
In einer Tunnelanlage sind für die Überwachung der Luftverhältnisse nach Maßgabe der
RVS 09.02.22 Messanlagen für Kohlenmonoxid, Sichttrübung und für die Luftlängsgeschwindigkeit zu errichten.
Die Messeinrichtungen für Kohlenmonoxid und Sichttrübung können mit einem gemeinsamen Luftansaugsystem für bis zu 2 Messstellen konzipiert werden, wobei aber immer
nur eine Luftentnahmestelle ausgewertet wird.
Funktionsteile der Messsysteme für Kohlenmonoxid und Sichttrübung dürfen gemeinsam mit den Einrichtungen für das Ansaugsystem und Auswertegeräten der Luftlängsgeschwindigkeitsmesseinrichtungen in übersichtlicher und gut zugänglicher Form in einen eigenen Schaltschrank (Messschrank) eingebaut werden. Diese Messschränke
sind nach Maßgabe einer Optimierung der Entfernungen zu den verschiedenen Messpunkten in elektrischen Betriebsräumen (BZ, BS oder EN) einzurichten.
Die Energieversorgung aller Messsysteme hat mit 230 V / 50 Hz aus der Sicherheitsstromversorgung des Tunnels zu erfolgen.
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3.12.3
Technische Ausführungsbestimmungen
3.12.3.1
Allgemeine Anforderungen an Messeinrichtungen
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freigegeben
Für die Ausführung der Messschränke gelten die diesbezüglichen Spezifikationen aus
Punkt 3.1.2.5 sinngemäß.
Elektronische Schaltungen sind in Steckkartentechnik auszuführen. Die Einheit ist mit
einem schwenkbaren Einschubrahmen in den Schrank einzubauen.
Intern ist jeder Messschrank komplett zu verdrahten, alle Kabelzuführungen und Kabelabgänge sind auf Klemmen im unteren Teil des Schrankes zu schalten. Bedienungsund Anzeigegeräte sind so zu situieren, dass die Mess- und Anzeigewerte auch bei geschlossener Schaltschranktüre abgelesen werden können.
Die Messgasförderleitungen sind von unten in den Schrank einzuführen und mittels
Schlauchtüllen oder Schneidringverschraubung anzuschließen. Eine technisch dichte
Ausführung aller pneumatischen Funktionsteile ist unter Berücksichtigung aller Umgebungseinflüsse sicherzustellen.
3.12.3.2
CO Messanlage
Mindestens die folgenden Detail-Störmeldungen sind mittels Leuchtdioden oder Kontrolllampen anzuzeigen:
● Messeinheit gestört
● Störung Gasanalysator
● Störung Pumpe
● Störung Förderleistung
● Messstelle aktiv
sowie alle weiteren sinnvollen Detailmeldungen.
Erforderliche Mess- und Prüfklemmen sind vorzusehen.
Alle notwendigen Signale und Messwerte sind über eine Feldbusschnittstelle zu übertragen. Details dazu siehe PLaPB TSt.
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3.12.3.3
Technische Richtlinie
Version: 2.00
freigegeben
Sichttrübungsmesseinrichtung
Mindestens die folgenden Detail-Störmeldungen sind mittels Leuchtdioden oder Kontrolllampen anzuzeigen:
●
Messeinheit gestört
●
Störung Messstelle
●
Störung Pumpe
●
Störung Förderleistung
●
Messstelle aktiv
sowie alle weiteren sinnvollen Detailmeldungen.
Die Meldeelemente und ein Anzeigegerät für den gemessenen Trübsichtmesswert sind
in die Türe des Messschranks einzubauen.
Erforderliche Mess- und Prüfklemmen sind vorzusehen.
Alle notwendigen Signale und Messwerte sind über eine Feldbusschnittstelle zu übertragen. Details dazu siehe PLaPB TSt.
3.12.3.4
Ansaugsystem für CO- und Sichttrübungsmesseinrichtungen
3.12.3.4.1 Ansaugpumpe
Die zu messende Luft ist durch eine Pumpe anzusaugen. Diese Pumpe muss ohne
Schmiermittel wartungsfrei laufen und ist drehzahlgeregelt zu betreiben. Die Pumpe
muss stufenlos über eine automatische Steuerung mittels Frequenzumformer in Abhängigkeit der Leitungs- und Filterverschmutzung geregelt werden, entsprechende Netzfilter für den Frequenzumrichter sind vorzusehen. Die Störmeldung aus dem Frequenzumrichter ist in die Sammelstörmeldung zu integrieren.
Die Förderleistung der Pumpe ist durch einen Strömungswächter zu überwachen.
Die Pumpe ist unter Berücksichtigung der Dimension der Messgasleitung auf eine maximale Ansauglänge von bis zu 400 m zu dimensionieren.
Die Stellung von Magnetventilen ist jeweils am Ventil zu signalisieren, auch eine Handbetätigung der Ventile muss möglich sein.
Für die Messanlagen ist in der Dokumentation ein hydraulisches Schema mitzuliefern.
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3.12.3.4.2 Luftentnahmestelle
Die Luftentnahmestellen (Schnüffelstellen) mit einem geeigneten und stabilen Gehäuse
aus Edelstahl (gemäß Punkt 3.1.2.2.4) vor mechanischer Beschädigung bzw. unerlaubtem Zugriff zu schützen. Das Gehäuse muss an die Tunnelulme angepasst werden. Für
das Öffnen der Ansaugstellen sind Dreikantverschlüsse vorzusehen.
Die Perforierung und das Gehäuse sind so auszubilden, dass beim maschinellen Tunnelwaschen mit einem Druck von 6 bar keine Beschädigungen an der Luftentnahmestelle entstehen und Wasser in schädlichen Mengen nicht in die Saugleitung eindringen
kann.
3.12.3.4.3 Messgasleitung
Die Messgasleitung zwischen der Schnüffelstelle und der Messeinrichtung hat aus einem mechanisch robusten Spezialkunststoff zu bestehen.
Die Messgasleitung ist im Versorgungskanal des Tunnels sowie in diversen Kabelschutzrohren in der BZ bzw. den BS zu verlegen. Vom Versorgungskanal zur Schnüffelstelle selbst sind die Messgasleitungen entweder in Kabelschutzrohre einzuziehen
(Neubauprojekte) oder in Kabelschlitzen zu montieren.
Der Durchmesser der Messgasleitung ist auf die Messzeit entsprechend der Ansauglänge auszulegen. Die erforderlichen Biegeradien sowie die bauseitigen Kabeldurchführungen sind dabei zu berücksichtigen.
Jede einzelne Messgasleitung ist mit einem Ventil für die Kondensatableitung auszustatten.
Die „gemessene“ Luft ist auf kurzem Weg in den Tunnelfahrraum bzw. ins Freie auszublasen.
3.12.3.5
Luftlängsgeschwindigkeitsmesseinrichtungen
Insgesamt sind folgende Signale an einer Feldbusschnittstelle gemäß PLaPB TSt anzubieten:
●
Luftströmungsgeschwindigkeit (Messbereich 0 – 15 m/s)
●
Luftströmungsrichtung links/rechts
●
Sammelstörmeldung
Alle notwendigen Signale und Messwerte sind über eine Feldbusschnittstelle zu übertragen. Details dazu siehe PLaPB TSt.
Mindestens die folgenden Detail-Störmeldungen sind mittels Leuchtdioden oder Kontrolllampen anzuzeigen:
●
Messeinheit gestört
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●
Störung Messstelle
●
Messstelle aktiv
●
Luftströmungsrichtung
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Erforderliche Mess- und Prüfklemmen sind vorzusehen.
3.12.4
Prüfungen und Tests
Siehe PLaHELP PuT!
3.12.5
Funktionsbeschreibungen
3.12.5.1
CO Messanlage
Beim Betätigen des an einer leicht zugänglichen Stelle einzubauenden Hauptschalters
(EIN/AUS) muss die Messanlage in Betrieb gehen. Die Pumpe muss anlaufen und die
Luftförderleitung in Richtung Gasanalysator offen sein.
Der gemessene CO Wert ist entsprechend zu verstärken und mit einem Messumformer
in ein Stromsignal umzuwandeln und an den Klemmen zur Verfügung zu stellen. Die
Messung muss kontinuierlich erfolgen, d.h. es muss die Pumpe dauernd in Betrieb sein.
Die gesamte Messeinheit muss sich selbsttätig überwachen. Bei internen Störungen wie
z.B. "Pumpe läuft nicht", "Förderleistung zu gering", "Messeinheit ausgefallen" etc. muss
sich die Anlage selbsttätig abschalten und gleichzeitig eine Störungsmeldung bereitgestellt werden. Die Anlage darf sich erst nach Behebung der Störung wieder einschalten
lassen.
3.12.5.2
Sichttrübungsmesseinrichtung
Beim Betätigen des in die Schaltschranktüre einzubauenden Hauptschalters (EIN/AUS)
muss die Messanlage in Betrieb gehen. Die Pumpe muss anlaufen und die Luftförderleitung in Richtung Messzelle offen sein. Die Luftprobe ist vor der Zelle zu beheizen, damit
nur der tatsächliche Feinstoffgehalt gemessen wird.
Der von der eingebauten optischen Messeinrichtung gemessene Trübsichtwert ist entsprechend zu verstärken und mit einem Messumformer in ein Stromsignal umzuwandeln und an den Klemmen zur Verfügung zu stellen. Die Messung muss kontinuierlich
erfolgen, d.h. es muss die Pumpe dauernd in Betrieb sein.
Die gesamte Messeinheit muss sich selbsttätig überwachen. Bei internen Störungen wie
z.B. "Pumpe läuft nicht", "Förderleistung zu gering", "Messeinheit ausgefallen" etc. muss
sich die Anlage selbsttätig abschalten und gleichzeitig eine Störungsmeldung bereitgestellt werden. Die Anlage darf sich erst nach Behebung der Störung wieder einschalten
lassen.
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Für das Kalibrieren ist ein Stellglied (z.B. Potentiometer etc.) vorzusehen. Das Stellglied
muss gegen unbeabsichtigtes Verstellen gesichert sein. Jedenfalls ist eine händische
Umschaltung "Betrieb - Kalibrieren" vorzusehen. Während dem Kalibriervorgang sind
die Messwerte für die Fernübertragung zu unterdrücken. Es sind statt dem die im
Messwertspeicher hinterlegten Ergebnisse der letzten Messungen auszugeben.
3.13
Verkehrslenkung
3.13.1
,Planungsgrundsätze
Die an den VLSA, WVZ, FASI, Infotafeln und sonstige Hinweiszeichen darzustellenden
Bilder werden an einem geeigneten Bedienrechner erstellt und im Bildspeicher abgelegt.
Im Ereignisfall sind nach Maßgabe der vom Tunnelsteuergerät ausgesendeten Telegramme Bilder aus dem Bildspeicher darzustellen, die Rückschaltung auf zuvor dargestellte Bilder erfolgt erst nach Ende des Ereignisses.
Eine Handschaltung ist nicht vorgesehen.
Die Anzeigen müssen Blinkfunktionen unterstützen. Im Blinkbetrieb müssen die Blinktakte frei definierbar sein und der Blinkrhythmus mit anderen Einrichtungen des Tunnels
synchronisiert werden (externer Eingang Tunnelblinktakt). Der Blinkbetrieb muss wahlweise zwischen hell und dunkel oder zwischen zwei parametrierbaren Helligkeitsstufen
möglich sein.
Zur Geräteschonung und zur Vermeidung von Blendung (Überstrahlung) ist eine kontinuierliche Leuchtdichteregelung vorzusehen.
3.13.1.1
Verkehrslichtsignalanlagen
Verkehrslichtsignalanlagen (VLSA) mit dreibegriffigen Verkehrslichtsignalen sind nach
Maßgabe der RVS 09.02.22 vorzusehen.
Im Freifeld sind durchwegs Lichtsignalgeber mit Leuchtfelddurchmessern von 300 mm
zu verwenden.
Die nach RVS 09.02.22 ggf. im Tunnel erforderlichen Lichtsignalgeber sollen ebenfalls
mit Leuchtfelddurchmessern von 300 mm ausgeführt werden.
3.13.1.2
Wechselverkehrszeichen
Für die Anzeige von verkehrsrechtlichen Anordnungen sind nach Maßgabe der RVS
09.02.22 bzw. RVS 09.02.25 und sonstiger verkehrsrechtlicher Anordnungen Wechselverkehrszeichen (WVZ) in LED-Technik vorzusehen.
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Im Freifeld ist je Anzeigequerschnitt zur Steuerung der Helligkeit ein Helligkeitssensor
vorzusehen. Entsprechend den Eigenschaften des menschlichen Auges muss die Verteilung im Wesentlichen logarithmisch erfolgen. Näheres dazu ist in der Technischen Spezifikation des PLaPB TIFL geregelt.
Die Eingesetzte Schriftart hat der StVO-Schrift (TERN-Schrift) zu entsprechen.
Bei Seitenlagen und Sondermaßnahmen z.B. Tunnel können in Abstimmung mit
dem AG kleinere Abmessungen verwendet werden.
Die Leuchtdichte der WVZ im Tunnel muss zumindest in drei in ihrer Helligkeit justierbaren Stufen geschaltet werden können.
Freifeld
Tunnel
Überkopf
Seitenlage
Mittel 1
Mittel 2
Klein
Kreisdurchmesser ca.
960 mm
670 mm
480 mm
Dreieckseite ca.
1.000 mm
700 mm
500 mm
B
A
Größenklasse nach
ÖNORM EN 12966-1
Tabelle 20: Größen der WVZ
Für gegebenenfalls erforderlichen Verkehrsleiteinrichtungen und sonstige Wechseldarstellungen sind Wechselwegweiser nach dem Prismenprinzip in der Planung zu berücksichtigen. Die WVZ in Prismentechnik sind gemäß Anhang 2 zu RVS 09.02.22 auszuführen.
3.13.1.3
Fahrstreifensignalisierung
Für die Orientierung des Verkehrsteilnehmers im Freifeld bzw. im Tunnel sind Fahrstreifensignalisierungen (FASI) nach Erfordernis einzusetzen. Die Anlagen sind mit einer
Ausfallsüberwachung auszustatten, die meldet, wenn Schaltungen nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden.
Die für die Steuerung der FASI und die Erfassung der Helligkeit erforderlichen Automatisierungskomponenten müssen im FASI integriert werden. FASI sind über Feldbus gemäß PLaPB TSt direkt an Automatisierungsgeräte anzuschließen. Eine Handschaltung
unmittelbar am FASI ist nicht vorzusehen.
Im Freifeld ist je Anzeigequerschnitt zur Steuerung der Helligkeit ein Helligkeitssensor
vorzusehen. Entsprechend den Eigenschaften des menschlichen Auges muss die Verteilung im Wesentlichen logarithmisch erfolgen. Näheres dazu ist in der Technischen Spezifikation des PLaPB TIFL geregelt.
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Die „schwingungsarme Montage“ der FASI Anlagen im Tunnel und Freiland hat mit geeigneten Befestigungsvorrichtungen zu erfolgen, die eine Montage samt Verstellungsmöglichkeit auf Signalbrücken/Kragmast und am Tunnelulm gestattet.
3.13.1.4
Infotafeln
Die Infotafeln sind gemäß Anhang 2 zu RVS 09.02.22 auszuführen.
Dynamische Verkehrsinformationstafeln (Infotafel) sollen den Verkehrsteilnehmer kurzfristig aktuelle und sicherheitsrelevante Informationen in Form von Piktogrammen und
Texten liefern wobei zur Vermeidung von Sprachbarrieren vorzugsweise Piktogramme
angezeigt werden sollen.
Die Eingesetzte Schriftart hat der StVO-Schrift (TERN-Schrift) zu entsprechen.
Die Leuchtdichte der Infotafeln im Tunnel muss zumindest in drei in ihrer Helligkeit justierbaren Stufen geschaltet werden können.
Montageort
Breite
Höhe
Toleranz
Vorportalbereich
3.000 mm
1.000 mm
± 5%
Anschlussstelle
3.000 mm
1.000 mm
± 5%
Pannenbucht
1.000 mm
2.000 mm
± 5%
Tabelle 21: Anzeigeflächen der Infotafeln
3.13.1.5
Sonstige Hinweiszeichen
An sonstigen Hinweiszeichen sind im Projekt Hinweiszeichen nach Maßgabe des
STSG, der RVS 09.02.22 und der RVS 09.01.25 zu berücksichtigen.
Hinweiszeichen
Breite
Höhe
Notruf
470 mm
470 mm
Fluchtweghinweisleuchte
470 mm
470 mm
Pannenbucht
470 mm
470 mm
Bemerkung
Innenbeleuchtet
Tabelle 22: Hinweiszeichen im Tunnel
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Hinweiszeichen
Breite
Höhe
Bemerkung
Notruf
470 mm
470 mm
Innenbeleuchtet
Licht einschalten
630 mm
630 mm
Verkehrsfunkfrequenzen im Tunnel
630 mm
960 mm
Tunnelname
960 mm
1.200 mm
Videoüberwachung
630 mm
960 mm
Vorankündigung Lichtsignalanlage
Tabelle 23: Hinweiszeichen in den Vorportalbereichen
3.13.1.6
Leiteinrichtungen
Die Fahrbahnränder müssen nach Maßgabe der RVS 09.02.22 mit selbstleuchtenden
Leiteinrichtungen (rechter Rand rot, linker Rand weiß) in der jeweiligen Fahrtrichtung
gekennzeichnet werden.
3.13.1.7
Evakuierungsbeleuchtung
Maßnahmen zur Fluchtwegkennzeichnung sind gemäß RVS 09.02.22 umzusetzen.
Fluchtwegorientierungsleuchten können gemäß RVS 09.02.22 über SSV Verteiler in
NRN versorgt werden. Die Fluchtwegorientierungsleuchten müssen in der Verteilung jedoch nicht einzeln abgesichert und dementsprechend ab dieser Verteilung auch nicht
sternförmig verkabelt werden.
3.13.1.8
Höhenkontrolle
Zum Schutz der an den Tunneldecken montierten Betriebs- und Sicherheitseinrichtungen sind nach Maßgabe der RVS 09.02.22 gegebenenfalls3 Höhenkontrollen vorzusehen.
Bei Ansprechen der Höhenkontrolle ist unverzüglich die Rotschaltung gemäß RVS
09.02.22 auszulösen.
In der Regel sind für die Höhenkontrolle optische Ausführungen zu bevorzugen. In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere wenn von vornherein mit häufigen Auslösun-

3
Wenn möglich, soll durch entsprechende Gestaltung des Bauwerks das Erfordernis für Höhenkontrolleinrichtungen
vermieden werden (Zum Beispiel sind bei Tunneln in offener Bauweise Deckennischen in der Regel deutlich
kostengünstiger als Höhenkontrolleinrichtungen). Gemäß RVS 09.02.22, Punkt 9.3.9 kann auf Höhenkontrollen
verzichtet werden, wenn sich unter 5,30m über der Fahrbahnoberkante keine Einbauten befinden!
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gen gerechnet werden muss, können auch mechanische Höhenkontrolleinrichtungen
vorgesehen werden.
3.13.2
Technische Ausführungsbestimmungen
3.13.2.1
Verkehrslichtsignalanlagen
3.13.2.1.1 Steuereinheit für Verkehrslichtsignalanlagen
Alle erforderlichen Geräte sind als Einschubgeräte für das 19”- System samt 19” Baugruppenträgern oder als Reiheneinbaugeräte zu liefern und (mit 19” Schwenkrahmen
oder auf Hutschienen) in Schaltschränken oder AP (Freifeld Schaltschrank) so zu montieren, dass örtliche Bedienelemente, Kontrolllampen, Mess- und Prüfbuchsen sowie externe Kabelanschlüsse nach dem Öffnen der vorderen Schranktüren gut zugänglich
sind.
Alle Geräte und Anlagenteile sind fix und fertig verdrahtet zu liefern.
Kabelverbindungen bzw. Verdrahtungen an der Rückseite der 19” Einschübe sind nur
zwischen Geräten zulässig, die sich im selben Geräteträger befinden.
Alle Kabelanschlüsse sind steckbar auszuführen.
Die Steuereinheit hat für jede der an die Steuereinheit angeschalteten Signalgruppen
folgende Befehle zu verarbeiten:
●
Aus
●
Rot
●
Gelb blinken
●
Grün
●
Wartung
●
Stopp
●
Nachtabsenkung ein
Diese Befehle werden der Steuereinheit direkt aus einem Tunnelsteuergerät seriell
übergeben.
In umgekehrter Richtung sind für jeden an die Steuereinheit angeschalteten Verkehrslichtsignalgeber folgende Informationen für die Verarbeitung in der Tunnelsteuerung
(Leitsystem) anzubieten:
●
Aus
●
Rot
●
Gelb blinken
●
Grün
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●
Summenstörung
●
Nachtabsenkung ein
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Die Befehle sind in der Steuereinheit für die Ansteuerung der Verkehrslichtsignalgeber
zu speichern und als Schaltbefehle an die Signalgeber weiterzuleiten.
Für die Signalgeber muss das Blinken des Gelblichtes synchron erfolgen, eine Überwachung dieses Synchrontaktes ist zu gewährleisten. Außerdem ist ein Synchrontakt auch
potentialfrei auszugeben.
Während der Nachtstunden muss die Lichtstärke der Kammersignale mit dem vom
Tunnelsteuergerät nach Maßgabe der insgesamt gemessenen Leuchtdichte reduziert
werden.
Die mit den Steuergeräten verbundenen VLSA Einrichtungen sind ebenfalls so auszurüsten, dass die geforderten Eigenschaften im Gesamtsystem vollinhaltlich erfüllt werden können.
3.13.2.2
Wechselverkehrszeichen in LED Technik
3.13.2.2.1 Zeicheninhalte
Für die innerhalb eines Tunnels anzuordnenden WVZ sind folgende Inhalte ausreichend:
●
WVZ A:
§ 52.10a StVO Zulässige Höchstgeschwindigkeit „60“
§ 52.10a StVO Zulässige Höchstgeschwindigkeit „80“
§ 52.10a StVO Zulässige Höchstgeschwindigkeit „100“
●
WVZ B:
§ 52.4a StVO Überholen verboten
§ 52.4c StVO Überholverbot für Kfz über 3,5 t
●
Fahrstreifensignale:
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Dauerlichtzeichen nach StVO Rote gekreuzte Schrägbalken
Dauerlichtzeichen nach StVO Gelb blinkender links/rechts nach unten gerichteter Schrägpfeil
Dauerlichtzeichen nach StVO Grüner, senkrecht nach unten weisender Pfeil
Für die in den Vorportalbereichen eines Tunnels anzuordnenden WVZ sind, abweichend von den diesbezüglichen Festlegungen in PLaPB TIFL folgende Inhalte ausreichend:
●
WVZ A:
§ 52.10a StVO Zulässige Höchstgeschwindigkeit „60“
§ 52.10a StVO Zulässige Höchstgeschwindigkeit „80“
§ 52.10a StVO Zulässige Höchstgeschwindigkeit „100“
●
WVZ B:
§ 52.4a StVO Überholen verboten
§ 52.4c StVO Überholverbot für Kfz über 3,5 t
§ 52.2 StVO Einfahrt verboten
●
Fahrstreifensignale:
Dauerlichtzeichen nach StVO Rote gekreuzte Schrägbalken
Dauerlichtzeichen nach StVO Gelb blinkender links/rechts nach unten gerichteter Schrägpfeil
Dauerlichtzeichen nach StVO Grüner, senkrecht nach unten weisender Pfeil
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3.13.2.2.2 Steuerung der Wechselverkehrszeichen
Die für die Steuerung der Wechselzeichengeber und die Erfassung der Helligkeit erforderlichen Automatisierungskomponenten müssen im WVZ integriert werden.
Eine Handschaltung unmittelbar am WVZ ist nicht vorzusehen.
Im Freifeld ist je Anzeigequerschnitt zur Steuerung der Helligkeit ein Helligkeitssensor
vorzusehen. Entsprechend den Eigenschaften des menschlichen Auges muss die Verteilung im Wesentlichen logarithmisch erfolgen. Näheres dazu ist in der Technischen
Spezifikation des PLaPB TIFL geregelt.
3.13.2.3
Wechselverkehrszeichen und Wechselwegweiser in Prismentechnik
Die für die Steuerung der Prismengeräte und die Erfassung der Umgebungstemperatur
erforderlichen Automatisierungskomponenten müssen im Prismengerät integriert werden.
Eine Handschaltung unmittelbar am Prismengerät ist nicht vorzusehen.
3.13.2.4
Dynamische Informationstafeln
Die Infotafeln sind über eine Feldbus- Schnittstelle gemäß PLaPB TSt direkt an ein Automatisierungsgerät in der BZ, BS oder EN anzuschließen.
Über diese Schnittstelle sind folgende Informationen zu übertragen:
●
●
●
Befehle:
–
Bild 1
–
Bild 2
–
...
–
...
–
Bild 30
Meldungen:
–
Bild 1
–
Bild 2
–
...
–
...
–
Bild 30
–
Sammelstörmeldung
Sollwert:
–
●
Leuchtdichte
Messwert:
–
Leuchtdichte
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Service- Schnittstelle für das Beschreiben der Bildspeicher und das Abrufen interner
Daten (z.B. Fehlercodes): Ethernet 100Base-TX, TCP/IP. Die Infotafel ist ins Tunnelwerk einzubinden, ein Zugriff via Netzwerk muss gewährleistet sein. Es muss somit
möglich sein, ab einer BZ die Inhalte der Bildspeicher zu ändern.
3.13.2.5
Innenbeleuchtete Hinweiszeichen
Keine Ergänzungen zur RVS!
3.13.2.6
Selbstleuchtende Leiteinrichtung
3.13.2.6.1 Allgemeines
Bei induktiven Systemen sind die Kompensatoren, wenn technisch möglich, in den benachbarten Nischen unterzubringen.
3.13.2.6.2 Leuchtmodule
Für die selbstleuchtende Leiteinrichtung sind induktiv gekoppelte bzw. drahtgebundene
Leuchtmodule in LED-Technik einzusetzen.
Die Leuchtbausteine sind über den Kopplern quer zur Tunnelachse so auf die Versorgungskanalabdeckplatten zu kleben oder zu schrauben, dass der Kraftfahrer bei Tunneldurchfahrt am rechten Fahrbahnrand rote und am linken Fahrbahnrand weiße Lichtpunkte sieht. Die Klebung kann mit einem lösungsmittelfreien ZweikomponentenReaktionsklebstoff auf Polyurethanbasis oder einem Schmelzkleber auf Probit Polymer
Basis erfolgen.
3.13.2.6.3 Verkabelung
Im
Gehweg
sind
Induktionskoppler
anzuordnen.
Dafür
sind
gemäß
PLaPB 800.500.1000 "Tunnelbau" Sonderdeckel vorzusehen, welche im Montagebereich der Koppler eine geringere Stärke aufweisen. Zudem verfügen diese Sonderdeckel über Nuten zur Kabelführung.
Die Induktionskoppler sind nach Herstellerangabe liegend oder stehend auf diesen
Sonderdeckeln zu montieren. Die zulässige Einbautiefe richtet sich nach dem gewählten Fabrikat und der vorgegebenen Gussasphaltüberdeckung.
Auf den Sonderdeckeln ist die Verkabelung zu den Induktionskopplern in PVC- Schläuchen bzw. PVC- Rohren einzuziehen. Im Übrigen wird die Verkabelung in den Versorgungskanälen geführt. Die verwendeten Rohre müssen für den Verguss mit Heißbitumen geeignet sein.
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Abbildung 23: Induktionskoppler auf Sonderdeckel
Die exakte Lage des Kopplers, bzw. der Kondensatoren im Versorgungskanal ist am
erhöhten Seitenstreifen dauerhaft zu kennzeichnen.
Stehen keine Sonderdeckel zur Verfügung (z.B. bei Sanierungsprojekten), dann sollen
die Koppler in den Spalt zwischen Bordstein und Versorgungskanalabdeckplatten eingebaut werden. Am Montageort des Kopplers muss in der Abdeckplatte gegebenenfalls
eine Aussparung für den versenkten Einbau des Kopplers hergestellt werden. Die Verkabelung soll in diesem Fall in, ebenfalls im Schlitz zwischen Bordstein und Versorgungskanalabdeckplatten verlegten, Schutzrohren erfolgen. Rohre und Koppler sind
nach dem Einziehen und dem Anschluss der Kabel mit einer wasserdichten, schwer
entflammbaren Masse zu vergießen.
Abbildung 24: Induktionskoppler in Spalt
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3.13.2.6.4 Steuer- und Stromversorgungseinheit
Für die Nachtabsenkung, Blinkbetrieb und die Steuerung der Helligkeit sind an der
Steuereinheit entsprechende Befehlseingänge vorzusehen. Die Schaltbefehle werden
durch Tunnelsteuergeräte potentialfrei vorgegeben.
Für die Überwachung der Einheit ist ein potentialfreier Kontakt für „Sammelstörung“
auszugeben.
3.13.2.7
Fluchtwegkennzeichung
3.13.2.7.1 Fluchtwegorientierungsleuchte
Die FOL sind entsprechend der RVS 09.02.22 auszuführen.
Die Ausführung der FOL hat mit einer einzigen, ebenen Leuchtfläche, d. h. ohne getrennte Ansteuerung zweier Leuchtflächen und somit ohne Abschaltfunktion bei Leuchtenausfall, zu erfolgen.
Die Aktivierung des LED-Lichtbandes muss getrennt zur Leuchtfläche der FOL über die
mehrpolige Versorgungsleitung erfolgen.
Es ist eine Betriebsüberwachung auszuführen.
3.13.2.7.2 Fluchtwegorientierungstafel
Die Fluchtwegorientierungstafeln sind entsprechend der RVS 09.02.22 auszuführen.
Die Fluchtwegorientierungstafeln sind mit mindestens 4 Schrauben und Dübeln aus
Edelstahl (gemäß Punkt 3.1.2.2.4) direkt an die Tunnelwand zu montieren.
3.13.2.8
LED Fluchtwegmarkierung
3.13.2.8.1 Leuchtmodule
Im Bereich der Fluchtwegzugänge sind zur Fluchttürkennzeichnung grün leuchtende
Markierungsköpfe LED-Technik zu errichten.
Die Montage der grünen Leuchtmodule erfolgt auf einer Höhe von 50, 100 und 150 cm
über dem erhöhten Seitenstreifen beidseitig vom jeweiligen Fluchtwegzugang.
Die Montage der LED Leuchtmodule erfolgt in der Regel an der Wand, die Kabel sind in
entsprechend vorbereiteten Leerrohren zu führen.
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Ist die Montage von Leerrohren zu aufwendig, können LED Leuchtmodule auch auf geeigneten Formstücken aus Edelstahl (gemäß Punkt 3.1.2.2.4) montiert werden. Diese
müssen gegebenenfalls an das gekrümmte Tunnelprofil angepasst und mit mindestens
8 Schrauben an der Tunnelulme befestigt werden.
3.13.2.8.2 Steuer- und Stromversorgungseinheit
Für die Steuerung der Leuchtmodule sind von der Steuereinheit die durch Tunnelsteuergeräte potentialfrei angebotenen Schaltbefehle zu verarbeiten. Die LED müssen
auch im Blinkbetrieb arbeiten können.
Für die Überwachung der Einheit ist ein potentialfreier Kontakt für „Sammelstörung“
auszugeben.
3.13.2.9
Höhenkontrollen
3.13.2.9.1 Allgemeines
Eine Höhenkontrolle besteht aus
●
zwei Wechsellichtschranken, die in einer zu Fahrbahn parallelen Ebene im Bereich
zwischen 4,20 m und 4,45 Unterkante über der Fahrbahn auf einer Verkehrszeichenbrücke eingerichtet werden,
●
einer Induktionsschleife, die unter der Verkehrszeichenbrücke in die Fahrbahn eingelegt wird und
●
einer Auswerteschaltung, welche die Informationen der vorgenannten Sensoren
miteinander verknüpft.
Bei gleichzeitigem Ansprechen von Schleifendetektor und Wechsellichtschranke ist ein
Alarm an die Tunnelsteuerung abzusetzen, die unverzüglich die Rotschaltung gemäß
RVS 09.02.22 auszulösen hat.
3.13.2.9.2 Auswerteschaltung
Alle erforderlichen Geräte sind in einem AP gemäß PLaNT 119.020.2000 "CN.as Materialkatalog" jeweils so zu montieren, dass örtliche Bedienelemente, Kontrolllampen,
Mess- und Prüfbuchsen sowie externe Kabelanschlüsse nach dem Öffnen der vorderen
Schranktüren gut zugänglich sind.
Alle Geräte und Anlagenteile sind fix und fertig verdrahtet zu liefern.
Jede Auswerteeinheit besteht aus einer Stromversorgungsbaugruppe, Schleifendetektoren für die angeschalteten Detektionsschleifen und der Auswerteelektronik für die Höhenkontrolle.
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Die Spannungsversorgung erfolgt mit 230 V ±10%/50 Hz. Die Stromversorgungsbaugruppe muss alle in der Auswertebaugruppe benötigten internen Spannungen liefern.
Die Schleifendetektoren sind mittels Anpass- Trennübertragern und Überspannungsschutzeinrichtungen an die Zählschleifen anzukoppeln.
Eine gegenseitige Beeinflussung von Zählschleifen darf nicht auftreten.
Die Elektronik der Schleifendetektoren muss selbstabgleichend sein, das heißt, Störeinflüsse wie z.B. Temperaturänderungen, atmosphärische Störungen etc. sind automatisch auszugleichen.
Die Elektronik muss sich selbsttätig auf Spannungsausfall, interne Störungen, offene
Messschleife etc. überwachen. Alle diese Detailstörungen sind in einer Sammelstörungsmeldung auszugeben.
Die gesamte Auswerteeinheit muss die Meldungen
●
Kraftfahrzeug überhöht
●
Störung Lichtschranke
●
Störung Detektionsschleife
potentialfrei für die weitere Verarbeitung in der Tunnelsteuerung zur Verfügung stellen
und den aus der Tunnelsteuerung ebenfalls potentialfrei angebotenen Befehl
●
Quittierung der Höhenkontrolle
verarbeiten.
3.13.3
Prüfungen und Tests
Siehe PLaHELP PuT!
3.13.4
Funktionsbeschreibungen
3.13.4.1
Verkehrslichtsignalanlagen
3.13.4.1.1 Betriebsart "Fern"
Wenn der Betriebsartenwahlschalter in dieser Stellung steht, werden nur Befehle aus
der übergeordneten Steuerung akzeptiert.
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3.13.4.1.2 Betriebsart "Vor Ort"
Wenn diese Stellung am Betriebsartenwahlschalter eingestellt ist, werden nur jene Befehle akzeptiert, die über die Taster an der Steuereinheit erteilt werden. Fernbefehle, die
sich aus den automatischen Abläufen ergeben, bleiben in der übergeordneten Steuerung gespeichert und werden erst dann ausgeführt, wenn wiederum auf Fern zurückgeschaltet wird.
Wenn von "Fern" auf "Vor Ort" umgeschaltet wird, muss vorerst der Zustand der Verkehrslichtsignalanlagen unverändert erhalten bleiben. Bei Rückschaltung von “Vor Ort”
auf “Fern” wird der letzte gespeicherte Fern-Befehl sofort ausgeführt.
3.13.4.1.3 Betriebsart "Test"
Wenn der Betriebsartenwahlschalter in Stellung “Test” steht, muss es möglich sein, Befehle über die Taster an der Steuereinheit einzugeben, wobei diese Befehle nur über die
Meldeleuchten (an der Platine!) angezeigt werden. Ein Durchschalten der Testbefehle
auf die Signalgeberausgänge erfolgt nicht. In dieser Stellung werden die Fernbefehle
weiterhin akzeptiert und auch automatisch auf die Signalgeberausgänge weitergeleitet.
Bei Rückschaltung des Betriebsartenwahlschalters auf “Fern” muss auch sofort der aktuelle Zustand der Signalgeber wieder angezeigt werden.
3.13.4.1.4 Betriebsart "Wartung"
Die Betriebsart “Wartung” bedeutet, dass grundsätzlich die Betriebsart “Fern” vorherrscht, jedoch automatisch die Verkehrslichtsignalgeber auf “Gelb blinken” geschaltet
werden. Der Zustand der Signalgeber vor dem Umschalten oder später eintreffende Befehle während dieser Schaltphase müssen inzwischen gespeichert werden und sind
dann auszuführen, wenn von “Wartung” auf “Fern” zurückgeschaltet wird. Wenn während der Betriebsart “Wartung” ein Rotbefehl eintrifft, hat dieser die höchste Priorität und
muss sofort ausgeführt werden.
3.13.4.1.5 Betriebsart "Stopp"
Während dieser Betriebsart bleibt die Betriebsart “Fern” grundsätzlich voll aufrecht, das
Umschalten auf “Stopp” muss jedoch bewirken, dass die Verkehrslichtsignalgeber sofort
auf rot geschaltet werden. Nach dem Rückschalten von “Stopp” auf “Fern” müssen die
Signalgeber so lange auf rot bleiben, bis neue Befehle eintreffen. Der Zustand der Signalgeber vor dem Umschalten oder während der “Stopp-Phase” eintreffende Befehle
sind nicht zu speichern.
3.13.4.2
Dynamische Informationstafeln
Die an den Infotafeln darzustellenden Bilder werden an einem geeigneten Bedienrechner erstellt und im Bildspeicher der Infotafel abgelegt.
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Im Ereignisfall sind nach Maßgabe der dann vom Tunnelsteuergerät ausgesendeten Telegramme Bilder aus dem Bildspeicher der Infotafel darzustellen, die Rückschaltung auf
zuvor dargestellte Bilder erfolgt erst nach Ende des Ereignisses.
Eine Handschaltung unmittelbar an der Infotafel ist nicht vorgesehen.
Die Infotafeln müssen Blinkfunktionen unterstützen. Im Blinkbetrieb muss der Blinktakt
frei definierbar sein. Der Blinkrhythmus muss synchronisiert werden. Der Blinkbetrieb
muss auch zwischen 2 parametrierbaren Helligkeitsstufen möglich sein.
Zur Geräteschonung und zur Vermeidung von Überstrahlung ist eine kontinuierliche
Leuchtdichteregelung vorzusehen.
3.13.4.3
Aktive Leiteinrichtung
Die aktive Leiteinrichtung ist im Zug der automatischen Abläufe wie folgt zu steuern:
●
3.13.4.4
Regelbetrieb am Tag:
Dauerlicht 100%
4
●
Regelbetrieb in der Nacht :
Dauerlicht, 50%
●
Brandalarm:
Blinkbetrieb
●
Behinderung im Tunnel:
Blinkbetrieb
LED Fluchtwegmarkierung
Die LED Fluchtwegmarkierungen sind im Zug der automatischen Abläufe wie folgt zu
steuern:
●
3.13.5
Regelbetrieb am Tag:
Dauerlicht, 100%
5
●
Regelbetrieb in der Nacht :
Dauerlicht, 50%
●
Brandalarm:
Blinkbetrieb
Mobiles Überleitsystem
Ein mobiles Überleitsystem (MÜLS) hat im Falle einer Tunnelsperre innerhalb kurzer
Zeit ohne große Verkehrsbehinderung eine Überleitung auf die andere Richtungsfahrbahn und eine Rückleitung in den Normalverkehr zu ermöglichen.
Die Einsatzfahrzeuge sollen weiterhin über den Pannenstreifen in den gesperrten Bereich einfahren können.

4
Bei Nachtschaltung der Innenstreckenbeleuchtung
5
Bei Nachtschaltung der Innenstreckenbeleuchtung
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Technische Richtlinie
Der Einsatz der MÜLS ist projektspezifisch hinsichtlich Betriebserfordernisse und Wirtschaftlichkeit zu prüfen.
3.13.6
Schrankenanlage
Auf Basis einer Risikobetrachtung ist projektspezifisch das Erfordernis einer Schrankenanlage zu prüfen.
3.13.7
Thermoscanner
Um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer im Tunnel weiter zu erhöhen, sind in
den Vorportalen bzw. Freifeldbereichen Thermoscanneranlagen zu errichten.
Die Thermoscanneranlagen sind für die Detektion von Kraftfahrzeugen >3,5 t auszuführen. Die Portale der Thermoscanneranlagen sind dabei mit den Sensoren und
Erfassungssystemen für die Temperaturdetektion (Erkennung überhitzter Fahrzeuge)
auszustatten. Zusätzlich sind auf den Thermoscannerportalen Lichtschranken für
eine Höhenkontrolle zu montieren.
Der Einsatz eines Thermoscanners ist projektspezifisch hinsichtlich Betriebserfordernisse und Wirtschaftlichkeit zu prüfen.
3.14
Verkehrszeichenträger
3.14.1
Planungsgrundsätze
Für die Montage von Verkehrslichtsignalgebern, Wechselverkehrszeichen, Infotafeln,
sonstigen Verkehrszeichen und Höhenkontrolleinrichtungen sind je nach örtlichen Gegebenheiten Portalkonstruktionen (Verkehrszeichenbrücken), Maste und Steher vorzusehen.
Es sind ausschließlich Tragkonstruktionen aus Stahl zulässig.
Alle Verkehrszeichenträger sind den örtlichen Gegebenheiten sowie den zu erwartenden statischen und dynamischen Lasten anzupassen.
3.14.2
Technische Ausführungsbestimmungen
3.14.2.1
Portal- und Kragkonstruktionen
Die Portal- und Kragkonstruktionen sind gemäß PLaPB TIFL auszuführen.
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Ergänzend dazu gelten für Tunnelanlagen die in den folgenden Punkten näher spezifizierten Anforderungen:
3.14.2.2
●
Für die statische Bemessung gelten die Ersatzlasten gemäß RVS 05.02.13.
●
Der Stahltragwerk – Querriegel ist in RAL 7045 (Telegrau 1) auszuführen.
Steher und Maste
Alle Masten und Steher sind den örtlichen Gegebenheiten sowie den zu erwartenden
statischen und dynamischen Lasten anzupassen. Auf Aufforderung sind statische Berechnungen beizubringen.
Zur Ausführung gelangen feuerverzinkte, gezogene Maste gemäß RVS 05.02.11 mit
Masttüre (Dreikantverschluss) und Mastmanschette am Mastfuß.
Die Kabelführung hat im Mast zu erfolgen. Die Kabel sind erst in unmittelbarer Nähe
des am Mast zu montierenden Geräts durch Anbauverschraubungen aus dem Mast zu
führen.
Alle Steher und Maste sind mit Klebeschildern (gelb mit schwarzer Schrift) zu versehen.
Darauf muss das jeweilige Referenzkennzeichen nach PLaDOK 511.901.10 "Referenzkennzeichnung" angegeben werden.
3.14.3
Prüfungen und Tests
Siehe PLaHELP PuT!
3.14.4
Funktionsbeschreibungen
Entfällt
3.15
Verkehrsdatenerfassung
3.15.1
Planungsgrundsätze
Für die Verkehrserfassung in Tunnelanlagen sind Induktionsschleifen in die Fahrbahnen
einzubauen.
Alle Erhebungsquerschnitte müssen gemäß TLS 2002 als Dauerzählstellen mit einer
Klassifizierung der Fahrzeuge in 8 + 1 Gruppen ausgerüstet werden. Die Daten dieser
Schleifen sind in den Tunnelsteuergeräten zu verarbeiten und nach Erfordernis an andere Steuereinheiten, insbesondere die Lüftersteuerungen des Tunnels weiterzuleiten.
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3.15.2
Technische Ausführungsbestimmungen
3.15.2.1
Induktionsschleifen
Die Induktionsschleifen sind nach dem TLS 2002 auszuführen, technische Details ergeben sich aus Anhang 3 der TLS 2002. Sofern der Einbau in eine Betonfahrbahn erfolgen muss, ist besonders auf Punkt 1.1 des Anhangs 3 der TLS 2002 zu achten.
Die Wahl des Schleifentyps (1 oder 2 lt. TLS) bleibt dem AN überlassen, die Anordnung,
die Ausführung und die Abmessungen sind aber so festzulegen, dass eine ordnungsgemäße Funktion sichergestellt ist.
3.15.2.2
Schleifenableitungen
Wenn die Entfernung zwischen Auswerteelektronik und Messschleife nicht mehr als
30 m beträgt, kann der Messschleifendraht verdrillt in einem Panzerschlauch bis zur
Auswerteschaltung verlegt werden.
Bei größeren Entfernungen sind die Schleifendrähte entweder auf symmetrische Fernmeldekabel zu muffen oder in wasserdichten Kleinkabelverteilern auf symmetrische
Fernmeldekabel zu rangieren und ist dieses bis zur Auswerteschaltung zu führen.
Die Kleinkabelverteiler sollen in Kabelziehschächten oder im Versorgungskanal montiert
werden. Sie müssen die Schutzart IP 68 erfüllen und aus geeignetem unverrottbaren,
schlagfesten Kunststoff bestehen.
Schleifendrähte, Kabel und Kleinkabelverteiler sind in geeigneter Weise gegen Verbiss
zu schützen.
3.15.3
Prüfungen und Tests
Siehe PLaHELP PuT!
3.15.4
Funktionsbeschreibungen
Entfällt
3.16
Audio- und Videoüberwachung
3.16.1
Planungsgrundsätze
Tunnelanlagen sind nach Maßgabe
wachungseinrichtungen auszustatten.
der
RVS
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mit
Videoüber-
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Für die Videoüberwachung in Tunnelanlagen gelten die in der PLaNT 170.010.1000
"Videosysteme und videobasierende Detektionssysteme: Technische Richtlinie" definierten Planungsgrundsätze vollinhaltlich!
3.16.2
Technische Ausführungsbestimmungen
3.16.2.1
Kameratechnik
3.16.2.1.1 Allgemeines
Die komplette Kameratechnik ist gemäß den Technischen Spezifikationen in
PLaNT 170.010.2000 "Videosysteme Technische Spezifikation " auszuführen.
Ergänzend dazu gelten für Tunnelanlagen die in den folgenden Punkten näher spezifizierten Anforderungen.
3.16.2.1.2 Kamera
Die Kameras müssen über ein geeignetes grafisches Benutzerinterface über entsprechendes, zu übergebendes Protokoll fernparametrierbar und wo notwendig fernbedienbar sein. Die Mindestforderungen der RVS 09.02.22 sind einzuhalten. Fernbedienbarkeit ist insbesondere dann erforderlich, wenn über das Kamerasystem Zubehör, wie
S/N/Z-Systeme, Scheibenwischer oder ähnliches gesteuert werden müssen.
Es ist sicherzustellen, dass alle Kameras einer Tunnelanlage die gleiche Bauart aufweisen.
Die erforderlichen Objektive sind einer Auswahl in Bezug auf die Lichtstärke und
Brennweite entsprechend den jeweiligen örtlichen Verhältnissen zu unterwerfen, eine
Ortsbesichtigung ist verpflichtend.
Fernsteuerbare Zoom-Objektive, die bei Kameras mit Schwenk- und Neigeeinrichtungen zum Einsatz kommen, müssen einen Stellungsgeber mit Positionsrückmeldung
enthalten und sind ebenfalls einer Auswahl in Bezug auf die Lichtstärke und Brennweite
entsprechend den jeweiligen örtlichen Verhältnissen zu unterwerfen.
3.16.2.1.3 Befestigungsvorrichtung
Alle Kamerakonsolen sind grundsätzlich in Edelstahl (gemäß Punkt 3.1.2.2.4) auszuführen.
Die Konsolen sind an die geforderte Montageart (an Tunnelwand oder Tunneldecke, an
Kameramast, an Portalkonstruktion einer verkehrstechnischen Einrichtung etc.) anzu-
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passen. Alle Konsolen sind in robuster, schwingungsgedämpfte Ausführung zu liefern
und zu montieren.
3.16.2.1.4 S/N/Z-Systeme
Die Funktion Proportionalgeschwindigkeit ist vorzusehen.
Bei allen S/N/Z-Systemen ist eine eigene elektrische Heizung zum Funktionsbetrieb bei
tiefen Temperaturen (bis zu –25°C) und starken Niederschlägen auszuführen. Die Regelung der Heizung hat thermostatgesteuert zu erfolgen.
3.16.2.1.5 Anschalteeinheiten
In den Anschalteeinheiten sind – sofern nicht die gewählte Kameratype eine andere
Festlegung erfordert oder der Einbau im Kameraschutzgehäuse möglich ist – im Wesentlichen folgende Einrichtungen zusammenzufassen:
●
Stromversorgungseinheit
●
elektro-, optische Wandler (Medienkonverter)
●
Anschluss für Kamerakabelsatz
●
Anschluss für LWL-Kabel (steckbar, E 2000 Steckerstandard)
●
Anschluss für Energiekabel
●
Mikrofon für AKUT
Alternative Montageorte sind mit der zuständigen Servicegesellschaft der ASFINAG abzustimmen. Eine mögliche Ausführung ist unter Plan 800.563.1518 in der Anlage zu sehen.
Die optische Audio- und Videoempfangseinrichtung und die optische Audio- und Videodatensendeeinrichtung (Medienkonverter) sind so auszulegen, dass der volle Informationsumfang (für Audio eine 24 Bit Auflösung) zwischen dem Medienkonverter in der
Zentrale (Encoder) und dem Medienkonverter im Anschaltekasten immer über eine Faser eines LWL-Kabels abgewickelt werden kann (2. Faser im LWL-Stichkabel zur Kamera dient als Reserve!).
3.16.2.2
Übertragungstechnik
Die komplette Übertragungstechnik ist gemäß den Technischen Spezifikationen in
PLaNT 170.010.2000 "Videosysteme: Technische Spezifikation" auszuführen.
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3.16.2.3
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Audio- und Videospeicherung
Die Einrichtungen zur Audio- und Videospeicherung sind gemäß den Technischen Spezifikationen in PLaNT 170.010.2000 "Videosysteme: Technische Spezifikation" auszuführen.
Ergänzend dazu gelten die in den folgenden Punkten näher spezifizierten Anforderungen.
3.16.2.3.1 Leistungsmerkmale
Im Speichersystem ist jeweils eine Marke zum Wiederauffinden des Zeitpunkts des
Alarmereignisses oder Nutzereingriffs zu setzen.
3.16.2.3.2 Bedienung
Der Speicherstatus des Alarmspeichers muss mit dem Belegungsgrad in Prozent des
gesamt verfügbaren Alarmspeichers als Datenpunkt für das Prozessleitsystem zur Verfügung stehen.
3.16.2.4
Automatische Videobildauswertung
Die Einrichtungen zur Automatischen Videobildauswertung sind gemäß den Technischen Spezifikationen in PLaNT 170.020.2000 "Videobasierte Detektionssysteme:
Technische Spezifikation" in der jeweils geltenden Fassung auszuführen.
3.16.2.5
Maste
Gegebenenfalls erforderliche Maste sind den örtlichen Gegebenheiten sowie den zu
erwartenden statischen und dynamischen Lasten anzupassen. Auf Aufforderung sind
statische Berechnungen beizubringen.
Im Freifeld (Vorportalbereiche,...) sind feuerverzinkte, gezogene Maste mit Masttüre
(Dreikantverschluss) und Mastmanschette am Mastfuß vorzusehen.
Die Kabelführung hat im Mast zu erfolgen. Die Kabel sind erst in unmittelbarer Nähe
des am Mast zu montierenden Geräts durch Anbauverschraubungen aus dem Mast zu
führen.
Die Maste sind mit Klebeschildern (gelb mit schwarzer Schrift) zu versehen. Darauf
muss das jeweilige Referenzkennzeichen nach PLaDOK 511.901.10 "Referenzkennzeichnung" angegeben werden.
Für die Ausführung der Maste gelten die technischen Ausführungsbestimmungen aus
PLaPB 800.552 .1000 - Technische Infrastruktur Freiland.
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3.16.3
Akut – Akustisches Tunnelmonitoring
3.16.3.1
Planungsgrundlagen
3.16.3.1.1
Situierung der Mikrofone im Tunnelfahrraum
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In der Planungsphase ist darauf zu achten, dass Videokameras und Mikrofone am gleichen Ort zu situieren sind um für die Videokameras und Mikrofone und die nötigen
Übertragungseinrichtungen denselben Anschaltekasten zu verwenden. In Ausnahmefällen kann das Mikrofon vom gemeinsamen Anschaltekasten abgesetzt werden und das
Mikrofon in einem eigenen kleinen Anschaltekasten zu platzieren. Die maximale Leitungslänge darf in diesem Fall bei Verwendung einer RG 58 Koaxialleitung 150 m nicht
überschreiten. Für solche Ausnahmen muss bereits in der Planungsphase Einvernehmen hergestellt werden.
Die Mikrofone sind im Tunnelfahrraum auf einer Mindesthöhe von 3,5 m zu montieren.
Der Mikrofonabstand darf maximal 125 m betragen. Sind mehr als 2 Fahrstreifen vorhanden, so ist eine beidseitige Anordnung vorzusehen, wobei die Mikrofone abwechselnd über dem linken und rechten erhöhten Seitenstreifen zu platzieren sind. Bei Richtungsverkehrstunnel ist jeweils im Einfahrtsbereich des Portals ein Mikrofon
vorzusehen. Bei Gegenverkehrstunnel ist bei beiden Portalen im Einfahrtsbereich je ein
Mikrofon vorzusehen. Der Abstand zu Lüftungsanlagen soll so groß als möglich gewählt
werden.
3.16.3.2
Situierung der Mikrofone in der Pannenbucht
In jeder Pannenbucht ist ein eigenes Mikrofon vorzusehen, wobei das Mikrofon auf einer Mindesthöhe von 3,5 m in der Mitte der Pannenbucht montiert werden muss. Als
zugehörige Anschaltekästen können entweder der Anschaltekasten einer etwaigen
Querschlagskamera oder der Anschaltekasten der SNZ-Videokamera verwendet werden. Sind die Anschaltekästen dieser Kameras nicht in der Mitte der Pannenbucht situiert, kann das Mikrofon in einem eigenen kleinen Anschaltekasten abgesetzt montiert
werden. Die Ausrichtung des Mikrofons muss so erfolgen, dass die Mikrofonmembran in
Richtung Fahrbahnoberfläche zeigt.
3.16.3.3
Montage der Mikrofone im Anschaltekasten
Für die Montage des Mikrofons wird in den Anschaltekasten an der festgelegten Position eine herkömmliche Kabelverschraubung montiert. In diese Kabelverschraubung wird
das Mikrofon mittels der Mikrofonverschraubung geklemmt und anschließend eine
Schutzkappe aufgeschraubt. Die Schutzkappe dient zum Schutz des Mikrofons vor
Staub und eindringendem Wasser. Die Kabelverschraubung ist so zu dimensionieren,
dass das Mikrofon aufgrund seines Durchmessers von der Kabelverschraubung abgedichtet werden kann.
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Die Position des Mikrofons am Anschaltekasten muss so gewählt werden, dass das
Mikrofon in Fahrtrichtung zeigt und somit vor grober Verschmutzung geschützt ist. Der
Abstand der Mittelachse des Mikrofons zum Ulm soll dabei 80mm betragen.
Weiters ist darauf zu achten, dass vor dem Mikrofon keine störenden Teile von anderen
Gewerken oder Bauten platziert werden, um die Schallausbreitung zum Mikrofon hin
nicht zu stören. Die Videokamera muss daher entweder oberhalb oder unterhalb des
Anschaltekastens situiert werden.
3.16.3.4
Übertragung der Audio-Signale durch den Medienkonverter
Die Übertragung der Audio-Signale vom Eingang des Medienkonverters bis zu dessen
Ausgang ist jedenfalls unkomprimiert und verlustlos auszuführen.
Die Planung der Übertragungsstrecke ist so auszuführen, dass das Audio- und Videosignal eines Mikrofon bzw. Videostandorts mit einem gemeinsamen Medienkonverter
übertragen werden können.
Die Übertragungsstrecke ist so zu planen, dass die folgenden Vorgaben eingehalten
werden:
Parameter
Vorgabe
Auflösung
24 Bit
Abtastfrequenz
48000 Hz
Kodierung
PCM
Datenkompression
keine
SignalRauschabstand
> 85dB
Frequenzgang
20Hz - 80Hz (-1dB)
80Hz - 16kHz (-0,2dB)
16kHz - 20kHz (-1dB)
Verzerrung (THD)
3.16.3.5
<0.01%
Aufzeichnung der Audio-Signale
Die Speicherung des Audiosignals jedes detektierten Ereignisses erfolgt durch einen
externen Audio/Video-Speicher. Die Digitalisierung der Audio- und Videodaten muss
dabei annähernd zeitsynchron erfolgen und die Videobilder sowie die Audiodaten mit
Zeitstempeln versehen werden.
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.Für die Speicherung der Audiodaten im Audio/Video-Speicher wird zur Kompression
das Format AAC verwendet. Die Übertragung von Audiodaten für die Analyse muss
aber auf jeden Fall unkomprimiert und verlustlos erfolgen.
3.16.3.6
Akustische Wiedergabe in BZ und ÜZ
Sowohl in der ÜZ als auch in der BZ ist die akustische Wiedergabe der aktuellen Geräusche im Tunnel für jedes Mikrofon vorzusehen. Dazu wird an jedem Bedienplatz ein
Lautsprecher mit einem Lautstärkeregler situiert. Damit kann der Operator sowohl die
Live-Geräusche aus dem Tunnel als auch Ereignisse aus dem A/V-Speicher aus der
Vergangenheit wiedergeben. Zum Lautsprecher ist zusätzlich jeweils ein separater
Lautstärkeregler vorzusehen, der einfach und intuitiv bedienbar ist und direkt am Operatortisch zur platzieren ist. Mit dem Lautstärkeregler kann der Operator rasch den Wiedergabepegel an die Situation im Tunnel bzw. in der ÜZ anpassen.
Für Spezifikationen des Lautsprechers siehe PLaPB 800.563.2000.
Für Spezifikationen des Lautstärkereglers siehe PLaPB 800.563.2000.
3.16.3.7
Integration in die Leitstands-Software
Die Leitstands-Software ist um die nachfolgend angeführten Funktionen zu erweitern.
3.16.3.7.1
Integration Mikrofon-Symbole
Für jedes Mikrofon ist in der Leitstands-Software ein eigenes Symbol (siehe Abbildung
1) vorzusehen. Nach dem Drücken auf ein Mikrofonsymbol wird das Symbol grün und
das aktuelle Live-Geräusch vom betreffenden Mikrofon wird in der ÜZ abgespielt. Durch
nochmaliges Drücken wird das Symbol wieder grau und das Geräusch wird ausgeschaltet. Sobald eine Störung am Mikrofon erkannt wurde, wird das entsprechende Symbol
mit einem gelben Rahmen versehen. Tritt ein Alarm am Mikrofon auf, wird das Symbol
rot eingerahmt. Wenn Wartungsarbeiten im Tunnel durchgeführt werden, kann jedes
einzelne Mikrofon bzw. eine ganze Röhre auf „Wartung“ geschalten werden. Dies wird
bei den Symbolen mit einem zusätzlichen Schlüssel-Symbol dargestellt.
Abbildung 25: Neue Symbole für die Erweiterung der Leitstands-Software
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3.16.3.7.2
Technische Richtlinie
Version: 2.00
freigegeben
Integration Stimmenscan
Der Stimmenscan wird manuell vom Operator im Ereignisfall aktiviert. Dazu ist im Leitsystem ein Button zur Aktivierung des Stimmenscans vorzusehen.
Die Schnittstellen zum Datenaustausch sind mit der JOANNEUM RESEARCH abzustimmen.
3.16.3.7.3
Integration Bewertungssystem
Das Bewertungssystem dient dazu, detektierte Ereignisse durch den Operator bewerten
zu lassen. Dazu ist im Leitsystem ein Button zur Aktivierung des Bewertungssystems
vorzusehen.
Die Schnittstellen zum Datenaustausch sind mit der JOANNEUM RESEARCH abzustimmen.
3.16.3.8
Analoge und digitale Audio-Schnittstellen
3.16.3.8.1
Allgemeines
Die Audio-Digitalisierung erfolgt durch Encoder, die Audiodaten über RTP übertragen.
Bei der Verwendung externer Decoder müssen zusammen mit dem RTP-Datenstrom
Zeitstempel übertragen werden, wobei die Abweichung der Zeitstempel von der aktuellen Systemzeit maximal ±20ms betragen darf.
3.16.3.8.2
Synchronisierung
Die Audio-Digitalisierung muss mit der Video-Digitalisierung synchronisiert werden, sodass der zeitliche Versatz der Zeitstempel zwischen Audio und Video maximal 200ms
beträgt. Dabei ist es vorteilhaft, Audio und Video in einem gemeinsamen getakteten
System zu digitalisieren (Audio-Video-Encoder).
Weiters ist eine gemeinsame Taktung (Sample-genaue Synchronisierung) aller Audiokanäle vorzusehen.
3.16.3.8.3
Audioqualität
Erfolgt die Digitalisierung der Audiosignale durch einen Encoder, sind folgende Spezifikationen bis zur Schnittstelle zur AKUT-Software einzuhalten:
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Parameter
Vorgabe
Auflösung
24 Bit
Abtastfrequenz
48000 Hz
Kodierung
PCM
Datenkompression
keine
Signal-Rauschabstand
> 85dB
Frequenzgang
20Hz - 80Hz (-1dB)
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freigegeben
80Hz - 16kHz (-0,2dB)
16kHz - 20kHz (-1dB)
Verzerrung (THD)
<0.01%
Eine zwischenzeitliche Transcodierung in ein anderes Format (z.B. Reduktion der Abtastfrequenz oder verlustbehaftete Kompression) auf der Übertragungsstrecke zwischen
Encoder und der AKUT-Software ist nicht zulässig.
Um Beeinträchtigungen der Signalqualität zu vermeiden muss die Freigabe der gesamten Audio-Übertragungsstrecke durch Joanneum Research erfolgen.
3.16.3.9
Schnittstelle zum Leitrechner
Die AKUT-Software wird im Regelbetrieb von der Leitwarte aus über die Fernwirkschnittstelle IEC 60870-5-104 gesteuert. Die Schnittstelle zum Leitsystem zur Ereignismeldung wird ebenfalls über das Fernwirkprotokoll IEC 60870-5-104 realisiert.
3.16.4
Prüfungen und Tests
Siehe PLaHELP PuT!
3.16.5
Funktionsbeschreibungen
Entfällt
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3.17
Notrufeinrichtungen
3.17.1
Planungsgrundsätze
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Gemäß RVS 09.02.22 bzw. RVS 09.01.25 sind vor dem Ein- und nach dem Ausfahrtsportal in Fahrtrichtung rechts Notrufkabinen vorzusehen.
Bei den Haltebuchten nach Höhenkontrollen sind Notrufsäulen zu errichten. Handgefahrenmelder SOS bzw. Brand sind an diesen Notrufsäulen nicht erforderlich.
Zusätzlich gelten Vorgaben aus PLaPB 800.563.1600, 800.563.1601, 800.563.1602
und 800.563.1603
3.17.2
Technische Ausführungsbestimmungen
3.17.2.1
Allgemeines
Abbildung 26: Schema Notrufanlage Tunnel
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Abbildung 27: Schema SIP Notrufeinrichtung Tunnel
Der Kontakt des Handgefahrenmelders SOS muss dupliziert und sowohl der NRE (zum
Auslösen eines Notrufs) als auch der Leittechnik des Tunnels zugeführt werden. Die
gemäß RVS geforderte Blinkfunktion des Handgefahrenmelders SOS ist über die Tunnelsteuerung zu realisieren.
3.17.2.2
Notrufeinrichtung
Die Anwenderschnittstelle ist als Hörer mit Gabelumschalter und Signalanzeigen auszuführen.
3.17.2.3
Notrufsäule
Für die Ausführung der Notrufsäulen gelten die technischen Ausführungsbestimmungen
des PLaPB 800.552 .1000 - Technische Infrastruktur Freiland.
Das Kopflicht der Säule ist als Positionslicht (Dauerlicht) auszuführen. Die Forderung
nach einer Blinkfunktion des Kopflichts entfällt.
3.17.3
Prüfungen und Tests
Siehe PLaHELP PuT!
3.17.4
Funktionsbeschreibungen
Die Steuerung der Sprachwege (zum Beispiel Weiterleitung von Notrufen, Beruhigungstexte und dergleichen) obliegt der bauseits eingerichteten Notrufzentrale.
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Das Blinken der grünen Statuslampe bei Rufaufbau entfällt, da von der Notrufeinrichtung mit SIP nicht unterschieden werden kann ob die Gegenstelle schon spricht oder ob
Beruhigungs-/Warteschleifentext läuft.
Die bauseitige Notrufzentrale generiert nur Fehlermeldungen bezüglich Sprachübertragung und Anmeldestatus der Notrufeinrichtungen.
3.18
Beschallungsanlage
3.18.1
Planungsgrundsätze
Tunnelanlagen sind nach Maßgabe der RVS 09.02.22 mit Beschallungseinrichtungen
auszustatten.
3.18.2
Struktur der Beschallungsanlage
Wie in Abbildung 28 dargestellt besteht die Beschallungsanlage aus den folgenden
Hauptkomponenten:
● Einsprechmikrofon bzw. Speicher mit gespeicherten Einsprechtexten
● Signalübertragung via CN.as mit Audio-Codec G.722
● Digitaler Signalprozessor zur Realisierung der Entzerrung (Equalizer), der Verzögerung (Delay) und der Anpassung und Limitierung der Signalpegel (Kompressor)
● Leistungs-Endverstärker
● Steuermikrofon
● Tunnellautsprecher
EinsprechMikrofon
Signalübertragung
CNas
Digitaler
Signalprozessor:
Equalizer
Delay
LeistungsEndverstärker
Tunnellautsprecher
Gespeicherte
Ansagetexte
Tunnellautsprecher
Optional: SteuerMikrofon
Abbildung 28: Blockschaltbild der Struktur der Beschallungsanlage im Tunnelfahrraum
Um im Tunnelfahrraum Sprachinformationen wiedergeben zu können, stehen prinzipiell
zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Einerseits kann mittels Einsprechmikrofon von der
Überwachungszentrale (ÜZ) oder der Betriebszentrale (BZ) spontan von den Operatoren bzw. dem Bediener eingesprochen werden. Weiters besteht die Möglichkeit, vorgefertigte gespeicherte Standard-Ansagetexte in die Beschallungsanlage einzuspielen.
Die mit G.722 codierten digitalen Audiosignale werden über CN.as von der ÜZ bzw. BZ
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in die jeweilige Elektronische digital übertragen und stehen dort als G.722-Digitalsignal
an. Dort wird das Signal einer Digital-Analog-Wandlung unterzogen, sodass am Eingang des Digitalen Signalprozessors ein analoges Audiosignal zur Verfügung steht.
Der Digitale Signalprozessor dient zur Aufbereitung der Audiosignale, wobei die Signale
für jeden Tunnellautsprecher einzeln aufbereitet werden müssen. Die Signalaufbereitung besteht aus einem entsprechenden Delay, einer Frequenzgangs-Entzerrung zum
Erhalt einer optimalen Sprachverständlichkeit sowie einem Audio-Kompressor zur Anpassung der Sprechlautstärken der Operatoren und zum Lautsprecherschutz.
Die Audiosignale aus dem Digitalen Signalprozessor werden dem LeistungsEndverstärker zugeführt, wobei pro Tunnellautsprecher ein Endstufenkanal im Verstärker vorzusehen ist. Der Leistungs-Endverstärker kann optional auch einen Eingang für
ein Steuer-Mikrofon aufweisen. Das optionale Steuer-Mikrofon wird für die Aufnahme
des aktuellen Schalldruckpegels im Tunnelfahrraum verwendet und liefert die Grundlage für die dynamische Adaption des Wiedergabepegels im Tunnelfahrraum durch die
Tunnellautsprecher.
Die Tunnellautsprecher werden im Bereich der Abstellnischen situiert.
3.18.3
Tunnelfahrraum
3.18.3.1
Tunnellautsprecher
3.18.3.1.1 Positionierung und Montage
Für die Positionierung und Montage der Tunnellautsprecher sind folgende Punkte zu
beachten:
Für die Montage am Ulm muss das Design der Hörner so gewählt sein, dass der vorgeschriebene Lichtraum jedenfalls eingehalten wird.
Pro Abstellnische sind zwei Tunnellautsprecher vorzusehen. Wird der Tunnel im Richtungsverkehr betrieben, so ist die Ausrichtung der Lautsprechermündungen so zu wählen, dass die beiden Abstrahlrichtungen entgegen der Fahrtrichtung zeigen.
Bei Tunnel die im Gegenverkehr betrieben werden ist die Ausrichtung der Tunnellautsprecher so zu wählen, dass die Abstrahlrichtung der beiden Lautsprecher entgegen
der Fahrtrichtung des ihnen am nächsten gelegenen Fahrstreifens zeigen.
Die Lautsprecher in einer Röhre müssen entlang der Tunnel-Längsachse jedenfalls in
der gleichen Richtung ausgerichtet sein.
Für die Funktion der Tunnellautsprecher ist es wichtig, dass die Montage bündig und direkt am Ulm erfolgt. Der Ulm bzw. der Untergrund für die Montage muss schallhart und
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glatt sein (z.B. Beton, Stein, Brandschutzplatten). Eine Montage auf schallabsorbierenden Untergründen wie z.B. Lochplatten, Lochblech, etc. ist nicht zulässig.
Falls der Ulm aufgrund der Tunnelbauweise gekrümmt ist, muss darauf geachtet werden, dass die Breite der bei der Montage entstehenden Öffnung zwischen dem Ulm und
der Mündungskante des Lautsprechers maximal 5 cm beträgt. Ist diese Öffnung an einer Stelle größer als 5 cm, muss diese Öffnung mit einem angepassten Blech aus Edelstahl rostfrei 1.4571 ausgefüttert werden.
Tunnellautsprecher 1:
Die Montage erfolgt direkt in Fahrtrichtung gesehen am Ende der Abstellnische, wobei
die Höhe der Mündungsunterkante 3,00 m gemessen von der fertigen Fahrbahnoberkante beträgt. Da die Tunnellautsprecher sehr stark bündeln, ist bei der Montage der
Tunnellautsprecher eine Neigung derselben um 4° gegenüber Fahrbahnoberkante vorzusehen. Der Abstand des Lautsprechers zur hinteren Begrenzungswand der Pannenbucht darf 1,00 m nicht überschreiten.
Tunnellautsprecher 2:
Die Montage erfolgt in der Mitte der Abstellnische, wobei der Tunnellautsprecher so
auszurichten ist, dass die Mündung mit dem Hinweisschild „Notausgang“ bündig ist. Die
Neigung des Tunnellautsprechers 2 muss ebenfalls mit 4° gegenüber Fahrbahnoberkante vorgesehen werden. Die Montagehöhe der Mündungsunterkante beträgt grundsätzlich 3,00 m. Die Montagehöhe muss aber jedenfalls so gewählt werden, dass die
Mündungsunterkante des Tunnellautsprechers über der Oberkante des Hinweisschildes
„Notausgang“ liegt.
Länge der Pannenbucht L
L/2
Pannenbucht
Bündige Ausrichtung
Lautsprecher 1
Lautsprecher 2
4°
3,00 m
3,00 m
4°
Notausgang
Hinweisschild
Fahrbahnoberkante
Fahrtrichtung
Abbildung 29: Detailzeichnung zur Montage der Grenzflächenhörner in den Pannenbuchten
Sollte in Sonderfällen die Montage von Tunnellautsprechern im Tunnelfahrraum auch
außerhalb der Abstellnischen notwendig sein, so ist die Positionierung im Zuge der Planung durch Computer-Simulation der zu erwartenden Direktschallverteilung mit den frühen Reflexionen oder durch empirische Tests im Rahmen von Versuchsaufbauten im
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Vorfeld festzulegen. Die Planungsarbeiten sind von einem ausgewiesenen AkustikExperten durchzuführen und schriftlich zu belegen.
3.18.3.2
Montageanleitung
Die Montage der Tunnelhörner erfolgt entsprechend dem nachfolgend erläuterten Prinzip, wobei die Anleitung für Lautsprecher 2 (siehe Abbildung oben) beschrieben wird.
Für Lautsprecher muss die Montage in analoger Weise erfolgen.
3.18.3.2.1 Ausmessen der waagrechten Mittelachse am Ulm
Die Mündungsunterkannte des Tunnellautsprechers muss nach erfolgter Montage auf
einer Höhe von 3 m über der Fahrbahnoberkante sein. Deshalb wird als erster Schritt
ein waagrechter Riss auf einer Höhe von h=3 m über der Fahrbahnoberkante am Ulm
ausgeführt.
Anschließend wird die Breite der Mündung des Tunnellautsprechers bTH gemessen. Danach wird ein zweiter Riss (waagrechte Mittelachse) auf einer Höhe
𝑏
ℎ = 3 𝑚 + 𝑇𝐻 ausgeführt.
2
h=3 m
h=3m+bTH/2
Pannenbucht
Fahrbahnoberkante
Fahrtrichtung
Abbildung 30: Schematische Darstellung der Anbringung der ersten beiden Risse für die Montage
der Tunnelhörner
3.18.3.2.2 Ausmessen der Mitten am Tunnellautsprecher
Vor der Montage jedes Tunnellautsprechers sind auf beiden Seiten die Mitten auszumessen und diese geeignet zu markieren. Weiters wird die Länge des Tunnellautsprechers LTH gemessen und für den nächsten Arbeitsschritt notiert. In Abbildung 31 ist die
Anbringung der Markierungen dargestellt.
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Markierung
bTH/2
LTH
bTH/2
b1/2 b1/2
Markierung
Abbildung 31: Schematische Darstellung eines Tunnellautsprechers mit den beiden Markierungen
für die Mitten
L/2
3.18.3.2.3 Anreißen der Mitten am Ulm
Als nächster Schritt wird am Ulm die Länge des Tunnellautsprechers auf der waagrechten Mittelachse übertragen und angerissen (siehe Abbildung 32).
Pannenbucht
h=3 m
h=3m+bTH/2
LTH
Fahrbahnoberkante
Abbildung 32: Die Länge des Tunnellautsprechers wird auf der waagrechten Mittelachse angerissen
Bei einer geforderten Neigung der Tunnelhörner von 4° wird die Höhe h4 (siehe Abbildung 33) markiert. Die Berechnung von h4 erfolgt entsprechend der folgenden Gleichung:
Fahrtrichtung
ℎ4 = 𝐿 𝑇𝐻 ∗ tan 4° [𝑚]
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Technische Richtlinie
Pannenbucht
h4
LTH
h=3 m
h=3m+bTH/2
x
Fahrbahnoberkante
L/2
Abbildung 33: Der „hintere“ Mittelpunkt des Horns wird auf dem Ulm markiert
Anschließend werden die am Tunnellautsprecher markierten Mittelpunkte und die am
Ulm markierten Mittelpunkte in Deckung gebracht und das Horn in dieser Position montiert (siehe Abbildung 34 und Abbildung 35).
Fahrtrichtung
Pannenbucht
h4
LTH
x
h=3 m
h=3m+bTH/2
x
Fahrbahnoberkante
Abbildung 34: Markierung der beiden Mittelpunkte am Ulm
Fahrtrichtung
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Technische Richtlinie
Pannenbucht
h4
LTH
x
h=3 m
h=3m+bTH/2
x
Fahrbahnoberkante
Abbildung 35: Die Markierungen der Mittelpunkte am Ulm und am Tunnellautsprecher werden in
Deckung gebracht und das Horn in dieser Position montiert.
3.18.3.3
Lautsprecher-Leitungen
Fahrtrichtung
3.18.3.3.1 Verlegung und Montage
Zwischen den Verstärkeranlagen und den Lautsprechergruppen ist je Gruppe ein 2poliges Kabel zu verlegen.
3.18.3.3.2 Dimensionierung der Leitung
Die Versorgung der Tunnellautsprecher erfolgt mit Lautsprecher-Leitungen, wobei jeder
Tunnellautsprecher mit je einem Kanal des Leistungs-Endverstärkers zu verbinden ist.
Die Querschnitte der Leitungen sind so anzupassen, dass der Dämpfungsfaktor D≥20
erreicht wird.
Der Dämpfungsfaktor berechnet sich wie folgt:
𝐷=
𝑍𝐿𝑎𝑢𝑡𝑠𝑝𝑟𝑒𝑐ℎ𝑒𝑟
𝑍𝐿𝑒𝑖𝑡𝑢𝑛𝑔 + 𝑍𝐸𝑛𝑑𝑠𝑡𝑢𝑓𝑒𝑛𝑎𝑢𝑠𝑔𝑎𝑛𝑔
ZLautsprecher
Eingangsimpedanz des Lautsprechers in Ohm
ZLeitung
Impedanz der Lautsprecherleitung in Ohm
ZEndtsufenausgang
Ausgangsimpedanz der Leistungsendstufe in Ohm
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Leistungs-Endverstärker
3.18.3.4.1 Situierung und Montage
Der Leistungs-Endverstärker ist je nach Örtlichkeit in Elektronischen oder in Notrufschränken zu montieren und die Betriebssicherheit durch ein entsprechendes Temperatur- und Lüftungsmanagement sicherzustellen.
3.18.3.4.2 Planungsgrundlagen
Pro Tunnellautsprecher wird je 1 Stück Leistungs-Endstufenkanal benötigt. Das System
aller Endverstärker ist durch eine anforderungsgerechte unterbrechungsfreie Stromversorgung auch bei Netzstromausfall betriebsfähig zu halten. Die Endverstärker können in
Multikanal-Technik, z.B. als 2 oder Mehr-Kanal-Endstufen ausgeführt werden.
Zur Überwachung der Lautsprecherkreise ist der Verstärker mit einer intelligenten Steuereinheit und Schnittstellen zu sämtlichen Ein- und Ausgabebaugruppen auszustatten.
Eine permanente Überwachung des Leistungsverstärkers ist auszuführen.
3.18.3.5
Digitaler Signalprozessor
3.18.3.5.1 Situierung und Montage
Die Situierung des Digitalen Signalprozessors soll in direkter Nähe zum LeistungsEndverstärker erfolgen, um Leitungslängen bei der Übertragung von analogen AudioSignalen so gut als möglich zu minimieren.
3.18.3.5.2 Planungsgrundlagen
Die Audiosignale müssen für jeden Tunnellautsprecher einzeln aufbereitet werden und
einem entsprechenden Signal-Delay sowie einer Frequenzgangs-Entzerrung zum Erhalt
einer optimalen Sprachverständlichkeit sowie einer Audio-Kompression zur Anpassung
der Sprechlautstärken und Signallimitierung zum Lautsprecherschutz zugeführt werden.
Für eine dynamische Adaption der Wiedergabepegel im Tunnelfahrraum ist eine automatische Lautstärkeregelung zu implementieren. Dazu wird der aktuelle Schalldruckpegel im Tunnelfahrraum mit Mikrofonen gemessen und auf Basis dessen der Wiedergabepegel so angepasst, dass eine entsprechende Sprachverständlichkeit für Personen
im Bereich der Abstellnische entsteht. Der Schalldruckpegel am Messort (z.B. Mitte der
Abstellnische) soll auf Ohrhöhe 10 dB bis 15 dB über dem Störgeräuschpegel liegen,
der durch passierende Kraftfahrzeuge oder Lüftungsanlagen entsteht.
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3.18.3.6
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freigegeben
Audio-Kompressor
Der Audio-Kompressor dient der Anpassung des Dynamik-Umfangs bei spontaner Einsprache. Damit sollen die Unterschiede beim Einsprechen, die aufgrund verschiedener
Sprechlautstärken der Operatoren entstehen, ausgeglichen werden. Die Kennlinie des
Kompressors ist so einzustellen, dass hohe Signalpegel durch eine hohe Sprechlautstärke zum Schutz der Lautsprecher lediglich limitiert aber nicht komprimiert werden.
Hingegen sollen geringe Signalpegel aufgrund geringer Sprechlautstärken verstärkt
werden, um so trotz unterschiedlicher Sprechlautstärken im Tunnelfahrraum möglichst
gleiche Verhältnisse bei der Wiedergabe bei spontaner Einsprache herzustellen.
3.18.3.6.1 Situierung und Montage
Der Audio-Kompressor soll in der Elektronische örtlich in der Nähe des LeistungsEndverstärkers situiert werden. Die Verwendung eines Digitalen Signalprozessors, der
auch einen Audio-Kompressor integriert hat wird präferiert.
3.18.3.7
Steuermikrofon
3.18.3.7.1 Ausführungsvarianten
Das Steuersignal zur dynamischen Aussteuerung der Lautsprecher kann in zwei Varianten ausgeführt werden, wobei im jeweiligen Projekt die Variante zur Ausführung vom
Auftraggeber freizugeben ist.
Variante 1: Steuersignal über AKUT – Akustisches Tunnelmonitoring
Für den Fall, dass in der Anlage das System AKUT installiert ist bzw. die Installation
geplant ist, kann durch die im Tunnelfahrraum installierten Mikrofone im Bereich der
Pannenbuchten der aktuelle Schalldruckpegel gemessen werden. Der aktuelle Messwert für den Schalldruckpegel wird an das Leitsystem übergeben und kann in weiterer
Folge vom Beschallungssystem übernommen und zur Aussteuerung der Lautsprecher
verwendet werden.
Variante 2: Steuersignal über autarkes Steuermikrofon
Unabhängig davon, ob das System AKUT in der jeweiligen Anlage installiert ist, kann
durch die Installation eines autarken Steuermikrofons ebenfalls die aktuelle Geräuschsituation im Tunnelfahrraum erfasst und an das Beschallungssystem weitergeleitet werden
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3.18.3.7.2 Situierung und Montage des autarken Steuermikrofons (Variante 2):
Pro Abstellnische ist die Installation eines Steuermikrofons vorgesehen. Dieses ist so zu
situieren, dass das Mikrofon gegen der Abstrahlrichtung der Tunnellautsprecher in einer
Entfernung von min. 15 m direkt am Ulm oder der Tunneldecke angebracht wird.
In Abbildung 36 ist die Situierung des Steuermikrofons schematisch dargestellt.
min. 15 m
Pannenbucht
Steuermikrofon mit
Schutzgehäuse
Lautsprecher 1
Lautsprecher 2
4°
3,00 m
3,00 m
4°
Fahrbahnoberkante
Fahrtrichtung
Abbildung 36: Schematische Darstellung der Situierung des Steuermikrofons
3.18.3.7.3 Schutzgehäuse
Die Größe ist so zu wählen, dass das Mikrofon und die Schutzverschraubung platziert
werden können.
3.18.3.7.4 Schutzverschraubung und –membran
Um das Steuermikrofon vor Verschmutzung und Verunreinigungen zu schützen, ist das
Anbringen einer Schutzverschraubung mit eingebauter Schutzmembran vorzusehen.
Die Schutzverschraubung kann aus Kunststoff (halogenfrei) oder Edelstahl rostfrei
1.4571 hergestellt werden. Die Verschraubung ist so zu konstruieren, dass das Steuermikrofon mit der Verschraubung geklemmt werden kann und so einen festen Sitz im
Gehäuse erhält. Weiters ist eine schraubbare Schutzkappe vorzusehen, die einfach auf
die Verschraubung aufgeschraubt werden kann und eine eingeklebte Schutzmembran
beinhaltet.
3.18.3.8
Anbindung an CN.as
Die Übertragung der Audiosignale von der ÜZ bzw. BZ in die einzelnen Elektronischen
erfolgt digital. Zur Codierung der Audiosignale muss der Codec G.722 eingesetzt werden. Die codierten Audiosignale werden in der Elektronische mittels D/A-Wandler wieder in analoge Audiosignale umgewandelt und der Eingangsstufe des Signalprozessors
zugeführt.
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3.18.3.9
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Alternative Anbindung mit verlustfreier Datenübertragung
Für den Fall, dass die Qualität der übertragenen Audiosignale über CN.as nicht ausreichend ist und die geforderte Sprachqualität im Tunnelfahrraum nicht erreicht werden
kann, ist die Planung der Datenübertragung-Strecke entsprechend des Blockschaltbildes in Abbildung 37 auszuführen.
Optischer Audiotransmitter
Audio
In
Sprechstelle
Audiosignal
digital oder
analog
LWL
Optischer Audioreceiver
Audio
Out
Audiosignal
digital oder
analog
Digitaler
Signalprozessor:
Equalizer
Delay
LeistungsEndverstärker
Tunnellautsprecher
Tunnellautsprecher
Optional: SteuerMikrofon
Abbildung 37: Schematischer Aufbau der alternativen Anbindung der Beschallungsanlage
3.18.3.9.1 Sprechstelle
Die Sprechstelle ist an für all jene Arbeitsplätze vorzusehen, die als Bedienplätze ausgeführt sind bzw. die eine Einsprache in den Tunnelfahrraum erfordern. Die Sprechstelle ist so auszuwählen, dass die Qualität der verbauten Mikrofonkapsel für die Übertragung von Sprachsignalen im Frequenzbereich von 100 Hz bis mindestens 12 kHz ausgelegt ist. Das Ausgangssignal der Sprechstelle kann entweder analog oder digital
ausgeführt werden. Bei der Verwendung von analogen Signalen wird eine symmetrische Übertragung empfohlen. Die maximale Leitungslänge bis zum optischen Transmitter muss jedenfalls berücksichtigt werden.
Das Ausgangssignal darf in der Sprechstelle keine Kodierung oder Bandbegrenzung erfahren und ist jedenfalls verlustfrei zum optischen Transmitter zu übertragen.
3.18.3.9.2 Optischer Audiotransmitter und –receiver
Der optische Audiotransmitter und –receiver dienen der verlustfreien Übertragung des
Audiosignals vom Bedienplatz bis zur jeweiligen Betriebszentrale oder Elektronische.
Verlustfrei bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das Audiosignal durch den Audi-
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otransmitter und –receiver nicht komprimiert, kodiert oder zusätzlich bandbegrenzt werden dürfen.
Der optische Audiotransmitter und –receiver ist so auszuführen, dass der Frequenzbereich von zumindest 100 Hz bis zumindest 12 kHz übertragen werden kann. Der elektrische Eingangsspannungspegel am Audiotransmitter ist an den Sprechstellenausgangsspannungspegel anzupassen. Ebenso ist im Falle analoger Signale der
Ausgangsspannungspegel am Audioreceiver dem Eingangsspannungspegel am Digitalen Signalprozessor anzupassen. Gleiches gilt auch für die Impedanzen der Aus- und
Eingänge.
3.18.4
Vorportal
3.18.4.1
Vorportal-Lautsprecher
3.18.4.1.1 Positionierung und Montage
Es ist jeweils ein Lautsprecher bzw. eine Lautsprecherkombination sowohl im Bereich
der Vorportal-Haltebucht als auch im Bereich der Höhenkontroll-Haltebucht vorzusehen.
Für die Positionierung und Montage der Vorportallautsprecher sind folgende Punkte zu
beachten:
Bei einer Neuinstallation muss ein Mast gesetzt werden, an dem der Vorportallautsprecher montiert wird. Der Montageort des Mastes befindet sich 10,00 m nach dem Ende
der Haltebucht in Fahrtrichtung. Die Position des Mastes normal zur Fahrbahn ist an die
örtlichen Gegebenheiten anzupassen. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass durch
die Position des Mastes normal zur Fahrbahn bei montiertem Vorportallautsprecher eine
direkte Beschallung der Haltebucht gegeben ist.
Die Ausrichtung der Lautsprechermündung ist so zu wählen, dass die Abstrahlrichtung
entgegen der Fahrtrichtung zeigt und der Lautsprecher so am Haltebügel aus Edelstahl
montiert wird, dass eine Neigung des Lautsprechers in Richtung Fahrbahn möglich ist.
Die Montagehöhe des Lautsprechers (Mündungsunterkante) beträgt 5,00 m gemessen
von der fertigen Fahrbahnoberkante. Die Neigung des Lautsprechers muss mit 4° gegenüber Fahrbahnoberkante vorgesehen werden. Abbildung 38 zeigt die Detailzeichnung für die Montage des Vorportallautsprechers.
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10,00 m
Länge der Haltebucht
Vorportallautsprecher
5,00 m
4°
Haltebucht
Fahrbahnoberkante
Fahrtrichtung
Abbildung 38: Detailzeichnung für die Montage des Vorportallautsprechers
Für Bestandsinstallationen können bereits vorhandene Lichtmasten für die Montage des
Lautsprechers herangezogen werden. Ferner kann auch über das Anbringen eines
Mastes auf dem Dach einer bestehenden Notrufkabine für die Befestigung des Vorportallautsprechers geplant werden, da sich dadurch der Verkabelungsaufwand auf ein Minimum reduziert (Nutzung des Bestandverstärkers in der Notrufkabine).
Bei der Wahl des Montageortes ist jedoch darauf zu achten, dass sich dieser nach dem
Ende der Haltebucht in Fahrtrichtung befindet (Idealfall: 10,00 m). Kann dies nicht realisiert werden, so muss ein neuer Mast für die Installation des Vorportallautsprechers gesetzt werden.
Wird von der Montage eines neuen Mastes abgesehen, so muss durch empirische
Tests im Rahmen von Versuchsaufbauten im Vorfeld eine geeignete Position und Neigung festgelegt werden. Die Planungsarbeiten sind von einem ausgewiesenen AkustikExperten durchzuführen und schriftlich zu belegen.
3.18.4.1.2 Planungsgrundlagen
Für die Beschallung zum Einsatz kommen 2-Wege Druckkammer-Hornlautsprecher mit
100V-Übertragern und der Möglichkeit der Leistungsanpassung.
Die Lautsprecher sind im Sinne der geforderten Schutzart so auszuführen, dass sie für
den Einsatzort im Freien geeignet sind. Eine Funktionsbeeinträchtigung bei Schneefall,
Regen, Wind darf grundsätzlich nicht erfolgen. Die Lautsprecher sind mit einer geeigneten Befestigungskonstruktion aus Edelstahl rostfrei 1.4571 zu montieren.
Die Lautsprecher müssen einen linearen Frequenzgang im gesamten Sprachfrequenzbereich, zumindest aber von 500 Hz bis 8.000 Hz aufweisen.
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Die breitbandige unverzerrte Sprach- und Alarmierungssignalübertragung auch bei maximalem Schalldruck muss gewährleistet werden.
3.18.4.2
Audio-Kompressor
Der Audio-Kompressor dient der Anpassung des Dynamik-Umfangs bei spontaner Einsprache. Damit sollen die Unterschiede beim Einsprechen, die aufgrund verschiedener
Sprechlautstärken der Operatoren entstehen, ausgeglichen werden. Die Kennlinie des
Kompressors ist so einzustellen, dass hohe Signalpegel durch eine hohe Sprechlautstärke zum Schutz der Lautsprecher lediglich limitiert aber nicht komprimiert werden.
Hingegen sollen geringe Signalpegel aufgrund geringer Sprechlautstärken verstärkt
werden, um so trotz unterschiedlicher Sprechlautstärken am Vorportal möglichst gleiche
Verhältnisse bei der Wiedergabe bei spontaner Einsprache herzustellen.
3.18.4.2.1 Situierung und Montage
Der Audio-Kompressor soll in der Elektronische örtlich in der Nähe des LeistungsEndverstärkers situiert werden. Die Verwendung eines Digitalen Signalprozessors, der
auch einen Audio-Kompressor integriert hat wird präferiert.
3.18.4.3
Lautsprecher-Leitungen
3.18.4.3.1 Verlegung und Montage
Zwischen den Verstärkeranlagen und den Lautsprechergruppen ist je Gruppe ein 2poliges Kabel zu verlegen.
3.18.4.3.2 Dimensionierung der Leitung
Die Versorgung der Tunnellautsprecher erfolgt mit Lautsprecher-Leitungen, wobei jeder
Tunnellautsprecher mit je einem Kanal des Leistungs-Endverstärkers zu verbinden ist.
Die Querschnitte der Leitungen sind so anzupassen, dass der Dämpfungsfaktor D≥20
erreicht wird.
Der Dämpfungsfaktor berechnet sich wie folgt:
𝐷=
𝑍𝐿𝑎𝑢𝑡𝑠𝑝𝑟𝑒𝑐ℎ𝑒𝑟
𝑍𝐿𝑒𝑖𝑡𝑢𝑛𝑔 + 𝑍𝐸𝑛𝑑𝑠𝑡𝑢𝑓𝑒𝑛𝑎𝑢𝑠𝑔𝑎𝑛𝑔
D
Dämpfungsfaktor
ZLautsprecher
Eingangsimpedanz des Lautsprechers in Ohm
ZLeitung
Impedanz der Lautsprecherleitung in Ohm
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ZEndtsufenausgang
3.18.4.4
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Ausgangsimpedanz der Leistungsendstufe in Ohm
Leistungs-Endverstärker
3.18.4.4.1 Situierung und Montage
Der Leistungs-Endverstärker ist je nach Örtlichkeit in Elektronischen oder in Notrufschränken zu montieren und die Betriebssicherheit durch ein entsprechendes Temperatur- und Lüftungsmanagement sicherzustellen.
3.18.4.4.2 Spezifikationen
Pro Vorportallautsprecher wird je 1 Stück Leistungs-Endstufenkanal benötigt. Das System aller Endverstärker ist durch eine anforderungsgerechte unterbrechungsfreie
Stromversorgung auch bei Netzstromausfall betriebsfähig zu halten. Die Endverstärker
können in Ein- oder Multikanal-Technik, z.B. als 1, 2 oder Mehr-Kanal-Endstufen ausgeführt werden.
Zur Überwachung der Lautsprecherkreise ist der Verstärker mit einer intelligenten Steuereinheit und Schnittstellen zu sämtlichen Ein- und Ausgabebaugruppen auszustatten.
Eine permanente Überwachung der Leistungsverstärker ist auszuführen.
3.18.4.5
Anbindung an CN.as
Die Übertragung der Audiosignale von der ÜZ bzw. BZ in die einzelnen Elektronischen
erfolgt digital. Zur Codierung der Audiosignale muss der Codec G.722 eingesetzt werden. Die codierten Audiosignale werden in der Elektronische bzw. der Notrufkabine mittels D/A-Wandler wieder in analoge Audiosignale umgewandelt und der Eingangsstufe
des Signalprozessors zugeführt.
3.18.4.6
Alternative Anbindung mit verlustfreier Datenübertragung
Für den Fall, dass die Qualität der übertragenen Audiosignale über CN.as nicht ausreichend ist und die geforderte Sprachqualität am Vorportal nicht erreicht werden kann, ist
die Planung der Datenübertragung-Strecke entsprechend des Blockschaltbildes in Abbildung 39 auszuführen.
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Optischer Audiotransmitter
Audio
In
Sprechstelle
Audiosignal
digital oder
analog
LWL
Optischer Audioreceiver
Audio
Out
Audiosignal
digital oder
analog
LeistungsEndverstärker
Lautsprecher
Lautsprecher
Abbildung 39: Schematischer Aufbau der alternativen Anbindung der Beschallungsanlage für das
Vorportal
3.18.4.6.1 Sprechstelle
Die Sprechstelle ist an für all jene Arbeitsplätze vorzusehen, die als Bedienplätze ausgeführt sind bzw. die eine Einsprache an die Vorportale erfordern. Die Sprechstelle ist
so auszuwählen, dass die Qualität der verbauten Mikrofonkapsel für die Übertragung
von Sprachsignalen im Frequenzbereich von 100 Hz bis mindestens 12 kHz ausgelegt
ist. Das Ausgangssignal der Sprechstelle kann entweder analog oder digital ausgeführt
werden. Bei der Verwendung von analogen Signalen wird eine symmetrische Übertragung empfohlen. Die maximale Leitungslänge bis zum optischen Transmitter muss jedenfalls berücksichtigt werden.
Das Ausgangssignal darf in der Sprechstelle keine Kodierung oder Bandbegrenzung erfahren und ist jedenfalls verlustfrei zum optischen Transmitter zu übertragen.
3.18.4.6.2 Optischer Audiotransmitter und –receiver
Der optische Audiotransmitter und –receiver dient der verlustfreien Übertragung des
Audiosignals vom Bedienplatz bis zur jeweiligen Betriebszentrale, Elektronische oder
Verteilerschrank. Verlustfrei bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das Audiosignal
durch den Audiotransmitter und –receiver nicht komprimiert, kodiert oder zusätzlich
bandbegrenzt werden dürfen.
Der optische Audiotransmitter und –receiver ist so auszuführen, dass der Frequenzbereich von zumindest 100 Hz bis zumindest 12 kHz übertragen werden kann. Der elektrische Eingangsspannungspegel am Audiotransmitter ist an den Sprechstellenausgangsspannungspegel anzupassen. Ebenso ist im Falle analoger Signale der
Ausgangsspannungspegel am Audioreceiver dem Eingangsspannungspegel LeistungsDruckdatum: 10.12.2015
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endverstärker anzupassen. Gleiches gilt auch für die Impedanzen der Aus- und Eingänge.
3.18.4.6.3 Leistungs-Endverstärker
Die Eingangsstufe des Leistungsendverstärkers ist an das Ausgangssignal des optischen Audioreceivers anzupassen.
3.18.5
Querschlag
3.18.5.1
Querschlag-Lautsprecher
3.18.5.1.1 Positionierung und Montage
Für die Positionierung und Montage der Querschlaglautsprecher sind folgende Punkte
zu beachten:
Der Querschlaglautsprecher wird an einem Ende des Querschlags in der Mitte direkt
unter der Decke des Querschlags montiert. Dabei ist darauf zu achten, dass durch die
Montage keine Beeinträchtigung des Sichtfelds von installierten Kameras entsteht.
Ferner muss darauf geachtet werden, dass bei der Wahl des Montageortes des Lautsprechers keine Hindernisse in unmittelbarer Nähe und in Abstrahlrichtung des Lautsprechers vorhanden sind.
Die Ausrichtung der Lautsprechermündung ist so zu wählen, dass der Lautsprecher so
am Haltebügel aus Edelstahl montiert wird, dass eine Neigung des Lautsprechers in
Richtung Querschlagboden möglich ist.
Die Neigung des Lautsprechers muss mit 4° gegenüber Querschlagboden vorgesehen
werden. Abbildung 40 zeigt die Detailzeichnung für die Montage des Querschlaglautsprechers.
Ist die Länge des Querschlags größer als 45 m, ist die Notwendigkeit der Situierung eines weiteren Lautsprechers z.B. in der Mitte des Querschlags zu prüfen um sicherzustellen, dass die geforderte Sprachverständlichkeit im Querschlag erreicht wird. Die
notwendigen Planungsarbeiten hierfür sind von einem ausgewiesenen Akustik-Experten
durchzuführen und schriftlich zu belegen.
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Technische Richtlinie
Länge des Querschlags
4°
Querschlag
Querschlaglautsprecher
Querschlagboden
Abbildung 40: Detailzeichnung für die Montage des Querschlag-Lautsprechers
Weisen die Querschläge eine Steigung bzw. ein Gefälle gegenüber der Horizontalen
auf, ist die Neigung der Lautsprecher entsprechend anzupassen.
3.18.5.1.2 Planungsgrundlagen
Für die Beschallung zum Einsatz kommen 2-Wege Druckkammer-Hornlautsprecher mit
100V-Übertragern und der Möglichkeit der Leistungsanpassung.
Die Lautsprecher sind mit einer geeigneten Befestigungskonstruktion aus Edelstahl
rostfrei 1.4571 zu montieren.
Die Lautsprecher müssen einen linearen Frequenzgang im gesamten Sprachfrequenzbereich, zumindest aber von 500 Hz bis 8.000 Hz aufweisen.
Die breitbandige unverzerrte Sprach- und Alarmierungssignalübertragung auch bei maximalem Schalldruck muss gewährleistet werden.
3.18.5.2
Audio-Kompressor
Der Audio-Kompressor dient der Anpassung des Dynamik-Umfangs bei spontaner Einsprache. Damit sollen die Unterschiede beim Einsprechen, die aufgrund verschiedener
Sprechlautstärken der Operatoren entstehen, ausgeglichen werden. Die Kennlinie des
Kompressors ist so einzustellen, dass hohe Signalpegel durch eine hohe Sprechlautstärke zum Schutz der Lautsprecher lediglich limitiert aber nicht komprimiert werden.
Hingegen sollen geringe Signalpegel aufgrund geringer Sprechlautstärken verstärkt
werden, um so trotz unterschiedlicher Sprechlautstärken im Querschlag möglichst gleiche Verhältnisse bei der Wiedergabe bei spontaner Einsprache herzustellen.
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Technische Richtlinie
Version: 2.00
freigegeben
3.18.5.2.1 Situierung und Montage
Der Audio-Kompressor soll in der Elektronische örtlich in der Nähe des LeistungsEndverstärkers situiert werden. Die Verwendung eines Digitalen Signalprozessors, der
auch einen Audio-Kompressor integriert hat wird präferiert.
3.18.5.3
Lautsprecher-Leitungen
3.18.5.3.1 Verlegung und Montage
Zwischen den Verstärkeranlagen und den Lautsprechergruppen ist je Gruppe ein 2poliges Kabel zu verlegen.
3.18.5.3.2 Dimensionierung der Leitung
Die Versorgung der Tunnellautsprecher erfolgt mit Lautsprecher-Leitungen, wobei jeder
Tunnellautsprecher mit je einem Kanal des Leistungs-Endverstärkers zu verbinden ist.
Die Querschnitte der Leitungen sind so anzupassen, dass der Dämpfungsfaktor D≥20
erreicht wird.
Der Dämpfungsfaktor berechnet sich wie folgt:
𝐷=
3.18.5.4
𝑍𝐿𝑎𝑢𝑡𝑠𝑝𝑟𝑒𝑐ℎ𝑒𝑟
𝑍𝐿𝑒𝑖𝑡𝑢𝑛𝑔 + 𝑍𝐸𝑛𝑑𝑠𝑡𝑢𝑓𝑒𝑛𝑎𝑢𝑠𝑔𝑎𝑛𝑔
D
Dämpfungsfaktor
ZLautsprecher
Eingangsimpedanz des Lautsprechers in Ohm
ZLeitung
Impedanz der Lautsprecherleitung in Ohm
ZEndtsufenausgang
Ausgangsimpedanz der Leistungsendstufe in Ohm
Leistungs-Endverstärker
3.18.5.4.1 Situierung und Montage
Der Leistungs-Endverstärker ist in Notrufschränken zu montieren und die Betriebssicherheit durch ein entsprechendes Temperatur- und Lüftungsmanagement sicherzustellen.
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Seite 138 von 179
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Technische Richtlinie
Version: 2.00
freigegeben
3.18.5.4.2 Spezifikationen
Pro Querschlag-Lautsprecher wird je 1 Stück Leistungs-Endstufenkanal benötigt. Das
System aller Endverstärker ist durch eine anforderungsgerechte unterbrechungsfreie
Stromversorgung auch bei Netzstromausfall betriebsfähig zu halten. Die Endverstärker
können in Ein- oder Multikanal-Technik, z.B. als 1, 2 oder Mehr-Kanal-Endstufen ausgeführt werden.
Zur Überwachung der Lautsprecherkreise ist der Verstärker mit einer intelligenten Steuereinheit und Schnittstellen zu sämtlichen Ein- und Ausgabebaugruppen auszustatten.
Eine permanente Überwachung der Leistungsverstärker ist auszuführen.
3.18.5.5
Anbindung CN.as
Die Übertragung der Audiosignale von der ÜZ bzw. BZ in die einzelnen Elektronischen
erfolgt digital. Zur Codierung der Audiosignale muss der Codec G.722 eingesetzt werden. Die codierten Audiosignale werden in der Elektronische mittels D/A-Wandler wieder in analoge Audiosignale umgewandelt und der Eingangsstufe des Signalprozessors
zugeführt.
3.18.5.6
Alternative Anbindung mit verlustfreier Datenübertragung
Für den Fall, dass die Qualität der übertragenen Audiosignale über CN.as nicht ausreichend ist und die geforderte Sprachqualität im Querschlag nicht erreicht werden kann,
ist die Planung der Datenübertragung-Strecke entsprechend des Blockschaltbildes in
Abbildung 41 auszuführen.
Optischer Audiotransmitter
Audio
In
Sprechstelle
Audiosignal
digital oder
analog
LWL
Optischer Audioreceiver
Audio
Out
Audiosignal
digital oder
analog
LeistungsEndverstärker
Lautsprecher
Lautsprecher
Abbildung 41: Schematischer Aufbau der alternativen Anbindung der Beschallungsanlage für das
Vorportal
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freigegeben
3.18.5.6.1 Sprechstelle
Die Sprechstelle ist an für all jene Arbeitsplätze vorzusehen, die als Bedienplätze ausgeführt sind bzw. die eine Einsprache in die Querschläge erfordern. Die Sprechstelle ist
so auszuwählen, dass die Qualität der verbauten Mikrofonkapsel für die Übertragung
von Sprachsignalen im Frequenzbereich von 100 Hz bis mindestens 12 kHz ausgelegt
ist. Das Ausgangssignal der Sprechstelle kann entweder analog oder digital ausgeführt
werden. Bei der Verwendung von analogen Signalen wird eine symmetrische Übertragung empfohlen. Die maximale Leitungslänge bis zum optischen Transmitter muss jedenfalls berücksichtigt werden.
Das Ausgangssignal darf in der Sprechstelle keine Kodierung oder Bandbegrenzung erfahren und ist jedenfalls verlustfrei zum optischen Transmitter zu übertragen.
3.18.5.6.2 Optischer Audiotransmitter und –receiver
Der optische Audiotransmitter und –receiver dient der verlustfreien Übertragung des
Audiosignals vom Bedienplatz bis zur jeweiligen Betriebszentrale, Elektronische oder
Verteilerschrank. Verlustfrei bedeutet in diesem Zusammenhang, dass das Audiosignal
durch den Audiotransmitter und –receiver nicht komprimiert, kodiert oder zusätzlich
bandbegrenzt werden dürfen.
Der optische Audiotransmitter und –receiver ist so auszuführen, dass der Frequenzbereich von zumindest 100 Hz bis zumindest 12 kHz übertragen werden kann. Der elektrische Eingangsspannungspegel am Audiotransmitter ist an den Sprechstellenausgangsspannungspegel anzupassen. Ebenso ist im Falle analoger Signale der
Ausgangsspannungspegel am Audioreceiver dem Eingangsspannungspegel Leistungsendverstärker anzupassen. Gleiches gilt auch für die Impedanzen der Aus- und Eingänge.
3.18.5.6.3 Leistungs-Endverstärker
Die Eingangsstufe des Leistungsendverstärkers ist an das Ausgangssignal des optischen Audioreceivers anzupassen.
3.18.6
Prüfungen und Tests
Siehe PLaHELP PuT!
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Technische Richtlinie
3.19
Fernsprechanlage
3.19.1
Planungsgrundsätze
Version: 2.00
freigegeben
Tunnelanlagen sind mit einer Dienstfernsprechanlage nach ASFiNAG Standard auszurüsten. Die Telekommunikationsanlage und die erforderlichen Endgeräte werden durch
die ASFiNAG beigestellt.
Der Leistungsumfang für die Fernsprechanlage umfasst somit die Planung, Lieferung
und Verlegung der strukturierten Kabelanlage samt Errichtung der Anschlussdosen.
Anschlusspunkte sind in allen elektrischen Betriebsräumen von BZ und BS sowie in EN
vorzubereiten.
3.19.2
Technische Ausführungsbestimmungen
3.19.2.1
Verkabelung
Es ist eine strukturierte Kabelanlage zu errichten.
3.19.2.2
Telefonsteckdosen
Für den Anschluss der bauseits beigestellten Endgeräte sind an jedem Anschlusspunkt
Ethernet-fähige, 8-polige Steckdosen RJ45 zu errichten. Der Kabelanschluss hat in
Schneid-Klemmtechnik zu erfolgen.
An jedem Anschlusspunkt ist ein Überspannungsschutz vorzusehen.
3.19.3
Prüfungen und Tests
Siehe PLaHELP PuT!
3.19.4
Funktionsbeschreibungen
Entfällt
3.20
Funkanlage
Tunnelfunkanlagen sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird diesbezüglich auf
PLaPB TFu verwiesen.
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Technische Richtlinie
3.21
Systeme zur Branderkennung
3.21.1
Planungsgrundsätze
3.21.1.1
Allgemeines
Version: 2.00
freigegeben
Tunnelanlagen sind nach Maßgabe der RVS 09.02.22 mit Gefahrenmeldeeinrichtungen
auszustatten.
Gefahrenmeldeeinrichtungen sind so zu konzipieren, dass Entstehungsbrände frühzeitig
erkannt und gezielt bekämpft werden können.
Funktionsteile der Gefahrenmeldeeinrichtungen, wie Brandmeldezentrale, Linienbrandmeldezentrale usw, sind in übersichtlicher und gut zugänglicher Form in eigenen
Schaltschränken (BMA) einzubauen. Diese Schaltschränke sind nach Maßgabe einer
Optimierung der Entfernungen zu den verschiedenen Messpunkten in elektrischen Betriebsräumen (BZ oder BS) einzurichten.
3.21.1.2
Automatische Branderkennung im Tunnelfahrraum
Im Tunnelfahrraum sind Linienbrandmeldesysteme die sowohl auf Temperaturanstieg in
Abhängigkeit von der Zeit als auch auf einen absoluten Temperaturanstieg reagieren,
einzusetzen. Die als linienhafte Temperaturfühler arbeitenden Kabel müssen jeweils
beidseitig angeschlossen werden, um bei Beschädigung des Kabels oder bei Ausfall einer Auswerteeinheit weiterhin die lückenlose Branddetektion zu gewährleisten.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass für die Ausführung und den Betrieb eines
Linienbrandmeldesystems im Tunnelfahrraum die TRVB S 123 nicht gilt!
3.21.1.3
Automatische Brandmeldung aus Betriebsräumen
Für die gemäß RVS 09.02.22 erforderlichen Brandmeldeeinrichtungen in Betriebsräumen gelten die Bestimmungen der vom österreichischen Bundesfeuerwehrverband herausgegebenen TRVB S 123 sinngemäß.
Gemäß RVS 09.02.22 muss sich der Überwachungsbereich auf mindestens folgende
Bereiche erstrecken:
●
Betriebsräume und Kollektoren in BZ und BS
●
EN
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3.21.1.4
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Handgefahrenmelder Brand
Die gemäß RVS 09.02.22 vorzusehenden Handgefahrenmelder Brand sind an die
Brandmeldezentrale anzuschalten.
3.21.1.5
(Feuerwehr)-Schlüsselsafe
Bei Gebäuden mit einer Brandmeldeanlage ist gem. ÖNORM F 3032 ein Schlüsselsafe
zu erstellen.
Im Brandfall soll der FSS der Feuerwehr die Möglichkeit geben, ohne Gewaltanwendung ins Gebäude zu gelangen.
Der Einsatz des FSS ist projektspezifisch hinsichtlich Betriebserfordernisse und Wirtschaftlichkeit zu prüfen.
3.21.2
Technische Ausführungsbestimmungen
3.21.2.1
Automatisches Linienbrandmeldesystem
Hinsichtlich Planung, Errichtung und Ausführung des Linienbrandmeldesystems sind
sämtliche Vorgaben des Systemzulassungsbescheides zu beachten.
Für die Befestigung des Linienmelders im Regelprofil des Tunnels dürfen nur Metalldübel aus Edelstahl zum Einsatz kommen. Auch die Befestigungsschellen sind nachweislich mit diesem Werkstoff zu realisieren.
Der Schellenabstand für das Linienbrandmeldekabel darf keinesfalls mehr als 1,5 m betragen.
Die Lage der Sensoren im Kabel muss am Kabel gekennzeichnet sein. Eine Übertragung der Sensorpositionen auf andere Bauteile (zum Beispiel auf die Kabeltasse im
Tunnel oder die Tunneldecke) hat zu unterbleiben.
3.21.2.2
Stromversorgung
Mit Ausnahme des Linienbrandmeldesystems sind die Komponenten der Gefahrenmeldeanlage mit einer internen, gepufferten Stromversorgung auszurüsten. Die Akkumulatorkapazität muss, abweichend zur TRVB S 123, so bemessen sein, dass diese während 12 Stunden den uneingeschränkten Betrieb der Brandmeldeanlage und zusätzlich
den Betrieb der Alarmeinrichtungen und Brandfallsteuerungen während mindestens 0,5
Stunden gewährleistet.
Alle Einrichtungen der gesamten Brandmeldeanlage werden zusätzlich an die Sicherheitsstromversorgung der Tunnelanlage angeschlossen.
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Technische Richtlinie
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freigegeben
Leitungsschutzschalter der Brandmeldeanlagen müssen mit rot gefärbten Gehäusen
ausgeführt werden.
3.21.3
Prüfungen und Tests
Siehe PLaHELP PuT!
3.21.4
Funktionsbeschreibungen
3.21.4.1
Alarmauslösung durch Druckknopfmelder und/oder Handgefahrenmelder
Durch händischen Eingriff ausgelöste Brandalarme sind im Wege der automatischen
Abläufe wie folgt zu verarbeiten:
3.21.4.2
●
Alarmierung der ÜZ und der BZ
●
Tunnelsperrung (Lichtsignalanlagen Rot)
●
Automatische Hochschaltung der Tunnelbeleuchtung und der Beleuchtung in Querschlägen und Ausgängen
●
Automatische Aufschaltung der Fernsehkameras für den betreffenden Bereich
Alarmauslösung durch Linien- und Rauchgasmelder
Automatisch ausgelöste Brandalarme sind im Wege der automatischen Abläufe wie
folgt zu verarbeiten:
3.21.4.3
●
Alarmierung der ÜZ und der BZ
●
Tunnelsperrung (Lichtsignalanlagen auf Rot)
●
Automatische Lüftersteuerung im Brandprogramm, Überdruckbelüftung in Querschlägen und Ausgängen einschalten
●
Automatische Hochschaltung der Tunnelbeleuchtung und Beleuchtung in Querschlägen und Ausgängen
●
Automatische Aufschaltung der Fernsehkameras für den betreffenden Bereich
Alarmauslösung durch Feuerlöscherentnahme bei NRN
Durch die Entnahme von Feuerlöschern bei den NRN ausgelöste Brandalarme sind im
Wege der automatischen Abläufe wie folgt zu verarbeiten:
●
Alarmierung der ÜZ und der BZ
●
Tunnelsperrung (Lichtsignalanlagen Rot)
●
Automatische Hochschaltung der Tunnelbeleuchtung und der Beleuchtung in Querschlägen und Ausgängen
●
Automatische Aufschaltung der Fernsehkameras für den betreffenden Bereich
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3.22
Technische Richtlinie
Version: 2.00
freigegeben
Informationsübertragung
Informationsübertragungseinrichtungen sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird
diesbezüglich auf PLaPB TSt und das PLaNT 120.010.1000 "CN.as-Linie Standard"
verwiesen.
3.23
Umfelddatenerfassung
Einrichtungen zur Umfelddatenerfassung sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird
diesbezüglich auf das PLaPB TIFL verwiesen.
3.24
(derzeit nicht belegt)
3.25
Informationsverarbeitung
Informationsverarbeitungseinrichtungen sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird
diesbezüglich auf PLaPB TSt verwiesen.
3.26
Leitungen
3.26.1
Planungsgrundsätze
3.26.1.1
Allgemeines
Leitungen können für Gebäudeinstallationen und ähnliche Anwendungen verwendet
werden.
Die Leitungen sind gemäß Verwendungszweck und zu erwartenden Umgebungsbedingungen auszuwählen und müssen den einschlägigen Vorschriften (ÖVE, VDE) voll entsprechen.
3.26.1.2
Leitungstypen
In Anbetracht der rationelleren Installation und der höheren Betriebssicherheit sind je
nach Anwendung Mantelleitungen (YM) bzw. Schlauchleitungen (YMM) vorzusehen.
Aderleitungen dürfen außerhalb der Schaltschränke nur in Ausnahmefällen eingebaut
werden.
3.26.1.3
Leitungsdimensionierung
Für die Gebäudeinstallation gelten folgende Mindestquerschnitte:
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Netz
SSV
Lichtstromkreise
1,5 mm² Cu
1,5 mm² Cu
Steckdosenstromkreise
2,5 mm² Cu
2,5 mm² Cu
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freigegeben
Tabelle 24: Mindestquerschnitte für Gebäudeinstallationen
Steuerleitungen und Fernmeldeleitungen sind adernmäßig so auszulegen, dass generell
eine Adernreserve von mindestens 15% besteht.
3.26.2
Technische Ausführungsbestimmungen
3.26.2.1
Leitungstypen
Es dürfen nur Leitungen verwendet werden, die den einschlägigen Vorschriften (ÖVE,
VDE) voll entsprechen und dem Verwendungszweck angepasst sind.
Alle verwendeten Leitungen müssen am Außenmantel im Regelabstand von rund
100 cm dauerhaft mit dem Zeichen des Herstellers und der Leitungstype gekennzeichnet sein.
3.26.2.2
Anschluss und Zubehör
Alles für die fachgerechte Verbindung und den fachgerechten Anschluss notwendige
Zubehör wie z.B. Endverschlüsse, Kabelschuhe, Befestigungskonstruktionen, Kabelösen, Befestigungsschellen, Dichtungsmaterialien, Zugentlastungen und gegebenenfalls flexible Anschluss-Schutzschläuche mit Verschraubungen etc. ist komplett mitzuliefern und zu montieren.
Die Adernenden flexibler Leitungen müssen jedenfalls mit Adernendhülsen versehen
werden.
3.26.2.3
Leitungskennzeichnung, Leitungsnumerierung
Die endgültige Beschriftung der Leitungen bei der Ausführung und in den Bestandsunterlagen hat gemäß PLaDOK 511.901.10 "Referenzkennzeichnung" zu erfolgen.
3.26.2.4
Leitungsverlegung
Für die Verlegung der Leitungen gelten die Bestimmungen aus Punkt 3.27.2.2 für die
Kabelverlegung sinngemäß.
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3.26.3
Version: 2.00
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Technische Richtlinie
Prüfungen und Tests
Siehe PLaHELP PuT!
3.26.4
Funktionsbeschreibungen
Entfällt
3.27
Kabel
3.27.1
Planungsgrundsätze
3.27.1.1
Kabeltypen
3.27.1.1.1 Allgemeines
Die erforderlichen Kabel sind gemäß Verwendungszweck und zu erwartenden Umgebungsbedingungen auszuwählen und müssen den einschlägigen Vorschriften (ÖVE,
VDE) voll entsprechen.
3.27.1.1.2 Energiekabel 0,6/1 kV
So dem nicht Bestimmungen der RVS entgegenstehen sind vorzugsweise für feste Verlegung in Kabelkanälen, im Freien, im Wasser und in Erde geeignete Energiekabel mit
PVC-isolierten Kupferleitern und Außenmantel aus PVC (z.B: E-YY) zu verwenden.
Sofern wirtschaftlich vorteilhaft, sind Kabel mit Aluminiumleitern ab 16mm² Leiterquerschnitt zugelassen. Die Wirtschaftlichkeit ist bei jedem Projekt zu prüfen und zu dokumentieren.
3.27.1.1.3 Energiekabel 6 - 30 kV
Sofern wirtschaftlich vorteilhaft, sind Kabel mit Aluminiumleitern zugelassen.
3.27.1.1.4 Fernmeldekabel
Es sind vorzugsweise längs- und querwasserdichte Fernmeldekabel mit Adernisolation
und Mantel aus Polyethylen, Schirm aus Kupferband und einem Nenndurchmesser der
Adern von 0,8 mm zu verwenden.
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3.27.1.1.5 Lichtwellenleiterkabel
Es sind bevorzugt Lichtwellenleiterkabel gemäß Spezifikationen in PLaNT 119.020.2000
"CN.as Materialkatalog" zu verwenden.
3.27.1.2
Kabeldimensionierung
3.27.1.2.1 Energiekabel
Kabel und Leitungen sind nach den verbindlichen Grundlagen, insbesondere jenen aus
ÖVE/ÖNORM E 8001 zu bemessen. Es wird darauf hingewiesen, dass dabei neben der
Bemessung mit Rücksicht auf mechanische Festigkeit, Erwärmung und Spannungsabfall auch die Anforderungen der gewählten Schutzmaßnahme berücksichtigt werden
müssen.
Bei der Dimensionierung der Energiekabel ist zu beachten, dass von der Übergabestelle bis zum entferntesten Verbraucher ein Spannungsabfall von 4 % nicht überschritten
wird. Ist der Hauptverteiler in unmittelbarer Transformatornähe (Entfernung maximal 50
m) angeordnet, dann kann der Spannungsabfall bis zum Verbraucher mit bis zu 6 % toleriert werden!
Als Übergabestelle im Sinn der ÖVE/ÖNORM E 1100 gelten die Abgangsklemmen am
Niederspannungshauptverteiler (vergleiche Abbildung 7).
Die Transformatoren sind so einzustellen, dass bei Nennlast des Transformators an
dieser Übergabestelle die Nennspannung ansteht. Die Berechnung der Kabel hat mit
Bezug auf die Nennspannung an diesem Übergabepunkt zu erfolgen.
Maßgebend für die Berechnung des Spannungsabfalls sind dabei die am jeweiligen Kabel unter Berücksichtigung der ungünstigsten Gleichzeitigkeit zu erwartenden Ströme,
nicht jedoch der Nennstrom des dem Kabel nach den gesetzlichen Bestimmungen vor
zu schaltenden Schutzorgans. In den Berechnungen sind – bezogen auf die zu erwartende Volllast6 am Kabel - für spätere Erweiterungen folgende Reserven zu berücksichtigen:
Hauptverteiler - Unterverteiler
10 %
Unterverteiler bis zum Verbraucher
0%
Tabelle 25: Reserven für spätere Erweiterungen
Für Anlaufvorgänge kann am hochlaufenden Verbraucher für die Dauer des Hochlaufs
ein Spannungsabfall bis zu maximal 10% toleriert werden, der Spannungseinbruch
durch den Anlaufvorgang darf jedoch an keinem andern Punkt des Netzes 6 % überschreiten.

6
Als Volllast ist der Energiebezug beim Lastfall „Brand in einer Röhre“ im ungünstigsten Punkt definiert.
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In den Endstromkreisen der Tunnel- und Straßenbeleuchtung müssen die Spannungsabfälle einphasig berechnet werden bzw. müssen in dreiphasigen Berechnungen
asymmetrischen Belastungen berücksichtigt werden.
Im TN-S Netzsystem sind bis zu Leiterquerschnitten von 16 mm² in der Regel Kabel mit
mindestens 5 Leitern (L1, L2, L3, N, PE) zu verwenden, es sei denn, das Kabel dient
ausschließlich zum Anschluss von rotierenden Maschinen.
Bei größeren Leiterquerschnitten dürfen nur Kabel mit maximal 4 Leitern eingesetzt
werden. In der Regel sind die Außenleiter und der Nullleiter (L1, L2, L3, N) in einem
gemeinsamen Kabel sowie der Schutzleiter in einem separaten Kabel zu führen. Für
den Anschluss rotierender Maschinen genügt es, die Außenleiter und den Schutzleiter
(L1, L2, L3, PE) in einem gemeinsamen Kabel zu führen.
3.27.1.2.2 Signalkabel
Mess-, Melde-, Steuer- und Datenkabel sind adernmäßig so auszulegen, dass generell
bei allen Kabeln eine Adernreserve von mindestens 15% besteht. Bei LWL - Kabeln
muss eine Fasernreserve von mindestens 25% vorgehalten werden.
3.27.1.2.3 Kabelwege
Der lichte Querschnitt von Rohren und Formsteinen darf nur bis zu 80% ausgenutzt
werden. Dabei sind die Durchmesser der Kabel arithmetisch zu addieren.
Für die Abstände der einzelnen Kabel voneinander gelten die ÖVE - Vorschriften. Die
Einhaltung der geforderten Abstände der Kabelstrecken ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.
3.27.2
Technische Ausführungsbestimmungen
3.27.2.1
Allgemeines
Alle verwendeten Kabel müssen am Außenmantel dauerhaft mit einer fortlaufenden Meterangabe und im Regelabstand von rund 100 cm mit dem Zeichen des Herstellers und
der Kabeltype gekennzeichnet sein.
3.27.2.2
Kabelverlegung
3.27.2.2.1 Unterlagen für die Kabelverlegung
Alle Kabel sind unter Berücksichtigung der Referenzkennzeichen PLaDOK in Kabellisten zu erfassen. Das bedeutet, dass jedes im Tunnel, in den Vorportalzonen, in BeDruckdatum: 10.12.2015
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triebsräumen oder in der Nische und auch entlang der Freistrecke verlegte Kabel mit
dem Referenzkennzeichen zu kennzeichnen ist und in den Kabellisten enthalten sein
muss.
Änderungen in der Kabelführung während der Ausführung sind in die Kabellisten bzw. in
die Trassenpläne einzutragen. Dies gilt auch für die Vermaßung und Einmessung von
Muffen usw. Die tatsächlich verlegten Längen sind in die Kabellisten einzutragen.
Das Einmessen aller verlegten Kabel entlang der Freien Strecke hat nach einem Regelplan des Vermessungsbüros bzw. des Straßenplaners zu erfolgen!
Nach Abschluss der Verlegearbeiten sind PLaDOK konforme Bestandsunterlagen zu
übergeben.
3.27.2.2.2 Kabellieferung
Die Kabel sind auf Trommeln gewickelt zu liefern.
Die Trommeln dürfen nur so weit bewickelt werden, dass von den äußeren Kabellagen
bis zum Rand des Trommelflansches ein lichter Abstand von mindestens 5 cm verbleibt.
Die Trommeln müssen sich in einem einwandfreien Zustand befinden. Der Spulkern
muss eine annähernd glatte Oberfläche aufweisen.
Die Kabelenden sind luft- und wasserdicht mit Warmschrumpfkappen in ausreichender
Länge (mind. 1,5 x Kabeldurchmesser) und ausreichender Wandstärke zu verschließen
und an der Kabeltrommel fest zu fixierten.
Die Rollrichtung der Trommel ist durch einen Richtungspfeil auf der Spulscheibe anzugeben.
Auf dem Trommelflansch ist ein witterungsbeständiges Bezeichnungsschild mit Angabe
des Kabelherstellers, Fertigungsnummer, Trommelnummer, Kabeltype mit Querschnitt,
Nennspannung und der Kabellänge anzubringen.
3.27.2.2.3 Kabeltransport, Abladen, Schneiden
Die Kabel sind sorgfältig und sachgemäß zur Verlegungsstelle zu transportieren, das
Abladen ist von sachkundigem Personal zu überwachen.
Es ist sicherzustellen, dass die Kabelenden bis zu den Anschlussarbeiten sorgfältig gegen Feuchtigkeit geschützt sind bzw. nach dem Schneiden geschützt werden.
Jedes Kabel muss in einer Länge abgemessen, geschnitten und verlegt werden.
Die Kabel sind an beiden Enden so lang zu lassen, dass ein vorschriftsmäßiger und
fachgerechter Anschluss der Kabel an den entsprechenden Anlagenteilen möglich ist.
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Reservelängen für eine Erneuerung bzw. Versetzung des Anschlusses sind zu berücksichtigen. Als Richtwerte für diese Reservelängen gelten:
●
in EN, NRN, FLN:
Umfang der Nische + 0,5 * Raumhöhe:
●
in BZ/BS:
0,5 * Umfang des Raum + 2 * Doppelbodenhöhe
3.27.2.2.4 Auslegen des Kabels
Bei Krümmungen sind Eckrollen entsprechend dem Mindest-Krümmungsradius anzuordnen. Über das Kabelende soll möglichst ein Ziehstrumpf gezogen und durch einen
Bund festgehalten werden. An der Kausche des Ziehstrumpfes wird das Zugseil befestigt. Keinesfalls darf an den Endkappen gezogen werden.
Die zulässige Zugbeanspruchung des Kabels darf nachweislich nicht überschritten werden.
Beim Durchziehen durch Kabelschutzrohre oder Formsteine ist auf Freigängigkeit zu
achten. Es soll möglichst nur auf geraden Strecken gezogen werden. An unvermeidlichen Umlenkpunkten muss auch bei Aufstellung von Eckrollen eine Person zur Überwachung stehen.
An den Ein- und Ausgängen der Rohr- oder Formsteintrassen dürfen die Kabel nicht auf
den Kanten aufliegen. Rohre sind aufzubördeln, anderenfalls sind geeignete Unterlagen, z.B. Pappe- oder Jutepolster eventuell mit Bitumen getränkt, unter das Kabel zu
schieben.
Vor und hinter allfälligen Muffen sind die Kabel in Kabelgräben in einer leichten Wellenlinie zu verlegen, um ein Nachgeben beim Setzen des Bodens zu ermöglichen. Vor dem
Austritt aus dem Erdreich ist grundsätzlich ein Kabelring vorzusehen.
In einem Zug dürfen nur Kabel einer Art verlegt werden, also entweder NS-Kabel oder
Fernmeldedaten- oder Messkabel.
Bei der Verlegung ist der zulässige Biegeradius für die Kabel unbedingt einzuhalten.
Bei gut zugänglichen Trassen im Freien und im Tunnel kann die Verlegung auch mittels
Kabelwagen erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass während der Verlegearbeiten mindestens die Hälfte des Fahrraumes für andere Fahrzeuge zur Verfügung bleibt.
Die Enden jedes Kabels müssen unmittelbar nach der Verlegung provisorisch beschriftet werden. Geht diese provisorische Beschriftung verloren, hat der für die Kabelverlegung verantwortliche AN unverzüglich für eine neuerliche provisorische Beschriftung zu
sorgen.
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3.27.2.2.5 Verlegungstemperatur
Kabel sollen bei Temperaturen über + 5°C verlegt werden.
Muss die Verlegung - im gegenseitigen Einvernehmen - bei Temperaturen zwischen +
5°C bis - 5°C erfolgen, so ist das Kabel durch längere Lagerung - einige Tage - in einem
erwärmten Raum oder dergleichen anzuwärmen. Beim Transport und Verlegen dürfen
die Kabel nicht wieder auskühlen.
Eine Verlegung bei Temperaturen unter - 5°C ist unzulässig.
3.27.2.2.6 Kabelbeschriftung
Die Kabel sind an den Kabelenden, im Kabelkanal vor den Nischen, in Kollektoren und
in Kabelziehschächten entweder mit laserbeschrifteten Edelstahlschildern (gemäß
Punkt 3.1.2.2.4) oder mit gravierten Kunststoffschildern (weiß mit schwarzer Schrift) zu
versehen. Darauf müssen die Kabeltype, Adernzahl, Querschnitt, die Kabelnummer
nach Kabelliste und das Referenzkennzeichen nach PLaDOK vermerkt werden.
3.27.2.2.7 Kabelanschluss und Kabelzubehör
Alles für die fachgerechte Verbindung und den fachgerechten Anschluss der Kabel notwendige Zubehör wie z.B. Endverschlüsse, Kabelschuhe, Befestigungskonstruktionen,
Kabelösen, Befestigungsschellen, Dichtungsmaterialien, Zugentlastungen und gegebenenfalls flexible Anschluss- Schutzschläuche mit Verschraubungen etc. ist komplett mitzuliefern und zu montieren.
3.27.3
Prüfungen und Tests
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3.27.4
Funktionsbeschreibungen
Entfällt
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3.28
Gebäude- und Nischeninstallation
3.28.1
Planungsgrundsätze
3.28.1.1
Allgemeines
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freigegeben
Vor Inangriffnahme der einzelnen Arbeitsgänge sind die Kabeltrassen, Verteilerplätze,
Auslässe usw. mit der örtlichen Bauüberwachung an Ort und Stelle exakt festzulegen.
3.28.1.2
Installationsmaterial
In der Regel sind Schaltgeräte und Steckdosen bei Kombination senkrecht bzw. übereinander anzuordnen.
Die Position der Schaltgeräte ist in der Regel7: 1,05 m über fertigem Fußboden, die der
Reinigungssteckdosen 0,3 m über fertigem Fußboden.
3.28.1.3
Kabel und Leitungen
Für Gebäudeinstallationen sind ausschließlich graue Mantelleitungen zu verwenden.
Dabei gelten die Mindestquerschnitte gemäß Tabelle 24.
Die Kabeldimensionierung muss den einschlägigen Vorschriften entsprechen und die
Querschnitte sind hinsichtlich Spannungsabfall, Strombelastung und Leistungsreserve
zu dimensionieren.
3.28.1.4
Beleuchtungsanlage
Je nach Einsatzort sind im Wesentlichen folgende Beleuchtungskörper zu verwenden:
●
Feuchtraum-Aufbauleuchten mit Innenprismaabdeckung, stoßfest, mit elektronischem Vorschaltgerät, 1/18W bis 2/58W,
●
Aufbauleuchten mit Rasterabdeckung, mit elektronischem Vorschaltgerät, 1/36W
bis 2/58W
●
Anbauleuchten mit Bildschirmarbeitsplatz-Spiegelrasterabdeckung, mit elektronischem Vorschaltgerät, dimmbar
Einzelne ausgewählte Lichtstromkreise sind mit Energie aus den Sicherheitsstromverteilern zu betreiben.

7
Die angegebene Montagehöhe bezieht sich auf das oberste Schaltgerät!
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freigegeben
Technische Richtlinie
Um die Ersatzteilhaltung zu vereinfachen, sollen die Leuchten- und Lampentypen soweit zweckmäßig auf wenige Größen reduziert werden.
3.28.1.5
Steckdosenkreise
Örtlichkeit
Normalnetz
CEE
Verteiler in BZ/BS
Schuko
SSV
IN der Sicherungsorgane
Gleichzeitigkeit
6A
3 - 4 je Tunnel
2A
3 - 4 je Tunnel
6A
1x je Röhre
2A
1x je Röhre
16 A
1x je Portal
6A
1x je Portal
Schuko
1
SSV Verteiler in BZ/BS
1
Verteiler in EN
1
SSV Verteiler in EN
1
SST/AP am Portal
1
1
SST/AP im Freifeld
1
2A
1x je Strang
GantryVerteiler
1
2A
1x je Portal
NRN
1
6A
2x je Röhre
16 A
2x je Röhre
16 A
2x je Röhre
16 A
3x je Röhre
16 A
1x je Röhre
16 A
2x je Röhre
16 A
1x je Tunnel
1
16 A
1x je Tunnel
1
16 A
1x je Tunnel
6A
1x je BS/BZ
FLN
1
2
Rauminstallation BZ/BS
Rauminstallation EN
1
Verteiler Abluftjalousie
Rauminstallation EQ
Kollektoren
Bedienraum in BZ/BS
1
1
1
Tabelle 26: Anzahl und Absicherung von Steckdosenstromkreisen
Steckdosenkreisen der Rauminstallation sind ausschließlich mit FI/LS abzusichern.
3.28.1.6
Ausrüstungsvorgaben
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3.28.1.6.1 Notrufeinrichtungen
Notrufeinrichtungen sind entweder in Notrufnischen oder Notrufstellen untergebracht.
Notrufnischen
bestehen
im
Wesentlichen
aus
der
Notrufzugangstüre,
Notrufstandelement, Elektro-Verteilerschrank (entfällt bei NRSt.), Rahmenkonstruktion
inkl. Befestigung und Wandelemente und einem begehbaren Doppelboden. Bei Notrufnischen mit angrenzender Elektronische entfällt innerhalb der NRN der Elektroverteiler
und anstelle dessen ist ein Abschluss gemäß RVS vorzusehen.
Zu verwendende Bauteile gemäß PLaPB 800.563.2000 Technische Spezifikation.
3.28.1.6.2 Feuerlöschnischen
In Feuerlöschnischen sind mindestens folgende Einrichtungen der Gebäudeinstallation
vorzusehen:
●
Feuchtraumwannenleuchte mit Dreibandenlampe, über Endschalter schaltbar,
●
Steckdosenverteiler mit zwei Feuchtraum-Schukosteckdosen und einer CEEDrehstromsteckdose,
●
Endschalter für Türüberwachung
●
Löschzubehör gem. RVS 09.02.22, Schläuche in transparenten Kunststoffbeutel
eingeschweißt
3.28.1.6.3 Elektronischen
In Elektronischen sind mindestens folgende Elemente der Gebäudeinstallation vorzusehen:
●
Feuchtraumwannenleuchten mit Dreibandenlampen 1 x 36 W, tageslichtweiß (Anzahl nach Erfordernis), mit Ausschalter in Feuchtraumausführung schaltbar,
●
Feuchtraum-Schukosteckdose,
●
CEE Drehstromsteckdose in Feuchtraumausführung,
●
Brandmelderinstallation an der Decke und im Kabelboden,
●
Telefonsteckdose (in einem Schaltschrank)
3.28.1.6.4 EQ, EA
In EQ oder EA sind mindestens folgende Elemente der Gebäudeinstallation vorzusehen:
●
Beleuchtung gemäß PLaPB 800.562.1000
●
Steckdosenverteiler mit 1 CEE Drehstromsteckdose und 1 Schukosteckdose in
Feuchtraumausführung, angeordnet im Bereich der Torsteuerungsschaltanlage.
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Technische Richtlinie
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3.28.1.6.5 GQ, GA
In GQ oder GA sind mindestens folgende Elemente der Gebäudeinstallation vorzusehen:
●
Beleuchtung gemäß PLaPB 800.562.1000
3.28.1.6.6 Kollektoren
In Kollektoren sind mindestens folgende Elemente der Gebäudeinstallation vorzusehen:
●
Feuchtraumwannenleuchten mit Dreibandenlampen und Klarglasabdeckung (Anzahl nach Erfordernis), mit Ausschalter in Feuchtraumausführung schaltbar,
●
Feuchtraum-Schukosteckdosen (Regelabstand 100 m)
3.28.1.6.7 Zuluftkanäle
In Zuluftkanälen sind mindestens folgende Elemente der Gebäudeinstallation vorzusehen:
3.28.1.6.8
●
Feuchtraumwannenleuchten mit Dreibandenlampen und Klarglasabdeckung (Anzahl nach Erfordernis), mit Taster in Feuchtraumausführung bzw. über das Leitsystem ferngesteuert schaltbar (Regelabstand 100 m, mindestens jedoch bei jedem
Antrieb!)
●
Feuchtraum-Schukosteckdosen (Regelabstand 100 m mindestens jedoch bei jedem Antrieb!)
Fluchtwegschilder in Abluftkanälen
In begehbaren Ab-/Zuluftkanälen sind langnachleuchtende (phosphoreszierende)
Fluchtwegsschilder gem. ÖNORM EN ISO 7010 zur Kennzeichnung der jeweils kürzest
möglichen Fluchtrichtung vorzusehen.
Die Montage der Fluchtwegsbeschilderung hat auf einer Höhe von UK=100cm über der
Zwischendecke einseitig alle 100m, bzw. im Regelabstand von Abluftklappen an der
Wand des Ab-/Zuluftkanals oder alternativ an den Schutzhauben von Klappen- Antrieben zu erfolgen.
Bei Wandmontage ist das Fluchtwegschild in Anlehnung an FWOT auf eine EdelstahlGrundplatte zu kleben.
3.28.1.6.9 Optische Warneinrichtung bei Abluftklappen
Für den Fall, dass der Abluftkanal unter Verkehr vom Betriebspersonal betreten wird,
sind optische Warneinrichtungen, wie unten beschrieben, vorzusehen.
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Im Bereich der Abluftklappen bzw. alle 100m im Ab-/Zuluftkanal sind LED- Alarmierungsleuchten für den Fall eines Notfalles einzubauen. Als Alarmierungsleuchte kann
auch eine Blink- oder Blitzleuchte vorgesehen werden. Die Leuchte ist in der Farbe
Orange auszuführen. Es besteht kein Anspruch auf Brandbeständigkeit.
Die Ansteuerung kann über den Ausgangskontakt der Klappenantriebe erfolgen und ist
im Brandfall zu aktivieren.
3.28.1.6.10 Türkontakte im Ab-/ Zuluftkanal
Sämtliche Türen, welche in Ab-/ Zuluftkanal führen, sind zu überwachen.
Darüber hinausgehende Zugangsüberwachungen sind mit dem Betreiber zu identifizieren und entsprechend zu planen (z.B. insbesondere bei Hochbehälterzugängen kann
das Erfordernis einer Zugangsüberwachung bestehen).
3.28.2
Technische Ausführungsbestimmungen
3.28.2.1
Installationsmaterial
Das Installationsmaterial ist als Flächenmaterial (weiß oder färbig) in Standardausführung zu liefern, zu montieren und anzuschließen und muss dem letzten Stand der
Technik entsprechen.
Schaltgeräte müssen für einen Nennstrom von 10 A, Steckdosen für einen Nennstrom
vom mindestens 16 A zugelassen und mit ÖVE- Prüfzeichen versehen sein.
Feuchtraum-Geräte müssen der Schutzart IP54 entsprechen so nicht an anderer Stelle
eine höhere Schutzart gefordert wird.
Die Farbwahl für das Installationsmaterial obliegt dem AG oder dessen Vertreter, eine
entsprechende Bemusterung ist vom AN auf Anforderung durchzuführen.
3.28.2.2
Leuchten und Lampen
3.28.2.2.1 Vorschaltgeräte
Leuchten für Leuchtstofflampen sind generell mit elektronischen Vorschaltgeräten vorzusehen.
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Technische Richtlinie
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3.28.2.2.2 Betriebsart
Die Beleuchtungseinrichtungen in den Notrufnischen, in den Feuerlöscherfächern und in
den mit Hydrant und Schlauchhaspel ausgestatteten Feuerlöschnischen bleiben ständig
eingeschaltet.
Für die Beleuchtung der o.g. Einrichtungen sind Leuchtkörper in LED-Technik einzusetzen.
Die Beleuchtungseinrichtungen der Feuerlöschnischen werden vor Ort mit Hilfe von
Endschaltern geschaltet.
In den Elektronischen wird die Beleuchtung mit Schaltern der Gebäudeinstallation vor
Ort geschaltet.
3.28.3
Prüfungen und Tests
Siehe PLaHELP PuT!
3.28.4
Funktionsbeschreibungen
Entfällt
3.29
Gebäude- und Nischenausstattung
3.29.1
Planungsgrundsätze
Abgesehen von Kabelböden sind Elemente der Gebäude- und Nischenausstattung nicht
Gegenstand dieses PLaPB. Hinsichtlich weiterer Ausstattungselemente, wie Büromöbel, Wartenpulte und Visualisierungswände wird auf PLaPB ÜZ verweisen.
3.29.2
Technische Ausführungsbestimmungen
3.29.2.1
Kabeldoppelboden
3.29.2.1.1 Versiegelung des Rohbodens vor Montage der Bodenstützen
Vor Beginn der Kabelverlegearbeiten ist die Oberfläche des Rohbodens abzubürsten.
Lose Teile sowie der Staub sind durch Absaugen zu entfernen. Auf den so gereinigten
Rohboden ist eine Verfestigungs- und Versiegelungsschichte mit Epoxi-Emulsion ca.
0,5 kg/m² aufzubringen.
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Technische Richtlinie
3.29.2.1.2 Ausschnitte und Verstärkung der Tragkonstruktion
Ausschnitte für die Durchführung von Kabeln, Kanälen etc. sind nach Erfordernis herzustellen. Ein geeigneter Schutz der Ausschnitte vor dem Eindringen von Feuchtigkeit etc.
ist zu gewährleisten. Die dafür allenfalls erforderliche Verstärkung und/oder Unterstützung der Tragkonstruktion ist ebenfalls vollständig zu liefern und einzubauen.
3.29.2.1.3 Bodenbelag
Installationsböden in BZ und BS sind mit einem kratzfesten Hochdruck-Laminat-Belag
mit Muster und Farbe nach Wahl des AG auszustatten. Vor Lieferung ist eine Bemusterung durchzuführen.
Mit dem Kabeldoppelboden ist auch ein farblich abgestimmter Abschluss zur Wand herzustellen. Dieser Abschluss muss seitlich 10 cm über die Platte hochstehen und ist mit
der angrenzenden Wand zu verkleben.
Installationsböden in Elektronischen erhalten einen Gumminoppen-Belag.
3.29.2.1.4 Montagehinweis
Um Beschädigungen des Belages während der Montage der betriebstechnischen Einrichtungen zu vermeiden, ist entweder eine strapazierfähige Abdeckung der Platten
während der Montage durchzuführen oder es sind die Bodenplatten überhaupt erst
nach dem Montageende einzubauen. Der AG wird nur einen mechanisch und optisch
einwandfreien Kabeldoppelboden übernehmen. Die Entsorgung der Schutzabdeckung
und die komplette Endreinigung den Böden, auch des Kabeldoppelbodenzwischenraumes mit den verlegten Kabeln und dem versiegelten Rohboden ist Bestandteil der Leistung.
3.29.3
Prüfungen und Tests
Siehe PLaHELP PuT!
3.29.4
Funktionsbeschreibungen
Entfällt
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Technische Richtlinie
3.30
Gebäudelüftung, Klimaanlage
3.30.1
Planungsgrundsätze
3.30.1.1
Allgemeines
Version: 2.00
freigegeben
In den Räumen für die Energieverteilung und Steuerung, die USV– Anlage und die Batterieanlage muss die Verlustwärme mittels Umluft-Kühlgeräten abgeführt werden.
WC- und Sanitärräume müssen mechanisch belüftet und falls erforderlich mit einem
Frostwächter ausgerüstet werden.
Batterieräume müssen nach Maßgabe der entsprechenden Normen, insbesondere der
ÖNORM EN 50272-2 in der Regel zusätzlich mechanisch be- und entlüftet werden.
3.30.1.2
Klimatisierte Räume
In BZ und BS müssen folgende Räume jedenfalls auch gekühlt werden:
●
(Not)Warte
●
Elektrische Betriebsräume mit vorwiegend elektronischer Ausstattung (z.B. Rechner, Videokomponenten, Funkeinrichtungen, USV- Anlagen, Lichtstromsteller usw.)
●
Batterieräume
Mit zunehmender elektronischer Ausrüstung kann es auch erforderlich werden, EN zu
kühlen. Dies ist von Fall zu Fall zu prüfen.
Die Belüftung bzw. Kühlung ist vorzugsweise über den Zwischenboden zu führen.
3.30.1.3
Bemessungsvorgaben
Klimaanlagen sind so auszulegen, dass bei Normalbetrieb der Tunnelanlage die in Tabelle 27 genannten Raumtemperaturen nicht überschritten werden. Dabei sind neben
den im Raum zu erwartenden Wärmeverlusten auch die Raum- und Fenstergrößen, die
Beschaffenheit der Außenwände, die Lage der Räume und vorhandene Sonnenschutzvorrichtungen zu berücksichtigen.
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Version: 2.00
freigegeben
Technische Richtlinie
Maximaltemperatur
Temperaturmaximum über
98% eines Jahres
Batterieraum
22°C
22°C
Wartenraum in BZ
28°C
25°C
Elektrische Betriebsräume
35°C
25°C
Tabelle 27: Bemessungsvorgaben für Klimaanlagen
3.30.2
Technische Ausführungsbestimmungen
3.30.2.1
Anlagenbeschreibung
Das Anlagenkonzept muss derart gestaltet werden, dass Außentemperaturen von –
16°C bis + 40°C auftreten können. Die Anlagen müssen zu jeder Jahreszeit unabhängig
der äußeren Einflüssen und Bedingungen einsetzbar sein.
Die Verlustwärme ist mittels Umluftkühlgeräten und an den Außenwänden oder auf Dächern montierten Rückkühleinheiten abzuführen.
Die Steuerung der Klimageräte für die Räume hat mittels Raumtemperaturfühlern zu erfolgen. Bei Überschreitung der eingestellten Temperatur (Schaltraum und USV - Raum:
+35°C, Batterieraum: +22°C) müssen die Kühlgeräte aktiviert werden.
Für Batterieräume sind jeweils eigene Abluftanlagen auszuführen. Mit diesen Abluftanlagen muss bei Batteriestarkladung der laut Normen, insbesondere ÖNORM EN 502722, erforderliche Luftwechsel gewährleistet werden.
Die Steuerung der Abluftanlagen erfolgt durch Schaltuhren bzw. in Batterieräumen
durch die USV-Anlage bei Starkladung.
Zur Überwachung der Anlagenfunktion sind Betriebs- und Störmeldungsinformationen
zur Verfügung zu stellen. An der breiten Schnittstelle sind potentialfreie Kontakte für
mindestens nachfolgenden Meldungsumfang zur Verfügung anzubieten:
●
Meldung „Normalbetrieb“
●
Meldung „Starkladung“8
●
Messwert „Raumtemperatur“
●
Meldung „Sammelstörung je Einheit“

8
Der Befehl "Starkladung" wird aus der USV-Anlage zur Verfügung gestellt.
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3.30.2.2
Technische Richtlinie
Version: 2.00
freigegeben
Lüftungskanäle
Sämtliche Lüftungskanäle sind aus feuerverzinktem Stahlblech in den erforderlichen
Stärken und Dimensionen, je nach Luftmenge, auszuführen.
Der Lüftungskanal ist in rechteckiger Form bzw. bei kleinen Luftmengen mit Spirorohren
herzustellen.
3.30.2.3
Umluftkühlgeräte und Rückkühleinrichtungen
Für die Kühlung werden Kühlanlagen in Form von Umluftkühlgeräten eingebaut. Sie bestehen aus einem Innenteil (Verdampfer) und einem Außenteil (Kondensator). Der Innenteil ist im zu kühlenden Raum an vorgegebenen Stellen im Deckenbereich, der Außenteil im Freien an der Wand oder auf einem Dach zu montieren.
3.30.3
Prüfungen und Tests
Siehe PLaHELP PuT!
3.30.4
Funktionsbeschreibungen
Entfällt
3.31
Türen und Tore
Türen und Tore sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird diesbezüglich auf PLaPB
TuT verwiesen.
3.32
Lösch- und Abwassereinrichtungen
3.32.1
Planungsgrundsätze
Mit Ausnahme von tragbaren Feuerlöschern sind Lösch- und Abwassereinrichtungen
nicht Gegenstand dieses PLaPB.
Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen sind nicht Gegenstand dieses PLaPB. Es wird
diesbezüglich auf die RVS 09.02.51 verwiesen.
Bei sämtlichen Notrufeinrichtungen (NRN, NRSt, NRK) und Feuerlöschnischen sind
tragbare Feuerlöscher nach Maßgabe der RVS 09.02.22 vorzusehen.
In elektrischen Betriebsräumen ist darüber hinaus jeweils mindestens ein tragbarer
Feuerlöscher für die Brandklasse B (z.B. CO2 Feuerlöscher) vorzuhalten.
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3.32.2
Technische Richtlinie
Version: 2.00
freigegeben
Technische Ausführungsbestimmungen
Alle Tragbaren Feuerlöscher müssen der ÖNORM EN 3 entsprechen, zum Löschen von
Bränden der geforderten Brandklassen nach ÖNORM EN 2 geeignet sein und den besonderen Anforderungen aus den Umgebungsbedingungen eines Tunnels genügen.
3.32.3
Prüfungen und Tests
Siehe PLaHELP PuT!
3.32.4
Funktionsbeschreibungen
Entfällt
3.33
Sonstige Anlagen
3.33.1
Planungsgrundsätze
Zur Sicherstellung definierter Brandabschnitte müssen Kabeldurchführungen durch
Wände, Decken, etc. mit geeigneten Brandabschottungen der Brandschutzklasse S90
verschlossen werden.
In Abhängigkeit von den Umgebungsbedingungen und der Zugänglichkeit des Brandschotts sind diese wie folgt auszuführen:
Für leicht zugängliche Öffnungen in trockenen Bereichen, wie in Wänden einer BZ oder
BS genügt die Ausführung der Brandschotts mit spezial beschichteten Mineralwollplatten (Weichschotts).
Für den Verschluss schwer zugänglicher Öffnungen im Tunnel sind Brandschutzsteine
aus Polyuretan-Schaum zu verwenden. Die verbleibenden Restquerschnitte müssen mit
einem auf das System abgestimmten Brandschutzschaum verschlossen werden.
Der Ort der Brandschottung ist mit einem Edelstahlschild 15cm über dem erhöhten Seitenstreifen eindeutig zu kennzeichnen.
3.33.2
Technische Ausführungsbestimmungen
Als Schottungsmaterialien dürfen ausschließlich lösungsmittelfreie und gegenüber den
zu erwartenden Umgebungsbedingungen widerstandsfähige Werkstoffe verwendet
werden. Die Einwirkung von Wasser darf die Eigenschaften der Brandschottung nicht
verändern.
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Technische Richtlinie
Version: 2.00
freigegeben
Jede Brandabschottung ist mit einem Schild dauerhaft zu kennzeichnen. Dieses Schild
ist auf oder in unmittelbarer Nähe der Kabelabschottung unverlierbar zu befestigen und
muss mindestens folgende Angaben beinhalten:
3.33.3
●
Kabelabschottung gemäß ÖNORM EN 1366-3
●
Name und Anschrift der ausführenden Firma
●
Einbaudatum
●
Brandwiderstandsklasse
●
Nummer des Prüfberichts.
Prüfungen und Tests
Siehe PLaHELP PuT!
3.33.4
Funktionsbeschreibungen
Entfällt
3.34
Hebezeuge
Derzeit nicht näher spezifiziert!
3.35
De- und Wiedermontagen
Derzeit nicht näher spezifiziert!
3.36
Regieleistungen
Derzeit nicht näher spezifiziert!
3.37
Ersatzmaterialien
Derzeit nicht näher spezifiziert!
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Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS)
Dokument-Nr.
800.563.1000
Technische Richtlinie
3.38
(derzeit nicht belegt)
3.39
(derzeit nicht belegt)
3.40
Projektmanagement, Engineering
3.40.1
Schulungen
Version: 2.00
freigegeben
Vor Verkehrsfreigabe sind Operatoren und Betriebstechnikern in Bedienung und Wartung
der Anlagen einzuschulen (sowohl theoretisch als auch praktisch). Die Organisation der
Schulungen soll in Schulungsblöcken (halbtags Schulungen) erfolgen. Der Abruf der
einzelnen Schulungsblöcke erfolgt durch den Erhalter.
Schulungstermine im Zeitraum des Probebetriebes ohne Verkehr werden in Abstimmung mit dem AG festgelegt.
Für die Schulung sind vom AN entsprechendes Fachpersonal sowie Lernunterlagen bereitzustellen.
Voraussetzung für eine Einschulung sind sämtliche Dokumentationsunterlagen der fertig gestellten und funktionsfähigen Anlage gemäß ASFiNAG Standard.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Personal des AG im Schichtdienst arbeitet und
daher eine terminliche Abstimmung zu erfolgen hat.
Inhalt der Schulung pro Verkehrsfreigabe und Gewerk:
●
Abläufe im Betrieb und Ereignisfall, Schulung Funktion / Bedienung der BuS, Anlagenbezogene Kenntnisse
●
Örtliche Orientierung Kenntnisse über die topografischen sowie die baulichen Anlagenverhältnisse
●
Grundlagen für verkehrssteuernde Maßnahmen, Verkehrsprogramme, Verkehrssteuerung
●
Lüftungstechnische Grundlagen Konzept der Lüftung und Lüfterprogramme, Lüftersteuerung
●
Stromversorgung Nieder- Mittelspannungsanlage, Mittelspannungssteuerung, Mittelspannungsprogramme und Schutzkonzept
●
Tunnelbetriebsanweisung gemäß RVS 09.04.11
●
Alarmierungen / Kommunikation Schulung A&E Plan.
●
Anlagendokumentation Aufbau und Umgang mit der technischen Anlagendokumentation
●
Löschwasserversorgung
●
Gewässerschutzanlagen
●
Leittechnik BZ
●
Leittechnik ÜZ
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800.563.1000
Version: 2.00
freigegeben
Technische Richtlinie
Die Schulungsunterlagen sind vor ab vorzulegen und freizugeben.
Für die Teilnehmer ist pro Schulung eine Teilnahmebestätigung vor zulegen.
3.41
Bauarbeiten
Derzeit nicht näher spezifiziert!
3.42
Unterirdische Neuverlegungen
Derzeit nicht näher spezifiziert!
3.95
Instandhaltung
Derzeit nicht näher spezifiziert!
Druckdatum: 10.12.2015
Dokumentname: PLaPB 800.563.1000 Technische Richtlinie.docx
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Dokument-Nr.
800.563.1000
Version: 2.00
freigegeben
Technische Richtlinie
4
ANFORDERUNGEN AN DIE BAULICHE AUSFÜHRUNG
4.1
Freiland
Es wird auf RVS 09.01.25 "Vorportalbereiche" und PLaNT 120.010.1000 "CN.as-Linie
Standard" verwiesen. Darüber hinaus gibt es zu diesem Bereich derzeit keine näheren
Spezifikationen.
4.2
Tunnel
4.2.1
Allgemeine Planungsgrundsätze
4.2.1.1
Planungsgrundsätze für die Gestaltung von BZ und BS
4.2.1.1.1
Räumlichkeiten
Ergänzend zu den Festlegungen in RVS 09.02.22 ist bei der Dimensionierung und Gestaltung von BZ oder BS zu beachten:
Transformatoren müssen von der Mittelspannungsschaltanlage bautechnisch getrennt
werden.
Die röhrenweise Trennung (vgl. Punkt 3.1.1.2.3) ist im Raumprogramm einer BZ oder
BS nicht zu berücksichtigen.
In BZ und BS sind jeweils eigene Räume vorzusehen für:
●
Energieverteiler (inkl. Automatisierungsgeräte und zugehörige Komponenten)
●
Steuerungen (IT Schränke mit 19“ Einbaurahmen)
●
Batterien der Sicherheitsstromversorgung
●
USV- Anlage (für USV Anlagen > 30 kVA)
●
CN.as Linie (gemäß PLaNT)
●
Mobilfunkraum
●
Raum für Notstromaggregat (nur bei Bedarf)
●
Bedienraum
In einer BZ ist ergänzend zu den vorstehenden Festlegungen und den Anforderungen
gemäß RVS zusätzlich ein Raum für die Lagerung der Bestandsdokumentation zu berücksichtigen.
In einer BS ist ein Bedienraum nur dann auszuführen, wenn in dieser BS auch tatsächlich Einrichtungen zur Bedienung der Tunnelanlage erforderlich sind.
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4.2.1.1.2
Technische Richtlinie
Version: 2.00
freigegeben
Kabelböden
Jedenfalls keine Doppelböden sind vorzusehen für:
●
Batterieraum
●
Lager, Werkstätte
●
Aufenthaltsraum
●
Sanitärräume
Auf modulare Doppelböden in der Regel verzichtet werden kann:
4.2.1.2
●
Bedienraum
●
USV- Raum
●
Gänge
Planungsgrundsätze für die Gestaltung von EN
In den EN kann eine ggf. erforderliche USV- Anlage auch im Niederspannungsverteilerraum aufgestellt werden.
Um Verschmutzungen der EN hintan zu halten, sind für die Wärmeabfuhr geeignete
Wärmetauscherlösungen zu überlegen.
Bei ggf. erforderlichen Mittelspannungsanlagen ist auf ausreichende Druckentlastung zu
achten. Druckentlastungsöffnungen können mit Weichschotts (Sollbruchstelle) verschlossen werden.
4.2.1.3
Raumbemessung
4.2.1.3.1
CN.as-Linie
Bemessung gemäß Punkt 6.3.19.2 aus PLaNT 120.010.1000 "CN.as-Linie Standard",
jedoch mit 2 Reserveplätzen
4.2.1.3.2
Trafoboxen
Raumabmessungen:
Raumlänge = Transformatorenlänge A + 2x Umgangsmaß (80 cm)
Raumbreite = Transformatorenbreite B + 2x Umgangsmaß (80 cm)
Die Raumhöhe ist abhängig
●
von der maximalen Höhe des Transformators H
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Technische Richtlinie
●
von Spannungs- und Schutzabständen
●
von der Art der Belüftung des Transformatorenraumes
●
von der Höhe der Abluftöffnungen
Version: 2.00
freigegeben
Trafoboxen in Portalstationen sind mindestens für die Unterbringung von Transformatoren mit einer Nennscheinleistung von 1.000 kVA auszuführen. Bei Bedarf größerer
Transformatoren sind die Zellen auf die Abmessungen des eine Regelgröße größeren
Transformators zu bemessen.
Trafoboxen im Tunnel müssen mindestens für die Unterbringung eines Transformators
mit 630 kVA gebaut werden. Bei Bedarf größerer Transformatoren sind die Zellen auch
hier auf die Abmessungen des eine Regelgröße größeren Transformators zu bemessen.
Reserveboxen sind weder in den Tunnelstationen noch in den Portalstationen vorzusehen.
4.2.1.3.3
USV- Räume
USV- Räume sind so zu bemessen, dass die darin zu errichtenden USV- Anlagen rundum zugänglich bleiben. Es gelten die Mindestabstände gemäß Abbildung 42.
Abbildung 42: Zugänglichkeit von USV- Anlagen
4.2.1.3.4
Batterieräume
Die Batterien sind erhöht auf Gestelle zu setzen. Die Zellenreihen müssen mindestens
von einer Seite her zugänglich sein.
Die Gangbreite muss jeweils mindestens 70 cm betragen.
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Technische Richtlinie
Version: 2.00
freigegeben
In Hochbauten sollen die Batterien so angeordnet werden, dass die Füllstände der Batterien ohne Leiter geprüft werden können. Im Tunnel dürfen Batterien in höheren Etagengestellen auch übereinander angeordnet werden.
Etagengestelle mit mehreren Batteriereihen in jeder Ebene sollen an der Stirnseite und
den beiden langen Seiten zugänglich sein.
Gestelle mit nur einer Batteriereihe in jeder Ebene dürfen auch an der Wand aufgestellt
werden. Dies gilt auch für Stufengestelle, sofern die Tiefe des Stufengestells maximal
60 cm beträgt. Der Gestellabstand zur Wand, bezogen auf vorstehende Leitungen udgl.
für Kontrollen sowie zur Reinigung der Batterie muss jedoch mindestens 100 mm betragen.
Abbildung 43: Aufstellung und Anordnung von Batterien
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4.2.1.3.5
Technische Richtlinie
Version: 2.00
freigegeben
Steuerräume
Steuerräume sind so zu bemessen, dass die darin zu errichtenden IT-Schränke vorne
und hinten zugänglich bleiben. In den IT-Schränken kann somit auf Schwenkrahmen
verzichtet werden. Es gelten die Mindestabstände gemäß Abbildung 44.
Abbildung 44: Zugänglichkeit von IT Schränken
Maximale Länge einer durchgehenden Schrankreihe: 10 Felder
Zusätzlich zu der in der Planung ermittelten Schrankanzahl sind 20% dieser Anzahl,
aufgerundet auf ganze Schränke, als Reserveplätze auszuweisen, die Hälfte dieser Reserveplätze ist gleich mit Reserveschränken auszurüsten.
4.2.1.3.6
Niederspannungsräume
Schaltschränke dürfen an der Wand bzw. Rücken an Rücken aufgestellt werden. Gemessen am Schranksockel muss vor den Schränken bzw. zwischen den Schrankreihen
mindestens 1,20 m Platz verbleiben.
Maximale Länge einer freistehenden Schrankreihe: 10 Felder.
Zusätzlich zu der in der Planung ermittelten Schrankanzahl sind 20% dieser Anzahl,
aufgerundet auf ganze Schränke, als Reserveplätze auszuweisen, die Hälfte dieser Reserveplätze ist gleich mit Reserveschränken auszurüsten.
4.2.1.3.7
Bedienraum
Im Bedienraum einer BZ ist ein ergonomischer Bildschirmarbeitsplatz für das Prozessleitsystem (mindestens 2 Monitore) und die Videobeobachtung (mindestens 2 Monitore)
einzurichten.
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Technische Richtlinie
Als Mindestanforderung an die Abmessungen dieses Raumes gelten: 4 x 3 m.
4.2.1.3.8
Lagerraum
Als Anhaltspunkt für die Grundfläche des vorzusehenden Lagerraums gelten:
Mindestens 10 m² zuzüglich 10 m² pro km Tunnelröhre
4.2.1.3.9
Lagerraum für Dokumentation
Als Anhaltspunkt für die Grundfläche des für die Lagerung der Dokumentation vorzusehenden Raums gelten:
Mindestens 6 m² zuzüglich 2 m² pro km Tunnelröhre
4.2.1.3.10 Aufenthaltsraum
Jeder Aufenthaltsraum soll mindestens über eine Grundfläche von 10 m² verfügen.
4.2.2
Kabelwege
4.2.2.1
Trennsteg im Versorgungskanal
Trennstege im Versorgungskanal sind in der Regel mit Betonfertigteilen herzustellen.
Da kaum mehr Cu- Fernmeldekabel verlegt werden, soll die Aufteilung der Versorgungskanalbereiche im Verhältnis 3:1 erfolgen.
Im Bereich von Kabelausleitungen ist der Trennsteg auf einer Länge von mindestens
1 m zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere vor
●
EN, NRN und
●
Leerrohrhochführungen.
Für die ggf. erforderliche Verlegung von Mittelspannungskabeln ist in einer Röhre im
Versorgungskanal neben der Löschwasserleitung eine Rohrtrasse bestehend aus 3
einbetonierten Kabelschutzrohren herzustellen. Im Übrigen ist in den Versorgungskanälen der Innenulmen in der Regel kein Trennsteg erforderlich.
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Technische Richtlinie
4.2.2.2
Leerrohre in der Innenschale
4.2.2.2.1
Allgemeines
Kabelwege im Regelprofil werden bei Neubauprojekten mit eingelegten Leerrohren realisiert.
Die Kabelwege müssen von der Baufirma unmittelbar nach dem Ausschalen geprüft
bzw. mit längsgestreckten Kalibrierungskörpern kalibriert werden, um ggf. konstruktive
Probleme für die nächsten Blöcke korrigieren zu können.
An den Rohrenden sind Aussparungen vorzusehen, die mit Edelstahlblechen verschlossen werden müssen.
Rohrdurchmesser:
●
DN90 für Hochführungen in die Firste u.ä.
●
DN50 für Fluchtwegorientierungsleuchten u.ä.
Der Achsabstand zwischen den Rohren muss mindestens 15 cm betragen.
Vorspanndrähte sind nicht erforderlich.
4.2.2.2.2
Grundtypen für Tunnel mit Hufeisenprofil ohne Zwischendecke
Siehe Anlage PLaPB 800.563.1600.
4.2.2.2.3
Grundtypen für Tunnel mit Hufeisenprofil und Zwischendecke
Siehe Anlage PLaPB 800.563.1601.
4.2.2.2.4
Grundtypen für Tunnel mit Rechteckprofil
Siehe Anlage PLaPB 800.563.1602.
4.2.2.3
Wandscheibe in den Querschlägen
Die Installationen an der Trennwand zu Querschlägen bzw. Ausgängen sind a.P. zu installieren.
4.2.2.4
Kollektoren vor den Portalen
Die Zweckmäßigkeit vom Kollektoren ist zu prüfen bei:
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●
Mechanisch belüfteter Tunnel > 500 m
●
Keine EN in den Portalbereichen
●
BS/BZ außenliegend!
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Bei Querlüftungssystemen wird in Anbetracht der Portalbauwerke kein Bedarf für Kollektoren gesehen.
Für Kollektoren gilt:
●
Zugänglichkeit auf einer Seite über Stiegenhaus in BZ/BS, auf der anderen Seite
nur Notausstieg.
●
Abmessungen gemäß Festlegungen in RVS 09.01.24
4.2.3
Erdung
4.2.3.1
Beiziehung von Fachpersonal
Das mit der Planung beauftragte Büro bzw. das zur Errichtung eines Bauwerks beauftragte Bauunternehmen hat zur fachgerechten Herstellung der Erdungs- und Blitzschutzanlage einen befugten Elektriker, vorzugsweise einen Fachmann einer auf diese
Tätigkeiten spezialisierten Fachfirma beizuziehen.
4.2.3.2
Erdungsanlage
4.2.3.2.1
Allgemeines
Als Erder sind bei allen Gebäuden Fundamenterder vorzusehen. Besonders einschlagsgefährdete Gebäude sind zusätzlich durch Ringerder abzusichern.
4.2.3.2.2
Fundamenterder
Nach dem Ausschachten des Erdbodens für das Fundament ist unmittelbar auf dem
verbliebenen festen Erdboden eine etwa 10 cm dicke Betonschicht mit einem Zementgehalt von mindestens 240 kg je Kubikmeter und Konsistenzklasse K III oder weicher
(gemäß ÖNORM E 2790 und ÖNORM B 5432) aufzutragen, in die ein Maschennetz
aus feuerverzinktem Rundstahl mit 10 mm Durchmesser im Rastermaß von 5 x 5 m
einzulegen ist. Nach dem Einbringen muss der Fundamenterder von mindestens 5 cm
Beton überdeckt sein. Auf die Betonschicht des Fundamenterders ist dann das eigentliche Betonfundament zu errichten. Etwaige in den Gebäuden vorhandene Bewegungsfugen sind mit entsprechenden Dehnungsbändern außerhalb des Betons (Nischen) zu
überbrücken.
Der Fundamenterder ist mit Erdern in den Wänden zu verbinden bzw. über Anschlussfahnen oder Erdungsfestpunkte elektrisch zugänglich zu machen. Vorhandene Beweh-
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rungen in den Fundamenten sind durch Schweißen oder Klemmen ebenfalls mit dem
Fundamenterder zu verbinden.
4.2.3.2.3
Verlegung von Ringerdern
Zur Herstellung von Ringerdern sind in der Regel verzinnte Kupferseile mit 50 mm²
Querschnitt zu verwenden. Diese sind im Abstand von mindestens 1 m und in einer Tiefe von mindestens 0,5 m um das Gebäude zu verlegen. Der Ringerder ist mit dem Potentialausgleich des Gebäudes zu verbinden.
Werden mehrere benachbarte Gebäude mit Ringerdern versehen, so sind die Ringerder
auch untereinander zu verbinden.
4.2.3.2.4
Verbindungselemente für Fundamenterder
Abgesehen von Schweißverbindungen sind für die Verbindung von Erdungsrunddraht
untereinander oder mit der Bewehrung ausschließlich Kreuzverbinder nach
ÖVE/ÖNORM EN 50164 – 1 zugelassen. Die Verbinder sind mit Korrosionsschutzbinden zu schützen.
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5
VERZEICHNISSE
5.1
Abbildungsverzeichnis
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Abbildung 1: Planung von Energieversorgungsanlagen ............................................................... 20
Abbildung 2: Planung von Sicherheitsstromversorgungsanlagen ................................................. 21
Abbildung 3: Vorzugsvarianten der Energieversorgung ................................................................ 23
Abbildung 4: Röhrenbezogene Energieverteilung ........................................................................ 25
Abbildung 5: Röhrenbezogene Sicherheitsstromverteilung .......................................................... 25
Abbildung 6: Ansteuerung Lüfter-Transformator........................................................................... 27
Abbildung 7: Abgrenzung Verbraucheranlage und Verteilungsnetz .............................................. 29
Abbildung 8: Rangierung externer Meldungen und Befehle.......................................................... 39
Abbildung 9: Rangierung externer Mess- und Sollwerte ............................................................... 39
Abbildung 10: Zwischenrangierungen .......................................................................................... 40
Abbildung 11: Blitzschutzzonen am Beispiel einer BS .................................................................. 47
Abbildung 12: Entscheidungsbaum für Mittelspannungs- Kompaktstationen ................................ 50
Abbildung 13: Typische Kabelabgänge ........................................................................................ 60
Abbildung 14: Typischer Verteilerabgang für einen Strahlventilator mit Direktanlauf .................... 61
Abbildung 15: Typischer Verteilerabgang für einen Strahlventilator mit Sanftanlauf ..................... 62
Abbildung 16: Reparaturschalter für Strahlventilator .................................................................... 64
Abbildung 17: Typischer Verteilerabgang für Schieber/Klappe ..................................................... 65
Abbildung 18:Die Abbildung gilt nicht für Sonderfälle, wie Antriebe für Abluftklappen oder sonstige
Antriebe mit direktem Feldbusanschluss! ...................................................................................... 65
Abbildung 19: Typischer Verteilerabgang für drehzahlgeregelten Motor....................................... 65
Abbildung 20: Typischer Verteilerabgang für Motor mit Stern/Dreieck Anlauf ............................... 67
Abbildung 21: Typischer Verteilerabgang für Axialventilator in Dahlanderschaltung mit
Sanftanläufern und Bypass-Schaltung .......................................................................................... 67
Abbildung 22: Einbindung der USV Anlage .................................................................................. 71
Abbildung 23: Induktionskoppler auf Sonderdeckel .................................................................... 101
Abbildung 24: Induktionskoppler in Spalt.................................................................................... 101
Abbildung 25: Neue Symbole für die Erweiterung der Leitstands-Software ................................ 115
Abbildung 26: Schema Notrufanlage Tunnel .............................................................................. 118
Abbildung 27: Schema SIP Notrufeinrichtung Tunnel ................................................................. 119
Abbildung 28: Blockschaltbild der Struktur der Beschallungsanlage im Tunnelfahrraum ........... 120
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Abbildung 29: Detailzeichnung zur Montage der Grenzflächenhörner in den Pannenbuchten ... 122
Abbildung 30: Schematische Darstellung der Anbringung der ersten beiden Risse für die Montage
der Tunnelhörner ........................................................................................................................ 123
Abbildung 31: Schematische Darstellung eines Tunnellautsprechers mit den beiden Markierungen
für die Mitten 124
Abbildung 32: Die Länge des Tunnellautsprechers wird auf der waagrechten Mittelachse
angerissen
124
Abbildung 33: Der „hintere“ Mittelpunkt des Horns wird auf dem Ulm markiert .......................... 125
Abbildung 34: Markierung der beiden Mittelpunkte am Ulm....................................................... 125
Abbildung 35: Die Markierungen der Mittelpunkte am Ulm und am Tunnellautsprecher werden in
Deckung gebracht und das Horn in dieser Position montiert. ...................................................... 126
Abbildung 36: Schematische Darstellung der Situierung des Steuermikrofons .......................... 129
Abbildung 37: Schematischer Aufbau der alternativen Anbindung der Beschallungsanlage ...... 130
Abbildung 38: Detailzeichnung für die Montage des Vorportallautsprechers ............................. 132
Abbildung 39: Schematischer Aufbau der alternativen Anbindung der Beschallungsanlage für das
Vorportal
135
Abbildung 40: Detailzeichnung für die Montage des Querschlag-Lautsprechers ....................... 137
Abbildung 41: Schematischer Aufbau der alternativen Anbindung der Beschallungsanlage für das
Vorportal
139
Abbildung 42: Zugänglichkeit von USV- Anlagen ....................................................................... 169
Abbildung 43: Aufstellung und Anordnung von Batterien ............................................................ 170
Abbildung 44: Zugänglichkeit von IT Schränken......................................................................... 171
5.2
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Erfordernis für Trafostationen ....................................................................................... 24
Tabelle 2: Bemessung von Transformatoren ................................................................................. 26
Tabelle 3: Erfordernis für SSV Anlagen ......................................................................................... 27
Tabelle 4: Zuordnung zu Blitzschutzzonen .................................................................................... 32
Tabelle 5: Materialvorgabe für Schaltschränke.............................................................................. 35
Tabelle 6: Farben der Schaltschränke ........................................................................................... 37
Tabelle 7: Betriebsarten ................................................................................................................ 40
Tabelle 8: Bevorzugte Daten für Transformatoren ......................................................................... 51
Tabelle 9: Richtwerte für Maße und Gewichte von Öltransformatoren ........................................... 52
Tabelle 10: Richtwerte für Maße und Gewichte von Trockentransformatoren ............................... 52
Tabelle 11: Bemessungsgrößen für Mittelspannungsschaltanlagen .............................................. 54
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Tabelle 12: Bevorzugte Batterietypen ........................................................................................... 72
Tabelle 13: Materialvorgabe für Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen ............................. 81
Tabelle 14: Einsatzbereiche für Kabelrinnen, Gitterrinnen und Kabelpritschen ............................. 81
Tabelle 15: Mindestanforderungen an die maximal zulässigen Streckenlasten für Kabelrinnen .... 83
Tabelle 16: Mindestanforderungen an die maximal zulässigen Streckenlasten für Kabelpritschen
(Sprossenabstand 300 mm) .......................................................................................................... 84
Tabelle 17: Mindestanforderungen an die maximal zulässigen Streckenlasten für Gitterrinnen ..... 85
Tabelle 18: Schellenabstände bei waagrechter Leitungsführung ................................................... 86
Tabelle 19: Schellenabstände bei lotrechter Leitungsführung ....................................................... 86
Tabelle 20: Größen der WVZ ........................................................................................................ 93
Tabelle 21: Anzeigeflächen der Infotafeln ..................................................................................... 94
Tabelle 22: Hinweiszeichen im Tunnel .......................................................................................... 94
Tabelle 23: Hinweiszeichen in den Vorportalbereichen ................................................................. 95
Tabelle 24: Mindestquerschnitte für Gebäudeinstallationen ........................................................ 146
Tabelle 25: Reserven für spätere Erweiterungen ........................................................................ 148
Tabelle 26: Anzahl und Absicherung von Steckdosenstromkreisen............................................. 154
Tabelle 27: Bemessungsvorgaben für Klimaanlagen .................................................................. 161
5.3
Formelverzeichnis
Keine Formeln in diesem PLaPB.
5.4
Quellenverzeichnis
5.4.1
Gesetze, Normen, Richtlinien
Die Aktualisierung von Version 1.00 auf Version 2.00 erfolgte auf Basis nachfolgender
Gesetze, Normen und Richtlinien, auf die in diesem Dokument verwiesen werden.
Siehe Dokument 800.563.2604 - Normenliste
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Erarbeitet in der Arbeitsgruppe Tunnel - Betriebs- und Sicherheitstechnik (BuS) unter
Mitarbeit von:
Dobler Martin, BMG/EM
GLASL Holger, MSG/TD
GUTJAHR Markus, BMG/EM
HÖGL Alexander SG/BE
JUNG Robert, MSG/CN.as - Notruf
KLOIMSTEIN Josef, BMG/TU
MARKL Andreas, MSG/CN.as - Notruf
RATTEI Günter, SG/Tunnelmanagement
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