Entwurf Bericht BPLan Zeppelinstraße

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Entwurf Bericht BPLan Zeppelinstraße
KSZ Ingenieurbüro GmbH
10119 Berlin
Tel.: 030 44008793
Messstelle nach §26/28 BImSchG
Güteprüfstelle Schall nach DIN 4109
Schalltechnische Untersuchung
zum
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 16
"Zeppelinstraße / Kastanienallee"
in Potsdam
Projekt-Nr.:
12-031
Auftraggeber:
DOMOS
Gesellschaft für schlüsselfertiges Bauen mbH
Wittelsbacherring 19
95444 Bayreuth
Planungsbüro:
PLK Städtebau GbR
Kaiser-Friedrich-Straße 90
10585 Berlin
Vertreter des
Auftraggebers:
Herr Wilhelm
Auftrag vom:
27.03.2012
Abschluss:
10.05.2012
Bearbeiter:
Thomas Schenk
Frank Salzborn
Dr.-Ing. Th. Schenk
Fachingenieur für Schallschutz
Vorhaben- und Erschließungsplan Zeppelinstraße / Kastanienallee
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Inhaltsverzeichnis
1 AUFGABENSTELLUNG................................................................................................................. 3
2 Ausgangsdaten für die akustischen Berechnungen ................................................................. 3
2.1 Normen, Richtlinien, Unterlagen .............................................................................................. 3
2.2 Örtliche Situation und Ausbreitungsbedingungen .................................................................... 5
2.3 Orientierungswerte zur Beurteilung der Immissionen .............................................................. 5
2.4 Verkehrsaufkommen und -zusammensetzung......................................................................... 7
2.5 Gewerbe ................................................................................................................................... 8
2.6 Anliegerverkehr ...................................................................................................................... 10
3 Vorgehensweise und Berechnungsverfahren.......................................................................... 13
4 ERGEBNISSE ............................................................................................................................... 15
4.1 Straßen- und Schienenverkehr .............................................................................................. 15
4.2 Gewerbe ................................................................................................................................. 15
4.3 Anliegerverkehr ...................................................................................................................... 16
5 Beurteilung der Ergebnisse und Empfehlungen zum Schallschutz ...................................... 16
Bericht 12–031
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1 AUFGABENSTELLUNG
Im Februar 2012 beschloss der Bauauschuss der Stadt Potsdam eine Änderung der
im Rahmen des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 16 "Zeppelinstraße / Kastanienallee" geplanten Bebauung in Potsdam-West an der Zeppelinstraße. Ursprünglich
war ein Ensemble aus Verbrauchermarkt, einem Seniorenwohnheim und mehreren
Stadtvillen geplant. Im August 2011 wurde der Verbrauchermarkt „Kaufland“, im Dezember dann das „Johanniter Quartier“ (Betreutes Wohnen mit insgesamt 62 Seniorenwohnungen) eröffnet. Mit o.g. Beschluss wurde der Bau von zunächst 8 geplanten
Stadtvillen durch den Bau eines fünfgeschossigen und geschwungenen Wohngebäudes, die so genannte „Havelwelle“ ersetzt. Zur Beurteilung der auf die neu geplante
Wohnbebauung einwirkenden Verkehrs- und gewerblich verursachten Geräusche ist
eine schalltechnische Untersuchung zu den zu erwartenden Geräuschbelästigungen
durchzuführen.
Darüber hinaus sind mögliche, von der Nutzung der Havelwelle ausgehende Geräuschbelästigungen für das benachbarte Johanniter Quartier zu untersuchen. Diese,
von der Havelwelle ausgehenden Geräuschbelästigungen, treten möglicherweise infolge der Nutzung der durch das Gebäude des Johanniter Quartiers geführten Zufahrt zur
Tiefgarage der Havelwelle auf. Diese Zufahrt ist bereits im rechtsgültigen Vorhabenund Erschließungsplan Nr. 16 genehmigt worden.
In vorliegender schalltechnischer Untersuchung werden die auftretenden Geräusche
ermittelt und auf der Grundlage der DIN 18005 bzw. nach TA Lärm beurteilt. Im Falle
der Überschreitung der Orientierungswerte werden Vorschläge für Schallschutzmaßnahmen getroffen.
2 Ausgangsdaten für die akustischen Berechnungen
2.1 Normen, Richtlinien, Unterlagen
Für die Berechnungen und Beurteilung wurden herangezogen:
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Bericht 12–031
BImSchG, Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge, Bundes-Immissionsschutzgesetz
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BundesImmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen
Lärm – TA Lärm) vom 11.08.1998
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Bayerisches Landesamt für Umweltschutz. Untersuchungen von
Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen
(Parkplatzlärmstudie) Schriftenreihe Bayrisches Landesamt für
Umweltschutz, 6. Auflage 2007
-
DIN ISO 9613 - Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im
Freien -Teil 2: Allgemeine Berechnungsverfahren
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-
-
DIN 18005, Teil 1 "Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren, Ausgabe 2002
Beiblatt 1 zur DIN 18005, Schallschutz im Städtebau, Ausgabe 1989
DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau. Anforderungen und Nachweise", November 1989
RLS-90 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe - RLS-90.
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau des Bundesministers für Verkehr,
ARS 8/1990 vom 10.4.1990 geändert durch das Allgemeine Rundschreiben
Straßenbau Nr. 17/1992 vom 18.3.1992
Schall 03 ″Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von
Schienenwegen″, DB, Bundesbahn Zentralamt München, eingeführt
am 19.03.1990
Schlich, M., Geräuschprognose von langsam fahrenden PKW. Zeitschrift
für Lärmbekämpfung, Jahrgang März 2007, Seite 68ff
Dokumente
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Bericht 12–031
Schalltechnisches Gutachten Nr. 31580-2.001 „Stadt Potsdam Vorhaben- und Erschließungsplan Zeppelinstraße / Kastanienallee - Schallimmissionsprognose“, KBI Schallschutzberatung GmbH,
Dresden 2002
Plansatz VEÄnderungen 111107, Havelwelle, Blatt 1 – 7, Lagepläne,
Abstandsflächen etc., (Maßstab 1 : 750)
flender & drobig achitekten ingenieure GmbH, Potsdam,
Übersichtplan Neubau eines SB-Warenhauses Teilfläche SO,
urbanistika Berlin Pieper + Partner, Berlin 2009 (Maßstab 1 : 500)
Ansichten – 1 Neubau eines SB-Warenhauses,
urbanistika Berlin Pieper + Partner, Berlin 2009 (Maßstab 1 : 200)
Havelwelle – UG Tiefgarage Parke und Nebenräume, (Maßstab 1 : 500)
flender & drobig achitekten ingenieure GmbH, Potsdam,
Havelwelle – Skizze Schnitt,
flender & drobig achitekten ingenieure GmbH, Potsdam
Havelwelle – Systemschnitt mit Tiefgarageneinfahrt,
flender & drobig achitekten ingenieure GmbH, Potsdam (Maßstab 1:200)
Verkehrsdaten Prognose 2025 (DTVw) für Zeppelinstraße, Basisszenario
des Stadtentwicklungskonzepts (StEK-Verkehr)
Straßenbahnfahrplan 2011/ 2012 Potsdam
Ergebnisse aus eigener Ortsbesichtigung vom 14.04.2012
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2.2 Örtliche Situation und Ausbreitungsbedingungen
Das Plangebiet liegt zwischen der Zeppelinstraße im Nordwesten und der Havel im
Südosten. Der südliche Abschnitt der Kastanienallee bildet im Südwesten seine Grenze
und im Nordosten das weitläufige Gelände des ehemaligen Potsdamer Heizwerkes an
der Zeppelinstraße.
Im Norden des Plangebietes, an der Zeppelinstraße, befindet sich das Warenhaus
"Kaufland" mit einem Parkdeck. Die Geräusche der Zeppelinstraße werden hierdurch in
Richtung Havelwelle wirksam abgeschirmt. Ebenfalls abschirmend wirkt das bestehende
fünfgeschossige Wohngebäude des Johanniter Quartiers an der Kastanienallee.
Die Havelwelle ist als fünfgeschossiger Wohnblock geplant, wobei das 5. OG etwas
zurückgesetzt liegt. Unter dem gesamten Baukörper im Kellergeschoss ist eine Tiefgarage mit Zufahrten am Südwest- und Nordostende des Wohnblocks vorgesehen. Die Erschließung der Havelwelle erfolgt über eine bereits zwischen Warenhaus und zukünftiger Havelwelle angelegte Planstraße, welche durch eine Durchfahrt durch das Wohngebäude des Johanniter Quartiers an die Kastanienallee angebunden ist.
Für die schalltechnischen Berechnungen wurden an den Fassaden der schutzwürdigen Gebäude "Havelwelle" und "Betreutes Wohnen" Berechnungspunkte festgelegt. Diese Nachweisorte wurden für die Havelwelle mit IPHW, für das Betreute Wohnen mit
IPBW, jeweils gefolgt von einer laufenden Nummer bezeichnet.
Der Übersichtslageplan im Anhang - Blatt 1 - zeigt das Plangebiet mit der vorhandenen Bebauung und der Havelwelle, die angrenzende vorhandene Bebauung sowie die
Nachweisorte.
2.3 Orientierungswerte zur Beurteilung der Immissionen
Da es sich im vorliegenden Falle um eine Lärmprognose für die städtebauliche Planung handelt, sind die Festlegungen der DIN 18005 "Schallschutz im Städtebau" zu berücksichtigen. Diese DIN enthält die Vorschriften zur Berechnung der Lärmimmission im
Wirkungsbereich aller üblichen Lärmquellenarten. Im Beiblatt 1 der DIN 18005 sind Orientierungswerte für eine angemessene Berücksichtigung des Schallschutzes in der städtebaulichen Planung enthalten. In Tabelle 1 sind diese Orientierungswerte aufgelistet.
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Die jeweils niedrigeren Orientierungswerte in der Nacht gelten für Industrie-, Gewerbeund Freizeitlärm. Die Orientierungswerte der DIN 18005 gelten für städtebauliche Planungen. Sie sind keine Grenzwerte, die zwangsweise einzuhalten sind und bei deren
Überschreitung bestimmte Konsequenzen vorgegeben sind. Ihre Einhaltung bzw. Unterschreitung ist jedoch gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) im Interesse
gesunder Wohnbedingungen weitestgehend anzustreben. Bei unvermeidbaren Überschreitungen sollten Schallschutzmaßnahmen vorgesehen werden.
Die Havelwelle mit den ca. 95 Wohnungen ist zur alleinigen Wohnnutzung vorgesehen. Unter Berücksichtigung der örtlichen Randbedingungen (stark befahrene Zeppelinstraße, Kaufhaus) wären also höchstens die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete mit 55 dB(A) am Tag und 45 dB(A) für Verkehrsgeräusche bzw. von 40 dB(A) für
gewerblich erzeugte Geräusche in der Nacht heranzuziehen. Im Falle des Johanniter
Quartiers wird ebenfalls von einer Schutzwürdigkeit entsprechend eines Allgemeinen
Wohngebietes ausgegangen. Da die Einrichtung eher Wohncharakter als Pflegecharakter hat ("Betreutes Wohnen"), werden strengere Richt- bzw. Orientierungswerte, z. B. für
Krankenhäuser und Pflegeanstalten, nicht als angemessen erachtet.
Gebietseinstufung
nach BauNVO
Beurteilungspegel
in dB(A)
Tag
Nacht
reine Wohngebiete, Wochenendhausgebiete,
Ferienhausgebiete
50
40 bzw. 35
allgemeine Wohngebiete,
Kleinsiedlungsgebiete, Campingplatzgebiete
55
45 bzw. 40
Mischgebiete
60
50 bzw.45
Tabelle 1: Orientierungswerte nach Beiblatt 1 der DIN 18 005 (Auszug)
Für die Beurteilung des vom Warenhaus verursachten gewerblichen Lärms sind immissionsschutzrechtlich außerdem die Richtwerte der TA Lärm heranzuziehen. Im Vergleich
zur DIN 18005 hat die TA Lärm als Verwaltungsvorschrift eine höhere rechtliche Verbindlichkeit. Die Einhaltung der Immissionsrichtwerte ist im Genehmigungsverfahren (unter Berücksichtigung der in der TA Lärm enthaltenen Bedingungen und Ausnahmen) sicher zu stellen. In der folgenden Tabelle 2 sind die Richt- und Orientierungswerte nach
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TA Lärm bzw. DIN 18005 zusammen aufgeführt. Es ist zu erkennen, dass die für die jeweilige Gebietsnutzung geltenden Werte im Wesentlichen gleich sind.
Orientierungs- und Richtwerte
DIN 18005
TA Lärm
Orientierungswert
in dB(A)
tags
nachts
Industriegebiete
Richtwert
in dB(A)
tags
nachts
70
70
Gewerbegebiete,
(Kerngebiete)
65
50
65
50
Mischgebiete,
Dorfgebiete
60
45
60*
45*
allgemeine
Wohngebiete,
Kleinsiedlungsgebiete
55
40
55
40
Tabelle 2: Orientierungs- und Richtwerte für gewerblich erzeugte Geräusche
* auch für Kerngebiete
Für die Geräuschimmissionen, die durch die Nutzung der Tiefgarage der Havelwelle erzeugt werden, können die Richtwerte der TA Lärm hilfsweise ebenfalls heran gezogen
werden. Es sind demzufolge die Immissionsrichtwerte von 55 dB(A) bzw. 40 dB(A) tags
bzw. nachts einzuhalten.
2.4 Verkehrsaufkommen und -zusammensetzung
Die durch den Straßen- und Schienenverkehr erzeugte Lärmbelastung wird gemäß
RLS-90 bzw. Schall 03 über die Modellbildung einer Linienschallquelle berechnet. Die
emissionsrelevanten Ausgangsdaten für diese Quellen sind dem Basisszenario für 2025
des Stadtentwicklungskonzepts (StEK-Verkehr) der Stadt Potsdam und dem derzeit gültigen Fahrplan der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH entnommen und in Tabelle 1
des Anhangs dargestellt.
Die zugelassene Geschwindigkeit beträgt im Untersuchungsgebiet 50 km/h. Für die
Straßenverkehr wird mit einer Korrektur von DStrO = 0 dB für die Straßenoberfläche (AsBericht 12–031
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phalt) und 5 dB(A) für feste, nicht absorbierende Fahrbahn für die Straßenbahn gerechnet. Die LKW-Anteile sind dem Schalltechnischen Gutachten Nr. 31580-2.001 des Büros
KBI entnommen. Die durch Lichtzeichen geregelte Einmündung der Kastanienallee in
die Zeppelinstraße ist im Rechenmodell mit dem entsprechenden Lästigkeitszuschlag
berücksichtigt.
2.5 Gewerbe
In unmittelbarer Nachbarschaft der geplanten Wohnbebauung Havelwelle befindet
sich der Verbrauchermarkt Kaufland, dessen Geräuschemissionen gemäß TA Lärm zu
berücksichtigen sind. Es handelt sich um einen Verbrauchermarkt für den Verkauf von
Lebensmittel, täglichen Bedarfsartikel und Haushaltswaren. Ergänzt wird das Angebot
durch Elektroartikel, Textilien, Schreib- und Spielwaren und Presseerzeugnisse. Die
Selbstherstellung von Waren ist nicht vorgesehen. Im gleichen Gebäudekomplex sind
ein Bäckereifachgeschäft, ein Imbiss, eine Apotheke und ein Zeitschriften-Lotto-Shop integriert.
Die Verkaufsfläche des Verbrauchermarktes einschließlich aller anderen Ladenein2
richtungen beträgt ca. 3500 m . Die Öffnungszeit des Verbrauchermarktes beginnt um
07:00 Uhr und endet um 22:00 Uhr. Für die Kunden stehen 236 Stellplätze auf einem
Parkdeck zu Verfügung. Der Nutzungszeitraum für das Parkdeck entspricht dem der Ladenöffnungszeit von 07:00 bis 22:00 Uhr. Die Warenanlieferung erfolgt direkt von der
Zeppelinstraße aus in die dafür vorgesehene Anlieferungszone im Marktgebäude. Der
Anlieferungsverkehr ist Bestandteil des Straßenverkehrs auf der Zeppelinstraße und die
Be- und Entladung der LKW findet innerhalb des Marktgebäudes statt. Für die südlich
des Marktgebäudes gelegen Havelwelle kann die Betrachtung der Anlieferungs- und
Transportprozesse deshalb entfallen. Die Schalldämmung des Marktgebäudes ist so
hoch, dass die Schallabstrahlung von innen nach außen vernachlässigbar gering ist.
Das Marktgebäude hat eine Höhe von 7 m. Das Parkdeck auf dem Dach des Marktgebäudes ist zur Zeppelinstraße durch eine 5,5 m hohe, nach den anderen drei Seiten
durch eine 3,5 m hohe Attika abgeschirmt. Auf dem 15,8 m hohem Technikgebäude,
durch das auch die Rampe zum Parkdeck von der Zeppelinstraße aus führt, sind als
Punktquellen ein Rückkühler (Außenverflüssiger) und über der Lüftungszentrale eine
VRV-Anlage zu berücksichtigen. Die Geräte befinden sich jeweils 1 m über dem Dach
des Technikgebäudes. Da keine Angaben vom Betreiber des Verbrauchermarktes zur
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Verfügung gestellt wurden, werden in Analogie zu ähnlich großen Märkten die Schallleistungspegel für den Rückkühler mit LWA = 80 dB(A) und für die VRV-Anlage mit LWA = 85
dB(A) in der Berechnung berücksichtigt. Für die VRV-Anlage wird außerdem ein Nachtmodus von LWA = 67 dB(A) berechnet. In der Berechnung wird als ungünstigster Fall angenommen, dass beide Anlagen tags ohne Pause in Betrieb sind. Nachts läuft das
Rückkühlaggregat (Außenverflüssiger) in der ungünstigsten Nachtstunde ohne Pause
und mit voller Leistung, die VRV-Anlage im Nachtmodus.
Die Berechnungen der Parkplatzgeräusche auf dem Parkdeck (Ein- und Ausparkvorgänge, Fahrbewegungen in den Fahrgassen, Türenschlagen, Geräusche der Einkaufswagen u.ä.) erfolgten nach dem anerkannten Berechnungsmodell des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz [siehe Bayerische Parkplatzlärmstudie 2007]. Ausgangsdaten für diese Berechnungen ist die Anzahl der PKW-Bewegungen, welche sich aus
der Netto-Verkaufsfläche errechnet. Die einzelnen Parkplätze werden als Flächenschallquellen angesehen. Der flächenbezogene Schallleistungspegel der Parkplatzfläche wird
prinzipiell wie folgt berechnet:
LW’’ = LW0 + KPA + KI + KD + KStrO + 10 lg (B * N) – 10 lg S/1 m2
LWA’’
LW0
KPA
KI
KD
KStrO
f
B
N
B*N
S
Flächenbezogener Schallleistungspegel aller Vorgänge auf dem Parkplatz
(einschließlich Durchfahranteil) in dB(A)
63 dB (A) Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung / h auf einem P+RParkplatz
Zuschlag je Parkplatztyp
Zuschlag für Impulshaltigkeit
KD = 2,5 * lg(f * B – 9) dB(A); f * B > 10 Stellplätze; KD = 0 für f * B < 10;
Pegelerhöhung infolge des Durchfahr- und Parksuchverkehrs
Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen (KStrO = 0 dB(A))
Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße
2
f = 0,07 Stellplätze/m Netto-Verkaufsfläche für Verbrauchermärkte,
Bezugsgröße (Anzahl der Stellplätze)
Bewegungshäufigkeit (Bewegung je Einheit der Bezugsgröße und Stunde)
alle Fahrzeugbewegungen je Stunde auf der Parkplatzfläche
Gesamtfläche des Parkplatzes
Die Berechnung der flächenbezogenen Schallleistungspegel erfolgt programmintern
anhand der Parkplatzfläche und der Bewegungszahlen unter Berücksichtigung der Zuschläge für Parkplatztyp und der jeweiligen Impulshaltigkeit. Die für die Berechnungen
anzusetzenden Emissionsdaten werden nach der Bayerischen Parkplatzlärmstudie 2007
berechnet:
− Gesamter Marktkomplex 3500 m2 Nettoverkaufsfläche,
2
− N = 0,10 Stellplatzbewegungen pro 1 m Nettoverkaufsfläche – Kleiner
Verbrauchermarkt (Nettoverkaufsfläche bis 5000 m2) und Stunde
(Beurteilungszeitraum 06:00 bis 22:00 Uhr)
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− Für die Nutzungszeit des Parkplatzes von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr ergibt das
2
N = 0,11 Stellplatzbewegungen je 1 m Nettofläche und Stunde, d.h. für den
Parkplatz 373 Bewegungen pro Stunde.
Nach Bayerischer Parkplatzlärmstudie 2007 ist dabei „eine Fahrzeugbewegung als Anfahrt oder Abfahrt einschließlich Rangierens, Türenschlagen usw. definiert, d. h. ein vollständiger Parkvorgang mit Anfahrt und Abfahrt besteht aus zwei Fahrbewegungen“. Die
Geräusche durch Benutzung der Einkaufswagen (außer Geräuschemissionen der Einkaufswagensammelbox) sind bereits im Berechnungsmodell für die Parkplatzgeräusche
enthalten.
Die Geräuschemissionen, die beim Ein- und Ausstapeln der Einkaufswagen in der
Sammelbox auf dem Parkdeck entstehen, sind gemäß [siehe Lenkewitz, K. und Müller,
J.] mit einem Schallleistungspegel von
LWA = LWA,1h,Ereig + 10 lg n
LWA
Schallleistungspegel in dB(A)
LWA,1h,Ereig zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 Ereignis pro Stunde
(72 dB(A) bei Metallkörben)
n
Anzahl der Ereignisse
zu berücksichtigen. Als Anzahl der Ereignisse wird die Hälfte der Stellplatzbewegungen
186,5/h in der Zeit von 07:00 bis 22:00 Uhr angenommen. Hierbei ist berücksichtigt,
dass einerseits nicht alle Kunden mit dem PKW kommen, diese und ein Teil der PKWKunden auch die Einkaufswagen vom Haupteingang im EG bzw. nicht alle Kunden überhaupt einen Einkaufswagen benutzen. Aus o.g. Formel ergibt sich somit ein Schallleistungspegel von 94,7 dB(A) pro Stunde Einwirkdauer für Einkaufswagen mit Metallkörben.
2.6 Anliegerverkehr
Unter der ca. 143 m langen Havelwelle befindet sich eine zentrale Tiefgarage mit maximal 130 Stellplätzen. Die Tiefgarage als Untergeschoss mit einer lichten Höhe von
2.50 m ragt dabei 1,30 m über das Geländeniveau hinaus. Sie besitzt eine westliche und
eine östliche Zufahrt zur direkt südlich des Marktgebäudes von Kaufland verlaufenden
Planstraße. Die Anbindung dieser Planstraße an den öffentlichen Verkehr erfolgt durch
das Gebäude des Johanniter Quartiers an die südliche Kastanienallee.
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Für die Erstellung einer schalltechnischen Prognose für die Tiefgarage werden Ausgangswerte und empfohlene Berechnungsverfahren der Parkplatzlärmstudie 2007 zu
Grunde gelegt. Berechnet werden die Beurteilungspegel für die verschiedenen Teilstrecken auf der Planstraße, für die zwei nicht eingehausten Zufahrtsrampen und die Toreinfahrten als Flächenquelle. Außerdem wird als ungünstigster Fall angenommen, dass
beim Überfahren einer nicht dem Stand der Lärmbekämpfung entsprechenden Regenrinne am Ende der beiden Zufahrtsrampen kurzzeitig hohe Pegel erzeugt werden, die in
der Berechnung sowohl der Beurteilungspegel als auch der Maximalpegel berücksichtigt
werden.
Ausgangswert der Berechnung sind nach Tab. 33 der Parkplatzlärmstudie die Bewegungen je Stellplatz von N = 0,15 tags und N = 0,09 für die ungünstigste Nachtstunde.
Bei geplanten B = 130 Stellplätzen ergibt das eine stündliche PKW-Bewegung von 19,5
am Tag und 11,7 in der ungünstigsten Nachtstunde an der Ein- und Ausfahrt zwischen
Planstraße und Kastanienallee. Unter der Annahme, dass die Tiefgarage nur im Einrichtungsverkehr genutzt wird, werden auf der Planstraße zwischen den beiden Rampen zu
den Tiefgaragentoren und auf den Rampen jeweils die Hälfte der PKW-Bewegungen
stattfinden.
Die Ein- und Ausfahrten zur Tiefgarage und die Fahrten auf der Planstraße werden
als Linienquelle modelliert. Nach RLS-90 lässt sich diese nach den folgenden Formeln
berechnen:
Lm,E = Lm(25) + Dv + DStrO + DStg
(25)
Lm
DV
DStrO
DStg
LW',1h
= 37,3 + 10 lg (N*B)
= Korrektur für die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
= - 8,8 dB(A)
= Korrektur für unterschiedliche Straßenoberfläche
Asphalt 0 dB(A)
= Korrektur für Steigung und Gefälle
= Lm,E + 19 [dB(A)]
Für die hier zu Grunde gelegten stündlichen Fahrbewegungen ergibt das ein
LW',1h = 60,4 dB(A) tags und 58,2 dB(A) nachts für die Zu- und Abfahrten von der Planstraße zur Kastanienallee bzw. LW',1h = 57,4 dB(A) tags und 55,2 dB(A) nachts auf der
Planstraße zwischen den Rampen.
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Auf den Rampen betragen die Gefällestrecken zur westlichen Tiefgarageneinfahrt g =
10% und zur östlichen 8,5 %. Nach der Pkt. 4.4.1.1.4 der RLS-90 wird der Zuschlag für
das Gefälle bzw. die Steigung wie folgt berechnet:
DStg = 0,6 * [g] – 3
für [g] > 5%
Mit DStg = 3 dB(A) bzw. DStg = 2,1 dB(A) ergibt das LW',1h = 60,4 dB(A) am Tag und LW',1h =
58,4 dB(A) in der Nacht für die westliche Rampe und 59,5 dB(A) am Tag und 57,3 dB(A)
in der Nacht für die östliche Rampe.
Die Schallabstrahlung über das geöffnete Tiefgaragentor nach Pkt. 8.3.2 der Bayerischen Parkplatzstudie wie folgt berechnet:
Lw",1h= 72 + 10 lg (B*N)
B * N ergibt die Anzahl der Fahrzeugbewegung je Stunde.
Für den Tag ergibt das einen flächenbezogenen Schallleistungspegel je Tiefgaragentor
von Lw‘‘,1h= 59,9 dB(A), für die Nacht von Lw‘‘,1h= 57,7 dB(A).
Das Überfahren der Regenrinne1 unterhalb der „offenen“ Rampe wird gemäß Pkt. 8.3.3
der Bayerischen Parkplatzstudie mit der Formel
LwTeq,1h= 72 + 10 lg (B*N)
berechnet. Danach gehen folgende Werte in die Berechnung ein
Überfahren Regenrinne tags
LwTeq,1h = 81,9 dB(A)
Überfahren Regenrinne nachts
LwTeq,1h = 79,7 dB(A)
Maximale Schallleistungspegel
Bei der Beurteilung der Geräuschimmissionen an den Nachweisorten ist zu berücksichtigen, dass sowohl beim Parkdeck-Verkehr als auch beim Anliegerverkehr kein
gleichmäßiges Geräuschniveau herrscht, sondern ungleichmäßige und teilweise impulshaltige Geräusche (Türenschlagen, Anlassen von Motoren, beschleunigte Abfahrt,
Bremsgeräusche, Überfahren der Regenrinne usw.) auftreten.
1
Es wird vom ungünstigen Fall einer Rinnenabdeckung ausgegangen, die nicht dem aktuellen Stand der Lärmminderungstechnik entspricht.
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Die maximalen Schalldruckpegel LAFmax, die neben den zeitlich gemittelten Beurteilungspegeln nach TA Lärm auch zu ermitteln sind, werden unter den vorliegenden Bedingungen im Wesentlichen durch die Geräusche auf dem Parkdeck sowie durch die
Ein- und Ausfahrt in bzw. aus der Tiefgarage bestimmt. Als maximal mögliche Einzelgeräusche wird hier nach Literaturangaben für das Türenschlagen eines PKW ein
LWA,Max = 98 dB(A) und für die Überfahrt der Regenrinne ein LWA,Max = 101 dB(A) angesetzt.
3 Vorgehensweise und Berechnungsverfahren
Die Geräuschbelastung durch Verkehrslärm innerhalb des Plangebietes wird rechnerisch gemäß RLS-90 für Straßenlärm und gemäß Schall 03 für Schienenlärm ermittelt
und anhand der schalltechnischen Orientierungswerte aus Beiblatt 1 zu Teil 1 der
DIN 18005 beurteilt. Die Immissionsrechnungen erfolgten mittels der im PC-Programmpaket "SoundPlan" (Version 7.0 vom 18.02.2012) integrierten Rechenverfahren der DIN
ISO 9613-2, der RLS-90 und Schall 03.
Die Berechnungen wurden für den Verkehrslärm und den gewerblich erzeugten Lärm
sowie für die Einwirkzeiten tags (6:00 – 22:00 Uhr) und nachts (22:00 – 6:00 Uhr getrennt durchgeführt. Für die Berechnungen wurde anhand der örtlichen Gegebenheiten
(bestehende Hindernisse, Entfernungen, Höhenangaben ...), ausgehend von den vorliegenden Plänen sowie von den Ergebnissen der örtlichen Begehungen ein digitalisiertes
Rechenmodell erstellt, in das die einzelnen Schallquellen mit ihren räumlichen Koordinaten und ihren Emissionsdaten eingegeben wurden.
Für die Berechnung der Schallimmissionspläne wurde das Planungsgebiet in Rasterquadrate mit einer Seitenlänge von 5 m eingeteilt. Zur Berechnung eines einzelnen
Pegels (Rastermittelpunkt des Schallimmissionsplanes) ermittelt das PC Programm
ausgehend vom Berechnungspunkt getrennt für jeweils ein 1°-Segment sämtliche im
Vollkreis von 360° um den Berechnungspunkt herumliegenden Schallquellen. Dann
werden, ebenfalls in 1°-Schritten die auf dem Ausbreitungswege von der Quelle zum
Berechnungspunkt befindlichen Hindernisse und sonstige die Schallausbreitung beeinflussenden Objekte (z. B. Höhenprofil) ermittelt. Aus allen diesen Informationen sowie
aus den entsprechenden Entfernungen berechnet das Programm die sich für die einzelnen Quellen in den einzelnen 1°-Segmenten ergebenden Teilpegel. Die Anteile aller
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einzelnen Quellen werden logarithmisch aufsummiert und der daraus resultierende Mittelungspegel berechnet.
In den Schallimmissionsplänen wird die flächenhafte Schallausbreitung innerhalb des
untersuchten Gebietes grafisch durch unterschiedliche Farben symbolisiert. Die Zuordnung der Farben zu den Pegelklassen ist aus der Legende auf den Abbildungen ersichtlich. Es wurde für Tag und Nacht mit der gleichen Farbskala gearbeitet, so dass ein unmittelbarer Vergleich der Ergebnisse der einzelnen Berechnungsvarianten möglich ist.
Hierzu wurde die Farbskala in eine Klassenbreite von 5 dB(A) pro Farbton eingeteilt. Zu
beachten ist, dass die Schallimmissionspläne die zu erwartende Geräuschimmission auf
den Freiflächen 4 m über Grund darstellen. Während bei den Schallimmissionsplänen
die Immissionsorte im gleichmäßigen Raster über den Untersuchungsraum verteilt sind,
werden bei einer Einzelpunktberechnung die Immissionsorte exakt der Gebäudefassade
von konkreten Gebäuden zugeordnet und die Berechnungen für alle Etagen des Gebäudes durchgeführt.
In die Berechnungen für die Schallimmissionspläne gehen aufgrund der mathematischen Zusammenhänge bei der Schallausbreitung im Freien die Reflexionen an allen
Hausfassaden mit ein. Die Reflexionen der Hausfassade, an der sich ein bestimmter
Nachweisort befindet, dürfen jedoch entsprechend den geltenden Rechenvorschriften
nicht berücksichtigt werden. Deshalb wurden in den Einzelpunktrechnungen die Reflexionen der Hausfassade, an der ein Nachweisort liegt, nicht mit eingerechnet. Außerdem
ergeben sich Unterschiede zu den numerischen Werten infolge der Interpolation der berechneten Werte zur grafischen Darstellung der Iso-dB-Linien (umgangssprachlich "Isophonen" oder "Isolinien") in den Lärmkarten.
Die in den Einzelpunktrechnungen ermittelten Werte sind zur Beurteilung eines Einzelobjektes deshalb genauer. Zur Veranschaulichung der von den einzelnen Quellen
ausgehenden Schallausbreitung, zum Gewinnen eines Überblickes über die unterschiedliche Ausprägung der Lärmbelastung im gesamten Untersuchungsgebiet sowie
zum Erkennen der Schwerpunkte der Lärmbelastung ist der Schallimmissionsplan jedoch ein unverzichtbares Hilfsmittel.
Die Ergebnisse sind im Anhang als farbige Grafiken (Schallimmissionspläne) sowie
als Ergebnistabellen für die Einzelpunktberechnungen dargestellt.
Bericht 12–031
KSZ Ingenieurbüro GmbH
Vorhaben- und Erschließungsplan Zeppelinstraße / Kastanienallee
Seite 15
4 Ergebnisse
4.1 Straßen- und Schienenverkehr
Der Schallimmissionsplan für den Straßen- und Schienenverkehr in Blatt 2 im Anhang zeigt für das Plangebiet am Tage einen durch die zwei Gebäude des Verbrauchermarktes und des Johanniter Quartiers für die zukünftige Havelwelle wirkungsvoll
abgeschirmten Verlauf. Die mittleren Abschnitte der Nordwestfassade liegen in 4 m
Höhe im Beurteilungspegelbereich am Tage zwischen 45 und 50 dB(A). In nordöstlicher Richtung werden Beurteilungspegel >50 dB(A) ausgewiesen. Deutlich ist auch die
Wirkung der Gebäudelücke zwischen Verbrauchermarkt und Johanniter Quartier auf
den nordwestlichen Abschnitt der Havelwelle erkennbar. Hier werden Beurteilungspegel im Bereich zwischen 55 bis 60 dB(A) tags erreicht. Ein ähnliches Bild zeigt Blatt 3
für die Nacht.
Die genaueren Werte aus der Einzelpunktberechnung weisen für die Nachweisorte
IP HW 02 die höchsten Beurteilungspegel von 56,4 dB(A) tags und 49,1 dB(A) nachts
für das 4. Stockwerk aus. An einigen Nachweisorten werden Überschreitungen der
Orientierungswerte der DIN 18005 ausgewiesen. Die Beurteilungspegel am zurückgesetzten fünften Stock mit seiner Dachterrasse liegen alle über dem Orientierungswert
für die Nacht. Hier wird der höchste Beurteilungspegel an IP HW 09 mit 48,0 dB(A)
ausgewiesen.
4.2 Gewerbe
In Blatt 4 und 5 im Anhang sind die Schallimmissionspläne für den durch den Verbrauchermarkt verursachten Gewerbelärm dargestellt. Danach liegt die Nordwestfassade der Havelwelle in ihrer Gesamtheit im Beurteilungspegelbereich von 35 bis 40
dB(A) am Tage und 25 bis 30 dB(A) in der Nacht. Die Ergebnistabelle Tabelle 4 im Anhang weist einen höchsten Pegel tags von 47 dB(A) am IP HW 05 (4. SW) aus. Die
Nachtwerte, hervorgerufen nur durch den Nachtbetrieb des Rückkühlers und der VRVAnlage liegen bei maximal 33 dB(A) am IP HW 06 (4. SW).
Die Richtwerte der TA Lärm werden an allen Nachweisorten, teils deutlich, unterschritten. Ebenso wird das Maximalpegelkriterium der TA Lärm unterschritten.
Bericht 12–031
KSZ Ingenieurbüro GmbH
Vorhaben- und Erschließungsplan Zeppelinstraße / Kastanienallee
Seite 16
4.3 Anliegerverkehr
Die Schallimmissionsplänen Blatt 6 und 7 für den Anliegerverkehr zeigen, dass die
höchsten Beurteilungspegel am Johanniter Quartier durch die Zu- und Abfahrten auf
der Planstraße bis zur Rampe zum westlichen Tiefgaragentor, durch die Rampe und
das Tor verursacht werden. Die Tabelle 5 im Anhang weist keine Überschreitungen
des Richtwertes der TA Lärm für den Tag aus, für die Nacht eine geringfügige Überschreitung von 1 dB(A) an IP BW 01 aber deutliche Überschreitung an den beiden direkt über der Durchfahrt gelegenen Nachweisorten IP BW 02 und IP BW 05. Hier liegen die höchsten Beurteilungspegel nachts bei 45 dB(A) am IP BW 02 (2. SW) und 42
dB(A) am IP BW 05 (2. SW) und damit 5 dB bzw. 2 dB über dem Richtwert.
Das Maximalpegelkriterium der TA Lärm wird auch unter Annahme lockerer Regenrinnen bei den beiden Zufahrten an allen Nachweisorten unterschritten.
5 Beurteilung der Ergebnisse und Empfehlungen zum
Schallschutz
Mit dem prognostizierten Straßenverkehr werden die Orientierungswerte der
DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete an einigen Stellen des Wohnblocks Havelwelle
für den Tag um maximal 1,4 dB(A) und nachts mit maximal 4,1 dB(A) überschritten. Im
Vergleich zu anderen innerstädtischen Bauprojekten sind diese Überschreitungen als
relativ gering einzustufen.
Aktive Schallschutzmaßnahmen in der Form von Lärmschutzwänden oder –wällen
mit dem Ziel, die Verkehrs- und Gewerbegeräusche wirkungsvoll abzuschirmen, sind
auf Grund der Abstandsverhältnisse und der vorgesehenen Bauhöhen praktisch nicht
zu realisieren.
Für die zukünftige Havelwelle sind deshalb Maßnahmen zum baulichen Schallschutz (passiver Schallschutz) zu untersuchen. Für einen ausreichenden Schallschutz
innerhalb der Gebäude sind hierbei die erforderlichen Schalldämm-Maße der Außenbauteile einzuhalten. Die DIN 4109 enthält dazu die Mindestanforderungen für den
Schallschutz im Hochbau. Für die Bemessung des passiven Schallschutzes werden
unabhängig von der Gebietseinstufung die maßgeblichen Außenlärmpegel herangezoBericht 12–031
KSZ Ingenieurbüro GmbH
Vorhaben- und Erschließungsplan Zeppelinstraße / Kastanienallee
Seite 17
gen. Aus diesen maßgeblichen Außenlärmpegeln, die sich aus den berechneten Beurteilungspegeln durch einen pauschalen Zuschlag von 3 dB(A) ergeben, werden die
Lärmpegelbereiche der DIN 4109 ermittelt. Nachstehende Tabelle zeigt die Abstufung
der Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109.
Raumarten
Lärmpegelbereich
Maßgeblicher
Außenlärmpegel
zur Tageszeit
Bettenräume in
Krankenanstalten
und Sanatorien
in dB(A)
I
Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in
Beherbergungsbetrieben,
Unterrichtsräume und ähnliches
Büroräume und ähnliches *
erf. R’ W,res des Außenbauteils in dB
≤ 55
35
30
-
II
56 – 60
35
30
30
III
61 – 65
40
35
30
IV
66 – 70
45
40
35
V
71 – 75
50
45
40
VI
76 – 80
**
50
45
> 80
**
**
50
VII
* Soweit der eindringende Außenlärm aufgrund der ausgeübten Tätigkeit relevant ist
** Einzelauslegung der Anforderungen entsprechend der Örtlichkeit
Tabelle 4: Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 und Anforderungen
an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen
Die zu erwartenden Lärmimmissionen ergeben für die Havelwelle eine Einstufung in
die Lärmpegelbereiche I bis II (siehe Tabelle 3 im Anhang).
Für die Gebäudefassaden, die den Lärmpegelbereichen I und II zuzuordnen sind, ergeben sich aufgrund des nach deutschen Standards ohnehin erforderlichen hohen Niveaus der Dämmung der Außenbauteile (Stichwort: Wärmeschutzverordnung) keine zusätzlichen Forderungen aus schallschutztechnischer Sicht. Die genannten SchalldämmMaße sind durch übliche, nach den geltenden bauingenieurtechnischen Regeln und
Normen ausgeführte Baukonstruktionen ohne weiteres zu erbringen. Erhöhte Anforderungen an den baulichen Schallschutz sind somit nicht notwendig.
Da der vom Verbrauchermarkt verursachte Gewerbelärm an allen berechneten
Nachweisorten an der Havelwelle zu keiner Überschreitung der Richtwerte der TA Lärm
führt können zusätzliche Maßnahmen zum Schallschutz auch hier entfallen.
Bericht 12–031
KSZ Ingenieurbüro GmbH
Vorhaben- und Erschließungsplan Zeppelinstraße / Kastanienallee
Seite 18
Für den von der Havelwelle verursachten Anliegerverkehr und der durch ihn verursachten Richtwertüberschreitung nachts im Bereich der Durchfahrt durch das Gebäude
des Johanniter Quartiers sind prinzipiell zwei Maßnahmen möglich:
•
Verlegung der Zufahrt zur Tiefgarage um den südlichen Giebel des Johanniter Quartiers
•
Verlegung der Zufahrt zur Tiefgarage um den nördlich am Giebel von Kaufland vorbei
Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Zufahrt zur Wohnbebauung hinter dem
Kaufhaus bzw. hinter dem Johanniter Quartier bereits im rechtsgültigen Vorhaben- und
Erschließungsplanes Nr. 16 genehmigt worden ist. Der Baukörper des Johanniter Quartiers ist zur Erschließung der dahinter liegenden Wohnbebauung extra mit dieser Durchfahrt konstruiert worden. Eine Verlegung dieser Zufahrt würde der genehmigten ursprünglichen Planung widersprechen. Insofern wäre zu überlegen, ob gegebenenfalls
auftretende erhebliche Belästigungen durch nächtlichen PKW-Verkehr durch entsprechenden passiven Schallschutz im Bereich der Durchfahrt (Schallschutzfenster, schallgedämmte Belüftung) ausgeglichen werden kann.
Bericht 12–031
KSZ Ingenieurbüro GmbH
__________________________________________________________________________________________
Anhang
Bericht 12–031
KSZ Ingenieurbüro GmbH
Schalltechnische Untersuchung
B-Plan Zeppelinstraße / Kastanienallee Potsdam
Übersichtslageplan
Blatt 1
Auftraggeber/Bauherr
PLK Städtebau
Kaiser-Friedrich-Straße 90
10585 Berlin
Auftragnehmer
Heizwerk
pe
p
Ze
s
lin
KSZ Ingenieurbüro GmbH
Torstraße 7
ße
a
tr
10119 Berlin
PQ 03
au
f
Kastanienallee
la
nd
PQ 02
LQ 04
PQ 05
K
FQ 02
Parkdeck
PQ 01
IP HW 06
Zeichenerklärung
Parkdeck
IP HW 07
IP HW 12 IP HW 13
Emissionslinie
IP HW 05
Straße
02
IP HW 11
LQ
IP BW 04
IP HW 03
IP HW 09
e
IP HW 04
ell
w
l
IP HW 10
ve
Ha
Schiene
Punktquelle
Linienquelle
IP BW 03
IP HW 02 IP HW 08
FQ Tiefgarage
LQ
01
LQ 03
PP
FQ 01
PQ 04
n
ie
an
st
Ka
IP BW 02
Hauptgebäude
IP HW 01
Nebengebäude
e
le
al
IP BW 05
IP BW 01
e
le
al
en
ni
ta
as
K
EL
V
HA
Attika
Straße-, Wege-, Uferkante
Mittelstreifen
Immissionsort
Maßstab 1:1250
0
20
40
60
80
m
Schalltechnisch
Untersuchung
Tabelle 1
B-Plan Zeppelinstraße / Kastanienallee
Potsdam
Emissionsdaten Straßen- u. Schienenverkehr
Straße
DTV
k
k
M
M
vPkw
vPkw
vLkw
vLkw
p
p
LmE
LmE
Tag
Nacht
Tag
Nacht
Tag
Nacht
Tag
Nacht
Tag
Nacht
Tag
Nacht
Kfz/h
Kfz/h
km/h
km/h
km/h
km/h
%
%
db(A)
dB(A)
Kfz/24h
Zeppelinstraße
26500
0,060
0,011
1590
292
50
50
50
50
16,0
16,0
69,3
61,9
Zeppelinstraße
27200
0,060
0,011
1632
299
50
50
50
50
16,0
16,0
69,4
62,0
Kastanienallee
5200
0,060
0,011
312
57
50
50
50
50
16,0
16,0
62,2
54,8
Kastanienallee
800
0,060
0,011
48
9
50
50
50
50
3,0
3,0
49,7
42,4
Kastanienallee
300
0,060
0,011
18
3
50
50
50
50
3,0
3,0
45,5
38,1
Trainname
N(6-22)
N(22-6)
Schiene TRAM 91,94,98
Ri Pirschheide
114
73
DFz+DAo
LmE(6-22)
LmE(22-6)
%
km/h
m
dB
dB(A)
dB(A)
14
100,00
11
100,00
*LmE + Corr(6-22)
41
3
100,00
*LmE + Corr(6-22)
Schiene TRAM 91,98
Ri Rehbrücke
l
*LmE + Corr(6-22)
Schiene TRAM 94
Ri Pirschheide
v
*LmE + Corr(6-22)
Schiene TRAM 91,98
Ri Pirschheide
p
72
14
100,00
57,31 dB(A)
50,00
57,31 dB(A)
50,00
52,86 dB(A)
50,00
55,31 dB(A)
50,00
*LmE + Corr(22-6)
38,00
*LmE + Corr(22-6)
38,00
*LmE + Corr(22-6)
38,00
*LmE + Corr(22-6)
38,00
KSZ Ingenieurbüro GmbH Torstraße 7 10119 Berlin
SoundPLAN 7.0
51,21 dB(A)
DFb
3,00
50,16 dB(A)
52,31
DFb
3,00
44,52 dB(A)
DFb
3,00
45,16
5,0 dB
47,86
DFb
46,21
5,0 dB
50,31
3,00
51,21 dB(A)
5,0 dB
39,52
5,0 dB
50,31
46,21
Seite 1
Schalltechnisch
Untersuchung
Tabelle 2
B-Plan Zeppelinstraße / Kastanienallee
Potsdam
Emissionsdaten Gewerbe und Anliegerverkehr
Gewerbe
Schallquelle
Kommentar
Parkdeck
Nutzungszeit 07:00 - 22:00 Uhr
PQ 01
Sammelbox Parkdeck Nutzungszeit 07:00 - 22:00 Uhr
PQ 02
VRV Anlage 24 Uhr
PQ 03
Rückkühler 24 h
l oder S
Lw’
*LwMax
m,m²
dB(A)
dB
5734,00
95,9
98,00
94,7
85,0/67,0*
80,0
* Nachtmodus
Anliegerverkehr
Schallquelle
Kommentar
l oder S
m,m²
Lw’ oder Lw’’
dB(A)
FQ 01
Tiefgaragentor West
8
59,9/57,7**
FQ 02
LQ 01
Tiefgaragentor Ost
8
59,9/57,7**
Zufahrt Pkw Planstraße
20
60,4/58,2**
LQ 01
Zufahrt Pkw Planstraße
LQ 02
Pkw auf Planstraße
8
60,4/58,2**
149
57,4/55,2**
LQ 03
Zufahrt Pkw Rampe West Tiefgarage
10
60,4/58,4**
12
59,5/57,3**
*LwMax
dB
LQ 04
Zufahrt Pkw Rampe Ost Tiefgarage
PQ 04
Überfahren Regenrinne
81,9/79,7**
101,00
PQ 05
Überfahren Regenrinne
81,9/79,7**
101,00
** ungünstigste Nachtstunde
KSZ Ingenieurbüro GmbH Torstraße 7 10119 Berlin
SoundPLAN 7.0
Seite 1
Schalltechnische
Untersuchung
Tabelle 3
B-Plan Zeppelinstraße / Kastanienallee
Potsdam
Beurteilungspegel Verkehr
Lärmpegelbereiche
OW
Pegel ges.
Nacht
Diff. OW-Pegel ges.
S6-S4
S7-S5
IPkt.
SW
Nutz
Tag
Nacht
Tag
1
2
3
4
5
6
7
8
IP HW 01
1
2
3
4
1
2
3
4
1
2
3
4
1
2
3
4
1
2
3
4
1
2
3
4
1
2
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
45
45
45
45
45
45
45
45
45
45
45
45
45
45
45
45
45
45
45
45
45
45
45
45
45
45
45,7
47,8
49,6
51,5
54,5
55,3
56,1
56,4
45,5
47,2
49,0
51,3
46,7
48,1
49,9
51,9
49,5
50,9
52,1
53,3
52,4
53,4
54,1
54,5
50,4
51,1
38,5
40,6
42,4
44,3
47,2
48,0
48,8
49,1
38,3
39,9
41,8
44,0
39,5
40,9
42,6
44,7
42,3
43,6
44,8
46,0
45,1
46,1
46,8
47,2
43,1
43,8
0,3
1,1
1,4
-
maßgeblicher
Außenlärmpegel
Lärmpegelbereich
nach DIN 4109
Bewertetes
SchalldämmMaß R'w,res*
9
10
11
12
2,2
3,0
3,8
4,1
1,0
0,1
1,1
1,8
2,2
-
49
51
53
55
58
59
60
60
49
51
52
55
50
52
53
55
53
54
56
57
56
57
58
58
54
55
I
I
I
I
II
II
II
II
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
II
II
II
II
II
II
I
I
30
30
30
30
30
30
30
30
30
30
30
30
30
30
30
30
30
30
30
30
30
30
30
30
30
30
in dB(A)
IP HW 02
IP HW 03
IP HW 04
IP HW 05
IP HW 06
IP HW 07
KSZ Ingenieurbüro GmbH Torstraße 7 10119 Berlin
SoundPLAN 7.0
Seite 1
Schalltechnische
Untersuchung
Tabelle 3
B-Plan Zeppelinstraße / Kastanienallee
Potsdam
Beurteilungspegel Verkehr
Lärmpegelbereiche
OW
Pegel ges.
Nacht
Diff. OW-Pegel ges.
S6-S4
S7-S5
IPkt.
SW
Nutz
Tag
Nacht
Tag
1
2
3
4
5
6
7
8
IP HW 07
3
4
5
5
5
5
5
5
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
WA
55
55
55
55
55
55
55
55
45
45
45
45
45
45
45
45
51,7
52,0
54,7
55,3
52,5
53,5
54,4
53,5
44,4
44,7
47,5
48,0
45,3
46,2
47,1
46,2
0,3
-
maßgeblicher
Außenlärmpegel
Lärmpegelbereich
nach DIN 4109
Bewertetes
SchalldämmMaß R'w,res*
9
10
11
12
2,5
3,0
0,3
1,2
2,1
1,2
55
55
58
59
56
57
58
57
I
I
II
II
II
II
II
II
30
30
30
30
30
30
30
30
in dB(A)
IP HW
IP HW
IP HW
IP HW
IP HW
IP HW
08
09
10
11
12
13
KSZ Ingenieurbüro GmbH Torstraße 7 10119 Berlin
SoundPLAN 7.0
Seite 2
Schalltechnische
Untersuchung
Nummer
B-Plan Zeppelinstraße / Kastanienallee
Potsdam
Beurteilungspegel Verkehr
Lärmpegelbereiche
Spalte
Beschreibung
1
IPkt.
Immissionsortname
2
SW
Geschoss
3
Nutz
Gebietsnutzung SO = Hotel / Kongreß, MI = Mischgebiet
4-5
OW
Orientierungswert Tag / Nacht
6-7
Pegel ges.
Gesamtpegel Tag / Nacht
8-9
Differenz Gesamtpegel zu Orientierungswert Tag / Nacht
Diff. OW-Pegel ges.
10
maßgeblicher
maßgeblicher Außenlärmpegel nach DIN 4109
11
Lärmpegel-
Lärmpegelbereich nach DIN 4109 (Tab.8)
12
Bewertetes
Bewertetes Schalldämm-Maß nach DIN 4109 (Tab.10)
KSZ Ingenieurbüro GmbH Torstraße 7 10119 Berlin
SoundPLAN 7.0
Tabelle 3
Seite 3
Schalltechnische
Untersuchung
IGW
RW,N
RW,T,max RW,N,max
IPunkte
SW
Ri
RW,T
1
2
3
4
5
6
7
8
1
2
3
4
1
2
3
4
1
2
3
4
1
2
3
4
1
2
3
4
1
2
3
4
1
2
3
4
SW
SW
SW
SW
NW
NW
NW
NW
NW
NW
NW
NW
N
N
N
N
NW
NW
NW
NW
NW
NW
NW
NW
NO
NO
NO
NO
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
85
85
85
85
85
85
85
85
85
85
85
85
85
85
85
85
85
85
85
85
85
85
85
85
85
85
85
85
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
36
37
38
40
40
41
43
45
40
42
44
46
41
42
44
45
42
44
45
47
42
43
44
46
31
32
33
35
IP HW
IP HW
IP HW
IP HW
IP HW
IP HW
IP HW
IP HW
IP HW
IP HW
IP HW
IP HW
IP HW
IP HW
IP HW
IP HW
IP HW
IP HW
IP HW
IP HW
IP HW
IP HW
IP HW
IP HW
IP HW
IP HW
IP HW
IP HW
01
01
01
01
02
02
02
02
03
03
03
03
04
04
04
04
05
05
05
05
06
06
06
06
07
07
07
07
LrT
Pegel
LrN
LT,max
dB(A)
9
10
dB(A)
21
42
21
42
22
42
23
43
23
46
25
46
26
48
28
50
22
45
26
46
27
47
29
50
27
42
27
43
29
44
31
46
27
42
28
43
30
45
32
46
28
41
31
42
32
43
33
44
25
33
26
34
27
35
28
38
KSZ Ingenieurbüro GmbH Torstraße 7 10119 Berlin
SoundPLAN 7.0
Tabelle 4
B-Plan Zeppelinstraße / Kastanienallee
Potsdam
Beurteilungspegel Gewerbelärm
Differenz
SP9-SP5
SP 10-SP6
LN,max
SP8-SP4
SP11-SP7
11
12
13
14
15
-
-
-
-
Seite 1
Schalltechnische
Untersuchung
IGW
RW,N
RW,T,max RW,N,max
IPunkte
SW
Ri
RW,T
1
2
3
4
5
6
7
8
5
5
5
5
5
5
SW
NW
N
NW
NW
NO
55
55
55
55
55
55
40
40
40
40
40
40
85
85
85
85
85
85
60
60
60
60
60
60
40
48
47
47
46
38
IP HW
IP HW
IP HW
IP HW
IP HW
IP HW
08
09
10
11
12
13
LrT
Pegel
LrN
LT,max
dB(A)
9
10
dB(A)
23
51
30
53
31
49
31
47
31
46
28
43
KSZ Ingenieurbüro GmbH Torstraße 7 10119 Berlin
SoundPLAN 7.0
Tabelle 4
B-Plan Zeppelinstraße / Kastanienallee
Potsdam
Beurteilungspegel Gewerbelärm
Differenz
SP9-SP5
SP 10-SP6
LN,max
SP8-SP4
SP11-SP7
11
12
13
14
15
-
-
-
-
-
Seite 2
Schalltechnische
Untersuchung
B-Plan Zeppelinstraße / Kastanienallee
Potsdam
Beurteilungspegel Gewerbelärm
Nummer Spalte
Beschreibung
1
IPunkte Immissionsortname
2
SW
Stockwerk
3
Ri
Himmelsrichtung der Gebäudeseite
4-7
IGW
Richtwert Tag / Nacht
Maximalpegelkriterium Tag / Nacht
8-11
Pegel
Beurteilungspegel Tag / Nacht
Maximalpegel Tag / Nacht
12-15
DifferenzDifferenz Beurteilungspegel zu Richtwert Tag / Nacht
Differenz Maximalpegel zu Maximalpegelkriterium Tag / Nacht
KSZ Ingenieurbüro GmbH Torstraße 7 10119 Berlin
SoundPLAN 7.0
Tabelle 4
Seite 3
Schalltechnische
Untersuchung
IPunkte
1
IP BW
IP BW
IP BW
IP BW
IP BW
IP BW
IP BW
IP BW
IP BW
IP BW
IP BW
IP BW
IP BW
IP BW
IP BW
IP BW
IP BW
IP BW
IP BW
IP BW
IP BW
IP BW
IP BW
01
01
01
01
01
02
02
02
02
03
03
03
03
03
04
04
04
04
04
05
05
05
05
SW
Ri
RW,T
RW,N
2
1
2
3
4
5
2
3
4
5
1
2
3
4
5
1
2
3
4
5
2
3
4
5
3
NO
NO
NO
NO
NO
NO
NO
NO
NO
NO
NO
NO
NO
NO
SO
SO
SO
SO
SO
SW
SW
SW
SW
4
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
55
5
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
40
IGW
RW,T,max RW,N,max
6
85
85
85
85
85
85
85
85
85
85
85
85
85
85
85
85
85
85
85
85
85
85
85
7
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
LrT
LrN
8
44
44
45
45
45
49
48
47
47
42
43
43
43
43
36
39
41
41
43
46
44
41
40
9
40
40
41
40
40
45
44
43
43
38
39
39
39
39
32
35
37
37
39
42
39
37
35
Pegel
LT,max
dB(A)
10
57
57
58
58
58
58
59
60
59
54
55
56
56
56
48
52
55
56
58
36
36
36
35
KSZ Ingenieurbüro GmbH Torstraße 7 10119 Berlin
SoundPLAN 7.0
Tabelle 5
B-Plan Zeppelinstraße / Kastanienallee
Potsdam
Beurteilungspegel Anliegerverkehr
LN,max
SP8-SP4
11
57
57
58
58
58
58
59
60
59
54
55
56
56
56
48
52
55
56
58
36
36
36
35
12
-
Differenz
SP9-SP5
SP 10-SP6
13
1
5
4
3
3
2
-
14
-
SP11-SP7
15
-
Seite 1
Schalltechnische Untersuchung
B-Plan Zeppelinstraße / Kastanienallee Potsdam
Schallimmissionsplan Verkehr Tag
le
e
Blatt 2
al
Auftraggeber/Bauherr
ta
n
ie
n
PLK Städtebau
Ka
s
Kaiser-Friedrich-Straße 90
10585 Berlin
Auftragnehmer
KSZ Ingenieurbüro GmbH
Torstraße 7
Zeppelinstraße
10119 Berlin
Pegelwerte LrT
in dB(A)
20
25
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
80
Kastanienallee
Kaufland
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
20
25
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
80
Zeichenerklärung
Hav
elwe
lle
Straße
Emissionslinie
Schiene
Signalanlage
Hauptgebäude
Nebengebäude
Attika
HAV
EL
Straße-, Wege-, Uferkante
Mittelstreifen
ohne Maßstab
Schalltechnische Untersuchung
B-Plan Zeppelinstraße / Kastanienallee Potsdam
Schallimmissionsplan Verkehr Nacht
le
e
Blatt 3
al
Auftraggeber/Bauherr
ta
n
ie
n
PLK Städtebau
Ka
s
Kaiser-Friedrich-Straße 90
10585 Berlin
Auftragnehmer
KSZ Ingenieurbüro GmbH
Torstraße 7
Zeppelinstraße
10119 Berlin
Pegelwerte LrN
in dB(A)
20
25
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
80
Kastanienallee
Kaufland
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
20
25
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
80
Zeichenerklärung
Hav
elwe
lle
Straße
Emissionslinie
Schiene
Signalanlage
Hauptgebäude
Nebengebäude
Attika
HAV
EL
Straße-, Wege-, Uferkante
Mittelstreifen
ohne Maßstab
Schalltechnische Untersuchung
B-Plan Zeppelinstraße / Kastanienallee Potsdam
Schallimmissionsplan Gewerbe Tag
le
e
Blatt 4
al
Auftraggeber/Bauherr
ta
n
ie
n
PLK Städtebau
Ka
s
Kaiser-Friedrich-Straße 90
10585 Berlin
Auftragnehmer
KSZ Ingenieurbüro GmbH
Torstraße 7
Zeppelinstraße
10119 Berlin
Pegelwerte LrT
in dB(A)
Kastanienallee
Kaufland
20
25
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
80
Hav
elwe
lle
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
Zeichenerklärung
Parkdeck
Punktquelle
Hauptgebäude
Nebengebäude
Attika
HAV
EL
Straße-, Wege-, Uferkante
Mittelstreifen
ohne Maßstab
20
25
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
80
Schalltechnische Untersuchung
B-Plan Zeppelinstraße / Kastanienallee Potsdam
Schallimmissionsplan Gewerbe Nacht
le
e
Blatt 5
al
Auftraggeber/Bauherr
ta
n
ie
n
PLK Städtebau
Ka
s
Kaiser-Friedrich-Straße 90
10585 Berlin
Auftragnehmer
KSZ Ingenieurbüro GmbH
Torstraße 7
Zeppelinstraße
10119 Berlin
Pegelwerte LrN
in dB(A)
Kastanienallee
Kaufland
20
25
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
80
Hav
elwe
lle
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
Zeichenerklärung
Parkdeck
Punktquelle
Hauptgebäude
Nebengebäude
Attika
HAV
EL
Straße-, Wege-, Uferkante
Mittelstreifen
ohne Maßstab
20
25
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
80
Schalltechnische Untersuchung
B-Plan Zeppelinstraße / Kastanienallee Potsdam
Schallimmissionsplan Anliegerverkehr Tag
le
e
Blatt 6
al
Auftraggeber/Bauherr
ta
n
ie
n
PLK Städtebau
Ka
s
Kaiser-Friedrich-Straße 90
10585 Berlin
Auftragnehmer
KSZ Ingenieurbüro GmbH
Torstraße 7
Zeppelinstraße
10119 Berlin
Pegelwerte LrT
in dB(A)
Kastanienallee
Kaufland
20
25
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
80
Hav
elwe
lle
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
Zeichenerklärung
Punktquelle
Linienquelle
FQ Tiefgarage
Hauptgebäude
Nebengebäude
Attika
HAV
EL
Straße-, Wege-, Uferkante
Mittelstreifen
ohne Maßstab
20
25
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
80
Schalltechnische Untersuchung
B-Plan Zeppelinstraße / Kastanienallee Potsdam
Schallimmissionsplan Anliegerverkehr Nacht
le
e
Blatt 7
al
Auftraggeber/Bauherr
ta
n
ie
n
PLK Städtebau
Ka
s
Kaiser-Friedrich-Straße 90
10585 Berlin
Auftragnehmer
KSZ Ingenieurbüro GmbH
Torstraße 7
Zeppelinstraße
10119 Berlin
Pegelwerte LrN
in dB(A)
Kastanienallee
Kaufland
20
25
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
80
Hav
elwe
lle
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<=
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
<
Zeichenerklärung
Punktquelle
Linienquelle
FQ Tiefgarage
Hauptgebäude
Nebengebäude
Attika
HAV
EL
Straße-, Wege-, Uferkante
Mittelstreifen
ohne Maßstab
20
25
30
35
40
45
50
55
60
65
70
75
80

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