934 hessisches ministerium für wissenschaft und kunst hessisches

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934 hessisches ministerium für wissenschaft und kunst hessisches
Seite 2628
Staatsanzeiger für das Land Hessen — 13. November 2006
Nr. 46
HESSISCHES MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST
934
Nach § 39 Abs. 5 HHG erfolgt hiermit die Bekanntgabe.
Besondere Prüfungsordnung des Fachbereichs Wirtschaft
der Hochschule Fulda für den konsekutiven Studiengang
„Internationales Management“ mit dem Abschluss „Master
of Arts“ vom 24. März 2004 (StAnz. S. 2904);
hier:
Wiesbaden, 2. November 2006
Hessisches Ministerium
für Wissenschaft und Kunst
433/08/10.010 — (0002) — III 3.4
StAnz. 46/2006 S. 2628
Änderung vom 11. Oktober 2006
Aufgrund des § 50 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes
(HHG) in der Fassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. I S. 374), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 16. Oktober 2006 (GVBl. I S. 512), hat
der Fachbereichsrat des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule
Fulda am 11. Oktober 2006 die nachstehende Änderung der Besonderen Prüfungsordnung für den konsekutiven Studiengang
„Internationales Management“ mit dem Abschluss „Master of Arts“
vom 24. März 2004 (StAnz. S. 2904) beschlossen. Die Änderung
entspricht den Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen
der Fachhochschule Fulda mit den Abschlüssen Bachelor und
Master vom 4. Februar in der Fassung vom 9. Juni 2004 (StAnz.
S. 2912), zuletzt geändert am 10. Mai 2006 (StAnz. S. 1382), und
wurde durch den Präsidenten am 20. Oktober 2006 nach § 94 Abs. 4
HHG genehmigt.
Die oben genannte Prüfungsordnung wird wie folgt geändert:
1. Die Übergangsregelung in § 17 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
„(3) Für Studierende, die das erste Hochschulstudium mit dem
„Bachelor of Business Administration (BBA)“ abgeschlossen
haben, wird der akademische Grad „Master of Business Administration (MBA)“ verliehen. Das Gleiche gilt für Studierende,
die diesen Master-Studiengang bis einschl. Wintersemester
2004/2005 aufgenommen haben.
2. Die Befristung in § 27 S. 2 wird um ein Jahr bis zum 15. Juli
2007 verlängert.
Fulda, 23. Oktober 2006
Prof. Achim O p e l
Dekan des Fachbereichs Wirtschaft
HESSISCHES MINISTERIUM
FÜR UMWELT, LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ
935
5. Hessische Landesgartenschau im Jahre 2014;
hier:
Aufruf zur Abgabe von Bewerbungen
Die Hessische Landesregierung fördert und unterstützt die Ausrichtung von Landesgartenschauen, die dazu beitragen sollen, dass
in hessischen Städten, Gemeinden, Landkreisen und Planungsverbänden unter umweltpolitischen, gartenbaulichen und ökologischen Gesichtspunkten gestaltete Lebensräume und Grünzonen geschaffen und gesichert werden.
Dadurch sollen im Besonderen die Erholungsmöglichkeiten und
das Stadtklima sowie generell die Lebensbedingungen für den Menschen und die heimische Tier- und Pflanzenwelt verbessert werden.
Interessenten für die Ausrichtung der 5. Hessischen Landesgartenschau im Jahre 2014 werden hiermit aufgerufen, ihre Bewerbung
bis spätestens zum 31. Dezember 2006 einzureichen an die
Fördergesellschaft Landesgartenschauen
Hessen und Thüringen mbH
Max-Planck-Ring 39
65205 Wiesbaden
In der ersten Stufe der Bewerbung ist ein formloser Antrag als Willenserklärung zur Durchführung der Landesgartenschau auf der
Grundlage eines entsprechenden Beschlusses der zuständigen Gremien vorzulegen.
Der ausdrückliche Wille soll mittels einer möglichst ausführlichen
Begründung ausgedrückt werden. Hierzu zählen insbesondere
— die Vorlage eines Stadtplanes,
— die Darstellung der örtlichen Gegebenheiten und des Umlandes,
— Daten über Bevölkerung, Wirtschaft usw.
— ein Lageplan des Geländes mit Erläuterung über die Grundvorstellungen zur Gestaltung (Übersichtspläne) sowie
— die vorhandene beziehungsweise geplante Infrastruktur
— die Vorstellungen über kommunale Initiativen und Sonderveranstaltungen, mögliche bürgerschaftliche Aktivitäten sowie die
Nutzung nach der Landesgartenschau.
In einer zweiten Stufe sind bis Mitte 2007 erweiterte Unterlagen
(Machbarkeitsstudie etc.) vorzulegen, auf deren Grundlage über den
Zuschlag zur Durchführung der Landesgartenschau 2014 entschieden werden kann.
Die Grundsätze zur Durchführung der Landesgartenschauen in
Hessen, die als Grundlage des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens dienen, können über die oben genannte Fördergesellschaft unter Telefon: 0 61 22/9 31 14-0, Fax: 0 61 22/9 31 14-24,
E-Mail: [email protected] oder das Hessische Ministerium für
Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Referat VII 2,
Mainzer Straße 80, 65189 Wiesbaden, Telefon: 06 11/8 15-17 16,
E-Mail: [email protected] bezogen
werden.
Wiesbaden, 31. Oktober 2006
Hessisches Ministerium
für Umwelt, ländlichen Raum
und Verbraucherschutz
VII 2 — 83 a — 16
StAnz. 46/2006 S. 2628
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Wasserrechtliche Anerkennung als sachverständige Stelle
Nach § 4 der Indirekteinleiterverordnung wird die Firma Kern
Dental — Service GmbH, Unterdürrbacher Straße 200, 97080 Würzburg, weiterhin widerruflich als sachverständige Stelle für den
Prüfbereich: Zahnbehandlung (Anhang 50) anerkannt.
Die Anerkennung ist befristet bis zum 31. Dezember 2011.
Wiesbaden, 13. Oktober 2006
Hessisches Landesamt
für Umwelt und Geologie
W 2 — S — 090 — 688 — 2006
StAnz. 46/2006 S. 2628

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