beitrittserklärung - lost

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beitrittserklärung - lost
Ausgefüllt faxen an +49.30.84726214 oder per Post schicken an:
Lost Squadron Recovery (LSR), Sophie-Taeuber-Arp-Weg 6, 12205 Berlin
BEITRITTSERKLÄRUNG
they are there, and we will get them
zum Verein zur Suche, Auffindung und Bergung
historischer Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge e.V.
Mitgliedschaft für Personen
Einzelperson EUR 60 Mitgliedsbeitrag/Jahr
Schüler/Student EUR 40 Mitgliedsbeitrag/Jahr
Nachname, Vorname
Geb.-Datum
Postanschrift (Strasse, PLZ, Ort, Staat)
Telefon
Telefax
E-Mail
www-Adresse
Mitgliedschaft für Unternehmen
Unternehmen: Mitgliedsbeitrag/Jahr EUR 1.000
Bildungsträger: Mitgliedsbeitrag/Jahr EUR 300
Name des Unternehmens / Staatlichen Bildungsträgers
Ansprechpartner/in: Nachname, Vorname
Postanschrift (Strasse, PLZ, Ort, Staat)
Telefon
Telefax
E-Mail
www-Adresse
Ort, Datum, Unterschrift
Der Mitgliedsbeitrag gilt für 12 Monate. Der Austritt aus dem Verein kann nur zum Ende des Kalenderjahres erfolgen und muss drei Monate vor
Jahresende schriftlich, per eingeschriebenem Brief mitgeteilt werden.Personenbezogene Daten werden nur für vereinsinterne Zwecke verwendet. Nach
Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Vereines kann der Mitgliedsbeitrag als Spende abgesetzt werden.
Lost Squadron Recovery (LSR) ist ein Projekt des «Verein zur Suche, Auffindung und Bergung historischer Land-, Wasser und Luftfahrzeuge e.V.»
Sophie-Taeuber-Arp-Weg 6· 12205 Berlin/Germany · Tel +49.30.84716835 · Fax +49.30.84726214 · [email protected] · www.lost-squadron.org
Ermächtigung zum Einzug des Mitgliedsbeitrages durch
Lastschrift
they are
there, and we will get them
EINZUGSERMÄCHTIGUNG
Bitte Ausgefüllt per Post schicken.
Verein zur Bergung hist. Fahrz. e.V.
Buchhaltung
Sophie-Taeuber-Arp-Weg 6
12205 Berlin
Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden
Zahlungen durch Lastschrift einzuziehen:
Zahlungsgrund
:
Mitgliedsbeitrag
Name/Vorname des Vereinsmitglieds
:………………………………..………….
zu Lasten meines/unseres Kontos Nummer
:………………………………….………..
Bankleitzahl
:………………………………….………..
Name der Bank
:………………………………….………..
Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens
des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung.
Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen.
Ort/Datum……………….. Unterschrift(en)…………………………………………………
Ort, Datum, Unterschrift
Lost Squadron Recovery (LSR) ist ein Projekt des «Verein zur Suche, Auffindung und Bergung historischer Land-, Wasser und Luftfahrzeuge e.V.»
Sophie-Taeuber-Arp-Weg 6· 12205 Berlin/Germany · Tel +49.30.84716835 · Fax +49.30.84726214 · [email protected] · www.lost-squadron.org
they are there, and we will get them
SATZUNG
§ 1 Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen und
heißt „Verein zur Suche, Auffindung und Bergung
historischer Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge e.V.“.
(Kurzform: Verein zur Bergung historischer Fahrzeuge
e.V.)
Er hat seinen Sitz in Berlin. Geschäftsjahr ist das
Kalenderjahr.
§ 2 Vereinszweck
Zweck des Vereins ist die Förderung kultureller Zwecke
im Sinne des Abschnitts A Ziffer 3 Buchstabe b der Anlage
1 zu § 48 Abs. 2 Einkommensteuerdurchführungsverordnung mit dem Schwerpunkt der Auffindung und
Bergung kulturgeschichtlich bedeutsamer Land-, Wasserund Luftfahrzeuge. Die geborgenen Objekte sollen der
Allgemeinheit zugänglich gemacht werden, indem sie
Museen, Universitäten, Schulen, Ausstellungen oder
anderen öffentlichen oder gemeinnützigen Einrichtungen
zur Verfügung gestellt werden. Dabei wird auch angestrebt,
Bildung und Erziehung im Sinne eines kulturgeschichtlichen
Bewusstseins zu fördern.
Bei der Feststellung der kulturgeschichtlichen
Bedeutsamkeit stützt sich der Verein im Zweifelsfall auf
fachkundige Urteile, z.B. des Museums für Verkehr und
Technik Berlin.
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Der Verein wird sich auf Mitgliedsbeiträge und Spenden
sowie auf die Unterstützung von Sponsoren und der
öffentlichen Hand stützen.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes
„Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Dabei
gilt insbesondere:
Der Verein ist selbstlos tätig. Es dürfen nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Ziele verfolgt werden.
Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige
Zwecke verwendet werden.
Mitglieder des Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als
solche keine Zuwendungen oder geldwerten Vorteile aus
den Mitteln des Vereins erhalten.
Niemand darf durch Ausgaben, die dem Vereinszweck
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
Mitglieder dürfen bei Beendigung ihrer Mitgliedschaft oder
bei Auflösung des Vereins nicht mehr als etwaige
eingezahlte Kapitalanteile oder den gemeinen Wert
eingelegter Sachen zurückerhalten.
§ 4 Mitglieder / Mitgliederversammlung
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person
werden. Die Mitgliederversammlung fasst mit der einfachen
Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse. Es sei
denn, die Satzung legt eine andere Mehrheit fest.
Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit
und Höhe beschließt die Mitgliederversammlung. Bei
groben Verletzungen der Vereinspflichten, z.B.
Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages trotz Mahnung, kann
der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschließen.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden
protokolliert.
Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss
vom Verein. Der Austritt kann nur zum Ende eines
Kalenderjahres erfolgen und muss drei Monate vor dem
Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.
Aufgaben der Mitgliederversammlung:
Über Satzungsänderungen beschließt die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden
Mitglieder.
des Vereins zur Suche, Auffindung und Bergung
historischer Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge e.V.
Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht und
den Revisionsbericht des/der Revisors/Revisorin entgegen.
Die Mitgliederversammlung beschließt den Vereinshaushalt.
Die Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung
des Vorstandes.
Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für drei
Jahre.
Die Mitgliederversammlung wählt mindestens einen/eine
Revisor /Revisorin. Die Aufgaben sind die
Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung
der Vereinsbeschlüsse.
§ 5 Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern;
darunter der Vorsitzende und zwei stellvertretende
Vorsitzende. Beschlüsse des Vorstandes werden mit
einfacher Mehrheit gefasst, hierüber werden schriftliche
Protokolle angefertigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet
die Stimme des Vorsitzenden.
Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes
im Amt.
Der Vorstand wird gerichtlich und außergerichtlich durch
den Vorsitzenden des Vorstandes und ein weiteres
Vorstandsmitglied vertreten.
Der Vorstand läd schriftlich oder per E-Mail zwei Wochen
im Voraus mindestens einmal im Jahr unter Angabe der
Tagesordnung zur Mitgliederversammlung ein.
Der Vorstand ist berechtigt, zur Führung der laufenden
Verwaltung eine/n Geschäftsführer/in als besondere
Vertretung gemäß § 30 BGB zu bestellen. Der/die
Geschäftsführer/in kann selbst Vorstandsmitglied sein.
Die Vergütung des/der Geschäftsführers/führerin wird
vom Vorstand festgelegt.
Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der
Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige
Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, so ist
der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen
eigenständig durchzuführen.
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme neuer
Mitglieder.
§ 6 Auflösung
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der
steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen des Vereins
an die Organisation „Ärzte ohne Grenzen“ (Médecins sans
Frontières), die es unmittelbar und ausschließlich für
gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
§ 7 Schiedsvertrag
Ein Schiedsvertrag ist Bestandteil der Satzung.