beitrittserklärung - lost
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beitrittserklärung - lost
Ausgefüllt faxen an +49.30.84726214 oder per Post schicken an: Lost Squadron Recovery (LSR), Sophie-Taeuber-Arp-Weg 6, 12205 Berlin BEITRITTSERKLÄRUNG they are there, and we will get them zum Verein zur Suche, Auffindung und Bergung historischer Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge e.V. Mitgliedschaft für Personen Einzelperson EUR 60 Mitgliedsbeitrag/Jahr Schüler/Student EUR 40 Mitgliedsbeitrag/Jahr Nachname, Vorname Geb.-Datum Postanschrift (Strasse, PLZ, Ort, Staat) Telefon Telefax E-Mail www-Adresse Mitgliedschaft für Unternehmen Unternehmen: Mitgliedsbeitrag/Jahr EUR 1.000 Bildungsträger: Mitgliedsbeitrag/Jahr EUR 300 Name des Unternehmens / Staatlichen Bildungsträgers Ansprechpartner/in: Nachname, Vorname Postanschrift (Strasse, PLZ, Ort, Staat) Telefon Telefax E-Mail www-Adresse Ort, Datum, Unterschrift Der Mitgliedsbeitrag gilt für 12 Monate. Der Austritt aus dem Verein kann nur zum Ende des Kalenderjahres erfolgen und muss drei Monate vor Jahresende schriftlich, per eingeschriebenem Brief mitgeteilt werden.Personenbezogene Daten werden nur für vereinsinterne Zwecke verwendet. Nach Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Vereines kann der Mitgliedsbeitrag als Spende abgesetzt werden. Lost Squadron Recovery (LSR) ist ein Projekt des «Verein zur Suche, Auffindung und Bergung historischer Land-, Wasser und Luftfahrzeuge e.V.» Sophie-Taeuber-Arp-Weg 6· 12205 Berlin/Germany · Tel +49.30.84716835 · Fax +49.30.84726214 · [email protected] · www.lost-squadron.org Ermächtigung zum Einzug des Mitgliedsbeitrages durch Lastschrift they are there, and we will get them EINZUGSERMÄCHTIGUNG Bitte Ausgefüllt per Post schicken. Verein zur Bergung hist. Fahrz. e.V. Buchhaltung Sophie-Taeuber-Arp-Weg 6 12205 Berlin Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen durch Lastschrift einzuziehen: Zahlungsgrund : Mitgliedsbeitrag Name/Vorname des Vereinsmitglieds :………………………………..…………. zu Lasten meines/unseres Kontos Nummer :………………………………….……….. Bankleitzahl :………………………………….……….. Name der Bank :………………………………….……….. Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen. Ort/Datum……………….. Unterschrift(en)………………………………………………… Ort, Datum, Unterschrift Lost Squadron Recovery (LSR) ist ein Projekt des «Verein zur Suche, Auffindung und Bergung historischer Land-, Wasser und Luftfahrzeuge e.V.» Sophie-Taeuber-Arp-Weg 6· 12205 Berlin/Germany · Tel +49.30.84716835 · Fax +49.30.84726214 · [email protected] · www.lost-squadron.org they are there, and we will get them SATZUNG § 1 Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen und heißt „Verein zur Suche, Auffindung und Bergung historischer Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge e.V.“. (Kurzform: Verein zur Bergung historischer Fahrzeuge e.V.) Er hat seinen Sitz in Berlin. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. § 2 Vereinszweck Zweck des Vereins ist die Förderung kultureller Zwecke im Sinne des Abschnitts A Ziffer 3 Buchstabe b der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 Einkommensteuerdurchführungsverordnung mit dem Schwerpunkt der Auffindung und Bergung kulturgeschichtlich bedeutsamer Land-, Wasserund Luftfahrzeuge. Die geborgenen Objekte sollen der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden, indem sie Museen, Universitäten, Schulen, Ausstellungen oder anderen öffentlichen oder gemeinnützigen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Dabei wird auch angestrebt, Bildung und Erziehung im Sinne eines kulturgeschichtlichen Bewusstseins zu fördern. Bei der Feststellung der kulturgeschichtlichen Bedeutsamkeit stützt sich der Verein im Zweifelsfall auf fachkundige Urteile, z.B. des Museums für Verkehr und Technik Berlin. ^ Der Verein wird sich auf Mitgliedsbeiträge und Spenden sowie auf die Unterstützung von Sponsoren und der öffentlichen Hand stützen. § 3 Gemeinnützigkeit Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Dabei gilt insbesondere: Der Verein ist selbstlos tätig. Es dürfen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele verfolgt werden. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Mitglieder des Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als solche keine Zuwendungen oder geldwerten Vorteile aus den Mitteln des Vereins erhalten. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Mitglieder dürfen bei Beendigung ihrer Mitgliedschaft oder bei Auflösung des Vereins nicht mehr als etwaige eingezahlte Kapitalanteile oder den gemeinen Wert eingelegter Sachen zurückerhalten. § 4 Mitglieder / Mitgliederversammlung Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden. Die Mitgliederversammlung fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse. Es sei denn, die Satzung legt eine andere Mehrheit fest. Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe beschließt die Mitgliederversammlung. Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z.B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages trotz Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschließen. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert. Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss vom Verein. Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss drei Monate vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden. Aufgaben der Mitgliederversammlung: Über Satzungsänderungen beschließt die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder. des Vereins zur Suche, Auffindung und Bergung historischer Land-, Wasser- und Luftfahrzeuge e.V. Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht und den Revisionsbericht des/der Revisors/Revisorin entgegen. Die Mitgliederversammlung beschließt den Vereinshaushalt. Die Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung des Vorstandes. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für drei Jahre. Die Mitgliederversammlung wählt mindestens einen/eine Revisor /Revisorin. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Vereinsbeschlüsse. § 5 Vorstand Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern; darunter der Vorsitzende und zwei stellvertretende Vorsitzende. Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. Der Vorstand wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden des Vorstandes und ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten. Der Vorstand läd schriftlich oder per E-Mail zwei Wochen im Voraus mindestens einmal im Jahr unter Angabe der Tagesordnung zur Mitgliederversammlung ein. Der Vorstand ist berechtigt, zur Führung der laufenden Verwaltung eine/n Geschäftsführer/in als besondere Vertretung gemäß § 30 BGB zu bestellen. Der/die Geschäftsführer/in kann selbst Vorstandsmitglied sein. Die Vergütung des/der Geschäftsführers/führerin wird vom Vorstand festgelegt. Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, so ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig durchzuführen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder. § 6 Auflösung Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Organisation „Ärzte ohne Grenzen“ (Médecins sans Frontières), die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat. § 7 Schiedsvertrag Ein Schiedsvertrag ist Bestandteil der Satzung.