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RAT DER
EUROPÄISCHEN UNION
Brüssel, den 21. September 2007
12789/07 (Presse 198)
P 73
(OR. en)
Erklärung des Vorsitzes im Namen der EU zur drohenden
Hinrichtung von Behnam Zare
Die EU ist zutiefst besorgt über die Nachricht, dass die Hinrichtung von Behnam Zare
unmittelbar bevorsteht; Behnam Zare ist von einem Richter des Gerichts in Shiraz für ein
Verbrechen, das er als Minderjähriger begangen hat, zum Tode verurteilt worden.
Die EU weist die Islamische Republik Iran auf ihre internationalen Verpflichtungen hin,
insbesondere auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie
das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, die beide die Hinrichtung von Minderjährigen oder von Straftätern, die zum Tatzeitpunkt noch minderjährig waren, unmissverständlich untersagen.
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Die EU fordert die Islamische Republik Iran auf, das Völkerrecht zu beachten, die Hinrichtung von Herrn Zare sowie aller anderen jugendlichen Straftäter zu stoppen und für
solche Straftäter Strafen anderer Art in Erwägung zu ziehen.
Ferner ruft die EU die Islamische Republik Iran auf, nun zum Beginn des Ramadan einen
einstweiligen Stopp aller Hinrichtungen zu verkünden, dringend eine Überprüfung ihrer
internationalen Position einzuleiten und die Gerichte des Landes an die internationalen
Verpflichtungen Irans zu erinnern.
Die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen
Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Serbien und die
dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und
Norwegen sowie die Ukraine, die Republik Moldau und Georgien schließen sich dieser
Erklärung an.
* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am
Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.
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