Ausarbeitung Digitaler Tachograph Bayernmobile Com

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Ausarbeitung Digitaler Tachograph Bayernmobile Com
Ausarbeitung
Digitaler
Tachograph
Stand : 26.07.2006
Inhaltsverzeichnis
1
2
3
4
5
6
Aufgabenstellung ........................................................................................................................ 2
Digitaler Tachograph - Definition ................................................................................................ 3
2.1
Hersteller.............................................................................................................................. 3
2.2
Funktionen ........................................................................................................................... 4
2.3
Funktionsübersicht............................................................................................................... 5
2.4
Erforderliche Karten ............................................................................................................. 6
2.5
Pflichten ............................................................................................................................... 7
2.5.1
Pflichten des Unternehmers: ........................................................................................ 7
2.5.2
Pflichten des Fahrers:................................................................................................... 8
2.6
Beispielausdruck:............................................................................................................... 10
2.7
Trainingspakete ................................................................................................................. 11
2.8
Datenbereitstellung ............................................................................................................ 12
2.9
Betroffene Fahrzeuge ........................................................................................................ 14
2.10
Aktuelle Empfehlung des BAV an seine Mitgliedsbetriebe ............................................ 15
Prozessabläufe eines Vermieters ............................................................................................. 16
Zusammenfassung und Ergebnis ............................................................................................. 17
Quellenangaben, Verordnungen und Gesetze ......................................................................... 18
Hilfreiche Adressen, Kontaktdaten, Internet ............................................................................. 19
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1 Aufgabenstellung
Einführung des digitalen Kontrollgerätes im Mai 2006
ƒ
Was ist ein digitaler Tachograph?
ƒ
Welche Fahrzeuge sind betroffen?
ƒ
Folgen für die Autovermietung
ƒ
Was hat der Vermieter zu veranlassen?
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2 Digitaler Tachograph - Definition
Es handelt sich um ein digitales Gerät in der Größe eines Autoradios mit dem die Fahreraktivitäten
doppelt gespeichert werden: in einem Massenspeicher und auf Fahrerkarten (Chipkarten). Die
bisherigen Schaublätter entfallen, stattdessen gibt es Streifenausdrucke aus einem im Gerät
integrierten Drucker.
2.1
Hersteller
1.
2.
3.
4.
Delphi- Grundig
Stoneridge
Siemens VDO
Actia
Die Preise liegen zwischen 550,00 – 650,00 €. Die meisten Fahrzeughersteller verwenden in
Neufahrzeugen Siemens VDO Tachographen, MAN baut Stoneridge -Geräte ein.
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2.2
Funktionen
Der digitale Tachograph im Radioformat besteht aus einem Weg- bzw. Geschwindigkeitsgeber,
Verbindungskabeln und einer Fahrzeugeinheit. Allen elektronischen Geräten gemein sind zwei
Chipkartenleser, ein integrierter Drucker zum Erstellen von Protokollen, ein Display, eine
Echtzeituhr sowie die Bedienelemente.
Folgende Daten werden erfasst:
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
Herstellerdaten des Kontrollgerätes und des Sensors
Fahrgestellnummer und Kennzeichen
Sicherheitselemente
Ereignisse (Überdrehzahl, Verfälschungen usw.)
Fehler/Probleme mit Fahrerkarte/Kontrollgerät
Identität des Fahrers und seine Aktivitäten (Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten)
Geschwindigkeit
Kilometerstand (Wegstrecke)
Werkstattdaten
Kontrollaktivitäten der Behörden
Diese Daten können auf der Anzeige des digitalen Kontrollgerätes dargestellt, ausgedruckt oder
mit speziellen Geräten ausgelesen werden. Die Zugriffsrechte werden durch das Stecken der
jeweiligen Tachographenkarte geregelt. Das digitale Kontrollgerät ist so konstruiert, dass Daten bei
einem durchschnittlichen Gebrauch für 365 Tage gespeichert werden. Wenn der Speicher voll ist,
beginnt das Gerät die Daten zu überschreiben – zuerst Tag 1, dann Tag 2 usw. Die einzige
Möglichkeit Daten aufzubewahren, bevor sie überschrieben werden, ist sie zeitgerecht herunter zu
laden.
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2.3
Funktionsübersicht
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2.4
Erforderliche Karten
Eine Kontrollgerätekarte besitzt eine feste Gültigkeit und hat eine eindeutige Kartennummer. die
Gültigkeit beträgt bei Fahrer-, Unternehmens- und Kontrollkarten fünf Jahre, bei Werkstattkarten
ein Jahr.
Fahrerkarte
Fahrerkarten müssen in dem Bundesland, in dem der Fahrer seinen Hauptwohnsitz hat, beantragt
werden. Kosten: ca. 32,00 € pro Stück.
Unternehmenskarte
Wie viele Unternehmerkarten kann man erhalten?
62 Stück je Kartennummer, für weitere muss zusätzliche Kartennummer beantragt werden, letztlich
bestimmt das Unternehmen die Anzahl. Preis je Karte: ca. 32,00 €.
Ausgabestellen aller Karten für Bayern/Baden-Württemberg: Dekra/TÜV Süd (siehe auch
Informationen hinsichtlich Ausgabestellen pro Bundesland).
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2.5
Pflichten
Auszüge aus dem Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005
Teil 1 Nr.40 vom 01.07.2005
Beim Einsatz eines Fahrzeuges mit digitalem Kontrollgerät haben Unternehmer und Fahrer
folgendes zu beachten:
2.5.1
Pflichten des Unternehmers:
•
Der Unternehmer hat für das einwandfreie Funktionieren und die ordnungsgemäße
Benutzung des Kontrollgeräts sowie der Fahrerkarte durch den Fahrer zu sorgen.
•
Der Unternehmer trägt dafür Sorge, dass im Falle einer Kontrolle der Ausdruck aus dem
digitalen Kontrollgerät unter Berücksichtigung der Dauer des Dienstes ordnungsgemäß
erfolgen kann.
•
Bei einer Betriebsstörung oder mangelhaften Funktionstüchtigkeit des Kontrollgerätes
muss der Unternehmer die Reparatur von einem zugelassenen Installateur oder einer
zugelassenen Werkstatt durchführen lassen.
•
Bei einer Dauer der Rückkehr des Fahrzeuges zum Sitz des Unternehmens von mehr als
1 Woche nach Eintritt der Störung muss die Reparatur unterwegs vorgenommen werden.
•
Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass alle Daten aus dem Massespeicher des
Kontrollgeräts spätestens alle 3 Monate und die Daten der Fahrerkarte spätestens alle 28
Tage, jeweils beginnend mit dem ersten Tag der Aufzeichnung, zur Speicherung im
Betrieb kopiert werden.
•
Beim Einsatz von Mietfahrzeugen hat der Unternehmer, der ein Fahrzeug anmietet, zu
Beginn und am Ende des Mietzeitraums durch Verwendung der Unternehmenskarte
sicherzustellen, dass die Daten des Fahrzeugspeichers über die mit dem Fahrzeug
durchgeführten Fahrten übertragen und bei ihm gespeichert werden. Ist dies nicht möglich,
ist durch den Fahrer zu Beginn und am Ende des Mietzeitraums ein Ausdruck wie bei
Beschädigung oder Fehlfunktion der Karte zu fertigen und dem Unternehmer zur
Aufbewahrung zu übergeben.
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2.5.2
Pflichten des Fahrers:
Zur Kontrolle der nachweispflichtigen Tage - das sind die Tage der laufenden Woche,
einschließlich des Tages, an dem die Kontrolle erfolgt, sowie der letzte Tag der vorangegangenen
Woche, an dem gefahren wurde,
muss neben einem möglichen Nachweis über
berücksichtigungsfreie Tage Folgendes mitgeführt und auf Verlangen jederzeit den mit der
Kontrolle beauftragten Personen zur Prüfung ausgehändigt werden:
•
Wenn an den o.g. Tagen nur Fahrzeuge gelenkt wurden, die mit einem digitalen
Kontrollgerät ausgerüstet sind und alle relevanten Daten auf der Fahrerkarte gespeichert
sind (z.B. auch andere Arbeiten)
- die Fahrerkarte
•
Wenn an den o.g. Tagen nur Fahrzeuge gelenkt wurden, die mit einem digitalen
Kontrollgerät ausgerüstet sind und die Daten auf der Fahrerkarte nicht vollständig sind (in
Fällen, in welchen Ausdrucke zu fertigen waren)
- die Fahrerkarte und die relevanten Ausdrucke oder handschriftlichen Aufzeichnungen
(bei Betriebsstörung oder Fehlfunktion des Kontrollgeräts)
•
Wenn an den o.g. Tagen nur Fahrzeuge gelenkt wurden, die mit einem analogen
Kontrollgerät ausgerüstet sind
- die Schaublätter für diese Tage und
- die Fahrerkarte (soweit der Fahrer Inhaber einer solchen Karte ist)
•
Wenn zum Zeitpunkt der Kontrolle ein Fahrzeug gelenkt wurde, das mit einem digitalen
Kontrollgerät ausgerüstet ist, und an anderen Tagen der laufenden Woche und am letzten
Tag der vorangegangenen Woche, an dem gefahren wurde, ein Fahrzeug gelenkt wurde,
das mit einem analogen Kontrollgerät ausgerüstet ist
- die Fahrerkarte und
- die Schaublätter für die o.g. Tage, an denen ein Fahrzeug mit analogem Kontrollgerät
gelenkt wurde.
•
Wenn zum Zeitpunkt der Kontrolle ein Fahrzeug gelenkt wurde, das mit einem analogen
Kontrollgerät ausgerüstet ist und während der vorstehenden Tage auch Fahrzeuge mit
digitalen Kontrollgeräten gelenkt wurden
- die Schaublätter für das Fahren an den relevanten Tagen mit analogem Kontrollgerät,
- die Fahrerkarte und
- Ausdrucke über die relevanten Tage, an denen Fahrzeuge mit digitalem Kontrollgerät
gefahren wurden. Neben den automatisch aufgezeichneten Daten sind sonstige relevante
Zeiten manuell einzugeben. Diese sind insbesondere: sonstige Arbeitszeiten,
Bereitschaftszeiten, Arbeitsunterbrechungen und Tagesruhezeiten. Sind notwendige
Daten nicht auf dem Ausdruck enthalten, müssen sie handschriftlich auf dem Ausdruck
vermerkt werden.
•
Während einer Betriebsstörung oder Fehlfunktion des Kontrollgerätes sind auf dem
Schaublatt oder einem gesonderten Blatt die von dem Kontrollgerät nicht mehr einwandfrei
aufgezeichneten oder ausgedruckten Angaben über die Zeitgruppen, zusammen mit den
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Angaben zur Person (Name, Führerschein- oder Fahrerkartennummer) zu vermerken und
zu unterschreiben.
•
Bei Verlust/Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen oder Beschädigung/Fehlfunktion
der Fahrerkarte sind zu Beginn der Fahrt die Angaben zu dem verwendeten Fahrzeug
auszudrucken, auf diesem Ausdruck Namen, Nummer der Fahrerkarte oder des
Führerscheins einzutragen und zu unterschreiben. Am Ende des Arbeitstages sind die
vom Kontrollgerät aufgezeichneten Zeiten zu den Zeitgruppen auszudrucken und auf dem
Ausdruck die Zeiten der nicht als Fahrtätigkeit geltenden Tätigkeiten, die seit dem
Ausdruck zu Beginn der Fahrt durchgeführt worden sind sowie die Angaben, die eine
Identifizierung des Fahrers ermöglichen, (Name, Nummer des Führerscheines oder der
Fahrerkarte) zu übertragen. Die Ausdrucke sind dann mit den vollständigen Angaben zu
unterschreiben.
•
Sollte ein Fahrzeug gelenkt worden sein, das mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet
ist und der Fahrer ausschließlich deswegen nicht im Besitz einer Fahrerkarte ist, weil die
zuständigen Behörden noch keine Fahrerkarte ausstellen konnten, sind die vom
Kontrollgerät aufgezeichneten Angaben zu den Zeitgruppen am Ende des Arbeitstages
auszudrucken und die Angaben, die eine Identifizierung des Fahrers ermöglichen (Name
und Nummer des Führerscheines) auf den Ausdruck zu übertragen. Der Ausdruck ist dann
mit den vollständigen Angaben zu unterschreiben.
•
Die Fahrerkarte und gegebenenfalls die Ausdrucke sind vom Fahrer spätestens alle 28
Tage, beginnend mit dem ersten Tag der Aufzeichnung, zur Speicherung und zum
Kopieren im Betrieb dem Unternehmer auszuhändigen.
•
Wenn Sie im Wechsel sowohl Fahrzeuge mit digitalem als auch mit analogem
Kontrollgerät lenken, sollten Sie am Ende der täglichen Arbeitszeit einen "täglichen
Ausdruck der Fahrertätigkeit von der Karte" durchführen.
•
Nach Ablauf ihrer Gültigkeit muss eine Fahrerkarte noch mindestens 7 Tage im Fahrzeug
mitgeführt werden; sie ist den mit der Kontrolle beauftragten Personen auf Verlangen
vorzulegen.
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2.6
Beispielausdruck:
Druckerpapier: 8 Meter/Rolle. Preis ca. 3,00€/Rolle. Vorrat an Stationen
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2.7
Trainingspakete
Trainingspaket für Fahrer
Alles, was Fahrer über den Umgang mit dem digitalen
Tachographen wissen müssen, ist in diesem Paket enthalten.
Im Selbststudium kann sich der Fahrer mit allen wichtigen
Aspekten vertraut machen, in seinem eigenen Lerntempo und
kann Inhalte beliebig oft wiederholen.
Das Trainingspaket hat folgende Bestandteile:
- Lernprogramm auf CD-ROM
- 6-sprachige Broschüre (ca. 25 Seiten pro Sprache)
- Interaktives Simulationsspiel zum Erlernen des Umgangs mit dem digitalen Tachographen
- Einzelpreis: 14,50 €
Trainingspaket für Flottenmanager
Die Einführung des digitalen Kontrollgeräts stellt hohe
Anforderungen an Unternehmen und Fahrer.
Flottenmanager brauchen deshalb ein zeiteffizientes,
flächendeckendes Training der Mitarbeiter, das Ihnen
außerdem eine einfache Möglichkeit für individuelle
Nachschulungen bietet. Um diese Herausforderung zu
meistern, hält das Trainingspaket für Flottenmanager folgende
Komponenten bereit:
- Broschüre für die Mitarbeiter des Flottenmangements mit den wichtigsten Informationen zum
Nachschlagen
-
CD-ROM mit interaktiver E-Learning-Anwendung für die Mitarbeiter des Flottenmangements
-
Broschüre mit CD-ROM für die Fahrer
- Organisationshilfen für das Flottenmanagement zur Erleichterung des Umstiegs
- Einzelpreis: 90,00 €
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2.8
Datenbereitstellung
Beispiel Datenauslesegeräte: z.B. DAKO-Key
Auslesen der Daten aller Fahrzeugeinheiten (Actia - Frankreich, Stoneridge - England, Delphi Grundig und Siemens
VDO – Deutschland) und Fahrerkarten mit gültiger Signatur und Speicherung auf einen PC.
•
•
•
Speicherkapazität 64 MB
(über 100 Downloads 20-30 Komplett-downloads von der
Fahrzeugeinheit / Fahrercard)
Schnellstmögliche Datenübertragung
(1 MB / sek.) vom DAKO-Key über DAKO-Adapter auf
PC/Notebook- Stoßsichere, staub- und wasserdichte
Offroad-Version
Schlüsselbund tauglich Abmessungen 7,5x3,5 cm
Über die 4 Bedienknöpfe und 4 Leuchtdioden wird der gesamte Downloadprozess ohne PCProgramm gesteuert.
Folgende Einstellungen sind möglich:
•
Geschwindigkeiten und 2 Tage Aktivitäten (Unfall)
•
8 und 92 Tage Aktivitäten
•
Fahrerkarte downloaden
•
Technische Daten, Ereignisse und Störungen
•
Komplett Download
Die Anzeige der Leuchtdioden signalisieren die Download-Geschwindigkeit, Initialisierung, den
Arbeitsfortschritt und das fehlerfreie oder fehlerhafte Beenden des Downloads. Speicherung der
ausgelesenen Daten auf PC/Notebook DAKO-Key über DAKO-Adapter und USB-Schnittstelle mit
PC verbinden, Programm DAKO-Key Download starten, nach dem Downloaden Programm
schließen und die Verbindung trennen.
Datendownload mit DAKO-TerminWarner
standardmäßige Erinnerung:
•
bei der Fahrerkarte ab 5 Tage vor dem nächsten fälligen Datendownload (Download alle
28 Tage)
•
bei der Fahrzeugeinheit ab 10 Tage vor dem nächsten fälligen Datendownload (Download
alle 92 Tage)
•
mit Passwortschutz für DAKO-Container
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Beispiel Datenauslesegerät und Software:
DAKO-Tacho-Sorglospaket
0000009
DAKO Nummer:
495,00 EU
Preis Netto [pro Stück]:
R
DAKO-DiTach1:
DAKO-Key
Auslesen aller Fahrzeugeinheiten und Fahrerkarten (über Fahrzeugeinheit), der
Download ist am DAKO-Key vor Ort über Tasten konfigurierbar
- Datendownload von allen zertifizierten EG-Kontrollgeräten (VehicleUnits) Actia Frankreich, Stoneridge - England, Delphi Grundig und Siemens VDO - Deutschland
- komplette Datenübernahme mit Signatur
- stoßsichere, staub- und wasserdichte Offroad-Version
- Schlüsselbund tauglich
Speicherkapazität: 64 MB
DAKO-Key-Adapter für PC
Hochgeschwindigkeitsadapter zur Übernahme der Downloaddaten des DAKO-Key
Programm DAKO-Key-Download zur Übernahme der Daten vom DAKO-Key auf PC oder
Notebook
- Unternehmensschlüssel kann vergeben werden (Passwort zum Öffnen der DatenContainer)
- Der DAKO-Adapter nutzt den USB-Port von PC oder Notebook
- DAKO-TerminWarner erinnert ab 5 Tage vor dem nächsten fälligen Datendownload der
Daten (alle 28 Tage bei der Fahrerkarte und alle 92 Tage bei der Fahrzeugeinheit)
Der DAKO-TerminWarner erinnert somit rechtzeitig daran, dass die gesetzlichen Pflichen
zur Archivierung der Fahrercard/VehicleUnit-Daten eingehalten werden können.
DAKO-TachoView
Anzeige und Kontrolle der auf PC/Notebook gespeicherten EG-Kontrollgeräte/Fahrerkarten-Daten (DAKO-Container-Daten)
- tabellarische und grafische Anzeige von Aktivitäten und Geschwindigkeitsspitzen
- Aktivitätenkontrolle (Lenkzeit, Einsatzzeit, Bereitschaft, Ruhe)
- Anzeige von Grobverstößen gegen die Sozialvorschriften - farbige Hervorhebung
- Einsteck- und Entnahmezeit der Fahrerkarte als Übersicht- und Komplettanzeige
- Geschwindigkeitsspitzen über 1440 Minuten (24h) und über die letzten 5 Minuten
- Recherche nach Geschwindigkeiten und Aktivitäten
- zusätzlich übersichtliche Darstellung aller Aktivitäten
- Unfallauswertungen, z.B. Verhalten am Stauende
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2.9
Betroffene Fahrzeuge
Folgende Fahrzeuge müssen nach der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 sowie (EWG) Nr. 3821/85
mit dem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sein:
a) Neufahrzeuge zur Güterbeförderung über 3,5 t Gesamtgewicht (inkl. Anhänger).
b) Neufahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Sitzpositionen (inkl. Fahrer).
c) Nachrüstpflicht nach Verordnung(EG) Nr.2135/98 für bestimmte Altfahrzeuge:
Altfahrzeuge mit analogem Fahrtenschreiber zur Güterbeförderung über 12 t oder zur
Personenbeförderung über 10 t zugelassen nach dem 01.01.1996, wenn das analoge Gerät nicht
mehr reparaturfähig ist und die Übermittlung der Signale elektronisch möglich ist.
Instandhaltung und Prüfung des Gerätes unterliegt wie bisher dem Fahrzeughalter.
Achtung: Haltereigenschaft geht bei Langfristvermietung an den gewerblichen Mieter über.
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2.10 Aktuelle Empfehlung des BAV an seine Mitgliedsbetriebe
Ob Autovermieter für Fahrzeuge über 3,5 to bis 7,5 to eine Unternehmerkarte und Fahrerkarten
für eigene Fahrer benötigen, ist zwischen den Vertretern der Autovermieter und den Behörden
noch immer klärungsbedürftig, da noch immer offen ist, ob die Geschäftsvorfälle aus unterer
Tabelle aufzeichnungspflichtig sind. Auffassungen der Vertreter von Bund und Ländern sind noch
immer nicht einheitlich. Erst nach abschließender, vom BAV zu organisierender Abstimmung mit
den Behördenvertretern kann die Frage beantwortet werden, in welchen Fällen für Autovermieter
eine Aufzeichnungspflicht besteht und damit auch, ob überhaupt Unternehmenskarten,
Fahrerkarten usw. verwendet werden müssen.
Leider lässt sich durch diese Unsicherheit derzeit nicht die Empfehlung ableiten, bis zur Klärung
auf die Anschaffung von Unternehmenskarten und Fahrerkarten zu verzichten. Nur mit den Karten
und deren Nutzung bei unternehmensinternen Fahrten (Zustellung, Tanken,…) lassen sich bei
konkreten Kontrollen Bußgelder gegen den Autovermieter vermeiden. Trotzdem weisen wir darauf
hin, dass sich alle Anschaffungen nach Klärung offener Fragen als unnötig erweisen könnten.
Für die Dauer von 3 Monaten kann allerdings nach unserer Auffassung auf die Anschaffung von
Auslesegeräten und internen oder externen Speicher- und Archivierungslösungen verzichtet
werden (bis zu 3 Monate nach erster interner Fahrt z.B. einer Zustellung mit einem
entsprechenden Fahrzeug, d.h. nach der ersten ggf. aufzeichnungspflichtigen Fahrt).
Begründung:
Ein Auslesen der Daten ist erst nach 3 Monaten vorgeschrieben. Bis Ende September erwarten wir
eine hoffentlich abschließende Klärung, über die wir sofort informieren.
Vermieter mit Fahrzeugen nur bis 3,49 to (zul. Ges.-gew. eines Zuges mit Anhänger -> Stichwort
Anhängerkupplung verbaut) benötigen keine Unternehmenskarten und keine Fahrerkarten, damit
auch keine Software und keine sonstige Ausrüstung aufgrund der Neuregelungen, außer es
werden unternehmensinterne Fahrten mit Anhänger (über 3,5 to zul. Ges.-gew.) durchgeführt
(auch hier nur aufgrund der Unsicherheit der derzeitigen Situation).
Trotzdem muss sich auch dieser Unternehmer mit den Regelungen zum digitalen Tachografen
beschäftigen, da gewerbliche Kunden bei Nutzung mit Anhängern (über 3,5 to zul. Ges.-gew.) den
digitalen Tachografen - wenn verbaut – mit Aufzeichnungspflicht nutzen müssen und ggf.
diesbezüglich Informationen benötigen.
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3 Prozessabläufe eines Vermieters
-
Mieter holt Fahrzeug bei der Autovermietung ab.
-
Die Autovermietung überführt das Fahrzeug zum Mieter.
-
Ein von der Autovermietung beauftragtes Unternehmen überführt das Fahrzeug zum Mieter
-
Autovermietung überführt das Fahrzeug zur Werkstatt oder zur Reinigung/Pflege/Bereitstellung
usw.
Übergabe von Mietfahrzeugen:
Verpflichtung für Aufzeichnung (und weitere Pflichten) für Autovermieter oder für gewerbliche
Mieter?
Überführung
durch
Mitarbeiter Vermietstation
an
Privatkunden
Überführung
durch
Mitarbeiter Vermietstation
an
gewerblichen
Kunden
Überführung
durch Subunternehmer an
Privat oder
gewerblichen
Kunden
JA / Mieter
?
?
JA / Sub-U
KEINER
JA / Mieter
?
?
JA / Sub-U
Über 3,5 to
KEINER
JA / Mieter
?
?
JA / Sub-U
Über 7,5 to
KEINER
JA / Mieter
?
?
JA / Sub-U
Vermietung
Fahrzeug wird
von
Privatkunden an
der Station
abgeholt
2.8 to + AHK
KEINER
3,49 to + AHK
Fahrzeug wird
von
gewerblichen
Mieter an der
Station
abgeholt
KEINER
= Hierfür braucht der Autovermieter und auch der Mieter keine
Unternehmerkarten und keine Fahrerkarten, keine Aufzeichnungspflicht,
Gerät ist mit der Funktion „Out of Scope“ (ausgeschaltet) zu nutzen
JA / Mieter
= Hieraus ergibt sich keine Pflicht für Autovermieter
?
= Nicht abschließend geklärt, 3 Experten – 4 Meinungen
JA / Sub-U
= Hieraus ergibt sich keine Pflicht für Autovermieter
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4 Zusammenfassung und Ergebnis
-
Die Autovermietung betreibt keinen gewerblichen Güterkraftverkehr. Die Fahrzeuge dienen
jedoch in der Regel der Güterbeförderung.
-
Die von der Autovermietung gehaltenen Fahrzeuge werden ausschließlich Unternehmen und
Privatpersonen zur Nutzung vermietet.
-
Die Arbeitszeiten der bei der Autovermietung angestellten Mitarbeiter sind entsprechend der
gesetzlichen Vorschriften in den Arbeitsverträgen geregelt.
-
Mitarbeiter der Autovermietung bewegen diese Fahrzeuge lediglich zum Transfer/zur
Überführung zum Mieter oder zu einer anderen Mietstation.
-
Weitere Fahrzeugbewegungen finden z. B. zur Überführung in die nächste Werkstatt oder zur
Reinigung und Bereitstellung der Fahrzeuge statt. Diese internen Fahrten werden von
Vermietern anderweitig intern erfasst und archiviert.
-
Für oben beschriebene Vermieter–interne Fahrten ist die Benutzung des digitalen
Kontrollgerätes nach aktueller Auslegung einiger Behörden auch dann notwendig, wenn ein
Vermieter sein Fahrzeug zum Unternehmer fährt, der das Fahrzeug mietet und wirtschaftlich
einsetzt, da auch für die Überführungsfahrt (Analogie zur Leerfahrt) das EG Recht gilt.
-
Der Vermieter benötigt aber auch dann nur im Falle der Überführungsfahrten (siehe oben)
durch eigenes Fahrpersonal Fahrer- und Unternehmenskarten.
-
Setzt der Vermieter zur Durchführung von Überführungsfahrten ausschließlich
Subunternehmer und kein eigenes Personal ein, unterliegen diese Unternehmen und deren
Fahrer der Kartenpflicht und den sonstigen Vorschriften für Unternehmen im gewerblichen
Güterkraftverkehr. Hierdurch besteht eine Chance der Substitution des gesamten Aufwandes
durch Fremdbeauftragung der Überführungsfahrten.
-
Bei der Vermietung an gewerbliche Mieter sollte in den Mietverträgen bzw. AGB´s ein
entsprechender Hinweis auf die Unternehmer- und Fahrerpflichten zur Nutzung des digitalen
Kontrollgerätes erfolgen.
-
Bei der Vermietung an Privatpersonen (z.B. 7,5-t-Fahrzeug für einen Umzug) ist das Gerät
ebenfalls in den Modus „nicht aufzeichnungspflichtige Fahrt“ zu schalten. Ein entsprechender
Hinweis sollte im Mietvertrag angegeben sein.
-
Die Autovermietung stellt bei gewerblichen Mieten dem Unternehmer (Mieter)die Daten der
von diesem Mieter durchgeführten Fahrten zur Verfügung. Das heißt: Nach Beendigung der
Miete erhält der Mieter die Möglichkeit die Daten auszulesen oder auszudrucken. Dieser
Service kann nur bei Kurzzeitvermietungen greifen. Im Übrigen hat der Mieter/Unternehmer
wie in § 2 Abs. 4 der FpersV geregelt, seine Unternehmenskarte zu verwenden.
-
Auf Anfrage des Mieters stellt der Vermieter entsprechend § 2 Abs. 6 der FpersV auch im
Nachhinein dem Mieter die Daten zur Verfügung beziehungsweise ermöglicht dem
ehemaligen Mieter das Auslesen seiner Daten (max. 3 Monate nach Beginn der Miete).
-
Zur Wahrung des Datenschutzes ist es technisch nicht möglich, Daten eines Mieters, welche
durch Stecken seiner Unternehmerkarte auf den Mieter erfasst wurden, durch den
Autovermieter auszulesen.
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5 Quellenangaben, Verordnungen und
Gesetze
•
Verordnung (EWG) Nr. 3820/85
•
Verordnung (EWG) Nr. 3821/85
•
Verordnung (EWG) Nr. 2135/98
•
Bundesgesetzblatt: Fahrpersonalgesetz/ Fahrerpersonalverordnung
•
§ 57, §57a, §57b STVZO
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die mit der Einführung des
digitalen Kontrollgerätes zur Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten erforderlichen
Begleitregelungen §2 Artikel 4
(4) Bei Einsatz von Mietfahrzeugen, deren Verwendung in den Anwendungsbereich der
Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 oder dieser Verordnung fällt, hat der Unternehmer, der ein
Mietfahrzeug anmietet, zu Beginn und am Ende des Mietzeitraumes durch Verwendung der
Unternehmenskarte sicherzustellen, dass die Daten des Fahrzeugspeichers über die mit den
Fahrzeugen durchgeführten Fahrten übertragen und bei ihm gespeichert werden. Ist dies in
begründeten Ausnahmefällen nicht möglich, ist zu Beginn und am Ende des Mietzeitraums ein
Ausdruck wie bei Beschädigung oder Fehlfunktion der Karte zu fertigen. Der Fahrer hat den
Ausdruck unverzüglich nach Erhalt an den Unternehmer weiterzuleiten, der ihn aufzubewahren
hat.
Zu § 2:
Mieter von Fahrzeugen haben sicherzustellen, dass die aufgezeichneten Zeiten ihnen und nicht
Nachmietern zugerechnet werden. Dies geschieht durch Einsatz der Fahrerkarte bzw. Fertigung
eines Ausdrucks.
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6 Hilfreiche Adressen, Kontaktdaten, Internet
-
Siemens VDO Automotive, Heinrich-Hertz-Straße 45 in 78052 Villingen-Schwenningen
o www.siemensvdo.de
-
Grundig Delphi
o www.delphigrundig.com
-
Actia
o
www.smartach.de/
-
Kraftfahrtbundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, Tel. 0461/316-0,
o www.kba.de/digitales EG-Kontrollgerät
-
TÜH-Hessen, Am Römerhof 15, 60486 Frankfurt, Tel. 069/7916-422,
o www.tue-hessen.de
-
BAG-Bundesamt für Güterverkehr, Werdestraße 34 in 50672 Köln, Tel. 0221/5776/1620
o www.bag-bund.de/Aktuelle Information zur Einführung des digitalen
Kontrollgerätes
-
Dekra AG, Handwerkstraße 15, 70565 Stuttgart, Tel. 0711/78761-0,
o www.dekra.de /Automobil und Transport/Digitaler Tachograph
-
Dako EDV Systemhaus, Ernst-Haeckel-Platz 5/6, 07745 Jena
o www.dako-key.de
-
Digital Spirit GmbH,Markgrafenstr. 62/63, 1069 Berlin
o www.digital-spirit.de
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