Gesundheits- und Krankenpflegehelfer

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Gesundheits- und Krankenpflegehelfer
Kurz-Beschreibung
1. Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/Gesundheits- und
Krankenpflegehelferin
1.1. Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)
Worum geht es?
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen unterstützen examinierte Pflegefachkräfte bei der Versorgung
und Pflege von Patienten. Sie wirken bei Therapiemaßnahmen mit und sorgen für Sauberkeit und Hygiene
auf der Station.
Unverzichtbare Unterstützung
Der moderne Krankenhausbetrieb kommt nicht ohne die Unterstützung von Gesundheits- und
Krankenpflegehelfern und -helferinnen aus. Diese übernehmen Assistenzaufgaben und werden auf
Anweisung und unter Aufsicht von Gesundheits- und Krankenpflegern und -pflegerinnen mit
allgemeinpflegerischen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten betraut. Auf der Krankenstation sind
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen überall präsent: Hier sorgen Sie dafür, dass alles seinen
geregelten Gang geht: Wenn neue Patienten aufgenommen werden, füllen Gesundheits- und
Krankenpflegehelfer/innen den pflegerischen Aufnahmebogen aus und zeigen ihnen ihr Zimmer und die
Einrichtungen auf der Station. Freundlichkeit und Kontaktfreudigkeit sind hierbei besonders gefragt.
Auch wenn sie den Patienten bei den Verrichtungen des täglichen Lebens helfen, ist ein zuvorkommendes
Verhalten gefordert. Das Tätigkeitsspektrum reicht dabei von Hilfestellungen beim Aufstehen, beim Benutzen
des Rollstuhls, beim Waschen und beim Toilettengang bis hin zum Haarekämmen. Dabei gehen sie auch auf
spezielle Bedürfnisse und mögliche kulturelle Besonderheiten bei Patienten mit Migrationshintergrund ein.
Falls erforderlich, kümmern sie sich um das Anreichen der Mahlzeiten oder die Inkontinenzversorgung. Bei
Patienten, die sich kaum bewegen können, achten Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/innen auf
sachgemäßes Umbetten, um Wundliegen zu vermeiden. Zudem begleiten oder befördern sie Patienten zu
Untersuchungen. Darüber hinaus unterstützen sie examinierte Pflegefachkräfte bei Nachtwachen und helfen
bei der Pflegedokumentation und -organisation mit.
Ihre Arbeit ist nicht immer einfach: Täglich werden sie mit Blut und Körperausscheidungen konfrontiert, beim
Umbetten müssen sie gelegentlich schwer heben, der Umgang mit Desinfektionsmitteln kann die Haut
belasten und zu Allergien führen. Der Kontakt zu Menschen unterschiedlichsten Charakters, die
Auseinandersetzung mit Schicksalsschlägen und die Konfrontation mit Sterben und Tod erfordern
Einfühlungsvermögen und eine stabile Persönlichkeit. Vielfach wird im Schichtdienst gearbeitet, und auch
Wochenend- und Feiertagsarbeit gehören zum beruflichen Alltag.
Aufmerksame Beobachter
Sie verteilen Medikamente, führen Temperatur- und Blutdruckmessungen durch und tragen die Werte in
dafür vorgesehene Protokolle ein. Dabei beobachten sie stets den Gesundheitszustand der Patienten. Ihre
Beobachtungen, z.B. dass ein Patient sein Essen nicht aufgegessen hat, sein Zustand sich merklich
verschlechtert oder er sich auffällig verhält, teilen sie umgehend den zuständigen Gesundheits- und
Krankenpflegern oder -pflegerinnen mit. Ggf. assistieren sie diesen anschließend bei diagnostischen und
therapeutischen Maßnahmen oder führen einfache Pflegeverordnungen durch (z.B. Einreibungen oder
Wickel).
Auszug BERUFENET vom: 03.09.2008
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in
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Kurz-Beschreibung
Hygiene
Ihre Kenntnisse in Hygiene setzen sie in den Behandlungsräumen oder in der Zentralsterilisation ein. Sie sind
dafür verantwortlich, dass Instrumente und Geräte immer sauber und einsatzbereit sind. Zudem halten sie
Patientenzimmer sauber, beziehen Betten und holen Schmutzwäsche zur Weitergabe an die Reinigung ab.
1.2. Die Ausbildung im Überblick
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Schulen
des Gesundheitswesens und anderen Bildungseinrichtungen.
Je nach Bundesland führt die Ausbildung zu unterschiedlichen Abschlussbezeichnungen. Die Absolventen
der zweijährigen Ausbildung zum Pflegehelfer bzw. zur Pflegehelferin erwerben mit dem beruflichen
Abschluss außerdem den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss.
Die Ausbildung dauert in der Regel 1 Jahr. In Hamburg und Niedersachsen dauert die Ausbildung 2 Jahre.
1.3. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Vorausgesetzt wird in der Regel der Hauptschulabschluss. Bewerber/innen ohne Hauptschulabschluss
können in der Regel zur Ausbildung zugelassen werden, wenn sie bereits eine Berufsausbildung
abgeschlossen haben. In Hamburg hingegen wird kein bestimmter Schulabschluss vorausgesetzt.
Vor Beginn der Ausbildung ist die gesundheitliche Eignung für den Beruf durch ein ärztliches Attest
nachzuweisen.
Tipp: Weitere Informationen zu diesem Beruf (z.B. Ausbildungsvergütung bzw. Verdienst), enthält
die Datenbank BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit.
Auszug BERUFENET vom: 03.09.2008
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